1900 / 82 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 03 Apr 1900 18:00:01 GMT) scan diff

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12 Jahre. Voranschlag, Direcciéön general de Obras püblicas, Madrid, und im Zivil⸗ Gouvernement zu Barcelona. Miinisterium oder ein Zivil⸗Gouvernement der Halbinsel auf Stempel⸗ papier 12. Klasse zu richten. Auszug aus den Bedingungen und Angebotformular in spanischer Ihnoe beim „Reichs⸗Anzeiger“.

St. Catherines passiert. e- Gisbraltar angek. „Karlsruhe“ 2. April v. Southampton n. Genua abgegangen.

4880 London, 2. April. (W. T. B.) Castle⸗Linie. Dampfer

setzung statt:

Kberdeen

8 8 Haparanda . 775.

8 Memel 765

EE ö1u“ 11“ C 1“ 1131u“ 8. acién de Hacienda de la provincia de Barcelona): Lieferung

von 2602 Ries Papier von verschiedenen Klassen und Farben zu Steuerquittungen. Angebote auf Stempelpapier Klasse 11. Formular

hierfür beim „Reichs⸗Anzeiger“. Bedingungen bei den genannten

Behörden.

24. April, 1 Uhr. Ministerio de Fomento in Madrid: Ver⸗ längerung und Aenderung des östlichen Hafendammes von Barcelona. Voranschlag 13 467 579 Pesetas 64 Cts. Dauer der Ausführung edingungen und Pläne zur Einsicht in der

Angebote bis 19. April an das

elgien. 11. Aptil, 11 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung von vier

Schornsteinen aus weichem Stahl für die Packetboote „Princesse Henriette“ und „Princesse Joséphine“ in Ostende. 25 740 Fr. Kaution 2500 Fr. Spezial Lastenheft Nr. 3.

13. April, 11 Uhr. Bureaux du service spéöcial de la Meuse, 2 Rue Forgeur in Lüttich: Erneuerung der Thore an der Schleuse bei Jemeppe. 11 258,68 Fr. Kaution 1000 Fr. Das

Lastenheft Nr. 27 und die Pläne sind für 20 Cts. bezw. 5,10 Fr. in Brüssel, Rue des Augustins Nr. 17, erbältlich.

Bis zum 31. Mai. Administration communale in Herstal

Ftth. Vorschläge für die öffentliche und private Beleuchtung mit

as oder Elektrizität u. s. w. Für letztere würden zahlreiche In⸗ dustrielle als Abnehmer vorhanden sein. 8 Nächstens. Börse in Brüssel: Lieferung von 42 Schutzdächern aus Eisen für Brückenwaagen. Kaution 400 Fr. Nächstens. Ebenda: Lieferung von 700 000 kleinen Nägeln aus

Füchan Fern Eisen zum Beschlagen von Fundamentierungshölzern.

Loose. Kaution 230 Fr. und 500 Fr. öI1“

Verkehrs⸗Anstalten.

Konstantinopel, 2. April. (W. T. B.) Die russisch⸗

kürkischen Verhandlungen über den Bau von Eisenbahnen im

nördlichen Kleinasien sind heute endgültig abgeschlossen worden. Danach ist die Türkei verpflichtet, sobald sie den Bau von Eisen⸗ bahnen innerhalb der Vertragszone nicht selbst bewirkt, die Konzession der Linien an russische Kapitalisten zu verleihen. Die Vertragszone

wird begrenzt im Westen durch die Linie Adabazar—Heraclea, im Süden durch die Linie Angora Caesarea, Siwas, Karput, Diarbekr

und Wan. Der Bau dieser Grenzlinien steht nach wie vor der

Anatolischen Bahngesellschaft frei.

Bremen, 3. April. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd.

Dampfer „Nürnberg“ 31. März v. Saigon abgeg. „Hamburg“, n. Ost⸗Asien best., 1. April in Genua angek. „H. H. Meier“, v. New, York kommend, 1. April Prawle Point, „Rhein“, n. New York best.,

2. April Lizard, „Frankfurt“, n. Baltimore best., 2. April St. Catherines Point passiert. „Bluecroß“, v. d. La Plata kommend, 1. April in Hamburg angek. „Freiburg“ 2. April v. Rotterdam n. d. Weser

abgeg. „Stolberg“, n. Brasilien best., 2. April in Oporto angek.

„Hannover“, v. Baltimore kommend, 2. April Lizard, und „Borkum“ „Trave“, v. New York, 2. April in

„Pembroke Castle“ heute auf Heimreise die Canarischen Inseln passiert. „Tintagel Castle“ Sonnabend auf Ausreise in Kapstadt

8 angek. „Norham Castle“ gestern auf Heimreise Southampton passiert. „Carisbrook Castle“ Sonnabend auf Heimreise v. Southampton ab⸗

gegangen. 1 1 Union⸗Linie. Dampfer „German“ gestern auf Heimreise v. Kapstadt abgegangen.

Fvheater und Musik.

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Im Königlichen Opernhause findet morgen eine Auf⸗ führung von Boieldieu's Oper „Die weiße Dame“ in folgender Be⸗ Gaveston: Herr Mödlinger; Anna: Fräulein Hiedler; George Brown: Herr Grüning; Dikson: Herr Lieban; Jenny: Frau

Gradl; Margarethe: Fräulein Pohl. Kapellmeister Dr. Muck dirigiert.

