1900 / 4 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 04 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

§ 15.

Probedienstleistung und Assistenten⸗Prüfung. Die Postanwärter werden im Post⸗ und Telegraphendienst, die Telegraphenanwärter in der Regel nur im Telegraphen⸗ dienst ausgebildet. 3

Während der Probezeit können die Anwärter bei mangel⸗ hafter Dienstführung ohne vorherige Kündigung entlassen werden.

Entsprechen die Anwärter den Anforderungen, so werden sie im letzten Monate der Probezeit zur Assistenten Prüfung zu⸗ gelassen. Die Prüfung erstreckt sich auf die Anfertigung zweier schriftlicher Arbeiten und auf die Lösung von Aufgaben aus dem Kassen⸗ und Rechnungswesen. Die Aufgaben zu den beiden schriftlichen Arbeiten werden bei den Postanwärtern vorzugsweise aus dem Gebiete des Postbetriebs, bei den Telegraphenanwärtern aus dem Gebiete des Telegraphenbetriebs gestellt. 8 8 Besteht der Anwärter die Prüfung nicht, so wird er aus dem Dienst entlassen. Die Ober⸗Postoirektion ist jedoch be⸗ fugt, den Anwärter auf seinen Antrag einstweilen im Dienst beizubehalten und zur Wiederholung der Prüfung nach drei Monaten zuzulassen, wenn sie die Ueberzeugung hat, daß er die Lücken in seinen Kenntnissen in der Zwischenzeit auszu⸗ füllen im stande sein wird. 1

§ 16. Uebernahme in den Post⸗ und Telegraphendienst. 8 Weitere Laufbahn.

Anwärter, welche die Prüfung bestanden haben, werden in den Post⸗ und Telegraphendienst übernommen und bei üutem dienstlichen und außerdienstlichen Verhalten, soweit

tellen verfügbar sind, etatsmäßig angestellt. Nach Ablauf der Probezeit bis zur etatsmäßigen Anstellung werden die Anwärter unter Vorbehalt einer sechswöchigen Kündigung Militäranwärter bereits vor Ablauf einer zwei⸗ hrigen Dienstzeit zur etatsmäßigen Anstellung, so erfolgt diese unter Vorbehalt einer dreimonatigen Kündigung; bei fortgesetzt befriedigendem Verhalten der Militäranwärter wird die kündbare Anstellung mit Ablauf einer zweijährigen Dienst⸗ zeit in die Anstellung auf Lebenszeit umgewande t. Haben Militäranwärter bei ihrer etatsmäßigen Anstellung mindestens

e zweijährige wefnstfet zurückgelegt, so werden sie sogleich uf Lebenszeit angestellt. 6 8 Militatanwätter, welche sich bewährt und als tüchtig er⸗ wiesen haben, können unter den im 1 9 angegebenen Be⸗ dingungen zur Sekretär⸗Prüfung zugelassen werden. Militär⸗ personen im Offizierrange können sich zu dieser Prüfung bereits vier Jahre nach Ablegung der Assistenten⸗Prüfung melden. .

Durch das Bestehen der Sekretär⸗Prüfung erlangen die Militäranwärter dieselben Aussichten auf Beförderung wie die Zivilanwärter.

8 Vorstehende Bestimmungen gelten vom 1. Januar 1900 ab.

Berlin, den 1. Januar 1900.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. von Podbielski.

Bekanntmacch

Fahrplan 1

der ostafrikanischen Reichs⸗Postdampferlinie.

Die Fahrten der Reichs⸗Postdampfer der ostafrikanischen

Hauptlinie und der zugehörigen beiden Zweiglinien werden

im Jahre 1900 nach Maßgabe der in der Ersten Beilage zur

heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ ab⸗

gedruckten Fahrpläne stattfinden. Berlin W., den 4. Januar 1900. Der Staatssekretär des Reichs⸗Postamts. Im Auftrage: Kraetke.

Der Unterstützungskasse für Maurer und Zimmerleute Oldesloe’'s und Umgegend und der Kranken⸗ und Sterbekasse der Bandwirkermeister zu Elberfeld (E. H.) ist auf Grund des § 75a des Krankenversicherungsgesetzes die Bescheinigung er⸗ theilt worden, daß sie, vorbehaltlich der Höhe des Kranken⸗ geldes, den Anforderungen des § 75 des Gesetzes genügen.

