1900 / 82 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Apr 1900 18:00:01 GMT) scan diff

völligen Durchführung des Unternehmens, insbesondere für die An⸗ 7 zur * in dem Staubecken angesammelten Wassers und jum Schutze der Reinigungs znlagen noch erforderlich ist, durch das Amtsblatkt der Königlichen Regierung zu Düsseldorf, Jahrgang 1900 Nr. 10 S. 97, ausgegeben am 10. März 1900; 1

3) daz am 13. Januar 1900 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungs⸗Genossenschaft zu Eichenbagen⸗Freimark im Kreise Wirsitz durch das Amtsblatt der Köaiglichen Regierung zu Brom⸗ berg Nr. 8 S. 85, ausgegeben am 22. Februar 1900;

4) der am 17. Januar 1900 Allerhö hst vollzogene Nachtrag zum Statut der Ent⸗ und Bewässerungs⸗Genossenschaft zu Radomno im Kreise Löbau durch das Amtsblatt der Köaiglichen Regierung zu Marienwerder Nr. 9 S. 73, ausgegeben am 1. März 1909;

5) der Allerhöchste Erlaß vom 5. Februar 1900, betreffend die Genehmigung der von der Generalversammlung des Kur⸗ und Neu⸗ märkischen Ritterschaf tlichen Kreditinstituts am 31. Oktober 1899 be⸗ züglich der Erhebung des Quittungsgroschens gefaßten Beschlüsse, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin

Nr. 9 S. 101, ausgegeben am 2. März 1900, 1

der Königlichen Regierung zu Frankfurt a. O. Nr. 9 S. 65, ausgegeben am 28. Februar 1900. 8

der Königlichen Regierung zu Stettin Nr. 9 S. 55, ausge⸗

geben am 2. März 1900,

der Königlichen Regierung zu Köslin Nr. 9 S.

am 1. März 1909, 1

der Köngiglichen Regierung zu Marienwerder ausgegeben am 28 Februar 1900, der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 9. gegeben am 3. März 1900) 8 ddeer Königlichen Reaierung zu Liegnitz Nr. 9 S. 59, ausgegeben am 3. März 1900; 6) der Aderböchst⸗ Erlaß vom 5. Februar 1900, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Mofelbahn⸗Aktiengesellschaft zu Köln, zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Trier nach Zell mit Fertsesung bis zum Bahnbofe Bullay der Eisenbahn Trier —Koblenz in Anspeu zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Könizlichen Regierung zu Trier Nr. 10 S. 101, ausgegeben am 9. März 1900;

7) der am 5. Februar 1900 Allerhöchst vollzogene Nachtrag zu dem Statut des Meliorationsverbandes der Biallabrüche im Kreise Johannisburg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Gumbinnen Nr. 10 S. 95, ausgegeben am 7. März 1900;

8) der Allerhöchste Erlaß vom 21. Februar 1900, betreffend die Verleihung des Enteignunasrechts an die Aktiengesellschaft Rixdorf⸗ Mittenwalder Eisenbahngesellschaft zu Berlin zur Entziebung und zur dauernden Beschränkung des zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Rixdorf nach Mittenwalde in Anspruch zu nehmenden Grund⸗ eigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 11. S. 119, ausgegeben am

16. März 1900.

51, autgegeben Nr. 9 S. 73,

S. 141, aus⸗

.

n der Eesten Beilage zur heutigen Nummer des ‚Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden ein Erlaß des Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medi inal⸗Angelegenheiten vom 28. Februar 1900, betreffend die Vorschriften über Ein⸗ richtung und Betrieb der staatlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impfstoffs, und ein gemein⸗ samer Erlaß der Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten und des Innern von demselben Tage, betreffend die Be⸗

chlüsse und Vorschriften zur Ausführung des Impfgesetzes, nebst dem Wortlaut dieser Vorschriften ver⸗

Im Inseratentheil (Dritte Beilage) der heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Urkunde, betreffend die Genehmigung der Ausgabe von Schuld⸗ verschreibungen der Stadt Bonn auf den Inhaber bis zum Betrage von 4250 000 ℳ, veröffentlicht.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats⸗ und Justiz⸗Minister Dr. Schönstedt, mit Urlaub nach Italien.

Angekommen: Seine Excellenz der Unter⸗Staatssekretär im Ministerium für Handel und Gewerbe, Wirkliche Geheime Rath L ohma vom Urlaub. 8

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 3. April.

1 Seine Majestät der Kaiser und König hörten 2 heute Vormittag die Vorträge des Staatssekretärs des Aus⸗

wärtigen Amts, Staats⸗Ministers Grafen von Bülow und des Chefs des Militärkabinets, Generals von Hahnke. Um 1 Uhr empfingen Seine Majestät der Kaiser in Antritts⸗ audienz den neu ernannten Königlich schwedisch⸗norwegischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister an Allerhöchstihrem Hofe, Grafen Taube behufs Entgegennahme seines Beglaubigungsschreibens. X“

6 2 8

Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 3 Uhr unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, zu einer Sitzung zusammen. 8 6

Die Nr. 4 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗

Versicherungsamts“ vom 1. April 1900 enthält den für das Jahr 1899 erstatteten Geschäftsbericht des Amts.

8

Dem Regierungs⸗Assessor Freiherrn von Scheele zu

Posen ist die kommissarische Verwaltung des Landrathsamts 1 Kreis e Ostrowo, Regierungsbezirk Posen, übertragen worden. 8 111“

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Iltis“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Lans, gestern in Kobe ein⸗

„Habicht“, Kommandant: Korvetten⸗ ist am 31. März in Mossamedes an⸗ gestern von da nach Loanda in

S. M. S. Kapitän Kutter, ist a gekommen und beabsichtigte, See zu gehen. 1

8. —h S. „Wolf“, Kommandant: Korvetten⸗Kapitän Koch (Hugo), ist am 1. April von Kamerun nach Loanda in See gegangen. 8 1 die zbgelöste Besatzung S. M. S. „Möwe“, Transportführer: Oberleutnant zur See Schmidt, ist am 1. April in Colombo angekommen und an demselben Tage nach Aden weitergegangen.

