1901 / 25 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Jan 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Gesundheitsamt der Seuchenfrage eine besondere Aufmerksamkeit widmen soll. Das Kaiserliche Gesundheitsamt hat aber keine Exekutiv⸗ befugnisse. Einen Streit in dieser Frage zwischen den einzelnen Bundesstaaten herbeizuführen, die am Rhein liegen, ist eine heikle Sache. Ich erinnere nur an den Streitfall zwischen Hessen und Baden. Diese Sache sollte partikularistischen Händen entzogen werden; sie gehört nach der Verfassung zur Kompetenz des Bundesraths. Die Erklärung des Staatssekretärs hat uns sehr enttäuscht.

Abg. Singer (Soz.) führt aus, die Beschäftigung der Frauen in den Konsumvereinen könne doch nicht mit der gesundheitsschädlichen Beschäftigung der Frauen in den Gruben und Hüttenwerken verglichen werden. Nach dem Abg. Stoecker solle Religion als Privatsache un⸗ möglich sein; er (Redner) weise ihn nur auf Amerika hin, wo es that⸗ sächlich so sei, und der Staat sich in keiner Weise einmische. Nach einer längeren Polemik gegen die Ausführungen des Abg. Stoecker in der vorhergehenden Sitzung wendet sich Redner gegen den Abg Dr. Oertel, dem gegenüber er erklärt, die sozialdemokratische Partei sei für die Gründung und Handlungen der Konsumvereine nicht verantwortlich, wohl aber habe die sozialdemokratische Presse wiederholt sich für bessen Be⸗ zahlung der Angestellten der Konsumvereine ausgesprochen. Als am Sonnabend der Abg. von Siemens von den Getreidezöllen gesprochen, habe er vor seinen neuen Standesgenossen auf der Rechten eine Ver⸗ beugung gemacht, indem er sagte, die Rechte stelle die meisten Ver⸗ waltungsbeamten und Offiziere. Im übrigen sei jedoch die Haltung des liberalen Bürgerthums gegenüber der Getreidezollfrage eine recht schwächliche, dadurch erweise es den Agrariern einen Dienst. Bereits habe der Reichskanzler vor den Agrariern im preußischen Abgeordnetenhause kapituliert, und bereits trieben die Konservativen in Bezug auf die Kanalvorlage Obstruktion. Aber traurig sei es, daß im preußischen Abgeordnetenhause, dieser Karikatur einer Volksvertretung (Vize⸗Präsident )r. von Frege ruft den Redner wegen dieses Ausdrucks zur Ordnung), daß in dieser Klassenvertretung über die Getreidezollfrage entscheidende Erklä⸗ rungen abgegeben werden. Auf der einen Seite nehme das Reichs⸗ amt des Innern Geld vom Zentralverband deutscher Indu⸗ ftriellre, und auf der anderen Seite sollten dem deutschen Volke zu Gunsten einer verschwindenden Zahl von Großgrund⸗ besitzern Hunderte von Millionen abgenommen werden. Zentrum und Nationalliberale sehe man in der Gefolgschaft des Bundes der Landwirthe. Würde wegen der Getreidezollfrage an das Volk appelliert und der Reichstag aufgelöst, so würden bei der Neuwahl die Brotwucherer dezimiert werden, trotz aller ministeriellen Unter⸗ stützung. Das Volk müsse aufgerüttelt werden. Es müßte eine elementare Bewegung hervorgerufen werden unter der Devise, daß mit dem Volk ein schändlicher Brotwucher getrieben werde.

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Wie kommt Herr Singer zu solchen Angriffen, da doch eine große Mehrheit dieses Hauses auf dem Boden höherer Getreidezölle steht? Herr Singer sollte doch der Volkssouveränetät soviel Achtung zollen. Handelsverträge à la Caprivi sind heute unmöglich; dazu hat das Volk seit 1892 zu viel Erfahrung. Von Obstruktion bei der Kanalvorlage im Abgeordneten⸗

hause ist mir nichts bekannt; ich kenne nur die Obstruktion, welche hier im Reichstage bei der lex Heinze unter Führung des Herrn Singer getrieben worden ist. Herr Singer spricht wieder von Subsidien, welche das Reichsamt des Innern bezogen hat, und hat damit wieder einmal eine jener unverantwort⸗ lichen Uebertreibungen geleistet, mit denen die Herren unbekümmert um die Feststellung der Wahrheit das öffentliche Leben vergiften. Den Inhalt des sogenannten „Scheiterhaufenbriefes’ mißbilligen wir entschieden; aber zwischen diesem Brief des Abg. Stoecker und dem angeblichen Brief des Bischofs Tucker, wellt letzterer Brief sich überhaupt nicht bewahrheitet hat, ist doch ein himmelweiter Unterschied. Dr. Peters ist durch diese Geschichte mit dem Tucker⸗ Brief ins englische Lager getrieben worden; diese betrübende That⸗ sache steht allerdings aktenmäßig fest. Herr Singer spricht von Orgien der Niedertracht und meint damit die Arbeitswilligen⸗Vorlage. (Redner sucht längere Zeit vergeblich in seinen Akten. Peseh Ich komme in anderem Zusammenhang darauf noch zurück. Daß das Ausland den Zoll trägt, wird von uns nicht behauptet, aber Ausland und Inland tragen gemeinsam den Zoll. Russen und Oesterreicher machen uns ne. den Vorwurf, daß wir durch höhere Getreidezölle die Handels⸗ verträge unmöglich machen. Wenn es sich nur um ein paar Tausend Großgrundbesitzer handelte, würde doch nicht das deutsche Volk eine so ansehnliche Zahl von Abgeordneten mit der Forderung der Erhöhung des Schutzzolls auf Getreide hierher schicken. Mit dem Koalitionsrecht hatte der § 8 des Gesetzes, der Zuchthaus androhte, garnichts zu thun. Nicht die Gegner, sondern die Freunde des Kanals auf der Rechten wünschen die Zolltarifvorlage, vor der Entscheidung über den Kanal erledigt, da sie sich davon eine Verbesserung der Aussichten für den Kanal versprechen. Herr Singer ereifert sich über den preußischen Land⸗ tag; über die Berliner Stadtverordneten⸗Versammlung, die sich ebenfalls 2 des Dreiklassenwahlsvstems mit der Getreidezollfrage beschäftigt, ver⸗ lierk er kein Wort. Herr Singer spricht von Religion als Geschäfts⸗ sache; ich möchte doch dringend bitten, in einem solchen Tone von Dingen nicht zu reden, die Anderen höher stehen und heilig sind. Herr Saunders wird, wenn er wirklich die mitgetheilte Absicht haben sollte, bei den englischen Arbeitern keinen Anklang finden. Das Volk hat doch noch recht viele Rechte, wie schon die Zahl der Sozial⸗ demokraten im Reichstag beweist; ob im Zukunftsstaat so viele Rechte vorhanden sein werden, bezweifle ich. Den „Vorwärts“⸗Artikel vom 18. Januar hat Herr Singer selbst als einseitigen hinstellen müssen. Wie man durch den Reichstag die Republik in Deutschland einführen will, ist mir dunkel; es k.2. doch auch der Bundesrath dazu. ir Steinhauer behauptet schlankweg, daß der Bauer im Besitz bis u 20 Morgen keinen Vortheil von höheren Getreidezöllen hat. Wäre das der Fall, so würde die Zahl der Anhänger des Bundes der Landwirthe unter den kleinen Bauern nicht so groß und die Zahl der Mitglieder des „Nordost“ nicht so klein sein. Herrn Fischbeck wird Fürst Bismarck wohl selbst noch ausführlich antworten; ich möchte nur feststellen, daß die Partei des Herrn Fischbeck bisher als Manchesterpartei sich jeder Sozialpolitik widersetzt hat. Nur wenn wir die Landwirthschaft und die Industrie existenzfähig erhalten, können wir auch Weltpolitik treiben, und daher ist der Schutz der nationalen Arbeit für Land⸗ wirthschaft und Industrie nach meiner Ansicht eine unbedingte Noth⸗ wendigkeit. Die Rede des Herrn von Siemens hat sich wieder einmal auf das alte, durch die Thatsachen längst widerlegte Malthusianische Gesetz gestützt. Auch die Vermehrung der Getreideproduktion ist nur eine Frage des Kapitals und der Rentabilität; an sich ist in Deutsch⸗ land noch eine ganz erhebliche Vermehrung der Getreideanbaufläche möglich. Wer den Zoll zahlt, ist überwiegend eine Frage der Kon⸗ junktur. Der Pakt von 1878 zwischen Landwirthschaft und Groß⸗ industrie hat es ganz besonders Herrn von Siemens angethan: damals hieß es: Hohe Getreidezölle gegen hohe Industriezölle! That⸗ sächlich war damals ein Zoll von 50 vorgeschlagen, der nur auf 1 es wurde. Seitdem hat die Industrie sich zu großer Blüthe entwickelt, und schuld daran ist auch nach Herrn von Siemens die Landwirthschaft. Die Verantwortung dafür wird die letztere gewiß ern tragen. Herr von Siemens spricht von einer Erhöhung des rbeiterbudgets um 30 durch böheren Getreidezoll, sodaß der tägliche Lohn um 10 2 für jeden Arbeiter er⸗ höht werden müßte. Würden alle Zölle aufgehoben, dann würde die Landwirthschaft unrentabel, die Arbeiter drängen in die Städte und drücken dort die Löhne auf einen nie dagewesenen Tiefstand, und das Ende wäre eine Katastrophe. Damit wäre doch gewiß auch nach Herrn von Siemens der Bevölkerung nicht geholfen. Die For⸗ —. Getreidezollerhöhung wird nicht allein von den 25 000 Groß⸗

