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in der Selbstverwaltung den Prorimten übertragen vürden, als wenn
der Staat sie weiter beibehielte. Wir, die wir damals an der Berathung der Dotationsgesetze theilgenommen haben, waren garnicht im Zweifel darüber, daß, wie auf allen Gebieten der Verwaltung durch die natürliche Entwickelung der Dinge die Ausgaben wachsen, die Ver⸗ waltung aber auch intensiver und besser wird, damit die Kosten steigen, es auch den Provinzen so gehen würde; das wurde hundertmal ausge⸗ sprochen; darüber war nicht der geringste Zweifel. Daß aber den Staat eine Verpflichtung treffen sollte, wenn die Kosten wachsen, für die betreffenden, den Provinzen übertragenen Verwaltungszweige, auf die der Staat garnicht einwirken kann, sondern die fast, möchte ich sagen, souveräner Weise von den Provinzen gehandhabt werden, nun die Mehrkosten zu ersetzen, — davon war keine Rede. Bei Gelegenheit der Berathung des Antrags von Eynern werde ich darauf zurückkommen. Aber das ist doch, gewiß richtig — und durch einen Zuruf ist in dieser Beziehung ja auch schon Herr von Zedlitz unterstützt worden —, daß der Zustand der allerschlechteste ist, ob nun der Staat verwaltet oder die Provinzen verwalten, bei welchen der Eine für die Kosten zu sorgen hat, die der Andere auszugeben beliebt. Die Folgen einer solchen Selbstverwaltung haben wir schon einigermaßen erlebt bei Gelegenheit der lex Huene, sie würden aber in diesem Falle noch viel schlimmer sein. Meine Herren, wenn Sie die Zuschüsse des Staats an die Provinzen für diese Verwaltung so weit ausdehnen, daß die Steigerung der Kosten im allergeringsten Maße die Provinzen trifft, während der Staat auf diese Verwaltung nicht den geringsten Einfluß hat, wenn Sie dies Prinzip hin⸗ stellen, so heben Sie in der Folge die Selbstverwaltung der Provinzen auf. Das ist eine Folge, die garnicht ausbleiben kann. Dann wird der Staat allerdings sagen: ja, wenn ich zahlen muß, was Andere auszugeben belieben, wenn ich für alle Handlungen und Schritte Anderer die Folgen zu tragen habe, dann ist es zweck⸗ mäßiger, wenn ich die Verwaltung selbst wieder in die Hand nehme. Wenn Sie dieses Prinzip durchführen wollten bei allen Aufgaben, welche die Kommunen erster und zweiter Ordnung übernommen haben, die man auch als Staatsaufgaben hätte bezeichnen können und die früher zum Theil dazu gerechnet wurden, wohin gelangen wir dann? Dann gelangen wir zu einer Zentralisation, deren Folgen ich Ihnen nicht schildern möchte.
Also eine solche einseitige finanzielle Betrachtung ist auf diesem wie auf allen Gebieten der provinziellen Selbstverwaltung nach meiner Meinung unmöglich. Schließlich ist der Staat mit allen Provinzen identisch, er wird durch die Provinzen gebildet, Sie können also solche Gegensätze garnicht aufstellen. Das Einzige, was Sie auf diesem Gebiete mit vollem Recht verlangen können, das ist, daß mehr, als das damals, als die Dotationsgesetze abgeschlossen wurden, bei dem gänzlichen Mangel an Erfahrung mög⸗ lich war, auf die Bedürftigkeit und die Zwecke der noch nicht erfüllten Aufgaben der einzelnen Provinzen bei einer Revision der Dotationen der Provinzen Rücksicht genommen wird. Wie und nach welchen Rücksichten dies zu machen ist, dieser Frage werden wir ja etwas näher kommen, vielleicht schon bei der Diskussion über den Antrag von Eynern. Ich will übrigens Herrn Noelle bemerken, daß ich diese Diskussion im Herrenhause nicht angeregt habe, sondern daß sie bei der Frage der allgemeinen Revision der Dotationsgesetze in zwei Kommissionen des Herrenhauses, in der Budgetkommission und der Kommission über die Zwangserziehung, aus der Kommission selbst zur Anregung gekommen ist, und daß das Herrenhaus sich dabei auf einen Standpunkt stellte, der allerdings der Grundlage des An⸗ trages des Herrn von Eynern direkt zuwiderlief.
Meine Herren, ursprünglich war die Vorlage so gedacht, daß der Staat ein Fixum zuschießen sollte. Davon wollten bei der Be⸗ rathung einer Konferenz sämmtlicher Landes⸗Direktoren die letzteren aber nichts wissen. Ganz habe ich ihre Gründe nicht begriffen. Nach dem Fixum, wie es vorgeschlagen war, trug der Staat nicht ganz die Hälfte, und die Herren Landes⸗Direktoren waren höchst erfreut, als in dieser Konferenz die Vertreter der Staatsregierung erklären konnten: wir sind bereit, die volle Hälfte zu tragen. Nun wurde darnach die Vorlage aufgestellt, und das Herrenhaus ging weiter in seinen Forde⸗ rungen und verlangte ¼. Wir erklärten, daß das unzulässig sei, weil dadurch das finanzielle Interesse der eigentlichen Verwalter zu gering würde, und das dahin führen könnte und müßte, daß der Staat größere Aufsichtsrechte über die Provinzial⸗ verwaltung verlangen müsse. Ich ließ mich schließlich drängen, bis zu 1, obwohl das auch nach meiner Meinung die richtige Grenze schon überschreitet. Ich spreche hier zwar nicht von der bloßen finanziellen Seite, sondern von der prinzipiellen Frage: wie ist das Verhältniß der Provinzen zum Staate zu ordnen, wie weit kann der Staat in Zuschüssen gehen, welche Formen muß er da wählen, und eventuell welche Aufsichtsrechte muß er haben? Ich glaube, wenn das Verhältniß finanziell richtig gestellt werden soll, dann sind nach den bisherigen Erfahrungen schärfere Aufsichts⸗ rechte des Staates über die Provinzen auf diesem Gebiet wenigstens nicht erforderlich. Ich muß zugeben, daß, wenn der Staat ein Fixum zahlt, welches eine angemessene Höhe hat, dann aller⸗ dings eine gewisse Versuchung in die Provinzialverwaltungen kommt, möglichst wenig auszugeben, um einen moöglichst großen Antheil an dem Fixum zu bekommen (sehr richtig!); ich weiß nicht, ob ich mich klar genug ausdrücke. (Sehr gut!) Und daher haben wir dieses Fixum preisgegeben, wir haben die Hälfte, die wir dann angeboten hatten, auch preisgegeben und sind auf ³ ge⸗ gangen. Aber, meine Herren, ich erkläre Ihnen voraus, wie auch der Herr Minister des Innern schon gethan hat: weiter können und dürfen wir nicht gehen, wenn wir nicht all⸗ mählich wieder die Wege betreten wollen, wie wir sie früher bei der lex Huene beschritten haben und nach den damaligen politischen Verhältnissen auch wohl nicht anders konnten.
