1901 / 70 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 22 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Wongrowitz Breslau . . Firschberg alüibor

Göttingen. Gelberth ... Sigmaringen .. Döbeln. Langenau i. Wrttog.. v1“ 4 8 Chateau⸗Salins.. 8 22. Jö““ .

Bemerkungen.

14,00 13,10

Ein liegender Strich (—) in den Spalten für Preise hat

die

Deutscher Reichstag. 73. Sitzung vom 21. März 1901. 11 Uhr. 8

Am Bundesrathstische: Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner, Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. 1X“ Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Freiherr von Thiel⸗ mann.

Die dritte Lesung des Reichshaushalts⸗Etats für 1901 wird fortgesetzt beim Etat des Reichs⸗Ju stizamts.

Zu demselben sind zwei Resolutionen beantragt:

1) Von den Abgg. Gröber (Zentr.) und Genossen:

„den Reichskanzler zu ersuchen, zu veranlassen, daß die ver⸗ öffentlichten Mittheilungen über die Fälle der bedingten Begnadigung durch Veröffentlichung einer Statistik über die Fälle der unbedingten Begnadigung ergänzt werden.“

2) Von den Abgg. Beckh⸗Coburg (fr. Volksp.) und Ge⸗ nossen:

aan die verbündeten Regierungen wiederholt das dringende Er⸗

suchen zu stellen, in Gemäßheit der Reichstagsbeschlüsse vom 21. März 1898 und 23. Februar 1899 dem Reichstage sofort bei Beginn der nächsten Session einen Gesetzentwurf, betreffend die Entschädigung von solchen Personen, welche mit Unrecht Untersuchungshaft zu er⸗ leiden hatten, vorzulegen.“

Abg. Dr. Spahn (Zentr.) kommt auf die Frage der Abänderung der Vorschriften über die Revisibilität der Gerichtsertenntnisse vor dem Reichsgerichte zurück. Die Verzögerung der Sache sei umso ver⸗ wunderlicher, als heute seit dem Zusammentritt des Reichstages bereits 30 Jahre verflossen seien. Ferner fragt Redner an, wann die vom Reichstage erbetene Zusammenstellung der einzelstaatlichen Vorschriften über den Ausschluß des Rechtsweges werde vorgelegt werden. An den Kommissionsberathungen über den Toleranzantrag habe sich auf⸗ fallender Weise das Reichs⸗Justizamt nicht betheiligt.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding:

Meine Herren! Die Verordnung von 1879, welche die Grenze zieht zwischen denjenigen in Deutschland geltenden Bestimmungen, die vor dem Reichsgerichte revisibel sind, und denjenigen, die es nicht sind, hat das gebe ich dem Herrn Vorredner zu manche Schwächen, sie ist eben nichts Anderes als ein Moment in der ganzen neueren Entwickelung unseres Rechts. Ich will ihm auch zu⸗ geben, daß der Zeitpunkt kommen wird, wo wir uns die Frage vorlegen müssen, ob diese Verordnung einer Abände rung, einer Korrektur nach Maßgabe der jetzigen Rechtszustände bedarf. Ob aber der Zeitpunkt dafür jetzt schon gekommen ist, ob gerade die gegenwärtige Zeit die geeignete ist, die Frage in Angriff zu nehmen, das muß ich in diesem Augenblicke dahingestellt sein lassen. Im Prinzipe, glaube ich, bestehen zwischen demjenigen, was der Herr Vorredner hier vertreten hat, und dem Standpunkt, den das Reichs⸗Justizamt einnimmt, keine Verschiedenheiten.

Dann ist der Herr Vorredner auf den Beschluß des Reichstages gekommen, der bei Gelegenheit der Berathung des Bürgerlichen Gesetz⸗ buches gefaßt wurde dahin, daß dem Reichstage eine Vgoelage gemacht werden möge, welche eine Uebersicht darüber giebt, inwieweik in den einzelnen Staaten nicht der ordentliche Rechtsweg gegeben, sondern Verwaltungs⸗ gerichtsbehörden über Fragen des bürgerlichen Rechts zuständig sind. Meine Herren, der Beschluß, daß diese Zusammenstellung dem Reichs⸗ tage vorgelegt werde, ist gefaßt worden auf die bereitwillige Zusiche⸗ rung, die von uns in der Kommission damals gegeben wurde, und Sie können schon daraus, glaube ich, entnehmen, daß wir nicht willens sind, uns dieser Verpflichtung zu entziehen. Wir haben auch alsbald, nachdem das Bürgerliche Gesetzbuch zu stande gekommen war, die Hand an diese Sache gelegt. Aber so leicht, wie der verehrte Herr Vorredner sich die Sache denkt, ist sie in der That nicht. Sie müssen dabei bedenken, daß es die Auf⸗ gabe ist, die Gesetzgebung jedes einzelnen Bundesstaats bis in ihre Anfänge, soweit die Gesetze noch gelten, bis in das vor⸗ letzte Jahrhundert hinein noch zu verfolgen, und daß vielfach das Recht, das in den einzelnen Staaten in dieser Beziehung besteht, nicht auf positiven gesetzlichen Bestimmungen beruht, sondern auf Gewohn⸗ heitsrecht, dessen Feststellung besondere Schwierigkeiten bietet. Ich mache demjenigen Herrn, den der Herr Abgeordnete vorhin hier er⸗ wähnt hat, ein Kompliment, wenn er in der Lage gewesen ist, inner⸗ halb eines Monats eine Zusammenstellung der in Deutschland gel⸗ tenden kirchenpolitischen Bestimmungen anzufertigen. Ich glaube auch, daß die Regierung nicht so schnell mit dieser Aufgabe fertig geworden wäre schon deshalb, meine Herren, nicht, weil sie in ganz anderer Weise diesem hohen Hause gegenüber die Verantwortlichkeit für das zu tragen hat, was sie vor⸗ legt. Aber, meine Herren, ich bitte Sie, überzeugt zu sein, daß wir mit ernstem Eifer an der weiteren Bearbeitung thätig sind; ich be⸗ nerke, daß die Zusammenstellung für Preußen im Großen und Ganzen fertig ist, daß diese Arbeit auch für Bayern der Fertigstellung ent⸗ gegengeht und daß damit das Gros der ganzen Arbeit demnächst seine Erledigung finden wird. Sobald die Zusammenstellung ganz vollendet sein wird, wird sie sicherlich dem Reichstage auch vorgelegt werden.

