1902 / 97 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Apr 1902 18:00:01 GMT) scan diff

zu nennen, der eine kleine Baßpartie sehr anerkennenswerth durchführte. Gänzlich unzulänglich war der Chor, während das Orchester sich unter Herm Koderic's zwar umsichtiger, aber weni ö Leitung recht gut bewährte. Das Publikum g .2 ie genannten Künstler durch lebhaften Beifall aus. ““ Neues Theater. Ueber den Schwank „Mramour“ von Bilha

guin, welchen das französische Lustspiel⸗ Ensemble gestern hier zur Darstellung brachte, kann man sich um deswillen kurz fassen, weil das Stück hier erst vor kurzem unter dem Titel „Die japanische Vase“ im Residenz⸗Theater in Scene ging. Die Aufführung war die beste, welche uns die Gäste der Bühne am Schiffbauerdamm b haben: jede Rolle war gut besetzt, das Zusammenspiel griff tadellos in⸗ einander und war in einem erfrischenden, flotten Tempo gehalten. Madame Cheirel konnte in der Rolle der vergnügungssüchtigen Frau des Alterthümer sammelnden Monturon alle Vorzüge ihres graziösen Spiels entfalten und brachte den prickelnden Dialog mit ihrer vollendeten Sprechkunst zu starker Wirkung. Nicht minder gut am Platze waren Herr Casa als ihr Gatte, Herr Lebrey als gefoppter und⸗ Herr Brulé als bevorzugter Liebhaber. In Feiner Episodenrolle fiel wiederum die große Begabung des Fräulein Janney auf, der be⸗ dauerlicherweise im Spielplan nur wenig dankbare Aufgaben zufallen. Stück und Darstellung fanden bei dem zahlreichen Publikum ver⸗

diente Anerkennung.

eisler (Prag).

außer den Phot

Elsner nunmehr erschienen.

und Musikalienhandlungen zum Preise

Aufführung gelangt das bekannte Lust von Roderich Benedix. „Die Dame aus Trouville“ und der

abend, ein Konzert des

positionen elangen zur Aufführur „Eroica“,

von Nürnberg“ Schumann und Cornelius.

Im Königlichen Opernhause geht morgen, Sonnabend, in Einstudierung und Ausstattung „Robert der Teufel“, große romantische Oper von Mevperbeer, in der bereits bekannt gegebenen 8 8 Besetzung unter Kapellmeister Richard Strauß' Leitung in Scene.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Ernst von Wildenbruch's e Schauspiel „Die Quitzows“ in der bekannten Besetzung gegeben.

Zu den Meist eespielen und Verdi⸗Festspielen in den Könlglichen Theatern theilt die General⸗Intendantur der König⸗ lichen Schauspiele 59 mit, daß mit Rücksicht auf das am K. K. Hofburg⸗Theater in Wien stattfindende Jubiläum Bernhard Bau⸗ meister's, welches die Anwesenheit von Lotte Medelsky für die Rolle der der Isabel im „Richter von Zalamea“ in Wien erforderlich macht, währung der Kur sich die Nothwendigkeit ergeben hat, die Aufführung des Goethe'schen „Faust“ für den 10. Mai anzusetzen. Die Reihenfolge der Vor⸗ stellungen in Serie] ist daher folgende: 4. Mai: „Un ballo in maschera“; 6. Mai: „Esther“ und „Demetrius“; 7. Mai:; „Alda“; 8 Mai: „Der Erbförster“ (Ensemble⸗Gastspiel des Königlichen Hof⸗ theaters in München); 10. Mai: „Faust’. Die II. Serie wird, wie bereits bekannt, mit „Hamlet“ und zwar am Freitag, den 9. Mai, eröffnet werden. b 8

Zur Orientierung für die Serien⸗Abonnenten sei bemerkt, daß in der Serie I mitwirken: das Ensemble des Königlichen Schauspiel⸗ hauses in Berlin, das Ensemble des Königlichen Hoftheaters in München, ferner von hiesigen und auswärtigen Künstlern die Damen Rosa Bertens (Berlin), Martha Baumgart Pauli (Prag), Gretchen Swoboda (München), die Herren Wilhelm Diegel⸗ mann (Frankfurt a. M.), Richard Franz (Dresden), Adolf Klein (Berlinz, Matthieu Lützenkirchen (München), August Weigert (München) und Moritz Zeisler (Prag); in der Serie II: das Ensemble des Königlichen Hoftheaters in Dresden, ferner die Damen Lotte Medelskv (Wien), Hedwig Römpler⸗Bleibtreu (Wien), die Herren Ewald Bach (Wiesbaden), Wilhelm Diegelmann (Frankfurt a. M.), Karl Grube (Weimar), Fritz Odemar (Hannover) und Karl Wiené (Dresden); in der Serie III: die Damen Johanna Buska (Prag), Paula onrad⸗Schlentber (Wien), Julie Serda (Dresden), die

