1902 / 62 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 13 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

Zallen auch da, wo der bebandelnde

5 1u Deutscher Reichstag.

163. Sitzung vom 12. März 1902. 1 Uhr.

Am GKische des Bundesraths: Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner. Das Haus erachtet zunächst eine Reihe von Petitionen gemäß dem Vorschlage der Petitionskommission als nicht ge⸗ eignet zur Erörterung im Plenum, überweist in erster Be⸗ rathung die allgemeine Rechnung über den Reichs⸗ haushalt für 1898 der Rechnungskommission und setzt dann die dritte Berathung des Reichshaushalts⸗Etats für 1902 fort mit dem Etat des Reichsamts des Innern, und zwar bei den dauernden Ausgaben für das Reichs⸗ Versicherungsamt.

Abg. Stadthagen (Soz.) geht auf die von ihm schon wieder⸗ holt behandelte Frage der Vertrauensärzte, insbesondere den Prozeß Blasius⸗Sprengel ein. Inzwischen sei Professor Sprengel, der in erster Instanz verurtheilt worden sei, in zweiter Instanz freigesprochen worden, weil ihm der Schutz des § 193 des Strafgesetzbuchs (Wahr⸗ nehmung berechtigter Interessen) in vollem Umfang zugebilligt worden sei. In der zweiten Lesung habe ihm, dem Redner, der Staats⸗ sekretär einen Vorwurf daraus gemacht, daß er den Präsidenten des Reichs⸗Versicherungsamts angegriffen habe. Diese Angriffe richteten sich gegen das ganze Kollegium. Daß es gesetzwidrig sei, daß die orsitzenden der Berufsgenossenschaften gewissermaßen Ge⸗ schenke in Form von hohen Gehältern und anderen Zuwendungen er⸗ halten, habe seinerzeit sogar Freiherr von Stumm anerkannt. Die dem Präsidenten des Reichs⸗Versicherungsamts gemachten Vorwürfe müßten daher in vollem Maße aufrecht erhalten werden. Dem § 44 des Fe müsse endlich sein Recht werden; hoffentlich werde der Staatssekretär auch ohne besondere Resolution einschreiten und sich Bericht darüber erstatten lassen, wer es denn im Reichs⸗Versicherungsamt ge⸗ wesen sei, der die Genehmigung dazu gegeben habe, daß für jeden Zeitverlust den ehrenamtlichen Leitern der Berufsgenossenschaften in Gestalt von Entschädigungen Gehälter von 12 000, 16 000 ℳ, freie Wohnung u. s. w. gewährt werden. Die Hauptkosten der Berufsgenossenschaften müsse doch der Arbeiter zahlen, da ihm gesetzlich ein Drittel des vollen Schadenersatzes entzogen sei. Die Berufsgenossenschaften hätten sich allmählich zu einer Art Behörde ausgewachsen; es müsse verhindert werden, daß sie einen Staat im Staate bildeten und die Gesetze ganz und gar verachteten. Die Arbeiter seien der Meinung, daß diese hohen Gehälter nur deshalb gezahlt würden, weil man die Empfänger für solche halte, die, durch diese hohen Gehälter verlockt, alles versuchen würden, die Rechte der Arbeiter zu kürzen. (Widerspruch.) Wenn der Abg. Roesicke das bestreite, so zeige er, daß er darüber anders denke, aber nicht, daß die Ansicht der Arbeiter unrichtig sei. Herr Roesicke und selbst Freiherr von Stumm hätten sich seiner Zeit gegen diese Machenschaften aus⸗ gesprochen; man sollte sich mit ihm, dem Redner, verbünden, diesem Unfug ein Ende zu machen. Man befinde sich eben in einer Klassen⸗ gesetzgebung, und auch die Behörden seien den Uebergriffen der Unter⸗ nehmerschaft gegenüber ohnmächtig.

8— Dr. Oertel (d. kons.): Herr Stadthagen hat in zweiter Lesung ehauptet, daß Professor Sprengel in Braunschweig das System der Vertrauensärzte für unmoralisch erklärt habe. Herr erfessor Sprengel hat bereits am 27. Dezember vorigen Jahres erklärt, daß dies nicht seine Meinung sei, daß er es auch nicht einmal in der Er⸗ regtheit des Augenblicks behauptet habe. Herr Stadthagen sagte ferner, er würde sich freuen, wenn irgend etwas von dem, was er gegen den Sanitätsrath Blasius gesagt hatte, als übertrieben nach⸗

