2*
inger, — im nig Oberlts.; die Unteroffiziere: Hartmann im 8.
Bru
6* 9
mit dem 1. ohne Patent, behufs 8; als Battr. Chef im voon Podbielski (Niederschles.) N.
Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Geigle im 4. Inf. Regt. Nr. 122
1 *ꝙ* 28 98 * † 2 4
8A Ungarn, YPelin, zum Lt. der Res. des 8 1
.“
leistung bei der Schloßgarde⸗Komp.
Regt. Königin Olga Nr. 119, zur Dienstleistung bei der Schloßgarde⸗ Komp. kommandiert.
Stellung à la suite des Regts.
zn
e die Lts.: v. Dumreicher der
Slga Nr. 119, Klaiber,
Inm Sanitäts⸗Korps. 23. März. Dr. Wichmann, Stabs⸗ und Bats. Arzt des 2. Bats. 13. Inf. Regts. Nr. 178, von eSe zur Universität Leipzig unterm 31. März 1901 ent⸗ oben.
Die Oberärzte: Dr. Dietel des Festungsgefängnisses, in das 8. Inf. Regt. Prinz Johann Georg Nr. 107 versetzt und vom 1. April 1901 ab zur Universität Leipzig kommandiert, Luͤcke des 1. Königs⸗ Hus. Regt. Nr. 18, in das Fuß⸗Art. Regt. Nr. 12, Dr. Rus cher des Schützen⸗(Füs.)Regts. Prinz Georg Nr. 108, in das 1. Königs⸗ Hus. Regt. Nr. 18, Dr. Seefelder des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12, in das Festungsgefängnih, — versetzt. Dr. Atenstädt, Assist. Arzt des 15. Inf. Regts. Nr. 181, zum Oberarzt, Gr uner, Unterarzt des 12. Inf. Regts. Nr. 177, zum Assist. Arzt, — befördert.
XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 23. März. Mootz, Königl. Preuß. Major und Bats. Kommandeur im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, von dem Kommando nach Württemberg behufs Stellung zur Disp. und Verwendung als Kommandeur des Landw. Bez. Friedberg, letzteres mit Wirkung vom 1. April d. J. ab, enthoben. Martin, Mäjor à la suite des Inf. Regts. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125 und Eisenbahn⸗Linien⸗Kommissar in Stuttgart, mit Wirkung vom 1. April d. J. als Bats. Kommandeur in das nf. Reg. König Wilhelm I. Nr. 124 versetzt. Pein dle g Hauphn. à la suite des Gren. Regts. Königin Olga Nr. 119 und Eisenbahn⸗ Kommissar, mit Wirkung vom 1. April d. J., unter Enthebung von dem Kommando zur Dienstleistung bei der Eisenbahn⸗Abtheil. des Großen Generalstabes und unter Belassung „à la suite des genannten Regts., zum Eisenbahn⸗Linien⸗Kommissar in Stuttgart ernannt. Bernhard, Hauptm. à la Suite des Kriegs⸗Ministeriums und kommandiert zur Dienstleistung bei demselben, mit dem 1. April d. J. in das Kriegs⸗Ministerium versetzt. v. Maur, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, Köni von Preußen Nr. 125, mit Pension zur Disp. gestellt und zum ezirks⸗Offizier beim Landw. Bezirk Ulm ernannt. Frhr. v. Lützow, Oberlt. im Gren. Regt. Königin Olga Nr. 119, unter Beförderung zum Hauptm. als Komp. Chef in das Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Fee Nr. 125, Menzel, Oberlt. im Gren. Regt. König Karl
r. 123, unter Beförderung zum Hauptmann, als Kompagnie⸗Chef in das Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, 8r versetzt. Dinkelmann, Oberlt. à la suite des Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124 und zugetheilt dem Kommando des Ostasiat. Expeditions⸗Korps als Feldtopograph, unter Waslung in diesem Ver⸗ hältniß und unter Versetzung zum Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, à la suite desselsch, zum überzähl. Hauptm. befördert, Baumann, Oberlt. an der Haupt⸗Kadettenanstalt, mit Ende d. M. von dem Kommando nach Preußen enthoben und in das Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121 eingetheilt. v. Koeckritz, Königl. Preuß. Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, mit dem 1. April d. J. von dem Kommando nach Württemberg behufs Beförderung zum Hauptm. mit Patent vom heutigen Tage und Verwendung als Komp.
hef im Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38 enthoben. Krusemarck, Königl. Preuß. Oberlt., bisher im Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, kommandiert nach Württemberg, in das 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn eingetheilt. 1
Die Lts.: Kölle, Paschke im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, Niebur im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, — diese drei vorläufig ohne Patent, Fselinger. Clausen im Drag. Regt König Nr. 26, Ben⸗
Clausen im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, — zu Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, Horn im 10. Inf. Regt. Nr. 180, ckmann, Picht im Feld⸗Art. Regiment König Karl Nr. 13, Burk im 2. Feld⸗Art. Regt. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, Riecker im 4. Feld⸗Art. Regt. Nr. 65, — zu Fähnrichen, — befördert. Graf v. Pückler u. Limpurg, Oberlt. im Ulan. Regt. König Wilhelm I. Nr. 20, von dem Kommando zur Dienst⸗ enthoben. Hiller, Lt. im Gren.
In dem Kommando nach Preußen belassen: Schneider, Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 und kommandiert als Erzieher bei der Haupt⸗Kadettenanstalt, unter behufs Verwendung als ilitär⸗ 1. April d. J. ab bei dem Kadettenhause in Wahlstatt, Dorrer, Major im Großen Generalstabe, behufs Verwendung als Abtheil. Kommandeur vom 1. April d. J. ab im Feld⸗Art. Regt. Nr. 41, Kinzelbach, Major im Großen Generalstabe, behufs Ver⸗ wendung im Generalstabe der Kommandantur von Königsberg i. Pr., Klotz, Oberlt. im Feld⸗Art. Regt. Nr. 72, behufs Dienstleistung beim Großen Generalstabe vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr.
