Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Berlin, Mittwoch, den 16. Mai, Abends.
§ 117.
Insertionspreis für den Kaum einer Druckzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Amtsgerichtsrath a. D. Hermann Schneider zu nsterwalde, dem Ober⸗Postdirektions⸗Sekretär a. D., Rech⸗ ngsrath Wicht zu Breslau, dem Ober⸗Postsekretär a. D., chnungsrath Buschmann zu Berlin, den Postmeisteen D. Mönnighoff zu Lüdinghausen, Arburg zu Ruhla, zher in Allstedt, Wilsky zu Laurahütte und Sers ven Charlottenburg, bisber in Königs⸗Wusterhausen, den Rothen dler⸗Orden vierter Klasse, dem Oberstleutnant a. D. Dorsch zu Jena, bisher Vor⸗ und des Artillerie⸗Depots in Thorn, den Postdirektoren a. D. onsbach zu Waldshut und Buhse zu Bad Oeynhausen n Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Telegraphen⸗Sekretär a. D. Nedderhuth zu Ham⸗ rg, den Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten a. D. Bogner und iedel zu eeeen a. M., Voigt zu Swinemünde und seiecke zu Breslau, dem Eisenbahn⸗Stations⸗Assistenten a. D. lömer zu Kalk im Landkreise Köln und dem Eisenbahn⸗ Verkmeister a. D. Kathe zu Kolonie Daheim im Kreise auch⸗Belzig den Königlichen Kronen Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Hildebrandt zu Groß⸗Freden im Kreise Alfeld und Hoffzimmer zu Nieder⸗Dollendorf im iegkreise den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗ rdens von Hohenzollern, dem früheren Materialiensteiger, jetzigen Amtsvorsteher Friedrich Kummer zu Charlottenbrunn, dem Kreischaussee⸗ Aufseher Gottschalk zu Gonna im Kreise Sangerhausen, den Maschinenwärtern Gerhard Ohletz zu Meiderich im Kreise Ruhrort und Wilhelm Wilms zu Oberhausen im Kreise Mülheim a. d. Ruhr, dem Wirthschaftsvogt Anton Hoffmann zu Bertholdsdorf im Kreise Striegau und dem Hofmann Gottfried Tolkmitt zu Raade im Kreise Heiligen⸗ beil das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie dem Werkmeister Bernhard Brüggeboes zu Hildes⸗ heim die Rothe Kreuz⸗Medaille dritter Klasse zu verleihen.
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Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: die Ernennung des nichtständigen Mitglieds des Patent⸗ amts, Direktors der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt, Professors Dr. Hagen auf weitere fünf Jahre zu erstrecken. 8 S8 8 8 88 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Sanitätsrath Dr. Meinel in Metz zum Kaiserlichen Regierungs⸗ und Medizinalrath in der Verwaltung von Elsaß⸗Lothringen zu ernennen. 98 8
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8 “ Erlaß, 8 betreffend Einstellung von Einjährigfreiwilligen in die Stammkompagnien der Marinetheile in Kiautschou.
1) Tropendienstfähige Einjährigfreiwillige dürfen behufs Ueberweisung an das See⸗Bataillon oder an das Matrosen⸗Artillerie⸗Detachement Kiautschou nach Maßgabe der Bestimmungen des § 24 und der Anlage 8 der 2 arine⸗ ordnung bei der 1. Stammkompagnie des III. See⸗Bataillons — 1. See⸗Bataillon in Kiel — und bei der Stamm⸗ kompagnie des Matrosen⸗Artillerie⸗Detachements Kiautschon — atrosen⸗Artillerie⸗Abtheilung in Lehe — eingestellt
erden.
Den Einstellungstermin — § 24,7 Absatz 2 der Marine⸗ ordnung — sowie die Zahl der einzustellenden Einjährig⸗ freiwilligen bestimmen die genannten heimischen Marinetheile.
.2) Die Ueberfuͤhrung nach Kiautschou Erfolga mit dem nächsten nach der Einstellung abgehenden Ablösungstransport.