Was dann, meine Herren, die Betheiligung des Reichs⸗ Justizamts an den Berathungen der Kommission über den Toleranzantrag betrifft, so kann ich nur erklären, daß das Reichs⸗Justizamt an Berathungen keinen Antheil ge⸗

oömmen hat, weil ihm er Richtung hin ein Auftrag von dem

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13,8 13,80

13,40 12,50

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14,50

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14.3 14. 3

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Die verkaufte Menge wird auf volle Doppelzentner und der Verkaufswerth auf volle Mark abgerundet mitgetheilt. Der Durchschnittspreis wird aus den vnahgerundeten Zahlen herehe.

Bedeutung, daß der betreffende Preis nicht vorgekommen ist, ein Punkt (.) in den letzten sechs Spalten, daß entsprechender Bericht fehlt.

keit des Herrn Reichskanzlers Abg. Gröber empfiehlt

werden.

des Strafgesetzbuchs geboten i

Schritte aber,

kommen befassen,

nach dieser meine Herren,

wird, sich mit wird noch eine

das Strafgesetzbuch im gekommen ist, so lag Strafrecht eine politische Würdigung dieser

Frist zu verabschieden. sionen, meine Herren, daß die

Vorbereitungen bedarf.

Nun ist der Revision die dem daß, ebenso

hohen Hause wie

Ziviljustiz. Ich bin Abgeordnete zur ist, einigermaßen Statistik gewissermaßen als

noch nicht erfolgen, und unter

Entwurfs eines bin begründendes Zeit kann ich Gegenstand der es fraglich ist, wann und zugehen wird, nicht erkennen.

aber

nehmen muß, dann, glaube gegenwärtig hinfällig.

Aber, meine Herren, ausgesprochen hat,

Natur des hier in Betracht

darüber denken werden. Aber

heraus. Nun glaube ich schon

mir gestatten : in v

Herrn Reichskanzler nicht zu theil geworden war. Die Frage, wie und durch wen der Herr Reichskanzler sich bei diesen Berathungen bethei⸗ ligen will, fällt ganz seiner Entschließung anheim. Ich glaube, das Richtige wäre, wenn die Herren sich an den Herrn Reichskanzler mit ihren Wünschen wenden wollten. Ich werde aber auch meinerseits nicht zögern, auf das, was hier besprochen worden ist, die Aufmerksam⸗

Strafrechtspflege bereits angenommenen analog sei, umsomehr zur Annahme, als aus der Kenntniß dieser Begnadigungsstatistik werth⸗ volle Gesichtspunkte für die Strafrechtspflege selbst sich ergeben müßten; ein Eingriff in die Rechte der

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! Ich habe bereits bei früheren Gelegenheiten hier im Reichstage meine Ansicht dahin ausgesprochen, daß eine Revision

Aufgaben nach Erledigung der Reform unseres bürgerlichen Rechts auch die Revision des Strafgesetzbuchs gehören muß. Richtung bevor einer

eine der schwierigsten Aufgaben, die der Gesetzgebung des Reichs gestellt werden können, unser geltendes Strafrecht den Anschauungen und Anforderungen unserer Zeit entsprechend zu reformieren.

Jahre

Thatsache, politischen Zustände ist es gelungen, das Strafgesetzbuch in kürzester Darüber aber machen wir uns keine Illu⸗

Zeit nicht erledigt werden kann, und daß es dazu sehr ausführlicher

Herr Vorredner des Strafgesetzbuchs unter der Reichstag der Begnadigungsfälle im Bereiche der Militärjustiz zu erhalten, ihm eine solche Statistik auch vorgelegt werden möge für den Bereich der von der Motivierung, Begründung überrascht

Vorlage, welche die Revision des Strafgesetzbuchs in Aussicht nimmt. Nun, meine Herren, in den nächsten Jahren wird eine solche Vorlage

der Herr Vorredner von seinem Motive aus sich darauf beschränken können, den Wunsch auszusprechen, daß s. Z. neuen Strafgesetzbuchs auch nach dieser Richtung Material einen Zusammenhang dieser Resolution

von diesem Motive ausgeht, wie ich nach seinen Ausführungen an⸗

ich muß noch aus anderen, sachlichen Gründen gegen die Annahme dieser Resolution warnen, kann die Erwartung nicht erfüllen, die der Herr Vorredner vorhin indem er Bedenken aus der Kompetenz des Reiches und aus der eigenthümlichen

Meine Herren, ich weiß nicht sicher, wie die einzelnen Bundesregierungen

zu dieser Resolution wählen werden, die der Herr Kriegs⸗Minister in Aussicht stellte in Bezug auf die Statistik über die Begnadigungen im Bereiche der Militärjustiz. Meine Herren, das Begnadigungs⸗ recht in den einzelnen Bundesstaaten beruht lediglich auf landes⸗ rechtlichen Bestimmungen und hat mit dem Reichsrecht nichts zu thun; es fällt aus dem Rahmen der Zuständigkeit des Reiches

man geneigt sein wird, dem dortigen Landtage eine Vorlage der hier gewünschten Art zu machen, eine Vorlage, welche nur dahin führen könnte, eine Kritik und Kontrole darüber zu ermöglichen, wie die Krone von ihrem Begnadigungsrecht Gebrauch gemacht hat. So wenig aber die Regierungen der einzelnen Bundesstaaten, nach meiner persönlichen Anschauung, geneigt sein werden, eine solche Vorlage an ihre Landtage zu machen, ebensowenig und vielleicht noch weniger werdensie sich bereit finden lassen, dem Bundestag und dem Reichstag nach dieser Richtung statistische Mittheilungen zugehen zu lassen. Ich kann daher nur bitten: lehnen Sie die Resolution ab; ich glaube nicht, daß sie irgend welche Aussicht auf Erfüllung hat.

