8 landwirköschaftlichen Genossenschaften nicht schlechter behandelt werden
des e. von Werdeck bezüglich der Zentraldarlehnskasse für Deutsch⸗ land.
Werke nach Oesterreich zurückgegangen sei.
Urbes, hung ausgesprochen, mu
auf die Berufung an Schiedsgerichte, Erleichterung des Ausscheidens aus einer Knappschaftskasse beziehen muß.
weiter darauf eingehen, Freunde der
8
Eingreifen kann aber die Frage der freien Arztwahl bei den Knapp⸗
in Betracht, ein
befürworten? In der Budgetkommission hat der Minister auf eine Anfrage gesagt, daß die Knappschaftskassen über diese Fragen noch nicht
die Revision des Alters⸗ und Invaliditätsgesetz’s zum Abschluß ge⸗ kommen; der Berathung unterliegt die Revision der Unfallsgesetz⸗
einer eingehenden Erörterung werden.
die preußische Revision der Knappschaftsgesetzgebung erst eintritt,
rungen, welche die fianzielle Lage der Knappschaftskassen gefährden
die Knappschaftskassen selbst zu bestimmen, ob und wie viele Aerzte
kassen vorhanden, dem Bedürfniß Rechnung zu tragen.
daß er ist anerkannt,
mit freier t die Knappschaftsvorstände, in denen auch die Grubenbesitzer und
man die ausländischen Konsumenten nicht vor den Kopf stoßen, um sich den ausländischen Markt für schlechie Jahre zu erhalten. Ueber den Dortmund⸗Ems⸗Kanal kann Herr von Werdeck ganz ruhig sein, er dient mehr unserem Export als unserem Import. Die landwirth⸗ schaftlichen Genossenschaften werden ihre Kohlen immer daher beziehen, wo sie sie billig bekommen, eventuell auch aus dem Auslande, und daher braucht die Staatsverwaltung die Händler, um sich ihren Absatz zu sichern. Die Kohlennoth ist eine Leutenoth, die Kohlennoth können wir nur überwinden, wenn wir mehr Arbeiter in die Bergwerke
schicken können. Abg. von Werdeck (kons.): Die Ausfuhr nach Oesterreich hat
1897/98 um 420 000 t zugenommen; der Absatz im Inland ist um 8,4 %, nach dem Ausland dagegen um 9,7 % gestiegen, wie aus den Nachweisungen der Bergverwaltung hervorgeht. Der Redner hält seine Behauptung aufrecht, daß den landwirthschaftlichen Genossen⸗ schaften zu harte Bedingungen für den Kohlenbezug gestellt seien, namentlich der Zentral⸗Darlehnskasse für Deutschland.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld: 8
Meine Herren! Ich möchte Herrn von Werdeck und alle die Herren Mitglieder des hohen Hauses in solchen Fällen, wo sie glauben, daß die seitens des Regierungstisches vorgetragenen Ziffern nicht richtig seien, bitten, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir in der Lage sind, die zu Grunde liegenden Irrthümer aufklären zu können. Im Wege der öffentlichen Rede und Gegenrede ist eine solche Aufklärung sehr schwierig. Sie ist auch in diesem Falle außerordent⸗ lich schwierig; denn ich bin durch die Ausführungen des Herrn von Werdeck noch nicht überzeugt. Auf Seite 5 der „Nachrichten über die Verwaltung der preußischen Staatsbergwerke, Hütten und Salinen“ steht das, was Herr von Werdeck angeführt hat, nicht. Dagegen steht auf Seite 7 ausdrücklich, daß der Absatz der oberschlesischen Kohle nach Oesterreich, von dem er speziell gesprochen hat, im Jahre 1896/97 betragen hat 9210 %, im Jahre 1897/98: 9 5⁄10 %, im Jahre 1898 99: 8 %; er ist also unzweifelhaft doch heruntergegangen nach den von uns mitgetheilten Ziffern. Es wird nun nichts weiter übrig bleiben, als daß Herr von Werdeck die Güte hat, uns seine Ziffern zu zeigen, damit wir in der Lage sind, die Sache aufklären zu können. (Abg. von Werdeck, dem Herrn Minister sein Exemplar überreichend: Es steht Seite 5, wo ich mir erlaubt habe, die Stelle mit Blaustift anzustreichen!) — Die Sache ist also diese: Herr von Werdeck hat einen Abdruck aus der „Berg⸗ und Hüttenzeitung“ überreicht, in dem von dem Gesammt⸗ absatz der oberschlesischen Kohle gesprochen ist, während hier die Rede ist von dem Absatz der fiskalischen Kohle. Also was die Privaten dahin ausführen, das natürlich bin ich nicht in der Lage zu verantworten. (Abg. von Werdeck: Ich bitte um Verzeihung — Glocke des Präsidenten.)
Abg. von Brockhausen (kons.) verlangt gleichfalls. daß die
als die Händler. Ein Schaden für den Fiskus werde daraus nicht entsteben. Der Fiskus habe ein Interesse daran, das landwirthschaft⸗ iche Gewerbe zu unterstützen. Bequemer für die Verwaltung sei ja er Verkehr mit den Händlern, aber davon allein dürfe sich die Ver⸗
waltung nicht leiten lassen.
