Im ee Fege g Lustspiel, 1
itwirkung der Damen Lindner, Sperr und der Herren Matkowsky, Pohl, Boettcher, Kraußneck, Hertzer, mann und Oberlaender zur Aufführung.
von Arnauld, Christians,
en Schauspielhause gelangt morgen Gustav ie Brautfahrt, oder Kunz von der Rosen“ unter
Abich, Wienrich, Nesper, Hübener,
Arndt, Heine, Eichholz, Hart⸗
Das Repertoire des Residenz⸗Theaters für die Weihnachts⸗
feiertage und den Mittwoch nächster Woche sammengestellt:
ist folgendermaßen zu⸗ Am Montag, Dienstag und Mittwoch Nachmittag
wird zu halben Preisen Bisson's Schwank „Der Schlafwagen⸗Contro⸗
leur“ gegeben, während an
denselben Tagen Abends
„Busch und
Reichenbach“ von Heinrich Lee und Wilhelm Meyer Förster und vorher:
„Die Richtige“ von Thilo von Trotha zur
Aufführung gelangen.
Die Proben zu Paul Heyse’s fünfaktigem Drama „Elfride“, welches als dritte Abonnements⸗Vorstellung des Vereins „Deutsche Volksbühne“ am 29. Dezember in Scene geht, sind jetzt in vollem
Die Hauptrollen liegen in den Händen sowie der Herren. Kober, des nahezu
Gange. Leithner und Clara Leno, Wenn der Gesundheitszustand
der Damen Therese Pauli, Wach u. A. 70 jährigen Dichters, der
erst kürzlich eine schwere Krankheit überstanden hat, es gestattet, wird
er bei der Erstaufführung seines Billetbestellungen können schriftlich oder mündlich a Vereins (W., Helmstraße 5) bewirkt werden.
Der französische Komponist Ch. M. Widor in den ersten Tagen des Januar nach Berlin, dem in Frankreich ges Konzert mit dem Phil das am 4. Januar in 8 Programm enthält ausschließlich schen Schule. Herr Widor wird
Der bekannte Dirigent Charles Lamoureux
„W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag in gestorben. Er wurde am 28. geboren, war Schüler des Pariser Konservatori im Jahre 1854 den ersten Violinpreis, worauf er
Oper als Violinist angestellt wurde.
September 1834
Im Jahre 1873 er die Konzertgesellschaft „Harmonie Sacrée“, welche die
Stückes in Berlin zugegen sein.
n das Bureau des
aus Paris kommt
um im Verein mit sen J. Philipp ein rchester zu veranstalten, der Philharmonie stattfinden wird. Das Werke Widor's und der neufranzösi⸗ selbst das Orchester dirigieren.
ist, wie Paris vplötzlich zu Bordeaux ums und erhielt bei der Großen ründete ufgabe
verfolgte, die Werke Bach's und Händel's in Paris bekannt zu
machen. Im Jahre 1875 dirigierte Konzerte, war Pariser Großen veaux Concerts“ (Lamoureux roße Berühmtheit erlangten. Verdienst, für Richard Wagner's zu haben.
Aufführung von „Tristan und Isolde“, über deren Hier in Berlin dirigierte er am 4. Dezember
Stelle berichtet wurde.
er in Rouen die Boieldieu⸗ war dann in den Jahren 1878 bis 1881 erster Dirigent der Oper und gab diese Stellung auf, „Konzerte) ins Leben zu rufen, welche Außerdem gebührt ihm das große Musik in Frankreich Bahn gebrochen Noch vor kurzem veranstaltete und leitete er in Paris eine
um die „Nou-
Erfolg an dieser
d. J. das erste der Subskriptionskonzerte im Neuen Königlichen
Opern⸗Theater.
In Brüssel ist, dem „W. T. B.“ zufolge, der Komponist geschätzte Musiker Dupont gestern Auguste Dupont wurde am 9. vinz Lüttich geboren, besuchte
hier besonders als Abend gestorben.
Februar 1828 zu Ensival in der Pro⸗ dort das Konservatorium und wurde
nach Abfolvierung erfolgreicher Konzertreisen im Jahre 1853 Pro⸗
fessor des Klavierspiels am u. a. Streichquartette, Klavier⸗Trios und Salonstücke. ““
8
Jagd.
“
Die sechste unter dem Allerhöchsten des Kaisers und Königs stehende „Deutsche stellung“ wird wiederum in 9 gütigst zur Verfügung gestellten Parterreräumen Hauses — Berlin W., Voßstraße 1 — am 1900 eröffnet werden.
Wir bringen dies werks hierdurch zur Kenntniß und bitten,
vom 22. Dezember 1899, hr Morgens.
Wette rberh
8
V
us 50C. = ksu.
Wind. Wetter.
2 8
Bar. auf 0 Gr
u. d. Meeressp Temperatur in o Cel
red. in Millim
wolkig bedeckt wolkenlos heiter Nebel vedeckt Schnee
bedeckt bedeckt bedeckt halb bed. wolkenlos 2 wolkenlos wolkenlos wolkenlos
bedeckt
wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos wolkenlos bedeckt
Blacksod... Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen. Stockholm.
aranda .
oskau..
Cork Queens⸗
town ... Cherbourg .
“
S“ mburg..
winemünde Neufahrwasser Memel ... Münster Wstf. Karlsruhe .. Wiesbaden.. München .. Chemnitz.. Berlin.. Eö“ Breslau.. 779 Dunst
Triest .. 770 ONO heiter
Uebersicht der Witterung.