zu lenken. seinen Antrag, der dem zur Militär⸗

Einzelstaaten könne darin nicht erblickt

st, und daß zu den ersten und wichtigen

Einleitende sind auch bereits geschehen, der Reichstag in die Lage Revisionsvorlage dieser Art zu

lange Zeit vergehen. Denn es ist

Wenn schnell zu stande ein gemeinsames war. Unter der Druck der damaligen

1870 so das daran, daß Nothwendigkeit unter dem

Aufgabe das nächste Mal in so kurzer

mit der gekommen, dahin gehend, eine Statistik

im Zusammenhang auf die Resolution Nr. 202 vorliegt, beschlossen hat,

von der der Herr seines Wunsches ausgegangen gewesen. Er betrachtet diese einen Theil der Motive für eine

diesen Umständen würde, glaube ich, bei der Vorlage des beigebracht werden möge. zwischen dem Wund einer Vorlage, von in welcher Gestalt sie einst dem Hause Wenn also der Herr Vorredner nur

Zur

ich, ist das Bedürfniß der Resolution

und ich annahm, daß die Regierung keine kommenden Kronrechts herleiten würde.

ich nehme an, daß sie dieselbe Stellung

nicht, daß in irgend einem Bundesstaate

Der Herr Voredner möge

meinen Augen ist es kei b

bringen

Gedanke gewesen, die Vorlage über die bedingten Begnadigunge die wir Ihnen jedes Jahr hier bringen, in Verbindung zu ses mit einer Statistik der Begnadigungen im eigentlichen Sinne. Mein Herren, bei den bedingten Begnadigungen handelt es sich um üm etwas Anderes. Bei unserer Vorlage über die bedingten Begnadigun 2 handelt es sich darum, klarzustellen, wie gewisse Organisationen, dis im Rahmen der Justizverwaltung getroffen sind, wirken, welche 8 gebnisse sie haben, ob sie sich bewähren. Darüber Aus⸗ kunft zu geben, auch dem Reichstage Auskunft zu geben haben die einzelnen Regierungen ein Bedenken nicht getragen und wie bisher werden Ihnen hoffentlich auch in Zukunft entsprechende Mittheilungen zugehen. Bei der Statistik der eigentlichen Be⸗ gnadigungen würde es sich aber handeln um eine fortlaufende Kontrole über die Ausübung eines höchst persönlichen Kronrechts, für dessen Ausübung in jedem einzelnen Falle eigenartige und nicht ver⸗ gleichbare Motive vorliegen können. Darüber Auskunft zu geben, is eine ganz andere Sache, und nach dieser Richtung hin eine Zusammen⸗ stellung zu erhalten, haben Sie, wie ich glaube, keine Aussicht.

Abg. Dr. Spahn bittet, der Resolution gleichwohl zuzustimmen, weil die staatsrechtlichen Bedenken gegen dieselbe garnicht in dem be⸗ haupteten Umfange beständen. 1

Abg. Bassermann (nl.) erklärt, er könne auch nicht einsehen daß ein Eingriff in die Hoheitsrechte der Einzelstaaten durch de Antrag gegeben sei. Es solle ja nicht der Einzelfall für sich zu Kognition des Reichstages gebracht werden. Die Statistik selbst aber sei dringend wünschenswerth, um zu erkennen, bei welchen Materen eine Aenderung des Strafgesetzbuchs, namentlich in Bezug auf de Höhe des Strafmaßes angezeigt erscheine. Eine Kontrole des m⸗ vee Begnadigungsrechts der Landesherren werde damit nicht ausgeübt.

