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Klein⸗Bartelsee 1 Spahr zu Wahlstedt im Kreise
Abler⸗Orden dritter Klasse,
der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰.
Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern hosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Uruckzeile 30 ₰. 1 EIs;; Inserate nimmt an: für Berlin auher den Post⸗Anstalten auch die Expedition vh, ae J. .“
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs⸗Anzeigers 1“
und Königlich Preußischen Staats-Anzreigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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en 6. Dezember, Abends.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Amtsgerichtsrath a. D. von Kameke zu Potsdam, dem Seminar⸗Direktor Dr. phil. Malende zu Peiskretscham im Kreise Gleiwitz, dem emeritierten Pfarrer Leydhecker zu Auerbach in Hessen, bisher in Frankfurt a. M., dem Ober⸗ Postsekretär, Rechnungsrath Specht zu Berlin und dem technischen Eisenbahn⸗Sekretär a. D., Rechnungsrath Holtz⸗ heuer zu Erfurt den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Vorsteher des Zentral⸗Burecaus des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten, Geheimen Kanzleirath Broese den
Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse,
dem Superintendenten und Kreis⸗Schulinspektor a. D.,
Pfarrer Max Vorberg zu Schöneberg bei Berlin den
8 Kronen⸗Orden dritter Klasse,
em Ober⸗Ingenieur des Jakobinerwerkes in Meißen
Richard Weber, dem Seminarlehrer Bernatzky zu Peis⸗ kretscham im Kreise Gleiwitz, dem Steuer⸗Einnehmer zweiter
Klasse Hauck zu Querfurt und dem Hegemeister a. Hauenstein zu Swinemünde, bisher zu Lüpzow im Kreise Usedom⸗Wollin, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Bachor zu Jonasdorf im Kreise Osterode i. Ostpr., Liebich zu Jenkau im Kreise Liegnitz, Pähnthe zu Brostau im Kreise Glogau, bisher in Jätschau, chulz zu Binde im Kreise Osterburg und Kamieth zu
Arendsee desselben Kreises den Adler der Inhaber des König⸗
lichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie
“ dem Meierei⸗Inspektor Adolph Peters zu Dünnow im Kreise Stolp, den Klaftermeistern Johann Rump zu Niekosken Abbau im Kreise Czarnikau, Johann Teske zu Kirchgrund
im Landkreise Bromberg und Ferdinand Wendland zu desselben Kreises, den B“ Segeberg und
hresten Jensen zu Süderholz bei Sonderburg, dem Wald⸗Vorarbeiter Hans Bahnsen zu Lüngeraufeld im Landkreise Flensburg, dem früheren Schaarschmiedemeister aul Winkler zu Wengern im Kreise Oppeln, bisher in Königshuld, dem Maschinenwärter Eduard Ernst und dem Kesselwärter Joseph Turner, beide zu Laurahütte im Kreise Kattowitz, und dem Gutsarbeiter Karl Münchow zu Goldbeck im Kreise Bublitz das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. “ 88 11“ 888
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Seine Majestät d aben Allergnädigst geruht: dem Königlich italienischen Major Grafen Malingri di Bagnolo im Lancier⸗Regiment „Montebello“ den Rothen
dem Hof⸗Marschall Seiner Kaiserlichen Hoheit des Groß⸗
fürsten Constantin Constantin owitsch, Baron Rausch von