Die Witterung Europas wird von einem Hochdruck⸗ gebiete beherrscht, dessen Kern mit 786 mm über dem mittleren Ostseegebiete liegt. Ueber Nordwest⸗ Europa ist der Luftdruck in Abnahme begriffen. Bei mäßigen Winden aus östlichen Richtungen ist das Wetter in Deutschland kalt, heiter und trocken; die Morgentemperatur liegt an der Küste 4 bis 13, im Binnenlande 5 bis 15 ½ Grad unter dem Gefrier⸗ punkt; nur in München ist etwas Schnee gefallen. Fortdauer zunächst noch wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
222ͤö2ͤ2g= 00 00 C 00 00o — D—— — ηι 1 — — ocö)ImnEee Sebooo do
763 767 773 775 777 781 783 784
772 772 773 772 778 779 779
8 89
Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 267. Vorstellung. Fra Diavolo. Komische Oper in 3 Akten von Auber. Text von Euoène Scribe, bearbeitet von Carl Blum. Ansang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 290. Vorstellung. Die Brautfahrt⸗ oder: Kunz von der Rosen. Lustspiel in 5 Auf⸗ zügen von Gustav Freytag. In Scene gesetzt vom
egisseur Georg Droescher. Anfang 7 ¼ Uhr.
Brüsseler Konservatorium. Etuden und
Er schrieb
Protektorat Seiner Majestät
Geweih⸗Aus⸗
den uns von den Herren Besitzern
des Borsig'schen
27. Januar des Jahres
den Gönnern und Freunden des edlen Waid⸗ auch diese Ausstellung wieder
mit Hirschgeweihen, Elch⸗ und Damschaufeln, Rehkronen und Gems⸗ krickeln ꝛc., welche im Kalenderjahre 1899 von deutschen Jägern im In⸗ und Ausland oder von Ausländern auf deutschen Jagdrevieren erbeutet sind, reichlich beschicken zu wollen.
Prospekte und Anmeldebogen stehen unentgeltlich auf dem Bureau des Königlichen Hof⸗Jagdamts, Berlin W., Potsdamer⸗ straße 134 c, zur Verfügung.
Berlin, den 12. Dezember 1899.
Der Vorstand.
Baron von Heintze, Ober⸗Jägermeister vom Dienst Seiner Majestät des Kaisers und Königs.
Mannigfaltiges.
Berlin, den 22. Dezember 1899.
Stadtverordneten genehmigten in ihrer gestrigen Sitzung zunächst den Abschluß eines Nachtragsvertrags der Stadt⸗ gemeinde mit dem Rittergutsbesitzer Röder in Lichtenberg über die weitere Regelung der Besitzverhäͤltnisse zwischen ihm und der Irren⸗ anstalt Lichtenberg, über die Anschlußgleise an die Ostbahn und die Beleuchtungsanschlüsse für den Röder'schen Grundbesitz mit einigen von dem Ausschuß zur Vorberathung dieser Vor⸗ lage beantragten Aenderungen. — Alsdann beschäftigte sich die Versammlung mit der Prüfung der im November d. J. vor⸗ genommenen Stadtverordneten⸗Ersatz⸗ und Neuwahlen. Der Wahl⸗ prüfungs⸗Ausschuß hat bei 57 Wahlen nichts zu erinnern gefunden. Unter denjenigen, gegen deren Wahl kein Einspruch erfolgt ist, be⸗ finden sich 31 wieder⸗ und 26 neugewählte Stadtverordnete. Von der Gültigkeit dieser 57 Wahlen nahm die Versammlung Kenntniß; die beanstandeten Wahlen der Stadtv. Wienstruck und Ullstein wurden nach den Anträgen des Ausschusses gleichfals für gültig, die der Stadtv. Range und Millarg dagegen für ungültig erklärt. — Die Vorlage, betreffend die kontraktliche Annahme von Schulärzten, deren Berathung schon wiederholt vertagt worden ist, gab gestern abermals zu einer längeren Debatte Anlaß. Es handelt sich bei dieser um die Anstellung von 20 — 24 Aerzten vom 1. April 1900 ab auf vorläufig 2 Jahre. § 1 der Grundsätze für die Anstellung bestimmt: „Dem Schularzt liegt ob die Prüfung der für den ersten Eintritt in die Schule angemeldeten Kinder auf ihre Schul⸗ fähigkeit; die Eltern bezw. Erziehungsverpflichteten haben das Recht, der Untersuchung beizuwohnen.“ Der Stadtv. Sachs I. beantragte, hinter den Worten „dem Schularzt liegt ob“ einzufügen: insoweit nicht ein ärztliches Zeugniß von den Eltern der Kinder beigebracht ist“. Der Stadtv. Dr. Schwalbe be⸗ kannte sich als Gegner der ganzen Vorlage, da die An⸗ gelegenheit noch nicht spruchreif sei, und befürwortete, den Antrag Sachs anzunehmen, um den Eltern der Schulkinder wenigstens das Recht einzuräumen, ihre Kinder von ihrem eigenen Hausarzt untersuchen zu lassen. Der Stadtv. Sachs I. trat für sein Amendement ein, hatte auch sonst eine Anzahl von Bedenken gegen die Vorlage, welche jedoch der Stadtschulrath Bertram zu beseitigen suchte, indem er erklärte, daß er einen Konflikt zwischen Schulärzten und Lehrern nicht befürchte. Auch der Bürgermeister Kirschner griff in die Debatte ein: die An⸗ stellung der Schulärzte solle nur ein Versuch sein, welcher von der Versammlung selbst angeregt worden sei. Das Amendement Sachs wurde abgelehnt, und die Anträge des Ausschusses wurden in namentlicher Abstimmung mit 79 gegen 18 Stimmen angenommen. Hierauf folgte ein dringlicher Antrag der Stadtv. Rosenow und Genossen, den Magistrat um Auskunft darüber zu ersuchen: .1) was als die Ursache des widerlichen Ge⸗ schmacks des aus dem Müggelsee bezogenen Leitungswassers festgestellt worden ist, und 2) welche Maßnahmen der Magistrat zu ergreifen gedenke, um solchen, die Bürgerschaft beunruhigenden Vorkommnissen vorzubeugen.“ Der Stadtrath Haack, welcher die Anfrage beantwortete, konnte über die eigentliche Ursache der Verunreinigung des Leitungswassers keine Auskunft geben; das Wasser sei jetzt wieder gereinigt, wenigstens seien ihm Klagen nicht mehr zugegangen. Als richtig gab der Vertreter des Magistrats zu, daß das Müggelwasser
Die
keimgehaltiger geworden sei. — heime Sitzung.
