ein, wenn seine Bemühungen um Ausdehnung des direkten Absatzes mehr Erfolg gehabt hätten. Das Syndikat hat aber wiederholt Ablehnung erfahren mit dem Hinweise, daß man es vorzöge, durch den Händler, statt direkt zu beziehen.
Allerdings ist hierbei auch zu berücksichtigen, daß das
Spyndikat diejenigen Verhältnisse übernommen hat, welche es bei seiner Gründung auf dem Markte vorfand. Es ist fast überall in die alten Beziehungen der einzelnen Zechen ein⸗ getreten, schon aus dem Grunde, um nicht allzu schwerwiegende Umänderungen und Störungen hervorzurufen. Es lag im Interesse des Kohlensyndikats, insbesondere in die Beziehungen zum Handel, möglichst wenig Aenderungen hineinzutragen, weil in dem langen Zeitraume, seitdem die Kohlenindustrie sich zu einer maßgebenden Großindustrie entwickelt hatte, auch ein legitimer Großhandel entstanden war, welcher für die Kohlen⸗ industrie unentbehrlich ist und sich ohne schwere Schädigung des Wirtschaftslebens nicht beseitigen läßt.
Zur Sicherung seiner Kundschaft hat das Syndikat nun folgende Maßnahmen beschlossen: Zunächst hat es in die Ver⸗ kaufsbedingungen mit den Händlern die Bestimmung auf⸗ genommen, daß den letzteren die Lieferung der gekauften Kohlen an Eisen⸗ und Stahlwerke, Eisenbahnen und Gasanstalten ohne Genehmigung des Syndikats nicht gestattet ist, sowie daß Magerkohlen an Feldbrandziegeleien und Kalkbrennereien weder unmittelbar noch mittelbar geliefert werden dürfen. Das Syndikat hat sich also offenbar die Lieferung an derartige Konsumenten selbst vorbehalten, während es zum andern solche Kunden, welche weniger als 6000 t Jahreskonsum beziehen, an die Händler oder die Kohlenverkaufsgesellschaften verweist. Ferner hat das Syndikat den mit ihm in Beziehungen stehenden Händlern die Verpflichtung auferlegt, Kohlen, Koks und Briketts von Zechen des Ruhrgebiets, welche dem Syndikate nicht angehören (einschließlich Zeche „Rheinpreußen“), weder un⸗ mittelbar noch mittelbar zu kaufen und zu vertreiben, widrigen⸗ falls die Preise für sämtliche zwischen den Händlern und dem Syndikate bestehende Lieferungsverträge sich für die ganze Vertragszeit um 0,50 ℳ für die Tonne erhöhen. Außerdem gibt es auch Reederfirmen, welche nur nach dem Hafen Kohlen beziehen und ihre Syndikatsmengen nur auf dem Wasserwege absetzen dürfen. Allen diesen Firmen hat, Zeitungsberichten zufolge, das Syndikat neuerdings die Verpflichtung auferlegt, daß sie außer den vom Syndikate gekauften Mengen überhaupt keine Kohlen mehr von Zechen führen dürfen, welche dem Sondikate nicht beigetreten sind, auch dürfe keine der am
Syndikate beteiligten Zechen an solche Firmen, welche Kohlen des Kohlensyndikats im Jahre 1901 an von Nichtsyndikatszechen führen, fernerhin Kohlen verkaufen, Wiesbaden richtete.
und endlich dürfe keine Reederfirma, welche mit dem Syndikat arbeitet, für Rechnung anderer Firmen Kohlen von Nicht⸗ svndikatszechen auf dem Rheine verfrachten.
