anwalt konstatiert, daß die Verstöße auf dieser Zeche ganz ungeheuerlich gewesen seien. Man hat in den Arbeitszetteln Radierungen vorgenommen, um die Entdeckung zu verhüten. Die Gewerke sind nicht bestraft worden, sondern bloß die Betriebsführer und nur mit Geldstrafen. Diese Vorschrift der Gewerbeordnung muß entschieden abgeändert werden, wenn sie fortgesetzt in so hohem Maße übertreten wird, obwohl sie doch nur ganz mäßige Schutz⸗ maßregeln vorschreibt; eine fortgesetzte bewußte Uebertretung di ser Vorschriften muß mit Gefängniß bestraft werden. Den Revier⸗ beamten trifft keine Schuld, heißt es; weshalb, wird nicht gesagt. Ich bitte dringend, daß hier im Plenum ausführlich nachgewiesen wird, weshalb ihn keine Schuld trifft, obwohl er doch Veranlassung gehabt hat, zu warnen. Im vorigen Jahr ist hier die Frage der Betheiligung von Arbeiterdelegirten an der Kontrole erörtert worden. Es ist sehr bedauerlich, daß die Regierung diesem berech⸗ tigten Wunsche nicht nachkommt, da es sich doch um Erhaltung von Leben und Gesundheit der Arbeiter handelt. Daß die Grubenbesitzer, wie der Minister gemeint hat, dieser Arbeiterdelegirten sich bei der ersten Gelegenheit entledigen und sie ablegen würden, ist ein Vor⸗ wurf, den sich die Grubenbesitzer hoffentlich nicht gefallen lassen werden. Die Beamten mögen noch mehr Befugnisse erhalten, aber neben ihnen müssen Männer der wirklichen Arbeiterpraxis bei der Berginspektion betheiligt sein. Finanzielle Opfer werden hier nicht gefordert; je mehr Unglücksfälle verhindert werden, desto höher sind die Tantièmen der Direktoren.
Abg. Dr. Schultz⸗Bochum (nl.): Die Informationen, aus denen Herr Dasbach schöpft, sind sehr lückenhaft und unzuverlässig. Ueber die jugendlichen Arbeiter ergeben die Zeugenaussagen gerade das Gegentheil dessen, was hier ausgeführt worden ist. Es hat sich auch nicht um Ordnungswidrigkeiten gehandelt, welche sich Betriebsbeamte hätten zu Schulden kommen lassen; vor Gericht hat nicht ein solcher ge⸗ standen, sondern der Redakteur der sozialdemokratischen „Berg⸗ und Hütten⸗ arbeiter⸗Zeitung“. Die vorgekommenen Ordnungsverletzungen fallen sämmtlich den Bergarbeitern selbst zur Laft. Und nun kommt Herr Dasbach und häuft unter dem Schutz der parlamentarischen Redefreiheit solche ehrenrührigen Vorwürfe auf die Grubenbesitzer und ihr Verwaltungs⸗ personal. Mir fehlt es an einem parlamentarischen Ausdruck für ein solches Vorgehen. Wie sollen die Arbeiter zu den wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen kommen, die erforderlich sind, um die so verantwortungsvolle Aufsicht in den Bergwerken wahrzunehmen? Die Aufsichtsbeamten müssen das Vertrauen beider Parteien, der Arbeit⸗
eber und der Arbeiter, besitzen, und solche Vertrauens männer beider Parteien sind die Arbeiterdelegirten nicht. E“
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Daß in einem so ausgedehnten Bergbaubetriebe wie es der preußische Bergbau, namentlich der preußische Kohlen⸗ bergbau ist, Uebertretungen der bergpolizeilichen Vorschriften vor⸗ kommen, das ist eine beklagenswerthe Thatsache, die wir aber niemals ganz aus der Welt schaffen werden. (Sehr richtig!) Daß solche Ueber⸗ tretungen häufiger vorkommen, wenn der Verkehr eine aufsteigende Richtung nimmt, daß sie am häufigsten vorkommen, wenn die Kohlen⸗ förderung, die Kohlenproduktion eine fieberhafte ist und die Klagen über die Kohlennoth aus allen Theilen des Landes ertönen, darüber darf man sich auch nicht wundern. Die Aufgabe der Regierung ist es, durch ihre Bergaufsicht, soviel möglich, zu verhindern, daß solche Uebertretungen stattfinden, und wenn sie stattgefunden haben, dafür zu sorgen, daß die entsprechenden Bestrafungen eintreten.
Nun glaubt der Herr Abg. Dasbach der Regierung den Vorwurf machen zu müssen, daß sie in dieser Beziehung ihrer Aufgabe nicht vollständig gerecht geworden wäre, und hat zu dem Zweck Bezug ge⸗ nommen auf die Vorgänge bei den Zechen „Borussia“ und „Unser Fritz“. Daß bei der Zeche „Borussia“ die von ihm gerügten Unord⸗ nungen vorgekommen sind, ist eine Thatsache, die ich nicht bestreiten will, die ich meinerseits auch nur bedauern kann. Die Revierbeamten haben die Aufgabe, bei ihren Befahrungen der Gruben nicht vorher sich anzumelden, sofern dies nicht durch die Umstände geboten ist. Häufig ist es bei ausgedehnter Befahrung durch die Umstände geboten; soweit das nicht der Fall ist, soll die Befahrung eine unvermuthete sein. Das war schon bisher Vorschrift. Aus den Vorgängen bei der Zeche „Borussia“ habe ich aber den Anlaß genommen, nunmehr in einer detaillierten Verordnung im Einzelnen vorzuschreiben, wie bei den Be⸗ fahrungen seitens der Revierbeamten und künftig auch seitens der Ein⸗ fahrer verfahren werden soll.
Es ist also vorgeschrieben, daß der Regel nach die Befahrung nicht vorher angekündigt werden soll; nur wenn besondere Gründe vorliegen, namentlich wenn die Ausdehnung der Befahrung es noth⸗ wendig macht, daß eine Begleitung des einfahrenden Beamten durch einen Grubenbeamten stattfindet, soll eine Benachrichtigung statt⸗ finden, damit dieser Beamte zur Stelle ist. Das soll aber thunlichst unmittelbar vorher geschehen. Nur dann, wenn die Befahrung morgens früh beginnt, soll die Benachrichtigung am Abend vorher stattsinden dürfen; sonst soll das erst an demselben Tage geschehen.