Herren Peulad Baumeister (Wien), Adolf Klein (Berlin), Alexander

öͤmpler (Wien), Erich Schmidt (Wien), Adolf Sonnenthal (Wien) Fried⸗ rich Taeger (Leipzig): in der Serie 1V: das Ensemble des König⸗ lichen Hoftheaters in Stuttgart, ferner die Damen Katharina Schratt (Wien), Amalie Schönchen (Wien), die Herren Arthur Bauer (Frankfurt a. M.), Ernst Müller (Leipzig), Erich Schmidt

8 5 8 111“ 8

In der gestrigen Sitzung der

einen warm empfundenen Nachruf.

behafteten Personen, zu.

lasse es 1t Nach längerer Debatte, in welcher

ordnung angenommen.

stattfindet, sind außer den bereits

Theater.

8 . 1“ Koönigliche Schauspiele. Sonnabend: Oper haus. 108. Vorstellung. Neu einstudiert: Robert der Teufel. Romantische Oper in 5 Alten von G. Meverbeer. Nach dem von Scribe und Delavigne, übertragen von Th. Hell. Ballet

Wetterbericht vom 25. April 1902, 8 Uhr Vormittags.

Wind. stärke, Wetter

in Celsius.

a.0 u. Meeres niveau reduz.

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von Emil Graͤeb. In Scene gesetzt. vom Regisseur richtung Droescher. Dirigent: Kapellmeister Rich Strauß. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. S Anfang 7 Uhr. b. 293 S di 1 Schauspielhaus. 101. Vorstellung. Die Quitzows. E * 8. d 5 ²8 Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst 766,0 Windsti 8 von Wildenbruch. Anfang 8 Uhr. 1 ĩ759,7 0 bbe⸗ Neues Opern⸗Theater. Vorstellung. unter Mit⸗ * 2 wirkung der ehn⸗ der 9g n Oper und 82 ee Komischen Oper von Paris. Manon. 760,4 2 wolkenlos 5 Akten von Meilhac und Philipp Gille. Musi 767,0 SRO ILwolkenlos von J. Massenet. Anfang zbünn 768,6 3 Nebel Sonntag: Opernbaus. 109. Verstellung. Die 7677 ich 2 peitez Fledermaus. Komische Operette mit Tanz in Fkagen 7067,] 2 bedeckt Akten von Meilhac und 381 Bcarbeitet von Kovenhagen. 765,0- übedeck C. Haßtner und Richard Gen⸗e. Musik von Johann Karlstad 7700 4 beiter Strauß. Tanz von Emil Grarcb. Anfang 7 ½ Uhr. Stockholm. b24 2 eeg8. 8 Prbfen. d 12—2 e eleee Heawatanda 7730 S 2 wolkig Die orkum ... 855 NNo vswo Humme r. * 7 n 4 bed Neues . Nachmittags 2½¾ Uhbr: z8s AnNO 3 Wallenftein’e vager. Schaulpiel in 1 Aasen 7612 S von Friedrich von Uer. Die Piecolomt Schaufpiel in 5 Aufzügen von Friectrich von Schiller. müände 765.2 2 8 Ubr: 18* Tra n 765,6 5 von Friedrich von Schiller. —— 7681 nO in 2 Früemden⸗ 9). ¹ 794,7 8 28. Nebe; 88 857 gd 7648 D 767,9 o

8

8

findet von 3 ükbr ab uns

Das Album der Meister, und rraphien der mitwirkenden Künst

Allabendlich E

zunächst der Vorsteher Dr. Langerhans, Entsendung einer Deputation zur Thei den verstorbenen Prediger Schmeidler anknüp Darauf e lung Petitionen und wandte sich dann der Berathung Stadtvv. Nathan und Genossen, betreffend unentgeltliche Ge⸗ und Verpflegung mit ansteckenden Krankheiten Im Ausschuß empfahl man, über diesen chte geltend, die wirth⸗ llig auf den Kopf

häusern an die in Berlin wohnenden,

ständigen Spielplan und die Besetzung der enthält, ist in geschmackvoller Ausführung