8 Geheimer Ober⸗Bergratb von Ammon bestreitet die Angaben
Abg. Gotbhein hebt hervor, daß die Ausfuhr der oberschlesischen
Bei dem Kapitel der Ober⸗Bergämter bemerkt
Abg. Dr. Hirsch (fr. Volksp.): Ich habe immer sachlich meine
aber leider konstatieren, daß ich
neulich hier ganz persönlich angegriffen worden bin. Wir müssen an er Reform des Knappschaftswesens festhalten, die sich unter anderem
Indessen will ich nicht weil im Reichstage mit Hilfe meiner Antrag auf Erlaß eines Berggesetzes mit großer
Mehrheit angenommen ist. Im Verwaltungswege ohne gesetzliches
Fafttrastn geregelt werden. Man kann keinem Menschen zumuthen, ch einen Arzt aufzwingen läßt; auch von ärztlicher Seite daß der Kranke vor allem Vertrauen zu seinem Arzt haben muß. Die Abhängigkeit der Aerzte von den Kassen⸗ vorständen muß beseitigt werden. Auch das Materielle kommt junger Arzt kann nicht leicht hoch⸗ kommen, weil die Leute sämmtlich versichert sind. Aus diesen Gründen muß das Zwangssystem aufgehoben werden. Daß die Kassen rztwahl zu theuer wirtbschaften, trifft nicht zu. Was
und die Grubenbeamten großen Einfluß haben, ab, diese Reform zu
entschieden hätten. Es sind aber wiederholt Anträge von den Kassen dahin gestellt worden. 8E1 Minister für Handel und Gewerbe Brefeld: Meine Herren! Der Herr Vorredner hat bereits die Auffassang ausgesprochen, daß es nothwendig sei, mit einer Regelung unserer Knappschaftsgesetzgebung dann vorzugehen, wenn im Reiche die Re⸗ vision der Versicherungsgesetze zum Abschluß gekommen sei. Nun ist
gebung; demnächst kommt die Revision des Krankengesetzes, und bei dieser Revision wird zweifellos die Frage der Arztwahl Gegenstand Unter diesen Umständen müßte es, glaube ich, der Auffassung des Herrn Vorredners entsprechen, wenn
nachdem diese Revision des Krankengesetzes im Reichstage stattgefunden hat. So sehr leicht und einfach ist aber die Frage auch nicht. Ich möchte namentlich darauf aufmerksam machen, daß die wirthschaftliche Lage vieler unserer Knappschaftskassen durchaus nicht so günstig ist, und daß andererseits die freie Arztwahl außerordentlich kostspielig ist, sodaß wir alle Ursache haben, vorsichtig zu sein bei solchen Aende⸗
können. Im übrigen haben wir gegenwärtig auch keinen Einfluß darauf,
sie außer dem einen Arzt annehmen wollen. Thatsächlich ist mir gesagt worden, daß an vielen Orten nicht ein, sondern mehrere Aerzte bereits vorhanden waren, die als Knappschaftsärzte bezeichnet sind. Es ist also die Bereitwilligkeit bei den Vorständen der Knappschafts⸗ Auf sie zwingend einzuwirken, bin ich nicht in der Lage; das würde nur nach Aenderung der Gesetzgebung möglich sein. G
Abg. Dr. Hirsch bestreitet, daß das System der freien Arztwahl ko Fipielgger sein werde; mehrere Aerste würden an Honorar nicht mehr bekommen als der eine, der jetzt alles allein mache.
Bei den Ausgaben für die Bergrevierbeamten trititt
Abg Schmieding gr) für eine Vermehrung der etatsmäßigen Stellen für Revierbeamte ein; im Dortmunder Bezirk seien von
etatsmäßig angestellt und erhielten 2100 bis 2700 ℳ, ihre Vorgesetzten, die Hilfsbeamten der Revierbeamten, monatlich 125 ℳ Diäten.
Abg. Gothein spricht seine Freude darüber aus, daß diese von ihm seit Jahren gegebene Anregung nun auch von anderer Seite gegeben werde. Aus Sparsamkeitsrücksichten begnüge sich die Bergverwaltung mit Hilfsbeamten. Die Verwaltung müsse aber ihre Beamten so stellen, daß sie existieren können. Nicht nur eine Vermehrung der etatsmäßigen Stellen, sondern auch eine Verkleinerung der Reviere sei nöthig. Im Gegensatz zum Abg. Dr. Schultz meint der Redner, daß die Bergarbeiter hinreichend befähigt seien, für die in Betracht kommenden Dinge an der Bergaufsicht theil⸗ zunehmen. Die Bergwerksbesitzer hätten selbst Vortheil von der Zu⸗ ziehung von Arbeiterdelegirten bei der Bergaufsicht; denn wenn ein ÜUnfall eintrete, könnten sie sich immer darauf berufen, daß der Arbeiterdelegirte selbst die Ursache des Unfalls vorher nicht bemerkt habe. Der Friede zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern würde durch nichts so sehr gefördert, wie durch die Mitarbeit der Arbeiter⸗ delegirten. Der Minister möge im Saarrevier, wo eine Gefährdung “ Friedens nicht zu befürchten stehe, einen Anfang damit machen.
Bei den Ausgaben für die bergtechnischen Lehranstalten
befürwortet
Abg. Macco bohrungen, damit festgestellt werde, 2 werden könnten, und wünscht ferner, daß die Geologen nicht nur für wissenschaftliche Zwecke thätig seien, sondern auch mit dem Publikum Fühlung nähmen, damit die Ergebnisse der geologischen Forschungen besser in die Praxis umgesett werden könnten. Um die Verwendung der Mineralien und Gesteinsmassen zu praktischen Zwecken in die Wege zu leiten, sollten die Geologen auch in Verbindung mit der Mechanisch⸗ Technischen Versuchsanstalt gebracht werden.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ich kann die Ausführungen des Herrn Vor⸗ redners zum großen Theil als berechtigt anerkennen, habe das auch schon bei früherer Gelegenheit gethan, wo dieselbe Angelegenheit hier zur Sprache gebracht worden ist. Es ist dringend erwünscht, daß gerade diese Erforschung des Flachlandes, die Arbeiten der Geologen auf dem Flachlande möglichst beschleunigt werden, weil ja sonst die Arbeiten an Werth verlieren. Es kommt darauf an, dieselben so weit wie irgend möglich auf das ganze Land auszudehnen. Ich bin auch nach dieser Richtung hin fortgesetzt bemüht gewesen, das Personal, was beschäftigt wird, zu vermehren und zu verstärken. Wenn Sie die Etats der letzten Jahre verfolgt haben, werden Sie gefunden haben, daß vor Jahren eine größere Zahl von geologischen Hilfskräften für diesen Zweck eingestellt sind. Auch in diesem Jahre ist wieder eine neue Kraft angestellt worden. Wir haben auch außerdem die Provinzen engagiert mitzuhelfen, beizutragen zu einer beschleunigten Erledigung dieser Angelegenheit. Ich muß aber bemerken, daß in der Sache selbst ganz erhebliche Schwierigkeiten liegen, da nicht die genügende Zahl von Geologen zur Verfügung steht. Sobald diese zur Verfügung stehen in genügender Menge, werden wir in noch schnellerem Tempo vorgehen. (Bravo!)
Die dauernden Ausgaben werden bewilligt.
