1900 / 25 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 26 Jan 1900 18:00:01 GMT) scan diff

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent in der philosophischen fsakuta der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin, Professor Dr. Felir von Luschan, Direktorial⸗Assistent am Museum für ölkerkunde daselbst, ist zum außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden. 1 Am Schullehrer⸗Seminar zu Usingen ist der Lehrer Teichfischer zu Erfurt als ordentlicher Lehrer angestellt worden.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. Januar.

Der 72. Kommunal⸗Landtag der Kurmark entschied in seiner gestrigen (6.) Plenarsitzung über elf Unterstützungs⸗ gesuche, von denen sieben berücksichtigt und vier abgelehnt wurden. Die Bewilligungen fanden statt in Beträgen von

200 bis 1000 8

Sachsen.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin trafen, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag um 5 ½ Uhr in Dresden ein, wo Allerhöchstdieselben am Bahn⸗ hofe von Ihren Majestäten dem König und der Königin empfangen wurden, und Sich sofort nach dem Trauer⸗ hause. Ihre Kaiserlichen Majestäten haben im Königlichen Residenzschlosse Wohnung genommen. 8

Seine Hoheit der Herzog Ernst Günther zu Schleswig⸗Holstein und der Kaiserliche Statthalter in Elsaß⸗Lothringen Fürst zu Hohenlohe⸗Langenburg sind gestern in Dresden eingetroffen.

Gestern Abend fand in Anwesenheit Ihrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin und der anderen hohen Ver⸗ wandten am Sarge Ihrer Hoheit der verewigten Herzogin⸗ Mutter zu Schleswig⸗Holstein eine kurze Trauerandacht statt. Heute Nachmittag um 5 Uhr werden die Majestäten und die anderen Fürstlichkeiten sich zur Trauerfeier im rauerhause vereinigen. Um 11 Uhr Abends wird die Leiche der Herzogin⸗ Mutter nach Primkenau übergeführt werden.

Der Königliche Hof legt heute für Ihre Hoheit die ver⸗ ewigte Herzogin⸗Mutter zu Schleswig⸗Holstein auf 8 Tage Trauer an.

Gestern Mittag 1 Uhr fand, wie das „Dresdner Journal“ meldet, in Gegenwart der Königlichen Familie und mehrerer fremder Fürstlichkeiten sowie einer größeren Anzahl von Damen und Herren der Hofgesellschaft die Taufe der neugeborenen Königlichen Prinzessin in der Kapelle des Palais am Taschenberge statt. Seine Königliche Hoheit der Prinz Max hielt die Taufrede und vollzog nach derselben den Taufakt, während dessen Ihre Majestät die Königin den hohen Täuf⸗ ling auf den Arm nahm. Die junge Prinzessin erhielt die Namen: Margarethe, Carola, Wilhelmine, Viktoria, Adelheid, Albertine, Petrusa Bertram und Paula. Als Taufzeugen Ihre Majestät die Königin, Ihre Majestäten er Deutsche Kaiser und die Deutsche Kaiserin (vertreten durch den Königlich preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister Grafen von Dönhoff), Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Erz⸗ herzog Peter Ferdinand von Oesterreich⸗Toscana, Seine Königliche Hoheit der Bein⸗ Albert von Sachsen und Ihre Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Sachsen⸗Meiningen.

Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.

Der Landtag des Herzogthums Coburg hat nach mehrtägigen Berathungen das Gesetz, betreffend die Be⸗ soldung der Volksschullehrer, erledigt. Das Grund⸗ gehalt beträgt 1000 und steigt in 30 Dienstjahren auf 100 auf dem Lande, in den Städten von 1300 auf 2400 ℳ;: die Lehrerinnen erhalten drei Viertel des Gehalts der Lehrer. 11“

Oesterreich⸗Ungarn. 1

Dem „Fremdenblatt“ zufolge ist das gestern gemeldete Unwohlsein des Erzherzogs Otto vollkommen überwunden.

Die „Neue Freie Presse“ meldet, die Ausgleichs⸗ konferenz sei zum 5. Februar einberufen worden. Die Czechen hätten die Forderung einer einheitlichen Konferenz für Böhmen und Mähren fallen lassen.

Die Wiener Blätter berichten, der Abg. Groß habe, infolge des vorgestrigen Beschlusses der christlich⸗sozialen Ver⸗ einigung, an den Abg. Prinzen Liechtenstein ein Schreiben

erichtet, in welchem er, unbeschadet der deutschen Gemein⸗ ürgschaft, der deutschen Fortschrittspartei das Recht wahre, zu Wiener Wahlrechtsfragen Stellung zu nehmen, und es als einen Irrthum bezeichne, daß er das Einschreiten der Regierung gegen eine der Gemeinbürgschaft angehörende deutsche Partei gefordert habe.

Ein Communiqué über die gestern in Prag abgehaltene Sitzung des verstärkten Vollzugsausschusses des deutschen Landtagsklubs besagt: Der Vollzugsausschuß erklärte sich mit der Nominierung der Abgg. Funke, Pergelt, Nitsche und Ruß als Mitglieder der Aus⸗ gleichskonferenz einstimmig einverstanden. Als fünftes Mitglied, welches die deutsche Parteileitung zu nominieren habe, sei der Abg. Eppinger einstimmig gewählt worden, da der Vorsitzende der Parteileitung Siegmund die An⸗ nahme des Mandats abgelehnt habe.

Auch die gestrige Bürgermeisterwahl in Prag blieb ergebnißlos, da keiner der beiden Kandidaten die erforderliche Stimmenzahl erhielt. Heute wird die Wahl zum dritten Mal vorgenommen werden. 8

Frankreich.

Der Deputirte Le Hérissé hatte den Minister für die Kolonien von seiner Absicht in Kenntniß gesetzt, ihn wegen der Entsendung von Truppen aus dem europäischen Frank⸗ reich nach Madagaskar zu interpellieren. Derselbe hat jedoch, wie „W. T. B.“ berichtet, auf seine Absicht verzichtet, da der Minister ihn hatte wissen lassen, es würden nach Madagaskar nur Sudanschützen gesandt werden.

