1899 / 307 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 30 Dec 1899 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung,

betreffend eine Abänderung des Verzeichnisses der

gewerblichen Anlagen, welche einer Genehmigung bedürfen.

Vom 28 Dezember 1899.

er Reichstag hat in der Sitzung vom 5. d. M. beschlossen, dem Beschlusse des Bundesraths (Bekanntmachung vom 31. Ok⸗ tober 1899, Reichs⸗Gesetzbl. S. 664), nach welchem die Anlagen zur Herstellung von Zündschnüren und von elektrischen Zündern in das Verzeichniß der einer besonderen Genehmigung bedürfenden gewerblichen Anlagen aufzunehmen sind (68 16 der Gewerbeordnung), die Zustimmung zu ertheilen. Berlin, den 28. Dezember 1899. Der Reichskanzler.

besonderen

Siebenter Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Werth⸗ papieren. 18 8 Vom 30. Dezember 1899. 8

Auf Grund des 8 der Bestimmungen vom 28. Juni 1898 (R.⸗G.⸗Bl. S. 915) wird hierdurch bekannt gemacht, daß durch Beschluß der betheiligten Börsenorgane folgende Ausnahmen von § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 der erwähnten Bestimmungen festgestellt sind. Es sind zu handeln 1) die Aktien der Lüttich⸗Limburger Eisenbahn⸗Gesellschaft einschließlich Dividendenschein für 1898 ohne Berechnung von Stückzinsen, 9 die Aktien und Stamm⸗Prioritäten der Bergbau⸗ Gesellschaft „Pluto“ einschließlich Dividendenschein für 1899 ohne Berechnung von Stückzinsen, 3) die Aktien der Berawerks⸗Gesellschaft „Vereinigter Bonifazius bei Gelsenkirchen“ einschließlich Dividendenschein für 1899 ohne Berechnung von Stückzinsen. 8 Ausnahmen treten mit dem 1. Januar 1900 in raft. 1“ Berlin, den 30. Dezember 1899. G 8 m Auftrage: Rothe.

Bekanntmachung

Es sollen eröffnet werden: am 1. Januar 1900 im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion Magdeburg die neu errichteten Haltepunkte Gnölbzig an der Strecke Könnern—Belleben, Gr.⸗Schier⸗ stedt an der Strecke Güsten-—Aschersleben und Meisdorf n der Strecke Frose —Quedlinburg für den Personenverkehr, owie am 15. Januar im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗ Direktion Danzig die 28,556 km lange Nebenbahn Marien⸗ werder Freystadt i. Westpr. mit den Haltestellen Kröxen, Gr.⸗Rosainen und Wilkau i. W. und üterladestelle Limbsee für den Gesammtverkehr. 1““ Berlin, den 29. Dezember 189D99. Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnam Schulz.

8 18

Am 1. Januar 1900 wird im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Breslau an der Strecke Liegnitz —-Raudten die Haltestelle Groß⸗Rinnersdorf für den Personen⸗, Gepäck⸗, Wagenladungsgüter⸗ und Viehverkehr eröffnet werden. Am 2. Januar wird die badische Lokaleisenbahn⸗Gesellschaft die 16,21 km lange Theilstrecke IJttersbach Brötzingen der schmalspurigen Nebenbahn Eitlingen —Busenbach 8 heim mit den Stationen Weiler⸗Ottenhausen, Weiler Halte⸗ punkt, Ellmendingen, Dietlingen und Brötzingen dem Betriebe übergeben. 3 8*

Berlin, den 30. Dezember 1899.

Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz. 9 8 Bekanntmachung des Fürstlich schwarzburg⸗sondershausenschen Ministeriums,

betreffend die Ausführung zumReichs⸗Telegraphen⸗ wege⸗Gesetz vom 18. Dezember 1899.

Vom 28. Dezember 1899.

Mit Höchstlandesherrlicher Ermächtigung wird hierdurch in Ausführung zu dem Neichs⸗Telegraphenmege⸗Gesetz vom 18. Dezember d. J. (Reichs⸗Gesetzblatt S. 705) bestimmt, daß als „untere Verwaltungsbehörden“ die Fürstlichen Landräthe, und als „höhere Verwaltungsbehörde“ die Ministerial⸗Abtheilung des Innern zu fungieren haben. Sondershausen, den 28. Lezember 1899. Fürstlich schwarzburgisches Ministerium,

8 Abtheilung des Innern.

+△ N . V.:

Budde.

. i‚imchung 1u““ des Senats der freien und Hansestadt Lübeck, betreffend die Zuständigkeit der Behörden nach dem Telegraphenwegegesetz vom 18. Dezember 1899. Auf Grund des § 14 des Telegraphenwegegesetzes vom

18. Dezember 1899 bringt der Senat die nachstehenden Be⸗ stimmungen zur öffentlichen Kenntniß.

1 9811. Die Wahrnehmungen der Landes⸗Zentralbehörde

und der höheren Verwaltungsbehörde übernimmt der Senat.

