2 061 822. Cdelmetalle: wiegend betheiligt:
Erden,
Eisen⸗ und Eisenwaaren (99 262),
Stein waaren
46 423), Material⸗ ꝛc. mit 466 310),
lachs ꝛc. (39
Zolltarifnummern ze
Drogen,
B. Ausfuhr im
gegen 2 673 51 metalle:
3 im
fuhr, worunter vorwiegen:
(4451), Getreide und andere Landbauerze Maschinen ꝛc. (2243), Glas⸗ und Gla Erze ꝛc. (26 044), E dere Zolltarifnummern einen
Instrumente,
Eme erhebliche Abnahme erfuhren Erden, und Eisenwaaren (17 184), während 10 an
eringeren Ausfall zeigen. g Gesammtausfuhr
489 794.
(49 228), Instru Ausfall bei Eisen Material⸗ ꝛc. Waaren
Gruppen sich zeigt.
Die Bewegung der “ in England und Wales
(dStat. Korr.) Das Ger i Wales zu London hat soeben die Zahlen über 1898 vorgekommenen Geburten, Eheschl den entsprechenden Verhältnißzahlen bekann stellen wir diesen Angaben die gleicharti Es kamen 1898 vor: Lebend⸗ geburten . 923 265 —. 1 219 360
gegenüber.
in England und Preußen
Wales
955 gegen 9 Erze ꝛc.
Instrumente, Waaren (31 769),
Apotheker, und Farbewaaren 189) wesentliche Abnahme ersehen lassen. igen geringere Einfuhrmengen. November in Tonnen zu 1000 kg: November 1898, daher mehr 37 630. zeigen eine stärkere Aus⸗ Waaren
in November: 27 992 169 gegen 27 5 Edelmetalle: 331 gegen Erden, Erze (250 956), Kahlen (185 777), mente, Maschinen ꝛc. (4 — und Eisenwaaren (107 519), Hol⸗ zc.
33. 31 von 43 Zolltarifnummern 1 Kohlen ꝛc. (68 888), Material⸗ ꝛc. Waar⸗ ugnisse (4110), Abfälle (3228), swaaren (1793).
Eisen
74. An der
den 11 Monaten
(31 676) und ein geringerer
Hiernach entfielen auf je
Jahres 1898 berechneten
in
England und Wales
Preußen.
In Preußen d. h. alle hiergenan mit Wales, und trotzde England und Wales wegen doch einen gering nämlich 11,8 auf
—
3000 Bergarbeiter ausstän Erhöhung der Löhne, Verminderung der A kennung des Bundesausschusses seitens der Ge werden militäri
eren Uebers 100) Bewohner gegen 16,7 im
war die B
—
ießungen un
gen für den p
Ehe⸗
eheschließende Personen I““
16,9
8 88
Zur Irbeiterbewegung. Aus Saint⸗Etienne meldet „W T. B.“,
sch bewacht.
dig geworden sind.
Verdingungen im Auslande. Belgien.
3. Januar, 3 Uhr.
8 Julienne, rue de Namur 11, Pfearrerwohnung. 240 000 Fr.
3. Januar 1900, 12 Uhr. elingens Regnskabskontor) Aarhus: Zinn in Blöcken, 10 000 kg Blei in Blöcken, 500 kg kg Phosphorkupfer in Blöcken.
löcken, 300 nd Stelle.
Presbytere de la paroisse Sainte- in Verviers: Bau einer Kirche nebst
Dänemark.
Staatsbahnanlagen Lieferung von:
Wetterbericht vom 27. Dezember 1899, 8 Uhr Morgens.
illim.
Wind.
Wetter.
sius
Temperatur in o Cel 5°C. = 40R.
Christiansund Kopenhagen.
tockholm . Haparanda .
oskau..
Fwn.. herbourg
. Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Milli
8 Ꝙ
749 757 755 762
771
750 748 749 751 753 758 763 764
82.
MS NW 589
heiter wolkig wolkenlos Dunst bedeckt zedeckt bedeckt
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heiter zedeckt Schnee Schnee heiter bedeckt Dunst bedeckt
Münster Wstf. arlsruhe.
749 749 753 753 756 757 757 760
G00GGG;IGGC.
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Schnee dedeckt Dunst bedeckt Nebel halb bed. wolkig bedeckt
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756
W
halb bed. Regen
cœo cotoccocahbo —chkoelheeenön
Uebersicht der Witterung.
Die Witterung West⸗Europas steht unter Einfluß einer flachen, umfangreich Kern über der Nordsee lagert. das Barometer stark gefallen. über Rußland zeigt wenig bis frischen füdlichen und sü
g Aenderung.
NCOœCOᷣURAoüœᷣEso s·OoOÖgdWnEAS”SEUSSUSg
dem
en Depression, deren
Ueber Frankreich ist Das Hochdruckgebiet
Wetter in Deutschland trübe und ziemli Nord⸗ und Mitteldeutschland ist vielfach fallen. Thauwetter ist demnächst noch nicht zu er⸗
Deutsche Seewarte.
warten.
Bei leichten döstlichen Winden ist das
kalt; in
chnee ge⸗
Theater.
8 8. n
Königliche Schauspiele. Donnerstag: Opern⸗
haus. 271. Vorstellung. Bajaz Oper in 2 Akten und einem 2 Dichtung von R. Leoncavallo,
8 8
rolog.