Ich glaube auch, wenn es sich hier um 300 000 ℳ Differenz handelt, daß doch die Herren von der Rechten sich hundertmal über⸗ legen werden, ob sie ein Gesetz an einer solchen Differenz scheitern lassen wollen, die nach meiner Meinung in finanzieller Beziehung — 300 000 ℳ auf den ganzen Staat vertheilt — doch wirklich nicht viel bedeutet. (Zuruf rechts.) Ich verstehe nicht.
Meine Herren, wer unsere Verhältnisse aus der Praxis kennt, der weiß, daß die Erziehung in der Familie große Gefahren läuft durch unsere gewerbliche Entwickelung, nach mehreren Seiten hin und gewiß in allen Bezirken, in den Städten freilich am meisten, und in den Industriebezirken weit mehr als in den ländlichen Bezirken; aber doch
—wenn in dieser Beziehung nicht richtig verfahren worden wäre.
überall hervor. Stellen Sie sich hier in Berlin eine Putzfrau vor, eine Wittwe; sie hat Kinder, Töchter; die Töchter kommen mit dem 14. Jahre aus der Schule; wo sollen diese Kinder hin? Die Frau kann sie nicht mehr ernähren — wenigstens nur sehr schwierig; — Arbeit können sie noch nicht finden; als Dienstbote wird ein vierzehn⸗ jähriges Kind nicht genommen. Es bleibt nichts übrig, das Mädchen muß durchaus nähen lernen; sie lernt es mangelhaft, weil sie kein genügendes Geld aufwenden kann, und diese Mädchen kommen nachher in Verhältnisse, die ich nicht weiter zu schildern brauche. Das liegt in unseren ganzen sozialen Zuständen. Die Knaben aber werden viel früher selbständig, und darin liegt wieder eine große Gefahr, denn sie emanzipieren sich zu früh von ihren Eltern; (sehr richtig! rechts) lebt der Vater nicht mehr, dann erst recht; sehr bald ernähren sie die Mutter, sie fühlen sich mit 16 Jahren selbständig und sind der Er⸗ ziehung der Eltern entzogen. Wenn wir dahin kommen, daß wir die zulässige Beschäftigung des jugendlichen Alters durch Gesetze im an⸗ geblichen Interesse des jugendlichen Alters zu sehr vermindern, so kann das nach der hier in Frage kommenden Seite wieder höchst be⸗ denklich wirken. Der Umstand, daß wir es mit einer allgemeinen sozialen Aufgabe der wichtigsten Art zu thun haben, daß wir die üblen Früchte des gegenwärtigen Zustandes täglich vor Augen haben, daß die Statistik uns hier die allererschreckendsten Beweise liefert und daß es daher, wie der Herr Abg. Freiherr von Zedlitz sagte, auf ein paar Hunderttausend Mark auch für den Staat nicht ankommen kann, sowie die Erwägung, daß wir anderen Kulturländern nur nach⸗ gehen, und daß in dieser Beziehung andere deutsche Staaten uns voraus sind, werden alle Parteien dahin führen, alles zu thun, um das Gesetz nicht zu Fall zu bringen.
Meine Herren, wir haben manche sozialpolitischen Gesetze tastender Weise gemacht, vielleicht nicht immer rechtzeitig, vielleicht hier und da zu frühzeitig. Hier haben wir aber doch schon eine wirk⸗ liche Erfahrung, wir haben nur noch nicht alle⸗Früchte genießen können, weil der erste Versuch mangelhaft war. Auf Grund dieser immerhin sehr nützlichen Erfahrung gehen wir noch einen Schritt weiter, wir können hier bei einer nur einigermaßen vernünftigen Handhabung nach meiner Meinung kaum fehlgehen.
Es ist hier die Frage der Familienerziehung und der Anstalts⸗ erziehung erörtert. Eine Erörterung dieser Frage kann nach meiner Ansicht uns hier garnichts nützen; denn sie kann nicht in Paragraphen geschrieben werden (sehr richtig! rechts), es ist eine rein individuelle Frage. In vielen Fällen wird man Jugendliche, die schon verwahrlost sind und von gefährlichen bösen Trieben geleitet werden, vorerst einer strengen Anstaltszucht unterwerfen müssen. Man wird dann sorg⸗ fältig den Zeitpunkt beachten müssen, wo man glaubt, daß sie so weit gebessert sind, daß eine zweckmäßige Familienerziehung an die Stelle treten kann. In unzähligen anderen Fällen kann man nach meiner persönlichen Erfahrung das Kind unmittelbar in eine gute Familie bringen, wenn man eine solche findet. Das ist eine reine Frage der vernünftigen Handhabung und Verwaltung und aller⸗ dings ein Punkt von extremster Bedeutung; denn wenn man jemand ohne Zwang, ohne daß er in einer Anstalt eingeschlossen ist, in einer Familie erziehen kann, so ist das zweifellos das Allerbeste. So ist denn auch eine große Anzahl von Waisenhäusern längst aufgehoben und die Familienerziehung generell durchgeführt, und nie wird dort ein Waisenkind als solches — dahin haben die Erfahrungen geführt — in eine Anstalt gebracht. Also ich würde dringend rathen, keinen Versuch zu machen, diese Frage in dem Gesetz irgendwie zu berühren.