Nach Preußen kommandiert: Frhr. v. Houwald, Lt. im Gren. Regt. Königin 2 Nr. 119, vom 1. April d. J. ab behufs Ver⸗ wendung als Erzieher beim Kadettenhause in Köslin, Günther, Lt. im Inf. Regt. König Wilhelm I. Nr. 124, vom 1. April d. J. ab auf sechs Monate behufs Dienstleistung beim Telegraphen⸗Bat. Nr. 1, Schmetzger, Lt. im Ulan. Regt. König Karl Nr. 19, behufs Ver⸗ wendung als Insp. Offizier an der Kriegsschuke in Hannover, Storck, Oberlt. im 2. Feld⸗Art. Nr. 29 Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern, April d. J., unter Beförderung zum Hauptm., vorläufig eld⸗Art. Regt. bi r. 5. Sauter, Oberlt. im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, dessen Kommando zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe vom 1. April d. J. ab um ein Jahr verlängert.
(Walther)
lehrer vom
Die Oberlts.: Reinhardt im Gren. Regt. Königin Olgs Nr. 119, Haußer im Gren. Regt. König Karl Nr. 123, Blezinger, Schumacher im Inf. Regt. Kaiser Friedric, König von Preußen Nr. 125, Ziegler im 10. nf. Regt.
r. 180, — vom 1. April d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung beim Großen Generalstabe kommandiert.
Die Hauptleute und Komp. Chefs: Specht, Nick im Inf.
Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, Diehl, I. im Inf. 488 König Wilhelm I. Nr. 124, Frhr. v. Lupin im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Gärttner im 10. Inf. Regt. Nr. 180, sebr v. Gemmingen⸗Fürfeld, Hauptm. im Gren. Regt. König Karl tr. 123 und kommandiert als Adjutant bei der 51. Inf. Brig. (1. K. W.); die Oberlts.: Völter im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Fent⸗ Veil im Gren. Regt. König Karl Nr. 23, Suͤßkind im nf. Regt. Kaiser Friedrich, König von Preußen Nr. 125, Engel⸗ hart im 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Lägeler im 9. Inf. Regt. Nr. 127, Sußdor Nr. 180, Veiel, Hauptm. und Battr. C Nr. 49, — ein Patent ihres Dienstgrades
riedrich von Baden,
im 10. Inf. Regt. ef im 3. Feld⸗Art. Regt. erhalten.
Im Beurlaubtenstande. 23. März. Dörtenbach (Georg) Oberlt. der Res. des Ulan. Regts. König Karl Nr. 19, zum Rittm., Mot, Oberlt. der Res. des 3. Feld⸗Art. Regts. Nr. 49, zum „ Res. des Ulan. Regts. König. Fischer der Res. des 3. Feld⸗Art. Regts. Nr. 49, des 4. Feld⸗Art. Regts. Nr. 65, KA⸗ Aufgebots des Landw. Bezirks Stutt⸗ gart, Hailer von der Inf. 1. Aufgebots des Landw. Vezirks Heilbronn, — zu Oberlts.; vom Landw. Bezirk Stuttgart: die Vize⸗Feldwebel: Hirzel, zum Lt. der Res. des Gren. Regts. Königin lör, Zech, zu Lts. der Res. des
ranz Joseph von Oesterreich, König
des 10. Inf. Regts. Nr. 180, Garnich, Vize⸗Wachtm., zum Lt. der Res. des Drag Regts. König Nr. 26, Bürger, Vize⸗Wachtm., zum Lt. der Res. des 1L. ts.
helm I. Nr. 20, Höring der Res. Laemmert von der Inf. 1.
4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser
10. Inf. Regts. Nr. 180, ef Zeper vom Landw. Bezirk Leon⸗ berg, zum Lt. der Res. des Inf. Regts. Alt⸗Württemberg Nr. 121, Wecker vom Landw. Bezirk Heilbronn, Kick vom Landw. Bezirk
II, — zu Lts. der Res. des 4. Inf. Regts. Nr. 122 Kaiser Franz
oseph von Oesterreich, König von Ungarn, Ande vom Landw. Be⸗ zirk Straßburg, zum Lt. der Res. des 8. Inf. Regts. Nr. 126 Groß⸗ herzog ö Baden, — befördert. 3
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. März. Uhland, Hauptm. und Komp. Chef im Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120, unter ausnahmsweiser Verleihung eines Patents seines Dienstgrades mit Pension und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform der Abschied “ Krauß, Major a. D., zuletzt Bats. Kommandeur im 4. Inf. Regt. Nr. 122 Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, König von Ungarn, unter Er⸗ theilung der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen Nr. 120 mit seiner Pension zur Disp. gestellt. 8 . Im Beurlaubtenstande. 23. März. Seitz, Oberlt. der Res. des Gren. Regts. König Karl Nr. 123, mit Pension, Bosch, Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Ellwangen, mit der Erlaubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, — der Abschied bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
22. März. Dischler, Zahlmstr. Aspir., beauftragt mit Wahr⸗ nehmung der Zahlmeisterstelle beim 2. Bat. Inf. Regts. König Wilhelm I. Nr. 124, zum Zahlmstr. befördert.
Kaiserliche Schutztruppen. Berlin, 26. März. v. Raben, Königl. Württemberg. Lt. im Inf. Regt. Fahes Wilhelm, König von Preußen (2. Württemberg.) Nr. 120, nach erfolgtem Ausscheiden aus Königl. Württemberg. Diensten als Lt. mit Patent vom 13. März 1897 M nuter dem 6. April d. J. in der Schutztruppe für Kamerun angestellt.
3 Preußischer Landtag. Hervenhaus. 8 . 6
6. Sitzung vom 29. März 1901, 11 ½ Uhr. Das Haus setzt die Berathung des Staatshaushalts⸗
Etats für das Etatsjahr 1901 bei dem Etat der Justiz⸗
verwaltung fort. 8 Ober⸗Bürgermeister Struckmann: Ich habe schon früher darauf aufmerksam gemacht, daß nicht nur für die Städte, sondern auch für das platte Land die Gerichts⸗ und Notariatsgebühren für Akte der freiwilligen Gerichtsbarkeit außerordentlich hoch sind. Ich hatte vor⸗ geschlagen, daß die Notare, die 8 öffentliche Beamte sind, vielleicht angehalten werden, einen Theil ihrer Gebühren an den Staat ab⸗ zuführen, sodaß die Gebühren im Ganzen herabgesetzt werden können. Wohin haben inzwischen die Erwägungen geführt?