ewiesen würde. Ich will ihm diese Freude gern machen. Nachdem Herr Hilbck damals Herrn Blasius preisgeben zu wollen erklärt hat, muß ich diesen Fall doch noch etwas unter die Lupe nehmen. Ich habe keinerlei persönliches oder Parteiinteresse an diesem Herrn, ich weiß nicht, welcher Partei er angehört, und ob er jemals konservativer Durchfallskandidat gewesen ist; ich habe ihn erst vor wenigen Tagen kennen gelernt und einmal gesprochen. Herr Stadthagen hat mit Bezug auf Herrn Sanitätsrath Blasius die Vertrauensärzte Hand⸗ langer, Hausknechte und Lakaien des Unternehmerthums genannt und das Verhalten des Herrn Blasius als verdammenswert bezeichnet, weil er die Kranken in ihrer Rente gekränkt und an den armen Ver⸗ unglückten einen Raub begangen habe. Der zu Grunde liegende Fall war so: Ein Ziegeleiarbeiter verlor den vierten Finger der rechten Hand. Der Direktor des braunschweigischen Krankenhau es, rofessor = —2,ö— das Gutachten des behandelnden Assistenzarztes: Der vierte Finger der rechten d ist abgequetscht, es ist keine Druck⸗ empfindlichkeit des Stumpfes mehr vorhanden, die Streckfähigkeit des kleinen Fingers ist gut, die Beugefähigkeit ist beschränkt, die übrigen Finger beugen und strecken gut, die Kraft des Armes ist unverletzt, Hand⸗ und Armgelenke frei, nur die Handschlußkraft mäßig Verteht ob · gleich der kleine Finger noch bemerkbaren Druckausübt. Professor Sprengel chlug auf Grund dieses Gutachtens 40 % Rente vorläufig auf drei Monate vor. Fünf Tage später schlug auf Grund dieses Gutachtens der Vertrauensarzt der Ziegelei⸗ fögenossenschaft Dr. Blasius eine Rente von 20 bis 25 % vor, und zwar auf längere Zeit. Der Arbeiter beruhigte sich und bekam länger als drei Monate eine Rente von 25 %. Den Grundsatz, daß ärztliche Gutachten nur vegasae. erstatter werden sollene kann niemand bestreiter, aber dieser Grundsatz wird toto die durchbrochen un muß durchbrochen werden, namentlich bei Revisionsgutachten. In den fünf Tagen konnte sich nichts Wesentliches geändert haben, machte seinen Rentenfestsetzungsvorschlag auf Grund Professors Sprengel. Es hbandle sich um eine jede Komplikation. Ich lasse es dahin⸗ se Unters durch Dr. Blasius

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Dr. schemat ren , ist mn. üblichen Schema wäre die Rente in diesem festzusezen gewesen. Dr. Blasius hat in 51 Fällen ne vorgeschlagen als der behandelnde Arzt, in mehreren eine Rente für unnöthig hatte. Rentendrückerei kann man ein Dr. * Dr. Blasius t kein kein Hausknecht und kein Lakai des Unter⸗ 1 hat aus einer kleinen unbedeutenden

herabdrücken. Davon kann gar keine Rede sein. Auch ich hoffe, daß das Reichs⸗Versicherungsamt bei erneuter Prüfung zu der Ansicht kommen wird, daß diese Gehälter nicht so normiert werden dürfen, wie die Berufsgenossenschaften es vorschlagen, namentlich wenn den Herren aus ihren ehrenamtlichen Funktionen gar kein Zeitverlust er⸗ wächst. Auf dem nächsten Berufsgenossenschaftstage wird sich zeigen, daß der ehrenamtliche Charakter reiner gewahrt werden muß.

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich möchte zunächst ein Versprechen einlösen, das ich bei der zweiten Lesung des Etats gegeben habe. Einer der Herren Abgeordneten der Linken hat Auskunft von mir darüber verlangt, was auf meinen entsprechenden Erlaß seitens der Berufsgenossenschaften zum Schutz der Arbeiter im Baugewerbe geschehen sei. Ich konnte damals leider diese Auskunft nicht geben, weil mir der betreffende Bericht des Reichs⸗Versicherungsamts noch nicht vorlag. Ich hole deshalb heute diese Auskunft hiermit nach.

Nach dem Bericht des Reichs⸗Versicherungsamts sind bei 10 der vom Reichs⸗Versicherungsamt ressortierenden Baugewerks⸗Berufs⸗ genossenschaften 31 Beamte thätig gewesen, davon 10 für die Be⸗ zirke im ganzen Aufsichtsbezirke, die übrigen für Sektionsbezirke. In dem Bericht des Reichs⸗Versicherungsamts heißt es aber am Schluß noch:

Für die Bezirke der Sektion I, VI und VII der Rheinisch⸗ Westfälischen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft ist die Anstellung je eines Aufsichtsbeamten auch beschlossen. Für den Bezirk der Sektion IV der Nordöstlichen Baugewerks⸗Berufsgenossenschaft und den der Sektion VIII der Rheinisch⸗Westfälischen Baugewerks⸗ Berufsgenossenschaft sind wegen der Anstellung der technischen Auf⸗ sichtsbeamten zur Zeit noch Verhandlungen im Gange.

Ich hoffe, meine Herren, daß bei den zahlreichen Bauunfällen, die leider noch immer zu verzeichnen sind, die Berufsgenossenschaften ernstlich auf dem Wege fortschreiten werden, ein wirklich ausreichendes Aufsichtspersonal anzustellen.

