[3351]3 en. . “ Deutsche Pluviusin⸗Aktien⸗ Gesellschaft Dresden.
1 Aktionäre der Gesellschaft werden hiermit zu am 29. April 1901, 11 Uhr Vormittags, im Bureau der Gesellschaft, Dresden, Hübner⸗ straße 3II, stattfindenden ordentlichen General⸗ versammlung eingeladen. 8 Die in Gemäßheit des § 9 der Gesellschaftsstatuten zur Ausübung des Stimmrechtes dienenden Aktien sind spätestens 3 Tage vor der General⸗ versammlung bei der Gesellschaft in Dresden, Hübnerstr. 31II, zu hinterlegen, falls deren Vor⸗ weisung nicht am Tage der Generalversammlung bei dem die Präsenzliste führenden Notar erfolgt. Der Geschäftsbericht liegt im Bureau der Ge⸗ sellschaft gemäß den gesetzlichen Bestimmungen für die Herren Aktionäre zur Einsichtnahme auf. Ie 1) Vorlegung des Geschäftsberichtes und der Bilanz für das Ge⸗ Vheteasaü 1900 nebst Gewinn⸗ und Verlustrechnung, sowie Beschluß⸗ fassung hierüber. Vertheilung des Reingewinnes. Getnenc des Aufsichtsrathes und des Vor⸗ andes. Ersatz des bisherigen Statuts durch den neuen, am shee dieser “ abgedruckten Gesells “ . Ermächtigung des Aufsichtsrathes, redaktionelle Abänderungen des neuen Gesellschaftsvertrages vorzunehmen und dem Registerrichter gegenüber solche ohne weiteres zu erklären. Dresden, den 6. April 1901. Deutsche Pluviusin⸗Aktien⸗Gesellschaft. Aug. Hansel. Bessert⸗Nettelbeck.
Gesellschaftsvertrag der Deutschen Pluviusin⸗ feies eG in Dresden.
Allgemeine Bestimmungen;
nter der Firma „ eutsche luviu in⸗Aktien⸗ Gesellschaft“ besteht eine Aktien⸗Gesellschaft, die ihren Sitz in Dresden hat. 8
§2. 8
Gegenstand des Unternehmens ist: 8 .
a. Beanfung und Verwerthung der von dem bis⸗ herigen Inhaber, Herrn August Hansel, angekauften Deutschen Reichspatente Nr. 78 918 (Verfahren zum Wasserdichtmachen von Geweben und Papieren) und Nr. 80 231 (Zusatz zum Patente Nr. 78 918 für Pluviusinerzeugung);
b. die fabriksmäßige Herstellung und der Vertrieb von Pluviusin und einschlägigen Erzeugnissen;
c. eintretendenfalls die Errichtung von Zweig⸗ niederlassungen, die Uebernahme oder Errichtung von Anlagen, Grundstücken, Geschäften oder anderen Unternehmungen, welche zur v. unter b.
edachten Zweckes dienen, sowie die Betheiligung mit aarvermögen an solchen.
Die Dauer der Gefcjern ist unbeschränkt.
Alle durch das Gesetz oder diesen Gesellschafts⸗ vertrag vorgeschriebenen Bekanntmachungen erfolgen durch den „Deutschen Reichs⸗Anzeiger“ dergestalt, daß — je nachdem die Bekanntmachung vom Aufsichts⸗ rathe oder Vorstande ausgeht — der Vorsitzende des Aufsichtsrathes bezw. dessen Stellvertreter oder der Vorstand der Firma der Gesellschaft ihren Namen beifügen.
8 II. Grundkapital — Aktien.
0.
Das Grundkapital der Gesellschaft besteht in einer Million Mark und ist eingetheilt in 1000 Stück Aktien im Nennbetrage von je ℳ 1000,—, welche die Nummern 1— 1000 tragen. Die Aktien lauten auf den Inhaber.
8
Eine abhanden gekommene oder vernichtete Aktie wird auf Antrag des bisherigen Inhabers im Wege des Aufgebotsverfahrens nach den gesetzlichen Be⸗ eas. en für kraftlos erklärt. Die Kosten hat der
ntragssteller zu tragen und verzuschiehen
Ist eine Aktie infolge einer Beschädigung oder einer Verunstaltung zum Umlaufe nicht mehr geeignet, so kann der Inhaber, sofern der wesentliche Inhalt und die Unterscheidungsmerkmale der Urkunde noch mit Sicherheit erkennbar sind, von der Gesellschaft die Ertheilung einer neuen Urkunde gegen Aus⸗ händigung der beschädigten oder verunstalteten ver⸗ langen. Die Kosten hat er zu tragen und vor⸗ zuschießen.
§ 7.
In Verlust gerathene Gewinnantheilscheine können nicht für kraftlos erklärt werden.
Der Anspruch aus den Gewinnantheilscheinen erlischt mit dem Ablaufe von drei Jahren, wenn die Scheine nicht vorher zur Einlösung vorgelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Schlusse des Jahres, in dem der Anspruch aus dem Scheine fällig wird.
Diese Bestimmung über die Dauer und den Be⸗
inn der Vorle⸗ g. ist in jedem Gewinnantheil⸗ cheine aufzunehmen, sobald neue Antheilscheine zur usgabe gelangen. .“
III. Verfassung und eschäftefahrm. Die Organe der Gese schaft sind:
a. die Generalversammlung, b. der Aufsichtsrath, 8 c. der Vorstand. b a. abesin ree .“ Alljährlich wird innerhalb der ersten 4 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres die ordentliche Generalversammlung abgehalten und durch den Auf⸗ sichtsrath oder den Vorstand berufen. Außerordentliche Generalversammlungen finden außer in den vom Gesetz, namentlich im § 254 des Handelsgesetzbuches, bestimmten Fällen so oft statt, als es der Vorstand oder der Aufsichtsrath für noöͤthig hält. Die Berufung zu den Generalyersammlungen er⸗ folgt durch einmalige öffentliche Bekanntmachung im Deutschen Reichs⸗Anzeiger dergestalt, daß zwischen dem Tage der Bekanntmachung und dem der General⸗ versammlung eine Frist von 18 Tagen liegt. Die Tage der Bekanntmachung und der Versammlung sind nicht mitzurechnen. .
