Der Bezugspreis
Alle Post⸗ sur Berlin außer
Innern I.
deutsch“
beträgt vierteljährlich 4 % 50 ₰. Aunstalten nehmen Bestellung an; den Host-Anstalten auch dir Expedition
SVW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Anummern kosten 25 ₰.
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85
“
Ordensverleihungen ꝛc.
Vereinbarung zwischen de
Bekanntmachung, verkehrs.
Gesetzblatts⸗
Bekanntmachung,
Klassen⸗Lotterie Vö
försterstellen.
Bekanntmachung,
Deutsche
Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc. Mittheilung, betreffend eine Exequatur⸗Ertheilung.
Ernennungen, Charakterverlei sonstige Personalveränderungen. betreffend die Einlösung der Erneuerungs⸗ und der Freiloose zur 4. Klasse der 206. Königlich preußischen sowie die Ziehung dieser Klasse. „betreffend den Termin der Neubesetzung von Ober⸗
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Inhalt des amtlichen Theils:
s Reich.
S 8₰
Deutschen Reiche und Frankreich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spirituosen an der deutsch⸗französischen Grenze.
Nachtrag zur Bekanntmachun treffend Ausnahmen von stellung des Börsenpreises
Bekanntmachung, betreffend die strecke für den Güterverkehr.
betreffend Erweiterung des Fernsprech⸗ Anaeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 20 des
g vom 27. Dezember 1898, be⸗ den Bestimmungen für die Fest⸗ von Werthpapieren.
Eröffnung einer Nebenbahn⸗
„Reichs⸗
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Königreich Preußen. ““ hungen, Standeserhöhungen und
Bekanntmachung, betreffend die Verleihung von Felix Mendels⸗ sohn⸗Bartholdy⸗Staatsstipendien für
Musiker.
betreffend die Immatrikulation an der Uni⸗
versität in Halle für das Sommer⸗Semester 1902.
Bekanntmachung der philosophischen in Göttingen, betreffend die
eine neue Preisaufgabe.
ene
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Fakultät der Universität ke'sche Preisstiftung und
Bekanntmachungen, betreffend den Beginn des Sommer⸗Semesters
in Bonn.
und die Immatrikulation für dasselbe an der Universität
zweiter Klasse,
Orden zweiter Klasse, norwegischen Marine den
Caetani zu Schwertern,
Konstantinopel, Professor Zeiner⸗Henriksen und dem 1 Marinestabe Theo zierter Klasse,
lasse mit dem Stern, dem Königlich
chwertern,
dem Kapitänleutnant von der L orwegischen Marine und dem ause von Gülhane in Konstant
om den Rothen dem Arzt am 55 P.
dem Kaiserlich russischen polski zu Warschau den
oh
dem Kaiserlich russischen Kapitän Marinestabe Wirenius und dem Königlich vorwegisc en Oberst⸗ leutnant und Flügel⸗Adjutanten Rustad den och
dem Korvetten⸗Kapitän Gade
Rothen
italienischen Schiffsleutnant aolini den Königlichen Kronen⸗Orden dritter
ann den Königlichen Kronen⸗Or
den Aerzten am türkischen
onstantinopel Nustapha Dr. Mehmed fendi
nwalt Dr. jur. St
Kaiserlich
ern zu
Arzt am türkischen inopel, Professor Dr.
Krankenhause von
“ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän zur See J norwegischen Marine die Brillante
annsen von der Königlich n zum Rothen Adler⸗Orden
zur See im Haupt⸗ en Adler⸗
von der Königlich Adler⸗Orden dritter Klasse,
dem Königlich italienischen Legations⸗Sekretär Livio Adler⸗Orden vierter Klasse mik
Krankenhause von Gülhane in Deycke, dem Premierleutnant von der Königlich norwegischen Marine russischen Leutnant zur or Lomen den Rothen
ee im Haupt⸗ Adler⸗Orden
ofjägermeister Grafen Wielo⸗ niglichen Kronen⸗Orden zweiter
ederico asse mit
ippe von der — Kranken⸗ se, s Fb e, sowie Guͤlhane in
——
den dritter Klasß
ottomanischen Militärärzten Dr.
hmed Efendi, Dr. Hussein Efendi
rumänischen Staatsangehörigen, Rechts⸗ ukarest den
rden vierter Klasse zu verleihen.
