1900 / 38 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 10 Feb 1900 18:00:01 GMT) scan diff

lutkon, daß an eine Reform des Hinterlegungswesens herangetreten werden möge. Meine Herren, ich erinnere mich dieser Re⸗ solution sehr wohl; sie ist einstimmig und, wie ich hinzu⸗ setzen darf, ohne Diskussion angenommen worden. Es ist garnicht darüber geredet worden, insbesondere auch nicht über die Richtung einer solchen Reform und namentlich nicht darüber, ob nicht die wesentlichen Vereinfachungen und Erleichterungen, die die im vorigen Jahre verabschiedeten Ausführungsgesetze für Preußen auf dem Gebiet des Hinterlegungswesens gebracht haben, einen erheblichen Theil der Klagen über die bestehenden Zustände verstummen lassen würden. Es finden sich in diesen Gesetzen ganz erhebliche Ver⸗ einfachungen des früheren Verfahrens, ich erinnere nur daran, daß die Zeit der einstweiligen Verfügungen, die früher, glaube ich, nur 6 Wochen betrug, auf einen Zeitraum von 6 Monaten ausgedehnt worden ist, sodaß die hinterlegten Beträge so lange in der Verwahrung des Amtsgerichts bleiben können, von wo man sie leicht wieder herausbekommen kann. Es sind ferner in dem Ausführungs⸗ gesetz Bestimmungen getroffen über die Rückzahlung von Sicherheiten, die zur Erlangung der vorläufigen Vollstreckung eines Urtheils oder für Arrestzwecke auferlegt wurden. Auch hierfür sind wesentliche Er⸗ leichterungen getroffen, die in Zukunft die Schwierigkeiten auf diesem Gebiet vermindern werden. Die Staatsregierung ist der An⸗ sicht gewesen ich habe nicht alles angeführt, was nach dieser Richtung geschehen ist —, daß zunächst abzuwarten sei, wie die neuen Bestimmungen sich bewähren, und ob dann noch das Bedürfniß besteht, an eine weitergehende Aenderung des Hinterlegungs⸗ wesens heranzutreten.

Der Herr Abg. Kirsch hat weiter erwähnt, daß das Gesetz mit dem langen Titel, über das er sich schon im vorigen Jahre abfällig ausgesprochen habe, in dieser Session wieder unverändert eingebracht sei. Ueber dieses Gesetz hat im vorigen Jabre nur eine summarische Besprechung stattgefunden, es sind einzelne Aeußerungen gefallen, die an dem Gesetz manches auszusetzen hatten, aber das Haus selbst hat dazu keine Stellung genommen, und die Staatzsregierung hat gemeint, daß, wenn das Gesetz wieder unverändert eingebracht werde, auch dem Herrn Abg. Kirsch reichlich Gelegenheit gegeben werde, die Mängel, die er im vorigen Jahre rügen zu müssen glaubte, wiederum zur Sprache zu bringen und für ihre Beseitigung zu sorgen. Das Gesetz ist, wie ich glaube, gestern an die Kommission verwiesen worden und dort kann ja der Herr Abg. Kirsch seine bessernde Hand anlegen.

Der Hauptwunsch, den der Herr Abg. Kirsch ausgesprochen hat, ging auf eine möglichst baldige Herabsetzung der Gerichtskosten auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Darüber, daß dieser Wunsch sich der größten Popularität erfreut, habe ich keinen Zweifel. Wie die Sache thatsächlich liegt, habe ich schon in der Kommission erklärt gegenüber dem Vorwurf, daß ich ein im vorizen Jahre abgegebenes Versprechen, ich würde die Grundlage für eine etwaige Reform des Kostengesetzes durch statistische Zusammenstellungen schaffen, nicht gehalten habe. Ich habe und der Herr Referent hat schon die Güte gehabt, des hier zu wiederholen mich nur darauf berufen können, daß die Justizverwaltung im vorigen Jahre so mit Arbeiten überhäuft war, daß sie diese doch nicht absolut dringende Arbeit nicht hat zu Ende führen können. Die Arbeit hat unterbrochen werden müssen, weil diejenigen Beamten im Justiz⸗Ministerium, die gerade für dieses Gebiet Spezialisten sind, für andere Dinge mit Be⸗ schlag belegt waren. Ich kann nur wiederholen, was ich schon in der Kommission gesagt habe: werfen Sie einen Blick in die Gesetzsamm⸗ lung des vorigen Jahres, werfen Sie einen Blick in das Justiz⸗ ministerialblatt und berücksichtigen Sie, daß in den letzten 4 Monaten des vorigen Jahres 800 höhere Stellen im Richteramt zur Neu⸗ besetzung gekommen sind, dann werden Sie, glaube ich, die Just z⸗ verwaltung entschuldigt finden, wenn sie auf dem einen Gebiet nicht hat leisten können, was sie im vorigen Jahre leisten zu können glaubte. Ich kann nur um Indemnität bitten. Die Arbeiten werden demnächst wieder aufgenommen und möglichst rasch zum Abschluß ge⸗ bracht werden.

Wenn der Herr Abg. Kirsch, wie ich ihn verstehe, einen Initiativ⸗ antrag in Gestalt eines neuen Kostengesetzes einbringen will, dann weiß ich nicht, ob dieser Antrag eine wesentlich andere Bedeutung haben könnte, als daß er vielleicht dieses hohe Haus in einer oder mehreren Sitzungen eingehend beschäftigt. Es ist das, glaube ich, ein Gebiet, das der Initiative der Staatsregierung im wesentlichen über⸗ lassen werden muß. (Sehr richtig!) Jedenfalls müssen erst sichere Grundlagen für die Reform gefunden werden, ehe mit mehr oder weniger improvisierten Gesetzentwürfen an die Frage beran⸗ getreten werden kann. Ich möchte also bitten, daß der Herr Abg. Kirsch seine Ungeduld etwas zügelt. In dieser Session kann ich allerdings seitens der Staatsregierung nichts in Aussicht stellen; aber in der nächsten Session werden wir in der Lage sein, uns eingehend mit dieser Frage zu beschäftigen, und die Meinung des Hauses darüber zu erkunden, ob und inwieweit eine Verminderung der Gerichtskosten erforderlich ist.