Rußland. Der Admiral Tschichatschow ist, wie „W. T. B.“ aus

St. Petersburg meldet, zum Direktor des Departements für

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Ihre Majestäten

Herrscherpaar

Industrie, Wissenschaften und Handel beim Reichsrath ernannt worden. 8 Italien. der König und die Königin haben, wie „W. T. B.“ aus Rom meldet, gleich nach Empfang der Nachricht von dem Hinscheiden Ihrer Hoheit der Herzogin⸗ Mutter zu Schleswig⸗Holstein an Seine Majestät den Kaiser Wilhelm und an Ihre Mafjestät die Kaiserin Auguste Victoria telegraphisch Beileids⸗ bezeugungen gesandt. Infolge der Trauer wurde das für heute angesetzte Hofdiner für das diplomatische Korps abgesagt. Die Königlichen Logen im Theater werden geschlossen bleiben. Der Minister des Auswärtigen Visconti Venosta hat den Botschafter Grafen Lanza beauftragt, der deutschen Regierung das Beileid der italienischen Regierun auszudrücken. Die deutsche Botschaft, die preußische Ggandtschaft beim Päpstlichen Stuhl und das deutsche Konsulat haben halbmast geflaggt. 1 Der Papst empfing gestern den russischen Minister⸗ Residenten Tscharykow, welcher im Namen Seiner Majestät des Kaisers von Rußland Allerhöchstdessen Neujahrs⸗ wünsche überbrachte. 8

Portugal.

In der gestrigen Sitzung der Pairskammer erklärte, wie dem „W. T. B.“ berichtet wird, der Kriegs⸗Minister in Erwiderung auf eine Anfrage, die Regierung habe die Garnison in Lourenço Marques nicht verstärkt; das beweise, daß sie eine Verstärkung nicht für nothwendig erachtet habe.

G Serbien.

Die Skupschtina hat, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern das Gesetz, betreffend die Einkommensteuer, angenommen; der Minister⸗Präsident hatte die Vertrauensfrage gestellt. Das Gesetz tritt an die Stelle der Gesetze, betreffend die Vermögens⸗ und Obrtsteuer. 8

Asien.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Peking, ein vorgestern veröffentlichtes Kaiserliches Edikt mache bekannt, daß der Kaiser wegen seines schlechten Gesundheitszustandes nicht in der Lage sei, die Staatsgeschäfte zu leiten, und daß Pu Chun, der Sohn des Prinzen Thuan, zum Thronerben ernannt sei. Aus dem Edikt ergebe sich, daß die Kaiserin⸗ Wittwe den Kaiser Kwangsü zwingen wolle, zu Beginn des chinesischen Neujahrs abzudanken, obwohl dies in gewissen Hof⸗ kreisen erheblicher Opposition begegnen dürfte. Zwar bedeute das Edikt nicht die völlige Abdankung Kwangsü's, man glaube aber in hohen chinesischen Kreisen, daß dieselbe nur eine Frage der aller⸗ nächsten Zeit sein werde Seit mehreren Monaten sei fort⸗ während verbreitet worden, die Kaiserin⸗Wittwe beab⸗ sichtige, ihren Plan bis zu Ende durchzuführen.

ach einer Meldung desselben Bureaus aus Shanghai vom gestrigen Tage ist die Frage der Ausdehnung der dortigen fran öftschen Niederlassung endgültig geregelt worden. Die Vereinbarungen sollen am 14. März d. J. in Kraft treten. Die Grundfläche der neuen Niederlassung ist ein und ein halbes Mal größer als die der gegenwärti gen.

Afrika.

Dem „Standard“ wird aus Rensburg vom 23. d. M.

gemeldet, daß die Buren, die 7000 Mann stark bei Coles⸗

berg ständen, beunruhigt seien, weil der General French seine Truppen planmäßig und vorsichtig enger um Colesberg zusammenziehe.

Aus Modder River vom 24. d. M. berichtet das „Reuter'sche Bureau“, daß an dem genannten Tage sowohl am Morgen wie am Abend die Laufgräben der Buren be⸗ schossen worden seien. Das Feuer der Engländer sei auf die hohen Kopjes links von Magersfontein gerichtet gewesen, wo, wie man glaube, die Buren ein neues Geschütz hätten auffahren wollen.

Der General Barton meldet, die Engländer hätten bei Chieveley am 23. d. M. 11 Mann verloren, darunter zwei Offiziere, von denen der eine getödtet, der andere verwundet worden sei.

Nach einer Depesche der „Daily Mail“ ist der General Woodgate der Verwundung erlegen, welche er bei dem Sturm auf den Spionskop am Dienstag erhielt.

Australien. In einer in Sydney abgehaltenen

in S abgehe Konferenz der Premier⸗Minister der australischen Kolonien wurde,

dem „Reuter'schen Bureau“ zufolge, die Frage einer eventuellen Annektierung der Neuen Hebriden besprochen und beschlossen, das Kolonialamt davon in Kenntniß zu setzen, daß die Opposition Australiens gegen eine Annektierung jener Inselgruppe durch Frankreich sich nicht vermindert habe, obwohl man in keiner Weise der Reichsregierung Schwierigkeiten zu bereiten wünsche. Die Konferenz drückte die Hoffnung aus, daß man keine Schritte thun werde, die Frankreich eine größere Machtbefugniß einräumten, ohne zuvor die australischen Regierungen zu befragen.

Parlamentarische Nachrichten.

Die Berichte über die gestrigen Sitzungen des Reichstages und des Hauses der Abgeordneten befinden sich in der Ersten Beilage.

Die heutige (136.) Sitzung des Reichstages, welcher der Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieber⸗ ding beiwohnte, wurde durch den Präsidenten, Grafen von Ballestrem mit folgender Ansprache eröffnet:

Ich habe dem Hause eine Trauerbotschaft mitzutheilen. (Alle Mitglieder des Hauses erheben sich von den Plätzen.) Die erlauchte Mutter Ihrer Majestät der Kaiserin, die verwittwete Frau Herzogin Friedrich zu Schleswig⸗Holstein ist gestern zu Dresden von Gott aus dieser Zeitlichkeit abberufen worden. Das Kaiserliche 3 ist durch diesen Trauerfall auf das schmerzlichste berührt. Wir, als die im Reichstag versammelten Vertreter des deutschen Volkes, haben gewiß das Bedürfniß, Seiner Majestät dem Kaiser und Seiner bohen Gemahlin gegenüber die innige Theilnahme, welche uns aus dieser Veranlassung beseelt, zu ehrfurchtsvollem Aus⸗ druck zu bringen. Ich nehme an, daß das Haus das Präsidium ermächtigt, die erforderlichen einleitenden Schritte zu diesem Zweck zu thun. Ich stelle die Zustimmung des Hauses fest und werde das Erforderliche veranlassen.