Berlin, den 30. Dezember 1899. 8

Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: 1“ Lohmann. b

1 8 Im Reichs⸗Schatzamt ist ein dritter Nachtrag zu dem amtlichen Waarenverzeichniß zum Zolltarif herausgegeben worden. 1 Eine käufliche Ausgabe dieser Drucksache erscheint in R. von Decker's Verlag, Königlicher Hofbuchhändler G. Schenck, Berlin SW., Jerusalenerstraße ““

11XX“

In Gemäßheit des § 72, Abs. 5 des Invalidenversich rungs⸗ esetzes vom 13. Juli 1899 wird hiermit zur öffentlichen Kenttniß gebracht, daß nach ihren neuen Satzungen vom 16./30. Dezember 1899 die für die Provinz Westfalen mit dem Sitze zu Münster (Westf.) errichtete Fitserungs⸗ anstalt vom heutigen Tage ab den Namen „Landes⸗Ver⸗ sicherungsanstalt Westfalen“ führen wird. Vorsitzender des Vorstandes ist der Landesrath Dr. jur. Althoff zu Münster (Westf.). Münster (Westf.), den 1. Januar 1900. Zö“ Der Vorstand er Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalt estfalen.

—qM

8₰

Bekanntmachung. Nach den vom Reichs⸗Versicherungsamt am 29. Dezember v. J. genehmigten Satzungen führt die zur Durchführung der

Invalidenversicherung im Herzogthum Oldenburg mit dem Sitze in Oldenburg errichtete Versicherungsanstalt

Oldenburg, den 2. Januar 1900. Sdes Berstzerungsanstal Oldenburg. v111“

ö“

Sekanntmnerchung des Herzoglich sachsen⸗meiningenschen Staats⸗ Ministeriums r Ausführung des Telegraphenwege⸗Gesetzes vom 1 fch 818, Dezember 1899.

In Ausführung des Telegraphenwege⸗Gesetzes vom 18. d. M. (Nr. 51 Seite 705 ff des Reichs⸗Gesetzblatts) wird mit Höchster Genehmigung Seiner Hoheit des Herzogs Folgendes bestimmt: 8 1) Landes⸗Zentralbehörde im Sinne von § 8 des Gesetzes ist das Staats⸗Ministerium. Die Entscheidungen des⸗ felben gehören zu dem Wirkungskreise des gesammten Staats⸗ Ministeriums. (Verordnungen vom 14. September 1848 und vom 8. Oktober 1873.) 1 , 2), Landes⸗Zentralbehörde im Sinne von § 9 und von § 11 des Gesetzes ist, insofern es sich um Domänenstraßen handelt, das Staats⸗Ministerium, Abtheilung der Finanzen. 3) Im übrigen ist das Staats⸗Ministerium, Abtheilung des Innern, die Landes⸗Zentralbehörde. 4) Höhere Verwaltungsbehörde ist das Staats⸗ Ministerium, Abtheilung des Janern. 5) Untere Verwaltungsbehörde ist der Landrath.

Meiningen, den 27. Dezember 1899.

1— Herzogliches Staats⸗Ministerium.

8 Freiherr von Heim.

5 Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landrath a. D. und Rittergutsbesitzer Felix von Bethmann⸗Hollweg auf 8 Kreis Ober⸗Barnim, den Charakter als Wirklicher Geheimer Rath mit dem Prädikat „Excellenz“ zu verleihen. 8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗Sekretären Dittmann zu Stettin und Hegner zu Koblenz aus Anlaß ihres Uebertritts in den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrath zu verleihen, sowie die von den städtischen Kollegien zu Harburg getroffene Wahl des Stadtsyndikus Denicke in Harburg zum Bürger⸗ meister dieser Stadt zu bestätigen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Kaufmann und Fabrikbesitzer Hermann Beer⸗

mann in Berlin den Charakter als Komme

rzienrath zu verleihen. ““ 1““ 8

8 W

Allerhöchster Erlaß vom 27. Dezember 1899, betreffend die Beilegung der Rechte der juristischen Persönlichkeit an die Versicherungsgesellschaften auf Gegenseitigkeit.

Auf Ihren Bericht vom 16. d. M. will Ich den be⸗ stehenden, landespolizeilich genehmigten Versicherungsgesell⸗ schaften auf Gegenseitigkeit, welche in Preußen ihren Sitz haben, mit Einschluß der in Liquidation befindlichen, hiermit die Rechte juristischer Personen verleihen.

Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗-Sammlung zu ver⸗ öffentlichen.

Neues Palais, den 27. Dezember 1899.

Wilhelm. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Freiherr von Rheinbaben. An die Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, der Justiz, für Handel und Gewerbe und des Innern.

Brefeld.

