1901 / 1 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 02 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Ordensverleihungen ꝛc.

Deutsches Reich.

„Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc. 8 Dreizehnter Nachtrag zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, betreffend usnahmen von den Bestimmungen für die Feesststellung des Börsenpreises von Werthpapieren. Bekanntmachung, die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Rosenheim betreffend. Königreich Preußen. Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen sonstige Personalveränderungen. Bekanntmachung, begef sh die Verleihung von drei Stipendien der „Dr. Hermann Günther⸗Stiftung“. Bekanntmachung der nach dem hesetz vom 10. April 1872 durch die Regierungs⸗Amtsblätter publizierten landesherrlichen Erlasse, Urkunden c. 9

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und

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Generalmajor z. D. Koeppel zu Berlin, bisher Kommandant von Neubreisach, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Kllasse mit Eichenlaub, dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität in erlin Dr. Erich Schmidt, dem Direktor der Provinzial⸗Besserungs⸗ und Landarmenanstalt Grofebert zu Konitz, dem Rechnungs⸗ Revisor a. D., Rechnungsrath Walter zu Görlitz, bisher in Messeritz, und dem Dber Postsekretär Heinrich zu Altona den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, deem Ersten Gerichtsschreiber a. D., Kanzleirath Winkel zu Pritzwalk den ö“ Kronen⸗Orden dritter Klasse, 1 dem Lehrer an der Realschule in Delitzsch Theodor Berger, dem evangelischen Lehrer August Lüttich zu Gallun im Kreise Teltow und dem Fürstlich Stolberg'schen Ee Wilhelm Dannenberg zu Ilsenburg den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Gerichtsdiener und Gefangenen⸗Aufseher Kucharczyk zu Friedland O.⸗Schl. das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie 88 Sdem Bootsmannsmaaten Otto Albrecht von S. M. S chiff „Charlotte“ die Rettungs⸗Medaille am Bande zu

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Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Nanien des Reichs den Kaufmann und Fabrikanten Walter Wensky m Konsul in Dawson⸗City (Klondike) für das Nukon rritory zu ernennen geruht. 865“

8. 8 1

Benderli in Küstendje

Dreizehnter Nachtrag 8. zur Bekanntmachung vom 27. Dezember 1898, betreffend Ausnahmen von den Bestimmungen für die Feststel Börsenpreises von Werth⸗ papieren. 8

Vom 31. Dezember 1900. 8 1 Auf Grund des 8⁹ der Bestimmungen vom 28. Juni

1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 915) wird hierdurch bekannt ge⸗ macht, daß nach Beschluß des Börsenvorstandes zu Berlin in Ausnahme von § 4 Abs. 1 der Bestimmungen die folgenden an der Berliner Börse zum Handel zugelassenen Werthpapiere franko Zinsen zu berechnen sind: 1

1) die Vorzugs⸗Aktien Litt. A. der Aktien⸗Gesellschaft vormals C. H. Stobwasser u. Co. (die Aktien werden zu⸗ sammengelegt zu Prioritäts⸗Aktien Litt. B.),

2) die alten Aktien der Theodor Wiede’s Maschinenfabrik⸗ eeeg chaßt (die Aktien werden zusammengelegt zu Aktien

Liätt. A. 8 3) ble Aktien Litt. B. der Real⸗Creditbank (die Aktien werden Menmengelegt zu Aktien Litt. C.), .4) die 6 % Aktien⸗Serie 1, III, IV und P der Nieder⸗ lͤndisch⸗Suͤdafrikanischen Eisenbahn⸗Gesellschaft (Transvaal⸗ hn) sowie die über diese Aktien ausgegebenen Zertifikate, 5) die Anleihe⸗Obligationen der Niederländisch⸗Süd⸗ kanischen Eisenbahn⸗Gesellschaft (Transvaal⸗Eisenbahn) vom re 1890, vom Jahre 1891 und vom Jahr⸗ 1897. Die Ausnahmen treten am 2. Januar 901 in Kraft.

Se.

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des Deutschen Reichs-Anzrigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Berlin, Mittwoch,

Bekanntmachung,

betreffend die Ausgabe von 1“ auf den Inhaber durch die Stadtgemeinde Rosenheim.