Traubenberg zu St. Petersburg den Königlichen Kronen⸗ Orden zweiter Klasse mit dem Stern, dem Kommandor in der Königlich rumänischen Marine Koslinsky zu Bukarest und dem Geschichtsmaler, Professor Fufi. zu Dresden den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter asse, b dem Königlich italienischen Kapitän Grafen Bulgarini 29 der Kavallerieschule den Königlichen Kronen⸗Orden dritter asse, dem Oberleutnant Fonck (Heinrich) in der Schutztruppe
für Deutsch Ostafrika den Königlichen Kronen⸗Orden vierter
Klasse mit Schwertern, dem Königlich rumänischen Oberleutnant Stambulescu,
kommandiert zum Stabe der IV. Division Bukarest, dem bis⸗
herigen Konsul, Kaufmann Carl Müller zu Middlesborough, dem Kaufmann Elias Herzberg 2 Odessa und dem Techniker Alexander Angerer zu Wien den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse sowie
dem Fußgendarmen a. D,, jetzigen Steuerboten Robert Deichsel zu St. Peter, Gemeinde Diedenhofen, früher zu Deutsch⸗Oth im Kreise Diedenhofen, dem Wepemeister a. D. Nikolaus Jost zu Straßburg i. E., bisher zu Gugenheim im Landkreise Straßburg i. E., und dem Fabrikarbeiter Bar⸗ tholomäus Schmitt zu Logelbach im Kreise Colmar i. E. das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihhnen. 1
den Marine⸗Ober⸗Baurath und Maschinenbau⸗Betriebs⸗ direktor Nott, kommandiert zur Dienstleistung im Reichs⸗ Marineamt, zum Geheimen Marine⸗Baurath und Maschinen⸗ bau⸗Direktor,
den Marine⸗Baurath für Maschinenbau Thämer, bei der Sen Werft zu Wilhelmshaven, zum Marine⸗Ober⸗ Baurath und Maschinenbau⸗Betriebsdireklor, und 1
die Marine⸗Bauführer des Schiffbaufaches Cleppien und Martens zu Marine⸗Schiffbaumeistern zu ernennen.
Der Schiffbaumeister Martens ist der Kai
2 rlichen Werft in Kiel zugetheilt worden. 6 1
se 89
8 Bekanntmachung. Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Der Fernsprechverkehr mit Biberach (Riß), Eßlingen (Neckar), Gmünd (Schwäbisch), Göppingen, Heil⸗ bronn (Neckar), Ludwigsburg, Ravensburg, Reut⸗ lingen, Rottweil, Tübingen / Bebenhausen, Ulm (Donau) ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhn⸗ liches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark. 1“ Berlin C., den 2. Dezember 1899. sMaaiserliche Ober⸗Postdirektion. Griesbach.
Bekanntmachung.
Erweiterung des Fernsprechverkehrs.
Der Fernsprechverkehr mit Allstedt (Grhzgth. Sachsen), Altmorschen, Brandis, Burgdorf (Hannover), Gollub, Großtychow, Fven⸗ Hofgeismar, Penzlin, Rügen⸗ walde, Schönsee (Westpr.), Tiegenhof ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je eine Mark.
Für das Herbeiholen der zum Gespräch verlangten Person zu der öffentlichen Sprechstelle wird außerdem ein Betrag von 25 ₰ erhoben.
Berlin C., den 3. Dezember 1899.
MKaiserliche Ober⸗Postdirektion.
v121164““
8 Bekanntmachung. 16
8 Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Der Fernsprechverkehr mit Delft ist eröffnet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von drei Minuten beträgt 3 ℳ den 3. Dezember 1899.
Kaiserliche Ober⸗Postdirektion.
Griesbach.
Königreich Preußen.
Privile gium
wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihe⸗ scheine des Provinzialverbandes der Provinz Branden⸗ burg im Betrage von 12000 000 ℳ
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen zc.