8

Auf Ihren Bericht vom 16. Dezember d. J. will Ich die von dem General⸗Landtage der Pommerschen Landschaft in der Sitzung vom 22. und 23. Februar d. J. beschlossenen Aenderungen des Landschafts⸗Reglements und des Statuts der landschaftlichen Darlehnskasse in der aus der wieder beifolgenden Anlage ersichtlichen, von der General⸗Landschafts⸗Direktion festgestellten Fassung hierdurch landesherrlich genehmigen. MNeaues Palais, den 27. Dezember 1899. 8 8 Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten und den Justiz⸗Minister. 88

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei den Schiedsgerichten der Arbeiterversiche⸗ rung sind nachfolgende Beamte zu Vorsitzenden bezw. stell⸗ vertretenden Vorsitzenden ernannt worden:

der Amtsrichter Ulke in Frankenstein zum Vorsitzenden und der Amtsrichter Fipper ebenda zum stelvertrerenden Vor⸗ sitzenden des e. der landwirthschaftlichen Unfal⸗ versicherung für den Kreis Frankenstein; I1“

der Regierungs⸗Assessor Dr. Bourwieg in Siegen zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts der Sektion IX der Rheinisch⸗ Westfälischen Hütten⸗ und Walzwerks⸗Berufsgenossenschaft in Siegen;

der Landgerichtsrath Dr. Goldschmidt in Bochum zum stellvertretenden Vorsitzenden der Schiedsgerichte der landwirth⸗ schaftlichen Unfallversicherung für die Kreise Bochum Stadt und Land, Gelsenkirchen Stadt und Land, Witten Stadt und Hattingen, sowie der Schiedsgerichte für die Regiebauten der Stadt Bochum und für die Sektion XVII der Fuhrwerks⸗

den Namen „Landes⸗Versicherungsanstalt Olden⸗

Berufsgenossenschaft in Bochum;

der Landgerichtsrath Kassel in Bochum zum Vorsitzenden des Schiedsgerichts der landwirthschaftlichen Unfallversicherung für den Stadtkreis Witten; 1 der Amtsrichter Hüster in Lübbecke i. W. zum Vor⸗ sitzenden der Schiedsgerichte der landwirthschaftlichen Unfall⸗ versicherung und für die Regiebauten des Kommunalverbandes des Kreises Wittgenstein. Berlin, den 30. Dezember 1899. Der Minister für Handel und Gewerbe. In Vertretung: Lohmann. 8

Der bisherige kommissarische Gewerbe⸗Inspektor, Königliche Gewerbe⸗Inspektions⸗Assistent Ka rl Denker in Geestemünde ist unter Verleihung der etatsmäßigen Stelle eines Gewerbe⸗

ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

in Altona und dem Landschaftsmaler Albert Flamm in

Düsseldorf ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden. Den Seminarlehrerinnen Werner und Herrmann zu

Posen ist das Prädikat „Oberlehrerin“ verliehen worden.

Ministerium des Innern. Bekanntmachung.

v. J. setze ich die Herren Mitglieder der beiden Häuser des Landtages der Monarchie ergebenst davon in Kenntniß, daß die Eröffnung des auf den 9. Januar 1900 einberufenen Landtages an diesem Tage, Mittags 12 Uhr, im Weißen 8 des hiesigen Königlichen Schlosses erfolgen wird. Zuvor wird Gottesdienst um 11 Uhr in der Dom⸗ Interimskirche (Monbijou) und um 11 ½ Uhr in der St. Hedwigskirche stattfinden. L““ Bererlin, den 3. Januar 1900.

Der Minister des Innern.

Freiherr von Rheinbaben.

1“

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1 der „Gesetz⸗Sammlung“ enthaäͤlt unter 88

Nr. 10 152 die Verordnung, betreffend die Bestimmung von Hinterlegungsstellen für die Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont, vom 27. 1899; unter

Nr. 10 153 den Allerhöchsten Erlaß vom 27. 8. 1899, betreffend die Beilegung der Rechte der juristischen Persönlichkeit an die Versicherungsgesellschaften auf Gegen⸗ seitigkeit; und unter

Nr. 10 154 die Verfügung des Justiz⸗Ministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirks

Berlin denag. Fefuags 1029 829 önigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Am 8 Weberstedt.

8 ö“

Bekanntmachung.

3 Aus dem Fonds der Louis Boissonnet Stiftung für Architekten und Bau⸗Ingenieure ist für das Jahr 1900 ein EEE1 an einen Bau⸗Ingenieur zu vergeben. Die damit zu erledigende Aufgabe betrifft das Studium der Arbeiten zur Regelung der Gebirgs⸗ gewässer und zur Gewinnung von Wasserkräften in der Schweiz und in den angrenzenden süd⸗ deutschen und österreichischen Ländern. (Abzüge des genauen Wortlauts 682 8 Bureau der Technischen Hochschule kostenfrei abgegeben.

g- Stipendium gewährt 2900 ℳ, wovon 1000 als Beihilfe zu einer einheitlichen Veröffentlichung des Berichts bestimmt sind.

Die Reise ist im Jahre 1900 auszuführen und der Bericht spätestens 6 Monate nach deren Beendigung abzuliefern.

Berlin erlangt haben. Die Gesuche sind an das Rektorat der

und unter von Entwürfen aus dem Gebiete des

Charlottenburg, den 28. Dezember 1899.

