b. Veranlagtes Einkommen der Zensiten. Das veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 7 257 813 418 (6 774 937 505) ℳ, ist also um 7,13 vom Hundert gestiegen. Von der Gesammtsumme entfallen hlaauf die Städte .5 072 483 455 (4 724 401 581) ℳ, „ das Land. . 2 185 329 963 (2 050 535 924) „;
das Durchschnittgeinkommen stellt sich daher in den Städten auf. . 2708,26 (2696,21) ℳ,
auf dem Lande auf. . 1792,43 (1775,30) „ überhaupt auf. . 2347,16 (2330,34) „
Betrachtet man hier die Regierungsbezirke im einzelnen, so weist
das höchste Durchschnittseinkommen wie in den Vorjahren Wiesbaden mit 3751,35 (3537,75) ℳ auf; die niedrigsten Beträge haben wiederum Arnsberg mit 1681,14 (1673,44) ℳ, Trier mit 1764,79 (1775,57) ℳ und Stade mit 1839,74 (1837,98) ℳ
Das Durchschnittseinkommen für Berlin stellt sich auf 2865,91 (2823,15) ℳ.
Scheidet man das Durchschnittseinkommen der Zensiten innerhalb der Regierungsbezirke nach Stadt und Land, so sich die höchsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Wiesbaden 1614,52 (4309,06), Aachen 3594,84 (3628,99) und Köln 3193,09 (3152,03),
sowie auf dem Lande bei den Regierungsbezirken Breslau 2593,13 (2576,77), Potsdam 2175,25 (2020,90) und Magdeburg 2121,49 (2096,94), 1
die niedrigsten Ziffern in den Städten der Regierungsbezirke Arnsberg 1981,08 (1958,49), Stade 2014,51 (2024,50) und Schleswig 2186,07 (2237,49),
sowie auf dem Lande bei Arnsberg 1426,92 (1424,58), Trier 1478,57 (1499,52) und Düsseldorf 1566,80 (1572,80) ℳ In den Stadtkreisen stellt sich das Durchschnittseinkommen eines ensiten auf 2953,23 (2 955,76) ℳ Am niedrigsten stehen hierbei ixdorf mit 1428,67 (—), Linden mit 1574,96 (1588,93), Königs⸗ hütte in Oberschl. mit 1696,94 (1768,58), Spandau mit 1701,02 S. sowie Bochum mit 1792,16 (1717,23) ℳ; die höchsten tellen nehmen wie in den Vorjahren Frankfurt a. M. mit 5405,03
14“ 8” 1 8 u“
8 Die Zensiten mit einem Einkommen von 8 8 über 900 bis 3000 ℳ
in den Städten.. auf dem Lande überhaupt ..
in den Städten
auf dem Lande überhaut.. in den Städten
auf dem Lande überhaupt
in den Städten
auf dem Lande überhaupt
eê. Befreiungen nach §§ 18 und 19 des Gesetzes. Die 6§5 18 und 19 des Gesetzes sind auch in diesem Jahre wieder in einem höheren Maße zur Anwendung gekommen. Auf Grund des § 18, nach welchem bei den bis zu 3000 ℳ Einkommen veranlagten Zensiten für jedes Kind unter 14 Jahren der Betrag von 50 ℳ von dem an sich steuerpflichtigen Einkommen in Abzug zu bringen ist, sind in den Städten 110 409 (101 598) und auf dem Lande 129 694 (124 099) Zensiten freigestellt. In Gemäßheit des § 19 des Gesetzes, nach welchem die Berücksichtigung besonderer, die
1
CEs betrug 1 a. die Gesammtzahl der Zensiten b. deren Veranlagungssoll LE111““ c. die Gesammtzahl der nicht physischen Personen unter den Zensiten d. deren Veranlagungssoll e. die Gesammtzahl der physischen Per⸗ sonen unter den Zensiten (ohne An⸗
1892 2,44 124,84
in Mill. in Mill. ℳ
auf dem platten Lande überhaupt. vom Hundert der auf dem platten Lande überhaupt f. das Veranlagungssoll der Zensiten zu e, . in den Städten ““ uf dem platten Lande E“ überhaupt 1“ g. das veranlagte Einkommen zu f, in den Städten 3 873,32 auf dem platten Lande 8 1 851,01 überhaupt 1.“ 5 724,32 h. die Zahl der mit mehr als 3000 ℳ Ein-. kommen veranlagten physischen Personen: in den Städten auf dem platten Lande überbaupt vom Hundert der Bevölkerung: in den Städten . auf dem platten Lande 111mup““ i. das Gesammt⸗Einkommen zu h, “ in den Städten auf dem platten Lande T“ und zwar aus Kapitalvermögen: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt aus Grundvermögen: iin den Städten
5 überbaupt.. aus Handel, Gewer in den Städten auf dem platten Lande sberhaupt 1““ aus gewinnbringender Beschäftigung: 1162625255 auf dem platten Lande überhaupt 8 Abzug an Schuldenzinsen, Lasten . w.:
237 756
501,05 92,89 593,94
276,21
155,28
Eöö5 431,48
darunter nur Schuldenzinsen (§ 91, 2 des Gesetzes):
in den Städten 234,29
133,54
367,83
25 297 064 (23 885 695) ℳ 15 911 498 (15 079 142) 41 208 562 (38 964 837) 17 118 076 (16 270 678)
5 764 758 22 882 834 (21 728 870) 11 299 068 (10 705 526)
2 521 100 (2 335 372) 13 820 168 (13 040 898) 57 035 620 (52 178 330) 11 634 510 (10 498 990) 68 670 130 (62 677 320) „ „
319 317
2 466,06 9
(2h Bonn mit 4831,98 (4693,38) und Wiesbaden mit 4819,49 (4646,17) ℳ ein. 1 c. Einkommen und Einkommensquellen der Zensiten mit mehr als 3000 ℳ Einkommen. Das veranlagte Einkommen dieser Zensiten beträgt 3,572 357 668 (3 302 999 330) ℳ, ist also gegen das Vorjahr um 8,15 gewachsen, d. i. noch etwas stärker als das Einkommen der überhaupt. Es sondert sich nach den Einkommensquellen, wie folgt:
I. aus Kapitalvermögen 1 080 859 974 (995 590 889 ℳ, II. aus Grundvermögen. 867 427 568 (815 796 408
III. aus Handel, Gewerbe und ..1 304 122 863 (1 206 181 365) „
Bergbau . IV. aus gewinnbringender Beschäftigung. 892 449 106 (818 473 035) „ In Abzug sind an Schuldenzinsen, dauernden Lasten und sonstigen gesetzlichen Abzügen 572 501 843 (533 041 934) ℳ gebracht.