Abg. Heine (Soz.): Ich habe bereits nach Schluß der zweitn Berathung versprochen, auf die Angriffe zurückzukommen, die de Justiz⸗Minister Schönstedt im preußischen Landtage gegen ach gerichtet hat. Ich hatte natürlich erwartet, daß er hier sen würde; ich sehe aber, daß er nicht da ist; ich hätte es ihm lde ins Gesicht gesagt, was ich zu sagen habe. Aber was soll ich maben wenn er nicht kommt? Peinlich wird die Sache weniger für nit als für den Staatssekretär Nieberding. Er hat mir neulich mit großer Emphase und mit einem warmem Gefühl einer gevif sittlichen Mißbilligung Lesagt, es wäre doch sehr unrecht, daß wir hi⸗ gegen die preußische Justiz vorgingen; ich sollte doch lieber in en Kampffeld gehen, wo Mann gegen Mann stünde. Er meinte dos Kampffeld da draußen, wo einem der Staatsanwalt und die Pelczei in den Arm fallen kann. Für den Minister Schönstedt st 8. h natürlich ungleichzbequemer, im preußischen Landtage zu sprater, vo ihm niemand erwidern kann, und wo er außerdem einen Cbet den stets bereiten Bravorufern um sich hat, und wo er sich eimm Aus⸗ drucksweise gegen die Gegner des herrschenden Regiments de dienen kann, die hier im Reichstage nicht zugelassen wid. Er hat gesagt, er halte es nicht für seine Pflicht, allen Reichs beizuwohnen und sich als Kugelfang hinzustellen für etwaige Angm gegen die preußische Justizverwaltung. Und er hat weiter unter led⸗ hbaftem Bravo des eben bezeichneten Chores erklärt, im prußische Abgeordnetenhause sei der Platz, wo man solche Dinge erortem koͤnne. Ich meine nun, daß der Fall ganz ernsthaft ist. Ich halte es für nöthig, daß wir zur Aufrechterhaltung der verfassungs Stellung dieses Hauses ganz energisch gegen die Ausfühmnge des Herrn Schönstedt protestieren. Wir müssen uns. 1 ich, einen solchen Ton, wie ihn seit einigen W 1 preußische Minister angeschlagen haben, ganz deutlich und e verbitten. Der Reichstag ist der eine Faktor der Gesetzgebu dem die Verfassung beruht, der andere sind die verbündeten rungen; die Minister eines Bundesstaates sind kein Theil der verfassung, sondern im besten Fall brauchbare dankenswerthe Hi kräfte; und als solche haben sie hier zu erscheinen, wenn der Reichs. Iut⸗ Etat zur Berathung kommt. Der preußische Justiz⸗Minister mweiz doch, daß es eine alte Sitte des Hauses ist, bei der Erörterung des Juftiz⸗Etats die Mißbräuche in der Justiz zur Sprache zu brinze Wie soll ein gedeihliches Zusammenwirken des Krphetagns mit de Bundesregierungen gedacht werden, wenn einige Minister des deutschen Bundesstaates da drüben im Schmollwinkel sprechen und nicht mitspielen wollen und nur aus gesicherter Stelle Kraftwert gegen uns schleudern, um nicht einen anderen Ausdruck zu gebrauchen⸗ (Große Unruhe. Der Präsident Graf von Ballestrem Zwischenrufe zu unterlassen, da der Reichstag doch heute mit den Br. rathungen zu Ende kommen wolle.) Diese Tribüne ist der Ort, ba dem aus die Aufmerksamkeit auf solche Uebelstände gerichtet was⸗ das öffentliche Gewissen wachgerufen werden muß. Namentl Zentrumspartei hat sehr oft und ausgiebig von diesem Recht gemacht. Wir können uns hier nicht nur auf die Kritik gemeinen Grundsätze beschränken, sondern wir müssen auch einzelnen Fälle zur Sprache bringen, und nicht allein einzelne liche Urtheile, sondern alle Akte der Justizhoheit, mögen sie geübt werden von wem immer. Auch das Begnadi Krone gehört dazu; denn die Stellung des Königs fließt aus br Pflichten, die er dem Volk und dem Lande Fenüsscg Diese Macht darf doch nur ausgeübt werden in Ue reinstimme mit den ganzen Grundsätzen der

echtspflege, der Gerechtigkeit Billigkeit, und wenn jeder andere Mensch sich ein moralisches politisches Urtheil über seine Handlungen gefallen lassen muß. se dies von jeder Behörde, und ebenso von den Akten der Just denn diese hängt wiederum mit den Gesetzen mu Was die Behandlung jüdischer Juristen betrifft,

preußische Justiz⸗Minister gesagt, kein anderes

Juden auf. Er hat Leaen en eingesehen, daß

gethan hat, so aus der Schule zu plaudern;

ist wüthend darüber gewesen, und man hat ihn auch widerrufen. Die Geschichte soll ja auch noch nicht zu E

Lucanus gehe um; ich glaube das nicht. Allein die That⸗

der Herr von mir etwas fest angefaßt worden ist und wird, völlig, ihn in den Ruf eines besondertz tüchtigen S mr n. und ihn darin recht lange zu erhalten. Spaßhaft