Justiz⸗Minister Schönstedt: Meine Herren! Ich habe mich über die von Herrn Struckmann angeregte Frage schon im Abgeordnetenhause zu äußern Gelegenheit gehabt und kann nur dasselbe wiederholen, was ich dort gesagt habe. Sowohl auf Grund der vor zwei Jahren von Herrn Struckmann gegebenen Anregung, als auch auf Grund vielfach hervorgetretener Klagen über die Höhe der Gerichtskosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sind von der Justizverwaltung sehr umfassende statistische Ermittelungen angestellt worden, um zu einem bestimmten Ergebnisse über die Frage zu kommen, wo etwa eine Ueberbürdung vorhanden sein, wo eine Erleichterung eintreten und in welcher Richtung ein Ausgleich gefunden werden könnte. Diese Ermitte⸗ lungen haben einen außerordentlich langen Zeitraum in Anspruch genommen. Es ist dazu eine Reihe von Hilfsarbeitern im Justiz⸗Ministerium be⸗ rufen worden, um das riesige Zahlenmaterial zu klären und zu be⸗ wältigen. Die Arbeiten haben zeitweise unterbrochen werden müssen, weil die ständigen Kräfte des Justiz⸗Ministeriums, auf deren Mit⸗ wirkung bei der Arbeit nicht verzichtet werden konnte, durch andere dringlichere Arbeiten vollständig in Anspruch genommen waren. Sie sind aber vor einigen Monaten zum Abschluß gebracht und das Er⸗ gebniß dieser statistischen Aufstellungen mit einer Reihe von näheren Darlegungen ist dem Herrn Finanz⸗Minister mitgetheilt worden. Dort findet zur Zeit eine Nachprüfung statt, und wenn diese, voraussichtlich bald, ihr Ende erreicht haben wird, dann werden kommissarische Be⸗ rathungen zwischen den Vertretern des Finanz⸗Ministeriums und des Justiz⸗Ministeriums stattfinden, um zu sehen, welche Schlüsse etwa aus den Zahlen gezogen werden müssen. Die vor zwei Jahren von Herrn Ober⸗Bürgermeister Struck⸗ mann angeregte Frage, ob es nicht möglich sein würde, die Notare, die theilweise allerdings zu sehr hohen Einnahmen auf Grund des neuen Kostengesetzes gelangt sind, zu einer theil⸗ weisen Hergabe ihrer Einnahme an den Staat zu nöthigen: auch diese Frage wird natürlich bei den bevorstehenden Berathungen einen Gegen⸗ stand der Erwägungen bilden. Ueber das voraussichtliche Endergebniß mich zu äußern, bin ich aber heute absolut außer stande. Wenn ich mich recht erinnere, hat der Herr Ober⸗Bürgermeister Struckmann seiner Zeit dem Gedanken Ausdruck gegeben, daß die von den Notaren aus ihren Einnahmen an die Staatskasse abzu⸗ gebenden Summen verwendet werden könnten zur Herbeiführung einer Ermäßigung der Gerichtskosten für kleinere Objekte, um dadurch indirekt eine Erleichterung der Bevölkerung, die auf die Inanspruch⸗ nahme der Gerichte angewiesen ist, zu erreichen. Ob dieser Gedanke sich ausführen läßt, darüber bin ich zu einer abschließenden Meinung noch nicht gekommen. Aber ich kann nur wiederholen, daß auch dieser Gedanke in den Kreis der Erwägungen hineingezogen wird, von denen ich hoffe, daß sie recht bald zu einem Ergebniß führen werden. Ich halte es aber, so wie die Sache liegt, für ausgeschlossen, daß noch in der gegenwärtigen Session eine legislatorische Folgerung aus diesen Feststellungen wird gezogen werden können.
Professor Riedler⸗Charlottenburg: Zweimal hat Seine r
der König die Schulreform in Anregung gebracht: 1890 und jetzt. Nicht Griechen und Römer, sondern junge Deut che sollen erzöogen, der Jugend soll Verständniß für das Kulturleben erschlossen werden. Die erste Initiative ist in der Schulkonferenz von 1890 erstickt worden. Jetzt soll eine neue Schulreform durchgeführt werden. Wieder ist die Allerhöchste Initiative die Triebfeder. Es wird auf dem Boden des Allerhöchsten Erlasses die Gleichwerthigkeit der Schulen an die Spitze gestellt. Dieses Bestreben scheint aber Aent⸗ an den An⸗ schauungen der Juristen zu scheitern. Weil die Juristen versagen, weigern sich auch die Mediziner; die Reform wird für sie eine Standesfrage. So versagen die zwei wichtigsten Gruppen: Juristen und Mediziner. Dafür wird die philosophische Fakultät ge⸗ öffnet, die des größten Gebiets, der Naturwissenschaften Wund neuen Sprachen, schon für alle Schulrichtungen offen war. Diese Neuerung wird zu einer Massenausbildung der Ober⸗ realschüler in alter p ilologie und den Altert umswissenschaften wohl nicht führen, sie ist daher nicht entscheidend. s wirkliche Hinderniß sind die Vorrechte der Juristen, ihre Herrschafts⸗ und Macht⸗
verständliche Forderung, weil das Ortsbewußtsein zum Welt⸗ bewußtsein sich vervollständigt hat. Wer der Meinung i das Bestehende sei in bester Ordnung, der muß na geltenden Inee auch neue Staatsgesetze verlangen und erzwingen: 1) der ohlstand und die Bildung im Lande ist nicht über die Grenzen vor 30 Jahren auszudehnen; 2) die deutsche That⸗ kraft muß sich auf das Arbeitsfeld der Väter zurückziehen und die Welt den Engländern und Amerikanern überlassen; 3) die Vermehrung der Bevölkerung des Landes über 25 Millionen ist untersagt. Gegenüber den gewaltigen Veränderungen unserer Zeit sind die Forderungen der Schulreform wahrhaft be⸗ scheiden. Die Landesvertheidigung, d. i. die Selbsterhaltung auf olitischem und wirthschaftlichem Gebiete, ist mehr als je eine Lebens⸗ der Nation. Schwere Gefahren entstehen, wenn nicht alle Kräfte des Landes befreit