Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 14 des „Reichs⸗Gesetzblatts“ enthält unter Nr. 2664 die Bekanntmachung, betreffend den Rücktritt des Montenegro von der Berner internationalen rheberrechtsübereinkunft vom 9. September 1886 sowie von den am 4. Mai 1896 dazu getroffenen Zusatzübereinkommen, vom 2. April 1900. 8 8 Berlin W., den 2. April 1900. 1 Kaiserliches Post⸗Zeitungsamt. Weberstedt.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Militär⸗Intendanten des III. Armee⸗Korps, Wirk⸗ lichen Geheimen Filsssrenh Kreidel den Rang eines Raths erster Klasse zu verleihen, den vortragenden Rath im Kriegs⸗Ministerium, Geheimen Kriegsrath Dr. jur. Wrubel zum Wirklichen Geheimen Kriegsrath und 1 den Abtheilungs⸗Chef im Kriegs⸗Ministerium, Geheimen Kriegsrath Litty mit der Wukung vom Tage des Frei⸗ werdens der Stellengebührnisse zum Militär⸗Intendanten zu ernennen, sowie dem beim Militärkabinet beschäftigten Geheimen expe⸗ dierenden Sekretär im Kriegs⸗Ministerium, Geheimen Hofrath Schulz bei dem Ausscheiden aus dem Dienste mit Pension en Charakter als Geheimer Regierungsrath und 8 dem Geheimen S im Kriegs⸗Ministerium, Kanzlei⸗ 888 ““ den Charakter als Geheimer Kanzleirath z verleihen. v1“
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ und vortragenden Rath im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Dr. Justus Hermes zu Berlin zum Wirklichen Geheimen Ober⸗-Regierungsrath mit dem Range der Räthe erster Klasse und Direktor in diesem Ministerium, die Geheimen Regierungs⸗ und vortragenden Räthe in demselben Ministerium Ernst Kunke und Dr. Heinrich Holtermann zu Berlin zu Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ räthen und den bisherigen Landrath Dr. Wolfgang Kapp aus Guben, sowie den bisherigen Spezialkommissar, Regierungs⸗ rath Brümmer aus Sigmaringen zu Geheimen Regierungs⸗ nd vortragenden Räthen im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten zu ernennen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: zu genehmigen, daß der Regierungs⸗Präsident von Moltke zu Oppeln in gleicher Amts igenschaft an die Re⸗ gierung zu Potsdam versetzt werde, ferner den Polizei⸗Präsidenten Fromme aus Aachen zum Ober⸗ Präsidialrath, den Regierungsrath Dr. Schmidt⸗Bornagius in Münster zum Ober⸗Regierungsrath und den Regierunge⸗Assessor Gerbaulet in Warendorf zum Landrath des Kreises Warendorf zu ernennen, sowie dem Rendanten der Staatsschulden⸗Tilgungskasse, Rechnungsrath Tegge in Berlin bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Rechnungsrath und dem Regierungs⸗Sekretär Theissen zu Aachen, dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Retzlaff zu Stettin, den Eisenbahn⸗Sekretären Bernhard Balzer in Stettin und Eduard Müller in Erfurt aus demselben Anlaß den Charakter als Rechnungsrath zu verleihhn. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: an Stelle des auf seinen Antrag aus dem Vorstande des Pfarr⸗Wittwen⸗ und Waisen⸗Fonds und aus dem Vorstande der Alterszulagekasse für evangelische Geistliche ausgeschiedenen Ministerial⸗Direktors, Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗ raths D. Schwartzkopff in Berlin den Hilfsarbeiter im Ministerium der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten, Regierungs⸗ Assessor Dr. Gerlach in Berlin zum Mitgliede der gedachten Vorstände, ferner den Oberlehrer am Friedrich Wilhelms⸗Gymnasium in Berlin, Professor Dr. Naumann, den Oberlehrer am Gymnasium in Küstrin, Professor Dr. Wessel, den Pro⸗ fessor am Gymnasium zu Glatz Paul Prohasel und den Direktor des Progymnasiums in Lüdenscheid Dr. einrich Christian Wilhelm Oetling zu Königlichen ymnasial⸗Direktoren zu ernennen, sowie der Wahl des Direktors der zwölften Realschule zu Berlin, Professors Dr. Emil Hausknecht zum Direktor der städtischen Ober⸗Realschule zu Kiel und der Wahl des Ober⸗ lehrers Dr. Karl Bötticher vom Luisenstädtischen Gymnasium in Berlin zum Direktor des städtischen Gymnasiums zu Waldenburg die Allerhöchste Bestätigung zu ertheilen. — 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den in die Pfarrstelle zu Mödlich berufenen Pfarrer Schuchardt, bisher in Görne, zum Superintendenten der Diözese Lenzen, Reg.⸗Bez. Potsdam, und den in die Oberpfarrstelle zu Finsterwalde berufenen Pfarrer Helle r, bisher in Alt⸗Döbern, zum Superintendenten der Diözese Dobrilugk, Reg.⸗Bez. Frankfurt a. O., zu ernennen.
