nd, und, wo das Wahlrecht an einen Einkommensteuersatz on 6 ℳ geknupft ist, auch die zu diesem Satze veranlagten Wähler, sowie die Steuer, mit welcher dieselben in die Wählerliste eingetragen sind, außer Betracht zu lassen“ und mit dieser Abänderung den § 2 in der Kommissionsfassung an⸗ zunehmen.
Berichterstatter Abg. Dn. Lewald (kons.) legt kurz die von der Kommission beschlossenen Abänderungen der Regierungsvorlage dar.
Abg. Dr. van der Borght (nl.): Ich habe namens meiner politischen Freunde zu erklären, daß wir dem Entwurfe in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen können. Durch die Steuerreform von 1891 haben plutokratische Verschiebungen stattgefunden. Soweit sie eingetreten sind, hat die Gesetz⸗ gebung schon Gegenmaßregeln getroffen in der 3 Mark⸗ Steuer, in der Herabsetzung des Zensus am Rhein u. Is w. Es ist aber nicht richtig, diese ganze Frage lediglich unter dem Gesichtspunkt der Steuerverschiebung zu betrachten. Es hat auch eine Verschiebung der wirthschaftlichen Lage der Bevölkerung stattgefunden. Diese Ver⸗ schiebung ist bei den Arbeitern größer als beim Mittelstande. Eine Anzahl von Leuten wächst infolge dessen in die Wahlfähigkeit hinein, die sie bisher nicht hatte. Es wächst die dritte Klasse, während sich der Prozentsatz in der ersten und zweiten Klasse vermindert. Die Bedeutung dieses Moments ist nicht zu unterschätzen. Wenn man die Jahre 1891 und 1899 vergleicht, so findet man, daß in Danzig, Breslau, am Rhein und anderwärts die Zahl der Wähler dritter Klasse um mehr als 100 % gewachsen ist. Ich will nicht fagen, 88 man keine Kommunalwahlreform vornehmen soll, aber ich meine, man so sie nicht mechanisch vornehmen. Es muß dauernd eine zweckmäßige, ge⸗ rechte Vertheilung stattfinden. Der Hinweis auf das Reichstagswahlrecht ist hier durchaus verkehrt. Bei den Gemeinden handelt es sich um Rechte nach dem Maß der Steuerleistung. Gegen das Durchschnitts⸗ system, wie es jetzt vorgeschlagen wird, haben wir stets große Be⸗ denken gebabt. Dieses System paßt nicht für die Aufgabe, die ich bezeichnet habe. Auch die Staatsregierung hat inzwischen eingesehen, daß der Einfluß auf Wahlen sich nach der Steuerbelastung richten muß. Die Regierung hält nur aus formellen Gründen an diesem Prinziv fest, sie übersieht aber, daß die Wirkungen des Gesetzes von 1891 nicht dauernd sind. Der Einfluß des Mittelstandes könnte dadurch immer mehr zurückgedrängt werden. Möge das Zentrum dies wohl beachten. Das Zentrum will ja den Einfluß des Mittelstandes verstärken. Auf die Dauer aber richtet sich das Durchschnittsprinzip gegen den Mittelstand, und die anderen Klassen gewinnen an Einfluß. Es wirkt also nach unten hin demokratisch. In einigen Gemeinden wird eine Demokratisierung, in andern eine Sozialisierung stattfinden. Das letztere würden wir lebhaft beklagen, denn es würde nicht ohne Einfluß auf die Gestaltung des Staats bleiben. Die Spitze des Gesetzentwurfs richtet sich gegen uns. Das Zentrum will uns damit Abbruch in den Rheinlanden thun. Wie aber die anderen Parteien sich für das Durchschnittsprinzip erwärmen können, ist mir unverständlich, denn das Durchschnittsprinzip ist weder liberal noch konservativ. Die Kon⸗ servativen haben sich bisher nicht in den Dienst einer Ein⸗ richtung gestellt, die auf den Uasturz der bestehen⸗ den Gesellschaft hinarbeitet. Vielleicht erwarten sie vom Zentrum für dieses Entgegenkommen einen Gegendienst und bieten ihm dafür eine Liebesgabe. Ich würde mich freuen, wenn ich mich irrte. Ich betone nochmals, daß wir eine Reform durchaus nicht ablehnen. Wir wollen das Zwölftelungssystem zur Herrschaft bringen, wie es auch das Abgeordnetenhaus 1893 acceptiert hat. Nur das Herren⸗ haus hat es damals abgelehnt mit Rücksicht auf das platte Land. Dieses System paßt sich nicht nur dem Zustande vor 1891 an, es schließt auch Schwankungen aus und schützt die Rechte des Mittel⸗ standes. Es wirkt ferner antiplutokratisch nach oben hin, indem es auch jenen Elementen einen Einfluß auf die Verwaltung ermöglicht, die keiner politischen Richtung angehören und ihre Intelligenz in den Dienst der Gemeinde stellen. Auf diese Weise wollen wir dauernd dem Mittelstande helfen.
Abg. Freiherr von Plettenberg⸗Mehrum kons.): Ich spreche nicht für meine Fraktion, sondern nur für meine Person. Mein Antrag bezweckt, eine beunruhigende Agitation von den Gemeinden fernzuhalten, wie sie stattfinden würde, wenn zur Beschlußfassung über die Einführung, Abänderung oder Aufhebung der Ortsstatute die Mehrheit von zwei Dritteln der Gemeindevertreter nothwendig wäre. 3c) empfehle Ihnen meinen Hauptantrag und eventuell meinen Unter⸗ Antrag.
Abg. Freiberr von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Uns ist das reine Durchschnittsprinzip nicht annehmbar; seine Nach⸗ theile sind schon dargelegt worden. Das Zwoölftelungs⸗ syostem aber muß dahin ergänzt werden, daß Personen, welche vom Staat zu einer Steuer nicht veranlagt sind, stets in der dritten Abtheilung wählen, und daß Personen, die je nach der Größe des Ortes einen Steuersatz von 70 — 192 ℳ zahlen, der zweiten oder ersten Klasse zugewiesen werden. Die zweite Klasse soll in erster Linie dem Mittelstande gehören. Auch die Demo⸗ Fetstruno der Gemeinden wird durch meinen Antrag wirksam be⸗ ämpft.
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
Meine Herren! Ich möchte mir vorbehalten, meine Ausführungen
über die Frage der Wiedereinführung einer Frist für die Einführung der Abänderung eines Ortsstatuts bei der Spezialdiskussion zu § 4 zu machen, und gehe sofort zu dem wichtigsten Abänderungsbeschluß der Kommission über, nämlich zu dem Beschluß, daß die ortsstatutarische Regelung nicht durch einfache Majorität erfolgen kann, wie die Regierungsvorlage es vorsah, sondern daß es dazu einer Zweidrittel⸗ Majorität bedarf.