6“ F 1.X“ 8 Breslau, 2. April. Wie die „Schlesische Volkszeitung“

meldet, ist der Weihbischof Dr. Gleich heute Nachmittag

gestorben.

Kiel, 2. April.

Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog von Hessen hat sich, wie „W. T. B.“ berichtet, heute Abend nach Darmstadt zurückbegeben. Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich begleitete Höchstdenselben nach dem Bahnhofe. Am Nachmittag hatten Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz und der Großherzog die Kaiserwerft und den neuen Panzerkreuzer „Fürst Bismarck“ besucht.

Württemberg. 88 Beide Kammern der Stände sind durch ein König⸗ liches Dekret auf den 24. April nach Stuttgart einberufen

8 111““

b Sachsen⸗Meiningen. Die Feier des Geburtstages Seiner Hoheit des Herzogs, Höchstwelcher zur Zeit in Mentone verweilt, wurde gestern im ganzen Herzogthum in der herkömmlichen Weise begangen. 8

Oesterreich⸗Ungarn.

In Wien fanden, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Abend 19 von der sozialdemokratischen Partei ein⸗ berufene Protestversammlungen gegen die Gemeinde⸗ wahlreform statt, die ruhig verliefen. Nach der Versamm⸗ lung im 10. Bezirk versuchte eine größere Menschenmenge, vor der Wohnung des Vize⸗Bürgermeisters Strobach eine Kund⸗ gebung zu veranstalten, wurde aber von der Wache zerstreut. Darauf ging die Menge unter Protestrufen gegen den Bürger⸗ meister Dr. Lueger auseinander. Verhaftungen wurden nicht vorgenommen. 1 In der gestrigen Sitzung des ungarischen Unter⸗ haufes wandte sich am Schluß der Debatte über das Bud⸗ getgesetz der Minister⸗Präsident von Szell gegen die Be⸗ hauptung des Abg. Ugron, daß die Bevorzugung des deutschen Kapitals in Ungarn jede Verbindung mit anderen Staaten abgeschnitten habe. Der Minister⸗Präsident bemerkte, die vor⸗ herrschende Stellung des deutschen Kapitals beruhe auf der natür⸗ lichen Einwirkung eines benachbarten, überaus mächtigen Wirth⸗ schaftsgebiets. on Botmäßigkeit und Unterwürfigkeit könne keine Rede sein. Ungarn könne sich, selbst wenn das Bündniß⸗ verhältniß nicht bestände, von der Einwirkung der deutschen Wirthschaftsbewegung nicht emanzipieren. Sodann wandte sich der Minister⸗Präfident gegen den klerikalen Parteiführer Grafen Johann Zichy und rief diesem zu: „Die in den kirchenpolitischen Kämpfen entstandenen Wunden, deren Heilung Sie fordern, werden durch das von Ihrer Partei aus⸗ gegebene Schlagwort „Revision der kirchenpolitischen Gesetze wieder aufgerissen. An den kirchenpolitischen Gesetzen darf nicht gerührt werden. Auch diejenigen, welche sie früher bekämpft haben, müssen sich jetzt mit ihnen abfinden.“ Die Ecklärung des Minister⸗Präsidenten wurde von den Liberalen mit lebhaftem Beifall begleitet und sodann das Budgetgesetz angenommen. Großbritannien und Irland.

Die Königin ist, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Abend 9 ½ Uhr mit der Prinzessin Christian zu Schleswig⸗ Holstein und der Prinzessin Heinrich von Batten⸗ berg von Windsor nach Holyhead abgereist. Allerhöchst⸗ dieselbe übernachtete im Eisenbahnzuge und hat sich heute früh nach Kingstown in Irland eingeschifft, wo das Kanal⸗ geschwader bereits versammelt ist. Die Königliche Nacht trifft dort heute Abend ein. Nachdem die Königin an Bord der Nacht übernachtet haben wird, landet Allerhöchstdieselbe am Mittwoch, Vormittags 11 Uhr, und fährt dann durch die Straßen von Dublin nach dem Palast des Vize⸗Königs.

An Stelle des Herzogs von Norfolk ist der Marquis von Londonderry zum General⸗Postmeister ernannt worden.

Im Unterhause erkeärte gestern der Unter⸗Staatssekretär des Aeußern Brodrick, die britische Regierung habe keinen Grund zu glauben, daß die portugiesische Regierung irgendwie ihre Pflicht verletzt habe, die Landung von Kriegskontre⸗ bande in Lourenço Marques zu verhindern. Der Erste Lord des Schatzamts Balfour theilte mit, der Premier⸗Minister der Kapkolonie Schreiner habe Einwendungen gegen die Ueberfüh⸗ rung der gefangenen Buren nach St. Helena erhoben. Die britische Regierung habe die ganze Frage auf das reiflichste erwogen, habe aber keinen Anlaß gefunden, von dem lan ab⸗ ugehen, eine gewisse Anzahl der Gefangenen nach St. Helena zu semten Flynn fragte, ob die Verschickung nothwendig sei, um die Gefangenen in besonders sicherem Gewahrsam zu halten. Balfour erwiderte, sie seitheilweise durchmilitärische Erwägungen bedingt. Der Staatssekretär für Jadien Lord Hamilton theilte mit, daß die Regierung von Indien gegenwärtig über etwa 7 900 000 Pfund Sterling in Gold in Indien und 1 ½ Millionen Gold in England verfüge. Das Gold sei in Indien dadurch herangezogen worden, daß die dortige Regierung sich erboten habe, Gold gegen Noten zum Preise von 1 Sovereign für 15 Rupien anzunehmen; in England dadurch, daß der Minister für Indien Kabel⸗Ordres auf Rupien für die Schatzämter in Indien zum Preise von 165 2 Pence per Rupie verkauft habe. Der Zufluß an Gold habe im Februar 1899 angefangen, große Dimensionen anzunehmen. Ende Februar seien nur für 264 Lakh Rupien im Umlauf gewesen, während Ende März 1899 dieser Umlauf sich auf 2820 Lakh erhöht habe. Nach dem letzten Bericht habe derselbe im Februar 1900 2727 Lakh betragen. Die Ausprägung von Rupien sei am 25. Januar wieder aufgenommen worden, und der Zuwachs an Rupien betrage eitwa 140 Lakh. Gegen Rupien oder Noten seien etwa 244 000 Pfund in Gold ausgezahlt

Frankreich.