Hierauf wurde die zweite Berathung des 8 8

entwurfs, betreffend Aenderungen und eset⸗ gänzungen des Strafgesetzbuchs, und zwar die gestern noch nicht zu Ende geführte Debatte über § 181 b fortgesetzt.

Bis zum Schluß des Blattes nahmen der Wirkliche Ge⸗

heime Ober⸗Regierung srath im Reichs⸗Justizamt Dr. von Tischendorf Gaulke (fr. Bgg.) und Dr. Hoeffel (Rp.) das Wort.

In der heutigen (11.) Sitzung des Hauses -r Abgeordneten, welcher der Minister für Landwirthschaft ꝛc.

von Hammerstein beiwohnte, nahm zunächst das ort

Präsident von Kröcher: Mein Herren! (Die Mitglieder des Hauses erheben sich.) Ihre Weie kätan der Kaiser und die Kaiserin, Ihre Königlichen Hoheiten der Peinz und die Prinzessin Friedrich Leopold haben durch das Ableben Ihrer Hoheit der Herzogin Friedrich zu Schleswig⸗Holstein einen schweren Verlust erlitten. Ich schlage vor, das Präsidium zu ermächtigen, Seiner Majestät dem Kaiser und König und Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin sowie Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold die Theilnahme des Hauses zum Ausdruck zu bringen.

Deoaggegen erhebt sich kein Widerspruch.

Albsdann wird die zweite Berathung des Staatshaus⸗ halts⸗Etats für 1900, und zwar die gestern abgebrochene Debatte über den Etat der landwirth schaftlichen Ver⸗ waltung, fortgesetzt.

Abg. Szmula (Zentr.): Die Vertreter aller Parteien haben zugestanden, daß die Landwirthschaft sich in einer Nothlage befindet. Wir werden von Amerika mit Getreide überschwemmt, und bei der reichen Produktion ist an eine Abnabme des Imports nicht zu denken. Eine weitere Gefahr droht uns von der Eröffnung der sibirischen Bahn, die große Strecken von Oedländereien durchschneidet und diese Strecken der Kultur gewinnen wird, gan⸗ abgesehen von den Getreidemengen, die sie aus den fruchtbaren Landestheilen in das Innere des Landes schafft. Dazu kommt, daß durch den Handelsvertrag die Industrie in Rußland eine außerordentliche Förderung erfahren hat. Man hat gemeint, es wären einige Anzeichen für eine Besserung in der Lage der Landwirthschaft vorhanden, und hat einige kleine Mittel empfohlen. Es war aber nicht davon die Rede, wie der Leutenoth abzuhelfen ist. Auf Grund meiner Interpellation ist bisher nichts geschehen. Auch die Frage der Verwendung ausländischer Arbeiter ist 89 nicht befriedigend gelöst. Bei dem notorischen Mägde⸗ und Knechtemangel sollte die Regierung endlich ein Einsehen haben und nicht die Benutzung ausländischer Arbeiter unnöthig erschweren. Der Redner geht auf diese Erschwerungen ausführlich ein, wobei er auf eine Aeußerung des Geheimen Ober⸗Finanzraths Havenstein Bezug nimmt, und bemerkt dann: Woher sollen wir unsere Arbeiter nehmen? Man hat uns sogar Kulis empfohlen. Es ist mir versichert worden, daß auf Anordnung des Ober⸗Präsidenten von Posen zwischen Mitte Dezember und Anfang Januar die polnischen Arbeiter die Provinz haben verlassen müssen. Ist dies richtig?

Ministerial⸗Direktor Dr. Thiel erklärt, daß die von dem Geheimen Ober⸗Finanzrath Havenstein in einer Konferenz über die Arbeiterfrage gethanen Aeußerungen von der Presse falsch wieder⸗ gegeben seien.

Abg. Dr. Heisig (Zentr.) wendet sich gegen die gestrigen Aus⸗ führungen des Abg. Dr. Hirsch und bemerkt: Wenn erst die land⸗ wirthschaftlichen Arbeiter Sozialdemokraten geworden sind, dann wehe uns! Die kleinen Bauern helfen sich mit ihren Söhnen und Töchtern, aber was sollen die größeren machen? Die hohen Löhne be⸗ fördern die Vergnügungssucht und die Unzucht. Die organi⸗ sierte Selbsthilfe, auf die uns Herr Hirsch verweist, ist auf dem Lande garnicht möglich, weil namentlich die kleineren Besitzer keine Zeit haben, größere Bezirke zu bereisen. Wie der Werth des Grund und Bodens in den letzten Jahren um 400 Millionen gestiegen sein soll, ist mir unerfindlich. Eine Steigerung des Werthes kann doch höchstens in den Industriebezirken stattgefunden haben. Die Einkommen⸗ steuer⸗ und die Vermögenssteuerstatistik zeigen ganz andere Zahlen. Der Redner vergleicht die Einkommen in den Städten und auf dem platten Lande und kommt zu dem Ergebniß, daß die Einkommen aaf dem platten Lande verhältnißmäßig geringer und gegen früher sich vermindert baben. Wir verlangen, fährt er dann fort, Larnicht, daß die Kinder unterschiedslos vor dem 14. Jahre aus der Schule entlassen werden sollen, sondern nur, daß die reifen Schüler entlassen werden; allerdings hat Herr von Eynatten gewünscht, daß nicht zu hohe Anforderungen gestellt werden. Die Kinder, welche die Schule verlassen, sollen in der Landwirthbschaft theoretisch und praktisch ausgebildet werden. Man hat sich für die Errichtung einer landwirthschaftlichen Winterschule in Gleiwitz ausgesprochen; leider ist dieser Wunsch noch nicht in Erfüllung gegangen. Die Förderung der Landwirthschaft ist gerade in meiner Heimath Oberschlesien erwünscht. Es könnten noch größere Bodenflächen nutzbar gemacht werden, namentlich könnte für die Viehzucht mehr geschehen als bisher. Alle unsere Anträge sind aber von der Regierung abgelehnt worden wegen Mangels an Mitteln. Die Eisenbahnen werden meist zu Gunsten der Industrie, nicht der Landwirthschaft erbaut. Dasselbe gilt von den Tarifherabsetzungen. Auch vom Kanal und der Flotte scheint nur die Industrie einen Vortheil zu haben.