hen; den ostelbischen Junkern vertreten. In meinem ahlkreise spielt der Großgrundbesitz gar keine Rolle, sondern der kleine Bauer herrscht dort vor, und der sagt, wenn nicht bald Hilfe kommt, so kommt sie zu spät. Würde selbst der gan UI vom In⸗

lande getragen, so fiele er nicht ausschließlich auf die Arbeiterschaft; die Enwasöschafeliche. Arbeiter hätten ja überhaupt keinen Theil

daran. richtet dann noch an den Staatssekretär eini ragen, welche 2 die 4 2 nce

Geschäftsführung der Reichsbank Bezug haben.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Daß der Etat des Reichsamts des Innern ein sehr großer ist, das weiß ich schon lange, daß er aber so umfangreich ist, habe ich erst durch die Verhandlungen der letzten 10 Tage erfahren. (Heiterkeit.)

Es ist hier auf eine Erklärung Bezug genommen, die der Herr Reichskanzler Graf von Bülow im Hause der Abgeordneten abgegeben hat. Ich möchte gegenüber den Angriffen, die aus diesem Anlasse gegen den Herrn Reichskanzler gerichtet worden sind, darauf hinweisen, daß der Herr Reichskanzler gleichzeitig auch preußischer Minister⸗ Präsident ist (sehr wahr! rechts), und daß er demgemäß seine Erklärung im Abgeordnetenhause abgegeben hat als preußischer Minister⸗ Präsident, indem er bei der Debatte klarlegte, auf welchem Stand⸗ punkt er und die preußische Regierung steht. Im übrigen hat der Herr Reichskanzler nur aufs neue in seiner Eigenschaft als preußischer Minister⸗Präsident bestätigt, was bereits seitens eines Staatssekretärs des Reichs, des Herrn Freiherrn von Thielmann, in der Budget⸗ kommission als Ansicht der verbündeten Regierungen erklärt worden war. (Sehr richtig! rechts.) Ich kann also nicht zugestehen, daß durch die Erklärung des Herrn Grafen von Bülow, die er im preußischen Abgeordnetenhause abgegeben hat, irgendwie die verfassungs⸗ mäßige Schwerkraft verlegt sei. (Sehr richtig!)

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich nunmehr auf eine Reihe von Einzelheiten eingehe, die mit dieser Zolldebatte nichts zu thun haben. Der Herr Abg. von Heyl ist wiederum auf die Frage des Zustandes der deutschen Ströme zurückgekommen. Ich habe dem ver⸗ ehrten Herrn Abgeordneten erklärt, daß ich sachlich über die That⸗ sachen mit ihm vollkommen einverstanden bin; ich kann ihm aber nicht zugestehen, daß eine Differenz vorliegt zwischen dem, was ich erklärt habe bei Gelegenheit der Berathung des Gesetzes zur Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten, und dem, was ich erklärt habe in den letzten Sitzungen des hohen Hauses. Ich glaube, der Herr Abg. Freiherr von Heyl würdigt doch nicht ganz die Bedeutung der Einrichtung, die wir zu treffen im Begriff sind. Nicht das Kaiser⸗ liche Gesundheitsamt soll in dieser Frage in Thätigkeit treten, sondern eine besondere Abtheilung des neugebildeten Reichs⸗Gesund⸗ heitsraths, die aus hervorragenden Sachverständigen aller der Branchen zusammengesetzt sein wird, die bei Beurtheilung des Zu⸗ standes der Flußläufe überhaupt in Frage kommen können.

