Etaats⸗Anzei
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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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8⸗An
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und Königlich Preußischen Etnats-Anzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
zeiger und König lich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen 2
men sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen.
Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich P d des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 ℳ 50 ₰
8 I:.
9- 22 — —
reußischen Staats⸗Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblatte
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Inhalt des amtlichen Theils densverleihungen ꝛc.
Deutsches Reich.
rnennungen, Charakterverleihungen ꝛc.
ekanntmachung, betreffeng Krankenkassen. , ekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschrei⸗ bungen auf den Inhaber durch die Gemeinde Urbeis
(Ober⸗Elsaß). C11“
8 Königreich Preußen.
ennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und [sonstige Personalveränderungen. onzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb schmal⸗ spuriger Neben⸗Eisenbahnstrecken von Fegaftenatet nach büdegscheid und vom Schmalspurbahnhofe Lüdenscheid nach dem gleichnamigen Staatsbahnhofe durch die Kreis Altenager Schmalspur⸗Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft. PBerzeichniß der an der Forst⸗Akademie Eberswalde im Winter⸗ Semester 1901/2 stattfendenden Vorlesungen und Uebungen. ekanntmachungen, herrefend die Tagesordnung der am 27. d. M. in Münster stattfindenden E itzun Eisenbahnraths. 6 Erste Beilage: . personal⸗Veränderungen in der Armee ꝛc.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Kapitänleutnant Werner vom Stabe S. M. Schul⸗ hiffs „Stein“ und dem Eisenbahn⸗Stationskassen⸗Rendanten D. Theodor Eichberg zu Berlin den Rothen Adler⸗ Drden vierter Klasse, dem Generalleutnant z. D. Hahn zu Glogau, bisher ommandeur der 9. Division, den Königlichen Kronen⸗Orden ster Klasse, dem Obersten z. D. Feldt, bisher à la suite des renadier⸗Regiments König Friedrich II. (3. Ostpreußisches) r. 4 und Fhenbahn⸗Linient gohnmiffar in Danzig, den König⸗ chen Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Pfarrer, Dekan und Kreis⸗Schulinspektor Wilhelmi Braubach im Kreise St. Goarshausen den Königlichen onen⸗Orden dritter Klasse, dem Kirchenvorsteher, Frungbefiser Arzbaecher zu kraubach im Kreise St. Goarshausen, dem Eisenbahn⸗ stationseinnehmer a. D. Samel zu Charlottenburg, dem Uenbahn⸗Betricbs⸗Sekretär a. D. von Gerszewski zu lberfeld, dem Eisenbahn⸗Güter⸗Expedienten a. D. Wiebusch Hagen i. W. und dem Eisenbahn⸗Stations⸗Afsistenten a. D. Piegard zu Wald im Kreise Solingen den Königlichen onen⸗Orden vierter Klasse, den emeritierten Lehrern Rabe zu Quedlinburg, bisher Dorf Alvensleben im Kreise Neuhaldensleben, und chmidtchen zu Leuthen im Kreise Neumarkt den Adler der aber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, dem Gefangenen⸗Aufseher a. D. Otto Hobus zu Anger⸗ rg das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, dem Eisenbahn⸗Lademeister a. D. Hermann Gebhard Berlin, den Eisenbahn⸗Weichenstellern a. D. Ga rreis zu pelhof im — Teltow und Homann zu Seesen im zogthum Braun chweig, dem Eisenbahn⸗Scha ner a. D. eit zu Fröndenberg im Kreise Hamm, den Bahnwartern g. D. raune zu Drewitz im Kreise Teltow, Kahle zu Mielenhausen Kreise Münden und Lohrengel zu Vterhagen im Kreise erode a. geʒ bisher in Steina, dem Gutsaufseher August b zu Beilau im Kreise Neumarkt und dem früheren aisarbester Friedrich Cummerow zu Ulderup im Kreise 8 derdn das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie d em Oberleutnant zur See Krah und dem Bootmanns⸗ 12 nten Kind, beide von S. M. Schulschiff „Stein“, die unge⸗Medaille am Bande zu verleihen. I1“ EII
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
en Goßler die Erlaubniß zur Aniegun des von Seiner Foöniglichen Hoheit dem Gro herzog von Lensn⸗ werin verliehenen Gro mit der Krone in Gold des
ro ufes aonig mecklenburgischen “ der Wendischen
e44“*“
und Kriegs⸗Minister, General der Infanterie
9 Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen expedierenden Sekretär im Auswärtigen Amt Waßmannsdorf den Charakter als Hofrath zu verleihen.