Am Freitag geht Verdi's Oper „Falstaff“ in Scene. Die Titelrolle singt zum 2 Male Herr Bachmann. Im übrigen lautet die Be⸗

7 ½ Uhr.

Stationen.

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Regen bedeckt heiter bedeckt bedeckt 5 halb bed. heiter

wolkig

Donnerstag: Kakadu.

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Friederike Ellmenreich. Musik von Frangois Adrien 8 Uh . Boieldieu. Tanz vom Balletmeister Graeb. Anfang

Schauspielhaus. 93. Vorstellung. Die Tochter des Erasmus. Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag: Opernhaus. 89. Vorstellung. Bajazzi. (Pagliacci.) Oper in 2 Akten und einem Prolog. Musik und Dichtung von R. Leoncavallo, deutsch von Ludwig Hartmann. Die rothen Schuhe. Tanzlegende in 4 Bildern von H. Regel und J. Haßreiter. Musik von Raoul Mader. Anfang 7 ½ Uhr.

Erasmus. Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: Der Probe⸗ kandidat. Anfang 7 ½ Uhr.

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EEEEET1“ E“] 1u.“ v E E“ 11“ setzung: Ford: Herr Hoffmann; Alice: Fräulein Hiedler; Aennchen:

Fräulein Dietrich; Frau Quickly: Frau Goetze; Frau Meg Page: Fräulein Rothauser; Fenton: Herr Sommer; Dr. Cajus: Herr Pbhilipp; Bar⸗ dolph: Herr Lieban; Pistol: Herr Mödlinger. Kapellmeister Dr. Muck dirigiert. Die Oper „Falstaff“ wurde seit ihrer ersten Aufführung am 6. März 1894 im Ganzen 23 mal gegeben.

Im Lönkalichen Schauspielhause wird morgen Ernst von Wildenbruch's Schauspiel „Die Tochter des Erasmus“ gegeben.

Im Neuen Königlichen Opern⸗Theater geht morgen zum Besten der Pensionsanstalt der „Genossenschaft Deutscher Bühnenangehöriger“ unter Mitwirkung der Königlichen Kammersängerin

rau Lilli Lehmann und des Königlichen Kammersängers Herrn Emil ötze „Die Fledermaus“ in Scene.

Im Berliner Theater spielt Fräulein Adele Sandrock morgen in dem Schauspiel „Deborah“ von Mosenthal die Titelrolle. An den Tagen, an welchen die Künstlerin nicht auftritt, finden Wiederholungen von „Ueber unsere Kraft“ statt.

Im Schiller⸗Theater werden jetzt neue feste, d. h. an den Tag gebundene Abonnements für das IV. Quartal ausgegeben. Gleichzeitig werden Bestellungen für die Abonnements der Sommer⸗ Oper angenommen. Die Ausgabe der Abonnements erfolgt in der Billet⸗Abtheilung des Theaters.

Im Neuen Theater wird dem Schwank „Im Exil“ von H. von Anderten und B. Wolff am kommenden Sonnabend als Novität Paul Remer's Komödie in einem Aufzuge „Frau Sonne“ vorangehen.

Im Thalia⸗Theater findet am Charfreitag, den 13. April, Abends 7 ½ Uhr, eine Aufführung des Oratoriums „Elias“ von Mendelssohn statt. Am Sonntag, den 8. April (Palmsonntag), Nachmittags 3 ½ Uhr, geht eine öffentliche Hauptprobe voran. Der gemischte Chor, aus 120 Mitwirkenden bestehend, wird vom Konservatorium des Westens gestellt. Die Solopartien haben nam⸗ hafte künstlerische Kräfte übernommen.

Bei dem morgen, Mittwoch, Mittags 12 Uhr, in der Marien⸗ Kirche stattfindenden Orgelvortrage des Herrn Musikdirektors Otto Dienel werden Frau Annie John⸗Roesel, Fräulein Elise Loeser, Fräulein Johanna Haacke, Herr Max Thal (Violinist), Herr Ernst Bethke, Herr Albert Boehnert und Mr. John Smith mit⸗ wirken. Zur Aufführung gelangen Passions⸗Kompositionen. Herr Dienel wird u. a. daz Vorspiel über „O Lamm Gottes, unschuldig“ von Seb. Bach spielen. Der Eintritt ist frei.

Herr Wilhelm Grüning hat soeben in Brüssel den Sieg⸗ fried in Richard Wagner's gleichnamigem Musikdrama unter Leitung von Felix Mottl mit glänzendem Erfolge gesungen und seitens des Publikums und der gesammten Presse ungetheilte Anerkennunz gefunden. Die „Indépendance belge“ rühmt die schöne, große Stimme und die hervorragende Künstlerschaft Grünings.

Mannigfaltiges. Berlin, den 3. April 1900.

