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lich zu hören, und diese mündliche Verhandlung dahin zu verlegen,
wohin sie nur verlegt werden kann, nach der unteren Verwaltungs⸗
behörde, weil die Gemeindebehörden zum großen Theil nicht geeignet sein dürften, eine solche Verhandlung mit dem Verletzten aufzunehmen.
Meine Herren, dieser Gedankengang entspricht ja an und für sich der Richtung, die unserer ganzen modernen Verwaltungsgesetzgebung zu Grunde liegt; denn man ist bei unserer Selbstverwaltung auch von der Ansicht ausgegangen, daß man möglichst da thatsächliche Fest⸗ stellungen machen soll, wo die feststellenden Beamten den Thatsachen am nächsten stehen, weil man annimmt, daß dort auch die Fest⸗ stellungen am zuverlässigsten gemacht werden, und dieser Gedankengang ist es auch offenbar, der den Herrn Antragsteller veranlaßt hat, in der Kommission einen entsprechenden Zusatz zu dem Gesetzentwurf zu be⸗ antragen.
Meine Herren, es ist mir unangenehm, muß ich sagen, heute über diese Frage weiter zu verhandeln, aus dem einfachen Grunde, weil dasjenige Mitglied des hohen Hauses, welches vorzugsweise auf jener Bestimmung bestanden hat, nicht anwesend ist, und ich nicht beitragen moͤchte, zur Bewahrheitung des Grundsatzes: les absents ont toujours tort! Ich muß aber doch sagen, wenn ich persönlich und, ich glaube auch, die verbündeten Regierungen in der Lage gewesen wären, einem solchen Vorschlage in gewisser Form stattzugeben, der an Stelle der schriftlichen Anhörung die mündliche Verhandlung setzt, so waren wir uns doch nicht zweifelhaft, daß diese Formulierung, wie sie hier getroffen ist, auch schwere praktische Bedenken in sich schließt und deshalb nicht ganz befriedigend ist.
Meine Herren, ich habe hier z. B. Material vor mir liegen, was mir unterbreitet ist von der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft. Da sind Zahlen aufgeführt, und ich muß diese Angaben für richtig halten, nach denen in der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft monatlich zwei Sitzungen abgehalten werden, alle vierzehn Tage eine Sitzung, und daß in jeder dieser Sitzungen 500 Unfälle zur Berathung gelangen. Da muß ich mir allerdings sagen: wenn über alle 500 Unfälle die unteren Verwaltungsbehörden gehört werden sollen, wäre das eine ungeheuere Belastung dieser Behörden. (Zustimmung.) Wenn wir aber gegen jene Formulierung der Kommission Bedenken gehabt haben, so haben sie, wie oben bereits gesagt, weniger auf sachlichem als auf dem geschäftstechnischen Gebiete gelegen. Wir können nicht anerkennen, daß, wenn die unteren Verwaltungsbehörden die That⸗ sachen näher feststellten, darin eine Bevormundung der Berufs⸗ genossenschaften läge, sondern unsere Bedenken, die dagegen bestehen, liegen vielmehr auf dem praktischen Gebiete, daß die unteren Verwaltungsbehörden durch Aufrechterhaltung dieser Vorschrift geschäftlich ganz außerordentlich belastet werden würden, und daß allerdings — darüber war man sich, glaube ich, auch in der Kommission nicht uneinig — durch dieses Verfahren eine nicht unwesentliche Verzögerung in der Festsetzung der Entschädigung eintreten kann. Immerhin, meine Herren, wiederhole ich, meine Bedenken, sowie, soweit ich die Stimmung der verbündeten Regierungen kenne, auch die Bedenken der verbündeten Regierungen lagen auf der geschäftstechnischen Seite, nicht in den Gründen, die die Berufsgenossenschaften geltend machen. Man mag aber zur Frage stehen, wie man will, das kann man als unberechtigt nicht bestreiten, und dafür will ich auch Zeugniß ablegen, daß der behandelnde Arzt gehört werde, und daß, wenn dieser ein Arzt der Berufsgenossenschaft ist, der Verletzte das Recht haben soll, zu verlangen, daß ein anderer Arzt gehört werde; das erscheint als eine durchaus berechtigte Forderung. 8
Meine Herren, wir machen doch nicht nur soziale Gesetze, um die Armenpflege zu lindern oder ganz aufzuheben; wir dürfen vielmehr bei allen sozialpolitischen Gesetzen nie den einen Gedanken außer Augen lassen, daß sie versöhnend wirken sollen gegen⸗ über der Masse der Arbeiter. Wenn wir aber dieses Ziel verfolgen, so müssen wir uns allerdings auch hüten, auch nur den Argwohn zu erweckern, daß wir den Arbeiter auf diesen Gebieten nicht absolut unparteiisch und unbedingt sachlich behandeln. Und da erscheint es mir als ein nicht unberechtigtes Verlan gen wenn man in einem Antrage verlangt, daß, bevor die Berufsgenossen⸗ schaft die Entschädigung festsetzt, man den Mann hören soll, der doch jedenfalls zunächst der geeignetste Zeuge über die Thatsachen der Verletzung ist, über die Entwickelung des ganzen Krankenverlaufs; dieser Zeuge, meine Herren, wird allerdings der Arzt sein, der den Kranken behandelt hat. Selbst dann, wenn dieser behandelnde Arzt — Aerzte täuschen sich ja bisweilen — in seiner Diagnose, in seinem Urtheil irrt, selbst dann wird es dem Verletzten noch ein gewisses Gefühl der Beruhigung und der Befriedigung gewähren, wenn er weiß, der Arzt der mich behandelt hat, ist zur Sache auch gehört worden. Ich glaube, wenn man mindestens eine derartige Bestimmung in das Gesetz aufnähme, wie sie der Herr Abg. Freiherr von Stumm selbst befürwortet hat, se würde man erstens sozialpolitisch etwas Weises thun, und man würde vielleicht auch die Zahl der Fälle, in welchen an das Schiedsgericht rekurriert wird, wesentlich vermindern.
