1900 / 7 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 08 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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Berichte von deutschen Fruchtmü xe Am vorigen

8 Durchschnitts⸗ [ualität . 1 . gut Vertaufte Zeckaufs. uheehs Markttage

Am vorigen Aeen N.eean 5 It Menge für 8 a. r. 4 3 gering mittel gut Verkaufte Verkaufs⸗ Markttage (Spalte in ezahlter Preis für 1 Doppelzentner 1 Doppel⸗ Nuncg.

q Gezahlter Preis für 1 Doppelzentner Menge Durch⸗ 7a überschläglica niedrigster höchster niedrigster höchster niedrigster höchster [Doppelzentner zentner preis dem

schnitts⸗ ätzung verkauft miedrigster vöchster niedrigster höchster nmedrigster höchster Doppelzentner preis Doppelzentner *ℳ *ℳ

(Preis unbekannt) Noch: Hafer. c16*“ 13,80 13,80 14,00 14,00 8 14,50 14,50 8 14,03 14,25 1 Weizen. 1u“] .. 8 fais Kass 1 1 JJ 1111“““ 13,60 13,60 13,97 13 97 14 54 . 13,67

Brandenburg a. H. 13,80 14,00 13,50 . 14,00 14,00 1

Fürstenwalde, Spree. 13,50 13,50 1“ 13,13 13,38 13,38 13,88 13,88 Brandenburg a. H..

Außerdem wurden am Markttage (Spalte 1) nach überschläglicher Schätzung verkauft Doppelzentner (Preis unbekannt)

Frankfurt 1“; 13,10 13,10 13,30 13,30 13,40 13,40 111“ 12,60 12,60 12,80 12,80 1 8 b

1“ 18 17 1111““ 1 1— 2,80 12,80 2,39 2,70 Frankfurt aͤͤd. . A“ 14,00 14,00 14,40 14 40 Greifenhggen . . 11,80 11,90 11,90 12,00 12,00 12,10 80 1 7 ö 1 1A1AXAX“ 14,00 14,00 Stargard i. Pomm... ö“ 11,60 12,00 12,20 12,40 12,00 12,20 u11AX“ 14,00 14,50 14,50 14 80 14 80 6662“₰*“ 11,20 11,60 11,60 12,00 12,00 11,60 11,60 . 1 14,00 14,10 14,20 1 e111.* 1½G 11,20 11,40 11,40 12,00 16* .

argard . vomm... .... ’g- dG Fn , 2 Kolberg.. . 0,00 10,40 10,80

Kolberg 14A“ 12,50 13,00 13,50 14 00 14,40 9 11,20 11,60 12,00 Bromberg 14“ 14,20 14,20 Namslau 14,20 14,20

111I14“*“ 11,00 8 11,40 11,40 11,19 11,33 48 11,00 11,00 ü kbeen ͤb11“ 12,00 12,50 13,00 14,00 14 50

Schlawe... 11,00 1“ 10,00 11,00 AXX“ 14,00 14,50 14.,50 14,70 14,70

Rummelsburg i. P. 8 10,50 10,50 EE1“ 11,60 11,60 11,60 11,80 11,80 12,00 11,82 12,25 11A“ . 13,80 14,00 14,20 1440 14,60

Polkwitz. er. üs 15,00 15,00

Lauenburg i. P.. I1I“ 11,00 11,10 11,10 öD“ 11,18 11,24 Bütow ö1“ b1 10,80 10,80 10,80 8

Bromberg... 1X“ 12,00 12,00 12,60 12,60 1 8

v11111.4“”“] 10.90 11,40 11,40 11,90 11.90 11,40 11,40 1111X“*“ 10,50 11,00 11,50 12,00 12,20 11,20 11,20 e Z116116A6“ 12,00 12,20 12,20 12,40 12,40 12,20 11,80 AAAXA“ 11,00 11,20 11,40 11,60 11,80 12,00 1 G

