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Doppelzentner
Am vorigen Markttage Durch⸗
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Durchschnitts⸗ preis
für 1 Doppel⸗
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den unabgerundeten Zahlen berechnet. entsptechender n. fehlt.
Großhandels⸗Durchschnittspreise von Getreide an außerdeutschen Börsen⸗Plägen
Zusammengestellt im Kaiserlichen Stattfttschen dmt. 1000 x* in Mark. 8 (Preise ür prompte [Loco⸗] Waare, soweit nicht ectwas Anderes bemerkt.)
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Buenos Aires. Weizen, Durchschnirts⸗Waare, ab Bord Rofario..
Bemerkungen. 91n — 504
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Mörchingen bezw. Metz, Königsberg i.
Königlich Preußische Armee. Beamte der Militär⸗Vermnaltung.
1 Durch Allerhöchste Kabinetsordre. 10. April. Dr. Holz, Ober⸗Stabs⸗Apotheker im Kriegs⸗Ministerium, der veszn Nee eals; der Räthe vierter Klasse verliehen.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 12. März. Oppermann, Garn. Verwalt. Kontroleur in Gumbinnen, als Ver⸗ walt. Insp. nach Marienburg, Albrecht, Kasernen⸗Insp. in Graudenz, als Kontrolführer a. Pr. nach Gumbinnen, — versetzt.
19. März. Grünig, Kasernen⸗Insp. in Darmstadt, auf seinen Antrag zum 1. Juli 1902 mit Pension in den Ruhestand versetzt. 24. März. Giersch, Garn. Verwalt. Insp. in Ohlau, auf den Fruppenübungsplatz Lamsdorf versetzt.
26. März. Richter, Garn. Verwalt. Insp. in Bernburg, Balser, Kasernen⸗Insp. in Darmstadt, — auf ihren Antrag zum 1. Juli 1902 mit Pension in den Ruhestand versetzt.
29. März. Wollenberg, Rechnungsrath, Garn. Verwalt. Direktor in Glogau, auf seinen Antrag zum 1. Juli 1902 mit Pension in den Ruhestand versetzt. ⁷ 1. April. Kiselowsky, Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. in Ot. Eylau, nach Glogau, Mackeben, Garn. Verwalt. Insp. in Ppr. Stargardt, nach Dt. Eylau, Becker, Garn. Verwalt. Kontroleur n Rastatt, als Verwalt. Insp. nach Pr. Stargardt, versetzt. Kolwe, Mauer, Schmidt, Eckardt, Riedel, Schmohl, Orzechowski, Schwarzen burg, Kasernen⸗Inspektoren a. Pr. in
r., Metz, Thorn, Straß⸗ burg i. E., Breslau, Metz, zu Kasernen⸗Inspektoren ernannt.
2. April. Kuhn, Proviantmstr. a. Pr. in Bromberg, zum Proviantmstr. ernannt.
z. April. Schulz, Groeve, Kuß, Marschner, Mertens, Lindau, Garn. Verwalt. Inspektoren in Erfurt bezw. Halle a. S., Gnesen, Wittenberg, Küstrin und Diedenhofen, zu Garn. Verwalt. ber⸗Inspektoren, Schmidt, Kasernen⸗Insp. in Saarbrücken, zum Garn. Verwalt. Kontroleur, — ernannt.
4. April. Kandler, e im Inf. Regt. Graf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburg.) Nr. 20, zum Kalkulator bei der NMaturalkontrole des Kriegs⸗Ministeriums ernannt und der Charakter aks Geheimer Kalkulator verliehen.
6. April. Jennert, Garn. Verwalt. Insp. in Ratibor, unter ufhebung seiner Versetzung zum Truppenübungsplatz Lamsdorf nach
hlau versetzt. 1 7. April. Göö8 Köhler, Scheffel, Friedag, Hocke⸗ never, Trautmann, Intend. Sekretäre von den Intendanturen es VI. bezw. XVIII., III., VII., X. Armee⸗Korps und Garde⸗Korps, Bauer, Festungs⸗Bauwart, Zezulle, Stengel, Intend. Sekretäre von den Intendanturen des VI. bezw. XVI. Armee⸗Korps, — zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren, Borck, eeheimer Kanzlei⸗Sekretär, Schlanke, Wohllebe, Prießnitz, Hamann, Intend. Registratoren von den Intendanturen des II. bezw. TV., VIII. und VII. Armee⸗Korps, — zu Geheimen Registratoren, — im Kriegs⸗Ministerium, Tigoer, Proviantamts⸗Direktor a. Pr. in Metz, um Proviantamts⸗Direktor, Siffert, Schimmel, Intend. Kanz⸗ isten von den Intendanturen des VIII. Armee⸗Korps und des Garde⸗ Korps, Schwarz, Kanzlei⸗Diätar, Naatz, Kanzlei⸗Sekretär von der ber⸗Militär⸗Examinationskommission, zu Geheimen Kanzlei⸗ ekretären im Kriegs⸗Ministerium, Seidlitz, Lutat, Kanzlei⸗ Diätare von den Intendanturen der militärischen Institute und des 1II. Armee⸗Korps, zu Intend. Kanzlisten, — ernannt.