1
1
Die Generalversammlungen sind am Sitze der Gesellschaft abzuhalten.
Der Zweck der Generalversammlung muß bei der Berufung bekannt gemacht werden.
§ 10.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär
Die Ausübung des Stimmrechtes wird davon ab⸗ hängig gemacht, daß die Aktien wenigstens drei Tage vor der Generalversammlung bei der Gesellschaft oder bei einer anderen vom Aufsichtsrath bezw. Vor⸗ stande in der Berufung zu benennenden Stelle hinter⸗ legt werden.
Es genügt auch Hinterlegung bei einem Notar, die innerhalb derselben Frist vorzunehmen ist.
Die Hinterlegungsscheine sind dem die Liste der Anwesenden führenden Notar zu überreichen.
Jede Aktie gewährt dem I eine Stimme.
§ 11.
Die Generalversammlung leitet der Vorsitzende des Aufsichtsraths oder dessen Stellvertreter, im Ver⸗ Sedee beider ein anderes Mitglied desselben und im Nothfalle ein von der Generalversammlung zu wählender Aktionär.
12.
Die Generalversammlung faßt ihre Beschlüsse, so⸗ weit nicht nachstehend oder im Gesetz etwas Anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
Die Reihenfolge der zu berathenden Gegenstände kann der Vorsitzende abweichend von der veröffent⸗ lichten Tagesordnung bestimmen.
2 Art der Abstimmung bestimmt der Vor⸗ itzende.
Bei Wahlen findet, sobald es einer der anwesenden stimmberechtigten Aktionäre verlangt, geheime Ab⸗ stimmung durch Zettel statt.
Bei Stimmengleichheit entscheidet stets das Loos.
Jeder Besclu der Generalversammlung bedarf zu seiner Gültigkeit der Beurkundung durch ein über die Verhandlung oder notariell aufge⸗ nommenes Protokoll. 1
S' .
Ueber Gegenstände, deren S nicht in der im Gesellschaftsvertrage vorgesehenen Weise oder wenn die Berufung der Generalversammlung oder die Ankündigung eines Gegenstandes auf Grund ge⸗ richtlicher Ermächtigung erfolgt ist, nicht unter Be⸗ zugnahme auf diese Ermächtigung wenigstens eine⸗ Woche vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf die Hinterlegung zu geschehen hat, angekündigt worden ist, können Beschlüsse nicht gefaßt werden.
Zur Beschlußfassung über den in der General⸗ versammlung gestellten Antrag auf Berufung einer außerordentlichen Generalversammlung sowie zur Stellung von Anträgen und zu Verhandlungen ohne Beschlußfassung bedarf 5 58 Ankündigung nicht.
Nach Maßogeah⸗ der gesetzlichen und in diesem Ver⸗ trage gegebenen Bestimmungen beschließt jede Generalversammlung mit verbindlicher Kraft für alle Aktionäre. 1
5
§ 15.
Der Beschlußfassung der Generalversammlung unterliegen die ihr durch Gesetz zugewiesenen und insbesondere solgende Gegenstände:
1) Bericht des Vorstandes über den Vermögens⸗ stand und die Verhältnisse der Gesellschaft. Bilanz, Gewinn⸗ und Verlustrechnung, Be⸗ merkungen des Aufsichtsraths hierzu. Vertheilung des Reingewinnes.
Entlastung des Aufsichtsraths und des Vor⸗ standes. Wahl von Aufsichtsrathsmitgliedern. Enthebung derselben vom Amte. “ Abänderungen des Gesellschaftsvertrages. Erhöhung oder Herabsetzung des Grund⸗ kapitals. Vereinigung der Gesellschaft
anderen Gesellschaft.
Auflösung der Gesellschaft und
11) Wahl der Liquidatoren (s. unter § 32).
Außer den im Gesetz bestimmten Fällen bedarf es zur Fültigen Beschlußfassung über die unter 6, 7 und 8 erwähnten Gegenstände der Zustimmung einer Mehrheit von drei Viertheilen des bei der Be⸗ schlußfassung vertretenen Grundkapitals.
Ueber die Punkte 9 und 10 — die Vereinigung mit einer anderen Gesellschaft und die Auflösung — kann nur in einer Generalversammlung beschlossen werden, in der wenigstens der dritte Theil des aus⸗ gegebenen Grundkapitals vertreten ist. Der Be⸗ schluß erfordert die Zustimmung einer Mehrheit von drei Viertheilen des in der Hatrese ben General⸗ versammlung vertretenen Grundkapitals.
Falls nicht wenigstens der dritte Theil des ge⸗ sammten Grundkapitals vertreten ist, so ist neuer⸗ dings eine Generalversammlung zu berufen, welche darüber ohne Rücksicht auf die Höhe des in ihr ver⸗ tretenen Grundkapitals, aber stets nur mit einer Mehrheit von drei Viertheilen des vertretenen Grund⸗ kapitals beschließt.
b. Aufsichtsrath. § 16
Der Aufsichtsrath besteht aus wenigstens drei und höchstens sieben von der Generalversammlung ge⸗ wählten Personen.
Der in der ersten ordentlichen, im Jahre 1898 abgehaltenen Generalversammlung neu ewählte Auf⸗ sichtsrath führt vertragsmäßig die Geschä e eines Aufsichtsraths vom 1. Januar 1899 bis zur ordent⸗ lichen Generalversammlung im Jahre 1903.
Später werden die Mitglieder des Aufsichtsraths auf vier Jahre gewählt. Sie bleiben im Amte bis zur Beendigung derjenigen Generalversammlung, welche über die Bilanz für das 4. Geschäftsjahr beer.