Ich glaube auch nicht, daß, wie der Herr Abg. Freiherr von Heyl annimmt, man die Zuständigkeit des Reichs im vorliegenden Falle auf Art. 4 Nr. 9 der Reichsverfassung begründen kann; denn Art. 4 Nr. 9 der Reichsverfassung überweist dem Reich nur die Beaufsichtigung und Gesetzgebung über die Flößerei und den Schiffahrtsbetrieb auf den mehreren Staaten gemein⸗ samen Wasserstraßen und über den Zustand der letzteren. Mit anderen Worten ist hier meines Erachtens dem Reich nur die Aufsicht über den Zustand der Flüsse überwiesen, insoweit er für die Flößerei und den Schiffahrtsbetrieb in Frage kommt, aber eine hrgienische Aufsicht in der Richtung, wie der Herr Abg. Freiherr von Heyl sie annimmt, ist durch diese Bestimmung der Reichsverfassung dem Reiche nicht eingeräumt, vielmehr kann sich die Zuständigkeit des Reichs in Bezug auf den Zustand der Flüsse in hygienischer Beziehung nur auf, Art. 4 Nr. 15 stützen. Nun liegt bereits, wie ich schon in einer der vorigen Sitzungen erklärt habe, dem Bundesrath ein Antrag vor, der die Kompetenz jener Abtheilung des Reichs⸗Gesundheitsraths regeln will, und ich glaube, wenn der Herr Abg. Freiherr von Heyl diesen Antrag, den ich, da der Bundesrath sich darüber noch nicht schlüssig gemacht hat, hier noch nicht mittheilen kann, kennen würde, so würde ein erheblicher Theil seiner Bedenken beseitigt sein. Aber das kann ich heute schon sagen: ich kann mich nicht der Hoffnung hingeben, daß die verbündeten Regierungen irgend einer gesetzlichen Regelung oder einer Verwaltungsmaßregel ihre Zustimmung ertheilen werden, wo⸗ durch eine Reichsinstanz geschaffen würde, die in der Lage wäre, exekutiv einzugreifen in die Kompetenz der Einzelstaaten soweit es sich um Beaufsichtigung der Flußstrecken handelt, die inner⸗ halb der einzelnen Bundesstaaten liegen. Ich meine aber, daß aus diesem Ausschuß des Gesundheitsraths sich sehr wohl eine Institution entwickeln kann, die ein solches Schwergewicht hat, daß durch ihre Einwirkung die Mißstände, die der Herr Abg. Freiherr von Heyl meines Erachtens durchaus zutreffend gekennzeichnet hat, in Zukunft vermieden werden werden.

Man ist gestern auch wiederum zurückgekommen auf einen Gesetz⸗ entwurf, der denjenigen eine Unfallrente zusichern soll, die beim Retten und Bergen verunglücken. Der Herr Abgeordnete der sozialdemokratischen Partei war der Ansicht, daß ein solcher Gesetzentwurf nicht nöthig sei, denn das See⸗Unfallgesetz und die Strandungsordnung böten voll⸗ kommen die Gelegenheit, denjenigen, die bei solchen Rettungs⸗ versuchen verunglücken, eine entsprechende Rente zu gewähren. Es ist das eine Frage der Interpretation. Ich glaube nicht, daß die bestehenden Gesetze schon alle die Personen, die beim Bergen in Frage kommen können, umfassen. Aber der Antrag, der hier befürwortet wurde, bezog sich ja nicht nur auf das Bergen bei Schiffsunglücken, sondern vor allen Dingen auf das Retten bei Brandfällen, und da geben meines Erachtens die bestehenden Unfallgesetze keine Handhabe, solchen Personen, soweit sie nicht schon an sich versicherungspflichtig sind, eine Rente zuzusichern. Ich gestehe also ohne weiteres zu, es ist hier noch eine gesetzliche Lücke, die wohl verdient, mit der Zeit ausgefüllt zu werden.

Es ist weiter die Frage angeregt, ob die Berufsgenossenschaften berechtigt sind, privaten wirthschaftlichen Vereinigungen beizutreten, und ebenso ist gerügt worden, daß die Vorsitzenden von Berufs⸗ genossenschaften hohe Gehälter beziehen, die mit ihren Leistungen in gar keinem Verhältniß stehen. Bezüglich des letzteren Punktes ist jetzt das Reichs⸗Versicherungsamt befugt, einzuschreiten und eventuell Einspruch zu erheben gegen die Festsetzung zu hoher Gehälter. Ich glaube, sowohl in dem ersten von mir berührten Punkt wie in dem zweiten wird das Reichs⸗Versicherungsamt entscheiden, erstens ob auf Grund der bestehenden Gesetze die Berufsgenossenschaften be⸗ fugt sind, wirthschaftlichen Vereinigungen beizutreten, und zweitens wird es eine Revision eintreten lassen da, wo in der That die Vor⸗ sitzenden von Berufsgenossenschaften Gehälter beziehen, die mit ihren Dienstleistungen in keinem verständigen Verhältniß stehen.

Es ist gestern viel polemisiert worden über den berühmten § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Aber der Herr Redner der sozial⸗ demokratischen Partei hat selbst anerkennen müssen er ist ja

Jurist —, daß es zweifelhaft sei, ob man den § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch Vertrag ausschließen könne oder nicht. Ich bin feft überzeugt, daß im Laufe der Zeit hierüber ein Erkenntniß des höchsten Gerichtshofs ergehen wird. So lange aber die Frage zweifelhaft ist so lange nicht eine endgültige Interpretation durch den höchsten Gerichts. hof stattgefunden hat, wird man kaum jemandem nachsagen daß er gegen bonos mores verstößt, wenn er diesen § 616 vertrags mäßig ausschließt. Wie die Frage nach ihrer sozialpolitischen Seite hin liegt, will ich hier nicht erörtern; denn dazu ist das möchte ich gegenüber dem an mich gerichteten Appell erwähnen der Staats⸗ sekretär des Innern nicht stark genug, um auf Privatarbeitgeber einen allgemein erziehlichen Einfluß auszuüben.

Es ist weiter an mich appelliert, ich sollte die Rechte der Gewerbe⸗ Inspektoren, die nach Auffassung des Herrn Vorredners in einem Fu verletzt sind, vertreten. Ich muß dem gegenüber einwenden, daß de Gewerbe⸗Inspektoren nicht Reichsbeamte, sondern Landesbeamte sind und ich garnicht in der Lage bin, den Gewerbe⸗Inspektoren irgend⸗ welche direkte Anweisungen zu geben. Werden die Rechte der Gewerbe⸗ Inspektoren verletzt, so ist es Sache der betreffenden Landesbehörde, für ihre eigenen Beamten einzutreten. Ich bin fest überzeugt, das werden die Landesregierungen in geeigneten Fällen thun. Es ist auch hier auf das Schreiben Bezug genommen, daß sich auf eine Unterhaltung mit dem Herrn Minister Brefeld bezieht. Herr Minister Brefeld hat mir erklärt, daß eine solche Unterredung unzweifelhaft stattgefunden hat, daß er sich aber selbstverständlich nach vier Jahren nicht mehr entsinnen könne, ob das, was er damals gesagt, vollkommen richtig in seinem Sinne wiedergegeben sei oder nicht, daß er im übrigen diese Erklärung als preußischer Staats⸗Minister abgegeben habe und, wenn er im preußischen Abgeordnetenhause darauf an⸗ gesprochen würde, er seinerseits dort auch die nöthigen Erklärungen zur Sache abgeben würde.