11.“ 1

Uoyh 3

dieses Lustspiel damit endete, daß der, der die hat, darüber zur Katastrophe und zum käme. Es ist schade, daß die Aeußerungen, Schönstedt über mich dort gemacht hat, nicht r und zutreffend wie seine Aeußerungen über die Juden sind. Herr Schönstedt hät durchgängig die Praris verfolgt, bei zunftmäßigen Advokaten nicht mehr als angemessen gilt, mit großem Amplomb Dinge zu wiederlegen, die ü⸗ erhaupt ict gesagt worden sind. Er sei nicht der Erfinder des dolus acentualis, sagt er. Ist es je einem Kriegs⸗Minister dehealen szondamit, zu, vertheidigen, daß er sagt: „Ich habe das Schießpulver nicht erfunden“, wenn wir über irgend welche Mizbräuche bei dem Gebrauch des Schießgewehrs hier Klage zu. führen veranlaßt 1 waren? Herr Schönstedt kann ganz ruhig sein; daß er dieses juristi che Schießpulver erfunden bätte, das hat ihm niemand nachgesagt. Für die Mißbräuche aber, die durch die unehrliche Anwendung des dolus eventuslis begangen werden, namentlich durch die „Thätigkeit der Staatsanwälte, ist er allerdings mitverantwortlich. Was den Fall des Landgerichts⸗Direktors Schmidt betrifft, so. habe ich garnicht behauptet, daß Herr Schönstedt eine Beeinflussung des Gerichts⸗Präsidiums irgendwie ausgeübt hätte. Er spricht aber davon, daß, wenn ich das behaupte, das eine grobe Unwahrheit und ich ein frecher Lügner sei. Ich habe meinerseits kein Bedürfniß, den Spieß umzudrehen; ich hatte seinen Namen nicht einmal genannt, sondern nur einen konkreten Fall angeführt, der vor seiner Zeit gelegen hätte und ihn nicht betraf, wie er auch ganz genau wußte. Es handelt sich für mich um die Nachwirkung dieses vor Jahren vorgekommenen Ereignisses. Was bezweckte nun Herr Schönstedt mit diesem Angriff? Ich kann mich ja in die Lage Jemandes hineindenken, der jeden Augen⸗ blick quasi die seidene Schnur erwarten muß: da muß man seinen Eifer vor allem beweisen; und da konstruiert man dann den Fall, sodaß man wenigstens hypothetisch solche Kraftworte die grobe Unwahrheit und frecher Lügner hinausschleudern kann. Diese Sorte von Taktik zu charakterisieren, unter⸗ lasse ich; ich will in parlamentarischen Grenzen bleiben und beschränke mich auf das Zitat: „Das war kein Heldenstück, Oktavio!“ „Das war vor meiner Zeit“, damit glaubt Herr Schönstedt die Sache ab⸗ ethan zu haben. Von dem verstorbenen Landgerichts⸗Direktor Schmidt wird gesagt, er sei ein Schwächling gewesen, daß er sich habe beeinflussen lassen. Das hat mich erbittert, das finde ich wirklich ein starkes Stück. Stellt sich die preußische Justizverwaltung auf den Standpunkt, so ist das dasselbe, als wenn man erst einem Mädchen de Ehre nimmt und dann auf sie mit den Fingern zeigt: „Pfui, die Dirne!“ Das ist eine merkwürdige Moral; erst wird der Mann, der einmal schwach war, mürbe gemacht, und dann wird ihm die Schuld zugeschoben! Aber ich kenne diese Weise; das ist die richtige Furistenart! Die Hauptsache ist doch die Unabhängigkeit der Justiz; ein solcher Fall, und mag er sich vor Jahren ereignet haben, wirkt nach und erschüttert dadurch das Gefühl der Unabhängigkeit der Richter auf lange, lange Zeit hinaus. Die Art des Herrn Schön⸗ sedt sollte wohl schneidig sein. Hätte er sich offen und ehrlich hin⸗ ittellt und gesagt, er mißbillige das Geschehene und werde noch dafür en. daß nie wieder ein Richter wegen politischer Prozesse weggeschickt wid, und er würde sich freuen, wenn ein Richter Angeklagte frei⸗ sorche, obgleich er wisse, daß Seine Majestät die Verurtheilung vinschht CPräsident Graf von Ballestrem: Sie dürfen nicht unter⸗ stelen, daß der Kaiser die Gerichte beeinflussen will, indem Er eine Mrurtheilung wünscht; ich rufe Sie dafür zur Ordnung.)... Ich zabe das nicht gesagt, wie der Präsident aus dem stenographischen Bericht erkennen wird. Dann hätte er wahre, echte Schneidigkeit be⸗ viesen. Herr Schönstedt hat getadelt, wenn Majestätsbeleidi⸗ zungsprozesse gegen ungebildete Personen anhängig gemacht würden, die einmal ein Wort hingeworfen hätten, dessen Tragweite sie garnicht zu übersehen vermöchten; er wirke dahin, daß solche Anklagen nicht erhoben würden. Da muß es doch Wunder nehmen, daß solche Personen überhaupt angeklagt und verurtheilt werden können; Leute, die die Tragweite ihrer Worte nicht kennen, sind nicht zu verurtheilen. Aber leider sind zahlreiche solche Verurtheilungen erfolgt. Wir sind ja schon so weit, daß eine Kritik der Politik des Kaisers eine Kritik der Person und also eine Majestätsbeleidigung ist. Das haben Gerichte ausgesprochen, und Dr. Quarck in Frankfurt ist ver⸗ urtheilt worden wegen der Kritik der Thronrede, weil diese zugleich die Meinung des Kaisers enthalten könne. Noch affallender ist ein Erkenntniß des Altonger Gerichts gegen ein Flugblatt, welches sich mit der Welt⸗ und Wasserpolitik unserer Hurrahpatrioten beschäftigt und Holland in der Rolle des prahlerischen Goliath aufführt; das Landgericht hat gesagt, mit dem Goliath und seinen großspurigen Reden könne nur der Kaiser gemeint sein. Ob das sehr taktvoll und sehr respektvoll für die Person des Kaisers war, überlasse ich dem Urtheil des Hauses. Eine solche Unterbindung der ffentlichen politischen Kritik ist eines ernsten, muthigen, freien Volkes uwürdig: solche Maulkorbjustiz ist zu allen Zeiten ein Zeichen glütischen Verfalls gewesen. Jetzt sind wir glücklich bei den Majestäts⸗ rriffen der Tiberius und Caracalla angelangt. Manche mögen ja ischmack an dem „oderint, dum metuant“ finden, aber das deutsche Volk bedankt sich vh als eine zitternde Sklavengesellschaft be⸗ rachtet zu werden. erade Leute, die ein ehrliches Gefühl für die Interessen der Monarchie haben, sollten einen solchen Mißbrauch der Majestäaͤtsbeleidigungsprozesse am allerersten verdammen. Das An⸗ sehen der Monarchie kann dadurch nicht gesteigert werden, wohl aber Feistört man damit die sittliche Kraft der Nation. „Wer die Wahr⸗ beit kennt und sagt sie nicht, der ist fürwahr ein erbärmlicher Wicht,“ das gilt nicht nur von Einzelnen, sondern auch von ganzen Völkern; ich will mein deutsches Volk bewahren vor solcher Schande.

Fräsident Graf von Ballestrem: Der Redner hat von dem chlecht hörenden an den besser zu unterrichtenden Präsidenten appelliert. Nach dem Stenogramm hat der Redner gesagt: „Ich würde es sogar für einen Beweis von Ehrgefühl halten, wenn ein Richter einen wegen Majestätsbeleidigung angeklagten Schriftsteller freispricht, ob⸗ gleich er weiß, daß Seine Majestät die Verurtheilung wünscht.“ Ich telle jedem anheim, zu beurtheilen, ob mein Ordnungsruf gerecht⸗ fertigt war; ich erhalte ihn aufrecht.

Abg. Heine bittet ums Wort.

Fricde Graf von Ballestrem: ort nicht ertheilt.