Neusalz a. O. 13,00 13,00 I11ö1ö.“ 13,00 13,00

Bunzlau. ö“; 13,50 15,00 15,00 1AA“ 14,00 14,50 14,50 15,00 15,00 111““ 11X“ 13,30 14 30 14,30 15 30 15,30 ““ 13,50 13,50 13,70 13,70 14 00 ilenburg. . u 14,00 14,25 14,40 14,50 14,90 111AXX“ 13,50 13,75 14,00 14,25 15,0) EE E 11“ 11116161¹“¹ 14,15 14 15 EA4“ 00 13,50 13,60 14,00 14,10 14 50 1A6A“ 13,60 13,60 14,00 14,00 14 40 Waosel.. 1““ 16,50 17,00 17,00 17,50 17,50 Rostock . . 11114“ 68 13,80 13,80 14,17 14,30 4“*“ 14,00 14,00 Braunschweig. W““ 13,70 14,00 14,00 14,20 14,20 1111.“”“; 13,50 14,00 14,00 14,40 14,40 (Arnstadt i. Th. 14,20 14,20 Diedenhofen. 1114“ 15,40 15,60 15,60 15,80 Breslau. . 12,90 13 20 13,60 14,20 14,90 Roggen. 13,50 13,50 13,82 13,50 13,50 12,38 12,88 12,88 13,25 13,25 ) 1X“ 13 50 13,50 13,70 13,70 Luckemwwaididdddenēn: . 13,50 14 00 14,00 14,25 14,25 Brandenburg a. H. b X“ 13,60 13,80 ürstenwalde, Spree.. . . . 14,00 14,00 Fürftur⸗ 111“] . 13,60 13,80 13,80 14,00 14,00 ͤ111111AA2“ 13,20 13,30 13,30 13,40 13,40 ͤB111111X1A1““ 7 13 00 13,40 13,40 13 60 13,60 66*“ 12,90 12,90 13,00 13,05 13,10 Stargard i. Ppomm.. . . . 13 00 13,00 13,20 13,40 1“ 1 12,75 13,00 13,00 13,25 13,25 Neustettiu.. 6 11ö11“ . 12,50 13,00 13,00 13,20 13,20 Kolberg x1.“ 12,00 12,40 12,80 13,20 13,60

öb 1111X1X“ 13,00 . SF 13,40 13,40 8 anwalt, Justizrath Dr. H. Staub herausgeben (Verlag von Otto gerichte ausländischer Gerichte. 1 .4* 18 % 88% 8 8 . 8 ex ö Hreis 1 6 Hete, , 0 ℳ), begrüßt 8

