Der Bezngspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. Alle Post⸗Anstalten uehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expredition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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Berlin, Donnerstag, den 21
Bestellungen auf den Deutschen mehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin
nzeiger und Königlich Preußischern — auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen. Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗2
Reichs⸗A
Insertionspreis für den Raum riner Druckzrile 30 ₰. Inserate nimmt an:
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzrigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 ℳ 50 J.
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Dedensverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich. Mittheilung, betreffend die Abhaltung einer Seeschifferprüfung. zetanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldver⸗ schreibungen auf den Inhaber durch die Nürnberg⸗Fürther Straßenbahngesellschaft. Zekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Hypotheken⸗Pfand⸗ briefen auf den Inhaber durch die Württembergische Hypothekenbank in Stuttgart.
Königreich Preußen. 8 mmemungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen. vererdnung über das Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Ge⸗ sundheitskommissionen, vom 16. September 1899.
muntmachung, betreffend Abänderung des § 2 der Vor⸗ rften über die Prüfung der Marlscheider. — betreffend die Bildung eines Stadtkreises hhausen.
geige, betreffend Ausgabe der Nummer 8 der „Gesetz⸗ ammlung“.
anntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872 acch die Regierungs⸗Amtsblätter publizierten landesherrlichen rlasse, Urkunden ꝛc.
eine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: m Phlizeirat⸗ a. D. Allerdt zu Berlin, dem evan⸗ n
farrer Hallpaap zu Groß⸗Rohdau im Kreise
derg W⸗Pr. und dem Landgerichts⸗Sekretär, Kanzleirath lewski zu Bromberg den Rothen Adler⸗Orden vierter
im Oberleutnant von Gillhaussen, à la suite des üringischen Infanteri’⸗Regiments Nr. 95, kommandiert vilitärischer Begleiter Seiner Königlichen Hoheit des ags von Sachsen⸗Coburg und Gotha, dem Aeltesten und ger der Mennoniten⸗Gemeinde Zwanzigerweide, Rentner d Ewert zu Sclloß Kalthof im Kreise Marienburg , dem Eisenbahn⸗Betriebs⸗Sekretär Enners zu Hannover, ssenbahn⸗Betriebs⸗Sekretären a. D. Hahn zu Elberfeld hehne zu Mülheim a. d. Ruhr, bisher in Essen, den lichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, em emeritierten Lehrer Neugebauer zu Leobschütz den der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohen⸗ 1, sowie em Gerichtsvollzieher a. D. Gustmann zu Bensberg im Mülheim am Rhein, dem Polizei⸗Wachtmeister Tauschel eutsch⸗Wilmersdorf im Kreise Teltow, dem pensionierten dahn⸗Haltestellen⸗Aufseher (Weichensteller erster Klasse) nann Fischer zu Heinrichswalde im Kreise Niederung, Eisenbahn⸗Weichensteller erster Klasse a. D. Theodor iffert zu Bochum, dem Eisenbahn⸗Weichensteller a. D. helm Bäcker zu Bredenscheid im Kreise Hattingen, den bahn⸗Zugführern a. D. von Umbscheiden zu Köln⸗ „Gortlieb Becker zu Hildesheim und Hermann r zu Halle a. S., bisher zu ireern den Gemeinde⸗ hern Johann Schmidt zu resch im ges⸗ ügnit, Karl Sydow zu Gollwitz im Kreise Belzig, Philipp Isecke zu Brehme im Kreise s und Rudolf Schrock zu Werder im Kreise Nieder⸗ m, dem .n und Patronatsvertreter, Besitzer delm Krause zu A im Kreise Zauch⸗Belzig, Schmiedemeister Adolph Mikitta zu Nikolaiken im Stuhm, dem Monteur bei der städtischen Gasanstalt e. Zosef Sgrßde⸗ dem Werkmeister drich Plaschni zu Berlin, dem pensionierten pahnschaffner August Curds zu Caffel, dem mnierten Eisenbahn⸗Portier Kleinjohann zu Dortmund, Fensionierten Bahnwärtern Johannes Stadermann iusen im Kreise Worbis, Heinrich Habekost zu e im Kreise Wolmirstedt, Friedrich Stralhoff erte im Kreise Hörde, Christoph Reinhardt 2 chtern und Marzell Schmitt 4 zu Salmünster se Schlüchtern, biher zu Neudorf, Posten 43 Frank⸗ d4.— Bebra, dem Bodenmeister Johann Hautt zu dem Kassenboten Wilhelm Bell zu Wallerfangen — Saarlouis, dem Schneidemühlenverwalter Ernst zu Pomorske im Kreise Militsch, dem Amtsdiener b Kunnig zu Wirschkowitz desselben Kreises, dem lichen Kutsches Carl Haasler zu Adelig⸗Heinriches⸗
walde im Kreise Niederung, dem früheren Gutskämmerer Johann Woytewitz zu Faulhöden im Kreise Lötzen und dem Arbeiter Johann Woelki zu Gayl im Kreise Brauns⸗
berg das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 1
Deutsches Reich.