Nun komme ich zu der Frage, die der Herr Abg. Stadthagen heute berührt hat. Ich gehe zunächst auf das Gesetz ein; ich muß die maßgebenden Bestimmungen in ihrem Zusammenhange wieder⸗ holen. Meine Herren, nach § 44 des Gesetzes, betreffend die Ab⸗ änderung der Unfallversicherungsgesetze, verwalten die Mitglieder der Vorstände der Berufsgenossenschaften ihr Amt als unentgelt⸗ liches Ehrenamt, sofern nicht durch das Statut eine Entschädigung für den durch Wahrnehmung der Genossenschaftsgeschäfte ihnen erwachsenden Zeit⸗ verlust bestimmt ist; die Höhe der Entschädigung unterliegt der Genehmigung des Reichs⸗Versicherungsamts. Das Genossenschafts⸗ statut bedarf zu seiner Gültigkeit der Genehmigung des Reichs⸗ Versicherungsamts, und wie Sie eben gehört haben, unterliegt die Festsetzung der Höhe der Entschädigung ebenfalls dieser Behörde. Hierzu hat der Herr Vorredner ausgeführt, zunächst allerdings nur hypothetisch, glaube ich, daß zu diesen Beschlüssen Vertreter der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer hinzugezogen werden müßten. Das ist ein Irrthum, denn § 16 des Gesetzes lautet:

Die Entscheidungen des Reichs⸗Versicherungsamts erfolgen in der Besetzung von fünf Mitgliedern einschließlich der Vorsitzenden, unter denen sich je ein Vertreter der Arbeitgeber und der Ver⸗ sicherten befinden muß, und unter Zuziehung von zwei richterlichen Beamten, wenn es sich handelt ꝛc.

Nun, meine Herren, wenn Sie § 16 nachlesen, werden Sie finden, daß sowohl die Genehmigung des Statuts 39), wie die Festsetzung der Entschädigung für die Vorsitzenden der Berufsgenossenschaften 44) nicht unter den Gesetzesparagraphen sich finden, zu deren Ausführung die Zuziehung von Arbeitgebern und Versicherten noth⸗ wendig ist.

Es kommt demnächst für die Zuziehung der Arbeitgeber und Versicherten noch § 18 in Betracht, der aber für die vorliegende Frage nicht wesentlich ist.

Meine Herren, es fragt sich nun, in welchem Verfahren hatte das Reichs⸗Versicherungsamt, da Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht zuzuziehen waren, die Entschädigungen der Vorsitzenden der Berufs⸗ genossenschaften festzusetzen. Hier findet § 10 der Verordnung vom 19. Oktober 1900 Anwendung. Derselbe lautet:

Die Geschäfte des Reichs⸗Versicherungsamts sind, soweit sie nicht durch den Präsidenten oder unter Mitzeichnung des Präsidenten, eines Direktors oder des Leiters einer Unterabtheilung von dem mit der Bearbeitung betrauten Mitgliede bearbeitet werden, in Sitzungen zu erledigen. In den Angelegenheiten der Verwaltung werden Gesammtsitzungen, Abtheilungssitzungen und Sitzungen der Unterabtheilungen abgehalten.

Meine Herren, es giebt also Angelegenheiten, die einerseits vom Präsidenten erledigt werden können im gewöhnlichen Geschäftsgange, also im Wege der Dekretur, und ferner Angelegenheiten, die in Sitzungen zu erledigen sind mit oder ohne Zuziehung von Arbeit⸗ gebern und Arbeitnehmern oder in Unterabtheilungen. Meine Herren, die Frage, in welcher Form hier jene Entschädigungen festgesetzt sind, war bisher nicht Gegenstand der Erörterung im Reichstage, und ich muß selbstverständlich annehmen, daß eine rechtsprechende Behörde die gesetzlichen Formen in ihrem Geschäftsgange beachtet hat. Gesammtsitzungen konnten für die vorliegende Angelegenheit nach § 13 der Verordnung nicht in Frage kommen, vielmehr konnte die