Durch die im Einverständnisse mit den Königlichen Staats⸗ Ministerien der Justiz und der Finanzen ergangene Ent⸗ schließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürgerlichen Gesehbuces und 8 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt Seite 1229) der Stadtgemeinde Rosenheim auf Grund der Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 3. November, 4. Dezember und 12. Dezember l. J. und des staatsaufsichtlichen Bescheides der Königlichen Regierung, Kammer des Innern, von Oberbayern vom 21. Dezember I. J. die Genehmigung zur Ausgabe 4 proz. Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammt⸗ nennwerthe von 500 000 ℳ, und zwar:

Litt. A. Nr. 1— 100 zu je 2000 ℳ, Litt. B. Nr. 1— 200 zu je 1000 ℳ, Litt. C. Nr. 1— 150 zu je 500 ℳ, Litt. D. Nr. 1— 100 zu je 200 ℳ, Litt. E. Nr. 1—50 zu je 100 ℳ, ausgestellt vom 31. Dezember 1900 und halbjährig am 1. April und am 1. Oktober verzinslich, ertheilt. 1“ Muünchen, den 29. Dezember 1900.. Königlich bayerisches Staats⸗Ministerium des Innern. Dr. Freiherr von Feilitzsch.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: ddie Geheimen Regierungsräthe und vortragenden Räthe im Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ ee. Dr. Preische und Dr. Elster zu Geheimen Ober⸗d

den Regierungsrath Dr. von Werner zu Düsseldorf zum Ober⸗Regierungsrath,

den Landrath Dr. von Günther zu Löwenberg zum Regierungsrath,

den Direktor des Progymnasiums in Schwetz Dr. Max Doempke zum Gymnasial⸗Direktor und

den bisherigen Oberlehrer an der Königlichen höheren Maschinenbauschule in Breslau, Professor Arthur Klein⸗ stüber zum Königlichen Maschinenbauschul⸗Direktor zu er⸗ nennen, sowie

dem Regierungsrath und Vorstand des Stempel⸗ und Erbschaftssteueramts II zu Königsberg i. Pr. Kunicke den Charakter als Geheimer Regierungsrath zu verleihen. E111313“ W“

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Ihre Königlichen Hoheiten die Prinzen Friedrich Leopold und Albrecht von Preußen haben gnädigst ge⸗ ruht, dem Pächter des Königlich Prinzlichen amilienfidei⸗ kommiß⸗Gutes Kiewo Hans Hagedorn den arakter als Königlich Prinzlicher Ober⸗Amtmann zu verleihen. 8

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Ministerium für Landwirthschaft, Domänen 1 und Forsten. 8

liehen worden:

Hermann Bogen in Reicherskreuz, Oberförsterei Dammen⸗ dorf, Regierungsbezirk Frankfurt a. O.,

Eduard Friedrich in Langenfuhr, Oberförsterei Regenthin, Regierungsbezirk Frankfurt a. Q.,

Wilhelm Muͤnch in Dolgensee, Oberförsterei Vietz, Regierungsbezirk Frankfurt a. O., .

Gustav Nitschke in Rehberg, Oberförsterei Panten, Re⸗ gierungsbezirk Liegnitz,

Wilhelm Nöring in Deutschebruch, Oberförsterei Regenthin, Regierungsbezirk Frankfurt a. Q., und

Johann Schorn in Köttingen, Oberförsterei Ville, Regierungsbezirk Köln.

Zum Revierförster ist ernannt worden der Förster 5 Gorden, Oberförsterei Elsterwerda, Regierungsbezirk Merse⸗ urg.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Bekanntmachung.

Bei dem Berggewerbegericht zu Dortmund ist dem ePziger Johow zu Herne die kommissarische Wahrnehmung der bliegenheiten eines Stellvertreters des Vorsitzenden unter gleichzeitiger Betrauung mit dem Vorsitz der Kammer Hern dieses Gerichts übertragen worden. 1 erien, er Minister fär Handel und Gewer uftrage: von Velsen.

Dem Königlichen Maschinenbauschul⸗Direktor, Professor Arthur Kleingtüber ist die Stelle des Direktors der König⸗ 8 höheren Maschinenbauschule in Breslau übertragen worden.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und

Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Gymnasial⸗Direktor Dr. Doempke ist die Direktion des Gymnasiums in Pr.⸗Stargard übertragen worden.