Die Ausscheidenden sind sofort wieder wählbar.
Im Falle außerordentlichen Ausscheidens eines Mitgliedes wählt die nächste Generalversammlung, auf deren Tagesordnung dieser Gegenstand noch recht⸗ zeitig gesetzt werden kann, einen e für den Rest der Amtsdauer des Ausgeschiedenen.
§ 17.
Jedes Mitglied des Aeflctsrathe kann nach vor⸗ gängiger, dreimonatlicher, an den Aufsichtsrath zu richtender, schriftlicher g-r üh⸗ ausscheiden.
Alljährlich wählt der 2 sichtsrath in seiner ersten Sitzung nach der Generalversammlung ans seiner Mitte einen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter.
Sitzungen des Aufsichtsraths finden auf Einladung des Vorsitzenden so oft statt, als eine Veranlassung
mit einer
dazu vorliegt.
8 Sie sind nicht an Dresden gebunden.
In Verhinderung des Porsicehden hat 1 Stell⸗ vertreter, in Verhinderung beider das älteste Mit⸗ glied die Sitzung anzuberaumen und zu leiten.
Bei Abstimmungen entscheidet Stimmenmehrheit, bei S eit die Stimme des Vorsitzenden; findet bei Wahlen Stimmengleichheit statt, so ent⸗ scheidet das Loos. 1
Der Aufsichtsrath ist beschlußfähig, wenn wenigstens drei Mitglieder anwesend sind. 1
Ueber die Sitzung wird ein Protokoll geführt, das von den anwesenden Mitgliedern zu unterschreiben ist.
In eiligen Fällen kann durch . schrift 1 Abstimmung eine Beschlußfassung herbeigeführt werden.
§ 19.
Der Aufsichtsrath übt die ihm gesetzlich zugewiesenen Befugnisse aus.
Insbesondere hat er die Geschäftsführung der Ge⸗ sellschaft in allen Zweigen der Verwaltung zu über⸗ wachen und sich zu dem Zwecke von dem Gange der Angelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über dieselben Berichterstattung von dem Vorstande verlangen und selbst oder durch ein⸗ zelne von ihm zu bestimmende Mitglieder die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen, sowie den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Werthpapieren, Waaren und Effekten untersuchen. Er hat die Jahresrechnungen, die Bilanzen und die Vorschläge zur Gewinnvertheilung zu prüfen und darüber alljährlich in der Generalversammlung Be⸗ richt zu erstatten.
Ihm liegt ferner ob:
1) den Vorstand zu ernennen, die Anstellungs⸗ verträge mit ihm abzuschließen oder ihn zu antasen,
2) zu bestimmen, ob einzelne Vorstandsmitglieder
die Gesellschaft allein oder nur in Gemein⸗
sschaft mit einem anderen oder einem Pro⸗
kuristen die Gesellschaft vertreten können, und
11“ SBes mmen zur Wahl von Prokuristen h den Vorstand;
3) den Gehalt und die sonstigen Bezüge des
Vorstandes festzusetzen;
4) dessen Wirkungskreis festzustellen; er kann dem Vorstande Weisungen ertheilen, woran dieser gebunden ist.
§ 20.
„Die Mitglieder des Aufsichtsrathes erhalten für ihre hüenfal aang. außer dem Ersatze der ihnen in Erfüllung ihres Amtes erwachsenen Auslagen zu⸗ sammen eine Vergütung von 10 % des Reingewinns für jedes Geschäftsjahr nach § 29 dieses Vertrages. Die Vertheilung der Vergütung bleibt ihnen selbst überlassen.
Außerdem ist der Aufsichtsrath berechtigt, einzelnen seiner Mitglieder, denen außerhalb des gesetzlichen Wirkungskreises des Aufsichtsrathes eine Thätigkeit im Interesse der Gesellschaft übertragen wird, eine angemessene Vergütung aus Gesellschaftsmitteln zu bewilligen. Er darf sich auch zur Prüfung der Bücher und Belege der Beihilfe Rechnungs⸗ verständiger bedienen, die aus der Gesellschaftskasse zu bezahlen sind.
c. Der G
§ 21.
Der Vorstand besteht nach Bestimmung des Auf⸗ sichtsrathes aus einem oder mehreren Mitgliedern (Direktoren), welche von e8. gewählt werden.
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich.
Er hat alle Rechte und Pflichten, die ihm nach dem Gesetze, dem Gesellschaftsvertrage und nach den ihm vom Aufsichtsrathe gegebenen Anweisungen zu⸗ stehen bzw. obliegen. 88
§ 23. 8
Zur rechtsverbindlichen Zeichnung für die Gesell⸗ schaft ist, wenn der Vorstand aus einer Person be⸗ steht, deren Unterschrift nach der Firma der Gesell⸗ schaft oder diejenige zweier Prokuristen erforderlich.
esteht der Vorstand aus mehreren Mitgliedern, so ist die der Firma folgende Unterschrift zweier Mit⸗ glieder oder eines solchen in Gemeinfchaft mit der eines Prokuristen oder diejenige zweier Prokuristen erforderlich. Der Zeichnung ist stets die Firma der Gesellschaft voranzusetzen. 8
§ 24.
Dem Vorstande, sowie den Gesellschaftsbeamten kann neben ihren Seeeaencßgen ezügen nach Er⸗ messen des Aufsichtsraths (oben § 19 Nr. 3) ein Antheil an dem nach § 29 berechneten Reingewinn gewährt werden.
§ 25.
Die Vorstandsmitglieder dürfen ohne Genehmigung des Aufsichtsraths weder ein Handelsgewerbe be⸗ treiben, noch in dem Handelszweige der Gesellschaft für eigene oder fremde Rechnung Geschäfte machen, auch nicht an anderen Gesellschaften als persönlich haftende Gesellschafter gü.-hbns
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Bilanz, Gewinnvertheilung, Reservefonds. 5 26. Das Geschäftsjahr läuft b dem Kalenderjahr.
