Mission in der Zusammenfassung aller Kräfte zum Gedeihen des Staats. Die nationalen Kämpfe, schon an sich, besonders aber durch ihre lange Dauer so beklagenswerth, haben die Geister zu einseitiger politischer Leidenschaftlichkeit gedrängt, die Energie des Volkes, die auch auf zahlreichen Gebieten positive segensreiche Arbeit hätte verrichten sollen, unterbunden, den sozialen Verkehr geschädigt und selbst Interessen in den Hintergrund gedrängt, die allen Volkestämmen gemeinsam sind. Die Erkenntniß dieser schweren Schäden hat in allen ernsten Kreisen der Ueberzeugung Bahn gebrochen, daß es unerläßlich ist, den nationalen Kampf zu beendigen oder doch wesentlich zu mildern und unsere öffentlichen Einrichtungen vor weiteren Erschütterungen zu be⸗ wahren. Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, daß in nationalen Fragen nur das sich zu behaupten vermag, was aus dem über⸗ einstimmenden Willen der Betheiligten hervorgeht. Allseitige Mäßigung und eine durch die Existenzbedinaungen des Staates gebotene Opferwilligkeit können einen redlichen Vergleich über die natio⸗ zalen Streitpunkte ermöglichen. Die Regierung ist der Ansicht, es werde zur Aufhellung und Entwirrung der Verhältnisse viel beitragen, wenn die strittigen Fragen sofort auf das Gebiet praktischer Vorschläge geleitet werden. Die Regierung wird daher schon in den nächsten Tagen die betheiligten Parteien einladen, Vertrauensmänner zu einer Konferenz nach Wien zu entsenden, denen sie unter eigener aktiver Theilnabme an der Berathung eine Reihe von konkreten Vorschlägen zur Beilegung der bestehenden Gegensätze unterbreiten wird. Eine der ersten Aufgaben des dann einzuberufenden Reichsraths wird es sein, innerhalb seines Wirkungskreises auf Grund des Ergebnisses dieser Verhandlungen über die hier in Betracht kommenden Fragen Beschluß zu fassen. Mit der politischen Aktion des Ministeriums soll eine rege Initiative auf allen anderen Gebieten Hand in Hand gehen. Der nachdrücklichsten Fürsorge bedürfen besonders die wirth⸗ chaftlichen Verhältnisse. Trotz aller in so reichem Maße gegebenen Voraus⸗ etzungen ist die Entwickelung unserer produktiven Thätigkeit arg gehemmt und leidet schwer unter den Folgen des nationalen Zwistes. In einem Augenblick, wo die industrielle Weltkonjunktur zu gesteigerter Arbeit und zur Vereinigung aller Kräfte drängt, sind diese bei uns gelähmt und gebunden durch den nationalen Kampf. Sie frei zu machen und in den Dienst der Wohlfahrt und des sozialen Fortschritts zu stellen ist ein Gedanke, der das Herz jedes Vaterlandsfreundes erwärmen muß. Es gilt für unsern Staat, einen Zeitraum der Erholung zu schaffen, der, von den Parteien mit kluger Mäßiaung ausgenützt, den Uebergang zu besseren Tagen vorbereiten kann. Eine aufrichtige und ehrliche Politik der Verständigung, eine feste unpartetische, vom rascheren Pulse der Zeit belebte Berwaltung und die Förderung eller auf die Hebung und Erweiterung der Produktion gerichteten Bestrebungen, das sind die Zielpunkte der neuen Regierung, und hierfür erhofft sie ver⸗ trauensvoll die Unterstützung aller Klassen der Bevölkerung.
Wie dem „W. T. B.“ aus Wien berichtet wird, haben die deutschen Obmänner, welche gestern versammelt waren, den Dr. Funke zum Minister⸗Präsidenten Dr. von Koerber entsandt, um über mehrere aktuelle Fragen Auf⸗ klärung zu verlangen. Die Berathungen der Obmänner werden fortgesetzt werden. .
Nach einer Meldung aus Prag wird das Exekutiv⸗ comité des Klubs der deutsch⸗böhmischen Abgeord⸗ neten zum Landtage am 25. d. M. zur Berathung über die Frage der Beschickung der Ausgleichskonferenz zusammen⸗
SGroßbritannien und Irland.
Der Herzog Franz von Teck, geboren am 27. August 1837, 8,Lir c69 Ir. 2 meldet, in der vergangenen Nacht in White Lodge bei Richmond gestorben. eIe; war mit Ihrer Königlichen Hoheit, der am 27. gktober 1897 ver⸗ storbenen Prinzessin Mary von Cambridge vermählt gewesen, welcher Ehe vier Kinder, Ihre Königliche Hoheit die Herzogin von York und die Fürsten Adolf, Franz und Alexander von Teck entsprossen sind. ö“ Rußland. 8 Der Herzog von Sachsen⸗Coburg und Gotha empfing, wie dem „W. T. B.“ aus St. Petersburg gemeldet wird, am Sonnabend den Minister des Aeußern Grafen Murawjew in längerer Audienz. 11““
Spanien.
Der Finanz⸗Minister Villaverde brachte, dem „W. T. B.“ zufolge, vorgestern in der Deputirtenkammer eine Vorlage ein, durch welche die Regierung zur Konvertierung der 4 proz. amortisierbaren kubanischen Hypothekenscheine, Emission von 1886 und 1890, sowie der Hypotheken⸗Obligationen der Philip⸗ pinen ermächtigt wird. Dieselben sollen in eine unkündbare 4 proz. innere Schuld umgewandelt werden. 1“
Rumänien.
Der neu ernannte deutsche Gesandte von Kiderlen⸗ Wächter wurde, wie „W. T. B.“ meldet, gestern zur Ueber⸗ reichung seines Beglaubigungsschreibens vom König in feierlicher Audienz und später auch von der Königin em⸗ pfangen.
In Genehmigung eines Gesuches des Minister⸗Präsidenten und Ministers des Innern Kantakuzene, von der letzteren Funktion enthoben zu werden, hat der König gestern folgende Veränderungen im Kabinet genehmigt: Kanta⸗ kuzene verbleibt Minister⸗Präsident ohne Portefeuille, der bisherige Finanz⸗Minister, General Maro übernimmt das Ministerium des Innern, der bisherige Kultus⸗Minister Jonesco dasjenige der Finanzen. An Stelle des letzteren tritt der Minister der öffentlichen Arbeiten Istrati, welcher durch den Deputirten Jean Gradischtiano ersetzt wird. Die übrigen Minister behalten ihre Portefeullles.
Amerika.