Hussein Halil Efendi, und Dr. 9Falit Sfendi,
Königlichen Kronen⸗
Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser
den charakterisierten Werf
m Fhgtsmaäßigen die Intendant e Marine⸗Intendanturrät
Dr.
haben Allergnädigst geruht: tverwaltungs⸗Direktor Gronau Werftverwaltun ur⸗Assessoren
go⸗Direktor, sowie Schramm und Reuter
hen zu ernennen.
und Königlich
Insertiongprein fur den Ranm einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:
die Königliche Expedition Reichs⸗Anzeigern 1 Freußischen Staats⸗Anzeigern Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
des Neutschen
Be
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Landgerichtsrath Dr. von Metzen in Saargemünd zum Rath bei dem Oberlandesgericht in Colmar Und den Gerichts Assessor Richter zum Amtsrichter hei bem Amtsgericht in Dieuze zu ernennen. 86 9 8
.
Dem brasilianischen General⸗Konsul Silva in Hamburg ist namens des ertheilt worden.
o do Vieira da Reichs das Exrequatur
E111.“ 11.“
Der wissenschaftliche Dr. ist zum Astronomen im Rei 8⸗Marineamt, der Marine⸗Stabszahlmeister a. D. Wendeler, der Marine⸗Intendantur⸗Sekretär Utech, der Werftvermwaltungs⸗ Sekretär Schwedt und der Marine⸗Intendantur⸗Sekretär Faserg sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und alkulatoren bei derselben Behörde,
die Hilfszeichner Pellehn und Zacharias graphen im Reichs⸗Marineamt und
der Hilfszeichner Herzog ist Admiralstabe der Marine ernannt.
Der Geheime Kanzlei⸗Sekretär, charakterisierte Geheime Feeetsi hegectgr Scharenberg ist zum etatsmäßigen Geheimen Kanzlei⸗Inspektor im Reichs⸗Marineamt,
die Geheimen Kanzlei⸗Diätare Erpel, Richter, Bittorf und De Sekretären bei derselben Behörde und
der Kanzlei⸗Diätar Huth ist zum Kanzlei⸗Sekretär dem Admiralstabe der arine ernannt. t
zu Karto⸗
zum Kartographen im
Großmann,
vei
18532 .
8Baumeister Konrad lbert Soehring in „Bau⸗ und Betriebs⸗ Reichseisenbahnen in
Die Königlich preußischen Regierun Ciecierski in Straßburg und 2 Chateau⸗Salins sind zu Eisenbahn Inspektoren bei der Verwaltung der Elsaß⸗Lothringen und
der Eisenbahn⸗Sekretär, Rechnungsrath Gustav Win⸗ hold in Straßburg ist zum Hauptkassen⸗Rendanten bei der⸗ selben Verwaltung ernannt worden. e. S8
8 Heteinbrhng zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und
pirituosen an der deutsch⸗französischen Grenze.
Vom 1. Oktober 1901. 9
8
Um den Verkehr mit Branntwein und Spirituosen an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich zu regeln, haben die Unterzeichneten, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts des Deutschen Reichs und der Geschäftsträger der Französischen Republik, unter Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen, die nachstehende Vereinbarung getroffen:
Artikel 1.
Steuerfreiheit bei der Ausfuhr von Branntwein und Spirituosen über die zuständigen Zollämter an der deutsch⸗ französischen Grenze wird nur unter der Bedingung gewährt, daß der Ausführende dem Ausgangsamt eine Be scheinigung vorlegt, aus der erhellt, daß die Waare bei der ollbehörde des Einfuhrlandes ordnungsgemäß zur zollamtlichen fertigung angemeldet worden ist.
Artikel 2.
Die Bestimmung des Artikel 1 findet keine Anwendun auf alkoholhaltige laj se Parfümerien, Kopf⸗, Zahn⸗ un Mundwasser, die mit der Post in das Auglan⸗ versandt
werden. Artikel 3. Der Regierung jedes der beiden Länder jederzeit von der gegenwärtigen Vereinbarung Beschehen zu Berlin in doppelter 1. Oktober 1901. 8 1 “
En vue de régularizer le mouvement des abools et spiritunenx à la frontièrç entre l'Allemagne et la France, les soussignés, le Secrésaire d'Etat du Département des Affaires Etrangères de l'Empire Allemand et lo Chargé d'Affaires de la Répuliqpue Française, sont sonvenus, sous la réserve du consntement de leurs Gouvesnements, de ce qui suit:
Article 1.