Rumm. 114“ 7 15 7 1 das neue Jahrhundert mit einer inhaltsreichen Festnummer, durch 5 8 1 G 6 EE11A““ 13,40 13,40 13,60 13,60 13,80 die sie den großen Moment des mit Beginn des neuen Jahrhunderts f Hdel nd Wetserbe, Zuschlag zu den Ankergebühren im Hafen von Genua. Lauenburg i ͤ o„„. 8 12,70 12,80 12 80 erfolgten Inkrafttretens des neuen deutschen Rechts festhält und feiert. (Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten Im Interesse der Beschleunigung der Hafen⸗ ꝛc Bauten in Genua Bromberg. . 12 60 12,60 12,80 12,80 1 . Sie gedenkt der Männer, denen die große That der Schaffung MNachrichten für Handel und Industrie“.) hat eine Königliche Verordnung vom 21. Dezember 1899 verfügt, Namslau.. . 1“ . 12,80 13,30 13,30 13,80 13,80 . 12. eines deutschen bürgerlichen Rechts zu danken ist, und u Frankreich daß vom 1. Januar 1900 ab Schiffe jeder Provenienz, welche den Trebniitkzt. 11,50 12,00 12,50 13,00 13,50 . 12. vereinigt im Bilde, das sie als besondere Festbeilage den Ei II auf flüchtige O -1 Fsff NR Hafen von Genua anlaufen und daselbst Handelsoperationen vor⸗ ö1AAAX““ 11300 13,50 13,50 13,80 13,80 . 12. Lesern darbietet, diejenigen, welche als Leiter, Vorsitzende oder General⸗ ꝗN. 1Inssng 8 9 bfüjch kläst ge Oele oder A ssenzen. ach nehmen, zu den Ankergebühren bis auf weiteres einen festen Zuschlag Brieg AXX“ 13,20 13,40 13,60 13,80 14,00 referenten der beiden Kommissionen die Führerrollen auf dem Wege Tr. I“ Tarifs unterliegen flüchtige Oele oder von 5 Centesimi für jede Meßtonne zu entrichten haben. 188 13,50 13,50 übernahmen, an dessen Ziel wir heute stehen. An der Spitze der lgemeinen einem Zoll Meatweattar von 50 Fr. (Gazzetta ufficiale.) Sagan 13,69 ha 8 13,81 13,81 Festnummer feiert Ernst von Wildenbruch in gebundener Form die 18 88 1Se. 8* 95 Hettse e. Fer ahlung der Eingangszölle. Die Bestimmungen über die Polkwitz. y 2. * 14,00 14,00 von Leibniz' Tagen ab ersehnte und nun endlich erreichte Einheit des atrag gestellt worden, den Zoll auf Auis⸗, Fenchel⸗ und Sternanis⸗ von Silberscheidemünzen und von Staats⸗ und Bank⸗

bs⸗ 13,00 12,40 13,20 13,20 13,12 13,00 Polkwitz. 11A1“ 6 n 12,10 12,30 12,22 12,20 Bunzlau X“ 10,00 10,00 des 12,60 12,60 8 1

J 11A44AX“*“ 11,20 11,20 11,60 11,60 12 00 12 00 11,80 11,80 11113“] 11,50 12,00 12,00 12,50 12,50 1 8 3 Halberstadt. . . .“ 13,60 13,80 13,80 14,10 14,10 14,40 Eilenbuurxg.. 13,50 13,50 14,00 14,00 14,50 14,50 11111“ 13,00 13,40 13,75 13,80 14,50 Fiel— e ““ p 13,40 13,40 ö1b6“ 12,50 13,50 13,60 14,50 14,60 15,50 1XA“ 12,25 12,50 12,50 13,40 13,40 13 90 SI11“ 13,50 13,50. 14,00 14,00 14,50 14,50 Rostock ... v XX“ eös 12,00 12,00 12,00 12,40 JE 1 11,70 12,00 12,10 12,40 Braunschweig .. 111“X“ 13,20 13,20 13,60 13,60 14,10 14,10 Altenburg 1“ 12,40 12,40 13,40 13,40 14,40 14,40 Arnstadt i. Th.. X“ 13,60 13,60 13,80 13,80 14,00 14,00 ee““ 15,00 15,20 15,20 15,40 9 3 161666 11,20 11,30 11,40 11,60 11,90 12,10

Bemerkungen. Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreig b aus det b berech 1 Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise bat 8 Bedeutung, daß der betreffende gos. nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß vnabgerundeten Feahlen, eüen.

686

11164*“ 13,16 13,16 v“

90, 5 äbxbNbbb lꝑüs—IIZõZaa“

eine nach Materien geordnete Literaturübersicht, Personalnotizen und Als dünner Ueberzug tritt hier an der Oberfläche Kir auf; ba⸗ Literatur. in einer Beilage Auszüge aus den bemerkenswerthesten Entscheidungen zwischen sind dünne Schichten von Ozokerit 18 8 f

„Deutsche Juristen⸗Zeitung“, welche Professor Dr. des Reichsgerichts, des Reichz⸗Versicherungsamts, des Kammergerichts, Den Urbewohnern war die Naphtha hier schon lange bekannt und

8 8 95 9ö686ö

P. Laband, Reihsgerichtsrath a. D. Dr. Stenglein und Rechts⸗ des preußischen Oberverwaltungsgerichts, der deutschen Oberlandes. wurde aus Sammelgruben geschöpft. (Rigasche Industrie⸗Zeitung.)

