8 ; ee 3 w 1 . Ich erinnere nur an die Individualbesteuerung! Wenn jeder reiche
angeregt; meines Wissens will er acht oder sieben Jahresabstufungen vornehmen. Das ist doch kein Einmischen in die Selbständigkeit von Berlin, sondern einfach eine Ausübung der pflichtmäßigen Aufsichts⸗ thätigkeit des Kultus⸗Ministers. Ich wüßte nicht, worin die Auf⸗ sichtsthätigkeit bestehen sollte, wenn sie nicht in solchen Fällen in der Lage wäre, ein anderweitiges Verfahren anzuregen, welches zweck⸗ mäßiger und den Schulabsichten in höherem Maße genügt. Es sind darüber kommissarische Berathungen eingeleitet und hoffentlich werden diese zum Ziele führen. Also eine unzulässige Einmischung liegt meines Erachtens in keiner Weise vor.
Schließlich hat der Herr Abg. Richter bezüglich der Vororte mit Recht darauf hingewiesen, daß der Gesetzentwurf insofern vielleicht unvollkommen sei, als nur eine Anzahl von Vororten in regimineller,
administrativer Beziehung angegliedert werden soll. Allein, meine Herren, ich bin auch in diesem Falle den Intentionen dieses hohen
Hauses gefolgt. Es wird den Herren erinnerlich sein, daß bei der
früheren Vorlage die Ermächtigung erbeten war, in die polizeiliche Regelung nicht nur diese drei Vorortgemeinden hereinzunehmen, sondern
durch Königliche Verordnung den Rahmen weiter zu ziehen und andere
Gemeinden in denselben hineinnehmen zu können. Das Abgeordneten⸗
haus trug Bedenken, dem zuzustimmen und beschränkte die Regelung der polizeilichen Zuständigkeit auf die drei Stadtgemeinden Charlotten⸗ burg, Schöneberg und Rirdorf. Ich bin dem gefolgt, und auch bei der jetzt vorliegenden Vorlage habe ich mich dem Wunsche des Abgeordnetenhauses angeschlossen. Ich kann auch nicht anerkennen,
daß alle Vororte oder auch nur das Gros derselben, die der Herr Abg. Richter genannt hat, schon annähernd in dem Maße mit Berlin verwachsen sind, wie das der Fall ist mit Charlottenburg, Schöneberg und Rixdorf. Möglich ist es, daß vielleicht Wilmersdorf, das viel⸗ eicht annähernd den drei genannten Gemeinden gleich steht, auch in absehbarer Zeit in diese Regelung hineinbezogen werden muß. Aber ch halte es durchaus nicht für ein Unglück, wenn seitens der Regierung und des Abgeordnetenhauses diesen so wichtigen Vorgängen in und um
Berlin ein besonderes Maß von Aufmerksamkeit geschenkt wird, ein höheres, als es der Fall war; und wenn wir uns vielleicht in 10 oder 5 Jahren damit zu beschäftigen haben, ob es sich empfiehlt, die Ge⸗
meinde Wilmersdorf in die Regelung einzubeziehen.
Der Herr Abg. Richter hat dann davon gesprochen, daß die Vor⸗
orte insofern eine capitis diminutio erführen, als die Mitglieder vom Provinzial⸗Ausschuß zu ernennen sind. Das ist auch nicht der
Fall. Denn auch gegenwärtig hatten auch die Vorortsgemeinden ihrer⸗ eits diese Mitglieder nicht zu wählen; es findet also eine capitis
diminutio nicht statt.
Endlich ist der Abg. Richter — und das ist ein sehr wichtiger
Punkt — auch noch einmal auf die Frage des Ausscheidens dieser drei
Kommunalverbände aus dem Kommunalverband der Provinz zu
sprechen gekommen und hat seinerseits ausgeführt, es sei eine Forde⸗
rung der Gerechtigkeit, diese Gemeinden aus dem Kommunalverbande der Provinz Brandenburg ausscheiden zu lassen. Er hat darauf hin⸗ ggeewiesen, daß diese drei Städte erheblich mehr an Provinzialabgaben zahlten, als ihnen da Vortheile aus dieser Zugehörigkeit zur Provinz erwüchsen. Meine Herren, dieser Deduktion vermag ich nicht zu folgen; wenn wir uns auf den Standpunkt stellen wollen, daß jeder
— sei es ein Individuum, sei es eine Gemeinde — nur das an Ab⸗
aben zu leisten hat, was seinem Vortheil entspricht, so würden wir zu den wunderbarsten Zuständen kommen. (Sehr richtig! rechts.)
Mann erklärt: ich bezahle nur so viel Steuern dem Staat, als ich Vortheile habe, so würde der Finanz⸗Minister von Miquel alsbald die Bude zumachen können. (Geiterkeit.) Und ebenso ist es ort in den Gemeinden. Auch die wohlhabenden Gemeinden müssen für die minderwohlhabenden Gemeinden eintreten bei allen Leistungen für das öffentliche Leben; die Abgabe richtet sich nach der Steuer⸗ fähigkeit, nach der Leistungsfähigkeit, nicht aber nach dem Maße des Vortheils. Denn, meine Herren, die Sache liegt doch thatsächlich so: die Provinz Brandenburg hat diese ganzen Einrichtungen auf dem Gebiete der öffentlichen Armenpflege, der Irrenpflege u. s. w., auch jetzt auf dem Ge⸗ biete des Fürsorgewesens getroffen und gesetzlich treffken müssen unter Berücksichtigung der 3 Stadtgemeinden Charlottenburg, Schöneberg nd Rixdorf. Sie hat also die Aufwendungen dafür machen müssen, und es wäre meines Erachtens durchaus unbillig, jetzt einfach diese Gemeinden aus der Provinz ausscheiden zu lassen, ohne der Provinz dafür ein entsprechendes Entgelt zu geben. Wenn die Provinz Bran⸗ denburg sich mit den 3 Gemeinden darüber verständigt, so steht die Sache für mich anders; so lange aber eine Verständigung wischen der Provinz und diesen drei Stadtgemeinden nicht erfolgt ist, wäre es meines Erachtens unbillig, diese Stadtgemeinden mit ihrer Steuerkraft aus dem Kommunalverbande ausscheiden zu lassen.
