1900 / 22 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰.

Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;

für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

* 88

Insertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Königlich bayerischen Geheimen Rath und Professor

an der Universität in München Dr. Max von Pettenkofer

nach stattgehabter Wahl zum stimmberechtigten Ritter des

Ordens pour le mérite für Wissenschaften und Künste zu ernennen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

dem Mitgliede des Kaiserlichen Gesundheitsamts, Re⸗ ierungsrath Dr. Petri, bei seinem Ausscheiden aus dem eichsdienst den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht:

den Amtsgerichtsrath Kaufmann in Straßburg zum Landgerichtsrath bei dem Landgericht daselbst,

den Landgerichtsrath Michaelis in een zum gerichtsrath bei dem Amtsgericht in Straßburg, den Amtsrichter Beneke in Münster zum Richter bei dem Landgericht in Colmar und

den Amtsrichter von Fisenne in Neubreisach zum Staatsanwalt in der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen zu er⸗ nennen.

verleihen.

Amts⸗

nimechnng—

Postanweisungen im Verkehr mit der Republik Honduras.

Von jetzt ab können bei den deutschen Postanstalten Post⸗ anweisungen nach der Republik Honduras bis zum Betrage von 400 eingeliefert werden. Zu den Postanweisungen ist das für den internationalen Verkehr vorgeschriebene Formular zu verwenden, wobei der Abschnitt zu schrift⸗ lichen Mittheilungen benutzt werden darf. Der Betrag ist vom Absender in deutscher Währung anzugeben; die Um⸗ rechnung in die Landeswährung von Honduras erfolgt durch die dortige⸗Postverwaltung nach dem Tageskurse von Tegu⸗ cgalpa, wobei bis auf weiteres ein Abzug von 5 Proz. statt⸗ findet. Die vom Absender zu entrichtende Postanweisungsgebühr berechnet sich für Beträge bis 80 mit 20 für je 20 und für überschießende Beträge mit 20 für je 40 Ueber die sonstigen Bedingungen ertheilen die Postanstalten auf Erfordern Auskunft. 8

Berlin W,, den 13. Januar 1900.

Der Staatssekrerär des Reichs⸗Postamts. von Podbielski.

788 1 81 Bekanntmachung.

Postpacketverkehr nach den deutschen Schutzgebieten

und nach überseeischen Ländern, mit denen ein un⸗

mittelbarer Austausch unter Benutzung deutscher (subventionierter) Postdampfer stattfindet.

Vom 1. Februar ab werden für Postpackete nach den Schutzgebieten Deutsch⸗Neu⸗ Guinea, Deutsch⸗Ost⸗ afrika, Deutsch⸗Südwestafrika, Kiautschou, nach den deutschen Postanstalten in Apia, Shanghai, Tientsin und nach einer Anzahl überseeischer Länder Ceylon, China, Japan, Niederländisch⸗Indien, Persien, Straits⸗ Settlements, Südafrikanische Republik zwei Portostufen, für Postpackete bis 1 kg und für solche über 1 bis 5 kg (nach Persien und der Sudafrikanischen Republik lüber 1 bis 3 kg) unter Herabsetzung der deutschen See⸗ beförderungsgebühren eingeführt. Das Porto ermäßigt sich ür Postpackete bis 1 kg um 1 60 ₰, für solche über 1 kg um 80 ₰.

Ueber das Nähere ertheilen die Postanst Auskunft. 1

Berlin W., den 17. Januar 1900.)

Der Staatssekretär des Reichs⸗Postam von Podbielski.

8.

Bekanntmachung.

Abänderung der polizeilichen Anordnung vom 0. August 1896, betreffend das Verbot der Einfuhr von ge⸗ lzenem Schweinefleisch ꝛc. aus Dänemark (abgedruckt in r. 35 des hiesigen Regierungs⸗ Amtsblattes für 1896), be⸗ imme ich mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Land⸗ irthschaft, Domänen und Forsten auf Grund des § 7 des eichsgesetzes über die Abwehr und Unterdrückung der Viehseuchen m 23. Juni 1880/1. Mai 1894 und des § 3 des preußischen Aus⸗ hrungsgesetzes vom 12. März 1881/18. Juni 1894, daß künftig chweinelebern, auch wenn sie nur schwach gesalzen oder pritzt und nicht völlig durchgepökelt sind, dem Einfuhrverbot

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Mittwoch, den 24.

für frisches Schweinefleisch aus Dänemark nicht unterliegen. Im übrigen verbleibt es bei den bisherigen Vorschriften. Diese Anordnung tritt sofort in Kraft. 8 Stade, den 20. Januar 1900. 19 . Der Regierungs⸗Präsident. Freihere von Reiswitz.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Ein⸗ und Ausfuhr von Getreide und Mehl im deutschen Zollgebiet in der ersten Hälfte des Monats Januar d. J. veröffentlicht.