werden, um die militärische und wirth⸗ schaftliche Wehrkraft und zugleich den Wohlstand zu schaffen. Alle einseitigen Kastenbestrebungen und Vorrechte schädigen die Erhaltung und Förderung der produktiven Stände des Landes. Den Offizieren, Fowie den Juristen in der Rechtspflege, als wichtigen Trägern des Königlichen Vertrauens und von Hoheits⸗ rechten, mögen die höchsten Ehren und asle verantwortbaren Vorrechte ukommen im Interesse des Staates und der Allgemeinheit, allen “ der iieügs Regierung, wenn b. wirkliche Hoheitsrechte des Staates auszuüben haben, möge alle utorität und Machtvoll⸗ kommenheit zukommen. Die Ausübung der Regierung ist aber L keineswegs ein Juristenmonopol; früher waren es Offiziere und Edelleute, welche zur Ausübung der Regierungsgewalt be⸗ fohlen wurden, dann wurde das Studium der „Cameralien“ vorgeschrieben. An den damals einzigen Bildungsstätten, an den Universitäten, wurde das neue Bildungsgebiet an das Rechts⸗ studium angegliedert, was SAc keineswegs begründet, aber damals kaum anders möglich war. enn jetzt die Juristen trotz völlig eänderter 11.“ die Regierung und die Ausübung von Poheitsrechten in Anspruch nehmen wollen, so sind sie ver⸗ pflichtet, ihren Bildungskreis zu erweitern, bezw. neue Kräfte zuzu⸗ ziehen. Der überlieferte Bildungsinhalt ist längst unzureichend ge⸗ worden. Die Verhinderung oder selbst dihhh der Schul⸗ reform würde sich jetzt gegen den Allerhöchsten Willen und gegen die Anschauungen im Lande richten. Hir die Staatsverwaltung ein Wreerech. an der bisherigen engen 2 ildungsbegrenzung festzuhalten? Der Justiz⸗Minister müßte allerdings gegen die Zunftanschauung auftreten und die einseitigen Machtbestrebungen der Juristen bekämpfen. Klarsehende Juristen sehen aber wohl ein, daß ihr An⸗ sehen im Lande trotz der Monopole im Niedergang ist in dem Maße, als selbst im eigentlichen Rechtsleben Rechtsprechung mit Rechts⸗ bewußtsein im Volke in Widerspruch kommen, in dem Maße, als die Rechtspraxis eine Kunst der Zunft wird, unzugänglich dem gesunden Menschenverstande. Das Rechtsleben steht jedoch so hoch und ist so wichtig, daß in der weiteren Entwickelung die Juristen sich selbft schaden, wenn sie nicht durch neue Bildungselemente das Ueberlieferte ergänzen. Die Regierungsjuristen beherrschen gegenwärtig auch die sechmbieria Was lernt aber das normale Produht der staatlichen Juristenausbildung auf dem Gymnasium bezw. bei seinem Korps, bei seinem Einpauker? Was weiß es vor seiner Prüfungskommission, und was soll und muß der Jurist im praktischen Regierungsleben wissen, wo er, fern vom schaffenden Leben aufgewachsen, alle Thätigkeit beeinflußt und gelegentlich auch bevormundet? Ich frage den Minister⸗Präsidenten, den Minister den Innern: was hat denn der Staat und seine allgemeine Verwaltung davon, daß die Juristen die Erweiterung der Bildungsgrenzen hindern, während die schwierigen, vielseitigen Aufgaben der politischen Verwaltung immer weiter an⸗ wachsen. Auch die auswärtigen Staatsinteressen sind nicht mehr bloß olitische, sondern wirthschaftliche Lebensfragen. Der Finanz⸗ einister, der frühere erfolgreiche Leiter einer großen Bank und Bürgermeister einer großen Stadt, der besser wie Jeder weiß, was die Entwickelung schaffender Kräfte für die Staats⸗ und Fimnz⸗ wirthschaft bedeutet, kann einen schlimmeren Gegner nicht fnden als Beamtenkasten, die das Land und sein wirthschafliches Schaffen nicht verstehen. Der Handels⸗Minister und dee ßat⸗ Minister können noch weniger die Schulreform hinders, Juriten⸗ vorrechte fördern wollen; denn ihre Interessen, z. B. das der Landwirthschaft, sind ja garnicht im eigenen Ressort abgegrenzt. Die Juristen entscheiden in allen Ressorts über Lebensfragen aller Berufszweige; ich kann mir nicht denken, daß der Interessenstandpunkt eines einzelnen Ressorts irgend etwas mehr wünschen kann, als Ent⸗ wickelung der produktiven Kräfte durch vielseitige Erziehung, Auf⸗ hebung der überlieferten schädlichen Abgrenzung, Eindringen neuer Bildungselemente und baldigste Wirkung der Schulreform. Der Unterrichts⸗Minister hat ja alles gethan, was in seiner Macht steht: die Realschüler können sogar Professoren der alten Sprachen und Alterthumswissenschaften und Erzieher der Juristen werden. Weiter reicht seine unmittelbare Macht nicht. Was die Zukunft bringen wird, wenn die Gegenwart auf die Allerhöchste Initiative nicht ein⸗ geht, das mögen diejenigen verantworten, deren Pflicht das Regieren ist deren Pflicht es ist, die Kaiserlichen Absichten in lebensvolle Th umzuwerthen. Die Geschichte wird einst berichten: Alle großen Herrscher eer preußischen Lande widmeten Cch oft inmitten harter Bedrängniß, der wichtigsten Frage, der Entwickelung der ule. Zu Ende eines thatenreichen Jahrhunderts, das den Deutschen das einige Reich und seine Weltstellung brachte, hat der junge Deutsche Kaiser zu Beginn seiner Regierung, seiner Zeit und seinen Räthen weit vorancilend, eine Schulreform gewollt. Der An wurde nicht verstanden, seine Absichten wurden durch eine Schul,⸗ konferenz vereitelt. Mit Beginn des neuen Jahrhunderts wendet s der Kaiser wieder an seine Regierung. Die Allerhöchste Initiative wirkt, der Kaiserliche Erlaß erscheint, freudig begrüßt im ganae allen produktiven tänden un