Was die Frage der konfessionellen Erziehung anbetrifft, so könnten nach den Erklärungen des Herrn Ministers des Innern wohl die Bedenken schwinden. Ich stehe auch auf dem Standpunkt, daß, wenn man ein Kind zur Erziehung und Besserung nicht in eine Anstalt bringt, man die Konfession des Kindes auf das Alleräußerste zu beachten hat, und daß die Erziehung häufig mißlingen kann, wenn man namentlich gegen den Wunsch und den Willen der Eltern das Kind in eine Familie bringt, die eine andere Konfession hat als das Kind. Die Erziehung, welche an die Stelle der mangelhaften Er⸗ ziehung der Eltern einer bestimmten Konfession tritt, muß in der⸗ selben Konfession erfolgen. Das ist auch entschieden die Absicht, und ich habe nicht gehört, daß bisher Klagen über mangelhafte Beachtung dieses Grundsatzes durch die Provinzialverwaltungen hervorgetreten sind. Sie hätten doch auch schon hervortreten können oder müssen,
Welche Garantien man da finden könnte, um eine gute Erziehung des Kindes nicht zu gefährden, und welche Bestimmungen man insofern in das Gesetz bringen könnte, darüber, meine Herren, wird ja die Kom⸗ mission berathen. Die Regierung steht materiell auf dem Stand⸗ punkte der konfessionellen Erziehung, auch in der öffentlichen Er⸗ ziehung, und es ist ja möglich, daß in dieser Richtung eine Ver⸗ ständigung stattfinden kann. Wenn die Bedenken, die hier und da in dieser Beziehung obwalten, dadurch behoben werden können oder mehr behoben werden können, als jetzt nach der Vorlage, so wird die Staatsregierung, wie ja auch mein Herr Kollage bereits gesagt hat, keinen Widerspruch erheben.
Meine Herren, wir haben es für die Finanzen der Provinzen hier nur mit kleinen Summen zu thun. Sie könnten und sollten über diese kleine Differenz in diesem Spezialfall hinweggehen, weil auch die Staatsregierung die Absicht hat, eine Revision der Dotations⸗ gesetze der 70 er Jahre eintreten zu lassen, welche hauptsächlich den Zweck haben wird, nicht die wohlhabenden Provinzen, die keine Hilfe des Staates gebrauchen, zu unterstützen, sondern die Fehler, die in der gleichen Vertheilung der Staatsmittel früher gemacht sind, möglichst zu beseitigen. Wo das Bedürfniß am stärksten ist, muß die Hilfe des Staates am breitesten sein. Nach diesem Prinzip hat Preußen immer verfahren; das ist das nobile officium des Staates, und ich kann nicht leugnen, wenn ich sehe, wie die provinzialen Be⸗ lastungen der Provinzen verschieden sind, in welcher außerordent⸗ lichen Höhe sie in den östlichen Provinzen und in welcher ver⸗ hältnißmäßig geringen Höhe sie in den vestlichen Provinzen, wenigstens in einem erheblichen Theile derselben, bestehen, daß man das Gefühl hat, der gegenwärtige Zustand entspricht nicht dieser eben bezeichneten Aufgabe des Staates. Wir werden sehen, wie wir die Sache kurieren können. Es wird eine sehr schwere Aufgabe sein. Heute sie schon in einer bestimmten Weise zu charakterisieren, die Details näher zu schildern, ist unmöglich, weil wir garnicht genügend von dem Zustand der Verwaltung der Provinzen unterrichtet sind. Wir haben keine genügende Statistik über die verschiedenen Ver⸗ waltungszweige, wodurch die Steigerung der Ausgaben entsteht, welche
n. s. w. Wir müssen das Material uns erst nach allen Ri verschaffen. Dann erst werden wir eine Vorlage ausarbeiten kon welche die eigentlichen Wunden heilt, die wir vorher bezeichnet
Wenn nun dies bevorsteht, meine Herren, so ist es doch nich richtig in diesem Spezialfalle, wo wir ja doch von dem Prbnlip di gleichen Dotierung der Provinzen noch ausgehen, nun dies Gesetz dieser Dotationsfrage irgendwie in Gefährdung zu bringen. 8 Differenz ist an sich unbedeutend, und wir hoffen, generell die Differen in der Hergabe von Staatsmitteln für die provinziellen Aufgaben dur eine allgemeine Revision des Gesetzes zu beseitigen. 1
Ich empfehle Ihnen daher auch meinerseits, dies Gesetz großem Wohlwollen zu behandeln und nicht an Kleinigkeiten bei der Beurtheilung der Sache zu haften.