Berufsgenossenschaften ihre Geschäfte ehrenamtlich verwalteten, FeE

jede Entschädigung. Wenn Sie aber die Entwickelung der Berufs⸗ genossenschaften verfolgt haben, werden Sie Folgendes gesehen haben: Zuerst, wie die Geschäfte einfacher waren, wie der Kreis der Geschäfte ein verhältnißmäßig kleiner war, waren sozusagen die Spitzen der In⸗ dustrie, die hervorragendsten Männer derselben Leiter der Berufs⸗ genossenschaften. Mit dem Wachsen der Geschäfte war es einem Theile dieser Herren nicht länger möglich, an der Spitze ihrer Berufsgenossen⸗ schaften zu bleiben, es traten zum theil, wenn ich recht informiert bin, ihre Direktoren, ihre höheren Beamten ein. Aber auch diese Personen sind so außerordentlich beschäftigt, daß es für das Reichs⸗Versicherungs⸗ amt immer schwieriger wird, geeignete Personen aus der In⸗ dustrie selbst für die Leitung der Berufsgenossenschaften zu gewinnen. Die Geschäfte sind zum theil geradezu überwältigend ge⸗ worden. Meine Herren, machen Sie sich doch nur klar, welche Ge⸗ schäfte den Berufsgenossenschaften allein erwachsen sind durch die Neu⸗ organisationen der letzten Unfallversicherungsgesetze, durch die Ver⸗ änderung der Grenzen der Berufsgenossenschaften, durch die große Zahl von Personen, die dadurch neu versicherungspflichtig geworden und zum theil den bestehenden Berufsgenossenschaften angegliedert worden sind. Ich glaube, das Versicherungsamt wird sich deshalb in vielen Fällen geradezu in einer Nothlage befinden; um Kräfte für die Leitung der Berufsgenossenschaften zu erhalten oder zu gewinnen, wird es Entschädigungen festsetzen müssen, die den Zeitverlust dieser Personen ausgleichen. Selbstverständ⸗ lich muß darin aber auch die äußerste Grenze dessen liegen, was zu bewilligen ist. Wie schwer es ist, für die Berufsgenossenschaften ehren⸗ amtliche Leiter zu finden, das mögen Sie daraus ersehen, daß eine Reihe von Berufsgenossenschaften schon dazu übergegangen ist, Ge⸗ schäftsführer anzustellen. Meine Herren, das ist schon ein Nothbehelf, es ist nicht der ideale Zustand, es ist nicht die ehrenamtliche Ver⸗ waltung, wie man sie sich bei Begründung der Berufsgenossenschaften dachte. Ich glaube deshalb, zu scharf darf man in der Beurtheilung dieser Verhältnisse nicht sein. Sachlich kann, wie gesagt, eine Ent⸗ schädigung festgesetzt werden für den Zeitverlust. Ob das im vor⸗ liegenden Falle und das nehme ich unter allen Umständen an in einem gesetzlich zulässigen Verfahren geschehen ist, das werde ich mir noch ausdrücklich bestätigen lassen. Soweit meine telephonischen, Nachrichten reichen, ist die Sache auch formell vollständig in Ordnung.

Schließlich, meine Herren, ist zu diesem Titel gestern noch eine dritte Angelegenheit von dem Herrn Abg. Dr Hitze berührt worden. Herr Dr. Hitze sprach über die Verwaltung der Heilanstalten innerhalb der schlesischen Versicherungsanstalt. Ich habe den Artikel, der wohl auch dem Herrn Abg. Dr. Hitze Anlaß gegeben hat zu seinen Erklärungen, ebenfalls gelesen und alsbald Veranlassung genommen, durch das Reichs⸗Versicherungsamt die Verhältnisse festzustellen. Nach dem Bericht der schlesischen Ver⸗ sicherungsanstalt muß man meines Erachtens mit Recht bei derartigen Anstalten unterscheiden: erstens die wirthschaftliche Verwaltung der Anstalt, zweitens die allgemeine Pflege der Kranken und drittens ihre religiöse Versorgung. Soweit diese 3 Richtungen der Verwaltung einer Anstalt in Frage kommen, würde das Reichs Versicherungsamt, sobald sich Mängel zeigen, wohl berechtigt sein, einzuschreiten und eine Aenderung der Uebelstände herbeizuführen. Ich glaube, die schlesische Versicherungsanstalt hat indeß ausreichend nach⸗ gewiesen, daß für die religiöse Versorgung auch der katholischen An⸗ gehörigen in entsprechender Weise gesorgt ist. So weit aber geht das Aufsichtsrecht des Reichs⸗Versicherungsamts nicht, daß eine Versicherungsanstalt angehalten werden könnte, Pfleger einer ganz bestimmten Kategorie zu beschäftigen; die Pflege muß nur an sich den ärztlichen Anforderungen entsprechend sein. Ob es aber in einem religiös gemischten Landestheile der Billigkeit entspricht, den konfessionellen Verhältnissen auch in dieser Beziehung in paritätischer Weise Rechnung zu tragen, muß man dem eigenen Empfinden der Verwaltungsorgane der betreffenden Versicherungs⸗ anstalten überlassen.

Abg. Hofmann⸗Dillenburg (nl.): Die Stellung der Senats⸗ räsidenten im Reichs⸗ rungzamt ist trotz der vorjährigen Re olution des Hauses dem anhe nach nicht erhöht worden, und zwar, wie wir gehört haben, weil die vrentsch⸗ taatsregierung einer

olchen Erhöhung wid hat. as Reich muß aber d b ece Falle der preußis rchie vorgehen. 8.ar en 221— der entsprechenden richter Beamten Preu und der Beamten bei den Provinzialbehörden bei einer sos⸗ höhung herabgedrück erscheinen, so muß eben auch hier die ana fF Erhöhung eintreten. Abg. Hilbck (nl.): Ich babe der Au fasung Ausdruck gegeben, daß die Vertrauensärzte bei der ersten Feststellung der Renten den Patienten persönlich gesehen haben; die Person des Sanitätsrat B ist mir dabei gan gleichgültig. Das Hinein konfessio⸗ neller Rücksichten in Düans ation der stalten halte ich für sebe bedenklich; in Westfalen ist der Versuch des Knappschaftsvereins, ande eine Lungenheilanstalt zu errichten, an dem Verl des Freiherrn von Wendt Aüeen. daß diese An von kathol Oberen geleitet werden sollte. Wir sind gern die klagen der Katholiken zu aber dazu rt auch, daß sie 3AüöIöeeeJhHüerr. se Freude adthagen: mirt a eine bereitet, aber nur durch 8 seinet uchs., Herrn Blasius zu rechtfertigen. Alles. Sin vfeis festgestellt. Bon dem Bl t sa nich Fall gewesen, der lag ja viel schlimmer. Herr -29 ööI— zu entgegen in der behandelnden Herr Oertel bätte doch aus der Antwort sie auf dem Stand⸗ ohne Untersuchung

raths

I8 Resolutton der Abgg. Büsing 180, r. Heim (Zenkr.) und Dr. Müller⸗

eer e Süce.n

1 In der ten war die öb,e

privaten Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901, ent⸗ sprechend der Absicht der gesetzgeberischen Faktoren, dahin zur An⸗ wendung zu bringen, daß durch denselben die Zillmer'sche Methode obligatorisch für zulässig erklärt worden ist.“

Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. Graf von Posadowsky⸗Wehner:

Meine Herren! Ich muß Sie dringend bitten, diese Resolution abzulehnen, die, wenn sie angenommen würde, eine Einmischung in die richterliche Thätigkeit des Aufsichtsamts für Privatversicherung bedeuten würde. Darüber, in welchem Umfang die Zillmer'sche Methode angewendet werden darf, entscheidet nach § 73 des Gesetzes das Aufsichtsamt für Privatversicherung auf Grund mündlicher Berathung in der Besetzung von drei Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, unter Zuziehung von zwei Mitgliedern des Ver⸗ sicherungsbeiraths. Gegen diese einen richterlichen Charakter tragende Entscheidung ist nach § 74 der Rekurs zulässig, und über diesen entscheidet wiederum das Aufsichtsamt für Privatversicherung in der Besetzung von drei Mitgliedern, einschließlich des Vorsitzenden, unter Zuziehung von zwei Mitgliedern des Versicherungsbeiraths, sowie eines richterlichen Beamten und eines Mitgliedes des höchsten Verwaltungsgerichtshofes in einem deutschen Bundesstaat. Es wird also über die Frage, in welchem Umfange das Zillmer'sche Verfahren angewendet werden darf, bei der Konzessionierung von Gesellschaften durch zwei verschiedene Instanzen entschieden, die einen richterlichen Charakter tragen, und deren Entscheidungen dementsprechend Rechts⸗ sprüche sind. Ich halte es aber nicht für zulässig, daß eine politische Versammlung durch eine Resolution einen Einfluß auf die Ent⸗ scheidung richterlicher Instanzen zu üben sucht.

Die Resolution wird abgelehnt.

Damit ist die Berathung des Etats des Reichsamts des

Innern beendet.

Es folgt der Etat für die Verwaltung des Reichsheeres.

Unter den einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats sind in zweiter Lesung 167 552 zu baulichen Aenderungen und zur Ausstattungsergänzung des Bekleidungsamts des Garde⸗Korps, voller Bedarf, gestrichen worden.

Abg. Dr. Stockmann (Rp.) beantragt nunmehr, 154 000

zum Erweiterungsbau beim Bekleidungsamt des Garde⸗Korps in Berlin, voller Bedarf, zu bewilligen.

Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Freiherr

Thielmann:

Meine Herren! Die Angelegenheit, betreffend das Bekleidungsamt für das Ostasiatische Expeditionskorps, hat Sie bereits in der Kommission und in der zweiten Lesung beschäftigt. Die verbündeten Regierungen hatten bei der zweiten Lesung noch nicht Stellung zu dem Antrage des Herrn Abg. Dr. Stockmann genommen, welcher zur dritten Lesung unter Nr. 536 der Drucksachen Ihnen hier vorliegt. Ich erkläre namens der verbündeten Regierungen, daß sie damit ein⸗ verstanden sind, daß, dem Antrage Dr. Stockmann entsprechend, der Erweiterungsbau beim Bekleidungsamt des Garde⸗Korps in Berlin, voller Bedarf mit 154 000 ℳ, beim Etat für die Verwaltung des Reichsheeres eingestellt werde.

Ich wollte dies bereits jetzt erklären, damit, wenn der Titel an die Reihe kommt, das hohe Haus bereits informiert ist.

Abg. Gröber (Zentr.): In der zweiten Lesung sind wir bei Be⸗ sprechung des Falles Krosigk von der Voraussetzung ausgegangen, daß die Erhebungen, welche der Gerichtsherr erster Instanz persönlich vor⸗ genommen hat, in die Zeit fielen, nachdem eine formelle Untersuchung egen die Unteroffiziere Marten und Hickel eingeleitet worden war. 88 habe mich durch eine Unterredung mit dem früheren Gerichtsherrn eneralleutnant von Alten überzeugt, daß diese Voraussetzung eine irrige gewesen ist. Ich halte mich für verpflichtet, dies hier zu er⸗ klären. Jene Erhebungen haben stattgefunden, als ein Verdacht gegen bestimmte Personen noch garnicht vorlag. Erst längere 88 darauf hat sich der Verdacht allmählich konzentriert. Für den Ge⸗ richtsherrn war die Nothwendigkeit einer persönlichen Erhebung dadurch daß der Verdacht nicht fern lag, es hätte jemand die alten tronen benutzt, der länger beim Regiment war. Es handelte sich nun darum, festzustellen, ob ein Beenh sscher alten Patronen vor⸗ war, und daß sie jemand sc⸗ schaffen konnte. Zu diesem hatte I ichtsherr die Regimentskammer zeigen lassen,

