1902 / 64 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Mar 1902 18:00:01 GMT) scan diff

darauf ankommt, die Vortheile zu genießen, die das Gesetz (SHeiterkeit.) Das ist mindestens ebenso komisch wie alle die kleinen Scherze, die Sie vorbringen. (Bravo!)

Bevor der Präsident dem nächsten Redner, dem Abg. Dr. Sattler, das Wort ertheilt, bittet er für diesen um Nachsicht, daß derselbe, durch eine schwere Verletzung gezwungen,

sitzend spreche. 8 1

. d sr Sattler (nl.) dankt dem Präsidenten und dem Hause

für diese Erlaubniß und wendet sich dann gegen die neulichen Aus⸗

führungen des Abg. von Komierowski, der seine, des Redners, Ab⸗ wesenheit benutzt habe, um ihn in der Polenfrage anzugreifen. Diese

Ausfälle müsse er energisch zurückweisen. Er könne nur wiederholen, er sich in seiner früheren Hochschätzung polnischer Formen geirrt 8 2 Diesen Irrthum habe er schon hinsichtlich des Hofraths Smolka früher eingestanden. Ihn . derartige Ausfälle ganz ungeheuer kalt; sie bewiesen nur, daß seine Angriffe gegen die Polen gesessen hätten. Seine Ausführungen über die galizischen bezw. ruthenischen Schul⸗ verhältnisse halte er aufrecht. edner wird durch wiederholte Rufe zur Sache unterbrochen. Der Präsident erinnert ihn schließlich daran, daß er ihm zwar eine gewisse Latitüde gelassen habe, weil er neulich nicht anwesend gewesen sei, ihn aber darauf aufmerksam machen müsse, daß man sich in der dritten Lesung und beim Post⸗ Etat befinde.

1 Abg. Dr. von Dziembowski⸗Pomian bleibt dabei, daß die

Nicchtbestellung polnischer Postsendungen auf Chikane beruhe.

Staatssekretär des Reichs⸗Postamts Kraetke: Ich muß dem Herrn Vorredner erwidern, daß diese Beschuldigung, die auch von anderer Seite ausgesprochen worden ist, nicht zutrifft. Es wird kein Unterschied gemacht, ob eine deutsche Firma oder eine polnische Firma aufgedruckt ist. Das giebt keinen Grund ab, Briefe verschieden zu behandeln. Alle Fälle, die der Herr Vorredner ange⸗ führt hat, sollte er einfach denn ich kann nicht beurtheilen, wie sie liegen der Ober⸗Postdirektion mittheilen, damit sie untersucht werden. Fällt der Bescheid nicht nach seinem Wunsche aus, kann er sich an die Zentralinstanz wenden.

Wenn der Herr Vorredner wieder auf den Fall Poninski kommt, so kann ich doch nicht wissen, ob es nicht mehrere Poninskis an dem Orte giebt. (Ach! bei den Polen und Sozialdemokraten.) Das kann keiner beurtheilen! (Lebhafte Zurufe.) Nein, das können Sie

auch nicht beurtheilen, wenn Sie die örtlichen Verhältnisse nicht

kennen. Wenn der Herr Vorredner ferner sagt, eine Sendung, die für ihn angekommen sei, wäre der Adresse wegen an die Ueber⸗ setzungsstelle gegangen, so ist eben die Adresse jedenfalls derart ge⸗ wesen, daß die Bestellungs⸗Postanstalt Zweifel darüber haben mußte. (Wiederholte Zurufe.) Abg. Dr. von Komierowski (Pole) erwidert dem Abg. Dr. Sattler gegenüber kurz, daß dieser ihn nicht widerlegt habe. Ueber gesellschaftliche Formen lehne er jede Belehrung von diesem ab.

Mit wenigen weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Sattler chließt die Diskussion. 1

Die ne. Aichbichler wird gegen die Stimmen des

8 Zentrums abgelehnt. . 1

8 Der Rest des Etats der Reichs⸗Postverwaltung wird ohne

Debatte erledigt. “] 1“

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 47. Sitzung vom 14. März 1902, 11 Uhr.

Auf der 4ö228 stehen zunächst Wahlprüfungen.