Meine Herren, der Herr Abg. Richter hat noch hingewiesen auf die Weiterentwickelung von Berlin und den Vororten. Er hat dafür plaidiert, einen besonderen Kommunalbezirk zu bilden, wenn ich ihn richtig verstanden habe. Ich glaube, meine Herren, daß diesem Kommunalbezirk dieselben Bedenken entgegenstehen, die der Herr Abg. Richter seinerseits gegen den Provinzialverband vorgebracht hat. Wie es im Provinzialverband nicht möglich sein wird, entweder Berlin ausrdichendes Stimmrecht zu verleihen oder aber zu verhüten, daß Berlin allen übrigen prävaliert, so würde es in dem Kommunal⸗ verbande, soweit ich das übersehen kann, genau so der Fall sein. Ich glaube aber, auf diese Frage, die in der That in ferner Zukunft liegt, im Augenblick nicht eingehen zu sollen, und mich noch mit einigen Wgorten wenden zu dürfen zu den Ausführungen des Herrn Abg. Irmer. 1— Der Herr Abg. Dr. Irmer hat ausgeführt, daß durch die Schaffung dieses Ober⸗Präsidenten gewissermaßen der Gedanke einer Provinz Berlin neu belebt werden würde. Ich möchte mich dem nicht an⸗ schließen, meine Herren; denn das ist kein neuer Gedanke; wir haben auch jetzt schon für Berlin einen Ober⸗Präsidenten. Es handelt sich eben lediglich darum, daß statt des Ober⸗Präsidenten in Potsdam ein Ober⸗Präsident in Berlin selber geschaffen werde.
Auf die von ihm angeregte und in der That sehr wichtige Frage, ob man an Stelle des Ober⸗Präsidenten einen Regierungs⸗Präsidenten ür den neuen Administrativbezirk schaffen soll, möchte ich in dieser Stunde nicht eingehen. Ich glaube, es wird in der Kommission der Platz sein, diese Frage eingehend zu erörtern. Ich will aber das schon erklären, daß mir bei dieser ganzen Regelung das große Be⸗ denken ankommt, daß dadurch eine Duplizität zwischen dem Regierungs⸗Präsidenten und dem Polizei⸗Präsidenten geschaffen werden wird, die, glaube ich, die Geschäftslage nicht erleichtern, sondern
nach wie vor zweite Instanz bleiben, während er ja nach dem Vor⸗ schlage der Regierung von den Kommunalgeschäften in Berlin ganz entlastet wird. Bleibt er zweite Instanz, so würde er nach meiner Meinung nicht in dem Maße entlastet werden, um diese neue, überaus wichtige Aufgabe der einheitlichen Strombau⸗Direktion seinerseits über⸗ nehmen zu können, und ich glaube, vom Standpunkte der Provinz Brandenburg ist gerade auf diese Strombau⸗Direktion ganz besonderer Werth zu legen. Aber, meine Herren, wir wollen das in aller Muße in der Kommission berathen, und indem ich nur meinen Dank aus⸗ sprechen kann für die wohlwollende Prüfung, die allerseits der Vorlage geworden ist, hoffe ich, daß diese Kommissionsberathung zu einem gedeihlichen Ende führen werde. (Bravo!)
Abg. Dr. Langerhans (fr. Volksp.): Der Magistrat von Berlin hat zu der Frage noch nicht Stellung genommen, die Stadt⸗ verordneten⸗Versammlung auch nicht, aber aus ihrer Mitte ist Wider⸗ spruch erhoben worden. Der Minister will die Selbstverwaltung Berlins nicht beschränken, aber es besteht in dieser Hinsicht doch manche Befürchtung. Hat doch der Ober⸗Präsident bei der Ober⸗ Bürgermeister⸗Wahl eine Liste derjenigen verlangt, die den Ober⸗Bürger⸗ meister gewählt haben. Wenn man den Magistrat von Berlin auf⸗ fordert, sich um die Wohnungsfrage zu bekümmern auf Grund von Zeitungsausschnitten ist das die richtige Art? Haben Sie wirklich Veranlassung, sich in dieser Beziehung über die Gemeinden zu be⸗ klagen? Die kommunale Thätigteit der Städte kann auf diese Weise nicht gefördert werden. Die Selbstverwaltung Berlins mag ja mit⸗ unter unbequem sein, aber ich denke, sie hat doch auch ihre Verdienste. Die Vorlage wird einer Kommission von 14 Mitgliedern überwiesen.
Schluß ¾4 Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag, 12 Uhr. (Kleinere Vorlagen, Petitionen, Anträge).
Parlamentarische Nachrichten.
Im Hause der Abgeordneten haben die konservative, die freikonservative Partei und Mitglieder des Zentrums einen Antrag auf Annahme des nachstehenden Gesetzentwurfs, betreffend die Beförderung der inneren Koloni⸗ sation, eingebracht:
Der Staatsregierung wird aus bereiten Mitteln ein Fonds von 12 Millionen Mark zur Verfügung gestellt, um
1) Grundstücke käuflich zu erwerben,
2) dieselben planmäßig zu besiedeln durch Errichtung neuer Stellen von mittlerem oder kleinem Umfange; in Ausnahmefällen ist auch die Bildung größerer Restgüter zulässig,
3) diejenigen Kosten zu bestreiten, welche entstehen
a. aus der erstmaligen Einrichtung neuer Stellen, bbö. aus der erstmaligen Regelung der Gemeinde⸗Schul⸗ und Kirchenverhältnisse.
Mit der käuflichen Erwerbung von Grundstücken ist nur in dem Umfange vorzugehen, daß hinlängliche Mittel zur Bestreitung der nach Nr. 2 und 3 erforderlichen Kosten übrig bleiben.
Die neu zu bildenden Stellen dürfen nur als Rentengüter ver⸗ kauft werden. Die Ablösung der vereinbarten Rente kann durch Ver⸗ mittelung der Rentenbank erfolgen.
Alle Einnahmen aus der Wiederveräußerung der Grundstücke und deren Zubehör, sowie aus Zwischennutzungen fließen zu dem im § 1 bezeichneten Fonds zurück. 8 Die Durchführung der Aufgaben des § 1 erfolgt durch An⸗ lünelungestegen, welche nach Bedarf für die einzelnen Provinzen zu errichten sind.
Die Ansiedelungsstelle besteht aus dem Ober⸗Präsidenten der Pocin bezw. dessen Stellvertreter als Vorsitzenden, aus dem Landes⸗ irektor (Landeshauptmann), aus einem vom Minister für Land⸗ wirthschaft, Domänen und Forsten bestellten Mitgliede der General⸗ Kommission und aus drei von der Landwirthschaftskammer der betreffenden Provinz aus der Zahl der zur Landwirthschaftskammer wählbaren Personen gewählten landwirthschaftlichen achverständigen. Für letztgenannte Mitglieder werden in gleicher Weise 3 Stellvertreter gewählt. . 5.
Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter sind durch die mit der e. des Gesetzes beauftragten Minister zu bestätigen. Sie werden durch den Ober⸗Präsidenten vereidigt, erhalten Tagegelder und Reisekosten und können aus Gründen, welche die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte rechtfertigen (§ 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nichtrichterlichen Beamten, G.⸗S. S. 465) im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden. Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschriften des genannten Gesetzes mit folgenden Maßgaben:
Die Einleitung des Verfahrens, sowie die Ernennung des Untersuchungskommissars erfolgt durch den Ober⸗Präsidenten. Die entscheidende Behörde erster Instanz ist der Bezirksausschuß, die entscheidende Behörde zweiter Instanz das Plenum des Ober⸗ Verwaltungsgerichts. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird für die erste Instanz von dem Ober Präsidenten, für die zweite Instanz von den mit der Ausführung dieses Gesetzes beauftragten Ministern ernannt.
§ 6. Die Ansiedelungsstelle ist befugt, sich zur Vorbereitung und Aus⸗ führung der Besiedelung privater 1 internehmungen zu bedienen.
9 (. Die gesammten Geldgeschäfte, welche auf Grund dieses Gese zu erledigen sind, werden der Shanlun übertragen. *
Die persönlichen und sächlichen Verwaltungsausgaben sind aus dem in § 1 genannten Fonds zu bestreiten.
§ 9. Dem Landtage ist jährlich über die Ausführung dieses G⸗ insbesondere über die ersolgten Aukäufe und Verkäufe, die le Srlehes, oder deren Vorbereitung Rechenschaft zu geben. Ueber die gesammten Einnahmen und Ausgaben des bereitgestellten 2— ist nach Maßgabe der Ausführungsvorschriften Rechnung zu egen.
§ 10.
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Anordnungen, insbesondere diejenigen über die Bülsh⸗ der Ansiedelungsstellen und ihren Geschäftsgang werden von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, dem Minister der Finanzen und des Innern Tboffen deren Dienstaufsicht auch die haxürxacn ünn h.
8 Land⸗ und Forstwirthschaft. . b Die indische Theeernte im Jahre 1900. Der Kaiserliche General⸗Konsul in Kalkutta berichtet Fol
Die indische Thecernte im Jahre 1900 ist zufolge einer Meldung
des „Pioneer“ vom 22. Februar d. J. eine über Erwarten ünstige Fesen. Thatsächlich hat diese 1. auf 187 527 000 Kalif e Ffund beziffert, während dieselbe auf 182 141 000) en lische Pfund 2 geschätzt worden war. Im Dooars⸗Distrikt allein sind 7 Millionen Pfund Thee mehr geerntet worden, als der Schätzung nach zu er⸗
Die Thee⸗Ausfuhr von Kalkutta nach
selben Zeit des Vorjahrs.
Gesundheitswesen, Thierkrankheite Maßregeln.
1 Portugal.
GE1
Beulenpest auf die Herkünfte aus Ko Distrikt von Shizonoka (Japan) wenden sind. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 177
Belgien.
chaft ꝛc. vom 16. d. M. sind die s. Zt. zur chleppung der Beulenpest für Herkü Insel Haiti, Neu⸗Seeland, den Phil „R.⸗Anz.“ Nr. 119 vom 18. Mai v. J.) Dänemark.
16. d. M. „mit Rücksicht auf eine in Deut vieh aufgetretene bösartige, ansteckende und
land nach Dänemark untersagt.
Egypten. Der Internatiouale Gesundheitsrath in Kraft gesetzt. ““
Kapstadt, 24. März. (Meldung des krankten befinden sich 4 Europäer.
Italien.
10 % des Angebots. Ausführungsfrist 8 M. Spanien.
Niederlande.
Java und von Sumatra. 2) Lastenheft Gestelle für offene und geschlossene mit, theils ohne Bremse.
Serbien. Militär⸗Bekleidungsamt in der Unteren
Zwillich.
9 Metolenöpfen gelber Schnur für Nummern
obigem Amte. Kaution 15 %.
Qucensland. Die Regierung beabsichtigt, demnächst die
setzung vorbehalten.
(Aus den im Reichsamt des Innern „Nachrichten für Handel und
Der Handel Oesterreichs mit Unga
bezifferte sich die Einfuhr Ungarns nach Oeste
wichtigeren Waaren: Getreide, Hülsenfrüchte und Mehl 21 910
2 543 436 dz, Mais 2 379 952 dz und Mehl Holz, Kohlen und Torf 10 077 240 dz
4 455 052 dz und Steinkohlen 853 704 dz). rüben 1 117895 dz, Kartoffeln 507 466 dz, Heu 302 181 d2).
Eisen und Eisenwaaren 1 745 076 d 158 477, dz).
Getränke 791 808 dz (darunter Wein 64 Geflügeleier 220 097 89
( Eßwaaren 171 874 6z — chemische Produkte
124 134 Stück, Schafe 126 947 Stück).
warten waren.
Zug⸗ und eene 13 842 Stück — lebend 3 923 987 Stück. ,
vom 9. November und Nr. 307 vom 28. Dezember v. J.)
bis auf weiteres die Einfuhr von Fede
Großbritannien w
der Zeit vom 1. April v. J. bis zum 31. Januar d. J. hat 1560 englische Pfund betragen, d. i. eine Zunahme von anna 10 Millionen Pfund im Vergleich zum entsprechenden Export i
n der
8 8
n und Absperr
Eine im „Diario do Governo“ Nr. 61 veröffentlichte Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern vom 15. d M bestimmt, daß die durch die Verfügung vom 14. April 1897 einge. führten Maßregeln zur Verhütung der Einschleppu ig8⸗
n un be, Osaka und 1 8
nicht mehr anzu⸗ vom 27. Juli, Nr. 288
Durch Verfügung des belgischen Ministeriums für Landwirth⸗
Verhütung der Ein⸗ ufte aus Sydney, der ippinen und Egypten
angeordneten Maßnahmen wieder aufgehoben worden. (Vergl.
Der dänische Landwirthschafts⸗Minister hat durch Verfügung vom
schland unter dem Feder⸗ meist tödtliche Krankheit⸗ h aus Deutsch⸗
in Alexandrien hat für
Herkünfte von Singapore und Brisbane das Pestreglement
„Reuter'schen Bureaus“)
Gestern und heute sind 12 Pestfälle vorgekommen; unter den Er⸗
Verdingungen im Auslande.
Ohne Datum. Adriatische Bahnen: Ersatz der „Hardy“⸗Bremsen durch „Westinghouse“⸗Bremsen bei 30 Lokomotiven, 88 Personen⸗ wagen und 10 Gepäckwagen und Lieferung der Nothsignalvorrichtungen für die Personenwagen. Anschlag 244 000 Fr.