—
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Regierungs⸗ und Forstrath von Bassewitz in Wies⸗ baden zum Hofkammer⸗ und Forstrath zu ernennen.
Gese 1. betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗ 18 Etats für das Etatsjahr 1900. Vom 31. März 1900. Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. .
verordnen, mit Zustimmung der beiden Häuser des Landta 8 der Monarchie, was folgt: Hanf —
Der (diesem Gesetz als Anlage beigefügte) Staatshaus⸗ halts⸗Etat für das Etatsjahr 1900 wird 8 in Einnahme auf 2 472 266 033 ℳ und in Ausgabe 1 auf 2 472 266 033 ℳ, nämlich t 2 306 076 751 ℳ an fortdauernden und auf 166 189 282 ℳ an einmaligen und au lichen Ausgaben 1X4“ festgesetzt.
Der (diesem Gesetz als weitere erag⸗ beigefügte) Etat der Verwaltungs⸗Einnahmen und Ausgaben der Preußischen Zentral⸗Genossenschaftskasse für das Etatsjahr 1900 wird in Einnahme auf 2400 ℳ und in Ausgabe auf 213 725 ℳ fest⸗ gestellt.
Im Etatsjahr 1900 können nach Anordnung des Finanz⸗ Ministers zur vorübergehenden Verstärkung des Betriebsfonds der General⸗Staatekesse Schatzanweisungen bis auf Höhe von 100 000 000 ℳ, welche vor dem 1. Januar 1902 verfallen müssen, wiederholt ausgegeben werden. Auf dieselben finden die Bestimmungen des 8 4 Abs. 1 und 2 und des § 6 des Gesitzes vom 28. September 1866 (Gesetz⸗Samml. S. 607) Anwendung
§ 4
Der Finanz⸗Minister ist mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragt. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Berlin Schloß, den 31. März 1900. - (L. S.) Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. von Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. Graf von Bülow. Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben.
Allerhöchster Erlaß vom 6. Dezember 1899,
betreffend die Einsetzung vongewerbeschultechnischen Räthen bei den Regierungen.
Auf den Bericht des Staats⸗Ministeriums vom 3. De⸗ zember d. J. bestimme Ich, was folgt:
1) Den technischen Räthen der Regierung (D. V. c. der Kabinetsordre, ne eine Abänderung in der bisherigen Organisation der Provinzial⸗Verwaltungsbehörden, vom 31. Dezember 1825, Gesetz⸗Samml. von 1826 S. 5) treten gewerbeschultechnische Räthe hinzu;
2) die gewerbeschultechnischen Räthe werden von Mir auf Vorschlag des Ministers für Handel und Gewerbe ernannt und führen den Titel Regierungs⸗ und Gewerbeschulrath mit dem Range in der IV. Klasse der Provinzialbeamten;
3) die Amtsbezirke der Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Schul⸗ räthe werden von dem Minister für Handel und Gewerbe bestimmt.
Dieser Eclaß ist seinerzeit durch die Gesetz⸗Sammlung zu veröffentlichen.
Berlin, den 6. Dezember 1899.
Wilhelm.
Fürst zu Hohenlohe. von Miquel. von Thielen. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. Graf von Bülow.
Tirpitz. Studt. Freiherr von Rheinbaben.
An das Staats⸗Ministerium.
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Zur Herbeiführung eines gleichmäßigen Aufsteigens der Kanzlei⸗Diätare in ihren Diätenbezügen be⸗ stimmen wir, daß auch das Aufsteigen dieser Diätare in ihren Diätenbezügen innerhalb des Anfanasdiätensatzes von 1350 ℳ und des Höchstdiätensatzes von 1650 ℳ jährlich vom 1. April 1900 ab nach Dienstaltersstufen in der Weise zu erfolgen hat, daß ihnen nach einjähriger, mit dem Zeitpunkte der definitiven Annahme als Kanzlei⸗Diätar beginnenden Dienstzeit eine diätarische Remuneration von jährlich 1425 ℳ, nach zwei⸗ jähriger Dienstzeit eine solche von 1500 ℳ, nach dreijähriger Dienstzeit eine solche von 1575 ℳ und nach vierjähriger Dienst⸗ zeit der Höchstdiätenbetrag von jährlich 1650 ℳ zu be⸗ willigen ist.