Der Verkauf dieses Werks h lichen Opernhause bereits begonnen; auch ist das Album in allen Buch⸗

von

Im Schiller⸗Theater wird jetzt „Sappho“, fünf Aufzügen von Franz Grillparzer, eing 8. führung dieses Werkes ist für den 5. Mai in Aussicht genommen. isher gebracht Im Belle⸗Alliance⸗Theater findet tag die letzte Nachmittags⸗Vorstellung zu kleinen Preisen 8 „Elfriede“ (Aschenbrödel) hen, wie bisher, der Schwank inakter „Er“ in Scene. Im großen Saale der Philharmonie findet morgen, Philharmon

spiel

zu Gunsten des Lortzing⸗Denkmal

Ig:

orspiel zu Richard Wagner's Oper - tersinge Außerdem singt Fräulein Therese Behr Recitativ b r Lieder von Schubert,

und Arie „Ombra mai fu“ von Händel, ferne Leopold 8

Der Pianist Herr spielt das E-molf⸗Konzert von Chopin. 9

Antrag zur Tagesordnung überzugehen; man ma schaftlichen Verhältnisse der Stadt Berlin würden den L estellt werden, sobald eine unentgeltliche Pflege in den städtischen Krankenhäusern zur Einführung gelangte. würden nicht nur viele reiche Leute, sondern habenden Mittelstandes von dieser Gelegenheit Gebrauch machen, w die gewerblichen Arbeiter u. s. w. durch die von dies Krankenkassenbeiträge zu den Pflegekosten finanzielle Bedeutung der Ausführung übersehen; die damit im Zusammenhang t ebenfalls nicht als räthlich erscheinen, ihm zuzustimmen. der Stadtv. Cassel darauf hin⸗ wies, daß durch die Annahme des Antrags Nathan keineswegs die Erhaltung des Wahlrechts für die unentgeltlich Gep der Stadtv. Neumann die Ansicht vertrat, daß es nicht angeb Frage der Gesundheitspflege mit der des und der Stadtv. Landau betonte, daß der a. Motiven ausgehe, die Ansteckungsgefahr aber durch dessen Annahme nicht beseitigt werde, wurde trotz des Widerspruchs der Stadtvv. Rosenow und Kreitling der Ausschußantrag auf Uebergang zur Tages⸗ Die übrigen kamen nicht mehr

zur Berathung. Der öffentlichen Sitzung fo gte eine geheime.

einstudiert.

Wien), Willy Thaller (Wien), Rudolf Tyrolt (Wien) und Moritz

Verdi⸗Festspiele, welches ler noch den voll⸗ mmtlichen Vorstellungen im Verlage von Otto aat im König⸗

3 erhältlich.

s statt.

Mannigfaltiges. Berlin, den 25. April 1902.

Stadtverordneten widmete

an die Mittheilung von der lnahme an der Trauerfeier für fend, dem Heimgegangenen rledigte die Versamm⸗ des Antrages

in städtischen

Bei freier Anstaltspflege auch das Gros des wohl⸗

Für die Matinée, welche am Sonntag, **½ 12 ½ Uhr, zum Besten der Berliner Rettungsgesellschaft im

eenannten Künstlern

de Nuovina, welche vor einigen Tagen in der Oper

n⸗ lustspiel in

Lustspiel in 1 Sonntag,

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1ege

Deutsches Theuter. Sennabend Lebendige

ZTiunden. 7 ½ ver. erien Uhr Nora. Abende 7 ½ ——₰ Per grüne KRakadm.

lebe dao veben.

100. Male Alt Heidelberg.

8

Sonntag, Martha. Fidelio. Montag öcker.

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abend du trois

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Residen-Thrattr. (Dueknen Siamund kauten.

burg) Seunnabend Einguartterung. (1. 8 billes 84 1

Schiller⸗Theater. (Wallner⸗Theater.) Sonn⸗ abend, Abends 8 Uhr: Die Romantischen. von Edmond Deutsch von Ludwig Fulda. Hierauf: Hexenfang. Aufzug von Hans Hopfen. Nachmittags 3 Uhr: Wilhelm Tell. Abends 8 Uhr: Mein Leopold.

Montag, Abends 8 Uhr: Nathan der Weise.

Theater des Westens. Sonnabend: Velle⸗ thümliche Vorstellung zu halben Preisen: Undine. u balben Preisen: Frau Lilli Lehmann.

Operette ven Carl

enstag:

Fidelio. Lessing⸗Theater.

don Ernst ven Sonntag Die hohe Schule. Montag. Die Zwillingsschwester.

Neues Theater. Schifsbauerdamm 42. Senn. ariser Ensembles vom The‚tre NMamonr.

ülhaud et M. Hennequin. gende Tage Mamonr.