Es ist auch den verbündeten Regierungen daraus ein Vorwurf gemacht worden, daß die Gewerbeordnung in Bezug auf die Haus⸗ industrie noch nicht in Kraft gesetzt sei. Wir haben, meine Herren, Erhebungen in der Zigarrenindustrie angestellt. In der Spiel⸗ waarenindustrie weitere Erhebungen anzustellen, ist nicht nöthig. Die traurigen Zustände, die in der Spielwaarenindustrie bestehen, sind uns vollkommen bekauünt.

Die Hausindustrie, betreffend die Herstellung von Zündholz⸗ waaren, ist jetzt bereits durch das Gesetz verboten. Und trotzdem haben wir hier gehört, wie unendlich schwer es ist, wirksam zu ver⸗ hindern, daß diese gefährliche Industrie heimlich fortgeführt wird. Es ist das ein Beweis, wie schwer es ist, überhaupt wirksam in den Bereich des Hauses einzugreifen.

Auf die übrigen Beschwerden, die gegen die meiningensche Re⸗ gierung erhoben sind, kann ich nicht eingehen. Das sind Details, die meines Erachtens im meiningenschen Landtage zur Sprache gebracht werden müssen. Aber ich erkenne ohne weiteres an, daß schwere Miß stände in der Hausindustrie bestehen. Es ist indeß leicht zu fordern diese Mißstände sofort zu beseitigen; man steht dann aber auch sofort vor der Nothwendigkeit, die Hausindustrie überhaupt zu verbieten Die mißlichen Wohnungsverhältnisse, die Herstellung von ungesunden Waaren in denselben Räumen, wo gekocht wird, wo die Leute wohne und schlafen, stehen eben einer thatsächlichen Abhilfe hinderm im Wege. Es heißt das nichts anderes, als den Leuten ein fach den Gewerbebetrieb verbieten. Man kann also in diesen Dingen nur sehr schrittweise vorgehen. Das Gesetz, das Ihnen seiner Zeit vorgelegt werden wird, das Gesetz, betreffend die gewerbliche Kinder arbeit, wird auch in die Familie eingreifen müssen und wird auch auf dem Gebiet der Hausindustrie einzelne Mißstände zu beseitigen suchen. Ich bitte also dringend, daß die Herren sich gedulden, bis jenes Gesetz vorgelegt wird.

Was die Wünsche des Herrn Dr. Arendt anbetrifft bezüglich der früheren Erstattung des Berichts der Reichsbank und der früheren ein⸗ jährigen Publikation unseres Goldbestandes, so werde ich mich dieser⸗ halb mit dem Herrn Reichsbank⸗Präsidenten in Verbindung setzen.

Meine Herren, ich komme noch auf einen letzten Punkt zurück, der mir am Herzen liegt. Einer der Herren Vorredner hat wieder be⸗ hauptet, daß die Einführung der sozialpolitischen Gesetzgebung längst vor der Kaiserlichen Botschaft angeregt wäre und garnicht so sehr das Verdienst der verbündeten Regierungen und der monarchischen Spitze im Deutschen Reiche gewesen sei. Ich gestatte mir, demgegenüber auf einen Artikel des „Vorwärts“ vom 3. August 1898 Bezug zu nehmen, der meines Erachtens in durchaus sachlicher Weise die Verdienste an⸗ erkennt, die in der Allerhöchsten Botschaft Kaiser Wilhelm's I. und in der Thätigkeit seines großen Staatsmanns ihren Ursprung haben. Es heißt dort wörtlich:

„Was nun die Erfolge der „positiven Förderung des Wohls der Arbeiter“, die Zwangsversicherung, anbelangt, so wird man heute anerkennen müssen, daß sie immerhin größer sind, als man anfangs seitens der Gegner glaubte... . Auf diesem Gebiete steht heute Deutschland an der Spitze aller Staaten

(hört! hört! rechts); selbst aus dem letzten Bericht der englischen Kommission, welche zur Prüfung der Altersversorgungspläne eingesetzt war, klingt etwas wie Neid gegen die deutsche Institution heraus. CEs ist jedoch andererseits ein Beweis, daß in dem Geiste Bismarck's viel Zeit⸗ gemäßes und Richtiges steckte.“

Es heißt weiter:

„Das persönliche Verdienst des Fürsten Bismarck war die un⸗ bestreitbare Energie, mit der er den einmal gefaßten Entschluß gegen alle Widerstände, selbst aus konservativen Kreisen, durch⸗ führte; ohne den überragenden Einfluß des Fürsten wären die Vor⸗ lagen, die so oft ins Stocken geriethen, vielleicht ganz zum Scheitern gekommen.“

(Sehr richtig! rechts.) Und schließlich heißt es dort noch:

„Ebenso unbestreitbar ist jedoch, daß auch das entwickeltste freie Kassenwesen das in England die arbeitsunfähigen Arbeiter in Tausenden von Fällen unentschädigt läßt, in denen sie bei uns in Deutschland, wenn auch mit minimalen Beträgen, der Unterstützung gewiß sind.“

Meine Herren, das ist also eine Erklärung aus einem Artikel des „Vorwärts“ vom 3. August 1898 (hört! hört! rechts), und ich glaube⸗ hierin liegt ein, wenn auch nur bedingtes, Anerkenntniß dessen, was gerade die monarchischen Regierungen auf diesem Gebiete geleistet haben (sehr richtig! rechts), und daß sie auf diesem Gebiete etwas geleistet haben, was Staaten mit republikanischer Verfassung bisbe nicht zu stande gebracht haben. (Sehr richtig! rechts.)

Der Herr Abg. Singer ist endlich wieder auf sein Bekenntniß utückgekommen, daß die Sozialdemokratie republikanisch sei und die Einführung der Republik durch eine Aenderung der Verfassung herbei⸗ ihren wolle. Meine Herren, wenn Sie (zu den Sozialdemokraten) eine Arbeiterpartei sein und dadurch das Loos der Arbeiter verbessern wollen, o wiederhole ich, halte ich diese Verquickung von wirthschaftlichen Bestre⸗ bungen zu Gunsten der Arbeiter mit einem derartigen politischen Ziele für einen taktischen Fehler. Aber, meine Herren, wir können darüber beruhigt sein! Seit Jahrtausenden ist der schönste Zug des deutschen Volkscharakters die Treue, und solange das deutsche Volk nicht seinen unzen Charakter ändern sollte, werden die deutschen Monarchien fest⸗ sehen auf einem rocher de bronce, und Sie werden Ihre Ziele gicht erreichen. Es werden Velleitäten bleiben, aber nie geschichtliche rhatsachen werden. (Lebhaftes Bravo! rechts.)

