1903 / 59 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 10 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

mann in preußischen Diensten stehe, dem nachgesagt worden sei, daß er sich einer Feigheit vor dem Feinde schuldig gemacht habe, nachdem die baverische Armee auf die Dienste dieses Soldatenschinders verzichtet hatte. Die offiztöse „Augsburger Abendzeitung“ habe darauf hin⸗ ewiesen, daß wahrscheinlich ein Wunsch von höherer Stelle dem Hauptmann in Preußen die Wege geebnet habe. Auf andere Weise könne man sich diesen Fall auch gar nicht erklären. Redner bringt nun den Fall eines Mannes zur Sprache, den er dem Kriegsminister vorher mitgeteilt habe, dessen Namen er aber verschweigen müsse. Es handle sich um einen Mann, der in einem hannoverschen Train⸗ bataillon eingetreten und wegen geistiger Beschränktheit entlassen worden sei. Die Kompagnie, in die er eingetreten sei, müsse in Bezug auf Soldatenmißhandlungen einzig dastehen. Der Rekrut sei fortgesetzt den schwersten Mißhandlungen unterworfen worden. Es sei ihm das Geld gestohlen worden; er sei beim Reiten mit dem Säbel auf Beine und Arme geschlagen worden. Im Stalle sei er mit einer Trense auf den Kopf geschlagen worden, so daß Löcher entstanden. Bei seiner Vernehmung aber habe der Mann nicht gewagt, bei der Wahrbeit zu bleiben, er habe ausgesagt, er habe gelogen, und seine Kameraden auch. Auf eine Eingabe des Vaters dieses Rekruten, der aus Kummer über das Unglück seines Sohnes an gebrochenem Herzen ge⸗ storben sei, an das Generalkommando wegen einer genaueren Unter⸗ suchung sei die Auskunft gekommen: „Ihr Sohn ist von seinen Vor⸗ glegten und zahlreichen Kameraden schon lange vor seiner Ueber⸗ ührung in das Lazarett für geistig nicht normal gehalten worden, daß aber die Behandlung das Uebel verstärkt hat, ist nicht Es 5 unerhört, daß nicht von dem Kom vaichef der Zustand des annes rechtzeitig erkannt worden sei. Es müsse doch wirklich vieles 18 ein in unserer Armee. Die Vorgesetzten dieses Rekruten hätten

ihre flicht schwer verletzt.

Kriegsminister, General der Infanterie von Goßler:

Meine Herren! Der Herr Vorredner hat der Armee, soweit er konnte, Vorwürfe gemacht wegen der Behandlung der Leute. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) Also eines Teiles der Armee. Es ist nur auffällig, daß er sich selber dazu hinreißen ließ, einem Offizier, der sich hier nicht verteidigen kann, den Vorwurf der Feigheit ziu machen. Das ist eine Art und Weise, die nur hier erklärlich ist, wo man nicht verantwortlich gemacht werden kann. Ich glaube, sonst würde er sich scheuen, einen derartigen Vorwurf zu erheben. Es liegt gegen den Freiherrn von Feilitzsch auch nicht der geringste Grund vor, seinen Mut, seine Tüchtigkeit anzuzweifeln. Er ist dekoriert worden. Ob derartige Verleumdungen in München gefallen sind, weiß ich nicht. Jedenfalls rechnen wir es uns zur Ehre an, den Genannten der preußischen Armee zuzählen zu können.

Bezüglich des anderen Falles hat der Herr Abgeordnete hervor⸗ hoben, er hätte dem preußischen Kriegsminister mitgeteilt, daß er diesen den Namen hat er nicht genannt zur Sprache bringen wolle. Das ist richtig, aber ich habe den Brief erst heute morgen um 11. erhalten.

Ich habe mich dann im Kriegsministerium erkundigt, ob irgend jemand von dem Manne etwas wüßte, oder ob die Sache sonst zur Sprache gebracht worden wäre. Das ist nicht der Fall, und nach allem, was der Herr Abgeordnete hier erzählt hat, bezweifle ich für meine Person durchaus die Richtigkeit seiner Ausführungen. (Bravo! rechts. Ohl bei den Sozialdemokraten.)