5 Richtung. enröthe einer neuen Richtung bestebender
Be⸗
Lande, in allen Familien, in in der Lehrerschaft als die Mor 8 Die längst nothwendige Ver 825 längst Bildungsrichtungen soll zur That werden. Das Werk scheint nun im riffe zu sein, abermals zu scheitern, nicht an sachlichen oder historischen Behenen nicht am Widerstande von Fachleuten oder der Regierun aber an Macht und Kastenbestrebungen der Juristen. Hafeung erkennen das Land und seine Regierung die Gefahr und gebicht Allerhöchsten Initiative und lassen sich nicht erst durch die Gescht und zu spät über die Nothwendigkeit der Reform belehren. Justiz⸗Minister Schönstedt: Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Professors Riedi haben sich im wesentlichen auf die in Fluß befindliche Schulreim bezogen und er hat in großen Zügen die Prinzipien dieser Schu⸗ reform beim Justizetat zur Sprache bringen zu müssen gegl 4 (Heiterkeit.) Nach meiner Auffassung würde diese Frage richtiger Kultusetat erörtert worden sein, und ich habe keinen Anlaß, auf die ver⸗ schiedenen Gesichtspunkte hier näher einzugehen, die Herr P 8 Riedler vorgebracht hat. Herr Profesfor Riedler scheint über h— gegenwärtigen Stand der Sache besser unterrichtet zu sein, als „† bin, und deshalb kann ich auch nicht einmal alles das richtig ste 8 was er behauptet hat. Er hat davon gesprochen, daß die 8eees an dem Widerstande des Justizressorts zu scheitern drohe und daß Chef der Justizverwaltung nicht stark genug sei, den 242 8 Reihen der Juristen sich erhebenden Widerstand zu brechen, 2 hat daran Folgerungen geknüpft, die für die Justiz von seinem S 4 punkt aus gewiß nicht schmeichelhaft sein sollten. Nun, meine lüt fü ich weiß von diesen Dingen nichts. Der Erlaß Seiner 192 ja bisher nur in beschränktem Umfange zur Ausführung gekomme
Nr. 29 Er „Regent Luitpold von Bayern; die Vijze⸗Feldwebel: Brill, Schütz vom Landw. Bezirk Reutlingen, zu Lts. der Res
“
bestrebungen. rweiterung der Bildung ist aber eine selbst⸗
deutungslos.
tenntnisse sollten jedenfalls in mildester Form erfordert werden,
Soweit er das Studium der Medizin betrifft, unterliegt die Entscheidung dem Bundesrath, die meines Wissens noch nicht getroffen ist; soweit das philosophische Studium in Frage kommt, ist die Entscheidung, wie den Herren bekannt ist, ergangen; soweit die theologische Fakultät in Frage kommt, ist es nicht eine Frage der Staatsverwaltung, sondern der Kirchengesetzgebung, da die Vorbildung der Theologen auf Kirchengesetz beruht und nur auf dem Wege des Kirchengesetzes abgeändert werden kann. Und, meine Herren, wie es mit den Juristen steht — ich kann nur wiederholen: Herr Professor Riedler scheint es besser zu wissen wie ich —, die Frage befindet sich noch in den ersten Vorstadien. Ich möchte nur der Auslegung entgegentreten, die Herr Professor Riedler dem Allerhöchsten Erlaß gegeben hat, indem er die Behauptung aufstellte, daß darin die Gleichberechtigung der ver⸗ schiedenen höheren Schulen für alle Studien zum Ausdruck ge⸗ kommen sei, während man jetzt versuche, diesem Erlaß eine andere Deutung zu geben, indem man den Begriff der Gleichwerthigkeit nicht identifizieren wolle mit dem Begriff der Gleich⸗ berechtigung. Nun, meine Herren, dieser Unterschied ist aber in dem Allerhöchsten Erlasse selbst gemacht. Ich kann freilich den Wortlaut nicht angeben, da ich nicht vorbereitet bin auf diese Diskussion; aber das weiß ich, daß in dem Erlaß nur gesagt ist, die Reifezeugnisse der verschiedenen höheren Schulen sollten als gleichwerthig für die all gemeine Bildung angesehen werden, daß dagegen die Frage, inwie⸗ weit für gewisse Fachstudien die Abiturienten der einen oder der anderen Schule noch gewisse Ergänzungskenntnisse sich anzueignen und nach⸗ zuweisen haben, offen bleiben und besonderer Erwägung vorbehalten werden müsse. Diese Erwägungen schweben jetzt für das Fachstudium der Rechtswissenschaft. Ich bin nicht in der Lage, meine eigene Stellung zu dieser Frage kundzugeben. Ich würde das für verfrüöht und ausgeschlossen halten, da das Staats⸗ Ministerium als solches mit dieser Frage noch garnicht be⸗ schäftigt gewesen ist. Darüber aber kann ein Zweifel nicht bestehen, daß diese Frage mit aller Gründlichkeit und Objektivität und unter Berücksichtigung aller der Gesichtspunkte, die von den Vertretern der realen Bildung und der technischen Studien ins Feld geführt werden, erwogen werden wird. Vorläufig ist die Sache aber noch nicht so weit.
Meine Herren, ich muß aber weiter zu meinem großen Bedauern konstatieren, daß hier aus dem Munde eines Herrenhausmitgliedes Aeußerungen gefallen sind in Bezug auf die Justiz und auf unsere Rechtspflege, wie man sie in diesem hohen Hause, glaube ich, zu hören bisher nicht gewohnt war. (Sehr richtig!)
Herr Professor Riedler hat den Ausspruch gethan, sehen und das Vertrauen zu unserer Justiz in begriffen sei, und daß die Rechtsprechung dem Rechtsbewußtsein ent⸗
fremdet und unzugänglich werde dem gesunden Menschenverstand. Es ist das ein Angriff so starker Art, daß ich nicht zweifle, daß diese Neußerungen in gewissen Kreisen lebhaften Widerhall finden werden, die wir als staatserhaltende anzusehen nicht gewohnt sind. (Sehr richtig!)