„Abg. Dr. Glattfelter (Zentr.) befürwortet eine weitergehende Fürsorge für Viehzucht und geht auf die Arbeiterfrage ein. Die Industrie entziehe der Landwirthschaft die besten Arbeiter. Es müsse ein großer Ausgleich zwischen den einzelnen Gegenden stattfinden. Die von dem Minister empfohlenen Musterwirthschaften könnten vor⸗ bildlich wirken. Wenn der kleine Bauer Erfolge direkt vor sich sehe, so sei er eher bereit, Fortschritte in seinem Betriebe einzuführen. Was sei aus dem Programm der Regierung zu Gunsten der Land⸗ wirthschaft geworden? Er schließe sich den Wünschen des Abg. von Eynatten an.

Abg. Leppelmann (Zentr.): Die Landwirthschaft im Westen ist ebenso berechtigt, Beschwerde zu erheben, wie die im Osten. Es freut mich, daß jetzt im ganzen Hause ein warmes Interesse für die Landwirthschaft zum Ausdruck gebracht ist. Die Industrie hat auch ein nteresse an dem Wohlergehen der Landwirthschaft. Die zunehmende Genußsucht, der Drang nach ungezügelter Freiheit, der Mangel an Autorität sind die Ursachen des Arbeiter⸗ mangels auf dem Lande. Es ist deshalb eine Aufgabe des christlichen Staats, für die Durchführung einer christlichen Erziehung der Jugend zu sorgen. Bei christlicher Erziehung unseres Volks wären Gesetze wie die lex Heinze nicht nöthig. Die Staatsbilfe sei nöthig, damit der Bauernstand als Rückgrat des Staats erhalten bleibe.

„Abg. Dommes (fr. Volksp.) empfiehlt den Landwirthen eine kräftige Selbsthilfe, besonders durch intensive Wirthschaft; wohin sollten wir denn kommen, wenn alle die geäußerten Wünsche der Landwirthschaft vom Staat erfüllt werden sollten?

(Schluß des Blattes.) 8 8

Neuerungen des Invalidenversicherungsgesetzes

rbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten gegen Lohn oder Gehalt be⸗ schäftigt werden, den Betriebsbeamten, Handlungsgehilfen und ⸗Lehr⸗ lingen auch die Werkmeister, Techniker und sonstigen Angestellten, deren dienstliche Beschäftigung ihren 8 bildet, sowie Lehrer und Eqeeher gegen die Falgen von Invalidität und Alter versichert, sofern sie Lohn oder Gehalt beziehen und ihr regelmäßiger Jahres⸗ arbeitsverdienst 2000 nicht übersteigt.

die Abgg. Dr. Esche (nl.), Stöcker (b. k. F.),

Nach § 1 des neuen Invalidenversicherungsgesetzes vom 13. Juli 1899 werden außer den Personen, welche als

Unter „Werkmeister und Techniker“ sind, wie in der „An⸗

leitung des Reichs⸗Versicherungsamts vom 19. Dezember

v. J., betreffend den Kreis der nach dem Invaliden⸗ versicherungsgesetz vom 13. Juli 1899 versicherten Per⸗ sonen“ ausgeführt wird, dieselben Personenkreise zu verstehen, wie nach der vorbildlichen Bestimmung des § 2b des Kranken⸗ versicherungsgesetzes in der Fassung des Reichsgesetzes vom 10. April 1892. Eine Erweiterung der Versicherungspflicht liegt darin nur bezüglich derjenigen Werkmeister und Techniker, welche bisher weder als Betriebsbeamte noch als Gehilfen an⸗ gesehen werden konnten. Hugleich ist mit der neuen Gesetzes⸗ fassung klargestellt, daß die Versicherungspflicht namentlich der Tech⸗ niker künftig nur noch von dem Betrage ihres Jahresarbeits⸗ verdienstes, nicht aber von der schwierigen Unterscheidung abhängt, ob die Art ihrer Thätigkeit und ihre Lebensstellung eine geringere oder höbere ist. Insbesondere ist hierbei nach einer in dem Bericht der Reichstagskommission niedergelegten Erläuterung anzunehmen, daß ein Unterschied zwischen Technikern mit und ohne Hochschulbildung oder zwischen solchen, die eine bestimmte Prüfung Diplomprüfung, Prüfung zur Erlangung der Würde als Doktor oder Doktor⸗Ingenieur abgelegt haben, und den übrigen nicht zu machen ist. Mit dieser Maßgabe gehören zu den Technikern beispielsweise Zeichner, nament⸗ lich Bauzeichner, Architekten in Baubetrieben, Ingenieure, Kon ˖ strukteure, Elektriker, Chemiker u. s. w.