Eine „Märchen⸗Matinée für die Großen und Kleinen⸗ anstaltet Herr Max Laurence am Donnerstag, den 28., F. zember, Mittags 12 Uhr, im großen Saale des Architektenba d (Wilhelmstraße 92/93). Das Programm verzeichnet neue Mane von Frida Schanz, Dora Duncker, Maria Mancke, Martha Fr 1 mang und Ing Gutfeldt, Ein mustkalischer Abschnitt desselbene spricht Kinderlieder von Alexis Holländer, Peter Cornelius und 8 Kruse. Die Ausführung des gesanglichen Theils übernimmt Fräu Annie Dancker. Die Klavierbegleitung 4 Sophie Ries und Fanny Merten.
Das in den Gesammträumen der Philharmonie stattfinde Ballfest des Vereins Berliner Presse ist Umstände ban vom 3. Februar auf den 20. Januar n. J. verlegt worden.
Auf die öffentliche folgte eine
88 Fes. 21 Felene,. . B.) Aus Rosg am Don wird gemeldet, daß bei eisigem nde eine Kä 28 Grad herrscht. Kaln Heizmaterial fühlbar. Infolge dessen wurde eine Petitio
Gewährung von Erleichterungen für die Kohleneinfuhr an den na
Minister gerichtet. n
Noworossiisk (am Schwarzen Meer), 22. Dezember. (W. T. g Seit drei Tagen wüthet ein heftiger Orkan, der die Dächerd Häuser abreißt, Zäune umwirft, Telegraphen⸗ und Telephonleitun, zerstört und kleinere Holzgebäude längs der Eisenbahnlinie beschädi Die Verluste sind sehr groß. Mehrere Segelscheffe wurden an die K geworfen, ein englischer und ein griechischer Dampfer sind in Bucht vom Eise eingeschlossen, ein anderer Dampfer ist verscholl Feuersbrünste verursachten in mehreren Magazinen Schaden.
Rom, 21. Dezember. (W. T. B.) Nach Meldungen, die h. aus Milazzo und Acireale eingelaufen sind, wurden dort in letzten Nacht infolge Sturmes viele Fle in der Küstengege überschwemmt und beschädigt. Etwa 50 Fahrzeuge wurden zerstz Auch in Catania wurden die Hafenbauten beschädigt. Mehn Schiffe scheiterten. — Wie aus Riposto berichtet wird, hat a dort der Sturm Verheerungen angerichtet und Häuser schädigt; eine Person wurde gelödtet, mehrere Personen wun vencgsr Der Materialschaden wird auf ungefähr eine halbe Mill ge 4
Antwerpen, 21. Dezember. (W. T. B.) In der vergangen Nacht stieß der von Buenos Aires nach Antwerpen bestimmte eng lische Dampfer „Maggie Mac Nair“ in der Schelh Mündung bei Terneuzen mit dem deutschen Damyf „Luciana“ zusammen, welcher auf der Fahrt von Hamburg n Mexiko Antwerpen anlaufen wollte. Die „Maggie“ gerieth auf Sandbank und füllte sich mit Wasser; ihre Lage ist kritisch denn sen ein sehr starkes Leck. Von der „Luciana“, welche im Nebel verschwa hat man noch keine Nachricht. — An der Zoutelandbank, nöng von Vlissingen, scheiterte der deutsche Dampfer „Elbing
Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.
Konstantinopel, 22. Dezember. (Meldung des Wich „Telegr.⸗Korresp.⸗Buraus“.) Die Pforte sicherte mittels ei Note die Zahlung des von der Kriegsentschädigung Rußland noch zu Restes von 170 000 Pfuns zum 13. Januar 1900 zu. 1““
8
8 “ (Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Erste und Zweiten Beilage.)
schlossen. Die
Montag, kandidat. Abends 7 ½ Uhr:
Abends 7 ½ Uhr:
Dienstag, Berlichingen. Manöver.
Abends 7 ½ Uhr:
abend, Behandlung. Dreyer.
Großzstadtluft.
abend, Abends 7 ½ Uhr
Geschlossen.
Preisen: Der letztes Gastspiel Traviata.
Preisen: Der
Sonntag bleiben die Königlichen Theater ge⸗ 12 —1 ½ Uhr geöffnet.
Dentsches Theater. Sonnabend: Der Probe⸗ kandidat. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonntag: Geschlossen.
Feiertags⸗Spielplan: Nachmittags 2 ½ Uhr: Henschel. — Abends 7 ½ Uhr:
Dienstag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Johannes. — Mittwoch, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Weber. —
Herliner Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Flotten⸗Manöver. Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Feiertags⸗Spielplan: Montag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Wilhelm Tell. — Abends 7 ½ Uhr: Flotten⸗Manöver. Nachmittags 2 ½
Mittwoch, Nachmittags 2 ½ Uhr: Frau Holle. —
Schiller⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Sonn⸗ Abends 8 Uhr:
Sonntag (Heiliger Abend): Geschlossen
Montag (1. Feiertag), Nachmittags 3 Uhr: Der Richter von Zalamea.