Bei der Berathung über das Budget der Kolonial⸗ Armee erwiderte, dem „W. T. B.“ zufolge, in der P Sitzung der Deputirtenkammer der inister, General de Galliffet auf mehrere an ihn gerichtete Anfragen: „Unsere Küsten sind vor jedem Angriff geschützt, und eine Landung an unseren Küsten würde für uns keine Gefahr sein. Es ist aber nicht nöthig, daß die Truppen, welche bei der Vertheidigung unserer Küsten zu⸗ sammenwirken, von verschiedenen Instanzen abhängen. Die Vertheidigung unseres Landes muß Sache des Kriegs⸗ Ministeriums sein. Ich bitte, die Kolonialtruppen dem Kriegs⸗Ministerium zu unterstellen, sie werden dort mit offenen Armen aufgenommen werden.“ “““

Italien. 8 Die gestrige Sitzung der Deputirtenkammer begann, wie „W. T. B.“ berichtet, mit der Verlesung des Protokolls der Sitzung vom 29. März. Dieselbe hatte mehrere Er⸗ klärungen zur Folge. Der Deputirte Ferri erklärte, er werde das Protokoll genehmigen, weil in demselben vermerke sei, daß zu dem Vorscheage des Minister⸗Präsidenten Pelloux bezüglich der Aenderung der Geschäftsordnung drei Deputirte sich zum Wort gemeldet hätten, während der Präsident Colombo ohne Rücksicht darauf zur Abstimmungz geschritten sei. Indem er (Ferri) und seine politischen Freunde das Protokoll genehmigten, behielten sie sich völlige Aktions⸗ freiheit vor. Der Deputirte Zanardelli erklärte im Namen seiner politischen Freunde, die ganze Berathung vom 29. Mär sei gesetzwidrig und nichtig. Der Deputirte Sonnino spra sich namens seiner Freunde dahin aus, daß die Be⸗ rathung vom 29. März völlig gesetzmäßig verlaufen und gültig sei. Das Protokoll der Sitzung vom 29. März wurde sodann, ebenso wie die Protokolle der Sitzungen vom 30. und 31. März, genehmigt. Die Deputirtenkammer wählte hierauf Colombo mit 265 Stimmen zum Präsidenten. Auf Biancheri fielen 158 Stimmen; außerdem waren 13 weiße Zettel abgegeben worden. Im weiteren Verlaufe der Sitzung wurden sodann die bisherigen Vize⸗Präsidenten und die übrigen Mitglieder des bisherigen Bureaus in geheimer Ab⸗ stimmung wiedergewählt. Ein Zwischenfall entstand bei der Be⸗ rathung über die Tagesordnung der heutigen Sitzung. Der Deputirte Ferri wiederholte seine Vorbehalte hinsichtlich der Frage der Aenderung der Geschäfisordnung. Der Minister⸗Präsident Pelloux erklärte, die Kammer werde am folgenden Tage durch Echeben von den Sitzen beziehungsweise Sitzenbleiben über die von der Geschäftsordnungskommission vorgeschlagenen Abände⸗ rungen der Geschäftsordnung abstimmen. Der Kammer⸗Präsident Colombo erklärte, auf der Tagesordnung der heutigen Sitzung würden die Abänderungen der Geschäftsordnung stehen. Der Deputirte Sonnino verlangte das Wort. Da er infolge des Lärmens nicht zum Worte kommen konnte, übermittelte er dem Präsidenten seinen Seüg schriftlich. (Lebhafte Unruhe und Zwischenrufe auf der äußersten Linken.) Der Präsident hob die Sitzung inmitten großer Erregung des Hauses zeit⸗ weilig auf. Nach der Wiederaufnahme verlas derselbe unter großem Lärm und Rufen der äußersten Linken den Antrag des Deputirten Sonnino, auf die Tagesordnung für heute zu setzen: Abstimmung über die Abänderung der Geschäftsordnung durch Aufstehen oder Sitzenbleiben, ohne Debatte. Dieser Antrag wurde unter dem Beifall der Rechten und Zwischen⸗ rufen auf der äußersten Linken angenommen und die Sitzung sodann aufgehoben. 3 Der Papst empfing gestern den Präsidenten des Deutschen Reichstages, Grafen von Ballestrem.

Schweden und Norwegen.

Der ehemalige Minister⸗Präsident Freiherr Gustav von Akerhjelm ist, wie dem „W. T. B.“ aus Stockholm be⸗ richtet wird, gestern gestorben.

Dänemark.

Das Folkething hat, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern die Vorlage, betreffend die Fährverbindung Gjedser Warnemünde, in dritter Lesung angenommen. 8

Amerika. N 8

Wie das „Reuter'sche Bureau“ aus Washington erfährt,

hat der Hilfssekretär im Departement des Innern Webster Davis, der aus Süd⸗Afrika zurückgekehrt ist, sein Amt

niedergelegt. Asien.

Wie das „Reuter'sche Bureau’“ aus Hongkong vom gestrigen Tage erfährt, wurde am Sonntag in unmittelbarer Nähe der Küste ein englisches Dampfboot, welches einen Leichter schleppte, von Piraten genommen. Der Lootse des Dampfbootes wurde getödtet, der Leichter geplündert und der Aufseher der Ladung gefangen fortgeführt.

Aus Yokohama wird demselben Bureau berichtet, es verlaute, daß die koreanische Regierung der russischen Forderung einer Landkonzession bei Masampo scharfen Wiver⸗ vv entgegengesetzt habe. Rußland habe darauf seine Forde⸗ rung zurückgezogen und durch ein Gesuch um ein Stück Grund und Boden innerhalb der fremden Niederlassungen in Masampo ersetzt. Dieses Gesuch sei bewilligt worden. 8 Afrika.