Gegenüber einer Bemerkung des Herrn Abg. Kirsch über das Anwachsen der Einnahmesumma im Etat will ich dann noch erwidern, daß diese größere Summe, die hier in Einnahme gestellt ist, sich keineswegs nur durch eine höhere Einnahme an Gerichtskosten erklärt, sondern zum theil durch eine andere Gestaltung des Etats. Es stecken in dieser Gesammtsumme insbesondere erhebliche Beträge aus dem Gefangenen⸗Arbeite verdienst, die früher an anderer Stelle zur Ver⸗ rechnung kamen und jetzt unter die Gesammt⸗Einnahmen auege⸗ nommen sind; es stecken darunter, glaube ich, auch die Kataster⸗ gebühren, die früher unter diesem Titel nicht zur Erscheinung kamen, und einige andere Dinge. Also diese Zahl allein kann nicht maß⸗ gebend sein für die Frage, ob eine übermäßige Steigerung der Ein⸗ nahme an Gerichtskosten thatsächlich erfolgt ist.

Meine Herrea, das wäre das, was ich zu diesen allgemeinen Be⸗ merkungen zu sagen hätte; ich glaube, daß ich, soweit ich im stande war, darauf zu erwidern, Wesentliches nicht ausgelassen habe, bin aber zu allen weiteren Auskünsten bereit. (Bravo!)z

Abg. Dr Göschen (nl.) ist erfreut darüber, daß das Extra⸗ ordinarium für Ge ichtsgebäude im nächsten Jahre um so größer werden soll, hbält aber die Erhöhung des Ordinariums und die Schaffung neuer Richterstellen noch nicht für genügend und dem wirk⸗ lichen Bedücfniß en sprechend. Die Richter seien so überlastet, daß die Geschäfte darunter litten; wenn in Be lin täglich 20 größere Strafsachen anständen, so sei eine richtige Erledigung durch den Richter und eine Anhörung der Vertheidigung nicht mögjich.

Abg. Dr. Hepe⸗Stolzenau (fr. kons.) bittet um Errichtung eines Amtsgerichts in Wunstorf. ge. gb 1“

8

Justiz⸗Minister Schönstedt: 8

Meine Herren! Die Errichtung eines Amtsgerichts in Wunstorf bildet den Gegenstand einer Petition der dortigen Gemeindebehörden, die, wie mir soeben mitgetheilt wird, morgen auf der Tagesordnung der Justizkommission steht. Ich glaube daher, daß die Erörterung dieser Frage wohl einem späteren Zeitpunkt vorbehalten bleiben darf.

Abg. Bachmann (nl.) wünscht die Beseitigung des Uniform⸗ zwanges für die Gerichtsvollzieher.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Mieine Herren! Der Uniformzwang ist bei den Gerichtsvollziehern

selbst außerordentlich wenig beliebt, und auch aus den Kreisen der Bevölkerung ist häufig der Wunsch laut geworden, daß man diesen Zwang aufheben möge, weil auch da, wo der Gerichtevollzieher aus ganz harmlosen Ursachen in die Häuser kommt, der Schein entstehen könnte, als wäre in diesen etwas nicht ganz in Ordnung. Auf der anderen Seite ist es aber als nothwendig erachtet worden, die Gerichts⸗ vollzieher auch äußerlich als Beamte kenntlich zu machen, und als die

Gerichte aufgefordert wurden von der Zentralstelle, wie dessen der

Abg. Bachmann soeben Erwähnung gethan hat, ist das Resultat das gewesen, daß die Präsidenten sich fast einstimmig für die Beibehaltung des Uniformzwanges ausgesprochen haben.

Einer der Gründe, der bisher gegen diesen Uniformzwang an⸗ geführt wurde und der darin gefunden wurde, daß, wenn es sich bloß um Zustellungen handelt, vielleicht falschen Vermuthungen Raum gegeben würde, durch das Erscheinen eines uniformierten Gerichtsvollziehers, verliert und hat wesentlich an Bedeutung ver⸗ loren seit dem 1. Januar, da jetzt die meisten Zastellungen durch Ge⸗ richtsdiener erfolgen und nur in verhältnißmäßig seltenen Fällen die Gerichtsvollzieher selbst zu Zustellungen herangezogen werden.

Eine solche allgemeine Anweisung, wie sie Herr Amtsgerichtsrath Bachmann wünscht, daß es dem Ermessen der aufsichtführenden Richter überlassen werden möge, zu bestimmen, in welchen einzelnen Fällen die Gerichtsvollzieher die Uniform zu tragen haben und wann sie sich ihrer enthalten dürfen, vermag ich nicht in Aussicht zu stellen. Ich fürchte, daß dann diese ganze Bestimmung ihre eigentliche Bedeutung bald verlieren würde. Wenn aber, wie es thatsächlich in zahlreichen Orten und Bezirken geschieht, mal ein Auge zugedrückt wird, falls der Gerichtsvollzieher Amtshandlungen ohne Uniform vornimmt, wo er absolut nicht erwarten kann, daß seine amtliche Stellung und Würde in Zweifel gezogen wird, dann würde ich gegen das Fortbestehen einer solchen milden Praxis meinerseits nichts Erhebliches zu erinnern haben. (Heiterkeit.)