§ 27.
Die vom Vorstande nach Ablauf eines jeden Ge⸗ schäftsjahres aufzustellende Bilanz muß den gesetz⸗ lichen Bestimmungen F
§ 28.
Die Bilanz ist mit einer Gewinn⸗ und Verlust⸗ rechnung, sowie mit einem Berichte, der den Ver⸗ mögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelt, dem Aufsichtsrath innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres vorzulegen.
Bilanz, Gewinn⸗ und Seelsseseheng. sowie Jahresbericht sind vom Vorstande mit den Be⸗ merkungen des Aufsichtsraths der Generalver⸗ sammlung vorzulegen.
Sie sind mindestens zwei Wochen vor dem Tage, bis zu dessen Ablauf die Hinterlegung der Aktien (siehe § 10 dieses Vertrages) zu geschehen hat, in den Geschäftsräumen der (. gsellschaft zur Einsicht der Aktionäre auszulegen. 8
Die Abschreibungen bestimmt der Vorstand in Uebereinstimmung mit * 1ee ee
Von dem nach Abzug der Abschreibungen sich er⸗ ebenden Reingewinn sind zuerst 5 % dem Reserve⸗ fonds zuzuweisen, bis er wenigstens die Höhe von 10 % des Grundkapitales erreicht hat, bezw. wenn er angegriffen worden, wieder bis zu dieser Höhe ergänzt ist.
Von dem dann verbleibenden Ueberschuß erhalten die Aktionäre zunächst einen ordentlichen Gewinn⸗ antheil von 4 % des Grundkapitales.
Deer hierauf verbleibende Rest wird
a. mit 10 % als Vergütung an den rath (§ 24 dieses Vertrages),
b. mit bis 10 % als Vergütung an den Vor⸗ stand und die Beamten nach Beschluß des
Aufsichtsraths bezw. nach Maßgabe der mit den Vorstandsmitgliedern und den Gesell⸗
schaftsbeamten abgeschlossenen Anstellungs⸗ verträgen vertheilt, während
c. den Rest die Aktionäre als weiteren Gewinn⸗ antheil erhalten, soweit nicht dessen Vortrag
auf neue 5 8 auf Antrag des Vor⸗
standes und Aufsichtsraths beschlossen wird.
Die Generalversammlung ist berechtigt, noch weitere Rücklagen aus dem Reingewinne zu be⸗ schließen. Geschieht dies, so ist der dem Aufsichts⸗ rath und dem Vorstande bezw. den Gesellschafts⸗ beamten zukommende Antheil am Jahresgewinn erst nach Abzug auch dieser Rücklagen zu berechnen.
Die Auszahlung der Gewinnantheile erfolgt spätestens einen Monat nach der Generalversamm⸗ lung gegen Rückgabe des Gewinnantheilscheines an den Vorzeiger desselben.
Zur Deck der B si
Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes ist der Reservefonds Lühans sich 8 Der Reservefonds kann zu den Geschäften der Ge⸗ sellschaft verwendet werden, doch ist darüber besondere Rechnung zu führen.
Die Bilanz, sowie die Gewinn⸗ und Verlust⸗ 16 sind nach der Generalversammlung unver⸗ züglich durch den Vorstand im Gesellschaftsblatte be⸗ kannt zu machen.
Die Bekanntmachung und der Jahresbericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtsraths sind zum Handelsregister einzureichen. 1
V. Auflösung .“
Erreicht der Verlust, der sich bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer im Laufe des Jahres aufgestellten Bilanz ergiebt, die Hälfte des Grund⸗ kapitals, so muß der Vorstand - Verzug die Generalversammlung berufen und ihr Anzeige davon erstatten. Es ist die Bagchlußfessung über Fortdauer oder Auflösung der Gesellschaft auf die Tages⸗ ordnung zu setzen.
Dasselbe hat zu geschehen, wenn ein oder mehrere
8.
Aktionäre, die zusammen mindestens den zwanzigsten
Theil der Aktien besitzen, unter Hinterlegung dieser Aktien schriftlich bei dem Vorstand oder dem Auf⸗ sichtsrath die Beschlußfassung über die Liquidation beantragen.
33.
Diejenige Generalversammlung, welche die Liqui⸗ dation rechtsgültig beschließt, hat die Zahl der Liqui⸗ datoren zu bestimmen, letztere zu wählen und ihre Bezahlung festzusetzen.
34. Die Liquidation erfolgt nach den gesetzlichen Be⸗ stimmungen.
Mit der Eintragung des Liquidationsbeschlusses in das Handelsregister erlischt die bis dahin dem Vor⸗ stande zustehende Befugniß und geht auf die Liqui⸗ datoren über.
2 § 35.
Während der Dauer der Liquidation besteht der von der letzten Generalversammlung gewählte Auf⸗ sichtsrath fort und übt gegenüber den Liquidatoren dieselben Befugnisse aus, die ihm gegenüber dem Vorstande zustanden.
Die Vergütung des Aufsichtsraths während der Liquidation wird durch die, die letztere beschließende Generalversammlung festgesetzt.
[2340]
Swinemünder Dampfschifffahrts⸗
Aktien⸗Gesellschaft.
Da die auf den 30. März cr. anberaumt gewesene
ordentliche Generalversammlung zu verschiedenen Punkten der Tagesordnung wegen nicht genügend vertretenen Aktienkapitals nicht beschlußfähig war, haben wir eine Lweite ordentliche General⸗ versammlung auf Sonnabend, den 27. April er., Abends 8 Uhr, in Swinemünde im „Elysium“, Gartenstr., anberaumt, zu der wir die Aktionäre hiermit einladen. Tagesordnung:
1) Nachträgliche Genehmigung zum Ankauf des Dampfers „Ahlbeck“ und zur Entnahme von 10 550,00 ℳ aus dem Erneuerungsfonds.
