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— Herrenhaus. 3. Sitzung vom 19. März 1902, 2 Uhr. 8
8 Der Erste Vize⸗Präsident Freiherr von Manteuffel er⸗ öffnet die Sitzung mit folgenden Worten: „In Vertretung des Herrn Präsidenten, Fürsten zu Wied, dessen Gesundheitszustand leider noch nicht so ist, daß er sich an den Be⸗ rathungen betheiligen kann, eröffne ich die Sitzung. Ich habe dem Hause mitzutheilen, daß das Präsidium nach der Konstituierung des Hauses von Seiner Majestät dem Kaiser und König und Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin empfangen worden ist. Außerdem habe ich den Dank Seiner Majestät des Kaisers zu übermitteln für die Glückwünsche, welche das Präsidium namens des Hauses dem Kaiser zu Allerhöchstdessen Geburtstage dargebracht hat.
Seit der letzten, am 9. Januar abgehaltenen Sitzung sind verstorben: am 19. Januar Herr von Beerfelde, am 26. Januar Graf von Klinckowstroem, am 1. Februar Fürst zu Fürstenberg⸗Herdringen Sund am 8. Februar Herzog von Croy⸗Dülmen. Das Haus ehrt das Andenken der Entschlafenen in der üblichen Weise.
Neu berufen sind Herr von Zitzewitz, Geheimer Kommerzienrath von Mendelssohn⸗Bartholdy, Graf Magnis und Ober⸗Bergrath a. D Wachler.
Der erste Vize⸗Präsident giebt darauf eine Uebersicht über die inzwischen eingegangenen Vorlagen und über die vom Präsidium hinsichtlich derselben getroffenen geschäftlichen Verfügungen. b
Auf der Tagesordnung stehen 13 Vorlagen, die sämmtlich in einmaliger Schlußberathung erledigt werden sollen, zu⸗ nächst der Staatsvertrag zwischen Preußen und Lübeck, betreffend die Hinterziehung und Ueber⸗ hebung von Verkehrsabgaben auf dem Elbe⸗Trave⸗ Kanal, vom 13. November 1901.
Der Berichterstatter Ober⸗Bürgermeister Jaehne empfiehlt die Genehmigung des Vertrages.
Fürst von Bismarck: Ich möchte die Wünsche des Kreises Lauenburg zur Sprache bringen; ich bin umsomehr dazu in der Lage, als ich persönlich ganz unbetheiligt an der Angele enheit bin. Nach dem vorliegenden Vertrag soll die Polizeigewalt auf dem Elbe Trave⸗Kanal in die Hände des Staates Lübeck übergehen. Diese Thatsache legt Lübeck die Ehrenpflicht auf, für die Entschädi⸗ gung der Anlieger dieses Kanals zu sorgen. Der Elbe⸗Trave⸗Kanal war für den Staat Lübeck eine Lebensfrage geworden, nachdem der Nord⸗Ostsee⸗Kanal gebaut war. Der Kreis Lauenburg hatte daran ein verschwindendes Frneresse und mußte dennoch ein sehr erhebliches Präzipuum leisten. Diese Leistungen berechtigen den Kreis zu der Er⸗ wartung, daß die Einwohner des Kreises nicht zu kurz kommen durch den Bau dieses Kanals. Es handelt sich bei den Kreiseingesessenen in der Hauptsache um kleine Leute Die Anwohner an solchen künstlichen Wasserstraßen haben in der Regel darunter zu leiden, daß sie zu viel oder zu wenig Wasser haben, je nach der Jahreszeit oder der Führung der künstlichen Wasserstraße. Manche magere Landstrichesind so vertrocknet, daß sie in Noth gerathen. Ich bin in der Lage, der Staatsregierung dafür die erforderlichen Unterlagen zu unterbreiten. Es könnte abgeholfen werden durch entsprechende Entwässerungsanlagen und durch billige Vorschüsse. Meine Bitte geht nun dahin, die Regierung möge ihren mächtigen Einfluß auf Lübeck geltend machen, damit es jenem Wunsche schleunigst entgegenkommt. Am besten wäre es, wenn eine direkte Entschädigung in baarem Gelde erfolgen könnte. Der preußische Staat hat selbst in ähnlichen Fällen es für seine moralische Pflicht ehalten, den Beschädigten zu elfen, auch wenn ihnen ein gesetzlicher
nspruch nicht zur Seite stand. Zu meiner Freude ist der frühere Landrath des Lauenburger Kreises, Graf Finckenstein, hier anwesend. Er wird meine Bitte durch seine sachverständigen Angaben unterstützen
können. Graf von Finckenstein bestätigt die Angaben des Vorredners
und bittet auch seinerseits die Staatsregierung, den Wünschen des⸗ selben zu entsprechen.