Der von dem Abg. Freiherrn von Stumr kündi Vermittelungsantrag ist inzwischen ei n angekündigte lautet also: g ist inzwischen eingegangen und
„Vor der Feststellung der Entschädigung ist in jed üekeademde, athe⸗ 2 Hess der 8. gSe
e erhältniß zu der Berufsgenosse s ein anderer Arzt zu hören.“ See ssenschast, so in Saf
Daneben soll der Antrag auf Wiederherstell des § 57 der Vorlage aufrecht erhalten veh des Abs. 3
Abg. Freiherr von Richthofen⸗Damsdorf: Wir erk
die Existenz gewisser Uebelstände an, aber das Reseh. vorgeschlagene Remedium halten wir für durchaus ungeeignet. Die Landräthe, Bürgermeister und Amtsvorsteher werden ganz ungeheuer belastet und die Entscheidungen verschleppt. Jede Art der Selbst⸗ verwaltung hört auf, wenn diese Art des mündlichen Verfahrens für jeden Fall obligatorisch sein soll. Die Konstruktion, wie sie die Kommission bietet, ist mit unserem preußischen Beamtenapparat über⸗ hsätt unausführbar. Sachliche Gründe für dieses langwierige münd⸗ Verfahren ließen sich aber auch garnicht anführen. ⸗Auch die 5 Uesgorfsc. Anhörung des behandelnden Arztes ist nicht nothwendig. sind öbg.. oesicke⸗Dessau (b. k. 2 Die Kommissionsvorschläge 88 in Kompromiß, an welchem festgehalten werden muß, und ich aea; . daß der Staatssekretär heute die praktischen Schwierig⸗ 2 en so in den Vordergrund stellt. Daß die Berufsgenossenschaften n erster Instanz Harnz selbständig zu entscheiden haben, ist doch ein gönn außergewöhnliches Recht. Es handelt sich nicht lediglich um einen orschlag; denn an diesen Vorschlag kaüpfen sich rechtsverbindliche 5 . ascht . . Frist das Schiedsgericht ange⸗ 3 1 önnen also gegen di 1
Arbeiter bei der ersten Nent nfessenng nespeehe üfene ndan ins Feld geführt werden. Die Einwände, daß die Arbeiter damit ge⸗
schädigt werden, daß die Feststellung der Rente verschleppt wird und
sie viel länger als jetzt warten müssen, sind gleichfalls hinfällig. Di Arbeiter haben das lebhafteste Interesse daran, endlich den selbft über die Festsetzung ihrer Rente gehört zu werden. Sollte wirklich eine Verzögerung eintreten, so wird desto häufiger die zweite und dritte Instanz gespart werden, und das ist für die Arbeiter auch kein Gewinn. Wenn Freiherr von Stumm solche Sorge at um die rechtzeitige Gewährung der Rente, so steht ja nichts im Wege, daß seine Berufsgenossenschaft den Arbeitern auf die zu er⸗ wartende Rente Vorschuß giebt. Das wird thatsächlich auch in vielen Berufsgenossenschaften in zahlreichen Fällen so gemacht. Die Ent⸗ rüstung über die Stellung der Berufsgenossenschaften unter die Vor⸗ mundschaft eines Landraths oder Bürgermeisters ist mir vollends un⸗ begreiflich. Eher scheint mir, daß diese Beamten sich als Beauftragte, als der Berufsgenossenschaft untergeordnet ansehen werden. Von der großen Belostung der unteren Verwaltungsbehörden ist bei der Invalidenversicherung, wo diese Last zweifellos viel größer ist, nicht die Rede gewesen Nach einer von mir angestellten Berechnung kommen auf jede untere Verwaltungsbehörde im Deutschen Reiche jährlich durchschnittlich 56 Fälle; das kann doch keine übergroße Belastung sein, zumal diese Behörden die Befugniß haben, die ihnen unterstellten Organe mit heranzuziehen. Mißtrauen gegen die Aerzte kann ich in dem Kommissionsbeschluß durchaus nicht finden; die Aerzte haben im Gegentheil auf allen ihren Kongressen sich im Sinne der Kommissionsbeschlüsse geäußert. Gegen den Versuch, mit Drohungen, wie sie Freiherr von Stumm ausgesprochen 199 “ des tbnch ffaͤhrden oder Beschlüͤsse intanzuhalten, die ihm ni ympathi nd, mö ich z Schluß entschieden verwahren. ö Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner: j 1 Meine Herren! Wenn ich noch einmal zu der Frage das Wort ergreife, so geschieht es lediglich, weil ich bei den persönlichen Be⸗ merkungen keine Gelegenheit habe, mich zu äußern, und um den Irr⸗ thum klarzulegen, in dem sich der Herr Abg. Roesicke zu befinden scheint. Ich habe ausdrücklich festgestellt, daß meinerseits und auch, wie ich glaube, seitens der verbündeten Regierungen, soweit ich deren Stimmung kenne, gegen die sachlichen Bestimmungen dieses Paragraphen keine Bedenken vorliegen und daß die Bedenken lediglich auf geschäftstechnischem Gebiete liegen in Bezug auf die Belastung der unteren Verwaltungsbehörden, und daß allerdings diese Bedenken in gewissem Grade bestätigt werden können durch die Zahlen, die ich Ihnen für den Umfang der Geschäfte der Knappschafts⸗Berufsgenossenschaft mitgetheilt habe. Ich habe aber ferner auch ausdrücklich ausgeführt, meine Herren, daß ich die Ein⸗ wände, die die Berufsgenossenschaften, namentlich vom Standpunkt der