1901 / 72 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 25 Mar 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Vorlage ausdrücklich eine Verbesserung anerkannt, und das Bedenken von Charlottenburg besteht anscheinend hauptsächlich darin, daß es nicht gegen den Grundgedanken des Entwurfes ist, sondern gegen die Aufrechterhaltung der kommunalen Zusammengehörigkeit zu der Provinz Brandenburg.

Meine Herren, nun kommt für Berlin außer der eigentlichen kommunalen Aufsicht noch ein weites Feld sonstiger Thätigkeit für den Ober⸗Präsidenten in Betracht. Ich darf zunächst daran erinnern, daß nach unseren Bestimmungen der Ober⸗Präsident die Angelegen⸗ heiten der Börse zu bearbeiten hat; ich brauche nicht zu betonen, von welcher eminenten Wichtigkeit es ist, daß diese Angelegenheiten re vera und mit genauer Sach⸗ und Personenkenntniß von dem Ober⸗ Präsidenten bearbeitet werden können. Ich frage: wie ist es möglich, daß diese sehr großen und für die Wohlfahrt des ganzen Landes, namentlich der Landwirthschaft, wichtigen Aufgaben von einem Ober⸗ Präsidenten gelöst werden können, der garnicht am Ott sich befindet, der nicht die persönlichen Beziehungen hat, der nicht das Maß von Lokalkenntniß besitzt, das nothwendig ist, um derartige schwerwiegende Aufgaben zu lösen? Ich weise ferner auf die Aufgabe hin, die dem Ober⸗Präsidenteu gesetzlich zusteht auf dem Gebiet des Schul⸗ wesens. Wir haben ein Provinzial⸗Schulkollegium in Berlin, das die ganzen höheren Schulen von der Provinz Brandenburg und Berlin umfaßt. Außerdem hat das Provinzial⸗Schulkollegium auf Grund einer Verordnung aus dem Jahre 1826 die Volksschulen von Berlin seinerseits zu überwachen. Nun brauche ich nicht darauf hinzuweisen, ein wie großes Interesse obwaltet, daß diese Schulen in der geeigneten Weise verwaltet werden, und daß die staatliche Aufsicht so geübt wird, wie sie im Willen des Gesetzgebers gelegen hat; denn ein mehr oder weniger großer Theil der ganzen Monarchie geht nach Berlin, und es ist ein allgemeines staatliches Interesse, daß diese Schulen in der richtigen Weise verwaltet werden, daß der Ober⸗Präsident das Maß von Einwirkung haben kann, das ihm als Chef der Provinzial⸗ Schulverwaltung gesetzlich obliegt.

Meine Herren, ich sage, daß, wenn der Provinz Brandenburg

und der Stadt Berlin der Gesetzentwurf zum Vortheil gereichen wird, dasselbe der Fall sein wird mit den vorgenannten drei großen Stadt⸗ gemeinden, Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf. Es ist von außerordentlichem Interesse, zuk verfolgen, in welchem Maße diese drei Gemeinden im Laufe der Zeit sich entwickelt haben. Ich darf in

dieser Beziehung anführen, daß nach der neuesten Volkszählung sich

die Stadt Charlottenburg in den fünf Jahren von 1895 bis 1900 ich gebe die Daten immer rund von 132 000 Seelen auf 189 000 gehoben, also um 57 000 Seelen verstärkt hat, sodaß eine Zunahme der Bevölkerung um 42 % in diesen fünf Jahren erfolgt ist. Schöne⸗ berg hat sich von 62 000 auf 96 000 Seelen gehoben, hat mithin einen Bevölkerungszuwachs von mehr als 53 % aufzuweisen. Rirdorf hat sich von 59 000 auf 90 000 Seelen gehoben, sodaß ein Zuwachs von

50 % erfolgt ist. Eine solche Bevölkerungszunahme wird in der ganzen

Monarchie nur noch von dem einen Orte Recklinghausen überboten, der sogar einen Zuwachs von 64 % in den beregten fünf Jahren auf⸗ zuweisen hat. In dem früheren Jahrfünft ist die Zunahme der drei Orte noch erheblicher gewesen: Schöneberg hat sich in den fünf Jahren von 1890 bis 1895 im Ganzen um 118 % an Bevölkerung vermehrt, also mehr als verdoppelt in fünf Jahren, Rixdorf hat sich um 67 % und Charlottenburg um 72 % vermehrt. Insgesammt hat die Bevölkerung der drei Vororte Charlottenburg, Schöneberg und Rirdorf sich in den 20 Jahren von 1880 bis 1900 in folgender Weise entwickelt: Char⸗ lottenburg hatte 1880 30 000 Seelen, hat jetzt 189 000 Seelen, sodaß sich diese Stadt in den 20 Jahren mehr als versechsfacht hat an Be⸗ völkerung. Schöneberg ist von 11 000 auf 96 000 Seelen gestiegen, hat also nahezu eine neunfache Vermehrung seiner Bevölkerung er⸗ fahren. Rirdorf ist von 18 000 auf 90 000 Seelen gewachsen, sodaß die Bevölkerung sich ungefähr um das Fünffache vermehrt hat.

Meine Herren, daß nun auf allen Gebieten kommunalen Lebens durch eine derartige, an amerikanische Verhältnisse erinnernde Be⸗ völkerungszunahme auch ein außerordentliches Maß an Arbeit erwachsen ist, daß auf dem Gebiete des Verkehrs, der Schule, auf allen Ge⸗ bieten kommunalen Lebens ein außerordentliches Maß an Arbeit erwachsen ist, liegt auf der Hand. Es liegt aber auch auf der Hand, daß sich die Berührungs⸗ und zum Theil Kollisionspunkte zwischen den verschiedenen Gemeinden durch eine derartige Entwickelung vermehrt haben und daß es geboten ist, eine Instanz zu schaffen, die leitend und ausgleichend einzuwirken in der Lage ist.