Dienstag (2. Feiertag), Käthchen von Heilbroun. — Abends 8 Uhr: Die
Theater des Westens. (Opernhans.) Sonn⸗ Nachmittags 3 stellung: Schneeweißchen und Nosenroth. — : Volksthümliche Vorstellung halben Preisen: Zar und
Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Kinder⸗Vorstellung. Schneeweißchen und Roseuroth. — Abends:
Montag (1. Feiertag), Waffenschmied. —
Dienstag (2. Feiertag), Nachmittags: Zu halben
Nittwoch, Nachmittags: Schneeweißchen und Rosenroth. Der Zigeunerbaron.
Lessing - Theater. wiederkam.. Sonntag: Geschlossen.
Billetkasse ist von 9—10 und
Preisen (Parquet 2 ℳ): hof.
Fuhrmann
Der Probe⸗ Als ich wiederkam ...
Der Probekandidat. abend: Ein unbeschriebenes B
3 Akten von E. von Wolzogen. Sonntag: Geschlossen. Montag eiertag), Nachmittags 3 Uhr: Z olinette.
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr:
Der Probekandidat.
Frau Holle. unbeschriebenes Blatt.
Ubr: Uhr:
Götz von Flotten⸗
Abends 7 ½
Gesang und Tanz in 4 Akten. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr
Das verlorene Paradies. 8 Schliersee.
Zum ersten Male: In
Komödie in 3 Akten von Max Jägerblut.
Dienstaag,
— Abends 8 Uhr: Nora. Nachmittags 3 Uhr: Das
burg.
Lee und Wilhelm Mevyer⸗Förster.
Werner. Vorher: Die Richti
1 Akt von Thilo von Trotha. Sonntag: Geschlossen. Montag: Busch und Reich
Uhr: Kinder ⸗Vor⸗ zu Zimmermaunn. Preisen: Dienstag:
Nachmittags: Zu halben Abends: Vor⸗
Mittwoch und folgende von Signorina Prevosti. La
Reichenbach. Vorher:
wagen⸗Controleur.
Thalia - Theater. Sonnabend: Mit (Novität.) Zum ersten Male: Große Ausstattungsposse mit Ge
Abends: Der
Kinder⸗ Veras. ends:
Freischütz.
88
Sonnabend:
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Im weißen Röß’l. — Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Lustspiel in 4 Akten von R. Skowronnek. Dienstaa, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Im weißen Röß’l. — 2
Neues Theater. Scht⸗ bauerdamm 4a. Sonn⸗ und Dienstag (1. und 2. Weihnachts⸗
An allen drei Feiertagen Abends 7 ½ Uhr: Ein
Helle -Alliance⸗Theater.
„Schlierseer Bauern⸗Theaters“. Sonnabend, Abends 5 Uhr: 's Liserl von Schliersee. Volksstück mit
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Der Protzenbauer. — Abends 8 Uhr:
Nachmittags 3 Uhr: Zu ermäßigten Preisen: Almenrausch und Edelweiß. — Abends 8 Uhr: 's Liserl von Schliersee.
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Sonnabend: Zum 25. Male: Busch und Reichenbach. Schwank in 3 Akten von Heinrich
Anfang 7 ½ Uhr.
Die Richtige. — Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Der Schlafwagen⸗Controleur. Busch und Reichenbach. Vorher: Die Richtige. — Nachmitrags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Schlafwaßen⸗Centroszuf.
age:
Die Richtige. mittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Schlaf⸗
Dresdenerstraße 72/73. gänzlich neuer
3 Akten von Jean Kren und Alfred Schönf Musik von Max Schmidt.
Sonntag: Geschlossen.
Montag und folgende Tage; Im Himmelho
Am 1. Feiertag, Nachmittags 3 Uhr: Rora Henrik Ibsen. Am 2. Feiertag: Kean. (Ke Eugen Schady.)
Birkus Alb. Schnmann. Im elege renovierten Zirkus Renz, Karlstraße. Sonnabe Abends präzise 7 ½ Uhr: VII. Grande S01 High-Life. Gala⸗Programm. Auftreten neu engagierten Kunstkräfte. Vorführung neuesten, unerreicht dastehenden Origin Schul⸗ und Freiheits⸗Dressuren des rektors Alb. Schumann. Zum Schluß: Em Ritterschaustück aus dem 14. Jahrhundert: schwarze und der weiße Ritter.
Sonntag (Heiliger Abend): Nur eine stellung. Anfang 5 Uhr. Ende 8 Uhr. Progra wie fonst in zwei Vorstellungen. Revue säun licher Künstler, vom kleinsten bis zum größten, großes Ritterschaustück aus dem 14. Jahrhun Der schwarze und der weiße Ritter mit sän lichen Einlagen. Freien Eintritt auf 7 Plätzen hat zu dieser Vorstellung ein Kind, welches in Begleitung eines mit Billet sehenen Erwachsenen ist.
An den drei Weihnachts⸗Feiertagen: Je 2 garf Vorstellungen: Nachmittags 3 ½ Uhr und Agh 7 ½ Uhr. Nachmittags 3 ½ Uhr; Extra einstudd Im Weihnachtsbazar. Große Weihnah Pantomime, dargestellt von 80 Kindern 100 Personen. Abends 7 ½ Uhr: Der schwe und der weiße Ritter.
Familien . Nachrichten.
Verlobt: Frl. Elisabeth Tesmer mit Hrn.! rath Max Brinckman (Danzig — Schmiegel)
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Haupte Rogalla von Bieberstein (Neisse).
Gestorben: Hr. Wirklicher Geheimer. Regierungsrath, Regierungs⸗Präsident a. D,n von Neefe und Obischau (Berlin). — Hr. a. D. Ludwig von Tippelskirch (udolsto⸗ t Hr. Geheimer Hofrath M. Böhm Berlin). he Bran a. D. Curt von Hagen Neis
Als ich
Der Tugend ˖
Abends 7 ½ Uhr:
latt. Lustspiel in Anfang 7 ½ Uhr.
u halben Preisen: Kiwito.