Abg. Gamp (Rp.): Der Staatssekretär Freiherr von Thiel⸗ mann hat im vorigen November besonders betont, daß in Deutschland im Herbst 1900 der Goldstand sehr steif war, sodaß man die 80 Millionen nicht ohne Furcht vor Diskonterhöhung in Deutsch⸗ land placieren zu können glaubte; trotzdem hat sich die Börse und die Haute finance zu demselben Zeitpunkt mit einer solchen Menge fremder Anleihen an den Markt gewandt. Ich werde nicht ermangeln, immer und immer wieder auf dieses un⸗ patriotische Verhalten der Börse hinzuweisen. von Siemens wirft den Landschaften Treubruch vor, weil sie konvertiert haben. Die Landschaften haben den Zinsfuß nicht gemacht. Wohl aber waren Feiss⸗ andere Konvertierungen ein Treubruch, denn das Publikum hatte seiner Zeit die betreffenden Papiere nur genommen, weil es die Konvertierung für ausgeschlossen hielt. Ich komme nun noch mit einigen Worten zu den Agrarzöllen. Herrn Singer bestreite ich das Recht, im Namen der Arbeiter zu sprechen. Die ganze Be⸗ völkerung des platten Landes und die Tausende von Fabriken, die von der Landwirthschaft unterhalten werden, haben ein großes Inter⸗ esse an dem Wohlergehen der Landwirthschaft. Die große Mehr⸗ geit der deutschen Bevölkerung ist an dem Ergehen der Landwirth⸗ scheft und also an höheren Getreidezöllen betheiligt, damit die Arbeiter angemessen gelöhnt werden können. Die Herren von links verweisen den kleinen Landwirth auf die Viehproduktion. Ich bedaure da sehr, Herrn von Siemens in der Gesellschaft der Herren Stein⸗ hauer und Singer zu sehen. (Präsident: Das ist keine angemessene Bemerkung, wenn Sie sagen, Sie bedauern einen Abgeordneten in der Gesellschaft zweier anderen zu sehen.) Ein Blick in die Praxis, ein Blick auf die Marktberichte von den Viehhöfen lehrt ja das Ungereimte des Vorschlags, daß die kleinen Land⸗ wirthe alle zur Schweine⸗ oder Rindviehzucht übergehen sollen. Auch hat Herr von Siemens von den statistischen Zahlen nur diejenigen gefunden, die ihm passen. Das Rindvieh des Großgrundbesitzers ist 3 bis 4 mal so werthvoll wie das Kleinvieh des kleinen Land⸗ wirthes. Der kleine Grundbesitz 9 garnicht in der Lage, die Rind⸗ viehzucht zu pflegen, er ist angewiesen auf Kälber und Schweine, und damit ist er ganz hervorragend an der Höhe der Getreidezölle interessiert. Der Herr Steinhauer hat über mein Verhältniß zu meinen Arbeitern ein günstiges Urtheil gefällt; ich wünsche nur, mich s. Z. revanchieren zu können. In den Verein „Nordost“ bin ich trotz meiner Meldung nicht aufgenommen; denn ich müßte in allen Punkten mit dem Verein einverstanden sein, schrieb mir Herr Steinhauer, nicht allein mit der Tendenz der Hebung des kleinen Grundbesitzes. (Zuruf links.) Der Bund der Landwirthe würde auch Sie, Herr Faehn e, aufnehmen. Liegen die Verhältnisse im „Nordost“ so, dann kann man sich über die Einstimmigkeit seiner Beschlüsse nicht wundern. Ob bei allen Mitgliedern des „Nordost“ so intensive Krankenfürsorge stattfindet, wie bei mir, weiß ich auch nicht. Jeden⸗ falls wäre es sehr angezeigt, wenn wir einmal in den Kreisen des „Nordost“ diese Frage diskutierten; ich würde gern hinkommen und referieren und bin überzeugt, die Herren würden sich auf meine Seite stellen. Herr von Siemens sagt, die Landwirthschaft sei zurück⸗ gegangen. Sein Fraktionsgenosse Barth hat wenigstens immer an⸗ erkannt, daß die deutsche Landwirthschaft auf der Höhe der Zeit steht. dert von Siemens hat mir Unkenntniß in Banksachen vorgeworfen. Ich will jhr den Vorwurf nicht zurückgeben, aber seine Aus⸗ führungen über landwirthschaftliche Dinge befähigen ihn nach meiner Meinung auch nicht, ein Fideikommiß mit Erfolg zu bewirthschaften. Der Bauernstand muß erhalten bleiben, er ist die sicherste Stütze der nationalen und wirthschaftlichen Ordnung. Es kann in der That noch sehr viel Land gewonnen werden zum Getreidebau; vor 10 Jahren gab es allein an Brachen und Oedländereien drei Millionen Hektar. Auf Sandboden oder leichtem Boden mit Erfolg Viehzucht zu treiben, ist doch wirklich nicht möglich. Wie uns Herr Siemens jetzt rathen kann, wir wollten die Industrie, der wir auf die Behne geholfen haben, wieder vernichten, verstehe ich nicht. Die Industrie sollte jetzt den Dank uns abstatten, den sie uns seit 1879 schuldet; sie sollte jetzt eintreten für hohe Getreidezölle, um die Landwirthschaft in den Stand zu setzen, die Arbeiter zu be⸗ halten, die sie noch hat. Auch in der Industrie wird es hoffentlich von jetzt ab von Herrn von Siemens heißen: Mein Freund kannst Du nicht länger sein!

Geheimer Ober⸗Regierungsrath im Ministerium für Handel und Gewerbe Wendelstadt: Es sind hier in Bezug auf die Zulassung fremder Rentenpapiere Bemerkungen gefallen, welche die Deutung zu⸗ lassen, als ob die Regierung, insbesondere die preußische Regierung, 32 Pflicht nicht gethan hätte. Ich muß dies zurückweisen. Das Vörsen⸗ gesetz bestimmt, daß solche Emissionen nicht zuzulassen sind, durch welche erhebliche allgemeine Interessen geschädigt werden; auch hat der vreußische Minister eine regelmäßige Kontrole angeordnet. Nach der Auffassung der Regierung ist gegen das Börsengesetz in keinem Falle

toßen worden.

Um 6 ½ Uhr wird die weitere Berathung auf Dienstag

1 Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 13. Sitzung vom 28. Januar, 11 Uhr.

Die zweite Berathung des Staatshaushalts⸗ Etats für 1901 wird im Etat der landwirthschaftlichen Verwaltung bei den dauernden Ausgaben, und zwar bei dem Titel „Gehalt des Ministers“, fortgesetzt.

Der Abg. Herold (Zentr.) beantragt:

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, in Fsonums des Reichsgesetzes über die Sals Fepief. und Fleischbeschau baldigst einen Gesetzentwurf vorzulegen, betreffend die Einrichtung öffentlicher Schlachtviehversicherungen in Verbindung mit Maßnahmen zur an⸗ gemessenen Verwerthung der verworfenen Theile des Schlachtthieres, und zwar unter Beihilfe von staatlichen Mitteln“.