Musik und
Bedingungen
Zunahme sind vor⸗ (1179 627), Kohlen (803 190), (305 114), Abfälle (164 888), Steine und Maschinen und Fahrzeuge während Getreide ꝛc. (123 225), 17 von 43
2 711 143 Edel⸗
Januar bis 02 375 im Vorjahre, daher mehr 458. Hauptsächlich nahmen zu: Drogen (53 062), Getreide ꝛc 5 783), während ein starker (38 228), 6 anderen
eneral⸗Registeramt von England und die während des Jahres d Sterbefälle nebst t gegeben. Zur Vergleichung reußischen Staat
Sterbefälle
schließungen (ohne Todtgeb.) 255 379 280 394
1000 Einwohner der auf die Mitte des Bevölkerung Lebend⸗ geboreng evölkerungsbewegung 1898 lebhafter, nten Verhältnißzahlen waren größer als in England m bei uns die Sterbeziffer höher war, batte seiner wesentlich niedrigeren Geburtsziffer chuß der Geburten über die Sterbefälle, preußischen Staate.
552 141 665 018.
Sterbefälle
(ohne Todtgeb.) 1 17,6
20,1
.“
daß dort etwa Sie fordern eine rbeitsstunden sowie Aner⸗ sellschaften. Die Gruben
(Maskinaf- 3000 kg Antimon in an Ort
der einen, merkwürdigerweise sehr geschäftskundigen Tochter der Ge⸗
Theater und Musik. 8
Königliches Schauspielhaus. b
Am ersten Weihnachtsfeiertage ging als Novität „Otto Lang⸗ mann Wwe.“, Schauspiel in vier Aufzügen von Adolf L'Arronge, zum ersten Male in Scene. Auch in diesem bietet der Verfasser der beliebten Stücke „Doktor Klaus“ und „Mein Leopold“ einen Abschnitt aus dem bürgerlichen Leben, der, mit ernsten und heiteren Episoden durchsetzt, nach glücklicher Ueberwindung einer den Haupt⸗ personen der Handlung drohenden Gefahr schließlich all⸗ gemein befriedigend endet. Im Ganzen trägt das Werk das gleiche Gepräge wie die obengenannten erfolgreichen Arbeiten L Arronge's, muthet aber, da auch jene einer vergangenen Zeitepoche in der Theatergeschichte angehören, etwas veraltet an, zumal der Ver⸗ fasser in seinem neuesten Schauspiel in der Erfindung nicht so glück⸗ lich war wie in früheren Arbeiten. Die Vorgänge haben eine entfernte Aehnlichkeit mit denen, welche Björnson in seinem „Fallisse⸗ ment“ geschildert hat. Es handelt sich um den Zusammenbruch einer renommierten Firma, deren Geschäfte nach dem Tode ihres Inhabers von dessen Wittwe, der Kommerzienräthin Langmann, in geradezu leichtfertiger Weise weitergeführt werden, Schließlich kommt es auf Veranlassung
nannten, welche die Ehre der Firma retten will, zum Konkurs. Diese Tochter vertritt in dem Stüͤcke gewissermaßen die Stelle, welche in dem Björnson'schen Schauspiel der Justizrath inne hat; aber man muß doch staunen, woher ein junges Mädchen, das sich nie zuvor um verwickelte geschäftliche Angelegenheiten bekümmert hat, zu jo eingehender Kenntniß der bestehenden Verhältnisse und der in Frage kommenden gesetzlichen Vorschriften gelangt ist. Diese Figur, welche nicht nur die Retterin der Ehre des Hauses, sondern nach dem Zusammenbruch desselben auch die Ernährerin ihrer noch immer nicht z“ besserer Einsicht gekommenen Mutter und leicht⸗ lebigen Schwester wird, muß denn auch im höchsten Grade unglaub⸗ haft erscheinen. Unwahrscheinlich ist auch der befriedigende Abschluß des Ganzen, welcher durch glückliche Heirathen der beden Schwestern herbeigeführt wird. Weit besser als diese erfindungsarme Haupthand⸗ lung sind dem Verfasser die Nebendinge gelungen, wo sein frischer, harmloser Humor zur Geltung kommen kann; besonders gut charakterisiert sind die Vertreter der unteren Volksklassen, namentlich ein Portier⸗Ehepaar, das von Frau Schramm und Herrn Vollmer außerordentlich wirksam gespielt wurde. Auch sonst stand die Darstellung auf der Höhe ihrer Aufgabe. In der Titelrolle gastierte Fräulein Betty L'Arronge, die Schwester des Verfassers. Sie traf im Ganzen den rechten Ton, brachte aber das Unsympathische im Wesen der Frau Langmann etwas stärker zum Ausdruck, als unbedingt nothwendig gewesen wäre. Die kluge Tochter wurde von Fräulein von Mayburg mit großem Geschick gegeben, die andere fand in Fräulein Sperr eine geeignete Vertreterin. In kleineren Aufgaben zeichneten sich Fräulein Abich sowie die Herren Kraußneck, Böticher, Oberländer und Hertzer aus. Der Beifall war nach den ersten drei Alten recht lebhaft, nach dem letzten aber nicht ganz un⸗ bestritten. Berliner Theater.