Abg. Dr. Porsch (Zentr.) befürwortet eine Aenderung des Ge⸗ schäftsplans der Gerichte, damit die Richter nicht immer dieselben Sachen bekämen, und eine Beseitigung der Difformität der Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts und des Ober⸗Verwaltungsgerichts, empfiehlt ebenfalls die Unterweisung der Studierenden im praktischen Prozeßverfahren und tadelt das Einpauken von Paradefragen für das Examen. Die Justizverwaltung sei im letzten Jahr allerdings mit der großen Fülle von Gesetzen überlastet gewesen, und man müsse es mit Dank anerkennen, daß es dem Minister mit Aufbietung aller Kräfte gelungen sei, das große Gesetzeswerk vor dem 1. Januar zum Abschluß zu bringen. 16“

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Ein paar Bemerkungen bezüglich der Prüfungen, welche der Herr Abg. Porsch eben zum Gegenstande seiner Bemer⸗ kungen gemacht hat. Das sogenannte Einpauken wird seitens der Verwaltung keineswegs als etwas Nothwendiges, Gebotenes erachtet; im Gegentheil, es wird dringend gewünscht, daß dieses Einpauken mehr und mehr in Abnahme käme, und ich glaube, es ist in dieser Beziehung eine heilsame Wirkung von den Anordnungen schon zu be⸗ merken gewesen, die eine Neuregelung des juristischen Studiums auf den Universitäten zum Gegenstand gehabt haben, insbesondere von der Einführung der praktischen Kurse, welche die Universitätslehrer in die Lage setzen, mit ihren Zuhörern in nähere persönliche Berührung zu kommen, ihnen praktische Fragen zur Beantwortung vorzulegen, sie ihnen zur schriftlichen Bearbeitung zu unterbreiten und diese Arbeiten demnächst zum Gegenstand der Diskussion zu machen. Dieses Verfahren hat, wie ich aus den Berichten einzelner Vorsitzender der Prüfungs⸗Kommissionen entnommen habe, eine außerordentlich nützliche und gute Wirkung gehabt, insbesondere an den kleinen Universitäten, wo allerdings die Aufgabe leichter gelöst werden kann als in den über⸗ füllten Auditorien unserer großen Uaiversitäten. An den letzteren ist aber auch die Möglichkeit der Heranziehung jüngerer Kräfte zur Unter⸗ stützung der Professoren gegeben. Es ist in der Instruktion aus⸗ drücklich vorgesehen, daß die Herren Assistenten zuziehen können, und von dieser Möglichkeit wird auch Gebrauch gemacht. Es ist mir be⸗ kannt, daß bei einem der ersten hiesigen Rechtslehrer als Assistent mehrere Jahre ein Assessor thätig gewesen ist, der inzwischen zum Amtsrichter ernannt worden ist. Ich würde es begrüßen, wenn die Assessoren in größerer Zahl zu dieser Beschäftigung herangezogen würden. .

Im übrigen ist das Examinieren eine Kunst und zwar eine schwere Kunst, und wird es immer bleiben; bestimmte Vorschriften, wie zu examinieren sei, lassen sich nicht geben. Die Hauptsache liegt wohl in der Auswahl der geeigneten Personen, und darin, daß man, wenn darin Fehlgriffe begangen worden sind, nicht geeignete Examinatoren durch bessere zu ersetzen sucht.

Von den Beispielen, welche der Herr Abg. Porsch angeführt hat, weiß ich nicht, ob sie aus neuerer oder aus älterer Zeit berrühren. In alten Zeiten erzählte man ja zahlreiche Examens⸗Anekdoten über spitzfindige Fragen, die sich regelmäßig wiederholten, und deren richtige Beantwortung jedesmal die außerordentliche Zufriedenheit des Examinators hervorrief. Ich glaube, es ist in dieser Beziehung in den letzten Jahren sehr viel besser geworden. Ich glaube das namentlich behaupten zu können von der Prüfungskommission für die große Staatsprüfung. Dort ist man seit Jahren einer solchen Methode des Examinierens entgegengetreten. Selbstverständlich ist es aber nicht ausgeschlossen, daß Fragen sich wiederholen; es kann nicht j der Examinator bei den zahlreichen Prüfungen stets Fragen stellen, die nicht schon früher vorgekommen sind. Das schließt aber nicht aus, daß immerhin die volle Möglichkeit gegeben wird, dem Examinanden sachlich und gründlich auf den Zahn zu fühlen, und ich glaube, das geschieht auch, was sich daraus ergiebt, daß immer noch ein echeblicher Bruchtheil der Examinanden die Prüfung nicht besteht.

Was die erste Frage des Herrn Abg. Porsch betrifft, die Geschäfts⸗ vertheilung an den Amtsgerichten betreffend, so unterliegt diese der Bschlußfassung des Präsidiums des Landgerichts, und die Justiz⸗ verwaltung ist nur in der Lage, Grundsätze aufzustellen, welche für die Präsidien bindend sind. Solche Grundsätze sind schon im Jahre

1879 aufgestellt worden und zwar insbesondere dahin, daß bei den kleinen Amtsgerichten, welche nur mit zwei Richtern besetzt sind, die Geschäfte nach Bezirken und nicht nach Geschäftsgattungen vertheilt werden sollen. Nur bei den mit mehr als zwei Richtern besetzten Amtsgerichten hat das Präsidium freie Haud, nach seinem Ermessen die Geschäfte zu vertheilen. Falls diese Grundsätze in der Praxig nicht befolgt werden möchten bezüglich der kleinen Amtsgerichte, würde die Justizverwaltung allerdings in der Lage sein, im Aufsichtswege einzuschreiten und auf eine den Grundsätzen entsprechende Geschäfts⸗ vertheilung hinzuwirken. Beschwerden nach dieser Richtung hin sind aber an die Zentralinstanz nicht gelangt, und ich muß abwarten, oh etwa solche Beschwerden zu meiner Kenntniß gebracht werden.