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Italien.

Bunzlau. Goldberg Iauer .. elat ilenburg... Erfurt. Kiel. 3 Goslar Lüneburg Wesel. Rostock. Waren i. M. Braunschweig Altenburg.. Arnstadt i. Th. Diedenhofen. Breslau.

11““ Insterburg.. . Z111“ Brandenburg a. H.. Frankfurt a. O. 8 Stettin..

Greifenhagen. Stargard i. Pomm..

Schivelbein. Kolberg. Stolp.. Bütow . Bromberg Namslau Trebnitz. Ohlau Brieg. Bunzlau. . Goldberg Jauer.. Hlbesftadt 8 ilenburg Erfurt Kiel. Goslar Lüneburg. Wesel. Rostock. . Braunschweig. Altenburg.. arnstadt i. Th. Diedenhofen. Breslau.

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Elbing . Beeskow . Luckenwalde.

12,50 13,00 13,50 14,10 14 25 14,75

14,00 13,00 15 00 12,50

14,00 14,00 14,00

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13,00 13,00 12,60

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12 00 10,10 12,00 11,00 12,20 12 00 13 60 13,00 14,50 14,00 13,50

14,00 13,00 12,50 12,80 14,00 13 50 14,40

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14,10 13,00 13,00 13,50 14 50 14,00 15,00 15 00 12,50

9,92

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13,15

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15,00 14,00 13 00 13,60 14,50 14,00 15 00 15,50 13,00

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14,00 14 00 14,30 14 20 14 80 15,00 14,25 14,60 13,50 16,00 13,00 13,10 14,50 15,60 15,20 15,20 13,70

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13,15 13,00 13,25

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14,50 15 00 15 20 15,50 16,00 14 15 15,10 14,00 13,50 15,00 15,00 15,20 15,50 13,50

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10 60 11,60 11,75

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14,00 14,00 14,30 14,40 15,10 15,50 14,25 15,00 1405 16,00 13,60 1340 14,50 15,60 15,20 15,40 14,00

13,70 13,00 13,25

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15,00 15,00 15,20 16,00 14,50

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405

53 046 2 610

30 430

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1. 30. 12.

30. 12. 3. 1.

5. 1.

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23. 12. 30. 12. 30. 12. 30. 12.

30. 12.