Wenn die Händler während der Monate März bis August mit der Abnahme im Rückstande bleiben, so ist das Sondikat berechtigt, die Liefermengen während der Monate September bis Februar in demselben Verhältnisse zu ver⸗ mindern; das Sundikat verpflichtet sich nur insoweit zur
einzelner Sorten, als die Händler in den übrigen Sorten ihrer sämtlichen, mit dem Snndikate geschlossenen ꝛe äge ihren Abnahmeverpflichtungen nachgekommen
Ferner ist jede Umkartierung und der Weiterversand von der Station, nach welcher die Kohlen bei dem Syndikate verfügt warden sind, unzulässig. Zuwiderhandlungen haben
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von kleineren Kohlenkonsumenten einen Gesamtbedarf zu schaffen, der hoch genug ist, um nach den Grundsätzen des Syndikats, wie sie für einzelne Verbraucher festgesetzt sind, direkt vom Syndikat — also mit Umgehung der Händler — beziehen zu können. Als solche Einkaufsvereine seien erwähnt die Gießener Steinkohlenbezugsgesellschaft, die Zentralgenossen⸗ schaft landwirtschaftlicher Bedarfsartikel in Halle, der Verein von Kohlenverbrauchern in Mühlhausen i. Th., der Kohlen⸗ einkaufsverein für die ostbayerische Industrie in Regensburg, die Kohleneinkaufsgenossenschaft in Nürnberg, der Karlsruher Kohlenverein, die Kohleneinkaufsgenossenschaft für Elmshorn und Umgegend, die Vereinigung industrieller Kohlenverbraucher für Dresden u. a. m.
Das Kohlensyndikat steht diesen Einkaufsvereinen nicht sympathisch gegenüber und hat es wiederholt abgelehnt, sich mit ihnen in Handelsbeziehungen einzulassen, es hat sie viel⸗ mehr auf die Händlerkreise verwiesen.
Nach der Anschauung der maßgebenden Kohlenindustriellen bietet nämlich der Kohlenzwischenhandel den Kohlenwerken eine größere Gewähr regelrechter gleichmäßiger Abnahme. Bei dem direkten Bezuge des Konsumenten vom Kohlenwerke handle es sich meistens um Barzahlung oder um monatliche Regelung bei Kautionsstellung. Diejenigen Kunden, welche längeren Kredit beanspruchen, müßten sich eben an Zwischenhändler wenden und natürlich auch dessen Verdienst zu tragen haben. Der Kohlengroßhändler dagegen hat dem Werke sofort bar zu bezahlen oder gegen Sicherheitsleistung zu beziehen. Dem Großhändler liegt außerdem die Pflicht ob, bei eintretendem Kohlenmangel die Spekulationsgelüste der kleinen Ortshändler und sonstigen Spekulanten dadurch zu unterbinden, daß er die Kohlen dem Konsumenten direkt zuführt und nochmaligen Zwischenhandel beschränkt. Die Kohleneinkaufsvereine würden dagegen nur dann eine Garantie bieten, wenn sie die von den Werken bezogenen Kohlen lediglich an ihre Mitglieder lieferten und letztere verbunden wären, ihren gesamten Kohlen⸗ bedarf nur durch den Bezug von ihrem Verbande zu decken. Die bisher gemachten Erfahrungen hätten aber gezeigt, daß die Einkaufsverbände zu Zeiten der Kohlenhausse einen über⸗ mäßigen Bedarf haben und in den Zeiten der Baisse, wo ihre Mitglieder den Bedarf anderweit decken, ihren Abnahme⸗ verpflichtungen nicht nachzukommen versuchten.
Der ablehnende Standpunkt des Rheinisch⸗Westfälischen
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Kohlensyndikats gegenüber den Einkaufsgenossenschaften geht deutlich hervor aus einem Schreiben, welches der Vorstand die Handelskammer Der wesentliche Teil dieses Schreibens lautet: „Die Erfahrungen der letzten Zeit haben uns gelehrt, daß innerhalb solcher Genossenschaften die Interessen der einzelnen in Bezug auf Sortenwahl, Lieferzeit, Regulierungs⸗ modus usw. zu weit auseinandergehen, als daß sie sich in einer Form vereinigen ließen, welche bei einem direkten Ab⸗ schlusse mit uns den diesseitigen Wünschen und Bedingungen Rechnung zu tragen und eine diesen Bedingungen entsprechende Vertragsabwicklung zu garantieren vermöchte. Die wichtigen und grundlegenden Interessen, welche für uns und unsere Mitgliedzechen dabei in Frage kommen, verbieten uns, ein solches unsicheres Moment in unsere Verkaufsdispositionen zu tragen, und müssen es uns wünschenswert erscheinen lassen, die verschiedenartigen Anforderungen der kleineren Verbraucher in der vermittelnden Tätigkeit des Zwischenhandels ihre Aus⸗ leichung finden zu lassen. Im übrigen haben ja die Ver⸗ Föltmisse welche den kleineren Verbrauchern den Gedanken -— ö Zusammenschlusses zum Zwecke des
Einkaufs ihres Kohlenbedarfs nahe legten, in der Zwischenzeit eine wesentliche Aenderung erfahren, und da
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kussion melden. lesen.)