M. meldet das „Reutersche Brandfort habe am

Aus Preterts Be 8 Bureau“: In der Umgegend von B Freitag ein Gefecht stattgefunden. Eingehende Meldungen uͤber dasselbe lägen noch nicht vor, es verlaute indessen auf Grund von Privatnachrichten, daß die Verbündeten den englischen Ulanen große Verluste beigebracht hätten. Auf Seiten der Buren seien nur wenige Leute verwundet worden. Auch am Sonnabend sei in der Richtung auf Brandfort wieder Ges ützfeuer ver⸗ nommen worden. Es verlaute ferner, daß am Sonnabend in der Nähe von Mafeking ein Kampf mit der Entsatzkolonne des Obersten Plumer stattgefunden habe, in dessen Verlauf die Kolonne gezwungen worden sei, sich mit Verlusten zurück⸗ uziehen. as Eine Depesche des Feldmarschalls Lord Roberts aus Bloemfontein, welche die Wegnahme des englischen Convoys durch die Buren bestätigt, meldet: Der Oberst Broadwood hatte berichtet, daß der Feind in zwei Truppenkörpern, von Norden und von Osten, auf Thabanchu heranrücke, und er sich auf die Wasserwerke, welche 17 englische Meilen näher gegen Bloemfontein zu gelegen sind, b wolle. Lord Roberts erwiderte ihm, daß bei Tages⸗ anbruch die 9. Division zu seiner Unterstützung abgehen werde. In der Nacht rückte Oberst Broadwood nach den

worden. Bei der Prägung der Rupien aus Silber betrage

getroffen.

bei dem gegenwärtigem Silberpreise der Nutzen etwa 52 Proz.

Wasserwerken ab und lagerte dort. Am Sonnabend bei

ssind hier gänzlich ausgeschlossen.

89845

seit dem Überhaupt, als auch die der mehr als dreimal Vorbestraften. Die Ge⸗ . fjammtzahl der Zugänge an Zuchthausgefangenen betrug 4954 Männer

wischen dem Ministerium des Innern und dem Justiz⸗Ministerium

8

Tagesanbruch wurde er auf drei Seiten angegriffen; er sandte seine Batterien und das Gepäck unter Bedeckung durch Kavallerie in der Richtung auf Bloemfontein ab. Zwei Meilen von den Wasserwerken entfernt führt die Straße quer über ein tiefes, trockenes Strombett, in welchem sich die Buren während der Nacht so gut verborgen hatten, daß die englischen Spähmannschaften sie bei ihrem Vorbeikommen nicht ent⸗ deckten. Als die Gepäckwagen und die Kanonen diese Ueber⸗ fahrtsstelle passierten, eröffneten die Buren das Feuer. Viele Fügegr und Pferde wurden aus nächster Nähe erschossen.

ieben Geschütze fielen in die Hände der Buren; der Rest Stelle in schnellster Gangart.

der Truppe verließ die Feir die Furt nicht besetzt F

Später fanden Späher, daß der hielt; darauf setzte der übrige 1 9 wood's an dieser Stelle über das Flußbett und formierte sich aufs neue mit großer Ausdauer. Auf die Nachricht von der harten Bedrängniß des Obersten Broadwood befahl Lord Roberts dem General French, mit den beiden übrigen Kavalleriebrigaden zur Unterstützung der 9. Division nachzu⸗ folgen. Um 2 Uhr Nachmittags traf die 9. Division am Schauplatz des Gefechts ein. Die Stärke des Feindes wird auf 8000 bis 10 000 Mann mit Geschützen, über deren Zahl nichts bekannt ist, geschätzt. 8

Das „Reuter'sche Bureau“ berichtet aus Bushmanskop vom 1. d. M., daß die Buren bis zum Sonntag früh an der Stätte des Kampfes geblieben seien, dann hätten sie sich zurückgezogen, nachdem sie gesehen, daß die Pa⸗ trouillen alle englischen Verwundeten, die gut versorgt worden waren, aufgefunden hätten. Die Buren seien von Reich⸗ mann bisehtigt gewesen. Sie hätten auch die fremden Militärattachés, die bei ihnen gewesen, zurückgelassen. Der eine von ihnen, der Niederländer Nix, sei schwer verwundet worden.

Nach einer Meldung desselben Bureaus aus Kimberley vom Sonntag stehen 100 Buren bei Boetsap, 700 bei Witrand nördlich von Klipdam und etwa 6000 längs des Vaalflusses von Fourteenstreams bis Christiana.

Das „Reuter’'sche Bureau“ erfährt: über den genauen Weg, welchen die nach Rhodesien bestimmten Truppen unter Oberst Carrington einschlagen sollten, sei noch keine endgültige Be⸗ stimmung getroffen. Für den Fall aber, daß die Betschuana⸗ Land⸗Eisenbahn noch nicht wieder für den Verkehr offen sein sollte, sei aller Grund zu der Annahme vorhanden, daß die Truppe von Beira aus auf der Bahnlinie Beira Umtali —Salisbury dorthin werde geschafft werden. Das „Reuter'sche Bureau“ bemerkt dazu, der mit Portugal be⸗ stehende Vertrag gestatte, daß die Truppen Carrington’'s von Beira aus nach Rhodesien transportiert werden könnten.

heil der Reiterei Broad⸗

Parlamentarische Nachrichten. b

Graf Karl zu Isenburg und Büdingen auf Meerholz, Mitglied des Herrenhauses, ist am 30. v. M. gestorben. 3

Statistik und Volkswirthschaft.

Statistik der zum Ressort des preußischen Ministeriums des Innern gehörenden Strafanstalten und Gefängnisse.