Staatssekretär des Reichs⸗Justizamts Dr. Nieberding: Meine Herren! Der Herr Abg. Heine hat beim Eingang seiner lngeren Ausführungen Veranlassung genommen, sich über den Ton beschweren, der von einigen preußischen Ministern angeschlagen verde in der politischen Diskussion. Ich habe an diese seine Be⸗ e mehrfach denken müssen im Verlauf seiner Rede und mir mnerlich unwillkürlich die Frage vorgelegt, ob nach dem, was er bier Hause vorgetragen hat, ihm die Legitimation beiwohnt, über den meeblich hautainen Ton anderer Leute sich zu beschweren. (Sehr ichtig. rechts; Zuruf bei den Sezialdemokraten.) Der Herr Abgeordnete hat sich sodann insbesondere gegen den dreußischen Herrn Justiz⸗Minister gewendet. Er hat gegen ihn Aus⸗ gemacht, die reich gespickt waren mit persönlichen Be⸗ die nicht nach meinem Geschmacke sind und die ich nicht erwähne. Ich kann seine Rede nur, soweit sie sich gegen den demn Juvstiz⸗Minifter wendete, als ein Musterstück bezeichnen, wie einen Abwesenden mit anzüglichen Bemerkungen verletzen kann, ene Sache zu nutzen. (Lebbafte Zurufe links; sehr richtig! rechts. +⸗ Präsidenten.) Ich komme auf die Frage noch, meine beruhigen Sie sich! (Zuruf Uinks.) n * nur zwei sachliche Ausfübrungen richtigzustellen, die

Zu Ordnungsrufen wird

sordnete hier vorgetragen bat, um gegen den Herrn

1

Minister seine Vorwürfe zu begründen. Er hat zunächst die Be⸗ merkung, die der Herr Justiz⸗Minister über den Landgerichts⸗Direktor Schmidt gemacht hat, hier so dargestellt, als wenn sie besonders ehren⸗ rührig für den Landgerichts⸗Direktor Schmidt gewesen wäre. Meine Herren, ich will Ihnen vorlesen, was der Herr Justiz⸗Minister gesagt hat, und bitte Sie, dann Ihr Urtheil zu legen an die Kritik, die der Herr Abg. Heine hier beliebt hat, dem hohen Hause vorzutragen bezüglich der Tendenz dieser Bemerkung. Nach dem stenographischen Bericht sagte der preußische Herr Justiz⸗Minister:

Wenn die Darstellung dieses Falls, wie sie von dem Herrn Abg. Heine im Reichstag gegeben ist, richtig ist, dann meine Herren, muß ich bekennen, daß dieser Direktor Schmidt, der ein sehr ehren⸗ werther Mann gewesen sein soll,

der Herr Minister hat ihn ja nicht gekannt zugleich ein sehr schwacher Mann gewesen ist.

Meine Herren, wenn der Herr Justiz⸗Minister über einen Beamten, über den der Herr Abg. Heine in der früheren Erörterung dieses Falles hier Dinge erzählt hat, die recht weit gehen, das nicht einmal sagen darf, dann möchte ich den Herrn Abgeordneten fragen, wie er dazu sich berechtigt hält, alles das hier vorzutragen an Spitzen und persönlichen Verletzungen, was wir vorhin von ihm gehört haben.

Der Herr Abgeordnete hat dann dem Herrn Justiz⸗Minister den Vorwurf gemacht, daß er nicht die Unabhängigkeit der preußischen Justiz gegenüber Einflüssen von anderen Stellen genügend vertreten habe. Auch das, meine Herren, ist eine unrichtige Darstellung. Auch in dieser Beziehung giebt der stenographische Bericht aus dem preußischen Landtage vollgültig Zeugniß. Der Herr Justiz⸗Minister hat gesagt:

Ich will dem Herrn Abgeordneten die Aufklärung dahin geben, daß, wenn er die Behauptung aufstellt, daß von mir jemals der Versuch gemacht worden sei, irgend einen Richter in Preußen zu beeinflussen, direkt oder indirekt, unverblümt oder verblümt, durch Gunst oder durch Mißgunst, daß das eine Unwahrheit ist.

(Hört, hört! rechts.)

Ich möchte den Herrn Abgeordneten fragen, ob, wenn die Un⸗ abhängigkeit eines Chefs und seiner Verwaltung angefochten ist, dieser Chef mehr zur Rechtfertigung sagen kann als der Herr Justiz⸗ Minister hiernach gesagt hat? (sehr richtig! rechts), wie der Herr Vorredner gegenüber dieser thatsächlichen Lage dennoch dazu kommt, heute den Vorwurf zu erheben, daß der Justiz⸗Minister nicht das Nöthige gethan habe, um die Unabhängigkeit der Rechtspflege fest⸗ zustellen?

Dann, meine Herren, komme ich auf einen anderen Punkt, der mich persönlich betrifft. Der Herr Abgeordnete hat zurückgegriffen auf die Ausführungen bei der zweiten Berathung des Justiz⸗Etats, in der er mir den Vorwurf gemacht hatte, daß ich kein zünftiger Advokat sei, was ich gern acceptiere, und dazu die Be⸗ merkung fügte, nur deshalb sei ich dazu gekommen, ihm Unter⸗ stellungen zu machen und so von falschen Annahmen aus ihn anzugreifen. Meine Herren, ich habe auf diese Behauptung, die gegen mich ge⸗ richtet war, damals dem Herrn Abgeordneten nicht geantwortet. Ich betrachtete diese Wendung, die nach seiner Meinung vielleicht der Art eines zünftigen Advokaten entspricht, als eine goldene Brücke, die er sich bauen wollte, um die Ehre preußischer Richterkollegien, die er vorher angefochten hatte, was ich damals festgestellt hatte und was ich auch heute aufrecht erhalte, wieder einigermaßen herzustellen durch seine nachfolgenden, sehr abgeschwächten Erklärungen. Mir war damit Genüge geschehen, daß er insoweit wenigstens den guten Willen zeigte, die Ehre der preußischen Richter wieder rein zu waschen. Wenn er aber behauptet, daß ich ihm damals Unterstellungen gemacht und von diesen Unter⸗ stellungen aus ihn angegriffen habe, so will ich wieder an der Hand des stenographischen Berichts von damals das hohe Haus zum Urtheil darüber auffordern, inwieweit der Herr Vorredner Recht hatte.