Die Wahl Osiander (nl.) im 7. Wahlbezirk

des Regierungsbezirks Marienwerder und die Wahl des Abg.

Mischke (nl.) im 6. Wahlbezirk des Regierungsbezirks Wies⸗ baden werden für gültig erklärt.

8 Bezüglich der Wahl des Abg. von Alten —2 im 6. schleswig⸗holsteinischen Wahlbezirk wird der Antrag der Wahl- pruͤfungskommission angenommen, die Wahl zu beanstanden

und die Regierung um Beweiserhebungen bezüglich verschiedener

Protestpunkie zu ersuchen.

Es folgt dann der Bericht der Geschäftsordnungs⸗ kommission über den Antrag des Ersten Staatsanwalts zu Vernehmung des Abg. von

Liegnitz, betreffend die

Nickisch⸗Rosenegk als Zeugen in dem Strafpro

den en Direktor der Liegnitzer 2*— wegen Betruges. Die Kommission beantragt, die Genehmigu

zur Vung des Zeugen in Liegniß gemäß § 49 der

4—ö2 1 mit der Naßgaübe. daß die

Vernehmung vor 15. April 1902 erfolgt. Das Haus beschließt nach diesem Antrage.

Darauf wird die Berathung des Etats des Ministeriums

der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗An⸗

gelegenheiten bei dem Kapitel „Elementarunter⸗

ric en LeaK .. d 0) nfglert über die Kom er konf. 2.

und be Aegelens

Verbandlungen habe in

al. Direktor Dr. babe Orte in 2 1

große, aber auch nicht in zu kleine Städte gelegt werden. 18* Lehrer der pectnin Anstalten, sogar der Dirigent sind häufig überbürdet. Ein Dirigent soll 23 Stunden wöchentlich zu geben haben. Es müßten an den Präparandien mehr Lehrer an⸗ estellt werden. Die Gehälter der Dirigenten und Lehrer an diesen Anstalten stehen in einem merkwürdigen Mißverhältniß zu den Ge⸗ hältern von Lehrern gleichen Ranges an anderen Anstalten. Kein Wunder, daß zu diesen Lehrerstellen sich wenig Lehrer melden. Für die Lehrer an den Seminarien ist in den letzten Jahren ausreichend gesorgt worden. Wir dürfen hoffen, daß die Ausbildung der Lehrer in Zukunft so sein wird, daß sie dem ganzen Volk zum Segen gereicht und daß dieses auf sie stolz sein kann. Abg. Faltin (Zentr.): Meine Wähler würden es nicht verstehen, wenn 6 nicht den neulichen Erklärungen des Kultus⸗Ministers über die Ert .. des Religionsunterrichts in deutscher Sprache ent.⸗ gegenträte. Der Kultus⸗Minister berief sich zu Unrecht auf Artikel 26 der Verfassung. Maßgebend ist Artikel 112, wonach es bis zum Erlaß des im Artikel 26 vorgesehenen Gesetzes hinsichtlich des Schul⸗ und Unterrichtswesens bei den jetzt geltenden oeseblichen Bestimmungen zu bewenden hat. Wenn der Staat allein über den Religionsunterricht zu bestimmen hätte, so kämen wir zu spartanischen Zuständen. Der Kultus⸗Minister sagte, nirgends sei im Gesetz festgesetzt, daß Eltern die Sprache bestimmen könnten, in der ihre Kinder in der Religion unterrichtet werden sollen. Das ist allerdings richtig. Aber es hat immer als selbstverständlich gegolten, daß die Kinder in der Religion in ihrer Muttersprache unterrichtet werden. Es ist die Behauptung falsch, daß die katholische Kirche auf die Muttersprache keinen Werth lege. In der Propaganda in Rom werden die Zöglinge in gewissen Grenzen in ihrer Muttersprache unterrichtet. Man darf sich durch die Antworten der Kinder in den preußischen Schulen mit polnischen Kindern 859 verblüffen lassen. Die Antworten der Kinder sind auswendig gelernt. Es ist nur ein scheinbarer Erfolg, wenn die Kinder das Vaterunser, das „Gegrüßt seist Du, Maria“ und den Glauben auf⸗ sagen können. Das ist lediglich Memorierstoff und beweist nicht, daß die Kinder Verständniß für Religionsfragen haben. Ebenso könnte man den Religionsunterricht in hebräischer Sprache ertheilen. Das ist kein Religionsunterricht, sondern Dressur. „Religiöse Er⸗ ziehung ist auf diesem Wege nicht zu erzielen. Im übrigen Unter⸗ richt steht es nicht besser. Die polnischen Schüler können einige deutsche Redensarten; in der eigentlichen Bildung bleiben sie zurück. Der Kommandeur eines polnischen Regiments stellte einmal die Frage: Wer war Fürst Bismarck? ie Antworten darauf waren geradezu Die Frucht dieser Ausbildung ist, daß die Leute zu den sozialdemokratischen Radikalen übergehen. So rächt sich die Ver⸗ nachlässigung der Religion und der Religiosität. Ohne diese keine Vaterlandsliebe, keine Vaterlandsliebe ohne Heimathliebe. Patriotismus kann den Kindern mit dem Stock nicht eingebläut werden. Will der Kultus⸗Minister der polnischen Agitation das Wasser abgraben, so muß er den Religionsunterricht in der Muttersprache gestatten.