Bevormundung, gegen diesen Paragraphen der Kommissions⸗ beschlüsse erheben, nicht für berechtigt anerkennen kann, und ich glaube, daß diese Einwände auch die verbündeien Re⸗ gierungen 1 als berechtigte nicht anerkennen würden, und ich habe endlich ausdrücklich befürwortet, in jedem Falle den Antrag Stumm anzunehmen, der dem behandelnden Arzte die Möglichkeit giebt, gehört zu werden. Ich kann deshalb zu meinem dauern auch den Ausführungen des Herrn Abg. Freiherrn von Richthofen in diesem Punkte nicht folgen, denn der behandelnde Arzt kann entweder schriftlich oder mündlich gehört werden. Beide Wege sind möglich, und er braucht selbstverständlich garnicht ge⸗ bört zu werden, wenn bereits der Verletzte selbst ein Attest des ihn behandelnden Arztes eingereicht hat, was die Sachlage gegenüber der Berufsgenossenschaft vollkommen klarlegt. Auch so weit kann ich nicht gehen, zuzugestehen, daß durch den Kommissionsbeschluß eine neue behördliche Organisation geschaffen würde. Denn immerhin würde sich, wenn man den Antrag annimmt, die große Anzahl der Fälle vertheilen nicht nur auf die Landrathsämter u. s. w., sondern z. B. in Preußen auf alle die Magistrate in Städten bis zu 10 000 Einwohnern, und nach der Bestimmung des § 109 des Gesetzentwurfs wäre es sogar zulässig, durch eine Anordnung der höheren Ver⸗ waltungsbehörde in Preußen auch noch andere Behörden zu bezeichnen wie die Magistrate der Städte bis zu 10 000 Einwohnern, welche die Funktionen aus 8 57 der Kommissionsbeschlüsse wahrzunehmen hätten. Ich halte es beispielsweise persönlich immer noch für besser, daß der Gemeinde „Vorsteher auch einer kleineren Stadt wie von 10 000 Seelen einen Verletzten über seine Ansprüche mündlich hört, als wenn derselbe andernfalls in die Hände eines Winkelkonsulenten fällt. Abg. Hilbck e(nl.) spricht sich für den Artrag Stu der einzige berechtigte Kern in den Vorschlägen 1.. . 5 Von Jahr zu Jabr mehr würden die ersten Festsetzungen der Beruss⸗ genossenschaften als richtig anerkannt und immer geringer würde die Zahl der Berufungen. Das komme daher, weil die Berufsgenossen⸗ schaften in diesem ersten Zeitraum der Gültigkeit des Gesetzes die nöthigen Erfahrungen gesammelt hätten. Augenblicklich würden 75 % aller Bescheide bestätigt. Die übrigen Vorschläge der Kommission seien keine Verbesserunger, sondern eine wesentliche Verschlechterung des bisherigen Zustandes für die Arbeiter. Die Durchschnittszahl, die der Abg. Roesicke anführte, habe keine Bedeutung; es komme auf die wirkliche Zabl der bei jeder Berufsgenossenschaft vorkommenden Fälle an,. C.“ Fügre 8e, e 500 Fälle in einer Sitzung u ntscheidung gebracht w. f fs Lresegiee g g erden, so bei der Knappschaftsberufs⸗ „Abg. Dr Hitze: Ich bedauere mit dem Staatssekretä Urbeber des Antrages, unser Kollege Trimborn, beche 8e. 5 hier zu sein und das Kompromiß mit der Wärme, die wir an ihm gewohnt sind, zu vertheidigen. Äber die Begründung, welche Herr Roesicke gegeben hat, kann doch auch nicht verfehlen, großen Ein⸗ druck iu machen. Der verletzte Arbeiter weiß unter dem heutigen Verfahren überhaupt nicht, welcher Beurtheilung sein Unfall unterliegen wird; er bekommt schließlich nichts als ein Stück Papier in die Hand. Es macht mir einen eigen⸗ thümlichen Eindruck, daß die Berufsgenossenschaften sich so energisch dagegen wehren, daß ihnen in ihre Akten, in ihre Karten hineingesehen wird. Dem Arbeiter fehlt die personliche Fühlung mit den Berufs⸗ genossenschaften; es geht heute altes bureaukratisch zu, es fehlt das eischenglleh amiscen., .S.. und den Arbeitern. g richtige Hilfe würde die Fest Sesresaze esfeh. Festsetzung der Renten durch das An der weiteren Debatte betheiligen sich wiederholt der Abg. Hoch, der seiner Verwunderung darüber Ausdruck giebt, daß das Zentrum jetzt den Antrag Trimborn, d. h. das von der Kommission vorgeschlagene Kompromiß im Stiche zu lassen scheine, und daß die Vertreter der einseitigen Rechte der Berufs⸗ genossenschaften kein Gefühl für Anstand, Gerechtigkeit und Billigkeit hätten, — eine Bemerkung, die ihm eine Rüge des Präsi⸗ ö“ Grafen von Ballestrem einträgt, — der Abg. Schmidi⸗Elberfeld (fr. Volksp.), der konstatiert, daß seine Freunde schon in der Kommission gegen die beiden Absätze ge⸗ stimmt hätten und dies auch jetzt thun würden, und daß iche h Abge epenis, nich gesprochen werden könne, . o-g. icke⸗Dessau und Freiherr von . Die sozialdemokratischen A b8 hta een Anträge Stumm angenomn
Be⸗
schläge erledigt sind. “
Iu“
Nach 7 Uhr wird die weitere Berathung auf Mi woch 1 Uhr vertagt. (Vorher dritt af Mitt⸗ vorlage). M. (Weetes binte Heres6 Postdampfer⸗
fadsise82 Literatur.