2) Bericht der Rechnungs⸗Revisoren und Decharge⸗ Ertheilung.
3) Vorschlag des Aufsichtsraths über die Ver⸗
theilung des Reingewinns.
4) Wahl eines Aufsichtsrathsmitgliedes in Stelle des statutenmäßig ausscheidenden Mitgliedes auf 4 Jahre.
5) Antrag auf Abänderung des § 13 Absatz 1
ddes Statuts dahin: 1) Der Vorstand wird auf die Dauer von 5 Jahren gewählt. 2) Der Vorstand soll fortan nur aus einem MNiitgliede bestehen, und für den Fall der Ablehnung dieses Antrages 6) Wahl eines Vorstands⸗Mitgliedes an Stelle verstorbenen Direktors Dudy auf die Dauer von 5 bezw. 2 Jahren. 9 Wahl der Rechnungs⸗Revisoren. 8) Uebertragung einiger 200 ℳ⸗Aktien.
die Generalversammlung unter allen Umständen zur Beschlußfe — über dieselben befugt ist, da diese bereits auf der Tagesordnung der Generalversamm⸗ lungen vom 29. März 1900 und 30. März 1901 gestanden haben. 8 Einlaßkarten sind in der Zeit vom 22. bis 25. de M. im Komtor, Rathhausplatz 2, in Empfang zu nehmen. 1“ Swinemünde, den 3. April 1901. Der Vorstand. ö“ Emil Müller. J. A.: Franz Laarß.
[3422]
In der heute abgehaltenen Generalversammlung unserer Gesellschaft wurde Joh. Friedr. Holl⸗ mann in Lscef als Feu girr in Aufsichts⸗ rath gewählt.
Delmenhorst, den 1. April 190b1b1b.
1 Der Vorstand v“
Hanseatischen Jutespinnerei
IIbee““]
Jul. Behme.
8
Bezüglich der Punkte 1 und 5 wird bemerkt, daß
zur
Unters u—
Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Fünfte Beilage
en Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen
Berlin, Mittwoch, den 10. April
8 8b 6. 2. Aufgebote, Verlust⸗ und Fundsachen. Zuftellungen u. dergl. 98 7½ Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 2 ent er n et er 8. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 83 9.
——
6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
bisher hier veröffentlichten Bekanntmachun gen 88 85 Verlust von Werthpapieren befinden sich ausschließlich in Unterabtheilung 2. 8
¶[3376]
Bankverein Frankenhausen (Kyffh.)
Bilanz vom 31. Dezember 1900. Debet. 1 Credit.
2 6 34₰ Anticipando⸗Zinsen⸗Kt. — — Mobilien⸗Konto . . . Aktien⸗Kapital⸗Konto. Reservefonds⸗Konto I Reservefonds⸗Konto II Delkredere⸗Konto.. Aktien⸗ und Staats⸗ papier⸗Konto Kassa⸗Konto * Vorschuß⸗Konto A. Vorschuß⸗Konto B. Konto⸗Korrent⸗Konto. Konto pro Diverse 3 654 058 71 Wechsel⸗Konto 296 227 91 Aktien⸗Kommissions⸗ Konto .8738 037 64 Darlehen⸗ und Spar⸗ V einlagen⸗Konto . 1 462 792 65 Dividenden⸗Konto 111,— Verlust⸗ und Gewinn⸗ 8 38 173 36 22 949 123/78
225 000 — 20 460/73 24 577 59
3 405 31
1 651 131 72 r101 014,14 1 492 710 03 5 241 422 99
1 681 48608
323 764 63 1 972 132/ 37 5 301 691 06 3 957 146 ,24
331 377]45 8 738 03764
Konto
22 949 123/78
Frankenhausen, im März 1901.
Bankverein Frankenhausen Kyffh.
V. Picht. F. Schumann. A. Landgraf.
Vorstehender Abschluß ist von uns geprüft und für richtig befunden worden.
Frankenhausen, im März 1901.
Die Revisoren: .¹* D. David. Hußo Seyfarth..
Gegen den vorstehenden Abschluß haben wir kein Bedenken.
Frankenhausen, im März 1901.
Der Aufsichtsrathh. Wilh. Herrmann.
Die festgesetzte Dividende von 12 % = 36 ℳ wird während der Geschäftsstunden ausgezahlt. [3431] 1 8 8
Norddeutsche Grund-Credit-Bank.
Die diesjährige planmäßige Tilgung von Pfand⸗ briefen, Serie VII, ist durch Rückkauf nachstehender Nummern: 8
Litt. A. Nr. 7993 7994 7995 8034 8206 8207 8211 8212 8213 8214 8215 8216 8217 8218 22013 22119 22155 22156 22177 22287 22288, Stück 21 à ℳ 3000 = ℳ 63 000,—. 1
Litt. B. Nr. 525 735 755 759 8344 8405 8406 8407 8410 8461 8506 8555 8571 8642 8643. 8691 8717 8718 8719 8720 9043 9334 9350 23133 23134, Stück 25 à ℳ 2000 = ℳ 50 000,—.
Litt. C. Nr. 1093 1180 1232 1239 1421 1426 1444 1702 1733 1842 1845 9436 9469 9479 9482 9483 9493 9669 9763 9826 9827 9828 9862 9917 9965 10097 10195 10218 10278 10332 10383 10449 10501 10525 10526 10885 10886 10928 11012 11144 11146 11204 11308 11391 11410 11456 11463 11623 11674 23986 23989 23990 23998 24044 24151 24152 24153 24279 24303 24514 24540 24646 24665, Stück 63 à ℳ 1000 = ℳ 63 000,—.