30. März, 10 Uhr. Präfektur von Livorno: Lieferung und Auf⸗ stellung zweier Metalldächer für den Zolldienst be⸗
ndana degli
i A Anelli. Anschlag 48 790,78 Fr. Vorläufige Kaution 2000 Fr definit
onate.
3 8 u
31. März. Die Stadtverwaltung von Barcelona beabsichtigt, für die Gasbeleuchtung der Stadt und der Vororte die neuesten Systeme nebst Zubehör⸗Artikeln einzuführen, und nimmt Angebote, denen Pläne und Kostenanschlag beiliegen müssen, bis zum 30. März entgegen. Vertragsbestimmungen bei der Stadtverwaltung erhältlich.
27. März, Mittags. Kolonial⸗Ministerium, Haag: Lieferung folgender Gegenstände: 1) Lastenheft 266 und L. III: galvanisiertes Eisenwellblech nebst Zubehör für die Eisenbahnverwaltungen von
Litt. U. 5: montierte Güterwagen, theilt
1m 3) Lastenheft Litt. V. 5: Achsen mit Rädern für Personen⸗ und Güterwagen. 4) Lastenheft Litt. W. 5: 69 Zug⸗ und Stoßapparate nebst Zubehör für Personen⸗ und Güter⸗ wagen. 5) Lastenheft Litt. X. 5: Wagenfedern verschiedener An. 6) Lastenheft X. 5: 380 Stück gußeiserne Schmierbüchsen nebst Zu⸗ behör für Personen⸗ und Güterwagen, für die Dampfstraßenbahn⸗Verwal⸗ tung in Atjeh. 7) Lastenheft Litt. Z. 5: Galvanisiertes Eisen zu Hebeln für die Abtheilung der öffentlichen Arbeiten in Niederländisch⸗Indien. 8) Lastenheft Litt. A. 6: 275 Tonnen Zubehörstücke aus asphaltiertem Gußeisen und Röhren für eine Wasserleitung in Soerabavya. Die Lastenhefte sind bei Martinus Nyhoff, Haag, Nobelstraat 18, erhält⸗ lich; Nr. 266 L. III und Z. 5 kosten je 0,50 Gulden, Nummer V. b, W. 5, X. 5 und Y. 5 je 1 Gulden, Nr. U. 5 und A. 6 je 4 Gulden.
Festung zu Belgrad:
1) 5. April. Lieferung von 313 662 m American (Leinewand); 127 518 m Futterleinewand, 41 680 m Sackleinewand; 70 155 m
3. April. Lieferung von (4893 m) baumwollenem Atlas,
u. s. w., Mützenschirmen,
(3000 Stck.) Kalpaks nebst Schachteln dazu, Kokarden, Decken, Sporen, Brandsohlleder, Holzstiften u. s. w. Muster und Bedingungen in
Lieferung eines größeren
Peftene von Schienen im Gewicht von 61 und 42 Pfund 2ühn ege der Verdingung zu vergeben. Der Termin bleibt späterer Fest⸗
Handel und Gewerbee.
usammengestellten ndustrie“.)
rn im Jahre 1900.
Nach Veröffentlichungen des österreichischen Handels⸗Ministeriums
rreich auf 47 117 362 d2,
2, die ⸗Einfuhr Oesterreichs nach Ungarn nur 21 671 205 d⸗* rug. Hie Einfuhr Ungarns nach Oesterreich erstreckte sich auf folgende⸗
655 dz (darunter 82 5 247 629 dz, Roggen 3 358 661 dz, Gerste 2 299 714 dz,
5 294 092 dz).
(darunter Sä und roh behauenes weiches Werkholz 1 149 572 dz, Braunkoblen
Mineralien 5 371 630 dz (darunter Eisenerz 3 664 502 d2) ür Gemüse, Obst und Pflanzentheile 2 890 216 dz (darunter Zu
Stroh 279 768 d
„ (darunter Roheisen
590 571 dz, Alteisen 204 374 dz, Eisen in Stäben 292 8 schwarzes Eisen und Stahlblech 168 266 dz, Traversen (Trãger
Abfälle 1 389 006 dz (darunter Kleie 953 533 dz).
3 652 dz).
Thierische Produkte 545 852 da (darunter Milch 258 627 dr, hemische Hilfsstoffe 239 848 da — Feee 203 632 dz —
166 133 dz.
Schlacht, und Zugvieh 906 402 Stück (darunter Schlachtochsen 193 693 Stück, gemästete Schweine 350 245 Stück, magere
Hühner und Poularde,
Tunnel bei Dover schreitet in befriedigender Weise fort. Die gegen⸗
Belgiens Ein⸗ und Ausfuhr von Kohlen in den Monaten
das Muster bildet — Doppelgewebe.
Die hauptsächlichsten Einfuhrgegenstände Oesterreichs nach Ungarn
n sich aus folgenden Waaren zusammen: seßtecHole, Kohlen und Torf 11 855 429 dz (daerunter Steinkohlen 6 327144 dz, Koks 2 579 020 dz, Braunkohlen 897 851 dz und 8 ewaaren sowie roh behauenes weiches Werkholz 1 571 137 dz). Sage mneralöle und Theer 1 283 011 d2. “
Eisen und Eisenwaaren 1 058 605 d.z (darunter Eisen in Stäben 172 272 d, Nägel und Nieten 102 769 dz). “
Gemüse und Obst 862 793 az — Getränke 680 581 dz — Mineralien 625 102 dz — Baumwolle, Garne und Waaren daraus 517 281 dz — Thonwaaren 454 302 dz — Zucker 431 857 d⸗ — Papier und Papierwaaren 405 197 d⸗ — Steinwaaren 296 515 daz 2 Chemische Hilfsstoffe 247 167 dz — Maschinen 245 741 de. Glaswaaren 230 266 dz — Schlacht⸗ und Zugvieh 10 829 Stück. (Handels⸗Museum.)
Ueber die Kohlenfunde bei Dover. Die Vertiefung der Grubenschächte westwärts vom Shakespeare⸗
wärtig in Thätigkeit gestellten Pumpwerke sind infolge ihrer größeren Leistungsfähigkeit im stande, das Wasser zu beherrschen, sodaß bisher eine Tiefe von etwa 850 Fuß erreicht worden ist. Nach den Bohranzeigen wurde ein etwas über zwei Fuß starkes Kohlenlager in einer Tiefe von ungefähr 1130 Fuß entdeckt, sodaß zu erwarten steht, daß, wenn nicht unvorhergesehene Hindernisse ein⸗ treten, die erste Kohle in 4 bis 5 Monaten an die Oberfläche gefördert wird. Die aufgefundene Kohle ist von sachverständiger Seite als gut befunden worden. Da die Grube nur ungefähr zwei Meilen von Dover entfernt und nahe an der South Eastern Railway liegt, so werden die den Hafen von Dover anlaufenden Schiffe im stande sein, sich auf billige Weise Bunkerkohlen zu verschaffen. (Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Dover.)