Ein Regierungskommissar als Vertreter des Ministers der öffentlichen Arbeiten richtet an den Fürsten Bismarck die Bitte, sein Material dem Minister zugänglich zu machen, der dann im Vereine
mit dem Minister für Landwirthschaft alles thun werde, um den ge⸗ außerten Wünschen nach Möglichkeit entgegenzukommen bezw. bei dem Staate Lübeck auf ein solches Entgegenkommen hinzuarbeiten.
Der Vertrag wird darauf genehmigt.
Ueber den Entwurf eines Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der evangelischen Pfarrer des Konsistorialbezirks Frankfurt a. M., und über die Vorlage, betreffend die Fürsorge für die Wittwen und Waisen der evangellischen Geistlichen des Kon⸗ sistorialbezirks Frankfurt a. M, berichtet General⸗ Superintendent und Ober⸗Hofprediger D. Dryander. Er beantragt die unveränderte Genehmigung beider Entwürfe, welchem Antrage das Haus ohne Debatte entspricht.
In einmaliger Schlußberathung wird guf Grund des 33. Berichts der Staatsschuldenkommission uüber die Verwaltung des Staatoschuldenwesens im Etats⸗ jahre 1900 nach Antrage des Referenten Herrn von Graß Decharge ertheilt.
Ueber die Entwürfe: 1) zur Abänderung der Ge⸗ setze, betreffend die Landeobank in Wiesbaden, 2) eines Gesetzes, betreffend die La deskreditkasse zu Cassel, erstattet Herr Dr. von der Malsburg das Referat. Seine Antraͤge richten sich auf unveränderte Annahme der Vorlage.
us beschließt —2 ohne Debatte. igt die einmalige Schlußberathung über den vom rdnetenhause in egeche Fassung zurückgelangten Gesetzentwurf d Einführung einer Schonzeit für das schottische oorhuhn. Der Referent Fürst zu Salm⸗Horstmar beantragt, dem Entwurf in seiner 1a8., Fübefimmen: das Haus tritt diesem Antrage ite bei.
Dr. Freiherr von der Goltz referiert sodann über den on einmal in der vorigen on dem Hause vo ten esetentwurf, betreffend die Abgrenzung un e⸗ altung der Berufsgenossenschaften auf Grund des 141 des Unfallversecherun ge etzes für die Land⸗ Uund Forstwirthschaft. Die Les age wird ohne Debatte Ebenso wird unveränderten Annahme durch den Referenten Ober⸗Vürgermeister Knobloch⸗Bromberg die Novelle zum Keltns. bewreffend die Errichtung hrnit⸗ licher, 8*9% lich zu benutzender Schlachthäufer, empfohlen. Das Haus nimmt den Entwurf unverändert an. Der Entwurf eines Gemeindeforstgesetzes für die ohenzollernschen Lande g tn 8 Referat des — n von iesSlo⸗ llendorff unverändert Ueber 8.. rsag⸗ betreffend die Bildung von Ge⸗ sammtverbänden in der Fvaßenien Landeskirche des Konsistorialbezirks Cassel, berichtet Ober⸗Bürger⸗ ler. Au erklärt
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Graf von Hutten⸗Czapski beantragt, das Wort Cassel in der Vorlage mit C zu chreiben, wie es in der Vorlage über die Casseler Landeskreditkasse geschrieben sei. Außerdem bemerkt der Redner, daß bei der großen Bedeutung der Vorlage für die Kirchen⸗ gemeinden der Stadt Cassel vielleicht kommissarische Berathung vor⸗ zuziehen gewesen wäre.