Geschichte des Sozialismus und Komm von Plato bis zur Gegenwart. Von Professor Urmn Adler. I. Theil: Bis zur französischen Revolution. Verlag vrn C. L. Hirschfeld, Leipzig Preis 8 ℳ. — Dieses Werk bildet 18 dritten Band der ersten Abtbeilung „Volkswirthschaftslehre“ des Professor Dr. Max von Heckel herausgegebenen „Hand⸗ und Lehrbuchs der Staatswissenschaften“, des größten derartigen Sammelwerkes, d 8 wir, abgesehen von lexikographischen Publikationen, in der siaats. wissenschaftlichen Literatur besitzen. Der Verfasser behandelt darin die Geschichte des Sozialismus und Kommunismus in der Eat. wickelung der Völker des abendländischen Kulturkreises zum ersten Male nach wissenschaftlichen Gesichtsvunkten und auf durchaus anderen Grundlagen als den für solche Darstellungen überlieferten: nicht alz eine Spezialgeschichte sozialistischer Ideen und Bewegungen, sondern als eine Geschichte jener Richtungen in ih er Verflechtung mit dem wirthschaftlich⸗sozialen System jeder Zeit. So bietet er in Wirklich⸗ keit nicht nur eine Geschichte des Sozialismus und des Kommunismuz sondern auch eine Geschichte der sonjalreformerischen Bestrebungen und — in gewissen Grenzen — eine Geschichte sogar der sozialen Zustände der Zeiten. Zu einer solchen Darstellung, die viel lehrreicher als die bisher veröffentlichten Abbandlungen über die kommunistischen und soztalistischen Ideen und Bewegungen ist, war allerdings niemand mebhr berufen als Adler, der in seinen Schriften und in seiner prak⸗ tischen Thätigkelt sich wie kein Anderer mit sozialen Fragen befaßt bat. Die Eintbeilung des Stoffes ergab sich für ihn aus den beiden Entwickelungsphasen, welche die sozialistische Idee durchlaufen hat In der ersten Phase tritt der Sozialismus wesentlich nur als Bewegung im Reiche des Geistes auf, als Konsequenz philosophischer und religiöser Spekulationen, und wird darum nur ganz ausnahmsweise das Ideal weiterer Kreise; in der zweiten Epoche dagegen ergreift die so. ialistische Idee die Massen und wird zum Selbstzweck, wo sie dann als soziale Philosophie der modernen Arbeiterklasse zur Vertretung ihrer An⸗ sprüche auf wirthschaftliche und politische Macht dient: bier wird das sozialistische Gesellschafteibeal zum Kitt der Massen, als Illusion hinter der als Thatsache die heutige Arbeiterfrage steht, die aber nicht bloß als ökonomisches, sondern im weitesten Sinne auch als Macht⸗ und Herrschafts⸗, ja als Kulturproblem überhaupt aufgefaßt werden muß. Die Darstellung der sozialistischen Bewegung der ersten Art bildet den Inhalt des vorliegenden Bandes; sie wird bis an die Schwelle der Zeit geführt, wo der Sieg der kavpitalistischen Pro⸗ duktionsweise errungen wird: also in der Technik bis zur Einführung des Fabriksystems, in der volitischen Oekonomie bis zur Einrichtung der bürgerlichen Gesellschaft. Der Verfasser charakterisiert den Kom⸗ munismus und Sozialismus in seinen verschiedenen Epochen dieser ersten Entwickelungsphase, deren er fünf annimmt, als Konsequenz ethischer Reformbewegungen im griechischen Alterthum, religiöser Bewegungen im jüdischen und christlichen Alterthum, christlich⸗reformatorischer Tendenzen im Mittelalter, des Lebensideals von Renaissance und Humanismus im 16. und 17. Jabrhundert, naturrechtlicher und weltbürgerlicher Ideale im 18. Jahrhundert bis zum Be⸗ ginn der französischen Revolution. In dem ersten, der ethischen Reformbewegung im griechischen Alterthum gewidmeten Ab⸗ schnitt werden u. a. die solonische Gesetzgebun; (Aufhebung der Schuldknechtschaft, Herabsetzung der Hypothekenschulden um 27. %) und die Sozialpolitik des griechischen Alterthums, die sozialistischen Ideen in Athen, Plato's Kommunismus und Zeno's idealistischer Anarchismus kritisch gewürdigt. Die ethische Rform⸗ bewegung, die Staatsideale jener Epoche waren bekanntlich aristo⸗ kratischen Inhalts, gerichtet gegen die unerträglich gewordenen Zu⸗ stände einer zur Ochlokratie entarteten Volksherrschaft. Ob der Demokratie, gemäß der Menschennatur und anderen Umständen, immer das Loos blüht, in die Ochtokratie auszumünden, ist eine Frage, die man sich heute oft garnicht stellt, die aber in unseren Tagen kaum weniger akut ist als in dem Athen des 5. Jahrhunderts v. Chr. Zur christlichen Zeit übergehend, schildert der Verfasser die Entwicklung, den Auf⸗ schwung und den Durchbruch der christlichen Idee wieder überaus an⸗ schaulich. Im griechischen und römischen Alterthum ist die Sozialpolitik Gelegenheitepolitik gewesen, und wurde jeweils aufgenommen, wenn die Massen die Minderheit bedrängten. Prinzipiellen Charakter gewinnt erst die christliche Sozialpolitik. Das Christenthum hatte, wie Adler ausführt, in jener Gestalt, in der es gesiegt hatte, mit Sozialismus nichts zu thun; es will keine andere Produktionsordnung, nicht Auf⸗ hebung des Privateigenthums, sondern Beibehaltung desselben, da nur unter dieser Voraussetzung Bethätigung der Nächstenliebe möglich sei. Immerhin schließt die Uebung des christlichen Gedankens unter Umständen auch eine gewisse Regelung der Produktion ein, wie im Mittelalter die Sozialpolitik insbesondere in den Städten zeigt. Der Verfasser behandelt diese und die Sozialpolitik auf dem Lande weiterhin die Orden und die sozialen Erhebungen bis zu den Wieder⸗ täafern. Im nächsten Abschnitt verweilt er, nachdem er den Einfluß der Renaissance auf die Entwicklung der sozialen Ideen erörtert hat, länger bei Toomas More: mit vollem Recht, denn dessen sohziale Kritik war eine Quelle, aus der alle folgenden schöpften. Nach More würdigt er Rabelais, Campanella's „Sonnenstaat“ und den Jesuiten⸗ staat in Paraguay, auch dessen Einrichtung als Ausfluß des Bildungs⸗ ideals von Renaissance und Humanismus bezeichnend. Was im 16. und 17. Jahrhundert „Ideale“ waren, ist auf dem Kontinent im 18. in England schon im 17. Jahrhundert ein „Recht“, ein „Naturrecht“ geworden. Adler schildert die sozialen Bewegungen, die unter der Herrschaft desselben in England aufkamen, nachdem er vorher die Produktionswirthschaft des Patrimonial⸗ und Polizeistaats dargelegt hat, und läßt dann die Geschichte des naturrechtlichen Sozialismus in Frankreich, sowie zum Schluß eine Darlegung der politischen Ideen⸗ gänge Lessing's folgen. Das Buch ist fesselnd geschrieben; sein Verfasser verräth eine seltene Beherrschung des gesammten Stoffes, zu der sich noch ein freier Blick und ein nüchternes Urtheil gesellen. In einem Anbang findet sich eine reichhaltige Bibliographie über die kommunistischen und sozialistischen Jbeen und Bewegungen der im vor⸗ liegenden ersten Theil behandelten Epochen. Der zweite Theil des Werkes soll eine Darstellung der sozialen Ideen, von denen die französische Revolution bewegt war, sowie der Geschichte des Soztalismus und Kommuntsmus im 19. Jahrhundert bringen.