Die neuen Kohlenfelder im Kaukasus.
In den neu entdeckten Kohlenfeldern des Kaukasus im Gouver⸗ nement Kutais, im Gebiet von Tkwarezelsk, scheint die reichste Ab⸗ lagerung sich auf dem linken Ufer der Galisga zu befinden. Dieselbe erftreck sich über einen ⸗Raum von 8 Quadratwerst, in welchem vier durch Schieferkohlenlager getrennte Flöze entdeckt worden sind.
Das unterste Flöz hat eine Mächtigkeit von 17 m, die beiden folgenden eine solche von ungefähr je 1,50 m und das oberste nur eine solche von 0,60 m. Das taube Gestein zwischen der untersten und nächsten Ader 9 ungefährt 14 m. Man schätzt die Menge der in diesem Lager vorhandenen Kohlen auf 75 Millionen Tonnen.
Die Kohlen finden sich nicht nur auf dem linken, sondern auch auf dem rechten Ufer der Galisga, wie Bohrungen an fünf verschiedenen Stellen einer Fläche von 40 Quadratwerst ergeben haben; vermuthlich birgt dieses Land einen großen Kohlenreichthum.
Die Kohle eignet sich vorzüglich zur Kokserzengung. (L'Echo des Mines et de la Métallurgie.)
*
Januar und Februar 1901.
Januar und Februar
3 1901 1900 1899
Einfuhr nach Belgien: 1
Siahi 24424242292 776 561 551 339 777
1111““
Steinkohlenbriquets . . . . . . 3 922 5 376 149 Ausfuhr nach Belgien: 8 .
Gleinkohlem 694 813 773 102 686 451
e˙˙˙˙˙öö ü179 996 160 710
Steinkohlenbriguets .89 646 66 608 74 074.
An der Einfuhr von Steinkohlen nach Belgien in den Monaten Januar und Februar 1901 (und 1900) war Deutschland mit 229 236 t (255058 t), Großbritannien mit 110 324 t (202 060 t), Frankreich mit 57 180 t (98 634 t) und die Niederlande mit 6021 t. gg83 t) betheiligt. Von der Kokseinfuhr in den beiden ersten Monaten 1901 stammten 27 091 t (31 768 t) aus Deutschland, 2944 t (5874 t) aus Großbritannien und 1580 t (4591 t) aus Frankreich. Der bei weitem größte Theil der Steinkohlenbriquets wurde im Januar und Februar d. J. aus Deutschland bezogen, und zwar 3839 t, während in den gleichen Monaten des Vorjahres 5222 t Briquets nach Belgien eingingen.
Die Ausfuhr von Steinkohlen in den Monaten Januar und Februar 1901 (und 1900) vertheilte sich auf die wichtigsten Länder, wie folgt: Frankreich 549 846 t (566 375 t), Deutschland 38 957 t (27 020 ¹), Luxemburg 35 545 t (74 166 t), Niederlande 33 480 t (52 831 t), Schweiz 17 320 t (18 850 t), Vereinigte Staaten von Amerika 7480 t (4770 t) und Großbritannien 4745 t (14 740 t). Die wichtigsten Bestimmungsländer bei der Koksausfuhr von Belgien in den beiden ersten Monaten 1901 (und 1900) waren folgende: Frankreich mit 88 725 t (105 376 t), Luremburg mit 22561 t (43 240 t), Deutschland mit 17 132 t (14 082 t) und die Nieder⸗ lande mit 5196 t (8454 t). An Steinkohlenbriquets sind im Januar und Februar 1901 (und 1900) nach Frankreich 59 886 t (34 973 t), nach Luremburg 7807 t (5900 t), nach Deutschland 6367 t (2580 t) und nach der Schweiz 2660 t (5000 t) geliefert worden. (Nach dem Bulletin Mensuel du Commerce Spécial IrIN “ “
Serbien.
Verzollung von baumwollenen Geweben. Ein Erlaß des Finanz⸗Ministers an die Zollämter vom 16. Dezember 1900 (a. St.) Nr. 21 452 lautet: .
Aus Sel einiger konkreter Fälle bei der Verzollung baum⸗ wollener Gewebe am Belgrader Zollamt ist zufolge Beschwerde der Deklaranten bei der Zollabfertigung die Frage aufger vorfen worden, welche baumwollenen Gewebe wie Gewebe mit eingewebten, Stickereien nachahmenden Verzierungen behandelt und nach Nr. 304 des All⸗ — Zolltarifs oder nach Nr. 56 c 4 des Oesterreichisch⸗Ungari⸗ schen*) Vertragstarifs verzollt werden sollen. “ 8
lim diese Frage regelrecht zu entscheiden und eine richtige Tarif⸗ auslegung zu erreichen, hat der Zollrath diese Frage besonders geprüft und mir berichtet, daß technologisch Gewebe in vier Gruppen ein⸗ getheilt werden: 8 88
I. Glatte Gewebe (ebeneh; “ 88
II. Köper und Croisé (vierfadige [vierfache! Gewebeh;
III. Fagonnierte Gewebe (Musterweberei, Bildweberei, die ge⸗ musterten Stoffe, facgonnierte, dessinierte, figurierte Zeuge, Bild⸗ gewebe, étoffes façconnées [eingewebte]);
IV. Sammet und Plüsch Die Gewebe aus der dritten Gruppe werden in einer Farbe oder in verschiedenen Farben auf folgende fünf Arten gewebt:
6. 8 Verzierungen, Muster (dessins), gefertigt aus Kette und sinschlag;
2) Verzierungen, gefertigt durch Einweben eines besonderen Ein⸗ schlags, der sich nur in der Vertierung feigt; 1
3) Verzierungen, gefertigt durch Einweben einer besonderen Kette;
ertigt durch netzartige Erbr. von Oeff
Lr auf dem Webstuhl für Gaze oder in Gaze selbst oder in Leinwand; —
5) durch Verbindung zweier Stoffe, wobei die Art der Verbindung
) Verzierungen,
In Berücksichtigung dieser technologischen Eintheilung der Gewebe * Heifüasich üfung bestimmt, 8— Tarif einzutragen, daß
einen Tarifs und nach Nr. 56 c 4 des Ausnahmetarifs für
Er begründet seine Ansicht mit Folgendem: Die Tarifposition, uach welcher die Gewebe aus dieser Gruppe allein verzollt werden, lautet nach dem Allgemeinen Zolltarif:
„Feine und leichte Gewebe und Stoffe: wie Jakonet, Linon, Musselin, Tüll für Vorhänge und anderen Gebrauch, Sammet, alle Gewebe und Stoffe mit eingewebten, Stickereien nachahmenden Verzierungen.“
Nach dem Vertragstarif mit Oesterreich⸗Ungarn lautet diese Be⸗ stimmung:
„Tissus et é6toffes fins et légers, comme jaconas, linon, mousseline, tulle pour rideaux et autres usages; velours; tous les tissus et 6toffes à dessins tissés imitant la broderie.“
Wie man aus der Aufführung dieser einzeln genannten Waaren wie Tüll für Vorhänge und anderen Gebrauch u. s. w. ersieht, kommen in diese Position Gewebe aus Gruppe III, sodaß der Satz: alle Gewebe und Stoffe mit eingewebten, Stickereien nachahmenden Verzierungen“ auch alle anderen Gewebe aus dieser Gruppe umfaßt, auch wenn die Verzierungen auf die erste, zweite, dritte oder fünfte Art gewebt sind.
