1902 / 76 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 01 Apr 1902 18:00:01 GMT) scan diff

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deutsch“

beträgt vierteljährlich 4 % 50 ₰. Aunstalten nehmen Bestellung an; den Host-Anstalten auch dir Expedition

SVW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Anummern kosten 25 ₰.

8

85

Ordensverleihungen ꝛc.

Vereinbarung zwischen de

Bekanntmachung, verkehrs.

Gesetzblatts⸗

Bekanntmachung,

Klassen⸗Lotterie

försterstellen.

Bekanntmachung,

Deutsche

Ernennungen, Charakterverleihungen ꝛc. Mittheilung, betreffend eine Exequatur⸗Ertheilung.

Ernennungen, Charakterverlei sonstige Personalveränderungen. betreffend die Einlösung der Erneuerungs⸗ und der Freiloose zur 4. Klasse der 206. Königlich preußischen sowie die Ziehung dieser Klasse. „betreffend den Termin der Neubesetzung von Ober⸗

G8

m

Inhalt des amtlichen Theils:

s Reich.

S 8₰

Deutschen Reiche und Frankreich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spirituosen an der deutsch⸗französischen Grenze.

Nachtrag zur Bekanntmachun treffend Ausnahmen von stellung des Börsenpreises

Bekanntmachung, betreffend die strecke für den Güterverkehr.

betreffend Erweiterung des Fernsprech⸗ Anaeige, betreffend die Ausgabe der Nummer 20 des

g vom 27. Dezember 1898, be⸗ den Bestimmungen für die Fest⸗ von Werthpapieren.

Eröffnung einer Nebenbahn⸗

„Reichs⸗

8*b

Königreich Preußen. ““ hungen, Standeserhöhungen und

Bekanntmachung, betreffend die Verleihung von Felix Mendels⸗ sohn⸗Bartholdy⸗Staatsstipendien für

Musiker.

betreffend die Immatrikulation an der Uni⸗

versität in Halle für das Sommer⸗Semester 1902.

Bekanntmachung der philosophischen in Göttingen, betreffend die

eine neue Preisaufgabe.

ene

.&

Fakultät der Universität ke'sche Preisstiftung und

Bekanntmachungen, betreffend den Beginn des Sommer⸗Semesters

in Bonn.

und die Immatrikulation für dasselbe an der Universität

zweiter Klasse,

Orden zweiter Klasse, norwegischen Marine den

Caetani zu Schwertern,

Konstantinopel, Professor Zeiner⸗Henriksen und dem 1 Marinestabe Theo zierter Klasse,

lasse mit dem Stern, dem Königlich

chwertern,

dem Kapitänleutnant von der L orwegischen Marine und dem ause von Gülhane in Konstant

om den Rothen dem Arzt am 55 P.

dem Kaiserlich russischen polski zu Warschau den

oh

dem Kaiserlich russischen Kapitän Marinestabe Wirenius und dem Königlich vorwegisc en Oberst⸗ leutnant und Flügel⸗Adjutanten Rustad den och

dem Korvetten⸗Kapitän Gade

Rothen

italienischen Schiffsleutnant aolini den Königlichen Kronen⸗Orden dritter

ann den Königlichen Kronen⸗Or

den Aerzten am türkischen

onstantinopel Nustapha Dr. Mehmed fendi

nwalt Dr. jur. St

Kaiserlich

ern zu

Arzt am türkischen inopel, Professor Dr.

Krankenhause von

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän zur See J norwegischen Marine die Brillante

annsen von der Königlich n zum Rothen Adler⸗Orden

zur See im Haupt⸗ en Adler⸗

von der Königlich Adler⸗Orden dritter Klasse,

dem Königlich italienischen Legations⸗Sekretär Livio Adler⸗Orden vierter Klasse mik

Krankenhause von Gülhane in Deycke, dem Premierleutnant von der Königlich norwegischen Marine russischen Leutnant zur or Lomen den Rothen

ee im Haupt⸗ Adler⸗Orden

ofjägermeister Grafen Wielo⸗ niglichen Kronen⸗Orden zweiter

ederico asse mit

ippe von der Kranken⸗ se, s Fb e, sowie Guͤlhane in

——

den dritter Klasß

ottomanischen Militärärzten Dr.

hmed Efendi, Dr. Hussein Efendi

rumänischen Staatsangehörigen, Rechts⸗ ukarest den

rden vierter Klasse zu verleihen.