Gastspiel des P Palais Roral actos de P. 7 ½ Ubr. und fol

Friedrich-Wilhelmüädtisches Thrater. Tireckmon. 3

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2 Utr. 3⸗ Pretzes

Die Ra Dienstag: Auf piel cs% wetnt und lacht

Trauerspiel in Die erste Auf⸗

am kommenden Sonn⸗ en statt;

ischen Orchesters Folgende Kom⸗ Beethoven's Symphonie „Die Meistersinger

infolge Hacney Downs der Great Eastern Eisenbahn, von der Liverpooler Straße, ein Wagen eines mit Passagieren über- füllten Zuges; fünfzig Personen wurden verletzt, der Betrieb ist völlig unterbrochen.

einen außerordentlichen Erfolg errang, und Mr. Fournets als Mit⸗ wirkende gewonnen worden. Billets zur Matinse sind an der Kasse des Wintergartens käuflich oder schriftlich durch die Zentrale der Berliner Rettungsgesellschaft zu beziehen.

In der Lehrstätte NO. (Königstadt) der Volkshochschule „Hum⸗

boldt⸗Akademie“, Elisabethstraße 57/58, beginnt morgen Abend 8 8 ¾ Uhr die volksthümliche Vortragsreihe von Dr. burger „Zur Hygiene des Geistes“”. D r und Frauen frei; die Hörgebühr für die 6stündige Reihe beträgt 50 ₰. An demselben Abende finden die zweiten Vorträge von Dr. M. Runze über Philosophie und Christenthum (9— 9 ¾ Uhr) und von Dr. L. Hirsch⸗

berg über Richard Wagner's Musikdramen statt. 1 8

Julius- Der erste Vortrag ist für Männer

Budapest, 24. April. (W. T. B.) Auch im Laufe des

heutigen Tags trafen fast aus dem ganzen Lande Berichie über Reif und die siebenbürgischen Landestheile klagen über Schneefall. Schaden ist nur an den Obstbäumen festgestellt; der Winter⸗ und der Sommeranbau stehen gut.

rost ein (vgl. Nr. 96 d. Bl); die nördlichen und

London, 25. April. (W. T. B.), Heute früh entgleiste eines Achsenbruches bei der Untergrundbahnstation nicht weit

Guatemala, 23. April. (W. T. B.) Das Erdbeben, das

vom 18. April Abends bis 19. Mittags auf der pacifischen Seite von Guatemala herrschte (vgl. Nr. 96 d. Bl.), hat nicht nur bedeutenden Eigenthumsverlust verursacht, sondern auch an 200 Menschenopfer gefordert. ¹

Hauptsächlich hat QOuezaltenango gelitten, während die Hauptstad

Bisher sind unter den Todten keine Deutschen ermittelt

ziemlich verschont geblieben ist

en zu leistenden herangezogen würden. des Antrags sei stehende Wahlrechtsfrage

flegten gesichert werde, racht sei, die Wahlrechts zu verquicken, Antrag zwar von edlen

Wintergarten

„La Navarraise“

3 Aufzügen

Nachmittags: Abends: Gastspi

Gaeparone. Gastspiel

Sonnabend: Zum ersten Die F Schule. Komödie in 5 Akten

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen. . (W. T. B.) Die Alldeutsche Vereinigung des Abgeordnetenhauses übersandte allen 8I deutscher Nationalität den Entwurf eines von ihr einzubringenden Antrages, betreffend die deuische Staatssprache, mit dem Ersuchen, den Antrag zu unterzeichnen. Dieser Entwurf eines Gesetzes, das für alle Kronländer, mit Ausnahme von Galizien, Dalmatien und der Bukowina, gültig sein soll, erklärt die deutsche Sprache zur Staatssprache, welcher jeder Staatsbeamte in Wort und Schrift mächtig sein muß, sowie zur Verhandlungssprache des Reichsraths und der Delegationen und zur Amtssprache aller Staatsbehörden, im inneren und äußeren Dienst. Deutsche Eingaben sind von jeder Staatsbehörde anzunehmen. Nur in den Amtsbezirken, in welchen eine andere Umgangssprache vorherrscht, haben die Unterbehörden auch Eingaben in dieser Sprache anzunehmen und über dieselben nöthigenfalls in dieser Sprache zu ver⸗ handeln. Schulen mit nichtdeutscher Unterrichtssprache sind nie in Gemeinden, deren Vertretung dagegen protestiert, zuzu⸗ lassen. In allen Schulen mit Ausnahme der Hochschulen bleibt die deutsche Sprache ein Lehrgegenstand.

Wien, 25. April.

(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten, Zweiten und Dritten Beilage.)

Am 1. Mai: Gastspiel der Schlierseer. Der Herrgottschnitzer von Ammergau. Der Sommer⸗

Vers⸗ 8 garten ist in oberbaverischer Art dekoriert.

Rostand.