Es ist dann ferner vorgeschrieben, daß bei der Befahrung selbst diejenigen Punkte, die besichtigt werden sollen, nicht vorher, sondern erst, wenn die Befahrung begiant, mitgetheilt werden sollen, daß ferner während der Befahrung des einen Punktes keine Mittheilung darüber gemacht werden soll, welcher andere Betriebspunkt demnächst befahren werden soll; das soll erft geschehen, wenn die Befahrung des ersten Betriebspunktes erledigt worden ist. Es ist endlich vorgeschrieben, daß da, wo Verschleierungen von unregelmaßigen Zuständen nachweisbar hervortreten, in unnachsichtiger Weise gegen die Beamten eingeschritten werden soll. (Bravo!)
Damit glaube ich, meinerseits das Meinige gethan zu haben, um solchen Unordnungen, wie sie in der Zeche „Borussia“ vorgekommen sind, vorzu⸗ beugen. Im übrigen mache ich darauf aufmerksam, daß gerade die Be⸗ rieselung der Gruben, die, wie der Herr Dasbach das richtig angeführt hat, von sehr großer Bedeutung für die Sicherung des Betriebes ist, auf meine Veranlassung in den letzten Jahren allgemein durchgeführt worden ist, zum theil auch gegen den Widerspruch der Grubenbesitzer. Ich glaube also, an der nöthigen Fürsorge hat es meinerseits nicht gefehlt.
Ich moͤchte dann ferner noch hervorheben, daß derjenige Betriebs⸗ führer der Grube „Borussia“, unter dem die erwähnten Unordnungen vorgekommen sind, inzwischen auf Veranlassung des Revierbeamten seine Stelle niedergelegt hat, und ein anderer an seine Stelle ge⸗ treten ist.
Was nun die Unordnungen auf der Zeche „Unser Fritz“ anbetrifft, so bestehen sie also darin, daß dort eine Beschäftigung der jugend⸗ lichen Arbeiter über die vorgeschriebene Zeit stattgefunden hat. Das ist von dem Revierbeamten zuerst wahrgenommen worden in einer Reihe leichter Uebertretungen, die ihm nur den Anlaß zu einer ent⸗ sprechenden Verwarnung an den Grubenvorstand gegeben haben. Es wäre wohl richtiger gewesen, wenn er schon damals mit Bestrafungen vorgegangen wäre, was ihm auch zu erkennen gegeben ist.
Ich muß aber hervorheben, daß es sich damals nur um leichtere Ueber⸗ tretungen handelte, bei denen man allerdings annehmen ko te, daß
eine Verwarnung vorläufig genügen würde. Die schwereren Ueber⸗ tretungen, die nachher Gegenstand der gerichtlichen Verhandlung ge⸗ worden sind, fallen in die Zeit, nachdem diese Verwarnung stattgefunden hatte. Im übrigen ist aber der Betriebsführer der betreffenden Zeche, unter dem diese Unordnungen vorgekommen sind, entlassen worden. Was die Strafen anbetrifft, die seitens des Gerichts verhängt worden sind, so enthalte ich mich darüber eines Urtheils, und ich glaube, Sie werden diese meine Auffassung billigen.
Das sind also die thatsächlichen Vorgänge, und das ist die Stellung, die die Regierung diesen Vorgängen gegenüber eingenommen hat.
Nun hat der Herr Abg. Dasbach aus diesen Vorgängen den Schluß gezogen, die Regierung müsse den Standpunkt, den sie bisher hinsichtlich der Frage der Betheiligung von Arbeiterdelegirten an der Bergaufsicht eingenommen habe, ändern und nunmehr mit der Einführung solcher Arbeiterdelegirten vorgehen. Meine Herren, ich habe nicht die Absicht, an dem Standpunkt, den ich im vorigen Jahre hier ausführlich dargelegt und begründet habe, gegenwärtig eine Aenderung eintreten zu lassen, und ich glaube: Sie werden das auch billigen. Das Institut der Ein⸗ fahrer ist erst jetzt zur Einführung gekommen; sie sind noch nicht alle angestellt; erst 35 Stellen sind gegenwärtig, zum theil erst eben, besetzt worden; die übrigen 15 werden noch zur Besetzung gelangen, weil es nicht so sehr leicht ist, die entsprechende Zahl solcher Beamten aus den Betrieben der Bergwerke der Staats⸗ und der Privatbetriebe herauszulösen. Erst wenn dieses Institut der Einfahrer zur Durch⸗ führung gekommen und wirksam geworden ist, erst dann kann über⸗ haupt die Frage entstehen, ob es angezeigt ist, Arbeiterdelegirte bei der Aussicht zu betheiligen. Denn darüber sind wir ja im vorigen Jahre alle einig gewesen, daß der Arbeiterdelegirte unter keinen Umständen selb ständig einfahren, sondern nur in Begleitung des Einfahrers seinen Dienst verrichten dürfte. .
Also zunächst müssen wir, wie ich im vorigen Jahre erklärt habe, abwarten, bis das Institut der Einfahrer vollständig durchgeführt und wirksam geworden ist. Erst dann stehen wir vor der Prüfung der Frage, ob es angezeigt ist, mit der Einführung von Arbeiter⸗ delegirten vorzugehen. Daß man dabei aber mit großer Vorsicht ver⸗ fahren muß, das habe ich bereits im vorigen Jahre ausführlich auseinandergesetzt, und daß es am allerverkehrtesten wäre, damit gerade in denjenigen Bezirken vorzugehen, wo seitens der Grubenverwaltungen. Widerstand gerade der Einführung einer solchen Art der Aufsicht entgegen⸗ gesetzt wird, das habe ich im vorigen Jahre ebenfalls nachgewiesen. Ichbin der Meinung, wenn man einen Versuch machen will, muß man ihn dort machen, wo auf einen solchen Widerstand nicht zu rechnen ist, also bei den Staatsgruben, wo außerdem in den vorhandenen Arbeiterausschüssen die Möglichkeit gegeben ist, solche Arbeiterdelegirten ohne besondere Wahlen einzuführen.