Die großbritannische Regierung hat, einer Mel⸗ dung des „W. T. B.“ aus Washington zufolge, zu der Frage, inwieweit Nahrungsmittel als Kriegskontre⸗
ande gelten, folgende Erklärung abgegeben:
„Unsere Ansicht geht dahin, daß Nahrungsmittel. die nach einem feindlichen Lande verfrachtet sind, nur dann als Kriegskontrebande an⸗ esehen werden können, wenn sie für die Streitkräfte des Feindes be⸗ slmm⸗ sind. Die bloße Vermuthung, daß dies ihre Bestimmung sein könnte, ist nicht genügend. Es muß vielmehr erwiesen werden, daß dan zur Zeit, wo ihre Beschlagnahme erfolgte, thatsächlich der
all war.“
Die Regierung der Vereinigten Staaten hat gegen diese Erklärung bisher keinen Protest erhoben. Afrika. “
Wie dem „Reuter'schen Bureau“ aus Kairo gemeldet wird, hat das 1. Bataillon der Cameron⸗Hochländer den Befehl erhalten, nach dem Kap abzugehen, und wird in Egypten durch ein Miliz⸗Regiment ersetzt werden.
Aus Lourenço Maraues berichtet dasselbe Bureau, daß der Hilfssekretär des Departements des Innern der Vereinigten Staaten Webster Davis dort eingetroffen sei; derselbe habe den General⸗Gouverneur besucht und sei sehr
freundlich empfangen worden. Der General⸗Gouverneur habe ihn gebeten, dem Präsidenten MeKinley den Ausdruck seiner freundlichen Gesinnung zu übermitteln. Die Regierung der Südafrikanischen Republik habe Davis mitgetheilt, sie werde den Salonwagen des Präsidenten Krüger senden, um ihn nach Pretoria zu bringen.
ach einer Meldung aus Pretoria vom 18. d. M. sind daselbst zwei britische Fenolese. und 135 andere Gefangene angekommen, welche die Besatzung von Kuruman bildeten. Einer der Offiziere richtete an die Behörde ein Schreiben, in welchem er für die Behandlung auf der Reise, welche 14 Tage dauerte, seinen Dank aussprach.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Mochudi vom 12. Januar über Beira: Eine Patrouille der Buren habe versucht, an Gaberones Station heran ukommen und dieselbe in Brand zu setzen, was jedoch dur Panzer⸗ züge verhindert worden sei. Der Feind sei entkommen. Aus Gaberones meldet dasselbe Bureau vom 14. Januar: Der Oberst Plumer habe die Stellungen der Buren an den Krokodilsfällen erkundet. Die Engländer hätten die Eisenbahn⸗ brücke südlich von Gaberones wiederhergestellt.
Eme Depesche des Feldmarschalls Lord Roberts an das britische Kriegsamt vom 20. d. M. besagt, der General French habe seine Linien in östlicher Richtung noch weiter ausgedehnt und bedrohe die Verbindungslinie des Feindes. Sonst habe sich die Lage nicht geändert.
Ein in Pretoria eingetroffenes Telegramm aus Coles⸗ berg vom 17. Januar besagt, der Kommandant Delarey habe die Mittheilung erhalten, daß sich auf einer 6 Meilen entfernten Farm eine britische Patrouille befinde. Er habe hierauf drei Patrouillen ausgesandt, um dieselbe abzu⸗ schneiden. Es habe sich herausgestellt, daß die britische Patrouille hundert Mann stark sei und drei Kanonen mit sich führe. Die Aftillerie der Buren sei zu spät angekommen, um die britischen Geschütze ins Gefecht zu ziehen. Eine der Buren⸗ Patrouillen habe eine Anzahl australischer Reiter abgeschnitten, von denen fünf getödtet, drei verwundet und elf gefangen ge⸗ nommen worden seien. Die Buren hätten keine Verluste gehabt.
Aus Ladysmith vom 20. d. M. meldet das „Reuter'sche Bureau“, der Fahnd habe neue, wie man annehme, achtzöllige Geschütze aufgefahren; das Bombardement sei in den letzten Tagen heftiger, der angerichtete Schaden aber nur gering ge⸗ wesen. Drei Mann seien verwundet worden.
Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Spearmans Camp von gestern Abend gemeldet: Die Generale Clery und Hart rückten am 20. d. M. nach anhaltendem Gefecht 1000 NYards vor und bezogen ein Bivouac. Während der Nacht unterhielten die Buren ein unregelmäßiges Gewehrfeuer; die britischen Vorposten erwiderten nicht. Bei Tagesanbruch eröffnete der Feind ein heftiges Feuer; die britischen Geschütze, in deren Nähe die Truppen während der Nacht gelagert hatten, erwiderten dasselbe, und der Kampf war alsbald wieder in vollem Gange. Die britische “ warf massenhaft Shrapnels in die feindlichen Verschanzungen. Das erste Kopje wurde mit gefälltem Bajonett genommen; der Feind ging auf das nächste Kopje zurück. Das Artilleriefeuer der Buren ließ dann etwas nach, augenscheinlich infolge Mangels an Munition, aber das Rollen des Gewehrfeuers ertönte den ganzen Tag über. Die Engländer nahmen drei Positionen des Feindes.
Der General Sir Redvers Buller hat an den Staats⸗ sekretär des Kriegsamts von Spearmans Camp am 20. d. M., Abends 9 ³ Uhr, telegraphiert: Der General Clery ist mit einem Theile der Truppen des Generals Warren heute von 6 Uhr früh bis 7 Uhr Abends im Kampf gewesen. Durch wohlberechnete Verwendung seiner Artillerie gelang es ihm, auf eine Entfernung von etwa drei Meilen hin einen Bergrücken nach dem andern zu nehmen. Jetzt bivouacieren seine Truppen auf dem eroberten Terrain. Die wichtigste Position liegt indessen noch vor ihnen. Unsere Verluste sind nicht schwer. Bis 61 ½ Uhr Abends waren etwa hundert Verwundete eingebracht worden. Die Zahl der Todten steht noch nicht fest.
Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet, die Schanzwerke des
eindes wurden am 20. d. M. den ganzen Tag mit Granaten be⸗ schossen. Die Brigade des Generals Lyttleton ging vor und besetzte einen 2000 Yards vor der Position der Habes gelegenen Hügel bei Brakfontein, während eine Kompagnie Schützen, welche mit der Luftschiffer⸗Abtheilung vorge⸗ gangen war, ein heftiges Feuer aus den Verschanzungen des Feindes auszuhalten hatte. Das Geschütz⸗ und Gewehrfeuer der Truppen des Generals Warren hielt ständig an, der Feind war jedoch bis zu diesem Augenblick, wo das Tö le⸗ gramm abgeht, nicht aus seiner Stellung gedrängt. Das Granatfeuer war so heftig, daß das den Erdboden bedeckende Gras Feuer fing. Die Truppen Lord Dundonald’'s überraschten am Donnerstag 350 Mann des Feindes. Die Engländer, welche auf einem Hügel standen, ließen den Feind ruhig herankommen. Als sie dann das Feuer eröffneten, machte der Feind keinen Versuch, dasselbe zu erwidern. Der größere Theil ergriff die Flucht.