Sellbstverständlich dürfen auch die Diätenerhöhungen nach Dienstaltersstufen nur dann bewilligt werden, wenn die in Betracht kommenden Däüätare nach ihren bisherigen dienstlichen Leistungen und ihrem gesammten Verhalten einer solchen Berücksichtigung zweifellos würdig sind.
Denjenigen Kanzlei⸗Diätaren, welche zur Zeit des Inkraft⸗ tretens der neuen Diätenregelung bereits einen höheren Diätensatz beziehen, als ihnen nach der neuen Ordnung zu⸗ steht, ist ihr bisheriger Diätensatz zu belassen, bis sie nach ihrem Dienstalter in eine höhere Diätenstufe aufsteigen können. Ddie Probedienstzeit der Militäranwärter im Kanzleidienst ist fortan in keinem Fall auf deren Dienstalter für das Auf⸗ steigen in die höheren Diätensätze mit anzurechnen. Spofern von einer Probedienstleistung im Kanzleidienst infolge etwa voraufgegangener Beschäftigung der Militäranwärter als Kanzlei⸗Hilfsschreiber bei der Rentenbank⸗Direktion und der dadurch bereits dargelegten Qualifikation als Kanzlei⸗Diätar nicht überhaupt abzusehen ist, ist die öö überall auf 6 Monate zu bemessen, wenn nicht besondere Umstände eine Abweichung hiervon erforderlich erscheinen lassen.
Während des Probedienstes ist den Militäranwärtern eine diätarische Remuneration in Höhe des Anfangsdiätensatzes der Kanzlei⸗Diätare von jährlich 1350 ℳ zu bewilligen. Falls durch die Einführung von Dienstaltersstufen für die Kanzlei⸗ Diätare der alljährlich durch den Verwaltungskosten⸗Etat zur Vemunerierung von Kanzlei⸗Diätaren zur Verfügung gestellte Betrag überschritten werden sollte, ist die Genehmigung zu 1n sochen Ueberschreitung gegen den Jahresschluß nach⸗
erlin, den 21. März 1900. 8 8 Der 9 8
888 Ferthe b Minister.
In Vertretung Sehnert..—
Der Minister
für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. In Vertretung: 8 Sterneberg.
An die Königlichen Direktionen der Rentenbanken.
ßerordent⸗
Kanzlei⸗Sekretär. “
Staats⸗Ministerium. 8
alkulator ernannt worden. Finanz⸗Ministerium.
ist das Nebenamt als Vorgesetzter der General⸗Lotterie⸗Direktion an Stelle des zum Treuhänder bei der Deutschen Hypotheken⸗ bank ernannten Geheimen Ober⸗Finanzraths Lehmann über⸗ tragen worden. 1
. Dem Ober⸗Regierungsrath Dr. Schmidt⸗Bornagius ist die Stelle des Ober⸗Regierungsraths bei der Provinzial⸗ Steuer⸗Direktion zu Königsberg verliehen worden.
Der Regierungsrath Wiedewaldt in Königsberg ist an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Breslau,
der Regierungsrath Krueger in Magdeburg an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Münster,
der Regierungsrath Colomb in Hannover an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Magdeburg,
der Regierungsrath Grieben in Cassel an die Provinzial⸗ Steuer⸗Direktion zu Hannover,
der Regierungsrath Wentz in Sigmaringen an die Provinzial⸗Steuer⸗Direktion zu Cassel vers tzt worden.
Dem Regierungsrath, Bher⸗Zeener-Jasgerue Laube in Nordhausen ist die Stelle eines Mitglieds der Regierung zu Sigmaringen und
dem Regierungsrath, Ober⸗Steuer⸗Inspektor Nay in Oppeln die Stelle eines Mitglieds der Provinzial⸗Steuer⸗ Direktion zu Königsberg verliehen worden.
Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Bei dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten sind ernannt worden:
der bisherige Eisenbahn⸗Sekretär Gustav Schmidt zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator,
die bisherigen Regierungs⸗Bausekretäre Erich Wadehn und Julius Rost zu Geheimen Revisoren,
der bisherige Eisenbahn⸗Setretar Wilhelm Hubert zum Geheimen Registrator und
der Kanzlei⸗Diätar Wilhelm Knuth zum Geheimen
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der bisherige Königliche Regierungs⸗Baumeister Ludwi Noack hierselbst ist zum Königlichen Landbauinspektor 188 nannt und demselben die etatsmäßige Stelle eines ständigen bautechnischen Hilfsarbeiters im Ministerium für Landwirth⸗ schaft, Domänen und Forsten verliehen worden.