Nachdem der Brandenburgische Provinzial⸗Landtag beschlossen hat, zum Zwecke der Förderung von Kleinbahnunternehmungen in der Provinz Brandenburg und zwar:
a. durch Betheiligung des Provinzialverbandes an solchen Unter⸗ nehmungen mittels Gewährung von Beihilfen an kommunale Verbände, welche sich dem Bau und Betriebe von Kleinbahnen unterziehen, unter Vorbehalt einer Betheiliaung am Rein⸗ gewinn dieser Unternehmungen und mittels Uebernahme von Aktien oder Geschäftsantheilen solcher Aktiengeselschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, welche sich für den Bau und Betrieb gemeinnütziger Kleinbahnen bilden,
durch Gewährung von Darlehnen an Gemeinden beziehungs⸗
weise Gutsbesitzer (Gutsbezirke) und Kreise bis zur Höhe der
nen. denselben für Kleinbeahnunternehmungen aufzuwendenden
osten,
die erforderlichen Mittel im Wege einer Anleihe zu beschaffen, wollen Wir auf den Antrag der Provinzialverwaltung,
zu diesen Zwecken auf jeden Inhaber lautende, mit Zinsscheinen
versehene, seitens der Gläubiger unkündbare Anleihescheine im
Betrage von 12 000 000 ℳ ausstellen zu dürfen, da sich hiergegen weder im ren der Gläubiger, noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat, in Gemäßheit des § 2 des Gesetzes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihescheinen im Betrage von 12 000 000 ℳ, in Buchstaben „Zwölf Millionen Mark“, durch gegenwärtiges Pripilegium Unsere landeg⸗ herrliche Genehmigung ertheilen. Die Anleihescheine sird nach dem anliegenden Muster in Stücken von 5000, 1000, 5900, 200 und 100 ℳ auszufertigen, in zwölf Reihen zu je einer Millson zu begeben, mit 3 ½ vom Hondert jährlich zu verzinsen und — für jede Reihe von dem 1. April dez auf deren Ausgabe folgenden Jahres ab — jährlich mit mindestens ½ vom Hundert des ursprünglichen Schuldkapitals — be⸗ iehungsweise der ausgegebenen Reihen derselben — sowie den durch die sortschkeitende Tilgung ersparten Zinsen und dem aus der Betheiligung an Kleinbahnunternehmungen dem Provinzialverbande über vier vom Hundert des in denselben angelegten Kapitals hbinaus zufließenden Betriebsgewinn mittels Aufkündigung oder freihändigen Ankauftz der einzelnen Anleihereihen zu tilgen.
Die Ertheilung Unserer Genehmigung erfolgt mit der recht⸗ lichen Wirkung, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus bervorgebenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem is igenthums erpflichtet
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Durch dieses Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen, wird fur die Befriedigung der Inhaber der An⸗ leihescheine eine Gewährleistung des Staats nicht übernommen.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Windsor Castle, den 25. November 1899.
(L. S.) Wilhelm R. von Miquel. Freiherr von Rheinb ben.
ͤ.ℳ Brandenburgische Provinzial⸗Anleihe.. Anleiheschein des Provinzialverbandes von Brandenburg
(großes Siegel) Anleibe vom Jahre 1899. 881 Bluchstabe .. I““
Anleihereihe .... u ℳ
(Römische Zahl I — XII.) h“
Ausgefertigt in Gemäßheit des landesherrlichen Privilegiums vom .. ten
ͤiͤ .. 199 (Amtsblatt der Königlichen Regierungen
zu Potsdam und Frankfurt a. O. Seite .bezw. . und Gesetz⸗Sammlung für 1899 Seite.. ).
Der Provinzialverband von Brandenburg verschuldet dem Inhaber dieses 1J ein seitens des Gläubigers unkündbares Darlehn von (in Buchstabennnn) . .Mark, welches einem Theil der nach den Beschlüssen des Provinzial⸗Landtages vom 6 März 1893, 18. Februar 1896, 23. Februar 1898 und 4. Februar 1899 in Höhe von 12 000 000 ℳ in zwölf Reihen zu je 1 000 000 ℳ in Stücken zu 5000 ℳ, 1000 ℳ, 500 ℳ, 200 ℳ und 100 ℳ aufzunehmenden Anleihe bildet.
Die Verzinsung dieses Kapitals erfolgt jährlich mit drei und ein⸗ halb vom Hundert — in halbjährlichen Terminen am 1. Oktober und 1. April — und die Tilgung der Anleihe mit einhalb vom Hundert der Kapitalschuld unter Hinzurechnung der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen und des aus der Berheiligung an Klein⸗ bahnunternehmungen dem Provinzialverbande über vier vom Hundert des in denselben angelegten Kapitals hinaus zufließenden Betriebs⸗ gewinnes nach Maßgabe der umstehend abgedruckten Bedingungen.