Angekommen:

Provinz Posen.

Preußen. Berlin, 4. Januar. Seine Majestät der Kaiser und König nahmen

von Goßler und des Chefs des Militärkabinets, Generals Majestät die Bischöfe von Osnabrück und Kulm.

8

Der Bundesrath versammelte sich hern su enarsitzung. Vorher berieth der Auzschuß für Ju tizwesen 8

Pl

Inspektors in dieser Stadt zum Königlichen Gewerbe⸗Inspektor

Dem Komponisten und Musiklehrer Karl von Holten

In Verfolg meiner Bekanntmachung vom 15. Dezember

maciam verurtheilt.

des Amtsgerichts Biedenkopf, vom 29. Dezember 1899.

Die Bewerber müssen einen wesentlichen Theil ihrer Aus⸗ bildung auf der Bau⸗Akademie oder Technischen Hochschule 1

Technischen Hochschule Berlin in Charlottenburg, unter Bei⸗ fügung des Lebenslaufs, sowie der Nachweise über den Studien⸗ gang, die praktische und literarische Thätigkeit des Bewerbers,

Bau⸗Ingenieurwesens bis zum 29. Januar 1900 einzureichen.

Der Rektor der Königlichen Technischen Hochschule zu Berlin. 9 8 Riedler.

der Ministerial⸗Direktor im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten, Wirkliche Ge⸗ heime Ober⸗Regierungsrath D. Schwarzgfopff, aus der

heute Vormittag die Vorträge des Kriegs⸗Ministers, Generals

von Hahnke Satgchen Mittags 1 Uhr empfingen Seine Landstraße

einer

2 8 Der hiesige Königlich bayerische Gesandte Graf von Lerchenfeld⸗Köfering ist vom Urlaub nach Berlin zurück⸗ gekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder über⸗ nommen. Dem Regierungs⸗Assessor Petersen, zur Zeit in Berlin, ist die Vertretung des Landraths im Landkreise Aurich während

8 der bevotstehenden Landtags⸗Session übertragen w rden.

Oesterreich⸗Ungarn.

Die „Politische Korrespondenz“ meldet, daß in Budapest Besprechungen zwischen Vertretern der österreichischen und der ungarischen Ministerien über die Vorbereitung der Aus⸗ arbeitung eines neuen österreichisch⸗ ungarischen Zolltarifs stattgefunden hätten. Hierbei sei vereinbart worden, daß die beiden Regierungen demnächst daran gehen wollten, Material und Begutachtungen von den zuständigen wirthschaftlichen Korporationen und Fachvereinen einzufordern.

Großbritannien und Irland.

Den „Daily News“ zufolge hat der Oberbefehlshaber der britischen Armee Lord Wolseley genehmigt, daß das von der City ausgerüstete, nach Süd⸗Afrika gehende Freiwilli gen⸗ Korps eine Batterie von vier 12 ½ pfündigen Vickers⸗Maxim⸗ Schnellfeuergeschützen erhält.

Frankreich.

In der gestrigen geheimen Sitzung des Staats⸗ erichtshofs wurden Déroulode und Guérin für des omplotts und der Beleidigung von Polizeibeamten schuldig erklärt unter Zubilligung mildernder Umstände. Barillier und Dubuc wurden freigesprochen, de Lur⸗Saluces in contu-

Italien.

Der spanische Botschafter beim Quirinal Graf von Benomar ist, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern in Rom ge⸗ storben.

Spanien. Der frühere Minister Castaneda ist zum Gouverneur der Bank von Spanien ernannt worden

8 Portugal. 1b In der gestrigen Sitzung der Pairskammer erklärte, wie „W. T. B.“ berichtet, auf eine den Krieg in Süd⸗Afrika betreffende Anfrage der Minister des Auswärtigen: Portugal habe immer darauf gesehen, daß weder der eine noch der andere der kriegführenden Theile in Lourengço Marques bilfe oder Unterstützung finde. Er, der Minister, habe keine Mittheilung über eine Durchfuhr von Mannschaften und Kriegsmaterial erhalten; jedes Vergehen der Beamten wider ihre Instruktionen würde in verdienter Weise geahndet werden. Der Minister fügte hin⸗ su. Portugal habe keinen Grund, an der Loyalität und der orrekten Haltung Großbritanniens zu zweifeln. In Beant⸗ wortung einer weiteren Anfrage erklärte der Minister, es sei nur möglich gewesen, zwei verschiedene Haltungen gegenüber dem bewaffneten Konflikt einzun ehmen: entweder sich an dem⸗ selben zu betheiligen oder ihm fernzubleiben. Portugal habe sich nicht daran detheiligt, aber auch in Uebereinstimmung mit Präzedenzfällen nicht seine Neutralität erklärt. Der englisch⸗ deutsche Vertrag sei ausschließlich von zwei fremden Nationen eschlossen worden, und Portugal habe, wie bereits in den ortes mitgetheilt worden sei, von beiden Nationen ganz kategorische Zusicherungen hinsichtlich der Wahrung seiner Souveränität oh. Portugal könne überhaupt keinen Ver⸗ trag schließen, ohne daß die Cortes davon Kenntniß erhielten.