deutschen Rechts. Dann folgen gehaltvolle Beiträge von Professor Dr. Zitelmann in Bonn zur Begrüßung des neuen Gesetzbuchs“, Professor Dr. Sohm in Leipzig über die „Entstehung des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuchs“, Professor Dr. Loening in Halle a. S. über den „Einfluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs auf das Verwaltung recht“, Professor Dr. Laband in Straßburg „zur Würdigung des neuen Handelsgesetzbuchs, Kammergerichtsrath Dr. Holtze in Berlin über 1794 und 1900*, Professor Dr. Dertmann in Berlin über die „Be⸗ deutung des deihc juris nach dem 1. Januar 1900‧, Reichsgerichts⸗ rath Förtsch in Leipzig über den „Code civil nach dem 1. Januar 1900*, Professor Dr. Erman in Lausanne über „Das Bürgerliche Gesetzböuch vor dem Schweizer Bundesgericht“. Erman macht die interessante Mittheilung, daß das B. G.⸗B. schon lange vor seinem Jakrafttreten in Deutschland von Gerichten der Schweiz bei der Auslegung des Schweizer Obligationenrechts vom 14. Juni 1881 angerufen worden ist. Dasselbe fußt wesentlich auf dem deutschen gemeinen Recht, und so verwerthen dort die Gerichte bei seiner Auslegung stets die gemein⸗ rechtlichen Systeme von Windscheid, Dernburg und Regelsverger. Neuerdings aber tritt neben diese Lehrbücher immer häufiger das deutsche B., G⸗B. als „vollkommenste und autorisierteste Darstellung des gegenwärtigen gemeinen Rechts“. Die vorliegende Festnummer ist ein neuer Beleg der verdienstlichen Thätigkeit der Redaktion dieser Zeitschrift und ihrer Mitarbeiter, zu denen die hervorragendsten Ju⸗ risten der Gegenwart zählen. Ihre Veröffentlichungen wenden sich an den gesammten deutschen Juristenstand und ziehen, wie keine andere juristische Z itschrift, alle wichtigeren, im Vordergrund des Interesses stehenden Rechtsfragen in den Kreis der Erörterung, befassen sich mit Fragen des Zivil⸗ und Strafrechts sowohl, wie des öffentlichen Rechts und der Justiwerwaltung und berühren oft auch das ausländische Recht, wenn Ereignisse in der Politik oder sonst brennende Tagesfragen dazu Gelegenheit geben. Aus den letzten deften des eben abgeschlossenen (vierten) Jahrgangs seien beispiels⸗ weise folgende interessanten und anregenden Aufsätze angeführt: „Der Prozeß Dreyfus und die deutsche Prozeßreform“ von Reichsgerichtsrath a. D. Stenglein und „Epilog zum Prozeß in Rennes“ von Rechtsanwalt Stranz; „Zum Prozeß gegen den Klub der von Landgerichtsrath Willert und „Prozessuales zum Prozeß der Harmlosen“ von Kammergerichtsrath Kronecker; „Ueber den Entwurf eines ibac. zum Schutze des gewerblichen Arbeits⸗ verhältnisses“ von Professor von Lilienthal und den glei hen Gegen⸗ stand behandelnde Aufsätze von Reichsgerichtsrath a. D. Stenglein und Stadtrath Flesch; „Der Einfluß des B. G.⸗B. und seiner Neben⸗ gesetze auf die landesgesetzlichen Strafgesetze“ von Landrichter Delius; „Zur Ueberleitung ins neue Vereinsrecht“ vom Gebeimen Justizrath, Professor Gierke; „Die rückwirkende Kraft des zukünftigen Ehe⸗ scheidungsrechts“ von Landrichter Nöldeke; „Erweiterung der Zu⸗ ständigkeit der Amtsgerichte“ von Amtsgerichtsrath Schultzky; Reichsgericht und Ober⸗Verwaltungsgericht in der Frage der Steuerpflichtigkeit des Emissions⸗Agios“ von Justizrath Staub; Finfluß nichtiger Einzelabreden auf die Wirksamkeit kaufmännischer vngcnementsverträge⸗ von Landgerichtsrath Marcus; „Zur Reform 8 Urheberrechts⸗ von Dr. Osterrieth; „Groß⸗Berlin und die Gesetz⸗ gebung“ von Regierungsrath Damme; „Der rechtliche Charakter der ltischen Schuldeputationen“ von Lanodgerichtsrath a. D. Brown; er Entwurf eines russischen Obligationenrechts“ von rofessor von Seeler. Neben solchen Aufsätzen enthält

sades Heft eine Zusammenstellung der neuen Gesetze und Krüükonungen des Reichs und sämmtlicher Einzelstaaten,

ben über die neuesten Erscheinungen der juristischen Literatur,

Essenz im Minimaltarif auf 600 Fr. für den Doppelzentner zu erhöhen. Begründet ist der Antrag damit, daß das fertige Erzeugniß, dessen Ertrag sich auf 2,5 kg von 100 kg Anis ꝛc. be⸗ laufe, einen zu dem Zoll auf den Rohstoff im Verhältniß stehenden Zoll tragen müsse. Der Zoll auf Anis und Fenchel Nr. 87 des Tarifs beträgt 15 Fr. für den Doppelzentner; Sternanis (Badian) ist als nicht besonders genannte medizinische Frucht nach T.⸗Nr. 127 zollfrei. (Documents parlementaires, Annexe No. 1296.)