— Die Deportation, ein modernes Strafmittel. Von Dr. Oskar Priester. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Preis 2 ℳ — Diese Schrift behandelt ein längere Zeit in Deutschland mit großer Lebhaftigkeit erörtertes, gegenwärtig aber anscheinend als erledigt anzusehendes Problem. Der Verfasser schildert die Nachtheile welche für das Gemeinwohl aus der Ueberfüllung der Gefängnisse und Zuchthäuser entspringen, und tritt für die Einführung desjenigen Strafmüttels ein, dem die Theoretiker und Praktiker in Deutschland äußerst wenig geneigt gegenüberstehen: des Mittels der Deportation in der Form strafrechtlicher Detinierung und späterer Ansiedelung des Verbrechers an überseeischen Plätzen. Die mannigfachen Einwendungen, welche in der Literatur wie auf Kongressen gegen die Einführung der Deportationsstrafe für deutsche Verbrecher geltend gemacht worden sind, sucht der Verfasser zu widerlegen. Er will die Deportation im wesent⸗ lichen auf Gewohnheitsverbrecher und auf einen Zeitraum von 6 bis 20 Jahren beschränkt sehern, dem Deportierten Gelegenheit gegeben wissen, durch Arbeit allmählich ein neuer, ehrsamer Mensch zu werden, unter Umständen auch Grundeigenthum zu erwerben und eine Familie zu begründen. Auf diese Weise will er einerseits die deutsche Heimath von der Uebermenge der sozial werthlos gewordenen Individuen befreien und andererseits auch diese Elemente noch da nutzbar machen, wo sie unter neuen Lebensbedingungen von neuem brauchbar werden können. Er sieht die deutschen Besitzungen in Afrika, namentlich in Südwest⸗Afrika, für besonders geeignet zur Anlegung solcher Straf⸗ kolonien an und erachtet die finanziellen Bedenken, welche gegen die Deportatton ins Feld geführt werden, für unhaltbar.
Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Mittwoch, den 9. Mai
Anzeiger.
1900.
er de Machrichten für Handel und Industrie“.)
8,I. entsprechenden Bestimmungen, die Transportsteuer außer für
Reisende und 8 Felerdeerrehe sowie zu Lande ein⸗ und ausgehenden Waaren neu ge⸗
regelt worden. Im ausgehende
1) Erze
3) Leere Gefäße 8 4) Waaaren aller Art und geprägtes Geld
1) Eisenerz,
2) Sonstige Erze .. . . 3) Steinkohlen und Kokes . 4) Kalk, Zement, Pflasterungsmaterial,
5) Eisen und Ingots . 6) Blei in Mulden und Kupfermatte .
öJbF 9) Getreide und Wiin.. 88 Leere Gefäße..
11
2) Sonstige Erze 3) Steinkohlen und Koks
Handel und Gewerbe. im Reichsamt des Innern zusammengestellten
Spanien. In Spanien ist durch ein am 25. März
ansportsteuer. 1 9 unter Aufhebung der bisher gültig
in Kraft getretenes Gesetz, für im Inland beförderte Waaren auch für die im
Verkehr über See wird die Steuer für ein⸗ und
Waaren nach Maßgabe des nachstehenden Tarifs erhoben: Beim
Abladen Aufladen für die Tonne zu 1000 kg Pesetas Pesetas Schiffahrt erster Klasse: jeder Art, Steinkohlen und Koks, Düngestoffe, Kalk, Zement, Pflasterungsmaterial, Baumaterial aus Thon und Zement.. —) Ordinäres Sal.
Schiffahrt zweiter Klasse: Abfälle von der Eisen⸗ fabrikation und Eisenkies..
—+
Baumaterial aus Thon und Zement
—
7) Ordinäres Salz ...
88888 888
S bo co bo oo S 8.S.
S
Sonstige Waaren und geprägtes Geld Schiffahrt dritter Klasse:
1) Eisenerz. Abfälle von der Eisen⸗ fabrikation und Eisenkies.. 2
Kalk, Zement, Pflasterungsmaterial, Baumaterial aus Thon und Zement ) Eisen und Ingots.. Blei in Mulden und Kupfermatte. Ordinäres Salz.. Düngestoffe.. Wein.
Getreide und
Eöb
Sonstige Waaren und geprägtes Geld
Bemerkungen. 14“
Für die Zwecke der Einziehung dieser Steuerbeträge wird die Schiffahrt in drei Klassen eingetheilt; erste Klasse die eigentliche Küstenschiffahrt, also die, welche von einem Hafen zum anderen der Halbinsel sich vollzieht; zu dieser Klasse wird auch die Schiffahrt mit den Canarischen Inseln und spanischen Besitzungen gerechnet; 8
zweite Klasse: die Schiffahrt zwischen den genannten Häfen und denen der übrigen Länder Europas, mit Einschluß der asiatischen Küsten am Mittelmeer und der afrikanischen am Mittelmeer und Atlantischen Ozean bis Kap Bojador; 4 .
dritte Klasse: die Schiffahrt zwischen den spanischen Häfen und denen aller übrigen, im Voraufgehenden nicht erwähnten Länder.
Unter „Düngestoffen“ sind auch verstanden: salpetersaures und schwefelsaures Natrium, schwefelsaures Kali, Staßfurter Salze, phos⸗ phorsaures Kalcium, Superphosphat⸗Kalk und Chlorkalium.