Bei den einmaligen Ausgaben, und zwar bei der Position für den Neubau der Berg⸗Akademie zu Clausthal, bespricht
Abg. Schmeißer (freikons.) eingehend die Verhältnisse und die Aussichten des Bergbaues im Oberharz. Bei richtigem Betriebe reiche der Erzreichthum des Oberharzes noch für Menschenalter aus und werde auch für die Staats⸗Verwaltung günstige finanzielle Er⸗ gebnisse haben. 8
Die einmaligen Ausgaben werden bewilligt.
Es folgt der Etat der Handels⸗ und Gewerbe⸗ verwaltung.
Bei den Einnahmen an Gebühren für die Vereinen übertragenen Dampfkesseluntersuchungen berichtet
Berichterstatter Abg. von Jagow (kons.) über die Absicht der Regierung, die Dampfkesselrevisionen den Dampfkesselvereinen zu übertragen. Zur Beseitigung der Mißstände in der Dampffkessel⸗ revision empfehle die Regierung nicht die Vermehrung der Aufsi tts⸗ beamten, sondern die Uebertragung der Revision an die Vereine. Die Budgetkommission habe diese Absicht gutgeheißen.
Bei den Einnahmen aus den Baugewerksschulen berichtet
Berichterstatter Abg. von Jagow über die Neuerrichtung der beiden Baugewerksschulen in Aachen und Hildesheim.
Abg. Felisch (kons.) regt die Errichtung unterer Bauschulen auf dem Lande an. Damit wolle er keine Baugewerksmeister zweiter Klasse schaffen; denn die Baugewerksmeister auf dem Lande bedürften derselben Ausbildung wie diejenigen in dea Städten; aber den eigent⸗ lichen Bauausführenden bei tleinen Bauten auf dem Lande, den Polieren, müsse eine bessere Gelegenheit zur Ausbildung gegeben werden. Unter Anlehnung an die rochandenen Baugewerksschulen könne eine gaaze Rethe solcher unteren Schalen errichtet werden, wo ein Bedürfniß dazu vorliege; an beiden könnten auch dieselben Lehrer wirken. 8
Unter⸗Staatssekretär Lohmann: Ein Bedürfniß nach besserer Ausbildung der bauausführenden Poliere kann anerkannt werden; es bedarf aber sehr eingehender Erwägungen, auf welchem Wege dieses Ziel zu erreichen ist, und namentlich, ob der Anschluß an die Baugewerksschulen oder die Etrichtung selbständiger Schulen zu empfehlen ist.
Berichterstatter Abg. von Jagow referiert ferner über die Ent⸗ wickelung der Maschinenbauschulen, über die Betheiligung der Bern⸗ steinwerke an der Ausstellung in Paris und über die Ergebnisse der Königlichen Porzellanmanufaktur und des Königlichen Instituts für Glasmalerei.
Abg. Felisch (konf.) fragt an, ob nicht von der Königlichen
(nl.) eine umfangreichere Vermehrung der Tief⸗ welche Mineralien ausgebeutet
werden können. 8 Die Einnahmen werden bewilligt. G
Bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Ministers“, beantragen die Abgg. Felisch und Genossen:
die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, die Schaffung einer Gesammtvertretung aller in das Handelsregister von Berlin ein⸗ . Handels⸗ und Gewerbetreibenden baldigst in die Wege zu leiten und nöthigenfalls für Berlin von der in den §§ 2 und 36 des Gesetzes über die Handelskammern vom 24. Februar 1870/ 19. August 1897 ertheilten Befugniß zur Errichtung einer Handels⸗ kammer Gebrauch zu machen.
Abg Dr. Böttinger (nl.): Die Gewerbebetriebe werden einerseits von den Gewerbe⸗Inspektoren, andererseits von den Beauf⸗ tragten der Berussgenossenschaften überwacht. Die Polizeibehörde erläßt oft Vorschriften, die mit den bestehenden Unfallperhütungs⸗ vhfsehhaften im Widerspruch stehen. Eine Beseitigung der dadurch entstehenden Mißhelligkeiten wäre beiden Parteien erwünscht. Erschwert wird die Eintgung dadurch, daß die Wirkungskreise beider Otgane nicht bestimmt genug abgegrenzt sind. Wem soll der Betriebsunter⸗ nehmer folgen: den Anordnungen der Berufsgenossenschaft oder den⸗ jenigen der Polizeibehörde? Folgt er den ersteren nich so wird er von der Berufsgenossenschaft bestraft und in eine höhere Gefahrenklasse eingereiht, muß also höbere Beiträge zahlen, und befolgt er die poltzei⸗ lichen Anordnungen nicht, so hat die Staatsbehörde noch härtere Strafen für ihn. Die Beauftragten der Berufsgenossenschaften sind
Porzellan Manufaktur mehr als bisher Verbrauchsartikel hergestellt
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Ich glaube, Sie werden es begreiflich finden, wenn ich nicht in eine Erörterung der Frage eintrete, ob die Beauf⸗ tragten der Unfall⸗Berufsgenossenschaft oder die Gewerbe⸗Inspektoren, die amtlich berufenen Gewerbebeamten, das größere Maß von Sach⸗ verstand für die ihnen obliegenden Aufgaben in Anspruch nehmen können. Das ist eine Sache, die müssen sie unter sich ausmachen und an ihren Leistungen haben wir es zu prüfen. Ich glaube, wir wollen uns darüber nicht streiten. (Sehr richtig!) Im übrigen ist nicht zu verkennen, und ich kann darin mit dem Herrn Vorredner nur über⸗ einstimmen, daß die Zuständigkeit der Beauftragten der Unfall⸗ Berufsgenossenschaft und auf der anderen Seite die Zuständigkeit der Ge⸗ werbeaussichtsbeamten die Möglichkeit bietet, daß sie in Konflikt gerathen. Thatsächlich ist das auch gelegentlich der Fall gewesen; aber ich glaube nicht, daß die Konflikte, die vorgekommen sind, sehr tragisch zu nehmen sind. Ich glaube auch konstatieren zu können, daß in einzelnen Fällen sowohl auf der einen wie auf der anderen Seite das richtige Maß von Entgegenkommen nicht vorhanden gewesen ist. Im allgemeinen aber, glaube ich, kann man doch wohl annehmen, daß beide ihre Pflicht gethan haben. Nan bin ich damit einverstanden, daß es erwünscht ist, durch genauere Vorschriften das Verbalten beider Theile zu regeln. Ich glaube, der Zeitpunkt dafür wird gekommen sein, wenn die Unfall versicherungsgesetze, die ja gegenwärtig Gegenstand der Berathung im Reichstage sind, zur Verabschiedung gelangen. Soviel ich weiß, wir auch dieser § 120 e, der die Befugnisse der Beauftragten der Berufs genossenschaften feststellt, ebenfalls Gegenstand der Erörterung sein un vielleicht eine abweichende Fassung erhalten gegenüber derjenigen, die e gegenwärtig hat. (Bravo!) Wenn diese Verabschiedung erfolgt ist,
an die bezüglichen Organe dafür Sorge zu tragen, daß für die Folge
Die Anträge des Genossenschaftstages liegen mir noch nicht vor. Sobald sie vorliegen, werden sie einer eingehenden Prüfung unter zogen werden. (Zuruf des Abg. Dr. Böttinger: Sie werden über⸗ morgen festgestellt!) 8.