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Gastspiel des
—: :8 Liserl von
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Regie: Hermann ge. Komödie in
enbach. Vorher:
r. . Ev Helene vpn. ic 8 69 9 . eli u S. Busch und ausen, geb. von Groeling (Naumburg
— Nach⸗
Verantwortlicher Redakteur⸗ Direkter Siemenroth in B 1 Verlag der Expedition (Scholz 1 Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und 29 Anstalt Berlin SW., Wülbelmstraße Nr⸗ Acht Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).
Ausstattung: Im Himmelhof. sang und Tanz in
liegt in den Händen der Dang
In der Stadt macht sich großer Mangelal
Anzeiger.
ZBerlin, Neugg, vel cI. bnmgg———ꝛ—ÿ—ꝛ—ꝛx—-- —
Berlin, Freitag, den 22. Dezember
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 24. November d. J. will Ich die wieder beifolgende neue Satzung des Calenberg⸗Göttingen⸗ Grubenhagen⸗Hildesheimschen ritterschaftlichen Credit⸗Vereins bierdurch Landesherrlich bestätigen. Zugleich bestimme Ich, daß diese Satzung gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetz⸗ buche in Kraft tritt, jedoch mit der Maßgabe, daß die in 6689 vorgesehene Erhöhung des Reservefonds bis zum 1. April 3 erfolgt sein muß.
Dieser Erlaß ist im gesetzlichen Ses zu veröffentlichen.
Neues Palais, den 4. Dezember 1899.
Wilhelm R. 1 Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.
An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister.
8 Satzung des Calenberg⸗Göttingen⸗Grubenhagen⸗Hildes⸗ heimschen ritterschaftlichen Credit⸗Vereins.
8 Erster Abschnitt. 8 Rechtsstellung der Anstalt nach außen.
18 1 Die Anstalt hat den Zweck, durch Beleihung der in ihrem Bezirk belegenen Rittergüter und solcher Landgüter, welche einen Werth von mindestens achtzehntausend Mark haben, den Eigenthümern derselben einen möglichst billigen Kredit zu gewähren und die allmähliche Ab⸗ tragung der Schulden zu sichern.
Der Anstaltsbezirk bestebt aus 1) dem Fürstenthum Calenberg⸗Göttingen⸗Grubenhagen 2) dem Fürstenthum Hildesheim. — Die Anstalt hat ihren Sitz in der Stadt Hannover.
Die Anstalt hat die Eigenschaft einer juristischen Person wird durch ihren Vorstand gerichtlich und außergerichtlich vertreten.
Der Vorstand führt den Namen „Calenberg⸗Göttingen⸗Gruben⸗ hagen⸗Hildesbeimsche ritterschaftliche Credit⸗Commission“ und hat die Stellung einer öffentlichen Behörde.
In dem nach § 116 der Kassenverwaltung zugewiesenen Ge⸗ schäftskreise wird die Anstalt auch durch diese vertreten.
Die Kassenverwaltung führt den Namen „Calenberg⸗Göttingen⸗ Grubenhagen⸗Hildesheimsche ritterschaftliche Credit⸗Kasse“.
§ 4. Die Anstalt hat das Recht, Schuldverschreibungen auf den In⸗ haber, in denen die Zahlung einer bestimmten Geldsumme versprochen wird, ohne besondere staatliche Genehmigung in Verkehr zu bringen.
§ 5.
Die Eigenthumsübertragung an Grundstücken, welche der Anstalt für ein Theilnehmerdarlehn im Sinne der Satzung verpfändet sind, ist der Anstalt gegenüber unwirksam, sofern diese sie nicht genehmigt. Der Eigenthumsübertragung steht eine Verfügung über das Eigen⸗ thum gleich, welche im Wege der Zwangsversteigerung oder der Arrest⸗ vollziehung erfolgt. Dagegen bleiben solche Veräußerungen unberührt, welche aus Anlaß von Gemeinheitstheilungen, Verkoppelungen, Ab⸗ lösungen oder anderen Zwangsenteignungen erfolgen oder hinsichtlich deren von der zuständigen Behörde die Unschädlichkeit bezeugt ist.
Hat eine nach der Vorschrift des vorigen Absatzes der Anstalt gegenüber unwirksame Veräußerung stattgefunden, so berechtigen die der Anstalt aus dem Darlehnsvertrage gegen den Theilnehmer zu⸗ stehenden vollstreckbaren Schuldtitel zur Zwangsvollstreckung in die veräußerten Grundstücke, ohne daß es einer besonderen Vollstreckungs⸗ klausel gegen den Erwerber bedarf.
Der Erwerber ist nicht berechtigt, den Ansprüchen der Anstalt auf Befriedigung aus den veräußerten Grundstücken seinerseits Ansprüche auf Erstattung von Aufwendungen entgegenzustellen, welche er für die Grundstücke gemacht hat.
Die gesetzlichen Vorschriften zu Gunsten derjenigen, welche Rechte von einem Nichtberechtigten herleiten, bleiben unberührt.
§ 6. “
Aus Urkunden, welche von dem Rechtskonsulenten oder einem Vertreter der selben innerhalb der Grenzen seiner Amtebefugnisse auf⸗ genommen sind, findet die gerichtliche Zwangsvollstreckung statt. Auf die letztere finden die Vorschriften über die Zwangsvollstreckung aus notariellen Urkunden entsprechende Anwendung Sofern die vollstreck⸗ bare Ausfertigung nur auf Anordnung des Gerichts ertheilt werden darf, ist für diese Anordnung das Amtsgericht zu Hannover zuständig.