Die Verwaltung des Gefängnißwesens ist in Preußen bekanntlich

getheilt. Unter dee Verwaltung des Ministeriums des Innern stehen 34 Strafanstalten zur Aufnahme der zu Zuchthausstrafe Ver⸗ urtheilten und 18 größere Gefängnisse zur Aufnahme von Gefängniß⸗, Haft⸗ und Untersuchungsgefangenen. Von diesen 52 Anstalten enthielten am 31. März 1899 nach der soeben erschienenen „Statistik der zum Ressort des Königlich preußischen Ministeriums des Innern gehörenden Strafanstalten und Gefängnisse für den 1. April 1898/99“ (Druckerei der Strafanstalts⸗Verwaltung in Berlin) 800 bis 900 Gefangaene 1, 700 bis 800 Gefangene 3, 600 bis 700 Gefangene 8, 50) bis 600 Gefangene 12, 400 bis 500 Gefangene 14, 300 bis 400 Ge⸗ fangene 4x, 200 bis 300 Gefangene 4, 100 bis 200 Ge⸗ fangene 6 Anstalten. Die Zahl der in diesen 52 Anstalten detinierten Gefangenen betrug am 1. April 1898 24 301, am 31. März 1899 24 648, also 347 mehr. Ferner unterstehen dem Ministerium des Janern in dem französischrechtlichen Theile der Rheinprovinz die sogenannten Kantongefängnisse, welche die amtsgericht⸗ lichen Untersuchungs. und Haft. sowie diejenigen Gefängnißgefangenen, deren Strafdauer 14 Tage nicht übersteigt, aufnehmen. Pöhre Zahl beträgt 73, ihre Belegfähigkeit schwankt zwischen 3 und 40 Köpfen. Am 31. März 1899 waren in denselben 331 Gefangene vorhanden. Außerdem unterstehen dem Ministerium des Innern 5 Erziehungs⸗ anstalten für Jagendliche im Alter von 12 biz 18 Jahren, die nach § 56 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich wegen mangelnder Einsicht freigesprochen und der Zwangserziehung überwiesen siand. Ja diesen waren am 31. März 1899 582 Zöͤglinge untergebracht. Der Minister des Inneen führt auch die Aufsicht über die Zwangserziebung der Kinder, welche vor dem vollendeten 12. Lebensjahre eine strafbare Handlung begangen haben und nach § 55 des Strafgesetzbuchs und dem Gesetze vom 13. März 1878 den Proyinzialverbänden zur Zwangs⸗ erziehung überwiesen sind, sowie die Aufsicht über die Provinzial⸗ Korrektionsanstalten.

Dem Justiz⸗Ministerium sind 1030 Gefängnisse unterstellt, welche zur Aufnahme von Untersuchungs⸗ und Strafgefangenen (Ge⸗ ängnißstrafe, Haft und geschärfte Haft) dienen. Zuchthaussträflinge

n. Von den Anstalten der Justiz⸗ verwaltung enthielten im Jahre 1898/99: 1000 und mehr Gefangen⸗ 4, 900 bis 1000 Gefangene 0, 800 bis 900 Gefangene 0, 700 bis 800 Gefangene 2, 600 vis 700 Gefangene 1, 500 bis 600 Ge⸗ fangene 4, 400 bis 500 Gefangene 1, 300 bis 400 Gefangene 6, 200 bis 300 Gefangene 17, 100 bis 200 Gefangene 43, 50 bis 100. Gefangene 61, unter 50 Gefangene 891 Anstalten. Die Zahl der in diesen Anstalten detinierten Gefangenen betrug im täglichen Durch⸗

chnitt 33 018. Nachstehende statistische Mittheilungen beziehen sich nur auf die Strafanstalten und größeren Gefängnisse in der Ver⸗ waltung des Ministeriums des Innern.

Die der Gesellschaft besonders gefährliche Kriminalität stellt sich in den Zuchthausgefangenen dar. Ihre Gesammtzahl belief sich im Jahre 1898/99 aaf 23 464, gegen 30 531 im Jahre 1881/82 und 28 577 im Jahre 1869, und war die kleinste in dem Zeitraum seit 1869.

Der tägliche Darchschnittsbestand betrug 16 151, die Zahl des Zugangs 5826. Auf 10 000 Köpfe der 18 Jahre und darüber alten Bevölke⸗ rung des preußischen Staats kamen in Zugang 3,22. Es ergiebt sich aus der Statistik des Bestandes an Zuchthausgefangenen, daß die schwere Kriminalität vom Jahre 1869 bis 1871 gesunken, dann ziemlich onstant bis zum Jahre 1881/82 gestiegen und dann ebenso konstant gefallen ist, sodaß sie im Jahre 1898/99 um 31,5 % günstiger steht als im Jahre 1869 und um 46,5 % günstiger als im Jahre 1881/82. Auch die Zahl der Vorbestraften unter den Fußtautgefangenen ist aahre 1892/93 gesunken, sowohl die Zahl der Vorbestraften

8

(gegen 6246 j 92/93) und 872 (1288) Frauen. Darunter

676 (1005) Frauen oder 77,52 (78,03) %, mehr als dreimal vorbe⸗ straft 3470 (4194) Männer oder 70,04 (67,15) % und 554 (777) Frauen oder 63,53 (60,33) %.. Seit dem 1. Oktober 1894 werden für Zuchthausgefangene, welche wenigstens drei Freiheitsstrafen (Zuchthaus, Gefängniß, Korrektionsnachhaft) verbüßt haben, Zähl⸗ karten ausgefüllt, welche über Herkunft, Vorleben und persönliche Verhältnisse dieser Personen eingehenden Aufschluß geben. Die Gesammtzahl dieser Personen am 1. Oktober 1894 und des Zugangs bis zum 31. März 1898 belief sich auf 18 289 Männer und 3060 Frauen. Von diesen 21 349 Gefangenen hatten 6117 bereits 3 bis 5, 8801 6 bis 10, 6012 11 bis 30 und 416 sogar mehr als 30 Freiheitzstrafen erlitten; 1357 hatten bei Begehung ihrer ersten Strafthat im Alter von noch nicht 14 Jahren, 5900 im Alter von 14 bis 18, 8931 im Alter von 18 bis 25, 5132 im Alter von 25 Jahren und darüber gestanden; bei 29 G⸗fangenen war das Alter unbekannt geblieben. Bei nicht weniger als 20 090, nämlich 17 270 Männern und 2820 Frauen, war nach dem Gutachten der Anstalts⸗ beamten der Rückfall nach der Entlassung wahrscheinlich, bei 731. zweifelhaft und nur bei 526 unwahrscheinlich. Von den Zugäagen kamen, nach Altersklassen vertheilt, auf je 10 000 Köpfe der freien Bevölkerung in der betreffenden Altersklasse: im Alter von 18 bis unter 21 Jahren 2,21 (1894/95 2,63) Zuchthausgefangene, von 21 bis unter 25 Jahren 3,44 (4.47), von 25 bis unter 30 Jahren 4,09 (5,88), von 30 bis unter 40 Jahren 3.86 (5,26), von 40 bis unter 50 Jahren 3,58 (4,55), von 50 bis unter 60 Jahren 2,35 (3,22), von 60 bis unter 70 Jahren 1,26 (1,57), im Alter von 70 Jahren und darüber 0,50 (0,58) Zuchthausgefangene.