Es werden also die Herren Stumpf und Weyland zunächst das Wort erhalten.
Geheimer Kommerzienrat Goldberger⸗Berlin: Ich will zu keiner besonderen Gruppe sprechen, ich will einige Punkte erörtern, die bei Frage 10 in Betracht kommen. Vorsitzender: Das muß allerdings jetzt geschehen; denn wir müssen uns erst über die Unterfragen klar werden, ehe wir in die Verhandlung der Frage eintreten können. Wollen Sie also so freundlich sein, sich zu äußern.
Geheimer Kommerzienrat Goldberger⸗Berlin: Meine Herren! Nach dem Verlaufe der seitherigen Verhandlungen möchte ich ein Bekenntnis vorausschicken, ein Bekenntnis, von dem ich glaube, daß sich ihm mancher unter uns anschließen dürfte. Will man die Schäden und Uebelstände, die fraglos innerhalb einzelner Kartelle bestehen oder von ihnen herbei⸗ geführt worden sind, aufdecken, so hätte man allerdings nicht mit dem Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikat anfangen sollen. (Sehr richtig!) Die Bekundungen, die uns gestern aus maß⸗ gebenden Kreisen der Industrie geworden sind — ich erinnere an die Aeußerungen der Vertreter großer Eisenwerke, wie des Herrn Generaldirektors Kaiser —, beweisen, daß die Industrie mit den Leistungen des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats im allgemeinen zufrieden gewesen ist und daß das Syndikat überall loyal und sachgemäßen Anforderungen entsprechend ge⸗ handelt hat. Ich glaube auch, daß wir den Herren des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats dafür dankbar sein können, daß sie allmählich aus ihrer Reserve herausgetreten sind (Zuruf: keine Reserve!) und eine Anzahl von Klar⸗ stellungen ermöglicht haben, die für uns unzweifelhaft von Wert gewesen sind. Das Bild hätte sich vielleicht verschoben, wenn auch Vertreter des Kokssyndikats anwesend gewesen wären; indessen das bleibt ja der Zukunft vorbehalten. Wenn der Verlauf der heutigen Verhandlungen den bisherigen Eindruck nicht ändert, könnte man wahrlich mit dem Dichter sprechen: „kein Engel ist so rein“ wie dieses Rheinisch⸗Westfälische Kohlensyndikat. (Heiterkeit.)
Und ich glaube, meine Herren, daß wir in immer er⸗ höhtem Maße Beruhigung finden werden, wenn noch ver⸗ schiedene Fragen zur Erörterung und Klärung gelangen, die unbedingt zu diesem Theile der Verhandlungen gehören. Hierzu zähle ich das Gebiet der Exportprämien, das allerdings in den Einzelheiten für heute ausscheiden kann. Es wäre aber, glaube ich, wünschenswert, die Fragen, die dafür in Betracht zu nehmen sind, schon jetzt zu formulieren. Man könnte sie in folgende Sätze zusammenfassen:
Wie ist die Exportprämie im allgemeinen geregelt? Wieviel beträgt sie dem einzelnen gegenüber? In welchen Jahren ist sie ganz besonders zur Anwendung gelangt? Auch wäre hierbei eine Angabe sehr erwünscht, nach welchen Bezugsländern insbesondere die mit einer Exportprämie bedachten Waren versandt werden, also die Bestimmungs⸗ plätze. Von den weiteren Fragen, die ich zur Beantwortung stellen möchte, bezieht sich die eine allerdings nicht unmittelbar auf Punkt 10 der Verhandlungen; aber ich glaube, sie gehört doch in gewissem Sinne zur Materie, insbesondere nach den Aus führungen, die gestern Herr Geheimrat Arnhold über die Oberschlesische Kohlenverkaufsvereinigung — ich glaube, das ist ihr Name — gemacht hat. Diese Frage lautet folgender⸗
maßen:
Steht das Rheinisch⸗Westfälische Kohlen⸗ syndikat mit der Oberschlesischen Verkaufs⸗ vereinigung in Konnex, und wird die Regelung der Produktions⸗ und Verkaufs⸗ bedingungen unabhängig von einander oder nach gegenseitigen Vereinbarungen oder, sagen wir, nach vertraulichen Besprechungen ge⸗ troffen! uruf: Nein!)