Der bisherige Rentmeister Daubitz aus Arnswalde und der bisherige expedierende Sekretär und Kalkulator Retzlaff von hier sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Ministerium fuͤr Landwirthschaft, Domänen und Forsten,
der Regierungs⸗Sekretär Heine zu Aurich ist zum Ge⸗ heimen Registrator und
der bisherige Geheime Kanzlei⸗Diätar Motog zum 87e Kanzlei⸗Sekretär in demselben Ministerium ernannt worden.
„Die bisherigen Landmesser Schulze in Hameln, Lerm in Stolzenau und Goßner in Stade sind zu Königlichen Ober⸗Landmessern ernannt worden.
Dem Bankbeamten W. Hartmann in Berlin ist vom 4. April d. J. ab die kommissarische Verwaltung der Stelle eines Bank⸗Inspektors beim Königlichen Polizei⸗Präsidium hi selbst übertragen worden. “ — 1 8
. . 22 8 8 111“ Ministerium für Handel und Gewerbe.
„. Bei dem Ministerium für Handel und Gewerbe sind die Kanzlei⸗Diätare Georg Schmidt und Wilhelm Bittkau zu Geheimen Kanzlei⸗Sekretären ernannt worden. 1—
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.
Dem Königlichen Gymnasial⸗Direktor Dr. Naumann ist die Direktion des Gymnasiums in Rawitsch, dem Königlichen Gymnasial⸗Direktor Dr. Wessel die Direktion des Gymnasiums in Wittstock, dem Königlichen Gymnasial⸗Direktor, Profesch Pau Prohasel die Direktion des Gymnasiums in önigshütte O.⸗S. und dem Königlichen Gymnasial⸗Direktor Dr. Heinrich Christian Wilhelm Oetling die Direktion des Gym nasiums in Hamm übertragen worden. 3 Der Arzt Dr. Quentin in Bentheim ist zum Kreisphysikus des Kreises Grafschaft Bentheim ernannt worden. — Dem ordentlichen Seminarlehrer Christoph Klähn zu Hecberstade ist bei seinem Ausscheiden aus dem Amt das rädikat „Oberlehrer“ verliehen worden. 8 Bei dem Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten ist der E. Sekretär Otto Schultz zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator ernannt worden. deilann snng
Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Staats⸗Stipendien für Musiker.
Am 1. Oktober cr. kommen zwei Stipendien der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy'schen Stiftung für befähigte und streb⸗ same Musiker zur Verleihung. Jedes derselben beträgt 1500 ℳ Das eine ist für Komposition, das andere fuͤr ausübende Tonkünstler bestimmt. Zur gleichen Zeit er⸗ folgt die Vertheilung der Zinsen eines von den Verwandten 5 des General⸗Musikdirektors Dr. Felix Mendelssohn⸗Bartholdy, den Herren Geheimen Kommerzien⸗Rath Ernst von Mendels⸗ sohn⸗Bartholdy und den Banquiers Robert und Franz von Mendelssohn zum Andenken an die 50. Wiederkehr des Todes⸗ tages des Dr. Felix Mendelssohn⸗Bartholdy geschenkten Kapitals von 30 000 ℳ und die Bewilligung von dene fenaen aus den Zinserträgen eingetrekener Ersparnisse der Stiftung. Die Verleihung der Stipendien und Unterstützungen geschieht an Schüler der in Deutschland vom Staat subventionierten Ausbildungs⸗Institute ohne Unterschied des Alters, des
Geschlechts, der Religion und der Nationalität.
„Bei dem „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeiger“ ist der Bureau⸗ b öäö Kaminski zum expedierenden Sekretär und
Dem Geheimen Ober⸗Finanzrath Dombois in Berlin
1
Wirkliche Geheime Rath Freiherr von Thielmann auf
Bewerbungsfähig ist nur derjenige, welcher mindestens ein halbes Jahr Studien an einem der genannten Institute ge⸗ macht hat. kusna naase können preußische Staatsangehörige, 5 daß sie diese Bedingungen erfüͤllen, ein Stipendium oder eine Unterstützung empfangen, wenn das Kuratorium ür die Verwaltung der Stipendien auf Grund eigener Prü⸗ Sr ihrer Befähigung sie dazu für 8 erachtet.