Die Klasse „sonstige Angestellte, deren dienstliche Be⸗

schäftigung ihren Hauptberuf bildet“, ist nach der Ent⸗ stehungsgeschichte des Gesetzes hinzugefügt worden, um Ungleichheiten zu beseitigen, welche dadurch erwuchsen, daß Personen in zwar ab⸗ hängiger, aber doch die der eigentlichen Arbeiter u. s. w. über⸗ ragender Stellung versicherungsrechtlich verschieden beurtheilt werden mußten, je nachdem sie einem „Betriebe“ angehörten oder nicht. Der Grund biervon aber lag wesentlich darin, daß für den Begriff des Betriebs das Merkmal der Richtung auf den Erwerb aufzustellen war. Beachtet man ferner den namentlich auf das Wort „Betrieb“ zurückweisenden Zusatz „sonstige“ zu „Angestellte“ (ein früherer Vorschlag lautete: Betriebs⸗, Haus⸗ und sonstige Beamte), sowie den herkömmlichen Sinn des Ausdrucks „dienstlich', so gelangt man zu dem Ergebniß, daß als Angestellter nicht etwa zu gelten hat jeder, der eine „Anstellung“ irgend welcher Art besitzt also z. B. ein Geistlicher, ein Syndikus, ein Anstalts⸗ arzt, ein Kreis⸗Thierarzt, ein Assistent an einer wissenschaftlichen Anstalt, ein Schauspieler oder Sänger, eine Beutrks⸗Hebamme u. s. w —, sondern daß nur solche Personen getroffen werden sollen, die innerhalb eines nicht unter die Bezeichnung „Betrieb“ fallenden, aber ähnlich gearteten Inbegriffs von Geschäften eine von dessen Leitung abhängige und durch sie näher bestimmte Stellung einnehmen, gleichwohl nach der Art ihrer Thätigkeit nicht mehr zur Klasse der niederen, lediglich aus⸗ führenden Hilfsarbeiter gezählt werden können. Hierher gehören somit bauptsächlich die Beamten mittlerer Stufe in öffentlichen oder vrivaten Verwaltungen und Geschäftsbetrieben jeder Art, sowie im Haushalt, also in ersterer Beziehung das eigentliche Bureaupersonal (Expedienten, Registratoren, Kalkulatoren), die Gemeindeschreiber, Gemeinderechner, Kirchenrechner, Küster, Kassenbeamten, Erheber, Fleischbeschauer in einem städtischen Fleischschauamt, Sekretäre u. s. w. der Berufsgenossenschaften, Krankenkassen, Versicherungsanstalten, der Rechtsanwälte und der Notare, Verwalter bei gemeinnützigen Stiftungen, Hausväter von Wohlthätigkeits⸗ anstalten, Rettungshäusern u. s. w., in letzterer Beziehung (s. auch § 622 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) Privatsekretäre, Gesellschafterinnen, Repräsentantinnen, Hausdamen u. s. w. Diese und ähnlich be⸗ schäftigte Personen werden insbesondere auch dann künftig als „An⸗ estellte“ zu behandela sein, wenn sie bisher als „Gehilfen“ für ver⸗ cerungspflichtig erachtet worden sind. Durch die Beifügung der Worte „deren dienstliche Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet“ soll die Anwendung des Gesetzes in weiterem Umfange, als es vermöge der Bundesrathsvorschriften über vorübergehende Dienstleistungen ge⸗ schehen könnt⸗, für solche Aagestellte ausgeschlossen werden, die ihre Stellung nur nebenamtlich versehen (z. B. Gewerbetreibeade, die nebenbei die Geschäfte des Gemeindeschreibers wahrnehmen).

Die Versicherungspflicht ist durch die Novelle feraer hinsichtlich der „Lehrer und Erzieher“ erweitert. Nach der Entstehungs⸗ geschichte soll hiermit nicht jede irgendwie geartete Lehrthätigkeit in die Versicherung einbezogen werden, sondern in erster Linie nur die Ertbeilung eines der geistigen Entwickelung auf dem Gebiet der Wissenschaften und schönen Künste dienenden Unterrichts, sowie die auf Bildung des Charakters und des Gemüths gerichtete Erzieher⸗ thätigkeit. Zu der letzteren muß jedoch in gewissem Umfange auch die Unterweisung in mancherlei körperlichen Uebungen und Fertigkeiten (Turnen, Schwimmen, Reiten, Zeichnen, Hand⸗ arbeiten, Kochen u. s. w.) gerechnet werden, soweit sie dem Erziehungszweck untergeordnet wird. Dies ist nameatlich da anzu⸗ nehmen, wo dergleichen Unterrichtsgegenstände in den Lehrplan einer Erziehungsanstalt aufgenommen worden sind. Dagegen gehört der von dem Erziehungszweck losgelöste und überwiegend nach gewerb⸗ lichen Gesichtspunkten betriebene Unterricht in allerhand körperlichen und mechanischen Fertigkeiten nicht hierher. Einen gesetzlichen Anhalt für diese freilich im einzelnen schwierige Unterscheidung bietet die Gewerbeordnung, indem sie in § 6 die Erziehung von Kindern gegen Entgelt und das Unterrichttwesen dem Geltungsbereich des Gewerberechts entzieht, dagegen in § 35 die Ertheilung von Tanz⸗, Turn⸗ und Schwimmunterricht als Gewerbe regelt. Zu den in das rein gewerbliche Gebiet fallenden Unterrichtszweigen werden ebenso z. B. der als Gewerbe betriebene Reit⸗, Fecht⸗ Radfahr⸗ unterricht und ähnliches gerechnet werden müssen, ferner aber auch der von einer Schneiderin oder von einem Traiteur ertheilte Schneider⸗ oder Kochunterricht und dergl. mehr. Ferns unterliegt eine an einer Schule oder Lehranstalt mit der

riheilung des Turn- oder Schwimm. oder Tanz⸗ u. s. w. Unterrichts beschäftigte Person als Lehrer oder Erzieher der Versicherungspflicht, wäͤhrend ein selbständiger Tanzlehrer überhaupt nicht, der Schwimm⸗ lehrer einer Badeanstalt, der Stallmeister einer Reitschule nur als Gehilfe, vielleicht u. U. als „Angestellter“ versicherungspflichtig sein würde. Im übrigen tritt die Versicherungspflickt für Lehrer und Erzieher in gleicher Weise ein, ob sie Unerwachsene oder Erwachsene unterrichten, ob sie Lehrgegenstände der allgemeinen Bildung oder der Fachbildung behandeln (Lehrer an einer Handelsschule, Baugewerk⸗ schule, Ackerbauschule, an einem Militärpädagogium, Technikum u. s. w.), sowie ohne Unterschied hinsichtlich des Umfanges ihrer wissenschaft⸗ lichen und sonstigen Vorbildung und Befähigung. Endlich ergreift der Versicherungszwang nicht nur angestellte Lehrer an öffent⸗ lichen oder privaten Schulen u. s. w. oder Hauslehrer, sondern (nach der im Lauf der Verhandlungen ohne Widerspruch gebliebenen Be⸗ gründung des Gesetzentwurfs) auch solche Personen, die aus dem Stundengeben bei wechselnden Auftraggebern ein Gewerbe machen (selbständige Musiklehrer, Sprachlehrer u. s. w.) und zwar nicht nur dann, wenn sie in die Häuser gehen, sondern auch, soweit sie den Unterricht in der eigenen Wohnung ertheilen. Das Gesetz will in diesen Fällen das sogenannte Honorar als Lohn, denjenigen, der die Leistungen des Lehrers in Anspruch nimmt, als den Arbeitgeber be⸗ handelt wissen, wenn auch theoretisch ein solcher Lebrer als selbständig erwerbsthätig zu erachten sein mag. Dagegen schließt die in § 1 3. 2 des Gesetzes enthaltene Beschränkung, „soweit sie Lohn oder Gehalt beziehen“, solche Lehrer und Erzieher, welche In⸗ haber einer Lehranstalt sind (Privatschulvorsteher), bezüglich des an ihrer eigenen Anstalt ertheilten Unterrichts vom Versicherungszwange aus. Der für sie von dem erhobenen Schulgelde nach Abzug aller Unkosten verbleibende Betrag läßt sich nicht als Lohn oder Gehalt bezeichnen. Ob Personen, die noch nicht schulpflichtigen oder geistig zurückgebliebenen Kindern Unterweisung in mehr äußerlicher Weise zu theil werden lassen, als Lehrer oder Erzieher im Sinne der 3 2 oder als Angestellte oder lediglich als Gehilfen im Sinne der Z. 1 (die Unterscheidung kann für die Bestimmung der Lohnklasse wichtig werden, § 34 des Gesetzes Abs. 2 a. E.) zu gelten haben, ist nur nach Lage der jeweiligen Umstände zu entscheiden; jeden⸗ famlls wird ein Theil derjenigen Personen, welche schon bisher, weil es sich nicht um einen eigentlichen planmäßigen