Eine Depesche des Generals Sir Redvers Buller aus Spearmans Camp vom gestrigen Tage, 10 Uhr Morgens besagt: In einem Kampfe, der vorgestern am Venters Spruit, einem von Acton Homes südlich in den Tugela fließenden Wasserlauf, stattfand, wurden elf Offiziere, von denen einer starb, und 279 Soldaten verwundet.
Der „Times“ wird aus Spearmans Camp vom 21. Januar gemeldet: Die Stellung der Buren befindet sich vier Meilen nordwestlich von Trichards Drift. Die Ver⸗ theidigungswerke des Feindes bestehen aus mit Steinen hergestellten Verschanzungen, die sich rechts längs eines Gebirgsvorsprunges nach vorn ausdehnen, sodaß die Stellung halbkreisförmig ist. In der letzten Nacht hat der rechte Flügel des Feindes seine Stellung geräumt.
Das Kriegsamt hat von dem General Sir Redvers Buller aus Spearmans Camp vom gestrigen Tage folgende Depesche erhalten: Um den General Warren zu unterstützen und die Burentruppen in den Verschanzungen vor Potgieters Drift festzuhalten, machte der General Lyttleton mit seinen Truppen eine gewaltsame Rekognoscierung und zwang die Buren, den ganzen Tag in ihren Verschanzungen zu bleiben. Die Verluste auf Seiten der Engländer betragen zwei Todte, zwölf Verwundete und zwei Vermißte.
Eine weitere Depesche des Generals Sir Redvers Buller aus Spearmans Camp von gestrigen Tage, 9 Uhr Abends, besagt: Der General Warren ist den ganzen Tag über in ein Gefecht verwickelt gewesen, insbesondere auf seinem linken Flügel, den er 2 Meilen nach vorwärts geworfen hatte. Das Gelaͤnde ist sehr schwierig, und da das Gefecht sich die ganze
Zeit uͤber bergan entwickelt, so ist es schwer, genau zu sagen wie viel wir an Boden gewinnen werden, doch glaube ich, daß wir thatsächliche Fortschritte machen werden. 3
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die vorgestrige Sitzung des Reichstages
befindet sich in der Ersten Beilage.
— In der heutigen (132.) Sitzung des Reichstages welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky beiwohnte, stand auf der Tagesordnung die erste Berathung des Gesetzentwurfs, betreffend die Abänderun der Unfallversiche⸗ rungagese he für das Gewerbe, für Land⸗ und Forst⸗ wirthschaft, für Bauarbeiter und Seeleute, in Verbindung mit dem Gesetzentwurf, betreffend die Unfallfürsorge für Gefangene.
In der Debatte nahm Sas der Abg. Trimborn (Zentr.) das Wort. Bei Schluß des Blattes sprach der Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf (d. kons.).
— In der heutigen (.S des Hauses der Ab⸗ geordneten, welcher der Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben beiwohnte, erbat und erhielt zunächst der Präsident die Ermächtigung, Seiner Majestät dem Kaiser und König die Glückwünsche des Hauses zum Geburtstage auszusprechen.
Alsdann wurden die allgemeine Rechnung über den Staats⸗ haushalt für 1896/97, die Rechnung über die Fonds des ehe⸗ maligen Staatsschatzes für 1896/97, die Rechnung der Ver⸗ waltungsausgaben der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse für 1896/97, die Uebersicht der Staatseinnahmen und⸗Ausgaben des Jahres 1898/99 und die Uebersicht der Verwaltungsaus⸗ gaben der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse für 1898/99 der Rechnungskommission überwiesen, worauf das Haus zur Berathung des folgenden Antrags der Abgg. Dr. Barth (fr. Vgg.) und Dr. Wiemer (fr. Vp.) überging:
„Die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, eine Abände⸗ run en Gesetzes vom 27. Juni 1860, betreffend die Feststenung der ahlbezirke für das Haus der Abgeordneten, und des
Gesetzes vom 17. Mai 1867 entsprechend den in den letzten 40 Jahren eingetretenen Verschiebungen der Bevölkerung in die Wege zu leiten.“ Den Antrag begründete der Abg. Dr. Barth. Bis zum Schluß des Blattes betheiligten sich an der Debatte noch die Abgg. Lewald (kons.) und Dr. Wiemer, sowie der Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben.
B Statistik und Volkswirthschaft.
Das Unterrichts⸗ und Bildungswesen im Deutschen Reich
am Ende des 19. Jahrhunderts.
(Stat. Korr) Das 19. Jahrhundert hat den Landen des Deutschen Reichs eine ungeahnte Entwickelung des Unterrichts⸗ und Bildungswesens gebracht. Nicht nur, daß das aus der Vergangenheit Ueberkommene — und das war namentlich auf dem Gebiet der Uni⸗ versitäten und der Gelehrtenschulen, selbst auf dem der Volkesschulen nicht wenig — zu dem heutigen reichen Leben umgebildet ward, es ist auch so viel Neues geschaffen und in den Organismus des Staats und der Gesellschaft eingefügt worden, daß man für Deutschland wenigstens das abgelaufene Jahrhundert ebenso gut das Jahrhundert der Schule und des Unterrichts nennen könnte, wie es wohl das Zeitalter des Dampfes, der Elektrizität und der Technik genannt worden ist.
Will man freilich statistische Thatsachen zur Schilderung des gegenwärtigen Unterrichts⸗ und Bildungswesens im Deutschen Reiche beibringen, so sieht man sich dem ühen Umstande gegenüber, daß es weder eine gemeinsame Unterrichts tatistik für das gesammte Reich giebt, noch auch in den Eirzelstaaten überall zu gleichen Zeitpunkten und für alle Zweige des Schulwesens statistische Erhebungen veranstaltet werden. Es ist daher ungemein schwierig, ein lückenloses Zabhlenbild von dem Unterrichts⸗ und Bildungswesen für das ganze Reich zu geben, und das, was geboten wird, kann mangels vollständiger Angaben und wegen der an manchen Stellen unvermeidlichen Schätzungen nicht einmal als zweifellos sicher angesehen werden. Immerhin werden die thatsächlichen Verhältnisse in nachstehenden Zahlen hinreichend genau wiedergegeben. Die Angaben beziehen sich im allgemeinen auf das Jahr 1898N.