Abg. von Oldenburg (d. kons.): möchte mein Ausdruck geben über die 14ö 9 . Hüilbebee freg⸗

und sein Gegner sind für Auffa eingetreten, welche unsere Arme zur ersten in der Welt ——8. vo sra mich, daß die Be⸗

eingetreten ist, trotz der ee und der sogenannten ichen Meinung; denn se zeigt, daß jene Faktoren auf die Beurteilung der Handlungsweise deutscher Offiziere an maßgebender Stelle ohne Einfluß sind. Die Begleitung zum Bahnhof war kein tioneller Fall, sondern sie hat bei dem Fortgang eines beliebten Sr. stets stattgefunden. (Zuruf links: nd ja kein Mitglied et Hauses!) Wenn Sie nicht wissen, daß das Plenum des ses zu entscheiden hat, dann lernen sie heute noch etwas u.

Bebel: 82 an Stelle des Vorredners, wenn die Wahl mmi meine Wahl für ungültig erklärt hätte, die nötigen equenzen und es als eine Ehrensache ansehen, mein Mandat niederzulegen, statt hier eine Rede zu halten. (Unruhe ncchts.) Wir haben e ein vefähl wie und Umständen sogar ein feinerch. inister sagte, Rede habe nichts Neues enthalten. könnten mir ößere machen, als wenn Sie der Not⸗

enth Duell würde in and n wenn es nicht der Armee gehätschelt würde. Alle Fen arries Seme batten eere⸗ randt perurteilt, und doch wurde dieser nach we o.

8 ihm mildernde konnte.

8 Sitzung vom 9. März 1903, 11 Uhr.

Ueber den Beginn der Sitzung ist in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden. Das Haus setzt Beratung des Staatshaus⸗ haltsetats für das Rechnungsjahr 1903 im Etat des Ministeriums der geistlichen, Unterrichts⸗ und We.x ee eheeer bei dem Ausgabetitel „Gehalt des Ministers“ fort.

Auf die Ausführungen des Abg. Kopsch (fr. Volksp.) erwidert der

Minister der geistlichen, angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Der Herr Abgeordnete hat seine Ausführungen mit der Frage begonnen, in welchem Stadium sich die Frage der Ab⸗ trennung der Medizinalverwaltung von dem mir unterstellten Ressort befinde. Ich kann diese Frage dahin beantworten, daß die Angelegen⸗ heit noch nicht zu einem bestimmten Abschlusse gelangt ist. Inzwischen habe ich mein lebhaftes Interesse für die Aufgaben der Medizinal⸗ verwaltung dadurch betätigt, daß ich mit vollem Nachdruck diejenigen Gesetzesvorlagen gefördert habe, welche dem hohen Hause auf dem Gebiete der Medizinalverwaltung jetzt zur Beschlußfassung vor⸗ liegen. Es sind außerdem allgemeine Anordnungen noch im Gange, welche dieses Verwaltungsgebiet tunlichst vollkommen ausgestalten sollen.

Was nun die weitere Frage nach einem Schulunterhaltungsgesetze anbetrifft, so glaube ich, mir deren Beantwortung heute versagen zu können angesichts der in Aussicht stehenden Verhandlung über den von dem Herrn Abg. Freiherrn von Zedlitz angekündigten Antrag und an⸗ gesichts der bevorstehenden Erörterung über die Interpellation, die der Herr Abg. Graf Kanitz mit seinen politischen Freunden an die Königliche Staatsregierung gerichtet hat.

Meine Herren, was das Schulpflichtgesetz hatte ich schon vor zwei Jahren die Ehre, Hause zu erklären, daß, wenn alle Parteien oder wenigstens die erhebliche Mehrheit des hohen Hauses mit der Ein⸗ bringung eines derartigen Gesetzes zur Zeit einverstanden wäre, die Königliche Staatsregierung in der Lage sein würde, einen ent⸗ sprechenden Gesetzentwurf dem Landtage zu unterbreiten. Meine Herren, diese Voraussetzung ist nicht zugetroffen, und der gegenwärtige Zeitpunkt ist, glaube ich, auch nicht dazu geeignet, das hohe Haus mit einer Angelegenheit zu beschäftigen, die doch, wie ich inzwischen fest⸗ gestellt habe, eine sehr verschiedenartige Beurteilung erfahren würde.