Abg. Herold: Der Reichstag hat bei Berathung des Fleisch⸗ Sühangesehes eine Resolution, betreffend die Einrichtugg es. Blallch Schla tviehversicherungen durch die Landesgesetzgebung, angenommen. Dieser Resolution entspricht mein Antrag. Die privaten Viehversiche⸗ nnß esellschaften können ihre Aufgaben nicht vollkommen erfüllen, Fi ie lokal beschränkt sind und der Beitritt nur ein freiwilliger ist. e Viehversicherung muß einen obligatorischen Charakter ern. In Verbindung damit mase Maßnahmen getroffen werden, damit vm F. Fleisch angemessen verwerthet werden kann.

durch könnten Beiträge für die Versicherung geringer werden.

.s muß möglichst einfach und darf nicht bureaukratisch

den Gamp (freikons.): Der Antrag Herold stellt auf den allein 1.dn Sefpenal. indem er sich auf das Ccsich nu be

schränkt. Die bisherigen Versuche in dieser Richtung scheiterten daran, daß man verlangte, daß der lust jedes einzelnen Viehes ersetzt werden sollte. Es liegt hier ein öffentliches Interesse vor, es ist also berechtigt, daß der Staat mit seinen Mitteln eingreift. Die Verwaltung wird

den Landwirthschaftskammern angegliedert werden können, der Staat

soll nur finanziell helfen. Die Kosten werden sich niedriger stellen als bisher. Wir haben in manchen Gegenden schon eine Zwangsver⸗ sicherung; dieser Zwang wird aber von den Händlern ausgeübt. Sie machen an dieser Versicherung ein mehr oder minder glänzendes Ge⸗ schäft. Ich bitte, den Antrag anzunehmen. 1

Abg. Ring (kons.): Wir stehen dem Antrag sympathisch gegen⸗ über. itens der Konferenz der Landwirthschaftskammern sind aber bereits die nöthigen Schritte gethan, die Zentralstelle der Landwirth⸗ schaftskammern bat einen Gesetzentwurf aufgestellt, der morgen weiter berathen werden soll. Die konservative Fraktion wird dann den Ent⸗ wurf im Hause als Antrag einbringen.

Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammer⸗ stein:

Meine Herren! Nach den eben gehörten Darlegungen erübrigt es sich, zu dem materiellen Inhalt des Antrages schon jetzt Stellung zu nehmen. Das würde auch nicht den Grundsätzen der bisher geltenden Praxis der Staatsregierung entsprechen. Die Staats⸗ regierung nimmt grundsätzlich erst dann zu solchen Anträgen Stellung, wenn sie als Beschluß des Hauses vorliegen. Die Königliche Staats⸗ regierung kann abwarten, ob von der konservativen Partei dem Hause ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden wird, welche Be⸗ schlüsse das Haus dazu fassen wird. Nimmt eventuell das Haus den in Aussicht gestellten Antrag der konservativen Partei an, dann wird der Zeitpunkt gekommen sein, zu welchem das Königliche Staats⸗ Ministerium Stellung zu nehmen hat.

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.): Diese Versicherung liegt aller⸗ dings im Interesse der Landwirthschaft. Ich stoße mich aber daran, daß der Staat für diese Zwecke Mittel zur Verfügung stellen soll. Der Staat soll also mit seinen Mitteln der Landwirthschaft ihr Risiko abnehmen. Dann kann man verlangen, daß der Staat auch allen anderen Geschäftszweigen das Risiko abnimmt. Das führt zu sozial⸗ demokratischen Zuständen. Die Herren wollen die sozialdemokratischen Lehren für ihren Zweck ausnutzen. Es sollten Genpssenschaften gebildet werden; aber der Staat sollte nicht mitwirken. Mit demselben Recht kann man eine staatliche Versicherung gegen Arbeitslosigkeit verlangen. Principiis obsta! Der Antrag verläßt den Boden der gegenwärtigen Wirthschaftsordnung. Wir stimmen deshalb dagegen.

Abg. Lüders⸗Gronau (fr. kons.): Meine Freunde stehen dem Antrag sehr sympathisch gegenüber, wünschen aber, daß bei der Durch⸗ führung des Fleischbeschaugesetzes Freizügigkeit für das Vieh ein⸗ geführt wird. 1 1 8 1

Der Antrag wird hierauf mit großer Mehrheit ange⸗ nommen. 8 s 1

Alsdann findet die allgemeine Debatte über den land⸗ wirthschaftlichen Etat statt.

Berichterstatter Abg. von Arnim (kons.) referiert über die Ver⸗ handlungen der Kommission und die bei denselben zur Sprache gekommenen allgemeinen Gesichtspunkte. Es sei bemerkt worden, daß der seiner Zeit angmenen Resolution, betreffend die g der Viehzucht, des Molkereiwesens und des landwirthschaftlichen Unter⸗ richtswesens, noch nicht in ausreichendem Maße Rechnung getragen sei.

Abg. von Mendel⸗Steinfels (kons.): Ich schließe mich diesen Ausführungen vollkommen an. Das Extraordinarium dieses Etats ist im Verhältniß zum Ordinarium besonders stark bedacht; es scheint also, daß man solche Ausgaben, wie für Landeskulturwesen und Wald⸗ wirthschaft ꝛc., nur als vorübergehend ansieht. Für die Förderung der Viehzucht ist sehr wenig in den Etat eingestellt. Wir finden nur 21 000 zur Förderung der Pferderennen und 50 000 im Extra⸗ ordinarium für die Viehzucht mit Ausschluß des Geflügels. Andere Länder verwenden mehr dafür. Die landwirthschaftlichen Lehranstalten sind auch nicht gut weggekommen. Die Landwirthschaftliche Hochschule in Berlin erfährt eine stete Fürsorge durch größere Mittel; das Gleiche kann man leider nicht von den anderen landwirthschaftlichen Instituten sagen, zum Beispiel dem in Königsberg. Es ist daher zu befürchten, daß das landwirthschaftliche Unterrichtswesen immer mehr in Berlin zentralisiert wird. Den Haushaltungsschulen ist im Etat gar keine Berüürfsichtiguni zu theil geworden. Die Thätigkeit der Frau ist

erade in der Landwirthschaft von größtem Werth und unentbehrlich.

er Staat sollte einen Beitrag für die Errichtung solcher Schulen geben, wenn man auch nicht verlangen kann, daß er selbst solche Schulen gründet. Der Staat hat nur einmal 1900 zur