Ich bin in dieser meiner Auffassung, meine Herren, noch bestärkt worden dadurch, daß ich es nicht unterlassen habe, mich zugleich darüber zu informieren, wie nun die Einrichtung von Arbeiterdelegirten in Belgien, wo sie bekanntlich erst im Jahre 1897 eingeführt worden ist, sich bewährt hat. Darüber ist eine gedruckte Mittheilung vor⸗ handen in der Zeitschrift für Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen; sie ist ziemlich ausführlicher Natur. Es wird darin im Detail ausein⸗ andergesetzt, welche Mängel sich bei der Sache geltend gemacht haben, wie man sich bemüht hat, diese Mängel zu überwinden, wie es erst allmählich gelungen ist, den Arbeitern das richtige Verständniß für die Einrichtung, die Vorschriften und ihre Bedeutung beizubringen, daß sie sich nach und nach in die Sache hineingewöhnt haben und die Sache jetzt besser funktioniert, als es ursprünglich der Fall war. Die Aeußerung schließt mit folgendem Passus:
Es wäre verfrüht, wenn man schon heute sagen wollte, ob die Institution die erwarteten Erfolge zeitigen wird. Das Berichts⸗ jahr war kein glückliches; schwere Unfälle haben stattgefunden. Nur die Zukunft kann die Erwartungen, die man hegt, be⸗ stätigen.
Also Sie sehen, meine Herren, hier ist das Ergebniß der Er⸗ fahrungen, die man dort gemacht hat, durchaus geeignet, uns auch zu bestimmen, nicht vorschnell in der Sache vorzugehen, sondern erst dann vorzugehen, wenn erstens die Vorbedingungen für die Wirksamkeit einer solchen Einrichtung geschaffen worden sind und zweitens, wenn wir den genügenden Anhalt haben, daß sie nothwendig ist und sich bewähren wird. (Sehr richtig!) Das ist der Standpunkt, auf den ich mich im vorigen Jahre gestellt habe und den ich auch jetzt fest⸗ halte und bei dem ich glaube, auf die Zustimmung des Hauses rechnen zu dürfen. (Bravo!)
Abg. Lohmann⸗Ottweiler (nl.) meint, daß nur die aus dem Bergaufsichtsdienst hervorgegangenen unteren Bergbeamten, nicht solche aus den Gewerkschaften im stande seien, sachgemäß die Bergpolizei zu führen. Die Bergpolizeiordnung dürfe nur mit großer Vorsicht fest⸗ gelegt werden, sonst käme man zu einer gefährlichen Schablonisierung. Die großen Unternehmer thäten gut daran, ihrerseits die Gruben in einen solchen Zustand zu bringen, daß Verordnungen überhaupt über⸗ flüssig wären. Allerdings gebe es unter ihnen auch rückständige Elemente, wie auf der Grube „Unser Fritz“, die dann von den Sozialdemokraten dem ganzen Bergbau an die Rockschöße gehängt würden. Wolle der Arbeiter mitwirken, so möge er es für sich thun, nicht in Verbindung mit der Bergpslizei. Das schließe nicht aus, daß er über Mißstände gutachtlich gehört werde. Zu solchen Mittheilungen müßten die Arbeiter ermuntert werden, denn naturgemäß babe der Mensch eine Scheu, seine Ansichten dem Arbeitgeber gegenüber zu äußern. Das Beispiel Belgiens und Frankreichs in Bezug auf die Verwendung von Arbeiterdelegirten sei für uns nicht ermunternd. Die Bergaufsicht würde dadurch nur zu agitatorischen Zwecken gemißbraucht werden. Es würde sich empfehlen, allmonatlich die Grube von Arbeitervertretern befahren zu lassen und ihre Berichte entgegen⸗ zunehmen, wenn nicht hiervon Agitationen zu befürchten wären. Zur
Zeit müsse man es deshalb bei dem Bestehenden bewenden lassen und ruhigere Zeiten abwarten.
Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp.) weist darauf hin, daß nichts mehr den Unfrieden zwischen Arbeitgebern und Arbeitern schüre, als die Mängel in den Schutzvorrichtungen. Die Mitwirkung von Arbeiter⸗ delegirten bei der Uafallverhütung werde von der gesammten Berg⸗ arbeiterschaft gewünscht, nicht bloß von den sotaldemokratischen Bergarbeitern. In einem Jahre habe die Zahl der Todten im Berg⸗ betriebe 1000 betragen, wie amtlich konstatiert sei. Wie könne man es da den Arbeitern verdenken, wenn sie auch dazu heitragen wollten, daß ihre Frauen und Kinder nicht ihrer Ernährer beraubt würden? In Eng⸗ land, Frankreich und Belgien, wo Arbeiterdelegirte angestellt seien, sei die Zibl der Unfälle bedeutend geringer als in Preußen. Die Arbeiter würden manches in den Gruben bemerken, was von den Auf⸗ sichtsbeamten übersehen werde. An wissenschaftlicher Vorbildung seien die Revierbeamten selbstverständlich den Arbeiterdelegirten überlegen, nicht aber in Bezug auf praktischen Blick und Intelligenz, was be⸗ sonders in England anerkannt werde. Bergarbeiter, die 25 Jahre die Gruben befahren haben, verständen doch sicherlich etwas von der Sache, und in England hätten sie thatsächlich durch ihre Anzeigen G benunfälle erhütet. Die Arbeiter hätten ja viel⸗
leicht in mancher Beziehung gesündigt, die Hauptschuld an den Unglücksfällen trügen aber die Arbeitgeber, und es würde sehr viel zur Beruhigung der Bergarbeiter beitragen, wenn man ihre berech⸗ tigten Wünsche nach Anstellung von Arbeiterdelegirten erfüllte. Der Redner beschwert sich dann über die zahlreichen Ueber⸗ und Neben⸗ schichten. Warum führe man nicht in ganz Preußen die in West⸗ falen übliche 8Stundenschicht ein? Die lange Schichrdauer in diesen gefährlichen, gesundheitsschädlichen Betrieben erkläre großentheils die hohe Zahl der Unfälle. Die Aufmerksamkeit und geistige Spannkraft würden durch eine zu lange Arbeiszeit erschöpft. Arbeitgeber und Arbeiter sollten sich verständigen. Das sei auch in einem Falle bei Einführung der 8⸗Stundenschicht und beim Bau von Arbeiterwohnungen geschehen. Wie stehe es mit den Arbeiterausschüssen? Es würde sich empfehlen, die