Was eine Revision des Lehrerbesoldungsgesetzes anbetrifft, die der Herr Abgeordnete gleichfalls zur Sprache gebracht hat, so kann ich eine solche Revision im gegenwärtigen Augenblick um so weniger in Aussicht stellen, als dem hohen Hause bekannt ist, daß die ungünstige Finanzlage des Staats, nicht minder aber die der Gemeinden, dazu nicht angetan ist, um Opfer zu fordern, die sich nach ungefährer Be⸗ rechnung, wenn alle diejenigen Ansprüche befriedigt werden sollten, welche auf einen Ausgleich der verschiedenen Besoldungssätze gehen, allein für den Staat auf etwa 20 Millionen belaufen. (Hört, hört!) Der Herr Abgeordnete weiß aber ebenso gut wie ich, daß die König⸗ liche Staatsregierung fortgesetzt bestrebt ist, die bestehenden Härten auszugleichen. Wie ich seinerzeit versprochen habe, ist das in den letzten Jahren auch bereits in weitem Maße unter Beihilfe aus den sehr erheblichen Mitteln geschehen, die zu meiner Verfügung gestellt worden sind. Ich erlaube mir, im übrigen einige Zahlen vorzuführen, welche die staatlichen Leistungen auf diesem Gebiete in das richtige Licht stellen. Ich schicke voraus, daß zur Unterhaltung der Volks⸗ schulen diese hängt mit der Lehrerbesoldung eng zusammen an Zuschüssen des Staats ich nenne runde Zahlen aufgewendet worden sind:

Im Jahre 1886 14 021 000; im Jabre 1901 schon 73 Millionen. Die Aufwendungen des Staats haben sich also seit 1888 um das Fünf⸗ bis Sechsfache gesteigert; der Vorwurf ciner stiefmütterlichen Behandlung des Volksschulwesens durch die Staatöregierung ist bier⸗ nach völlig unbegründet. Das gesamte Diensteinkommen der Volks⸗ schullehrer und Lehrerinnen, welches 1886 82 373 000 betrug, belief sich im Jahre 1901 auf 165 525 000 ℳ, also auf das Doppelte. Das durchschnittliche Ginkommen eines Lehrers betrug im Jahre 1886 überhaupt 1292 ℳ, in den Städten 1635 und auf dem Lande 1133 ℳ; im Jahre 1896 1583 ℳ, auf die Städte kamen 2029 ℳ, auf das platte Land 1357 ℳ; im Jahre 1901 betrug das durchschnittliche Ginkommen eines Lehrers 1901 ℳ, in den Stüädten 2381 und auf dem Lande 1640