Unter Berücksichtigung dieser Umstände schlägt mir der Zollrath vor und nehme ich diesen Vorschlag dahin an, daß alle nach Mustern gewebte Gewebe (faconnierte Gewebe, Gewebe mit Verzierungen und Figuren) in Nr. 304 des Allgemeinen Zolltarifs oder Nr. 56 c 4 des Ausnahmetarifs für Oesterreich⸗Ungarn eingereiht und mit 200 bezw. 100 Dinar für 100 kg verzollt werden.
Indem ich dies den Zollämtern mittheile, beauftrage ich dieselben, sich bei der Verzollung von baumwollenen Geweben strengstens danach zu richten und ein abweichendes Verfahren nicht zu gestatten.
(„Srpske Novine“ vom 13. Januar a. St. 19 G 8
des deutschen. . tschland
g von Soldaten und Truppenversorgungs⸗ Material auf Natals Bahnen. Vom Beginne des Burenkriegs bis zum 31. Oktober 1900 waren auf den Staatsbahnen von Natal befördert worden: 176 921 englische
herangezogene Eingeborene, 1712 Kriegsfahrzeuge, 269 Kanonen, 9385 Kisten Munition, 7676 t Gepäck und Proviant, 39 Pontons, 80 Zug⸗ maschinen und Wagen (trucks), 114 216 Pferde, Maulesel, Rinder u. dergl. und 271 165 t sonstige Militärgüter. (The British and South African Export Gazette.) 8 Goldproduktion von Neu⸗Seeland im Januar 1901 8 und Goldausfuhr im Jahre 1900.
Im Monat Januar 1901 wurden in Neu⸗Seeland 21 893 Unzen
im Werthe von 83 699 Pfd. Sterl. gegen 38 289 Unzen im Werthe
von 151 489 Pfd. Sterl. im Januar des Vorjahres gewonnen.
Die Goldausfuhr dieser Kolonie betrug im Jahre 1900 571 993 Unzen im Werthe von 1 432 953 Pfd. Sterl.; dagegen bewerthete sich die Ausfuhr im Jahre 1899 auf 1 518 272 Pfd. Sterl. (The British Australian.)
Goldgewinnung in Victoria und Queensland 1900.
Die Goldgewinnung in der Kolonie Viktoria betrug im letzten Jahre 807 407 Unzen (Troy⸗Gewicht) im Werthe von 3229628 Pfd. Sterl., während Queensland 1900 im Ganzen 961 100 Unzen Gold erzeugte.
(The Board of Trade Journal.)
Konkurse im Auslande.
Bukowina.
Konkurs ist eröffnet über das Vermögen des Wolf Mittel⸗ mann in Gurahumora mittels Beschlusses des K. K. Kreis⸗ gerichts, Abtheilung IV, in Suczawa vom 18. März 1901 — No. S. 1/901. Provisorischer Konkursmasseverwalter Advokat Dr. Chomed in Gurahumora. Wahltagfahrt (Termin zur Wahl des definitiven Konkursmasseverwalters) 19. April 1901, Vormittags 9 Uhr. Die Forderungen sind bis zum 20. April 1901 bei dem K. K. Bezirks⸗ gerichte in Gurahumora anzumelden; in der Anmeldung ist ein in Gurahumora wohnhafter Zustellungsbevollmächtigter namhaft zu machen. Liquidierungstagfahrt (Termin zur Feststellung der Ansprüche) 24. April 1901, Vormittags 9 Uhr.
8. 8 8 8 ““ 1“ gZwangsversteigerungen. iglichen Amtsgericht I Berlin 5 die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Pappel⸗Allee 99, dem Steinsetzmeister KFob Wegener gehörig. Nutzungswerth 3770 ℳ Mit dem Baargebot von 59 500 ℳ blieb Steinsetzmeister Ernst Kuhl⸗ brodt, Elbingerstr. 4/5, Meistbietender Schönholzerstraße 10 a., dem Hof⸗Dachdeckermeister Louis Herrmann gehörig. utzungs⸗ werth 5230 ℳ Mit dem Baargebot von 177 000 ℳ blieb Kaufmann Eduard Niehage in Vlotho a. d. W. Meistbietender. — Moöͤckern⸗ straße 92, dem Maurermeister Herm Müller in Charlottenburg gehörig. Nutzungswerth 10 690 ℳ Mit dem Baargebot von 86600 ℳ blieb der Königliche Schloßpolier Andreas Westphal, Oranienburger⸗ straße 78, Meistbietender. Zwangsversteigerungen im April d. J. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin gelangen 20 Grundstücke zur Versteigerung; beim Königlichen Amtsgericht II Berlin 17, und zwar in Mariendorf 2, in Marienfelde 1, in Groß⸗Lichterfelde 1, in Hohen⸗Schönhausen 1, in Weißensee 1, in Pankow 1, in Schöneberg 3, in Tegel 1, in Treptow 1, in Lichtenberg 1, in Friedrichsfelde 1, in Reinickendorf 1 Grundstück. In Beeskow 1l, in Charlotten⸗ burg 5, in Rixdorf 4, in Köpenick 3 und endlich in Oranienburg 5 Grundstücke.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks b 91 der Ruhr und in Oberschlesien.