Hier derartige Angriffe zu hören, das ist im höchsten Grade be⸗ dauerlich, und ich muß entschiedene Verwahrung einlegen gegen die Richtigkeit des absprechenden Urtheils, welches Herr Professor Riedler ohne sachliche Begründung auszusprechen sich bewogen gefühlt hat. (Lebhaftes Bravo.)
z Ober⸗Bürgermeister Adickes: Ich glaube doch, daß die Aus⸗ führungen des Professors Riedler die Frage aufwerfen, wie den ver⸗ inderten Bedürfnissen entsprechend die Ausbildung der Juristen um⸗ ugestalten sein möchte. Die ganze wirthschaftliche und politische eintwickelung hat eine totale Umwälzung auf diesem Gebiete hervor⸗ ebracht. Natürlich ist die Schulbildung ein wesentliches Element in em allgemeineren Gebiet der Vorbildung überhaupt. Für mich existiert ur die Frage: Wie sind brauchbare Staatsbeamte heranzubilden? Der dinweis auf die Monopolstellung der Juristen ist für mich be⸗ . Weite Kreise in der juristischen Welt bekämpfen lerdings die Gleichwerthigkeit der drei Schularten, weil sie glauben, gehe ohne das humanistische Gymnasium nicht. Die Methode, wie Herr Riedler anwendet, die Juristen zu bekämpfen, kann den ziderstand der Juristen nur verstärken. Die Frage, ob eine erbildung der Juristen ohne Griechisch möglich ist, hat r jüngste Königliche Erlaß gelöst. Wäre zum Verständniß r v Ausdrücke das Griechische nöthig, so würden Architekten, und vor allem die Mathematiker Griechisch treiben üssen. Was Aristoteles geschrieben hat, kann man durch Ueber⸗ zungen verstehen. Die Kenntniß des Lateinischen aber ist nach einer Meinung unentbehrlich, auch für den Juristen. Ich erkenne w an, daß sich die Regierung in schwieriger Lage befindet bezüglich sen, was in Bezug auf die Zulassung der Abiturienten der Ober⸗ Kaalschulen zum juristischen Studium vorgeschrieben werden soll. e nachträglichen Nachweise der besonderen Fach⸗ oder Sprach⸗ und Zeit, wann dieser Nachweis geliefert werden soll, könnte in das freie Frmessen des Studierenden gestellt werden.
Professor Dr. Schmoller: Im Namen der Universität möchte gewisse Uebertreibungen in den Ausführungen des Herrn Riedler öt unwidersprochen lassen. Herr Riedler täuscht sich vollständi an er Macht⸗ und Kasteninteressen der Juristen als das Hindernt jeht. Die Ausbildung der Juristen muß geändert werden, aber das igt nicht von der Aenderung der Zulassung zum Studium, sondern der Art der Ausbildung zwischen dem Referendar⸗ und dem essor⸗Examen, namentlich bezüglich der praktischen Bethätigung, ab.
kann die Juristen in Schutz nehmen, wenn sie für ihre Studien
enfalls die Kenntniß des Lateinischen und unter Umständen auch die
beriechischen fordern, welches letztere ich persönlich nicht für noth⸗ alte.
0 eneral⸗Berichterstatter Graf von Königsmarck: Die Kom⸗
sion steht nicht auf dem von Herrn Professor Riedler entwickelten
andpunkt.
„Graf von Hutten⸗Czapski bittet den Minister, die Ober⸗ icht über die Fideikommisse auf jeden Fall in seiner Hand zu Graf von Reichenbach⸗Goschütz schließt sich diesem Wuns und bittet ebenfalls den —l⸗ d der Vorbereitung des e2 Fideikommißgesetzes seinen Einfluß in diesem Sinne auf⸗
Graf von Zieten⸗Schwerin Ausführungen der Vorredner aus,
daß das An⸗ starkem Niedergange
spricht sein Einverständniß mit sieht aber nicht ein, warum die⸗
81
. An
Berlin, Sonnabend, den 30. März
selben die Vorbereitung des Gesetzes noch als in so weitem Felde be⸗ findlich betrachten. Die Sache sei schon lange genug verschleppt, aber nicht in schuldhafter Weise, es sei eifrig gearbeitet worden. Hoffentlich komme der Gesetzentwurf baldigst an den Landtag. 8
Justiz⸗Minister Schönstedt: 11“
Ich bitte, mir die Erklärung zu gestatten, daß ich aus den Aus⸗ führungen der Herren Grafen von Hutten⸗Czapski und Reichenbach in keiner Weise eine Aufforderung an die Staatsregierung erblicken zu müssen geglaubt habe, die Neuregelung des Fideikommißwesens irgendwie zu verzögern und auf die lange Bank zu schieben. Im Gegentheil, ich glaube, daß auch diese Herren den dringenden Wunsch haben, daß das Gesetz bald zum Abschluß kommt. Das ist auch der Wunsch der gesammten Staatsregierung. Ich kann nur bestätigen, was Herr von Zieten⸗Schwerin ausgesprochen hat, daß, wenn bis jetzt das Gesetz nicht zum Abschluß gekommen ist, es nicht an Mangel an Fleiß gelegen hat. Der Entwurf eines Fideikommißgesetzes ist zunächst im Landwirthschafts⸗Ministerium ausgearbeitet ohne Mit⸗ wirkung Justiz⸗Ministeriums. Der dort fertiggestellte Entwurf unterliegt nunmehr seit einigen Monaten einer eingehenden kommissarischen Berathung durch eine Kom⸗ mission, die sich aus Räthen des Landwirthschafts⸗Ministeriums und des Justiz⸗Ministeriums zusammensetzt. Diese Herren treten all⸗ wöchentlich zu mehrstündigen Sitzungen zusammen, und die Vor⸗ bereitung zu diesen Sitzungen erfordert wiederum eine gewaltige Arbeit. Und darüber, meine Herren, dürfen Sie sich keiner Täuschung hingeben: es ist eine der schwierigsten Materien, mit der wir über⸗ haupt zu thun haben, die Neuregelung, die einheitliche Regelung des Fideikommißwesens für die ganze Monarchie. Das Staats⸗Ministerium als solches ist mit der Vorlage noch nicht befaßt gewesen. Die zu⸗ nächst berufenen Ressorts, die landwirthschaftliche Verwaltung und die Justizverwaltung werden aber diese Erklärung kann ich hier ab⸗ geben — ihrerseits alles thun, was in ihren Kräften liegt, die Sache so rasch als möglich zum Abschluß zu bringen. (Bravo!)