örderung des Molkereiwesens gewährt. Wie steht es mit dem

zuttermittel⸗ und Düngergesetz? Den Fälschungen auf diesem Gebiete muß endlich gesetzlich entgegengetreten werden. Durch das gerippte Steinmehl sind in den letzten Jahren allein in der Provinz Sachsen 300 000 Schaden erwachsen. Nach dem technischen Gut⸗ achten beträgt der Werth dieses Mehles 27 ½ ₰, der Preis dagegen 4 Mit Hilfe des Reichsgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und des Nahrungsmittelgesetzes ist diesen Fälschern nicht beizukommen. Zur Bekämpfung der Viehseuchen müssen die Reichs⸗ gesetze von 1880 und 1894 einer Revision unterzogen werden. Wir haben noch immer die Maul⸗ und Klauenseuche. Die polizeilichen Maßregeln sind für die Landwirthschaft noch schlimmer als der Schaden der Seuchen. Die Seuchen werden von einem Ort zum anderen verschleppt, weil die Desinfektion der Transportmittel nicht durchgeführt wird. Die Gehöfte zu sperren, nüßt nichts, die Seuchen müssen bezirksweise bekämpft werden. Hinsichtlich des Schutzes der Grenzen ist alles geschehen, was geschehen konnte; wir leiden aber noch darunter, daß nach dem österreichischen Handels⸗ vertrag Vieh aus Oesterreich hereinkommt, das immer verseucht zu sein sczemt Eine Revision des Viehhandels muß stattfinden, hin⸗ sichtlich des Marktwesens sowohl, wie der Preisnotierung. Von 1875 bis 1898 ist der Fleischpreis gestiegen, der Preis des lebenden Thieres daßgegen gesunken. Für Rinder ist der Preis nach Lebendgewicht in dieser Zeit um 10 % gesunken, der Preis des Fleisches dagegen um 12 % gestiegen; bei Schafen ist der Preis des Thieres um 12 % gesunken, der Preis des Fleisches um 20 % gestiegen; bei Schweinen ist der Preis des Thieres um 5. % gesunken, der Preis des Fleisches um 10 % gestiegen. Die theureren Preise sind also nach diesen amtlichen Zahlen lediglich an den Handel gezahlt worden. Es ist ein Hohn, von einer Fleischvertheuerung durch die Begehrlichkeit der Landwirthe zu sprechen. Ich kann bloß dringend rathen, daß im Interesse von Produktion und Konsumtion dagegen etwas geschieht. Nothwendig erscheint es sodann, daß gegen die Tuberkulose bei den Thieren mehr geschieht als bisher, nachdem uns in den letzten Jahren die Tuberkulose in einem ganz anderen Lichte gezeigt worden ist. Wie steht es mit den Ausführungsbestimmungen zur Gewerbeordnungsnovelle über die Regelung der Gesindevermiethung? Herr Wintermeyer hat sich auf die Landwirthschaftskammer in Wiesbaden berufen. Die Landwirthschaftskammer für Hessen⸗Nassau hat sich immer besonders der kleinen Leute angenommen. Ich habe mich gewundert über die Kritik dieser Kammer durch orn Wintermeyer. Ich protestiere auch dagegen, daß er aus den kleinbäuerlichen Verhältnissen Hessen⸗Nassaus auf die Landwirthschaft im allgemeinen Schlüsse zieht. Hat er schon je einen anderen Landwirthschaftskammer⸗Bericht als den von Wiesbaden ge⸗ lesen? Wegen der klimatischen e muß in den nördlichen Gegenden unseres Vaterlandes der Landwirth viel größeren Grundbesitz haben, um den Betrieb überhaupt übernehmen zu koͤnnen. Ueber Din 2 die man nicht kennt, sollte man nicht urtheilen. Man möchte immer be⸗ haupten, Deutschland habe aufgehört, ein Agrarstaat zu sein, und sei Industriestaat geworden. In der Statistik der landwirthschaftlichen Bevölkerung sind alle diejenigen nicht mitgezählt, die von der Land⸗ wirthschace mitleben. ie landwirthschaftliche Maschineninduftrie, die Müllerei und andere Gewerbe gehören eigenklich mit zur 1* 1I1I

gerechnet.

Landwirths⸗ Rechnet man alles dazu, so kommt man zu anderen Resultaten, als wenn man bloß die Zahl der in der Landwirthschaft selbst beschäftigten Personen berechnet. Der Werth der Produktion der Landwirthschaft beträgt 7441 Millionen Mark, aber auch diese Zahl ist cum grano salis zu nehmen, denn bei der Industrie werden alle Halbfabrikate und Rohstoffe mit⸗ Wir halten daran fest, daß Deutschland ein Agrarstaat ist. Wir wollen keine Liebesgaben, sondern nur unser Recht, und wir werden dafür kämpfen, solange es eine Landwirthschaft giebt. 88

Abg. Dr. Heisig (Zentr.) bespricht das landwirthschaftliche Schul⸗ wesen, die Schlachthausgebühren und die Leutenoth, ohne im einzelnen verständlich zu werden. Er tritt für die Förderung der landwirth⸗ schaftlichen Winterschulen und Fortbildungsschulen und für eine Ver⸗ mehrung der Ackerbauschulen ein. In diesen Schulen müsse auch der Religionsunterricht ertheilt werden, nicht weil die Religion die Land⸗ wirthschaft direkt fördere, sondern weil sie den Landwirth in die Lage setze, auch in schweren Zeiten sein Gottvertrauen nicht zu verlieren. Die Religion sei auch der feste Schutz gegen den Umsturz und die Sozialdemokratie. In manchen Kreisen Ober⸗ chlesiens seien die Winterschulen viel zu dünn gesät; man könne den andwirthen nicht zumuthen, ihre Söhne in so weit entlegene Schulen zu schicken. Der Redner bemängelt sodann die Entschädigungen für Flurschäden bei Manövern; die Militärverwaltung lehne zu Unrecht die Entschädigungen für die Schäden ab, welche durch die Zuschauer verursacht werden. Die Abschätzungskommission nehme ferner die Ab⸗ schätzungen zu spät vor. Dadurch würden weder die Interessen des Militärfiskus, noch die der Landwirthschaft gewahrt.

Geheimer Regierungsrath Dr. Mueller erwidert, daß das land⸗ wirthschaftliche Schulwesen nicht der landwirthschaftlichen Verwaltung, sondern den Provinzialbehörden unterstehe. In manchen Fällen habe der Staat der Unterhaltungskosten übernommen. Auf die Lehr⸗ pläne der Winterschulen habe die Verwaltung keinen Einfluß.