Ein starker Heiterkeitserfkolg war dem Schwank „Flotten⸗ Manöver“ von Kurt Kraatz und Heinrich Stovitzer bei seiner Erstaufführung am Sonnabend beschieden. Die Autoren haben mit Glück und Geschick damit eine neue Gattung, den „Marine⸗ schwank“, geschaffen, die den bekannten Militärschwänken gegenüber augenblicklich den Vorzug größerer Aktualität besitzt, im übrigen aber auf den Traditionen fußt, deren Vater Gustav von Moser ist. Einer literarischen Würdigung bedarf das Stück nicht, denn es verfolgt allein den Zweck, unterhaltend zu sein und erreicht diesen vollauf, wobei nicht zu verschweigen ist, daß gerade der letzte seiner drei Akte in der Siluationskomik den Höhe⸗ punkt bedeutet. Gespielt wurde durchweg sehr gut. Namentlich zeichneten sich die Damen Pahlen, Matthias, Wenck, die Herren Roh⸗ land, Pittschau, Monard, Walden, Wehrlin, Bassermann und
Schindler aus. Thalia⸗Theater.
„Im Himmelhof“ heißt die dreiaktige große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz von Jean Kren und Alfred Schönfeld, welche am Sonnabend voriger Woche im Thalia⸗Theater zur erstmaligen Auffübrung gelangte. Max Schmidt hat die Musik dazu geschrieben. Der Titel hat auf den Inhalt des Stücks keinen Bezug. Er ist will⸗
kürlich als Name einer Villa im Grunewald gewählt, in welcher und in deren Umgebung sich die Handlung abspielt. Von einer solchen konnte freilich nur insoweit die Rede sein, als sie bei einer modernen Posse überhaupt üblich ist. Die abenteuerlichsten Zufälligkeiten und scherzhaftesten Zwischenfälle, welche man sich nur erdenken kann, stoßen den Hauptpersonen zu und versetzen sie, zur dauernden Erheiterung des Hauses, in komische Lagen, aus denen sie sich dann wieder in gleich belustigender Weise zu befreien wissen. In diese harmlos vergnüglichen Vorgänge sind ferner noch Berliner Witzworte, gute und schlechte, zahlreiche Kuplets, lebende Bilder, Aufzüge und Tänze eingestreut, welche dem Stück neue Reize verleihen sollen. Bei der Ausstattung ist eine wahrbaft blendende Pracht entfaltet und mit künstlerischem Verständniß zur Wirkung gebrocht. Nach jedem Akttschluß wurden die Autoren⸗Direktoren, sowie die Hauptdarsteller hervorgerufen, um den Beifall sowie eine Fülle von Blumenspenden entgegenzunehmen. Von den Trägerinnen weiblicher Hauptrollen seien die Damen Schäffer, Arasep, Oser und Milani genannt; namentlich kam das flotte neckische Spiel der Letztgenannten vortheilhaft zur Geltung. Von den Dar⸗ stellern erzielten, wie immer, die Herren Thomas, Paulmüller Thielscher Helmerding und Junkermann durch ihre urwüchsige Komik starken Erfolg. Der Schluß der Vorstellung fand erst gegen 11 ¼ Uhr stäatt. Ein etwas pünktlicherer Anfang und vielleicht auch etliche Streichungen dürften darin Abhilfe schaffen; namentlich könnten einige allzu drastische Stellen, unbeschadet der Wirkung, fortbleiben.
Im Königlichen Opernhause gehen morgen Leoncavallo's Oper „Bajazzi“ und Mascagni's Oper „Cavalleria rusticana“ in der uͤblichen Besetzung in Scene. — Am Sylvester⸗Abend (Sonntag) wird zum ersten Male König Drosselbart“, Märchenover in drei Akten von Axel Delmar, Musik von Kulenkampff, aufgeführt. Die Damen Herzog, Gradl, Pohl, die Herren Hoffmann, Lieban und Stammer sind darin beschäftigt. Kapellmeister Dr. Muck studiert das Werk ein, welches vom Ober⸗ Regisseur Tetzlaff in Scene gesetzt wird.
Im Köniaglichen Schausptelbause gelangt morgen Adoiph L'Arronge's Schauspiel „Otto Langmann Wwe.“ unter Mit⸗ wirkung der Damen Schramm, von Mavyburg, Sperr, Abich, Tauma, L'Arronge und der Herren Vollmer, Christians, Oberlaender, Kraußneck, Hertzer und Boettcher zur Aufführung.
Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater findet mergen Nachmittag eine Kinder⸗Vorstellung statt Zur Aufführung gelangen Engelbert Humperdinck's Märchenspiel „Hänsel und Gretel“ und das Ballet „Die Puppenfee“.
Im Berliner Theater gelangt der erfolgreich aufgeführte Schwank „Flottenmanöver“ morgen, am Freitag (16. Abonnements⸗ Vorstellung). Sonnabend und Sonntag zur Aufführung.
Herr Eugoͤne Ysaye spielt im nächsten (sechsten) Phil⸗ harmonischen Konzert unter Arthur Nikisch's Leitung am 8. Januar außer dem Violin⸗Konzert Nr. 3 in H-moll von Satnt⸗ Saöns, ein Präludium und Fuge von Bach urd die Romanze in G⸗-dur von Beethoven.
Der bekannte Pianist Herr Ferruccio Busoni, welcher kürzlich in London, Liverpool, Manchester, Glasgow und Edinburg mit Erfolg konzertiert hat, wird in dieser Saison hier sein erstes Konzert am 23. Januar im Beethoven⸗Saal geben.