Das Friedrichs⸗Realgymnasium beging heute, der Schwester⸗ Anstalt folgend, ebenfalls die Feier seines 50 jährigen Bestehens durch einen Festakt in der Aula, die in Flaggen⸗ und Pflanzenschmuck prangte. Zahlreiche Ehrengäste wohnten der Feier bei. In Vertretung des Ministeriums der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten erschien der Ge⸗ heime Ober⸗Regierungsrath Gruhl; das Provinzial⸗Schulkollegium wurde durch den Vize⸗Präsidenten Lucanus und den Geheimen Regie⸗ rungs⸗ und Provinzial⸗Schulrath Dr. Pilger vertreten. Ferner waren der General⸗Superintendent D. Faber sowie Repräsentanten der städtischen Behörden zugegen. Vor der Feier überreichte Vize⸗ Präsident Lucanus die von Seiner Majestät dem Kaiser und König verliehenen Auszeichnungen. Der Festakt begann mit Choralgesang, einem Gebet des Professors Dr. Lust und dem Vortrag einer Grell'schen Motette. Die Festrede hielt der Direktor Dr. Gerstenberg. Es folgten dann beglückwünschende Ansprachen, u. a. des Vize⸗ Präsidenten Lucanus, des Stadt⸗Schulraths Dr. Fürstenau, des General⸗ Superintendenten D, Faber, des Direktors Dr. Schwalbe vom Dorotheenstädtischen Realgymnasium und des Direktors, Te. fessor Dr. Voigt, der als Vertreter der Schmwesteranstalt, des Friedrichs⸗Gymnasiums, erschienen war. Das Comité der ehemaligen Schüler, an dessen Spitze der Direktor der städtischen höheren Webeschule, Professor Gürtler steht, überbrachte als Jubel⸗ gabe eine Summe von über 2000 für die schon bestehenden Krech⸗

Lessing-Theater.

von Agnes Sorma. Nora.

Schauspiel in 4 Aufzügen von

Freitag: 2. Gastspiel von

rot

Hans. Hierauf: Der grüne

Mittwoch:

Homnerstag; A— ich wiederkanz . Srma. der Geschw. Hodgint. Mlle. Etienne als Lady

Liebelei. Jephta’s Tochter.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a. Mitt⸗ licher neu

Schauspielbaus. 91. Vorstellung. Die Tochter woch: Im Exil. Schwank in 3 Akten von H. von Schluß: Doctor Faust. Eine romantisch⸗phan⸗ Schauspiel in 4 Aufzügen von Anderten und B. Wolff. Anfang 7 ½ Uhr. Donnerstag und folgende Tage: Im Exil. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: 1bS. Lustspiel in 4 Akten von Thilo von a.

g gen, deren Zinsen im Intereffe bedürftiger Schüler verwendet werden. Die Dankesworte des Direktors Dr. Gerstenberg klangen in ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus. Mit Gesang schloß dann die Feier.

Baku, 3. April. (W. T. B.) In Bibisibat (2) brannten gestern eine Naphthaniederlage und zehn Bohrthürme nieder. Die Verluste sind bedeutend.

Wellington (Neu⸗Seeland), 1. April. (W. T. B.) Der Dampfer „Southern Croß“, der zur Erforschung der Südpolargegenden ausgesandt war, ist auf der Rückfahrt bei Campbelltown eingetroffen. Kapitän Borchgrevink berichtet, die Lage des magnetischen Pols sei bestimmt worden. Das Mitglied der Expedition Hansen sei auf der Reise gestorben.

Produktenbörse. Berlin, den 2. April.

Die amtlich ermittelten Preise waren: Weizen loko inländischer 148 ab Bahn, Mai⸗Lieferung 150,75 150,50 ℳ, Juli 155 bis 154,50 ℳ, September 157,50 157,25 Roggen loko inländischer 141,50 141,75 ℳ, Mai 144,75 144,25 ℳ, Juli 144 143,25 ℳ, September 143 142,25 142,50 Gerste (Futter⸗) 129,50 Hafer, hochfeiner märkischer, 143 frei Wagen, besserer mecklenb. 137 ab Bahn, Mai 129,25 129,50 ℳ, Juli 130 131 Mais Mai 109,75 110 Weizenmehl 00 18,50 21,50 Roggenmehl 0 u. 1 18,25 19,75 ℳ, Mai 18,70 ℳ, Juli 18,70 ℳ, September 18,60 Rüböl Mai 56,2 56,5 ℳ, Oklober 56,5 bis 56,7 Spiritus 48,90

Nach Schluß der Redaktion eingegangene 8 Depeschen. 8

London, 3. April. (W. T. B.) Dem „Reuter'schen Bureau“ wird aus dem Burenlager bei Smaldeel unter dem 30. März gemeldet: Ein heißer Kampf hat zwischen Brandfort und Bloemfontein stattgefunden. Die Kom⸗ mandos von Ermelo und Weakkerstroom griffen die Engländer, die etwa 7000 Mann zählten, an und schlugen sie zurück, ihnen schwere Verluste beibringend. Wie Ver⸗ wundete, die hier in Smaldeel eingetroffen sind, erzählen, tobte der Kampf auf der ganzen Linie. Die Engländer gingen wiederholt vor, wurden aber zurückgeworfen. Die Buren ge⸗ wannen an Terrain, das Endergebniß des Kampfes ist jedoch nicht bekannt. Die Buren verloren an Todten und Verwundeten 9 Mann.

In späteren Meldungen aus Brandfort heißt es: 2000 Buren

griffen 3000 Engländer mit Erfolg an; als zu den letzteren aber 13 000 Mann Verstärkungen stießen, wurden die Buren genöthigt, sich zurückzuziehen; ste hatten nur geringe Verluste.

Kapstadt, 2. April. (Meldung des Reuter'schen Bureaus“.) Das Transportschiff „Chicago“ geht mit einem Theil des australischen Korps der „Buschmänner“ sowie mit Pferden, Maulthieren und Betriebsmaterial für die Rhodesische Eisenbahn nach Beira in See. Auch viel Kriegsmaterial und Proviant wird nach Beira geschafft.