Unterrichts⸗ und Medizinal⸗

anbetrifft, so in diesem hohen

für die evangelische Kirche und ihre Stellung zum Staate haben, so schwer fällt dies den Evangelischen gegenüber Fütium. und den Anschauungen der katholischen Kirche. enn einerseits das Zentrum sagt, daß die katholische Kirche in allen Orten bedrängt werde und auch bei der Regierung nicht den nötigen Schutz genieße, andererseits, wie z. B. vom Abg. Dr. Sattler, das Zurückweichen der Staatsregierung vor der katholischen Kirche be⸗ dauert wird, so muß man doch fragen: Wo ist denn die Wahrheit? Ich will nicht verhehlen, daß meine politischen Freunde nicht ganz auf dem Standpunkt des Herrn Dr. Sattler stehen. Wir können die Haltung der Regierung bis zu einem gewissen Grade verstehen; sie wollte die traurigen Folgen des Kulturkampfes beseitigen. Wir sind auch dadurch in ein besseres und friedliches Einvernehmen mit dem katholischen Teil der Bevölkerung gekommen; es ist dadurch der konfessionelle Friede gefördert worden. Deswegen kann man der Regierung keinen Vorwurf machen. Wenn man aber das Ansehen, das das Zentrum im Reichstage gewonnen hat, und die Stellung der Reichsregierung sieht, so muß man sagen, daß sie sehr nachgiebig ist. Die Zentrumspartei ist keine rein politische Partei, sondern sie vertritt auch ihre Religion und das in sehr nachdrücklicher Weise. Wenn man das sieht, so überkommt einen ein Gefühl der Beklemmung. Wohin soll das führen? Ich kann Ihnen namens meiner politischen Freunde erklären, wenn irgendwie und irgendwo eine Gefährdung der Interessen unseres evangelischen Glaubens, unserer evangelischen Konfession und unserer evangelischen Kirche in Frage kommt, dann werden Sie uns Mann für Mann auf dem Pl sehen. Das muß man aussprechen. Wir können nicht zugeben, daß die Katholiken besser behandelt werden, oder daß man die Evangelischen vorzieht. Es muß eine völlige Gleichstellung beider Kirchen eintreten. Den Katholiken muß das Maß des Schutzes werden, das ihnen gebührt, aber auch den Evangelischen. Auf diesem Standpunkt stehen wir. Die katholische Kirche ist etwas anderes als die evangelische. Sie ist organisatorisch etwas anderes, und auch die sonstigen Verhältnisse sind verschieden, dem muß man bis zu einem gewissen Grade Rechnung tragen. Es ibt da Grenzen, wo man sich grundsätzlich niemals ganz verständigen kann. Im Punkte der charitativen Tätigkeit der Orden hat mich die Antwort des Ministers nicht befriedigt. Nur ganz ausnahmsweise sollte man Orden, die lediglich charitative Tätigkeit ausüben, nicht zu⸗ lassen. Vielleicht könnte man in dieser Beziehung r E; und Westpreußen auch Ausnahmebestimmungen treffen. ir müssen auf dem Boden der Tatsachen den Frieden fördern. Auf diesem Standpunkte standen wir immer. Die katholischen Orden für Krankenpflege stehen doch auch unter dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Wir haben aber für verschiedene Landesteile besondere Gesetze, warum sollte nicht auch ein solches für die Tätigkeit dieser Orden geschaffen werden. Wir verlangen nur, daß die Regierung dort, wo der kon⸗ fessionelle Frieden gestört werden könnte, Kautelen haben muß. Ebenso stehen wir der Forderung der konfessionellen Friedhöfe gegen⸗ über. Der bestehende Zustand stört vielfach den konfessionellen Frieden; es muß ein Weg der Gesetzgebung gefunden werden, der den Wünschen der Katholiken gerecht wird, denn sie sind auch unsere Wünsche. Es handelt sich gar nicht in der Jetztzeit um die Konfession, sondern um Glaube und Unglaube. Leider gibt es eine politische Bewegung, die Sozialdemokratie, die den Unglauben zwar nicht fordert, aber fördert, die den inneren Frieden unserer evölkerung auf dem Gebiete des Glaubens stört. Dazu kann man nicht schweigen. Angesichts dieser Bewegung muß man die Frage —ö.’— ob sich nicht alle Elemente des Glaubens zur Abwehr zusammenfin⸗ müssen. Die katholische Kirche kämpft gegen diesen fsehnd an, aber auch die evangelische, solange sie auf den rundle en sieht, die gegeben sind. Die Macht der evangelischen Kirche, die in ihrer inneren Freiheit liegt, ist nicht minder gewaltig denn die äußere Macht der kathollschen Kirche. Wer immer auf diesem Boden steht und kämpft und es laut und offen bekennt, dem treten wir an die Seite Mann für Mann.

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt:

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners in Bezug auf die Frage der krankenpflegenden Orden könnten in der hohen Versammlung die Annahme erwecken, als ob ich lediglich in meinem Namen und nur für mein Ressort, nicht aber in dem Namen der Königlichen Staatsregierung gesprochen hätte, als ich am Sonn⸗ abend die von dem Herrn Abg. von Hepdebrandt berührte Erklärung abgab. Ich kann hiermit konstatieren, daß die von mir abgegebenen Erklärungen auf einem ausdrücklichen Beschlusse des Königlichen Staatsministeriums heruhen (Lachen und Zurufe im Zentrum Desto schlimmer!) und daß ich dieselben auch im Namen der Staatzregierung abgegeben habe.