Wie ist nun die Entwickelung der drei Vorortgemeinden von Berlin für die Zukunft zu denken? Ich meine, daß das Prophezeien in politischen Dingen überhaupt eine mißliche Sache ist, zumal aber bei Gemeinden wie der Stadt Berlin und den drei genannten Vorort⸗ gemeinden, die so schnell wachsen, wie es hier der Fall ist. Allein ich möchte mich doch wenigstens über zwei Punkte nach dieser Richtung hin aussprechen. Zunächst über die Frage, ob es irgendwie in der Absicht liegen kann, diese drei großen Vorortgemeinden mit Berlin zu ver⸗ schmelzen. Ich verneine meinerseits diese Frage bestimmt. Die Periode, als die Verschmelzung der Gemeinden mit Berlin zur Sprache stand, ist, wie ich meine, abgeschlossen. Wie nicht zu verkennen ist, daß vom Standpunkt der Einheitlichkeit der Verwaltung, der Einheit⸗ lichkeit der Gestaltung der Fluchtlinienfestsetzung, des Verkehrs⸗ wesens, der Kanalisation, des Wasserbezuges und auf anderen Gebieten eine solche Verschmelzung gewisse Vorzüge gehabt haben würde, so werden diese Vorzüge doch meines Erachtens weit aufgehoben durch die Nachtheile, die eine solche Ver⸗ schmelzung mit sich gebracht haben würde. In einem so großen Gemeinwesen, wie es Berlin und die Vororte darstellen, kann ein einheitliches, konzentriertes kommunales Leben sich nicht in glücklicher Weise entfalten, sondern es ist nothwendig, daß den einzelnen Theilen ein ihren besonderen Interessen, ihren besonderen Bedürfnissen ent⸗ sprechendes kommunales Leben, kommunale Selbständigkeit gegeben wird, und diese Entwickelung hat sich, wie ich meine, in der glück⸗ lichsten Weise dadurch vollzogen, daß sich um Berlin herum diese drei potenten, von lebendigem Gemeinsinn getragenen großen Gemeinden Charlottenburg, Schöneberg und Rirdorf gebildet haben, daß sie mit Freude an der Vervollkommnung ihrer eigenen Einrichtungen arbeiten, und ich glaube, es würde eine durchaus falsche Richtung sein, wenn man diese Entwickelung hemmen und etwa auf eine Verschmelzung mit Berlin drängen würde.

Dann ist in früheren Stadien der Gesetzgebung der Gedanke einer Provinz Berlin erwogen worden. Ich halte wenigstens für absehbare Zeit diesen Gedanken nicht für ausführbar; denn eine

Provinz Berlin ist meines Erachtens nur möglich, wenn ungefäh

gleichartige Interessen darin ihre Vertretung finden. Solange aber die Stadt Berlin nach ihrer Seelenzahl, nach ihrem ganzen Gewicht so prädominiert, daß die anderen Stadtgemeinden lediglich Annexe sein würden, kann ich mir ein gesundes, provinzielles Leben nicht vorstellen. Es wird also für absehbare Zeit dabei bleiben, meine Herren, soweit ich zu sehen vermag, daß diese drei Stadtgemeinden Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf als selbständige Stadtgemeinden neben Berlin bestehen. Ist das aber der Fall, so halte ich es in der That für nothwendig, daß eine Instanz in diesem besonderen Ober⸗Präsidium geschaffen wird, die diese ganze Entwickelung eingehend verfolgt, die die Differenzpunkte, die sich unzweifelhaft ergeben werden und ergeben müssen durch das enge Ineinanderwachsen, nach Möglichkeit beseitigt, die also, wenn ich den Ausdruck, wie er von größeren Dingen ge⸗ braucht ist, auch hier anwenden darf, als ehrlicher Makler zwischen den Gemeinden steht. Es wird sich unzweifelhaft im öffentlichen Interesse als dienlich erweisen, daß in manchen Beziehungen des öffentlichen Lebens ich erwähnte schon datz Ver kehrswesen, die Kanalisation, die Fluchtliniengestaltung u. s. w. nach einheitlichen Gesichtspunkten zwischen den verschiedentlichen Ge⸗ meinden verfahren wird, und es ist deshalb eine Instanz nothwendig, die diese Differenzen auszugleichen in der Lage ist, die eine Gemein⸗ samkeit oder Einheitlichkeit in diesen für die Entwickelung der Städte überaus wichtigen Dingen zu gewährleisten im stande ist.

Meine Herren, es ist von gewissem Interesse, wenn man diese Zukunft von Berlin und den nächsten Vororten ins Auge faßt, sich zugleich die Entwickelung von Paris und London zu vergegenwärtigen. In Paris ist die Entwickelung von einer zu starken Zentralisation in der Richtung einer gewissen Dezentralisation gegangen, indem man wenigstens für gewisse Verwaltungszweige die einzelnen Mairien ge⸗ schaffen hat, die diese einzelnen Verwaltungszweige zu pflegen bestimmt sind. Umgekehrt ist in London aus einer Reihe ganz selbständiger Gemeindewesen schließlich auf den wichtigsten Gebieten, auf dem Ge⸗ biete der Polizei, des Wegewesens u. s. w. eine gewisse Zentralisation herausgewachsen. Wie die Entwickelung aber auch gewesen ist, immer hat man versucht, einen Mittelweg einzuschlagen, derartig, daß man den Theilen eine gewisse Selbständigkeit gelassen hat und nur für das, was unerläßlich ist, eine einheitliche Verwaltung ge⸗ schaffen hat. Zu einem ähnlichen Resultate, so verschieden auch es in den Einzelheiten ist, würden wir auf dem vor⸗ geschlagenen Wege kommen: wir würden den einzelnen Gemeinden ihre Selbständigkeit vollkommen lassen, wir würden aber eine Ver⸗ waltungsstelle schaffen, die in der That eine Einheitlichkeit und Gleich⸗ mäßigkeit der ganzen Verwaltung gewähren kann.

Meine Herren, ich komme noch mit einigen Worten zu der Frage der kommunalen Zugehörigkeit der genannten drei Stadtgemeinden Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf zu der Provinz Branden⸗ burg. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, daß ihre kommunale Zugehörigkeit aufrecht erhalten werden soll, sie kann also nur abgeändert werden mit Zustimmung der Staats⸗ regierung, mit Zustimmung dieses hohen Hauses und mit Zustimmung des Herrenhauses, und ich bin der Ansicht, daß keine Veranlassung vorliegt, diese kommunale Zusammengehörigkeit staats⸗ seitig zu lösen. Die Provinz Brandenburg hatte bei allen Leistungen, die sie auf Grund des Dotationsgesetzes und der späteren Gesetze zu übernehmen gezwungen gewesen ist, auf die Bedürfnisse dieser drei großen Vorortgemeinden Rücksicht zu nehmen; sie hat ihre ganzen Anstalten danach bemessen, und sie wird beispielsweise jetzt bei der Ausführung des Fürsorgegesetzes jedenfalls von diesen drei Vorortgemeinden ein erhebliches Menschenmaterial zugewiesen bekommen, für das die Provinz Brandenburg ihrerseits zu sorgen verpflichtet ist. Ist das aber der Fall, hat die Provinz Brandenburg diese Aufwendungen für diese Zwecke im Interesse dieser drei Gemeinden machen müssen, so wäre es unbillig, die Steuerkraft dieser drei Gemeinden der Provinz Brandenburg zu entziehen; mögen sich diese drei Gemeinden mit der Provinz Brandenburg über die Frage einer Entschädigung verständigen. So lange das aber nicht der Fall ist, liegt keine Veranlassung vor, diese drei Gemeinden aus dem Provinzialverband der Provinz Branden⸗ burg ausscheiden zu lassen; vielmehr ist es im Gegentheil als ein billiger Standpunkt anzuerkennen, daß diese kommunale Zusammengehörigkeit bis zu einer solchen Verständigung aufrecht erhalten wird.

