1899 / 288 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Der Bezugnpreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

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Berlin,

Insertionspreis für den Raum einer ruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Zeutschen Reichs-Anzeigers 1

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Mittwoch, den 6. Dezember, Abends.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Amtsgerichtsrath a. D. von Kameke zu Potsdam, dem Seminar⸗Direktor Dr. phil. Malende zu Peiskretscham

im Kreise Gleiwitz, dem emeritierten Pfarrer Leydhecker zu

öffentlichen

8 zu Brostau im Kreise

Kreise Stolp,

Auerbach in Hessen, bisher in Frankfurt a. M., dem Ober⸗ Postsekretär, Rechnungsrath Specht zu Berlin und dem technischen Eisenbahn⸗Sekretär a. D., Rechnungsrath Holtz⸗ heuer zu Erfurt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Vorsteher des Zentral⸗Bureaus des Ministeriums der Arbeiten, Geheimen Kanzleirath Broese den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,

dem Superintendenten und Kreis⸗Schulinspektor a. D., Whareer Max Vorberg zu Schöneberg bei Berlin den

Kronen⸗Orden dritter Klasse,

em Ober⸗Ingenieur des Jakobinerwerkes in Meißen Richard Weber, dem Seminarlehrer Bernatzky zu Peis⸗ kretscham im Kreise Gleiwitz, dem Steuer⸗Einnehmer zweiter Klasse Hauck zu Querfurt und dem Hegemeister a. D. Hauenstein zu Swinemünde, bisher zu Lüpzow im Kreise Usedom⸗Wollin, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Bachor zu Jonasdorf im Kreise Osterode i. Ostpr., Liebich zu Frrkan im Kreise Liegnitz, logau, bisher in Jätschau, chulz zu Binde im Kreise Osterburg und Kamteth zu Arendsee desselben Kreises den Adler der Inhaber des König⸗

lichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie dem Meierei⸗Inspektor Adolph Peters zu Dünnow im den Klaftermeistern Johann Rump zu Niekosken

Abbau im Kreise Czarnikau, Johann Teske zu Kirchgrund

n Spahr zu Woahlstedt im Kreise Wald⸗Vorarbeiter

Königshuld, dem Kesselwärter

im Landkreise Bromberg und Ferdinand Wendland zu Klein⸗Bartelsee desselben Kreises, den Segeberg und Süderholz bei Sonderburg, dem 8 Hans Bahnsen zu Lüngeraufeld im Landkreise Flensburg, dem früheren Schaarschmiedemeister Paul Winkler Ju Wengern im Kreise Oppeln, bisher in NRaschinenwärter Eduard Ernst und dem Joseph Turner, beide zu Laurahütte im Kreise Kattowitz, und dem Gutsarbeiter Karl Münchow zu Goldbeck im Kreise 2 All

hresten Jensen zu

Seine Maj Allergnädigst ger dem Königlich italienischen Major Grafen Malingri di Bagnolo im Lancier⸗Regiment „Montebello“ den Rothen

MAler⸗Orden dritter Klasse,

dem Hof⸗Marschall Seiner Kaiserlichen Hoheit des Groß⸗ fürsten Constantin Constantinowitsch, Baron Rausch von Traubenberg zu St. Petersburg den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Kommandor in der Königlich rumänischen Marine Koslinsky zu Bukarest und dem Geschichtsmaler, Professor Vase zu Dresden den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter asse, dem Königlich italienischen Kapitän Grafen Bulgarini 8 ber Kavallerieschule den Königlichen Kronen⸗Orden dritter asse, dem Oberleutnant Fonck (Heinrich) in der Schutztruppe

für Deutsch Ostafrika den Königlichen Kronen⸗Orden vierter

Klasse mit Schwertern,

dem Königlich rumänischen Oberleutnant Stambulescu, kommandiert zum Stabe der IV. Division Bukarest, dem bis⸗ herigen Konsul, Kaufmann Carl Müller zu Middlesborough, dem Kaufmann Elias Herzberg zu Odessa und dem Techniker Alexander Angerer zu Wien den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse sowie

dem Fußgendarmen a. D., jetzigen Steuerboten Robert Deichsel zu St. Peter, Gemeinde Diedenhofen, Ffthe zu Deutsch⸗Oth im Kreise Diedenhofen, dem Wegemeister a. D. Nikolaus Jost zu Straßburg i. E., bisher su Gugenheim im Landkreise Straßburg i. E., und dem Fabrikarbeiter Bar⸗

tholomäus Schmitt zu Logelbach im Kreise Colmar i. E.

das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 8

Dentsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst dden Marine⸗Ober⸗Baurath und Maschinenbau⸗Betriebs⸗ direktor Nott, kommandiert zur Dienstleistung im Reichs⸗ Marineamt, zum Geheimen Marine⸗Baurath und Maschinen⸗ bau⸗Direktor, den Marine⸗Baurath für Maschinenbau Thämer, bei der gaserlchen Werft zu Wilhelmshaven, zum Marine⸗Ober⸗ Baurath und Maschinenbau⸗Betriebsdirektor, und 1 die Marine⸗Bauführer des Schiffbaufaches Cleppien und Martens zu Marine⸗Schiffbaumeistern zu ernennen.

geruh .