Von dem Alphabetischen Waarenverzeichniß zum französischen Zolltarif (Répertoire Général du Tarif des douanes) ist in der Imprimerie Nationale zu Paris eine neue Aus⸗

gabe zum Preise von 9 Fr. erschienen 7

Naphtha im Ferghana⸗Gebiet und in Transkaspien.

Am Ostufer des Kaspischen Meeres tritt Naphtha vielfach zu Tage; auf der Insel Tscheleken, in der Umgegend von Tschikischliar, bei den Bergen Bujadagh und Mandschukly, vorzugsweise bei dem sogenannten Ravhth dagh und schließlich auch im Kreise Andischan des Ferghana⸗Gebiets.

Die Naphtba tritt hier in den Falten der Kalksteinschichten der Gebirgsausläufer auf; sie sickert entweder unmittelbar aus den Spalten des Gesteins heraus oder hält sich in den darüberliegenden Sand⸗ schichten. Diese thonhaltigen Sandschichten gehören den unteren tertiären Formationen an, der Kalkstein aber zur oberen Kreide⸗ formation; beide sind eigentlich nicht naphthahaltig, sondern sie liegen nur über sehr reichhaltigen, tiefer gelegenen und Naphtha führenden Schichten. Besonders bemerkenswerth ist das Auftreten von Naphtha in den Thälern der Flüsse Kugart, Maily⸗Ssu, Schin⸗Ssu und Naryn. Die Naphtha wird hier in tiefen Gruben gesammelt und aus diesen geschöpft.

Außer Naphtha wird von den Eingeborenen viel Kir zur Asphalt⸗ bereitung und auch Ozokerit gewonnen.

Zur Entscheidung der Frage des mehr oder weniger reichlichen Ieeehest der Naphtha in Turkestan sind unbedingt Tiefbohrungen erforderlich.

In Transkaspien findet sich Naphtha im Kreise Krasnowodsk in einer Salzwüste am Fuße des Balchangebirgs. Der Berg Bujudagh liegt 48 Werst südöstlich von der Station Balla⸗Ischem der Trans⸗ kaspischen Bahn.

Dieser Berg sowie auch der benachbarte Mandschukly besteht aus lugsand, verschieden gefärbtem Thon, Sandstein, Mergel und wasser⸗ altiem Sand. Mit Ausnahme des Flugsandes gehören diese

Schichten zu den sedimentären, tertlären und posttertiären (Aralo⸗ Kaspischen) Formationen, die durch große Mengen organischer Ueber⸗ reste charakterisiert sind.

Bei der besonderen Gestaltung der Schichten erhielten die unter⸗ irdischen Ansammlungen von Naphtha die Möglichkeit, an verschiedenen Stellen in Gestalt von Quellen zu Tage zu treten in Verbindung mit Wasser oder in Gestalt von Gasen. Stellenweise, wo die Quellen versiegt sind, finden sich mehr oder weniger ansehnliche Ablagerungen von Kir und anderen asphaltartigen bituminösen Produkten der Oxydation der Naphtha.

Anzeichen, die das Vorhandensein von Naphtha zu begleiten pflegen, sind Salzwasserquellen, Schlammvulkane und aufsteigende Schwefel⸗ wasserstoff zase. Aus diesen Schlammvulkanen steigt noch gegen⸗ wärtig beständig viel salziges Schmutzwasser heraus, welches Napbthatropfen und Bläschen von leichten Kohlenwasserstoffgasen mit

billeten bei Zahlungen von Eingangszöllen (Deutsches Handels⸗Archiv 1894 I S. 474 und 1899 I S. 344) sind durch eine Verordnung des italienischen Schatz⸗Ministers vom 8. Dezember 1899 weiter bis zum 30. Juni 1900 verlängert worden. Nach den geltenden Be⸗ stimmungen können Staats⸗ und Bankbillete unter Hinzurechnung des Agios bei Zollzahlungen bis zu 100. Lire, Silberscheidemünzen italienischen Gepräges aber gemäß der Königlichen Verordnung vom 19. Februar 1899 nur noch in geringeren Beträgen als 5 Lire an⸗ genommen werden. (Gazzetta ufficiale.)