Abg. Goldschmidt (fr. Volksp.): Die Kostenfrage muß bei diesem Gesetz Nebensache sein. Es ist ein richtiges Prinzip, daß der jugendliche Verbrecher nicht ins Gefängniß gesteckt wird, wo er ersh recht verdorben wird, sondern daß er in zweckdienlicher Weise erzogen wird. Abgesehen von einzelnen Ausstellungen, ist mir die Vorla im Ganzen sympathisch. Bei der Feststellung der Antragt berechtigung hat man die Schulvorstände ganz vergessen, oh⸗ wohl gerade diese die geeignetsten Organe wären. Dem Land⸗ rath, meine ich, thut man mit dieser Aufgabe keinen Gefallen Man sollte es den Gemeindevorständen überlassen, die Organe zu bestimmen, welche die Anträge auf Anordnung der Zwangs⸗ erziehung stellen sollen. Die Herrenhausfassung des § 10 muß lebhaft bedauern und kann ich nicht annehmen. Auch wir wünschen die Wiederherstellung der Regierungevorlage. Der Zweck der Er⸗ ziehung würde illusorisch werden, wenn die Zwangszöglinge in die Korrigendenanstalten gebracht werden dürften. Wie Herr von Diest im Herrenhause mittheilte, hat ihn selbst der Direktor einer Korrigendenanstalt gebeten, seine warnende Stimme dagegen zu er⸗ heben. Das ist doch ein maßgebendes Urtheil. Es will wirklich nichts heißen, daß die Kinder innerhalb des Gebäudes von Korrigenden getrennt gehalten werden; sie leben doch in derselben Luft und in demselben Geiste. Ob Privatpflege oder Anstaltspflege, das muß individuell entschieden werden. In der Regel werden sich die Maͤdchen besser für die Hauspflege, die Knaben besser für die Anstaltz⸗ pflege eignen. Vor allem müssen aber die Familien gut ausgesucht werden, denen man die Zwangszöglinge anvertraut. In Bezug auf die Rohheit und Zügellossigkeit darf man nicht die verschiedenen Klassen der Bevölkerung gegeneinander ausspielen. Die Prozesse der letzten Zeit haben uns gezeigt, daß Rohheit und Zügellosigkeit in allen Ständen vorkommen. Wenn der Existenz wegen Vater und Mutter auf Arbeit sehen müssen, kann man sich nicht wundern, wenn die Kinder chlecht erzogen werden, die Vorlage bekämpft nur die äußeren Er⸗ scheinungen; hoffentlich werden durch Zunahme des Wohlstands des Volks auch die inneren Ursachen dieser Uebelstände beseitigt. Die Reichsgesetzgebung muß sich zu diesem Zweck auch mit der Wohnungs⸗ frage beschäftigen. Der freiwillige Erziehungsbeirath für schul⸗ entlassene Waisen in Berlin hat schon schöne, große Erfolge erzielt, er hat 500 Mädchen in Dienststellungen in Familien unterbringen können und hätte auch 3000 unterbringen können, wenn er sie gehabt bätte, denn so groß ist die Nachfrage. Möge es auch der freien Selbstthätigkeit der Bürgerschaft gelingen, an dieser hohen sozialen Aufgabe der Erziehung der Jugend zu tüchtigen Gliedern des Staatz erfolgreich mitzuwirken!
„Abg. Ernst (fr. Vgg.): Wenn wir auch dem Gesetz im Ganzen zustimmen, so haben wir doch einige Spezialwünsche für die Kom⸗ missionsberathung, namentlich in pädagogischer Hinsicht. Auf die Mit⸗ wirkung der Geistlichen und Lehrer darf bei der Durchführung der Zwangserziehung nicht verzichtet werden. Der Landrath ist schon so uͤberlastet, daß er nicht um einzelne Fälle sich kümmern kann, deshalb muß die Schulbehörde, der Lehrer herangezogen werden. Es handelt sich doch gewissermaßen um eine pädagogische Polizei. § 10 ist in der Herrenhausfassung vom pädagogischen Standpunkt aus unannehn⸗ bar. Die Frage, ob Erziehung in einer Familie oder in einer Anstalt, muß individuell behandelt werden. Kinder, deren Eltern verwahrlost sind, können in Familien untergebracht werden: Kinder dagegen, die et 6 verwahrlost sind, werden besser einer Anstalt zu über⸗ weisen sein.
„Abg. Schmitz⸗Düsseldorf (Zentr.): Die Vorlage wird einer Reihe von Forderungen gerecht, die seit Jahren namentlich von unseren Gefängnißverwaltungen erhoben sind. Alle Parteien haben sich der Vorlage freundlich gegenübergestellt. Der Ausdruck „Zwangserziehung“ verleiht von vornherein einen Makel; er ist aus dem Gesetz von 1878 herübergenommen, jenes Gesetz hatte aber eine Strafe zur Grund⸗ lage, während diese Vorlage auf einem ganz anderen Boden steht. Wir sollten deshalb „Fürsorgeerziehung“ anstatt „Zwangserziehung“ sagen. Die Zahl der jugendlichen Verbrecher ist gewachsen, aber noch mehr hat die Zahl der rückfälligen jugendlichen Verbrecher zugenommen. Die Bedenken gegen die Antragsberechtigung des Land⸗ raths halte ich nicht für richtig. Dagegen ist mir die Bestimmung sehr bedenklich, daß die Gemeinden die Kosten einer vorläufigen An⸗ ordnung der Zwangserziehung zu tragen haben, wenn diese nicht zu einer definitiven wird. Der Staat hat von diesem Gesetz selbst große Vortheile durch Entlastung der Gefängnisse und sollte auch seinerseits an der Kostenfrage die Vorlage nicht scheitern lassen, sondern die Kosten selbst übernehmen.