Minister der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗An

gelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Der Herr Abg. Faltin bringt Dinge zur Sprache, die wiederholt Gegenstand der eingehendsten Erörterung gewesen sind, der Königlichen Staatsregierung auch wiederholt Veranlassung gegeben haben, ihren Standpunkt hier eingehend darzulegen. Wie ich glaube, sind die Erklärungen, die ich namens der Königlichen Staatsregierung hierbei abgegeben habe, durchaus wohlbegründet. Wenn ich unter diesen Umständen mich noch bestimmt gefunden habe, hier das Wort zu ergreifen, so geschieht es zunächst, um den Vorwurf der Ver⸗ fassungsverletzung, der von dem Herrn Abgeordneten erhoben worden ist, auf seinen wahren Werth zurückzuführen. Sodann möchte ich Ihnen eine eingehende Darlegung des geschichtlichen Ganges der Unterrichtsverhältnisse in Oberschlesien geben, aus der Sie die Ueber⸗ zeugung entnehmen werden, daß die Königliche Staatsregierung in ihrem bisherigen Vorgehen von dem Pfade des Rechts und der Billigkeit nicht abgewichen ist und auf der andern Seite garnicht anders kann als in der bereits eingeschlagenen Bahn fortzufahren. Ich brauche in dieser Beziehung nur auf die namens der König⸗ lichen Staatsregierung am 13. Januar d. J. abgegebene Erklärung zu verweisen.

Was nun den Vormwurf der Verfassungsverletzung betrifft, so werden Sie schon bei der Erörterung der sogenannten Wreschener Vorgänge gehört haben, daß namentlich die Herren aus der polnischen Fraktion die Behauptung aufgestellt haben, die Regierung verletze den Art. 24 der Verfassung. Ich habe nachgewiesen, daß ein derartiger Vorwurf unbegründet ist, daß vor allen Dingen die parlamentarischen Vorgänge aus dem Jahre 1849 durchaus für die Auffassung der Re⸗ gierung über die Bedeutung der Vorschrift des Artikels 24 sprechen und daß der Königlichen Staatsregierung eine seit 50 Jahren unter der positiven Mitwirkung der kirchlichen Organe und eines Theiles der kirchlichen Oberen geübte Praxis zur Seite steht. 8

Nun, meine Herren, heute kommt die Deduktion des Herrn Abg. Faltin dahin, auf Art. 24 der Verfassung dürfe man sich nicht be⸗ rufen, da er nach Art. 112 der Verfassung noch nicht in Kraft steht, während von den Herren aus der polnischen Fraktion, namentlich von den Herren Abgg. von Jazdzeweli, Stychel und Mizerski, wiederholt hervorgehoben worden ist, der Artikel sei verletzt. Auf der einen wird behauptet, der Artikel der Verfassung sei verletzt, auf der Seite wird darauf hingewiesen, daß der Artikel überhaupt

in Kraft steht. Wenn ein Artikel der Verfassung nicht in kann er auch nicht verletzt werden. Ich wollte nur zeigen, chiedenartig die Rechtsauffassung auch in diesem hohen Hause mich nochmals auf die bisherige Praris und für den der Verfassung auf die parlamentarischen Vorgänge, welche ent⸗ das Vorgehen der Regierung rechtfertigen. der Herr Abg. Faltin ferner hewor⸗ welches die Regierung in Oberschlesten

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nicht anerkennen kann, und die auch durch die Darlegungen, die ich Ihnen nunmehr zu geben im Begriffe bin, mit aller Bestimmtheit

widerlegt werden.