Von der Transportsteuer befreit sind u. a.: Waaren, welche in den Hafen nur umgeladen oder infolge Havarie oder anderer zwingender Gründe ab⸗ und wieder aufgeladen werden; Lebensmittel und sonstiger Proviant für die Schiffe, in denen die Verschiffung stattfinden soll; Waaren auswärtiger Herkunft, die durch spanisches Gebiet transitieren, sowie Waaren spanischer Herkunft, die durch fremdes Gebiet transitieren, um nach Spanien zurückbefördert zu werden. Die Entrichtung der Steuer hat, sowohl bei der Auf⸗ wie bei der Abladung, durch die Kapitäne und Konsignatäre der Schiffe, beziehungsweise die den Transport bewerkstelligenden Agenturen zu
geschehen. “ Waarenausfuhr, Bergbau und Salpetergewinnung Chiles.
Ueber die Ausfuhr Chiles im Jahre 1899 liegen die Zahlen noch nicht vor. Im Jahre 1898 stellte sich dieselbe im Vergleich mit dem Vorjahre wie folgt: 1“
1897 1898
Waarengattungen Werth in Pesos Erzeugnisse des Bergbaues. .116 413 411 126 742 611 der Landwirthschaft 10 167 246 13 190 194 8 der Industrie 3 945 879 4 560 917 snöZZ““ 232 374 200 796 Thiere und thierische Erzeugnisse. 2 847 842 6 263 315 Gemünztes Geld. . . 422 901 14 041 766 Zusammen eeinschließlich 11ö1*“ Ein⸗ und wiederausgeführte Waaren 229 661
Geld 11“ Ueberhaupt . 136 631 220 168 009 431 Trotz der bedeutenden Steigerung der Kupferpreise hat sich der
Betrieb der Kupferbergwerke im Jahre 1899 nicht in dem Mase ent⸗ wickelt, wie erwartet werden konnte. Ueber die Höbhe der Kupfer⸗
anderer 185 214 874 1 207 410
208 936
166 213 654 1 626 116
ausfuhr im Jahre 1899, über welche amtliche Angaben noch nicht Nach Angabe von Jackson Jahre 1899 552 097 spanische Zentner Kupfer
vorliegen, sind die Meinungen getheilt.
Brothers wurden im ausgeführt gegen 554 538 spanische Zentner im Jahre 1898.
Die Produktion der Silber⸗
abgenommen. Fast sämmtliche Boraxablagerungen sind in
welche über ein Kapital von 1 200 000 Pfd. Sterl. verfügt. Die Lage der Kohlenminen,
650 000 Tons geschätzt. Der Verbrauch von
1899. Hiervon wurden in gegen 24 154 140 spanische Zentner im Jahre 1898, einigten Staaten von Amerika 3 350 659 spanische 3 094 922 spanische Zentner im
und Goldminen hat im Jahre 1899
die Hände der Consolidated Borate Company Limited in London übergegangen,
namentlich derjenigen in Lota und Coronel ist eine gute. Die Gesammtproduklion der Minen in Lota, Coronel, Lebu und Arauko im Jahre 1899 wird auf 600 000 bis
Salpeter stieg von 27 683 222 spanischen
Zentnern im Jahre 1898 auf 30 711 993 spanische Zentner im Jahre Europa 26 761 650 spanische Zentner in den Ver⸗ Zentner gegen Jahre 1898 und der Rest in anderen
Europa 23 433 320 spanische Zentner Salpeter verbraucht, davon allein 10 054 450 in Deutschland, 5 585 780 in Frankreich, 3 398 710 in Belgien, 2 481 010 in Großbritannien und 1 576 190 in den Niederlanden. Die Produktion von Salpeter belief sich im Jahre 1898 auf 28 957 956 spanische Zentner gegen 25 669 048 spanische Zentner im Vorjahre. Die Ausfuhr von Salpeter stieg von 28 051 758 spanischen Zentnern im Jahre 1898 auf 30 358 098 spanische Zentner im Jahre 1899. Die sichtbaren Vorräthe an Salpeter in Europa betrugen am 31. Dezember 1899 743 250 spanische Zentner gegen 713 710 spanische Zentner im Jahre 1898.
Die Vorräthe an Jod sollen so bedeutend sein, daß sie den Ver⸗ brauch für vier Jahre decken könnten. Die Vereinigung von Salpeterproduzenten hält die Preise jedoch auf einer erheblichen Nutzen abwerfenden Höhe. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls in
Valparaiso.)
Chiles Landwirthschaft.
Seit dem Jahre 1855, in welchem die hypothekarische Belastung des Grundbesitzes in Chile gesetzlich geregelt wurde, sind für 160 Millionen Pesos Pfandbriefe aufgenommen worden. Die Zinsen betragen 7 oder 8 %, wozu noch 2 % Amortisation hinzu⸗ kommen. Der Gesammtberrag der zu zahlenden Zinsen beläuft sich im Jahre auf 15 Millionen Pesos.
Die Verschuldung der ländlichen Grundstücke wird hauptsächlich auf den Weinbau zurückgeführt, der den gehegten Erwartungen durchaus nicht entsprach. Der Wein kommt größtentheils unab⸗ gelagert und in großen Mengen auf den Markt und wird zu sehr billigen Preisen verkauft. Dagu kommt, daß der chilenische Wein bei vielen Personen Magenstörungen und Leberleiden verursacht. Außerdem haben die schlechten Ernten der letzten Jahre und die wenig günstigen Absatzbedingungen viel zur Verschuldung des Grundbesitzes beigetragen. Den schlechten Ernten entsprechend, war auch die Aus⸗ fuhr in den letzten Jahren gering. Einen Ueberblick über die Ausfuhr in den letzten acht Jahren ergiebt die folgende Tabelle: Jahr Weizen Gerste
1891 13 852
1892 13 152
1893 26 702
““ 37 857
1895 . 55 906
1896 51 170
1897 72 394 18 487
L11P1111öö6“ 17 962. Die Ernte des Jahres 1899, deren Ergebnisse noch nicht festgesetzt sind, ist infolge der großen Regengüsse im Winter und der Ueber⸗ schwemmung weiter Landstrecken eine mäßige geblieben. 3 Der Absatz der Landesprodukte ist durch den Mangel an Eisen⸗ bahnen, Chausseen oder überhaupt guten Fahrstraßen sehr erschwert. Wo der zweirädrige Ochsenkarren nicht zu gebrauchen ist, sind Maul⸗ esel oder Esel die einzigen Transportmittel. Infolge der nicht ausreichenden Verkehrseinrichtungen zwischen den einzelnen Theilen Chiles ist das Land zur Deckung des an Schlachtvieh auf Argentinien angewiesen. aus Argentinien 16 935 Schafe im 42 505 Rinder im Werthe von 3 301 720 Pesos eingeführt.