Abg. von Jagow (kons.): Trotz der Bedenken, die Herr von der Goltz für unsere Partei zum Ausdruck brachte, stehen wir der Vorlage mit vollem Wohlwollen gegenüber und halten sie für eine Nothwendigkeit. Meine Freunde werden dieses Gesetz nicht an Kleinigkeiten scheitern lassen. Die einzelnen Erwerbskreise sind aber an der äußersten Grenze ihrer Leistungsfähigkeit angekommen, und wir befürchten, daß die Provinzen von der Vorlage eine sehr
viel höhere Last als 250 000 ℳ haben werden. Ich kann
nicht die Auffassung theilen, daß die Aufbringung der Kosten ganz gleich sei, weil es immer dieselben Steuer⸗ zahler seien. Der Staat kann durch finanzpolitische Maßnahmen einem Defizit vorbeugen, die Provinzen müssen aber ihre Steuern erhöhen, wenn ihre Einnahmen nicht ausreichen. Ich hätte nichts dagegen, wenn für den Beitrag der Provinzen ein Fixum festgesetzt würde. Für meine Freunde ist es ganz selbstverständlich, buß die Zwangserziehung eine christliche und konfessionelle sein muß. Für die Antragsberechtigung müssen aus den vom Minister dar⸗ gelegten Gründen bestimmte Instanzen festgestellt werden; ich bin aber nicht für den Herrenhausbeschluß, wolcher in den Städten von mehr als 10 000 Einwohnern dem Gemeindevorstand die Antragsberechtigung giebt; ich erblicke darin die Neigung der Städte, sich der Aufsicht des Landraths zu entziehen, Die Mitwirkung der Schule ist ein großer Segen, aber ihre Fürsorge kann sich nur auf die Kinder erstrecken, welche bereits der Schule angehören. Wenn wir zu viele Instanzen mit der Antragsberechtigung ausstatten, ver⸗ läßt sich schließlich die eine auf die andere. Träger der Zwangs⸗ erziehung muß die Provinzialverwaltung sein; die anderen, staatlichen Instanzen würden nicht die nöthigen Informationen haben, und die obersten staatlichen Organe würden den ganzen Apparat nicht über⸗ sehen können. Wir können den Provinzen die Aufgabe anvertrauen, und ich halte auch die in § 10 gegebenen Kautelen fuͤr völlig dazu hin⸗ reichend, daß die Unterbringung der Zöglinge in Korrigenden⸗Anstalten keinen Schaden bringen wirrd. I
sozialen Zustände “
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Bedürfnisse in den einzelnen Provinzen 8 88 “ — s
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s⸗Anzeiger und Königlich Preuß
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Berlin, Freitag, den 27. April
1 Schluß aus der Ersten Beilage.) 8 8
116“; 11“
Miinister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
Ich wollte nur auf die finanzielle Seite zu sprechen kommen, die vom Herrn Vorredner eingehend behandelt worden ist.
Der Herr Vorredner hat Zweifel geäußert, ob unsere Annahme zutreffend sein würde, daß sich die Kosten durch die Ausführung des Gesetzes ungefähr auf das Doppelte der bisherigen Summe stellen werden. Ich darf in dieser Beziehung versichern, daß wir eingebende Ermittelungen nach dieser Richtung hin veranlaßt haben und daß unsere Annahme namentlich auch auf den Erfahrungen basiert, die in Baden und Elsaß mit der Ausführung eines ganz zönlichen Gesetzes gemacht worden sind. Nach den Kosten, die sich dort ergeben haben, glauben wir zu der Annahme, daß die Kosten sich verdoppeln würden, berechtigt zu sein.
Herr von Jagow hat dann gesagt, es müsse auf die eine oder andere Weise einer weitergehenden Belastung der Provinzen vorgebeugt werden; er hat angedeutet, die Frage der Provinzialdotation in Er⸗ wägung zu ziehen. Ich kann nur davor warnen, diese überaus wich⸗ tige und schwierige Frage mit der vorliegenden Materie zu verbinden.
bin in der Sache mit Herrn von Jagow vollkommen einig darüber, daß die Frage einer immer steigenden und schließlich die Leistungs⸗ fähigkeit gefährdenden Belastung gewisser Provinzen, namentlich der altpreußischen Provinzen, eine Frage von höchster Bedeutung und von dem allertiefsten Ernst ist und daß wir suchen müssen, dieser wirth⸗ schaftlichen Gefährdung gewisser Provinzen in der einen oder anderen Weise vorzubeugen. Ich bin mit dem Herrn Finanz⸗Minister in eine kommissarische Berathung darüber eingetreten, bei der wir suchen werden, einen Modus zu finden, diesen Ungleichheiten abzuhelfen, namentlich den Ungleichheiten, die sich auf dem Gebiete des Wegewesens aus dem Gesetz von 1875 ergeben haben; aber, wie ich schon andeutete, ist das eine außerordentlich schwierige Materie, und es wird, glaube ich, nicht von heute auf morgen gelingen, einen zutreffenden Maßstab zu finden, der diese Ungleichheiten beseitigt und den Provinzen, die bei der Dotations⸗ gesetzgebung von 1875 zu kurz gekommen sind, in gebührendem Maße von staatlicher Seite Abhilse gewährt.