Die Stipendien werden zur Fortbildung auf einem der betreffenden, vom Staat subventionierten Institute ertheilt; das Kuratorium ist aber berechtigt, hervorragend begabten Be⸗ werbern nach Vollendun 8 Studien auf dem Institut ein Stipendium für Jahrecfrist zu weiterer Ausbildung saunf Reisen, durch Besuch auswärtiger Institute ꝛc.) zu verleihen. Auch die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen er⸗ folgt nur an Schüler der in Deutschland vom Staate sub⸗ ventionierten Ausbildungs⸗Institute oder an solche, welche Schüler eines dieser Institute gewesen sind, ohne Unter⸗ schied des Alters, des Geschlechts, der Religion und der Natio⸗ nalität nach dem freien Ermessen des Kuratoriums.
Sämmtliche Bewerbungen nebst den Nachweisen über die Erfüllung der oben gedachten Bedingungen und einem kurzen, selbstgeschriebenen Lebenslauf, in welchem besonders der Studiengang hervorgehoben wird, sind nebst einer Bescheinigung der Reife zur Konkurrenz durch den bisherigen Lehrer oder dem Abgangszeugniß von der zuletzt besuchten Anstalt bis zum 1. Juli cr. an das Kuratorium für die Verwaltung der Felix Mendelssohn⸗Bartholdy⸗Stipendien Berlin W., Potsdamerstraße 120, einzureichen.
Den Bewerbungen um das Stipendium sowie um Unter⸗ stützungen für Komponisten sind eigene Kompositionen nach freier Wahl, unter eidesstattlicher Versicherung, daß die Arbeit ohne fremde Beihilfe ausgeführt worden ist, beizufügen.
Die Verleihung des Stipendiums und der Unterstützungen für ausübende Tonkünstler erfolgt auf Grund einer am 29. September cr. in Berlin durch das Kuratorium abzu⸗ haltenden Prüfung. 8
Berlin, den 1. April 1900.
Der Vorsitzende des Kuratoriums. Joachim. 1
8 Ministerium des Innern. 1““ Der Ober⸗Präsidialrath Fromme ist dem Ober⸗Präsidente der Provinz Hessen⸗Nassau zugetheilt worden.
Bei dem Ministerium des Innern ist der Geheime Kanzlei⸗ Assistent Dornbusch zum Geheimen Kanzlei⸗Sekretär ernannt
worden.
““ 8 1“ “
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 11. der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter 8
Nr. 10 173 das Gesetz, betreffend die Feststellung des Staatshaushalts⸗Etats für das Etatsjahr 1900, vom 31. März 1900; und unter .
Nr. 10 174 den Allerhöchsten Erlaß vom 6. Dezember 1899, betreffend die Einsetzung von gewerbeschultechnischen Räthen bei den Regierungen. v1““
Berlin W., den 31. März 1900. 8
Kdönigliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.
22 Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 12 der „Gesetz⸗Sammlung“ enthält unter Nr. 10 175 das Gesetz, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Halle a. S., vom 31. März 1900; und unter Nr. 10 176 das Gesetz, betreffend die Aenderung der Grenzen des Stadtkreises Posen, des Kreises Posen (Ost) und des Kreises Schroda, und die anderweite Bestimmung des Wahlorts für die Wahlen zum Hause der Abgeordneten im weiten Wahlbezirk des Regierungsbezirks Posen, vom 1. März 1900. Berlin W., den 31. März 1900. Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. 8 Weberstedt. 8—
8 4
— Abgereist: Seine Excellenz der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts,
kurzen Urlaub nach Italien.
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Im Inseratentheil (Vierte Beilage) der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Urkunde, betreffend die Genehmigung der Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen der Stadt Krotoschin auf den In⸗ haber bis zum Betrage von 1 445 000 ℳ, veröffentlicht.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 2. April.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag die Vorträge des Staatssekretärs des Aus⸗ wärtigen Amts, Staats⸗Ministers Grafen von Bülow, des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus, des Staatssekretärs des Reichs⸗Marineamts, Staats⸗ Ministers, Vize⸗Admirals Tirpitz, sowie des Chefs des Marine⸗ kabinets, Vize⸗Admirals⸗Freiherrn von Senden⸗Bibran und empfingen hierauf den neu ernannten Präsidenten der See⸗
andlun stei h ndlung Havenstein 1
Der Königliche Gesandte in Weimar Prinz von Ratibor und Corvey ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten kurzen
Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte
der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Regierungs⸗Assessor von Jacobi in Halle a. S. ist dem Königlichen Ober⸗Präsidium zu Hannover, der Regierungs⸗ Assessor von Laer in Heide in Holstein der Königlichen Re⸗ gierung zu Königsberg, der Regierungs⸗Assessor von Putt⸗
kamer in Köslin der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. und der Regierungs⸗Assessor Reuscher in Berlin der König⸗ lichen Regierung zu Breslau zur weiteren dienstlichen Ver⸗ wendung überwiesen worden.