Meine Herren, in der ersten Rede, die der Herr Abg. Heine damals hielt, in der er schwere Beschuldigungen gegen die preußische Rechtspflege erhoben hat, und auf die ich ihm dann antwortete, daß man solche Beschuldigungen gegen einzelne bestimmte Persönlich⸗ keiten nicht von dieser Stelle aus und nicht in einer Weise, die mit den Aufgaben des Abgeordneten nichts zu thun hat, sondern einfach ehrverletzend für den einzelnen Richter ist, erhebe, daß man vielmehr an anderer Stelle, wo man mit dem Angegriffenen und Beleidigten auf gleichem Boden steht, damit hervortrete in dieser ersten Rede hat der Herr Abgeordnete damals mehrere Fälle vor⸗ getragen, in denen nach seiner Meinung die Richter nicht zutreffend geurtheilt hätten. Diesen Vorwurf zu erheben, ist er berechtigt, denn Richter irren auch. Aber, meine Herren, er hat, nachdem er die einzelnen Fälle vorgetragen und bei diesen Fällen wenigstens ein Gericht ganz deutlich bezeichnet hatte, laut Seite 1196 des stenographischen Berichts Folgendes erklärt. Der Herr Abgeordnete sagt, wenn es sich dabei nur um politische Leiden⸗ schaften handele, so wäre es nicht so schlimm;

Aber schlimmer ist die allgemeine Willensschwäche, durch die der⸗ artige Urtheile, wie ich sie vorhin erwähnt habe, zu erklären sind. Den Richtern wird das fürchterlich unangenehm und peinlich ge⸗ wesen sein,

so zu urtheilen, wie sie es gethan haben.

In solchem Falle werden Richter sich hin und her winden: sie werden sagen: es ist sehr unangenehm, und schließlich werden s doch thun, was die Anklage verangtt.

Er hat ferner gesagt: 5 Die Richter fühlen sich unter dem Druck, sie wissen sich in der fatalen Situation, daß, wenn sie recht von freiem Herzen eine An⸗ klage wegen Majestatsbeleidigung zurückweisen, sie ven oden un⸗ angenehm angesehen werden. Darum geden sie nach.

Das, meine Herren, hat der Herr Abgeordnete dier erklart gegen⸗ üͤber bestimmten Richterkollegien und ihren Sprüchen. Darauf dade ich ihm Vorhaltungen gemacht, und darauf behauptete cr, es lagen Unterstellungen von meiner Seite ver. Ich rufe das hobe Haus zum Richter darüber an, ob ein Mitglied des Hauses wagen darf, an dieser Stelle solche Vorwürfe gegen einzelne Richterkollegien zu crdeben, und wenn das der Fall ist, ob ich dann nicht vollen Anlaß habe, in der Weise, wie es geschehen ist, die Richter in Schutz zu nehmen. (Sehr richtig! rechts.) 8

Nun hat der Herr Abgeerdnete wofür ich ihm dankdar bin nachber Gelegenbeit genommen, das zu korrigieren, indem er seine Kritik verallgemeinerte. Er führte aus, es handle sich nur um eine allgemeine Schwäche der preußischen Richter, die nicht im stande seien, einem auf sie geübten Druck zu widerstehen; dem einzelnen Richter

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selbst könne man deshalb keinen Vorwurf machen, er könne eben nicht widerstehen. Ich wundere mich über das geriuge Maß von An⸗ forderungen, welches der Herr Abgeordnete danach an die moralische Kraft und die Einsicht eines Richters stellt. Wenn das wahr wäre, was der Herr Abgeordnete behauptet hat, würde ich diese Richter entweder als Schwachköpfe oder als charakterlose Menschen bezeichnen, und sie wären für mich nicht werth, daß sie eine Richterstellung einnehmen. Es ist aber nicht wahr, und der Herr Abgeordnete hat keine Thatsachen vorgebracht, durch welchen er diesen den Charakter und die Einsicht der Richter herabsetzenden Vorwurf hätte rechtfertigen können. Wenn er heute wieder behauptet hat, daß ich in einer Weise eine Stellung vertheidigt habe, die ein zünftiger Advokat nicht wähle, muß ich sagen: Ich weiß nicht, was für einen zünftigen Advokaten nach des Herrn Redners Ansicht paßt; ich habe nichts behauptet, was den Thatsachen nicht entspräche; gegen thatsächlich geschehene Angriffe habe ich die Richter vertreten, wie ich verpflichtet war, es zu thun.

Nun, meine Herren, nachdem ich diese persönliche Seite der Sache erledigt habe, komme ich zu den Ausführungen des Herrn Abgeordneten, soweit sie sich bezogen auf die Vertretung der Landesregierungen hier im Hause. Der Herr Abgeordnete hat nach dieser Richtung hin Ausführungen gemacht, die ich nicht unwidersprochen lassen darf, wenn ich nicht der Stellung der Bundesregierungen dem Reichstag gegenüber etwas vergeben will. Der Herr Abgeordnete hat behauptet, daß die einzelstaatlichen Minister verpflichtet seien, wenn hier Be⸗ hauptungen aufgestellt würden, die Anklagen gegen ihre Verwaltung enthielten, hier zu erscheinen und dem Hause Rechenschaft über die Anklagen zu geben. Meine Herren, der Herr Abgeordnete befindet sich dabei in einem verfassungsrechtlichen Irrthum. Eine solche Ver⸗ pflichtung der Minister in den Einzelstaaten besteht in keiner Weise, im Gegentheil, soweit die Minister der Einzelstaaten nicht Mitglieder des Bundesraths sind, sind sie nicht nur nicht verpflichtet, sondern nicht einmal berechtigt, hier zu erscheinen. (Sehr richtig! rechts.) Und wenn es dem Herrn Abgeordneten gefallen wollte, gegen die Verwaltung eines Ministers eines Bundes⸗ staats, der zufällig nicht Mitglied des Bundesraths ist, hier Beschuldigungen vorzutragen, so würde der Minister garnicht in der Lage sein, eine Rechtfertigung hier zu unternehmen, weil er nicht be⸗ rechtigt ist, im Hause zu erscheinen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten. Glocke des Präsidenten.)