Brüssel, 3. April. (W. T. B.) Das Journal „Petit bleu“ veröffentlicht vom Congo brieflich eingetroffene Nach⸗ richten, nach welchen sich die Bundja⸗Neger infolge der gegen sie begangenen Gewaltthätigkeiten in vollem Aufstand befinden sollen. Das Blatt führt unter Vorbehalt eine Reihe von Gewaltthätigkeiten auf, welche gegen 62 Neger, 84 Negerinnen und 3 Kinder begangen sein sollen. Diese Vorkommnisse seien die Veranlassung zum Aufstand ge⸗ wesen. Ein Europäer, und zwar ein Agent, sei verwundet. Der frühere Major Lothaire solle mit 250 Mann zur Unter⸗

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drückung des Aufstands unterwegs sein.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: irische Wall, ausgeführt von 6 Rapphenasten. Undine. Abends 7 Uhr: Der Bettelstudent. Arabi, der Ballspieler. Schusterbub, ungarischa

brauner Wallach. Original⸗Schulpferd, dasselbe führt nicht nur alle Gänge der spanischen hohen 1. Gastspiel Schule korrekt aus, sondern zeigt auch alle Untugenden

feines bösartigen Pferdes. Ein mustkalisches (EFnutrée von 60 Damen. Les enfants terribles

Jockey. Herr Heerdegen als Saltomortalereiter. Siguorita Dolinda de la Plata, Pirouetten⸗ Reiterin Un de siècle. Entrée comique. The Martinecks. Sowie Auftreten sämmt⸗ engagierten Spezialitäten. Zum

Balletmeister A. Siems. Dornerstag: Große Sport Verstellung. Donnerstag, den 12. April: Unwider⸗ ruflich letzte Vorstellung. Schluß der ersten Saison.

tastische Hendhen⸗ in 3 Abtheilungen von Hof⸗

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Laute burg. Mittwoch: Die Dame von Maxim. (La Freitag: Wenn wir Todten erwachen. EI1“ Maxim.) Schwank in 3 Akten

Familien⸗Nachrichten.

vIpon Georges Feydeau. Uebersetzt und bearbeitet von Verlobt: Frl. Kitty Thomasius mit Hrn. Ober⸗

Benno Jacobson. In Scene gesetzt von Sigmund

leut. Erich von Groddeck (Klonau —Insterburg).

bedeckt wolkenlos heiter . halb bed.

hr ETEEI1II ünster Wstf. 762 Karlsruhe.. 763 Wiesbaden.. 762 München 762

emnitz. 764 Fbene 9 ;

] OSddooodeol

726 S5. Wien 762 WNW 2 Breslau 761 O 1

RigaV 758 O 1 Triest 760 ONO Zbhalb bed.

Uebersicht der Witterung.

Während das Hochdruckgebiet im Norden wenig Aenderung zeigt, ist westlich von Schottland ein tiefes Minimum erschienen, bei dessen Annäherung das Barometer über Irland außerordentlich stark efallen ist. In Deutschland ist bei gleichmäßiger Laftprucverthellung das Wetter ruhig, kalt und ver⸗ änderlich, stellenweise ist Schnee gefallen; am Morgen herrscht allenthalben leichter Froft. Wärmeres

Wetter demnächst zu erwarten. 1 Deutsche Seewarte.

1eA6“*“ Theater.

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Kböbnigliche Schauspiele. Mittwoch: Opern⸗ haus. 88. Vorstellung. Die weiße Dame. Oper

in 3 Akten von Eugoône Scribe. Deutsch von

Berliner Theater. Mittwoch: Gastspiel von Adele Sandrock. Deborah.

Donnerstag: Gastspiel von Adele Sandrock. Maria Stuart.

Freitag (30. Abonnements⸗Vorstellung): Ueber unsere Kraft.

Sonnabend: Gastspiel von Adele Sandrock. Zum ersten Male: Arria und Messalina.

Schiller⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Mitt⸗ woch, Nachmittags 3 ½ Uhr (Vorstellung des Akademischen Vereins für Kunst und Literatur): König Oedipus von Sophokles. Abends 8 Uhr: 4 Lornsen. Bürgerliches Trauerspiel in

Aufzügen von Erich Schlaikjer.

Donnerstag, Abends 8 Uhr: Macbeth. I“

Freitag, Abends 8 Uhr: Hinrich Lornsen.

Theater des Westens. (Opernhaus.) Mitt⸗ woch: Zum ersten Male: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von Carl Millöcker.

Donnerstag: Zar und Zimmermann.

Freitag: (29. Freitags⸗Abonnements⸗Vorstellung): Der Bettelstudent.

Sonnabend: Volksthümliche Vorstellung zu halben Preisen: Der Waffenschmied. Die schöne

Galathee.

Lautenburg. Anfang 7 ¼ Uhr. Donnerstag und folgende Tage: Die Dame von Maxim. . Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei bis über die lfte ermäßigten Preisen: Der Schlafwagen⸗ ontroleur.

Thalia -Theater. Dresdenerstraße 72/73. Mittwoch: Im Himmelhof. Große Ausstattungs⸗ posse mit Gesang und Tanz in 3 Akten von Jean Kren und Alfred Schönfeld. Musik von Max Schmidt. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag und folgende Tage: Im Himmelhof.