111““ S
Laut Meldung des „W. T. B.“ beabsichtigt S. M. S. „Hertha“, Kommandant: Kapitän zur See von Usedom, mit dem Chef des Kreuzer⸗Geschwaders, Vize⸗Admiral Bende⸗ mann an Bord, am 7. April von Yokohama nach Kobe in See zu gehen. b
S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Lans, ist am 30. März in Moje (Japan) eingetroffen und wollte gestern nach Kobe in See gehen.
S. M. S. „Geier“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Peters, ist am 29. März in Coquimbo angekommen und beabsichtigt, am 21. April nach Jquique in See zu gehen.
“
Württemberg. 8 Der Staats⸗Minister des Kirchen⸗ und Schulwesens Dr. von Sarwey ist, wie „W. T. B.“ aus Stuttgart meldet
gestern infolge eines Schlaganfalls gestorben.
Oesterreich⸗Ungarn. b Im oberösterreichischen Landtage beantwortete am Sonnabend der Statthalter Freiherr von Puthon eine Interpellation über die Grenzsperre seitens Bayerns gegen die Einfuhr von Zug⸗ und Nutzvieh und erklärte die bayerische Regierung für befugt, die Sperre wegen der in den an Bayern angrenzenden Kronländern herrschenden Maul⸗ und Klauenseuche zu verhängen. Da diese aber nahezu ganz erloschen sei, habe er sich an das Ministerium des Innern sowie in der letzten Zeit direkt an die bayerische Regierung gewandt, behufs Erwirkung der Aufhebung der Grenzsperre. 1
Frankreich. “ In der Armeekommission der Deputirtenkammer
erklärte der Kriegs⸗Minister General de Galliffet, er sei
der Ansicht, das Geset über die neuen Kapitulationen von Militärs müsse der Einführung der zweijährigen Dienstzeit vorangehen
In Lille ist es, dem „W. T. B.“ zufolge, gestern nach einer dort abgehaltenen Versammlung von Nationalisten zu Schlaäͤgereien gekommen, wobei der Vize⸗Bürgermeister Dumontier durch Messerstiche verletzt wurde.
Rußland.
Anläßlich des Geburtstags des deutschen Botschafters Fürsten Radolin traf, wie dem „W. T. B.“ aus St. Peters⸗ burg berichtet wird, gestern früh ein werthvolles Geschenk Seiner Majestät des Deutschen Kaisers ein. Ferner sandte Seine Majestät dem Fürsten Radolin ein überaus gnädiges Glückwunsch-Telegrambt und verlieh dem Botschafter zur Belohnung für seine treuen Dienste das Kreuz der Groß⸗ Komthure des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, wobei Allerhöchstderselbe zugleich die Hoffnung aussprach, daß der Fürst dasselbe noch lange in Ehren tragen möge.
Spanien.
Die Deputirtenkammer hat, wie „W. T. B.“ berichtet, am Sonnabend das Budget angenommen.
Der serbische Gesandte Nowakowitsch ist, dem „W. T. B.“ zufolge, ohne Abschiedsaudienz beim Sultan abgereist, da dieser an einer leichten Erkältung leidet. Trotz seines Unwohl⸗ seins wohnte der Sultan am Freitag dem Selamlik bei.
Entgegen der Meldung des Wiener „DTelegr.⸗Korresp.⸗ Bureaus“, daß der Sekretär des Sultans Kiamil Bey verbannt worden sei, versichert die „Agence de Constantinople“ auf Grund ihr zugegangener amtlicher Mittheilungen, daß Kiamil Bey, welcher sich seit einiger Zeit kränklich fühle, zuerst um die Erlaubniß zu einer Pilgerfahrt nach Mekka und sodann um die Erlaubniß zu einer Reise in sein Heimathland Homs eingekommen sei. Hierzu sei ihm die
Genehmigung ertheilt worden, er habe aber bis jetzt keinen “
Gebrauch davon gemacht. 1 Schweden und Norwegen.
8
Der König hat, wie „W. T. B.“ meldet, das Mitglied
der Ersten Kammer des Reichstages Odelberg, bisher Landes⸗ hauptmann des Läns Gefleborg, zum Landwirthschafts⸗ Minister ernannt. Dieses Ministerium ist in Schweden neu errichtet worden.