8. April. Kubatz, Garn. Verwalt. Insp. in Militsch, nach Sagan, Henke, Garn. Verwalt. Kontroleur in Cassel, als Verwalt. Insp. nach Militsch, Dahl, Garn. Verwalt. Kontroleur in Mörchingen, als Verwalt. Insp. nach Bernburg, Weitzel, Rasernen⸗Insp. in Metz, als Kontrolführer a. Pr. nach Mörchingen, Marfilius, Kasernen⸗Insp. in Schöneberg. nach Darmstadt, kueben, Schmidt, Proviantamts⸗Assistenten in Bromberg bezw.
vandau — Armee⸗Konservenfabrik —, zum 1. Mai 1902 gegen⸗ seitig — versetzt.
11. April. Scholz, Rechnungsrath, Garn. Verwalt. Direktor Altona, auf seinen Antrag zum 1. August 1902 mit Pension in een Ruhestand versetzt.
14. April. Jäger, Schneemilch, Kasernen⸗Inspektoren in
üsseldorf, nach Mülhausen i. E. bezw. Thorn, Keul, Lengen, Kasernen⸗Inspektoren in Mülhausen i. E. bezw. Thorn, nach Düssel⸗
Königlich Bayerische Armee.
Offuiere, Fähnriche c. Ernennungen, Beförde⸗ ungen und Versetzungen. Im aktiven Heere 8. April. itierer, Zeug⸗Hauptmann vom Art. Depot Germersheim, unter üintbehung vom Kommando zum Kaiserl. Art. Depot Metz, zur erfabrik, Gietl, Zeug⸗Hauptm. von der Pulverfabrik, unter kommandierung zum Kaiserl. Art. Depot Metz, zum Art. Depot
mn zum 1. Mai d. J. versetzt. pril & zu Seer. sebee. g. 6.2.1 alet 2. See⸗Bat., im Inf. egt., vorläufig ohne ent
ad überzuͤbl., wiederangestellt.
16. April. Frhr. v. Mauchenheim 95 Bechtolsbeim, derst u. Kommandeur des 17. Inf. Regts. Orff, mit der bisberigen Gemmingen Frhr. v.
Untferm la suftg der Armee gestellt. Kassenbach, Oberst und Kommandeur des 23. Inf. Regts., zur K udeurs der 6. . Brig., Schmetzer,
e inz Leopold, zur Vertret.
des 7. Inf. Regts. abt Kommandeurs des 5 Inf. Regts., kommandiert.
Schoch, Masor v. Generalstabe d. 1I. Armer⸗Korps, im I. Inf Regt. König, Fenradi, Mazor à la zuite des 9. Inf. Regts. Wrede, kommandiert b leistung dortselbst, Baumeister, Major ke la auite des
8. Orff, kommandiert zur Dienstleistung dortselbst. — Inf. Regt. Prinz Ludwig, — zu Ba
18.. des 8. Feld⸗Art. R. bisher kommandiert Lehrer an der Sens Fer Lreeng Stellung k la zum an — ernannt.
vom Inf. Leib⸗Regt., . s- vem 16. Inf. Re 8. 4 Reiter-! rzberzog F 2 versett. . v. Pr t Luitpold, Rettig, Lt. des 5. ide kemmandtert zur Kriegs⸗Akademie, zu Oberlts.
88 dna e ‿2 27. März. 18 Res. 8 8. An. N.n, zar Deaep.
oller, Mazer und
Lautenbacher und 10. Jnf Prinz
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April. De. März, Oberanzt des Franz 24.z vden Oer⸗ Teskana,
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Beamte der Feheeemnne. 80 Me8⸗8
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„April. Reuter, Militär⸗Anwärter, Kasernen⸗Insp. a. Pr., zum Kasernen⸗Insp. bei der Garn. Verwalt. Zweibrücken, Wihelm, Militär⸗Anwärter, Lazareth⸗Insp. a. Pr., zum Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth Germersheim, — ernannt.