Wenn das nicht der Fall ist, bin ich zufrieden. Bestimmte
und ei Erklärungen können gewiß nur sehr willkommen
sein. A von den eben erwähnten mehr oder weniger grundsäßl Fragen würde das Referat noch die Beant⸗ wortung der 322—— erforderlich machen:
Werden bei größeren Bezügen — es find als solche 1n von 6000 t und darüber genannt worden —
und, wenn ja, von welchem bestimmten Quantum ab Rabatte bewilligt, und sind diese Rabatte verschieden für die Werke und die Händlerk W1X“
(Die Namen der Gemeldeten werden ver⸗
* —
die dem
Weiches sind die Bedingungen, Hanbler für den Weiterverkauf auserlegt sind!
dem Reßerat ist anzunehmen, daß es dem Händler nicht zu „ die umnbillig sind, und worden, für die Entscheidung über der Preise die Handelskammer Essen wure interessant, wenn wir über diesen
2 hren fonnten, * wenn L- be rbe, in welchen n lotammer eten und wie die 2.e. in den worben ist. 8 Ich bin ber Uetzerzeugung, meimne Herren, daß, wenn in Paaften veu ber Limten bieses Hauses (Heiterkeit und bder Rachten†) beruhigende Auftlorungen mait meglichst Lhjenheit gegeben warben, biet nur beitrogen werstbren, bdie sich almahllch ian Vauß⸗ u20 6)b zu Uanecht, nach bheh het gehbet haben bilben komnten. wertan ein gretfbares Nezultal herbet- mnans eit dem Pimgen micht an da
Dase gilt naturgenneh i. nur ven ben lenbasn mwaß schen varhen bden Fragen be⸗
Pigentlich schon 1 at Pedingungen dem Händler für den Weiterverkauf gestellt
werden.
nütet werden, für die soweit als angängig ausgiebige und in atsächlichen Vorkommnissen begründete Ursachen vorhanden ein sollten, wenn man erwarten will, daß sie von der anderen Seite mit Gründlichkeit erledigt werden.
Vorsitzender: Von den verschiedenen Fragen, die der zerr Vorredner angeregt hat, ist die erste derart, daß ich laube, wir neüssen uns heute damit begnügen, sie zur zenntnis zu nehmen und sie für die betreffende Spezial⸗
perhandlung aufzubewahren, nämlich die Frage wegen der
Ausfuhrprämien und die verschiedenen dazu berührten Einzel⸗ heiten. Was die zweite Frage anlangt, ob das Rheinisch⸗ Westfälische Kohlensyndikat mit der Oberschlesischen Kohlen⸗ onvention in Konnex steht und bei großen Bezügen Rabatte hewilligt, so sind das Fragen, die einen allgemeinen Charakter agen, also sich in keine der zu besprechenden Gruppen ver⸗ eilen lassen. Es ergibt sich daraus die Notwendigkeit, eventuell ine allgemeine Diskussion vorwegzunehmen, wie sie ja auch
angefangen hatte. Die letzte Frage, welche
verden, würde dann zu berücksichtigen sein, wenn wir über
ten Einfluß des Kartells auf den Handel und die Einkaufs⸗
hereinigungen sprechen. Ich glaube, auf diese Weise können vwir dem Wunsche des Herrn Vorredners am besten gerecht Ich bitte Sie also, meine Herren, bei der all⸗ emeinen Besprechung sich der Frage bewußt zu bleiben, ob
ine Verbindung zwischen dem Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗
ndikat und Oberschlesien besteht, und wie es mit den Rabatten st. Wir fahren in der allgemeinen Diskussion fort. Generaldirektor, Geheimer Kommerzienrat Kirdorf⸗ Zelsenkirchen: Ich hatte nur gewissermaßen zu einer persön⸗ ichen Bemerkung auf die Ausführungen des Herrn Geheim⸗ gats Goldberger mich gemeldet, dem ich sehr dankbar bin für eine schmeichelhafte Anerkennung. Aber ich muß mich dagegen erwahren, daß wir allmählich erst aus der Reserve heraus⸗ etreten wären. Ich habe von vornherein erklärt, daß wir it voller Offenheit vorgehen würden, und wenn meine nfangsbemerkungen am gestrigen Tage, daß es Geschäfts⸗ eheimnisse gibt, die nicht vor ein breiteres Forum gebracht berden können, etwa dahin ausgelegt sein sollten, so habe chh, glaube ich, nachher, wenn meine Ausführungen nicht klar nug waren, mich zu berichtigen und die Sache dahin auf⸗ klären gesucht, daß wir uns da, wo es sich tatsächlich mit kücksicht auf unsere Mitkontrahenten um Geschäftsgeheimnisse andle, uns Reserve auferlegen müßten. Sonst aber haben ir uns auf den Standpunkt gestellt und auch danach ge⸗
Pandelt, daß wir sofort mit aller Offenheit vorgehen wollten.
ie übrigen Auskünfte berlassen.
Bergrat Graßm ann⸗Essen: Die erste Frage, ob Ab⸗ achungen mit Oberschlesien bestehen über Produktions⸗ oder reisregelungen, kann ich verneinen. Es existieren keine Ab⸗ achungen, auf Grund deren eventuell das Syndikat hinsicht⸗ hh der Produktionsregelung auf Oberschlesien zurückgreift der Oberschlesien auf das Syndikat und ebensowenig in Bezug f die Preisregelung. Die weitere Frage, ob das Kohlen⸗ ndikat Abnehmern, die über 6000 t abnehmen, in einem sꝛimmten Rahmen andere Preise bewillige, als denen, die r 6000 t oder weniger beziehen, also mit anderen Worten, das Syndikat den Preis entsprechend der Menge differenziert, uß ich ebenfalls verneinen. Der größte Abnehmer ist der eeaußische Eisenbahnfiskus, derselbe hat denselben Preis für die azelnen Sorten, — wenngleich er höhere Anforderungen an die ualität stellt wie der gesamte Handel. Es werden also die reise je nach den Mengen in keiner Weise differenziert.
Geheimer Bergrat Junghann⸗Berlin: Ich wollte mir r gestatten, die Ausführungen, die Herr Bergrat Graßmann züglich einer Verbindung zwischen Westfalen und Ober⸗ Nlesien gemacht hat, vollinhaltlich zu bestätigen. Es bestehen
hen der Oberschlesischen Kohlenkonvention und dem Rheinisch⸗
stfälischen Kohlensyndikate keinerlei Abmachungen oder Ver⸗ dungen und es wird in den Verhandlungen der Ober⸗ sischen Konvention niemals irgendwelche Rücksicht auf rlagen oder sonst irgendwelche Mitteilungen des Rheinisch⸗ ffalischen Kohlensyndikats genommen.
Bergrat Gothein⸗Breslau, M. d. R.: Ich frage, ob
8 verstanden habe, daß der Preis für alle Abnehmer A t aufwärts ein vollständig gleichmäßiger ist und ob 1 ine verschiedenen Nabatte gegeben werden.