Amerika.
Dem „New York Herald“ wird aus Port of Spain Wran gemeldet: Nach einem Bericht venezolanischer Regierungsbeamter habe am 22. März bei Ciudad Bolivar ein heftiges Gefecht stattgefunden, bei dem die Aufständischen
eschlagen worden seien. Dieselben hätten 223 Todte und 80 Gefangene und außerdem große Mengen Waffen und Schießvorrath verloren. Die Verluste der Regierungstruppen seien gering gewesen. Die Aufständischen sollten, 1200 Mann stark, auf dem Rückzug in das Innere von Guayana be⸗ griffen sein.
Asien.
Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus Peking vom gestrigen Tage gemeldet: Zur Sühne für die Ermordung des englischen Missionars Brooks durch chinesische Ruhestörer sei durchgesetzt worden, daß zwei der Mörder enthauptet, einer lebenslänglich, einer auf zehn Jahre und einer auf zwei Jahre ins Gefängniß gebracht worden seien. 8 solle auf Kosten der chinesischen Regierung eine Gedächtnißkapelle mit einer Sühnetafel am Schauplatz der Mordthat errichtet und eine Gedenktafel in der Kathedrale von Canterbury angebracht werden. — Nach den letzten Berichten aus den durch die Gesellschaft der „Boxers“ in Un⸗ ruhe versetzten Bezirken werde das Land ruhiger, wahrscheinlich weil der durch den Winter 8ee Muͤßiggang der Be⸗ völkerung jetzt ein Ende gefunden habe. 8 b
Die britischen Kreuzer „Erisk“ und „Hermione“ sind in Taku eingekroffen.
Der „Times“ wird aus Söul vom 29. v. M. gemeldet: Vor einigen Tagen habe der fusische Geschäftsträger Pawloff verlangt, daß Korea einer russischen Dampfschiffahrtsgesellschaft
einen neuen Plat für eine Kohlenniederlage abtrete, welcher bei Atkinson⸗Point am westlichen Eingang in den Hafen von Masampo gelegen sei, und daß Korea an keine andere Macht in irgend einer Form irgend einen Theil der Kojedo⸗ oder Cargodo⸗Jasel veräußern dürfe. Am 28. v. M. habe Pawloff in einer Audienz bei dem Kaiser seine ursprüngliche Forde⸗ rung geändert und an Stelle von Atkinson⸗Point einen anderen Platz innerhalb der Grenzen des auf Masampo bezüglichen Vertrags verlangt und gleichzeitig darauf bestanden, daß kein Theil von Kojedo anderweitig veräußert werden dürfe.
Einem Telegramm der Londoner Blätter aus Pretoria zufolge hat der Präsident Krüger bei dem Begräbniß des Generals Joubert angekündigt, daß der General Louis Botha der Nachfolger Joubert's als General⸗Kommandant der Transvaal⸗Armee sein werde.
Der Feldmarschall Lord Roberts hat, wie das „Reuter'sch Bureau“ meldet, ein Telegramm an den Präsidenten Krüge gesandt, in welchem er anläßlich des Todes Joubert's sei Beileid ausgesprochen und die ritterliche Haltung und den persönlichen Muth des Verstorbenen rühmend hervor gehoben hat.
Eine Depesche des Feldmarschalls Lord Roberts au Bloemfontein vom 30. v. M. Abends besagt: Hier ein⸗ gegangene Berichte deuten darauf hin, daß der Feind Bran fort verläßt und in nördlicher Richtung zieht. Die Verlust bei dem Gefecht am 29. d. M. sind zahlreicher, als zuerst ge⸗ meldet wurde: es sind 2 Offiziere todt und 8 verwunde worden, von den Mannschaften wurden 10 oder 19 (di Depesche ist hier unklar) getödtet und 159 verwundet, währen 3 Mann vermißt werden.
Das „Reuter'sche Bureau“ erfährt aus Bloemfontein vom 30. v. M.: Ein Meldereiter aus Kimberley berichte daß eine Burenstreitmacht in der Nähe von dem ehemaligen Lager Cronje’s bei Paardeberg lagere. Herumschweifende Abtheilungen suchten die Gehöfte in der Nachbarschaft heim und versuchten Pferde einzufangen, welche wegen schlechter Kondition von den Engländern auf dem freien Felde laufen gelassen worden seien.