Auf Grund des § 75a des Kras geceesstcherumh ge in
der Fassung des Gesetzes vom 10. April 1892 Reichs⸗
Gesetzbl. S. 379) ist folgenden Krankenkassen:
1) der Nationalen Kranken⸗ und Sterbekasse der
Droschkenkutscher und verwandten Berufsgenossen E. H) in Berlin,
2) dem Veteranen⸗ und Militär⸗Verein Dieburg (E. H.) zu Dieburg, 3) dem Krankenunterstützungs⸗Verein für Lokstedt, Steellingen⸗Langenfelde, Niendorf, Großborstel, Eppen⸗ 8 dorf und Eimsbüttel genannt „Einigkeit“ (E. H.) zu von neuem die Bescheinigung ertheilt worden, daß sie, vor⸗ behaltlich der Höhe des Krankengeldes, den Anforderungen des § 75 des Krankenversicherungsgesetzes genügen. Berrlin, den 16. Juni 1901. 1““ 8 b .e 8 1A1“
“ Woedtke.
Der Gemeinde Urbeis (Ober⸗Elsaß, Kreis Rappolts⸗ weiler) ist die staatliche Genehmigung zur Ausgabe von 50 Schuldverschreibungen auf den Inhaber zu je 700 ℳ, welche zu 3 ¼ Prozent verzinst und vom 1. April 1901 innerhalb 50 Jahren dur Verloosung rückzahlbar sind, nach⸗ träglich ertheilt worden.
Straßburg, den 14. Juni 1901.
Ministerium für Elsaß⸗Lothringen, Abtheilung für Finanzen, Gewerbe und Domänen. Derr Unter⸗Staatssekretär. 1“ von Schraut.
gSobhaulgreich Pronen
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Regierungs⸗Assessor von Loefen in Löwenberg zum Landrath zu ernennen, sowie
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Elberfeld getroffenen Wahlen die bisherigen Stadtbaubathe Fatßar Schoenfelder in Seegni und Hermann Blessinger in Elberfeld als besoldete2 eigeordnete der Stadt Eiberseld für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
Seine Majestät der König hab geruht: dem Fabrikdirektor Wilhelm Blumwe zu Prinzenthal 8*b 1-—22 1 ene. Wittenstein zu armen den Charakte ommerzienrat leihen. “ h Hir als nerzienrath zu verleihen
EI“ Konzessions⸗Urkunde, Freen den Bau und Betrieb schmalspuriger Neben⸗ Eisenbahnstrecken von Augustenthal nach Lüdenscheid und vom Schmalspurbahnhofe Lüden ü nach dem gleich⸗ dam g Staatsbahnhofe dur ie Kreis Altenaer chmalspur⸗Eisenbahn⸗Aktiengesellschaft.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. shacfdem von der Kreis Altenaer r⸗Eisenbahn⸗Aktien⸗ Frfellscha darauf angetragen worden ist, ihr die Ausdehnun ihres nternehmens auf den Bau und Betrieb der beiden für den Betrieb mittels Dampfkraft und für den öffentli Verkehr bestimmten, den Vorschriften der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutsch⸗ lands unterworfenen len Bahnstrecken von Augustenthal nach Lüdenscheid und vom malspurbahnhof Lüdenscheid nach dem leichnamigen Staatsbahnhof zu gestatten, wo ir der genannten sellsschaft diese Konzession, fowie das Recht zur Entziehung und Be⸗ des Grun hums nac Maßgabe der gese ichen Be⸗ mmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
1
Die Bahnstrecken von Augustenthal nach Lüdenscheid und vom Schmalspurbahnhofe Lüdenscheid nach dem leichnamigen Staats⸗ bahnhofe bilden wesentliche Bestandtheile des (ogsemmghnterchmene
Ul d einheitli it de bah be⸗ dIseft mn si heitlich m — mbahnen zu
mungen, insbesondere die in den Konzessions⸗Urkunden vom 24. Mai
1886 und 14. November 1888, betreffend den Bau und Betrieb 1 spuriger Eisenbahnen von Altena nach Lüdenscheid, von Werdo Augustenthal und von Schalksmühle nach Halver, enthaltenen Be dingungen sollen auf die vorbezeichneten Bichestiecen gleichmäßig Anwendung finden, insoweit sie nicht durch diese Urkunde abgeändert werden. 88
Das zur plan⸗ und hschtageeäh eatn Vollendung und Ausrüstung der neuen Bahnstrecken erforder
Anleihe aufgebracht werden soll, wird auf den Betrag von 442 000 ℳ
festgesetzt.