Litt. D. Nr. 2138 2953 2996 3009 3025 3026 3036 3046 3077 3146 3147 3148 3261 3282 3283 3387 3487 11781 11794 11875 12067 12068 12069 12070 12108 12134 12297 12373 12381 12384 12385 12460 12520 12570 12572 12579 12656 12712 12898 12899 12946 13070 13083 13100 13176 13248 13262 13390 13476 13481 13528 13529 13687 13887 13951 13971 14181 14295 14299 14306 14406 14407 14422 14440 14514 26697 26698 26726 26748, Stück 74 à ℳ 500 ℳ 37 000.
Litt. E. Nr. 3675 3780 3864 3974 3977 4045 4084 4161 4164 4194 4198 4337 4338 4339 4340 4345 4383 4577 4584 4585 4587 4614 4769 4785 4837 4838 4839 4849 4892 4930 4938 4965 5123 5279 5344 5345 5356 5367 5368 5369 5370 5371 5403 5463 5472 14774 14775 14776 15701 16361 16431 16482 17073 17561 17562 17563 17564 17894 17968 17981 17982 18000 18012 18087 18090 18096 18108 18118 18143 18157 18158 18168 18181 18211 18236 18516 18592 18593 18594 18595 18596 18605 18606 18607 18659, Stück 85 à ℳ 300 = ℳ 25 500,—.
Litt. F. Nr. 5509 5596 5626 5662 5734 5735 5750 5830 5957 6097 6112 6113 6188. 6200 6442 6452 6477 6478 6481 6485 18793 18911 18916 18924 18935 19009 19048 19064 19096 19169 19174 19181 19206 19269 19295 19332 19335 19362, Stück 38 à ℳ 200 = ℳ 7600,—.
Litt. G. Nr. 20225 20339 20532 20592 20612 20613 20740 20799 20800 20801 20802 20900 20929 21008 21014 21122 21123 21167 21174 21188 21208 21220 21242 21243 21255 21302 21342 21409 21519 21622 21710 21711 21712 21713 21722 21734 21797 21846 21917, Stück 39 à ℳ 100 = ℳ 3900,—
Zweihundertfünfzigtausend Mark, welche am heutigen Tage vernichtet worden sind, be⸗ wirkt worden. “
Weimar, den 4. April 1901. Die Direktion.
[3591]
1. April 1901.
vor der Generalversammlung entweder
des Statuts). 2
Eisenhütten⸗ & Emaillirwerk Walterhütte — Die Herren Aktionäre werden hierdurch zu einer außerordentlichen Generalversammlung auf Sonnabend, den 4. Mai c., Nachm. 5 Uhr, nach Breslau, Hôtel Monopol, eingeladen. 1 Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht der Direktion über das verflossene Semester vom 1. Oktober 1900 bis
Staats⸗Anzeiger.
1901.
Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. Erwerbs⸗ u: Wirthschafts⸗Genossenschaften Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
zu Nicolai O/S.
2) Ersatzwahl eines Aufsichtsrathsmitgliedes. Die Ausübung des Stimmrechts ist davon abhängig, daß die Aktien mindestens drei Tage
in Nicolai O.⸗S. bei der Gesellschaftskasse, oder in Ratibor bei dem Oberschlesischen Credit⸗Verein hinterlegt werden. können bei denselben Stellen und bis zu gleichem Zeitpunkte, falls die Aktien bei der Deutschen Reichs⸗ bank niedergelegt sind, die Reichsbank⸗Depotscheine, oder falls die Hinterlegung bei einer sonst gesetzlich zugelassenen Hinterlegungsstelle erfolgt, die von der letzteren hierüber auszustellende Bescheinigung, welche die hinterlegten Stücke nach Nummern und Gattung genau zu verzeichnen hat, hinterlegt werden (§ 14
Der Aufsichtsrath des Eisenhütten⸗ und Emaillirwerks⸗Walterhütte. Carl Warsitz, stellvertretender Vorsitzender.
Anstatt der Aktien
[3352] “ Dürener gemeinnützige Baugesellschaft.
Die diesjährige Generalversammlung am Samstag, den 4. Mai cr., Abends 7 Uhr, in der Harmonie abgehalten und dazu die Herren Aktionäre hiermit eingeladen.
Tagesordnung: 1) Geschäftsbericht und Rechnungsablage pro 1900. 2) Entlastung des Vorstandes und des Aufsichts⸗ rathes. 3) Ergänzungswahl des Aufsichtsrathes. Düren, den 6. April 1901. Der Vorstand.
[3353] . . 2„ ⸗ Dürener gemeinnützige Baugesellschaft.
Der Aufsichtsrath hat am 3. April d. Js. den
Herrn Felix Peltzer, Kaufmann und Fabrikant zu Düren, zum Mitglied des Vorstandes der Gesell⸗
schaft ernannt. 8— Düren, den 6. April 1901l. Der Vorsitzende des Aufsichtsrathes:
Rudolf Schoeller.
13582] Altdamm⸗Stahlhammer Holzzellstoff. & Papierindustrie Artien-Gesellschaft.
Wir laden hierdurch die Aktionäre unserer Gesell⸗ schaft zur diesjährigen ordentlichen Generalver⸗ sammlung auf Sonnabend, den 27. April 1901, Vormittags 11 ½ Uhr, in Berlin, Hotel Savoy, Friedrichstraße 103, ergebenst ein.
Tagesordnung: * 1) Geschäftsbericht, Vorlage der Bilanz für 1900. 2) Bericht der Rechnungs⸗Revisionskommission. Ertheilung der Decharge. 8 ie
Beschlußfassung über Gewinnvertheilung. Wahl eines Aufsichtsraths⸗Mitgliedes. Wahl von Revisoren. Diejenigen Herren Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, müssen mindestens drei Tage vor der Versammlung in Altdamm bei der Direktion oder in Berlin bei der Dresdner Bank, oder in Stettin bei Herrn G. Dantzers Nachfl., oder bei einem deutschen Notar ihre Aktien (oder Devpotscheine der Reichsbank) mit Nummernverzeichniß hinterlegen. Die Bescheinigung der Direktion hierüber dient in der Generalversammlung als Legitimation. Altdamm, den 9. April 1901. Der Aufsichtsrath.