Meine Herren, wir haben mit voller Absicht Ihnen vorgeschlagen, für die ortsstatutarische Regelung nur die einfache Majorität zu er⸗ fordern, weil die wirthschaftlichen und sozialen Verhältnisse in der Zusammensetzung der Kommunen in dem weiten Gebiet unseres Vaterlandes so außerordentlich verschieden sind, daß eben diesen Ver⸗ schiedenheiten entsprechend auch nur verschiedene Maßstäbe geeignet sein würden, die Verschiebungen wieder auszugleichen, die durch die Steuerreform herbeigeführt worden sind, und den einzelnen Klassen der Bürgerschaft, namentlich dem Mittelstande, dasjenige Maß von Wahlrecht wieder einzuräumen, was ihnen gebührt. Die Statistik, die ich mir erlaubt habe, seiner Zeit aufzumachen, beweist, daß in der That ein einheitlicher Maßstab sich nicht finden läßt, der allen diesen Verschiedenheiten in der Monarchie Rech⸗ nung zu tragen geeignet wäre, und daß man deshalb nicht davon absehen kann, durch Ortsstatut eiue verschiedenartige Regelung zuzulassen. Dieser Gesichtspunkt, meine Herren, spricht auch gegen den Antrag, den die Herren Nationalliberalen eingebracht haben. Es würde das Ziel, dem Mittelstande das ihm zustehende Maß an Wahlrecht wieder einzuräumen, allein durch die Einführung der Zwölftelung nicht erreicht werden können, sondern man müßte auch hier wieder neben der Zwölftelung einen anderen Maßstab ein⸗ führen. Mit wenigen Daten möchte ich mir erlauben, das dar⸗ zuthun.
Die bloße Einführung der Zwölftelung — die bloße, d. h. ohne ortsstatutarische Abweichung — würde in einzelnen Gemeinden, namentlich in solchen mit starker Arbeiterbevölkerung, weit über das Ziel hinausschießen, die Zustände vor der Steuerreform wiederherzu⸗ stellen, und würde zum theil Elementen ein Wahlrecht in der zweiten Klasse einräumen, die durchaus nicht in die zweite Klasse gehören. Es wünde B f 1000 Thei
hausen 22 in die zweite Klasse dringen, während es 1891 nur 10 waren, in Hörde 35 gegen 9 im Jahre 1891, in Höchstedt 25 gegen 14, in Ronsdorf 22 gegen 13, in Mülheim an der Ruhr 16 gegen 11, in Stendal 23 gegen 19, in Rathenow 17 gegen 13 u. s. w. — ich will die Herren nicht mit einer weiteren Liste ermüden. Andererseits würde aber auch die Zwölftelung in vielen Gemeinden dem Mittel⸗ stande nicht dasjenige Maß an Wahlrecht wieder gewähren, das ihm früher zustand und das ihm wieder gewährt werden soll. Es würde beispielsweise die Besetzung der zweiten Klasse — auch wieder auf 1000 Theile der Bevölkerung gerechnet — in Berlin von 11 auf 7 sinken — immer mit dem Jahre 1891 verglichen —, in Burtscheid von 8 auf 5, in Quedlinburg von 9 auf 6, in Memel von 22 auf 14, in Eupen von 10 auf 6. Kurzum, meine Herren, auch diese Daten beweisen, glaube ich, daß man allein mit der Zwölftelung nicht würde auskommen können, sondern daß es auch hier einer orts⸗ statutarischen Regelung bedürfen würde.
Meine Herren, wenn wir demgemäß die einfache Majorität für die ortsstatutarische Regelung vorgeschlagen hatten, so wurde in der Presse und auch hier aus diesem hohen Hause uns das Bedenken entgegengehalten, daß dann einfach die Mehrheitsparteien, die im Besitze der Macht sind, sich denjenigen Modus aussuchen würden, der am wenigsten an ihren Machtverhältnissen abzubröckeln geeignet wäre, gleichviel ob dieser Modus geeignet wäre, die Verschiebungen der Steuerreform auszugleichen oder nicht. Ich habe damals in der Kommission wie im Plenum erklärt, daß das natürlich nicht die Absicht sein könne, sondern daß eine derartige Willkür ausgeschlossen sein müsse. Jedes Wort der Vorlage und der Begründung spricht die Tendenz aus, die durch die Steuerreform hervorgerufenen Verschiebungen wieder aus⸗ zugleichen und dem Mittelstande das ihm gebührende Maß von Wahl⸗ recht wieder zu verschaffen. Verstößt eine ortsstatutarische Regelung gegen diese Tendenz, so wäre es selbstverständlich gewesen, daß die Beschlußbehörden einer solchen Regelung ihre Zustimmung hätten ver⸗ sagen müssen. Ich habe mich ferner bereit erklärt, diese Direktive ausdrücklich auszusprechen, und wenn es gewünscht wird, sogar in das Gesetz selbst hineinzubringen. Aber, meine Herren, ich bin mir darüber nicht im Unklaren gewesen, daß auch diese Regelung ihre erheblichen Bedenken hat, wie ich überhaupt glaube, meine Herren, daß selbst ein Halbgott diese Materie nich regeln könnte, ohne nach irgend einer oder der anderen Seite erhebliche Unebenheiten zu schaffen (Sehr richtig!) Die Frage ist so außerordentlich schwierig und wegen der Verschieden⸗ heiten in der Monarchie so kompliziert, daß wir unter allen Dm⸗ ständen mit gewissen Ungleichheiten werden rechnen müssen, welches Prinzip auch schließlich gewählt wird. Ich glaube, darüber wollen wir uns nicht zweifelhaft sein.
Aber ich muß anerkennen, daß auch die einfache Regelung durch Ortsstatut mit der Konsequenz, daß der Zustand von 1891 wieder hergestellt werden muß, mannigfache Bedenken hat. Es wäre im Augenblick zwar möglich, die Zusammensetzung der Wählerabtheilungen wieder auf das im Jahre 1891 bestandene Verhältniß zurückzuführen, beispielsweise indem man bestimmt, daß genau so viele Bruchtheile der Bevölkerung wieder der zweiten Klasse zugetheilt werden müssen, wie im Jahre 1891 in der zweiten Klasse enthalten waren. Aber, meine Herren, das Jahr 1891 nun auch noch nach 20 Jahren, 30 Jahren maßgebend sein zu lassen, hat erhebliche Bedenken, die ich durchaus nicht ver⸗ kennen kann. Es würden trotz aller Verschiebungen in den sozialen und wirthschaftlichen Verhältnissen immer wieder die Verhältnisse von 1891 festgehalten werden, und das würde nach mannigfachen Richtungen, namentlich in schnell sich entwickelnden Gemeinden, erhebliche Bedenken haben. Also ich habe nicht verkannt und kann nicht verkennen, daß auch dieses Prinzip mannigfache Mängel an sich hat, wie jedes Prinzip solche Mängel an sich haben wird.