Der Schiffbaumeister Martens ist der Kaiserlichen Werft in Kiel zugetheilt worden. h

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Biberach (Riß), Eßlingen (Neckar), Gmünd (Schwäbisch), Göppingen, Heil⸗ bronn (Neckar), Ludwigsburg, Ravensburg, Reut⸗ lingen, Rottweil, Tübingen / Bebenhausen, Ulm (Donau) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhn⸗ liches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark. F11AA“

Berlin C., den 2. Dezember 1899. 8 82 Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.

Bekanntmachung.

Erweiterung des Fernsprechverkehrs.

Der Fernsprechverkehr mit Allstedt (Grhzgth. Sachsen), Altmorschen, Brandis, Burgdorf (Hannover), Gollub, Großtychow, Füüvan, Hofgeismar, Penzlin, Rügen⸗ walde, Schönsee (Westpr.), Tiegenhof ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.

Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person zu der öffentlichen Sprechstelle wird außerdem ein Betrag von 25 erhoben.

Berlin C., den 3. Dezember 1899.

1.“ Heiserlich⸗ Ober⸗Postdirektion.

8 Bekanntmachung. Erwveiterung des Fernsprechverkehrs. Der Fernsprechverkehr mit Delft ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 3 Berlin C., den 3. Dezember 1899. 219 Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach. 6“

Königreich Preußen.

wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe⸗ scheine des Provinzialverbandes der Provinz Branden⸗ burg im Betrage von 12000 000

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem der Brandenburgische Provinzial⸗Landtag beschlossen hat, zum Zwecke der Förderung von Kleinbahnunternehmungen in der Provinz Brandenburg und zwar:

a. durch Betheiligung des Provinzialverbandes an solchen Unter⸗ nehmungen mittels Gewährung von Beihilfen an kommunale Verbände, welche sich dem Bau und Betriebe von Kleinbahnen unterziehen, unter Vorbehalt einer Betheiliaung am Rein⸗ gewinn dieser Unternehmungen und mittels Uebernahme von Aktien oder Geschäftsantheilen solcher Aktiengesel schaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche sich für den Bau und Betrieb gemeinnütziger Kleinbahnen bilden,

durch Gewährung von Darlehnen an Gemeinden beziehungs⸗

weise Gutsbesitz’r (Gutsbezirke) und Kreise bis zur Höhe der

von. denselben für Kleinbahnunternehmungen aufzuwendenden

osten,

die erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Provinzialverwaltung,

zu diesen Zwecken auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsschelnen

versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im

Betrage von 12 000 000 ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im der Gläubiger, noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen im Betrage von 12 000 000 ℳ, in Buchstaben „Zwölf Millionen Mark“, durch gegenwärtiges Privilegium Unsere landeg⸗ herrliche Genehmigung ertheilen. Die Anleihescheine sird nach dem anliegenden Muster in Stücken von 5000, 1000, 500, 200 und 100 auszufertigen, in zwölf Reihen zu je einer Million zu begeben, mit 3 ½ vom Hondert jährlich zu verzinsen und für jede Reihe von dem 1. April dez auf deren Ausgabe folgenden Jahres ab jährlich mit mindestens ½ vom Hundert des ursprünglichen Schuldkapitals be⸗ ziehungsweise der ausgegebenen Reihen desselben sowie den durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und dem aus der Betheiligung an Kleinbahnunternehmungen dem Provinzialverbande über vier vom

undert des in denselben angelegten Kapitals hinaus zufließenden

Betriebsgewinn mittels Aufkündigung oder freihändigen Ankaufz der einzelnen Anleihereihen zu tilgen.

Die Ertheilung Unserer Genehmigung erfolgt mit der recht⸗ lichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus bervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem N Uebertragung des ligenthum verpflichtet

zu sein. 88

beigedrucktem Königlichen Insiegel.

„Durch dieses Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird fur die Befriedigung der Inhaber der An⸗ leihescheine eine Gewährleistung des Staats nicht übernommen.

Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und

25. November 1899. Wilhelm R.

Gegeben Windsor Castle, den (L. S) Freiherr von Rheinb

von Micquel.

y.ℳ Brandenburgische Provinzial⸗Anleihe Anle8ee

es Provinzialverbandes von Brandenburg Arler 8 (großes Siegel) 1116“ Anleibe vom Jahre 1999. über. Buchstabe .. Anleihereihe... 8 1 ““ (Römische Zahl I XII.) 1 8 Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom ten ͤec.ͤc.) . . . 1 599 (Amtsblatt der Königlichen Regierungen zu Potsdam und Frankfurt a. O. Seite bezw. und 8 Gesetz⸗Sammlung für 1899 Seite... ).

Der Provinzialverband von Brandenburg verschuldet dem Inhaber dieses Anleihescheins ein seitens des Gläubigers unkündbares Darlehn von (in Buchstabee)n). .Mark, welches einem Theil der nach den Beschlüssen des Provinzial⸗Landtages vom 6 März 1893, 18. Februar 1896, 23. Februar 1898 und 4. Februar 1899 in Höhe von 12 000 000 in zwölf Reihen zu je 1 000 000 in Stücken zu 5000 ℳ, 1000 ℳ. 500 ℳ, 200 und 100 aufzunehmenden Anleihe bildet.

Die Verzinsung dieses Kavitals erfolgt jährlich mit drei und ein⸗ halb vom Hundert in halbjährlichen Terminen am 1. Oktober und 1. April und die Tilgung der Anleihe mit einhalb vom Hundert der e unter Hinzurechnung der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und des aus der Berheiligung an Klein⸗ bahnunternehmungen dem Provinzialverbande über vier vom Hundert des in denselben angelegten Kapitals hinaus zufließenden Betriebs⸗ gewinnes nach Maßgabe der umstehend abgedruckten Bedingungen.

Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und seiner Steuerkraft.

Berlin, den.. ten... .1899.

Für den Provinzialverband von Brandenburg. (Siegel des Landesdirektors.)

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2. 2 2 2* 2 8 0

Mitglteder des Provinzialausschusses.

(Faksimilierte Uaterschriften.)

Kontrolbuch Seite.. Kontrolbeamter (eigenhändige Unterschrift)

Braadenburgische Provinzial⸗Anleihe .“

Landesdirecktor.

*

Bedingungen für die Verzinsung und Tilgung der Anleihe Provinzialverbandes von Brandenburg in Höhe von 12 000 000

Die Zinsen werden gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinsscheine durch die Landes. Hauptkasse und die Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ schaftliche Darlehnskasse zu Berlin, sowie bei den Kreis⸗Kommunal⸗ und Stadtkassen der Provinz gezahlt.

„Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ segeben.

Die Ausreichung neuer Zinsfcheinreihen erfolgt bei der Landes⸗

Hauptkasse und bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse zu Berlin egen Ablieferung des den älteren Zinsscheinen beigesügten Erneuerungsscheins, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleibescheins unter Vorlegung desselben bei dem Landek⸗ direktor schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins. Werden Erneuerungsscheine nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälliskeit ab zur Erhebung der neuen Zinescheine benutzt, so erfolgt die Authändigung der neun Zinescheinreihe nebst dem Er⸗ neuerungsschein an den Inhaber des Anle hescheins.

Die Tilgung der Anleihe erfolgt mittels Aufkündigung oder freihändigen Ankaufs der einzelnen Anleihereihen. Die Auskündigung zur Rückzahlung des Nennwerths ist mit schsmonatlicher Frist zum 1. Oktober orer 1. April durch dreimaltge Bekanntmachung im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staats⸗ Anzeiger“ und in den Ammeblättern der Königlichen Regierungen zu Potedam und Frankfurt a. O. in monatlichen Zwischenräumen zu bewirken. In diesen Blättern geschehen auch die sonstigen Bekannt⸗ machungen betreffs der Provinzial⸗Anleihe.

Zunm Zwecke der Tilgung werden die jährlichen Tilgungsbeträge einem von anderen Fonds der Provinz getrennt zu verwaltenden Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände in mündelsicheren Papieren, insbesondere durch Ankauf von Anleihescheinen des Provinzial Ver⸗ bandes anzulegen sind.

Mit dem Tage, an welch’m auf Grund der Aufkäündigung das Kapital zurückzuzahlen ist, bört die Verzinsung desselben auf; erfolgt jedoch die Ruckgabe des aut gekündigten Anleihescheins vor dem Ablauf von drei Jahren nach deer Fälligkest, so werden zwei vom Hundert Bankzinsen vergütigt Gegen Auszahlung des Kapitals, die bei der Landes. Hauptkasse and bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaft⸗ lichen Darlehnska se in Berlin erfolgt, sind mit den Anleihescheinen auch die dam gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermt zurückzuliefern; für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom⸗ Kapital ab zezogen.

Der Kapitalbetrag der einzelnen Anleihescheine v. Gunzcen des Provinzialverbandes, wenn die Einlösun⸗ nics 30 Jahren nach der Fälligkeit erfolgt. 9

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