Von gewisser Seite werden die oberschlesischen Schulverhältnisse neuerdings so behandelt, als wenn die Verhältnisse dort denen in der Provinz Posen ganz gleich lägen. Meine Herren, das trifft in keiner Weise zu. In Oberschlesien herrschte bei der Vereinigung mit Preußen, abgesehen von kleinen Grenzkreisen mit mährischer und böhmischer Sprache, unter der niederen Bevölkerung eine durch die Bestandtheile dieser Sprachen und des Deutschen verwässerte, von dem Hochpolnischen sehr entfernte polnische Verkehrssprache. (Abg. Szmula: Ganz unrichtig!) In der richtigen Erkenntniß, daß es nicht die Aufgabe Preußens sein könne, diese Mischsprache zu einer hochpolnischen zu ent⸗ wickeln, nahmen damals die Unterrichtsbehörden zur vollen Zufriedenheit der Bevölkerung das Deutsche als Grundlage des Unterrichts auf. Eine für das Jahr 1827 vorliegende Statistik ergiebt, daß damals im Re⸗ gierungsbezirk Oppeln nur in 70 von 800 Schulen, und zwar lediglich wegen Unfähigkeit der alten Lehrer, polnisch unterrichtet wurde,

im Jahre 18271! Schon im Jahre 1819 hatte die Oppelner Re⸗ gierung auf einer Konferenz in Breslau, welche über die beste Unter⸗ richtsmethode in den fremdsprachigen Bezirken berieth, das System der deutschen Unterrichtssprache im Sinne der heute geltenden Sprach vorschriften als das richtige empfohlen. Mit kleinen Schwankungen wurde dieser Standpunkt in Oberschlesien gewahrt bis zum Jahre 1848, und zwar, wie dies der aus den Jahren 1840 bis 1845 vorliegende Bericht eines geistlichen Kreis⸗Schulinspektors bezeugt, mit dem Er⸗ folge, daß die aus der Volksschule entlassenen Kinder sich mit der deutschen Sprache durchhelfen konnten. Das Polnische blieb dabei allerdings so wenig entwickelt, daß der damalige Fürstbischof von Breslau von der oberschlesischen Geistlichkeit sagte, sie könnte weder richtig polnisch sprechen noch schreiben.

Die für Oberschlesien verhängnißvolle Wendung, durch die das Polenthum großgezogen worden ist, fällt in das Jahr 1848, wo der allgemeine Enthusiasmus für die Polen und ihre Sprache den von Posen nach Oppeln berufenen Regierungs⸗ und Schulrath Bogedain veranlaßte, allgemein das Polnische als Unterrichtssprache mit dem Ziele einzuführen (Abg. Szmula: Sehr gut!), die ober⸗ schlesische Bevölkerung von dem Gebrauch des wasserpolnischen Dialektes zu einer Beherrschung des Hochpolnischen zu befähigen. Als Bogedain im Jahre 1858 aus seiner Stellung in Oppeln schied, war man sich in Regierungskreisen bereits klar, daß die Abkehr von dem früheren Unterrichtssystem ein politischer Fehler sei. Es begann daher bereits in den 60er Jahren eine allmähliche Rückkehr zu dem

beschlossenen, auf dem Grundsatz der deutschen Unterrichtssprache beruhenden Ordnung von 1872 ihren Abschluß fand. Ich bin über⸗ zeugt, daß diese Neuordnung auch in den Kreisen der damals mit der Schulaufsicht allgemein betrauten Geistlichkeit keinen Widerspruch und

erkannt worden wäre, wenn die Ausführung nicht in die sogenannte

in die oberschlesischen Schulen Widerstand leistete und dadurch, bewußt

alle jetzt als eine ernste Gefahr für Oberschlesien erkennen.