und aus demselben Grunde hatte er bei einer Reihe von Unteroffizieren ihre —— durchsuchen lassen. Bei 1* Gelegenheit ist es zu einer Besprechung mit der Mutter des Marten gekommen, und

da hat er die Mittheilung erhalten, die er zunächst nicht für erheblich Iten hat, die sich aber später als wichtig erwies. Stand somit daß jene Erhebungen zu einer Zeit vorgenommen wurden, wo

ein bestimmter Beschuldigter noch garnicht vorhanden war, so wird in der juristischen Beurt des Falles selbst .1 geändert. Die Militär⸗Strafgerichtsordnung schreibt vor, daß, der Gerichtsherr durch ecine Anzeige oder auf anderem

Büce zen n Verdacht einer strafbaren Hand ung Kenntniß erhält, er .17 zur Feftstellung

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Abg. Stadthagen behauptet, daß der schon erwähnte Soldat, welcher die Ehina⸗Medaile ablehnte, wegen Nichtbefolgung des Ministerialerlasses, wonach jede Bethätigung sozialdemokratischer Ge⸗ sinnung bei Strafe verboten ,d1 1 worden sei, obwohl er gar nicht den Militärgesetzen unterstanden und sich gar nicht im Dienste befunden habe. Die Medaille werde also den Leuten aufgedrungen; wer sie nicht annehme, werde bestraft. Solche Handlungsweise könne die Hochachtung vor derartigen Aus⸗ zeichnungen gewiß nicht erhöhen. Es sei doch ein himmelschreiendes Unrecht, wenn ein Reservist wegen Bekundung der Wahrheit als un⸗ gehorsam gegen eine kriegsministerielle Ordre in Strafe verfalle. Der Kriegs⸗Minister habe dazu kein Recht. (Lärmende Unterbrechung auf der 9 8 Aus dem Erlasse .(Erneute Unterbrechungen; Vize⸗ Präsident Graf zu Stolberg⸗Wernigerode bittet, die Zwischen⸗ rufe zu unterlassen.) Redner dankt dem Präsidenten für diese Unter⸗ stützung. Der Kriegs⸗Minister könne doch kein Recht haben, zur Be⸗ kundung der Unwahrheit aufzufordern. So lange die Sozialdemo⸗ kraten den Haupt⸗ und Grundbestandtheil des Heeres darstellten, dürften Erlasse nicht ergehen, welche dahin führten, daß Leute bestraft werden

könnten nur deswegen, weil sie die Wahrheit sagten, und die Wahr⸗ 1

heit stehe höher als die Erlasse des Kriegs⸗Ministers; er müsse der Wahrheit die Ehre geben.

Direktor im Kriegs⸗Ministerium, Generalmajor von Tippels⸗ kirch: Es ist in dem Falle Be Beleg worden, der Fall ist noch nicht abgeschlossen. Daß der Mann z. Z. seines Vergehens unter der militärischen Disziplin stand, darüber ist kein Zweifel.

Bei den Ausgaben für die militär⸗technischen Institute behauptete der 1

Abg. Zubeil, daß ein Oberleutnant Holtermann Gegenstände, welche sich in der Pulverfabrik befanden, gefüllte Spiritusflaschen, Besen u. dergl., durch den Arbeiter Heisner nach Berlin zu seinem Schwager habe fahren lassen. Der Arbeiter habe am 20. März 1901 den Oberleutnant denunziert und eine große Zahl von Zeugen angegeben. Am 2. April sei ihm von der Direktion der Pulverfabrik erklärt worden, alles von ihm Angegebene sei erlogen. Der Arbeiter habe an Rheumatismus gelitten; am 3. April habe er sich krank gemeldet und wenige Tage spaͤter seine Kündigung erhalten. Er habe diese nicht angenommen, weil sie den Vorschriften der Arbeitsordnung nicht ent⸗ spreche. Er sei auf Aufforderung bereit gewesen, sofort ins Kranken⸗ haus zu gehen, habe aber noch einige Tage warten wollen, um seine Familienangelegenheiten zu ordnen. Er habe keinen Bescheid erhalten, aber wenige Tage später habe ihm der Vorstand der Krankenkasse ge⸗ schrieben, daß ihm alle Ansprüche ganz abgesprochen würden. Gegen diesen unbedingt zu Unrecht erfolgten Beschluß schwebe das Verfahren noch in der Berufungsinstanz; er hoffe, in seine gesetzmäßigen Rechte wieder eingesetzt zu werden. Am 30. Juni 1901 habe er beim Kriegs⸗ Ministerium angefragt, ob Strafantrag gegen ihn gestellt sei; er nehme an, daß die Direltion einen Racheakt gegen ihn verübt habe. Am 2. August habe er nochmals deswegen angefragt. Fegeischen sei der Oberleutnant nach Hanau versetzt worden. Nachdem so schwere Beschuldigungen er⸗ hoben worden, haͤtte doch das Kriegs⸗Ministerium alle Veranlassung gehabt, gegen den Arbeiter wegen schwerer Verleumdung Anklage zu erheben. In der Geschützgießerei in Spandau sei neuerdings eine Revision angekündigt worden. Am Sonntag habe man es schon ge⸗ wußt, daß sie am Dienstag stattfinden sollte, und in fliegender Hast sei alles spiegelblank gemacht, die fehlenden Spinden für die Arbeiter beschafft und sogar eine Wasserleitung angelegt worden. Revisionen vornehmen wolle, dann dürfe do davon erfahren. W