In Altona wird am 17. April d. J. mit einer Seeschiffer⸗-Prüfung für große Fahrt begonnen werden. v1“
Bekanntmachung,
betreffend die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber durch die Nürnberg⸗Fürther
Straßenbahngesellschaft.
Durch die im Einverständniß mit den Königlicher Staats⸗ Ministerien der Justiz und der Finanzen ergangene Ent⸗ schließung vom Heutigen wurde gemäß § 795 des Bürger⸗ lichen Gesetzbuchs und § 9 der Zuständigkeitsverordnung vom 24. Dezember 1899 (Gesetz⸗ und Verordnungsblatt S. 1229) der Nürnberg⸗Fürther Straßenbahngesellschaft in Nürnberg die Genehmigung zur Ausgabe von vierprozentigen, bis zum Jahre 1926 heimzuzahlenden Schuldverschreibungen auf den Inhaber im Gesammtnennwerth von 900 000 ℳ, eingetheilt in 900 Stück zu je 1000 ℳ, halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli verzin lich. ertheilt. 111“ 8
1u1““
München, den 16. März 1901. 1““ Königlich bayerische Staats⸗Ministerien des Königlichen Hauses und des Aeußern, dann des Innern Dr. Graf von Crailsheim. Dr. Freiherr von Feilitzsch.
Bekanntmachung.
Durch Entschließung des Königlich württembergischen Ministeriums des Innern vom heutigen Tage ist der Württem⸗ bergischen Hypothekenbank in Stuttgart die staatliche Genehmigung ertheilt worden, vierprozentige, vor dem 1. Ja⸗ nuar 1908 unkündbare Hypotheken⸗Pfandbriefe auf den Inhaber im Gesammtnennwerth von 16 Millionen Mark, und zwar
Serie IX Nr. 32 001 — 36 000 = 4000 Stück zu
500 ℳ, Serie C XIV.XVI Nr. 26 001 — 32 000 = 6000 Stück 4000 Stück
Serie D XV— XVIII Nr. 14 001 — 18 000 =
nach Maßgabe ihrer Satzung in den Verkehr zu bringen. Stuttgart, den 18. März 1901. Königlich württembergisches Ministerium des Innern.
8 von Pischek.
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Koöönigreich Preußen. Ir. “
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den ordentlichen Professor Dr. med. Georg Winter in Königsberg i. Pr. zum 35— und Mitgliede des Königlichen Medizinal⸗Kollegiums der Provinz Ostpreußen, den Oberarzt der chirurgischen Abtheilung des Stadt⸗ Lazareths, Medizinalrath, Professor Dr. med. Arthu r Barth in Danzig zum Mitgliede des Königlichen Medizinal⸗Kollegiums der Provinz Westpreußen, en Oberarzt der städtischen Irrenanstalt, . Assessor Dr. med. Wilhelm Julius König in Dalldorf und den Medizinab Ageor⸗ Sanitätsrath Dr. med. Paul Ruge in Berlin zu Medizinalräthen und Mitgliedern des Königlichen Medizinal⸗Kollegiums der Provinz Brandenburg, en Kreisphysikus, Sanitätsrath Dr. med. Moritz reyer in Stettin zum Medizinalrath und Mitglied des öniglichen Medizinal⸗Kollegiums der Provinz Pommern, den Direktor der Provinzial⸗Hebammen⸗Lehranstalt, Medizinal⸗Assessor Dr. med. Alfons Toporski in Posen und den Direktor des Hygienischen Instituts, Professor Dr. med. Erich Wernicke in Posen zu Medizinalräthen und Pesgliedern des Königlichen Medigzinat⸗Kollegiums der Provinz osen, den Direktor der Provinzial⸗Hebammen⸗Lehranstalt, Medizinal⸗Assessor Dr. med. Franz Dahlmann in Magde⸗ burg zum Medizinalrath und Mitgliede des Königli
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“
Mebizinal⸗Kollegiums der Provinz Sachsen und
Abends.
n Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende Vierteljahr
der geringe Vorrath reicht.
—
Unzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes
neenv-
den Direktor der geburtshilflichen Universitäts⸗Klinik, ordentlichen Professor, Geheimen Medizinalrath Dr. med. Fritsch in Bonn zum Mitgliede des Königlichen Medizinal⸗Kollegiums der Rheinprovinz zu ernennen.
“ 8 Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen Kreis⸗Schulinspektor, Schulrath Dr. phil
Adam Große⸗Bohle zu Dortmund zum Regierungs⸗ und Schulrath zu ernennen. W1“
Verordnung über das Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die ienststellung des Kreisarztes und die Bildung von esundheitskommissionen, vom 16. September 1899. Vom 4. März 1901.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf Grund des § 17 des Gesetzes, betreffend die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesund⸗ heitskommissionen, vom 16. September 1899 (Gesetz⸗Samml. S. 172), was folgt: 8 Einziger Paragraph.
Das Gesetz, betreffend die Dienststellung des Kreisarztes und die Bildung von Gesundheitskommissionen, vom 16. Sep⸗ tember 1899 (Gesetz⸗Samml. S. 172) tritt am 1. April 1901. in Kraft. 1 3
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
GSegeben Wilhelmshaven, den 4. März 1901. (L. S.) Wilhelm.
Graf von Bülow. von Miquel. von Freiherr von Hammerstein. Schönstedt. Brefeld. von Goßler. Graf von Posadowsky. von Tirpitz.
Studt. Freiherr von Rheinbaben.
Thielen.
Ministerium für Handel und Gewerbe. G Bekanntmachung. Nachdem nunmehr die Abschlußprüfung als Voraussetzung
für die Versetzung nach Ober⸗Sekunda abgeschafft worden ist,
§ 2 der Vorschriften über die
wird die Fassung des b abgeändert:
Prüfung der Markscheider, wie folgt, „Der Nachweis der Schulbildung wird geführt durch Bei⸗ bringung des Zeugnisses der Reife für die erste Klasse einer höheren neunstusfigen Schule (Gymnasium, Realgymnasium, Ober⸗Realschule).“ Des Ferneren mache ich darauf aufmerksam, daß im § 20 Abs. 3 der genannten Vorschriften statt: „unter Ziffer 1 bis 6“ zu lesen ist: „unter Ziffer 1 bis 5“. Berlin, den 18. März 1901. 8 Der Minister für 2ö und Gewerbe. öA— von Velsen.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. 8
Der Regierungs⸗ und Schulrath Dr. phil. Große⸗Bohle ist der Regierung zu Minden überwiesen worden.
Dem ständigen Mitarbeiter am Geodätischen Institut bei Potsdam Max Schnauder ist das Prädikat „Professor“ beigelegt worden.
Ministerium des Innern. Bekanntmachung.
1.““
Auf Grund des § 4 Absatz 1 und 2 der Kreisordnun
9- die Rheinprovinz vom 30. Mai 1887 erkläre ich hierdur
ie Stadt Oberhausen im Regierungsbezirk Düsseldorf in
der Art aus dem Verbande des Landkreises Mülheim a. Ruhr
für ausgeschieden, daß sie vom 1. April d. J. ab einen
Stadtkreis bildet. “
Berlin, den 18. März 1901.
8 8 Der Minister des Innern. Freiherr von Rheinbaben. 8
“ Adam
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