Ministerial⸗Direktor D. Schwartzkopff: Wir haben bisher Cassel mit K geschrieben. Der lutherischen Gemeinde in Cassel wird nichts genommen; sie bleibt im Besitz ihres Vermögens, wie bisher, und hat nur zu den Kirchensteuern beizutragen.
Die Vorlage wird mit dem Antrage des Grafen von Hutten⸗Czapski angenommen. Die eingegangenen Petitionen des Vorsteheramts und der Gemeindevertretung der Ober⸗ Neustädter Kirchengemeinde zu Cassel und des Vorsteheramts und des Gemeindeausschusses der evangelis ch⸗lutherischen Kirchen⸗ gemeinde in Cassel werden für durch diese Beschlußfassung er⸗ ledigt erklärt.
Der Vorlage über die Verlegung des Amts⸗ gerichts von Tinnum nach Westerland beantragt der
Referent Graf von Hutten⸗Czapski die Zustimmung zu er⸗ theilen. Der Referent giebt eine Darstellung der Verhältnisse auf Sylt, welche zu dem Regierungsvorschlage geführt haben.
Ein Regierungskommissar ergänzt diese Darstellung in ausführlicher Weise.
Die Vorlage wird angenommen, ebenso nach dem Referat und gemäß dem Antrage desselben Referenten die Vorlage über die Aufhebung des Amtsgerichts in Nordstrand.
Schluß 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag, 1 Uhr. (Petitionen, kleinere Vorlagen, Verstaatlichung von Kohlen⸗ feldern, Herabsetzung des Fideikommißstempels.)
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Haus der Abgeordneten
51. Sitzung vom 19. März, 11 Uhr “
Ueber den ersten Theil der Verhandlungen ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden.
Das Haus setzt die Berathung Ministeriums der geistlichen Kapitel „Medizinalwesen“ fort.
Unter den einmaligen Ausgaben für das Medizinalwesen befinden sich Forderungen für den Neubau von Quarantäne⸗ anstalten in Neufahrwasser und Swinemünde.
Abg. Dr. Ruegen berg (Zentr.) empfiehlt die Anstellung von Hafenärzten in diesen Orten und spricht dann seine Genugthuung über die Einstellung von 26 000 ℳ zur Abhaltung von Fortbildungskursen für Medizinalbeamte aus. Die Nothwendigkeit und Nützlichkeit dieser Kurse würden allgemein anerkannt; um so wünschenswerther sei, daß diese in nicht zu roge Zwischenräumen stattfänden. In den nächsten Etat müsse eine Summe von 50 000 ℳ für gleiche Zwecke eingestellt werden. Es bestehe ein Institut für Infektionskrankheiten in Berlin zum praktischen Versuch in der Bekämpfung des Typhus. Vielleicht könne dieses Institut seine Versuche auf die nicht minder gefährliche Ruhrkrankheit erstrecken.
Die Erwiderung des Geheimen Ober⸗ Medizinalraths Dr. Kirchner ist auf der Tribüne nicht zu verstehen.
Nach weiteren Bemerkungen des Abg. Dr. Rewoldt und des Geheimen Ober⸗Medizinakraths Dr. Kirchner werden die einmaligen Ausgaben bewilligt.
Nach dem Etatsvermerk 1 können die bei den besonderen Fonds am Jahresschluß verbleibenden Bestände zur Ver⸗ wendung in die folgenden Jahre übertragen werden. Nach dem Vermerk 2 verbleiben den Spezialfonds auf Grund des Gesetzes, betreffend den Staatshaushalt, alle Mehreinnahmen und Ausgabeersparnisse, währczid Mindereinnahmen und Aus⸗ gaben zu Lasten der Fonds zu decken sind. Innerhalb jedes einzelnen Spezialfonds sind die betheiligten Titel des Staats⸗ haushalts⸗Etats gegenseitig übertragbar. Die am Jahres⸗ schlusse verbleibenden Bestände bei den Spezialfonds sind zur Verwendung in die folgenden Jahre zu übertragen. 2 erwähnte Vermerk 1 ist an die Stelle der bisherigen Einzel⸗ vermerke getreten.