An öffentlichen Volksschulen giebt es im Deutschen Reiche rund 59 300; in ihnen werden 8 660 000 Kinder von 137 500 Lehrern und Lehrerinnen unterrichtet. Unter den Kindern befinden sich etwas mehr Mädchen als Knaben, weil Knaben des schulpflichtigen Alters, obwohl diese in der Bevölkerung etwas zahlreicher sind, in größerer Zahl auf höheren und mittleren Lehranstalten unterrichtet werden als Mädchen auf entsprechenden Anstalten. Der Religion nach vertheilen sich Schulkmder und Leh rer ähnlich wie die gesammte Reichsbevölkerung, da die Schulpflicht allgemein besteht und die Volksschulen ganz überwiegend konfessionellen Charakter haben; von der Gesamantbevölkerung des Reichs (rund 54 283 000 im Jahre 1898) sind 62 8 % evangelisch, 35,8 % katholisch, 0,3 % sonst christlich und 1,1 % jüdisch. — Die Muttersprache der Schul⸗ kinder ist ganz überwiegend die deutsche; nur in einigen östlichen Pro⸗ vinzen Preußens ist sie theilweise die polnische, im nördlichen Theile Schlezwigs die dänische und in einem Theile des Reichslandes die französische; mit geringfügigen Bruchtheilen findet sich in Preußen und Sachsen noch das Wendische und das Czechische, an Preußens Westgrenze das Wallonische, in Ostpreußen auch das Litthauische vertreten. In Preußen sprechen von den Schülern aller niederen Schulen in ihrer Familie 87 % nur deutsch, 10 % nur polnisch, 0,21 % nur litthauisch, 0,17 % nur wendisch, 0,41 % nur dänisch und 0,31 % nur eine andere nicht deutsche Sprache. — Die Volksschulen im Reiche verursachen einen Jahresaufwand von etwa 341 700 000 ℳ, von welchem aus Staatsmitteln rund 98 390 000 ℳ aufgebracht werden und der größere Theil des Restes den Gemeinden zur Last fällt. Auf je 915 Einwohner trifft man eine öffentliche Volksschule an; auf je 100 Einwohner kommen rund 16 Volksschüler, auf je 1000 Einwohner 2,5 Volksschul⸗Lehrkräfte. Jede Lehrkraft hat durchschnittlich 63 Schüler zu versorgen, und jeder Volksschüler verursacht rund 39 ½ ℳ Kosten. In den einzelnen Staaten des Reiches stellen sich diese Verhältnißzahlen etwas ver“⸗ schieden hiervon. Es ist aber nicht zweckmähig, alle die Verschieden⸗ beiten hervorzuheben, da sich unmöglich an dieser Stelle die Erklärung für sie geben läßt.
Die Lehrerbildungs⸗Anstalten sind ganz überwiegend Staatsanstalten: nur die Lehrerinnen werden theilweise in Seminar⸗ klassen verschiedener höherer Mädchenschulen vorgebildet. ahlenmäßige Angaben über diese können nur bezüglich der staatlichen Lehrer⸗ bildungsanstalten (Seminare) beigebracht werden. Im ganzen Reiche bestehen 188 Lehrer⸗ und 31 Lebrerinnen⸗Seminare mit 2000 Lehr⸗ kräften und 18 900 männlichen, 2100 weiblichen Zöglingen. Für die Lehrerbildung werden jährlich etwa 11 bis 12 Millionen Mark aufgewendet. Im Durchschnitte des Reichs kostet jeder Seminar⸗ zögling in den staatlichen Anstalten jährlich etwa 540 ℳ Je ein Seminarzögling kommt auf etwa 2580 Einwohner, und auf etwa je 19 bis 20 Lehrer wird jährlich ein neuer ausgebildet. — Die Vor⸗ bildung zu den Lehrerseminaren erfolgt der Regel nach in
ndenanstalten, gewöhnlich mit dreijährigem Lehrgange, die in peperanZaßl. 2. B. in Preußen, staatliche Anstalten sind, gder in räparandenkursen bei geeigneten Lehrern, die vielfach von Staats⸗ egen unterstützt werden, Eher auch auf anderen Schulen oder wie in Sachsen in den Lehrerbildungs⸗Anstalten selbst. In Preußen giebt 3z. B. 36 staatliche Präparandenanstalten mit 2500 Schülern und werden rund 862 000 ℳ für das Präparandenwesen aufgewendet; in Bayern sind 50 Präparandenanstalten vorhanden, welche 2200 Schüler üblen, höheren Lebhranstalten für allgemeine Bildung (Gym⸗ nasten, Progymnasien, Realgvmnasien, Prorealgymnasien, Ober⸗Real⸗ schulen, Realschulen, auch Mittelschulen u. s. w. benannt) zählt das Deutsche Reich 1 10s8 mit 16 830 Lehrern und 288 000 Schülern. Die Anstalten haben meistens nicht konfessionellen Charakter. Das religiöse Bekenntniß der Lehrer und Schüler entspricht nicht genau em Verhältnisse der bekenntnißmäßigen Zusammensetzung der Ge⸗ ammtbevölkerung; das evangelische Bekenntniß ist im Ganazen stärker, das katholische schwächer vertreten, als es nach dem Verhältnisse der Bevölkerung sein sollte, und die jüdische Religon hat an der Schülerzahl der höberen Lehranstalten einen viel größeren Antbheil, als ihr nach der Zahl der jüdischen Einwohner zukommen würde Der stäckere Antheil der Evangelischen und der Jaden an der Zahl der Schüler höherer Lehranstalten erklärt sich dadurch, daß die evangelische und die jüdische Bevölkerung im Ginien wohl habender ist und einen stärkeren Antheil an der städtischen Einwohnerschaft, also auch in den fast durchweg in Städten liegenden höheren Schulen die bequemere Unterrichtsgelegenheit besitzt als die minder wohlbabende und überwiegend auf dem Lande wohnende tholische - jährlichen Kostenaufwand von ungefähr 70 Millionen Mark, der zum kleineren Theile aus Staatsmitteln, zum größeren aus den eigenen Einnahmen der Anstalten (Schulgeld, Stiftungseinkünften) und aus Gemeindemitteln gedeckt wird. ie höheren Lehranstalten erbeben durchweg Schulgeld von ihren Schaälern, von denen etwa 8 % Freischule haben mögen. Das Schulgeld ist in Norddeutsch⸗ land böher als in Süddeutschland. Die Anstalten sind nur in kleiner Anzahl mit Internaten verbunden. — Preußen bat 578 höhere Lehr⸗ anstalten mit 169 200 Schülern (einschl. Vorschülern) und 9210 Lehrern (einschl. Vorschullehrern), und die Untechaltungskosten der Anstalten betragen 43 400 000 ℳ Das übrige Reich zählt 530 derartige Anstalten mit 118 800 Schülern und 7620 Lehrern und wendet für sie jährlich etwa 26 600 000 ℳ auf. Auf 1 Anstalt kommen durchschnittlich 260 Schüler, in Preußen 292, im übrigen Reiche 224. Auf 1 Lehrkraft sind durchschnittlich 17,1 Schüler, in Preußen 18,3, im übrigen Reiche 15,6 zu rechnen. Die Unterhaltungs⸗ 0
sten beitagen auf 1 Anstalt
. . rund ℳ 75 100 im übrigen Reiche . „ 50 100 224 V 3 480 im ganzen Reiche „ 63 100 24⁴² 4 150.