Abg Felisch: Mein Antrag konnte leider erst beute eingebracht werden, und die Fraktionen haben dazu noch keine Stellung nehmen können. Ich stelle daher anheim, den Antrag einer Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen. Der Antrag, den ich namens meiner politischen Freunde vertrete, berührt eine Mittelstandsfrage. Wir wollen damit der großen Zahl der Berliner Kaufleute und Gewerbe⸗ treibenden eine Vertretung für ihre Interessen schaffen. Die Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft vertreten 1880 Firmen, davon sind 1200 Börsenbesucher, 300 gehören der Großindustrie und nur 500 dem mittleren Kaufmanns⸗ und Gewerbestand an. Wir haben hier in Berlin 20 000 in das Handelsregister eingetragene Firmen. Der „Verein Berliner Kaufleute umfaßt nur 2000 Mit⸗ glieder und der „Zentralausschuß Berliner kaufmännischer und industrieller Vereine“ 4000 Mitglieder. Neben den Aeltesten der Berliner Kaufmannschaft können die sämmtlichen Gewerbetreibenden in einer Handelskammer zusammengefaßt werden, damit sie ein ständiges Organ für ihre Vertretung haben.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld:
Meine Herren! Es wird sich vielleicht empfehlen, daß ich gleich auf die Ausführungen des Herrn Vorredners über den vorliegenden Antrag, den er begründet hat, eine kurze Erklärung abgebe, die die Stellung der Staatsregierung kennzeichnet.
Der vorliegende Antrag und seine Begründung gehen von zwei Voraussetzungen aus, die ich beide als zutreffend bezeichnen muß. Die erste Voraussetzung ist die, daß die Korporation der Berliner Kauf⸗ mannschaft, die ja seit dem Jahre 1820 bereits als eine privilegierte Vertretung der Kaufmannschaft hier in Berlin besteht, keine voll⸗ ständig richtige und erschöpfende Vertretung im Sinne der gesetzlichen Bedeutung einer Handelskammer ist. Es ist weder die Industrie vollständig und genügend darin vertreten, noch auch der Kleinhandel. Es sind überhaupt von den registrierten Firmen, die also, wenn eine Handelskammer hier bestände, berechtigt wären, dem Verband der Handelskammer anzugehören, nur ein Zehntel vertreten durch die hiesige Korporation. Das ist natürlich ein zweifelloser Mangel, und es ist bereits bei der Berathung des Handelskammergesetzs von mir ausdrücklich anerkannt worden, daß dieser Mangel besteht, daß es erwünscht sei, ihm abzuhelfen. Schon damals wurde in Aussicht genommen, eine Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, die einen Zwang für die Aeltesten der Kaufmann⸗ schaft herbeiführen sollte, sich in eine Handelskammer umzuwandeln. Eine solche Bestimmung aber wurde abgelehnt; es gelangte aber dabei zum Ausdruck und wurde auch meinerseits konstatiert, daß durch die Bestimmung des § 2 und des § 44 Absatz 2 des Handelskammer⸗ gesetzes — in dem Antrage ist unrichtig der § 36 angegeben, das ist der alte Paragraph — daß durch eine Vergleichung dieser beiden Be⸗ stimmungen zweifellos sich ergab, daß dem Handels⸗Minister die Befugniß zusteht, für den Bezirk einer Korporation eine Handels⸗ kammer neben dieser Korporation zu errichten, also auch in Berlin eine Handelskammer zu errichten neben der vorhandenen Korporation. Es sind somit die beiden Voraussetzungen, aus denen der vorliegende Antrag begründet ist, vollkommen zutreffend.
Die Frage ist nun, ob der Zeitpunkt ein angemessener ist, nun
dam überzugehen, von der Befugniß, die mir hiernach zweifellos zu⸗ steht, in Berlin eine Handelskammer zu errichten, Gebrauch zu machen.
Das habe ich bisher nicht angenommen und möchte ich auch augen⸗ blicklich nicht annehmen und zwar deshalb, weil ich die begründete Hoffnung hege, auf einem anderen Wege dahin zu gelangen, daß die Berliner Korporation der Kaufmannschaft sich in eine Handelskammer umwandelt. Ich habe bereits, als es sich nach Verabschiedung des Handelskammergesetzes darum handelte, die betreffenden gesetzlichen Bestimmungen durch die Statuten der einzelnen Handelskammern zur Durchführung zu bringen, mit den Aeltesten der Kaufmannschaft darüber verhandelt, ob sie sich nicht in eine Handelskammer umwandeln wollten. Damals haben sie Bedenken gehabt, haben aber gleichwohl eine ganze Reihe von Aenderungen ihrer Statuten be⸗ schlossen, die in der That dazu führten, eine erheblich bessere Ver⸗ tretung des Handels und der Industrie in der Korporation der Aeltesten der Kaufmannschaft herbeizuführen. Gleichwohl sind sie für den Zweck noch nicht genügend.