La décharge des doits pour les alcools spiritueux exportés par les buraaux de douane qui som ou seront ouverts à cet effet sir les frontières limit phes de la France et de 'Allemagme, est subordonnée vla condition que l'exportateur prdiuise an bureau do sortie une attestation constatant 88 les marchandises ont été réguliêrement déclarées à la Douane du pays d'importation pour l'expédition doumieère. 8
steht es frei, zurückzutreten. Ausfertigung, am
8 8 8 8
phil. Kohlschütter
hnhof sind zu Geheimen Kanzleri
8
betreffend Ausna
— Die von heute ab zur Au des „Reichs⸗Gesetzblatts“ en
8 Article 2.
La- disposition de l'article 1 ne s'applique pas aux parfumeries liquides, aux eaux pour la chevelure et aux eaux dentifrices ou de gargarisme, à base d'alcool, qui sont expédiées à l'étranger par la poste.
rticle 3. L198 Gouvernement de chacun des deur pays restera 85 de résilier, à chaque instant, le présent arrange- ment.
Fait à Berlin en double exemplaire, le 1er octobre
1 Freiherr von Richthofen. G. Prinet.
„Nachdem der Bundesrath zu dem vorstehenden Abkommen seine Zu timmung ertheilt hat, ist dasselbe von den beider⸗ eitigen Regierungen genehmigt worden. Die Auswechselung er Genehmigungserklärungen hat stattgefunden. “
,8
ETEE111““ chung vom 27. Dezem
hmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Werth⸗ “ papieren. 8 1
Vom 1. April 1902.
rund des § 9 der Bekanntmachu 1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 915) wird hierdurch bekannt gemacht daß in Ausnahme von § 4 Abs. 1 jener Bestimmungen nach Beschluß der Börsenvorstände zu Berlin und die Obl’gationen der Allgemeinen Deutschen Klein⸗ bahn⸗Gesellschaft, Aktien⸗Gesellschaft“ vom 1. April 1902 ab franko Zinsen mit der Maßgabe zu berechnen sind, daß die über diese Obligationen, auf welche 3 Proz. Zinsen auf Sechzig vom Hundert von der Gesellschaft gezahlt werden, mit Iinsen zu 1 2⁄10 Proz. berechnet werden. Berlin, den 1. April 19502. 8 8. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.
. 8 6 ½42Sb 1 zur Bekanntma ber 1898,
.
Bekanntmachung.
Am 1. April d. J. wird die von der Altona⸗Kaltenkirchener Sebehe geenschaf als Nebenbahn erbaute, 2,3 km lange Verbindungsbahn von ihrem Bahnhofe Eidelstedt Ost nach dem Staatsbahnhofe Eidelstedt (Direktions⸗ bezirk für den Durchgangsgüterverkehr in Betrieb ge⸗ nommen werden. 188 “
Berlin, den 30. März 1902. I““
Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz. 88
des Fernsprechverkehrs. er Fernsprechverkehr zwischen Berlin und 6.([eunschweig), Mutzschen ist eröffnet worden. ühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je 1 ℳ Berlin, den 29. März 1902. 8. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. F Griesbach.
*
abe gelangende Nummer 20 ält unter zwischen dem Deutschen Reich
Nr. 2858 die Vereinbarung
und Feeacgeich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spirituosen an
der deutsch⸗französischen 1. Oktober 1901.
Berlin W., den 1. April 1902. Kaiserliches 1-vben
Grenze, vom
von Krogh zu
dem * der Ober⸗ Nessferungerache und r
Wrobel zu Goldap, z.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Regierungs⸗ und Forsträͤthe Arndt zu Potsdam,
agdeburg, Swart zu Arnsberg, Frese zu
hal zu Koblenz zu Ober⸗Forstmeistern mit
zu Obornik, zu Linden⸗
—
Cosen und Ramst
die Oberförster Be⸗ 8 zu Proskau, Simon .in
lin, Henrici