Königreich Preußen.

HSHof⸗Ansage.

Am Sonnabend, den 27. Januar 1900, als am Allerhöchsten Geburtsfeste Seiner Majestät des Kaisers und Königs, findet Vormittags 10 ½ Uhr in der Kapelle des Königlichen Schlosses hierselbst ein feierlicher Gottesdienst und unmittelbar nach demselben im Weißen Saale Gratulations⸗Cour bei Ihren Kaiserlichen und Königlichen Majestäten für diejenigen Personen statt, an welche Ansage zur Beiwohnung des Gottesdienstes ergangen ist.

Die Damen mit Hut,

die Herren vom Zivil in Gala mit Ordensband sowie in Beinkleidern von der Farbe der Uniform, die Herren vom Militär im Parade⸗Anzuge, die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler mit der Kette desselben.

Für Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen und die Prinzessinnen des Königlichen Hauses sowie für die hier an⸗ wesenden Höchsten Gäste ist die Anfahrt gegen 10 Uhr vom Lustgarten her durch Portal Nr. 4 unter Portal Nr. 2 an der Marmortreppe, die Versammlung im Pfeilersaal.

Nach der Gratulation im Pfeilersaal begeben Sich die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften, soweit Sie an dem Gottesdienst in der Kapelle theilnehmen wollen, nach dem Elisabeth⸗Saal.

Die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗, die Vize⸗Ober⸗Hof⸗ und die Hofchargen, die General⸗Adjutanten, die Generale à la suite und die Flügel⸗Adjutanten, der Minister des Königlichen Hauses, der Geheime Kabinetsrath und die Höfe Ihrer Majestäͤt der Kaiserin und Königin und Ihrer Majestät der Kalserin und Königin Friedrich, die Hofstaatean und die Ge⸗ folge Ihrer Königlichen Hoheiten der Prinzen und der Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie die Gefolge der hier anwesenden Fürstlichen Gäste nehmen die Anfahrt durch

ortal Nr. 5 an der Wendeltreppe und versammeln si um 10 Uhr, und zwar: der Hof Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin in der Rothen Adler⸗Kammer, die Obersten Hof⸗, die Ober⸗Hof⸗, die Vize⸗Ober⸗Hof⸗ und die Hoschargen, der Minister des Köͤniglichen Hauses, der Geheime Kabinetsrath, die General⸗Adjutanten, die Generale und Admirale à la suite sowie die Flügel⸗Adjutanten im Ritter⸗Saal, der Hof Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Friedrich, die ofstaaten und Gefolge der 2 rinzen und Prinzessinnen des Königlichen Hauses, sowie die Ge⸗ folge der hier anwesenden Fürstlichen Gäste in der Schwarzen Adler⸗Kammer.

Um 10 ³ Uhr versammeln sich die Botschafter und die anderen Chefs der hier accreditierten Missionen, die Prinzen aus souveränen Neufürstlichen Häusern, der Reichskanzler und die stimmführenden Bevollmächtigten zum Bundesrath, die General⸗Feldmarschälle, die hier anwesenden Ritter des hohen Ordens vom Schwarzen Adler, die Häupter der Fürstlichen und der ehemals reichsständischen Gräflichen Familien, die aktiven und die zur Disposition stehenden oder verabschiedeten Generale der Infanterie, der Kavallerie und der Artillerie, Admirale, Generalleutnants und Vize⸗Admirale, die aktiven Generalmajors und Kontre⸗Admirale, die Obersten, welche die Stellung eines Bri ade⸗Kommandeurs einnehmen, sowie die Regiments⸗Kommandeure der Garde und Deputationen der in Berlin und Potsdam garnisonierenden Leib⸗Regimenter, die aktiven und die inaktiven Staats⸗Minister, die Prasidien des Reichstages und der beiden Häuser des Landtages, die Wirk⸗ lichen Geheimen Räthe und die Räthe erster Klasse in der Kapelle des Königlichen Schlosses. 3

Sobald Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten und die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften mit dem Vor⸗ tritt und den Gefolgen nach dem Gottesdienst die Kapelle verlassen haben, wird die zurückgebliebene Gesellschaft gebeten, wieder Platz zu nehmen, bis das Zeichen zur Cour erfolgt.

Die Anfahrt ist für die vorgenannten Kategorien von der Schloßfreiheit her unter Portal Nr. 3 an der Weißen Saal⸗Treppe.

der Höse erscheinen in hohen langen Kleidern

Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

Nach der Feier ist die Abfahrt allgemein von der Wendeltreppe ab, unter Benutzung der Durchfahrt nach dem ersten Schloßhof, durch Portal Nr. 3 nach der Schloßfreiheit.

Berlin, den 24. Januar 1900.

Der Ober⸗Zeremonienmeister, Ober⸗Hof⸗ und Haus⸗Marschall. Graf A. Eulenburg. 8

Bekanntmaäachung.