Das wird nun auch, soweit mir bekannt geworden ist, seitens der Aeltesten der Kaufmannschaft in zunehmendem Maße anerkannt, und ich hege die Hoffnung, daß, wenn ich jetzt mit dem Vorstande der
Korporation in Verbindung trete, es mir wohl gelingen könnte, sie
dazu zu bestimmen, sich freiwillig in eine Handelskammer umzu⸗
46 Revierbeamten nur 17 etatsmähig angestellt. Die Einfahrer seien
ihre Anordnungen sollten maßgebend sein.
sachverständig genug in Bezug auf die Unfallverhütungsvorschriften, und
wandeln. Denn es ist nicht zu verkennen, daß dieser Weg vorzuziehen
wird der Zeitpunkt gekommen sein, um durch genauere Anweisungen
Konflikte nicht vorkommen. 8
ist der zwangsweisen Errichtung einer Handelskammer neben der vorhandenen Korporation. Denn die Korporation hat durch das Handelskammergesen Rechte übertragen erhalten, die man ihr nicht entziehen kann; sie ist außerdem eine privilegierte Korporation, die ein sehr bübsches Vermögen besitzt, und es ist auch erwünscht, daß dieses Vermögen nach wie vor den Zwecken dienstbar erhalten wird, für die es augenblicklich bestimmt ist. Das alles würde erreicht werden, wenn wir die Korporation in eine Handelskammer umwan⸗ deln würden; dagegen würde es nicht erreicht werden, wenigstens nur in unvollkommenem Maße, wenn wir neben der Korporation eine Handels⸗ kammer errichteten. Ich würde deshalb den Weg der friedlichen Verstän⸗ digung mit den Aeltesten der Kaufmannschaft entschieden vorziehen, und ich glaube, daß die heutige Verhandlung und auch die Auffassungen, die hier im Hause hervorgetreten sind, wohl dazu beitragen werden, die augenblickliche Stimmung in der hiesigen Kaufmannschaft günstig zu beeinflussen. Mir persönlich würde das nur erwünscht sein können und ich werde das Meinige zu thun nicht unterlassen, um das Ziel zu erreichen. (Bravo!)
Abg. Wallbrecht (nl.) bittet den Minister, darauf hinzuwirken, daß die Lehrer der Handwerker⸗ und Kunstgewerbeschulen und ähnlicher Kommunalanstalten fest angestellt werden.
Abg. Felisch zieht mit Rücksicht auf die wohlwollende Erklärung des Minaisters seinen Antrag zurück.
Ein Regierungskommissar erwidert dem Abg. Wallbrecht, daß Verhandlungen mit den Gemeinden über die Anstellung der er⸗ wahnten Lehrer eingeleitet und Grundsätze für diese Anstellung auf⸗ gestellt seien, mit denen sich die Gemeinden nunmehr einverstanden erklären müßten. Im Laufe dieses Sommers würden die Verhand⸗ lungen hoffentlich zu Ende geführt werden.
Abg. Dr. Barth (fr. Vag.): Wir sind mit den Ausführungen des Abg. Felisch in mehr als einem Punkte nicht einverstanden und können daber auch nach Zurückziehung des Antrags nicht schweigen. Daß die Umwanoöolung der Aeltesten der Kaufmannschaft in eine Handelskammer besser wäre als die Neugründung einer Handels⸗ kammer, darin stimme ich dem Minister bei. Ob aber der Minister befugt ist zur Bildung einer Handelskammer, ist mir zweifelhaft. Nach dem Gesetz kann der Minister die Errichtung einer Handels⸗ kammer genehmigen, aber es muß doch erst ein Antrag der Interessenten vorliegen. Die Herren Konservativen sprechen hier über die Angelegen⸗ beiten des Handels, uns wollen sie es aber verwehren, über die Verhält⸗ nisse der Landwirthschaft zu sprechen. Für sich nehmen sie also diesen engherzigen Standpunkt nicht in Anspruch, und ich begrüße dies als einen Fortschritt. Jedesmal., wenn das Wort Mittelstand fällt, be⸗ ginnt die Aera der leeren Phrasen; kein Mensch kann sagen, was der Mittelstand ist. Die Herren, die davon sprechen, verstehen immer diejenigen darunter, welche bei den Wahlen für sie stimmen sollen. Wenn sich soviel Kaufleute von der Korporation der Aeltesten fern balten, so beweist das eben, daß sie gar kein Interesse dafür haben. Man will den Kaufleuten eine bureaukatische Organisation schaffen. Im öffentlichen Interesse liegt keine Veranlassung dazu vor. Eine Handelskammer darf nicht mit einem Ballast von Leuten beschwert werden, die über⸗ haupt kein Interesse daran haben und nicht mitarbeiten wollen. Wenn neben den Aeltesten eine Handelskammer geschaffen würde, so würde ein wahres Tohuwabohu eintreten. Man kann nur mit den Aeltesten der Kaufmannschaft sine ira et studio in Verhandlungen darüber treten, ob 8 eine Handelskammer bilden wollen. Jeden⸗ falls liegt kein Anlaß vor, die Sache irgendwie zu überstürzen. Ein sehr eigenthümlicher Vorgang ist die Unterdrückung der Berliner Spiritusnotiz. Diese Notiz hat drei Jahre unbeanstandet bestanden, auch die Agrarier hatten keinen Anstoß daran ge⸗ nommen. Jetzt auf einmal unterdrückt sie der Ober⸗Präsident, weil die Spiritusbörse eine gesetzwidrige Existenz führe, da kein Vorstand für dieselbe bestehe. Das Ober⸗Verwaltungsgericht hat dagegen seiner Zeit die Feenpalast⸗Börse als Börse angesehen, obwohl sie keinen Vorstand hatte. Uebrigens führt der Vorstand der Fondsbörse die Aufsicht über diesen Spiritushandel. So lange die Agrarier mit der Spiritusbörse einverstanden waren, war alles in schönster Ordnung. Plötzlich paßte aber der Landwirthschaftskammer die Spiritusnotiz nicht mehr, und da wurde sie brevi manu unterdrückt und gerade zu einer Zeit, in der man über die Wiederherstellung der Produktenbörse ein Einverständniß zu erzielen scheint. Das wirft ein eigenthümliches Streif⸗ licht darauf, in welchem Abhängigkeitsverhältniß selbst die obersten Behörden zu den Agrariern stehen. Sobald die Landwirth⸗ schaftskammer etwas wünscht, beeilen sich die Herren, in Funktion zu treten. Es ist doch höchst bedenklich, plötzlich einen Zustand zu be⸗ seitigen, den man drei Jahre hat bestehen lassen. Wir haben es hier mit einem Minister für den Handel und nicht gegen den Handel zu thun. Ich bitte den Minister um eine Mittheilung darüber, welche
sachlichen Gründe dazu geführt haben, daß in dieser brüsken und
schroffen Weise gegen die Spiritusbörse vorgegangen wurde.