Arbeiterdelegirten aus Arbeiterausschüssen zu entnehmen. In den Berg⸗Gewerbe⸗ erichten u. s. w. säßen jetzt schon Arbeiter, ohne daß daraus ein chaden erwachsen wäre. Die Heranziehung der Arbeiter zu derartiger Thätigkeit sei das beste Mittel, die Arbeiter der Sozialdemokratie abwendig zu machen. Die Unternehmer betrachteten sich aber als Herren, die Arbeiter als Untergebene, und sie wollten zwischen sich und die Arbeiter keine andere Instanz einschieben lassen. Die Erfahrungen, welche mit den Arbeitern in den Gewerbe⸗ gerichten gemacht worden seien, sprächen auch für ihre Zu⸗ ziehung zur Bergbau⸗Aufsicht. Man behaupte, die Löhne der Bergarbeiter seien erheblich gestiegen. Gestiegen seien in dem staat⸗ lichen Betriebe die Erträge 828 erheblich, die Löhne dagegen nur um 2 bis 6 %. Die Löhne in Westfalen seien doppelt so hoch wie in Schlesien; die ersteren entsprächen nur dem wirklichen Bedürfniß, und man solle die Löhne nicht herabsetzen, wenn die Konjunkturen sich ver⸗ schlechtern. Die Hauptsache aber sei eine geordnete Arbeitervertretung unter Berücksichtigung der Würde der einzelnen Persönlichkeit. „Abg. Ißmer (freikons.) weist darauf hin, daß die Bergarbeiter⸗ löhne sehr bedeutend gestiegen seien. Der Etat für das Jahr 1900 nehme an Mehrausgaben für Löhne 5 620 030 in Aussicht. In dem Bergamtsbezirk Breslau und anderen Bezirken seien die Lohn⸗ steigerungen größer als die Steigerungen der Materialpreise, ein Beweis dafür, daß die Arbeiter an den Vortheilen der Preis⸗ steigerung theil genommen hätten. Die Löhne müßten aber so bemessen werden, daß sie nicht von der Konjunktur abhängen, damit sie nicht fielen, sobald auch die Preise der Produkte fallen. Die vom Abg. Hirsch empfohlene Verkürzung der Schichtdauer sei praktisch E“ da sie die Leistungen des Bergbaues vermindern würde. und ihre Aufmerksamkeit mehr abschwächen als eine längere Arbeits⸗ zeit. Zur Beaufsichtigung des Bergbaues gehörten theoretische Kennt⸗ nisse, vor allem Kenntniß des Grubenplans, wenn man nicht Ursache und Wirkung verwechseln wolle.
Besuch der Bergschule sei unentgeltlich und diese auch den Berg⸗ arbeitern zugänglich. Neuerungen in der Bergaufsicht sollten nicht ein⸗ geführt werden, solange die Resultate der bisherigen nicht vorläzen.
Abg. Schmieding (nl.) warnt vor der Verallgemeinerung ein zelner Mißstände, wie es der Abg. Dasbach gethan habe. und Arbeitgeber, führt er aus, haben genau dasselbe Interesse an de Verhütung der Unfälle. Meinungsunterschiede bestehen bei der Auf⸗ sicht nur hinsichtlich der Methode und Organisation. Eine aus Wahlen hervorgegangene Bergpolizei ist von Uebel. Die Bergwerks⸗ besitzer sollen unabhängig sein nach oben und nach unten. Es lieg im Interesse der Arbeiter, daß die Lohnbewegung eine langsame ung stetige ist. Die Bergwerksbesitzer haben ein warmes Herz für ihr Arbeiter; es bedurfte deshalb der Mahnung des Abg. Hirsch garnicht sie haben freiwillig gethan, wozu die soziale Gesetzgebung die andere Arbeitgeber erst gezwungen hat.
Abg. Dasbach: Der Minister hat meine Angaben bestätigt.
Auf der Zeche „Unser Fritz“ sind Ueberstunden vorgekommen; jugend liche Arbeiter haben ohne ausreichende Pausen bis 18 Stunden täglich gearbeitet im Widerspruch mit der Gewerbeordnung. Es hat Nie⸗
mand zu Gefängnißstrafe verurtheilt werden können, sondern nur zu
Geldstrafe, weil die Gewerbeordnung nur Geldstrafe vorsieht. Ich habe nichts Unwahres vorgetragen, sondern nur Zeugen aussagen angeführt. Nur wenn man Mijßstände verheim licht, werden die Leute wild. Die Herren sollten sich freuen daß auch Nichtsozialdemokraten diese Mißstände zur Sprache bringen. Statt dessen thut Herr Schultz so, als wiegelte ich die Leute auf. Er findet keinen Ausdruck, um mein Verfahren zu charakterisieren Ich finde einen Ausdruck, um sein Verfahren zu charakterisieren: ich finde in demselben eine unerhörte Verwechselung der Thatsachen. Um festzustellen, ob die Berieselungsvorrichtungen richtig sind, braucht ma nicht Physik und Chemie, sondern zwei gesunde Augen oder nur ein oder gesunde Hände. Auch hierin hat sich Herr Schultz einer Ver wechselung der Thatsachen schuldig gemacht.
Abg. von Bockelberg (kons.): Herr Hirsch thut so, als ob er der einzige Arbeiterfreund wäre. Ich bewundere feinen Muth, mit dem er die Aufsicht in seinem Sinne ausgestalten will. Im Bergbau ist eine Strafdisziplin unumgänglich nothwendig, und diese würde ge⸗ fährdet, wenn man die Polizeiaufsicht den Arbeitern unterstellen wollte. Wäre ich Bergarbeiter, so würde ich nach der Rede des Herrn Hirsch
sagen: Gott schütze mich vor meinen Freunden. Es käme ein agita⸗
torisches Element in den Bergbau, das nicht erwünscht
wäre. sichten keinen ausreichende
Werth. Die Einfahrer Vorbildung und eine nach oben und
Beruhigung, sondern Beunruhigung unter die Arbeiter getragen. Der
Normalarbeitstag ist eine sozialdemokratische Forderung und mag in
Westfalen am Platze sein. In Schlesien würde eine so intensive
Arbeit nicht dieselbe Leistung zeitigen, dort sind 10 Stunden nöthig. 8
Unfälle sind gerade in den ersten Schichtstunden eingetreten, in denen von Uebermüdung nicht die Rede sein kaun. Wären die Bergarbeiter⸗ löhne gering, so würden die Leute sich nicht zum Bergbau drängen. Wir wären froh, wenn sie sich mehr der Landwirthschaft zuwendeten. S—
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld
Meine Herren! Ich möchte noch auf zwei Fragen, die der Herr
Abg. Dr. Hirsch an mich gerichtet hat, eine kurze Antwort geben.