7 orderungen an Darlehnskapitalien, Beiträgen und auf satzunge mäßige Nebenleistungen gegen solche Schuldner, welche Eigenthümer von der Anstalt beltehener Grund⸗ stücke sind, ist der Vorstand befugt als Vollstreckungsbehörde
1) die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners nach den Vorschriften der Verordnung über das Ver⸗ waltungszwangsverfahren vom 7. September 1879 (Gesetz⸗Sammlung Seite 591) zu betreiben;
2) die beliehenen Grundstücke in Beschlag und Zwangsverwaltung
zu nehmen. — Bestreitet der Schuldner die Verbindlichkeit zur Entrichtung der ihm überlassen, seine Rechte im
eforderten Geldbeträge, so bleibt ege der Klage geltend zu machen. Die Einleitung einer Seahenfemalinn ist ausgeschlossen, so lange eine gerichtliche Zwangsverwaltung an ängig ist. Eine durch den Vorstand eingeleitete Zwangsverwaltung endigt, wenn wegen des Anspruchs eines anderen Gläubigers die gerichtliche Zwangsverwaltung angeordnet wird.
§ 8.
Im Falle der gerichtlichen Zwangsverwaltung von der Anstalt beliehener land⸗ oder forstwirthschaftlicher Grundstücke steht dem Vorstande ein Recht auf Ueberweisung der durch §8 150, 153, 154 des Gesetzes über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung vom 24. I 1897 (Reichs Gesetzblatt Seite 97 ff.) dem Gericht zu⸗ gewiesenen Thätigkeit zu.
Durch die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen eines Theilnehmers werden die Zwangsvollstreckungsrechte der Anstalt hin⸗ sichtlich der von ihr beliehenen Grundstücke nicht berührt.
§ 10. Wirkt ein Darlehnsschuldner der Anstalt auf die derselben satzungsgemäß verpfändeten Grundstücke oder deren Zubehör in solcher eise ein oder vernachlässigt er sie in solcher Weise oder entfernt er den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirthschaft zuwider Zubehör⸗ ücke, auf welche die Hypothek der Anstalt sich erstreckt, in solcher enge von den Grundstücken, daß eine die Sicherheit der Hypothek
8 Behufs Beitreibung fälliger
gefährdende Verschlechterung der letzteren zu besorgen ist, so ist der Vorstand befugt, zum Zweck der Beseitigung der Gefahr
1) unter entn techender Anwendung der Vorscheiften der Ver⸗ ordnung über das Verwaltungszwangsverfahren vom 7. September 1879 (Gesetz Sammlung S. 591) den Arrest in das bewegliche Vermögen des Schuldners vollztehen zu lassen;
2) die beliehenen Grundstücke im Wege des Arrestes in Zwangs⸗ verwaltung zu nehmen. 8
Wird von dem Schuldner die Rechtmäßigkeit des Arrestes be⸗- stritten, so ist der Widerspruch im Wege der Klage geltend zu machen. § 11
Wenn die Anstalt die Zwangsversteigerung von ihr beliehener Grundstücke wegen fälliger Forderungen an Darlehnskapitalien, Bei⸗ trägen oder auf satzungsmäßige Nebenleistungen gegen solche Schuldner, welche Eigenthümer jener Grundstücke sind, betreibt, so wird der voll⸗ streckbare Schuldtitel durch den Antrag auf Zwangsversteigerung er⸗ setzt. Letzterer soll das Grundstück, den Eigenthümer und den Anspruch bezeichnen.
2.
Ifst die Anstalt bei einer Zwangsverwaltung, einer Zwangsver⸗ steigerung oder einem infolge der Zwangsvollstreckung in vewegliches Vermögen eintretenden Vertheilungsverfahren betheiligt, so brauchen Forderungen der im § 7 Absatz 1 bezeichn ten Art auch insoweit, als sie aus dem Grundbuche nicht hervorgehen, weder zum Zweck ihrer Berücksichtigung bei Feststellung des geringsten Gebotes, noch zum 98 ihrer Aufnahme in den Theilungsplan glaubhaft gemacht zu werden.
Durch den Widerspruch, welchen bei der Verhandlung über den Theilungsplan ein anderer Betheiligter gegen einen Anspruch der be⸗ zeichneten Art erhebt, wird die Ausführung des Plans nicht auf⸗ gehalten. Dem widersprechenden Betheiligten bleibt es überlassen, seine Rechte nach erfolgter Auszahlung im Wege der Klage geltend zu machen.
13.
§
Das Siegel der Anstalt zeigt in einem senkrecht getheilten Wappenschilde auf der einen Seite oben das Calenberg⸗Göttingensche, unten das Grubenhagensche Landschaftswappen, auf der anderen das Wappen der Hildesheimschen Ritterschaft, alle mit der gemeinsamen Umschrift „Creditverein der Ruterschaften Calenberg⸗Göttingen⸗ Grubenhagen und Hildesheim“.
Das Siegel kann durch einen gleichartigen Stempelaufdruck ersetzt werden. “ 86 “ Zweiter Abschnitt.
Aufnahme von Theilnehmern.
14. v 1A4““
Die von der Anstalt ihrem in § 1 bezeichneten Zweck gemäß zu gewährenden Darlehne (Theilnehmerdarlehne) bedürfen der Sicherung durch Bestellung von Hypotheken an Landgütern der im § 1 bezeich· neten Art, welche sich im Eigenthum der Anleiher befinden.
Der Werthsberechnung sind nur die für den land⸗ und forstwirth⸗ schaftlichen Betrieb bestimmten Grundstücke und diejenigen Gebäude zu Grunde zu legen, welche mit Sicherheit selbständig nutzbar gemacht werden können.
Auf Grundstücke, welche einem guts⸗, dienst⸗ oder zehntberrlichen Verbande angehören oder deren Hofes⸗ oder Wirthschaftsgebäude auf einem Erbbaurecht beruhen, dürfen Theilnehmerdariehne nur dann gewährt werden, wenn der Verband oder das Erbbaurecht mit dem Darlehnskapital abgelöst werden soll.
§ 15.