An ge Kn 8 am 23. d. M. gestellt 16 052 nicht rechtzeiti tellt keine Wagen. 1 8 8e Cherschkefien ind am 22. und 23. d. M. gestellt 5973 bezw. 5910, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. 8
8
Seitens des Ministers für Handel und Gewerbe ist an
den Vorstand des Vereins Berliner Kaufleute und In⸗ dustrieller die Aufforderung ergangen, die zur Kenntniß des Vor⸗ stands gelangten Einzelfälle, in denen über Handwerksmäßigkeit eines Betriebes von den Registerrichtern anders als von den Ver⸗ waltungsbehörden entschieden worden ist, dem Minister mitzutheilen. Nachbdem es während des letzten Jahres mehrfach vor⸗ gekommen ist, daß auch in VBerlin Gewerbetreibende, die selbst ihren etrieb als kaufmännischen, nicht aber als handwerksmäßigen auf⸗ fassen, trotzdem auf Ersuchen der Zwangsinnungen von der letzten behördlichen Instanz für zur Beitragsleistung an die Zwangsinnungen verpflichtet erklärt worden sind, beatsichtiat der Vorstand des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller infolge der erwähnten Aufforderung des Handels⸗Ministers, diesem die einzelnen bis bekannt gewordenen Fälle erneut zu unterbreiten. Der Vorstand ersucht deswegen . hiesigen Firmen, denen er eine direkte Aufforderung nicht hat zusenden können, einen etwaigen Bescheid, durch den die betreffenden Firmen wider ihren Willen der Zwangsinnung zugezählt worden sind, sowie die gegen diesen Bescheid eingelegte Beschwerde und alle weiteren, die Frage be⸗
e Gewebe aus der III. Gruppe verzollt werden nach Nr. 304 des
Ungarn.“*
treffenden Schriftstücke (Entscheidung der Gewerbe⸗Deputation des “ “ 13
Offiziere und Mannschaften, 11 748 Indier und zum Kriegsdienst
Magistrats, Entscheidung des Ober⸗Präsidenten der Provinz Branden burg u. s. w.) unverzüglich dem Vereinsbureau, Kraufenstraße 35, zur Kenntnißnahme einzureichen.
Das belgische General⸗Konsulat in Berlin hat dem Vor⸗ stand des Vereins Berliner Kaufleute und Industrieller zugleich mit der Aufforderung, die betheiligten Verkehrskreise zweck⸗ enksprechend zu benachrichtigen, Plan und Gruppeneintheilung der während der Monate August und September d. J. unter dem Protektorat des Königs Heopold II. und unter dem Schutze der städtischen Verwaltung in Ostende stattfindenden Aus
stellung für Hygiene, Fischerei und Vorrichtungen gegen Seeunfälle übersandt. Die Ausstellung umfaßt die Haupt
abtheilungen: Gesundheitspflege, Sicherheit und Rettung, Fischerei und physische, sittliche oder geistige Entwickelung der Fischer und Seemänner und als vierte Gruppe gewerbliche und industrielle Fischerei. Die Veranstaltung bietet den deutschen Interessenten eine voraussichtlich gute Gelegenheit, die Erzeugnisse ihres Erfindungsgeistes oder ihrer Sochnik vor einem großen internationalen Publikum vor⸗ führen zu können. Die näheren Bedingungen der Betheiligung können Interessenten im Vereinsbureau, Krausenstr. 35, werktäglich Vor
mittags, einsehen.
Berlin, 23. März. Bericht über Speisefette von Gebr. Gause. Butter: Die Einlieferungen feinster Butter räumen sich gut, und es konnten für feinste Marken höhere Preise erzielt werden. Zweite Qualitäten in der Preislage von 100—105 sind sehr gesucht, aber wenig vorhanden, ebenso bleibt gute frische Landbutter lebhaft gefragt. Die heutigen Notierungen sind: Hof⸗ und Genossen⸗ schaftsbutter Ia. Qualität 108,00 — 112,00 ℳ, Hof⸗ und Genossenschaftsbutter IIa. Qualität 106,00 — 108,00 ℳ — Schmalz: Bei weiter in Amerika steigenden Preisen entwickelte sich hier ein lebhaftes Geschäft, besonders in raffinierten Marken, wobei sich Knappheit an dieser Waare herausstellte, sodaß auf den Bahnbezug zurück⸗ gegriffen werden mußte. Die heutigen Notierungen sind: Choice Western Steam 47,50 ℳ, amerikanisches Tafelschmalz 49,00 — 50,00 ℳ, Berliner Stadtschmalz 50,50 — 51,00 ℳ, Berliner Bratenschmalz 52,00 — 53,00 ℳ — Speck: Die lebhafte Nachfrage hält un⸗ verändert an. “
Berlin, 23. März. Wochenbericht für Stärke, Stärkefabrikate und Hülsenfrüchte von Max Saberskv. In dieser Woche trat eine weitere Steigerrng der Preise für Kartoffelfabrikate nicht ein, da die Kauflust infolge geringer Nachfrage erheblich nachließ. Es sind zu notieren: la. Kartoffelstärke 17¾ — 18 ℳ, Ia. Kartoffelmehl 17 ¾. — 18 ℳ, II. Kartoffelmehl 15 — 16 ℳ, feuchte Kartoffelstärke (Frachtparität Berlin u. Frankfurt a. O.) 9,60 ℳ, gelber Syrup 21 — 21 ½ ℳ, Kap.⸗ Syrup 22 — 22 ½ ℳ, Export⸗Syrup 23 — 23 ½ ℳ, Kartoffelzucker gelb 21 ½ — 22 ℳ, Kartoffelzucker kap. 22 — 22 ½ ℳ, Rum⸗Kuleur 33 — 34 ℳ, Bier⸗Kuleur 32 — 33 ℳ, Dextrin gelb u. weiß Ia. 24 — 24 ½ ℳ, do. sekunda 21 — 22 ℳ, Weizenstärke (kleinst.) 35 — 36 ℳ, (großst.) 36 — 37 ℳ, Hallesche und Schlesische 39 — 40 ℳ, Schabestärke 30 — 34 ℳ, Rei stärke (Strahlen) 50 — 51 ℳ, do. (Stücken) 49 — 50 ℳ, Ia. Maisstärke 29 — 33 ℳ, Viktoria⸗Erbsen 21 — 25 ℳ, Kocherbsen 18 — 21 ℳ, grüne Erbsen 19 — 22 ℳ, Futtererbsen 15 — 15 ½ ℳ, inl. weiße Bohnen 21 — 23 ℳ, flache Bohnen 23 — 25 ℳ, ungar. Bohnen 21 ½ — 23 ℳ galiz.⸗russ. Bohnen 19 — 21 ℳ, große Linsen 30 — 38 ℳ, mittel do. 24 — 30 ℳ, kleine do. 18 — 24 ℳ, weiße Hirse 20 — 23 ℳ, gelber
48 — 53 ℳ, Pferdebohnen 16 —17 ½ ℳ, Mais loko 11 — 11 ¼ ℳ, Buchweizen nom. 15 — 16 ℳ, Wicken 17 — 19 ½ ℳ, Leinsaat 23 — 25 ℳ, Kümmel 33 — 38 ℳ, la. inl. Leinkuchen 14 —14 ¼½ ℳ, do. russ. do.