Abg. Saenger (fr. Volkep.) bittet den Minister, den Studierenden die dringende Mahnung zugehen zu lassen, auf die Erweiterung ihrer allgemeinen Kenntnisse Bedacht zu nehmen, und die Examinatoren an⸗ zuweisen, beim Examen darauf Rücksicht zu nehmen. Der Redner fragt ferner, ob der Minister schon Stellung zu der Petition aus Frankfurt a. M. genommen habe, welche die Zulassung der Realgymnasiasten zum juriflischen Studium wünsche, und verlangt schließlich ein größeres Entgegenkommen der Finanzverwaltung für die Bedäürfnisse der Juftizpflege. Das Gesetz vom vorigen Jahre über die Pensionierung der älteren Richter aus Anlaß des Inkrafttretens des B. G.⸗B. werde rigoros angewendet; ein 70 Jahre alter, nur vorübergehend kranker Richter in Frankfurt a. M. sei noch vor dem 1. Januar zur Einreichung seines Gesuchs um Pensionterung gezwungen worden und damit der Wohlthaten dieses Gesetzes verlustig gegangen. Die Prügel⸗ strafe sei nur eine rohe Form der Folter und habe gar keine erzieherische Wirkung. Besser sei die Einführung der bedingten Verurtheilung für erstmals bestrafte Verbrecher. Viele Rückfälle des Verbrechers seien auf die Art der Strafvollstreckung durch die unteren Beamten zurückzuführen. Die Verhältnisse dieser Beamten müßten wesentlich verbessert werden, das Sparsystem sei hier ganz unangebracht. Ge⸗ wisse Vorkommnisse hätten gezeigt, wie wenig diese Beamten er⸗ zieherisch wirken können. Mit dem Unteroffizierdrill sei in vielen Ge⸗ fängnissen nichts zu erreichen: Die Gefängnißbeamten müßten auch von oben her die richtige Belehrung erhalten.

Justiz⸗Minister Schönstedt:

Meine Herren! Bei der vorgerückten Zeit glaube ich mich bei Beantwortung der verschiedenen Anfragen und Anregungen des Abg. Saenger sehr kurz fassen zu sollen. Ich kann an erster Stelle die Frage, ob die Petitionen aus Frankfurt, welche die Zulassung der Real⸗ schulabiturienten zum juristischen Studium erstreben, bereits im Staats⸗Ministerium berathen worden seien, dahin beantworten, daß eine solche Berathung noch nicht stattgefunden hat, und auf Grund dieser Thatsache muß ich mich auch enthalten, meine eigene Stellung zu dieser Frage kund zu geben.

Was sodann die angebliche Tendenz zu Ersparnissen bei der Besetzung von Richterstellen betrifft, so hat ein solcher Gesichtspunkt bei dem von dem Herrn Abgeordneten erwähnten Falle Besetzung einer Amtsrichterstelle in Frankfurt absolut nicht obgewaltet. Es ist im vorigen Jahre ein hervorragend tüchtiger Assessor, der lange Jahre im Justiz⸗Ministerium beschäftigt war, zum Amtsrichter in Frankfurt ernannt worden, und es würde ein großer Gewinn für das Amtsgericht gewesen sein, wenn er seine Stelle hätte antreten können. Damals dachte niemand daran, daß diesem Herrn bald nach seiner Ernennung Anerbietungen von einer ausländischen Regierung gemacht werden würden. Er ist auf drei Jahre nach Japan beurlaubt worden, um dort bei der Neueinrichtung des Gefängnißwesens und anderen Organisationen mitzuwirken. Es handelte sich dabei um einen Akt internationaler Höflichkeit. Selbstverständlich kann man derartige Gesuche einer befreundeten Regierung nicht ablehnen. Der Urlaub ist ertheilt, ohne daß dem Herrn zugemuthet werden konnte, auf seine Stelle in Frankfurt zu verzichten. Die Stelle hat also nicht anderweit besetzt werden können, und daraus ergiebt sich die Noth⸗ wendigkeit, sie kommissarisch durch einen Gerichts⸗Assessor verwalten zu lassen.

Ebensowenig haben finanzielle Gesichtspunkte mitgewirkt bei der Frage nach der Versetzung älterer Richter in den einstweiligen Ruhe⸗ stand. Ich möchte die Frage heute nicht erörtern, da sie vielleicht infolge einer Petition Gegenstand eingehender Besprechung werden wird. Solche Fragen bezüglich einzelner Persönlichkeiten lassen sich überhaupt hier kaum besprechen. Ich kann nur das Eine sagen, daß für die Ausführung dieses Gesetzes lediglich die Grundsätze maßgebend gewesen sind, die ich in der Verhandlung in diesem hohen Hause als für mich bindend ausdrücklich hingestellt habe, und daß nach diesen Grundsätzen verfahren worden ist. Ich würde, wenn es darauf ankäme, den Beweis liefern können, daß das Gesetz überall mit möglichster Rücksihht zur Ausführung gebracht worden ist.

Die Einführung der bedingten Verurtheilung, nach dem Vorgang Belgiens und vieler anderer Staaten, liegt z. Z. nicht in den Absichten der Königlichen Staatsregierung. Wir haben bekanntlich an Stelle der bedingten Verurtheilung die sogenannte bedingte Begnadigung, die erst seit wenigen Jahren sich in Kraft befindet. Wir sammeln noch Erfahrungen, ehe wir einen definitiven Entschluß fassen gegenüber den Anregungen auf Einführung der bedingten Verurtheilung. Vorläufig sind wir der Ansicht, daß das hier eingeführte Verfahren manche Vor⸗ züge vor der bedingten Verurtheilung hat, und daß die mit diesem System bisher erzielten Resultate befriedigen.