Hussein Halil Efendi, und Dr. 9Falit Sfendi,

Königlichen Kronen⸗

Deutsches Reich. Seine Majestät der Kaiser

den charakterisierten Werf

m Fhgtsmaäßigen die Intendant e Marine⸗Intendanturrät

Dr.

haben Allergnädigst geruht: tverwaltungs⸗Direktor Gronau Werftverwaltun ur⸗Assessoren

go⸗Direktor, sowie Schramm und Reuter

hen zu ernennen.

und Königlich

Insertiongprein fur den Ranm einer Druckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an:

die Königliche Expedition Reichs⸗Anzeigern 1 Freußischen Staats⸗Anzeigern Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.

des Neutschen

Be

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Landgerichtsrath Dr. von Metzen in Saargemünd zum Rath bei dem Oberlandesgericht in Colmar Und den Gerichts Assessor Richter zum Amtsrichter hei bem Amtsgericht in Dieuze zu ernennen. 86 9 8

.

Dem brasilianischen General⸗Konsul Silva in Hamburg ist namens des ertheilt worden.

o do Vieira da Reichs das Exrequatur

E111.“ 11.“

Der wissenschaftliche Dr. ist zum Astronomen im Rei 8⸗Marineamt, der Marine⸗Stabszahlmeister a. D. Wendeler, der Marine⸗Intendantur⸗Sekretär Utech, der Werftvermwaltungs⸗ Sekretär Schwedt und der Marine⸗Intendantur⸗Sekretär Faserg sind zu Geheimen expedierenden Sekretären und alkulatoren bei derselben Behörde,

die Hilfszeichner Pellehn und Zacharias graphen im Reichs⸗Marineamt und

der Hilfszeichner Herzog ist Admiralstabe der Marine ernannt.

Der Geheime Kanzlei⸗Sekretär, charakterisierte Geheime Feeetsi hegectgr Scharenberg ist zum etatsmäßigen Geheimen Kanzlei⸗Inspektor im Reichs⸗Marineamt,

die Geheimen Kanzlei⸗Diätare Erpel, Richter, Bittorf und De Sekretären bei derselben Behörde und

der Kanzlei⸗Diätar Huth ist zum Kanzlei⸗Sekretär dem Admiralstabe der arine ernannt. t

zu Karto⸗

zum Kartographen im

Großmann,

vei

18532 .

8Baumeister Konrad lbert Soehring in „Bau⸗ und Betriebs⸗ Reichseisenbahnen in

Die Königlich preußischen Regierun Ciecierski in Straßburg und 2 Chateau⸗Salins sind zu Eisenbahn Inspektoren bei der Verwaltung der Elsaß⸗Lothringen und

der Eisenbahn⸗Sekretär, Rechnungsrath Gustav Win⸗ hold in Straßburg ist zum Hauptkassen⸗Rendanten bei der⸗ selben Verwaltung ernannt worden. e. S8

8 Heteinbrhng zwischen dem Deutschen Reiche und Frankreich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und

pirituosen an der deutsch⸗französischen Grenze.

Vom 1. Oktober 1901. 9

8

Um den Verkehr mit Branntwein und Spirituosen an der Grenze zwischen Deutschland und Frankreich zu regeln, haben die Unterzeichneten, der Staatssekretär des Auswärtigen Amts des Deutschen Reichs und der Geschäftsträger der Französischen Republik, unter Vorbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen, die nachstehende Vereinbarung getroffen:

Artikel 1.

Steuerfreiheit bei der Ausfuhr von Branntwein und Spirituosen über die zuständigen Zollämter an der deutsch⸗ französischen Grenze wird nur unter der Bedingung gewährt, daß der Ausführende dem Ausgangsamt eine Be scheinigung vorlegt, aus der erhellt, daß die Waare bei der ollbehörde des Einfuhrlandes ordnungsgemäß zur zollamtlichen fertigung angemeldet worden ist.

Artikel 2.

Die Bestimmung des Artikel 1 findet keine Anwendun auf alkoholhaltige laj se Parfümerien, Kopf⸗, Zahn⸗ un Mundwasser, die mit der Post in das Auglan⸗ versandt

werden. Artikel 3. Der Regierung jedes der beiden Länder jederzeit von der gegenwärtigen Vereinbarung Beschehen zu Berlin in doppelter 1. Oktober 1901. 8 1

En vue de régularizer le mouvement des abools et spiritunenx à la frontièrç entre l'Allemagne et la France, les soussignés, le Secrésaire d'Etat du Département des Affaires Etrangères de l'Empire Allemand et lo Chargé d'Affaires de la Répuliqpue Française, sont sonvenus, sous la réserve du consntement de leurs Gouvesnements, de ce qui suit:

Article 1.