Zentral⸗Theater. Sonnabend: Das füße Mädel. Operette in 3 Akten von Landsberg und Stein. Musik von H. Reinhardt. Anfang 7 ¼ Ubr. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Prosen Der Bettelstudent. Abends 7 ½ Uhr: Da fußse Mädel. Ie 81ng 73 n Montag und fo e Tage, dse br: Das süße Mädel.

Belle-Alliance⸗Thrater. Sonnabend: Die

Dame aus Trouville. Schwank mit und Tanz in 3 Akten. (Emil 83 F Er. Pariser Lebensbild in 1 Akt. Anfang 7 r. 1Senn e Die Dame

Er. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Elfriede. (Ascher⸗ brödel.) Lustspiel.

Lilli Lehmann.

aus Trouville.

Konzerte.

Philharmonir. Sonnabend, Anfang 8 Ubr: gonzert der Philharmontschen Orchestere Fansten des Albert Lortzing⸗Denkmald in Berlimn

Saal Bechstein. Sennabend, Anfang 7 ½ Uhr.: gonzer da. Madrigalvereine. Dirgertt Dr. Hugo Goldschmidt.

Comédie en

Familien⸗RNachrichten.

ounie doen n Berk 5. egnze Mecba: Dra Geactallecutnart des Oesteorben: e 6 au). 1

cher a. b. Kr. 3 ren (Orfurt)

Berantwertlicher Nedakicur 3. B.: von Bojaneweki in Berlin Dexlag ber Cmedten (Hcheln) n Berlin

IümEw. Ienenen

eeugnisse 1

Erste hnreee 9 Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

Amtliches.

Dentsches Reich. Landespolizeiliche Anordnung.

Auf Grund des Reichs 1

( 8 gesetzes vom 7. April 18 2 treffend die Maßregeln 54 die Rinberxnes- 196%8, S. 105, . und der da u ergangenen revidierten Instruktion vom 9. Juni 1873 (R⸗G.⸗Bl. S. 147) wird zur Ver⸗ hütung der Einschleppung und Verbreitung der Ninderpest unter Aufhebung der Polizeiverordnung zum Schutze gegen die Rinderpest vom 13. Mai 1881 (Extra⸗ Beilage zu Nr. 20 des Amtsblatts) und aller zu ihr erlassenen Nachtragsbestimmungen für den Umfang des Regierungs⸗ bezirks Bromberg Folgendes angeordnet:

J. Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen.

§ 1. Die Ein⸗ und Durchfuhr von lebendem Rindvi nd 1 vieh, lebenden Schafen und Ziegen aus R ßlond ist verboten. h Der Weidegang und die regelmäßige Benutzung des Rindviehs diesseitiger Besitzer zur Arbeit auf in Nußland dicht an der Grenze liegenden Grundstücken können, sofern ö8 deg. Besitzern gehören oder von ihnen gepachtet sind, von dem Regierungs⸗Prä Fgagenene, g gs⸗Präsidenten widerruflich Sofern Rindvieh diesseitiger Besitzer, bezürlich dessen ei b „be ine allgemeine Genehmigung nach vorstehendem Absatz sen. er⸗ theilt ist, beim Weiden oder bei Benutzung zur Arbeit die Grenze überschritten hat, kann es mit Genehmigung des Land⸗ 8. n, geete zugeführt werden. Die hierbei zu enden Vorsichtemaßregeln sir 2 vveöcge ßreg sind von dem Landrath 9 2. Die Einfuhr und Durchfuhr aller von Rindvi „1 9 8 ie 2 Schafen und Ziegen stammenden Theile in frischem v“ mit Ausnahme von Milch, Sahne, Butter, Käse, desgleichen die Ein⸗ und Durchfuhr von Dünger und von nicht in Säcken verpackten Lumpen aus Nußland ist verboten. Die Einfuhr und Durchfuhr der nachbenannten, von Rindvieh, Schafen oder Ziegen stammenden Theile und Er⸗

a. vollkommen trockene oder gesalzene Häute und g schmolzenes Talg in Gefößes 5 z vollkommen luftt ockene und von Weichtheilen be⸗ freite Knochen, Hörner und Klauen, eeaee Wolle un Haare, wenn sie in Säcken verpackt sin Blutkuchen (Blutdünger), wenn sie fein Face san, find oder zu Pulver gerieben werden können und vollkommen geruchlos sind, * vollkommen 26 Fleisch, ist gestattet, soweit das Reichsgesetz, betreffend die Schlacht⸗ wieh⸗ und Fleischreschau vom 3. Juni 1900 (R.⸗G.⸗Bl. S. 547) die dazu ergangenen und kuͤnftig ergehenden Ausführungs⸗ verordnungen dem nicht Beschränkungen auferlegen.