12 ½ 813 ℳ, helle getr. Biertreber 11 — 11 ½ ℳ, getr. Getreide⸗
schlempe 13 ½ — 15 ℳ, Maisschlempe 13 ½ — 14 ℳ, Malzkeime 9 ¼ bis 9 ½ ℳ, Roggenkleie 10—10¼ ℳ, Weizenkleie 10 — 10 ½ ℳ (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg.)
— Der Geschäftsbericht der Gummiwaaren⸗Fabrik Voigtu.
gewinn von 66 453 ℳ (gegen 69 559 ℳ im Vorjahre) auf, welcher die Vertheilung einer 6 (gegen 6 ½4) % igen Dividende gestattet. Der
bei einem Aktienkapital von 1 Million Mark angegeben, während die Reservekonten 164 924 ℳ betragen. 6“
Auf den Königlich bayerischen Staats⸗Eisen⸗ bahnen wurden im Monat Februar 1901 befördert 1 629 933 Per⸗ sonen und 1 203 859 t Güter gegen 1 704 865 bezw. 1 206 512 in demselben Monat des Vorjahres. Die Einnahmen betrugen im Fe⸗ bruar d. J. zusammen 9 125 798 ℳ, d. i. 499 117 ℳ weniger als
eichen Zeitabschnitt des Vorjahres. des Rach dem Bericht des Erbländischen ritterschaftliche Creditvereins im Königreich Sachsen zu Leipzig erhielt das Anstaltsvermögen aus den Erträgnissen des Jahres 1900 einen Zufluß von 488 ℳ, sodaß es nunmehr 773 572 ℳ beträgt. Dem Amorti⸗ sations⸗Reserve⸗Konto wurden ferner 35 000 ℳ zugeführt, wodurch dasselbe eine Höhe von 77 538 ℳ erreicht. Der Saldo des Konto⸗ Korrent⸗Kontos wird mit 68 148, der Bestand des Wechsel⸗Kontos mit 577 000 und derjenige der Reservefonds (Serie I bis XVIIa.) mit 2 166 148 (gegen 2 091 479 ℳ im Vorjahre) angegeben.
Dem Jahresbericht des Zwickauer Brückenberg⸗Stein⸗
kohlenbau⸗Vereins für 1900 entnehmen wir, daß die Förderung insgesammt 707 978 Karren Kohle und die Einnahmen, einschl. Vor⸗ trag aus 1899, 4 482 863 ℳ betragen haben. Der Brutto⸗Ueberschuß wird mit 226 819, der Reingewinn mit 406 697 ℳ angegeben, und es sollen, vorbehaltlich der Genehmigung der Generalversammlung, davon u. a. als Dividende 50 ℳ für jede Aktie gezahlt sowie 4212 ℳ auf neue Rechnung vorgetragen werden. In der Bilanz vom 31. De⸗ eember v. J. sand bei einem Kapital von 2 700 000 ℳ, die Reserv onds mit 435 093 ℳ verzeichnet.
Königsberg, i. Pr., 23. März. (W. T. B.) Bei der Ost preußischen Südbahn betrugen im Jahre 1900 in runden Summen: die Betriebs ⸗„Einnahmen 5 930 000, die ⸗Ausgaben 3 240 000 ℳ, sowie die Rücklagen zu den Fonds, Verzinsung und Tilgung der Obligationen 1 530 000 ℳ Gegen das Vorjahr sind die Betriebs⸗„Einnahmen um 648 000 und die ⸗Ausgaben um 606 000 ℳ gestiegen. (Vergl. Nr. 70 d. Bl. dritte Beilage.)
Breslau, 23. März. (W. T. B.) Schluß⸗Kurse. les. 3 ½ % 2.⸗Pfdbr. Litt. A. 97,15, Breslauer Diskontobank 94,60, Breslauer eHetrene 105,50, Kreditaktien —,—, Schlesischer Bankv. 141,00, Breslauer Spritfabrik 174,00, Donnersmark 203,00, Katto⸗ witzer 200,75, Oberschles. Eis. 121,00, Caro Hegenscheidt Akt. 112,75, Oberschles. Koks 139,25, Oberschles. P.⸗Z. 119,50, Opp. Zement [23,00, Giesel 114,50, L.⸗Ind. Kramsta 158,00, Schles. Zement 154,20, Schl. Zinkh.⸗A. —,—, Laurahütte 209,65, Bresl. lfabr. 77,75, SADeeg. 95,50, Niederschles. elektr. und Kleinbahngesell⸗ schaft 62,00, Cellulose Feldmühle Kosel 155,25, Sesales Vank⸗Aktien 119,00, Emaillterwerke „Silesia“ 128,00, Schl Eüsesceitüss⸗ und Gasgesellschaft Litt. A. —,—, do. do. Litt. B. 106,75 Gd. b b —
Gleiwitz, 23. März (W. T. B.) Die Bildung eines Ig. inabSle nsas un aean , Verkauf oberschl Roheisens maßgebenden L0ch werke bei⸗ getreten 119 ist güe ¶. Dasselbe wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung konstituieren.
. 23. März. (W. T. B.) üünnene.
Kornzucker 88 % ohne Sack 9,90 — 10,05. Nachprodukte 75 % o. S. 740nn80. Etimmung: Ruhig. Krrystallzucker I. 24 Sack
Senf 36 — 40 ℳ, Hanfkörner 20 — 22 ℳ, Winterrübsen 25 ½ — 26 . Winterraps 26 — 26 ½ ℳ, blauer Mohn 43 —-46 ℳ, weißer Mohn
14 — 14 ½ ℳ, Rapskuchen 11 ½ - 13 ½ ℳ, Ia. Marseill. Erdnußkuchen 13 — 13 ½ ℳ, la. doppelt gesiebtes Baumwollsaatmehl 58 —62 %
Winde (Aktien⸗Gesellschaft) in Berlin für 1900 weist einen Rein⸗
Betriebsfonds wird bei Jahresschluß mit 410 588 (gegen 405 611) ℳ
1900. Die Gesammtsumme derselben belief sich hbis Ende Februar d. J. auf 19 363 297 ℳ, d. i. 602 185 ℳ weniger als in dem
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