Ich komme auf den Fall noch, beruhigen Sie sich! Ich meine nur, aus der Thatsache, daß die Minister nicht alle berechtigt sind, hier zu erscheinen, folgt ohne weiteres, daß niemand ermächtigt ist, die Minister zum Erscheinen im Reichstag aufzufordern, und das hat der Herr Abg. Heine gethan.

Nun sind ja die Minister zum theil eben darauf aufmerksam gemacht worden Mitglieder des Bundes⸗ raths. Aber die Verfassung sagt ausdrücklich: Die Mitglieder des Bundesraths sind berechtigt, im Reichstag zu erscheinen, doch nicht ver⸗ pflichtet zu erscheinen, und wenn sie hier erscheinen, sind sie zwar berechtigt, jederzeit das Wort zu nehmen, aber nicht verpflichtet dazu. Ich kon⸗ statiere das gegenüber dem Anspruch, den der Herr Abg. Heine erbebt, daß die Mitglieder des Bundesraths, soweit sie hier angegriffen sind, hier zu erscheinen haben. Das würde ja zu thatsächlich unmöglichen Verhältnissen führen. Da würde für die sämmtlichen einzelstaatlichen Minister nichts anderes übrig bleiben, als sich jeder Zeit bereit zu halten, auf die mehr oder minder berechtigten Vorwürfe, die hier im Hause von einem Mitgliede erhoben werden, nach Berlin zu kommen und hier Rede zu stehen. Damit würde désordre in die heimische Verwaltung hineingetragen werden, bis zum Unerträglichen, und eine Zentralisierung der Verwaltung sich ergeben, die durchaus dem Geist unserer Verfassung widerspricht. (Sehr richtig!) Aber, meine Herren, soweit die einzelstaatlichen Minister berechtigt sind, hier zu erscheinen, darf ich sagen, und Sie, wenn Sie in die Vergangenheit zurückblicken, werden mir darin Recht geben, daß die Minister von diesem Recht in einer Weise Gebrauch gemacht haben, daß das hohe Haus im allgemeinen wohl zufrieden sein kann. Auch in vielen Fällen, in denen die einzelstaatlichen Minister nicht verpflichtet waren, zu antworten, haben sie sich gern bereit erklärt, hier eine Ant⸗ wort zu ertheilen. Das setzt freilich zweierlei voraus: einmal, daß die Minister rechtzeitig in die Lage gesetzt werden, zu erfahren, daß man gegen sie Vorwürfe erheben will, und zweitens, daß man Thatsachen vorbringt, über die sie sich äußern können, und nicht allgemeine An schuldigungen, mit denen nichts anzufangen ist. Wenn das Haus bei der Vertretung von Wünschen oder Interessen, die einzelstaatliche Verwaltungen berühren, in dieser Weise den Ministern ein Ent⸗ gegenkommen bereitet, so werden, daran zweifle ich nicht, die Vertreter der Einzelstaaten, obwohl sie nicht verpflichtet sind, hier zu erscheinen, doch das Entgegenkommen erwidern. Auf das Vor⸗ gehen, wie es der Herr Abg. Heine hier beobachtet hat einem einzelstaatlichen Minister gegenüber, werden die an⸗ gegriffenen Minister von ihrem Rechte Gebrauch machen, nicht zu erscheinen. (Sehr gut! rechts.) Meine Herren, der Herr Abgeordnete Heine glaubt, daß die Minister der einzelnen Bundesstaaten micht nur hier zu erscheinen hätten, sondern auch für ihre Verwaltung, soweit sie sich auf die Reichs⸗Gesetzgebung gründet, verpflichtet scien, dem Hause Rechenschaft zu geben. Auch das ist cin verfaffungsrecht⸗ licher Irrthum. Verpflichtet, dem Reichstage Rede zu stehen über Beschwerden und Beschuldigungen, die hier erhoben werden, ist nach der Verfassung nur der Herr Reichskanzler mitsammt seinen Ver⸗ tretern. Wir werden immer bereit sein, Ihnen Rechenschaft ab⸗ zulegen, sobald wir in die Lage gebracht sind, uns über die Dinge, die uns hier vorgeworfen werden, rechtzeitig zu orientieren. Dazu, meine Herren, gehört aber auch zweierlei einmal, daß man uns zuvor davon benachrichtigt, sodas wir uns über die Thatsachen informieren können, und zweitens, daß es sich um That⸗ sachen handelt, aber nicht um vage Beschuldigungen, wie sie die Rede des Herrn Abg. Heine in der zweiten Lefung enthielt. Es ist ja für ein Mitglied dieses Hauses, wie neulich für den Herrn Abg. Heine, sehr leicht, hier Dinge vorzubringen, über die naturgemäß der vperantwortliche Vertreter der Regierung nicht vnterrichtet sein kann, und damit einen sachlichen Widerspruch stumm zu machen, weil der Vertreter der Regierung Unrichtigkeiten bier nicht sagen darf und den wahren Sachverhalt mitzutheilen nicht in oder Lage ist. Der Redner kann auf solche Weise einen bdilligen vbetorischen Triunmb erreichen, der Sache aber dient er niche, und darauf kommt es dem Hanse doch an. Ich pabe auch dor, vorige Mal auf die Aut⸗

und durch Zuruf bin ich