Selbstverständlich ist der bedeutungsvolle Entschluß, den die Königliche Staatoregierung gefaßt hat, erst nach langen und sorg⸗ fältigen Ermittelungen und Erwägungen, wie sie der Herr Abgeordnere mir nun nochmals ans Herz legt, gefaßt. Die Königliche Staatsregierung war sich ihrer Verantwortlichkeit gegenüber dem Antrag dieses hoben Hauses voll bewußt. Sie hat sich dabei gegenwärtig gehalten, daß sie

anrührt, so sind schwere Be⸗ nicht zu vermeiden. Die Staateregierung freut daß durch die im Jahre 1887 abgeschlofsene kirchenpolttische Gesez⸗ gebung ein annehmbarer modus vivendi ergielt worden ist, und maß Bedenken tragen, ihrerseits daran zu rühren. Die Königliche Staatt⸗ regierung glaubt, mit dieser ablehnenden Haltung auch koafesstenellen Frieden zu dienen. (Widrespruch im Jent Ja, meine Herren, ich bin überzeugt, daß se Auffafsung rechtfertigen balten, daß nach ven den Abgg. Freunden unterbreitet

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Zweite Beilage

(Schluß aus der Ersten Beilage.)

.“ Aber, meine Herren, die gesetzgeberische Aufgabe ist erst recht un⸗ möglich hinsichtlich der ja auch als Vorbehalt ausgesprochenen Auf⸗

gabe der Wahrung des konfessionellen Friedens. (Sehr richtig!) Wie wollen Sie eine solche Klausel in das Gesetz aufnehmen, ohne der

Königlichen Staatsregierung ein diskretionäres Ermessen zu übertragen? Regional abgrenzen läßt sich die Frage des konfessionellen Friedens auch nicht. Diese läßt sich überhaupt nicht gesetzlich festlegen, sondern es ist unbedingt notwendig, daß, wenn dieses berechtigte Interesse gewahrt werden soll, die Königliche Staatsregierung eine unbegrenzte Vollmacht haben muß.

Meine Herren, sowenig ich verkenne, daß vielleicht das kränkende Gefühl einer besonderen gesetzlichen Beschränkung der Tätigkeit der krankenpflegenden Orden vorhanden sein kann gegenüber der theoretischen Betrachtung, daß die Ordensniederlassungen widerruflich seien und daß ferner die Erteilung der Genehmigung solcher Niederlassungen lediglich von dem diskretionären Ermessen der beteiligten Ressortminister abhänge, so muß ich doch auf der andern Seite betonen, daß die tatsächliche Handhabung der Gesetze die katholische Kirche nach der Ueberzeugung der Königlichen Staats⸗ regierung voll befriedigen muß. (Sehr richtig! bei den National⸗ liberalen.) Ich habe nachgewiesen, daß die Ausdehnung der Orden, welche sich der sogenannten charitativen Tätigkeit widmen, innerhalb des gesamten Staatsgebiets eine ganz außerordentlich große ist, daß sie sich in stetigem Fortschreiten befindet, daß ferner seitens der be⸗ teiligten Ressorts gerade diesen Anträgen eine besondere Sorgfalt, ein besonderes Wohlwollen zugewendet wird; sonst würde der Prozentsatz der Zurückweisungen nicht so gering sein.

Ich bitte, sich ferner gegenwärtig zu halten ich erkläre das ohne jede Voreingenommenheit —, daß mit der zunehmenden Ver⸗ schiebung des Besitzstandes der einzelnen Konfessionen, mit der zu⸗

nehmenden Verschiebung der Zahl der Diasporagemeinden innerhalb

der beiderseitigen früher ganz geschlossenen Religions⸗ und Konfessions⸗ gebiete eine Fülle von Möglichkeiten für Reibungen usw. eingetreten ist, die die Königliche Staatsregierung zur besonderen Vorsicht nötigt. Ich könnte Fälle anführen, die diese Vorsicht durchaus begründen, und ich bitte mit der Versicherung schließen zu dürfen, daß alle diese Er⸗

wägungen auf wohldurchdachten Gesichtspunkten beruhen, die die 1 89 Königliche Staatsregierung, wie ich nochmals betone, zu dem Ergeb⸗ nisse geführt haben, daß sie gerade im Interesse der Wahrung des onfessionellen Friedens hinsichtlich dieses Antrages eine andere als

eeine ablehnende Haltung nicht einnehmen konnte.