3) Die Entlassung dieser Einjährigfreiwilligen erfolgt
8 in Kiautschou selbst nach vollendeter einjähriger Dienst⸗
soofern dieselben entweder auf freie Beförderung nach der Heimath bezw. nach dem künftigen Aufenthalts⸗ orte verzichten und ein sofort anzutretendes Verkrags⸗ verhältniß in Ost⸗Asien nachweisen, oder sofern sie die Kosten der Heimreise aus eigenen Mitteln be⸗ streiten wollen und diese nachweisen;
„b. nach Rückkehr in die Heimath mit dem nächsten nach Erfüllung der Dienstpflicht von Kiautschou abgehenden Ab⸗ lösungstransport. ⸗
9) Für den Fall zu 3 b müssen sich die Einjährigfrei⸗ willigen bereits bei ihrer Einstellung protokollarisch des An⸗ pruchs auf Entlassung aus dem aktiven Dienste — § 8 der Fehrordnung — bis zur Rückkehr in die Heimath mit dem
blösungstransport begeben. G b 5) Die hiernach über die gesetzliche aktive Dienstpflicht inaus in Kiautschou verbrachte Dienstzeit von 8 Wochen und mehr zählt für eine Uebung in der Reserve. 8
6) Nach Erfüllung der aktiven Dienstpflicht werden diese Einjährigfreiwilligen nach Maßgabe der Bestimmungen des § 80 der Besoldungsvorschrift für die Kaiserliche Marine im Frieden verpflegt. (Der § 47 der Besoldungsvorschrift für die Kaiserliche Marine im Frieden kommt daher nicht in Betracht.)
Berlin, den 9. März 1900. In Vertretung des Reichskanzlers: Tirpitz. Vorstehender Erlaß wird gebracht. Berlin, den 9. März 1900. 8 Der Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts. Im Auftrage: van Semmern.
zur allgemeinen Kenntniß
Bekanntmachung.
Am 1. Juni d. J. wird an Stelle der jetzt bestehenden Reichsbank⸗Nebenstelle in Fulda eine Reichsbankstelle da⸗ selbst errichtet.
Der Geschäftsbezirk sowie die Namen und Unterschriften der Vorstandsbeamten werden durch Aushang in dem Ge⸗ vane der Reichsbankstelle in Fulda bekannt gemacht werden. 111““
Berlin, den 15. Mai 1900.
MReicchsbank⸗Direktorium.
Koch. Gallenkamp.
Bei der Reichsbank sind ernannt worden:
die Zweiten Vorstandsbeamten der Reichsbankstellen Schu⸗ mann in Frankfurt a. Oder, Querndt in Plauen i. V., in Tilsit, Schultz in Allenstein und Fehse in Schweidnitz zu Bank⸗Rendanten; 8
die bisherigen interimistischen Bank⸗Vorstände bei den Reichsbank⸗Nebenstellen Jahn in Zittau, Tschammer in Lipp⸗ stadt, Guttzeit in Ruhrort, Schiedt in geit, Kersten in Landeshut und May in Rüdesheim zu Bank⸗Vorständen;
die bisherigen Bank⸗Buchhalter Schmidt in Krefeld, Zimmermann in Gera, Froelich in Frankfurt a. Main und Weber in Dresden, sowie der bisherige Buchhalterei⸗ Assistent Bayer in Duisburg zu Bank⸗Kassierern.
Am 11. Juni d. J. wird in Waldkirch eine von der Reichsbankstelle in Freiburg i. Br. abhängige Reichsbank⸗ Nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giro⸗
verkehr eröffnet werden. 88
8 h Mess
11.““ Bekanntmachung. “
Durch die im Einverständniß mit den Königlichen Staats⸗ Ministerien der Justiz und der Finanzen ergangene Ent⸗ schließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S., 1229) der Stadtgemeinde Bamberg auf Grund der Beschlüsse der Gemeinde⸗Kollegien vom 6. und 10. April l. J. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der Königlichen Negierang, Kammer des Innern, von Oberfranken vom 27. April I. J. die Genehmigung zur Ausgabe vierpro entiger Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt⸗ nennwerthe von 2500 000 ℳ, und zwar: 1u“
500 Stück Litt. A. zu je. . 2000 ℳ, E öö1999 ö6”“] Jöö111“ bb und am 1. Dezember
n halbjährig am 1. Juni ertheilt. München, den 12. Mai 1900.. Königlich bayerisches Staats⸗Ministerium des Innern. Dr. Freiherr von Feilitzsch.
verzinslich,
Bekanntmachung.