Hierzu äußern sich Abg. von Strombeck (Zentr.) und Geheimer Ober⸗Regierungsrath von Chappuis.
Damit ist die zweite Berathung des Etats des Ministeriums 5. Eibllchen, Unterrichte⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten eendet.
Es folgt die erste Berathung des Gesetzentwurfs, be treffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisenbahnnetzes und die Betheiligung des Staats an dem Bau von Kleinbahnen, in Verbindung mit der Berathung der Nachweisungen der aus dem Fonds zur Förderung des Baues von Kleinbahnen bis zum Schlusse des Jahres 1901 bewilligten und der aus demfelben Fondo bis zum Schlusse des Jahres 1901 in Aussicht gestellten staatlichen Beihilfen, sowie über die bis zum Schlusse der Etatsjahre 1800 und 1900 aufgekommenen Rückeinnahmen auf Staatobeihilfen für Kleinbahnen.
Abg. Graf von Kanitz (kons.): Ich bedauere, der Ankauf der Ostpreußischen Südbahn nicht in der Rorlage enthalten ist. Das
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ahn ausgesprochen. 60 bandelt nicht mehr darum, die Bahn bu zu vereinbaren wäre,
u zu einem Preise, der mit der — der Staat kann, da jetzt 30 Jabre seit der Konzession ab⸗ Fenses ,2— die Bahn zu einem Preise ankaufen, welcher dem chen Betrage der in den letzten fünf entspricht. Im Herrenhause kommend verhalten, diese An ordentlich wichtig, und ich wünsche, ie entgegenkommende Antwort ertheilt. Allerdin Verstaatlichung & Ma bn in werden. ichtig ist die Sache besonders mit russischen Handelsve im oll deißt ch, die b auf die Tarif auch die Staatsbahnen nicht daran ge⸗ wichti ründe, die Verstaatlichung t vorhanden.
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Minister der öffentlichen Arbeiten von Thielen: *
Meine Herren! Die erste Frage, Herr Kamit 2¹ ist sehr delikater Natur. 812 11, E
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lichungen von Privatbahnen vorher meines Wissens niemals aus⸗ gesprochen; es ist das eine sehr mißliche Angelegenheit, wenn auch, wie Herr Graf Kanitz mit Recht hervorhob, die eigentliche Grundlage für die Verstaatlichung der Ostpreußischen Südbahn in der Konzessions⸗ urkunde gegeben ist. Aber so rein und klar liegen die Verhältnisse doch nicht, und der Herr Graf Kanitz hat auch dabei gleichzeitig geltend gemacht, daß, wenn man die Ostpreußische Südbahn verstaatliche, man zweckmäßiger Weise noch weitergehen und auch Marienburg —Mlawka verstaatlichen müsse. Diese beiden Bahnen arbeiten unter denselben Verhältnissen, hängen im großen Ganzen von dem russischen Verkehr ab; es wäre daher, wenn einmal der Zeitpunkt gekommen ist, auch zweckmäßig, diese beiden gleich zu erwerben, um in Ost⸗ und West⸗ preußen gleiche Verhältnisse zu schaffen. Bei Marienburg — Mlawka ist der formelle Moment, wo der Staat in der Lage ist, ohne vorherige Verhandlungen die Verstaatlichung einzuleiten, noch nicht gekommen.
Ich bin dem Herrn Grafen Kanitz dankbar dafür, daß er in die Verwaltung des Staats mindestens dasselbe Vertrauen setzt wie in die Verwaltung der Privatbahnen. Wenn Danzig seinerseits den Ueber⸗ gang der Bahn Marienburg-— Mlawka in die Staatsverwaltung, und ich kann auch hinzusetzen: wenn Königsberg und sein Handel auch wünschen, daß die Ostpreußische Südbahn noch als Privatbahn erhalten bleibt, so ist dies nicht durch ein Mißtrauen gegen die Staats⸗ verwaltung an sich begründet. Vielmehr ist es natürlich, daß die Privatbahn in manchen Dingen beweglicher ist, auch dem Auslande gegenüber, als es die Staatseisenbahnverwaltung sein kann. Ich bin aber, das will ich hier ganz offen erklären, der Meinung: beide Bahnen werden ein langes privates Leben wohl nicht mehr zu führen haben.