Minister für Handel und Gewerbe Brefeld: ““
Meine Herren! zurückkehren, der den Herrn Vorredner beschäftigt hat, zu der Frage, ob dem Handels⸗Minister die Berechtigung zusteht, eine Handels⸗ kammer auch in denjenigen Beirken zu errichten, in denen bereits eine Korporation der Kaufleute besteht. Daß diese Berechtigung vor⸗ handen ist, kann einem Zweifel nicht unterliegen. Der Handels⸗ Minister hat die Befugniß, gemäß den Anträgen, die aus den be⸗ treffenden Kreisen an ihn gelangen, eine Handelskammer zu errichten. Natürlich ohne daß solche Anträge vorliegen, wird der Handels⸗ Minister eine Handelskammer nicht errichten. Sie können aber ganz sicher sein, daß solche Anträge kommen; sie haben vorgelegen und werden wiederkommen. Wenn sie vorliegen, werde ich diese Anträge prüfen und daraufhin meine Entscheidung treffen. Wenn andere Interessen vorhanden sind, die diesen Anträgen entgegen sind, so können sie sich auch melden; ich werde sie ebenfalls prüfen bei der Entscheidung, die ich zu treffen habe.
Daß es aber zulässig ist, neben einer bereits vorhandenen Korporation eine Handelskammer zu errichten, wird in § 44 Abs. 2 des Handelskammergesetzes zum Ausdruck gebracht. Dort heißt es:
Die in Absatz 1 aufgeführten Körperschaften sind befugt, sich
in Handelskammern umzuwandeln oder, falls eine Handels⸗
kammer für den Bezirk besteht, sich mit dieser zu vereinigen.
Es ist also da direkt die Möglichkeit vorgesehen, daß in einem solchen Bezirk eine Handelskammer besteht. Wenn also hierdurch die Möglichkeit anerkannt ist, daß in einem Bezirk neben der Korporation eine Handelskammer errichtet wird, so hat der Minister zweifellos die Befugniß, auch dort eine Handelskammer zuzulassen, wo bereits eine Korporation im Sinne des Absatz 1 vorhanden ist.
Nun komme ich zu der Frage der Spiritusbörse. Zunächst muß ich hier konstatieren, daß das, was der Herr Ober⸗Präsident in dieser Sache verfügt hat, in meinem ausdrücklichen Auftrage geschehen ist, und daß ich ganz allein die Verantwortung dafür übernehme. (Bravo! rechts.) Ich habe gleich nach Einführung der Börsen⸗ ordnung, als mir die Mittheilung gemacht wurde, daß an der Börse noch Spiritus und Oel gehandelt würde, erklärt, das sei ungesetzlich und dem müßte entgegengetreten werden, da eine Produktenbörse — eine legale Produktenbörse, bemerke ich Herrn D. )— hier in Berli
Ich möchte zunächst zu dem ersten Gegenstand
icht existiere. Ein Vorstand 1.
zeiner Produktenbörse ist die nothwendige Voraussetzung für eine sola
legale Börse; ein Vorstand existiert nicht, und demnach existierte auch eine legale Produktenbörse nicht. (Sehr richtig! rechts.) Nur an einer legalen Produktenbörse durften aber Oel und Spiritus gehandelt werden. Ich erklärte also, es sei unzulässig, daß dort Oel und Spiritus gehandelt werden. Darauf wurde mir berichtet, es läge im allseitigen Interesse, sowohl der Produzenten wie der Käufer, daß man den Handel in Oel und Spiritus vorläufig nicht beanstande, und zwar deswegen nicht, weil Verträge in großer Zahl geschlossen seien, die alle auf die Berliner Börsennotiz gestellt wären und für deren Abwickelung jeder Anhalt vollständig entfiele, wenn keine Börsennotiz vorhanden wäre. Es schlugen deshalb die Aeltesten vor, ich möchte diesen Zustand tolerieren, der auch von seiten der Land⸗ wirthschaft nicht beanstandet werden würde, und zwar in der Weise, daß die Preise, zu denen dort gehandelt würde, von den amtlichen Kursmaklern den Zeitungen angegeben würden, sodaß man sie dann als Börsennotiz behandelte.
Das ist nun drei Jahre hindurch geschehen und keiner hat sich darüber beschwert. Ich bin doch der Meinung, daß ich einen solchen Zu⸗ stand, wenn er auch ungesetzlich ist, aber niemandem schadet, allen nützt, bestehen lassen darf (hört, hört! links), weil doch der öffentliche Nutzen wichtiger ist als die gesetzliche Vorschrift. (Sehr richtig! rechts. Unruhe und Zurufe links.) Ganz anders liegt aber die Sache, sobald von zuständiger Seite hiergegen eine Beschwerde erhoben wird. Darüber habe ich niemals einen Zweifel gelassen, daß, sobald eine solche Beschwerde, mag sie von einer Handelskammer oder von einer Landwirthschaftskammer ausgehen, erhoben wird, dann dieser Zustand beseitigt werden muß, weil er eben den gesetzlichen Vorschriften nicht entspricht. Nun ging im Dezember des letzten Jahres dieser Antrag seitens der Landwirthsschaftskammer ein, zu einer Zeit, wo mir von den Interessen des Ringes überhaupt gar nichts bekannt war. Ich habe ohne weiteres den Auftrag ertheilt: nunmehr muß das, was bis dahin gestattet ist, im beiderseitigen Interesse gestattet war, aufhören, weil es nicht mehr den allseitigen Interessen entspricht. Ist das nun nicht korrekt? (Sehr richtig! sehr gut! rechts. Lebhafte Zurufe und Widerspruch links.) Ich meine, das muß jeder verständige Mensch anerkennen. Und deshalb habe ich also den Auftrag ertheilt: von jetzt an darf die Vermitte⸗ lung dieser Geschäfte durch die amtlichen Kursmakler nicht mehr stattfinden. Darauf beschränkt sich die von mir getroffene Anordnung. Diese Anordnung muß durchgeführt werden. Was geschieht bei der Wiedereröffnung der Produktenbörse, ist eine Sache für sich. In der Börsenordnung ist allerdings vorgesehen, daß an der Produktenbörse Spiritus gehandelt wird, und wenn die Produktenbörse wieder eröffnet sein wird, wird selbstverftändlich auch der Handel in Spiritus dort zugelassen werden müssen. Die Frage, ob und wie lange er zuͤgelassen wird, ist eine Frage, die nachher zu beurtheilen sein wird, wenn man die Art und den Umfang der dort gemachten Geschäfte in Spiritus genau zu übersehen und zu beurtheilen in der Lage ist. (Bravo! rech ts.)
Gegen 4 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.