WA16““

6 1“ 8 2 Die Wahrnehmungen der

Post⸗ und Telegraphen⸗Angelegenheiten übertragen.

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1900 in Kraft.

Gegeben Lübeck in der Versammlung des Senats, am 27. Dezember 1899

——

des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2637 die Bekanntmachung, betreffend die Befreiung von der Versicherungspflicht auf Er

27. Dezember 1899; und unter Nr. 2639 die Bekanntmachung, betreffend eine Abänderung

des Verzeichnisses der gewerblichen Anlagen, welche einer be⸗

sonderen Genehmigung bedürfen, vom 28. Dezember 1899. Berlin W., den 30. Dezember 1899. öI1I11

technischen Eisenbahn⸗Sekretären Reindorf, auch Rheindorff in Bromberg, Skalweit in Stettin und Walter in Kattowitz, den Eisenbahn⸗Sekretären Böhm in Kattowitz, Helmdach in Danzig, Herwig in Cassel, Höhne in Halle a. S., Hoenig in Köln, Koch II. in Erfurt, in Köln, Lauer und Malinowskhy in Essen a. Rahr,

Bromberg, Meyer in Hannover, Müller in Breslau, Reh⸗ bach in Münster i. W., Schaefer I in Frankfurt a. M, Scheffler und Schmidt l, in Berlin, Schrader in Halle a. S. und Seyffarth in Magdeburg, dem Bergwerks⸗ Direktions⸗Sekretär Gergen zu Saarbrücken und dem Kassen⸗ Rendanten, Faktor Achtermann zu Ibbenbüren, letzteren beiden aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhestand, den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen. 11“

der Sekretär bei der Provinzial⸗Steuer⸗Direktion in Stettin Bartel sind zu Geheimen Registratoren bei dem Finanz⸗ Ministerium ernannt worden.

in Berlin ist zum Land⸗Bauinspekior,

Wasser⸗Bauimnpektor ernannt.

die Regierung in Düsseldorf,

nennung zum Land⸗Bauinspektor an die Regierung in Königs⸗ berg i. Pr

Verden,

unter Ernennung zum Kreis⸗Bauinspektor nach Oels i. Schl., nennung zum Land⸗Bauinspektor nach Berlin behufs Be⸗ schäftigung im te nischen Bureau der Bauabtheilung des Ministeriums der öffentlichen Arbeiten,

Anklam,

Ernennung zum Kreis⸗Bauinspektor nach Wreschen,

Minden an die Weserstrombauverwaltung in Hannover,

nach Luckau

Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 53 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2640 das Gesetz, betreffend die Abänderung des § 316 des Strafgesetzbuchs, vom 27. Dezember 1899; und unter Nr. 2641 die Verordnung, betreffend die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873, vom 27. Dezember 1899. Berlin W., den 30. Dezember 1899. Kaiserliches Post⸗Zeitunggamt. Weberstedt. b

Königreich Preußen.

““ 1 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

1’ Staatssekretär a. D., Kaiserlichen Wirklichen Geheimen Rath Freiherrn von Maltz ahn auf Gültz zum Ober⸗Präsidenten der Provinz Pommern zu ernennen. Eö“ b

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Regierungs⸗ und Baurath, Geheimen Bau⸗

rath Hoßfeld in Berlin zuni vortragenden Rath im Ministerium der öffentlichen Arbeiten,

den Land⸗Bauinspektor, Baurath Hasak in Berlin zum Regierungs⸗ und Baurath und

den Hilf.⸗Geologen bei der geologischen Landesaufnahme, Professor Dr. Richard Klebs zu Königsberg i. Pr. zum Landes⸗Geologen bei der geologischen Landesanstalt zu Berlin zu ernennen, sowie

den Kreis⸗Schulinspektoren Rasche zu Wiedenbrück und Dr. Burkardt zu Mülhrim a. Rh. den Charakter als Schul⸗ rath mit dem Range eines Raths vierter Klasse,

dem Konsistorial⸗Sekretär August Hille in Posen den Charakter als Kanzleirath und

dem Eisenbahn⸗Hauptkassen Rendanten Regendanz in Mainz, den Eisenbahn⸗Haupikassen⸗Kassierern Bussenius in Erfurt und Schmidt in Königsberg i. Pr., dem Eisenbahn⸗ Betriebsingenieur Fahresamg in Essen a. Ruhr, den

anghanki in Magdeburg,

Großenbräucker in Elberfeld,

attern in

Finanz⸗Ministerium. 1b Der Geheime Kanzlei⸗Sekretär Lehmann in Berlin und

Ministerium der öffentlichen Arbeiten. Der Regierungs⸗Baumeister, Professor Emil Hoffmann der Regierungs⸗Baumeister Kieseritzky in Berlin zum Versetzt sind: G der Land⸗Bauinspektor Voigt von Königsberg i. Pr. an

der Kreis⸗Bauinspektor Saring von Verden unter Er⸗

der Kreis⸗Bauinspektor Gaedcke von Oels i. Schl. nach der Land Bauinspektor Adolf Koehler von Breslau der Kreis⸗Bauinspektor heae von Anklam unter Er⸗ der Kreis⸗Bauinspektor Freude von Wreschen nach der Land⸗Bauinspektor Büchner von Göttingen unter der asser⸗Bauinspektor William Schmidt von

der Kreis⸗Bauinspektor von Bandel von Kaukehmen

rnehn 3 unteren Verwaltungs⸗ behörde, sowie die in § 13 des Gesetzes bezeichneten Ob⸗ liegenheiten werden dem Kommissariat für Eisenbahn⸗,