der nationalpolnischen Partei, das treue oberschlesische Volk für ihre politischen Ziele zu gewinnen, mit sich brächten, wies der Abg. Franz diese Besorgniß als eine nicht begründete zurück, und im Jahre 1886,

Abg. Graf Ballestrem noch sicher sein zu können, daß die Ober⸗ schlesier mit fremden polnischen Einflüssen allein würden. Es wird die Herren interessieren, noch den Wortlau

3. Februar 1881 kennen zu lernen. Er sagte:

aus pädagogischen Gründen hervorgehe, und fügte dann wörtlich

ebenso bestimmt. Es ist von großpolnischer Seite ber in lecter Zeit eine ganz energische Aktion eingeleitet worden, um das alte Erbgut der deutschen Nation, zu dem auch Oberschlesien gehört, in den Wirbel polnischer Bestrebungen hineinzuziehen, und bas zu ver⸗ hindern, ist nicht nur das Recht, sondern auch die ernfteste Pflicht der preußischen Staatsregierung“ So hat der damalige Herr Uaterrichts⸗Metmbfter 21 Jahren ausgesprocheu. Wie sehr zu Ungunsten haben sich iagmilchen bie Merbälkniffe geändert! Das Programm, welches der Gehaber bes „Katakif-, sich gestellt hatte, und mwelches der „Poalenatf Polefh“ m Mai 1880 in vollster Offenbeit barlegte „den Kulturkampf, die religibsen Gapfzahangen asanaten, 2

süch ver

dutrch eine polnische Presse allmählich 42 dhaem patatfchen Nhattanal-

und furchtlos entgegenattaten auf dem Gebtete der Peeste geth urch die Haltung des „Kateftfe, err ch

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früheren System, die mit der unter Zuziehung katholischer Geistlicher

Widerstand gefunden hätte, sondern als eine politisch nothwendige und gesunde Anknüpfung an die historische Entwickelung Oberschlesiens an⸗ 88 schoͤne Bildchen. Kulturkampfzeit gefallen wäre. Die gegensätzliche Stellung, die in dieser erkündete ferner der Ortspfarrer von der Kanzel herab der Kirchen⸗ Zeit sich zwischen der katholischen Geistlichkeit Oberschlesiens und der

Staatsregierung entwickelte, hat leider dazu geführt, daß ein Theil der

Geistlichkeit auch gegen die Einführung der deutschen Unterrichtssprache oder unbewußt, den polnischen Einflüssen den Boden ebnete, die wir

Meine Herren, als am 3. Februar 1881 der damalige Herr Minister von Puttkamer auf die Gefahr hinwies, welche die Versuche

als die Staatsregierung das Lehreranstellungégesetz für Westpreußen und Posen auch auf Oberschlesien ausdehnen wollte, glaubte der Herr

der damaligen Erklärung des Herrn Ministers von Puttkamer vom

Es sei zwar richtig, daß der Widerstand der katholischen Geist⸗ lichen in Oppeln gegen die deutsche Unterrichtssprache wesentlich

hinzu: „Aber daß der Regierungsbezirk Oppeln überhaupt in der letzten Zeit noch ganz freigeblieben ist von recht bedenklichen Er⸗ scheinungen in Bezug auf die Nationalitätsfrage, das bestreite ch

die Oberschlester ihrer Unterthanenkrene abmanbhig a wächen,

gefühl zu erziehen und in die gretzbalattche aihathen 218 GCthen kg a1n9.

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vorweg die Gettrlbchfeit, bzrten Tharkuthenag bas iass Faaft⸗ Ehhe an2t h e b beechlewn wgabhas,, 82, weshen 1e, Ahs Kregs ben ischen Geiftlichkeit aas Feha, aatbes bbses h ahwcsheh „112½ in palntsche hamthhen hentb, 2498 Lng he Whatheeng 2905