Sonntag, Nachmittags 3 ½ Ubr: Zu öö Höeshc. Hauptprobe zu „Elias“ von Mendels⸗ ohn.

Konzerte.

Saal Bechstein. Mittwoch, Anfang 8 Uhr: Konzert des zwölfjährigen Pianisten Angelo Kessissoglu.

Birkus Schumann. Im eleganten, renovierten irkus Renz, Karlstraße. Mittwoch, Abends präzise Uhr: Große Elite⸗Vorstellung. Mit exquisitem Programm. Befonders hervorzuheben ist: Der

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Verehelicht: Hr. Oberleut. Felix von Meier mit Frl. Else Kollin (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Pastor E. Schlapp (Brandshagen). Hrn. Rittergutsbesitzer von Flinggräff (Pinnow).

Gestorben: Hr. Regierungsrath a. D. Carl Stobbe Charlottenburg). Hr. Oberlehrer. Professor

ustav Le Viseur (Berlin). Verw. Fr. Polizei⸗ leut. Lina Voigt, geb. Gartenschläger (Friedrichs⸗ hagen). Verw. Fr. Landschaftsrath Johanna von Busse, geb. Remus (Bromberg).

Verantwortlicher Redakteur: Direktor Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt, Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

4 Dreizehn Beilagen l(einschließlich Börsen⸗Beilage), sowie die Juhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗ lichen Anzeigers (einschließlich der unter Nr. 2 veröffentlichten Bekauntmachungen), betreffend Kommanditgesellschaften auf Aktien

und Aktiengesellschaften, für die Woche vom

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zum Deutschen Reichs⸗Anz

Berlin, Dienstag, den 3. April

88

eiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1900.

Amtliches. Königreich Preußen.

Durch die Beschlüsse des Bundesraths, betreffend die all⸗ emeine Einführung der Impfung mit Thierlymphe, vom 28. Juni v. J. (Ziffer 3) ist in ähnlicher Weise, wie in dem Runderlaß vom 31. März 1897 M. d. g. A. M. 10886, M. d. J. II 4437 —, bestimmt, daß die Thierlymphe für alle Impfungen nur aus staatlichen Impfanstalten oder deren Niederlagen oder aus solchen Privat⸗Impfanstalten, welche einer staatlichen Aufsicht unterstehen, bezogen werden darf.

Um die Lieferung einer einwandfreien Lymphe sicher zu stellen, hat es sich als nothwendig herausgestellt, die in der Anlage beigefügten Vorschriften über die Einrichtung und den Betrieb der staatlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impfstoffs aufzustellen, welche demnächst auch, soweit angängig, auf die der staatlichen Aufsicht zu unter⸗ werfenden Prsgat⸗Impfanstalten Anwendung finden sollen. Eine besondere Regelung dieses Punktes wird in Verfolg der unterm 8. Dezember v. J. M. 13295 eingeforderten Berichte später ergehen.

Zu den einzelnen Vorschriften bemerke ich noch Folgendes:

u § 5: Ob eine übertragbare Krankheit vorliegt, hat der Dirigent der Anstalt in Gemeinschaft mit dem Thierarzte zu entscheiden. b

Zu § 14: Die Worte „nach Anweisung des Thier⸗ arztes“ beziehen sich nur auf die vorhergehenden Worte „in der für ihr Alter zweckmäßigsten Form“. Im übrigen bleibt die Ernährungsweise der Impfthiere der Verständigung zwischen Dirigent und Thierarzt vorbehalten.

Zu § 15 Abs. 1 wird wegen der für die Anstalts⸗ Assistenten erforderlichen Eigenschaften auf den Runderlaß vom 24. Februar 1898 M. 10 439 Bezug genommen.

Zu § 16: Alle Personen benutzen in der Anstalt während des Betriebes einen besonderen Anzug, über welchem sie ebenso einen Mantel aus waschbarem Stoffe zu tragen haben, der den Körper vom Halse bis zu den Füßen bedeckt. Die Vorderarme können entblößt bleiben.

Zu § 24 Lit. c: Eine derartig hergestellte Lymphe darf erst nach fünfmaligem Durchgang durch das Kalb für öffentliche Impfungen abgegeben werden.

Zu § 39: Es ist seets ein Vorrath von mindestens 5000 Portionen zu halten.

Zu § 43: Der Jahresbericht ist in zwei Exemplaren einzureichen.

Eure Excellenz ersuche ich, den Dirigenten der in der dortigen Provinz befindlichen Anstalt zur Gewinnung thierischen Impfstoffes gefälligst mit entsprechender Weisung su versehen. Ein Exemplar dieses Erlasses und der Vor⸗ chriften füge ich zur Mittheilung an den Anstalts⸗Dirigenten bei.

Berlin, den 28. Februar 1900. Der Minister

der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

In Vertretung: G von Bartsch.

An die Herren Ober⸗Präsidenten zu Königsberg i. Pr.,

S Stettin, Breslau, Magdeburg, Hannover, Cassel, Koblenz. v““ 8 8

Zur größeren Sicherung des Impfgeschäfts und der Impflinge sind die unter dem 6. April 1886 M. d. J. II 3673, M. d. g. A. M. 8745, U II 838, U III A. 13 087 herausgegebenen Bundesrathsbeschlüsse vom 18. Juni 1885 nach dem jetzigen Stande der Wissenschaft und nach den Er⸗ fahrungen auf dem Gebiete des Impfwesens durch eine Sach⸗ verständigen⸗Kommission einer eingehenden Prüfung unter⸗ zogen und durch Bundesrathsbeschluß vom 28. Juni 1899 den aus den anliegend beigefügten „Beschlüssen und Vorschriften zur Ausführung des Impfgesetzes“ ersichtlichen Abänderungen und Ergänzungen unterzogen worden.