Dem Oberlehrer am Königlichen Marienstifts⸗Gymnasium in Stettin Dr. Martin Wehrmann ist das Prädikat

u““ Ministerium des Innern. Dem Ober⸗Regierungsrath Dr. von Werner ist die Stelle des Dirigenten der Kirchen⸗ und Schulabtheilung bei der Regierung in Düsseldorf übertragen worden. Bei dem Ministerium des Innern ist der expedierende Sekretär und Kalkulator Schmidt zum Geheimen expedie⸗ renden Sekretär und Kalkularor ernannt worden.

Bekanntmachung.

Aus der laut Bekanntmachung vom 1. Juni 1900 geschriedenen „Dr. Hermann Günther⸗Stiftung“ urch Beschluß des Lehrer⸗Kollegiums der akademischen Hoch⸗ schule für die bildenden Künste mit Zustimmung des Kura⸗ toriums der genannten Stiftung für das Jahr 1901 drei Stipendien verliehen worden, und zwar: 8 1) dem Studierenden der Hochschule, Maler und Radierer Gustav Wimmer aus Stettin, Heinrich

2) dem Studierenden der Hochschule, Maler Kugelberg aus 8

9 dem Studierenden der Hochschule, Maler Paul Vowe aus Elberfeld.

Berlin, den 1. Januar 1901.

Der Vorsitzende u6“ des Kuratoriums der Dr. Femhe Günther⸗Stiftung: A. von Werner,

8

Direktor der Königlichen akademischen Hochschule

für die bildenden Künste. 83

Bekanntmachung.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 187 Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) die Allerhoͤchste Urkunde vom 6. August 1900, betreffend die von der Dortmund⸗Gronau⸗Eascheder Eisenbahngesellschaft beschlossene Vermehrung ihres Grundkapitals auf 30 000 000 durch Ausgabe weiterer Stamm⸗Aktien im Betrage von 6 000 000 und die Gleich⸗

stellung der Stamm⸗Pcioritäts⸗Aktien mit den Stamm⸗Aktien, durch die Amtsblätter 8 der Königlichen Reglerung zu Münster Nr. 48 S. 349, aus⸗ gegeben am 29. Nopember 1900, G dee Königlichen Regierung zu Arnsberg Nr. 47 S. 705, aus⸗ gegeben am 24. November 1900; 2) die Allerhöchste Konzessions⸗Urkunde vom 20. August 1900, betreffend den Bau und Betrieb einer schmalspurigen Nebeneisenbahn von Gera über Söllmnitz und Kayna nach Spora und Waitz Mumsdorf mit einer Abzweigung von Söllmnitz zur Reußen. grube durch die Gera. Meuselwitz⸗Wuitzer Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft innerhalb des preußischen Staatsgebiets, durch die Amtsblätter 8 dder Könialichen Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin Nr. 50 S. 567, ausgegeben am 14. Dezember 1900,

dder Königlichen Regierung zu Merseburg Nr. 50 S. 433, aus⸗ gegeben am 15. Dezember 1900; 3) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Oktober 1900, durch welchen der Gemeinde Groß Flottbek im Kreise Pinneberg das Recht ver⸗ liehen worden ist, das zur Ausführung der geplanten Kanalisation der Oasschaft noch erforderliche Grundeigenthum im Wage der Eateignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkung zu belasten durch das Amtsblatt der Königlichen Re⸗ gierung zu leswig Nr. 48 S. 497, ausgegeben am 24. No⸗ vember 1900;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 1. Oktober 1900, betreffend die Gevehmigung det von dem Genexal Landtage der Neuen West⸗ preußischen Lindschaft wegen Abänderung des Landschaftsstatuts gefaßten Beschlüsse, durch die Amtsblätter

der Königlichen Regierung zu Danzig Nr. 46 S. 393, aus⸗ gegeben am 17. November 1900,

der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 46 S. 451, ausgegeben am 15. November 1900;

5) der Aferhöchste Erlaß vom 8. Oktober 1900, durch welchen der Stadtgemeinde Cassel das Recht verliehen worden ist, das zur Durchführung der städtischen Kanalisation, und zwar zur Herstellung und dauernden Unterhaltung des Vorfluthkanals der Schützenstraße im 5 der Straße G 6, der Drückeranla e bei der Fulda und des Vorfluthkanals der Wolfsangerstraße im Ze der Straße E3 noch erforderliche Grundeigenthum im Wege der Enteignung zu erwerben oder, soweit dies ausreichend ist, mit einer dauernden Beschränkun hegtgg, durch das Amtsblalt der Königlichen Regierung zu Ca

.47 S. 316, ausgegeben am 23. Noyvember 1900 .

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