Höhe der Schneedecke in Zentimetern am Montag, den 5. Februar 1900, um 7 Uhr Morgens.
Mitgetheilt vom Königlich preußischen Meteorologischen In (SüStationen nach Flußgebieten geordnet.)
1 Oestliche Küstenflüsse. 1ö“ Memel (Dange) 12, Tilsit (Memel) 4, Insterburg (Pregel) 1, Heilsberg (Pregel) —, Königsberg i. Pr. (Pregel) 2.
Weichsel.
Czerwonken (Bobr, Narew) 11, Marggrabowa (Bobr, Narew) 3, Klaussen (Pissa) —, Neidenburg (Wkra) 3, Osterode (Drewenz) 0, Altstadt (Drewenz) 2, Konitz (Brahe) 4, Bromberg (Brahe) 0, Graudenz 0, Berent (Ferse) 6, Marienburg (Nogat) 2, Hoppendorf (Mottlau) 12.
Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. Lauenburg i. P. (Leba) 0, Köslin (Mühlenbach) —, Schivelbein
(Rega) 3. — Oder.
Schillersdorf 0, Leobschütz (Zinna) 0, Ratibor 0, Beuthen (Klodnitz) 0, Oppeln 0, Habelschwerdt (Glatzer Neisse) 0, Brand (Glatzer Neisse) 55, Reinerz Elsse Neisse) 26, Glatz (Glatzer Neisse) 0, Görbersdorf (Glatzer Neisse) 29, Friedland (Glatzer Neisse) 21, Weigelsdorf (Glatzer Neisse) 0, Rosenberg (Stober) 0, Breslau 0, Liegnitz (Katzbach) 2, Fraustadt (Landgraben) 2, Schwar⸗ mitz 4, Grünberg 4, Gottesberg (Bober) —, Krummhübel (Bober) 10, Wan (Bober) 54, Eichberg (Bober) 6, Schreiberhau (Bober) 19, Warmbrunn (Bober) 6, Bunz⸗ lau (Bober) 6, Görlitz (Lausitzer Neisse) 7, Frankfurt 6, Ostrowo (Warthe) 0, Posen (Warthe) 1, Tremessen (Warthe) 0, Samter (Warthe) 2, Paprotsch (Warthe) 4, Neustettin (Warthe) 3, Deutsch⸗ Krone (Warthe) 1, Landsberg (Warthe) 8, Stettin 3, Pammin (Ihna) 4, Prenzlau (Uecker) 5, Demmin (Peene) 0.
Kleine Flüsse zwischen Oder und Elbe.
Greifswald —, Putbus 3, Güstrow (Warnow) 1, Rostock (Warnow) —, Kirchdorf auf Poel 1, Segeberg (Trave) 0, Lübeck (Trave) —, Eutin (Schwentine) —, Plön (Schwentine) 1, Schleswig (Schlei) —, Flensburg —, Gramm (Fladsau) 5, Westerland auf Sylt 0, Wyk auf Föhr 0, Husum 3, Meldorf 0.
Elbe.
Torgau 7, Dessau (Mulde) 4, Scheibe (Saale) 26, Neuhaus a R. (Ferl. 37, Jena (Saale) 14, Stadtilm (Saale) 11, Dingel⸗ ttädt (Saale) 6, Erfurt (Saale) —, Sondershausen (Saale) 9, Nordhausen (Saale) 2, Greiz (Saale) 4, Altenburg (Saale) 11,
alle (Saale) 8, Klostermansfeld (Saale) 11, Bernburg (Saale) 7,
lauzig (Saale) 10, Brocken (Saale) —, Quedlinburg (Saale) 10, Harzgerode (Saale) 17, Magdeburg 3, Neustrelitz (Havel) 6, Kottbus (Havel) 9, Dahme (Havel) 14, Berlin (Havel) 4, Blankenburg bei Berlin (Havel) 3, Spandau (Havel) 4, Heinersdorf, Kr. Teltow (Havel) 8, Potsdam (Havel) 11, Brandenburg (Havel) 2, Kvritz (Havel) 2, Gardelegen (Aland) 6, Waren (Elde) 9, Marnitz (Elde) 2, Schwerin (Elde) 0, Dömitz (Elde) 2, Uelzen (Ilmenau) 0, Lüneburg 88.28 0, Neumünster (Stör) —, Bremervörde (Oste) —, Helgo⸗ and —.
Weser.
Meiningen (Werra) 7, Liebenstein (Werra) 8, Schnepfen⸗ thal (Werra) 20, Witzenhausen (Werra) —, Fulda (Fulda) —, Schwarzenborn (Fulda) 12, Cassel (Fulda) 0, Uslar 2, Dri⸗ burg (Nethe) 0, Hersord (Werre) 0, Nienburg 0, Scharfenstein (Aller) 31, Brocken (Aller) —, Ilsenburg (Aller) —, Wasserleben (Aller) 6, Fiesansch-sg (Aller) 2, Helmstedt (Aller) 3, Celle
ver
Bfsel.
Ems. 8 Gütersloh (Dalke) 0, Münster i. W. —, Lingen 0, Osnabrück (Haase) —, — (Haase) —, Aurich —, Emden 0.
Rhein.
Darmstadt 0, Coburg (Main) 0, Frankenheim (Main) —, Gelnhausen —, Frankfurt (Main) 0, Wiesbaden —, Geisen⸗ heim 0, irkenfeld (Nahe) 4, Marburg (Lahn) 0, Weilburg (Lahn) 0, Schneifel⸗Forsthaus (Mosel) 11, Bitburg (Mosel) 0, von der Heydt⸗Grube (Mosel) 0, Trier (Mosel) 0, Neuwied 0, EEEEEEETTöö“”
„ Arnsberg uhr) 2, rilon uhr) 3, „Asten (Ruhr) 7, Dortmund 0, Kleve 0, Aachen (Maaß) 4. h 8
Der Höhe von 1 cm Schneedecke entsprachen: 3.1 mm Schmelz⸗
1.8 wecsen — 2,0
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(Rega) 1.
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Statistik und Volkswirthschaft.