Meine Herren, bezüglich der Gefängnißbeschäftigang und des Gefängnißdienstes im allgemeinen glaube ich mich auf dasjenige be⸗ ziehen zu dürfen, was schon vorher über diesen Punkt gesagt worden ist. Ich will nur bemerken, daß die Anstellung tüchtiger Gefängniß⸗ aufseher außerordentlich schwierig ist. Das geeignete Material dazu ist nicht leicht zu finden. Es ist aber auch nicht lediglich eine Finanz⸗ frage: auch wenn die Gehälter erhöht würden, würde diese Schwierig⸗ keit bestehen bleiben. Ob es in Preungesheim noch Gefängniß⸗ aufseher giebt im Alter von nur 23 Jahren, weiß ich nicht. Es besteht seit dem vorigen Jahre eine Instrultion dahin, daß ein Minimalalter von 25 Jahren von jedem Gefängnißaufseher verlangt werden soll. Auch im übrigen sind die Anforderungen, die an die Qualifikation der Gefängnißaufseher gestellt werden, verschärft. Die Darstellung bezüglich der finanziellen Lage der Gefangenenaufseher war, wie ich glaube, nicht in allen Beziehungen vollkommen genau. Ich will aber auf Einzelheiten nicht eingehen und nur bemerken, daß die Gefängnißaufseher in Preungesheim zum größten Theil in Besitz von Dienstwohnungen sind, mit denen Gäarten und Stallungen verbunden sind, sodaß sie den gewöhnlichen Lebensbedarf zu einem erheblichen Theile nicht zu den Frankfurter Marktpreisen, sondern als Selbstproduzenten beschaffen können.

Die Frage der Ertheilung von Remunerationen an die Gefängniß⸗ aufseher ist im vorigen Jahre hier Gegenstand sehr eingehender Er⸗ örterung gewesen, und ich glaube, die Zustimmung der großen Mehr⸗

1“

1900 betrug der

heit des Hauses ist damals für die Regelung, wie sie nun im Etat getroffen ist, erzielt worden. Die Remunerationen sind ja nicht ab⸗ geschafft. Den Gefängnißaufsehern können auch jetzt noch und werden von dem Arbeitsverdienst Remunerationen gegeben, allerdings nur bis zum Maximalbetrag von 2900 Andererseits ist die Gehaltsregelung für Gefängnißaufseher im vorigen Jahre aufgebessert, und Stellenzulagen haben, soviel ich weiß, alle Gefängnißaufseher aus dem Stellenzulagefonds bekommen.

Ich glaube also nicht, daß die Angaben des Herrn Abg. Saenger überall zutriffend waren. Selbstverständlich kann ich mich aber zu den lleinen Details hier zur Zeit nicht äußern.

Die Frage der Anschaffung von Dienstkleidungen für die Ge⸗ fangenenaufseher ist auch schon mehrfach Gegenstand der Erörterung hier gewesen. Ich habe schon einmal hier erklärt, daß die Errichtung einer Kleiderkasse für die Gefängnißaufseher in Aussicht genommen war, daß aber die große Mehrheit der Gefängnißaufseher sich dagegen erklärt hat, und daß deshalb davon Abstand genommen worden ist, dieses Benefizium den Gefängnißaufsehern gegen ihren Willen aufzu⸗ drängen.

Um 4 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf Sonn⸗ abend 11 Uhr vertagt.

Handel und Gewerbe.

Nach der Wochenübersicht der Reichsbank vom 7. Februar gesammte Kassenbestand 850 438 000 (1899: 889 631 000; 1898: 958 447 000) ℳ, d. i. der Vorwoche gegenüber mehr 8 780 000 (1899: 10 870 000 ; 1898: 12 745 000) Der Metallbestand von 815 054 000 (1899: 855 335 000; 1898: 926 262 000) allein hat zugenommen um 10 471 000 (1899 um 12 275 000„ 1898 um 12 813 000) Der Bestand an Wechseln von 726 083 000 (1899: 579 050 000; 1898: 535 000 000) zeigt einen Rückgang um 63 211 000 (1899 um 63 383 000; 1898 um 33 701 000) und der Bestand an Lombardforderungen mit 74 024 000 (1899: 81 036 000; 1898: 82 589 000) einen solchen um 6 335 000 (1899 um 2 300 000; 1898 um 5 117 000) Auf diesen beiden Anlagekonten zusammen ist also eine Verminderung um 69 546 000 (1899 um 65 683 000; 1898 um 38 818 000) erfolgt. Die Position „Sonstige Aktiva“ weist eine Abnahme von 9 212 000 auf. Auf passioer Seite zeiat der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 057 699 000 (1899: 1 071 203 000; 1898: 1 056 541 000) der Vorwoche gegenüber einen Abgang um 41 978 000 (1899 um 40 993 000; 1898 um 34 305 000) ℳ, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten (Giroguthaben) erscheinen mit 463 945 000 (1899: 391 552 000; 1898: 430 710 000) um 28 073 000 (1899 um 32 678 000; 1898 um 5 261 000) niedriger.

(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten „Nachrichten für Handel und Industrie“.)

Die Eisenbahnen Europas am 1. Januar 1899.

Länge der Eisenbahnen in km nach dem Stande

Länge in km, welche entfält auf

vom vom 10 000 31. Dezbr. 31. Dezbr. 100 qkm.] Ein⸗ 1897 1898 wohner

49 560 35 113 6 089 2 605 13 048

48 1˙6 33 668 5 904 2 543

Deutschland.. Oesterreich⸗Ungarn Belgien Dänemark Spanien 12 916 ve. 41 343 41 703 roßbritannien und Ir⸗ land 34 485 34 668 Griechenland 952 952 Flen .. 15 643 15 715 Norwegen.. 1 952 1 981 Niederlande und Luxem⸗ burg 3 129 3 164 Feasse 2 362 2 362 umänien 2 880 3 051 Rußland und Finland. 40 262 42 535 Serbien 570 570 10 169 10 240 Schweiz

3 646 3 708 Türkei, Bulgarien und Rumelien 2 554 2 569

Malta, Jersey, Man. 110 110

d0 do

890 2b0 9.S/

2

SS2=Sg0S

—₰

880 do. - S8Sbo SsS—S Oo coSceobdooheeonoheo Seane Sno

—₰ 2₰

.2dSSSS=S bISoo SSdedo doen

sbo Hbobonrn SOnSe,H

8

u . 7263 204 269 743 urchschnittlich... 2,7 7,1 Die Weltproduktion von Kaffee.

