Großhandels⸗Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen⸗Plätzen u für die Woche vom 30. April bis 5. Mai 1900 nebst entsprechenden Angaben für die Vorwoche. Zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt. 1 1000 kg in Mark. (Preise für prompte [Loco⸗] Waare, soweit nicht etwas Anderez bemerkt.)
Woche Dagegen Vor⸗ woche 130,79 156,10 98,72 139,23
112,31 131,21 90,71
Rocgen, We zen, heiß⸗ 85b9 9 Hen. vngnehscer⸗ prima.. e, slo 1u* Budapest.
gen, Mittelqualität E Weizen, 8 1u““ Hafer, 8 LE1111“
St. Petersburg. Weizen, Saxonnaa 121,76 Hafer.. CC66““ 83,37
100,70 116 50
113,97 132,37 90,75
99,50 121,81 84,50
100,08 118,25
2 2 2 2 OH de fsa. Roggen, 71 bis 72 kg per hll.. Weizen, Ulka, 75 bis 76 kg per hl.
Riga. Roggen, 71 bis 72 kg per ll.. Weizen, 75 bis 76 kg per hl
Paris.
Roßgen — lieferbare Waare des laufenden Monats
Weizen
— Antwerpen. Donau, mitttel. Odessa, polnischer. Red Winter Nr. 2 Californier, mittel. e1“1“ Walla Walla.. La Plata, mittel.
Amsterdam.
101,58 118 47
119,53 160,03
133,14 138,99 133,14 136,14 126 23 131.51 130,29
101,40 118,52
119,28 163,65
133,12 139,22 134,34 136,37 127,43 133,12 131,66
127,86 133,50 E1 125,64 1 123,52
126,08 133,33
e““
Roggen - B“ “
ZZöö“”
hi r — amerikanischer Winter⸗. 8 London.
a. Produktenbörse (Mark Lane).
AI11136
125,91 PEEI
122,92
b. Gazette averages.
eenglisches Getreide, Mittelpreis aus 196 Marktorten
Liverpool. Walla Walla . CIWIW“ Northern Duluth Hard Kansas.. Manitoba Nr. 1 La Plata.. 3
“
3 jengl. weißer.. 111“ Californier Brau-.
(ööööö5.
Chicago.
3 per Mai Weizen, Lieferungs⸗Waare - per Juli. New York. Red Winter Nr. 2 .. per Mai per Juli per September
122,01 130,37 142,64
135,12 143,59 139 60 131,37 141,01 128,30 130,77 121,35 133,67 106,33
101,10 103,80
122,74 112,82 113,07 114 25
Weizen Lieferungs⸗Waare
Bemerkungen.
1 Tschetwert Weizen ist = 163,80, Roggen = 147,42, Hafer = 98,28 kg angenommen; 1 Imperial Quarter ist für die Weizennottz an der Londoner Produktenbörse = 504 vfs. engl. gerechnet; für die Gazette averages, d. hb. die aus den Umsätzen an 196 Marktorien des Königreichs ermittelten Durchschnittspreise für einheimisches Ge⸗ treide, ist 1 Imperial Quarter Weizen = 480, Hafer = 312, Gerste — 400 Pfd. engl. angesetzt. 1 Bushel Weizen = 60 Pfd. engl.; 1 Pfd. engl. = 453,6 g; 1 Last Roggen = 2100, Weizen = 2400 kg.
Bei der Umrechnung der Preise in Reichswährung sind die aus den einzelnen Tages⸗Notierungen im „Deutschen Reichs⸗ und Staats⸗ Anzeiger“ ermittelten wöchentlichen Durchs nitts⸗Wechselkurse an der Berliner Börse zu Grunde gelegt, und zwar für Wien und Budapest die Kurse auf Wien, für London und Liverpool die Kurse auf London, für Chicago und New York die Kurse auf New York, für St. Peters⸗ burg, Odessa und Riga die Kurse auf St. Petersburg, für Paris, Anfwerpen und Amsterdam die Kurse auf diese Plätze.
Deutscher Reichstag.
188. Sitzung vom 8. Mai 1900, 1 Uhr.
Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet. 98
Darauf wird die folgende Interpellation der Abgg. Graf von Schwerin⸗Löwitz (d. kons.) und Genossen verlesen:
„Ist der Herr Reichskanzler in der Lage, Auskunft darüber zu ertheilen, weshalb der Bundesrath zu den wiederholten Beschlüssen des Reichstages, betreffend die Aufhebung der gemischten Privat⸗ Transitlager und Mühlenkonten, sowie besonders zu der letzten unter dem 10. März 1897 mit großer Mehrheit vom Reichs⸗ tage angenommenen Resolution, betreffend die Einschränkung der bei der Einfuhr von Getreide zinsfrei gewährten Zollkredite — weder in zussimmendem noch auch in ablehnendem Sinne Stellung ge⸗ nomnien hat?“ .