“ Landwirthschaftliches Genossenschaftswesen .““ im Königreich Sachsen. 1 „Bei dem hohen Stande des Volksschulwesens, der dichten Be⸗ völkerung und dem intensiven Wirthschaftsbetrieb waren, so sollte man meinen, im Königreich Sachsen die Vorbedingungen zu einer besonders günstigen Entwickelung der landwirthschaftlichen Genossen⸗ schaften gegeben. Aber gerade die Industrialisierung des Landes mi seinen vielen, stetig wachsenden städtischen Bevölkerungszentren er leichterte es dem Landwirth, selbst dem kleineren, auf eigene Hand vorwärts zu kommen. Immerhin suchten die landwirth schaftlichen Vereine für Schaffung von Darlehnskassen und Bezugs genossenschaften schon in den sechziger Jahren einzutreten Diesen Bestrebungen kam das sächsische Genossenschaftsgesetz von 1868 durch Gestattung der beschränkten Haftpflicht entgegen. Unter dessen Herr schaft trat eine Reihe solcher Genossenschaften ins Leben, von denen 1873 19 zu einem Verband sich vereinigten. Mißerfolg und schlimme Erfahrungen führten aber sowohl zum Zerfall des Ver bandes als auch zur Auflösung vieler Genossenschaften. Die vom Rheinland aus über Hessen sich verbreitenden Raiffeisenkassen sollten dann gemeinsam mit den aus Ostpreußen stammenden Molkerei genossenschaften neue Impulse nach Sachsen tragen. Doch dauerte es ein volles Jahrzehnt, bis nach dem Vorbild der ersten sächsischen Darlehnskasse in Klotzsche eine zweite 1890 in dem benachbarten Langebrück zu stande kam. Die Milchverwerthungsgenossenschaften ge⸗ wannen schneller an Boden, denn in den Jahren 1883—89 entstanden ihrer sechs. Die entscheidende Wendung zum Besseren trat erst mit der Gründung des „Verbandes der landwirthschaftlichen Genossenschaften im Königreich Sachsen“ im Jahre 1891 ein, welcher sich zu plan⸗ mäßiger Agitation und Unterweisung der Landwirthe die Unterstützung der Regierung sicherte.
Der Verband ist seitdem in allen Angelegenheiten der bewährte Rathgeber seiner Genossenschaften, mag es sich um te ailc⸗ Fortschritte, um Schwierigkeiten im Geschäft oder in der Buchführung um Streitigkeiten der Genossen untereinander, um Differenzen mit der Steuerbehörde oder mit dem Gericht, um Aufsetzung von Verträgen um Anstellung von Beamten oder um Einführung neuer Geschäfts zweige u. s. w. handeln. Die 10 Genossenschaften, welche ursprünglich zusammen den Verband bildeten, sind nach dem vor kurzem erschienenen Bericht des Verbands⸗Direktors Bach auf 126 Genossenschaften gestiegen, und zwar gehören gegenwärtig dem Verbande an: 2 Zentralgenossen⸗ schaften, 82 Darlehns⸗ und Shereassen eine. 15 Bezugs⸗ und Absatz⸗ genossenschaften, 19 Molkereigenossenschaften, 4 Kornhausgenossen⸗ schaften, 2 Wasserleitungsgenossenschaften, 1 Müllerei⸗ und Bäckerei⸗ genossenschaft und 1 Schlachthausgenossenschaft, während 13 Darlehns⸗ kassen sich zum Neuwieder Verband halten und etwa 18 landwirth⸗ schaftliche Genossenschaften sich nirgends angeschlossen baben.
1891 bis 1898 wuchs die Mitgliederzahl von 638 auf 5164, der Umsatz von 3 116 000 ℳ auf 41 687 272 ℳ
„Immerhin ist auch heute noch das Genossenschaftswesen im Königreich Sachsen weniger verbreitet als in manchen anderen Ge⸗ genden Deutschlands. Während im Reiche auf je 2761 ha eine Ge⸗ nossenschaft entfällt, kommt im Königreich Sachsen eine landwirth⸗ schaftliche Genossenschaft erst auf 7224 ha.
In der richtigen Erkenntniß, daß eine Zentralgenossenschaft für den gemeinschaftlichen Einkauf eine weseeedece Spitze und Stütze der landwirthschaftlichen Bezugsgenossenschaften ist, ging der Verband 1893 an die Gründung einer solchen. Noch wichtiger war die Errichtung einer zweiten Zentralgenossenschaft, der Landesgenossenschaftskasse im Jahre 1897, durch welche der Verband nicht nur seine Genossenschaften in ihrem Geldverkehr unabhängig machte, sondern sie auch in den Mitgenuß des von der Königlichen Staatsregierung ausgeworfenen 2.Millionen⸗Fonds setzte. Die Landesgenossenschaftskasse, welche übrigens den gewerblichen ebenso wie den landwirthschaftlichen Ge⸗ nossenschaften dienstbar sein soll, führte sich sehr gut in das Geschäft ein und bildet heute neben der Zentralgenossenschaft die wichtigste Stütze der sächsischen Genossenschaftsorganisation.
Die Darlehns⸗ und Sparkassenvereine, welche bis auf 4 Piößere an der unbeschränkten Fektzätcht festhalten, haben die Ent⸗ wickelung des Sparsinns in den ländlichen Kreisen besonders dadurch gefördert, daß sie einem jeden leicht erreichbar, auch Sonntags nach dem Gottesdienst offen sind, Einlagen bis zu 50 ₰ herab annehmen und verhältnißmäßig hoch verzinsen. Der zweiten Aufgabe, der Gewährung von Kredit, werden die Genossenschaft i gerecht, indem sie meistens jedem ihrer Mitglieder einen nach seinen wirthschaft⸗ lichen und persönlichen Verhältnissen sehr vorsichtig bemessenen Blankokredit auswerfen; sie verlangen nur für alle diesen Betrag überschreitenden Summen besondere Sicherheit durch Bürgschaft, Hinterlegung von Werthpapieren, durch Pfandstellung, Kautio hypotheken u s. w. Ein weiterer Fortschritt ist der Kontokorrent⸗ verkehr, der den modernen wirthschaftlichen Verhältnissen in höherem Grade angepaßt ist als das Einzeldarlehn, und der dementsprechend
(Aller) 0, Göttingen (Aler) 0, b. St. Andreasberg 19, Herzberg (Aller) —, Clausthal (Aller) 20, Seesen (Aller) 5, (Aller) 2, Bremen —, Oldenburg (Hunte) 0, Glefleth 0.
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meist auch nur von mehr entwickelten Genossenschaften (54 oder † aller) gepflegt wird. Die Landesgenossenschaftska niert gegenüber den Darlehnskassen ns. scc lererencche⸗
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