d. Sollaufkommen der Einkommensteuer.
Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von 146 581 694 (136 411 925) ℳ vertheilt sich “ auf die Städte mit 110 749 828 (103 040 229) ℳ und auf das Land mit 35 831 866 (33 371 696) ℳ “ Dasselbe ist mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 107,46 (107,49), in den Städten auf 107,48 (108,26) und auf dem Lande auf 107,37 (105,20). Der Steuerbetrag des einzelnen Zensiten stellte sich im Durch⸗ schnitte in den656 . auf 2,18 (2,18) „ „ Stadtkreisen insbesondere . „ 8 30 77. 31) auf dem Lande. 161u“ „ 1,64 (1,63) überhaupt ... . . . „ 2,02 (2,01) v. H. des veranlagten Einkommens. Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 7,94 (7,63) — in den Stadtkreisen 10,66 (10,39) —, auf dem Lande 1,89 (
18 und überhaupt 4,45 (4,22) ℳ ink b18 ommen en der
n Steuer bringen die einzeln Zensiten auf, und zwar:
“
oder 28,11 (28,56) v. H. des Gesammtsolls,
(5 458 192) 15,61 (15,93)
. 9,43 (9,56)
„ 2 „ 2 2 2 2 2 2 „ 2
46,85 (4 5,95)
Leistungsfähigkeit b Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigender wirthschaftlicher Verhältnisse bei einem steuerpflichtigen Einkommen bis zu 9500 ℳ gestattet ist, sind in den Städten 6001 (5324) und auf dem Lande 6466 (5829) Zensiten freigestellt.
4) Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jahre 1892 bis 1899.