Zollzuschläge für Schießpulver und andere Explosiv⸗ stoffe. Gemäß Artikel 39 des italienischen Gesetzes vom 14. Juli 1891 (Deutsches Handels⸗Archiv 1892 I S. 394) unterliegen Spreng⸗ und Jagdpulver sowie andere Explosivstoffe bei der Einfuhr aus dem Auslande neben dem tarifmäßigen Eingangszoll einem Zollzuschlag in Höhe der inneren Fabrikationssteuer von diesen Artikeln. Nach einem der italienischen Deputirtenkammer vorgelegten Gesetzentwurf ist be⸗ absichtigt, diese Fabrikationssteuer und damit auch den Zollzuschlag künftig wie folgt zu bemessen: Sprengpulver und ungekörntes Zünd⸗ pulver (in Pulverfor mn) Kilogramm 0,50 Lire, Jagdpulver sowie andere Sprengstoffe Kilogramm 1,25 Lire, andere Explosivstoffe zu Feegdgwecken und zur Ladung von Waffen im allgemeinen Kilogramm

, re.

1 Fallimentsordnung in Portugl.

Durch Königliches Dekret vom 26. Juli 1899 ist in Portugal eine neue Fallimentsordnung eingeführt worden, welche am 1. Oktober 1899 in Kraft getreten ist. Dieselbe ist bestimmt, das 4. Buch des portugiesischen Handelsgesetzbuchs von 1888 zu ersetzen.

Die zum theil recht scharfen Bestimmungen des Titels VII des Gesetzes dürften geeignet sein, den großen Uebelstand der bisher geltenden Fallimentsordnung zu beseitigen. Dieser lag hauptsächlich in den Bestimmungen über den Zwangsvergleich, die es ermög⸗ lichten, daß ein angeblich insolventer Schuldner einen Zwangs⸗ vergleichsantrag bei seinen Gläubigern kolportierte, die Zustimmung der einen durch Begünstigung und Gewährung von Vortheilen vor den übrigen Gläubigern, die der anderen durch Ueberredung oder die geschickte Benutzung des Einflusses Dritter erlangte und dann die Be⸗ stätigung des Gerichts durchsetzte, durch die auch die nicht zustimmen⸗ den oder vielleicht garnicht benachrichtigten Gläubiger, denen der Aufruf in portugiesischen Blättern nicht zu Gesicht gekommen war, gezwungen wurden, sich abfinden zu lassen.

Von Wichtigkeit erscheint auch die Beseitigung des einzigen Paragraphen des Artikels 695 des Handelsgesetzbuches, der die Liquidation aller Faustpfandz und Hypothekenforderungen den Handelsgerichten entzog; nach Artikel 4 der neuen Ordnung ist das das Falliment eröffnende Gericht das allein zuständige für alle Forderungen, mit alleiniger Ausnahme solcher hypothekarischer Forderungen, die aus einer Zeit stammen, da der fallite Schuldner nicht Kaufmann war. 1

Die Liquidation der Aktiva durch den von Gerichtswegen er⸗ nannten Massenverwalter hat sich so wenig bewährt, daß man im Kapitel 2 des Titels VII den Gläubigern die Berechtigung zurück⸗ gegeben hat, die Liquidation durch einen von ihnen gewählten Gläubiger⸗ ausschuß vornehmen zu lassen. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗Konsuls für Portugal.) 8

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sich führt.