In dem morgen, Donnerstag, Abends 7 bis 8 Uhr, in der Heiltg⸗Kreuz⸗Kirche (am Blüͤcherplatz) stattfindenden Kirchen⸗ konzert des Organisten Herrn Bernhard Irrgang werden mit⸗ wirken: Frau Marie Kornatis (Sopran), Fräulein Wilma Enequist (Alt) und Fräulein Martha Drews (Violine). Der Eintritt ist frei.
Die Vorstellung, welche Agnes Sorma mit ihrer Truppe gestern im Phéhtre de la Renaissance in Paris gab, ver⸗ lief, wie „W. T. B.“ meldet, ohne Zwischenfall und hatte einen großen Erfolg. 1 Z“
* 1
(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten. und Zweiten Beilage.)
ö
———-— ——. —
Hartmann. Cavalleria rusticana. (Bauern⸗Ehre.) Oper in 1 Aufzug von Pietro Mascagni. Text nach dem gleichnamigen Volksstück von G. Pestc. Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 294. Vorstellung. Otto Lang⸗ mann Wwe. Schauspiel in 4 Aufzügen von Adolph L'Arronge. In Scene gesetzt vom Ober⸗ Regisseur Max Grube. (Minna: Fräulein Betty L Arronge, als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Neues Opern⸗Theater. Nachmittags 3 Uhr: Kinder⸗Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchen⸗ spiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Text von Adelhbeid Wette. — Die Puppenfee. Pantomimisches Ballet⸗Divertissement von Haßreiter und Gaul. Musik von Joseph Bayer. Klein⸗ Preise: Fremden⸗Loge 6 ℳ, I. Rang, Balkog und Loge (Mitte) 4 ℳ. Mitt⸗l⸗Parquet 1. bis 12. Reihe 4 ℳ, 13. bis 22. Reihe 3 ℳ. Seiten⸗Parquet 2 ℳ, Seiten⸗Balkon 2 ℳ, Tribüne 1 ℳ 50 ₰, Stehplatz 50 ₰. Aufgeld wird nicht er⸗ hoben. Der Billetverkauf findet von 9 —10 und von 10 ½ 1 Uhr im Königlichen Schauspielbause statt. Billets sind auch im Invalidendank, Unter den Linden 24 I, und im Künstlerdank, Unter den Linden 69, zu haben. Billetreservesatz 84.
Freitag: Opernhaus. 272. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 2 Aufzügen von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nach Karl Ludwig Gisecke von Emanuel Schikaneder. Anfang 7 ½ Uhr
Schauspielbaus. 295. Vorstellung. Die Jung⸗ frau von Orleans. Eine romantische Tragödie in 1 Vorspiel und 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. (Letztes Auftreten der Frau Leopoldine Stollberg vor ihrem Abgang von der Königlichen Bühne.) Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Donnerstag: Der Probe⸗
kandidat. Anfang 7 ½ Uhr. Feitag; Der Probekandidat. Sonnabend: Der Probekandidat.
Berliner Theater. Manöver.
Freitag (16. Abonnements⸗Vorstellung): Flotten⸗ Manöver.
Sonnabend, Nachmittags 3 Uhr: Frau Holle. —
Donnerstag: Flotten⸗
Abends 7 ½ Uhr: Flotten⸗Manöver.
Schiller⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Don⸗ nerstag, Nachmittags 3 Uhr: Don Carlos. Dra⸗ matisches Gedicht in 5 Akten von Friedrich von Schiller. — Abends 8 Uhr: Cyprienne. Lustspiel in 3 Aufzügen von V. Sardou und E. de Najac,
2 (Pagliacci.)
eutsch von Ludwig
8
bearbeitet von Oskar Blumenthall. 8
Schwank in 3 Akten von Heinrich Lee und Wilhelm
Freftag, Abends 8 Uhr: In Behandlung. onnabend, Abends 8 Uhr: Das Käthchen von Heilbronn.
Theater des Westens. (Opernhaus.) Don⸗ nerstag: Abschieds⸗Auftreten von Signorina Franceschina Prevosti. La Traviata. Freitig (15. Freitag⸗Abonnements⸗Vorstellung): Gastspiel von Frau Olga Piccaluga. Mit gütiger Erlaubniß der Königlichen General⸗Intendantur: Cavallerin rusticana. Hierauf: Die schöne Galathée.
Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung zu halben Preisen: Undine. 1
Sonntag, Nachmittags 2 Uhr: Kinder⸗Vorstellung. Schneeweißchen und Rosenroth. — Abends 7 Uhr: Der Zigeunerbaron. .
Lessing-Theater. wiederkam..
Freitag: Der Tugendhof.
Sonnabend: Als ich wiederkam...
Donnerstag: Als ich
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Don⸗ nerstag: Ein unbeschriebenes Blatt. Lustspiel in 3 Akten von E. von Wolzogen. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag: Ein unbeschriebenes Blatt.
Belle-Alliance-Theater. Gastspiel des „Schlierseer Bauern⸗Theaters“. Donnerstag: '§ Liserl vi. dee e Volksstück mit Gesang und Tanz n en. 1
Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lauten⸗ Donnerstag: Busch und Reichenbach.
Meyer⸗Förster. Regie: Hermann Werner. Vorher: Die Nichtige. Komödie in 1 Akt von Thilo von Trotha. Anfang 7 ½ Uhr.