Das höhere Mädchenschulwesen im Deutschen Reich kann leider nur unvollständig und zwar bloß durch einige Angaben über die öffentlichen höheren Mädchenschulen gekennzeichnet werden. Ueber die privaten Anstalten dieser Art giebt es keine näheren Nachrichten; es muß aber hervorgehoben werden, daß diese Privatanstalten nicht ohne erhbebliche Bedeutung für die und theilweise Ausgezeichnetes leisten. Oeffentliche höhere ädchenschulen giebt es im Deutschen Reiche 306 mit 75 100 Schülerinnen, welche von 2100 Lehrern und 1925 Lehrerinnen unterrichtet werden. Die Unter⸗ haltungskosten dieser Anstalten sind auf 11 bis 12 Millionen Mark anzunehmen. — Es ist zur Zeit eine ziemlich breite Bewegung im Gange, dem vorhandenen Bedürfniß nach höherer Bildung des weiblichen Geschlechts in weitestem Umfang durch gymnasiale Kurse und gymnasiale Einrichtungen entgegenzukommen. Die wenigen bereits bestehenden Mädchengymnasien haben bisher schon gute Erfolge zu verzeichnen. In München hat im Herbst 1899 zum ersten Mal eine Dame die ordentliche Prüfun für das höhere Lehr⸗ amt in der klassischen Pbilologie bestanden. Zu gleicher Zeit waren in Berlin schon rund 400 Frauen bei der Universität als zugelassen. 1
Die Hochschulen, d. b. die Universitäten und die fachlichen Hochschulen, erfreuen sich einer sehr wirksamen Pflege im Deutschen Reiche; sie genießen auch im Ausland einen hohen Ruf. Noch im veee. Jahrhundert und zu Anfang des 19. Jahr⸗ hunderts gingen jahllose junge Deutsche in das Ausland, um sich
auf 1 Schüler V auf 1 Lehrer in Preußen. 257 4 710
örerinnen
dort eine höhere akademische Bildung zu erwerben Ittzt ist es eee
und etwa 10 % und mehr von den Besuchern deutscher Hochschulen sind gegenwärtig Ausländer. — Die 22 Universitäten im Deutschen Reiche seinschließlich zweier nicht vollständiger), denen man auch die katholischen Priester⸗Seminare und die bayerischen Lyceen zurechnen könnte, zählen rund 2500 Professoren und Dozenten und werden von 32 000 Stu⸗ dierenden besucht; sie verursachen einen jährlichen Kostenaufwand von rund 22 500 000 ℳ Die 9 Technischen Hochschulen (eine 10. ist noch in Begründung begriffen, eine 11. geplant) haben einen Studenten⸗ bezw. Hörerbestand von 11 000 und sind mit 850 Professoren und Dozenten besetzt; sie verursachen ungefähr 6000 000 ℳ Kosten. Die übrigen 18 fachlichen Hochschulen zählen 3500 Studirende und 350 Lehrkräfte und kosten ungefähr 4 000 000 ℳ Darnach empfangen im Deutschen Reich (ohne die Akademien für Armee und Marine) etwa 46 000 bis 47 000 junge Männer Hoch⸗ schulunterricht, denen, wie schon gesagt, eine kleine Anzahl von jungen Mädchen hinzutritt, die neuerdiags zum Besuche der Universi'äts⸗ vorlesungen hier und da zugelassen werden. Die Gesammtkosten der Hochschulen übersteigen jährlich 32 000 000 ℳ — Die neueste Art von sachlichen Hochschulen sind die im Werden begriffenen Handelshoch⸗ chulen, welche in allerjüngster Zeit in Leipzig, Aachen und Freiburg im Anschlusse an die dortigen Hochschulen ins Leben gerufen sind und ebenso wie die auch anderwärts, z. B. in Frankfurt a. M., ein⸗ gerichteten akademischen Kurse für Kaufleute die akademische Durch⸗ bildung von Kaufleuten für leitende Stellungen im Handel und in der Industrie bezwecken. Es besteht in neuester Zeit eine Bewegung, die eine Angliederung der handelswissenschaftlichen Lehrfächer auch bei den übrigen Hochschulen oder mehreren von ihnen erstrebt. — Der besonderen wissenschaftlichen Institute, Kunst⸗Akademien u. dgl., die nicht eigentliche Lehranstalten sind, aber auf die Pflege der Bildaung einen unberechenbaren Einfluß ausüben, soll nur nebenher gedacht werden. 3 Ueber das niedere und mittlere Fachschulwesen lassen sich wegen seiner Vielgestaltigkeit zusammenfassende statistische Thatsachen kaum beibringen. Es liegt in der Natur der Sache, daß diese Anstalten in zahlreichen Fällen eine schematische Ordnung garnicht vertragen, da sie ganz den örtlichen Bedürfnissen angepaßt werden müssen. In den niederen Graden verfolgen sie überall das Ziel, die Kenntnisse, welche die Volksschule vermittelt hat, zu befestigen und im Hinblick auf die gewerbliche Berufsthätigkeit zu erweitern. Dies — nothwendig von Ort in Ot und von Beruf zu Beruf in verschiedener Weise geschehen. Ganz allgemein verbreitet sind die gewerblichen Fortbildungsschulen, für welche beispielsweise Bayern rund 625 000 ℳ aus Staats⸗, Bezirks⸗ und Kreismitteln, Württem⸗ berg 210 000 ℳ aufwendet. Ebenso verbreitet sind die land⸗ wirthschaftlichen Fortbildungsschulen (Winterschulen, Abendschulen u. dergl.). Die mittleren Fachschulen sind in den einzelnen Ge⸗ bieten größtentheils gleichmäßiger geordnet und vermitteln neben der achbildung in der Regel auch eine gehobene 58 Bildung. och fehlt es an einer alle Zweige umfassenden Statistik. Man darf sagen, daß heute daf kein bedeutenderes Gewerbe ohne eigen⸗ artige gewerbliche Fachschulen besteht. In zahlreichen Fällen sind diese von den Gewerbetreibenden bezw. deren Vereinigungen (Innungen eꝛc.) und von Fh en Vereinen errichtet und unterhalten. Die Ge⸗ meinden pflegen an der Begründung und Unterhaltung solcher Fachschulen zu betheiligen, indem sie messtens die Unterrichtsräume 86 Zuschüsse in Baarmitteln hergeben; auch die höheren Kommunal⸗ ebnde pflegen unterstützend einzutreten, was mehrfach der Staat ebenfalls als seine Pflicht erachtet. Schließlich sei noch einer dem Ende des 19. Jahrhunderts
Bevölkerung. — Die böheren Lehranstalten verarsachen
eigenthümlichen Erscheinung auf dem Gebiet des Bildungswesens
gedacht, nämlich
der EEEEA
welche in ver⸗
schiedenen Städten Eingang gefunden haben und dazu bestimmt
sind, die Ergebnisse der Wissenschaft zu machen.