Meimne Herren, was die rheinische Kirchhofsfrage betrifft, so habe

8 ich darauf hingewiesen, daß die Königliche Staatsregierung nur deshalb

Anstand genommen hat, dem Antrage weitere Folge zu geben, weil

nach den übereinstimmenden Urteilen der jetzt erneut befragten Chefs

hervorhebe, ohne Unterschied der Konfessionen des konfessionellen Friedens nicht möglich sein würde, solche Kautelen

der Provinzial⸗ und Bezirksbehörden und zwar, wie ich nochmals es ohne Gefährdung

in das Gesetz aufzunehmen, daß den berechtigten Interessen der Minder⸗ heit und den wohlbegründeten Rechten der Gemeinden Genüge ge⸗ schehen kann.

So glaube ich, meine Herren, die Stellung der Königlichen Staats⸗ regierung nochmals in durchaus begründeter Weise dargelegt zu haben. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) IT

Dr. Mizerski (Pole) bringt die bekannten polnis ö . ne nn den 8 deutschen Sprache, der . 22 85b vor. Sodann bemängelt er die Aufbebung eines Vereins polnise Hawen Posen, der polnischen Kindern die Möglichkeit 124 bieten wollen, Schulaufgaben in Ruhe zu machen; der Verein sei eine sanitäre b Fegne- n8 nens rde, nterri

2I müsse er das als unwahr 2

Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt: Meine Herren! Ich möchte dem Herrn Abg. Mizerökl zunächst auf den Vorwurf erwidern, daß ich dem Herrn Abg. Styvchel am bätte: Ich hatte mich während

zapet sn ü

jährigen Interpellation über den Wreschener Fall in diesem hohen Hause dargelegt habe. Diese Grundsätze, seit 30 Jahren befolgt, sichern für das gemischtsprachige östliche Gebiet des Staates allein die Möglichkeit, daß die deutsche Sprache die ihr gebührende, durch das Sprachengesetz von 1876 gekennzeichnete Stellung einnimmt. Meine Herren, aus langjähriger eigener Erfahrung und Beobachtung als Landrat in den östlichen Provinzen kann ich es bestätigen, daß das noch vor 30 Jahren in Anwendung befindliche System des zwei⸗ sprachigen Unterrichts vollständig versagt hat. Ich habe es an dieser Stelle schon betont und kann es heute gegenüber den erneuten An⸗ griffen nur wiederholen, daß mit diesem System der Schulunterricht überhaupt nicht fortzusetzen war und vor allen Dingen die Kenntnis der deutschen Sprache nicht gesichert werden konnte. Ich glaube, daß mit der nachdrücklichen und umfassenden Art, wie den Kindern die Kenntnis der deutschen Sprache beigebracht wird, den Schul⸗ kindern ein großer Dienst erwiesen wird. Es ist ganz zweifellos, daß die kulturelle Hebung des Ostens im weesentlichen darauf zurückzuführen ist, daß die Kinder als zwei Sprachen beherrschende Leute in die Welt gehen und sich nicht bloß innerhalb der engen Grenzen der ehemals polnischen Landesteile des preußischen Staates bewegen, sondern ihren Verdienst auch außerhalb derselben suchen können. Sie suchen zwar außerhalb ihrer Heimat nach Möglich⸗ keit sich von dem Deutschtum abzuschließen und jegliche Berührung mit den Deutschen zu vermeiden, aber im wesentlichen besteht doch die Tatsache, daß der gute Verdienst, den sie innerhalb ihrer Heimat nicht finden können, nur auf rein deutschen Gebieten erworben wird.

Die sonstigen moralischen Konsequenzen, die sich aus diesem Vor⸗ teil ergeben, zieht allerdings weder das polnische Volk, noch vor allen Dingen die nationalpolnische Agitation, die vielmehr gerade diesen Zu⸗ stand benutzt, um ihre eigenen Angriffe zu verstärken.