1899/1900 1898/1899

Ballen

3 2⁰0 000

5 530 000

Viltoria 280 000

Beahia. 268 000

E---888 b 465 000

Fedang 60 000

elebes 20 000

CGgeylon 225 000

Venezuela 900 000

Costarica 297 000 Mexiko

300 000 Guatemala.. Salvador 725 000

Nicaragua 8 404 000 260 000

100 000 1“ 240 000 2 0 000 Zusammen .14 891 000 13 2094 000 Für das Jahr 1900/1901 wird wieder eine geringere Ernte als 1899/1900 erwartet. Man nimmt an, daß an dem Ausfall, der etwa eine Million Ballen betragen wird, Rio, Santos, Viktoria, Java, Celebes, Ceylon, Venezuela Costarica, Mexiko, Guatemalza, Salvador, Nicaragua, Haiti, Portorieoo und Jimarka betheiligt sein weiden, wähtend man in Bahia eine indessen unerbebliche Steigerung der Produktion erwartet. (Nach dem Pester Lloyd.)

tti Fenen umaika und Britisch⸗Indien, 8 Mantla

1“ Ausfuhr von Roheisen aus Ungarn.

Bis vor kurzem waren die ungarischen E senwerke derartig be⸗ scöftigt, daß es sich lohnte, Roheisen in eröseren Mengen vom Aus⸗ x889n einzuführen. Neuerdings ist indessen in der ungarischen Eisen⸗ ndustrie eine solche Stockung eingetreten, daß einige Werke behufs

(LEconomiste Français.)

Aufrechterhaltung der Roheisen⸗Erzeugung für das überschüssige Material Absatz in Oesterreich und Deutschland suchen mußten. Auf die Vorstellungen der Kalaner Werke und der Banater Werke der österreichisch⸗ungarischen Staatsbahn⸗Gesellschaft hat der ungarische Handels⸗Minister in Würdigung der ungünstigen Lage gestattet, daß das nach Oesterreich und dem Auslande bestimmte Roheisen dieser Werke auf der inceher Staatsbahn während einiger Monate zum sogenannten Ibstkostenpreise befördert wird. (Nach dem

3

Ein⸗ und Ausfuhr von Rohbaumwolle in Großbritannien 1 während des Jahres 1899

Arten:

Amerikanische

Beasilianische

Ostindische. Egyptische

3 867 641 18 995

63 649 382 646 69 334

T7252 255

61 647 3 324 620

Zusammen.. Ausfuhr. 272 022 5 838 41 031 81 776 10 726 9 70ö1

Zusammen 577 555 210 368. (The Board of Trade Journal.)

Amerikanische Brasilianische Ostindische

Egyptische Andere

366 804 8 280 62 193 99 552

Ausfuhr der hauptsächlichsten Garne und Textil⸗Fabrikate aus Großb nnien in den Jahren 1897 1899. 1897 1898 1899

Werth in Pfd. Sterling

9 929 768 8 923 272 8 054 664 45 808 154 47 910 0838 50 875 853 2 167 109 1 854 567 1 962 860 4 770 706 4 392 854 5 075 280 1 338 161 1 528 962 1 510 421

4 839 987 4 674 358 4 876 162 1 652 736 1 665 152 1 745 737

15 975 566 13 699 435 14 784 837 1.“ (AThe Board of Trade Journal.) 8111“ Die Weizen⸗Einfuhr nach Großbritannien in den Jahren 1897 bis 1899. 1“ 1897 1898 1899 eeingeführte Menge in englisch Zentnern 15 049 900 6 232 500 2 518 800 34 603 200 37 855 200 34 650 648 4 820 500 5 012 030 5 256 500 993 300 3 983 400 11 368 600 572 760 9 537 900 8 192 200 211 620 3 703 030 1 333 400 711 390 466 030 1 221 340 183 700 32 100

Baumwollengarn und Zwirn Baumwollene Zeuge Jutewaaren Leinenwaaren.. Seidenwaaren . . . . . Wollengarn, einschl. Kamm⸗ 111“ Alpacca⸗ und Mohairgarn. Wollene Zeuge, auch Kamm⸗ Sne . . ..

Herkunftsland

E11“] Vereinigte Staaten von Am.. Kanada 1“ Argentinien . .. Britisch Ostindien. Australien . . . Deutschland. 1“ Zusammen einschließlich der Ein⸗ fuhr aus anderen Ländern 62 740 180 65 227 930 66 636 978 Europa tritt hiernach mehr und mehr in den S während Argentinien und Australien einen großen Theil der seither von Europa bezogenen Lieferung übernom hab (Nach der St. Petersburger Zeitung.) 1

Großbritanniens Außenhandel in wichtigeren Metallen und Metallwaaren in den Jahren 1897 bis 1899.

Einfuhr.

1897 1898 1899

Werth in Pfund Sterling

5 792 564 6 211 853 7 918 191

5 769 490 5 381 399 7 007 267

2 033 300 2 521 356 2 883 837

1 021 096 1 080 543 1 164 267

390 881 388 176 415 430

1 429 822 1 145 905 1 032 590

1 623 798 1 389 601 3 298 182

1 190 370 1 444 202 1 663 381

Ausfuhr.

1 2 528 101 2 104 009 1 364 426 24 641 516 538 514 417 996

upfer . . . .. Eisen und Stahl. Jö111“u“ Eisen⸗ und Kupfererz. Quecksilber..