in Tonnen
“ 145 802 185 963 116 235 78 571 137 565
5 11656 5 4
des Weinbaues aus Chile stellte sich im Jahre 1898, wie folgt: Gegenstand Maßstab Menge Werth in Pesos C6C““ 17 962 1 616 759 Gerste, geröstet.. 38 823 Bohnen.. 1 163 211 219 863 576 305 201 907 102 994 7 696 460 66 180 203 934 189 514 911 515 129 392 561 545 92 861 e1 154 340 Rindsbörner.. 249 419 Rindshäute .. . b 1 345 669 Wolle, gewöhnliche 2 414 098 Merinowolle .. . 525 822 Ebeee] 3 102 888 Wein in Flaschen. 66 118 MWeeiin in Fässern Der Anban Lon
Johannisbrot 88 Mehl
Dutzend 7918 Liter 213 381
nommen.
auf den Wege⸗ und Eisenbahnbau, bedingungen ꝛc. beziehen.
in Valparaiso.)
Einfuhr von Chemikalien nach Uruguay. Die deer in Uruguay ziehen Aetznatron der vor. Eingeführt wurden: 8 1895 1896 1897 Tonnen zu 1000 kg Sodaasche 460 493 328 vC“ 824 437 487 Die für Sodaasche gegebenen Zahlen sind die Mengen, in der Statistik unter der auch Sodakrystalle umfassenden „gewöhnliche Soda“ nachgewiesen sind. licher Soda aus Deutschland, Frankreich und Italien stellte si folgendermaßen: 5 8 1896 1897
Kilogramm Deutschland 150 5 195
* — 32 660 Italien. C11“““ 16 500
Rubr
geringen, aus Argentinien eingehenden Menge, welche
zweifellos britischer Herkunft ist. Sodakrystalle werden aus Großbritannien Kleidern eingeführt. Ein bedeutender Einfuhrhändler,
auf etwa 256 t. demnach nur auf 72 t im Jahre 1897
bezüglich des Jahres 1897 Zweifel gesetzt werden. Schwefelsaures Kupferoxyd fervitriol)
Ländern verbraucht. In
den ersten neun Monaten 1899 wurden in
folgenden Mengen eingeführt:
Bedarfs Im Jahre 1898 wurden Werthe von 78 965 Pesos und
Die Ausfuhr an Erzeugnissen der Land⸗ und Viehwirthschaft und
Zur Aufbesserung der schlechten Lage der Landwirthschaft sind dem chilenischen Kongresse zahlreiche Gesetzentwürfe vorgelegt worden, welche sich auf Herabsetzung des Zinsfußes für die Hypothekenbriefe,
auf Verbesserung der Export⸗
(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsuls
welche
Die Einfuhr von gewöhn⸗
Aetznatron kommt ganz aus Großbritannien, mit Ausnahme einer gleichfalls
jum Waschen von welcher etwa 64 t davon erhielt, schätzt die Gesammteinfuhr an krystallisierter Soda Die eingeführte Menge an Sodaasche würde sich belaufen haben, weshalb in die Genauigkeit der Angaben in der Statistik für gewöhnliche Soda, worunter Sodaasche und krystallisierte Soda begriffen sind, wenigstens
wurd
Sodaasche
ik b
1895 1896 1897 Tonnen zu 1000 kg 1 55
Frohbhritanieene 9 Henkschland. .. . . ““ 15 den Vereinigten Staaten von Amerika 23 Frankreich 8 11“ 13 8 139 106.
16“ Zusammen einschl. aus anderen Ländern.
Doppeltkohlensaures Natron (britischer und zum geringen theil deutscher Herkunft) wird nur in geringem Umfange eingeführt und ist in der Statistik nicht getrennt nachgewiesen.