Die Absicht der Abänderungen ist hauptsächlich, die für die Impflinge und deren Angehörige aus der Impfung entstehenden Unannehmlichkeiten so weit zu verringern, als es mit dem Zwecke der Impfung, für die Bevölkerung einen n; gegen die Pockengefahr zu schaffen, vereinbar ist, ins⸗ bescme ere aber auch den Schutz gegen die bei dem Impf⸗ geschäft aufgetretenen stetigen Nebenwirkungen thunlichst zu erhöhen. Deshalb soll die Impfung nach den Bundesraths⸗ bgfchülffen mit der einwandfreieren Thierlhymphe vorgenommen werden, während Menschenlymphe sowohl bei öffentlichen, als auch bei privaten Impfungen nur in Ausnahmefällen ver⸗ wendet werden darf.

Nachdem der Bundesrath beschlossen hat, daß die Thier⸗ lymphe für alle Impfungen nur aus staatlichen (Landes⸗) Impfanstalten oder deren Niederlagen oder aus solchen Privat⸗ Impfanstalten, welche einer staatlichen Aufsicht unterstehen, bezogen werden darf, und wir durch Erlaß vom 31. März 1897 M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 4437 bereits angeordnet hatten, daß für die öffentlichen Impfungen im allgemeinen ausschließlich thierischer Impfstoff aus den staatlichen (Landes⸗) Anstalten zu verwenden ist, war es in erster Linie nothwendig, die Erzeugung und den Ver⸗ trieb der Lymphe zu regeln und zu beaufsichtigen. Es sind deshalb vor allem unter dem heutigen Tage „Vorschriften über Einrichtung und Betrieh der staatlichen Anstalten zur Ge⸗ winnung sperichen Impfstoffs“ 1s es worden, von denen ein Exemplar zur Kenntnißnahme beigefügt wird. In

leicher Weise wird der Betrieb der privaten Impfinstitute, eren Lymphe für das Impfgeschäft zugelassen werden soll, in Verfolg der unter dem 8. Leyember 1899 M. 13 295 eingeforderten Berichte demnächst geregelt werden. Zur Kon⸗ trole der richtigen Ausführung dieser Vorschriften wird eine E“ t seitens der zuständigen Behörden auszuüben ein. Ein erheblicher Nutzen sür die Impfforschung und ins⸗ besondere für die Bestrebungen zur Verbesserung des Impf⸗ stoffs ist auch von der Fetheitang von Impfarztstellen an die Universitäts⸗Lehrer der ftechnik, sowi d

Dirigenten

und Assistenten der staatlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impfstoffs zu erwarten, worauf die bei der Besetzung der Impfarztstellen betheiligten Behörden hinzu⸗ weisen sind.

Zur Erleichterung des Bezuges der Lymphe können Niederlagen errichtet werden, für welche die in der Anlage beigefügten „Grundsätze für die Einrichtung von Niederlagen der Königlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impf⸗ stoffs und für deren Betrieb’“ Anwendung zu finden haben. Hierbei sind für den Bezug der Lymphe, welcher bisher durch den Erlaß vom 16. April 1888 M. 3028 geregelt war, die beifolgenden „Grundsätze für die Lieferung von Lymphe aus den Königlichen Anstalten zur Gewinnung thierischen Impfstoffs“ zu beachten.

Für den Handel mit Thierlymphe in den Apotheken gelten folgende Vorschriften:

a. Die Lymphe muß aus den staatlichen (Landes⸗) An⸗ stalten oder aus deren Niederlagen oder aus solchen Privat⸗ anstalten, welche einer staatlichen Aufsicht unterstehen, bezogen sein.

b. Die Lymphe ist an einem kühlen Orte und vor Licht geschützt aufzubewahren.

c. Die Lymphe darf nur in der von der Anstalt gelieferten Verpackung abgegeben werden, und dieser Verpackung müssen die Bezeichnung der Anstalt, Angaben über die Nummer des Versandbuches, über den Tag der Abnahme der Lymphe und über die in der Verpackung enthaltenen Portionen sowie eine Gebrauchsanweisung beigefügt sein. Letztere hat den Wort⸗ laut der §§ 13 bis 19 der Vorschriften, welche von den Aerzten bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu befolgen sind, zu enthalten.

d. Lymphe, welche vor mehr als drei Monaten abge⸗ nommen ist, darf nicht abgegeben werden.

e. Ueber den Empfang und die Abgabe der Lymphe ist ein Buch zu führen, in welchem der Tag des Empfangs, die Bezeichnung der Anstalt, in welcher die Lymphe gewonnen ist, der Tag der Abgabe, der Name und die Wohnung des Abnehmers einzutragen sind.

Die Medizinalbeamten sind anzuweisen, auf die Inne⸗ haltung dieser Vorschriften seitens der Apotheken bei den regel⸗ mäßigen Revisionen derselben zu achten.