Nun hat die Kommission in ihrer Mehrheit sich nicht auf den Standpunkt der Regierungsvorlage gestellt, hat also nicht den Ge⸗ sichtspunkt als maßgebend anerkannt, daß die Zustände von 1891 vor der Steuerreform in der Zusammensetzung der Wählerabtheilungen wieder bergestellt werden sollen, sondern hat unabhängig von dem Zustande des Jahres 1891 eine solche Willkür in der Regelung dieser Verhältnisse, wie ich sie vorhin andeutete, dadurch abzuschneiden ge⸗ sucht, daß sie die ortsstatutarische Regelung nicht mit ein⸗ facher Majorität, sondern nur mit Zgweidrittel.⸗ Majorität zulassen will. Ich habe die Osterrause dieses hohen Hauses dazu benutzt, um eine Rundfrage zu halten, wie diese Ver⸗ änderung in der Praxis wirken würde, insbesondere, ob die Z reidrittel⸗Majorität für ein Ortsstatut in den Gemeinden zu erhalten sein würde oder nicht. Die Rundfrage hat ergeben, daß die Zweidrittel⸗Majorität in der allergrößten Zahl der Gemeinden nicht zu beschaffen sein wird. (Hört, hört!)
Die Konsequenz ist also die, daß wir in der größten Zahl der Gemeinden damit rechnen müßten, daß das einfache Durchschnitts⸗ prinzip zur Einführung gelangen wird. Das einfache Durchschnitts⸗ prinzip ist, wie ich auch früher mehrfach dargelegt habe, zwar in vielen Gemeinden geeignet, den Zustand von 1891 wiederherzustellen, dem Mittelstande das nöthige Maß am Wahlrecht wieder einzuräumen; aber das Durchschnittsprinzip ist andererseits auch in sehr vielen Ge⸗ meinden, namentlich in Gemeinden mit starker industrieller Be⸗ völkerung, gefährlich, da es über die Zustände von 1891 weit hinaus⸗ führen und Elemente in die zweite Klasse bringen würde, die nicht als der zweiten Klasse zugehörig betrachtet werden können.
In dieser Beziehung bitte ich, Ihnen einige Daten anführen zu können aus statistischen Ermittelungen, die ich der Kommission, die den Entwurf berathen hat, vorgelegt habe. Daraus ergiebt sich, daß z. B. — auch wieder nach Tausendtheilen der Bevölkerung berechnet — die zweite Klasse in Stettin von 12 im Jahre 1891 auf 20 steigen würde; in Charlottenburg von 12 auf 22; in Essen von 4 auf 15; in Wiesbaden von 13 auf 26; in Oberhausen von 10 auf 22; in Eschweiler von 11 auf 21; in Hörde von 9 auf 20. Es würde also die zweite Abtheilung wesentlich viel stärker besetzt sein, als vor der Steuerreform. Wenn ich mich aber auf den Boden der Herren stelle, die sagen: Das ist nicht entscheidend, sondern ent⸗ scheidend ist, gleichviel wie es im Jahre 1891 war, ob diejenigen
Elemente in die zweite Klasse kommen, die dorthin gehören oder nicht — so wird man auch von diesem Standpunkt aus in allen Fällen wesentliche Bedenken gegen das Durchschnittsprinzip äußern können. Dieselbe Statistik ergiebt z. B., daß in Dortmund nach dem bloßen Durchschnittsprinzip Leute mit durchschnittlich 34 ℳ
Staatssteuern — das sind Leute mit 210D0 ℳ Einkommen — in die
zweite Klasse sollten; ebenso in Renscheid Es ist mir nun sehr fraglich, ob in Gemeinden wie Dortmund und Remscheid Leute mit einem derartigen Einkommen in der That in die
In anderen Gemeinden, beispielsweise in Elbing, würden indessen
schon Leute mit 1800 ℳ in die zweite Klasse kommen, in Königshütte
mit 1500 ℳ, in Hagen mit 1350 ℳ, in Oberhausen mit 1650 ℳ — ich will auch hier die Liste nicht bis zu Ende durchführen. Hier kann jedenfalls kein Zweifel sein, daß es eine bedauerliche Zusammensetzung der zweiten Abtheilung herbeiführen würde, wenn Leute mit 1350 ℳ mit 1500, 1800 ℳ in die zweite Klasse eindringen, — das sind nach der Lage der Verhältnisse dort besser besoldete Arbeiter, aber nicht die besseren Elemente des Mittelstandes, die in die zweite Klasse gehören. (Sehr richtig!) Und, meine Herren, von der momentanen Wirkung abgesehen, ist das Durchschnittsprinzip in vielen Gemeinden — ich
spreche hauptsächlich immer von Gemeinden mit starker industrieller
Arbeiterbevölkerung — insofern bedenklich, als es ein stetes Moment der Unruhe und des Wechsels in die kommunalen Verhältnisse hinein⸗ trägt. Ich glaube, Sie alle, meine Herren, welcher politischen Partei Sie auch sein mögen, müssen den Wunsch haben, in den Gemeinde⸗ verhältnissen, namentlich in dem Gemeindewahlrecht, der Grundlag aller Gemeindeverhältnisse, eine gewisse Stabilität herbeizuführen, und diese Stabilität wird in erheblichem Maße gefährdet, wenn diese Elemente den Durchschnitt mit beeinflussen können. Heute haben Sie den Arzt, den Richter, überhaupt den Beamten, den besseren Gewerbetreibenden in der zweiten Klasse, und mit Recht wird letztere von diesen Elementen als den Vertretern des besseren Mittel⸗ standes beherrscht. Morgen werden in der Gemeinde eine, zwei oder drei Fabriken errichtet, Hunderte von Arbeitern werden herangezogen, wie das in industriellen Landestheilen jeden Tag geschieht, und dadurch, daß diese Hunderte von Arbeitern dem Divisor hinzutreten, sinkt der Durchschnitt dermaßen, daß ganz andere Elemente in die zweite Klasse hineinkommen, daß der Arzt, der Rechtsanwalt, der Beamte u. s. w. nicht mehr die Majorität in der zweiten Klasse haben, die ihnen ge⸗ bührt. (Sehr richtig!) Die Entwickelung kann auch umgekehrt vor sich gehen. Wenn, wie es ebenfalls oft eintritt, eine Industrie zum Erloͤschen kommt, wenn die Arbeiter sich einer anderen Branche zuwenden, die nutz⸗ bringender ist, dann erhöht sich plötzlich der Durchschnittsbetrag und Leute kommen in die zweite Abtheilung, die in ihrer sozialen und wirthschaftlichen Struktur in keiner Weise sich gegen den früheren Zustand geändert haben. Lediglich durch solche zufälligen Momente des Zuströmens und Abströmens von erheblichen Arbeiter⸗ mengen wird der Durchschnittsbetrag auf das Wesentlichste beeinflußt und mit dem Durchschnittsbetrag die ganze Zusammensetzung der städtischen Vertretung. Meine Herren, einen solchen Unsicherheits⸗ 8 koeffizienten, wenn ich so sagen darf, ein solches Moment der Be⸗ unruhigung in den kommunalen Verbänden, sollte man, glaube ich, ausscheiden und suchen, den Durchschnittsbetrag und damit die Grund- lage der ganzen kommunalen Verhältnisse beständiger zu machen, als
es der Fall ist, wenn die geschilderten Elemente beim Durchschnitt
mit berücksichtigt werden.