Im Folgenden sind noch die wichtigsten Ziffern der Einkommen⸗
steuerstatistik für die letzten 8 Jahre nebeneinander gestellt. 6
1899 3,09 159,56
2 262 12,97
1897 1898 2,91 146,74
2 124 10,33
1896 2,65 127,08
1 929 6,77
1895 2,61 123,43
1 891 6,92
1894 2,52 122,03
1 922
1893 2,48 123,19
1,87 1,22 3,09
13,42 6,43 9,40
110,75 35,83 146,58
5 072,48 2 185 ,33 7 257,81
1,54 1,06 2,60
12,38 5,78 8,45
86,45 30,07 116,52
4 060,18 1 876,69 5 936,87
1,57 1,08 2,65
12,33 5,81 8,46
89,77 30,54 120,31
4 183,28 1 902,77 6 086,05
1,75 1,16 2,91
12,97 6,13 8,99
103,04 33,37 136,41
4 724,40 2 050,54 6 774,94
4 410,10 1 964,50 6 374,60
3 878,91 1 846,43 5 725,34
284 477 84 907 369 384
2,11 0,45 1,14
3 032,09 803,95 3 836,04
810,66 184,93 995,59
470,54 345 25 815,80
1 061,14 145,04 1 206,18
689,74 128,73 818,47
301 088 89 869 390 957
2.16 0 47 1,19
3 278,05 866,81 4 144,86
881.88 198,93 1 080,86
504 53 362 89 867,43
1 141,95 162 17 1 304,12
749,68 142,76 892,45
263 453 81 875 345 328
2,01 0,44 1,08
2 792,36 770,22 3 562,58
760,98 181,87 942,85
448,27 336,36 784,63
974,39 131,64 1 106,02
608,72 120,36 729,08
242 703 78 593 321 296
246 317 77 977 324 294
1,98 0,42 1,05
2 536,63 730,81 3 267,44
726,55 177,94 904,49
408,62 330,85 739,47
846,89 116 54 963,43
554,56 105,49 660,05
251 958 79 133 331 091
1,98 0,43 1,06
2 633,91 737,91 3 371,81
736,67 175,79 912,46
426,19 329,10 755,29
898,68 120 54 1 019,22
572,37 112,48 684,85
239 977 79 340
2,01
741,60 3 207,66
715,46 172,01 887,47
388,53 357,04 745,57
844 48 115,18 959,65
517,59 97,38 614,97
3 216,52
716,44 171,53 887,98
393,08 348,75 741,83
842,43 111,40 953,82
531,51 101.39 632,90
344 80 161,49 506,29
325,78 156,72 482,50
370,08 162,97 533,04
402,74 169,76 572,50
291,04 160,05 451,09
301,76 157,08 458,83
310,02 156,43 466,45
293,26 136,69 429,95
313,59 137,18 450,78
342,40 143,09 485,49
246,22 136,59 382,81
255,00 133,19 388,19
263,60 133,52 397,12
276,79 133,67 410,47
8 B. Die Ergänzungssteuer.
1 1) Im Allgemeinen. .“
Das Ergänzungssteuergesetz vom 14. Juli 1893 (Gef.⸗Sa S. 134), welches mit dem 1. April 1895 in Kraft trat, * § 37 eine Veranlagungsperiode von drei Steuerjahren fest, jedoch mit der Beschränkung, daß die erste Veranlagung nur für das erste Gel⸗ tungsjahr 1895 und für die folgenden Steuerjahre 1896/99 die Be⸗ üg mnag der Veranlagungsperiode durch Königliche Verordnung statt⸗
nden soll.
Auch die zweite Veranlagung hat nur für ein Steuerjahr (1896) Gültigkeit gehabt; dann ist durch Königliche Verordnung vom 31. August 1896 (Ges.⸗Samml. S. 174) für die Steuerjahre 1897/98 eine besondere Periode festgestellt.
Mit dem Jahre 1899 ist die erste durch das Gesetz vorgesehene dreijährige Veranlagungsperiode eingetreten. Die infolgedessen statt⸗ gehabte neue Veranlagung hat mit ve Beibehaltung der erhöhten Steuersätze ein Mehr von 42 021 (13 110) Zensiten 2 289 912,60 (768 878,40) Mark an Steuer ergeben.
2) Insbesondere.
a. Zahl der Zensiten und gesammte Kopfzahl der ergänzungssteuerpflichtigen Bevölkerung.
Veranlagt sind 1 221 876 (1 179 855) Zensiten, gleich 3,71 (3,7 Hunderttheile der Gesammtbevölkerung, und zwar in den Städten 568 845 (538 510), gleich 4,08 (4,11) v. H., in den Stadtkreisen ins⸗ besondere 296 556 (270 332), gleich 3,84 (3,91) v. H., und auf dem Lande 653 031 (641 345), gleich 3,45 (3,42) vom Hundert.
Die veranlagte Bevölkerung einschließlich der Angehörigen der
Zensiten beträgt:
in den Städten 1 823 342 (1 740 497) Köpfe
auf dem Lande. 2 744 167 (2 695 806) . zusammen 4 567 509 (4 436 303) Köpfe
oder auf einen Zensiten in den Städten 3,21 (3,23), auf dem Lande 4,20 (4,20) und überhaupt 3,74 (3,76) Köpfe. Sonach gehören durch⸗ schnittlich zu einem Zensiten in den Städten 2,21 (2,23) und auf dem Lande 3,20 (3,20) Angehörige. a
Veranlagt sind zur Ergänzungssteuer mit einem Einkommen
von nicht mehr als 3000 ℳ. von mehr als 3000 ℳ. .
Von den letzteren entfallen
auf die Städte . . . . . . 2235 842 (213 129) „ auf die Stadtkreife insbesondere 157 906 (139 8 auf das Land. 77 150 (71 615
b. Veranlagtes Vermögen der Zensiten.
Das gesammte steuerpflichtige Vermögen der Zensiten in Höhe von 69 906 912 872 (65 676 915 411) ℳ entfällt
auf die Städte mit 43 326 810 531 (39 790 237 390) ℳ „ das Land „ 26 580 102 341 (25 886 678 021) „
Das Durchschnittsvermögen jedes Zensiten stellt sich daher
in den Städten auf. 76 166,29 (73 889,51) ℳ auf dem Lande. 40 702,67 (40 363,11) „ überhaupt 57 212,77 (55 665,24) „
In den Stadtkreisen beträgt das Durchschnittsvermögen 104 823,49 (103 557,47) ℳ, darunter in Frankfurt a. M. 197 306,11 (192 976,86) ℳ, in Essen 173 401,38 (150 514,98) ℳ, in Charlotten⸗ burg 161 326,26 (125 318,35) ℳ, in Berlin 148 712,95 (147591,85) ℳ, in Wiesbaden 147 918,79 (138 673,06) ℳ, in Aachen 138 161,29 (131 155,46) ℳ und in Bonn 133 681,55 (126 309,44) ℳ
Das steuerpflichtige Vermögen der sämmtlichen Zensiten ist sonach um 4,23 Milliarden Mark, gleich 6,44 vp. 8 — in den Städten um 3,54 Milliarden Mark, gleich 8,89 v. H., auf dem Lande um 0,69 Milliarden Mark, gleich 2,68 v. H. —, das des einzelnen Zensiten durchschnittlich um 1 547,53 (791,06) ℳ gestiegen.