Eine große Gefahr für die Impflinge birgt aber auch die vielfach unsachgemäße Behandlung derselben und der Impf⸗ wunden bezw. Impfpusteln nach der Impfung, durch welche der weitaus größte Theil der verschiedenen Reizerscheinungen (Entzündungen der Impfstellen, der benachbarten Lymphdrüsen, des Unterhaut⸗Zellengewebes ꝛc.), Hautausschläge u. s. w. hervorgerufen wird. Fur Verminderung dieser Fälle hat der Impfarzt vor allem darauf zu achten, daß die Verhaltungs⸗ vorschriften für die Angehörigen der Impflinge und Wieder⸗ impflinge seitens der Behörden rechtzeitig den Angehörigen bezw. bei erwachsenen Impflingen diesen selbst ausgehändigt werden. Wo dies unterblieben ist, hat es der Impfarzt im Impftermine nachzuholen. Aber auch durch Belehrung im hat der Impfarzt dahin zu wirken, daß die Impf⸗ linge und deren Angehörige durch Sauberkeit, durch zweck⸗ mäßige Kleidung und durch Vermeidung von Anstrengungen Cö6ö Armes Reizungen der Impfstellen thunlichst ver⸗ hindern.

Um in den Impfärzten die Einsicht und das Gefühl der ihnen obliegenden Verantwortung zu steigern und sie zur ge⸗ wissenhaften Ausführung der ihnen übertragenen Verpflich⸗ tungen anzuhalten, ist es erwünscht, daß die Impfärzte bei Annahme seitens der Behörde moöͤglichst ausdrücklich in Pflicht genommen und ihnen die „Vorschriften, welche von den Aerzten bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu befolgen sind“, dringend eingeschärft werden.

Zur weee einer ordnungsmäßigen Durchführung des Impfgeschäfts ist bereits durch unseren Erlaß vom 31. März 1897 M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 4437 eine Re⸗ vision der Impftermine durch den Regierungs⸗ und Medizinal⸗ rath angeordnet worden, welche sich allgemein bewährt hat. 88 Erweiterung dieser Kontrole bestimmen wir entsprechend den

undesrathsbeschlüssen noch Folgendes:

1) Die Beaufsichtigung der Impfärzte ist einem beamteten Arzte zu übertragen. Dieselbe kann von dem Kreisphysikus ausgeführt werden, sofern er nicht selbst Impfarzt ist. In solchem Kreise ist der Regierungs⸗ und Medizinalrath mit diesem Dienstgeschäft zu betrauen. Im übrigen ist es nicht ausgeschlossen, daß der Regierungs⸗ und Medizinalrath auch Revisionen derjenigen Impftermine vornimmt, welche schon seitens des Kreisphysikus beaufsichtigt werden.

2) Die Beaufsichtigung besteht in einer an Ort und Stelle auszuführenden Revision eines oder mehrerer Impftermine, wobei thunlichst immer die zusammengehörigen Impf⸗ und Nach⸗ schautermine beide zu kontrolieren sind.

3) Die Geschäftsführung der Impfärzte ist, soweit ein Bedürfniß hierfür nach dortigem Ermessen besteht, periodischen Revisionen zu unterziehen. Ueber erwähnenswerthe Thatsachen, welche sich bei diesen Revisionen herausstellen, besonders über Mißstände allgemeiner Natur, ist hierher zu berichten.

4) Die Revision hat sich in erster Linie auf die Impf⸗ technik und die Feststellung des Impferfolgs, sodann auf die Listenführung, Auswahl des Impflokals, Zahl der Impf⸗ linge u. s. w. zu erstrecken. Es ist darauf zu halten, daß die Impfärzte zur Erleichterung der Revisionen zu den Impf⸗ terminen das von ihnen uüber den Bezug der Lymphe zu führende Buch mitbringen.

5) Auch die Impfungen der Privatärzte sind je nach Be⸗ dürfniß der hesse zu unterwerfen, insofern sie nicht von den Privatärzten in ihrer Eigenschaft als Hausärzte in den Familien ausgeführt werden. Es wird sich dabei im wesentlichen um die in öffentlich ausgeschriebenen Terminen vorgenommenen Impfungen handeln.

8* Ausführung der Revisionen ist das Erforderliche an⸗ zuordnen.

Zur Aufrechterhaltung der Ordnung unter den Wieder⸗ impflingen haben die Schataufichtsbeanten, denen die Impf⸗ termine von der Ortspolizeibehörde mitzutheilen sind, dafür

Sorge zu tragen, daß in jedem Termin, in welchem Wieder⸗ impflinge zur Impfung oder zur Nachschau gelangen, ein Lehrer anwesend ist. Derselbe sorgt in dem Termine im Einvernehmen mit dem Impfarzte und dem Vertreter der Ortspolizeibehörde für Aufrechterhaltung der Ordnung unter den Wieder⸗ impflingen 4 der „Vorschriften, welche von den Behörden bei der Ausführung des Impfgeschäfts zu befolgen sind“). Auch ist zu erwägen, ob und inwieweit die Umstände es er⸗ fordern, daß die Schulkinder auf ihrem Wege von und zu dem Termine durch einen Begleiter beaufsichtigt werden, und zu⸗ treffendenfalls dafür zu sorgen, daß eine zuverlässige Person dazu bestellt wird.

Zu den einzelnen Beschlüssen und Vorschriften ist noch Folgendes zu bemerken:

J.