Freitag und folgende Tage: Busch Reichenbach. Vorher: Die Richtige.
Sonntag. Nachmittogs 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Jugend.
Montag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die Hälfte ermäßigten Preisen: Der Schlafwagen⸗ Controleur.
und
Thalia ⸗ Theater. Dresdenerstraße 72/73. Donnerstag: Im Himmelhof. Große Ausstattungs⸗
posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jean
Kren und Alfred Schönfeld. Musik von Max⸗ Schmidt. Anfang 7 ½ Uhr. Freitag und folgende Tage: Im Himmelhof.
Zirkus Alb. Schnmann. Im eleganten, trenovierten Zirkus Rez, Karlstraße. Donnerstag, Abends präzise 7 ½ Uhr: Elite⸗Abend. Gala⸗ Programm. Neue Debüts. U. A.: Die 3 Haydas⸗ Araber, Springer. Vorführung der neuesten Original⸗Schul⸗ und Freihei 8⸗Dressuren des Di⸗ rektors Albert Schumann. Zum Schluß: Großes und interessantes Ritterschaustück aus dem 14. Jahrhundert: Der schwarze und der weiße Ritter mit neuen Einlagen.
Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Julia Lehmann mit Hrn. Land⸗ gerichtsrath Paul Fiebelkorn (Berlin). — Frl. Elisabeth Westphal mit Hrn. Regierungsrath und Ober⸗S Steuerinspektor Nay (Breslau-— Oppeln). — Frl. Flitha Heidrich mit Hrn. Predigtamts⸗ kandidaten Paul Kriebel (Berlin —Groß⸗Lichter⸗ felde). Frl Wilhelmine Luise Pyrkosch mit Hrn. Regierungs⸗Assessor Schöhl (Ratibor). — Frl. Hildegard, Siegfried mit Hrn Gerichts⸗ Assessor Franz Körting (Fürstenwalde, Spree)
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Vollrath Frhrn. von Maltzan (Berlin). — Hrn. Oberleut. Schmidt von Schwind (Stendal). — Hrn. Landrath z. D. Kreth (. Zt. Berlin). Eine Tochter: Hrn. Hauptmann von Roͤge (Danzig).
Gestorben: Hr. Major z. D. Carl von Bredau (Berlin). — He. Oberst a. D. Friedrich Graf von Bredow CSS. — r. Geheimer Sanitätsrath Dr. Emil Steffen (Charlottenburg). — Hr. Leut. Erich Schlabach (Sagan). — Verw. Fr. General Minna Blume, geb. Munther (Georgenau b. Friedland, O.⸗Pr.).
Verantwortlicher Redakteur:
Direktor Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilbelmstraße Nr. 32. Elf Beilagen . (einschließlich Börsen⸗Beilage), (2386 ½) sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent,
lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften au Aktien und Artiengesellschaften) für die Woche
vom 18. bis 23. Dezember 1899.
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Amtliches.
Deutsches Reich. Telegraphenwege⸗Gesetz;. Vom 18. Dezember 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc.
verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Z ustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt:
§1.
Die Telegraphen⸗Verwaltung ist befugt, die Verkehrswege für ihre zu öffentlichen Zwecken dienenden Telegraphenlinien zu benutzen, soweit nicht dadurch der Gemeingebrauch der Ver⸗ kehrswege dauernd beschränkt wird. Als Verkehrswege im Sinne dieses Gesetzes gelten, mit Einschluß des Luftraums und des Erdkörpers, die öffentlichen Wege, Plätze, Brücken und die öffentlichen Gewässer mebst deren dem öffentlichen Ge⸗ brauche dienenden Ufern.
Unter Telegraphenlinien sind die Fernsprechlinien mit⸗ begriffen.
Bei der Benutzung der Verkehrswege ist eine Erschwerung ihrer Unterhaltung und eine vorübergehende Beschränkung ihres Gemeingebrauchs nach Möglichkeit zu vermeiden.
Wird die Unterhaltung erschwert, so hat die Telegraphen⸗ Verwaltung dem Unterhaltungspflichtigen die aus der Er⸗ schwerung erwachsenden Kosten zu ersetzen.
Nach Beendigung der Arbeiten an der Telegraphenlinie hat die Telegraphen⸗Verwaltung den Verkehrsweg sobald als möglich wieder in Stand zu setzen, sofern nicht der Unter⸗ haltungspflichtige erklärt hat, die Instandsetzung selbst vor⸗ nehmen zu wollen. Die Telegraphen⸗Verwaltung hat dem Unterhaltungspflichtigen die Auslagen für die von ihm vor⸗ genommene Jastandsetzung zu vergüten und den durch die Arbeiten an der Telegraphenlinie entstandenen Schaden zu ersetzen.
Ergiebt sich nach Errichtung einer Telegraphenlinie, daß sie den Gemeingebrauch eines Verkehrwegs, und zwar nicht nur vorübergehend, beschränkt oder die Vornahme der zu seiner Unterhaltung erforderlichen Arbeiten verhindert oder der Aus⸗ führung einer von dem Unterhaltungspflichtigen beabsichtigten Aenderung des Verkehrswegs entgegensteht, so ist die Tele⸗ ö soweit erforderlich, abzuändern oder gänzlich zu eseitigen.
Soweit ein Verkehrsweg eingezogen wird, erlischt die Be⸗ fugniß der Telegraphen⸗Verwaltung zu seiner Benutzung.