Schwierigkeiten zu bereiten. (Vergl. Nr. 23 d. Bl.)

Unterricht handelte, als Gehilfen für versicherungspflichtig erachtet wurden, künftig den Lehrern und Erziehern zugerechnet werden müssen. Durch die Sondervorschriften des § 5 Abs. 1 und 3 sind von der Versicherung ausgenommen Personen, welche an öffentlichen Schulen oder Anstalten lediglich zur Ausbildung für ihren zukünftigen Beruf als Lehrer oder Erzieher beschäftigt werden, oder welche während der wissenschaftlichen Ausbildung für ihren künftigen Lebensberuf Unter⸗ richt ertheilen, also insbesondere Studierende aller Fächer, nicht nur des Lehrfachs.

Zur Arbeiterbewegung.

In Mariaweiler bei Düren sind, der „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ zufolge, am 22. d. M. 90 Weber einer dortigen Firma in den Aus⸗ stand getreten. Der Hauptstreitpunkt ist die zeitweilige Beschäftigung von Accordarbeitern auf Tagelohn, für welche 2 gezahlt werden, während der Durchschnittslohn dieser Leute sonst 3 betragen soll. Dieselben wünschten einen Tagelohn von 2,50 und wöchentliche Ab⸗ 1 bei Accordarbeit. Die Firma ging indessen auf diese Wünsche nicht ein.

Zum Kohlenarbeiter⸗Ausstand in Oberschlesien berichtet dasselbe Blatt, daß das Uebergreifen des mährischen Ausstandes nach dem oberschlesischen Revier die allgemeine Kohlenknappheit alsbald verschärft und im Kleinhandel bereits Preiserhöhungen hervorgerufen hat (vergl. Nr. 23 d. Bl.). 1

In den Ausstandsgebieten der böhmisch⸗mährischen Kohlen⸗ reviere ist, wie „W. T. B.“ meldet, die Lage unverändert; die Ruhe wurde nirgends gestört. Im Brüxer Revier sind bei der heutigen Tagesschicht von 5336 Mann 1293 angefahren. Der Be⸗ zirkshauptmann von Dux erließ eine energische Kund⸗ machung anläßlich der Ugitation, welche die Maschinen⸗ wärter und Kesselheier von der Arbeit fernzuhalten sucht. In Teplitz beschloß eine Versammlung der Gewerke des Brüx⸗ Duxer Reviers, in ein zu bildendes Einigungsamt Vertreter unter der Bedingung zu entsenden, daß die entlassenen Arbeiter nicht in dasselbe gewählt werden. Ebenso beschloß der Verein der Ostrau⸗ Karwiner Gewerke in einer am 25. d. M. abgehaltenen Ver⸗ sammlung, dem Zusammentritt der Einigungsämter in Ostrau keine

Land⸗ und Forstwirthschaft...

Aussichten der diesjährigen Weizenernte Indiens.

Dem von dem Statistischen Bureau in Kalkutta unter dem 29. v. M. veröffentlichten ersten allgemeinen Bericht über die Weizen⸗ ernte Indiens im Jahre 1899/1900 entnehmen wir Folgendes:

In allen Weizen produzierenden Gegenden ist die mit Weizen bestellte Fläche wegen ungünstiger Witterung bedeutend eingeschränkt worden. Die Saat ging im nördlichen Indien gut auf und macht auf den bewasserten Ländern Fortschritte, jedoch ist der sofortige Ein⸗ tritt der Winterregen dringend ecwünscht.

Besonders im Punjab hängt jetzt alles vom Regen ab. In diesee Provinz war die bis Ende November bestellte Fläche um 5 Mil⸗ liogen Acker, d. i. 36 %, hinter der definitiven Anbaufläche des vorigen Jahres zurückgeblieben. Auf den bewässerten Ländern ist die Aussaat jiemlich günstig vor sich gegangen, dagegen auf den unbewässerten Flächen weit hinter dem Durchschaitt gebliebea, sodaß die Aussichten nicht günstig sind. Sie würden sich aber durch sofortigen Eintritt reichlichen Regens erheblich bessern können.

In den Nordwestprovinzen und Oudh war der Regenfall während der Monate August und September im allgemeinen in den westlichen Distrikten ungenügend und die Monate Oktober und No⸗ vember brachten gar keinen Regen. Der Boden war daher zur Zeit der Aussaat trocken und an einigen Orten war künstliche Bewässerung nöthig, um die Aussaat zu ermöglichen. Die Saat ging gut auf und es wird ihr auf alle mögliche Weise Feuchtigkeit zugeführt. Die Aus⸗ sichten auf den bewässerten Flächen sind bis jetzt gut, aber auf den trockenen Ländern hängt alles von dem sofortigen Eintritt von Regen ab. Infolge der Dürre und der hohen Saatpreise wird die Anbau⸗ fläche um 15 % hinter dem Darchschnitt bleiben.

In den anderen Weizen produzierenden Gegenden sind die Aus⸗ sichten noch ungünstiger als im nördlichen Jadien.