Herr v on Stein fragt den Minister, ob er nicht in Aussicht nehme, einen Gesetzentwurf, welcher die Aufsicht über die Amtsrichter regelt, einzubringen, wie ihn schon 1891 Herr von Schelling eingebracht habe. damaligen Entwurf mit großem Woßlwollen be⸗
des
Man sei dem gegnet, im Abgeordnetenhause sei er aber stecken geblieben. Selbstver⸗ ständlich denke man nicht daran, die Unabhängigkeit des Richterstandes an⸗ zutasten. Diese Unabhängigkeit sei eine alte, hochzuhaltende Tradition. Eine Aufsicht bestehe ja schon, sei aber praktisch nicht durch⸗ zuführen. Die Oberlandesgerichts⸗Präsidenten revidierten alle zwei Jahre die Amtsgerichte, aber damit sei eine ordnungsmäßige Aufsicht nicht gegeben. Das Herrenhaus habe 1891 auf Antrag des Professors Dernburg eine Resolution angenommen, nach welcher die Amtsgerichte angewiesen werden sollten, bei Ausübung der freiwilligen Gerichtsbar⸗ keit die Bezirkseingesessenen thunlichst zu unterstützen und nicht auf eine formelle Ausübung ihrer Befugnisse sich zu beschränken. Dieses Wunsches sollte die Justizverwaltung sich annehmen.
Graf von Königsmarck tritt den Anregungen des Vorredners entgegen. Solche Anweisungen seien der Autoritat und Unabhängig⸗ keit der Amtsrichter abträglich. Ueber keine andere Beamtenkategorie sei weniger Klage in Preußen geführt als über die Amtsrichter, die sich das Vertrauen der Bevölkerung in hohem Grade erworben hätten.
Justiz⸗Minister Schönstedt:
Meine Herren! Ich freue mich der Anerkennung, die Herr Graf von Königsmarck dem Stande der preußischen Amtsrichter soeben aus⸗ gesprochen hat, und ich glaube in der That nach meinen langjährigen Wahrnehmungen, daß, von vereinzelten Ausnahmen abgesehen, die preußischen Amtsrichter diese Anerkennung vollauf verdienen. Ich glaube auch, daß die große Mehrzahl der preußischen Amtsrichter, insbesondere auf dem Lande, be müht ist, auf dem Gebiet, das Herr von Stein besonders erwähnt hat: auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, des Vormundschafts⸗ und Grundbuchwesens sich nicht lediglich auf eine formelle Thätigkeit zu beschränken, sondern, soweit es in ihren Kräften steht, materiell mitzuwirken, sich als die geborenen Berather der Be⸗ völkerung auf diesen Gebieten zu betrachten und derselben überall mit Rath und That zur Seite zu stehen. Von seiten der Justizverwaltung geschieht in dieser Beziehung alles, was geschehen kann. Ich versäume keine Gelegenheit, darauf hinzu⸗ wirken, daß die Amtsrichter ihre Stellung so auffassen. Nur dadurch köͤnnen sie das Ansehen sich erwerben und erhalten, auf das sie mit Recht großen Werth legen, nur dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in weitesten Kreisen sich erringen.
Meine Herren, nun würde ich glauben, daß gerade mit Rücksicht auf das, was der Herr Graf von Königsmarck ausgesprochen hat, in der That keine Veranlassung vorliegt, auf den Versuch zurückzukommen, eine Neuregelung in der Beaufsichtigung der Amtsgerichte herbeizuführen. Die Anschauungen über diese Frage haben be⸗ kanntlich in beiden Häusern des Landtages wiederholt gewechselt. In dem Entwurf des preußischen Ausführungsgesetzes zum Gerichts⸗ verfassungsgesetz von 1877 war eine Bestimmung vorgeschlagen, die dahin ging, daß bei den mit mehreren Richtern besetzten Amtsgerichten einem dieser Richter die Aufsicht auch über die anderen Richter und nicht bloß, wie es jetzt geltenden Rechtes ist, über die Bureau⸗ und Unterbeamten übertragen werden solle. Diese Be⸗ stimmung hat damals die Zustimmung des Abgeordneten⸗ hauses gefunden mit der Einschränkung, daß sie sich beschränken solle auf solche Amtsgerichte, die mit mindestens 10 Richtern besetzt seien. Als aber dann der Entwurf in dieser Gestalt an das Herrenhaus kam, fand er hier den entschiedensten Widerspruch, und besonders traten ihm entgegen die beiden früheren Justiz⸗Minister Graf zur Lippe und von Bernuth; der Erfolg war der, daß diese Bestimmung in diesem hohen Hause gestrichen und die demnächst Gesetz gewordene Formulierung des betreffenden Paragraphen angenommen wurde, nachdem das Abgeordnetenhaus sich damit einverstanden erklärt hatte. Nun ist allerdings im Jahre 1890 oder 1891 von meinem verehrten Herrn Amtsvorgänger hier eine Vorlage eingebracht worden, die zurückgriff auf den früheren Beschluß des Abgeordnetenhauses und dem Justiz⸗Minister die Ermächtigung ertheilen wollte, bei den größeren Amtsgerichten, also den mit mehr als 10 Richtern besetzten,
einem der Richter auch die 2 jenstaufsicht über seine Kollegen zu übertragen.