18583 Köstritzer Sool⸗ und Heil⸗Bade⸗Anstalt.
Die Herren Aktionäre werden zu der 37. ordent⸗ lichen Generalversammlung auf Sonnabend, den 27. April 1901, Nachmittags 3 ½ Uhr, in den Speisesaal unseres Kurhauses ergebenst ein⸗ geladen.
vorgeschlagene
Tagesordnung:
1) Erstattung des Geschäftsberichts und Vor⸗ legung der Bilanz pro 1900. 2) Genehmigung der Jahresrechnung und Er⸗ theilung der Decharge für den Aufsichtsrath und das Direktorium. 3) Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns. 1 4) Ersatzwahl des Aufsichtsraths.
Zur Theilnahme an der Generalversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, welche am Tage der Generalversammlung, Nachmittags zwischen 2 ½ und 3 ½ Uhr, in dem Versammlungslokale
Köstritz, am 6. April 1901. 83
Der Vorstand. R. Zersch. G. Riedig.
[3418] Eisenhütten & Emaillirwerk Walterhütte Nicolai O/S. Actien⸗Gesellschaft.
Wir bringen hiermit zur Kenntniß, daß Herr Bankdirektor Goerlich, Ratibor, aus dem Aufsichts
rath unserer Gesellschaft ausgeschieden ist. icolai O.⸗S., den 6. April 1901. Der Vorstand.
Schmula.
wird
sich durch Vorzeigung ihrer Aktien legitimieren.
13354]
Terrain⸗ und Baugesellschaft München⸗Ost, Aktiengesellschaft.
Einladung zu der Samstag, den 27. April 1901, Nachmittags 3 Uhr, in den Räumen der Gesellschaft, Wörthstraße 22/I, München, statt⸗ findenden ordentlichen Generalversammlung.
Tagesordnung.
Bericht des Vorstandes uͤber das Geschäfts⸗ jahr 1899/1900.
) Bilanz und Gewinn⸗ und Verlust⸗Konto pro 1899/1900. Prüfungsbericht des Aufsichtsraths. 2 Entlastungsertheilung an Vorstand und Auf⸗ sichtsrath.
5) Wahl des Aufsichtsraths. Alfred Wahl, Vorsitzender des Aufsichtsraths.
((3355
Terrain⸗ und Baugesellschaft München⸗Ost, Aktiengesellschaft.
Einladung zu der Samstag, den 27. April
1901, Nachmittags 4 Uhr, in den Räumen
der Gesellschaft, Wörthstraße 22/I, München, statt⸗
findenden außerordentlichen Generalversamm⸗
lung. 8 Tagesordnung.
I. Erhöhung des Grundkapitals.
II. Abänderung des Gesellschaftsvertrages:
a. § 2 (Präzisierung des Gegenstandes des Unter⸗ nehmens);
b. § 3 (Ausschluß der Errichtung von Zweig⸗ niederlassungen, Kommanditen und Agenturen);
c. § 4 (Umwandlung der Namens⸗ in Inhaber⸗ Aktien, Aenderung, entsprechend der Grund⸗ kapitals⸗Erhöhung); b .Streichung der die Uebertragung der Aktien betreffenden §§ 5 und 6;
z. § 7 (Unabhängigkeit des Dividendenbezuges von dem Eintrag ins Aktienbuch);
7. § 15 (Erweiterung der Zahl der Aufsichts⸗ rathsmitglieder); 8 .§ 18 (Beschlußfähigkeit des Aufsichtsraths); .§ 19 (Genehmigung des Aufsichtsraths zu weiteren Einzahlungen);
i. § 22 (Nachweis der Berechtigung zur Aus⸗ übung des Stimmrechts); 8
c. § 26 (Qualifizierte Beschlußfassung);
.§ 26a. (neu): Erwerb neuer Terrains; .§ 27 Redaktionelle Aenderung (Vertheilung eines etwaigen Liquidationsgewinns);
n. § 28 (Ausschluß der Superdividende inner⸗ alb der ersten drei Geschäftsjahre);
o. § 30 (Maßstab der Vertheilung der Divi⸗ dende und Superdividendel;
p. §§ 15, 23 und 27 (Beschlußfassung durch Mehrheit des bei der Beschlußfassung ver⸗ tretenen Grundkapitals). “
III. Modalitäten der Umwandlung der SSee Namens⸗Aktien in Inhaber⸗Aktien, sowie der Er⸗ höhung des Grundkapitals. K8 Alfred Wahl, Vorsitzender des Aufsichtsraths.
[3381]
Actien Reitbahn zu Plauen i V. Bilanz für das Jahr 1900.
E 25 600—
Activa.
Kostenbetrag des Areals. .. Herstellungswerth der Gebäude — ℳ 53 639,53 150,— ℳ 53 789,53 9 942,48 ℳ 43 847,05 . Abschreibung für 1900 1 % „ 138,50]146 Guthaben bei der Vogtländischen Bank Plauen u.
1900, April 14, neuer Zaun
Bisherige Abschreibungen 3
3408 55
3 874—
e, 109 Aktien à 300 ℳ
Defizit bis 31. Dezember 1899
2 307 94 30 392 06 890 49
41 600 72 882 55
Ueberschuß für das Jahr 1900. . . Hypothekenschulden. ..
Plauen i. V., am 4. April 1901. Der Vorstand der Actien Reitbahn zu Plauen i’ V. Oscar Heynig, Direktor.
ö 8 Tuchfabrik Langensalza vorm. Graeser
Gebr. & Co. Aktien-Gesellschaft in
Langensalza.