„7. April. Mühe, Lazareth⸗Insp. des Garn. Lazareths Passau, mit Pension in den erbetenen Ruhestand getreten.
59. April. Dr. Mayr, Kriegsgerichtsrath der 5. Div., Müller, Kriegsgerichtsrath der 6. Div., — gegenseitig versetzt.
Deutscher Reichstag. 171. Sitzung vom 22. April 1902. 1 Uhr. Alm Tische des Bundesraths: Staatssekretär des Reichs⸗ Justizamts Dr. Nieberding, Staatssekretär des Reichs⸗ Schatzamts Freiherr von Thielmann.
Der Präsident Graf von Ballestrem eröffnet die Sitzung mit der Mittheilung, daß Seine Durchlaucht der Fürst Heinrich XXII. Reuß älterer Linie am 19. d. M. in Greiz verstorben sei. Zum ehrenden Andenken
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an den verewigten Fürsten hat sich das Haus während der Mittheilung des Präsidenten erhoben.
Die Rechtsanwälte Dr. Leidemann und Dr. Haensel zu Zittau haben am 8. März 1902 als Bevollmächtigte der Kauf⸗ leute Max und Reinhard Häbler in Groß⸗Schönau um Ge⸗ nehmigung zur Einleitung der Privatklage gegen den Abg. Fischer⸗Sachsen (Soz.) wegen Beleidigung nachgesucht; des⸗ gleichen liegt ein Schreiben des Stellvertreters des Reichs⸗ kanzlers vom 18. März vor, die Frage der Strafverfolgung des Abg Ulrich (Soz.) aus Veranlassung der beim Amts⸗ gericht Offenbach schwebenden Privatklagesache Förster gegen Ulrich wegen Beleidigung betreffend.
Das Haus beschließt gemäß dem Antrage der Geschäfts⸗ ordnungskommission, die nachgesuchten Genehmigungen nicht zu ertheilen. 3
Darauf wird die Generaldiskussion über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend Abänderung des § 7 der “ (fliegender Gerichtsstand der Presse), ortgesetzt.
Abg. Dr. Marcour (Zentr.): Die Presse billigt die Vorlage nicht in allen Punkten. So hat z. B. das Organ deutscher Zeitungs⸗ verleger in Hannover Ausstellungen gemacht. Die gestrige Debatte hat ebenfalls gezeigt, daß vollständig niemand mit der Vorlage zu⸗ frieden ist. Es ist aber nicht zu leugnen, daß in manchen Punkten die Vorlage eine Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes darstellt, wenn auch der fliegende Gerichtsstand in der letzten Zeit nur noch in seltenen Fällen zur Anwendung gebracht worden ist. Diesen . stehen aber Verschlechterungen gegenüber. Ob diese die Verbesserungen überwiegen, lasse ich dahingestellt. Durch die Bestimmung über die Privatklagen wegen Beleidigung wird der fliegende Gerichts⸗ stand, der bisher eine Ausnahme war, zur Regel gemacht. Es kann der Fall eintreten, daß in einer Volksversammlung gegen eine weit entfernte Person viel gröbere Beleidigungen ausgestoßen werden, als durch ein Preßorgan, und es ist nicht einzusehen, warum dann die Bestimmung nur auf die Presse Anwendung finden soll. Früher bestanden auch in juristischen Kreisen über die Verfolgung der Presse andere Anschauungen. Erst die bekannte Reichsgerichts⸗Ent⸗ cheidung von 1892 hat einen Wandel gebracht. Eine Ausnahme gegen die Presse wäre doch nur dann statthaft, wenn man annehmen könnte, daß die Presse sich ein besonderes Vergnügen daraus macht, Pematsgate zu beleidigen. Die Presse ist immer Liebkind, wenn man ie nöthig hat; sonst aber mag man nichts mit ihr zu thun haben. Sie nimmt es mit der Beobachtung des achten Gebots genau so ernst wie irgend einer. Unter Anführung von Beispielen aus der eigenen Praxis sucht Redner nachzuweisen, daß nach der bisherigen — der Redakteur seinem zuständigen Gericht habe entzogen werden önnen, einzig in der Absicht, eine Verurtheilung zu erzielen. Nach der neuen Fassung würde damit auch nicht völlig aufgeräumt. Man müsse in der zweiten Lesung versuchen, diese Ausnahmebestimmung zu beseitigen.