Abg. Freiherr von Wangenheim kkons., sehr schwer ver⸗ ständlich, da er fortgesetzt nach rechts gewendet spricht): Während der Etat große Summen für Wasserbauten enthält, ist es mir sehr schmerzlich, daß für die Hebung der Viehzucht nicht mehr eingestellt ist. Die Landwidihsehastykammern namentlich in den ärmeren Provinzen sind bis zur äußersten Grenze bei der Erhebung ihrer Beiträge gegangen. In Pommern muß schon eine Anleihe aufgenommen werden, um nur das nöthige Material an Zuchtvieh zu decken. Den Abg. Wintermeyer weise ich darauf hin, daß die Aufwendungen der Landwirth⸗ schaftskammern dafür nur dem kleinen Grundbesitz zu gute kommen, die großen Grundbesitzer können sich durchweg selbst Zuchtvieh halten. Ich fürchte aber, daß, wenn man so weiter geht, die Landwirth⸗ schaftskammern bankerott gemacht werden. Der jetzige Moment ist gerade geeignet, größere Summen einzustellen. Ich bitte den Land⸗ wirthschafts⸗Minister, in dieser Beziehung recht energisch dem Finanz⸗ Minister gegenüberzutreten. Wenn man zum Finanz⸗Minister geht und Geld haben will, beklagt er sich immer aufs bitterste darüber, daß von seiten der landwirthschaftlichen Verwaltung so wenig gefordert werde. Von dem Werth der Geflügelzucht für den kleinen Grund⸗ besitz, für die Arbeiter und für die ackerbautreibende Bevölkerung in den kleinen Städten bin ich vollkommen durchdrungen. Wir werden aber günstige Erfolge darin nur haben, wenn wir die Seuchen verhindern. Einer der größten Mißstände ist der Hausierhandel mit Vieh. Es ist vorgekommen, ein soeben für krank erklärtes Schwein noch an demselben Tage von einem herum⸗ ziehenden Händler verkauft worden ist. Der Hausierhannder mit Vieh muß verboten werden. Auf dem Berliner Viehhof bestehen mancherlei Mißstände. Die Verordnung, daß die Untersuchungen nur bei Tageslicht erfolgen dürfen, ist für die Abfertigung sehr beschwerlich, und diese Verordnung wird auch nach Mittheilungen von Herren, die die Sache an Ort und Stelle kennen gelernt haben, etwas wunderbar gehandhabt. Das Ausladen von Vieh Sg nur von 6 bis 8 Uhr Morgens stattfinden. Eine unnöthige Erschwerung liegt auch darin, daß die Papiere immer von dem Amtsvorsteher mit unter⸗ zeichnet sein sollen. Der Antrag Herold ist mir sehr sympathisch, und hoffentlich kommt bald der gewünschte Gesetzentwurf. Aber auch auf anderem Gebiete empfiehlt sich die Regelung der Versicherung dringend. Die Versicherung darf nur ein Wohlthätigkeits⸗, aber kein finanzielles Unternehmen für Aktiengesellschaften sein. Hoffent⸗ lich kommen wir nun durch die Thätigkeit der Landwirthschafts⸗ kammern aus den unleidlichen Verhältnissen des landwirthschaft⸗ lichen Versicherungswesens heraus. Die Feren von der Linken, die immer gegen den Zwang sind, weise ich darauf hin, daß in großen Städten der Zwang für die Immobiliarversicherung besteht. Ohne eine solche wäre auch das Feuerlöschwesen nicht durchzuführen. Es ist also kein Unrecht, zu verlangen, daß man in der Landwirthschaft zu den früheren Zwangsversicherungen zurückkommt. Die Preisnotierungen für Vieh müssen im ganzen Lande erfolgen. In Stettin ist es vorgekommen, daß die Händler sich weigerten, der Notierungskommission Angaben zu machen. Herrn Wintermeyer weise ich ferner darauf hin, daß die Thätigkeit der General⸗Moorkommission und die ganzen Arbeiten der Landwirthschaftskammern auf diesem Gebiete nur zu Gunsten der kleinen Grundbesitzer begonnen sind. Für die Forst⸗ wirthschaft muß der Staat die Landwirthschaftskammern mehr unterstützen. Die Forstabtheilung der pommerschen Landwirthf gsts. kammer hat sich schon so entwickelt, daß wir fort und 8 Gehilfen anstellen müssen. Wenn erheblich rößere Mittel dafür zur Ver⸗ fügung gestellt und bei allen Landwirthschaftskammern dieselben Einrichtungen getrossen werden wie in Pommern, so wird ein großer Theil der privaten Forstwirthschaft gn* einen anz anderen Standpunkt gestellt werden können. Auf die

rage der Hypothekenbanken gehe ich nicht ein, wünsche aber, daß die Regelung des Kredits für den Grundbesitz möglichst bald zu einem Resultat gelangt. Wenn auf 85 einem Gebiet, so darf hier nicht gezögert werden. Bezüglich der Organisation der General⸗Kom⸗ missionen 1 es die allerhöchlte Zeit, aus dem Stadium der Er. wägungen herauszukommen und an die Reorganisation heranzugehen. Der General⸗Kommission sind manche neue Aufgaben überwiesen worden, namentlich das Meliorationswesen. Die General⸗ Kom⸗ missionen müssen auf diesem Gebiet ihre Arbeiten noch weiter aus- dehnen. Es liegt ein organischer Fehler darin, daß die General⸗ Kommissionen von allen anderen Behörden abgesondert sind. Sie müssen dem übrigen Verwaltungsorganismus eingegliedert und dem Ober⸗Präsidenten unterstellt werden. Es würde sch empfehl. für die General⸗Kommissionen eine besondere Abtheilung bei jedem Ober⸗ Präsidium zu bilden. Dem Abtheilungs⸗Chef müssen juristische Mit⸗ glieder zur Seite gestellt werden, deren Zahl nach den Bedürfnissen der beireffenden Bezirke bemessen wird. Fuür die östlichen Propinzen, wo das Ansiedlungs. und Rentengutswesen eine größere Rolle spielt, könnte die Zahl der juristischen Mitglieder erheblich beschränkt werden, während im Westen eine größere Anzahl nöthig wäre. Daneben müssen ein landwirthschaftlicher und ein technischer Beamter den Abtheilungen zugewiesen werden. Auch die Spezial⸗Kommissionen wären nach lokalen Bedürfnissen auszugestalten. Die Auffassung, daß die General⸗ Kommissionen so reformiert werden müssen, wird nicht nur aus landwirthschaftlichen Kreisen, sondern auch aus Krreisen der General⸗Kommissionen selbst laut. Ich freue mich, daß in diesen Etat zum ersten Mal der Posten eines Moor⸗Kommissars ein⸗ gestellt ist, der der ostpreußischen General⸗Kommission zugewiesen werden soll. Seine Thätigkeit wird vorbildlich dafür sein, wie man auf diesem Gebiet praktisch arbeiten soll. Das Gebiet, das die General⸗Kommissionen zu bearbeiten haben, wird n. anz bedeutend erweitert werden müssen. Der Redner verbreitet über die Flußkorrektionen, für welche er Gegenaufwendungen wünscht, und kommt dann auf die Debatte vom vorigen Sonnabend übet die * Getreidezollerhöhung zurück, wobei er den Antrag Barth als eine ‚frivole Verhöhnung“ bezeichnet. Wenn der Abg. Barth am vorigen Sonnabend hier ausgeführt habe, daß die Medraufwen 3 bei der Getreidczollerhöhung für jede Arbeiterfamilie pro Jahr 40 bis 50 betrage, so habe der Abg. Dr. von Siemens im S an Sede

¹

diesen Mehraufwand nur auf 30. pro Jahr vera 8

sehe also, wie weit Ansichten dier auseinandergingen.