1901 / 208 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Sep 1901 18:00:01 GMT) scan diff

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Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. J für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Espedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzeine Uummern kosten 25 ₰.

8 Jusertionspreis für den Raum einer Druckzeile 30 ₰. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; 1 ““ Inserate

nimmt an: die Königliche Expedition des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Schulze zu Göritzer Dammhaus im Kreise Weststernberg und Wilhelm Masche zu Zechin im Kreise Lebus, dem pensionierten Gerichtsdiener Weibler zu Nied, bisher zu Höchst a. Main, dem pensionierten Eisenbahn⸗Portier Jakob ürten zu Gelsenkirchen, den pensionierten Bahnwärtern iedrich Krüßmann zu Vörde im Kreise Ruhrort, Clemens Richter zu Courl im Kreise Dortmund, und Joseph Stirn zu Bochum, dem pensionierten städtischen Bureaudiener Ludwig Fourberg zu M.⸗Gladbach, den Maschinisten August Franke zu Koblenz und Josef Hartel zu Oberwesel im Kreise St. Goar, den Vorarbeitern Johann Berchem zu Stürzelberg im Kreise Neuß und Georg Damschen zu Orsoy im Kreise Mörs, den pensionierten un

Inhalt des amtlichen Theils:

8n Ordensverleihungen ꝛc. Deutsches Reich.

Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc.

Bekanntmachung, betreffend Erweiterung des Fernsprech⸗

lmverkehrs.

Bekanntmachung, betreffend die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Nordsee⸗Inseln Föhr, Amrum, Sylt und Röm während des Monats September.

8 Landespolizeiliche Anordnung für den Regierungsbezirk Düssel⸗

dorf, betreffend den Handel mit Geflügel im Umherziehen.

Bekanntmachung, betreffend die Ausgabe von Schuldverschrei⸗

bungen auf den Inhaber durch die Bayerische Landwirth⸗ bahn⸗Bremsern Hermann Stratesteffen zu Hamm i. W. schaftsbank in München. Richard Faßbender zu Dortmund, dem Hofmeister Christian fis ess 8 bEö im Kreise Neuhaldensleben, dem Schiffer Königre Preußen. 8 Peter Giesen zu Homberg im Kreise Mörs, dem Wald⸗ Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und wärter Heinrich Daul zu Ivenrode im Kreise sonstige Personalveränderungen. haldensleben, dem herrschaftlichen Gärtner August ¹Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteignungs⸗ zu Boossen im Kreise Lebus, dem Maurer Christian rechts an die Kleinbahn⸗Aktiengesell Höchst —Königstein zu Schortens im Kreise Jever, den Gutsarbeitern ͤ11141X“ Vahl zu Ahrendsee im Kreise Grimmen und

FSFn aäansen zu Bredstedt im Kreise Husum, dem landwirthschaft⸗

lichen Arbeiter Andreas Durack zu Altenhausen im Kreise

Neuhaldensleben und dem Auslaufer Friedrich Pistor zu

Frankfurt a. M. das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie

dem Kassen⸗Assistenten Heinrich Paul zu Höxter, dem Tapezierergesellen Heinrich Neisel zu Gelnhausen und dem

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ministerial⸗Direktor im Ministerium des Innern, Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungsrath Peters und dem

1 Rentner, Weingutsbesitzer August Frowein zu Elberfeld

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dem Rittmeister a. D. Hoge zu Pusta Dombrowken im Kreise Strasburg W.⸗Pr., bisher von der Reserve des Ulanen⸗ Regiments von Schmidt (1. Pommerschen) Nr. 4, dem Marine⸗Intendantur⸗ und Baurath Franz Wüͤerst zu Wil⸗ helmshaven, den Wasser⸗Bauinspektoren, Bauräthen Morant zu Koblenz und Luyken zu Düsseldorf, dem Maschinen⸗ Inspektor Grimm zu Koblenz, dem Wasser⸗Bau⸗ inspektor Roeßler ebendaselbst, dem städtischen Hafen⸗

[bau⸗Direktor Hirsch zu Duisburg, dem Rechtsanwalt und Notar, Justizrath Bernhard Hertz zu Münster i. W., dem Direktor der Frankfurter Aktiengesellschaft

für Rhein⸗ und Mainschiffahrt Eduard Meyer zu Frant⸗ furt a. M. und dem General⸗Sekretär Dr. Beumer zu