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 52

d 1b und des § 6 Abs. 2 des Invalidenversicherungsgesetzes, vom 24. Dezember 1899; unter

„Nr. 2638 die Bekanntmachung, betreffend die Befreiung vorübergehender Dienstleistungen von der Versicherungspflicht gemäß § 4 Abs. 1 des Invalidenversicherungsgesetzes, vom

S. 357) sind

werks⸗Direktion zu Saarbrücken und

zu Saarbrücken nach Grube Sulzbach bei Saarbrücken.

Elberfeld Schmalholz, Kriegk und Baschant, in Buxtehude Hirsch, in Cassel Freisler und Prévôt, in Dt.⸗Krone Goedecke, in Eckernförde Comperl und Jerosch, in Höxter Schär und Schütte, in Idstein Goebel, in Königsberg i. Pr. Machmar, in Münster Nieper, in Nienburg Gutekunst, Paschke und Regierungs⸗ Baumeister Peters. b

furt a. O. Mensing und in

Der Kreis⸗Bauinspektor, Baurath Li itz in L tritt am 1. Januar 1900 in den Fehhcns-9 1

Dem Ober⸗Bergrath Lücke, bisher Reviecbeamter in Aachen (für das Bergrevier Düren), ist die Stelle eines technischen Mitgliedes bei dem Ober⸗Bergamt zu Halle über⸗ tragen worden.

Ernannt sind: 3 1

der Berg⸗Inspektor Dr. Schaefer, bisher auf Grube Sulzbach bei Saarbrücken, unter Beüegen des Titels „Berg⸗ 8 zum Bergrevierbeamten für das Revier West⸗Saar⸗ rücken,

der Berg⸗Inspektor Diedrich, bisher auf Grube König bei Saar brücken, unter Beilegung des Titels „Bergmeister“ zum Bergrevierbeamten ig Wattenscheid,

der Berg⸗Inspektor Schantz, bisher auf Grube Camp⸗ hausen, und der Berg⸗Inspektor Fuchs, bisher auf Grube Heinitz bei Saarbrücken, zu Mitgliedern der Bergwerks⸗Direktion zu Saarbrücken, .

der Berg⸗Inspektor Löcke, bisher auf Grube Heinitz, unter Beilegung des Titels „Bergmeister“ zum Bergrevier⸗ beamten für das Revier Burbach (Amtssitz Siegen), der Berg⸗Assessor Arns zum Hütten⸗Direktor der Eisen⸗ hütte zu Malapane und

der Berg⸗Assessor Jaeger in Schönebeck a. E. zum etats⸗ mäßigen Bohrbeamten in der Klasse der Bergwerks⸗Direktoren;

zu Berg⸗Inspektoren die Berg⸗Assessoren:

Bornhardt bei der Berg⸗Inspektion zu Clausthal, Fischer, Wilhelm, auf Grube Heini bei Saarbrücken, Kaether, auf Grube König bei Saarbrücken, Deicke, auf Grube Camphausen bei Saarbrücken, Sarter, auf Grube Friedrichsthal bei Saarbrücken, Schmale, auf Grube Von der Heydt bei Saarbrücken, Gerlach, auf Grube Dudweiler bei Saarbrücken, Man ke, bei der Bergwerks⸗Direktion zu Saarbrücken, Goebel, in Elmen, für die Grube Eggersdorf (zugleich Bade⸗Inspektor für das Soolbad zu Elmen) bei Schönebeck a. E., oechst, Josef, auf Grube König bei Saarbrücken, chlicht, auf Grube König in Ober⸗Schlesien,

„von Sobbe, auf dem Steinkohlenbergwerk bei Ibben⸗

11“ Versetzt sind: der Revierbeamte, Bergrath de Gallois von Watten⸗

scheid nach Recklinghausen (für das neugebildete Bergrevi Ost⸗Reckinghausen) 9 rgrevier.

der Reoierbeamte des Bergreviers Burbach, Bergrath

Ziervogel von Siegen nach Aachen (für das Revier Düren),

der Bauinspektor Milow von Osnabrück an die Berg⸗

der Berg⸗Inspektor Dröge von der Bergwerks⸗Direktion

““

. 1 88 Zu Oberlehrern sind ernannt worden: die Lehrer an der Königlichen 6 in Barmen⸗ orländer, in Breslau

Zu 8Se Baugewerkschullehrern sind worden: die Lehrer an der von glichen Baugewerkschule in Frank⸗ osen Höck.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen heiten. 1

Dem Geschichtsmaler Karl Georg Koch in Berlin ist

das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.