16000 t wird ja doch aber von gewissen Filialen, z.
verkauft. Sind da nun die Preise wes her oder wie verhält sich dags? Außerdem glaube i
* — zu haben, daß auch
an e, Ziegeleien und dergleichen
eilat abgegeben werden. Findet nun, sofern da die 6000 t pro Jahr —2 eine Preicerhöhung
über den ren Posten Mit den Abnehmern,
würde ich lieber dem Vorstand
Mergrat Graßmann⸗Essen: ger alo 6000 t beziehen, steht das Sondikat im en nicht in direkter Verbindung. Das Svndilat hat — „die als direkte Abnehmer der nen un be Häüldung des Sondikate vorhanden len; selbst wenn diezelben ale 6000 t hat man dahin gestrebt, in eine indung nur noch einzutreten, wenn mindestens 6000 ch abgenemmen werden. Zür den Bache etwas anders inzeßern, als der heringere Mengen nach einem r hat entsprechend der Quete einen Harhs von 40, 30, 20 und 10 Uerfihenber: — Debatte! 8 Nehetf : an 1921bn ger wewar
8 1 — 17 11“ daß die Enquete über die Kartelle mit der Untersuchung der Verhältnisse des Kohlensyndikats begonnen hat, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil ich⸗glaube, daß die Ergebnisse gerade dieser Untersuchung außerordentlich heilsam auf die weitere Entwicklung der Syndikate bei uns in Deutschland einwirken werden. Wir werden, nachdem diese Verhandlungen geschlossen sind, gewissermaßen einen Rückblick werfen auf eine verhältnismäßig mustergültige Einrichtung, die andere Syndikate, bei denen tatsächlich verschiedene Mängel bestehen, sich zur Richtschnur nehmen können und nach meiner Ueberzeugung, wenn sie klug sind, sich auch zur Richtschnur nehmen werden. Wenn ich nun auf die Frage eingehe, ob das Kohlen⸗ syndikat auf die von ihm abhängigen Industrien einen Einfluß geübt hat, dann ist das selbstverständlich von vornherein zu bejahen. Aber ich freue mich, mit Herrn Kaiser in der Lage zu sein, diesen Einfluß als einen im ganzen guten bezeichnen zu können, soweit wenigstens unsere deutsche Großeisenindustrie dabei in Betracht kommt. Ich gebe ja gern zu, meine Herren, daß es für jeden Verbraucher keine angenehme Empfindung ist, wenn er plötzlich infolge veränderter Markt⸗ verhältnisse höhere Preise zahlen muß als vorher, aber wir werden uns doch alle der vernünftigen Erkenntnis nicht ver⸗ schließen, daß bei der wechselnden Gestaltung von Angebot und Nachfrage, wenn die letztere stärker wird, auch die Preise steigen. Dabei liegt ja auch glücklicherweise die Sache so, daß, wenn die Preise der Rohmaterialien steigen, in der Regel auch die Rentabilität in den Betrieben der Verbraucher derselben zunimmt. Mußten daher ganz naturgemäß infolge der nahezu erschreckend gesteigerten Nachfrage die Verbraucher der Kohle dafür höhere Preise anlegen, so haben doch gerade die von dem Kohlensyndikat unmittelbar abhängigen Industrie⸗ betriebe durch dasselbe in dieser Beziehung nicht viel zu leiden gehabt. Im Gegenteile, meine Herren, in der Großindustrie sind wir wohl alle der Ueberzeugung, daß, wenn in der Zeit des großartigen Aufschwunges, den unsere wirtschaftlichen Ver⸗ hältnisse genommen hatten, das Kohlensyndikat nicht bestanden hätte mit seiner vernünftigen Preispolitik und der maßvollen Art seiner Geschäftsbehandlung, wir schwer hätten bluten müssen, und daß wir von der guten Konjunktur in den einzelnen Industriezweigen sehr viel weniger Nutzen gehabt hätten, als es jetzt der Fall gewesen ist. Ich rufe nur in Ihre Erinnerung zuruck, was gestern Herr Geheimrat Arnhold Ihnen darlegte, daß, während die Preise des Rheinisch⸗West⸗ fälischen Kohlensyndikats, wie ja auch die von dem Herrn Referenten vorgetragenen Zahlen beweisen, nur um 25 % infolge der Hochkonjunktur gestiegen sind, die Preise auf dem englischen Kohlenmarkt