Beschlüsse, betreffend den physiologischen und pathologischen Stand der Impsitaze

Zu Ziffer 8: Es haben sich bisher auch keine Anhalts⸗ punkte für die Annahme eines ursächlichen üenele aong⸗ wischen den in der Thierlymphe bekannten Keimen und den

eizerscheinungen ergeben, welche nach der Impfung auftreten.

II.

Vorschriften, welche von den Aerzten bei der Aus⸗ führung des Impfgeschäfts zu befolgen sind.

Diese Vorschriften sind nicht nur den die öffentlichen Impfungen besorgenden Impfärzten bekannt zu geben, sondern auch in geeigneter Weise (vielleicht durch Vermittelung der Aerztekammern) zur Kenntniß der Privatärzte zu bringen.

Zu § 1 Abs. 2: Wegen des Rothlaufs (Erysipels) bei Geimpften siehe Erlaß vom 22. Mai 1895 M. d. g. A. M. 3941, UI, M. d. J. II 6480 —, nach welchem zwischen dem sogenannten Impfrothlauf und echtem Wundrothlauf zu unter⸗ scheiden ist.

Zu § 3: Die Impfung ist mit Thierlymphe vorzunehmen und zwar nach dem Erlaß vom 31. März 1897 M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 4437 bei öffentlichen Impfungen nur mit Thierlymphe aus den staatlichen Kefeecr. Arnstalten. Menschenlymphe darf sowohl bei öffentlichen, als auch bei privaten Impfungen nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Diese Fälle sind eingehend zu begründen. Wegen des un⸗ entgeltlichen Bezuges von Lymphe zur Impfung 888 aus dem Auslande, insbesondere aus Rußland, kommenden Arbeiter, welche in ländlichen oder gewerblichen Betrieben Beschäftigung suchen, siehe Erlasse vom 10. Mai 1899 M. 11 037 und 17. Oktober 1899 M. 13125 —.

1 Iu § 4: Das betreffende Buch ist in den Impftermin mitzubringen. 8 86 § 5: Siehe Erläuterung zu § 3. 88

Zu § 7: Durch den Satz: „Die Lymphe selbst ist derart

zu bezeichnen, daß später über die Abstammung derselben ein Zweifel nicht entstehen kann“, soll die Verwendung von Mischlymphe verboten werden mit Rücksicht darauf, daß durch die Benützung solcher event. Schwierigkeiten bei Feststellung von Schädigungen entstehen können. Zu § 13: Der Arzt hat vor Beginn des Impfaktes seine Hände und Arme, wie vor jeder chirurgischen Thätigkeit, zu desinfizieren und nach den Vorschriften des § 15 zu jeder Impfung ein steriles Instrument zu verwenden. (Vergl. den Erlaß vom 31. März 1897 M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 4437 —). Die Anlegung eines Verbandes auf die Impf⸗ stelle ist nicht nothwendig; es empfiehlt sich jedoch, zur Ein⸗ .“ der Lymphe den Arm etwa fünf Minuten unbedeckt zu lassen.

Zu § 16 Abs. 1: Kreuz⸗ und Gitterschnitte sind nach unserem Erlaß vom 31. März 1897 M. d. g. A. M. 10 886, M. d. J. II 4437 verboten. Die Worte „der Regel nach“ sind auch auf die Worte: „und zwar bei Erstimpflingen auf dem rechten, bei Wiederimpflingen auf dem linken“ zu be⸗ ziehen. Der Arzt kann somit bei Auswahl des Armes, auf welchem geimpft werden soll, die Gewohnheiten der Be⸗ völkerung und die Wünsche der Angehörigen des Impflings berücksichtigen.

Zu § 17: Je ein Exemplar der ausgegebenen abgeänderten Impfformulare V bis IX (Impflisten und Uebersichten), welche von der Reichsdruckerei bezogen werden können, wird mit dem Ersuchen beigefügt, die zuständigen Stellen, insbesondere die Impfärzte, darauf hinzuweisen, daß schon die Entwickelung einer Pustel (bei der Erstimpfung) bezw. eines Bläschens (bei der Wiederimpfung) genügt, um die Impfung als erfolg⸗ reich gelten zu lassen.

Der Impfarzt ist verpflichtet, in dem Impftermin den Nachschautermin bekannt zu machen und in dem letzteren für die besichtigten geimpften oder wiedergeimpften Personen die Impfscheine auszufertigen.

Zu § 18: Die zuständige Stelle zu derartigen Anzeigen ist die Ortspolizeibehörde. Bei der Untersuchung derartiger Fälle und der Berichterstattung über dieselben ist der Erlaß vom 22. Mai 1895 M. d. g. A. M. 3941 UI, M. d. J. II 6480 zu beachten. 8 1 1 ““ Verhaltungsvorschriften für die Angehörigen der

Erstimpflinge und für Wiederimpflinge.

Zu Abschn. B § 4: Es sind Anordnungen zu treffen, daß die Schulen die bereits in dem Erlaß vom 18. Juni 1878 UIII 9266, UII M. 3324 zum Ausdruck gebrachte Vorschrift betreffs des Aussetzens des Turnens vom 3. bis zum 12. Tage bei den Wiederimpflingen, bei denen sich Impf blattern bilden, beachten. 1“] Vorschriften, welche von den Behörden bei der Aus⸗ 88 87 füͤhrung des Impfgeschäfts zu befolgen sind. Zu § 3 Abs. 1: Schulräume, welche zu Impfzwecken benutzt werden, sind vor dem Impftermine rechtzeitig naß zu