Der Kreisphysikus des Kreises Neustadt a. R. Dr. Berger

in Neustadt a. R. ist als solcher in den Landkreis Hannover versetzt worden.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 45

der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter

Nr. 10 151 eine Berichtigung der Anlage zu der Ver⸗

ordnung vom 13. November 1899, betreffend das Grundbuch⸗ wesen, vom 28. Dezember 1899. 14X“

85

Köünigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.

Berlin W., den 29. Dezember 1899. 8

Nach Boeschasf des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samal. ekannt gemacht: 1) die Allerhöchste Konzessions⸗Urkunde vom 19. April 1899,

betreffend den Bau und Betrieb einer vollspurigen Nebenersenbahn von Ibbenbüren über Brochterbeck, Tecklenburg, Lengerich und Vers⸗ mold nach Gütersloh mit einer Abzweigung von 8”

dem Dortmund⸗Ems⸗Kanal (Teutoburger Waldeisenbahn) durch die Teutoburger Waldelsenbahn⸗Gesellschaft, durch die Amtsblätter

rochterbeck nach

der Königlichen Regierung zu Münster Nr. 49, besondere Bei⸗ lage, ausgegeben am 7. Dezember 1899,

der Königlichen Regierung zu Minden Nr. 49 S. 383, aus⸗ gegeben am 9. Dezember 1899;

8 2) das am 21. September 1899 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs⸗Genossenschaft Brohl I zu Brohl im Kreise Cochem durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Koblenz Nr. 49 S. 387, ausgegeben am 7. Dezember 1899;

3) das Allerhöchste Privilegium vom 1. November 1899, wegen

Ausgabe von auf den Inhaber lautenden Anleihescheinen der Stadt Harburg zum Betrage von 750 000 durch das Amtsblatt der König⸗

lichen Regierung zu Lüneburg Nr. 47 S. 289, ausgegeben am 24. No⸗ vember 1899;

4) das am 18. November 1899 Allerhöchst voklzogene Statut für

die Drainage⸗Genossenschafr zu Ober⸗Wiesenthal im Kreise Militsch⸗ Trachenberg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Breslau Nr. 50 S. 473, ausgegeben am 16. Dezember 1899;

5) das Allerhöchste Privilegium vom 25. November 1899, wegen

Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine des Provinzial⸗

verbandes der Provinz Brandenburg im Betrage von 12 000 000 ℳ, durch die Amtsblätter b der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 50 S. 497, ausgegeben am 15. Dezember 1899, der Königlichen Regterung zu Frankfurt a. O. Nr. 51 S. 410, ausgegeben am 20. Dezember 1899; 1 6) der Allerhöchste Erlaß vom 6. Dezember 1899. betreffend ie Genehmigung der neuen Satzung des Landschaftlichen Kredit⸗ verbandes für die Provinz Schleswig⸗Holstein, durch Extrablatt zum Amtsblatt der Königlichen Regie ung zu Schleswig Nr. 58, aus⸗ gegeben am 19. Dezember 1899. 3

8. 1“

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗

und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Aus⸗ fertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt

Graudenz im Bekrage von 1 300 000 veröffentlicht.

Die Personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛw. befinden sich in der Ersten Beilage. 8 88

Preußen. Berlin, den 30. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag von 9 Uhr an im Neuen Palais den Vortrag des Chefs des Generalstabs der Armee, Generals Grafen von Schlieffen und im Anschluß daran den Vortrag des Chefs des Militärtabinets, Generals von Hahnke entgegen. Um 11 Uhr 10 Minuten begaben Sich Seine Majestät mittels Sonderzugs nach Berlin, um im Königlichen Schlosse hierselbst mit Ihrer Majestät der Fasseren Öund Königin, den Prinzen Söhnen und der Prinzessin Tochter der Nagelung und Weihe mehrerer Fahnen und Standarten beizuwohnen. Um 1 Uhr empfingen Seine Majestät den Fürsten zu Solms⸗ Hohensolms⸗Lich, welcher die Ehre hatte, die Orden seines verstorbenen Vaters zurückzugeben, und um 2 ¼ Uhr den Polizei⸗Präsidenten von Windheim.

Im Monat November d. J. haben 2391 Schiffe (gegen 1955 Schiffe im November 1898) mit einem Netto⸗Raumgehalt von 368 912 Registertons (1898: 289 930) den Kaiser Wilhelm⸗Kanal benutzt und, nach Abzug des auͤf die Kanalabgabe in Anrechnung zu bringenden Elblootsgeldes, an

Gebühren 198 321 (1898: 155 425 ℳ) entrichtet.

17676

Dem Archiv⸗Hilfsarbeiter Dr. phil. Emil Schaus bei dem Staats⸗Archiv in Wiesbaden ist der Amtstitel „Archiv⸗ Assistent“ beigelegt worden.

8

Oesterreich⸗Ungarn.