Und, meine Herren, was für mich das Bedenklichste ist und was ich nicht ernst genug dem hohen Hause zur Erwägung vorstellen kann, das sind die Wirkungen in der Zukunft. Wie Herr Freiherr von Zedlitz meines Erachtens völlig mit Recht ausgeführt hat, wird in vielen Fällen das Durchschnittsprinzip zu einer ständigen Demokrat isierung 1 der Gemeinden führen und führen müssen. (Sehr richtig!) Ich
habe mir damals schon anzuführen erlaubt, meine Herren, wie sich die Verhältnisse in vielen Gemeinden gestaltet haben. Trotz unserer
glänzenden wirthschaftlichen Lage ist der durchschnittliche Einkommen⸗ steuerbetrag in einigen solchen mit starker Arbeiterbevölkerung ver⸗
sehenen Gemeinden immer gesunken. In Barmen beispieleweise — ich halte es für meine Pflicht, wegen der Wichtigkeit der Verhältnisse nochmals auf diese Daten hinzuweisen — entfielen von den neu hinzugetretenen Zensiten nicht weniger als 84 % auf die drei untersten Steuerklassen, in Krefeld 88 %, in Solingen 93 %, in Duisburg
91 %, in Essen 91 %. Wegen dieses starken Hinzutritts von Zensiten der unteren Steuerklassen ist der durchschnittliche Einkommensteuerbetrag in diesen Gemeinden erheblich gesuaken, obwohl glänzende wirthschaftliche Verhältnisse im allgemeinen da herrschen und obwohl die Verminde⸗ rung des Durchschnitts durch die Erhöhung des Dividen dus ausgeglichen wurde — durch die Erhöhung des Dividendus infolge des Hinzutritts
großer Vermögens⸗ und Einkommensmassen bei den reicher bemittelten Elementen. Der Durchschnitt ist in Barmen gesunken von 62 auf 51 ℳ, in Krefeld von 68 auf 58, in Solingen von 43 auf 36, in Duisburg von 59 auf 49, — und, meine Herren, dieses alles, wie ich nochmals betonen kann, unter sehr glänzenden wirthschaftlichen Ver⸗
hältnissen. 8
Nun bitte ich Sie, einen Blick in die Zukunft zu thun und sich die Situation in diesen Gemeinden zu vergegenwärtigen — ich spreche, wie ich nochmals betone, hauptsächlich immer von den Gemeinden mit slärkerer Arbeiterbevölkerung zu thun, wenn die wirthschaftlichen Konjunkturen rückläufig sind, wenn erhebliche Einkommen nicht mehr erzielt werden 1 oder die Einkommen jedenfalls wesentlich zurückgehen, wenn also der
Dividendus sinkt und nun dieser gesunkene Dividendus bei dem ge⸗ stiegenen Divisor — der Masse der Arbeiter — zu immer geringeren
Durchschnittsbeträgen führt; wir werden dann zu Durchschnittsbeträgen kommen, die in vielen Gemeinden unser kommunales Leben aufs
äußerste zu gefährden geeignet sind. Deswegen, meine Herren, kann ich den Eventualantrag des Herrn Freiherrn von Zedlitz, wie ich es schon in der Kommission gethan habe, nur angelegentlichst Ihrer Be⸗-
rücksichtigung empfehlen.
Der Antrag Zedlitz würde, wenn er meine schweren Bedenken gegen die 21⸗Majorität auch nicht völlig zu beseitigen geeignet ist,
doch diese Bedenken in erheblichem Maße abschwächen. Dieser An⸗ trag, der ja einer zunächst von konservativer Seite gegebenen Anregung
entspringt, ist auch in der statistischen Ermittlung einigermaßen
nach seiner Tragweite gewürdigt worden. Daraus ergiebt sich, daß,
während in Dortmund bisher nach dem reinen Durchschnittsprinzip Leute mit 2100 ℳ Einkommen in die zweite Klasse kommen würden, künftig dieser Betrag auf 2400 ℳ steigen würde — eine sehr mäßige Steigerung —, in Remscheid würde die Summe von 2100 ℳ auf Ich komme jetzt zu den Gemeinden, bei denen die einfache Durchschnittsberechnung besonders gefährlich wirken würde. In Elbing würden nicht mehr Leute mit 1800, sondern mit 2700 ℳ
2200 ℳ steigen.
—¹, einen Blick in die Zukunft
in die zweite Klasse kommen, in Königshütte statt mit 1500 mit
1650 ℳ, in Hagen statt mit 1350 ℳ mit 1800 ℳ
Meine Herren, Sle sehen, daß die Erhöhung immer nur eine mäßige ist, aber sie ist doch wenigstens etwas wirksam und ver⸗ hindert, daß ganz ungeeignete Elemente mit 1350 ℳ Einkommen u. s. w. in die zweite Klasse kommen, und, meine Herren, sie hat den Vorzug, daß sie die ewigen Schwankungen in der Gestaltung des Durchschnittsbetrages beseitigt, die ich vorhin als so bedenklich bezeichnet habe. Wenn diese Elemente in der untersten Steuerstufe bei der Berechnung des Durchschnitts ausscheiden, kann der Dutrchschnitt nicht in dem Maße varlabel sein, heute steigen, morgen fallen, wie das beim reinen Durchschnitt nach der Fassung der Vorlage der Fall sein würde. Die
Thatsache, daß Hunderte von Arbeitern plötzlich einem Orte zuströmen
und nach einem anderen Ort verziehen, wirkt nicht mehr auf die
Bildung des Durchschnitts, und dadurch werden die allerbedenklichsten
Elemente der Unsicherheit aus der Berechnung des Durchschnitts aus⸗ scheiden.