Gruppenweise geordnet, beträgt die Anzahl der Zensiten mit einem Vermögen von mehr als 1““
v. H. s8;d;der Gesammtzahl 20 000 ℳ 597 123 (581 212) oder 48,87 (49,26) 32 000 „ 216 598 (208 174) 17,73 (17,64) 52 000 168 450 (163 306) 13 79 81586) 100 000 129 198 (124 020) 10,57 (10,51 200 000 + 62 164 (58 526) 5,09 (4 96) 500 000 + 32 943 630 589 2770 (2. 59) 500 000 1 000 000 9 386 (8 588 0,77 (0,73) 1 000 000 „ 2 000 000 3 905 (3 549) 0,32 (0,30) 2 000 000 ℳ . . 2 109 (1 891) 0,17 (0,16)
Ein Vermögen von mehr als 500 000 ℳ besitzen hiernach nur 1,26 (1,19) v. H. aller Zensiten.
Die vorstehenden absoluten Ziffern weisen in allen Gruppen eine Vermehrung der Zensiten nach, während die Antheilsziffern der Zen⸗ siten mit einem Vermögen von mehr als 6000 bis 20 000 ℳ und
122
312 992 (284 744)
6 000 bis 20 000 „ 32 000 52 000 „
100 000 „ 200 000 „
32 000 bis 52 000 ℳ gegen das Vorjahr sich verringert haben. 8 8
c. Vermögen und Vermögensarten der Zensiten mit mehr als 3000 ℳ Einkommen.
Das veranlagte Vermögen der 312 992 (284 744) Zensiten nit
mehr als 3000 ℳ Einkommen beträgt
8 in den Städten 35 683 502 531 (32 361 377 390) ℳ auf dem Lande 12 616 579 341 (119 9 508 021) Ö—„
zusammen 48 300 081 872 (44 290 880 411) ℳ
und sondert sich nach den einzelnen Vermögensarten, wie folgt: I. Kapitalvermögen 25 570 351 645 (22 974 161 754) ℳ, II. Grundbesitz einschließlich des Betriebskapitals 25 153 960 41 (23 148 495 543) ℳ, III. Anlage⸗ und Betriebskapital in Handel, Bergbau 9 687 021 735 (8 835 991 644) ℳ, IV. Werth der seldständigen Rechte 116 048 708 (110 985 509) ℳ
In Abzug ist der Kapitalwerth der Schulden mit 12 227 300 632 (10 778 749 039) ℳ gebracht. Das Gesammtvermögen aus den vier Arten desselben ist um rund 5458 Millionen, dagegen der Kapital⸗ werth der Schulden nur um 1449 Millionen Mark und das ver⸗ anlagte Vermögen um rund 4009 Millionen Mark gestiegen.
d. Sollaufkommen der Ergänzungssteuer.
Das Sollaufkommen der Ergänzungssteuer beträgt 34 123 392,60 (31 833 480,00) ℳ und vertheilt sich
auf die Städte mit 21 820 261,40 (19 878 879,80) ℳ auf die Stadtkreise insbesondere „ 15 844 437,20 (14 155 329,60) „ auf das Land „ 12 303 131,20 (11 924 600,20) „
Auf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 1,56 (1,52) — in den Stadtkreisen 2,09 (2,05) —, auf dem Lande 0,65 (0,64) und überhaupt 1,04 (1,00) ℳ 1
An Steuer bringen die einzelnen Vermögensgruppen der Zensiten auf und zwar bei einem Vermögen von mehr als
Gewerbe und und Gerechtigkeiten
908 884 (895 111) Zensiten,
6 000 bis 20 000 ℳ 8 52 000 „ 100 000 „ 200 000 4 346 327,40 „ 500 000 „ 1 000 000 „ 2 000 000
2 000 000 ℳ
Hiernach bleiben gegen das Vorjahr die sämmtlichen Gruppen der ensiten mit einem Vermögen bis zu 200 000 ℳ mit ihren Antheils⸗ jsen an dem Gesammtsoll zurück, während die Vermögen von mehr als 200 000 ℳ stärker daran betheiligt sind. Die Vermögen über 500 000 ℳ bringen 33,19 (31,81) v. H., die kleinen von nicht mehr 32 000 ℳ 16,00 (16,61) und die mittleren 50,82 (51,58) v. H. des Steuersolls, d. i. mehr als die Hälfte, auf.
b. Ermäßigungen und Freistellungen nach §§ 17 und 19 des Gesetzes.
Nach § 17 Nr. 1 des Ergänzungssteuergesetzes werden diejenigen personen, deren steuerbares Vermoͤgen den Gesammtwerth von 6000 ℳ richt übersteigt, nicht zur Steuer herangezogen. Infolgedessen sind von den einkommensteuerpflichtigen Zensiten 2 069 430 (1 765 72¹) — in den Städten 1 413 489 (1 208 670) und auf dem Lande 655 941 (557 054) — zur Ergänzungssteuer nicht veranlagt.