In der Hofburg fand, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend ein Diner statt, an welchem der Kaiser, der König Alexander von Serbien, sämmtliche in Wien weilenden Erzherzoge, der Minister des Aeußern Graf Goluchowski und der serbische Gesandte mit dem Personal der Gesandtschaft theilnahmen. 1

Im Laufe des gestrigen Tages stattete der König Alexander dem Minister des Auswärtigen Grafen Golu⸗ chowski einen einstündigen gsel- ab.

Der Kaiser hat, der „Neuen Freien Presse“ zufolge, die Quote mit 656⁄10 urd 34 ⁄0 % für die Dauer eines halben Jahres bestimmt. Das Gesetz, betreffend die Aufhebung des Zeitungs⸗ und Kalenderstempels, hat die Sanktion

des Kaisers erhalten. 1“

Der Klub der deutschfortschrittlichen Abgeord⸗ neten zum böhmischen Landtag hat beschlossen, an den Verhandlungen des Landtags theilzunehmen, und in einer Resolution die Hoffnung ausgedrückt, daß dem oft ausge⸗ sprochenen Wunsche der Deuischen Böhmens, betreffend die nationale Abgrenzung und das Kuriengesetz, entsprochen werden möge. 1 2

Die Session der Landtage ist gestern eröffnet worden.

Im niederösterreichischen Landtag gedachte der Land⸗ ma schall Freiherr von Gadenus an der Wende des Jahrhunderts der segensreichen Regierung des Kaisers und schloß mit einem be⸗ geistert aufgenommenen Hoch auf Allerhöchstdenseiben.

Im böhmischen Landtag. drückte der Oberst Landmarschall Fürft Lobkowitz seine Befriedigung über das Erscheinen der deutschen Abgeordneten aus und gab der Ueberzeugung Ausdruck, daß dies der erste Schritt zur Beseitigung der bisherigen Hindernisse sein werde, somit die Möglichkeit einer fruchtbaren Arbeit der Vertreter beider Stämme nicht ausgeschlossen sei und so der Beweis geliefert werde, daß es doch möglich sei, daß beide Nationalitäten sich auf dem Gebiete nutzbringender Arbeit zum Vortheil des Landes zusammenfänden. Der Oberst Landmarschall schloß mit dreimaligen begeistert aufgenommenen Slova⸗ und Hoch⸗ rufen auf den Kaiser. Der Abg. Wolf protestierte gegen die Vor⸗ nahme der Konstituierung der Kurien, indem er darauf hinwies, daß mehrere neugewählte Vertreter städtischer Wahlbezirke ihre Zertifikate noch nicht erhalten hätten und daher an den Ver⸗ handlungen des Landtages nicht theilnehmen könnten. Der Redner erklärte, er erblicke in der nicht erfolgten Zustellung der Wahl⸗ zertifikate eine Aeußerung polttischer Unfähigkeit und Feindseligkeit gegen seine Partei. Der Statthalter Graf von Coudenhove erwiderte, die Wablzextifikate seien für alle Abgeordneten ausgefertigt worden und lägen seit Beginn der Sitzung im Saale, wo sie behoben werden könnten. Gegenüber dem Vorwurf politischer Unfähigkeit er⸗ klärte Graf Coudenhove, ein Mann wie Wolf, welcher gegen hervor⸗ ragende Männer deutscher Nationalität die schärfsten Kecaftausdrücke gedrauche, habe das Recht verwirkt, von ernsten Männern mit der⸗ artigen Worten ernst genommen zu werden. Der Abg. Wolf ver⸗ wahrte sich gegen den Ton, in welchem der Statthalter gesprochen. Hierauf erfolgte die Verlesung des Einlaufs. Darunter befinden sich ein Antrag des Abg. Pacak auf Regelung der Spruchenfrage bei den Verwaltungs⸗ und Gerichtsbehörden, ferner Anträge der Deutschen auf nationale Bbgrenzung, auf Schaffung nationaler Kuxien, auf nationale Trennung der Verwaltung und auf Regelung der Verhältnisse des Lehrerstandes. Am Schluß der Sitzung fand trotz wiederholten Pro⸗ testes des Abg. Wolf die Konstituierung der Kurien statt.

Im maͤhrischen Landtag gab der Abg. Zacek namens der czechischen Abgeordneten eine Erklärung ab, in welcher er der Ent⸗

rüstung über die Aufhehung der Sprachenverordnungen Ausdruck gab und alsdann fortfuhr: Wenn die czechischen Vertreter trotzdem für das Badget⸗Provisorium stimmten, so geschehe dies aus Achtung vor den Institutionen des Landtags. Die Czechen erinnerten jedoch daran, daß die letzte Stunde geschlagen habe, in welcher die Regierung und die Majorität auf friedlichem Wege zur Erfüllung der berechtigten Forderungen des czechischen Volkes schreiten könnten. In der Abendsitzung kam ein dringlicher Antrag der Abgg. Hülka, Sileny, Zacek und Genossen, betreffend die Gewährung einer Amnestie für die anläßlich der letzten Ausschreitungen in Mähren Ver⸗ urtbeilten, sowie die Versorguvng der Wittwen und Waisen der Opfer der Kundgebungen, endlich betreffend den Schadenersatz für die durch die Rubestörungen Geschädinten, zur Verhandlung. Die Dringlichkeit wurde ohne Erörterung, der Antrag selbst nach der Begründung durch den Antragsteller angenommen.