Der Antrag des Freiherrn von Zedlitz würde endlich auch, entgegen den Beschlüssen der Kommission, die Verhältnisse in der Rheinprovinz wenigstens in etwas berücksichtigen. In der Rheinprovinz war insofern eine besondere Regelung vorhanden, als in fast allen Gemeinden mit wenigen Ausnahmen dort ein Zensus für die Wahlberechtigung ein⸗ geführt war von 9, 12 und 18 ℳ Dieser Zensus ist bekanntlich durch den § 77 des Einkommensteuergesetzes auf 6 ℳ herabgesetzt worden; infolge dessen ist in der Rheinprovinz schon eine sehr erhebliche Ver⸗
breiterung des Wahlrechts eingetreten. Wenn ich so sagen darf, ist ein Theil der Gemeindewahlreform dort schon vorweggenommen. Jeden⸗ falls hat sich gegen früher die Zahl der Wahlberechtigten außer⸗
oordentlich vermehrt, in manchen Städten verdreifacht oder vervierfacht.
Ifst dies der Fall, so meine ich, wäre es bedauerlich, wenn nach dem Kommissionsbeschlusse die Rheinprovinz ganz außer Berücksichtigung bleiben würde, und nicht auch für diese, wie es in dem Antrag Zedlitz vorgesehen ist, eine Möglichkeit gegeben würde, diesem steten Schwanken des Durchschnitts vorzubeugen. Es kommt hinzu, daß in der Rhein⸗ provinz, ganz abweichend von der Monarchie, ein Wahlrecht der juristischen Person nicht besteht, daß also die Rheinprovinz auch nach dieser Richtung hin eine Besonderheit in antiplutokratischer Beziehung bildet. Meine Herren, ich glaube, ich bin am Ende meiner Ausführungen in diesem Punkt. Ich darf nochmals betonen, daß der Antrag der Kommission, der im Effekt dazu führt, daß fast überall das reine
Durchschnittsprinzip zur Geltung kommt, die schwersten Bedenken
gegen sich hat, namentlich im Hinblick auf die Zukunft, und ich bin
b in der Lage, zu erklären, daß die Staatsregierung für den Kommifssions⸗
beschluß, so, wie er ist, nicht einzutreten in der Lage ist. (Hört, hört!) Ich kann aber ferner erklären, meine Herren, daß diese erheblichen Bedenken durch den Antrag des Herrn von Zedlitz so wesentlich ab⸗
geschwächt werden würden, daß dann die Staatsregierung den Kommissionsbeschluß mit dem Antrag von Zedlitz zu vertreten, auch n den weiteren Stadien der Verhandlung der Sache, in der Lage ein würde. (Hört, hört!) Meine Herren, ich bin weiter in der Lage, diese Erklärung, sowohl nach der negativen, wie nach der posi⸗ iven Seite hin, namens des Staats⸗Ministeriums abzugeben.
Meine Herren, die Materie, die uns beschäftigt, ist eine der chwierigsten, die wohl der gesetzgeberischen Erledigung unterbreitet werden können, und wir werden dieses Reformwerk, an dem nun schon
Jahrzehnte gearbeitet wird, nur unter Dach bringen — was ich auf das Dringendste wünsche —, wenn nicht Jeder auf seinem Schein be⸗ steht, sondern wenn wir alle suchen, uns auf einer mittleren Linie zu vereinigen. Diese mittlere Linie besteht meiner pflichtgemäßen Ueber⸗ eugung nach darin, daß man suchen muß, dem Mittelstand das Maß on Wahlrecht wieder zu verschaffen, was ihm früher zustand, und was ihm gebührt, daß man aber andererseits sich davor hüten muß, über jeses Ziel weit hinauszuschießen und die Gefahr einer Demokratisterung in unsere blühenden Gemeinwesen zu tragen. Ich glaube, daß ein solcher mittlerer Weg in dem Antrag Zedlitz gefunden sein würde, und ich kann deshalb nur bitten, daß nicht Jeder, wenn ich so sagen
darf, auf seinem Schein besteht, sondern daß wir alle redlich bemüht
nd, auf dieser mittleren Linie uns zusammenzufinden. Die Staats⸗ egterung kommt einen sehr wesentlichen Schritt entgegen, indem sie ie schweren Bedenken gegen die Zweidrittel⸗Majorität zurücktreten läßt, enn der Antrag des Herrn Freiherrn von Zedlitz angenommen wird. Ich kann nur die Bitte an das hohe Haus richten, auch seiner⸗
eits dem Antrage des Herrn Freiherrn von Zedlitz zuzustimmen; ich hoffe, daß dann eine Basis gefunden sein wird, auf der es gelingen
würde, das nun so lange vergeblich in Angriff genommene Reform⸗
werk endlich zum gedeihlichen Abschluß zu bringen. (Beifall.)
Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa kkons.): Wir haben ei der ersten Berathung des Gesetzes ausdrücklich gesagt, daß wir ine Korrektur des Kommunalwahlsystems für absolut nothwendig alten angesichts der Thatsache, daß Besitz und Bildung nach der neuen
Steuerreform in großer Zahl in die dritte Klasse gewiesen worden sind. Uns leitet der soziale Gedanke bei dieser Frage. Konfessionelle Gründe ürfen bei der Abgrenzung des Mittelstandes nicht mitsprechen. Das öchte ich Herrn van der Borght zu bedenken geben. Hat er ganz vergessen, daß im vorigen Jahre namhafte Vertreter seiner Partei gewillt waren, das Durchschnittsprinzip nicht nur für die großen Städte, sondern auch für das ganze Land zu acceptieren? Wie önnen Sie uns da vorwerfen, daß wir nur gewisser Vortheile egen für diese Reform eintreten? Wir wünschen eine Reform, elche eine Stärkung des Mittelstandes wirklich herbeiführt, m wesentlichen auf der Grundlage des Dreiklassen⸗Wahlspstems. on diesem Standpunkt aus ist das Durchschnittsprinzip trotz einiger Beenken der richtige Maßstab. Es paßt sich an den Zustand von 1891 an. Allerdings wird durch das Hinzu⸗ reten von weniger wohlhabenden Elementen der Bevölkerung die Gefahr heraufbeschworen, daß das Durchschnittsprinzip zu einer Demo⸗
. kratfserzng führen kann, deshalb bin ich in der Lage, meinen Freunden
gewisse Anträge zur Annahme zu empfehlen. Nicht acceptabel ist
agegen für mich der nationalliberale Antrag und der Antrag Zedlitz, soweit er sich auf die Zwölftelung beziebt. Mit der Zwölftelung verlassen wir das Prinzip des Dreiklassen⸗Wahlsystems, wonach Rechte und Pflichten sich das Gleichgewicht halten. Wir sind dagegen, auch mit Rücksicht auf das Landtagswahlrecht. Der Antrag Zedlitz hat den Vortheil gegenüber dem der Nationalliberalen, daß er übersehbar ist, aber auch er verlangt prinzipiell den Grundsatz des Dreiklassen⸗Wahlsystems. Dagegen sind wir gern bereit, dahin zu wirken, daß diejenigen, die keine Steuern zahlen, bei Berechnung des Durchschnitts außer Betracht bleiben. Wir empfehlen in dieser Beziehung den Antrag Plettenberg. In zweiter Linie werde ich meinen Freunden nach der Erklärung des Ministers empfehlen, für den betreffenden Antrag Zedlitz und mit dieser Aenderung für das Gesetz zu stimmen.