Einzelzellen waren vorhanden: in den 34 Streafanstalten 4652 für durchschnittlich 16 151 Zuchthausgefangene oder 28,8 %, in den 18 größeren Gefängnissen 39038 für durchschnittlich 8165 Gefangene oder 47,9 %. Seit dem Jahre 1869 ist die Zahl der Zellen von 3247 auf 8560 vermehrt. Für die Benutzung der Einzelzellen gelten folgende Regeln: In den Straf⸗ anstalten sollen vor allen die jüngeren (18— 30 Jahre alten) Gefangenen und von den älteren die noch nicht wiederholt vorbestraften ihre Strafe in Einzelhaft verbüßen. In den Gefaͤngnissen sind zunächst die Untersuchungsgefanzenen, dann die fugendlichen (12 bis 18 Jahre alten), dann die jüngeren (18 bis 30 Jahre alten), dann die älteren, noch nicht wiederholt vor⸗ bestraften in der Zelle zu halten. Mit Rücksicht darauf sind die Einlieferungsbestimmungen so getroffen, daß die Zellengefäng⸗ nisse nur für die jüngeren Gefangenen bestimmt sind. Ueber die Dauer der Einzelhaft bestimmt der Vorsteher der Anstalt nach An⸗ hörung der Konferenz der Oberbeamten. Soll sie bei jugendlichen über 3 Monate ausgedehnt werden, so ist die Genehmigung der Aufsichts⸗ behörde erforderlich. Von den Entlassenen waren in Einzelhaft im Ganzen in den Strafanstalten 34,6 %, in den Gefängnissen 51,8 % Voa diesen befanden sich im Alter unter 18 Jahren (in den Gefängntssen) 89,8 %, von 18 bis unter 25 Jahren in den Strafanstalten 86,3, in den Ge⸗ fängnissen 90,4 %l, von 25 Jahren und darüber nicht mehrfach vor⸗ bestraft 35,5 und 47,8 % mehrfach vorbestraft 22,6 und 21,1 %.

Von der Gesammtzahl der 20 399 männlichen Zuchthaus⸗ erhielten 7823 oder 38,3 % während der Haft Disziplinar⸗ trafen,. 61,7 % blieben straffrei. Uater 19 092 Straffällen be⸗ fanden sich 9 wegen thätlicher Widersetzlichkeit. Von der Gesammt⸗ zahl der 3065 weiblichen Zuchthausgefangenen wurden 1178 oder 38,4 % bestraft, 61,6 % blieben straffrei. Für Zuchthausgefangene, die von Zivilgerichten verurtheilt waren, wurden 166 Anträge auf vorläufige Entlassung gestellt, von die en wurden 48 oder 28,9 % ge⸗ nehmigt; für Militärsträflinge wurden 8 Anträge gestellt und 7 oder 87,5 % genehmigt. Auf 7404 Entlassungen von Zuchthausgefangenen kamen 55 vorläufige Entlassungen oder 0,76 %. Was die Ver⸗ pflegung der Gefangenen betrifft, so verhält sich in der täglichen Kost das animalische zu dem vegetabilischen Eiweiß ungefähr wie 1:3. Die Kosten der Gefangenenverpflegung betragen für den Kopf und Tag 30,7 ₰. Aus den Arbeitsvelohnungen köanen sich die Ge⸗ fangenen Zusatznahrungsmittel beschaffen, doch darf der dafür aufzu⸗ wendende Betrag nicht mehr als 5 für den Tag betragen. Auf⸗ gewendet sind im Durchschnitt für den Kopf und Tag 1,4 J. Die Zahl der für Unternehmerbetriebe beschäftigten Ge⸗ fangenen ist seit dem Jahre 1869 von 73 auf 45,7 % vermindert.

Die Einnahmen aus der Verwaltung der zum Ressort des Ministeriums des Innern gehöcigen Strafanstalten und Gefängnisse betrugen im Berichtsjahre 1898/99 1 982 046 und 643 929 ℳ, pro Kopf und Tag 32,9 und 22,6 , zusammen 2 625 975 oder 29,6 pro Kopf und Tag. die Ausgaben 5 435 248 und 2 688 855 ℳ, pro Kopf und Tag 90,3 und 94,2 ₰, zusammen 8 124 103 bezw. 91,5 ₰4. Der Unterhaltungszuschuß aus Staatsfonds betrug daher 3 453 202 und 2 044 927 ℳ, pro Kopf und Tag 57,4 und 71,6 g, zusammen 5 498 129 bezw. 61,9 ₰.

Die Gefangenen unter 30 Jahren erhalten in der Regel Unter⸗ richt in den Gegenständen der Volksschule, soweit sie dessen noch be⸗ dürfen. Die Jugendlichen haben wöchentlich mehr Schulstunden als die Erwachsenen. Jeder Gefangene hat eine Bibel oder ein Neues Testament mit Psalmen, ein kirchliches Gesangbuch, die Schüler haben außerdem die eingeführten Schulbhücher in ständigem Besitz; dazu wird ihnen wöchentlich wechselnd ein Buch belehrenden oder unterhaltenden Inhalts verabreicht. Die Fürsorge für die Ent⸗ lassenen ist durch den gemeinsamen Erlaß der Minister des Innern, der Justiz und des Kultus vom 13. Juni 1895 geregelt. Nach den eingegangenen Berichten wächst das Interesse für die Fürsorge.