Düsseldorf den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,

dem Rheinstrombau⸗Direktor, Regierungs⸗ und Baurath,

Geheimen Baurath Müller zu Koblenz den Königlichen

Kronen⸗Orden zweiter Klasse, dem Ober⸗Bürgermeister Maxx zu Düsseldorf und dem

Beigeordneten Karl Thewalt zu Cöln 8 Königlichen

Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Regierungs⸗Baumeister Niemann zu Wilhelms⸗ haven, dem Rheder und Bergwerkebesitzer Gerhard Küchen zu Mülheim a. d., Ruhr, dem Regierungs⸗Bausekretär Franz acharzowsky zu Koblenz, dem Garnison⸗Bauassistenten Max Renner zu Wilhelmshaven und dem Rentner Carl Aldenbrück zu Mülheim a. Rhein den Königlichen Kronen⸗

(Orden vierter Klasse,

V dem emeritierten Lehrer Wilhelm Abel zu Diez im Unterlahnkreise den Adler der Inhaber des König us⸗ Ordens von Hohenzollern, dden Wasser⸗Bauwarten Wilhelm Faber zu Neuwied, Franz Fendel zu Rees, Carl Schröder zu Düsseldorf und dem Strommeister Peter Sax zu Koblenz das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens, .

dem Tischler Heinrich Steidl zu Rotthalmünster, bisher Unteroffizier im 6. Ostasiatischen Infanterie⸗Regiment, das Militär⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse,

den Eisenbahn⸗Weichenstellern erster Klasse a. D. Wilhelm

Jungheim zu Ehrenfeld, bisher zu Bochum, und Heinrich Markmann zu Wanne im Landkreise Gelsenkirchen, dem pensionierten Eisenbahn⸗Lokomotivführer Louis Quaas zu Oberhausen im Kreise Mülheim a. d. Ruhr, dem pensionierten Bekanntmachung. Fernbahn basehpseler an ert I. —— ee Erweiterung des Fernsprechverkehrs. Duisburg⸗Hochfe m pensionierten S anns⸗Wachtmeister ern - in 39Gq2 Pee an. dem Vu Halber Julius Schönlein zu Pase⸗ n12he 1 9n9⸗ vürtehr, 1 (Zeach

alk, dem Bauschreiber Gustav Labuhn zu Wilhelmshapen, dem zfinet worden. Die Gebühr für ein gewöhnliches Werkmeister Nobert Reißmann zu Erfurt, den Werkführern bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt:

Johannes Schäfer zu Spangen im Kreise Melsungen b üt; 5 1e.Tegce Jeset Rich,ven vrcdesgeatngüen Z) i Lertar he s.ngea.nhe —.

ermann Lanius, beide zu b . bang im Kreise St. Goar, dem Maurerpolier Dietrich⸗ Berlin, den 81. August 1901.

nbe, 9 2 5 1 5. an Ober⸗Postdirektion. Gotthi üdiger au reise Krossen S . DO., den Lenmtleigrers Christian Wilhelm

Müllergesellen Hermann Pfauder zu Hamm i. W. die Rettungs⸗Medaille am Bande zu verleihnhnaenan.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. die Erlaubniß zur An⸗ legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu er⸗ theilen, und zwar: des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich sächsischen Albrechts⸗Ordens: dem Hauptmann Kotze, à la suite des 4. Thüringischen Infanterie⸗Regiments Nr. 72 und Mitglied der Gewehr⸗ Prüfungs⸗Kommission; 8 des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: dem Administrator des Remonte⸗Depots Wehrse Hoepner; des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Groß⸗ herzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Obersten Kersting, Abtheilungs⸗Chef bei der Artillerie⸗Prüfungs⸗Kommission; des Ritterkreuzes zweiter Abtheilung des Groß⸗ herzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Zahlmeister Piltz beim 5. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 94 (Großherzog von Sachsen); E“ des Ritterkreuzes des Kaiserlich japanischen Verdienst⸗Ordens der aufgehenden Sonne: dem Hauptmann Radkau, Mitglied der Artillerie⸗ Prüfungs⸗Kommission. I

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben im Namen des Reichs den bisherigen Konsul in St. Louis Frommann zum Konsul in Tiflis zu ernennen geruht.

und ist er⸗ präch

eidelberger und

Bekanntmachung.