Meine Herren, das zur Anwendung gebrachte System bewährt sich überall da, wo nicht deutschfeindliche Einflüsse die unterrichtlichen Erfolge vereiteln; es bietet den Schülern die Wohltat der Beherr⸗ schung der Sprache eines großen Staatswesens und die Möglichkeit, sich an den bedeutungsvollen Kulturaufgaben des deutschen Volkes zu beteiligen. Das Spstem widerspricht auch, wie ich wiederholt zu be⸗ tonen Veanlassung hatte, ebensowenig der preußischen Verfassung wie den Grundsätzen der katholischen Kirche. Es wird unter positiver Mit⸗ wirkung von Organen dieser Kirche durchgeführt, und es ist eine völlig grundlose Behauptung, daß seine Anwendung die Interessen der katholischen Kirche schädige. Der Kampf, den insbesondere die nationalpolnische Agitation gegen dieses System führt, ist ein er⸗ bitterter und er wird mit unlauteren Mitteln ins Werk gesetzt. Die preußische Unterrichtsverwaltung setzt ihm eine ruhige und feste Konsequenz entgegen, und zwar nicht ohne Erfolg. Es gilt dies ins⸗ besondere auch von Wreschen, wo trotz der für die Belohnung der Widerspenstigkeit der Schulkinder ausgesetzten Prämien und trotz der verwerflichsten Einwirkung auf die Eltern es allmählich gelungen ist, den Anordnungen der Schulbehörde Geltung zu ver⸗ schaffen. Ein Herr Abgeordneter nicht der polnischen Fraklion, sondern einer anderen Partei angehörig hat im vorigen Jahre mit einer gewissen Schadenfreude der Unterrichtsverwaltung prophezeit, sie würde aus dieser Sackgasse, in die sie durch ihr eigenes Verschulden ge⸗ raten sei, nicht herauskommen und eine schwere Niederlage erleiden. Diese Voraussage ist nicht eingetroffen, die Unterrichtsverwaltung ist als Siegerin und moralisch durchaus gerechtfertigt aus diesem Kampfe

en.

Der Herr Abg. Stvchel beklagt es, daß die Unterrichtsverwaltung nicht einmal polnischen Privatunterricht gestatte und insbesondere scharf gegen die von polnischen Privatleuten benutzten Fibeln vor⸗ gegangen sei. Zu diesem Einschreiten, welches der Herr Abg. Mizertki ja heute auch noch besonders kritisiert hat, ist die Unterrichts⸗ verwaltung durchaus berechtigt und verpflichtet. Wie aufreizend

czytania dla polskich welches den Reichtum

Ungeachtet dessen haben alle Pelen noch eine Mutter, ihr Baterland, sie lieben sich wie Bräder, das Er⸗ barmen Gottes erwartend, da? sie wieder zu einem Staate vereinigen wird. Se wird den Kindem ein ganz direkter Hinmeth darauf gegeben, daß tu Wierderwereinigang der grfrranten Jcile Polens den dem Erbarmen Gettes za ermarten el. An chner audenem Stelle dettt 9 Das iht das Bild einee Greises, der sich besferer Zeiten erkanert, auf die Zakunft Pelen? vertranend z2 Boden bliet and deekt, 4 h vehl „e ein kretes peles etleben werbe? Das ht das Bild ehaes nage Pelen und etner zange Peolta. 1c, del Lhrbe ¶Gatt and um Baterlande sich mit früblichem

zeiger und Königlich Preuß

Berlin, Dienstag, den 10. März

dessen gewiß, warte.“

Eine in Westpreußen verbreitete Fibel es wird den Herrn Abg. Mizerski interessieren, daß es die Torunski Elementarz Pols ist trägt auf der Innenseite des Deckels folgenden Vermerk:

Das erlauchte Generalvikariat des Bischofs der Diözese Kulm hat durch Schreiben vom 1. Juli 1896 dem Verlage mitgeteil daß es dem Abdruck der in der vorliegenden Fibel enthaltenen Ab⸗ schnitte religiösen Inhalts nicht entgegen ist. Die Approbation die Artikel weltlichen Inhalts hält das erlauchte Generalvikaria für überflüssig im Sinne des Dekrets des heiligen Vaters.