Direktor im Kriegs⸗Ministerium, Generalmajor von Einem: Der Fall des Arbeiters Heisner ist mir gegenwärtig als zu weit zurück⸗ liegend nicht genau mehr in Erinnerung. Ich erinnere mich nur, daß ähnliche Dinge allerdings vorgekommen sein sollen. Es ist damals seitens des Kriegs⸗Ministeriums die Feldzeugmeisterei angewiesen worden, der Sache näher zu treten. Soweit Wich mich erinnere, hat die Feldzeugmeisterei gesagt, es sei eingehend darauf eingegangen worden, die Anschuldigungen des Arbeiters hätten sich aber als zu weit gehend ergeben. Infolge dessen war man der Ansicht, man solle gegen den Arbeiter irgend ein Verfahren nicht einleiten. Aber ich weiß aus dem Kopfe nicht mehr so genau Bescheid, ich will die Sache noch einmal untersuchen, um eine präzisere Antwort zu geben. Das hohe Haus kann versichert sein, daß, wenn in dieser Fstse Fehler

Wenn man niemand vorher etwas

9 t sind, man sie reparieren kann, und das soll geschehen.

Abg. Pauli⸗Potsdam (b. k. F.) hebt den Ausführungen des Abg. Zubeil in der zweiten Lesung gegenüber hervor, daß er selbst den Empfang von drei Arbeitern der Spandauer Militärwerkstätten beim

.Mimister vermittelt habe, und widerspricht dann im Einzelnen den damaligen Ausführungen des Abg. Zubeil. Arbeiter der Militär⸗ werkstätten hätten ihm Fügreben wenn Herr Zubeil sich rühme, das Kolonnensystem abgceht zu haben, so bedauerten sie, daß er das ge⸗ than habe; denn die Ansichten darüber seien andere geworden, und die Arbeiter würden sehr gern zu dem alten Spstem zurückkehren. vefhcn 8 gestiegenen de* echemee müsse man „daß Herr Zubeil die Zustände fa argeste habe. Hie Arbegter wollten von Herrn Zubeil garnichts 2 denn sie sagten, die Herren Zubeil und ossen bewilligten ja überhaupt keinen Groschen für den Militäretat. Der Abg. 82 I habe sich auch auf Versamm von Arbeitern berufen. Die Arbeiter hätten ihm (Redner) aber mitgetheilt, daß in der betreffenden Versammlung kein einziger Arbeiter der Militärwerkstätten, sondern nur Arbeiter aus prtalberriezen gewesen seien, deren Beschlüsse man dann aber als Beschlüsse der Arbeiter der Militärwerkstätten hinstelle. Auch die Aufseher in den SE hbätten die An des Abg. Zubeil als Unwa er In die Versamm n der Sozialdemokraten könnte kein er wagen. käme

A. B ni Die 2 * ordnung trage Spandauer 2 sen Rechnung; von den Sozialdemokraten nicht gut werde, sei seibstverstladlich

Löhne könnten 71 812 8 jene würden bem 1

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kann mich kalt lassen. Für Sie können die Trauben auch einmal sauer sein. Sie sind ja auch nur in der Stichwahl gewählt worden. Lassen Sie das meine Sache sein; wenn ich einmal kandidieren will, dann ist der Wahlkreis mein.

Abg. Zubeil: Ich kann mit einem Mann nicht streiten, der außerhalb des Hauses die Noth der Arbeiter, die Arbeitslosigkeit in der bekannten Weise bespricht.

Präsident Graf von Ballestrem: Herr Abg. Zubeil, Sie meinen 8. nicht ein Mitglied des Hauses?

Abg. Zubeil: Nein.

Im Extraordinarium kommt nunmehr der schon erwähnte Antrag Stockmann zur Verhandlung: 154 000 zum Er⸗ weiterungsbau beim Bekleidungsamt des Garde⸗Korps in Berlin einzustellen. Die Forderung war ursprünglich für die Be⸗ satzungs⸗Brigade in Ost⸗Asien bestimmt worden, die Kommission hat den Antragsteller beauftragt, die Ausgabe zu dem mit⸗ getheilten Zweck zu beantragen. Der Antrag wird angenommen. Der Rest des Militär⸗Etats wird ohne Debatte erledigt.

Bei dem Etat des Reichs⸗Marineamts macht der

Abg. Dr. Südekum (Soz.) auf eine Verfügung aufmerksam, worin von den Schiffsbau⸗Ingenieuren das Reserve Offisier⸗Patent verlangt werde. Ein Schiffsbauführer habe sogar seine Staatsstellung aufgeben müssen, weil er das Examen nicht habe ablegen können.

Direktor im Reichs⸗Marineamt, Kontre⸗Admiral Diederichsen Diese Verfügung besteht schon seit längerer Zeit. Es ist selbstver ständlich, daß Ingenieure, die zur See gehen, seetüchtig sein müssen.