In den Zentralprovinzen war die Witterung ausnahms⸗ weise ungünstig. Seit Mitte September ist dort kein Regen ge⸗ fallen, und auch der Thau ist ausgeblieben. Infolge dessen ist die Anbaufläche sehr gering. Die frühen Saaten gediehen gut, die späteren sehr mäßig; nachträgliches Säen war nicht mög⸗ lich. In den nördlichen Weizendistrikten und in Theilen von Bilaspur ist der Stand der Saaten noch befriedigend, und mit dem Eintritt von Regen zu Ende Dezember oder Anfang Januar mögen die besten Länder noch einen mäßigen Ertrag erzielen. In anderen Theilen der Provinz besteht solche Hoffnung nicht mebhr. Die Saat kam zu früh in Aehren, ist zurückgeblieben und dünn und hat zu welken begonnen. Bei bald eintretendem Regen mag noch an einigen Stellen ein geringer Ertrag geerntet werden, aber das allgemeine Ergebniß wird jedenfalls mäßig sein. Ohne Regen wired es fast eine ganze Fehlernte werden.

In Bombay, von wo Berichte bis zum 5. Dezember vorliegen, war die Aussaat noch im Gange da, wo Bewässerung möglich war, aber es schien unwahrscheinlich daß mehr als eine halbe Durchschnitts⸗ Anbaufliche bestellt werden würde. In Gujaret ist die Anbaufläche weit binter dem Durchschnitt zurückgeblieben. Bei dem Ausbleiben der Winterregen beschränkte sich die Aussaat auf diejenigen Flächen, wo Bewässerung möglich war. Aehnlich liegen die Verhältnisse im Deccan, wo die Ernte auf unbewässerten Ländern verloren ist. Der Stand der Saaten, denen Feuchtigkeit zugeführt werden konnte, ist noch ziemlich günstig, aber man befürchtet an einzelnen Stellen Wassermangel. In den Karnatak⸗Distrikten ist die bestellte Fläche bedeutend über dem Durchschnitt, doch haben die Saaten auch dort unter der Trockenheit gelitten. 1

In Gind ist infolge unzulänglicher Wasserzufuhr die Anbau⸗ fläche hinter dem Durchschnitt zurückgeblieben. Der Stand der Saaten war im allgemeinen günstig. 8 1

In Berar ist nur ein Z vanzigstel der vorjährigen Anbaufläche bestellt worden, da die Spätregen ausblieben. Die Saaten begannen bereits zu welken, und wenn nicht die Winterregen eintreten, ist es zweifelhaft, ob überhaupt etwas geerntet werden wird.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Die Verbreitung des Rotzes (Wurmes) der Pferde im Deutschen Reich im Jahre 1898.

Nach dem bereits erwähnten, im Kaiserlichen Gesundheitsamt be⸗ arbeiteten dreizehnten Jahresbericht über die Verbreitung von Thier⸗ seuchen im Deutschen Reich hat der Rotz (Wurm) der Pferde sowohl nach der Zahl der Erkrankungsfälle und Verluste an Pferden, als auch nach seiner räumlichen Verbreitung etwas zugenommen. Erkrankt sind im Ganzen 371 Pferde (segen 338 im Vorjahre), wovon 267 auf das östliche keußen und 104 auf das übrige Reichs⸗ gebiet entfallen.é Der Verlust an Pferden betrug 514 (481). Die Stückzahl der Pferde in den 141 neu betroffenen Gehöften bezifferte sich auf 1113 (1093 in 136 Gehöften). Die meisten öö

nd festgestellt in den Kreisen ꝛc. Trebnitz (28), Pirna (24), Nieder⸗ arnim (18), Graudenz (17), Obornik, Lublinitz (je 16), Putzig, Kattowitz (je 15), Stadt Berlin (13) und Inowrazlaw (12).

Einschleppungen der Seuche aus dem Auslande sowie Ver⸗ schleppungen derselben im Inlande durch bereits erkrankte oder an⸗ gesteckte Pferde sind mehrfach beobachtet worden.

Türkei.

Zufolge Beschlusses des Iaternationalen Gesundheitsraths i Konstantinopel vom 20. d. Mts. unterliegen Herkünfte von Kunfuda Len Rothen Meer) wegen der in Beni⸗Shehir aus⸗ gebrochenen Pest in den Lazarethen von Camaran und Abou Saad einer 24stündigen Beobachtungsgquarantäne nebft Desinfektion der Effekten der Reisenden und Passagiere. 8

Schweden.

Die schwedische Regierung hat in einer am 22. d. Mts. aus gegebenen Bekanntmachung vom 15. d. Mts. Honolulu als von de Pest verseucht erklärt. 8 8 8

Viectoria (Britisch⸗Columbia), 25. Januar. (W. T. B.) Nach richten, welche mit der Post aus Honolulu hierher gelangt sind gaß dort bis zum 17. Januar 39 Personen an der Pest ge⸗

orben sind.

Sydney, 25. Januar. (W. T. B.) Nach einer Meldung de „Reuter'schen Bureaus“ ist hier ein Werftarbeiter von eine leichten Pestanfall ergriffen worden. 8

Verdingungen im Auslande.

e 1“ Niederlande.

29. Januar 12 Uhr. Bureau des Direktors der Artillerie⸗Ein richtungen zu Delft, Leeuwenhoeksingel: Lieferung von Steinkohlen und anderen Brennstoffen, für die Stapelmagazine und für die Magazine an der Hembrug. 3 Loose. Bedingungshefte liegen in dem obengenannten Bureau, sowie in den Bureaux der Kommissare der Königin in den Provinzen, und werden durch die obengenannte Stelle auf postfreie Anfrage, solange 12 en reicht, kostenfrei verabfolgt

elgien.

6. und 7. Februar in Antwerpen: Verkauf von 82 500 k. Elfen. bein. Nähere Auskunft ertheilt die Maklerfirma H. und G. Willaert in Antwerpen.

8 Verkehrs⸗Anstalten. 8 Laut Telegramm aus Köln (Rhein) hat die zweite englische Post über Ostende vom 25. Januar in Köln den Anschluß an Zug 31. nach Berlin über Hildesheim wegen unruhigen Seeganges nicht erreicht. .