Die erste betraf die Thätigkeit der sogenannten Stein⸗ und
Kohlenfalb Kommission. Diese Kommission ist vor eineinhalb Jahren
von mir speziell zu dem Zweck eingesetzt worden, um genau zu unter⸗
suchen und Vorschläge zu machen, wie der besonderen Betriebsgefahr,
die bei dem Stein⸗ und Kohlenfall entsteht, vorgebeugt wird. Diese
Gefahr ist sehr groß. Es entfallen thatsächlich auf den Stein⸗ und Kohlenfall 40 % sämmtlicher Unfälle, also weit mehr als auf die
schlagenden Wetter, auf die nur 11 % entfallen. Es ist deshalb in der That von großer Bedeutung, einmal der Frage nachzugehen und praktische Vorschläge entgegenzunehmen, den kann.
Die Kommission ist zusammengesetzt aus praktischen Bergleuten, 8 aus Staatsbeamten, aus Privatbeamten, es sind auch Unterbeamte, auch praktische erfahrene Arbeiter hinzugezogen worden, welche ihre
Erfahrungen in der Kommission verwerthen sollen.
Diese Kommission verfähet sehr gründlich. Sie befährt sämmt⸗ 1
liche Gruben, weil bei jeder einzelnen Grube besondere Umstände, be⸗
sondere Verhältnisse in Betracht kommen und für jede Grube also
besondere Vorschläge gemacht werden müssen. Das dauert geraume Zeit. Deshalb hat die Kommission ihre Thätigkeit, obwohl sie bereits
seit anderthalb Jahren fungiert, noch nickt zum Abschluß gebracht.
Ich hoffe aber, daß sie in der Folge gute Früchte bringen wird. Die zweite Frage, die der Herr Abgeordnete stellte, bezog sich auf die
Eine intensivere Leistung würde die Bergleute mehr ermüden
Auch die Wetterkenntniß erfordere sehr eingehende Studien unter Anwendung mechanischer Werkzeuge. An Gelegenheit zur Erwerbung dieser Kenntnisse fehle es nicht. Der
Arbeiter
Unpraktische Vorschläge haben auch bei den besten Ab- müssen Beamtenqualität, unabhängige Stellung haben. Ist das nicht der Fall, so wird nicht
wie dieser Gefahr vorgebeugt wer⸗
Ueberschichten. Er nahm darauf Bezug, daß ich früher bereits erklärt habe, es liege in meiner Absicht, die Frage näher zu untersuchen, ob nicht einem Uebermaß von Ueberschichten durch polizeiliche Vor⸗ schriften vorgebeugt werden könne. Diese Untersuchung ist für das Ruhrrevier von mir veranlaßt worden; es ist ein Entwurf aufgestellt und berathen worden von Vertretern der Grubenverwaltungen unter Leitung des Ober⸗Bergamts. Bei diesen Berathungen stellte sich aber heraus, daß zunächst das Maß der Ueberschichten, das thatsächlich ver⸗ fahren wird, nicht so groß war, als man annahm. Es stellte sich heraus, daß bei Umrechnung auf acht Stunden pro Kopf und Monat zwei Ueberschichten sich ergeben, — also für jeden Arbeiter für den ganzen Monat zwei Ueberschichten! Daraus folgt nun noch nicht, daß nicht doch durch eine Uebermüdung von einzelnen Ar⸗ beitern Unfälle herbeigeführt werden können; diese Frage bleibt also Gegenstand der Untersuchung. Es wurde aber darauf aufmerksam gemacht, daß es vor allen Dingen wesentlich wäre, in der Unfall⸗ statistik bei der Untersuchung der Unfälle näher nachzuweisen, in welchem kausalen Zusammenhang die Unfälle namentlich bei Stein⸗ und Kohlenfall stehen mit der thatsächlichen Beschäftigung in den Ueber⸗ schichten, ob der einzelne verunglückte Arbeiter in einer Ueberschicht thätig gewesen ist oder in einer Schicht, die unmittelbar auf eine Ueberschicht gefolgt ist, sodaß man annehmen kann, daß ein kausaler Zusammenhang zwischen Unfall und Ueberschicht vorhanden ist. In dieser Hinsicht wurde nun anerkannt, daß es zunächst nöthig sei, bierüber weiteres Material zu beschaffen, um eine bessere Beurtheilung dieser Frage zu ermöglichen.
Die Beschränkung der Ueberschichten hat aber auch ihre Kehrseite, und besonders in der Gegenwart, wo wir ja in der Kohlenförderung nicht den ungeheuer wachsenden Ansprüchen genügen können, wo wir sogar so weit gekommen sind, daß die Beschaffung der Betriebskohlen für die Staatsbahnen auf Schwierigkeiten stößt. Ich habe deshalb geglaubt, unter diesen Umständen diese Frage nicht überstürzen zu dürfen, vielmehr zunächst das Material, das diese Frage betrifft, ver⸗ vollständigen zu müssen.
1 kons.) fürchtet, daß die vom Abg. Hirsch vor⸗ uschne.Hril cnlgec 2 seh. 2 die Sen ncg, detsch gefr⸗ und den sozialen Frieden stören würde. Die Zahl der Unfälle habe zwar stetig zugenommen, aber das sei nur ein Beweis dafür, daß die Segnungen der fozialen Gesetzgebung statistisch zu Tage ge⸗ treten seien. Die Schwere der Unfälle habe zweifellos abgenommen. 1000 Todte seien eine große Zahl, aber es komme doch auf den Prozentsatz an, und dieser sei gefallen. Die Aufsicht müßten un⸗ abhängige Leute führen, nicht Arbeiter, die thäten, was ihre Organisation ihnen vorschreibe.
Das Kapitel wird bewilligt.
Um 4 Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag,
11 Uhr, vertagt. (Außerdem Etat für Handel und Gewerbe.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Die Wohlfahrtseinrichtungen der „Bergischen Stahlindustrie“.