Meine Herren, wenn wir auf diese Weise zu einem eigenen Ober⸗ Präsidium für Berlin und die Vororte kommen, so erreichen wir zu⸗ gleich einige andere Vortheile, die meines Erachtens sehr wesentlich ins Gewicht fallen. Wird der Ober⸗Präsident in Potsdam von den Berliner Geschäften entlastet, so wird es möglich sein, ihm die ein⸗ heitliche Strombauverwaltung für alle märkischen Ströme zu über⸗ tragen, eine Sache, die ich für außerordentlich wichtig halte, die allein vom Standpunkte Brandenburgs mir den Gesetzentwurf sehr will⸗ kommen machen würde. Denn daß der jetzige Zustand ein uner⸗ wünschter und unzulässiger ist, liegt auf der Hand. Ströme wie die Brandenburgs, die einmal einen außerordentlichen Schiffahrtsverkehr vermitteln und zur Versorgung von Berlin ganz überwiegend bei⸗ tragen, die aber ferner für die Landeskultur der Provinz Brandenburg geradezu von entscheidender Bedeutung sind, dürfen nur nach einheit⸗ lichen Gesichtspunkten verwaltet werden, und es ist ein unzweckmäßiger Zustand, daß sie jetzt nicht einheitlich verwaltet werden, sondern ver⸗ schiedenen Regierungs⸗Präsidenten unterstehen. So wird es möglich sein, die Strombauverwaltung einheitlich zu gestalten Wund dem Ober⸗Präsidenten in Potsdam zu unterstellen. Ebenso würde der Ober⸗Präsident ein besonderes Provinzial⸗Schul⸗ kollegium für die Provinz Brandenburg bekommen. Auch dies ist meines Erachtens eine wünschenswerthe Dezentralisation. Wenn der Ober⸗Präsident in Berlin geschaffen wird und wenn auf ihn die kommunale Aufsichtsthätigkeit für die drei Vorortgemeinden Schöneberg, Charlottenburg und Rixrdorf von dem Regierungs⸗Präsidenten in Potsdam übergeht und wenn zugleich die wasserwirthschaftliche Thätigkeit von dem Regierungs⸗Präsidenten auf den Ober⸗Präsidenten in Potsdam übergeht, so wird die Regierung in Potsdam in einer Weise ent⸗ lastet, daß meines Erachtens von dem, wie ich glaube, nicht glück⸗ lichen Plane der Theilung des Regierungsbezirks Potsdam ganz abgesehen werden kann. So, meine ich, bietet der Vorschlag, den ich die Ehre habe, namens der Staatsregierung Ihnen zu unterbreiten, nach mannigfachen Gesichtspunkten wesentliche Vorzüge. Er enthält keinerlei Verschichungen der Zuständigkeiten zu Ungunsten der großen Stadtgemeinde, und er hat lediglich den Wunsch, eine den großen Aufgaben der Zukunft genügende Gleichmäßigkeit und Einheitlichkeit in der kommunalen Aussicht zu ermöglichen. Er hat den Zweck, eine dei. Strombaudirektion in Potsdam zu schaffen, und ich

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glaube, daß die Vorlage daher geeignet ist, nach mannigfachen R. tungen hin die Verwaltung dieser so außerordentlich wichtigen, b8 Gemeinwesen zu erleichtern. ven