In allen diesen Fällen hat die Telegraphen⸗Verwaltung die gebotenen Aenderungen an der Telegraphenlinie auf ihre
94.
Die Baumpflanzungen ge und an den sind nach Möglichkeit zu schonen, auf das Wachsthum der Bäume ist thunlichst Rücksicht zu nehmen. Ausästungen können nur insoweit verlangt werden, als sie zur Herstellung der Telegraphenlinien oder zur Verhütung von Betriebs⸗ störungen erfordexlich sind; sie sind auf das unbedingt noth⸗ wendige Maß zu beschränken.
Die Telegraphen⸗Verwaltung hat dem Besitzer der Baum⸗ pflanzungen eine angemessene Frist zu setzen, innerhalb welcher er die Ausästungen selbst vornehmen kann. Sind die Aus⸗ ästungen innerhalb der Frist nicht oder nicht genügend vor⸗ genommen, so bewirkt die Telegraphen⸗Verwaltung die Aus⸗ ästungen. Dazu ist sie auch berechtigt, wenn es sich um die dringliche Verhütung oder Beseitigung einer Störung handelt.
Die Telegraphen⸗Verwaltung ersetzt den an den Baum⸗ pflanzungen verursachten Schaden und die Kosten der auf ihr
Kosten zu bewirken.
Verlangen vorgenommenen Ausästungen.
Ddie Telegraphenlinien sind so auszuführen, daß sie vor⸗ handene besondere Anlagen (der Wegeunterhaltung dienende Einrichtungen, Kanalisations⸗, Wasser⸗, Gasleitungen Schienen⸗ bahnen, elektrische Anlagen und dergleichen) nicht störend be⸗ einflussen. Die aus der Herstellung erforderlicher Schutzvor⸗ kehrungen erwachsenden Kosten hat die Telegraphen⸗Verwaltung zu tragen.
Die Verlegung oder Veränderung vorhandener besonderer Anlagen kann nur gegen Entschädigung und nur dann ver⸗ langt werden, wenn die Benutzung des Verkehrswegs für die Telegraphenlinie sonst unterbleiben müßte und die besondere
Anlage anderweit ihrem Zwecke entsprechend untergebracht
werden kann.
Auch beim Vorhandensein dieser Voraussetzungen hat die Benutzung des Verkehrswegs für die Telegraphenlinie zu unterbleiben, wenn der aus der Verlegung oder Veränderung der besonderen Anlage entstehende Schaden. gegenüber den Kosten, welche der Telegraphen⸗Verwaltung aus der Benutzung eines anderen ihr zur Verfügung stehenden Verkehrswegs er⸗ wachsen, unverhältnißmäßig groß ist.
Diese Vorschriften finden auf solche in der Vorbereitung befindliche besondere Anlagen, deren Herstellung im öffentlichen Interesse liegt, entsprechende Anwenoung. Eine Entschädigung auf Grund des Abs. 2 wird nur bis zu dem Betrage der Aufwendungen gewährt, die durch die Vorbereitung entstanden sind. Als in der Vorbereitung begriffen gelten Anlagen, so⸗ bald sie auf Grund eines im einzelnen ausgearbeiteten Planes die Genehmigung des Auftraggebers und, soweit erforderlich, die Genehmigungen der zuständigen Behörden und des Eigen⸗ thümers oder des sonstigen Nutzungsberechtigten des in An⸗ spruch genommenen Wegs erhalten haben.
§ 6.
Spätere besondere Anlagen sind nach Möglichkeit so aus⸗ saführen, daß sie die vorhandenen Telegraphenlinien nicht törend beeinflussen.
Dem Verlangen der Verlegung oder Veränderung einer
nie muß auf Kosten der Telegraphen⸗Verwaltung
nzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.
Berlin, Mittwoch, den 27. Dezember
stattgegeben werden, wenn sonst die Herstellung einer späteren besonderen Anlage unterbleiben muͤßte oder wesent⸗ lich erschwert werden würde, welche aus Gründen des öffent⸗ lichen Interesses, insbesondere aus volkswirthschaftlichen oder Verkehrsrücksichten, von den Wegeunterhaltungspflichtigen oder unter überwiegender Betheiligung eines oder mehrerer derselben zur Ausführung 8 werden soll. Die Ver⸗ legung einer nicht lediglich dem Orts⸗, Vororts⸗ oder Nach⸗ barortsverkehr dienenden Telegraphenlinie kann nur dann verlangt werden, wenn die Telegraphenlinie ohne Aufwendung unverhältnißmäßig hoher Kosten anderweitig ihrem Zwecke entsprechend untergebracht werden kann.
Muß wegen einer solchen späteren besonderen Anlage die schon vorhandene Telegraphenlinie mit Schutzvorkehrungen versehen werden, so sind die dadurch entstehenden Kosten von der Telegraphen⸗Verwaltung zu tragen.
Ueberläßt ein Wegeunterhaltungspflichtiger seinen Antheil
einem nicht unterhaltungspflichtigen Dritten, so sind der Telegraphen⸗Verwaltung die durch die Verlegung oder Ver⸗ änderung oder durch die Herstellung der Schutzvorkehrungen erwachsenden Kosten, soweit sie auf dessen Antheil fallen, zu erstatten.