Das Herzogthum Berg, ein Theil des rechtsrheinischen Gebiets der Rheinprovinz, ist die Heimath der meisten Kleineisenwaaren. Werkzeuge aller Art, Scheren, Schlittschuhe ꝛc. werden ganz besonders in Remscheid und seiner Umgegend in einer fast unübersehbaren Zahl kleinerer und größerer Schmieden und Schleifereien hergestellt. Neben der blühenden Kleinindustrie, der die Regierung durch die musterhaft eingerichtete und geleitete Lehrwerkstätte in Remscheid verständnißvoll Unterstützung gewährt, ist im Laufe der letzten Zeit auch die Großindustrie auf den Plan getreten, welche hinsichtlich der Arbeiterfürsorge vermöge ihrer Kapitalkraft und Oecganisationsfähigkeit dem Klein⸗ und Mittelbetrieb überlegen ist. b 8
Eine der hervorragendsten Vertreterinnen der Großindustrie ist die „Bergische Stahlindustrie“ in Remscheid, eine Gesellschaft mit beschränkter Häaftung. Sie beschäftigt, wie wir der „Sozial⸗ Korr.“ entnehmen, gegenwärtig etwa 1480 Arbeiter und ein ansehn⸗ liches Kontingent von Beamten. Mit Hilfe ihrer Arbeiterschaft vermag die Gesellschaft nicht unerheblich über das von der Gesetzgebung Ver⸗ langte in den Leistungen der Versicherung hinaus zu gehen. Die Be⸗ triebskrankenkasse gewährt ihren Mitgliedern, soweit sie wenigstens 6 Monate ihr angehören, 39 Wochen, also dreiviertel Jahr, volle Unterstützung, d. h. freie ärztliche Behandlung und Arzneimittel neben einem Krankengeld von 50 % des Tagelohnes. Auch auf die Angehörigen der Arbeiter erstrecken sich die Vortheile der freien ärztlichen Behandlung, die Aporheke ist für diese zur Hälfte frei. Die Niederkunftsunkosten der Ehefrauen der Arbeiter fallen gleichfalls der Betriebskrankenkasse zur Last. Sterbegeld wird auch beim Tode der Frau, der Kinder und der im Haushalt lebenden nahen Verwandten
ezahlt. Für die Heilung Lungenkranker und die Erholung Genesender aben die Fabrikkrankenkasse, eine besondere Unterstützungskasse und die Geschäftskasse unmittelbar im letzten Jahre 2412 ℳ erlegt. Es wurden Patienten bezw. Rekonvaleszenten nach Lippspringe, Honnef, Aachen, Burtscheid und in andere Kurorte gesandt.
Um eine möglichst schnelle und sachgemäße Behandlung der vor⸗ kommenden Unfälle zu sichern, hat die Gesellschaft eine besondere Unfallstation errichtet, in welcher ein stoatlich geprüfter Heilgehilfe unablässig anwesend ist. Außerdem sind 17 durch einen Kassenarzt im Sam viterdienst ausgebildete Arbeiter zu sofortiger erster Hilfeleistung in den Werkstätten bereit, während eine weit größere Anzahl Leute durch die alljährlich im Winter abgehaltenen Samariterkurse auch schon vorgeschult sind. Die Unfallstation stellt übrigens dem ge⸗ sammten Publikum Remscheids ihre Dienste in weitherziger Weise zur Verfügung. Die Station ist mit 26 Stellen des Werkes durch Fern⸗ sprecher verbunden. -
Eine Arbeiter⸗Pensions⸗, Wittwen⸗ und Waisenkasse hat die Fabrik⸗ leitung bei ihrer Geündung mit 100 000 ℳ dotiert, Beiträge zu der⸗ selben werden nicht erhoben, sondern das Geschäft hat ihr eine Reihe von Spezialeinnahmen von Anfang an überwiesen. Im letzten Jahre bezogen 11 pensionierte Arbeiter, 18 Wittwen und 20 Kinder ins⸗ e 7791 ℳ Eine Kasse für außerordentliche Unterstützungen, i welche z. B. auch alle Strafgelder fließen, gewährt unter Um⸗ ständen, z. B. bei längerer Krankheit, Zuschuß zur Miethe oder weitere Beisteuer zur Heilung von Familienangehörigen, sendet solche
B. in Kurorte, Kliniken ꝛc. Za militärischen Uebungen einberufene annschaften erhalten für ihre Familien festgesetzte regelmäßige Unterstützungen. Für jugendliche und unverheirathete Arbeiter bis zu 25 Jahren ist in der Fabrik der Sparzwang eingeführt. Von jeder Löhnung werden mindestens 5 % einbehalten und bei der städtischen Sparkasse angelegt. Die Sparbeträge sind festgesetzt bis auf weiteres bei einem rbeiter von 14 Jahren auf ℳ 0,60 pro ½ monatl. Löhnung
1u“
7
17 2 40 60 20 8 Es steht jedem Arbeiter frei, auch höhere als die festgesetzten Beträge
16 5 1,— 90 1
18 1,
19 1, 3 1,80 b 2 21 83 8 2„ „ 8 2 Nach dem 21. Jahre bleibt der Mindestbetrag 2 ℳ pro Löhnung. einzahlen zu lassen. Die „Bergische Stahlindustrie“ fügt zu den Zinsen der städtischen Sparkasse 2 % vom ersparten Kapital als Prämie
hinzu. Die freie Verfügung über das Sparkassenbuch erhält der Sparer mit Beendigung des 25. Lebensjahres oder drei Wochen nach geschehenem Austritt aus der Beschäftigung bei der „Bergischen Stahl⸗ industrie“. Ferner kann der Sparer darüber auch bei Gründung eines Hausstandes verfügen. Bemerkenswerth erscheint die erfreuliche That⸗ sache, daß die Zahl der Sparer, welche sich freiwillig an der Spar⸗ einrichtung betheiligen, im steten Wachsen begriffen ist und überall die Neigung hervortritt, höhere Beträge zur Einlage zu bringen, als die angeführte Skala es vorschreibt.
Von den 1480 Arbeitern besaßen 729 Sparkassenbücher und zwar waren 387 zwangsmäßige und 342 freiwillige Sparer, welche zusammen ein Guthaben von 92 103 ℳ hatten. Von den insgesammt seit dem 1. Oktober 1887 wieder abgehobenen 221 410 ℳ wurden etwa 40 000 ℳ wegen erfolgten Austritts aus der Arbeit, 20 000 ℳ zur Begründung eines eigenen Hausstandes, 20 000 ℳ zum Erwerb eines Häuschens, 43 000 ℳ bei dringendem Bedarf im Haushalt und 4000 ℳ während der Militärdienstzeit der Sparer zurückgezogen.