NMachdem der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann sich zur sofortigen Beantwortung bereit erklärt hat, führt der
Abg. Graf von Schwerin⸗Löwitz zur Begründung Fol⸗ gendes aus: Der Reichstag hat wiederholt mit großer Mehrheit Be⸗ schlüsse gefaßt, wodurch der Bundesrath um die Aushebung der gemischten Privat⸗Transitlager und Mühlenkonten ersucht wurde. Seit 4 oder 5 Jahren wartet diese Mehrheit darauf, daß der Bundes⸗ rath überhaupt zu diesen Beschlüssen Stellung nimmt. Bei der letzten Verhandlung über den Gegenstand bei der dritten Lesung des Etats für 1900 hat der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts darauf hingewiesen, daß auch innerhalb der Vertreter der Landwirthschaft die Auffassung über diese Frage gewechselt habe, sodas man sich über die Haltung der verbündeten Regierungen nicht wundern dürfe. Diese
Aeußerung ist durchaus haltlos. Es kommt nicht auf die Bemer⸗ kungen einzelner Redner, es kommt lediglich auf die wiederbolten, stets vSs e an den Bundesrath richtenden Beschlüsse des Hauses an. edner giebt dann eine Reihe von Zahlen, welche dar⸗ thun sollen, wie die gemischten Privat⸗Transitlager bis in die neueste Zeit zu spekulativen Operationen in großem Maßstabe zum Nach⸗ theil der heimischen Landwirthschaft gemißbraucht worden seien; es fei dadurch an zahlreichen Orten ein ganz ungemeiner Preisdruck auf das Getreide ausgeübt worden. Diese mißbräuchliche Benutzung der gemischten E habe solar in den letzten Jahren gegen die Vorjahre, obwohl ja eine nzahl derselben aufgehoben worden sei, noch zugenommen. (Redner wird im weiteren Ver⸗ laufe seiner Ausführungen nur noch sehr lückenhaft ver⸗ ständlich, da auch die Unruhe im Hause wächst.) Lediglich auf Grund dieser Einrichtung der gemischten Privat⸗Transitlager habe Deutschland eine dauernde massenhafte Einfuhr über⸗ flüssigen Getreides; daher könne die 1 auch nicht gesunden; die Gewährung zinsfreier Zollkredite gebe den Lagerinhabern im Konkurrenzkampf ein ebenso unverhältnißmäßiges wie unberechtigtes Uebergewicht. Jedenfalls habe die Verwaltung die Pflicht, für ihr dilatorisches Verhalten genügende Gründe anzugeben; sonst werde das Mißtrauen der landwirthschaftlichen Kreise gegen den Staatssekretär, welches durch nichts mehr als durch dieses Verhalten in den letzten Jahren genährt worden sei, sih noch weiter steigern.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann:
Meine Herren! Der Herr Abg. Graf von Schwerin hatnan einer Stelle seiner Rede gesagt, er hätte sich eigentlich von einer materiellen Begründung der Sache fernhalten wollen, weil die Wünsche, die hauptsächlich auf der rechten Seite des Huses getheilt werden, schon oft hier zur Sprache gebracht und eingehend begründet worden seien. Er hat nichtsdestoweniger eine große Menge von Material gebracht, und um dieses Material nicht ungeprüft durchgehen zu lassen, werde ich, ehe ich auf die eigentliche Kernfrage, die den Text der Inter⸗ pellation bildet, eingehe, mir gestatten, Ihnen einige Worte zu sagen in spezieller Beantwortung der Ausführungen des Herrn Grafen von Schwerin.
Der Herr Abgeordnete hat meine Rede vom 28. März, ich möchte den Ausdruck gebrauchen, zerpflückt. Er hat mir namentlich vorgeworfen, daß ich der konservativen Partei eine gewisse Inkonsequenz zugeschoben hätte. Ich habe das allerdings gethan; denn die Rede des Herrn Grafen Kanitz im Jahre 1896 lautete erheblich anders als seine Reden der letzten Jahre. Der Herr Graf von Kanitz hatte am 28. März zur Begründung seines nunmehr abweichenden Stand⸗ punktes erklärt, 1896 hätte er allerdings die Transitlager in den Ost⸗ seehäfen Königsberg und Danzig und vielleicht auch in Memel für nothwendig gehalten, er sei aber dadurch bekehrt worden, daß die Königsberger Walzmühle sich inzwischen ein großes gemischtes Transit⸗ lager zugelegt habe. Der Wortlaut der Rede der Herrn Grafen Kanitz ist dieser: 11X1AXAXA2X“X“
Aber seitdem — nämlich seit 1896 — haben sich die Verhältnisse insofern geändert, als in Königsberg ein großes gemischtes Transitlager etabliert worden — Herrn Rickert wird vielleicht die Walzmühle bekannt sein — eine umfangreiche Speicheranlage, welche hauptsächlich spekulativen Zwecken dient.
Darin sind zwei Punkte unrichtig, erstens ist die Walzmühle nicht seit 1896 entstanden, sondern sie bestand schon vorher und zweitens hat sie überhaupt kein gemischtes Transitlager. Ich will aber nicht Haare spalten, sie hat ein Mühlenkonto, und ich gebe voll⸗ kommen zu, daß Mühlenkonto und Transitlager in diesem Sinne äquivalent sein kann. 8
Nun aber die Frage der Mählenkonten. Die Herren, welche die Interpellation unterschrieben haben, wollen ebenso wie die ge⸗ mischten Transitlager auch die Mühlenkonten abgeschafft wissen. Wie stimmt das dazu, daß die Herren erst in den letzten Jahren ein neues Rezulativ für die Kontenmühlen verlangt haben? (Hört, hört! links.) Dieses Regulativ ist ausgearbeitet worden und ist jetzt seit vier Monaten in Kraft, und meines Wissens hat sich wenigstens der Herr Graf von Schwerin mit dem Inhalt dieses Regulativs vollkommen einverstanden erklärt. Es wäre also meiner Ansicht nach etwas voreilig, ein Re⸗ gulativ am 1. Januar in Kraft treten zu lassen und am 8. Mai die Kontenmühlen, für die das Regulativ bestimmt ist, abzuschaffen. Das, will ich aber gerne zugeben, könnte in meiner Rede auch als Haar⸗ spalterei aufgefaßt werden; denn die Herren sagen eben, die Transit⸗ lager müssen fallen, und dann müssen die Kontenmühlen mit ihrem neuen Regulatio und trotz des neuen Regulativs auch fallen.