Die Unternehmer anderer als der in Abs. 2 bezeichneten besonderen Anlagen haben die aus der Verlegung oder Ver⸗ änderung der vorhandenen Telegraphenlinien oder aus der Herstellung der erforderlichen Schutzvorkehrungen an solchen erwachsenden Kosten zu tragen.
Aunuf spätere Aenderungen vorhandener besonderer Anlagen finden die Vorschriften der Abs. 1 bis 5 entsprechende An⸗ wendung.
57.
Vor der Benutzung eines Verkehrswegs zur Ausführung neuer Telegraphenlinien oder wesentlicher Aenderungen vor⸗ handener Telegraphenlinien hat die Telegraphen⸗Verwaltung einen Plan aufzustellen. Der Plan soll die in Aussicht genommene Richtungslinie, den Raum, welcher für die ober⸗ irdischen oder unterirdischen Leitungen in Anspruch genommen wird, bei oberirdischen Linien auch die Entfernung der Stangen von einander und deren Höhe, soweit dies möglich ist, angeben.
Der Plan ist, sofern die Unterhaltungspflicht an dem Verkehrsweg einem Bundesstaͤat, einem Kommunalverband oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts obliegt, dem Unterhaltungspflichtigen, andernfalls der unteren Ver⸗ waltungsbehörde mitzutheilen; diese hat, soweit thunlich, die Unterhaltungspflichtigen von dem Eingange des Planes zu benachrichtigen. Der Plan ist in allen Fällen, in denen die Verlegung oder Veränderung einer der im § 5 bezeichneten Anlagen verlangt wird oder die Störung einer solchen Anlage zu erwarten ist, dem Unternehmer der Anlage mitzutheilen.
Außerdem ist der Plan bei den Post⸗ oder Telegraphen⸗ ämtern, soweit die Telegraphenlinie deren Bezirke berührt, auf die Dauer von vier Wochen öffentlich auszulegen. Die Zeit der Auslegung soll mindestens in einer der Zeitungen, welche im betreffenden Bezirke zu den Veröffentlichungen der unteren Verwaltungsbehörden dienen, bekannt gemacht werden. Die Auslegung kann unterbleiben, soweit es sich lediglich um die Führung von Telegraphenlinien durch den Luftraum über den Verkehrswegen handelt. 8
88.
Die Telegraphen⸗Verwaltung ist zur Ausführung des Planes befugt, wenn nicht gegen diesen von den Betheiligten binnen vier Wochen bei der Behörde, welche den Plan ausgelegt hat, Einspruch erhoben wird.
Die Einspruchsfrist beginnt für diejenigen, denen der Plan gemäß den Vorschriften des § 7 Abs. 2 mitgetheilt ist, mit der Zustellung, für andere Betheiligte mit der öffentlichen Aus⸗ legung.
Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, daß der Plan eine Verletzung der Vorschriften der §§ 1 bis 5 dieses Behehee oder der auf Grund des § 18 erlassenenen Anordnungen enthält.
Ueber den Einspruch entscheidet die höhere Verwaltungs⸗ behörde. Gegen die Entscheidung findet, sofern die höhere Verwaltungsbehörde nicht zugleich Landes⸗Zentralbehörde ist, binnen einer Frist von zwei Wochen nach der Zustellung die Beschwerde an die Landes⸗Zentralbehörde statt. Die Landes⸗ Zentralbehörde hat in allen Fällen vor der Entscheidung die Peetral⸗atfenge zu hören. Auf Antrag der
elegraphen⸗Verwaltung kann die Entscheidung der höheren Verwaltungsbehörde für vorläufig vollstreckvar erklärt werden. Wid eine für vorläufig vollstreckbar erklärte Entscheidung auf⸗ gehoben oder abgeändert, so ist die Telegraphen⸗Verwaltung zum Ersatze des Schadens verpflichtet, der dem Gegner durch die Ausführung der Telegraphenlinie entstanden ist. “ 9 8
Auf Verlangen einer Landes⸗Zentralbehörde ist den von ihr bezeichneten öffentlichen Behörden Kenntniß von dem Plane durch Mittheilung einer Abschrift zu geben. 8
Wird ohne wesentliche Aenderung vorhandener Telegraphen⸗ linien die Ueberschreitung des in dem ursprünglichen Plane für die Leitungen in Anspruch genommenen Raums beab⸗ sichtigt und ist davon eine weitere Beeinträchtigung der Baum⸗ pflaͤnzungen durch Ausästungen zu befürchten, so ist den Eigenthümern der Baumpflanzungen vor der Ausführung Gelegenheit zur Wahrnehmung ihrer Interessen zu geben.
8 11 Reiche⸗Telegraphen⸗Verwaltung kann die Straßenbau⸗ und Polizeibramten mit der Beaufsichtigung und vorläufigen Wiederherstellung der Telegraph uleitungen nach näherer An⸗ weisung der Landes⸗Zentralbehörde beauftragen; sie hat dafür den Beamten im Einvernehmen mit der ihnen vorgesetzten Behörde eine besondere Vergütung zu zahlen.
12.