den weitesten Kreisen zugänglich
Jas Leben gerufen sind sie durch Hochschullehrer und
sonstige Gelehrte sowie gemeianützig denkende Männer, zum theil
unter
staatlicher oder gemeindlicher bezw. stiftischer Unterstützung.
Solche Volks⸗Hochschulkurse bestehen in größerem Stil in Hamburg,
Berlin, Dresden,
München u. a. O
In Hamburg wurden im
Winterhalbjahre 1898/99 85 Vorlefungen dieser Art von 64 Dozenten gehalten; die Zahl der Besucher der Vorlesungen betrug 7832, wovon
4178 Männer und 3704 Frauen waren.
Diese Volks⸗Hochschulkurse
im Verein mit den zahlreichen öffentlichen Vorträgen vieler Gelehrten sind eine Quelle reicher und vielseitiger Volksbildung bei uns, und
gerade in Deutschland wird der Satz soll mit Fleiß, wer etwas Rechtes w
Zur Arbeiter Der Ausstand der Kohlenar
bethätigt: „Mittheilen
8
bewegung. 11“ hat,
beiter in Böhmen
„Dt. Warte“ zufolge, auch auf preußisches Gebiet übergegriffen.
In Beuthen feiert auf ganze Belegschaft von 700 Mann. Ferner berichtet die
„Volks⸗Ztg.“
der dortigen Hohenzollerngrube die
Die Förderung stockt völlig. aus Weißenfels, daß
5000 Bergleute des sächsisch⸗thüringischen Braunkohlenreviers in
eine Lohnbewegung eingetreten sind. um 10 %, Verkürzung der Arbeitszei Einschränkung der Frauenarbeit.
Aus Teplitz meldet „W. T Gewerketag habe beschlossen, die F nicht anzunehmen und dieselben als
nicht binnen drei Tagen die Arbeit wieder aufnähmen. —
Sie verlangen eine Lohnerhöhung t auf täglich neun Stunden und
. B.“ unterm 21. d. M., der orderungen der Bergarbeiter entlassen zu betrachten, wenn sie Der west⸗
böhmische Bergbau⸗Aktienverein zu Mies gestand den Berg⸗
arbeitern zu, daß sie sich nicht am
Arbeiter zweier Schächte
eine 5 % ige Lohnerhöhung unter der
Bedingung
Ausstande betheiligen. Die
lehnten das Angebot mit der Er⸗
klärung ab, sie würden heute nicht einfahren; diejenigen zweier anderer Schächte nahmen das Angebot stillschweigend zur Kenntnis. In mehreren zu Chotieschau und Nürschau abgehaltenen Versamm⸗ lungen beschlossen 2000 Bergarbeiter, heute die Arbeit einzustellen.
(Vergl. die Nru. 4, 13, 15, 16 d. Bl.)
Kunst und Wissenschaft. 8*
+ Die Ausstellung des Schulte's Kunstsalon (Unter d beachtenzwerther Arbeiten von mehr
Künstler⸗West⸗Klubs in en Linden 1) enthält eine Reihe oder minder bekannten Berliner
Maleen. Philipp Frank hat sich dem heroischen Stil der Land⸗
schaft zugewandt und erzielt m Kompositionen eine bedeutende Wir
treffliche, in Berlin ansässige Marinemaler,
Manier ange treue
Segantini's
neuen, ettmann die
Ludwig
einer freieren phantastischen Auffassung gespfert hat.
it seinen kraftvoll gefäröbten kung. Auch A. Norman, der überrascht durch einen Pointilléstil, während neuerdings Max Uth
näherten Naturnachahmung
ist seinem bekannten kräftigen Vortrag treu geblieben, ebenso greift
Hermann
endrich in seiner „schlafenden Erda“
auf seine oft
erprobte Fähigkeit, die nordische Natur im Sinne des Edda⸗Mythus zu personifizieren, zurück Langhammer, von dem erst unlängst im Salon von Keller und Reiner eine Reihe individuell gesehener Land⸗
ist auch
schaften ausgestellt war,
hier mit ähnlichen Bildern
vertreten, denen man eine lichtere und weniger schwerfällige Farben⸗
gebung wünschen möchte.
Hans Völcker, der nach München über⸗
gesiedelt ist, aber dennoch seinen Berliner Klubgenossen sich anschließt, hat in dem leider ungünstig beleuchteten Vorraum des Oberlichtsaals
eine Anzahl zarter Pleinairstudien ausgestellt.
diese Veduten erscheinen zwei größere namentlich die Morgenstimmung mit Größe athmet.
Bedeutender noch als Marinen seiner Hand, von denen dem untergehenden Mond ernste
In dem elektrisch erleuchteten Vordersaal findet man zahlreiche
effektvolle Landschaften von Eugen Bracht;
Oberspreegebiet fesselt besonders zeugende Farben stimmung. Auch getönten Hochl andbildern des
ein Wintertag im und über⸗ zart ab⸗ Brown
durch originelle eine Auslese von Schotten Austen
verdient Beachtung. Mit einigen kleinen Arbeiten ist der bisher noch wenig bekannte Münchner K. Herrmann Müller vertreten, dessen gesunde und männliche Auffassung bei der heute herrschenden Neigung, die Natur durch willkürlich gefärbte Brillengläser zu sehen, besonders
wohlthuend auffällt.
Bauwesen.