Die gleichfalls der Aufsicht des Ministers des Innern unter⸗

stehende Zwangserziehung erfolgt entweder auf Grund des § 55 des Strafgesetzbuchs für Strafunmündige, die vor vollendetem 12. Lebensjahre eine in den Strafgesetzen mit Strafe bedrohte Handlung begangen haben, oder auf Grund des § 56 für die wegen mangelnder Einsicht freigesprochenen bedingt Strafmündigen lim Alter von 12 bis 18 Jahren). Die Zwangserziehung der Jugendlichen erster Art liegt den Provinzialverbänden ob, der Staat trägt zu den Kosten die Hälste bei. Die Zahl solcher Zwangszöglinge betrug Ende März 1899 10 759. Davon waren in Familien untergebracht 5188, in Privatanstalten 4195, in öffentlichen Anstalten 1376. Die hierdurch entstandenen Kosten betrugen 1 564 505 ℳ, davon 781 919 zu Lasten des Staats. Die Zwangserziehung der freigesprochenen bedingt strafmündigen, über 12 Jahre alten Jugendlichen liegt dem Staate ob, zu ihrer Durchführung sind fünf Staat zanstalten eingerichtet. Außerdem werden auch Privatanstalten zur Unterbringung namentlich der Zöglinge unter 14 Jahren benutzt. Die Zwangserziehung beginnt in der Regel in einer Anstalt; sobald die Zwecke der Erziehung es erlauben, werden die Zöglinge der Anstaltserziehung entnommen und in Lehrverhältnisse oder Gesindedienst oder in Familien untergebracht. Die Eatlassung aus der Anstaltserziehung ist immer eine vorläufige; die Zöglinge bleiben während dieser Zeit unter der Aufsicht der An⸗ staltsvorsteher, jedoch nicht über das zwanzigste Lebensjahr hinaus. Die Zahl dieser Zwangszöglinge betrug Ende März 1899 582, die durch sie verursachten Kosten beliefen sich auf 230 317 In den 24 von den Provinzialverwaltungen unterhaltenen Arbeitshäusern (Korrektionsanstalten) waren Ende März 1899 7491 männliche und 1149 weibliche, zusammen 8640 nach § 361 Nr. 3 bis 8 des Straf⸗ gesetzbuchs verurtheilte und auf Grund des § 362 der Landespolizei⸗ behörde überwiesene Personen untergebracht. Im Ganzen waren an verbrecherischen Personen Ende März 1899 untergebracht: in den Strafanstalten des Ministeriums des Innern 16 060, in den größeren Gefängnissen des Ministeriums des Innern 8588, in den kleinen Gefängnissen des Ministeriums des Janern 331, in der Zwangserziehung nach § 55 10 759, in der Zwangserziehung nach § b6 582 und in den Korrektionshäusern 8640, zusammen in den der Verwaltung des Innern unterstehenden Strafanstalten ꝛc. 44 960 Personen.

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Zur Arbeiterbewegung.

Die Löbndegecens der Einsetzer in Berlin ist, „Voss. Ztg.“ mittheilt, durch die Vermittelung des Gewerbegerichts

daß die jetzigen Zustände bestehen bleiben. Der Arbeitsnachweis der Arbeitnehmer ist anerkannt worden. (Vergl. Nr. 23. d. Bl.)

Die Leipziger Textilarbeiter beiderlei Geschlechts haben nach der „Lpz. Ztg.“ am 31. v. M. beschlossen, die Herabsetzung der bisher vielfach noch 11 Stunden betragenden täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden zu verlangen und diese Forderung den Arbeitgebern schriftlich zur umgehenden Erklärung zu unterbreiten.

In Hamburg haben, der „Rh.⸗W. Ztg.“ zufslge, die Taxa⸗ meterkutscher in einer Versammlung beschlossen, bei allen Fuhr⸗ werksbesitzern, welche die gestellten Forderungen (Lohnerhöhung u. s. w.) nicht bewilligen, die Arbeit einzustellen. Am Sonnabend Vormittag sind bereits etwa 200 Taxameterkutscher in den Ausstand getreten.

Kunst und Wissenschaft.

„Im Königlichen Kunstgewerbe⸗Museum ist zur Zeit eine Schriftsammlung des Malers Ansgar Schoppmeyer, Lehrers für Schriftzeichen an der Unterrichtsanstalt des Museums, ausgestellt welche sowohl in wissenschaftlicher wie känstlerischer Hinficht Interess bietet. Sie enthält getreue farbige Kopien von Initialen und Minia turen aus mittelalterlichen Bilderhandschriften und giebt zugleich auf 460 Tafeln eine Uebersicht über das gesammte Schriftwesen des“ 16. Jahrhunderts. .