Der Stadtgemeinde Jena ist unter beabferersicher Bestätigung eines zu diesem Zweck errichteten Ortsstatuts die Ausgabe von Schuldverschreibungen au den In⸗
aber im Gesammtbetrage von einer Million ark unter haibenden Bestimmungen genehmigt werden:
Die Schuldverschreibungen sind in 500 Stücken zu 1000 ℳ und 1000 Stücken zu 500 ℳ ausgefertigt, sie müssen von dem Gemeindevorstand und dem Vorsitzenden des Gemeinderaths in Jena eigenhändig vollzogen und mit dem Gemeindestempel be⸗ druckt sein; sie sind Fülens der Inhaber unkündbar, werden
von der Stadtgemeinde mit 4 Proz. jährlich in halbjährigen Terminen je am 2. Januar und am 1. Zuli verzinst, können im Laufe von zehn Jahren von der Ausgabe ab von der Stadtgemeinde weder umgewandelt noch gekündigt, vom Jahre 1910 ab aber, abweichend vom Tilgungsplan, unter Ein⸗ haltung einer sechsmonatlichen Frist ganz oder theilweise, in letzterem Fall durch erhöhte Ausloosung zurückgezahlt werden. Die Tilgung der Anleihe erfolgt, vorbehaltlich der zulässigen Kündigung, in 42 Jahren im Wege einer im Juli jeden Jahres — zum ersten Mal im laufenden Jahre — vorzuneh⸗ menden Ausloosung. Gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird solches hiermit bekannt gemacht. Weimar, am 9. Mai 1900. Großherzoglich sächsisches Staats⸗Ministerium, Departement 5 88 Innern. te Chef Für den Departements⸗Chef: Krause.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Gerichts⸗Assessor Georg Wilhelm Sohl zum Auditeur zu ernennen.
Auf Ihren Bericht vom 9. April d. J. will Ich dem Kreise Waldenburg im Regierungsbezirk Breslau für die von ihm ausgebaute und in dauernde Unterhaltung über⸗ nommene Chaussee von Station 4,2 der Waldenburg⸗Striegau⸗ Maltscher Provinzial⸗Chaussee nach Station 1,1 ° der Kreis⸗
chaussee Seitendorf—Seifersdorf das Recht zur Erhebung des
Chausseegeldes nach den Bestimmungen des Chausseegeldtarifs vom 29. Februar 1840 (G.⸗S. S. 94 ff.) einschließlich der in demselben enthaltenen Bestimmungen über die Befreiungen, sowie der sonstigen, die Erhebung betreffenden zusätzlichen Vor⸗ schriften — vorbehaltlich der Abänderung der sämmtlichen voraufgeführten Bestimmungen — verleihen, auch genehmigen, daß die dem gedachten Tarif angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die Straße zur An⸗ wendung kommen. Die eingereichte Karte erfolgt anbei zurück. Berlin, den 7. Mai 1900. “ Wilhelm R.
1“ “ von Thielen. An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 8
Minister ium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 1 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Hilfs⸗Bibliothekar an der Königlichen Universitäts⸗Bibliothek zu Greifswald Dr. Edmund Lange ist zum Bibliothekar an derselben Bibliothek ernannt worden.
Den Lehrern am Konservatorium der Musik in Köln Wilhelm Heß und Friedrich Wilhelm Franke ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Als ordentliche Seminarlehrer sind angestellt worden:
am Schullehrer⸗Seminar zu Dt. Krone der bisherige Seminar⸗Hilfslehrer Schneider aus Tuchel,
am Schullehrer⸗Seminar zu Uetersen der bisherige kom⸗ missarische Lehrer am Seminar zu Northeim Engelbrecht und
am Schullehrer⸗Seminar zu Hadersleben der Predigtamts⸗
Kandidat Gertz zu Wülfrath. G“ 8
Seine Excellenz der Präsident des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirkliche Geheime Rath Dr. Koch, in Dienstangelegenheiten nach Suͤddeutschland. “ 8
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der Armee
MNiichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Berlin, 16. Mai.
Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Nachmittag gegen 5 Uhr in Wiesbaden eingetroffen und haben im dortigen Schlosse Wohnung genommen. Auf dem Bahnhofe wurden Seine Majestät von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Sachsen begrüßt. Während der Fahrt von Kurzel nach Wiesbaden hörten Seine Majestät der Kaiser
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