2 796 739 1 986 692 1 314 676 22 630 272 545 354 427 443

3 748 766 2 140 236 1 429 700 28 092 780 635 630 423 238

ZTe114““ Kurz⸗ und Messerwaaren. Instrumente und Werkzeuge Eisen und Stahl . . . E1AX4X“ Blech und Blechwaaren. Telegraphendraht ꝛc.. 997 802 985 283 1 407 783 B“ 323 124 394 898 587 531

Die Metallwaaren sind nur bei der Ausfuhr, Maschinen und

Schiffe überhaupt nicht berücksichtiat.

(The Board of Trade Journal.) 8

Das britische SIseenssetestehsoetcs t im Jahre

Die bemerkenswerthesten Erscheinungen in der britischen Baum⸗ wollindustrie waren im verflossenen Jahre die bedeutende Steigerung der Preise für Rohbaumwolle und die lebhafte Nachfrage nach egyptischen Baumwollgarnen.

Die amerikanische Rohbaumwolle, die zu Anfang des Jahres einen Preis von 3 12 Pence für middling spot hatte, stieg infolge der ungünstigen Erntenachrichten fast ununterbrochen und erreichte bereits im September eine Höhe von 4 Pence.

E vptische Baumwolle kostete zu Beginn des Jahres 4 Pence. Dieser Preis hielt sich bis in den April hinein. Da aber die Nach⸗ frage nach egyptischen Garnen immer lebhafter wurde, so begannen die Preise für Rohbaumwolle rasch zu steigen. Die Steigerung be⸗ trug am Ende des Jahres 16 Pence, obgleich die Ernte erheblich größer war als im vorangegangenen Jahre. Man fürchtete indessen, daß infolge des niedrigen Standes des Nilflusses im Jahre 1900 weniger Areal mit Baumwolle ber flanzt werden wird, und nutzte diese Befürchtung als Grund für weitere Preissteigerungen aus.

Der Exvort von Baumwollgarnen ist zurückgegangen, hauptsächlich in den niedrigen Nummern, unzweifelhaft eine Folge der vermehrten Produktion solcher Garne im Auslande. Deutschland hat stark ge⸗ kauft, selbst als die Preise schon bedeutend in die Höhe ge⸗ gangen waren. Der Export nach Indien hat einen bemerkens⸗ werthen Aufschwung genommen. Auch nach China ist ein größeres Geschäft zu verzeichnen. Japan hat weniger gekauft; man erwartet aber infolge des Steigens der Seide und anderer japanischer Roh⸗ produkte noch einen nachträglichen Absatz dorthin. Pie Türkei konnte der schlechten Ernten wegen nicht so viel abnehmen als sonst. Auch die zentral und südamerikanischen Märkte zeigen gegen das Jahr 1898 einen Rückgang, waren aber doch noch besser als 1897. Der Krieg u“ hat dem Geschäfte dorthin einen erheblichen Ab⸗

ruch gethan.

Strikes von Bedeutung sind nicht vorgekommen. Eine Differenz in der Webereibranche wurde durch Lohnerhöhung beigelegt.

Gegen Ende des Jahres trat die schon lange besprochene Ver⸗ einigung der calico printers ins Leben. Derartiae Vereinigungen, die für die Fabrikanten unzweifelhaft von großem Nutzen sind, sollen in nächster Zeit noch mehrfach gegründet werden. (Nach dem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in Manchester.) 85

Handelsverkehr von Gloucester im Jahre 1899.

Die Holzeinfuhr in den Hafen von Gloucester hat eine bedeutende Steigerung der Gesammteinfuhr dieses Hafenplatzes für das Jahr 1899 bewirkt. Es wurden im Jahre 1899 56 000 t Holz mehr ein⸗ geführt als im Vorjahre. Die Getreide⸗Einfuhr dagegen weist gegen das Jahr 1898 eine Abnahme von 1475 t auf. ie Gesammt⸗ einfuhr des Hafens von Gloucester im Jahre 1899 stellt sich wie folgt:

(Seetreide⸗Einfuhr.. 185 552 U 8

NPVerschiedene Waaren. 75 585 t

zusammen 261 157 1 Holzeinfuhr. . . . 215 112 Loads

Deutschland ist an der Einfuhr nach Gloucester im Jahre 1899

mit 53 675 t betheiligt und hat gegen das Vorfahr einen unbedeu⸗

tenden Rückgang in seiner Einfuhrziffer zu verzeichnen.

Die Ausfuhr Gloucesters im Jahre 1899 betrug 31 523 t. Die hauptfächlichsten Gegenstände der Ausfuhr waren Kohlen, Schlacke, Mauersteine und Salz. Von der Gesammtausfuhrziffer gingen 8 588 t nach Deutschland.

14 deutsche Schiffe, darunter 2 Segler, von zusammen 10 065 Reg.⸗Tons nahmen im Jahre 1899 an dem Handel Gloucesters theil. 8 Schiffe brachten Holz, 2 Zucker, 1. Weizen, 1 Hafer, 1 Baum⸗ wollensamen und 1 Schiff ging mit Ballast ein. Von den ein⸗ gegangenen 14 Schiffen verließen 2 Schiffe den Hafen mit Salz und die übrigen 12 Schiffe gingen leer aus.

Zur Hebung und Erleichterung des Verkehrs ist im Jahre 1899 eine Vertiefung des Hafens vorgenommen und ein Getreide⸗Elevator aufgestellt worden. Auch ist die Verbesserung des Wasserweges nach Gloucester in Aussicht genommen. (Nach einem Bericht des Kaiser⸗ lichen Vize⸗Konsuls in Glouctster.)