Ich wende mich nun an die weiteren Ausführungen des Herrn Grafen Kanitz. Er hatte hervorgehoben, daß bezüglich der Grund⸗ erwerbskosten die Belastung eine sehr verschiedenartige sei. Ich kann das z. th. vollständig bestätigen, und nicht nur im Vergleich zwischen den einzelnen Provinzen, sondern auch im Vergleich einzelner Bahnen innerhalb einer und derselben Provinz. Je nachdem die individuellen Verhältnisse liegen, sind die Kreise mehr oder minder belastet.
Es treten zu den allgemeinen Erwägungen und zu den thatsäch⸗ lichen Unterlagen auch noch die über die gesammte wirthschaftliche Lage des betreffenden Kreises hinzu. Und in der Beziehung verlassen wir uns ja nicht allein auf unsere Kenntniß der Dinge, sondern auf die sehr viel eingehenderen Kenntnisse der allgemeinen Verwaltungs⸗ organe, des Regierungs⸗Präsidenten und des Ober⸗Präsidenten. Die Landräthe sind im allgemeinen, wenn ich mich zurückdenke in meine eigene Landrathszeit, nicht geneigt, überhaupt einen Groschen zu geben, wenn es nicht absolut nothwendig ist. Der Regierungs⸗Präsident denkt schon etwas objektiver, und der Ober Präsident noch mehr. Aber alle Organe haben einen sehr lobenswerthen, sehr erklärlichen und sehr gerechtfertigten Lokalpatriotismus. Sie können also überzeugt sein: gegenüber der Eisenbahnverwaltung wird seitens aller Organe der allgemeinen Verwaltung das Interesse ihrer Verwalteten durchaus gewahrt.
Wenn Herr Graf Kanitz beispielsweise angeführt hat, daß für die Bahn Wormditt—Bischdorf ganz außerordentlich hohe Grund⸗ erwerbskosten angesetzt worden seien, so liegt das wesentlich darin, daß nach unseren Verhandlungen und Informationen wir etwa das Dreifache bezahlen müssen für den Grunderwerb als die Kreise (Abg. von Pappenheim: Hört, hört!), und die Kreise wissen das auch ganz gut. Der Unterschied liegt nicht so sehr in den faktischen Preisen des Grund und Bodens, sondern in den Wirthschafts⸗ erschwerungen und deren Entschädigung. Der Kreis kommt da sehr viel besser aus, als die Staatsverwaltung mit den Einzelnen aus⸗ kommt, und deswegen muß der Staat, wenn er es machen muß, die Summen rechnen, die ihm zur Last gesetzt werden. Der Kreis, wie gesagt, macht bei diesen Posten ein sehr gutes Geschäft; er giebt ein Drittel aus von dem, was dasteht, und deswegen haben auch die beiden betheiligten Kreise, das ist der Kreis Heilsberg und der Kreis Braunsberg, mit 26 gegen 2 Stimmen sich für die Bewilligung des Grunderwerbs ausgesprochen. (Zuruf: weil sie mußten!) — Ja, weil s g sind: sie koͤnnen es machen mit verhältniß⸗
mäßig geringeren Kosten.
Ueber das Prinzip, ob man Üüberhaupt die nächsten Interessenten heranziehen soll, ist hier schon so viel geredet worden, daß ich mich wohl darauf berufen kann, was in früheren Jahren seitens meiner Herren Vorgänger und auch meinerseits zu dieser Frage gesagt worden ist und was auch hier aus dem Hause heraus zum ist. Wenn wir jetzt überhaupt erst einträten in das Nebenbahnen, würde man vielleicht zu einem andern Nun wir aber mehr denn 20 Jahre in haben, wäre es meines Erachtens richtig ist oder nicht — eine einschlagen und so für die sogen