Nun aber hat der Herr Graf Schwerin seine Ausführungen mit einer Tabelle erläutert, die ich erst heute früh erhalten habe; es ist mir deshalb nicht möglich gewesen, die einzelnen Ziffern auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Nur etwas habe ich bereits feststellen können, daß nämlich die Tabelle über den Niederlagenrerlehr — sie trägt keine Nummer, wird Ihnen aber vermuthlich sämmtlich zugegangen sein — (Zastimmung) nicht nur den Niederlageaverkehr in den gemischten Tiansitlagern enthält, sondern den Niederlageverkehr in sämmtlichen Lagern, auch den Lagern mit amtlichem Zollverschlaß. (Heiterkeit links.) Infolgedessen verschieben sich die aus den Ziffern der ersten beiden Spalten in der dritten Spalte gezogenen prozentualen Schlüsse ganz erheblich. Für die Gesammtheit aller der⸗ jenigen Waaren — ich sage „Waaren“, da nicht Getreide allein, sondern auch Hülsenfrüchte und Oelfrüchte darunter einbegriffen sind — stellt sich in den letzten vier Jahren von 1895 bis 1898 das Ver⸗ hältniß der Einfuhr nach dem Inlande, also mit Verzollung nur auf rund 44, 49, 49 und 47 % alse erheblich niedriger, als in der Tabelle hier ausgerechnet ist. Ich gebe von vornherein zu, ich will mich diesem Angriff nicht aussetzen, daß diese Ziffern immer noch sehr unerwünscht hohe sind, aber — jetzt komme ich zu dem eigentlichen Kernpunkt — wir stehen in der vollen Vorbereitung eines neuen Zolltarifs und, wie es kein Geheimniß ist — ich habe es ja im März hier erklärt —, in der Vorbereitung eines neuen Zolltarif⸗ gesetzes. Dieses Zolltarifgesetz, welches binnen Jahresfrift, das heißt in der nächsten Session, vorliegen wird, wird Bestimmungen enthalten über den Transitverkehr und über die Zollkredite. Dem Bundesrat ist bis jetzt der Eatwurf des Zolltarifgesetzes noch nicht vorgelegt worden, er befindet sich noch im Stadium der inneren Berathung bei den verschiedenen Ressorts; aber ich bin ermächtigt, heute schen zu erklären, daß die Königlich preußische Regierung der Abschaffung der Zollkredite geneigt ist, und daß, soweit die Stimme der preußischen Regierung im Bundesratb durchdringt, entsprechende Maßnahmen in das neue Zolltarifgesetz Aufnahme finden werden. Ob diese Maß⸗ nahmen nun einfach dahin lauten: die Zollkredite werden abgeschafft;
oder ob sie so lauten: Zollkredite können vom Bundesrath gegen an⸗ gemessene Verzinsung bewilligt werden, das ist heute eine offene Frage, über die ich mir selber noch nicht klar bin. Der Effekt wird aber ungefähr derselbe sein.
Nun möchte ich noch einige Worte sagen speziell über Königsberg und Danzig. Wenn ich recht verstanden habe, so hat Herr Graf Schwerin ziemlich am Anfang seiner Rede gesagt: Wäre der Herr Reichs⸗Schatzsekretär konsequent, so würde er sämmtliche übrigen ge⸗ mischten Transitlager abschaffen und nur Königsberg und Danzig be⸗ stehen lassen — wenn ich ihn recht verstanden habe, weil Graf Kanitz speziell damals das Erwünschte dieser Lager anerkannt hat. Wäre ich preußischer Handels⸗Minister und lebte Preußen für sih allein und nicht mit den anderen Bundesstaaten zu⸗ sammen, so wäre dieser Gedanke ja ein recht naheliegender. Aber ich glaube, die Herren verkennen etwas das Verhält⸗ niß, daz im Schoße des Bundesraths zwischen den ver⸗ schiedenen verbündeten Regierungen herrscht. Es ist nicht ohne weiteres durchzuführen, daß Preußen mit seinen 17 Stimmen im Bundesrath ohne weiteres andere Bundesstaaten, an anderen Grenzen des Vaterlandes gelegen, majorisiert, und ich glaube nicht, in Aus⸗ sicht nehmen zu können, daß je ein Zeitpunkt eintreten wird, wo Preußen sagt: wir behalten Königsberg und Danzig, schaffen dagegen per majora Mannheim, Ludwigshafen und wie sie alle heißen, ab.
Es kommt noch ein ferneres Moment hinzu, das ich bereits am 28. März hier gestreift habe, nämlich daß insbesonder erheblich wichtige Transitlager an den Thoren der Freihäfen und Freibezirke gelegen sind. Meine Herren, die Transitlager können Sie abschaffen, aber der Verkehr geht dann einfach in die Freibezirke frei über. (Sehr richtig! links.) Bremen und Hamburg haben Freihäfen, Stettin hat einen Freibezirk, der freilich kleiner ist als Bremen und Hamburg, der aber für diesen Verkehr immerhin noch ausreichen würde.
Das sind alles Sachen, die doch vor einer gesetzlichen Regelung der Dinge reiflich erwogen werden müssen, und eine andere als eine gesetzliche Regelung eintreten zu lassen und etwa auf Grund von Bundesrathsbeschlüssen die Zollkredite zu sperren, das würde mir doch sehr bedenklich erscheinen. Die Zollkredite sind Gewohnheitsrecht, sie stammen aus den 30er Jahren, sie sind gesetzlich zwar nirgends fest⸗ gelegt, sie erstrecken sich auch nicht auf Getreide allein, sie erstrecken sich auf alle Arten von Waaren. Also eine Maßregel, welche 66 Jahre — wenn ich nicht irre, stammt sie aus dem Jahre 1834 — in Kraft gewesen ist, deshalb mit einem Federstrich auf dem Verordnungswege abzuschaffen, weil sie bei einer Waarengattung Miß⸗ stände gezeitigt hat, möchte ich doch widerrathen. Eine gesetzliche Regelung kann das thun, eine Regelung im Verordnungswege wäre entschieden unvorsichtig.
Nun möchte ich noch speziell über Königsberg und Danzig einige Worte hinzufügen, und zwar aus einem Bericht des Reichsbevoll⸗ mächtigten zu Königsberg, den Sie nicht als bestellte Arbeit ansehen können. Er ist datiert vom 2. Februar, ist also älter, nicht allein als die Einbringung der Interpellation, sondern auch älter als die Besprechung vom 28. März. Der Bericht bezieht sich auf das Kalenderjahr 1899, dessen Ergebnisse definitiv noch nicht zusammen⸗ gestellt sind, die aber in ihren Umrissen bekannt sind. Er sagt:
Die Uebersichten über Einlagerung und Auslagerung in diesen
Lägern ergeben zunächst, daß von dem auf Lager gebrachten aus⸗ ländischen Getreide eine erbeblich geringere Menge verzollt wurde, als an inländischem Getreide in die Läger und von da zur Ausfuhr gebracht wurde. Nämlich verzollt wurden 818 ich gebe es in runden Zahlen — 1“ 597 000 dz, ausgeführt wurden 1 447 000 daz. d entfallen von diesen Verzollungen auf Futtergetreide und Oelfrüchte 583 000 dz. Also Brotgetreide bleibt sehr wenig übrig, nur 14 000 dz, während die Einlagerungen betrugen an inländischem Brotgetreide, und zwar Weizen 453 000 dz, Roggen 424 000 dz. — Hiernach kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß auch im Jahre 1899 von dem in die Lager von Königsberg und Darnzig verbrachten ausländischen Getreide hauptsächlich nur Futtermittel und solche Hülsen⸗ und Oelfrüchte, welche in Ost- und West⸗ preußen nicht genügend angebaut werden, im Inlande zurück⸗ geblieben sind.