Im galizischen Landtag erklärte der Landmarschall Graf Bapeni, der Landesausschuß werde einen Bericht, betreffend die galizische Sparkasse, vorlegen, und stellte fest, daß mit dem Augenblick der Garantieübernahme durch das Land das Vertrauen der Spar⸗ einleger wiedergekehrt sei und die Sp ikasse sic normal ent wickele Der Redner wies auf die nachtheiligen Folgen hin, welche die Krisis, in der sich der ganze Staat befinde, auch für Galizien habe, und schloß mit der Erklärung, daß die Vertreter Galiziens im Reichsrathe zur Wiedecherstellung der Autorität des Staats und des Friedens nach Möglichkeit beitragen würden, insbesondere im Gedanken an den Kasser, dessen Wünsche die Vertreter Galizien; gern er⸗ füllten. Der Statthalter Graf Pininski gedachte gleichfalls der Katastrophe der galtzischen Sparkasse und sazte, die Verwaltungsbehörde habe in dieser Sache nichts verheimliht und nichts vertuscht. Die Regierung habe eine Verschärfung der Kontrole gegenüber den Sparkassen angeordnet, sow it dies möglich sei. Der ÄAbg. Pilat brachte einen Antrag ein, betreffend Be⸗ aufsichtigung der Auswanverungsbewegung nach Deutschland und anderen Ländern.

Großbritannien und Iecrlaud.

Der Prinz von Wales hat, dem „W. T. B.“ zufolge, die Stellung eines Ehrenchefs der jetzt für den Dienst in Süd⸗ Afrika in Bildung begriffenen Nomanry angenommen und 100 Guineen zu den Ausgaben für diese Streitkräfte bei⸗ gesteuert.

Die „London Gazette“ meldet amtlich, daß der „Royal Niger Company“ das Privilegium entzogen worden ist.

Frankreich.

Der gestern im Elysée abgehaltene Ministerrath be⸗ schäftigte sich, wie „W. T. B.“ meldet, mit einem Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Vertheidigung der Küsten und der Kolonien. Die zu diesem Zweck SSas Ausgaben werden auf 120 Millionen geschätzt. Die Arbeiten sollen innerhalb 2 ½ Jahren ausgeführt werden. Die Ausgaben sollen durch die im Budget für die Vermehrung der Flotte vorgesehenen Mittel gedeckt werden. Die betreffenden Kredite sind bereits in das Budget eingestellt worden.

Dem „Echo de Paris“ zufolge hat der Kommandant der französischen Flottendivision in den indischen Gewässern den Auftrag erhalten, seine Schiffe in einem Hafen Madagas kars zu versammeln. Der Befehl wird mit der Nothwendigkeit begründet, die Einschmuggelung von Waffen u verhindern, welche arabische Kutter nach Madagaskar rächten.

Die gestrige Sitzung des Staatsgerichtshofs wurde durch die Plaivoyers der Vertheidiger Godefroy’s und Sabran⸗ Pontevés' ausgefüllt.

Türkei.

In Dibra ist, nach einer Meldung des W. T. B. aus Konstantinopel, die Ruhe wiederhergestellt. Der neu

errichtete Gerichtshof, welcher infolge der Unruhen gebildet

worden war, ist wieder aufgelöst worden. Griechenland. Die Königliche Familie begiebt sich, wie „W. T. B.“ erfährt, heute von Athen nach Milo, um dort mit dem Prinzen Georg, dem Ober⸗Kommissar für Kreta, zu⸗ sammenzutreffen, Höchstwelcher zum Neujahrsfest nach Athen zu kommen gedenkt. Das Mmisterium wird der Deputirtenkammer einen neuen Gesetzentwurf bezüglich der Heeresorganisation vor⸗ legen. Dem Gesetzentwurf zufolge erhält der Kronprinz den Oberbefehl über das ganze Heer und wird Höchst⸗ demselben ein großer Generalstab beigegeben. Es heißt, ein ausländischer General solle mit der Reorganisierung der ver⸗ schiedenen Zweige der Heeresverwaltung betraut werden.

Rumänien.

Die Deputirtenkammer nahm gestern einstimmig den Gesetzentwurf, betreffend die Verlängerung des Handelsüberein⸗ kommens mit Bulgarien auf ein Jahr, an und beschloß einen Fuüschlag von ⁄10 Proz. zu den direkten Steuern, was an Mehreinnahme ungefähr 3 Millionen Lei ergeben dürfte.

Bulgarien. 8.

In der gestrigen Sitzung der Sobranje brachte, dem „W. T. B.“ zufolge, die Regierung eine Novelle ein, wonach ihre Rechte zur Ausgabe von Schatzbons bis zum Betrage von 40 Milltonen erweitert werden. Die Session der

Sobranje ist bis zum 23. Januar verlängert worden.