Einen Ideen⸗Wettbewerb für Marnz, und zwar für einen in Kurfürstlichen Schlosses anzu schreibt die wobei drei Preise von 3000, 2000.
der Ankauf weiterer Pläne zu je 1000 ℳ vorbehalten wird. Sachverständige die Herren Dr. Durm⸗
.. gehören als arlsruhe, Professor Henrici⸗Aachen, ven Raschdorff⸗Berlin, egierungsrath Sitte⸗Wien, ferner und Baumeister Usinger in Mainz. sendung von 5 ℳ vom Sekretariat
zu einem Bebauungsplan der Umgebung des ehemals legenden neuen Stadttheil,
Stadt Mainz mit Frist bis zum 15. Mai 1900 aus,
und 1000 ℳ ausgesetzt sind und Zu den
Professor Hofmann⸗Darmstadt,
Professor Gabriel Seidl⸗Mäüachen,
Dr. Schneider, Baurath Kuhn Die Unterlagen sind gegen Ein⸗ der Bürgermeisterei zu beziehen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Das Erloͤschen der Maul⸗ und Klauenseuche ist dem
Kaiserlichen Gesundheitsamt gemelde zu Dresden am 20. Januar.
Spanien.
t worden vom Schlacht⸗Viehhofe 1 8
Durch Erlaß vom 15. d. M. ist wegen Auftretens der Beulen⸗ pest in Rio de Janeiro gegen Schiffe, die von dort nach dem 25. Dezember v. J. abgefahren sind, in Spanien strenge Quaran⸗ täne verhängt worden. Zugleich gelten die in gerader Linie weniger als 165 km voa jener Stadt entfernten Häfen als verdächtig.
Schweiz. Der Schweizerische Bundesrath hat unter dem 30. De⸗
zember v. J.
eine Verordnung über „die Maßnahmen zum
Schutze gegen die Cholera und die Pest, soweit sie die
Verkehrsanstalten, den Per
sonen⸗, den Gepäck⸗ und
Waarenverkehr betreffen,“ erlassen. Danach sollen Reisende, welche aus verseuchten Bezirken kommen, am Ankunftsorte einer ärzt⸗
lichen Ueberwachung unterstellt werden,
und zwar bei Cholera:
fünf Tage, bei Pest: zehn Tage, vom Datum der Abreise an
gerechnet.
Der mit dieser Ueberwachung betraute Arzt soll sich während der
genannten Zeit täglich wenigstens ein Befiaden der zu Ueberwachenden über
mal in diskreter Weise von dem zeugen und, sobald er verdächtige
Zeichen bei einem derselben konstatiert, die zuständige Gesundbeits⸗
polizeibehörde benachrichtigen, w ge Maßregeln ergreifen wird. 9
worauf letztere ohne Verzug die noth⸗
ei Anlaß der ersten ärztlichen Besichtigung ist zugleich eine sanitäre Revision und eventuell eine Desinfektion des Gepäcks der
betreffenden Personen vorzunehmen,
sofern eine solche nicht bereits
auf einer Krankenübergabe⸗ oder einer Revisionsstation stattgefunden hat. Die der Ueberwachung unterstellten Personen sollen, so lange sie und ihre Angehörigen gesund und unverdächtig sind, in ihrer freien
Bewegung nicht gehindert werden.
Wenn dieselben aber vor Ablauf
der Ueberwachungsdauer weiterreisen, so ist die Gesundheitspolizei⸗ behörde des nächsten Aufenthaltsorts zu benachrichtigen.
„Die Besitzer häusern und Herbergen, welche Fremde bei sich aufnehmen, logierenden Personen, welche vor w choleraverseuchten oder vor weniger a
von Gasth
öfen, sowie alle diejenigen Personen,
Pensionen, Logier⸗
sind verhalten, die bei ihnen eniger als fünf Tagen an einem ls zehn Tagen an einem pestver⸗
seuchten Ort gewesen sind, unverzuͤglich der Gesundheitspolizeibehoͤrde oder einer von der letzteren bezeichneten Meldestelle zu Händen des mit der Ueberwachung betrauten Arztes anzuzeigen. Sie haben zu diesem Zwecke jeden aufgenommenen Fremden nach seinem Aufent⸗ haltsort während der letzten fünf bezw. zehn Tage zu befragen.
Familien, bei denen Angehörige oder Besuche aus verseuchten Orten angekommen sind, haben die Gesundheitspolizeibehörde eben⸗ falls ohne Zögern hiervon in Kenntniß zu setzen.
Personen, welche vor weniger als fünf Tagen einen cholera⸗ verseuchten oder vor weniger als zehn Tagen einen pestverseuchten Ort verlassen haben, sind verpflichtet, sofort nach ihrer Ankunft an einem Aufenthaltsorte dem Logisgeber hiervon Mittheilung zu machen und, wenn sie vor Ablauf der fünf⸗ bezw. zehntägigen Ueberwachungs⸗ v weiterreisen, dem überwachenden Arzt das nächste Reiseziel an⸗ zugeben.
Auf den Bahnhöfen und Stationen, sowie in den Gasthaus⸗ zimmern sollen Plakate angebracht werden, welche neben der be⸗ treffenden Vorschrift mit der Strafandrohung auch die Versicherung enthalten, daß dem aus einem infizierten Orte kommenden gesunden Reisenden aus seinen wahrheitsgetreuen Angaben keinerlei Beschränkung der freien Bewegung erwachse.
Von der Einfuhr aus einem verseuchten Bezirk sind ausgeschlossen folgende Waaren und Gegenstände:
1) Bei Cholera.
1) Gebrauchte Leibwäsche und getragene Kleidungsstücke (persön⸗ liche Effekten); benutztes Bettzeug.
Wenn diese Gegenstände indessen als Reisegepäck oder infolge eines Wohnungswechsels als Uebersiedelungseffekten (Umzugsgut) be⸗ fördert werden, so unterliegen sie der Revision bezw. Desinfektion.
2) Hadern und Lampen.
Hiervon sind aber ausgenommen:
a. Lumpen, welche, durch hydraulische Kraft komprimiert, in mit Eisenbändern umschnürten Ballen als Waare für den Großhandel zur Beförderung gelangen, wenn die betreffenden Ballen Ursprungsmarken und ⸗Nummern tragen, die von der Bundesbebörde anerkannt worden sind;
b. neue Abfälle, welche direkt aus Spinnereien, Webereien. Kon⸗ fektionswerkstätten oder Bleichereien kommen, b (Shoddy) und neue Papierschnitzel. b
2) Bei Pest.