Niederlande.

Der Gesandte der Süd⸗Afrikanischen Republik Dr. Leyds wohnte vorgestern Abend im 12 Palais im Haag einem Balle bei, welcher anläßlich des statt⸗ fand. Die Königin zog Dr. Leyds mehrere Male ins Ge⸗ präch. Gestern wurde Dr. Leyds von dem Minister des

uswärtigen empfangen und begab sich sodann nach Brüssel.

Serbien.

Nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Belgrad ist der Minister für öffentliche Arbeiten, General Atanazkowitsch zum Kriegs⸗Minister und der Oberstleutnant Boriwoj Neschitsch zum Minister für öffentliche Arbeiten ernannt worden.

Bulgarien.

Die Sobranje nahm gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, die einzelnen Etats des Staatshaushalts an, darunter das Kriegsbudget unter progressiver Reduktion der Offiziergagen von 9 auf 7 Proz.

Amerika.

Das Kriegsdepartement der Vereinigten Staaten von Amerika hat, wie „W. T. B.“ erfährt, den Infanterie⸗Hauptmann Reichmann 1 dem südafrikanischen Kriegsschauplatz kommandiert, wo derselbe den Bewegungen der Buren⸗Truppen folgen wird.

Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Rio de Wleire beschloß die brasilianische Re ierung, eine Zu chlagsabgabe von 10 Proz. auf die Einuhr aus Oesterreich⸗Ungarn und Portugal und eine solche von 30 Proz. auf die Einfuhr aus Frankreich und Italien zu legen. Diese Bestimmung tritt am 1. März

in Kraft. Afrika.

Vom westlichen Kriegsschauplatz in Süd⸗Afrika hat das iegsamt in London, dem „W. T. B.“ zufolge, die Nachricht erhalten, daß die Lage der Engländer unter dem General rench unverändert sei. Er manövriere noch und glaube, daß er mit geringen Verstärkungen den Feind aus Colesberg vertreiben könne. Der „Times“ wird in einem Telegramm aus Naauwport vom 2. Januar hemeldet, die britischen Truppen hielten noch immer den Hügel esetzt, welcher Colesberg, die Brücke über den Fluß und die „beherrscht. Nachdem der General French den rechten Flügel des Feindes umgangen habe und seine Truppen durch Infanterie verstärkt worden seien, stehe zu erwarten, daß Colesberg bald von den britischen Truppen werde besetzt In den Bergen dauern die Gefechte unaufhör⸗ ort. bla Nach verschiedenen Depeschen der gestrigen Londoner Abend⸗ lätter ist ein mi bensmitteln beladener und für die

in beiden Schächten beträgt über 2000.

8 8

Kolonne des Generals French bestimmter Eisenbahnzug, der auf Plewmans Station wischen Rensburg und Colesberg stand, durch einen erräther in Bewegun gesetzt worden, sodaß er in die Linien der Buren bei Colesberg hineingelaufen sei. Britisches Artilleriefeuer habe den ug zerstören müssen, damit er nicht in die Hände des Feindes falle. Das „Reuter’'sche Bureau“ berichtet über diesen Zwischenfall, wie folgt: Auf der Bahnlinie ereignete sich ein unglücklicher Zufall.é 26 mit Lebens⸗ mitteln beladene Güterwagen, die im Bahnhofe Rens⸗ burg standen, geriethen bergab in der Richtung auf Colesberg ins Rollen. Bei der zerstörten Bahnüber⸗ führung zwischen Rensburg und Colesberg zerschellten die Wagen, worauf der Feind die Ladung zu plündern begann. Alsbald wurde aus Rensburg ein Zug mit einer Kom⸗ pagnie des Suffolk⸗Regiments und einer Anzahl Kap Ein⸗ geborener abgelassen, um die Rettung der Vorräthe zu ver⸗ suchen. Der Feind eröffnete auf die Suffolks von Vander⸗ walts⸗Fontein aus Feber mit einem Geschütz und zwang sie, in einem Wasserlauf Schutz zu suchen. Darnach richteten die Buren ihr Feuer auf die beiden Züge und tödteten mehrere

ö Im Ganzen feuerten sie 20 Geschosse ab. Schließlich kehrte der Entsatzzug nach Rensburg zurück. Die Verluste auf englischer Seite fird nicht bekannt.