Ich empfehle daher die Vorlage Ihrer wohlwollenden Prüß. und hoffe, daß die Vorlage, wenn eine Verständigung darüber werden sollte, gleichmäßig zum Vortheile der staatlichen Instan 1 wie zum Vortheile der Provinz Brandenburg, der Stadt Berlin 2 der Vorstädte ausfallen wird. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Crüger (fr. Volksp.): Der Minister hat sich ge eine Provinz Berlin ausgesprochen, weil in derselben Berlin domis 58 würde. Ich glaube, es ließe sich eine solche Provinzial⸗Ordnänn wohl schaffen. Der vorliegende Gesetzentwurf bildet nur ein Stük werk. Die Eingemeindung der Vororte würde ich allerdings auch nicht für ein Glück erachten. Eine solche Kommune ist nicht denkbar; sie müßte wieder dezentralisiert werden. Wir habe die neue Gerichtsordnung für Berlin bekommen, ferner ee neue Polizeigesetz für Berlin und die drei Städte, das 8 zum theil wieder aufgehoben werden soll; und der vorliegende Gefetz⸗ entwurf wird wieder weitere zur Folge haben. Der Minister selbst sagt, daß die Gesetzgebung mit dieser Vorlage noch nicht abgeschlosse sei. Wenn die drei Städte aus der Provinz ausscheiden wollen, wird man doch wieder zu einer weiteren Provinzbildung schreiten müssen. Oder denkt der Minister daran, diese drei Städte auch provinzfrei sein zu lassen? Dann hätte er sich darüber aus⸗ sprechen sollen. Wir müssen angesichts dieser Vorlage die Regie. vüng auffordern, daß sie ganze Arbeit macht, damit endlich Ruhe eintritt. Die Berliner haben für das Vaterland ebenso viel geleistet, wie die Provinz Brandenburg. Ich weiß nicht, was solch Ausführungen bedeuten sollen. Die Aeußerungen des Ministers haben nicht dazu beigetragen, die Bedenken gegen ein Ober⸗Präsidium ven Berlin zu zerstreuen. Sollen die Befugnisse der Kommune Beri auf dem Schulgebiet noch weiter beschränkt werden? Soll nichts weiter thun als zahlen und alles Uebrige dem Stan überlassen? Der Herr Minister von Miquel sagte: Wa zahlt, regiert. Hier wird es gerade umgekehrt gemacht. Ob der Ober⸗Präsident ein Spreepräfekt werden wird oder nicht, wird allerdings wesentlich von der Persönlichkeit abhängen; aber die Reibungsflächen werden jedenfalls größer werden. Der Minister er⸗ örterte die Bedürfnißfrage. Bequemer mag ja die Verwaltung von Berlin aus als von Potsdam aus sein. Aber schwere Mißstände als Folge der jetzigen Verwaltung in Potsdam sind nicht hervorgetreten. Allerdings kann man sagen, daß die Regierung in Potsdam für die Berliner Angelegenheiten nicht Verständniß genug hat; aber für die Verwaltungsmaschinerie an sich ist das doch glei dgültig Der Entwurf macht den Eindruck der Oberflächlichkeit. Z. 28 heißt es, daß die Stadt Charlottenburg in der Lehrerwittwen⸗ und ⸗Waisenkasse bleiben soll, und dabei ist sie schon längst ausge⸗ schieden. Nicht die Befürchtung, daß Berlin in einer Proyim dominieren würde, ist der wahre Grund gegen die Provinzbildung, sondern der Umstand, daß dann die Steuern der Städte Charlotten⸗ burg, Rixrdorf und Schöneberg der Provinz Brandenburg verloren gehen würden. Ich verkenne nicht, daß der Gesetzentwurf nach mancher Richtung Verbesserungen bringt. Für die drei Staädte, welche von der Regierung in Potsdam fortzukommen wünschen, wird verwastangereeenn eine Besserung erzielt. Aber die Vortheile des Entwurfs wiegen nicht die Nachtheile auf. Was fühn denn die Regierung für das Verbleiben der drei Städte im Pro⸗ vinzialverband an? Sie sagt, daß die Provinz bei ihren Steuer⸗ verhältnissen auf die Entrichtung der bisherigen Steuerbeträge seitens dieser Städte rechnen müsse. Charlottenburg zahlt allerdings an die Provinz 560 000 Steuern; ebenso zahlen die anderen beiden Städte an die Provinz. Aber wenn die Vorlage Gesetz wird; müssen die Städte immerfort auf die Abtrennung von der Provinz hinarbeiten. Denn die Organisation der Vorlage ist ein Unikum, das nicht bestehen bleiben kann. Verbessert werden müssen namentlich die Bestimmunge der Vorlage über die Zusammensetzung des Bezirks⸗Ausschusses. Die Vorlage verstößt gegen den Grundsatz unseres Verwaltungsrechts, daß der Provinzialverband mit dem administrativen Bezirk zusammen fallen muß. Die Regierung muß der Bildung eines Provinzial⸗ verbandes für Berlin und die Vororte näher treten. Meine Freunde stehen auf dem Standpunkt, daß ganze Arbeit gemacht, daß zusammengebracht werden muß, was zusammen gehört. Die Schwierigkeiten gegen die Zusammenlegung der Vororte mit Berlin zu einer Provinz sind jedenfalls nicht unüberwindlich. Lieber wollen wir noch ein paar Jahre warten, ehe wir diese Vorlage annehmen.

Abg. Graf von Bernstopff (fr. kons.): Ich beantrage die Ueberweisung der Vorlage an eine Kommission von 14 Mitgliedern. Es sprechen viele Gründe für die Vorlage. Die Provinz Weanden⸗ burg wird sich freuen können, daß sie ein eigenes Ober⸗Präsidium für sich bekommt, da es jetzt durch die Geschäfte für Berlin stark in An⸗ spruch genommen ist. Auf dem Gebiete der Wasserbauten ist es als ein Mangel empfunden worden, daß die einheitliche Spite für die ganze Provinz fehlt. Die Bedenken gegen die Vorlage sind doch nicht so groß. Der Abg. Crüger vermißt die Begründung der Vorlage; aber er hat sie selbst geliefert, wenn er meint, daß die Vororte sich über die Regierung zu Potsdam zu beklagen hätten. Die Stadt Berlin scheint sich ja mit der Vorlage auch schon befreundet zu haben. Wir können nicht warten, bis nach den Wünschen des Vor⸗ redners ganze Arbeit gemacht werden kann; denn schon bei der Be⸗ rathung des Polizeigesetzes vom vorigen Jahre wurde anerkannt, daß die Regelung der Verwaltung für die drei Städte dringend nothwendig ist, während die anderen Vororte, die nicht einmal das Stadtrecht haben, noch nicht so weit entwickelt sind. 8 3 bg. Dr. Irmer (kons.): Wenn wir auch für die Vorlage sind⸗ so bedarf diese schwierige Materie doch der gründlichen Prüfung. Die Schwierigkeiten der Bildung einer Landesverwaltung bestehen bereitz seit Anfang des vorigen Jahrhunderts, seit 1808, als man die neue Organisation der staatlichen Verwaltung in die Wege leitete. dem schon damals in dem bekannten Publikandum aufgetauchten Gedanken der Ernennung eines Ober⸗Präsidenten für Berlu ist man aus naheliegenden Gründen wieder abgekommen. der Organisation von 1815 wurde für Berlin ein besonderg Regierungs⸗Präsident ernannt, und diesem wurde der Polize⸗ Präsident an die Seite gestellt. Man erkannte aher schon 1823, daß die Theilung der Ortspolizei und der Landespolizei für das Gebick Berlins auf die Dauer unhaltbar sei. Deshalb wurden die ge⸗ sampten Polizeibefugnisse in die Hand des Polizei⸗Präsidenten

orl; MNonz sipo von

gelegt, und Berlin trat unter den Regierungs⸗Präsidenten Potsdam. So blieb es bis 1875. Da rat Berlin dem Kommunalverband der Provinz Brandenburg aus, 2512 wurde die Bildung einer eigenen Provinz 2 künftigen Gesetzgebung vorbehalten. Nach der Auffassung freunde steht es aber fest, daß es unmöglich ist, einen be ähigen Kommunalverband in dem Umfange von Berlin und 5 Vororten zu bilden. Dabei ließe sich nicht vermeiden, daß der die hand durch Berlin majorisiert würde, und daß Berlin doch nicht be. ihm entsprechende Bedeutung in demselben erlangte. 1875 wurde stimmt, daß der Ober⸗Präsident von Berlin und der 4 Brandenburg dieselbe Perfon sein soll, und das Landesverwaltung gesetz von 1889 bestätigt diese Ordnung im s as vorjährige Polizeigesetz sollte einen einheitli polizeibezirk bilden. Ich gebe dem Minister zu,