Ferner sind nach Nr. 2 a. a. O. diejenigen Personen freizulassen, deren nach Maßgabe des Einkommensteuergesetzes zu berechnendes Ein⸗ kommen den Betrag von 900 ℳ nicht übersteigt, insofern der Ge⸗ fammtwerth ihres steuerbaren Vermögens nicht mehr als 20 000 ℳ beträgt. Diese Bestimmung hat in den Städten auf 63 491 (58 717), auf dem Lande auf 215 899 (205 689) und überhaupt auf 279 390 (264 406) Personen Anwendung gefunden.
Die vorstehende Vergünstigung ist durch Nr. 3 a. a. O. auf weibliche Personen, welche minderjährige Familienangehörige zu unter⸗ halten haben, sowie auf vaterlose minderjährige Waisen und Erwerbs⸗
Es betru
in den Städten. auf dem platten Lande überhaupt.. vom Hundert der in den Städten auf dem platten Lande überhaupt deren Veranlagungssoll: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt ““ das veranlagte Vermögen zu b: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt 1. die Zahl der mit mehr als 3000 ℳ Einkommen zur Ergänzungs⸗ steuer veranlagten Personen: in den Städten. auf dem platten Lande überhaupt vom Hundert der Bevöͤlkerung: in den Städten .. . . auf dem platten Lande . überhaupt das Gesammtvermögen zu d: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt und zwar das Kapitalvermögen: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt 1X“ das Grundvermögen einschließlich des Betriebskapitals: in den Städten.. auf dem platten Lande üͤberhaupt der Werth des Anlage⸗ und Betriebskapitals in Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt der Werth der in den Städten auf dem platten Lande überhaupt 8
a. die Gesammtzabl der Zensiten (ohne Angehörige):
in den Städten auf dem platten Lande überhaupt
f. der in Abzug zu bringende Kapitalwerth der Schulden:
C. Schlußbemerkung. 8 8 „ 1n Veranlagungssoll der Einkommen⸗ und Ergänzungs⸗ 193 679 114,60 (178 572 355,00)0 w 8 oder auf den Kopf der Bevölkerung 5,89 (5,52) ℳ “
Prüfung der Steuererklärungen.
Im ganzen Staate sind von 482 526 (im Vorjahre 456 694) für 1899
abgegebenen Steuererklärungen 120 894 oder 25,1 % (im Vorfjahre 148 268 oder 32,5 %) förmlich beanstandet worden. Der Rück⸗ 2 der förmlichen Beanstandungen ist eine Wirkung des schon üher vielfach geübten, bei der Veranlagung für 1899 aber zum ersten Male allgemein angeordneten Verfahrens, wonach vor der Beanstandung in der Regel zunächst in den dazu geeigneten Fällen versucht wird, die gegen den Inhalt der Steuererklärung obwaltenden Bedenken im Wege der Verständigung mit dem Steuerpflichtigen zu beheben. Auf diese Weise sind im Ganzen 29 727 oder 6,2 % der ahgegebenen Steuererklärungen im Einverständniß mit den Steuer⸗ pflichtigen berichtigt worden.
Von den förmlichen Beanstandungen haben 96 358 oder 79,7 % lim Vorjahre 112 225 oder 75,7 %) bei der Veranlagung zu Ab⸗ weichungen von den Angaben der Steuererklärungen geführt. Die Zahl der Fälle, in denen Steuererklärungen trotz erfolgter Beanstandung der Veranlagung unverändert zu Grunde gelegt worden sind, beträgt hier⸗ nach nur 24 536 oder 5,1 % der abgegebenen Steuererklärungen (im Vorjahre 36 043 oder 7,9 %).
Uebrigens wird auch noch im förmlichen Beanstandungsverfahren mit zahlreichen Steuerpfl schtigen im Wege der persönlichen Verhand⸗ lung eine Verständigung über die Grundlagen der Veranlagung erzielt.
Nach dem Gesammtergebniß des Berichtigungsverfahrens, Ver⸗ ständigungsversuche und förmliche Beanstandungen zusammengerechnet,
d gegenüber den Angaben in den betreffenden Steuererklärungen rund 209 811 000 ℳ oder 28 % mehr an steuerpflichtigen Einkommen veranlagt worden, und 7 160 000 ℳ oder 34,1 % mehr an Einkommen⸗ stener. Bei unveränderter Zugrundelegung der Steuererklärungen würden also die betheiliaten Steuerpflichtigen durchschnittlich um mehr als ein Drittel zu niedrig veranlagt worden sein. 1
Hieraus geht zugleich hervor, daß es sich in der weitaus über⸗ wiegenden Mehrzahl der Beanstandungsfälle nicht etwa nur um un⸗
edeutende, die Ueberschreitung der nächsten Stufengrenze bewirkende Erhöhungen des Einkommens handelt.
3 151 444,40 (3 069 321,00)
32 000 2 307 648,60 (2 217 683,60)
3 417 901,20 (3 311 226,60)
4 518 376,00 4 332 796,20) 4 093 596,00)
5 058 754,40 (4 683 972,80) 3 343 534,60 (3 053 787⁰) 2 803 494,60 (2 538 727,40
5 175 911,40 (4 532 169,40)
ℳ oder 9,24 (9,64) v. H. des Gesammtsolls 8 6,76 (6,97) 10,02 (10,40) 13,24 (13,61) 12,74 (12,86) 14,82 (14,71) 9,80 (9,59) 8,22 (7,98) 15,17 (14,24)
2 9 —2
unfähige mit einem Jahreseinkommen bis zu 1200 ℳ ausgedehnt. Demgemäß sind noch 1520 (1816) Zensiten freigelassen.