Abg. Dr. Bachem (Zentr.): Das Dreiklassen⸗Wahlsystem war schon 1891 in sich degeneriert. Ursprünglich hatte es einen gesunden, sozialen Gedanfen. In der ersten Klasse sollte der reine Besitz, in
der zweiten der gebildete und der Mittelstand und in der dritten
Klasse der reine Handwerkerstand vertreten sein. Das war schon 1891 nicht mehr der Fall. Uns lag nur daran, dem Mittelstand seinen früheren Einfluß in der kommunalen Vertretung zurück⸗ zugewinnen. Der Bericht des Kollegen Lewald ist außerordentlich gut trotz mancher Anfeindungen; ich kann mich auf ihn beziehen. In Bezug auf das Zwölflelungssystem sind wir mit dem Vor⸗ redner darin einverstanden, daß es ein durchaus mechanisches ist. Das Durchschnittsprinzip verdient dagegen schon deshalb den Vorzug, weil derjenige, der mehr als den Durchschnitt bezahlt, in die zweite Klasse gehört. Die Verbesserung des Abg. von Zedlitz ist auch für uns unannehmbar, sie würde das Zustandekommen des Gesetzes gefährden. Stimmten wir dafür, so würden wir die Staats⸗ regierung, die Konservativen und unsere eigene Ueberzeugung gegen uns haben. Gegen die einfache Mehrheit bei Annahme des Ortsstatuts haben wir erhebliche Bedenken. Die Aenderungen des Statuts würden schnell aufeinanderfelgen. Bei der Zweidrittel⸗ Majorität ist dies Ziel erst in viel längerer Zeit erreichbar. Es wird also den Gemeinden ein viel geriagerer Spielraum zu Wahlkämpfen gegeben. Die Abänderung einer gesetzlichen Maßregel muß überhaupt an eine größere Mehrbeit gebunden sein. Der Minister hat nun darauf hingewiesen, daß das Durchschnittsprinzip in einzelnen Fällen den Mittelstand schädigen könne, weil die Arbeitermassen ihn erdrücken können. Wir theilen diese Befürchtungen nicht; wir glauben sogar, daß diese Elemente in der zweiten Klasse nicht schaden, sondern nützen würden. Wie aber die Dinge liegen, müssen wir es uns über⸗ legen, ob wir auf unserem Standpunkt in der Kommission beharren und nicht ein Loch zurückstecken müssen. Nach der Erklärung des Ministers bleibt uns nichts übrig, als dem Antrag Zedlitz⸗Plettenberg zu⸗ zustimmen, in der Hoffnung, daß sich für das ganze Gesetz eine so große Majorität finden wird, daß der Minister für das so umgestaltete Gesetz eintreten wird. Würde der Antrag Zedlitz das Wahlrecht der Sechsmarkleute antasten, so würden wir für diesen Antrag nicht zu haben sein; aber das ist nicht der Fall, sie sollen nur bei der Be⸗ rechnung des Durchschnitts außer Betracht gelassen werden. Diese ganze Konstruktion ist allerdings eine künstliche. Die Anträge Zedlitz⸗ Plettenberg sollen nach der Ansicht der Konservativen die Achillesferse des Durchschnittsprinzips beseitigen, und ich bin von meinen ö“ autorisiert, zu erklären, daß wir für diese beiden Anträge stimmen werden; über unsere Stellungnahme zu der Vorlage in der vorigen Session ist schon früher das Nöthige gesagt worden. Von einer ÜUltramontanisierung der Gemeinden kann keine Rede sein. Man hat von den trüben Nebeln des Ultramontanismus gesprochen. Die Freunde des Herrn van der Borght haben längst anerkennen müssen, daß auch in anderen Parteien Leute sind, welche gesunden Menschenverstand haben. Sollen etwa bloß die Nationalliberalen in den Stadtverwaltungen das große Wort führen und regieren, und die Staatsregierung die Pflicht haben, für die Aufrechterhaltung der nationalliberalen Herrschaft zu sorgen? Hier und im Reichstag sitzen Leute, welche die Gleichberechtigung der anderen Parteien und auch des Zentrums anerkennen. In den Stadt⸗ verwaltungen ist leider diese Anschauung nicht so rasch hervorgetreten wie hier. Unsere Stadtgemeinden werden sich gewöhnen müssen, für ihre Arbeit auch die tuchtigen Kräfte der anderen Parteien, unter anderen auch des Zentrums, heranzuziehen. In Gemeinden, wo 80 % meiner Partei vorhanden sind, sollten wir die Nationalliberalen ent⸗ fernen? Nein, diesen Fehler werden wir nicht machen, den machen die Nationalliberalen. Seit dieser Herrschaft datiert der Niedergang der nationalliberalen Partei. Wir werden dafür sorgen, daß die ideellen Interessen, die sie vertreten, nicht zu Schaden kommen. Wir werden tüchtigen Leuten nicht entgegentreten, auch ausgesprochenen politischen Gegnern nicht, wenn sie dem Gemeinwohl nützlich sind. Wir hoffen, daß dies Gesetz ein Gesetz der Versöhnung sein wird. Wir haben ge⸗ lernt zu vergessen, was gegen uns gefündigt worden ist.