Um den Arbeitern Gelegenheit zu geben, in mannigfachster Weise ihre Rechte wahrzunehmen und vor Verlusten, die nur zu leicht aus Unkenntniß der Gesetze hervorgehen, sich zu schützen, ist eine stets zu⸗ gängliche Auskunftsstelle in der Fabrik eingerichtei, wo sich die Arbeiter kostenlos und ohne Einbuße an Zeit Rath holen können. Die An⸗ gestellten der Auskunftsstelle sind zu strengster Verschwiegenheit ver⸗ pflichtet. Steuer⸗, Versicherungs⸗ und Militärangelegenheiten stehen oben an, Mieth⸗, Armen⸗, Straf⸗, Bau⸗ und Schulsachen kommen aber auch häufig zur Erledigung.
Zur Bekämpfung der Wohnungsnoth und zur Seßhaftmachung der Arbeiter wurde schon 1885 in Remscheid eine Gemeinnützige Bau⸗ gesellschaft gegründet, welcher die „Bergische Stahlindustrie“ im Interesse ihrer Leute ein Darlehn von 30 000 ℳ gewährte. Bis heute hat die Baugesellschaft 71 Häuser zum Kaufpreise von 5000 bis 9300 ℳ im Gesammtwerth von 526 825 ℳ erstellt. Da dieser Verein aber nicht allen Anforderungen genügen kann, gewährt die Gesellschaft ihren Arbeitern unter gewissen Bedingungen auch noch direkte Baukredite. Der Werth der auf diesen beiden Wegen von Arbeitern der Gesellschaft erworbenen, allerdings noch nicht voll ab⸗ gezahlten Häuser beträgt 355 480 ℳ
Doch auch für die Beamten hat die Gesellschaft durch Gründung von Pensions⸗, Wittwen⸗ und Waisenkassen gesorgt. Eine sehr wohl⸗ thätige, bisher noch in wenigen Großbetrieben vertretene Einrichtung ist ferner die im März 1899 ins Leben gerufene Kranken⸗, Sterbe⸗ und Unterstützungskasse für die Beamten. Die Kasse ist durch General⸗ versammlungs⸗Beschluß der betheiligten Beamten unter Mitwirkung der Gesellschaft als freiwillige Kasse ins Leben gerufen worden. Sie gewährt den Beamten in Krankheitsfällen freie ärztliche Be⸗ handlung, Arznei, freie Kur und Pflege in Heilanstalten und Bädern auf die Dauer von 39 Wochen nach bestimmten Sätzen. Die Familienangehörigen erhalten ebenfalls freie ärztliche Behandlung ein⸗ schließlich ärztlicher Geburtshilfe auf die Dauer von 39 Wochen; in Nothfällen können indessen auf Beschluß des Vorstands auch die übrigen, sonst nur den Mitgliedern zu gewährenden Leistungen ganz oder theilweise von der Kasse übernommen werden. Das Sterbegeld beträgt beim Tode eines Mitglieds 100 ℳ, einer Ehefrau 60 ℳ, eines sonstigen Familienangehörigen 30 ℳ, bei einem todt geborenen Kinde 10 ℳ An monatlichen Beiträgen zahlt jedes Mitglied 3 ℳ und die Gesellschaft für jedes Mitglied 1,50 ℳ Zur Sicherung der vcfsinftgen Betriebskosten hat die Kasse eine Zuwendung von 4000 ℳ erhalten.
Alle geschilderten Einrichtungen haben zwar nichts Staunen⸗ erregendes, aber sie gewähren ein gutes Bild dessen, was ein großer Fabrikbetrieb, auch ohne zu den Riesenunternehmungen zu gehören, im Interesse seiner Angestellten zu leisten vermag. Hobe Bewunde⸗ rung verdient gewiß alles das, was z. B. Krupp, die Farbwerke in Höchst a. M., die Optischen Werkstätten in Jena auf dem Gebiet der Arbeiterfürsorge leisten. Aber was diese thun, kann man bei aller Großartigkeit kaum als Vorbild hinstellen; denn es sind Schöpfungen von monopolartigen Betrieben, die fast der Konkurrenz entrückt sind und daher eine ausnehmend hohe Rente abzuwerfen im stande find, während die Stahlindustrie mit dem Wettbewerb des In⸗ und Aus⸗ landes zu rechnen hat und daher auch den anderen Unternehmungen der Großindustrie eher zur Nacheiferung vorgeführt werden kann.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Aachen meldet „W. T. B.“ unterm 5. d. M., daß die Zahl der Ausständigen im Wurmrevier im allgemeinen zurück⸗ gegangen ist, insbesondere auf den Gruben „Kempchen“, „Teut“, „Marie“ und „Laurweg“. Dagegen ist auf der auf holländischem Gebiet belegenen, ebenfalls der Vereinigungsgesellschaft gehörenden Grube „Preck“ etwa die Hälfte der Belegschaft, und auf der der Firma Moritz Honigmann gehörenden Grube „Nordstern“ sind 169 Mann in den Ausstand getreten. (Vergl. Nr. 33 d. Bl.)
Ein Arbeiterausstand hat, der „Rh⸗Westf. Ztg.“ zufolge, am Sonnabend bei der bedeutenden wö und Maschinen⸗ fabrik von Fried. Spies Söhne in Barmen begonnen. Die Arbeiter hatten die Forderung gestellt, den 10 9zstündigen Anbeitstag auf einen 10stündigen herabzusetzen. Dieser Forderung wurde auch sofort entsprochen, bei der Lohnzahlung am Freitag aber der auf † Stunde entfallende Betrag in Abzug gebracht. Etwa 300 Mann haben infolge dessen die Arbeit niedergelegt.