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zum Deutschen Reichs⸗

Albs, wie ich schon erwähnte, der Minister von Puttkamer den unheil⸗ vollen Einfluß dieses Blattes im Jahre 1881 hervorhob, versicherte der Abg. Franz: wenn der „Katolik“ die von dem Herrn Minister behaupteten Tendenzen verfolge, würde der Klerus dem Blatte dat Haus verschließen und dem Volk untersagen, es zu halten. (Abg. Krawinkel: Hört! hört!) An der destruktiven großpolnischen Tendenz dieses Blattes war inzwischen nicht zu zweifeln. Aber die Verführung des Volks war schon so weit vorgeschritten, daß ein aus den Kreisen der Geistlichen gegründetes Gegenblatt sein Erscheinen einstellen muß,

der „Katolik“ aber die politische Situation beherrscht, bis ihn die „Praça“, bekanntlich das fanatischste polnische revolutionäre Blatt die sich damm durch Begründung einer Filiale in Oberschlesien unter Leitung eines wegen revolutionärer Umtriebe von der Universität ent⸗

fernten Studenten anschickt, ablösen wird⸗

Meine Herren, wenn ich heute einmal im Zusammenhange auf diese Entwickelung hingewiesen habe, so geschieht es zu dem Zweck, um allen oberschlesischen Preußen die Erfahrung an das Herz zu legen, daß jede Nachgiebigkeit gegen die polnischen Ansprüche auf einen ab⸗ Nationalpolenthum

schüssigen enden muß.

Weg führt, der nothwendig im

Meine Herren, daß das jetzige Unterrichtssystem auch der reli⸗ giösen Bildung des Volks voll gerecht wird, habe ich erst kürzlich aus den Revisionsberichten fürstbischöflicher Kommissare aus dem

Jahre 1884 nachgewiesen. Es ist

mittheilen:

In der Kirche zu Ellguth bei Zülz, einer fast ausnahmslos polnischen Ortschaft, ließ der Weihbischof die Lehrer der zur Parochie

gehörigen drei polnischen Schulen die anwesenden Schüler in

deutscher Sprache über verschiedene Gebiete des schulplanmäßigen Katechismusunterrichts prüfen und griff alsdann selbst in die

8 Am Schlusse dieser den schulplanmäßigen Lehrstoff

ein. zum Gegenstand habenden Prüfung sprach der Bischof vor ver⸗

sammelter Kirchengemeinde und den anwesenden Geistlichen sich

über das gute Wissen der Schüler belobigend aus, erklärte nach

beendigter Visitation den Lehrern nochmals seine Freude über die eistungen ihrer Schüler und vertheilte an die tüchtigsten Schüler An dem der Kirchenvisitation folgenden Sonntage

ermeinde in polnischer und deutscher Sprache, daß die der

Kinder ein recht befriedigendes Ergebniß gebhabt, daß der Herr

Bischof sich über die Schulen sehr gefreut habe und daß sich die ieü-r hierdurch geehrt fühlen könne.

i der am 7. Mai vorigen Jahres stattgehabten Ki .

disitation in Alt⸗Zülz 8nb

einer ebenfalls fast ausnahmslos dem polnischen Srrachgebiet gehörigen Ortschaft 8 wurde nach dem Bericht des dortigen ersten Lehrers in der über die

Visitation aufgenommenen Verbandlung das Ergebniß der Religiens⸗ prüfung als ein im Ganzen befriedigendes bezeichnet.

In Polnisch Olbersdorf, wo selbst die beiden Ortslehrer und

der Bischof die Schüler in deutscher Sprache katechisierten, foll das Prüfungsergebniß nach Versicherung des Lehrers und Küsters

Simonides im Visitationsprotokoll als recht befriedigend dermerkt worden sein.

In der zu vier Fünfteln polnischen Gemeinde Schmitsch erdielt

nach dem Berichte des zur Parochie

Mäüblsdorf der bei der Vollziehung des Revistensprotekoüld aarwchende

Hauptlehrer Christen von dem Bischof den Auftrag, fefert ümmt⸗

lichen Lehrern seinen Dank für die erfelgreiche Grtdeilung des

Religtonzunterrichts zu übermitteln. Auch theitzde der dei der

Abfassung des Protokolls betdeiligt gewescne Exmeinde Rerdeder

von Mühlsdorf dem Bertehterstatter mit⸗ das ch der Bochet

wiederbolt sehr lobend über die Schulen aasgeiprochen dade

Meine Herven, das ist die andere Gecbe Nx Oʒbxung dr

erdältnisse in Obersehlesten. welche auf dunchaus Cwundrka mehten heruht, und ich empfehle Idnen. daraus des

dat das Unterrtchtstpitem, wehches dee Keetalbhe tabeawgicdaag dene

5 gewie mir vor wenigen Tagen noch ein christliche Gemeind gesg —Xx Bericht über die kirchliche Revision des Religionsunterrichts von 25 a,“