Abg. von Eynern (nl.): Der Vorredner legt der ungeheueren wirthschaftlichen Entwickelung der Gemeinden nicht die nothwendige Bedeutung bei, die erforderlich ist, um zu einer Einigung zu gelangen. Wir werden für den Eventualantrag Zedlitz stimmen. Die national⸗ liberale Partei strebt nicht aus Herrschsucht, auch andere Parteien be⸗ mühen sich, den unberechtigten Einfluß des Zentrums zurück⸗ zudrängen. Auf Unfehlbarkeit machen wir keinen Anspruch; noch weniger sind wir unduldsam. In allen rheinischen evangelischen Städten wird immer die größte Rücksicht auf die anderen Parteien genommen. Ich bin von einem Herrn gefragt worden, was denn eigentlich die Kommission wolle. Ich konnte ihn beruhigen: Die Kommission schlägt drei Wege vor, aber in Preußen führen gewöhnlich alle Wege nach Rom. Die Verschiebung hat weniger stattgefunden durch die Steuerreform als durch den großen industriellen Aufschwung. Wir beurtheilen dieses Gesetz nicht vom politischen Standpankt, das haben wir schon im vorigen Jahre erklärt, wir wollten politische Kämpfe von den Kommunen fernhalten. Herr Bachem wirft uns vor, daß wir in den Kommunen nach der Herrschaft streben. Die Früchte dieses Gesetzes wird aber nicht der Mittelstand einheimsen, denn die zweite Klasse wird ebenso demokratisiert werden wie die dritte. Die Sozialdemokratie nimmt überhand auch in den katholischen Städten. Bei den Kommunalwahlen werden Sie Ihre Wähler noch weniger in der Hand haben wie bei anderen Wahlen Den Erfolg werden diejenigen haben, welche in Berlin die 50 000 ℳ für den Empfang des Kaisers von Oesterreich verweigert haben. Warum führen Sie nicht lieber gleich die allgemeine, direkte und geheime Wahl in den Kommunen ein? Wo ist denn die staatliche Aufsicht gewesen, auf die man sich bei Hintanhaltung von Mißbräuchen be⸗ ruft, als die 20 Mann in der Berliner Stadtverordneten⸗Versamm⸗ lung die 50 000 ℳ ablehnten? Wir sind gegen jede ortsstatutarische Regelung in diesem Gesetz, denn wir wollen die Kommunen nicht zum Tummelplatz fortwährender Kämpfe machen. — Die übrigen Aus⸗ fübrungen des Redners sind, da er sehr leise und nach rechts gewendet spricht, sehr schwer verständlich. Er erklärt, daß seine Freunde für den Antrag Zedlitz stimmen werden, soweit er eine Verbesserung in ihrem Sinne darstellt.
Abg. Ehlers (fr. Vgg.): Die Vorlage hat nicht die Bedeutung, die man ihr von verschiedenen Seiten beizulegen scheint. In der ersten Lesung ließ sich noch nicht übersehen, wer definitiv die Fassung der Vorlage bestimmen würde. Als es such herausstellte, daß die Konservativen und das Zentrum diese Aufgabe übernehmen, schieden die übrigen Parteien von der Mitarbeit aus. Ich bin in der seltsamen Lage gewesen, mit jenen Parteien zu gehen. Ich muß diese Haltung begründen. Die Kommissionsmitglieder haben sich mit außerordentlichem Fleiß den Kopf zerbrochen, um etwas zu stande zu bringen, was dem Mittelstande helfen könnte. Diese viele Arbeit hat aber keinen großen Erfolg gehabt. Wir haben unsererseits jede Verbesserung des bestehenden Zustandes acceptieren zu müssen geglaubt. Diese Vorlage ist nicht so gut, wie wir sie haben wollen, aber besser als das Bestehende. Wir werden für die Kommissionsbeschlüsse mit dem Amendement der Freikonservativen stimmen. Die Vorlage geht uns allerdings nicht weit genug, und wir hätten ein einfacheres Prinzip vorgeschlagen. Man hätte vielleicht die Neuntelung einführen können. Das Durchschnittsprinzip hat etwas Künstliches an sich und kann sich verschieden gestalten, je na⸗ den Vermögensverhältnissen ꝛc. Aber dasselbe Bedenken läßt si auch gegen das ganze Dreiklassen⸗Wahlsystem erheben. Die Korrektur durch das Ortsstatut ist unportheilhaft, weil es zu unangenehmen Kämpfen führen könnt“. Wird das Ortsstatut aber einmal zugelassen, so muß es mit den nörhigen Kautelen umgeben werden. Deshalb ist die Zweidrittelmehrheit der einfachen Mehrheit vorzuziehen. Waren denn die Verhältnisse vor 1891 überall so günstig, daß man sie durch Ortsstatut wieder herbeiführen sollte? Wo bei der neuen Gestaltung der Mittelstand bleiben wird, ist abzuwarten. Was ist überhaupt Mittelstand? Die gesetzliche Ordnung dieser Materie leidet darunter, daß sie zu sehr unter dem Einfluß des Streites zwischen Zentrum und Nationalliberalen am Rhein steht. Eine Verdrängung des sogenannten Mittelstandes durch die unteren Elemente befürchte ich nicht. Manche Arbeiter haben für die kommunalen Aufgaben ein größeres Verständniß als andere Klassen. Der Unterschied zwischen Klassen von Kapital und Besitz, Arbeit und
Besitz und bloßer Arbeit ist künstlich. Arbeitet etwa ein Groß⸗ industrieller nicht, oder hat ein Arbeiter als dritte Klasse kein Interesse an dem Wohl der Gemeinde? Ich bin überzeugt, daß man mit der Reform noch viel kühner hätte sem können, ohne für das Gemein⸗ wesen etwas befürchten zu müssen. 3
Abg. Wintermeyer (fr. Volksp.): Das Klassenwahlsystem ist nicht das richtige. In Frankfurt a. M. haben wir das gleiche und direkte Wahlrecht. Warum sollte nicht auch in anderen großen Industriestädten dasselbe möglich sein? Wir werden alles annehmen, worin wir eine Verbesserung des bestehenden Zustandes sehen. Da Zwölftelungssystem halten wir nicht für eine Verbesserung. Ebenso werden wir gegen jede ortsstatutarische Regelung stimmen. Für eine große Reform halten wir diese Vorlage nicht.
Abg. Dr. van der Borght wendet sich unter großer Unruhe des Hauses gegen die Ausführungen der Abgg. von Heydebrand und Bache’m hinsichtlich des Durchschnittsprinzips. Dieses Prinzip schaffe nur für ven Augenblick einen Ausgleich; den gerechten Ansprüchen des Mittelstandes genüge es nicht. ““
Abg. Kreitling (fr. Volksp.): Ich erkenne an, daß die dies⸗ jährige Vorlage Verbesserungen gegenüber der vorjährigen enthält. Wir sind ganz damit einverstanden, daß die Sozialdemokraten ver⸗ hindert werden, einen zu großen Einfluß auf die Stadtverwaltung zu gewinnen. Wir wünschen aber nicht, daß die Frage vom Standpunkt einer Partei behandelt wird, wie es vom Zentrum und von den Nationalliberalen geschehen ist. t stimmen, soweit sie die Herstellung des Ortsstatuts beabsichtigen. Dagegen werden wir für den Antrag Zedlitz stimmen.