In der ordentlichen Generalversammlung unserer Aktionäre vom 26. März 1901 ist behufs Sanierung unserer Gesellschaft und Beseitigung der Unterbilanz beschlossen worden, die bisherigen Aktionäre aufzu⸗ fordern, innerhalb einer Frist von drei Wochen vom Tage der Bekanntmachung an gerechnet auf jede alte Aktie à 150 ℳ eine baare Zuzahlung von dreißig Mark zu leisten. Auf Zahlungen, die nach dem Schlußtermin geleistet werden, sind 5 % Verzugs⸗ zinsen von hier ab bis zum Einzahlungstage zu ver⸗ güten. Nach dem 10. Juni d. Js. dürfen Baar⸗ zahlungen überhaupt nicht mehr angenommen werden. Gegen je 2 Aktien à 150 ℳ nebst 60 ℳ in Baar erhält der Einreicher eine Aktie mit dem Vermerk „als Vollaktie weiter gültig, abgestempelt laut Generalversammlungsbeschluß vom 26. März 1901“ zurück. 3
Aktien, auf die eine Baarzahlung überhaupt nicht geleistet worden ist, werden im Verhältniß von 8:1 in der Weise zusammengelegt, daß auf eine von den eingelieferten acht Stück der Vermerk „als Vollaktie weiter gültig“ gesetzt und dem Einlieferer zurück⸗ gegeben wird, die uͤbrigen sieben Stück vom Vor⸗ stande zurückbehalten werden.
Sämmtliche alte Aktien, die zu den vorstehend angegebenen Zwecken eingeliefert werden, müssen mit Blanco⸗Giro versehen sein. Nach dem 1. Oktober 1902 können Aktien, auf die eine Zuzahlung nicht erfolgte, überhaupt nicht mehr zur Zusammenlegung berücfichtigt werden und sind nach Ablauf dieses Termins für kraftlos zu erklären.
Der Vorstand hat nach diesem Termin von den bei der Zusammenlegung zurückbehaltenen alten Aktien so viel Stück mit dem Vermerk: „als Vollaktie weiter gültig“ zu versehen, als der achte Theil der über⸗ haupt zur Zusammenlegung nicht eingereichten Aktien ausmacht.
Diese Aktien sind dann an der Börse oder in Er⸗ mangelung eines Börsenpreises in öffentlicher Ver⸗ steigerung zu verkaufen und ist der Erlös dafür den Betheiligten nach Verhältniß ihres Aktienbesitzes zur Verfügung zu halten. Die Beträge für diejenigen Aktien, welche bis zum 31. Dezember 1905 nicht beim Vorstande abgehoben werden, verfallen mit diesem Tage zu Gunsten der Gesellschaft.
Außerdem sollen zur Verstärkung der Betriebs⸗ mittel 70 800 ℳ neue Aktien zum Parikurse aus⸗ gegeben werden.
Dieser Beschluß soll nur dann zur Ausführung kommen, wenn bis zum 15. Mai 1901 eine Zahlung von 30 ℳ pro Stück auf mindestens 3000 Stück alte Aktien — die Hälfte des Aktienkapitals — von den bisherigen Aktionären geleistet und damit die Sanierung der Aktiengesellschaft überhaupt erst er⸗ möglicht ist. 3
Das auf die alten und auf die neuen Aktien anzu⸗ zaͤhlende Geld wird vom Vorstand bei der Filiale der Vereinsbank Mühlhausen, Thüringen, in Langen⸗ salza deponiert und bleibt Eigenthum der Aktionäre, sofern die vorerwähnte Baarzahlung von je 30 ℳ auf 3000 Stück alte Aktien bis zum 15. Mai d. Js. nicht geleistet worden und damit entschieden ist, daß nicht genügende Mittel vorhanden sind, das Unter⸗ nehmen fortzusetzen.
Unter Bezugnahme und in Ausführung dieses Be⸗ schlusses, welcher am 30. März d. Js. in das Handels⸗ register von Langensalza eingetragen wurde, und nach⸗ dem die oben angeführten 70 800 ℳ neue Aktien zum Parikurse bereits fest gezeichnet sind, fordern wir unsere Aktionäre hiermit auf, bis spätestens zum 2. Mai d. Is. ihre Aktien mit Dividendenbog und Talon und mit Blanco⸗Giro versehen auf
unserem Bureau in Langensalza oder
bei der Filiale der Vereinsbank Mühlhausen, Thüringen, daselbst oder bei der Filiale der Anhalt⸗Dessauischen Landesbank in Berlin W. 8, Mauerstraße 35/36, mit einem doppelten Nummern⸗Verzeichniß, wozu die Formulare an diesen Stellen abgegeben werden, ein⸗ zuliefern und die verlangte Zuzahlung von 30 ℳ pro Aktie zu leisten.
Die Rückgabe eingereichter Aktien — abgestempelt oder nicht — erfolgt gegen Einlieferung der er⸗ haltenen, von den Deponierungsstellen ausgestellten Quittung nach vorheriger Bekanntmachung.
Langensalza, den 9. April 1901.
Tuchfabrik Langensalza vormals Graeser
Gebrüder & Co. Aktiengesellschaft. A. Stahl. H. Röcker.
[1063
Steinkohlenbauverein.
Gottes Segen zu Lugan.
Die nach Beschluß der heute in Zwickau statt⸗ gefundenen Genecralversammlung auf das Jahr 1900 zur Vertheilung zu bringende Dividende kann von Donnerstag, den 4. April d. J., ab gegen Ein⸗ lieferung der Dividendenscheine
Nr. 41 der Stamm⸗Aktien mit ℳ 100,
Nr. 35 der Prioritäts⸗Aktien mit ℳ 115ü., Nr. 4 der Stamm⸗Aktien III. Emission mit ℳ 400
in Zwickau bei der Vereinsbank, in Leipzig bei der Privatbauk zu Gotha, Filiale Leipzig, 1— in Chemnitz bei Herren Kunath & Nieritz, in Lugau an unserer Kasse 81 b erhoben werden. 8 Lugau, den 30. März 1901. Der Aufsichtsrath. Heinrich Heitzig, Vorsitzender.
8