Schulen in dem polnischen Antheil des oberschlesischen Kreises Neu⸗ stadt aus dem Mai 1901 zugegangen, der vollen Beweis dafür giebt daß die Ergebnisse dieser Revisionen günstige gewesen sind. Ich möͤchte Ihnen aus diesem Bericht, der vom 2. März d. J. datiert, Folgendes

zeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzei

den 15. Mürz

Berlin, Sonnabend,

Norbdeutfchland anzuführen beabsichtigte, um zu beweisen, wie voll⸗ kommen polnische Oberschlesier die deutsche Sprache im späteren Leben beherrschen, Ihnen nicht noch vorführen. Ich kann aber nicht uner⸗ wähnt lassen, daß, wenn derartige Reden, wie die, welche eben von dem Herrn Abgeordneten gehalten worden ist, wie ich vermuthe, nicht bloß in Oberschlesien, sondern auch in den Blaͤttern der Provinzen Posen und Westpreußen die weiteste Verbreitung finden werden (Zuruf von den Polen: versteht sich!) damit ein durchaus schiefes Bils von den wirklichen Zuständen, aber auch von der Absicht und von dem ganzen System dieses Unterrichtswesens erzeugt wird. Und das be⸗ klage ich auf dat Lebhafteste, um so mehr, als ich der festen Ueber⸗ zeugung bin, daß bei aller guten Absicht, die der geehrte Herr Redner gehabt haben mag, diese Darstellung der Verhältnisse in Oberschlesien

selbst in der schlimmsten Weise zu stärken. (Bravo! rechts.)

Abg. Wellstein (Zentr.) 2 be die 2 2 katholischen Bevölkerung Fantfrts 838, 2* 18 2

. 8 len. Die Stadt⸗ verwaltung errichtet gegen Recht und Gesetz Simultanschulen. Tr⸗

Abg. Funck hat sie neulich zu vertheidigen gesucht. In Preußen is es verfassungsmäßiges Recht, daß die veexk. S X220) die Stmultanschule die Ausnahme ist. Artikel 24 der Verfaffung Pi, alterdia , nach Mancher Meinung als suspendiert. Ich will des. alb den Anspruch der fatholischen Gemeinde auf die Errichtung konfessioneller Schulen nicht auf diesen Artikel g-. Ich beziehe

mi vielmehr auf die Vorschriften der rankfurter

fafsung. 8-2

einmal zmusehest wie in den Frankfurter Si —1.

de in Oberschlesben detehgt dat danbans iht e pen nangelbaft ist, wie 9 der Perr Moeredwer Diwmnar n

Nun. welne Herten wolden Ste wig 0ch ühaden, a der venelten LMisplehe haraekhakoemenen die den dg aühhe dee

in wangeldaßtben *bennchanh den deetheen dier vetpetragen bat. Perasthae exCreek nc. hen. GCoe aleht vehere, dn den Ratnade .7. * a cht Ababen, düs 1e weanbde Spenche. 19 A. . un im Uateecht betgebenht werhen whath., hwehen eenes. vete bel besen tenbanpeh pbe Beatgabe. shene ddnn wadeee h, Pettetchh petteen va . vhese was ahe nh n eeuene, eeönene s, wembe etoes hat wah hpatz bis Watwahe hün de dne ved dhahs werhens e hesnnn nn.

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Schulen zu Recht bestehben. Nach Artikel 35 derselben sorgt jede Staats, für ihre Schule. D inwei Staats, Schule. Der Hinweis Simultanschulen in Frankfr 5 in Nassau s e ansche 12 Fr urt nicht maßgebend, denn in Naffau sind ler Staatsgesetz eingeführt worden. Bis 1373,7