Zum Ausstand der Formstechergehilfen Deutschlands theilt die „Leipz. Ztg.“ mit, daß, nachdem die Verhandlungen zwischen den Vertretern der Prinzipalität und der Gehilfenschaft von dem Gewerbe⸗ gericht zu Köͤln a. Rh. zur Einigung geführt haben, am 1. Februar Sr evnn wieder aufgenommen worden ist. (Vergl. Nr. 295/ 1 1 8
Die Lage in den böhmisch⸗mährischen Kohlenrevieren ist, wie „W. T. B.“ berichtet, im allgemeinen noch unverändert. Doch hat der am 3. d. M. in den Werken der Staatseisenbahngesellschaft in Reschitza ausgebrochene Ausstand am 4. d. M. durch den Anschluß weitererer ktausend Mann an Ausdehnung zugenommen. Die Arbeiter fordern Herabsetzung der Arbeitszeit und besondere Löhne für die Nachtarbeit. — In Nürschan beschlossen die Arbeiter, auf die vor dem Einigungsamt gestellten Bedingungen der Werkbesitzer nicht einzugehen, sondern im Ausstand zu beharren. — Die Oderberger Röhrenwalzwerke haben den Betrieb wegen Kohlenmangels theilweise eingestellt. (Vergl. Nr. 33 d. Bl.)
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)
Außenhandel des deutschen Zollgebietes im Jahre 1899.
Die Gesammteinfuhr in das deutsche Zollgebiet im Jahre 1899 beläuft sich auf 5 495 853 000 ℳ gegen 5 439 676 000 ℳ im Vorjahr, weist also gegen das Vorjahr ein Mehr von 56 177 000 ℳ auf. Der Werth der eingeführten Edelmetalle beträgt 298 843 000 ℳ gegen 359 030 000 ℳ im Jahre 1898.
Die Gesammtausfuhr erreicht einen Werth von 4 151 707 000 ℳ gegen 4 010 565 000 ℳ im Jahre 1898, übersteigt also die Ausfuhr des Vorjahres um 141 142 000 ℳ Edelmetalle sind im Werthe von 160 287 000 ℳ gegen 253 999 000 ℳ im Jahre 1898 ausgeführt worden. -
Bei der Werthbemessung der Ein⸗ und Ausfuhrartikel sind die für 1898 festgesetzten Einheitswerthe zu Grunde gelegt, sodaß sich ein genauer Vergleich mit dem Vorjahr hinsichtlich der Handels⸗ bewegung ermöglicht. Die bedeutenden Zunahmen, welche sich sowohl bei der Einfuhr, als auch bei der Ausfuhr gegen das Vorjahr ergeben, müssen auf gesteigerte Ein⸗ und Ausfuhrmengen zurückgeführt werden.
Die Werthe der wichtigsten Ein⸗ und Ausfuhrartikel im Ver⸗ gleich mit dem Vorjahr und ihren prozentualen Antheil am Gesammt⸗ Einfuhr“⸗ und ⸗Ausfuhrwerth des Jahres 1899 ergeben die folgenden Zusammenstellun en: 1“
I. Einfuhr. 1898
Schafwolle, rohe
Baumwolle, rohe.
Weizen
Gold, roh, auch in Barren
Kaffee, roher
Mais .
Gold, gemünzt..
Gerste.
Bau⸗ und Nutzholz, gesägt; Kant⸗ hölzer u. s. w 8
Bau⸗ und Nutzholz, roh oder nur in der Querrichtung mit Axt oder Füs bearbeitet
Rohseide, ungefärbt
Wollengarn
115,5
Tabackblätter, unbearbeitete
Eier von Geflügel; Eigelb
““
Schmalz und schmalzartige Fette..
Chilesalpeter
Kopstchaohad Guntspercha autschuk un uttaper
Steinkohlen..
Bau⸗ und Nutzholz, nach der Längs⸗ achse beschlagen u. s. w
Obst und Beeren zum Genuß, frisch.
Roggen..
Eisenerze
Fleisch von Vieh, frisch und einfach zubereitet
Petroleum
Wolle, gekämmte
Maschinen aller Art
Braunkohlen..
Reis
Kleie, Malzkeime, Reisabfälle u. s. w.
Oelkuchen..
Baumwollengarn, auch Vigognegarn.
Leinsaat 8
Rindshäute, grüne und gesalzene
Wein in Fässern
Roheisen
Seidenwaaren “
Häute und Felle zur Pelzwerkberei⸗ ⸗ von Pelzthieren, auch Vogel⸗ älge
Federvieh, lebendes
Baumwollenwaaren
Palmkerne, Koprah, v w.
8f ö akaobohnen, roh
Heringe, gesalzene
Rindshäute, gekalkte und trockene..
Malz aus Gerste und Hafer...
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Butterbohnen
ute. Blasen, Därme, Magen
Floretseide, ungefärbt
Bücher, Karten, Musikalien Obst, getrocknet u. s. w 2 Rübsaat, Hederich⸗ und Rettig⸗
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Werth in Millionen sa Ma
266,9 219,9 182,0 143,4 139,6 134,3 127,1 126,8
116,0
110,4 108,0 104,2 91,7 90,6 89,7 77,9 76,4 75,7 75,1 73,4
72,8 69,2 67,4 64,6
64,4 62,3 60,3 60,1 56,9
54,7 53,3 52,2
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Wollenwaaren Baumwollenwaaren Zucker Maschinen aller Art Steinkohlen Seidenwaaren 128,8 Eisenwaaren, grobe, nicht abgeschliffen 117,7 Gold, gemünzt.. 208,2 Anilin⸗ und andere Theerfarbstoffe Bücher, Karten, Musikalien. Farbendruckbilder, Kupferstiche u. s. w. Kleider und Putzwaaren aus Baum⸗ wolle, Leinen, Wolle; Leibwäsche, wollene. . Lederwaaren, feine Leder, lackiertes, gefärbtes u. s. w... Eisenwaaren, feine Wollengarn.. Waaren aus ed
Koks
Klaviere u. s. w... Porzellan u. s. w., mehrfarbig u. s. w. Rindshäute 4
opfen Feofe und Felle zur Pelzwerkbereitung, von Pelzthieren, auch Vogelbälge . Eck⸗ und Winkeleisen Weizen Waaren, grobe, aus weichem Kaut⸗ schuck Waaren aus Kupfer u. s. w., feine.. Holzwaaren, feine; Holzbronze Wolle, gekämmte 1 Eisen, schmiedbares in Stäben u. s. w. Bunt⸗, Gold⸗ und Silberpapier.. Platten und Bleche aus schmiedbarem v11““ Baumwolle, rohe.. Silber, roh, auch in Barren.. Eisendraht Kautschuck und Guttapercha Mehl aus Getreide u. s. w auch Vigognegarn. Reis
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