Für Danzig kann ich gleich noch eine Ziffer geben. In’ Danzig sind gegenüber 1898 an ausländischem Getreide weniger eingegangen 108 000 dz, an inländischem mehr 167 000 dz. Die Minderzufuhr an ausländischem Getreide bildet hauptsächlich Weizen und Gerste, die Mehrzufuhr an inländischem Getreide hauptsächlich Roggen und Hafer. Meine Herren, Sie werden mir, soweit Sie nicht voreinge⸗ nommen sind, zugeben, daß, wenn auch selbstverstäadlich im Interesse der Landwirthschaft die gemischten Transitlager sich als eine mindestens unbequeme Einrichtung — ich will nicht weitergehen — darstellen, der materielle Schaden, den sie auf die Preisbildung ausüben, doch kein so erheblicher ist, daß man deshalb dem geordneten Gange der Gesetzgebung vorgre fen und jetzt einen Beschluß fallen sollte, der möglicherweise bei der Verabschiedung des Zolltarifs und des Zoll⸗ tarifgesetzes sich als ein übereilter darstellen könnte. Ich bitte deshalb, warten Sie in nächster Sefsion die Vorlegung des Zolltarifgesetzes ab und halten Sie sich gegenwärtig, daß, wie ich wiederholen kann, die preußische Regierung jerenfalls entschlossen ist — ven den übrigen Bundesregierungen habe ich noch keine positive Zusage in dieser Be⸗ ziehung, aber ich kann wohl annehmen, daß eine greß⸗ Anzahl von diesen auf dem preußischen Standpunkt stehen werden —, in dem neuen Zolltarifgesetz die Zollkredite unschädlich zu machen.
Auf Antrag des Abg. Dr. Spahn (Zentr.) beschließt das Haus die Besprechung der Interpellation.
Abg. Herold (Zentr.): Die Antwort des Staatesekretärs hat jn einiges Licht über die Gründe verbreitet, welche den Bundes⸗ rath veranlaßten, auf die wiederholten Beschlüsse des Reichs⸗ tages und des preußischen Landtages nicht einzugehen. Das neue Mühlenregulativ indessen für die Aufrechterhaltung der Zollkredite zu verwerthen, halte ich nicht für angebracht, denn dei demselben bat es sich bauptsächlich um die Aenderung des Rendements gehandelt. Die Berechtigung des Verlangens der Auf⸗ hebung der Zollkredite hat der Staatssekretär anerkannt. Wenn wir nun wirklich die Vorlage des Zolltarifgesetzes im nächsten Jahre erhalten, und wenn sie Gesetz wird, so wird die Aufhebung doch nicht vor 1904, dem Beginn der Geltung des neuen Zolltariss, Thatsache sein. Warum aber noch drei Jahre warten mit einer Maßnahme, deren Nothwendigkeit jetzt auch von amt⸗ licher Seite anerkannt worden ist? Bundesrath und Reichs⸗ tagsmajorität sind einig darüber, daß der heutige Zollschutz für Ge⸗ treide ungenügend ist; so lange man ihn aber nicht erhöhen kann, ist es doch geradezu wioersinnig, eine Einrichtang weiterbestehen zu laffen,
nicht, welche er gemeint hat; falls nicht. Sollte es
letzten Erörterung der Sache vom füdrungen. 1 Aufhebung der zinsfreien Zollkredite mit Freuden begrüßen; widerspreche durchaus dem Standpunkt, den der Abg. Rickert hier ver⸗
genauere Statistiken über rransitlagern. b n bezirken könnten die Manipulationen nicht vorgenommen werden, für
irkung jenes mangelhaften Zollschutzes nur noch 8 L“ das sozialpolitisch nicht zu unterschätzende vesschärtr das in der Bevorzugung der wenigen Großen liegt, denen gegen⸗ 985 roße Menge der kleinen und mittleren Landwirthe und Müller sich Ite die goßssen foanen. Jasonderbeit ist diese Bevorzugung Fe⸗ igen Großen in der letzten Zeit eher noch gewachfen. Der Hin⸗ -—. uf die anderen Einfuhrartikel. für welche die Privat⸗Transitlager meis d. ist nicht zugkräftig, denn diese Artikel sind nicht mischen Produktion direkt in einen scharfen Die Sache ist jedenfalls hinreichend geprüft Hat man die Unhaltbarkeit des jetzigen Zu⸗ des e ann sollte man auch die Aufhebung aussprechen; je sandes expundesratb das thut, desto besser für alle Theil⸗ hes Abg. Dr. Roesicke⸗Kaiserslautern (b. k. F.): Ich habe den Grund für das Zögern der verbündeten Regierungen gegenüber einer derung, welche mit solcher Einmüthigkeit lange Jahre hindurch For er Landwirthschaft erhoben worden ist, in der Rede des Staats⸗ Freiherrn von Thielmann nicht entdecken können; ich hörte ur Ausflüchte, keine Rede. Die Frage der Aufbebung der Transitlager Sene akut, als der Identitätsnachweis aufgehoben wurde; jede Art Transitlager ist heute unberechtigt, weil sie nur wenigen Bevorzugten dienen. Es besteben Transitlager, welche eigentlich keine solchen sind, sondern bloß Spekulationszwecken dienen und nur den Zollkredit erschleichen wollen; diese Erklärung hat schon 1894 der Stellvertreter des Reichs⸗ kanzlers vor dem Reichstage abgegeben. Trotzdem ist bis heute einer so gerechten Forderung nicht nachgegeben worden. Und auch heute bekommen wir nur eine Vertröstung: Preußen wird sich bemühen, die Aufhebung der Zohlkredite in dem neuen Zolltarifgesetz zu er⸗ reichen. Schon im Jahre 1895 hat der Staatsrath die gemischten Transitlager zur Aufhebung empfoblen, der Bundesrath hat damals soaar irgend etwas darin beschlossen; aber seitdem ist alles ftill geworden. Die Aufhebung, der Zollkredite oder