Für jedes Theilnehmerdarlehn muß wenigstens ein im Anstalts⸗ bezirk belegenes Landgut zur gesetzt werden. Daneben können noch andere im Anstaltsbezirk belegene Grundstücke und, wenn diese in ihrer Gesammtheit zur Sicherung des Darlehns nicht ausreichen, auch andere im Gebiet der Provinz Hannover belegene Grundstücke welche sich im Eigenthum des Anleihers befinden, in die Hypothek ein⸗ begriffen werden.
Die Gewährung mehrerer Darlehne auf dieselben Grundstücke, sowie die Ausscheidung einzelner Bestandtheile eines Landguts von der an diesem zu bestellenden Hypothek ist zulässig, dagegen nicht die Be⸗ leihung von Bruchtheilen eines Grundstücks.. § 16.
Den für Theilnehmerdarlehne bestellten Hypotheken dürfen keine Hypotheken des Eigenthümers oder dritter Personen, keine größeren Reallasten, kein Nießbrauch, keine Grundschulden oder Rentenschulden im Range vorgehen oder gleichstehen, es sei denn, daß diese Lasten mit der Darlehnssumme getilgt werden sollen.
““ § 17.
Die Beleihung von Grundstücken mit Theilnehmerdarlehnen darf nur bis zu der Höhe geschehen, daß die Hälfte ihres nachhaltigen Rein⸗ I 89 Deckung des nach § 48 Absatz 3 festzustellenden Zinssatzes ausreicht.
Der Reinertragsberechnung sind nur die für den land⸗ und forstwirthschaftlichen Betrieb bestimmten Grundstücke und diejenigen Gebäude zu Grunde zu legen, welche mit Sicherheit selbständig nutzbar gemacht werden können. Dabei ist auf einen etwaigen Mangel an Gebäuden, an Geräth oder Vieh soweit Rücksicht zu nehmen, als dieser Mangel auf den Gesammtertrag von Einfluß ist.
I1“
ist dem
§ 18. Der Antae auf Gewährung eines Theilnehmerdarlehns ste echts⸗
Vorstande schriftlich einzureichen, oder zu Protokoll des konsulenten zu erklären.
Er soll enthalten
1) den Ruf⸗ und Familiennamen, Stand und Wohnort des
Antragstellers; . 2) die Darlehnssumme, den Beitragsfuß und den Tag der Aus⸗
zahlung;
3) die Bezeichnung der für das Darlehn zu verpfändenden Grundstücke;
4) die Angabe darüber, ob fügung über das Inventar hat;
5) das Datum und den Ort der Aufgabe und die Unterschrift des Antragstellers.
Wird der Antrag von einem Vertreter gestellt, so ist in demselben der Ruf⸗ und Familienname, Stand und Wohnort des Vertretenen und das Recht zur Vertretung anzugeben.
Sind die zu verpfändenden Grundstücke verpachtet, so soll dies im Antrage mitgetheilt werden. b
Wenn die Darlehnssumme ganz oder zum theil unmittelbar an dritte Personen ausgezahlt werden soll, so sind in dem Antrage diese
ersonen, die ihnen zu zahlenden Beträge und die damit zu tilgenden chulden genau zu bezeichnen.
Dem Antrage sind die auf die zu verpfändenden Grundstücke bezüg⸗ lichen, den gegenwärtigen Stand darstellenden Grundbuchabschriften, Auszüge aus den Grundsteuer⸗Mutterrollen und Nachweise, daß die Gebäude sowie das dem Antragsteller etwa gehörende Wirthschafts⸗ inventar ausreichend gegen Brandschaden versichert sind, sowie ge⸗ eignetenfalls auch andere zur Darlegung oder zum Nachweise der ein⸗ schlägigen örtlichen, wiütbschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse dienenden Schriftstücke beizufügen. 6““ 1“
der Grundeigenthümer die freie Ver⸗
1899.
§ 20.
Die Anstalt kann von dem Antragsteller weitere Auskunft und Nachweise über alle Verhältnisse, welche sie für erheblich hält, und die Vorlegung bestimmter Urkunden verlangen.
Nöthigenfalls kann die Anstalt von dem Antragsteller auch die Beibringung eines begründeten Gutachtens über die Ertragsfähigkeit der zu verpfändenden Grundstücke fordern und hinsichtlich der Person des zu bestellenden Sachverständigen sowie hinsichtlich de Einrichtung des Gutachtens Bestimmungen treffen. v“
Der Vorstand ist auf Antrag eines Grundeigenthümers, dessen Grundstücke den Erfordernissen der §§ 14 und 15 entsprechen, ver⸗ pflichtet, sich darüber zu erklären, bis zu welcher Höhe diese Grund⸗ stücke von der Anstalt beliehen werden können.
Er kann die Erklärung von der zuvorigen Beibringung der im § 19 bezeichneten Schriftstücke und der im § 20 bezeichneten Nach⸗ weise abhängig machen. Ss
Erachtet der Vorstand nach seinem pflichtmäßigen Ermessen das Darlehn, 11 Gewährung beantragt ist, für rechtlich zulässig und wirthschaftlich sicher und läßt sich das darlehnsweise auszuzahlende Geld rechtzeitig beschaffen, so hat er das Darlehn zu bewilligen.
In dem Bewillizungsschreiben muß Bestimmung darüber getroffen werden, welche Rechte dritter Personen an den zu verpfändenden Grund⸗ stücken der für das Theilnebmerdarlehn zu bestellenden Hypothek im Range vorgehen dürfen, soweit dieses Verhältniß nicht durch die Satzung geregelt ist. 1 . 8
Die Bewilligung kann an sachgemäße Bedingungen geknüpft und es können dem Anleiher sachgemäße Auflagen gemacht werden.
§ 23.