Die Postverbindungen nach den Badeorten auf den Nordsee⸗Inseln Föhr, Amrum, Sylt und Röm gestalten sich während des Monats September, wie folgt: 1“ 11“ 8

3 1

2.a. Nach Föhr (Wyk): 2 3 Ueber Dagebüll, 88 1 für Postsendungen jeder Art: täglich zweimal mittels der Dampfer „Nordfriesland“ und „von Thielen“. Am 9., 25. und 27. September fällt die zweite Fahrt nach Föhr aus. Briefsendungen, welche mit dem 7 Uhr 36 Min. früh von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 59 Minuten Abends) zur Beförderung gelangen, treffen, aus⸗ genommen am 9. und 25. September, noch an demfelben Tage auf Föhr ein.

B. Nach Amrum (Wittdün, Nebel):

Ueber Wyk (Föhr), für Postsendungen jeder Art: täglich zweimal mittels der Dampfer „Nordfriesland“ und „von Thielen“. Die Schiffe fahren in der Regel 15 Minuten nach ihrem Eintreffen aus Dagebüll von Wyk nach Amrum weiter, wo sie nach etwa 1 Stunde eintreffen. Am 9., 15., 16., 17., 18., 25., 27., 28., 29. und 30. September fällt die zweite Fahrt nach Amrum aus.

Briefsendungen, die mit dem 7 Uhr 36 Min. früh von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 59 Minuten Abends) zur Beförderung gelangen, treffen, ausgenommen den 9., 15., 16., 17., 18., 25. September, noch an demselben Tage auf Amrum ein.

C. Nach Sylt (Groß⸗Morsum, Keitum, List, Wenningstedt, Westerland): * a. Ueber Hoyverschleuse täglich zweimal mittels der Dampfschiffe „Nordsee“, „Frisia“ und „Westerland“ für Postsendungen jeder Art, dagegen am 9. Sep⸗ tember nur einmal.

Briefsendungen, welche mit dem 7 Uhr 36 Minuten früh von Hamburg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 59 Minuten Abends) Beförderung erhalten, treffen, aus⸗ genommen den 9. September, noch an demselben Tage auf Sylt ein.

b. Ueber Curhaven, für Postsendungen jeder Art: täglich einmal bis einschl. 16., dann am 18. und 20. September mittels der Dampfer „Cobra“ und „Prinzessin Heinrich“, sowie am 23. 24., 25./26. und 27.,28. mittels des Dampfers „Silvana.“

Briefsendungen, die mit dem 9 Uhr 6 Minuten früh von Ham⸗ burg (Hannoverscher Bahnhof) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Uhr 59 Minuten Abends) Beförderung erhalten, treffen bis einschließlich den 20. September stets noch an demselben Tage auf Sylt ein.

D. Nach Röm (Kongsmark, Lakolk):

Ueber Scherrebek, endungen jeder Art: bis 15. September täglich zweimal, vom 16. bis 30. September täglich einmal mittels der Dampfer der Rhedereiverwaltung des Nordseebades Lakolk. Am 10. September fällt die zweite Fahrt nach Röm aus. Briefsendungen, die mit dem 7 Uhr 36 Minuten früh von Ham burg (Klosterthor) abgehenden Zuge (ab Berlin, Lehrter Bahnhof, 11 Ubr 59 Minuten Abends) Beförderung erhalten, treffen, aus⸗ tenommen den 10., 12.—14., 21.—29. September, noch an demselben ge auf Röm ein. 8 Kiel, den 28. August 1901. 1““ Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. Lauenstein.

Landespolizeiliche Anordnung, betreffend den Handel im Umherziehen mit Geflügel.

Die Geflügelcholera herrscht noch immer in verschiedenen Theilen des Regierungsbezirks, und ordne ich daher unter Bezug nahme auf meine landespolizeiliche Anordnung vom 13. Juni 1901 (Amtsblatt Seite 273) gemäß § 56 b. Absatz 3 der Reichs⸗Gewerbeordnung und auf Grund der §§ 18, 20 und 28 des Reichs⸗Viehseuchengesetzes vom 23. Juni 1880/1. Mai 1894 hiermit landeepolizeilich Folgendes an:

1) Das Verbot des Handels im Umherziehen mit Ge flügel im Regierungsbezirk Düsseldorf wird vom 16. August bis 15. September d. J. einschließlich verlängert.

2) Diese Anordnung tritt mit dem 16. d. M. in Kraft

Düsseldyrf, den 12. August 1901. Der eeen. von Hol euffer.