Dieser Vermerk ist aufgenommen, trotzdem das Generalvikariat die Approbation abgelehnt und den ferneren Abdruck seiner Verfügung untersagt hat. In dieser Fibel befinden sich derartige Ausführungen, daß der Bezirksausschuß zu Marienwerder am 17. Januar 1900 den Vertrieb im Wandergewerbe verboten hat, weil der Inhalt in religiöser Beziehung Aergernis zu erregen geeignet sei insofern, als das deutsche Gebet als eine ver⸗ dammenswerte Sünde bezeichnet worden ist. Meine Herren, das ist an die Adresse der deutschen Katholiken gerichtet, welche sich besonders der Angriffe der nationalpolnischen Agitation erfreuen und für ihr Wohlwollen, das sie den polnischen Interessen entgegenbringen, mit groben Anfeindungen belohnt werden.

Derselbe nationalpolnische Geist, welcher die polnischen Fibeln durchzieht, beherrscht auch die zur Unterweisung der Kinder in der Häuslichkeit und in der Familie besonders gegründeten Zeitschriften, z. B. die in Posen erschienene Szolka Domowa, deren geradezu hoch⸗ verräterischen, aufreizenden Inhalt bereits der Herr Minister des Innern im Jahre 1901 hier gekennzeichnet hat.

Mun, meine HKerren, ist der Abg. Stvchel auf die Broschüren der Herren Skowronski und Roeren gekommen und hat den dort ver⸗ tretenen Anschauungen das höchste Lob gespendet. Er begegnet sich in dieser Auffassung mit dem bekannten, in Westfalen erscheinenden Blatt „Wiarus Polski“, welches dem Herrn Roeren für seine Be⸗ kämpfung der deutschen Ostmarkenpolitik als den einzigen Kandidaten acceptiert, für welchen die Polen bei den Wahlen eintreten können. Der „Wiarus Polski“ ist aber das radikale polnische Blatt, welches gegen die deutschen katholischen Geistlichen jeden Ranges die schärfsten Angriffe richtet, vor Beleidigungen von Bischöfen und Ordens⸗ geistlichen nicht zurückschreckt, und die Religion zur politischen Pro⸗ paganda geradezu blasphemisch mißbraucht, wie der Herr Finanz⸗ minister Ihnen bei der ersten Etatsberatung in diesem hohen Hause an einem drastischen Beispiele dargelegt hat. Es war dies ein Vater⸗ unser, in welchem um Vernichtung der Bedrücker gebeten wird.

Meine Herren, der Herr Abg. von Jazdzewski, mit dem ich mich bei dieser Gelegenheit auch beschäftigen muß, hat hier behauptet, daß das polnische Volk trotz aller Drangsalierungen eine be⸗ wundernswerte Ruhe bewahre, seine Steuern bezahle und seiner Militärpflicht genüge. Die Herren werden mir den Zusatz ge⸗ statten: der Not gehorchend, nicht dem eignen Triebe. (Sehr richtig! rechts.) Aber die Tatsachen stehen mit dieser Behauptung auch in einem schreienden Widerspruch.

Ich weiß mich selbst aus meiner Erfahrung eines Falles aus dem Jahre 1875 zu entsinnen, wo ein deutscher Bauunternehmer, der seine Chausseestrecke glücklich abgeliefert hatte und nun nach seiner schlesischen Heimat zurückkehren wollte, in dem frohen Gefühl, seine Heimat wieder zu erreichen, beim Passieren eines allerdings ausschließlich von Polen bewohnten Dorfes den Leichtsinn beging, die Wacht am Rhein zu singen. Der Leichtsinn strafte sich damit, daß ein Teil der Zuhörer, Polen, über den Mann hersielen und ihn so mißhandelten, daß er infolge dessen sein Leben eingehüßt hat. Das war die Antwort auf die Wacht am Rhein.

Meine Herren, im vorigen Jahre sich ereignet. Es ist ein ein patriotisches Lied singender Deutscher,

daß ihrer eine glücklichere Zukunf

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Cerur be. dat band der Beertheress ad Hengehung aafichminorn.