zeiger und Königlich Preußischen Staat
Auch damals sind in diesem hohen Hause die Meinungen weit aus einandergegangen. Ich erinnere mich, daß besonders Herr Geheimer Rath Dr. Dernburg dem Gesetz mit großer Entschiedenheit entgegengetreten ist. Trotz alledem hat damals die Mehrheit dieses hohen Hauses dem Entwurf zugestimmt — nicht, wie ausdrücklich erklärt worden ist, um dadurch ein Mißtrauen gegen die Amtsrichter zum Ausdruck zu bringen sondern weil man der Meinung war, daß bei den großen Amts gerichten durch die Ausstattung des leitenden Richters mit größeren Amtsbefugnissen ein besserer Geschäftsgang herbeigeführt werder würde, daß es also im Interesse der Bevölkerung liegen würde, eine solche Einrichtung zu treffen. Das Bedürfniß, auf dem der damals eingebrachte Gesetzentwurf beruhte, war wesentlich aus den Erfahrungen bei den ganz großen Amtsgerichten, besonders be dem Berliner Amtsgericht I, entnommen worden. Im Abgeordneten⸗ hause hat dann aber, wie Herr von Stein bereits erwähnt hat, dieser Entwurf den allerlebhaftesten Widerspruch gefunden, und zwar wie ich sagen zu können glaube, bei der großen Mehrheit fast aller Parteien. Der Entwurf ist auch nicht, wie Herr von Stein bemerkt hat, in der Kommission stecken geblieben, sondern die Kom⸗ mission ist nach eingehenden Berathungen zur Ablehnung mit einem Stimmenverhältniß von, wenn ich nicht irre, 8 zu 5 Stimmen ge⸗ kommen; zur zweiten Plenarberathung ist der Entwurf allerdings nicht gelangt. Die Staatsregierung hat seitdem davon abgesehen, auf die Sache zurückzukommen, besonders nachdem es gelungen war, für die ausnahmsweise schwierigen Verhältnisse bei dem Berliner Amts⸗- gericht I eine Neuregelung durch das den Herren bekannte Gesetz herbeizu⸗ führen, welches dieses Gericht einem Amtsgerichts⸗Präsidenten unterstellte. Damit ist für diejenigen Mängel im Geschäftsgange Abhilfe ge⸗ schaffen worden, die bei diesem großen Gericht hervorgetreten waren. n Für die anderen Gerichte ich kann das aus meiner Erfahrung — sagen — ist ein solches Bedürfniß nicht hervorgetreten, jedenfalls nicht in dem Maße, daß ein gesetzgeberisches Einschreiten erforderlich erscheine. Im Gegentheil, ich glaube sagen zu können, daß im Großen und Ganzen bei den Amtsgerichten auch in den großen Provinzialstädten der Geschäftsgang ein durchaus ge⸗ regelter und prompter ist und daß die Aufsicht, wie sie das Gesetz den Landgerichts⸗Präsidenten und den Oberlandesgerichts⸗ Präsidenten einräumt, ausgereicht hat, um überall für die Aufrecht⸗ erhaltung eines geordneten Geschäftsganges zu sorgen und etwaigen Ausschreitungen und Verfehlungen entgegenzutreten. Ich bin der Ansicht, daß der Versuch, auf den früher abgelehnten Entwurf zurückzukommen, ohne Noth wieder dieselbe Aufregung in den Kreisen der Richter hervorrufen würde, die damals zu Tage getreten ist. Im Abgeordnetenhause ist in dieser Session die Frage bei der Berathung des Justiz⸗Etats gestreift worden, und ich glaube, daß dort der Widerstand gegen ein solches Gesetz jetzt noch größer sein würde als früher. Ich würde nicht in der Lage sein, die Nothwendigkeit eines solchen Gesetzes aus den vorliegenden Erfahrungen zu begründen. Deshalb kann ich auf die Frage, die Herr von Stein gestellt hat, nur eine verneinende Antwort geben. DOberlandesgerichts⸗Präsident von Plehwe: ältesten Richter in Ostpreußen und stehe schaftlichen Kreisen in enger Verbindung. Ich glaube nicht, dem Vorwurf der Anmaßun ausgesetzt zu sein, wenn ich behaupte, die Richter Ostpreußens stegen auf der Höhe der preußischen Tradition. Verfehlungen, auch schwere, sind vorgekommen, aber der jetzige Justiz Minister und sein Amtsvorgänger sind dagegen mit aller Energie eingeschritten. Verfehlungen kommen in Ostpreußen jedenfalls nicht häufiger vor als in anderen Provinzen.
Erster Bürgermeister Dr. Oehler⸗Halberstadt lenkt die Auf⸗
Ich bin einer der zugleich mit landwirth⸗
merksamkeit des Ministers auf die Unzulänglichkeit der Räume für die Justizverwaltung in Halberstadt. 5 Iustiz⸗Minister Schönstedt: 2 ““ Ddie räumlichen und baulichen Verhältnisse des Gerichtsgebäudes in Halberstadt sind mir persönlich nicht bekannt; nach der Schilderung des Herrn Vorredners scheinen sie recht unbefriedigend zu sein. Ich werde veranlassen, daß bei der nächsten Reise der betreffenden Herren Dezernenten in die Provinz Sachsen die Verhältnisse einer genauen Prüfung unterzogen werden, und werde dann in die Erörterung der Frage eintreten, wie den vorhandenen Uebelständen abgeholfen werden kann. Beim Etat des Ministeriums des Innern kommt Graf von Schlieben auf die oft im Herrenhause vorgebrachte Beschwerde zurück, daß die Assessoren zu lange Zeit gezwungen seien, dem Staat ohne Entgelt zu dienen, und die Beamtengehälter in der allgemeinen Verwaltung und in der Justizverwaltung differierten: er stelle dem Minister anheim, zu prüfen, wie dem Uebelstande ab⸗ geholfen werden kann.
Minister des Innern Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren! Ich danke zunächst dem Herrn Grafen von Schlieben, daß er die Güte haben will, mein Gehalt zu bewilligen. Im übrigen kann ich seinen Ausführungen nur beistimmen, daß in der That eine Nothlage bezüglich der Assessoren besteht, und zwar ist diese Nothlage auf Umstände zurück⸗ zuführen, die Herr Graf von Schlieben bereits angeführt hat: einmal darauf, daß mit Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs eine Menge älterer Beamter in der Justizverwaltung zur Disposition ge⸗ stellt worden ist, infolge dessen ein sehr schnelles Aufrücken der jüngeren Beamten stattgefunden hat und daher die Beamten in der Justizverwaltung besser stehen als die bei uns. Ich habe die Erfahrung machen müssen, daß ich junge Juristen als Justitiarien zur Ver⸗ waltung des Innern hinübernehmen wollte, daß diese es aber ablehnten als sie die große Disparität in den Gehaltsbezügen bei uns und bei der Justizverwaltung erfuhren. Ich zweifle nicht, daß diese große Un gleichheit nur vorübergehend sein wird und daß, wenn sich die Wirkun der Zurdispositionstellung älterer Justizbeamter verflüchtigt haben wird, dann auch wieder eine größere Gleichmäßigkeit zwischen den Beamten der allgemeinen Verwaltung und der Justiz⸗ verwaltung eintreten wird. Ich werde nach wie vor bemüht sein, auch nach der andern Richtung hin so
2 q weit bessernd ein zugreifen, als es möglich ist, nach der Seite der Aufbesserung der