eine weitere Folge für die Landesverwaltung haben

Zweite Beilage en Reichs⸗Anze

Berlin, Montag, den 25. März

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

elbeziehungen zwischen Berlin und seinen Vororten 2 Trennung der nicht mehr zu. Wir stimmen ferner dem Minister darin bei, daß mit der Angliederung der drei Vororte an den Landesverwaltungsbezirk ihr Ausscheiden aus em Kommunalverbande der Provinz Brandenburg nicht verbunden sein kann. Vor der Bildung eines Kommunalverbandes von Berlin und Vororten warne ich schon deshalb, weil durch dieselbe die Tendenz der anderen Vororte, diesem Kommunalverband angegliedert zu werden, gefördert würde; und je weiter das geht, desto mehr wird der Kommunalverband der Provinz Brandenburg beeinträchtigt. Diese Entwicklung zu unterstützen, sind wir nicht im stande. Der große Körper Berlin würde alles an sich zu ziehen suchen. Durch diesen Aufsaugungsprozeß sind schon jetzt die Existenzverhältnisse in den kleinen Städten der Provinz geschädigt. Diese Entwickelung widerspricht schnurstracks konservativen Interessen; deshalb fördern wir keinen gesetzgeberischen Gedanken, der auf die Bildung eines Kommunalverbandes von Berlin und Vororten unter Ausscheidung der letzteren aus der Provinz Brandenburg hinzielt. Wir sind mit dem Grundgedanken der Vorlage einverstanden; eine andere Frage ist aber, ob im übrigen der Entwurf richtig ist, z. B. die Gestaltung des Bezirks Ausschusses. Allerdings hat die Gestaltung des Bezirks⸗Aus⸗ shusses für Berlin unendliche Schwierigkeiten, da über Berlin kein anderer Verwaltungskörper vorhanden ist, der über die Wahl des Bezirks⸗Ausschusses beschließen könnte. Bei der Wahl der Richter des Bezirks⸗Ausschusses ist die Stadt Berlin immer Partei; sie sollte also diese grundsätzlich nicht wählen dürfen. In dem vorjährigen Polizei⸗ esetz sollten diese Schwierigkeiten durch die Bildung der zweiten bültzeilungen beseitigt werden. Wir hielten damals die Bildung weier Abtheilungen für nothwendig, hofften jedoch, daß in der neuen Vorlage die Sache vereinfacht werden könne. Aber aus den zwei Abtheilungen sind drei geworden. Die polizeilichen An⸗ gelegenheiten sollen einer ganz anderen ere an⸗ übertragen werden als die übrigen Verwaltungsangelegenheiten. Aber die polizeilichen Verhältnisse sind nicht ganz außer Zusammenhang mit den übrigen Verwaltungsangelegenheiten zu bringen. Es muß deshalb versucht werden, den Vesiets⸗Ausschuß für den neuen Verwaltungsgerichts⸗ bezirk Berlin einheitlich zu gestalten. Was ist nun aber eigentlich der Ober⸗Präsident? Der Ober⸗Präsident giebt dem neuen Verwaltungsbezirk den Charakter einer Provinz, aber einer hrovinz, die gebildet ist aus einer Millionenstadt und den drei Vor⸗

stirten, die nur Hunderttausende Einwohner haben. Das entspricht

nicht dem Bild, das wir von einer Provinz haben. Wir erblicken in einer Provinz die Zusammenfassung der Städte mit den Landkreisen; vir haben deshalb Bedenken gegen ein Ober⸗Präsidium. Man kann fagen, das sei ein formalistisches Bedenken. Aber in dem Augenblick, wo Sie der Neubildung den Charakter einer Provinz geben, wird die Agitation für die Bildung eines neuen kommunalen Verbandes und für die Ausscheidung der Vororte aus der Provinz Branden⸗ burg gestärkt, und diese Agitation wollen wir nicht fördern. Ein Ober⸗Präsident für Berlin kommt leicht außer Fühlung mit dem Lande. Auch das ist Seun; Zwischen Berlin und den nicht ein⸗ zuziehenden Vororten können Konflikte entstehen, z. B. in Bezug auf die Rieselfelder. Wie wird da der richtige Ausgleich erfolgen? Dem Minister sind doch sämmtliche Propinzen überwiesen, und deshalb sollte dieser Ausgleich von einer Stelle aus stattfinden, die den Verhältnissen nahesteht, wie es bisher der Fall war. Deshalb ist ein Theil meiner Freunde der Meinung, es könnte alles beim Alten bleiben und ein detachierter Ober⸗Präsidialrath mit dem Sitze in Berlin ernannt werden. Dazu braucht man kein neues Gesetz. Es hes aber auch eine andere Lösung. Der neugestaltete Verwaltungsbezirk gewinnt thatsächlich den Charakter eines Re⸗ gierungsbezirks. Es müßte deshalb versucht werden, den Gesetzentwurf so zu gestalten, daß der Chef des neuen Verwaltungsbezirks ein Regierungs⸗Präsident würde. lem Polizei⸗Präsidenten könnten ja enzelne Seee eeeee en übertragen werden, aber für den Regierungs⸗Präsidenten bliebe noch genügend fruchtbringende Arbeit übrig. Es könnte sich eine Art freundschaftliches Verhältniß zwischen der Verwaltung von Berlin und dem Regierungs⸗Präsidenten heraus⸗ bilden: ein Verkehr von Mund zu Mund. Ich möchte die Regierung ditten, diesem Gedanken etwas näher zu treten, wenn auch zuzugeben it, daß gewisse Anomalien unvermeidlich bestehen bleiben. Hiese bomalien würden aber geringer sein als unter einem Ober⸗Präsi⸗ dimnten. Uns auf diesen Vorschlag festzulegen, liegt uns fern; wir rollen nur einen Vorschlag machen. Andere Fragen können in der Kommission sorgfältig Frat werden. Ich wünsche, daß die Arbeit Kommission von 14 Mitgliedern möglichst fruchtbringend sein möge. Abg. von Savigny (Zentr., schwer verständlich) glaubt, daß der Vorschlag des Vorredners, einen Regierungsbezirk zu bilden, nicht ver⸗ dindern würde, daß sich dieses Gebilde zu einer Provinz gestaltete; auf den Namen komme es nicht an. Aus den Vororten Berlins, die nicht Städte geworden sind, ließe sich ein Kreisverband bilden. Seine volitischen Freunde seien bereit, auf der Grundlage des Entwurfs zur esserung dieser Verhältnisse mitzuarbeiten.