Amtlich wird ferner bestätigt, daß General Methuen's Kavallerie⸗Brigade unter dem General Babington, welche am Montag das Lager bei Modder River verließ, mit dem Obersten Pilcher bei Douglas in Uebereinstimmung ge⸗ handelt und die Koodoos⸗Drift überwacht habe. Sie sei gestern nach Modder River zurückgekehrt. Douglas sei von den Engländern besetzt.

Aus Sterkstroom berichtet das „Reuter'sche Bureau“, daß die Buren gestern früh Molteno angegriffen und diesen Ort sowie Cyphergat besetzt hätten. Bei Cyphergat, in der Nähe des vorgeschobenen britischen Lagers auf dem Bushmans Hoek, sei der General Gatacre auf die Buren gestoßen. achdem die britische Artillerie das Feuer eröffnet habe, hätten sich die Buren zurückgezogen und ihre Stellungen aufgegeben, bevor noch die britische Fafanterte herangekommen sei. Der General Gatacre habe sodann Cyphergat wieder in Besitz genommen.

Unter der Garnison in Kimberley ist, dem genannten Bureau zufolge, ein typhusartiger Skorbut aufgetreten, welcher weiter um sich greife.

Vom östlichen Kriegsschauplatz in Natal wird gemeldet, daß vom Lager bei Frere aus das Thorneyroft⸗Reiter⸗ Regiment gestern einen Aufklärungsmarsch auf Springfield unternommen und eine starke Abtheilung des Feindes erblickt habe. Es seien einige Schüsse gewechselt worden. Der Feind habe das Feuer aufrecht erhalten, bie die britische Abtheilung, die sich zuruͤckgezogen, das britische Lager in Sicht bekommen habe. Es verlaute, ein Leutnant und fünf Mann seien nicht zurückgekehrt. Aus Aldershot seien in Frere einige Zug⸗ maschinen W mit denen man befriedigende 2 üefle angestellt habe. Die Maschinen hätten W ohne Schwierigkeiten durch Flußläufe gezogen. 8

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Reichstage ist eine vom Reichs⸗Marineamt bearbeitete Denkschrift über die Entwickelung des Schutzgebiets Kiautschou in der Zeit von Oktober 1898 bis Oktober 1899 zu⸗ gegangen. 8 1“ 1

Statistik und Volkswirthschaft.

Zur Arbeiterbewegung.

In Berlin ist am 2. d. M. ein Ausstand der Bauanschläger ausgebrochen, der sich jedoch, der „Volks⸗Ztg.“ zufolge, bis jetzt in mäßigen Grenzen hält. Die Mehrzahl der Bauunternehmer nimmt noch eine abwartende Stellung ein. Die Innung und die Freie Ver⸗ einigung der Holzinduftriellen wollen in den nächsten Tagen über die Forderungen der Ausständigen Beschluß fassen. Die Unternehmer der⸗ jenigen Bauten, auf denen die Arbeit fortgesetzt wird, sind verpilichtet worden, einen Revers zu unterzeichnen, der sie an den Tarif bindef.

Aus Wien meldet „W. T. B.“, daß ein Vertreter des Ackerbau⸗ Ministeriums in das Voitsberg⸗Kzflacher Ausstandsgebiet (Steier⸗ mark) entsandt worden sei, um sich über die Veranlassung und Ziele der Bewegung der 821b iu informieren und nach Möglichkeit auf die Ausgleichung der Streitigkeiten zwischen diesen und den Unternehmern hinzuwirken. (Vergl. Nr. 3 d. Bl.)

In Mähren haben die Grubenarbeiter zweier Schächte der Witkowitzer Kohlengruden (Bezirk Mährisch Ostrau) wegen einer Verschiebung der Einfahrtszeit, durch welche die Arbeitszeit jedoch nicht verlängert wurde, die Arbeit eingestellt. Die Zahl der Arbeiter

Kunst und Wissenschaft.

Die Sammlung vorderasiatischer Alterthümer im Erdgeschoß des Neuen Museums ist gestern für das Publikum ge⸗ schlossen worden, da die von ihr bisher eingenommenen Räume zur Erweiterung der egyptischen Abtheilung eingerichtet werden sollen. Für die vorderasiatische Sammlung ist nunmehr das früher zu Steuerspeicherzwecken benutzte, von der kleinen Museums⸗ straße aus zugängliche rothe Gebäude hinter dem Neuen Museum bestimmt, das bereits für Museumszwecke umgebaut worden ist, sodaß der schon in die Wege geleitete Umzug bis Ostern beendet sein wird. Mit der Leitung der Aufstellung in den neuen Räumen, die der interessanten Sammlung allerdings auch nur eine provisorische Unterkunft gewähren sollen, ist der Direktor derselben, Professor Dr. Delitzsch betraut. In dem neuen Hause ehen der Sammlung zwei große Säle zur Verfügung: im