Die Einfuhr dieser Geg nstände sow e die Einfuhr in Säcken verpackter Lumpen ist auf sämmtlichen die Landes⸗ grenze des dicsseitigen Bezirks überschreitenden Zollstraßen aber auch nur auf letzteren und nur, nachdem durch Prüfung der diesseitigen Beamten die vorgeschriebenen Eigenschaften

gestellt sind, erlaubt. Die Prüfung erfo gt kostenfrei durch

Grenzzollbenmten oder erfo derlichenfalls durch die Grenz⸗ und 2. bei sämmtlichen Grenz⸗Zollämtern des

zirks. 3. Diejenigen Thiere sowie diejenigen thierischen und Stoffe, welche entgegen den vorsteher den Verboten die Landesgrenze eführt und hierbei in Beschlag ge⸗ nommen werden, sind sofort unter polizeilicher Aufucht zu bezw. zu vernichten oder zum Gebrauch unschädlich zu

nachen und zu vergraben.

durch die Beschlagnahme und Tödtung des Vi und durch die Bescitigung der Thierkörper oder Stoffe soweit sie aus der u reiten sind, bei Regicrungs⸗Präst zar Erstattung anzumelden 8. It die Thatsache der unerlaudten Ueberführung über die zwar nicht erwiesen, liegt aber der Verdacht der Ein⸗ ööö terdem auson polizent überwa Auß⸗ t der zuständigen Pol zeibebörde seser machen. die letztere dei naherer Prüfung den Verdacht der ung zweifellos undegründet, hat sie die be⸗ Gegenstände frei geben, andernsalls hat sie, 27 die Verwerthung —2 von ihr auf Grund angeholten Acußeru beomteten Thicrarztes für zu⸗

crachtet wird, d eselben der Jo de Frmenthren voem Thicrarzt für ne eshsnen, ve zu er 24 8e8nz vrenn; Fällen die ntr inler vee Ae auf Einleitung des

8021 in den von der Eisen⸗

2 Posen nach der russi chen belcgenen

eien der Kreise Inowrazlaw und Mogilno, 8 in dem

Eisendahnlinze Gynesen Wreschen nach der russt

Theile dee Kreises Witkowo, einschlichlich

schnittenen Stadt Guts⸗ und d⸗ ste innerhald der

II. RNindviehregister und Nindviehbücher.

Er

14

im Amts⸗ übertragen werden.

falls zu vermerken. Ebenso

ausgestellt wird.

§ 7.

änderungen des Rin

hiernach zu berichtigen.

melden.

Bezirks in An

in denen Wiehregister wohnhaften zu führen, in die Schlachten bestimmte, Rind von ihnen

dem

ig n.

bücher für jede Vieh

Rindviehregister zu

treibt oder

geferugtes Ursprung wenn Weise

negen Spanndiensten fi zu setzen.

daß die

Berlin, Freitag, den

der anderen den Distriktskommissarien ob.

Ferien Ale von den Gemeind e Ausfertigung zu prüfen und fe⸗ ellen. Rechte und Pflichten der Fütl arund, Festzuste h Regierungs⸗Präsidenten all ihre Bezirke oder besonders und Kreisblatt

ist in die Register einzutragen, wenn betreffende Thier ein Ursprungszeugniß (vergleiche 8

jedes von

vö- —4 ist. eder Einstellung von Vieh in einen solchen Bezirk

Brcrorfteter, in Städten der Geeeeen, n Ueverreichung der Ursprungszeugnisse oder sonstigen Legiti⸗ mations cheine davon Anzeige zu machen, auch in der gleichen Frist die erfolgte Schlachtung oder der Wiederverkauf an⸗

geführt werden, Schlächtern

Letztere

u ernennenden Viehreviso

Jeder * haltende Wirth ist verpflichtet, alle Ver⸗ 8 ig: viehbestandes innerhalb 24 Stunden in tadtbezirken der Orte polizeibehörde, auf dem Lande dem Orts⸗ Fäsfgete anzuzeigen. Letzterer hat allwöchentlich dem Distrikts⸗ ommissar oder dem Viehrevisor die Veränderung zur Kenniniß zu bringen. Diese haben die in ihrem Besitz befi

Kälber sind spätestens 4 Wochen nach der Geburt In den Guts⸗ und Gemeindebezirken hat der Neuein⸗

tragung von Rindvieh in das Register eine Viehstückes durch den Ortsv0 4

Die Registerführung

Wund Viehhändlern Vick n ihnen angekaufte, oder in ihren Stall Binnen 24

iese Viehbücher unterliegen ebenf in 86 Iareiceenen Beamten e g Für den Bereich der an der russiß unächst liegenden Bezirke bleibt —— b findlichen Oenn P. bösten (usbauten) bestehen, die Anlegung besonderer 1 ih haltende Besitzung neben dem gemein aat ,* anzuordnen. enso wird die Anordnung vorbehalt Bezirten sich die städtischen Ia .n2,e Vichrevisoren die Ab⸗ und Zugänge von Rindvich serer Kontrole gegenseitig mitzutheilen haben.