Abg. Richter: Dieses Gesetz ist ein Flickgesetz, das ein weiteres Flickgesetz nach sich ziehen wird. Der Ober⸗Präsident in Potsdam dat allerdings einen Bezirk von 5 Millionen, aber der Ober⸗Präsident in Breslau hat 500 000 Einwohner mehr unter sich und eine

wierigere Aufgabe als der Ober⸗Präsident von Brandenburg. Der Rinister sagte, der Ober Präsident könne den Wasserläufen ꝛc. nicht de nöthige Aufmerksamkeit widmen. Das lag daran, daß eine Strom⸗Baudirektion fehlte. Diese soll nun geschaffen werden. Das Ober⸗Präsidium Berlin soll nach der „Kreuzzeitung“ und Herrn Irmer iin alter historischer Gedanke sein. Die heutigen Verwaltungs⸗ prbältnisse können mit jener Zeit nicht verglichen werden. Der Ober⸗Präsident für Berlin hat 1808 gar nicht Gestalt gewonnen; die Stelle ist nie besetzt worden. Es handelte sich damals üͤberhaupt nur un ein Polizei⸗Präsidium mit höherem Rang. Es war auch ein

ber Präfident für Brandenburg und Pommern gemeinschaftlich in Aussicht genommen. 1815 und 1817 ist die sepige Drganisation der Ober⸗Präfidien geschaffen worden. „Spmpathie für einen be⸗ nderen Ober⸗Präsidenten ist in Berlin kaum zu bemerken, höchstens leichgültigkeit. Ich habe diese Cürichtung nur getadelt, vweil ich mittelbar eine schärfere Einschrän uns der Selbst⸗ erwaltung unter einem solchen Ober⸗Präsidium befürchte. Herr örmer hat allerdings eine wesentliche capitis diminutio für Berlin vüheschlagen in Bezug auf die Bildung des Bezirks⸗Ausschusses. Man will die beiden Bezirks⸗Ausschüsse zusammenwerfen, sodaß Berlin darin keinen Einfluß hätte. Man spricht von Rechtseinheit; diese hat Oberverwaltungsgericht 22 Man spricht weiter von er Divergenz der Fmnebessen Berlins und der Vororte. Dieselbe desigenz. det doch auch bei den übrigen Bezirks⸗Aus⸗ üssen insichtlich der Grenzbezirke vor. Ich muß gegen diese Füchräͤnkung der Selbstverwaltung protestieren. Der Minister hat rüber auf die Wohnungsverhältnisse hingewiesen, auf das Fehlen bofß Fürsorge in gro Stil für die Wenigerbemittelten. Ein oblwollender höherer Beamter, meinte er, hätte längst das Richtige

Fänlaßt. Die Wohnungsfrage kann doch nicht ein wohlwollender er Beamter lösen. Es spielt da eine Menge von Um⸗ mit. Was hahen die Ober⸗Präsidenten für die Wohnungs⸗ age geleistet, was haben die Minister geleistet? Höchstens ha

sie für die Beamten und Arbeiter bessere Wohnungen besorgt. Der Ober⸗Präsident von Potsdam hat schon mehrere Reskripte erlassen. Ja, wenn es nur auf Reskripte ankäme. Er hat einen Zeitungsartikel gelesen, schickt ihn dem Berliner Magistrat und giebt ihm anheim, ein mustergültiges Statut in Bezug auf Heran⸗ ziehung der Bauunternehmer zu den Straßenkosten u. s. w. abzufassen. Mir sagte ein Kommunalbeamter, so etwas sieht schön aus, aber es hat keinen Zweck, und es kostet nichts. Probleme aufzustellen, dazu braucht man keinen Ober⸗Präsidenten. Gestern Abend hat die Stadt selbst in der Stadtverordneten⸗Versammlung die Sache kräftig in die bn genommen. Eine bureaukratische Vorsehung soll die städtische erwaltung leiten. Der Minister meinte ferner, unter einem Bler⸗ Präsidenten würden die mißlichen Verhältnisse der Militäranwärter verschwinden. Diese Frage ist unter Theilnahme von Vertretern des Ober⸗Präsidiums u. s. w. berathen worden. Daß sie nicht gelöst werden konnte, liegt an den Verhältnissen selbst, an der Bestimmung, daß die Hälfte der Subalternbeamten der Stadt nach dem Reichsgesetz aus Militäranwärtern bestehen muß. Das paßt nicht mehr für die Stadt. Die Sekretäre müssen eine besondere Vorbildung haben, und die Militäranwärter können die Prüfung nicht bestehen. Es ist also nicht möglich, diese Stellen zur Hälfte mit Militäranwärtern zu be⸗ setzen. Die Selbstverwaltung Berlins wird mittelbar durch den Ober⸗Präsidenten beschränkt. Der Minister weist auf die größere Sachkenntniß und die persönliche Fühlung des Ober⸗Präsidenten hin. Wenn das richtig wäre, so könnte man die Zahl der Beamten noch viel mehr vergrößern. Viele Aufsichtsbeamte führen nur eine unerwünschte Einmischung herbei. Berlin hat sich über die Ein⸗ mischung des Ober⸗Präsidenten nicht nur, sondern auch der Minister, letzthin des Eisenbahn⸗Ministers, des Unterrichts⸗Ministers hinsichtlich des Lehrplans ꝛc. zu beklagen. Wenn der Staat die Verwaltung selbst in die Hand nimmt, was soll dann von der Selbstverwaltung noch übrig bleiben? Das wird sich noch steigern, wenn ein IPbPRRöevNean gebildet wird. Die Vororte von Berlin haben noch mehr Veranlassung, sich vorzusehen. Der Minister weist auf das rapide Wachsen derselben und auf die Un⸗ gleichmäßigkeit der Abgrenzung hin. Darin wird nichts geändert. Am Nollendorfplatz müssen sich beide Ober⸗Präsidenten nach der Vorlage begegnen, und die Lage der Vororte wird dadurch noch schwieriger, daß sich dieselben über jede neue Maßnahme auseinandersetzen 718 Auch die Regelung der Wasserläufe der Spree und Havel müßte durch verschiedene Ober⸗Präsidialbezirke erfolgen. Herr Irmer hat die Ein⸗ setzung eines Regierungs⸗Präsidenten vorgeschlagen. Der Name thut nichts. Die Frage ist nicht, welchen Titel der Mann erhält, sondern wie viel Instanzen geschaffen werden. Es würde eine Instanz mehr geschaffen: Regierung, Ober⸗Präsident und Minister. Da⸗ durch würden die Verhältnisse noch mehr erschwert werden. Und wie würde das Verhältniß des Regierungs⸗Präsidenten zum Polizei⸗Präsidenten? Die nothwendige Folge des Gesetzes würde das Ausscheiden der drei Städte aus dem Provinzialverbande sein. Die industrielle Entwickelung derselbenskönnen Sie nicht aufhalten, höchstens erschweren. Berlin soll als Wasserkopf die anderen Be⸗ zirke aufsaugen. Was würde aber aus den ländlichen Bezirken, wenn sie keinen Absatz nach Berlin hätten? Das Ausscheiden der drei Städte ist einfach ein Akt der Gerechtigkeit, denn ihre Beiträge zum Besten der Provinz Brandenburg stehen in keinem Verhältniß zu dem Nutzen, den sie davon haben. Die Orte um Berlin sind keine Landgemeinden, sondern Industrieorte. Wilmersdorf, Lichtenberg und Neu⸗Weißensee müssen Stadtrecht er⸗ halten. Statt dessen macht man ihnen Schwierigkeiten, ebenso wie Schöneberg und Friedenau in Bezug auf ihre Vereinigung. Die provisorischen Zustände, die dort herrschen, müssen bei der rapiden Entwickelung dieser Orte äußerst nachtheilig wirken. Die Kreise Teltow und Niederbarnim sind viel zu groß. Ich bin seiner Zeit ein Gegner der Provinz Berlin gewesen, weil entweder Berlin oder die Vororte majorisiert werden würden. Heute liegen die Sachen wesentlich anders. Damals hatte Charlottenburg noch nicht den zehnten Theil der jetzigen Einwohnerschaft. Man kann ja die Umgegend von Berlin zu einem Kommunalverbande zusammenfassen, in der Form eines Bezirks⸗Kommunalverbandes, wie es vor 25 Jahren geschehen sollte, und wie es zum theil geschieht. Es handelt sich hier weder um eine liberale, noch um eine konser⸗ vative Frage. Es sollte kein Stückwerk gemacht werden, sondern ganze Arbeit. .

Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben:

Meine Herren! Ich kann mit dem Abg. Richter durchaus an⸗ erkennen, daß diese Frage weder eine Frage der konservativen, noch der liberalen Seite ist, sondern einfach eine Frage der Zweckmäßigkeit, und als solche ist sie auch seitens der Staatsregierung durchaus behandelt worden. Der Herr Abg. Richter hat im Eingang seiner Ausführungen den Gesetzentwurf einen Lappen genannt. Meine Herren, der Gesetz⸗ entwurf schließt sich an einen Vorgang im vorigen Jahre an, an ein gesetzgeberisches Werk zur Regelung der polizei⸗ lichen Verhältuisse in den Vororten, das die Zustimmung dieses Hauses wie des anderen Hauses, also des Landtags, gefunden hat. Der vorliegende Gesetzentwurf baut also auf einer Basis weiter, die von diesem Hause wie vom Herrenhause als eine richtige anerkanntzworden ist. Allerdings geht der Entwurf nur so weit, als es nothwendig ist, den Zweck zu erreichen, und löst insbesondere den kommunalen Zusammenhang mit der Provinz nicht, weil dies nicht er⸗ forderlich ist, um die regiminelle Seite der Sache angemessen zu regeln. Ich glaube also, der Vorwurf, daß es sich hier um einen Lappen, um ein unorganisatorisches Flickwerk handele, ist nicht begründet.

Der Herr Abg. Richter ist dann zunächst als Anwalt der Provinz Brandenburg aufgetreten. Er hat gesagt: Auch vom Standpunkt der Provinz Brandenburg sei es nicht erforderlich, eine derartige Regelung vorzunehmen. Er hat darauf hingewiesen, daß die Rheinprovinz noch mehr Einwohner hat als die Provinz Brandenburg und doch der Ober⸗Präsident in der Lage sei, seines Amtes in vollem Maße zu walten. Meine Herren, es kommt nicht bloß, wie ich eingangs bemerkt habe, auf die Bevölkerungsziffer an, sondern es kommt bei der Frage der Theilung des Ober⸗Präsidiums in Potsdam sehr wesentlich auch darauf an, daß ihm so vollkommen disparate Aufgaben gestellt sind, so vollkommen heterogene Aufgaben einerseits in der Provinz und dann in der Stadt Berlin. Außerdem habe ich darauf hingewiesen, daß der Ober⸗Präsident, abgesehen von der Kommunalverwaltung, in der gesetzlich ihm zu⸗ gewiesenen Behandlung der Börsenangelegenheiten, in der Leitung des Provinzial⸗Schulkollegiums ganz außerordentlich wichtige, anderweitige Aufgaben zu lösen hat.

Der Herr Abg. Richter hat dann gewissermaßen anerkannt, daß der Ober⸗Präsident bisher nicht in der Lage gewesen sei, sich voll der landwirthschaftlichen Interessen der Provinz anzunehmen. Das sei aber darauf zurückzuführen, daß eine eigene Strombaudirektion gefehlt

iger und Königlich Preußischen taa s⸗Anzeiger.

habe. Eine eigene Strombaudirektion konnten wir nicht schaffen; wir konnten nicht dem Ober⸗Präsidenten die Kompetenz in dieser Be⸗ ziehung übertragen, weil er schon überlastet war und nicht ein so großes Maß von neuer Arbeit übernehmen konnte, wie es die Leitung der ganzen brandenburgischen Ströme mit sich bringt.