1) Gleich Ziff. 1 bei Cholera; .“
2) Hadern und Lumpen ohne irgend eine Ausnahme;
3) benutzte Säcke, alte Teppiche und gebrauchte Stickereien;
4) rohe Häute und Felle, mit Ausnahme der vollständig ge⸗ trockneten;
5) frische thierische Abfälle, Blasen und Gedärme, Klauen, Hufe, rohe Hörner, Thierhaare, Borsten und rohe Wolle;
6) Menschenhaare. .
Der Bundesrath behält sich vor, die vorstehende Liste abzuändern, wenn die Umstände es erfordern.
Das eidgenössische Departement des Innern kann ausnahmsweise die Einfuhr verbotener Waaren und Gegenstände gestatten, unter An⸗ ordnung der nothwendigen Desinfektionsmaßnahmen.
Auch die Durchfuhr der vorstehend genannten, aus einem ver⸗ seuchten Bezirk stammenden Waaren und Gegenstände durch die Schweiz ist verboten, mit Ausnahme der Fälle, wo diese Objekte der⸗ art verpackt und eingehüllt sind, daß sie unterwegs nicht angefaßt oder berührt werden kͤnnen, und wenn außerdem der Nachweis vorliegt, daß die fraglichen Sendungen von dem betreffenden Nachbarstaat nicht zurückgewiesen werden.
Das Ein⸗ und Durchfuhrverbot bezieht sich nicht auf Sendungen, welche nachweislich fünf Tage vor Beginn der Cholera⸗Epidemie oder dem Auftreten des ersten Pestfalls den infizierten Bezirk verlassen oder welche, aus einem nicht verseuchten Gebiet stammend, den ver⸗ seuchten Bezirk so transitiert haben, daß unterwegs eine Berührung mit Cholera⸗ oder Pestkranken, mit Entleerungen und Absonderungen solcher sder mit infizierten Gegenständen nicht hat stattfinden können (Transport in plombierten Wagen, in zugelötheten Blechkasten, in gut verschlossenen, soliden Kisten ꝛc.).
„Wenn überseeische Länder oder Theile solcher als verseucht er⸗ klärt sind, so ist der Zollbehörde für sämmtliche überseeischen Sen⸗ dungen, welche Gegenstände der bezeichneten Art enthalten, die Pro⸗ venienz durch ein auf Grund der Schiffspapiere von der zuständigen europäischen Hafenbehörde ausgestelltes Ursprungszeugniß nachzuweisen.
Alle überseeischen Sendungen der genannten Art, für welche dieses ⸗Ursprungszeugniß nicht beigebracht wird, unterliegen den für infektionsverdächtige Waaren vorgeschriebenen Maßnahmen, mit Aus⸗ nahme der jenigen Fälle, wo aus den Begleitpapieren, aus der Natur der Verpackung oder aus besonderen Zeichen mit Sicherheit geschlossen herden kann, daß es sich um Sendungen aus seuchefreien Bezirken
andelt.
Einer sanitären Revision sind zu unterwerfen: 3
a. das Reisegepäck, welches die aus einem verseuchten Orte kommenden Reisenden mit sich führen (Handgepäck und Passagiergut);
b. die als Eil⸗ oder Frachtgut oder als Fahrpostsück spedierten persönlichen Effekten oder Uebersiedelungsgegenstände (Umzugsgut), welche aus einem für verseucht erklärten Bezirk stammen. —
Die vorgefundenen Gegenstände (schmutzige Wäsche, getragene Kleidungsstücke, benutztes Bettzeug u. dgl.), welche nach dns mit der Revision betrauten Arztes oder Sanitätsbeamten infektions⸗ verdächtig sind, müssen desinfiziert werden.
Ueber die stattgefundene Reoision und Desinfektion ist eine Be⸗ scheinigung auszustellen, welche dem Eigenthümer des Reisegepäcks übergeben oder den Begleitpapieren der betreffenden Sendung bei⸗ geheftet wird. 8
Die vorstebend unter Litt. b aufgeführten Sendungen von per⸗ sönlichen oder Uebersiedlungseffekten dürfen nur über die vom Bundes⸗ rath bezeichneten Grenzzollämter eingehen. Wenn indessen am Bestimmungsort eine Zollabfertigungsstelle und die nöthigen Des⸗ infektionseinrichtungen vorhanden sind, so können solche Sendungen von jedem Grenzzollamt aus unter Zollverschluß dahin instradiert werden. 1 Der Bundesrath wird die Ortschaften, welche diesen Anforderungen entsprechen, namhaft machen.
Die sanitäre Revision und die eventuell als nöthig erachtete Desinfektion hat der zollamtlichen Behandlung dieser Sendungen voranzugehen und wird von der Gesundheitspoltzeibehörde des Ortes, wo sich die betreffende Grenz⸗ oder interne Zollabfertigungsstelle be⸗ findet, angeordnet. Die Zollbehörde ist verpflichtet, der Gesundheits⸗ polizetbehörde unverzüglich die Ankunft von Sendungen der genannten Art anzuzeigen. 8
Das Gepäck von cholera⸗ oder pestkranken Reisenden ist unter allen Umständen zu desinfizteren. Auf der näm⸗ lichen Kranken⸗Uebergabestation, wo der betreffende Passagier angehalten
wird, soll auch sein Gepäck ausgeladen und der zuständigen Gesundheits⸗
poltzeibehörde zur Desinfektion übergeben werden.
Wenn in Erfahrung gebracht wird, daß der Kranke irgend wohin Gepäck vorausgesandt hat, so ist die Gesundheitspoltzeibehörde des betreffenden Ortes davon zu benachrichtigen, damit dieselbe auch hin⸗ sichtlich dieses Gepäcks die nöthigen Vorkehrungen treffen kann.
Im Ferneren sollen alle von der Ein⸗ und Durchfuhr aus⸗ geschlossenen Waaren und Gegenstände, falls sie entgegen dem Verbot eingeführt worden sind, auf Kosten des Eigenthümers desinfiziert oder, wenn dies nicht möglich oder nicht thunlich ist, verbrannt werden.
Eine Entschädigung wird in diesem Falle nicht geleistet.
Sendungen von anderen Waaren und Gegenständen als den ge⸗- nannten dürfen und follen der Desinfektion nur unterworfen werden, wenn dieselben infektionsverdächtig sind. 6
Niederlande. 1
Der Königlich niederländische Minister des Innern hat in An⸗- betracht des Auftretens der Pest in Rio de Janeiro mittels Ver ordnung vom 16. d. M. verfügt: G
1) Rio de Janeiro wird als von der Pest verseucht erklärt;
7. die Beobachtungsfrist für verdächtige Schiffe wird auf zehg
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Tage festgesetzt. 6 . “
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