In Chlorkalk besteht nur ein unbedeutender Handel. Im Jahre 1897 wurden 1740 kg eingeführt, 1080 kg aus Grozbritannien und 660 kg aus Frankreich. Es wird meistentbeils in der Papier⸗
fabrikation gebraucht. Säuren kommen hauptsächlich vom europäischen Festlande, da
augenscheinlich für diese Erzeugnisse dort billigere Frachten zu erlangen sind als in Großbritannien. Es wurden eingeführt: 8 1896 1897
1895 Aus 1000 kg 44,6
hböö11161868686— 100,3 rniien .. . . . . .. 13,3 9,2 lee8 4 1111“ 6 b8.8658. 6 Zusammen einschl. aus anderen Ländern 124,4 156,9 Schwefelsäure bildet den Haupttheil der vorgedachten Ein⸗ fuhr, indessen ist Salpetersäure und Salzsäure vor einiger Zeit in größeren Mengen als früher eingeführt worden, nachdem ihre Ver⸗ wendung nach Vermischung mit vier Theilen Wasser zum Ueberstreichen des Putzes der Außenwände von Häusern in die Mode gekommen ist, wodurch dem Putz eine dem Wetter Widerstand leistende Oberfläche verliehen und ein Farbanstrich entbehrlich gemacht wird. Gelatine, welche zum Versteifen der Brühe in Büchsen mit Ochsenzungen verwandt wird, ist in bedeutendem Umfange deutsches Fabrikat. Deutsche Fabrikanten bieten sie, wie verlangt, in Tafeln von einer halben Unze Gewicht an, von welchen gerade eine für eine Büchse genügt; britische Fabrikanten wollen sie weder in diesen kleinen Tafeln, noch in den verlangten billigen Sorten herstellen. (Nach dem
zsterreichischen Handelsmuseum.) “
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7
8. b
Wirthschaftliche und kommerzielle Lage Persiens
im Jahre 1899. 8 Die wirthschaftliche Lage Persiens gestaltete sich im Jahre 1899 nicht günstig. Der Mangel an Wasser führte in vielen Theilen des Landes zu mangelhaften Ernten und zur Vertheuerung der Lebens⸗ mittel. Die Landwirthschaft wird auch in Persien, wo der Landwirth der Einführung landwirthschaftlicher Maschinen und Geräthe noch ab- geneigt ist, auf wenig rationelle Art und Weise betrieben. Die Getreideernte war im allgemeinen geringer als in den früheren Jahren, sodaß auch das Getreideausfuhrgeschäft litt. Die Reisernte, welche im Jahre 1899 ebenfalls hinter dem Ertrage der früheren Jahre zurückblieb, ist im nördlichen Persien groß genug, um den Bedarf der Gegend zu decken und noch eine Aus⸗ fuhr von etwa 3 bis 4 Millionen Mark zu ermöglichen. Dagegen sind die Südprovinzen theilweise auf die Einfuhr von Reis aus Indien angewiesen. Auch Seide ist im Jahre 1899 weniger geerntet worden als im Vorjahre. Für die Ausfuhr nach europäischen Märkten kommt nur die in den Provinzen Gilan und Chorasan gewonnene Seide in Be⸗ tracht, während die geringwerthigen Produkte der Provinzen Kirman, Besd. Irak u. s. w. im Lande selbft verbraucht werden. Seiden⸗ abfälle werden auch nach der Türkei, nach Rußland und Frankreich ausgeführt. Die Opiumernte war eine gute. Die jährliche Ausfuhr be⸗ trägt etwa 3500 Kisten, welche je 60 kg schwer sind und einen Werth von etwa 1400 ℳ repräsentieren. Die Baumwollernte in den Provinzen Masanderan und Chorasan und in den Distrikten von Isfahan, Kerman, Yesd und Hamadan blieb ebenfalls gegen das Berjahr zurück. Die jährliche Auzsfuhr von Baumwolle aus Persien, welche kurzfaserig ist, wird auf 45 000 dz geschätzt, wovon eiwa die Hälfte nach Rußland und der Rest größtentheils nach Indien geht.
hauptsächlich in den Provinzen
Die Wollproduktion wird Chorasan, Aserbeidjan, Kurdistan, Farsistan und Luristan betrieben; sie beläuft sich auf etwa 35 bis 40 000 dz. Die Ausfuhr richtet sich hauptsächlich nach Rußland (aus Chorasan), nach Frankreich (aus Kurdistan) und nach Indien (aus Farsistan).
Das Ausfuhrgeschäft in getrockneten Früchten (Rosinen,
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8 üssen, Pistazi V 4—
4⁴ Zuckerrüben hat, da Klima, Boden⸗ und Mandeln, Wallnüssen, Pistazien und Aprikosen) nach Rußland, dessen Arbeiterverhältnisse für den Anbau günstig liegen, bedeutend zuge⸗
durchschnittlicher Jahreswerth auf 4 ½ Millionen Mark geschätzt wird, war sehr lebhaft.
Rindshäute, Schaf⸗und Ziegenfelle (für etwa 300 000 ℳ) werden größtentheils nach Rußland versandt.
In der Einfuhr Persiens nehmen die Baumwollwaaren die erste Stelle ein. Eingeführt werden dieselben aus Großbritannien (für etwa 12 Millionen Mark), Rußland, Indien und neuerdings auch aus den Niederlanden. Die russischen Baumwollwaaren sind geringerer Qualität und bewerthen sich etwa ebenso hoch wie die englische Einfuhr.
Wollwaaren werden aus Großbritannien, Deutschland, Oester⸗ reich⸗Ungarn und Rußland eingeführt. Die Gesammteinfuhr beziffert sich ungefähr auf jährlich 2 Millionen Mark. Guten Absatz finden halbwollene Stoffe wie Serge und Kammgarn, hauptsächlich in schwarzen, dann auch in hell⸗ und dunkelblauen und grauen Farben. Auch und karrierte Stoffe zu Beinkleidern werden viel verkauft.
Thee lchinesischer und indischer) wird jährlich im Werthe von 3 bis 4 Millionen Mark in Kisten zu ungefähr 45 kg eingeführt.
An der Zuckereinfuhr betheiligten sich Rußland, Frankreich, Oesterreich⸗Ungarn, Deutschland und neuerdings auch Egypten. Die Einfuhr nach dem Norden Persiens, wo russischer Zucker den Markt beherrscht, soll sich auf etwa 26 Millionen Kilogramm im Werthe von ungefäh: 16 Millionen Mark belaufen, während die Einfuhr aus den übrigen Ländern zusammen nur auf 5 ½ Millionen Mark geschätzt wird.
Eisen wird nach Persien aus Rußland sowohl wie aus Groß⸗ britannien in Gestalt von Eisenblech eingeführt, welches zur Be⸗ dachung von Häusern verwandt wird. Der Werth der russischen Ein⸗ fuhr wird auf 160 000 ℳ und derjenige der englischen Einfuhr auf etwa 500 000 ℳ geschätzt. .
Kupfer, welches von den einheimischen Schmieden zu Koch⸗ und Wirthschaftsgeräthen verarbeitet wird, wird hauptsächlich aus Groß⸗ britannien eingeführt. Die jährliche Einfuhr soll einen Werth von 400 000 ℳ baben. 8
An Glaswaaren werden hauptsächlich Fensterglas, Spiegel, alle Arten Gläser und vor allem Theegläser und Lampenzylinder ein⸗ geführt. Während die besseren Qualitäten aus Deutschland und Böhmen eingeführt werden, beherrscht Rußland den Markt in Fenster⸗
glas, Theegläsern und billigeren Glaswaaren. Die Einfuhr von