Dann hat der Herr Abg. Richter das Bedürfniß des Gesetz⸗ entwurfks auch von dem Standpunkte Berlins aus bestritten; er erklärte, daß ein Interesse für den Gesetzentwurf in Berlin nicht vorhanden sei. Ich erlaube mir, in dieser Beziehung seinen Aus⸗ führungen gegenüber hinzuweisen auf Ausführungen, die der verstorbene Ober⸗Bürgermeister Zelle gemacht hat. Nach einem, soweit ich sehen kann, von keiner Seite widersprochenen Zeitungsbericht hat der heim⸗ gerufene Ober⸗Bürgermeister Zelle sich durchaus für den Gedanken der Errichtung eines besonderen Ober⸗Präsidiums in Berlin aus⸗ gesprochen; ich bitte um die Erlaubniß, in Kürze einige dieser Aus⸗ führungen mittheilen zu dürfen. Er spricht sich dahin aus:

In der Ernennung eines eigenen Ober⸗Präsidenten von Berlin vermag ich in keiner Hinsicht eine Schädigung, Minderung oder Beeinflussung der städtischen Selbstverwaltung zu erblicken wenn Minister von Rheinbaben seiner inneren Ueberzeugung Ausdruck ver⸗ liehen hat, und daran ist nicht im mindesten zu zweifeln.

Wenn also Herr von Rheinbaben im Hinblick auf die notorische und mir aus langjähriger Thätigkeit genugsam bekannte Ueber⸗ bürdung mit Geschäften, unter welcher der bisherige und jetzige Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg und der Stadt Berlin zu leiden hat, das genannte Amt in zwei Hälften theilen, d. h. der Provinz Brandenburg und der Stadt Berlin je einen eigenen Ober⸗Präsidenten geben will, so ist diese Theilung nicht nur nicht zum Nachtheile der Stadt Berlin, sondern sie wird von allen Ein⸗ sichtigen und mit den Verhältnissen Vertrauten mit Freuden begrüßt werden. 8

Der Magistrat hat es dann leicht, sich mit dem Ober⸗Präsi⸗ denten in Verbindung zu setzen, da er an ein⸗ und demselben Orte mit ihm weilt, die Stadtverordneten desgleichen und der Ober⸗ Präsident selbst könnte seinerseits in Differenzfällen und dergleichen sich leicht Aufklärung schaffen, indem er die in Betracht kommenden Persönlichkeiten leicht sprechen könnte. Wie oft hat Herr Achen⸗ bach und dieser kam oft und gern nach Berlin es nicht be⸗ dauert, daß er als „Ober⸗Präsident von Berlin“ in Potsdam wohnte, und wie oft bin ich in eiligen Fällen nach Potsdam behufs Rücksprache gefahren und habe den Herrn Ober⸗Präsidenten dann nicht angetroffen!

Auch die Stadtverordneten hätten ihren Vortheil von einer räumlichen Zusammenlegung der Behörden.

Dann hat der Herr Abg. Richter meine Bemerkungen bemängelt, die ich, glaube ich, bei der ersten Etatslesung gemacht habe, daß auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge in Berlin nicht das Nöthige ge⸗

schehen sei. Ich bedaure, diese meine Bemerkung aufrecht erhalten zu

müssen. Ich bin der Ansicht, daß in der Gestaltung der ganzen bau⸗ lichen Verhältnisse in Berlin, namentlich in der Gestaltung des Flucht⸗ linienplans, der große, durchgehende, kostspielige Straßen vorsieht, auf

die angemessene Höfe sicherte und das Bewohnen von Kellerräumen ꝛc. 1 einschränkte, nicht die Zustimmung des Magistrats gefunden hat, son⸗ dern daß diese Zustimmung ergänzt werden mußte.

Der Herr Abg. Richter sagte: was haben die Minister gethan? Ich darf dem gegenüber konstatieren, daß wir durchaus bemüht gewesen sind, auf administrativem Gebiete, wie auch durch Inangriffnahme von Gesetzen auf dem Gebiete der Wohnungsfürsorge vorwärts zu kommen. Es sind die Arbeiten zur Aufstellung eines Wohnungsgesetzes in vollem Gange, und ich hoffe, daß diese Arbeiten auch von Erfolg begleitet sein werden.

Ebenso muß ich die Ober⸗Präsidenten gegen den Vorwurf in Schutz nehmen, daß sie auf diesem Gebiete nichts gethan haben. Mit Recht hat der Herr Ober⸗Präsident in Potsdam den Magistrat er⸗ sucht, der Wohnungsnoth seine besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Ich glaube, dem Ober⸗Präsidenten ist daraus kein Vorwurf zu machen, sondern es ist ihm zu danken, daß er gebeten hat, diese Sache nach Möglichkeit jetzt voran zu bringen.

Was die Verhältnisse der Militäranwärter betrifft, so wird meines Wissens von der jetzigen städtischen Verwaltung durchaus an- erkannt, daß früher Mißstände seitens der Stadt vorgekommen sind. Der Herr Abg. Richter sagt, der Mißstand läge in der Sache selbst, in der Gesetzgebung des Reichs. Die Gesetzgebung des Reichs hat Recht daran gethan, daß sie den Kommunen die Fürsorge für die alten Soldaten zur Pflicht gemacht hat, und die Stadt Berlin hat früher eine Verwaltungspraxis eingeführt, die es den Miltäranwärtern nicht möglich machte, in dem Maße in die höheren Stellen zu kommen, wie es in der Absicht des Gesetzes liegt. Das wird von der jetzigen Verwaltung durchaus anerkannt; aber diese Jahrzehnte zurück⸗ liegenden Schäden sind naturgemäß sehr schwer zu beseitigen: denn wir können Zivilanwärter, die der Absicht des Gesetzes zuwider in Stellen gelangt sind, natürlich nicht wieder aus diesen Stellen ent⸗ fernen; das würde eine zu große Unbilligkeit gegen diese Beamten sein.

Dann hat der Herr Abg. Richter noch erwähnt die, wie er sich ausdrückte, Einmischung des Herrn Kultus⸗Ministers in die Schul⸗ verhältnisse von Berlin. Es handelt sich darum, ob der Schulplan zweckmäßigerweise mit 8 Jahren abzustufen ist oder mit 6 Jahren. Mit 6 Jahren kommen die Kinder auf die Schule, mit 14 Jahren verlassen sie sie; das giebt einen Zeitruaum von acht Jahren; es würde danach zweck⸗ mäßig sein, eine Abstufung nach acht Jahresklassen vorzunehmen. Die Stadt Berlin hat eine Abstufung nach sechs Jahresklassen; die Folge davon ist, daß die gut veranlagten Kinder nach sechs Jahren bereits in der ersten Klasse sind und dreimal dasselbe Pensum in der ersten Klasse durchmachen. Ich bin darüber zufällig unterrichtet, und infolge dessen hat der Herr Kultus⸗Minister eine Aenderung in dem Verfahrmn