Dann hat Herr von Jagow die weitere Idee angeregt, man könne die Leistung der Provinzen fixieren, und wenn ich ihn recht verstanden habe, alle über diese Fixierung hinausgehenden Lasten dem Staat zuweisen. Dieser Weg würde, glaube ich, kaum gangbar sein. Das würde heißen, daß alle Summen, die über einen bestimmten Betrag hinausgehen, vom Staat zu tragen sind, also die Provinzen lein materielles, kein pekuniäres Interesse über jene Fixierung hinaus haben. Eine derartige Verwaltung, bei der der Verwaltende kein eigentliches finanzielles Interesse mehr hat, ist eine sehr bedenkliche. Ich glaube also, daß dieser Weg sich nicht sehr empfehlen würde. Es ließe sich aber eine Fixierung in anderer Weise vor⸗
nehmen. IJu nunserer ersten Vorlage, die den Landes⸗Direktoren unterbreitet vorden ist, hatten wir vorgeschlagen, daß der Staat pro Kopf des in Zwangserziehung gebrachten Kindes einen bestimmten Beitrag zahlen solle, und zwar war er verschieden bemessen für Kinder bis zu 14 oder von 14 bis 16 Jahren und schließlich von 16 bis 18 Jahren. Sämmtliche Landes⸗Direktoren haben sich gegen den Vorschlag geäußert, und zwar einmal, weil es sehr schwer ist, einen derartigen festen Betrag zu finden, der für die überaus großen Verschieden⸗ heiten in der Monarchie einheitlich paßt; zweitens aber, weil sie be⸗ fürchten, daß ein Betrag, der im Augenblick angemessen sein kann, bei der Steigerung der Lebenshaltung, der Löhne u. s. w. in 10 oder 20 Jahren zu gering sein könnte; und endlich, weil die Verschieden⸗ heiten in den Provinzen sehr große sind. Beispielsweise wies gerade der Landes⸗Dtrektor für Posen darauf hin, daß es für ihn schwer fei, katholische Kinder in Familien unterzubringen, weil die Zahl der Deutschkatholischen gering sei, und er genöthigt sei, für die deutsch⸗katholischen Kinder, um ihnen eine konfessionelle Erziehung zu geben und nationale Beeinflussung zu vermeiden, be⸗ sondere Anstalten zu errichten. Kurzum, es würde schwer sein, in dieser Beziehung einen festen, für alle Verhältnisse der Monarchie zutreffenden Satz zu finden. Ich glaube auch, daß die Befürchtung einer übermäßigen Inanspruchnahme der Provinz doch wohl nicht ganz angebracht ist. Ich bin mit den meisten Herren Vorrednern darin einverstanden, daß wir suchen müssen, in erster Linie die Familienerziehung zu fördern, und zwar die Erziehung in Familien, die der Konfession des zu erziehenden Kindes angehören; unr die älteren Elemente, namentlich die zwischen 16 bis 18 Jahren, werden allerdings vielfach in eine feste Anstaltserziehung gebracht werden müssen, weil die Familienerziehung nicht in der Weise fest und geordnet sein kann, wie es für diese schon in hohem Maße ver⸗ wahrlosten Elemente nothwendig ist.
Ich erkenne also an, daß für diese Elemente vielfach eine An⸗ st altserzlehung nöthig sein wird, und zwar in der Beschränkung, daß zunächst zwar die Anstaltserziehung eintritt, daß aber diese Ele⸗ mente, sobald sie dieses körperliche und moralische Reinigungsbad in der Anstalt durchgemacht haben, dann in geeignete Stellungen als Dienstboten gebracht werden. Aber ich glaube, die Einschränkung, die das Herrenhaus in dieser Beziehung dem § 10 hinzugefügt hat, hat doch die Befürchtung, daß daraus so große Kosten erwachsen werden, beseitigt. Ich mache gar kein Hehl daraus, daß der § 10 in der Fassung des Herrenhauses mir nach manchen Richtungen hin schmerzlich gewesen ist, insofern als es jetzt nothwendig ist, in den Arbeitsanstalten oder Landarmenanstalten auch Zwangszöglinge unterzubringen. Aber ich will trotzdem keinen Wider⸗ spruch gegen die Bestimmung erheben, weil ich anerkenne, daß diese Möglichkeit der räumlichen Unterbringung in derselben Anstalt, sofern die Zöglinge nur getrennt sind von den Landarmen und Korrigenden,
richten. Sie haben vielfach noch Raum in den von ihnen zu unter⸗ haltenden Anstalten, und wenn man ihnen die Möglichkeit giebt, diesen Raum auszunutzen, dann wird sich die Frage der Errichtung eigener Anstalten wesentlich vereinfachen.
Also ich glaube, wegen des Zusatzes, den das Herrenhaus zu § 10 gemacht hat, und den ich nicht beanstanden will im Interesse des Zustandekommens des Gesetzes, braucht man nicht allzu große Be⸗ fürchtungen hinsichtlich der Kostenfrage zu hegen. Wir sind natürlich bereit, mit Ihnen über diese Frage der Belastung der Provinzen in der Kommission auf das eingehendste uns zu unterhalten. Aber ich möchte hier kurz davor warnen, diese Frage der finanziellen Belastung zu tragisch zu nehmen; ich glaube, wenn auf allen Seiten des hohen Hauses der Wunsch besteht, das Gesetz zur Verabschiedung zu bringen, was ich nur mit lebhaftem Dank anerkennen kann, so wird sich auch in der Kommission ein Modus finden lassen, der den Bedenken, die hier geäußert worden sind, Rechnung trägt.
Darauf wird nach einigen persönlichen Bemerkungen der Abgg. Dr. Freiherr von der Goltz, Noelle und Gold⸗ schmidt die Vorlage einer Kommission von 21 Mitgliedern überwiesen.
Schluß ½ 5 Uhr. Nächste Sitzung Freitag 11 Uhr.
8 Rechnungssachen, kleinere Vorlagen, Anträge.)
Handel und Gewerbe.
(Aus den im Reichsamt des Innern zusammengestellten 8 erh trs Khich für Handel und Industrie“.)