Ist wegen eines beantragten Darlehns zwischen der Anstalt und dem Antragsteller eine Einigung erzielt worden, so hat der letztere demgemäß dem zuständigen Grundbuchamt eine Erklärung (Schuld⸗ und Hypotheken⸗Verschreibung) einzureichen, in welcher er unter legung des Schuldverhältnisses die Hypotheken⸗Eintragung bewilligt und beantragt. 6
§ 24.
Die Schuld⸗ und Hvpotheken⸗Verschreibung muß enthalten:
1) die in § 18 Absatz 2 und 3 bezeichneten Angaben;
2) die Verpflichtung zur unter Angabe des Fälligkeitstages; 8
3) die Verpflichtung, den gesammten Schuldrest nach sechs Monaten zurückzuzahlen, wenn die Anstalt von ihrem Kündigungs⸗ rechte nach Maßgabe des § 47. Gebrauch macht; 1t
4) die Verpflichtung⸗auf die satzungsmäßtgen Nebenleistungen
§ 25. e
In der Schuld⸗ und Hypotheken⸗Verschreibung muß sich der An⸗ jeiher ausdrücklich der Vorschrift des § 46, sowie hinsichtlich der in be vnter Nr. 2 bis 4 bezeichneten Leistungen in der Weise der ofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen, daß diese auch gegen den
jeweiligen Eigenthümer der zu belastenden Grundstücke zulässig sein soll.
§ 26. Die Schuld⸗ und Hypotheken⸗ erschreibung kann auf Ersuchen des Anleihers von dem Rechtskonsulenten protokollarisch aufgenommen werden, es sei denn, daß persönliche Gründe vorliegen, welche einen Notar gesetzlich von der Befugniß zur Aufnahme einer Urkunde aus
schließen würden. 8
Die Vorschriften der §§ 169, 172 bis 174, 176 bis 180, 183 des Gesetzes über die Angelegenbeiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 17. Mai 1898 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 189) finden entsprechende An⸗ wendung. Als Siegel oder Stempel ist das Siegel oder der Stempel der Anstalt zu verwenden. 1
Zahlen, welche zur Bezeichnung von Geldsummen oder des Bei⸗ tragsfußes deenen, sollen in dem Protokoll wenigstens buchstäblich ausgeschrieben werden. Dasselbe gilt von Verhältniß⸗Bezeichnungen.
H 27 8
Die Urschrift des nach § 26 aufgenommen n Protokolls wird dem
Anleiher ausgehändigt.
28.
Will der Anleiher von dem nach § 26 zugelassenen Verfahren keinen Gebrauch machen, so ist ihm auf sein Ersuchen von der An stalt ein Entwurf zur Schuld⸗ und Hypotheken⸗Verschreibung zu über⸗ 82-22 und die Urkunde darnach von ihm in öffentlicher Form iu errichten.
§ 29.
Dem von einer Ehefrau als Anleiherin durch Vollziehung ein Schuld⸗ und Hypotheken⸗Verschreibung zu begründenden persönlichen GCoeh hat der Ehemann als Gesammtschuldner bei⸗ zutreten.
Wird die Verschreibung von einem Vertreter des Anleihers aus-. gestellt, so muß die Vertretungsmacht durch öffentliche Urkunde nack. gewiesen und diese Uekunde im Original oder in beglaubigter Abschrift mit der Verschreibung verbunden werden. .
8
§ 30. 9 Die Eintragung der Hypothek für die Anstalt muß sich an den Inhalt der Schuld⸗ und Hypotheken⸗Verschreibung anschließen. Die in § 5 bestimmten Sesc der Veräußerlichkeit und die in §§ 24 und 25 bezeichneten Bedingungen müssen in das Grundbuch eingetragen oder durch Bezugnahme auf die Satzung oder die Ein⸗ tragungsbewilligung im Grundbuch vermerkt werden. Bei Stamm⸗, Lehn⸗ und ireikommiß⸗Gütern kann die Anstalt nach bikligem Ermessen die zur Bindung der Rechtsnachfolger erforder⸗ lichen Maßregeln beschränken.
§ 31.
Der Hypothekenbrief ist vom Grundbuchamt mit dem Original der Schuld⸗ und Hypotheken⸗Verschreibung zu verbinden. Die Vor⸗ schrift des Grundbuchrechts, wonach in solchem Falle eine beglaubigte Abschrift der Urkunde bei den Akten des Grundbuchamts aufzubewahren ist, bleibt unberührt. 8
32.
Kann die Hypothek nur durch Eintragung in das Hypothekenbuch bestellt werden, so findet die Vorschrift des § 31 keine und diejenige des § 30 Absatz 2 mit der Maßgabe Anwendung, daß an die Stelle des Grundbuchs das Hypothekenbuch tritt. Auf dem Original der Schuld⸗ und SV ist die Hypothekbestellung von der zuständigen Behörde zu bescheinigen.
§ 33.
Im Falle des § 32 hbat der Hypothekbestellung in der Regel ein Aufgebot (Ediktalladung) aller dertenigen voraufzugehen, welche an den betreffenden Grundstücken oder deren Zubehör dingliche Anrechte haben möchten. Dabei ist denjenigen Berechtigten, deren Rechte etwa mit der Darlehnssumme getilgt werden sollen, von der Anstalt ein Zertifikat zu ertheilen, welches sie von der Anmeldungspflicht befreit. Rücksichtlich aller derjenigen Rechte, über welche kein Zertifikat er⸗ theilt ist, mit Einschluß von Dotalrechten, Abfindungen, Witryümern und Altentheilen, jedoch mit Ausschluß derjenigen Rechte, welche nach allgemeinen Grundsätzen ohne Rücksicht auf ihr Alter den Rechten der Anstalt vorgehen, hat die Nichtanmeldung den unwiderruflichen Ver⸗
lust des Vorrange der Hypothek der Anstalt zur Folge.
A
Zahlung der satzungsmäßigen Beiträge
einmal