Endlich bestimmt der § 19 a. a. O., daß Personen, deren Ver⸗ mögen 32 000 ℳ nicht übersteigt, wenn sie nicht zur Einkommensteuer veranlagt sind, mit höchstens 3 ℳ jährlich, wenn sie zu den ersten vier Stufen derselben veranlagt sind, höchstens mit einem um 2 ℳ unter der von ihnen zu zahlenden Einkommensteuer verbleibenden Be⸗ trage zur Ergänzungssteuer herangezogen werden; auch kann nach Absatz 2 Steuerpflichtigen, deren Einkommensteuer auf Grund des § 19 des Einkommensteuergesetzes ermäßigt wird, bei der Veranlagung eine Ermäßigung der Ergänzungssteuer um höchstens zwei Stufen gewährt werden, sofern das steuerpflichtige Einkommen nicht mehr als 52 000 ℳ beträgt. 1
In Rücksicht auf die erstere Bestimmung sind zu den Ergänzungs⸗ steuersätzen von 3, 4, 7, 10 und 14 ℳ veranlagt 1 8
in den Städten. 59 178 (58 708)
auf dem Lande. 211 227 (213 379)
überhaupt. 270 405 (272 087) Zensiten, auch sind auf Grund des § 19, Absatz 2 noch 421 (588) Zensiten freigestellt.
3) Vergleichende Uebersicht einiger Hauptziffern für die Jahre 1895 bis 1899.
Im Folgenden sind noch die wichtigsten Ziffern der Ergänzungs⸗ steuerstatistik für die letzten 4 Veranlagungsjahre nebeneinander gestellt.
1897/98 1899/1901 0,57 0,65 1,22
4,08 3,45 3,71
21,82 12,30 34,12 “ 43 326,81 26 580,10 69 906,91
1895
0,53 0,64 11
4,14 3,43 372
19,23 11,83 31,06
8 38 350,42 25 673,76 64 024,18
39 790,24 25 886,68 65 67692
25 567,60 63 917,81
213 129 71 615 284 744
199 991 204 440 68 892 69 664 268 883 274 104
235 842 77 150 312 992
“ in Mill. Mark 37 123,14 15 1888 8 52 267,90
17 224,06 4 177,45 21 401,51
12 551,37
39 580,69 15 488,94 55 069,63
18 546,51 4 427,65 22 974,16
13 302,13 9 846,36 23 148,50
37 833,42 15 145,52 52 978,94
17 501,13 4 264,43 21 765,56
12 793,12 9 693,86 22 486,98
44 113,71 16 413,68 60 527,38
20 807,23 4763,12 25 570,35
14 883,60 10 270,36 25 153,96
7 479,78 1 132,90 8 612,68
59,38 54,33 113,72
6 876,07 3 441,87 10 317,94
1 168,85 8 835,99
64,91 46,08 110,99 8
7219,32 3 559,43 10 778,75
6 314,42 3 413,37 9 727,79
8 430,20 3 797,10 12 227,30
Die schließlich festgesetzten Einkommensteuerbeträge der Steuer⸗ pflichtigen, deren Einkommenserklärungen berichtigt oder mit Erfolg beanstandet wurden (28 186 000 ℳ), ergeben 2,94 % des veranlagten Einkommens (958 770 000 ℳ), oder fast genau denselben Prozentsatz, welcher an Einkommensteuer von dem gesammten Einkommen über 3000 ℳ im Durchschnitt aufkommt. Dies läßt erkennen, daß von der Beanstandung nicht etwa nur die Steuerpflichtigen mit geringerem oder mittlerem Einkommen betroffen werden, sondern daß die vor⸗ schriftsmäßige Prüfung der Steuererklärungen gleichmäßig gegenüber den Steuerpflichtigen aller Stufen gehandhabt wird.
Zuwiderhandlungen gegen das Einkommen⸗ und Ergänzungs⸗ steuer⸗Gesetz.
In dem Jahre vom 1. Oktober 1898 bis zum 30. September 188 bed im Ganzen 1334 Fälle anhängig geworden (gegen 1686 im
orjahr).
Bei diesen 1334 Fällen handelte es sich in 1114 Fällen um Zu⸗ widerhandlungen gegen § 66 des Einkommensteuergesetzes; 154 Fälle hiervon enthielten zugleich Zuwiderhandlungen gegen das Ergänzungs⸗ steuergesetz. Lediglich auf Grund des § 43 des Ergänzungssteuergesetzes sind nur in 23 Fällen Strafverfahren anhängig gemacht worden. 197 Fälle kommen auf § 68 des Einkommensteuergesetzes bezw. § 46 des Ergänzungssteuergesetzes.