.“ Portugal. “
Zolltarif. Durch einen den Cortes vorliegenden Gesetzentwurf soll die Regierung ermächtigt werden, den zur Zeit geltenden Zoll⸗ tarif einer Revision zu unterziehen. Bei dieser Revision sollen die von der im Jahre 1892 ernannten Kommission vorgeschlagenen Zollsätze erhöht, werden können, wenn daraus ein Vortheil für die portugiesische Industrie zu erwarten ist, ihre Herab⸗ setzung jedoch unter keinerlei Vorwand verfügt werden dürfen. Außer den Zolländerungen sollen ferner alle weiteren Aenderungen, die für die Handels⸗, Gewerbe⸗ und landwirthschaftlichen Zwecke, sowie für die Einfachheit ꝛc. der Zollbehandlung nützjich erachtet werden, zur Ausführung gelangen. Auch die auf den drawback (Rückzoll) be⸗ zügliche Gesetzgebung soll neu geregelt werden. Hiernach soll eine neue Ausgabe des Zolltarifs mit den nöthigen Einführungsvorschriften veröffentlicht werden. Es soll die Absicht bestehen, zunächst einen Minimaltarif festzustellen, welcher als Grundlage beim Abschluß neuer Handelsverträge dienen soll, und erst dann den allgemeinen Tarif zu berathen. Portugal wird demnach künftig auch einen Minimal⸗ und Maximalzolltarif erhalten. 8
Außenhandel Spaniens im Jahre 1899 nach den wichtigsten Waaren. 8
m Nachstehenden geben wir eine Zusammenstellung derjenigen 8 des spanischen Außenhandels, deren Ein⸗ und Ausfuhr 1899 den Werth von 4 Millionen Pesetas erreichte. Die Zahlen sind dem Dezemberhest der „Estadistica de comercio exterior“- entaommen; übrigens geben diese Monatshefte nur die wichtigsten Artikel, etwa 92 bis 96 % des Gesammthandels Spaniens, an. 8
Werth in . I. teinkohlen .... 37 330 367 456 4 9 5 886 728 6 263 673
1 7 528 355 5 410 097 Eö 7 574 006 9 387 566
elhaltige Sämereien 887 50 Hürhetge cbeeböe88eee-es 4 879 120 Kohlensaure alkalinische Erzeugnisse (Soda, Aetzkali und Ammoniaksalze, G mit Ausnahme der schwefelsauren). 5 846 227 Salpetersaures Natron . 10 730 177 Nicht besonders benannte chemische Er⸗ zeugnisse 4 747 683 Rohe “ 5 88 8 85 af, roh und geheche Hanf, gh8 b 5 637 015
Jute, Mantilähanf, Pita u. dergl., roh 7 852 266 7 321 350
6 978 070 15 794 357
6 581 932 94 025 206 5 567 439 6 120 294
9 432 237 10 715 450
7 173 199 6 132 600 6 526 154 18 876 250
28 898 935 4 102 835 4 329 405 4 509 060
19 240 934 7 981 974
12 703 916 4 967 895
16 769 869
5 764 394 30 855 717 59 260 000
5 059 540 22 430 702 92 550 832
7 508 037 11 452 667
6 690 102
4 473 458 12 739 471 22 697 201
4 859 748 19 843 615
Garne aus Hanf, Flachs und China⸗
nessel (Ramie) von Nr. 21 aufwärts Wolle, gekämmt und gekrempelt, roh. Tuche und sonstige Gewebe aus reiner
Wolle 2 668 322 Rohe Seide 3 445 000 Gewebe aus Seide, glatte oder geköperte 3 552 050 Faßdauben . .. 11 984 600 Unbearbeitete Bretter, Bohlen, Balken
u. dergl. aus gewöhnlichem Holze 18 345 990 Pferde 5 069 400 Maulthiere. 4 090 440 Schafe und Ziegen.. 5 842 155 Ungegerbte Häute und Felle 9 582 166 Bearbeitete Felle 3 260 115 Thierische Fette. 5 387 317 Guano und natü w 2 995 045 Kunstdünger 9 993 605 Motoren für landwirthschaftliche Ma⸗
schinen und Kessel zu solchen , 4 329 220 Andere Maschinen 16 819 794 Schiffe aus Eisen und Stahl. 9778 000 Geflügel und niederes Wild 4 386 982 Kabeljau und Stockfisch 22 701 106 Weizen 14 869 097 Weizenmehl 953 517 Anderes Getreide 15 922 532
ck ülsenfrüchte 5 012 317 Frofken⸗ 4 083 339
Kakao in Bohnen 9 793 646 Eisenbahnmat “ Rohtabock importaciones
veeer0 20 082 884
die Kostenfrage erheblich mildert und die Provinzen vielfach davor bewah ren wird, eigene Anstaltsgebäude für die Zwangszöglinge zu er⸗
Kaffee 17 290 754 especiales).. f . t j — Tabackfabrikate (importaciones espe- 59 760 11 401 ß
Reückvergütung für ausgeführten
Ausfuhr. 1 Werth in Pesatas 32 372 582 34 261 023
Kupfererz 8 829 830 7 689 651
Kupfermatte v 72 138 660 Manganerde 7 141 610 Kupfer 26 835 562 beeee“; 9 403 517 Silberhaltiges Blei in Blöcken 32 177 643 Nicht silberhaltiges Blei in Blöcken . 24 522 831 Silber in Barren 8 348 990 Cblornatrium (Kochsalz) 3 295 495 Roher Weinstein und Weinhefe 4 243 881 Baumwollene Gewebe, weiseßs 9641 050 gefärbt u. bedruckt 20 238 596 8 409 968 15 439 160 27 962 480 5 425 106 4 295 600 12 620 600 5 552 081 4 581 517
2
17 393 944 24 141 297 25 794 553 9 703 460 4 966 058 4 818 392 7 852 025 21 196 812 10 786 704 14 122 854 28 983 330 5 260 379 7 286 400 5 611 800 5 854 497 4 329 333 15 378 976 7 635 955 10 368 597 5 567 440 17 585 806 31 014 826 8 587 143 4 488 816 72 - 262 200 18 210 946
95 159 460
5 643 720 16 207 340
Trikotwaaren Schweißwolle Korkstopfen Espartogras, roh Maulthiere.. Rindvieh Schaffelle, ungegerbt Ziegenfelle, Schuhwaaren Zwiebeln.. · Mandeln. geschälte 10 568 458 selnüss 4 992 230 16 904 056 23 772 211 Weintrauben 8 7 185 059 Sonstige frische Früchte 2 994 719 Safran 13 133 000 Olivenöl.. 46 404 155 Gewöhnlicher Wein 126 112 580 Jerez⸗ und ähnlicher Wein 12 447 600 Konserven 8 17 889 50
Apfelsinen
Alkohol. Der schweizerische Bundesrath hat am 29. März 1900 beschlossen:
1) Der Rückvergütungssatz für den von den Exporteuren zu den Preisen vom 30. Dezember 1890 gekauften und pro 1899 zur Aus⸗ fuhr gebrachten Moncpolsprit wird auf 90 Franken per Hektoliter absoluten Alkohols festgesetzt. An den nach diesem Satz berechneten Rückvergütungssummen kommen die gemäß Ziffer 2 des einschlägigen Bundesrathsbeschlusses vom 17. Februar 1899 (Bundesbl. 1899, I 308) auf Grund eines Satzes von 85 Franken geleisteten Abschlagszahlungen in Abzug.