Von den zuständigen Staats⸗ und Kirchenbehörden wird die Errichtung einer selbständigen evangelischen Kirchengemeinde Grunewald beabsichtigt. Demgemäß haben wir nach Anhörung des Gemeinde⸗Kirchenraths zu Deutsch⸗Wilmersdorf und im Einverständnisse mit der König⸗ lichen Regierung, Abtheilung für Kirchen⸗ und Schulwesen, zu Potsdam folgende Festsetzungen in Aussicht genommen:

8 1.

Die Evangelischen der Gemeinde Grunewald werden aus de

Parochie Deutsch⸗Wilmersdorf ausgepfarrt und zu einer selbständigen

Kirchengemeinde Grunewald vereinigt. II

In der Kirchengemeinde Grunewald wird eine Pfarrstelle er⸗ richtet. III

Für die Kirchengemeinde Grunewald gelten bis auf weiteres die Gebührenordnungen der Kirchengemeinde Deutsch⸗Wilmersdorf.

Indem wir diesen Parochial⸗Regulierungsplan zur öffent⸗ lichen Kenntniß bringen, fordern wir die Betheiligten auf, etwaige Einwendungen gegen denselben bis zum 31. Januar d. J. während der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nach⸗ mittags in dem Amtszimmer Nr. 15 unseres Dienstgebäudes, Berlin SW., Schützenstraße 26, bei dem Konsistorial⸗Sekretär Schöneberg oder dessen Stellvertreter unter geeignetem Aus⸗ weis über ihre Legitimation zur Sache schriftlich vorzulegen

oder zu Protokoll zu erkären.

Beʒrlin, den 18. Januar 1900.

—Koönigliches Konsistorium der Provinz B

8

Abtheilung Berlin. D. Faber.

16““

heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 3

1“

Die von der Gesetz⸗Sammlung enthält unter

Nr. 10 159 die Vereinbarung, betreffend die Abänderung der Ziffer 4 Litt. A des Schlußprotokolls su Artikel 15 der revidierten Rheinschiffahrts⸗Akte vom 17. Oktober 1868, vom 4. Juni 1898; und unter t

Nr. 10 160 die Bekanntmachung der Ministerial⸗Erklärung vom 21. April 1899 zu der zwischen den Rheinschiffahrts⸗ Bevollmächtigten von Preußen, Bayern, Baden, Hessen, Elsaß⸗ Lothringen und der Niederlande in Mannheim am 4. Juni 1898 abgeschlossenen Vereinbarung, betreffend die Abänderung der Ziffer 4 Litt. A des Schlußprotokolls zu Artikel 15 der revidierten Rheinschiffahrts⸗Akte vom 17. Oktober 1868, vom

18. Januar 1900. 1 Berlin W., den 24. Januar 1900. G Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt.

8 Weberstedt.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden eine Zusam menstellung der für den Juli⸗Oktober⸗Termin 1899 durch die Re ntenbanken erzielten Resultate und eine Uebersicht der seit Errichtung der Rentenbanken bis zum 1. Oktober 1899 ausgegebenen und ausgeloosten Rentenbriefe veröffentlicht. 8

Personal⸗Veränderun 8

Königlich Preußische Armee. ö Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 1. De⸗ zember Köhne, Baurath zu Frankfurt a. O., als technischer 1 zur Intend. III. Arcmee⸗Korps, Goßner, Garn. Bau⸗

nsp, technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. des Garde⸗Korps, in die Lokal⸗Baubeamtenstelle nach Lyck, Berghaus, Garn. Bau⸗Insp., technischer Hilfsarbeiter bei der Intend. XVII. Armee⸗Korps, in die Lokal⸗Bau⸗Beamtenstelle nach Frankfurt a. O. anstatt nach Lyck, zum 1. April 1900 versetzt.

16. Dezember. Kraus, Garn. Bau⸗Insp., technischer Hilfs⸗ arbeiter bei der Intend. III Armee⸗Korps, in gleicher Eigenschaft zur Intend. VIII. Armee⸗Korps zum 1. April 1900 versetzt.

20. Dezember. Klatten, Baurath, in Berlin (III. Armee⸗ Korps), als echescge Hilfsarbeiter in die Bau⸗Abtheil. des Kriegs⸗ Ministeriums, Mecke, Garn. Bauinsp. jechnischer Hilfsarbeiter in der Bau⸗Abtheil. des Kriegs⸗Ministernainz, in die zunächst einstweil g einzurichtende Lokal⸗ Baubeamtenst⸗ae Berlin (III. Armee⸗Ko, ps). Kolb, Garn. Bauinsp., technisch,x Hilfsarbeiter in der Bau⸗ ptheil. des Kriegs⸗Ministeriums, in die Leka⸗Baubcamtenstelles Berlin