La décharge des doits pour les alcools spiritueux exportés par les buraaux de douane qui som ou seront ouverts à cet effet sir les frontières limit phes de la France et de 'Allemagme, est subordonnée vla condition que l'exportateur prdiuise an bureau do sortie une attestation constatant 88 les marchandises ont été réguliêrement déclarées à la Douane du pays d'importation pour l'expédition doumieère. 8

steht es frei, zurückzutreten. Ausfertigung, am

8 8 8 8

phil. Kohlschütter

hnhof sind zu Geheimen Kanzleri

8

betreffend Ausna

Die von heute ab zur Au des „Reichs⸗Gesetzblatts“ en

8 Article 2.

La- disposition de l'article 1 ne s'applique pas aux parfumeries liquides, aux eaux pour la chevelure et aux eaux dentifrices ou de gargarisme, à base d'alcool, qui sont expédiées à l'étranger par la poste.

rticle 3. L198 Gouvernement de chacun des deur pays restera 85 de résilier, à chaque instant, le présent arrange- ment.

Fait à Berlin en double exemplaire, le 1er octobre

1 Freiherr von Richthofen. G. Prinet.

„Nachdem der Bundesrath zu dem vorstehenden Abkommen seine Zu timmung ertheilt hat, ist dasselbe von den beider⸗ eitigen Regierungen genehmigt worden. Die Auswechselung er Genehmigungserklärungen hat stattgefunden.

,8

ETEE111““ chung vom 27. Dezem

hmen von den Bestimmungen für die Feststellung des Börsenpreises von Werth⸗ papieren. 8 1

Vom 1. April 1902.

rund des § 9 der Bekanntmachu 1898 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 915) wird hierdurch bekannt gemacht daß in Ausnahme von § 4 Abs. 1 jener Bestimmungen nach Beschluß der Börsenvorstände zu Berlin und die Obl’gationen der Allgemeinen Deutschen Klein⸗ bahn⸗Gesellschaft, Aktien⸗Gesellschaft“ vom 1. April 1902 ab franko Zinsen mit der Maßgabe zu berechnen sind, daß die über diese Obligationen, auf welche 3 Proz. Zinsen auf Sechzig vom Hundert von der Gesellschaft gezahlt werden, mit Iinsen zu 1 2⁄10 Proz. berechnet werden. Berlin, den 1. April 19502. 8 8. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Rothe.

. 8 6 ½42Sb 1 zur Bekanntma ber 1898,

.

Bekanntmachung.

Am 1. April d. J. wird die von der Altona⸗Kaltenkirchener Sebehe geenschaf als Nebenbahn erbaute, 2,3 km lange Verbindungsbahn von ihrem Bahnhofe Eidelstedt Ost nach dem Staatsbahnhofe Eidelstedt (Direktions⸗ bezirk für den Durchgangsgüterverkehr in Betrieb ge⸗ nommen werden. 188

Berlin, den 30. März 1902. I““

Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts. Schulz. 88

des Fernsprechverkehrs. er Fernsprechverkehr zwischen Berlin und 6.([eunschweig), Mutzschen ist eröffnet worden. ühr für ein gewöhnliches Gespräch bis zur Dauer von 3 Minuten beträgt je 1 Berlin, den 29. März 1902. 8. Kaiserliche Ober⸗Postdirektion. F Griesbach.

*

abe gelangende Nummer 20 ält unter zwischen dem Deutschen Reich

Nr. 2858 die Vereinbarung

und Feeacgeich zur Regelung des Verkehrs mit Branntwein und Spirituosen an

der deutsch⸗französischen 1. Oktober 1901.

Berlin W., den 1. April 1902. Kaiserliches 1-vben

Grenze, vom

von Krogh zu

dem * der Ober⸗ Nessferungerache und r

Wrobel zu Goldap, z.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: die Regierungs⸗ und Forsträͤthe Arndt zu Potsdam,

agdeburg, Swart zu Arnsberg, Frese zu

hal zu Koblenz zu Ober⸗Forstmeistern mit

zu Obornik, zu Linden⸗

Cosen und Ramst

die Oberförster Be⸗ 8 zu Proskau, Simon .in

lin, Henrici