Die Telegraphen⸗Verwaltung ist befugt, Telegraphenlinien durch den Luftraum über Grundstücken, die nicht Verkehrs⸗ wege im Sinne dieses Gesetzes sind, zu führen, soweit nicht dadurch die Benutzung des Grundstücks nach den zur Zeit der Herstellung der Anlage bestehenden Verhältnissen wesentlich
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1899.
beeinträchtigt wird. Tritt später eine solche Beeinträchtigung ein, so hat die Telegraphen⸗Verwaltung auf ihre Kosten die Leitungen zu beseitigen. “
Beeinträchtigungen in der Benutzung eines Grundstücks, welche ihrer Natur nach lediglich vorübergehend sind, stehen G der Führung der Telegraphenlinien durch den Luftraum nicht entgegen, doch ist der entstehende Schaden zu ersetzen. Ebenso ist für Beschädigungen des Grundstücks und seines Zubehörs, die infolge der beseung der Telegraphenlinien durch den Luft raum eintreten, Ersatz zu leisten.
Die Beamten und Beauftragten der Telegraphen Verwaltung, welche sich als solche ausweisen, sind befugt, zur Vornahme nothwendiger Arbeiten an Telegraphenlinien, ins⸗ besondere zur Verhütung und Beseitigung von Störungen, die Grundstücke nebst den darauf befindlichen Baulichkeiten und deren Dächern mit Ausnahme der abgeschlossenen Wohn⸗ räume während der Tagesstunden nach vorheriger schriftlicher Ankündigung zu betreten. Der dadurch entf de S ist zu ersetzen.
Die auf den Vorschriften dieses Gesetzes beruhenden Ersa ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung be⸗ ginnt mit dem Schlusse des Jahres, in welchem der Anspruch entstanden ist.
Ersatzansprüche aus den §88§ 2, 4, 5 und 6 sind bei der von der Landes⸗Zentralbehörde bestimmten Verwaltungs beharde “ zu machen. Diese setzt die Entschädigung vor⸗ äufig fest.
Gegen die Entscheidung der Verwaltungsbehörde steht binnen einer Frist von einem Monat nach der Zustellung des Bescheids die gerichtliche Klage zu. G
Für alle anderen Ansprüche steht der Rechtsweg so⸗ fort offen. 1
§ 14. 1
Die Bestimmung darüber, welche Behörden in jedem Bundesstaat untere und höhere Verwaltungsbehörden im Sinne dieses Gesetzes sind, steht vZ zu.
Die bestehenden Vorschriften und Vereinbarungen über die Rechte der Telegraphen⸗Verwaltung zur Benutzung des Eisen⸗ bahngeländes werden durch deses Gesetz nicht berührt.
Telegraphen⸗Verwaltung im Sinne dieses Gesetzes ist die Reichs⸗Telegraphen⸗Verwaltung, die Königlich bayerische und die Königlich wuͤrttembergische Telegraphen⸗Verwaltung.
§ .
Die Vorschriften dieses Gesetzes finden auf Telegraphen⸗ linien, welche die Militärverwaltung oder die Marineverwaltung für ihre Zwecke herstellen läßt, entsprechende Anwendung.
§ 18.
Unter Zustimmung des Bundesraths kann der Reichs kanzler Anordnungen treffen:
1) über das Maß der Ausästungen; 1
2) darüber, welche Aenderungen der Telegraphenlinien im Sinne des § 7 Abs. 1 als wesentlich anzusehen sind;
3) über die Anforderungen, welche an den Plan auf Grund des § 7 Abs. 1 im einzelnen zu stellen sind;
4) über die uͤnter Zuziehung der Betheiligten vorzu nehmenden Ortsbesichtigungen und über die dabei entstehenden Kosten;
80 5) über das Einspruchsverfahren und die dabei entstehenden kosten;
6) über die Höhe der den Straßenbau⸗ und Polizei⸗ beamten zu gewährenden Vergütungen für die im Interesse der Reichs⸗Telegraphen⸗Verwaltung geforderten Dienstleistungen
§ 19.
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1900 in Kraft.
Auf die vorhandenen, zu öffentlichen Zwecken dienenden Linien der Telegraphen⸗Verwaltung (§§ 16 und 17) findet dieses Gesetz Anwendung, soweit nicht entgegenstehende be⸗ sondere Vereinbarungen getroffen sind.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel.
Gegeben Neues Palais, den 18. Dezember 1899.
11“ Wilhelm.
“ “ Fürst zu Hohenlohe.
8 Fernsprechgebühren⸗Ordnung. 8 Vom 20. Dezember 1899.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. 1 verordnen im Namen des Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstages, was folgt: 1
Für jeden Anschluß an ein Fernsprechnetz wird eine Bauschgebühr erhoben.
Die Bauschgebühr beträgt in Netzen von nicht über 50 Theilnehmeranschlüssen
80 ℳ,
bei mehr als 50 bis einschließlich 100 Theil⸗ nehmeranschläsfen.
bei mehr als 100 bis einschließlich 200 Theil⸗
nehyhmeraaa
bei mehr als 200 bis einschließlich 500 Theil⸗
8 nehmerarschtaten
bei mehr als 500 bis einschließlich 1000 Theil⸗
nehmeranschluͤssen.1““
bei mehr als 1000 bis einschließlich 5000 Theil⸗
stehmeranich asslenm: bei mehr als 5000 bis einschließlich 20000 Theil⸗ 6
170 „
nehmeranschlusꝛen“ bei mehr als 20 000 Theilnehmeranschlüssen 180 „ jährlich für jeden Anschluß, welcher von der Vermittelungs⸗ 8 stelle nicht weiter als 5 km entfernt ist. In Netzen mit meh⸗ reren Vermittelungestellen wird diese
140 150 160
Hauptvermittelungsstelle gerechnet.