Was die Höhe der verhängten Strafen anbelangt, so betrug bei den im Wege der vorläufigen Straffestsetzung durch die Regierungen anhängig gemachten Strafverfahren (1218) die insgesammt festgesetzte Strafsumme 449 462,80 ℳ (im Vorjahre: 1552 Fälle mit 426 592,83 ℳ), der Durchschnitt für die einzelnen Fälle also rund 370 ℳ
Bei den sogleich zur gerichtlichen Entscheidung abgegebenen und in dem Berichtsjahre schon rechtskräftig entschiedenen Fällen (64) betrug die Summe der erkannten Geldstrafen 17 083 ℳ, also rund 265 ℳ für den einzelnen Fall.
Der verhältnißmäßig hohe Durchschnitt erklärt sich aus dem Vorkommen einzelner besonders hoher Strafbeträge; so findet sich ein einzelner Fall mit einem Strafbetrage von 90 000 ℳ
An Nachsteuer zur Einkommensteuer sind 164 672,15 ℳ, an Nachsteuer zur Ergänzungssteuer 3927,86 ℳ festgesetzt worden.
Die Gesammtsumme der festgesetzten Strafen und Nachsteuern (Einkommen⸗ und Ergänzungssteuer) beläuft sich auf 635 145,81 ℳ (im Vorjahre 587 048,82 ℳ).
“
Nr. 2 des „Centralblatts für dgs Deutsche Reich“ herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 12. Januar, hat folgenden Inbalt: 1) Konsulatwesen: Ernennung; — Bestellung eines Konsularagenten; — Entlassung. — 2) Bankwesen: Status der deutschen Notenbanken Ende Dezember 1899. — 3) Versicherungs⸗ wesen: Bekanntmachung, betreffend die nach dem Invalidenversicherungs⸗ gesetze für die Selbstversicherung zu verwendenden besonderen Quittangskarten (Formular B). — 4) Zoll⸗ und Steuerwesen: Er⸗ gänzung der Ausführungsbestimmungen, betreffend das Gesetz über die Erhebung einer Abgabe vom Salz. — 5) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.
Nr. 2 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“ vom 10. Januar hat folgenden Inhalt: Gesund⸗ heitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Sterbefälle im No⸗ vember. — Zeitweilige Maßregeln gegen Pest. — Gesundheitsverhältnisse in Burma, 1898. — Gesetzgebung u. s. w. (Preußen. Reg⸗Bez. Minden.) Schlafstellenwesen. (Hessen. Offenbach a. M.) Bau⸗ stellen. — (Anhalt.) Viebseuchen⸗Entschädigungen. — (Elsaß⸗ Lothringen. Ober⸗Elsaß.) Bäckereien und Konditoreien. — Bau⸗ volizei. — (Belgien.) Käse. — Gang der Thierseuchen im Deutschen Reich, 31. Dezember. — Desgl in Rußland, 2. Viertel⸗ jahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Oesterreich, Schweden, Vereinigte Staaten von Amerika) — Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen u. s. w. (Bayern.) Aerztliche Standes⸗ und Ehrengerichtsordnung — Wohnungen. — (Sachsen.) Beschlüsse des Landeskulturraths, 1899,. — Vermischtes. (Deutsches Reich.) Tuberkulose. 1897. — (Preußen.) Diphtherie, 1876 ff. — Geschenkliste. — Monatstabelle uͤber die Sterbefälle in deutschen Orten mit 15 000 und mehr Einwohnern, November. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung.
Nr. 1 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗ Hen im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 9. Januar, at folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 23. Dezember 1899, betr. Versteuerung der Verträge über Liefe⸗ rung unter sich gleichartiger Lokomotiven und Eisenbahnwagen; vom 24. Dezember 1899, betr. Besetzung der Werkführerstellen; vom 29. Dezember 1899, betr. besondere Bestimmungen zur Eisenbahn⸗ Verkehrsordnung; vom 30. Dezember 1899, betr. Beförderung von Chlorkalk; vom 30. Dezember 1899, betr. Form der bei Sicherheits⸗ leistungen von den Unternehmern beizubringenden Erklärungen. — Nachrichten. Nr. 2 vom 12. Januar enthält einen Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 5. Januar 1900, betr. Bestimmungen über die planmäßige Dienst⸗ und Ruhezeit der Eisenbahnbetriebsbeamten.
„Das erste 1““ L. Jahtgangs der „Zeitschrift für Bauwesen“, herausgegeben im Ministerium der öffent⸗ lichen Arbeiten (Schriftleiter: Otto Sarrazin und Oskar 8218 Verlag von Wilhelm Ernst u. Sohn in Berlin), hat folgenden Inhalt: Das Mausoleum zu Halikarnaß, vom Wirklichen Geheimen Ober⸗ Baurath Prof. Friedrich Adler in Berlin; Der Neubau des Kaiser⸗ lichen Gesundheitsamtes in Berlin, vom Kaiserlichen Regierungsrath J. Hückels in Berlin; Ueber Baustoffe in Thüringen, vom Post⸗ baurath a. D. Robert Neumann in Erfurt; Der Kaisersteg über die Spree bei Oberschöneweide, vom Geheimen Regierungsrath Prof. 8 Müller⸗Breslau in Berlin; Der Dampfbagger „Persante“ der
afenbau⸗Inspektion Kolbergermünde; Das Gifhorner Moer und die Ausführung der Nebenbahn Uelzen⸗Triangel, vom Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Oberschulte in Wittingen (Prov. Hannsver); Verlängerung von Lokomotivdrehscheihen, vom J.enege. und Bau⸗ rath Rosenkranz in Stettin; Die Eisenbahn Argenteuil —Mantes, vom Eisenbahn⸗Bau⸗ und Betriebs⸗Inspektor Frahm in Berlin; Ueber den Werth der planmäßigen Beobachtungen für die Ent⸗ wickelung des Gleisbaues, vom Regierungs⸗ und Baurath C. Bräunning in Köslin; Verzeichniß der im preußischen Staate und bei Behörden des Deutschen Reichs angestellten Baubeamten (Dezember 1899); Verzeichniß der Mitglieder der Akademie des Bauwesens in Berlin; Statistische Nachweisungen, betreffend die im Jahre 1896 vollendet Hochbauten der preußischen Staatseisenbahn⸗Verwaltung.