1

Die Beförderung von Packetsendungen bis 10 kg aus Deutschland nach Adrianopel, Konstantinopel, Jaffa und Jerusalem findet von jetzt ab auf Verlangen des Absenders auch auf dem Wege über Hamburg, und zwar mit Schiffen der Deutschen Levante⸗Linie, statt. Die Taxe für die auf diesem Wege zu befördernden Packete beträgt:

a. bei einem Gewichte bis zu 1 kg . . . . . 1

b6“ von mehr als 1 bis 5 kg 1 40

E11ö16“ . von mehr als 5 bis 10 kg 2 ₰, im Falle zu c. tritt das deutsche Inlandsporto für die Beförderun bis Hamburg hinzu. Werthangabe ist bis 1000 zugelassen. Die Versicherungsgebühr beträgt bei Packeten bis 5 kg 16 für je 240 ℳ, bei Packeten von mehr als 5 kg 12 für je 240 nebst der inländischen Versicherungsgebühr. Packete, welche auf dem neuen Leitwege befördert werden sollen, müssen mit dem Vermerk „Ueber Hamburg' versehen werden.

Ferner sind fortan im Verkehr mit dem deutschen Postamt in Konstantinopel Postpackete (bis 5 kg) mit Nachnahme auf dem Wege über Rumänien (Constantza), sowie auf dem Wege über Hamburg, Postfrachtstücke mit Nachnahme auf dem Wege über Hamburg zuͤgelassen. Der Meistbetrag der Nachnahme ist auf 800 festgesetzt worden. Die Nachnahmegebühr beträgt 1 für jede Mark oder einen Theil davon, mindestens 20 ₰; sie wird erforderlichenfalls auf eine durch fünf theilbare Zahl aufwärts ab⸗ gerundet. Der einzuziehende Betrag ist auf den Sendungen in Mark und Pfennig anzugeben. Die Uebermittelung der eingezogenen Summen an die Absender erfolgt mittels gebührenfreier Postanweisung.

Die am 29. September, 6. und 13. Oktober 1899 nach Trans⸗ vaal abgesandten deutschen Posten, die letzten der über Southampton und Kapstadt geleiteten, sind am 3. Januar d. J. von Kapstadt zurückgesandt worden und am 22. Januar d. J. in Köln wieder eingegangen. Hier sind sie sofort umgearbeitet und am 25. Seegs über Marseille nach Delagoa⸗Bay weitergesandt worden.

Ueber die Ursache der Verzögerung in der Rücksendung liegt bis jetzt noch keine Aeußerung der britischen Postbehörden vor.

Bremen, 25. Januar. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Dampfer „Bremen“, v. Australien kommend, 24. Jan. in Genua an⸗ gek. „Friedrich der Große“, v. Australien kommend, 24. Jan. in Fre⸗ mantle angek. und am 25 Jan. n. Bremen abgeg. „Oldenburg“, n. Ost⸗Asien best., 25. Jan. in Hongkong angek. „Kaiser Wilhelm II.“ 24. Jan. v. Genua n. New York abgeg. „Trave“, v. New York kommend, 25. Jan. in Bremerhaven angekommen.

Hamburg, 25. Januar. (W. T. B.) Hamburg⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer „Belgraviga, v. Neow Yorken. Hamburg, 24. Jan. Dover passiert. „Helvetia“, v. St. Thomas n. Hamborg, 24. Jan. in Havre angek. „Polaria“, P.hee über Havre n. Westindien, 24. Jan. v. Grimsby abgeg. „Adria“ 24. Jan. in Boston, „Alesia“ 24. Jan. in Hongkong angekommen.

London, 25. Januar. (W. T. B.) Castle⸗Linie. Dampfer „Raglan Castle“ heute auf Ausreise Madeira passiert.

Rotterdam, 25. Januar. (W. T. B.) Holland⸗Amerika⸗ Linie. Dampfer „Statendam“, v. Rotterdam n. New York, hente v. Rotterdam abgeg. „Werkendam“, v. New York n. Rotterdam, heute in Rotterdam, „Rotterdam“, v. Rotterdam n. New York, heute in New York angekommen.

Theater und Mufik.

Fnfolge der Hoftrauer sind nachstehende Aenderungen im Spielplan der Königlichen Theater vorgenommen worden:

Heute, Freitag, geht im Königlichen Opernhause anstatt Rossini's Oper „Der Barbier von Seoilla“ Kreutzer's Oper „Das Nachtlager in Granada“ in Scene. Die Vorstellung beginnt um 8 Uhr. Morgen, Sonnabend, wird Richard Wagner's Oper ienzi, der Attzie der Tribunen“ (25. Abonnements⸗Vorstellung) gegeben. Am Sonntag gelangt Gounod's Oper „Margarethe“ zur Aufführung (24. Vorstellung). Am Montag tritt Frau Nellie Melba als Violetta in Verdi's Oper „La Traviata“ auf. Die zu dem ange⸗ kündigten Gastspiel der Frau Melba als Rosina in der Oper „Der Barbier von Sevilla“ gekauften Billets behalten zu der gleichen, am 8. Februar stattfindenden Vorstellung ihre Gültigkeit.

Im Königlichen Schauspielhause geht heute, Freitag, an Stelle von Josef Lauff's historischem Schauspiel „Der Eisen⸗ zahn“, dessen Aufführung bis auf weiteres verschoben wird, Goethe's Trauerspiel „Clavigo“ in Scene. Morgen, Sonnabend, wird Josef Lauff’s historisches Schauspiel „Der Burg⸗ graf“ gegeben. Am Sonntag findet eine Aufführung von Schiller's Trauerspiel „Die Verschwörung des Fiesco zu Genua“ statt. Am Montag gelangt Goethe's Trauerspiel „Egmont“ mit der Musik von Beethoben zur Aufführung. Am gestrigen Todestage Ihrer Hoheit der Herzogin Friedrich zu Schleswig⸗Holstein wurde an Stelle des angesetzten Schwankes „Das Bärenfell“ Goethe's Schauspiel „Iphigenie auf Tauris“ aufgeführt.

Im Berliner Theater firdet die erste der angekndigten Sondervorstellungen am Sonnahend, den 3 Februar, Nachmittags 3 Uhr, statt. Zur Aufführung gelangt „Libussa“, Traueerspiel in fünf Akten von Grillparzer. Die Abonnementskarten können von . den 29. Januar, an im Bureau des Theaters (10 bis Feontag,

mittags und 6 bis 7 Uhr Nachmittags) in Empfang Sewa. .e⸗