Abg. Dr. Südekum: Ich vermisse eine Aufklärung darüber, ob Ingenieure, welche wegen körperlicher Gebrechen nicht haben Offizier werden können, entlassen worden sind.

Direktor im Reichs⸗Marineamt, Kontre⸗Admiral Diederichsen: Meines Wissens ist deswegen kein Ingenieur entlassen worden.

Abg. Singer: Der Regierungsvertreter hat immer noch nicht darauf eine Antwort gegeben, ob von denjenigen Ingenieuren, die in die Marine eintreten, der Nachweis verlangt wird, daß sie Reserve⸗ leutnants sind.

Direktor im Reichs⸗Marineamt, Kontre⸗Admiral Diederichsen: Die Ingenieure treten mit den Kadetten zugleich ein, werden mit ihnen Offiziere und dann Baumeister.

Bei den Ausgaben für den Werftbetrieb behauptet der

Abg. Dr. Südekum, daß in diesem Betrieb schwarze Listen über die Arbeiter geführt würden, in welchen sich merkwürdige Prädikate wie „niederträchtig“, „faul“ ꝛc. befänden. Diese Kennzeichnung habe sich auf alte Arbeiter bezogen, die 25, 28 Jahre in der Werft beschäftigt gewesen seien. Solche schwarzen Listen seien zwar ein gutes Agitationsmittel für die Sozialdemokratie, aber sie entsprächen sehr wenig dem Ehrentitel, den die Kaiserlichen Werften für sich in Anspruch nähmen, daß sie Musteranstalten seien. Geheimer Admiralitätsrath im Reichs⸗Marineamt Harms: Die älteren Arbeiter konnten nicht beschäftigt und es mußte gekündigt werden, was rechtzeitig geschah. Es ist eine Liste aufgestellt worden von denjenigen Arbeitern, welche zunächst entlassen werden mußten. Der Obermeister hat eine Anzahl gestrichen; es befanden sich zuletzt auf der Liste nur die Leute, welche ein bis drei Jahre thätig waren. Die Entlassung war aber überhaupt nachher nicht mehr nothwendig. Wäre sie eingetreten, so hätte sich erst die obere Instanz mit der Liste beschäftigen müssen, sodaß jede nur denkbare Garantie geboten war, daß keine Ungerechtigkeiten vorkamen.

Abg. Dr. Südekum: Die Listen haben die Kontrolinstanzen durchlaufen und diese haben die Bemerkungen zu den Namen ge schrieben, u. a. „Aufwiegler“. geschrieben werden auf jede gemeine Denunziation hin, oder wegen Üebelwollens der Meister. Gerade die alten Arbeiter beklagen sich darüber, daß sie in diesen Proskriptionslisten so gebrandmarkt worden sind. Der eine von ihnen ist ein guter Patriot.

Der Marine⸗Etat wird angenommen.

Gegen 6 Uhr wird die weitere Berathung des Reichs haushalts⸗Etats auf Donnerstag 1 Uhr vertagt.

Höhe der Schneedecke in Zentimetern— m Montag, den 10. März 1902, um 7 Uhr Morgens.

Mitgetheilt 1 vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut

(Stationen nach Flußgebieten geordnet.

Oestliche Küstenflüsse.

Memel (Dange) 3, Tilsit (Memel) 2, Gumbinnen 1, Inster⸗ burg (Pregel) 1, Heilsberg (Pregel) 0, Königsberg i. Pr. (Pregel) 0. Weichsel.

zerwonken (Bobr, Narew) 4, Marggrahowa (Bobr. Narew) 6, Klau (Pissa) 2, Neidenburg (Wkra) 0. Osterode (Drewenz) 0, Altstadt (Drewenz) 2, Konitz (Brahe) 1. Bromberg (Brabe) 1

Graudenz —, Berent (Ferse) 1, Marienburg (Nogat) 0. Hoppendo (Mottlau) 1.

Kleine Flüsse zwischen Weichsel und Oder. 88 1☛ i. P. (Leba) 2, Köslin (Mühlenbach) 1, Schivelbein

Oder. 87 5 1, . 4. 1. In 1, chwerdt (Glatzer Necisse) 4, Brand (G. isse) cinerz För⸗ Neisse) 10, Glatz (Glatzer Neisse) ür örbersdorf (Fee enge 8 —— .. I 87 Öe) 10. Rosenberg (Stober) 2, au 1. . stadt (Lan Schwarmitz vens 7 2*

.A n (Bober) 19, g 1v 1 ¹ (Bober) 30. Warmbrunn (B.

ober) 4. Bunzlau (Boher) 3, Görlitz

(Lausitzer Neisse) 7, Fen süen 5, Ostrewo (Warthe) 0. Pesen

(Warthe) 0. Trem ) 1. Samter (Warthe) 1. otich

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an —, G 1 Demmin 0.

Kleine Fläffe zwischen Oder und Elbe. Greifowald —, Putbus 3. Güstrow (Warnow) 3, e el e,en denZ,üee timec) 4, —, „AIöIbh, en 0. Melderf 0.

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Eine solche Bezeichnung kann hin-