8 Amerika.

Der Stadtrath von New York hat, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Resolutionen angenommen, in denen dem Wunsche für einen Ausgang des südafrikanischen Krieges zu Gunsten der Buren Ausdruck gegeben und der Krieg auf den Philippinen verurtheilt wird. Der Gemeinderath von Boston nahm einen Beschluß an, in welchem der Präsident Krüger zu den bisherigen Erfolgen beglückwünscht und der Hoff⸗ nung Ausdruck gegeben wird, daß die Buren schließlich völlig siegreich aus dem Kampfe hervorgehen MMbenu

Aus Kalkutta vom heutigen Tage meldet das Reuter⸗ sche Bureau“, daß die Fürsten von Kaschmir, Ry ore und Jodhpur der britischen Regierung Mannschaften und Pferde zur Verwendung in Suüd⸗Aürika angeboten hätten. Es sei beschlossen worden, von jedem der Fürsten eine Anzahl Pferde anzunehmen. 1

Einer Depesche des New Yorker „Journal“ aus hila⸗ delphia zufolge, befänden sich drei Abgesandte des Kon⸗ gresses der Filipinos auf dem Wege nach Washington, um Friedensvorschläge zu überbringen. Wie diese Abgesandten sagten, hätten sie ihre Instruktionen erhalten, ohne daß Aguinaldo, der keinen Einfluß mehr habe, vorher befragt

worden sei. Der Krieg, erklärten dieselben weiter, werde fort⸗ hre Vorschläge

dauern, wenn die amerikanische Regierung i

nicht annehmen sollte. 8 8 .

Dem ‚Reuter'schen Bureau“ wird aus Kairo vom gestrigen Tage gemeldet: Die egyptischen Blätter bringen die angeblich von gut unterrichteter Seite stammende Mittheilung, daß der egyptische Agitator Mustapha Kamil mit dem Gesandten von Transvaal Dr. Leyds in Korrespondenz. stehe. Es wird ferner gemeldet, Letzterer habe Mustapha Kamil mit⸗ getheilt, daß fuͤr die Egypter Peßt der Augenblick gekommen sei, sich von der britischen Oberaufsicht zu befreien. ustapha Kamil stehe im Begriff, eine sogenannte patriotische egyptische Feitung erscheinen zu lassen, doch sei dieser Angelegenheit keine Bedeutung beizumessen.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Pretoria vom 25. d. M. hat die dortige Regierung beschlossen, ein neues Goldsteuergesetz einzuführen, durch das alle anderen Goldsteuern beseitigt werden. Nach diesem Gesetz sollen bezahlt werden: 3 Proz. der Aus⸗ beute von Personen, Gesellschaften und Firmen, welche eigene Werke betreiben; 50 Proz. der Ausbeute von Minen, die durch die Regierung betrieben werden; von Minen, die ihren Betrieb zeitweilig eingestellt haben, 30 Proz. der reinen Ausbeute und zwar berechnet nach dem Durchschnitt eines dreimonatlichen Betriebes. Hüttenmäßig betriebene Erz⸗ scheidewerke sollen 30 Proz. der reinen Ausbeute entrichten. Das Gesetz hat vom 11. Oktober d. J. ab Rechtskraft.

Dasselbe Bureau meldet aus Kimberley vom 22. d. M.: Eine nach Westen ausgezogene Rekognoszierungs⸗Abtheilung trieb verschiedene Patrouillen der Buren längs der Hügel⸗ ketten zurück. Es wurde Artilleriefeuer ausgetauscht. Die Engländer zogen sich ohne Verlust in ihr Lager zurück. Durch den Vorgang wurde erwiesen, daß die dort befindlichen Buren drei Geschütze besitzen und Verstärkungen schleunigst heran⸗ zuziehen vermögen.

Nach einem amtlichen Telegramm aus Kapstadt vom 28. d. M. melden die Generale Gatacre und French, daß die Lage unverändert sei. General Gatacre füge hinzu, daß die Eisenbahn nach den Kohlengruben von Indwe jetzt im Betriebe sei.

Dem ‚Reuter'schen Bureau“ wird aus Cradock (Kapland) vom 28. d. M. berichtet, daß in der Richtung auf Stormberg heftiges Feuern gehört werde.

Die „Times“ meldet aus Chieveley vom 28. d. M.: Gestern und heute früh fand ein heftiges Feuergefecht, bei Ladysmith statt. Wie berichtet wird, soll der General White einen Ausfall gemacht und einen Hügel besetzt haben.