arterresaal werden vor allem die großen alabasternen Re⸗ liefplatten aus dem Assyrischen Königspalaste zu Kalach, sowie die Reliefs aus dem Palast zu Ninive, außerdem aber die be⸗ rühmten Stelen der Sammlung. voran der Denkstein des Assyrer⸗ königs Sargon, Aufstellung finden. Im Saale des ersten Stockwerks sollen die babylonischen Kleinfunde sowie die berühmten Thontafeln von el Amarna untergebracht werden. Für die Besucher der Samm⸗ lung wird ein besonderer Zugang durch den Portikus der Säulenhalle der National⸗Galerie hergestellt werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche unter Rindern ist dem Kalserlichen Gesundbeitsamt gemeldet worden vom Viebhofe zu Sachsenhausen bei Frankfurt a. M. am 2. Januar, der Ausbruch der Maul⸗ und Klauenseuche unter Schweinen vom Schlachtviehhofe zu Dresden an demselben Tage, der Ausbru⸗9 und das Erlöschen der Maul⸗ und e unte Rindern v, om

Zentral⸗Viehhofe zu Berlin am 3. Janua 3 8 18

Durch seesanitätspolizeiliche Verordnung Nr. 16 vom 23. v. M. sind die s. Z. aus Anlaß der Pestgefahr gegen Egypten angeordneten Maßregeln, wie folgt, abgeändert worden:

Artikel 1. Auf allen Schiffen, welche aus egyptischen Häfen kommen, müssen bei ihrer Ankunft in italienischen Häfen die an Bord befindlichen Personen . ärztlich untersucht und die für den persön⸗ lichen wie häuslichen nicht vollkommen rein sind, desinfiziert werden. Ist das Ergebniß der ärztlichen Untersuchung befriedigend, so sind die Schiffe zum freien Verkehr zuzulassen.

Artikel 2. Die vorstehend bezeichneten Formalitäten sind am Tage und ausschließlich in den Häfen von Genua, Livorno, Neapel, Palermo, Messina, Brindisi und Venedig zu erfüllen; diese Häfen müssen daher stets der erste Anlegehafen der vorgenannten Schiffe sein.

In den später anzelaufenen Häfen haben sich die sanitären Maß⸗ nahmen, falls nach der ersten Anlegung keine verdächtigen Fälle während der Fahrt vorgekommen sind, auf eine allgemeine ärztliche Untersuchung der an Bord befindlichen Personen und auf die Des⸗ infizierung der auszuladenden Effekten zu beschränken.

Artikel 3. Nachdem das Schiff zum freien Verkehr zugelassen ist, müssen alle Personen, die ans Land gehen, sei es, daß sie zu den Reisenden oder den Schiffsmannschaften gehöcen, von der Praͤfektur des betreffenden Ortes mit einem Begleitschein versehen und den Bürgermeistern der Gemeinde, in die sie sich begeben, vorher tele⸗ graphisch angemeldet werden; die letzteren haben sie alsdann einer zehntägigen sanitären Beobachtung zu unterstellen.

Artikel 4. Bei den folgenden aus Eypten kommenden Waaren und zwar:

a. persönliche oder zum häuslichen Gebrauch bestimmte, nicht

neue Gezenstände, die als Frachtgut befördert werden, Lumpen, auch wenn sie hydraulisch gepreßt sind und in

Ballen befördert werden, rohe, frische und getrocknete Häute, frische thierische Bestandtheile: Klauen, Hufe, Pferdehaare, Borsten, Rohwolle, e. Haare können die, die Jurisdiktion in den Häfen, für welche diese Waaren bestimmt sind, ausübenden Pexfütsen die Einfuhr auf Grund eines Gutachtens seitens des Provinzialarztes gestatten, daß die Beschaffen⸗ heit der Waaren und der sanitäre Zustand des Schiffes, auf dem sie verladen waren, eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit nicht be⸗ fürchten lassen.

Artikel 5. Die seesanitätspolizeiliche Verordnung Nr. 14 vom 7. November d. J. sowie jede andere der vorstehenden widersprechende Verordnung tritt außer Kraft.

(Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 273 vom 17. November und 297 vom 16. Dezember v. J.)

Luxemburg.

Im Großherzoglichen Memorial vom 30 Dezember v. J. ist ein Beschluß der luxemburgischen Regierung veröffentlicht, wonach auf Grund des Gesetzes vom 25. März 1885, betreffend die zur Verhütung der Einschleppung und Fortpflanzung der ansteckenden Krankheiten zu ergreifenden Maßregeln, das Verbot der Ein⸗ und Durchfuhr von Leibwäsche, alten und getragenen Kleidungsstücken, gebrauchtem Bettzeug, Hadern und Lumpen jeder Art, welche aus gewissen Häfen Asiens, Afrikas und Portugals herkommen, auf dieselben Waaren aus Süd⸗ Amerika ausgedehnt wird.