III. Nindeiehtransport innerhalb der Zone, in der führen sind. Rindviehauftrieb

auf Märkte.

§ 11. Innerhalb der 18 sind, muß jede 16⸗, Dorf ——

abdg Eis nbahn befördert, ein nach dem

in e als auf der Esendahn ci 27— ten bleibt cs vortehalzen, für irke, denen es üblich ist, Nindoleh darbeits⸗ und zu verwenden, ac

Züur den Bereich der an der Bepirfe bleibt dem Re ierunge

] ae

Zonec, in der nach § 4 Rindviechregister r die Grenue de lömark tes Standertes des Flnbciehe

vort auf der

r, der Rindoich ü

von dem ular 11.

niß besiten, und r auch

vone von au ührt wird

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rt IIS für den Ausladeer ane scheesellche

1

25. April

evorstehern zu

können gemein den Grenzgendarmen für

ekannt zu machende Ortschaften

In die Register ist nach Anteitung des

der gesammte Rindviehbestand ,52 jeden Cghdga Fodmulgres meindemitgliedes einzutragen, desgleichen jeder Ab⸗ und Zu⸗ gang unter Beifügung des Namens und Wohnortes des Käufers oder Erwerbers bezw. Verkäufers u. s. w der Kauf oder die Erwerbung bezw. der Verkauf u. 1 w. nicht auf Märkten geschieht, was in den Registern zu vermerken ist. Erfolgt der Abgang durch Tod des Thieres,

insofern

o ist das gleich⸗

ür das

ndlichen Register

20 Fec umn des 8 ö eher voranzugehen. Zu diesem Zwecke hat der Besitzer das einzutrogende Viehstück Zu. 89 vorsteher vorzuführen. Nur wenn ein Ursprungszeugniß oder ein zollamtlicher L gitimations⸗ oder Versendesch in für das Viehstück vorgelegt wird, darf die Ne dech ig. h erfolgen.

In den Städten bleibt es der Ortspolizeibehörde über⸗ lassen, die Vorführung von Rindvie ö zeugnisse oder zollamtliche Legitimations⸗ oder Versendescheine 29 F.. langt ee 28 Neueintragung in das Register angen, und sind die Besitzer verpflichtet, ei Verlangen nachzukommen. 8 E11“

§ 8. Die Führung der Register von sei 2 vorstcher auf dem Lande 2 der die Distriktskommissare oder BViehrevisoren. zur veesser in dieser Thätiakeit die Ge darmen des Stadt und —⁸₰½ S und au ande unterliegt fern 2 lichen Revision der Grenn und Kr . 4265— bei üe Dienstreisen. Jede Revision ist im Register zu vermerken. Die Grenz⸗ beamten sind berechtigt, veon den Vieyregistern Einsicht 8 nehmen und Revisionen abzuhalten

In allen Guts⸗

ch in 11 ff. 25) ueintragung ohne

h, für das Ursprungs⸗

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Land emeinde⸗ und Stadtbezirken, sind von den dort

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wierd, Zene

1902.