9 Her Satz, zu welchem den Exportfirmen im Laufe des Jahres 1900 für den ausgeführten Monopolsprit Abschlagszahlungen auf ihr Schlußguthaben geleistet werden, wird zu 85 Franken per Hektoliter absoluten Alkohols festgesetzt. “ “ 1
Rübenzuckerindustrie in den Nieder
Die Zuckerfabrikanten wollen den niederländischen Runkelrüben⸗ Produzenten für die Campagne 1900 bis 1901 nur 9 Gulden für 1000 kg netto franko Bord zablen, sodaß der Landmann die Lade⸗ kosten, der Fabrikant die Frachtkosten trägt. Die übrigen Bedingungen der Verträge sind folgende: Es wird ein Vorschuß von 70 Gulden pro Hektar geleistet, der bei Ablieferung der Rüben berechnet wird. Doch muß dieser Ausgleich durch die Lieferung vor dem 15. Oktober stattgefunden haben; andernfalls muß der Vorschuß mit 5 % Zinsen sofort zurückgezahlt werden. Der Fabrikant gewährt die Saat und die Kosten des Säens mit Ausnahme der Kosten für Pferdekräfte. Das Land muß bis zum 20. April zur Aussaat fertiggestellt sein.
Die Lieferung der Rüben soll regelmäßig geschehen zwischen dem 20. September und 15. November 1900 in Terminen, wie folgt:
a. vom 20. September bis einschl. 30. September 5000 kg pro Hektar, — 8
b. vom 1. Oktober bis einschl. 15. Oktober 7000 kg pro Hektar,
c. vom 16. Oktober bis einschl. 31. Oktober wenigstens 7000 kg und höchstens 10 000 kg pro Hektar und der Rest vor dem 15. November. 8 ,
Die regelmäßig im September zu liefernde Menge wird um 50 Cents pro 1000 kg höber bezahlt. Lieferungen größerer Mengen für die angegebenen Zeitfristen werden verweigert. Für jede 1000 kg Rankelrüben, welche weniger als die verpflichtete Menge in einer der obenzenannten Zeitfristen geliefert ist, wird von der gelieferten Menge beim nächsten Termin ein Abzug gemacht, und zwar: für das Manko auf Termin a 1,50 Gulden pro 1000 kg außer dem Verlust der Preiserhöhung von 0,05 Gulden pro 1000 kg; für das Manko auf die Termine b und c 1 Gulden pro 1000 kg. Nach dem 15. November zur Lieferung angebotene Runkelrüben können verweigert werden.
Ebenso werden verweigert:
a. alle Rüben, welche durch Frost oder Wasser beschädigt, ver⸗ dorben oder hohl sind, 8
b. alle dehh e welche auf gerissenen Weiden oder Gründen ge⸗ zogen sind, worauf nach dem 15. Juni käünstlicher, chemischer oder anderer Dünger in Anwendung gebracht ist, oder worauf andere Früchte zugleich mit den Rüben gewachsen sind,
c. alle Rüben, welche gänzlich oder theilweise von anderer als der durch die Fabrikanten ertheilten Saat gesprossen sind,
d. Ruͤben, welche weniger als 13 % Zucker enthalten.
Die bisherigen Rübenbauern in Holland, namentlich die see⸗ ländischen, sind nunmehr nach Zeitungsnachrichten übereingekommen, sich auf solche Bedingungen nicht einzulassen und, falls der Preis von 9 Gulden nicht erhöht wird, mit der Aussaat der Rüben nicht zu be⸗ ginnen. Nach den allerletzten Nachrichten ist im östlichen Südbeveland der Widerstand bereits gebrochen und wird nur noch von wenig Land⸗ bauern aufrecht erhalten. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen General⸗Konsuls in Amsterdam.)
Einfuhr von Hüten nach Kleinasien. .
In den letzten Jahren hat die Einfuhr von Hüten nach Klein⸗ Asien zugenommen, und sie wird voraussichtlich noch weiter zunehmen, da die Christen immer mehr die orientalische Tracht ablegen und europäische Kleidung und Kopfbedeckung vorziehen. In Klein⸗Asien felbst werden keine Hüte gemacht; die jährliche Einfuhr wird auf ungefähr 10 000 Dutzend Merinos, weiche und steife Filzhüte ge⸗ schätzt. Etwa 7370 Dutzend kommen aus Italten, 2058 Dutzend aus Großbritannien, 307 Dutzend aus Frankreich, 200 Dutzend aus Deutschland und 65 Dutzend aus Oesterreich⸗Ungarn. Die Bezahlung erfolgt gewöhnlich sechs Monate nach der Lieferung oder baar mit 5 % Rakatt (für französische Hüte 3 %). Wechsel werden nicht eher angenommen, als bis die Waare angekommen und besichtigt ist. Die Kaäͤufer wünschen starke Pappschachteln in Kisten verpackt, die mit
Bändern beschlagen und mit Packleinen umnäht werden müssen, um —