iche Anlagekapital, das im Wege der
III. 8 Die Vollendung und Inbetriebnahme der neuen Bahnstrecken
muß längstens binnen anderthalb Jahren nach Aushändigung diese Konzessions⸗Urkunde erfolgen.
Sollte nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Baufrist ohne Verschulden der Gesellschaft, insbesondere wegen unvorhergesehener Schwierigkeiten beim Grunderwerbe, nicht im
gehalten werden können, so ist der Minister ermächtigt, die Baufrist
entsprechend zu verlängern.
H. bs Die Konzessions⸗Urkunde vom 24. Mai 1886 wird dahin abge 8
ändert, daß die Artikel IV, VII, XI Abs. 3 und XVI die nach stehende Fassung erhalten: Artikel IV. Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands, sämmtliche Beamten der Gesell 88 müssen Angehörige des Deut⸗ ün Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen
AErbeiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren
Wohnsitz haben. sih Artikel VII.
8 Für den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für ie
Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (Reichs Gesetzbl. S. 764) mit den Aenderungen vom 24. März 1897 (Reichs⸗ Gesetzbl. S. 166) und vom 23. Maik 1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 355) sowie die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen
vergl. § 55 der Bahnordnung) maßgebend. Die Spurweite der
Bahn soll 1 m betragen (vergl. Artikel XVII).
— Artikel XI Abs. 3.
Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbei Konzessionar einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens —
und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen
Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlaß des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren
Staatsbeamten ꝛc., maßgebend gewesen ist —, anderseits für die Ar⸗
beiter Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen nach den setzt und künftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Pen⸗
sionen und Unterstützungen bestehenden Grundsätzen einzurichten und 8
zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten. Artikel XVI.
Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung
und Erweiterung der Bahnanlagen sowie zur Vermehrung der Gleise auf den 8*8 fen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und
oweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrs⸗
*
nteresse oder im 5 der Betriebssicherheit oder im Interesse
der Landesvertheidigung für erforderlich erachtet. Soweit piese An⸗
orderungen lediglich im Interesse der Landesvertheidigung erfolgen, s d *.
ind die desfallsigen Kosten dem 4 onzessionar zu erstatten, wenn nicht m Wege der Gesetzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maßgebende Bestimmungen (vergl. Artikel I der Konzessions⸗Urkunde vom 24. Mai 1886) getroffen werden. Im übrigen fallen die be⸗ treffenden Kosten dem Konzessionar zur Last. 1 1
Diese Urkunde ist nach Maasgaie des Gesetzes vom 10. April 1872
(Gesetz⸗Samml. S. 357) zu vero Urkundlich unter Unserer beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 3. Juni 1901. (L. 8.) Wilhelm R.
Schönstedt. von Goßler. Posadowsky. von Tirpitz. Studt. von Podbielski. Freiherr von Hammerstein.
entlichen. steigenhändigen Unterschrift und
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und 18 Medizinal⸗Angelegenheiten.
Am Schullehrer⸗Seminar zu Königsberg N.⸗M. ist der , Schwarzburg zu Berlin als ordentlicher Seminarlehrer angestellt worden. 8
öö“ fͤr Landwirthschaft, Domänen “ und Forsten. 85 Die Oberförsterstelle Winsen a. Luhe im Regierungs⸗ Bezirk Lüneburg ist zum 1. Oktober 1901 anderweit zu besetzen.
Ministerium des Innern.
Dem Landrath von Loefen ist das Landrathsamt im Kreise Löwenberg b worden. .
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