Im Verein für deutsches Kunstgewerbe hielt Direktor Dr. P. Jessen vom Kunstgewerbe⸗Museum in der Sigung vom 28. v. M. einen Vortrag über das Thema „Was modern in Architektur und Kunsthandwerk?“ Gesprächen über bildende Kunst pflege heute die Frage zu sein: Was halten Sie von moderner Kunst Man verständige sich aber meist nicht vorher darüber, was ma unter moderner Kunst meine, und das sei die Quelle viele Mißverständnisse, vor allem in Bezug auf diejenigen Künste, bei denen nicht das Verhältniß zur Natur eine Art von Maßstab ab gebe, bei den Raumküasten: der Architektur und dem Kunstgewerbe Das Wort „modern“ sage garnichts, denn es sei schon vor Jahr hunderten benutzt worden, wenn die Künstler etwas von dem Bisherige Abweichendes zu schaffen geglaubt hätten; das Wort sei niemals als ein Schulbegriff, ein Programm gebraucht worden. Es sei nicht leicht das Gemeinsame für eine Richtung zu finden, die schon vor einem Menschenalter in Eagland angesetzt habe und seitdem in verschiedenen Ländern und an den verschiedensten Aufgaben sehr mannigfache Formen angenommen habe. Man habe gesagt, das Wesen dieser Bewegung sei der Haß gegen alles Alte, gegen alles Historische, gegen alle Tradition. Aber das könage wohl nicht zutreffen. Die englischen Künstler hätten jz eng an die Gothik angeknüpft; die Schönheit der alten Kunst sei niemals begeisterter gefeiert worden als von den Vorkämpfern der heutigen Bewegung; auch hielten gerade die Kunsthistoriker und die besten Kenner alter Kunst, 683 ohne Ausnahme, zu ihr. Das Gemeinsame sei nicht der Wider⸗ spruch gegen die alte Kunst, sondern gegen die Art, wie die alte Kunst im Verlauf des 19. Jahrhunderts ausgebeutet worden sei. Man habe die alten Meister und Vorbilder nicht nach ihrem Wesen, sondern nach ihren äußeren Formen geschätzt und nachgeahmt; man habe das Ornament als die Hauptsache angesehen, es losgelöst von seinem Kern, daher seien die Resultate der bisherigen kunstgewerblichen Arbeit so unbefriedigend. Die moderne Raumkunst charakterisiere sich dem gegen⸗ über durch das Bestreben, die uralten Grundbedingungen aller archi⸗ tektonischen und handwerklichen Arbeit, die Rücksicht auf Zweck, Material und Technik in den Vordergrund zu rücken. Sie begnüge sich nicht damit, Verstöße dagegen zu vermeiden, nein, die moderne Kunst suche sie positiv zu verwerthen, aus dem Bauprogramm und aas den schönen Stoffen des Handwerks unmittelbar Neues zu schaffen. Wer daran unermüdlich arbeite, komme von selbst auf gewisse formale Tendenzen, die wieder den heutigen Raumkünsten gemeinsam seien: große Maßstäbe, Konzentration, Wechsel von Ruhe und Bewegung, Farbe. Erst in weitem Abstand, wenn alle diese An- sprüche bedacht seien, dürften die Zierformen folgen. Es sei ein schlimmes Zeichen, daß so viele Laien und Aus⸗ führende auch im modernen Ornament nur die Details, die Schnörkel sehen und pflegen. Weil die Nachahmung der alten Stile uns nicht befriedigt habe, dürfe man jetzt nicht fordern: keine alten Ornamente, sondern neue; vielmehr müsse es heißen: nicht zu viele Ornamente, sondern weniger! Diesen gemeinsamen Zug aller ernsthaften und frischen heutigen Raumkunst belegte Redner durch eine Reihe von in Lichtbildern vorgeführten Mustern. In der gothisierenden Kanst der Engländer, in der heutigen deutschen Baukunst, ob sie sich enger an das Alie anlehne oder in freieren Formen schaffe, in den Eisenbauten und Möbeln der vlaemischen Künstler, in den dekorativen Schöpfungen unserer großen Maler sei derselbe Geist lebendig: die Abkehr vom Schnörkel, die Verklärung von Zweck und Stoff, der Zug zur großen Kunst. In diesem Zeichen werde die moderne Raumkunst auch die Widerstände besiegen, die im wesentlichen aus der mangelnden Geschmacksbildung und Kunst⸗ erziehung des Volkes erstehen.

Eine der hervorragendsten Schöpfungen des Münchener Malers Gabriel Max ist anerkanntermaßen sein Gemälde „Christus als Arzt“, welches nach dem Text der Evangelien (Marcus V, 35 43, Lucas VIII, 49 —56, Matthaeus IX, 24, 25) die Auferweckung des todten Töchterleins des Jatrus schildert. Von diesem Gemälde ist im Verlage der Kaiserlichen und Koͤniglichen Hof⸗Kunsthandlung von Nicolaus Lehmann in Prag eine große, vorzüglich ausgeführte Gravüre (Bildgröße 47 69 cm, Kartongröße 90 cm hoch und 120 cm breit, Preis 30 ℳ) erschienen, die im Atelier von Blechinger u. Leykauf in Wien herge⸗ stellt worden ist. Das Bild zeigt den Heiland gleich einem mitleid⸗ vollen Arzt an dem Lager 5 , auf. welchem das liebliche Mädchen ruht. Durch die Berührung des Heilands, welcher die Hand des Kindes in der seinen hält, glaubt man deutlich das Leben zurück⸗ kehren, die Augenlider und Lippen sich öffnen zu sehen und die Worte Jesu zu hören: „Mägdlein, ich sage Dir, stehe auf!“ Zugleich mit der göttlichen Sendung Christi verherrlicht das Bild auch den humanen Beruf des Arztes und eignet sich daher insbesondere zum Wand⸗ schmuck für Warte⸗ und Ordinationszimmer, Saaatorien und Kranken⸗ häuser. Hier wird es seine Wickung, Vertrauen zu Gott zu erwecken, dem Kranken, der klopfenden Herzens auf den Ausspruch des Arztes, e und seine Hilfe wartet, frohe Hoffnung zu geben, nicht verfehlen.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Der Ausbruch und das Erlöschen der Maul⸗ und Klauenseuche unter Rindern ist dem Kaiserlichen Gesundheits⸗ 299 1 worden vom Schlacht⸗Viehhofe München am

Spanien. Durch Ministerialerlaß vom 25. v. M. sind die noch bestehenden Einfuhrbeschränkungen für Herkünfte aus Portugal aufgehoben worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 303 vom 23. Dezember v. J.)

Sydney, 3. April. 70 Personen an der Pest erkrankt und 20 daran gestorben. Gebiet der Quarantäneanstalt ist vergrößert worden.

(W. T. B.) Bisher sind hier im Ganz Das

BVBerdingungen im Auslande.

b Spanien. 6. April, 11 ½ Uhr. Gleichzeitig bei der Verwaltung der König⸗ lichen Münze (Fäbrica nacional de la Moneda y Timbre) m

waren vorbestraft 4320 (5320) Männer oder 87,20 (85,17) % und

beendigt worden. Meister und Gesellen haben sich dahin geeinigt,

Madrid und bei der Finanzdelegation der Provinz Barcelona (Dele-