Abg. Dr. Müller⸗Meiningen (fr. Volksp.): Es besteht ja ziemlich allgemein der Wunsch, bald zum Sekt überzugeben (der zweite Gegenstand der Tagesordnung ist die zweite Lesung der Schaum⸗ weinsteuer); ich muß aber doch noch Einiges zu dem „Fliegenden“ bemerken. Die deutsche Presse wird hald merken, daß sie mit der Vorlage nur ein Danaergeschenk erhält. Gegen dieselbe beste eine Reihe schwerer Bedenken. Auch die nicht periodis Druckschriften müssen schon mit Rücksicht auf den deu Buchhandel den periodischen gleichgestellt werden. Für aus⸗ ländische Druckschriften muß ebenfalls ein einheitlicher Gerichtsstand in Leipzig oder Berlin errichtet werden. Es müssen ferner alle direkt oder indirekt an der tellung eines Preßerzeugnisses betheiligten Personen unter das fallen; das ist nicht deutlich genug aus⸗ secprochen wie schon Kollege Heine dargethan hat. Auch die Flug⸗ lätter dürfen nicht anders als Zeitungsartikel behandelt werden. Die Begründung ist so auf Schrauben t, daß das Publikum garnicht versteht, und ₰ Staatsanwälte einfach die tj der ganzen Vorlage illusorisch machen können.
gor der Schlauheit des deutschen Juristen und des deutschen
taatsvanwalts kann nicht genug gewarnt werden. Es ist z. B. meifelhaft, ob der Be des Erscheinens mit dem Be⸗ haif der Veröff zusammenfällt. Da haben die E. ünfte der Richter u aatbanwälte ganz —2 So ist auch der Begriff des Erf ungemein dunkel; er hier im tage ganz 2— werden. Der Gerichtsstand des Ortes scheinens der chrift m — ueschliecßlichen Gerichts. stand gemacht werden, weil sonft auf dem der Konnexität das ganze Gesetz 08 werden kann. Dao Forum domi- ülnl ist bier anwen ve mich sehr, — 28 *1 —2 um ceine des beste Rechtszustandes deen ePehe” hanaene baß ans dn Peseatssane tostand nicht mehr Judikatur wird durch das nicht mit einem lichen
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sel ümpfen; wir aber müssen dafür sorgen, daß ihr die Daumenschrauben wie Zeugnißzwang und fliegender Gerichtsstand abgenommen werden.
Abg. Gaulke (fr. Vgg., schwer verständlich): Im zweitgrößten Bundesstaat Bayern ist von der⸗Regierung schon vor 2 ½ Jahren in der Kammer ausgesprochen worden, daß der fliegende Gerichtsstand ein Schmerzenskind der Justiz sei. Danach hätte man doch erwarten sollen, daß die Vorlage längst an den Reichstag kam. Der erste Satz enthält unzweifelhaft eine Verbesserung des bestehenden Zustandes; der zweite Satz aber ist für uns unannehmbar. Das Ganze ist nur eine Abschlagszahlung auf die Revision der Strafprozeßordnung. Wir müssen sie annehmen, weil Aussicht auf eine erschöpfende Re⸗ vision in absehbarer Zeit nicht besteht. Zahlreiche Privatklagen werden nur aus formellen Gründen erhoben, damit es nicht scheint, als ob man die Beleidigung auf sich sitzen lassen wolle.
Abg. Dr. Stockmann (Rp.): Da ich die Vorlage für klar und verständlich halte, bin ich ebenfalls für die weitere Berathung im Plenum. Ich begrüße die Vorlage mit Freuden. Solange das Reichsgericht seine Entscheidung nicht abgeändert hat, bleibt dieselbe bestehen, und die Gerichte müssen mit ihr rechnen; deshalb ist es ein Fortschritt, wenn dieses Gesetz die entstandene Unsicherheit beseitigt.
ür den größten Theil meiner Freunde ist sie aber nur an⸗ nehmbar bei Aufrechterhaltung des fliegenden Gerichtsstandes für die Privatklage. In dieser Ausnahmebestimmung kann man eine Ausnahmebestimmung für die Presse erblicken; viel größer aber wäre die Härte für den Privatbeleidigten selbst, wenn er gezwungen sein sollte, die Beleidigung am Orte des Erscheinens des betreffenden Organs zu verfolgen. Daß Privatklagen aus Sport angestrengt werden oder der Reklame dienen, mag sein; aber derartige Privatkläger können ihren Zweck auch erreichen, wenn sie die Klage am Orte des Erscheinens des Preßorgans anstrengen. Im Falle der grundlosen Beleidigung muß dem Beleidigten das Recht zustehen, auch an seinem Wohnort zu klagen. Solange die persönliche Ehre nicht besser ge⸗ schützt ist als bisher, wird an den gegenwärtigen Zuständen in der Duellfrage nichts geändert, haben wir öfter ausführen hören. Da wird auch diese Vorlage ein ganz kleiner Schritt vorwärts auf dem Wege der Beseitigung der Duelle sein.