Die Diskussion wird geschlossen. § 1 wird mit großer Mehrheit angenommen.
Wir werden gegen alle Anträge
Bei der Abstimmung über den § 2 wird zunächst der 8
und der Antrag Zedlitz I gegen die Stimmen der Frei⸗ konservativen und Nationalliberalen abgelehnt. Der Eventual⸗ antrag Zedlitz II, der mit dem Eventualantrag Plettenberg übereinstimmt, wird mit großer Mehrheit gegen die Stimmen
Antrag Beckmann Faah die Stimmen der Nationalliberalen
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der Freisinnigen und der Polen angenommen, und in dieser
Fassung wird der § 2 selbst angenommen.
Aog. Freiherr von Plettenberg⸗Mehrum zieht
hierauf seinen Antrag zu § 4 zurück. § 3 wird mit großer Mehrheit angenommen. Zu § 4 und den mitgetheilten Anträgen führt .“ Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa aus, daß seine Freunde Kautelen für nothwendig gehalten bätten, um eine miß⸗
bräuchliche Anwendung der ortsstatutarischen Beschlußfassung zu ver-⸗
hindern. Darum hätten sie sich für die Zweidrittel⸗Mazjorität entschieden, wie sie auch in anderen Fällen vorgesehen sei. Die zehnjährige Fristbestimmung der Regierungsvorlage empfehle sich sachlich nicht.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch tritt dafür ein, daß Ortsstatute nur im 11., 21. ꝛc. Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Einführung abgeändert oder aufgehoben werden dürfen.
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:
Ich möchte dem Herrn Abg. von Zedlitz darin folgen, daß ich auf die Frage der Zweidrittel⸗Mehrheit — worunter, wie Herr von Heyde⸗ brand mit Recht hervorgehoben hat, die Mehrheit der Abstimmenden zu verstehen ist — nicht näher eingehe, denn ich betrachte auch mit ihm die Frage der einfachen oder Zweidrittel⸗Mazjorität als erledigt. Ich möchte mich darauf beschränken, noch einige Worte zu sagen zur Frage der Finführungsfrist. Wir hatten Ihnen vorgeschlagen, die Einführung und Aenderung eines Ortsstatuts nur in zehnjährigen Fristen zu erlauben, und zwar aus einem Grunde, der jedes politischen Charakters entbehrt, und der von allen Parteien gleich hochgehalten werden sollte, nämlich lediglich aus dem Gesichtspunkte, in den Ge⸗ meinden eine stete Agitation zu vermeiden. 8
Herr von Heydebrand hat dagegen ausgeführt, daß es auf diese Weise unmöglich gemacht werden könnte, den veränderten
erhältnissen Rechnung zu tragen, und daß es deshalb zweckmäßiger wäre, die Einführung eines Ortsstatuts schon eher zuzulassen. Ich möchte anerkennen, daß diese Umstände eintreten können uad will des⸗ wegen auf ⸗die ursprüngliche Vorlage der Regierung nicht zurück⸗ kommen. Aber, meine Herren, anders steht es doch mit der Ab⸗ änderung eines Ortsstatuts. Die Gemeinden müssen sich darüber klar werden, ob sie ein Ortsstatut haben wollen oder nicht. Ist ein Orts⸗ statut aber beschlossen, so ist es meines Erachtens zweckmäßig, das Ortsstatut auf zehn Jahre in Kraft zu lassen. Die Frage ist, wie gesagt, ganz unpolitisch, sie berührt alle Parteien gleichmäßig und ist lediglich von dem Wunsch diltiert, daß die fortwährende Agitation in den Gemeinden wegfällt. Ich möchte glauben, daß durch die Fassung des Herrn von Zedlitz den Bedenken des Herrn von Heydebrand mehr Rechnung getragen wird als durch die Fassung der Regierungsvorlage. Ich möchte es deshalb zur Erwägung der Herren Konservativen stellen, ob sie nicht für den Antrag Zedlitz stimmen wollen, und sehe, um Ihren Bedenken Rechnung zu tragen, davon ab, für die Wiederherstellung der Re⸗ gierungsvorlage zu votieren.
Abg. Dr. Sattler (nl.): Im Gegensatz zu den Konservativen balten wir das Durchschnittsprinzip nicht für einen sozialen Fort⸗ schritt. Wir werden gegen den § 4 der Kommissionsvorlage stimmen, soweit er sich auf die Zweidrittel⸗Mehrheit bezieht.
Der Antrag Zedlitz wird abgelehnt und § 4 unverändert angenommen.
§ 5, nach welchem die bestehenden Vorschriften über das Gemeindewahlrecht im allgemeinen vnberä her bleiben, wird ohne Debatte angenommen. Die Kommission hat noch einen neuen — eingeführt, der in den bestehenden Städteordnungen die Bestimmung über den Wahlvorstand dahin ändert:
„Der Wahlvorstand besteht in jedem Wahlbezirk aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und aus zwei von der Staodt⸗ verordneten⸗Versammlung gewählten Beisitzern. Für den Vor⸗ sitzenden werden von dem Bürgermeister und für die Beisitzer von der Stadtverordneten⸗Versammlung nach Bedürfniß je ein oder mehrere Vectreter aus der Zahl der stimmfähigen Bürger bestellt.“
Abg. Freiherr von. Zedlitz und Neukirch beantragt folgenden zusatz:
Im Bereich der Städteordnungen ist der Magistrat (Bürger⸗ meister) befugt, an Stelle oder innerhalb der Wahlbezirke, in denen je eine bestimmte Anzahl Stadtverordneter zu wählen ist, Bezirke zum Zweck der Stimmabgabe (Abstimmungsbezirke) zu bilden oder die Wähler in anderer Weise in Gruppen zu theilen und für jeden Abstimmungsbezirk bezw. jede Gruppe einen eigenen Wahlvorstand zu bestellen. Soweit er von dieser Befugniß Gebrauch macht, hat er zugleich die für die Feststellung des Gesammtergebnisses der Wahl, sowie für das Verfahren bei nothwendig werdenden engeren Wahlen erforderlichen Anordnungen zu treffen.
Abg. Freiherr von Zedlitz und Neukirch befürwortet seinen
Antrag aus Gründen der Zweckmäßigkeit zur Erleichterung des Wahl⸗ geschäfts in den großen Städten. “
Meine Herren! Ich kann mich auch nur für den Antrag d Herrn veon Zedlitz aussprechen. Diese Materie gehört eigentlich gar⸗ nicht in den vorliegenden Gesetzentwurf hinein, hat mit der Kommunal⸗
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