ern

hat in Frankreich keine einzige Simultanschule eristiert. Ich bzabe

nichts dagegen, daß katholische Kinder freiwillig in eine Simultanschule ———

1— werden, aber hier soll ein Als der Kulturkampf begann, hat man begonnen. Der Abg. schule wurde mit Einwilligung der katholischen Bevölkerung err und zum Beweise dafür zog er die Frankfurter Versammlung an, die Gründung dieser Schulen sters enstimmig be⸗ schlossen habe. „Seitdem aber die Katholiken ebenfalls zwer Verrreter in derselben besaßen, zeigte es sich, daß die katholische Beolkerung Simultanschulen durchaus nicht wünschte. Daß die karhol ken Privar⸗ schulen in Fran gegründet haben, ist noch kein Bewets Safür vaß sie keine konfessionellen Schulen haben moslen. Die vom Abg. Funck zugestandene Erregung in der kathollschen Bevölkerung iit deshalt ewe srät eingetreten, weil auch die Konfessionalität erst sat mgerastet Furde. Der katholtsche Kirchenvorstand in Frankfurt .. M. ist nicht zu schroff sondern eber zu zaghaft vorgegangen. icht man die Haltung der „Frankfurter Zeitung“ mit der des ischen Vosksblattes“ so kemmt für das legterr ein gpußes Salds jnurnaliftischer Dhsertivitat heraus. Man berust sich auf Herrn don Miaquel, aber

aug dem Fr Milleu herausgekommen, merk⸗ dings hat er ein Jahr gebraucht.

Zwang ausgeübt werden.

ck sagte, die Simultan⸗

8 nu mmner n eürtea Mrdenbaad . Negren nen n. n

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eine Verfassungsverletzung vorzum nur kazu beitragen kann, die großpolnische Agitation in Oberschlesien

den Schulbesuch maßgebend ist, durch die P

ibas Ich habe bei der Unruhe, die in dem Augenblick herrschte, diese Aeußerung ihrem Wortlaut nach nicht genau kontrolteren kännen Nachdem ich aber dazu in vdie Lage gekommen bin, kann ich mit dem Ausdbruck des Bedauerns nicht zurückhalten, daß heute eine Kritik in einer Form geübt worden ist, welche zu derjenigen Anerkennung in lebhaftem Gegensatz steht, vie dieses hohe Haus aus allen Parteien den großen Verviensten des Staats⸗Ministers von

Miquel namentlich auf dem Gebt s 2 1 1 mentlich auf dem Gebiete unserer Steuergesetzgebung h zu theil werden lassen.

86 Was die Ausführungen des Herrn Abg. Roeren anbetrifft, so hat derselbe vor einigen Tagen sich bewogen gefühlt, der Regierung auch der Artikel 112 der Verfassung 8 „Bis zum Erlaß des im Artikel 24 vorgesehenen Gesetzes be⸗ wendet es hinsichtlich des Schul⸗ und Unterrichtswesens bei den letzt geltenden gesetzlichen Bestimmungen.“ Er hat zeduziert, daß die Kabinetsordre von 1825, wesche noch für die Handhabung des Unterrichtswefens und namentlich der Kontrole iber raris, die die Unterrichts⸗ verwaltung hinsichtlich der Zurũckhaltung hünaaqn d.zs⸗ Wreichen über das vierzehnte vLebensjahr uinaus übe, verletzt set Ich kunn

Diese Faqamer irv schreibt vor, daß konfessionelle V übrigens in diesem Punkt nur die Vorschriften des Allgemetnen daud⸗ 38 rechts wiedergiebt, ist ufsicht des Senats und des

2 * auf Nassau ist für die des Seachorgeg, als des Schulaussichtsbenmten

auch mit der Gründung der —— änder in WMreschen bestraft worden sind.

diese Ausführungen des Herrn Abg. Roeren nur als umbegründet be⸗ geichnen. In der Allerhöchsten Ordre vom 14. Mai 1825, die

die Entlassung eines Kindes von dem Befumne abᷣ bãngig gemacht.

Darin siegt als Voraussetzung für die Entlaffung auch dte Fettstellung

der sittlichen Reife des Kindes. Ich wieterbole nochmass, mas ich

um die Legende zu befet

fortwäbrend von gewisser Seite verdrettet wird, und ler

Auslande Verbrettung gefunden hat —. daff seiner Zeit 12 8

um eine Sene der Massennrügelet dar⸗

Ich heraure, daf auch vvn Abgecrtmeten peuticher Junge das xPenommen vorvben.

so doch selbstredend nicht.

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