die Aufhebung der Zinslosigkeit ist keineswegs dasselbe, die Auf⸗ hebung der Zo kredite entzieht dem Betreffenden doch auch das Darlehn selbst, die Aufhebung der zinsfreien Gewährung des Zollkredits bloß die Zinslosigkeit. Letzteres kann er weit eher er⸗ fragen; das Kapital aber sich anderweit zu beschaffen, wird ihm kaum möglich sein. Die Hergabe des Darlehnskapitals und obendrein noch gar die zinslose Hergabe ist eine grobe Ungerechtigkeit, die endlich aus der Welt geschafft werden muß. Dazu brauchen wir noch keine ge⸗ mischten Transitlager zu bauen, damit die inländischen Händler ihr Getreide darauf bringen; das können sie auch auf ihren Böden machen. Es giebt persönlichen Zollkredit für den Importeur, ferner die gemischten Transitlager, auf denen das Getreide unverzollt bis zu 5 Jahren liegen darf; es giebt endlich für ihn die Müblen⸗ konten. Der Importeur genießt also dreifachen Kredit, sowohl direkt vom Staat als auch durch Vermittlung der staatlichen Einrichtungen; letzteres trifft besonders auf die großen Mühlen zu. Für die merzen der kleinen Müller, der kleinen Landwirthe hat die Re⸗ gierung anscheinend kein Verständniß. Wie man das Bismarck’sche Zeitalter das Zeitalter der That genannt hat, so wird man das deutige Zeitalter das Zeitalter der Erwägungen nennen müssen, denn die Regierungen kommen aus den Erwägungen nicht heraus.
Abg. Gamp (Rp.): Ich stehe völlig auf dem Standpunkt des Bundesraths von 1894, wo derselbe die Aufhebung der Transitlager, welche nicht exportieren, zuthieß. Di: Reichsbehörden hatten doch die Pflicht, jenen Beschluß auszuführen. Entweder haben sie ihrer Ver⸗ pflichtung nicht genügt, oder der Bundesrath hat seinen Beschluß wieder aufgeboben; davon ist aber nichts bekannt geworden. Daß Frankfurt am Main ein Transitlager bekommen hat, ob⸗ wohl es dort überflüssig war, läßt sich nur aus der Vor⸗ liebe erklären, welche der preußische Finanz⸗Minister immer noch für diese Stätte seiner früheren Wirksamkeit hat. Nach dem Vorgang Frankfurts verlangten auch die anderen süddeutschen Handelsplätze die Transitlager, und mit Recht. Sie haben aber keine oder nur höchst geringe Mengen exportieren können, in der Haupt⸗ sache haben sie nur dazu gedient, den Zollschutz für das inländische Getreide zu schwächen. Für Königsberg und Danzig mögen andere Gründe obwalten, eventuell Versprechungen, welche man der russischen Regierung gemacht hat; aber das trifft doch auf die anderen Transitlager nicht zu. Daß der Bundesrath nicht nach Majoritäten in dieser Frage entscheiden wird, sondern nur nach dem Schwergewicht der Gründe, halte ich für selbst⸗ verständlich. Die Verhältnisse von Königsberg und Danzig liegen doch himmelweit verschieden von denen von Mannheim, Mainz, Lindau oder Stuttgart. Der Bundesrath wird also doch wohl geneigt sein, die Konsequenzen seines eigenen früheren, noch zu Recht bestehenden Beschlusses zu ziehen. Heute in der Zeit der Geldknappheit und der hohen Zinsen liegt die Frage auch ganz anders als im Jahre 1896, wo der Diskont nicht 7 oder 5, sondern nur 1 ½ % betrug. Hier liegen die Gründe für die Nothwendiskeit einer veränderten Beurtheilung der Angelegenheit. Ich bitte den Bundesrath dringend, doch einmal kon⸗ fagänac zu sein und einen einmal gefaßten Beschluß endlich auch durch⸗ zuführen. 8
Abg. Graf von Klinckowstroem (d. kons.): So gut wie der grobe Mißstand des Rendements schleunigst zu einem andern Regulativ geführt hat, so gut müssen die Mißstände der zinsfreien Zollkredite zu ihrer schleunigen Aufhebung führen. Thatsächlich sind nur verschwin⸗ dende Mengen Getreide von den Transitlagern ins Ausland gegangen, das meiste ist im Inlande geblieben. Redner bezieht sich für diese Be⸗ hauptung auf eine Tabelle, die er zum theil verliest, und fährt dann fort: Ich würde viel lieber den Irentitätsnachweis wiedernehmen, als den berüchtigten § 19 im russischen Handelsvertrage, der lediglich eine Prämie auf die Einführung ausländischen Getreides setzt und so Ostpreußen und durch seine Rückwirkung zuletzt ganz Deutschland ruinieren muß. Die reinen Transitlager mag der Handel behalten, die gemischten müssen aufgehoben werden.
Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Dr. Freiherr von Thielmann:
Um kein Mißverständniß im hohen Hause aufkommen zu lassen, darf ich dem Herrn Grafen von Klinckowstroem gegenüber erklären,
ß die Tabelle, die er soeben vorzeigte, mir unbekannt ist. Ich weiß eine amtliche Tabelle war es jeden⸗ Tabelle sein, die aus Privat⸗ stammt, ich weiß nicht, ob aus Köbnigsberg oder
„so bin ich für deren Inhalt nicht verantwort⸗ lich, und es kann dem Reichs⸗ Schatzamt nicht zugemuthet werden, jede Tabelle, welche von irgend einem Interessenten an den Reichstag eingesandt wird, auf ihre Richtigkeit zu prüfen (Heiterkeit), ebensowenig wie es einem Reichstags⸗Abgeordneten möglich ist, alle die Jerthümer, die über seine Reden und Abstimmungen in der Presse verbreitet werden, richtig zu stellen.