Für die Sicherheit des Kapitals und der Zinsen haftet der Provinzialverband mit seinem Vermögen und seiner Steuerkraft.
Berlin, vden 11“ 18
Für den Provinzialverband von Brandenburg. 8 (Siegel des Landeedi ektors.) “
Mitglieder des Provinzialausschusses. Landesdirektor. (Faksimilierte Uaterschriften.) Kontrolbuch Seite... Kontrolbeamter u“ 89 (eigenhändige Unterschrift)
v.ℳ Brandenburgische Provinzial⸗Anleihe 11“ ℳ
Bedingungen 8 für die Verzinsung und Tilgung der Anleihe d Provinzialverbandes von Brandenburg in Höhe von 12000 000 ℳ
Die Zinsen werden gegen Rückgabe der ausgefertigten Zinsscheine durch die Landes Hauptkasse und die Kur⸗ und Neumärkische Ritter⸗ schaftliche Darlehnskasse zu Berlin, sowie bei den Kreis⸗Kommunal⸗ und Stadtkassen der Provinz gezahlt.
Den Anleihescheinen werden Zinsscheine für einen zehnjährigen und eine Anweisung zur Erneuerung der Zinsscheine bei⸗ egeben.
Die Ausreichung neuer Zinsfcheinreihen erfolgt bei der Landes⸗
Hauptkasse und bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaftlichen Darlehnskasse zu Berlin cpen Ablieserung des den älteren Zinsscheinen beigesügten Erneuerungssche ns, sofern nicht vorher dagegen von dem Inhaber des Anleibescheins unzer Vorlegung desselben bei dem Landet⸗ direktor schriftlich Widerspruch erhoben worden ist. Im Falle eines solchen Widerspruchs erfolgt die Ausreichung der neuen Zinsscheine an den Inhaber des Anleihescheins. „ Werden Erneuerungsscheine nicht innerhalb Jahresfrist vom Tage ihrer Fälliskeit ab zur Erhebung der neuen Zmescheine benutzt, so erfolgt die Aut händigung der neun Zinescheinreihe nebst dem Er⸗ neuerungsschein an den Inhaber des Anle hescheins.
Die Ti’gung der Anleihe erfolgt mittels Aufkündigung oder freihändigen Ankaufs der einzelnen Anleihereihen. Die Aufkündigung zur Rückzahlung des Nennwerths 4 mit schsmonatlicher Frist zum 1. Oktober order 1. April durch dreimaltge Bekanntmachung im „Deutschen Reichs⸗ und Königlich Preußischen Staato⸗ Anzeiger“ und in den Amteblättern der Königlichen Regierungen zu Potedam und Frankfurt a. O. in monatlichen üraexene zu bewirken. In diesen Blättern geschehen auch die sonstigen Bekannt⸗ machungen betreffs der Provinzial⸗Anleihe.
Zum Zwecke der Tilgung werden die jährlichen Tilgungsbeträge einem von anderen Fonds der Provinz getrennt zu verwaltenden Tilgungsfonds zugeführt, dessen Bestände in mündelsicheren Papieren, insbesondere durch Ankauf von Anleihescheinen des Provinzial Ver⸗ bandes anzulegen sind.
Mit dem Tage, an welchem auf Grund der Aufkändigung das Kapital zurückzuzahlen ist, hör t die Berstalun desselben auf; erfolgt jedoch die Ruckgabe des auf gekündigten Anleihescheins vor dem Ablauf von drei Jahren nach der Fälligkest, so werden zwei vom Hundert Bankzinsen vergütigt Gegen Auszahlung des Kapitale, die bei der Landes.Hauptkasse and bei der Kur⸗ und Neumärkischen Ritterschaft⸗ Dchen Darlehnska se in Berlin erfolgt, sind mit den Anleihescheinen auch die dam gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern, für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag dem⸗
Kapital ab ezo en. Der Kapitalbetrag der einzelnen Anleihescheine verfänt Gunecen des Provinzialverbandes, wenn die Einlosun⸗ nicht
30 Jahren nach der Fälligkeit erfolgt.
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