Dasselbe Bureau meldet aus Bushmankop vom 31. v. M., daß eine von dem Obersten Broadwood befehligte, aus Kavallerie, zwei Batterien Artillerie und unter dem Befehl des Obersten Pilcher stehender berittener Infanterie zusammen⸗ gesetzte Truppe, welche in Thabanchu garnisoniert habe, sich in der Nacht zum Sonnabend habe zurückziehen müssen, da eine große Burenstreitmacht sich genähert habe. Die Truppe sei nach den Wasserwerken von Bloem⸗ fontein, südlich vom Modder River marschiert, woselbst sie um 4 Uhr früh ein Lager bezogen habe, welches bei Tagesanbruch von rückwärts mit Granaten beschossen worden sei. Broad⸗ wood habe den Convoy und die Batterien fortgeschickt, während der Rest der Truppe als Rückendeckung zurückgeblieben sei. Der Zug sei in ein tiefes Flußbett gelangt, woselbst sich Buren versteckt gehalten hätten; so sei die ganze Abtheilung in einen Hinterhalt gerathen und mit Einschluß von 6 Geschützen gefangen ge⸗ nommen worden. Der Verlust an Menschenleben sei nicht groß, da die meisten Mannschaften in den gerathen hen. bevor ein Schuß abgegeben worden sei. Die Division des Generals Colville, die am Sonnabend früh Bloemfontein verlassen hatte, sei um 12 Uhr in Bushmankop eingetroffen und habe das Granatfeuer auf den Feind begonnen.
Nach einer Meldung aus Kroonstad vom 30. v. M. 5 der General Smuts am Tage zuvor die Engländer bei
afelkop, südlich von Brandfort, in ein Gefecht verwickelt und dieselben sechs Stunden lang im Schach gehalten. Die Buren hätten sehr gut gefochten. Die Verluste seien un⸗ bekannt.
Aus Maseru vom 30. März liegt die Mittheilung vor, daß der Präsident Steijn sich nach Ladybrand begeben habe, um die Buren zu erneutem Widerstande anzuspornen. Eine Anzahl von Aufrufen und ähnlichen Kundgebungen der Buren seien im Umlauf. Die Truppen der Buren, welche Platberg besetzt hielten, seien verstärkt worden. — Die Regierung von Basutoland habe über 1000 Arbeiter für die Militärbehörden in Bloemfontein gesammelt, doch werde der britische Resident in “ Basutoland den Arbeitern nicht gestatten, sich auf den Weg zu machen, solange sie Gefahr liefen, zwischen die beiden sich be: kämpfenden Heere zu gerathen.
Durch einen Armeebefehl ist die Bezeichnung „Freistaat⸗ Eisenbahnen“ für erloschen erklärt und durch die Be⸗ zeichnung „Reichs⸗Militärbahn“ ersetzt worden. 1
Wie dem „RNeuter'schen Bureau“ aus Kapstadt gemeldet wird, ist die Abfahrt der Transportschiffe mit den nach St. Helena bestimmten gefangenen Buren infolge des unehmenden Krankenstandes verschoben worden. Den
yphus und die Masern, an welchen die gefangenen Buren auf den Transportschiffen litten, hätten sich dieselben in den Verschanzungen von Paardeberg zugezogen. Die Gefangenen er⸗ höben keine Klage über das Wasser und die Nahrung; sie erhielten dasselbe Wasser wie das britische Geschwader. Der Admiral und der oberste Militärarzt hätten die Transportschiffe be⸗ sichtigt und Befehl ertheilt, daß alle transportfähigen Kranken in ein besonderes Hospital am Lande gebracht werden sollten. Es sei Vorsorge getroffen, daß keine Ueberfüllung stattfinde.
Ein in Paris füngenofenes Telegramm des General⸗ Kommissars des französischen Congo⸗Gebietes giebt über die Lage in der Gegend des Schariflusses Aufklärung. Der Leutnant Meynier und der Hauptmann Joailland seien nach einer Umkreisung des Tschadsees am Schariflusse eingetroffen. Meynier stehe in Fort Archambault, Joailland in Goulfet. Gentil hoffe mit ihnen etwa am 24. Februar zusammenzutreffen. Der Oberst Lany habe sich am 15. Januar 8 Amudugu, zwei Tagemärsche vom Tschadsee entfernt, be⸗ unden.
Aus Tanger erfährt „W. T. B.“, daß die Meldung von dem Tode des Großvezirs bis zum Sonnabend keine Bestätigung gefunden habe, doch sei derselbe erkrankt.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Bericht über die vorgestrige Sitzung des Herren⸗ hauses und ein Nachtrag zu dem Bericht über die Sitzung des⸗ selben vom 30. v. M., enthaltend den Wortlaut der Rede des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten Dr. Studt, befinden sich in der Ersten Beilage.