Durch Beschluß vom 30. August 1899 war das Ein⸗ und Durch⸗ fuhrverbot auf Waaren der bezeichneten Art, sofern sie aus Portugal kamen, und durch Beschluß vom 29. Juli 1899 auf Waaren der gleichen Art, sofern sie aus egyptischen Häfen des mittelländischen

Meeres und des Suezkanals kamen, ausgedehnt worden. 88 Türkei. gufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel ist die für Herkünfte von Egypten noch be⸗ 1

stehende Hestindige Beobachtungsquarantäne aufgehoben worden. Die Einfuhr von Hadern und Lumpen, alten und getragenen Kleidern aus Egypten bleibt verboten. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 292 vom 11. v. M.)

1“

Frtest, 1 Januar. (W. T. B.) Der Lloyddampfer „Berenice“ erhielt nach einer Quarantäne von 34 Tagen die Er⸗ laubniß zum freien Verkehr. Die Besatzung und die zur Löschung und Ladung verwendeten Arbeiter sind hierher zurückgekehrt.

Verdingungen im Auslande.

8 Belgien. 88 8 ,13. Januar, 12 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung für die belgischen Staatsbahnen. Avis Spezial Nr. 265 Lastenheft Type V Verschiedene Materialien aus Eisen, Gußeisen, Stahl ꝛc. 10 Loo 14. Januar, 12 Uhr. Station Gent⸗Süd: Erneuerun der guß⸗- eisernen Brücken über die Beverdykoaart und über die Vlaevaart, zwischen den Stationen Dixmude und Oostkerke. 2 Loose Fr. 23 042 26 und Fr. 24 066,96. Kaution Fr. 2000 bezw. 2100. Lastenheft Nr. 276. 5 1. Februar, 11 Uhr. Stadthaus in Gent: Lieferung und Auf stellung einer Pumpmaschine für die Wasserwerke. Kaution 40090 Fr Nächstens. Station Hasselt: Lieferung verschiedener Gegenständ und Materialien zur Erhaltung der Gebäude u. s. w. der Linie Hasselt während des Jahres 1900 als: Kalk, Gips, Zement, Latten, Röhren aus Thon, Kacheln, Erdharz, getheerte Leinwand, zigzer⸗ Fensterglas, Farben, Droguen, Bürsten, Pinsel u. s. w. oose.

Az 8 Bis 11. März 1900. Junta Geral des Distrikts Ponta Delgada (Insel Sao Migael, Azoren, Portugal): Bau und Betrieb einer Eiser bahn, welche die Stadt Ponta Delgada mit dem Thal von Furnas, sowie mit dem Dorf Ribeira Grande verbinden soll. Die näberen Bedingungen sind bei dem Königlich portugiesischen Gegeral. Konsulat in Berlin zu erfahren. 8

0

Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Köln hat die zweite Post von London über Ostende vom 3. Januar in Köln den Anschluß an Zug 31 nach Berlin über Hildesheim wegen schlechter See nicht erreicht.

Bei der Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗Verwaltung besteht die anscheinend wenig bekannte Einrichtung, daß die Theil⸗ nehmer an den Stadt⸗Fernsprecheinrichtungen sowohl die für sie eingehenden als auch die von ihnen aufzultefernden Tele-⸗ gramme mittels Fernsprechers übermitteln lassen können.

Die Uebermittelung ankommender Telegramme, welche in Berlin durch das Haupt⸗Telegraphenamt, in den Vor⸗ und Nachbarorten durch das zuständige Fernsprech⸗Vermittelungsamt zu geschehen hat, erfolgt nur 88 Antrag des Theilnehmers. Indeß werden die Telegramme ouch in diesen Fällen durch Boten abgetragen, wenn anzunehmen ist, daß sie auf diese Weise schneller und sicherer zugestellt werden koͤnnen, 3 B. Telegramme von sehr großer Länge, oder don die Zustellung durch Boten der Absicht des Absenders mehr entspe icht (Gluͤckwunsch⸗Telegramme zu Famultenfesten ꝛc.). Die Ge⸗ bül,r für das Zusprechen eines angekommenen Telegramms an den Sbeilnehmer beträgt ohne Rücksicht auf die Wortzahl 10 ₰. Die

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zugesprochenen Telegramme werden dem Empfänger in einem ver⸗

schlossenen Umschlag durch die Post gegen Einziehung der Zusprech⸗ gebühr übersandt. 8

Die von den Theilnehmern aufzuliefernden Telegramme sind in Berlin der Telegramm⸗Aanahmestelle des Haupt⸗Telegraphenamts, in den Vor⸗ und Nachbarorten dem zuständigen Vermiltelungsamt zu⸗

ebrauch bestimmten Gegenstände, sofern sie

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