Was ferner die Frage des Futtergetreides anbetrifft, so habe ich
eine kreisen
nie behauptet, daß die Mengen, die ich vorhin auf Grund eines Be⸗ richts des Reichsbevollmächtigten in Königsberg nannte, in der Pro⸗
vinz Ostpreußen geblieben seien. Sie sind dort eingegangen, aber
vermuthlich nach anderen Provinzen weiter gegangen.
Abg. Graf von Schw erin⸗Löwitz volemisiert gegen die bei der Abg. Rickert gemachten Aus⸗ Das Vorsteheramt in Danzig habe erklärt, es Seee a
reten habe. Redner wendet sich dann gegen einige Einzelheiten in der
Beantwortung der Interpellation seitens des Staatssekretärs; er ver⸗
lange ebenso wie vorher Graf Klinckowstroem vom Reichs⸗Schatzamt den Verkehr auf den gemischten Peiyvat⸗ Früher habe die Verwaltung erklärt, in den Freihafen⸗
welche die Transitlager gebraucht werden; sei jetzt diese Möglichkeit
der Sektionsvorstand der Genossenschaft,
doch gegeben, wie es nach der Antwort des Staatssekretärs scheine, so werde es nur noch unverständlicher, warum man nicht sofort zur Auf⸗ hebung schreite. Der Bandesrath sei jetzt der Meinung, es bedürfe zur Aufbebung eines besonderen Gesetzes. Warum habe er sich das nicht schon vor 5 Jahren überlegt? Es wäre dann der deutschen Landwirthschaft viel Verdruß und Verlust erspart worden.
Abg. Rickert (fr. Vgg.): Ueber die Sache ist doch wahrlich genug geredet worden. Wir werden im Herbst Gelegenheit haben, die Angelegenheit aufs gründlichste zu vprüfen. Ich wünschte freilich, der Staatssekretär und auch Graf Klinckowstroem kämen nach Danzig und sähen sich die Wirkung, welche die Aufhebung der Transitlager haben würde, aus der Näbe an. Gerade Herr Windthorst war es, der sich für die Einrichtung der Teansitlager interessierte. Am 7. Februar 1896 hat der preußische Landwirthbschafts⸗Minister hier im Reichstag erklären lassen, daß er im Osten die gemischten Transitlager im Interesse der Landwirthschaft für nothwendig halte. Heute will Graf Schwerin das nicht wahr haben und wirft mir unrichtiges Zitieren vor, während ich seiner Zeit die betreffende Aeußerung wörtlich vorgelesen habe.
Damit ist die Besprechung erledigt.
Das Haus setzt hierauf die zweite Lesung des Gesetzent⸗ wurfs, betreffend die Abänderung der Unfallversicherungs⸗ Gesetze fort. 1
Abschnitt II, §§ 11 ff. des Gewerbe⸗Unfallversiche⸗ rungsgesetzes behandelt die Organisation und Veränderung der Berufsgenossenschafter.
Die §§ 16—20 betreffen das Statut genossenschaft.
Abg. Molkenbuhr (Soz.) befürwortet einen Antrag, wonach auch den Arbeitern das Recht des Mitsprechens bei der Rentenfest⸗ stellung gegeben werden soll. Die Hälfte der Genossenschaftsver⸗ sammlung soll aus Arbeitervertretern bestehen, die auf Grund des gleichen, unmittelbaren und geheimen Stimmrechts durch die groß⸗ jährigen Arbeiter gewählt werden, welche in dem unfallversicherungs⸗ pflichtigen Betriebe beschäftigt sind. Die Berufsgenossenschaften nahmen leicht den Arbeitern gegenüber einen gewissen behördlichen Charakter an; dem müsse vorgebeugt werden.
Abg. Dr. Hitze (Zentr.): Auch wir halten die Vertretung der Arbeiter innerhalb des Rahmens dieses Gesetzes nicht für genügend und sind im Prinzip für eine Erweiterung, wie sie der Antrag im Auge hat. Angesichts des Widerstandes der Berufsgenossenschaften und der praktischen Schwierigkeiten ist man indeß zum Verzicht auf diese Erweiterung gezwungen. 8 1b
Abg. Fischbeck (fr. Volksp.) hält insbesondere die Schwierig⸗ keiten der Durchführung einer derartigen Arbeitervertretung gegen den Anatrag für durchschlagend. Auch dürfe nicht übersehen werden, daß die Unternehmer allein die Kosten der Versicherung tragen.
Nach einer kurzen Erwiderung des Abg. Molkenbuhr wird der Antrag der Sozialdemokraten gehekegnt⸗ § 16 un⸗ verändert angenommen, desgleichen ohne Debatte der Rest des zweiten Abschnitts und der Abschnitt III „Mitgliedschaft des einzelnen Betriebes; Betriebsveränderungen“. Abschnitt IX regelt Feststellung und Auszahlung der Entschädigungen.
Die §§ 51—56a behandeln die Anzeige und Untersuchung der Unfälle. 18
§ 51 schreibt die schriftliche Anzeige des Unfalls durch den Betriebsunternehmer bei der Ortspolizei und dem durch Statut zu bestimmenden Genossenschaftsorgan vor.
Ein Antrag Molkenbuhr, die obligatorische Anzeige auch bei der zuständigen Krankenkasse vorzuschreiben, wird von dem Abg. Dr. Hitze bekämpft und gegen die Stimmen der Sozialdemokraten abgelehnt und §51 unverändert angenommen, ebenso die §§ 52 bis 56 a. 8 1—
Die 88 57 ff. regeln die Feststellung der Entschädigungen.