Nr. 52 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundbhektsamtz“ vom 29. Dezember hat folgenden Inhalt Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maßregeln gegen Pest Bevölkerungsbewegung ꝛc. in Oesterreich, 1898. Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich) Pest (Hessen.) Kreis⸗ ärzte. (Oldenburg.) Viehveförderung auf Eisenbahnen. (Zürnsten⸗ thum Birk nfeld.) Gemeingefährliche Krankheiten. (Fürstenthum Lübeck) Desgl. (Belgien) Bakteriologische Pestuntersuchungen. (Egypten.) Cholera, Pest ꝛc. (Japan.) Quarantäne Gang der Thierseuchen im Deutschen Reiche, 15 Dezember. Desgl. in den Niederlanden, 3. Viertelzahr. Desgl. in Ungarn, 1898. Desgl. in Norwegen, 1897. Desgl. in der Provinz Assam, 1897/99. Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Preuß. Reg.⸗Bez. Aachen, Oesterreich, Schweden Uruguay.) Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslands. Erkrankungen in Krankenhäusern deutsche Groß⸗ städte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung.

Nr. 47 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗ gegeben im der öffentlichen Arbeiten, vom 23. Dezember, hat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 18. November 1899 betr. Ausführungsb stimmungen zu den §§ 980, 981, 983 des Bürgerlichen Gesetzbuchs; vom 10. Dezember 1899, betr. Bestimmung der Ortsgrenzen der Stadt Köln und deren eingemeindete Vororte für die Berechnung der Reisen und Umzugs⸗ kosten; vom 13. Dezember 1899, betr. allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausfuhrung von Erd⸗, Fels⸗, Rodungs⸗ und Boschungs⸗ arbeiten; vom 15. Dezember 1899, betr. Berechnung der Reisekosten für Dienstreisen. Nachrichten. 1

Nr. 48 vom 28. Dezember hat folgenden Inhalt: Alle höchste Konzessions⸗Urkunde, betr. den Bau und Betrieb vollspuriger Neben⸗ eisenbahnen von Cranz nach Neukuhren und von Cranz nach Cranzbeek durch die Königsberg⸗Cranzer Eisenbahngesellschaft, vom 6. Dezember

1899. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 12. Dee.

zember 1899, betr. Ausübung des staatlichen Aufsichter chts über die Eisenbahnen von Cranz nach Neukuhren und von Cranz nach Cranzbeek; vom 16. Dezember 1899, betr. Verlängerung der Frist für die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahnstrecke von Neubeckum (bisher Beckum⸗ Ennigerlob) nach Warendorf; vom 21. Dezember 18989, beir. Er⸗ richtung einer neuen Eisenbahn⸗Betriebs⸗Inspekrion in Osnabrück. Nachrichten.

Kunst und Wissenschaft.

Das Meseum für Völkerkunde hatte nach den „Amtlichen Berichten aas den Königlichen Kunstsammlungen“ im zweiten und dritten Quartal d. J mannigfache Bereicherungen durch? nkäufe und Geschenke sowohl in der ethnographischen wie in der Abtheilung der vorgeschichtlichen Alterthümer zu verzeichnen.

Unter den Ankäufen verdient eine neue große Sammlung von Alter⸗ thümern aus Benin (West⸗Afrika) Hervorhebung, welche 184 Nummern, durchweg von ganz besonderer Schönheit, umfaßt, und im Verein mit den früheren Erwerbungen die Berliner Sammlung von Benin⸗Alterthümern auf eine Höhe gebracht hat, die wohl schwer wird übertroffen werden können. Taß die Erwerbung mit Hilfe der im letzten Bericht erwähnten Joest⸗Stiftung ermöglicht wurde, wird besonders hervorgehoben. Gleich⸗ falls aus Benin wurden noch zwei moderne Bronzefiguren erworben, ein großer geschnitzter „Richtblock“, aus Holz, und ein aus Holz geschaitzter, theilwerse mit Blech überkleideter menschlicher Kopf; dieser letztere durch Vermittelung des Direktors Brinckmann in Hamburg. Drei andere Ankaͤufe vermehrten die Sammlungen aus Kamerun um etwa 150 Nummern; außerdem konnten neun sehr merkwürdige Stücke von den Bissagos erworben werden.

Des weiteren konnten der Benin⸗Sammlung durch Ankauf vierzehn Stücke zugefügt werden, alle von ganz aus⸗ erlesener Schönheit, daruter die große Rundfigur eines Kriegers in voller Rüstung und mit einem sehr merkwürdigen Bogen, eine Platte mit einem Europäer, ein orientalischer Form sich näherndes großes Bronzegefäß, eine Gruppe mit fünf menschlichen Figuren und zwei große, reichverzierte Stäbe aus Eisen, mit Erz überfangen, auf deren einem ein in ein Horn gefaßtes Steinbeil dar⸗ gestellt ist.

Ferner wurden durch Ankauf erworben: eine über 100 Nummern umfassende Auswahl von Stücken aus der Sammlung des verstor⸗ benen Landeshauptmanns von Neu⸗Guinega, Kurt von Hagen; 99 Nummern aus Neu⸗Seeland, von den Salomonen, von Sa. Cruz und aus dem Bismarck⸗Archipel, besorgt durch Herrn Dr. Thilenius; an 200 Nummern von den Admiralty⸗Inseln, beschafft durch die Vermittlung des Kommandos von S. M. S

8 ““ 5 ööu“ 8

1“

Möwe’, mit sehr

—— .

EEE