Beschwerdebücher bei den Zollämtern. Gemäß § 321 des Zollstatuts sind die Zollämter verpflichtet, ein besonderes Buch zum Eintragen veon Beschwerden gegen Zollbeamte zu fühen. Diese Beschwerdebücher sind Jedermann auf Verlangen vorzulegen. Abschrift derartiger Beschwerden sind unverzüglich nach erfolgter Eintragung in das Beschwerdebuch nebst den erforderlichen Erläuterungen dem Chef des Zollbezirks vorzulegen, der innerhalb seiner Zuständigkeit die Entscheldung persönlich fällt, andernfalls sind die Beschwerden dem Zolldepartement zur Entscheidung vorzulegen.

Stempelung von durchbrochenen Stickereien. Nach den bestehenden Bestimmungen (Deutsches Handelsarchiv 1899 I S. 896) können bei der Einfuhr von durchbrochenen Stickereien die Muster⸗ stücke außerhalb der Packen und Schachteln befestigt werden. In Ergänzung dieser Bestimmungen sind die Zollämter durch Zirkular des Zolldepartements vom 30. November v. * Nr. 25 163, darauf hingewiesen worden, daß die Musterstücke von den der Stempelung unterliegenden Stickereien keinesfalls abgeschnitten werden dürfen, sondern durch nach außen ragende Enden der in den abgestempelten Packen und Schachteln enthaltenen Stickereien gebildet werden müssen. Demgemäß ist die Stempelung von durchbrochenen Stickereien derart zu bewirken, daß die Enden der Stickereien außer⸗ halb der Packen und Schachteln an diese als von der Waare selbst nicht abgetrennte Muster befestigt werden können.

Zolltarifierung von Fischen von der Gattung der Heringe. Fische jeder Größe von der Gattung der Heinge (Brisling und andere Abarten) in Lake oder anderweit nach Art ge⸗ salzener Heringe zubereitet, sind nach Art. 37, Punkt 4, des Tarifs zu verzollen. (Zirkular vom 9. Dezember 1899, Nr. 25 856.)

Zollbehandlung von Passagiergut. Gemäß Art. 902. Punkt 3, des Zollstatuts bleibt der Zoll für aus dem Auslande kommendes Passagiergut nur in den Fällen unerhoben, wenn der Ge- fammt⸗Zollbetrag 4,50 Rubel nicht übersteigt. Andernfalls muß jedoch der ganze Zollbetrag, ohne Abzug der 4,50 Rubel, erhoben werden (Zirkular vom 8. Dezember 1899, Nr. 25 756.)

—Zolltarifierung von Waaren. Isolatoren, zur Ueber tragung elektrischer Kraft bestimmt und aus Porzellan und Meta theilen bestehend, sind nach Art. 169 des Tarifs auf Grund der ein schlägigen Bestimmung des Schlußprotokolls zum deutsch⸗russischen Handelsvertrage zu verzollen. Das Zirkular Nr. 17. 517 vom Jahre 1894 (Deutsches Handelsarchiv 1894 1 S. 865, nach Ziff. 8 inner Telegraphen⸗Isolatoren aus eisernen Haken mit Porzellanknöpfen nach Art. 153 zu verzollen) ist aufgehoben. (Zirkular des Zolldepartements vom 31. Dezember 1899 Nr. 27 727.)

Muster von eingeführtem Olivenöl können auf Gesuche von Händlern aus den Zollämtern in derselben Art und Weise aus gegeben werden, wie für die Ausgabe von Mustern und Proben von Thee, Taback und anderen eingeführten Artikeln vorgeschrieben ise (Deutsches Handels⸗Archiv 1897 I S. 823). Auch kann das ein⸗ geführte Olivenöl aus Fässern auf Flaschen abgefüllt werden unter Anbringung von Kronssiegeln oder Anhängung von Plomben in der für die Abfüllung von Wein und Parfümerien in den Zollämtern vorgeschriebenen Art und Weise. Das Abfüllen

8

von Olivenöl wird indessen nur in Kronsniederlagen, nicht aber in kaufmännischen Lagerhäusern und nur für Rechnung der Waaren eigenthümer zugelassen, wobei Stempelgebühren laut der zum § 21 des Reglements über Waarenstempelung gehörigen Taxe erhobe werden. (Zickular des Zolldepartements vom 31. Dezember 189 Nr. 27 783.)

Erläuterungen zum Artikel 1159 des Zollustaws Nach Artikel 1159 des Zollustaws sind Waaren russischer Er⸗ zeugung mit zweifellos echten Fabrikstempeln von der Konfiskation auszunehmen, wenn sie zusammen mit Kontre⸗ bande angehalten werden. Als derartige Waaren gelten im Sinne des Gesetzes vom 26. Februar 1896 auch solche Waaren, die aller⸗ hand russische, sowohl im Handels⸗ und Manufaktur⸗Departement registrierte, als auch nicht registrierte Fabrikstempel tragen, sofern die Echtheit und Zuverlässigkeit dieser Stempel erwiesen erscheint und keine Zweifel uͤber die Prpvenienz dieser Waaren entstehen. (Zirkular des Zolldepartements vom 5. Januar 1900 Nr. 114.)

Einfuhr der Schweiz (Spezialhandel) im Jahre 1899. 8 1899 1898 in Doppelzentnern 640 143 593 954 30 908 29 4 3 812 238 3 447 24 932 867 865 186 107 416 636 238 166 941 351 833 112 200 61 910

420 322

Petroleum, roh, und Petroleumdestillate. Schweineschmalz..

184 253

Graupe, Gries, Grütze... 424 592

Mehl

Kaffee, roher.. 100 950 Rohtaback . 1 63 623 Roh⸗ und Krystallzucker, Stampf⸗ (Pilé.)

Zucker, Abfallzucker, Traubenzucker 441 309 Zucker in Hüten, Platten, Blöcken . 144 364 144 479 Zucker, geschnitten oder fein gepulvert 101 578 90 370

in Hektolitern .1 234 013 1 225 91

Wein in Fässen 1 (Schweizerisches Handelzamtsblatt.)