Nach § 57 hat für gewisse Entschädigungsfeststellungen in allen übrigen Fällen der Genossenschaftsvorstand zu entscheiden. Nach dem letzten Absatz des § 57 der Vorlage, der dem bestehenden Gesetz gleich lautet, soll vor der Feststellung der Entschädigung dem Entschädigungsberechtigten durch Mittheilung der Unter⸗ lagen, auf Grund deren dieselbe zu bemessen ist, Gelegenheit gegeben werden, sich binnen einer Frist von einer Woche zu äußern. “ 1b 1
Diesen Absatz hat die Kommission durch eine Reihe neuer Bestimmungen ersetzt. Danach sollen die erwähnten Unterlagen dem Entschädigungsberechtigten durch die untere Verwaltungsbehörde vorgelegt hat den Ent⸗
der Berufs⸗
werden: diese 1 schädigungsberechtigten zu Protokoll zu hören, auf Kosten der Berufsgenossenschaft die etwa nothwendigen weiteren Er⸗ mittelungen vorzunehmen und in jedem Fall auf Antrag den behandelnden Arzt zu hören. Steht dieser zu der Genossen⸗ schaft in einem Vertragsverhältniß, so ist auf Antrag ein anderer Arzt zu hören. Dem Entschädigungsberechtigten kann gestattet werden, einen Beistand zuzuziehen und sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen. Die entstandenen Ver⸗ handlungen sind der Berufsgenossenschaft zu übersenden. Giebt der Entschädigungsberechtigte keine Erklärung ab, so ist der Berufsgenossenschaft alsbald Nachricht hiervon zu geben.
Abg. Freiberr von Stumm (Rp) beantragt, den letzten Absatz des § 57 der Vorlage wiederherzustellen.
Abg. Dr. Lehr (al.) befürwortet diesen Antraz zur Annahme.
Abs. Hoch (So..) tritt demgegenüber für die Kommissions⸗ beschlüsse ein, welche nach einem Antrage seiner Partei (Albrecht und Genossen) noch dabin erweitert werden sollen, daß die Beschlüsse des Genossenschafts⸗ bezw. Sektionsvorstandes im Verein mit Ardeiter⸗ vertretern, die in gleicher Zuhl und mit denselben Rechten wie die Vorstandsmitglieder bei den Beschlüssen mitzuwirken haben, zu fassen seien (Rentenfestsetzungskomm ission), daß ferner der Ent⸗ schädigungsberechtigte nicht verpflichtet sein solle, einer Vorladung vor die untere Verwaltungsbehörde Folge zu leisten, wohl aber berechtigt fein solle, seine Anträge und Erklärungen auch schrntlich einzureichen. Der bestehende Zustand habe sich, wie auch in der Kommisston allgemein anerkannt worden, als unhaltbar erwiesen. Die autokratische Art, wie bisher die Berufsgenossenschaften mit den unfallverletzten Arbeitern umzingen, müsse endlich üverwunden werden. Bis jetzt sei der AUrbeiter selbst für das ganze Verfahren bei Festsetzung der Rente eigentlich garnicht als Individualität vorhanden gewesen. Der verunglückte Arbeiter habe das gute Recht, die Einholung und Berücksichtigung des Gutachtens des behandelnden Arztes zu verlangen. Bei der Rentenfestsetzung müsse gerade so. wie es bei der Invalidenversicherung bereits Vorschrift sei, die Mitwirkung der Arbeiterschaft gesichert werden. 8 1 1 1 Abg. Freiherr von Stumm hält die Neuformulierung des letzten Absatzes des § 57 durch die Kommission für⸗ die allerbedenk⸗ lichste Aenderung des ganzen Gesetzes überhaupt. Der Kommissions⸗ beschluß verzögere die Beschlußfassung und involviere ein unberechtigtes Mißtrauen gegen die Unpanteilichkeit der berufsgenossenschaftlichen Entscheidung; dieses Urtheil eines berufsgenossenschaftlichen Organs müsse er durchaus zu seinem eigenen machen. Der Kommissions⸗ beschluß stelle die Berufsgenossenschafts⸗Vorstände unter die Vormund⸗ schaft des Landraths oder des Bürgermeisters; dieses Subordinations⸗ verhältnis müsse ihnen die Lust und Liebe zur Ausführung der schweren Pflichten, welche ihnen das Gesetz auferlege, ganz beträchtlich berderben und verbittern. Schon heute bestehe der Uebelstand, daß die Renten nicht schnell genug festgesetzt werden; werde aber noch gar der behandelnde Arzt zugeho en, so sei eine weitere Ver⸗ zögerung zu Ungunsten des Arbe tters die unausbleibliche Folge. Der Arbeiter habe nicht das mindeste Interesse bei der ersten Rentenfestsetzung mitvertreten zu sein. 15
Der Ar⸗
beiter habe nur ein Interesse daran, schnell in seinem Geld zu kommen und epentuell, wenn er damit nicht zufrieden sei, schnell in der Berufungsinstanz zu einer schiedsgerichtlichen Entscheidung zu kommen. Außer für den Berufsgenossenschaftsvorstand enthalte der Kommissionsbeschluß auch ein Mißtrauensvotum gegen den Ver⸗ trauensarzt der Berufsgenossenschaften; im letzteren Punkt ließe sich theoretisch berechtigten Wünschen ja durch eine besondere Be⸗ stimmung entgegenkommen, im wesentlichen aber sollte es bei dem bisherigen Zustand verbleiben. Schon heute würde über die Renten⸗ festsetzung bei den Berufsgenossenschaften ein Meer von Tinte ver⸗ schrieben. Wenn die Kommissionsbeschlüsse angenommen würden und auch ein Eventualantrag abgelehnt würde, den er zu⸗ Anbahnung einer Vermittelung zu stellen beabsichtige, so würde er nicht allein gegen das Gesetz stimmen, sondern auch seinen vierzehnjährigen Vorsitz in der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft niederlegen müssen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:
Meine Herren! Der Herr Vorredner von der sozialdemokratischen Partei ist zunächst auf die Verhandlungen eingegangen, die im Schoße der Kommission über die Natur der ärztlichen Atteste in Unfallsachen gepflogen sind; es schien mir hierbei aus seinen Ausführungen ein Vorwurf herauszuklingen, daß ich denjenigen Ausführungen, die ich meinerseits damals machte, noch nicht praktische Folge gegeben hätte. Was die Sache selbst betrifft, so kann ich allerdings aus ziemlich umfangreichen eigenen Erfahrungen sagen, daß meines Erachtens die ärztlichen Atteste häufig von einem ganz irrigen Grundsatz ausgehen. Meines Erachtens kann der Arzt, der die Folgen eines Unfalls zu be⸗ gutachten hat, sich streng genommen nur äußern über die physio⸗ logischen Wirkungen, welche der Unfall auf den verletzten Körper hervorgebracht hat; er kann, meines Erachtens, im Kreise seines gewöhnlichen Sachverständnisses beispielsweise nur erklären: der zweite Finger der linken Hand ist vollkommen bewegungslos, der Mann kann infolge seiner Verletzung des Fußes keine schweren Lasten mehr tragen, der rechte Arm kann nur bis zur halben natürlichen Höhe gehoben werden u. s. w. Das sind die Feststellungen, die inner⸗ halb des Kreises des Sachverständnisses des Arztes liegen. Ich habe aber eine sehr große Anzahl von ärztlichen Attesten gesehen, die sogar auf Grund von Vordruck von Formularen sofort erklären, der Mann ist nur noch zu den und den Arbeiten brauchbar, oder der Mann ist nur noch zur Hälfte, zu Dreiviertel erwerbsfähig. Ob jemand mit den physiologischen Folgen, die ein Unfall auf seinen verletzten Körper gehabt hat, noch bestimmte hand werksmäßige Verrichtungen aus⸗ üben kann, ist meines Erachtens viel weniger Sache des Gutachtens des Arztes, wie Sache des Gutachtens praktischer Leute des einzelnen Gewerbes, die genau wissen, welche einzelne Arbeiten der Mann in dem betreffenden Berufe zu verrichten hat. (Sehr richtig!) Ich halte deshalb derartige Atteste, die mit einer gewissen unfehlbaren Sicherheit in Bezug auf Leute, die in Berufs⸗ zweigen arbeiten, die der betreffende Arzt in den meisten Fällen gar nicht näher kennt, von denen er gar nicht weiß, welche Verrichtungen hierbei im einzelnen vorzunehmen sind, einfach erklären, der Mann kann noch diesen Beruf ausüben oder er ist noch zu Dreiviertel er⸗ werbsfähig, für auf sehr schwachen thatsächlichen Unterlagen beruhend. Ich meine, die Berufsgenossenschaften sollten sich aus diesen Gründen davor hüten, sich mechanisch an derartige ärztliche Gutachten zu halten, welche einfach erklären, der Mann ist noch zur Hälfte, zu Dreiviertel berufsfähig, oder er kann noch das und das leisten, oder diese Arbeit kann er nicht mehr verrichten; die Mitglieder der Berufsgenossenschaften, die eigentlichen Sachverständigen, die in den Berufsgenossenschaften sind, sollten vielmehr ihrerseits auf Grund ihrer Sachkenntniß an der Hand des ärztlichen Attestes beurtheilen, welche Arbeiten kann der Verletzte, nachdem er in der und der Beziehung in seinen körperlichen Leistungen beschränkt ist, in der That entweder in dem Berufe, den er bisher inne hatte, oder in einem andern Berufe noch ausüben; erst auf Gkund dieser individuellen Erwägung, die sich allerdings zum großen Theil auf das ärztliche Attest stützen muß, auf die physiologischen Unfallsfolgen, die der Arzt festgestellt hat, wird man zu ermessen ver⸗ mögen, in welchem Umfange der Betreffende noch erwerbsfähig ist und in welchem Beruf er noch arbeiten kann. Jedenfalls glaube ich, wenn man immer von dieser Erwägung ausginge und mit der nöthigen Sorgfalt im einzelnen verfahren würde, möchten viele schiedsgericht⸗ lichen Beschwerden vermieden werden; aber auch die Berufsgenossen⸗ schaften würden in vielen Fällen vor Zahlungen bewahrt werden, die sie jetzt vielleicht zu Unrecht leisten.
Das, meine Herren, waren meine Ausführungen, und wenn ich
meiner Auffassung noch nicht eine praktische Folge gegeben habe — ich pflege, was ich verspreche, grundsätzlich auch stets zu halten, Herr Ab⸗ geordneter Molkenbuhr —, dann liegt das nur darin, daß ich abwarten wollte, wie sich das ganze Gesetz gestaltet, um dann erst dieser Auf⸗ fassung an entsprechender Stelle Ausdruck zu geben. Es liegt aber meinerseits gar kein Bedenken vor, das auch sofort zu thun.
Nun, meine Herren, komme ich zu dem § 57. Wir waren all dings der Ansicht, Regierungen diesen Para raphen behandelten, daß die Bestimmung wonach dem Verletzten die Unterlagen für die Feststellung der Ent
als wir innerhalb des Schoßes der verbündeten
schädigung zunächst mitgetheilt werden sollen, eine genügende Gewähr
dafür biete, daß der Beschädigte auch insoweit zu seinem Rech kommt, daß er wirklich gehört wird und Gelegenheit hat, seine Ansich auszusprechen. Ich bin aber — das gestehe ich offen zu — im Lauf der Kommissionsverhandlungen und namentlich auch infolge der zahlreichen Eingaben der Berufsgenossenschaften schließ⸗ lich zu der Ansicht bekehrt, daß diese Bestimmung der Regierungs⸗ vorlage praktisch vielleicht von sehr geringem Werthe ist; denn sowohl in der Kommission ist mir gesagt worden, wie auch eine große Anzahl von Eingaben der Berufsgenossenschaften erklärt, daß die Bestimmung nur auf dem Papier stände, daß der Beschädigte diese Unterlagen nie lese; eine Anzahl Berufsgenossenschaften hat infolge dessen auch geradezu beantragt, diese Bestimmung der Regie⸗ rungsvorlage ganz zu streichen.
Das war der Stand der Sache, als wir die Verhandlungen in der Kommission führten. Nun entspricht es allerdings meiner persön⸗ lichen Auffassung, daß es nicht unpraktisch und wohl auch berechtigt wäre, wenn man diese Bestimmung striche, dem Verletzten irgend einen Ersatz zu bieten, irgend eine Instanz, die ihm die Möglichkeit giebt, trotzdem gehört zu werden. Aus der Mitte der Kommissivn wurde infolge dieser Auffassung, die sich auch dort geltend machte, beantragt, nunmehr, da sich die Bestimmung der Regierungsvorlage § 57 Abs. 3 nach der Auffassung der Berufsgenossenschaften als ganz werthlos herausgestellt haben soll, den Mann nicht mehr schrift⸗ lich, weil er die schriftlichen Unterlagen nicht liest, sondern münd⸗ 111“ öʒ1“ “ v
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