Abg. Dr. von Dziembowski⸗Pomian (Pole): Es ist jetzt geradezu typisch geworden, uns Polen gegenüber von dem fliegenden Gerichtsstand Gebrauch zu machen, namentlich seitens des Ostmarken⸗ vereins. Für den Reichstag und die Iuristen handelt es sich lediglich um die Frage: Welche Rechte sind mehr zu schützen, die des Redakteurs oder die des Privatklägers? Da sind wir für den alten Grundsatz: In dubio pro reo! Das Privileg für den Privatkläger muß beseitig werden. Wir nehmen diese Abschlagszahlung an, ohne deshal minder eifrig auf dem Verlangen der Wiedereinführung der Berufung und auf der Erfüllung der anderen Forderungen des Reichstags zu bestehen. 8
Damit schließt die erste Berathung. wird demnächst im Plenum stattfinden.
Es folgt die zweite Berathung des Entwurfs eines Schaumweinsteuergesetzes auf Grund der in drei Lesungen gefaßten Beschlüsse der XIII. Kommission. Referent ist der Abg. Dasbach (Zentr.).
Der § 1 lautet nach den Beschlüssen dritter Lesung der Kommission:
„Schaumwein aus Traubenwein, aus Obst⸗ oder Beerenwein (Fruchtweine), sowie alle schaumweinähnlichen Getränke unterliegen, sofern sie zum Verbrauch im Inlande bestimmt sind, einer in die Reichskasse fließenden Verbrauchsabgabe (Schaumweinsteuer).“
Abg. Delsor (b. k. F.): Wir Elsässer sind telegraphisch benach⸗ richtigt worden, daß heute die Schaumweinsteuer zur zweiten Berathung kommen würde, und ich bin deshalb hier im Auftrage meiner Freunde erschienen, Sie zu bitten, daß der § 1 nicht angenommen werde. Wir sind nicht gegen jede Luxussteuer, die für die Kosten der Flotte erhoben wird, aber nicht für diese Steuer auf Schaumwein. Es ist
Die zweite Lesung
nicht einzusehen, weshalb der Wein erst dann als Luxusgetränk ertra
besteuert werden soll, wenn ihm Kohlensäure vgeles, wird. Diese
neue Steuer trifft den Weinbau, und die Lage des elsässischen Wein⸗ baues ist schon ohnehin keine glänzende; wir sind gerade auf den An⸗ bau der hier in Betracht kommenden Weine angewiesen. Es wird
sich auch ein Ausfall in den reichsländischen Finanzen durch die Ein⸗ führung dieser Steuer ergeben. s
Abg. Schrempf (d. kons.): Mit Luxemburg müssen Ver⸗ — getroffen werden, wenn dieses Gesetz zur Annahme kommen soll. Es wurden solche Vereinbarungen in Aussicht gestellt; wie weit sind dieselben gediehen? — solche nicht statt, so könnten sich luremburgische Firmen an der nze etablieren, um auf unsere ionsrath Dr. Jo⸗
Kosten ein —2 Geschäft zu machen. Kommissar des Bundesraths, Geheimer L
hannes: Es ist alle Aussicht vorhanden, daß eine Einigung mit der
luremburgischen Regierung zu stande kommt, nachdem der Sta⸗ Evschen in der dortigen Kammer erklärt hat, daß die Absicht bestetze. chzeitig mit Deutschland ein ganz —,— Schaumwen- seß einzuführen, und nachdem unserem Aatmwärtigen Amt die SIbe eimn. Ar
r. Deinhar „ 2
Einführung der Rück
t darauf, daß dann das talt annehmen könnte. würde unter der neuen
nicht gelungen sei, die Steuerkoentrele svstem festzusetzen. Das daß desdalb eine
Der § 1 wird gegen Parteien angenommen. § 2 segt die Höde wein 10 ₰. für andere Gemwaͤnke
80 ₰ für S 38—
t ist, und anderem. da