ertheilt. Die Genehmigung darf nur dann erthei Die gung ilt werden wenn ein 2 is ü iere I Vebser Nachweis über den Ursprung der Thiere r Landrath kann allgemein oder für einzelne Stati auch die Ortspolizeibehörd wchn ent e, enagägn e zur Ertheilung solcher Ge⸗ 8 12. Für Rindvieh, das auf Märkte aufgetrieben wi d Ferererahce faag des Retr G b 1 war auch d 2 ort zugleich seinen hat. Gas 8 13. Die Ursprungszeugnisse sind auf dem L den rtsvorstehern, in den Städten von der Or epo aenh nan der verabfolgten Formulare rache auszu it Sie schssg gastbrn zustellen und mit Siegel und Unter⸗ ie Ausstellung darf inner alb der Zone, i 8 erSeifdoreaih zu führen sind, nur Zon rän ens h Zahe⸗ erfo gen, während im übrigen rothes Papier zu verwenden ist Auf dem Lande sind die Zeugnisse von den Distrikts⸗ E vabe tden Erenzgendarmen oder Viehrevisoren m Inhalt nach zu bestätige She 188 . 8 eh n. de o0.. en Distriktbkommissaren bleibt es vorbehalten, in ein⸗ zelnen Fällen vor der Bestäti ie Vorprü⸗ SFn bezachen 1 ätigung die Vorprüfung burch den § 14. In den nach Anleitung des Formul 2 stellenden Ursprungszeugnissen sind ggesch er Aüter Falie und 1ee; etwaige sonstige Merkmale der einzelnen Ferhe stücke, erner der Transportweg, der Transportort und der Transportzweck, sowie der Anfangs⸗ und Endtag der Trans⸗ portfrist bezw. Gültigkeitsdauer, die auf höchstens 3 Tage zu bemessen ist, anzugeben. Dieselben Angaben haben die vom Landrath bezw. der Ortspolizeibehörde nach 1 11 Absatz 3 und 4 auszustellenden Erlaubnißscheine zu ent⸗ salten. Außerdem ist in den Ursprungszeugnissen zu be⸗ scheinigen, 1 Nindvich während der letzten 14 Tage 5 . gestanden hat und daß der Ort seit 14 Tagen seuchen⸗ at Rindvieh an seinem letzten Standort noch ni⸗ .2* Laevdene 6s trotzdem ler e erance werden, jedoch nur dann, wen n frül 1“ b vuszefteme f 212 vyoFe age fehlende Zeit und über die Seuchenfreihei Standortes Zei . dn hrend dieser Zeit unzweifelhafter Nachweis ge⸗ Für Rindvieh, das zu Arbeits⸗, Züchtungs⸗ oder über die Grenze der Guts⸗, Dorf⸗ Stadt 1— eines Standortes geführt wird, können die U prungs⸗ Fugmiffe ausnahmsweise mit einer Gültigkeitsdauer bis enn Jahre und in Form von Gesammtzeugnissen ausdehese Soll Rindvieh, das auf Grund eines bezw. von der Ortspolizeibehörde nach 8 11 ,82 ertheilten Erlaubnißscheins nach einem Orte der im 9 4 be⸗ zeichneten Zone eingeführt ist, noch ehe es an diesem Orte 14 Tage gestanden hat, nach einem anderen Orie weiter tranoportiert werten, so kann der für ersteren Ort zuständige Landraih ausnahmsweise durch einen neuen Erlaubnißschein n. 88 —v den Anforderungen des ersten Sates in aragraphen zu entspre nchanen z prechen hat, den Transport ge⸗ Landrath ist befugt, zur Auostellun Erlaubnißscheine d Büee en zu B be 8 15. Im Falle der Reucinstellung eines Rindes in einen Guto „Landgemeinde oder Stadtbezirk derjenigen Zone, in welcher Rindvichregister zu führen sind 4), sowie im Falle des beabsichtigten aber unterbliebenen Verkaufs eines Nindes auf Märkten muß das ausgestellte Ursprungeszeugniß beuw. der vom Landroth auegestellte Erlaubnißschein innerhalb 24 Stunden der Ankunft order der Rückkehr des Thieres dem Orto⸗ vorstcher, in Städten der Ortopolizeibehörde zur Berichtigung deo Viehregisters ausgehändigt dezw. zurückgegeben werden. Der Ortsvorsteher hat die Zeugnisse Distrikiskom⸗ —— bezw. dem Gendarm en oder Viechrevisor zur. Aufbe⸗ rung b überweisen. 1 ie Vernichtung der Zeugnisse darf nicht 89 2 8% Jahree erfolgen. 3. Zur tzeu und zwar in den Monaten vom 1. Ohober bie 1. April von Abende 9 Uhr bis früh 5 in den übrigen Menaten von Abends 10 Uhr bie 6 4 Uhr it in der Zone, in der Rindviehregister zu sind, jeder nicht 5—* Eisenbahn erfolgende

Nindvie die Ee feheen g. Grenze der Gute“, Darf oder uf diejenk heile des ierungedezirk auf Grund IlIy und 123

Vereinszo 1. Zull 180 S. 517 di vgeane v 317 ff.) die Transpoltkontrole mehr gelten für 10

de diese Vorschrift keine Anwendung. Biel⸗

Ssldus 82 der Rückseite des rsprung abgedruckten

§ 21 Absat 3. AAöe Lr

IV. Berladung von Nindvieh auf Eisenbahnen

*. Berladung innerhalb der Jone, in Gelche *eheegisen zu führen sind (8. 89 mind⸗

8 17. Tie Verladung von darf imn der Zone, in 13ööö b-* . *%¼. nut auf den Stattonen Argenan, ; m 26 ;q— und auf den vem 2 dem

Praßhdenten nenden im Negierungsamtebla 1.— bekannt . mad enden lrI1 nur an

den durch die Lan I2N2ö

Statton bekannt ge

vem Landranh 1 auf anderen Stahonen und an anderen als den durch

Ursprungszeugnisse

1

vöS— Fter.

9 * b 4. 8