111 Statistik und Volkswirthschaft. Ein Blick auf den T“ im Deutschen eich.
(Stat. Korr.) Deutschland wird mit Recht das Land der Schulen genannt. Man kann das verstehen, wenn man die Thatsache würdigt, daß gegenwärtig rund 9 ½ Millionen, also reichlich 17 ½ % seiner Bevölkerung in Schulen aller Art unterrichtet werden, und daß mindestens eine halbe Milliarde Mark alljährlich auf das Unterrichts⸗ und Bildungs⸗ wesen im Reich verwendet wird. daß infolge der allgemeinen Wehrpflicht alljährlich mehrere Sed.. ersend junger Männer nicht bloß zu militärischen Zwecken ausgebildet, sondern auch sonst in bildende und erzieherische Schulung genommen werden, so darf man ohne alle Uebertreibung behaupten, daß für die Erziehung und Bildung des jungen Volksnachwuchses im Deutschen Reiche so viel geschieht, wie nicht leicht in irgend einem anderen Kulturland. Sein allgemeiner Bildungsstand ist denn auchh der eines Kulturvolks, und die weite Verbreitung der Lese⸗ un Schreibfertigkeit ist ein Kennzeichen dafür. So fanden sich im Ersatzjahre 1897/98 unter sämmtlichen 251 515 ausgehobenen Ersatzmannschaften des Heeres und der Kriegsflotte nur noch 200 ohne Schuldilduüng, das sind nur 0,08 v. H. der Gesammtzahl; 10 Jahre früher waren es noch 0,71 v. H. und 20 Jahre früher 1,73 v. H. Selbst in den östlichen Landestheilen der preußischen Monarchie, die mit polnischen Elementen dichter durchsetzt sind und deshalb der Schule mancherlei Schwierigkeiten bereiten, sind Analphabeten heute nur noch in unbedeutenden Bruchtheilen der Bevölkerung vorhanden. Es befanden sich 1897/98 unter den Ersatzmannschaften aus den preußischen Provinzen Ostpreußen 0,30, Westpreußen 0,44, Branden⸗ burg mit Berlin 0,03, Pommern 0,08, Posen 0,43, Schlesien 0,09, Sachsen 0,01, Schleswig⸗Holstein 0,04, Hannover 0,02, West⸗ falen 0,01, Hessen⸗Nassau 0,02, Rheinland 0,05 und Hohenzollern 0 % ohne Schulbildung; für die Ersatzmannschaften aus den übrigen Staaten des Reichs gelten die folgenden n 8 Bayern 0,02, Sachsen 0,01, Württemberg 0,02, Baden 0,03, Hessen 0,02, Mecklenburg⸗Schwerin 0,11, Mecklenburg⸗Strelitz 0,14, Olden⸗ burg 0,06, Elsaß⸗Lothringen 0,09; unter den aus den hier nicht genannten deutschen Bundesstaaten stammenden Ersatz⸗ mannschaften fand sich nicht ein einziger Mann ohne Schul bildung. Man darf die vorstehenden Ziffern, welche für die Erfolge der Schule im Reich sprechen, nicht mit dem Einwand bemängeln, daß es sich bei dem Heeresersatze um ausgewählte Mannschaften handele; dieser Umstand ist zwar nicht ohne Einfluß auf die Niedrig⸗ keit der Ziffer für die fehlende Schulbildung; aber auch unter den Insassen der Straf⸗ und Gefangenen⸗Anstalten, die doch den am wenigsten würdigen Bestandtheil der Bevölkerung ausmachen, ist der Bruchtbeil der Personen ohne Schulbildung nicht eben hoch; in den letzten Jahren waren in Preußen 7 ½ bis 8 ½⅞ v. H. des Zugangs an Zuchtbausgefangenen ohne Schulbildung. .
Das 19. Jahrhundert hat das Unterrichts⸗ und Bildungswesen des Deutschen Reichs auf eine sehr hohe Stufe gehoben. Von den Schulen niedersten Grades bis hinauf zu den Hochschulen hat emsige Arbeit die erfreulichsten Erfolge gezeitigt. Gewichtige Stimmen des Auslandes haben wiederholt den Deutschen denselben Vorrang in der Welt des geistigen Schaffens und Könnens zuerkannt, wie ihn Eng⸗ land im Handel und auf dem Meere hat. Möge uns dieser stolze Ruhm auch im neuen Jahrhundert verbleiben!
Wird dazu veranschlagt, 72