um 100 % gestiegen waren; und genau dasselbe Verhältnis werden wir vor uns haben, wenn wir den Blick auf Belgien, Frankreich und Oesterreich richten. Wir werden dort durchweg die gleichen Verhältnisse finden, daß nämlich eine Erhöhung der Preise um das Doppelte statt⸗ fand, während sie bei uns in der nämlichen Zeit und im Durchschnitte nicht mehr als ein Viertel betragen hat. Anders lag es mit der Kohlenknappheit, unter der wir all⸗ gemein schwer gelitten haben, die aber doch auch nicht ahne weiteres dem Syndikate zur Last zu ist. Ob nach Eintritt rückgängigen Konjunktur das Syndikat eher und mehr 14— hätte heruntergehen sollen, als es t, ist jetzt, nachdem wir die rückgängige vollen Flusse vor uns haben, nach meiner eine reine Doktorfrage, und ich habe mich gar nicht als Herr Professor Schmoller gestern sagte, Zweifel, ob das für die J. wäre. Meine Herren, ich bin auch im bin es umsomehr, als trotz des Industrie, als im Jahre 1901
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Abschlüssen begünstigt und mit mir in Konkurrenz getreten wären, hätten auch ihre Erzeugnisse dann zu einem billigeren Preise verkaufen können und hätten mich da vor ganz bedenk liche Fragen gestellt. Und das wären alsdann bei dem Um⸗ fang eines solchen Betriebs eben nicht allein Fragen der Rentabilität, sondern Fragen der Existenz, und damit würden Zustände herbeigeführt, die sehr bösartig werden könnten. (Sehr richtig!) 8 Wir haben ja allerdings gestern gehört, daß hier und da die Meinung verbreitet ist, man hätte seitens des Syndikat auch rückwirkend für die bereits früher getätigten Abschlüss die Preise heruntersetzen können, die Abnehmer würden wahr scheinlich nichts dagegen gehabt haben. Nun, meine Herren, ich zweifle nicht, daß wir alle nichts dagegen gehabt hätten; und bei sogenannten Fusionen sind ja auch entsprechende Zu⸗ geständnisse gemacht worden. Gegenüber der mir privati gewordenen Mitteilung, es solle einzelne Geschäftszweige geben, in denen es auch ohne jegliche Gegenleistung vorkomme, daß der betreffende Lieferant unaufgefordert die Preise ermäßigt, wenn niedrige Konjunkturen eintreten, muß ich doch entschied erklären: wirklich üblich und kaufmännisch ist das nicht. (Sehr richtig!) Ich will Ihnen nach der Richtung ein Beispiel geben, wie es in der Industrie zugeht. Es ist z. B. ein Werk gegenwärtig damit befaßt, eine eigene Kohlenzeche zu bauen und in Betrieb zu setzen. Es hat bei der allmählich erfolgenden Ausrüstung der Zeche zunächst, als die Hochkonjunktur noch bestand, eine Fördermaschine bestellt, die 185 000 ℳ kostete. Nun trat der Rückgang ein, und so zwar, daß die zweite Maschine gleicher Art schon von der nämlichen Fabrik für etwa 95 000 ℳ bezogen werden konnte. Sollte man sich da nun, als die erste Maschine noch nicht geliefert, die Kon⸗ junktur aber längst im Niedergange war, auf den Standpunkt stellen: wir haben allerdings zu 185 000 ℳ abgeschlossen, die Preise sind aber heute sehr viel billiger; ziehen wir also den einfachen Schluß und sagen dem Fabrikanten: du mußt uns angesichts der inzwischen veränderten Verhältnisse 30 % herunterlassen. Ja, meine Herren, zu welchen Zuständen kämen wir dann im industriellen Geschäft und überhaupt in Handel und Wandel, wenn wir mit solchen Grundsätzen arbeiten wollten! Dann wäre ja gar keine vernünftige Basis des wirtschaftlichen Verkehrs mehr denkbar; — also eine solche Auf⸗ fassung der Dinge muß ganz entschieden ausscheiden. Nach dieser Richtung kann man daher dem Suyndikate nur dankbar sein, daß es sich von einer durchweg verständigen und weit⸗ öe. “ lassen. könnte ich ja mit dieser Lobrede die Bemerkungen. die ich seitens der Roheisenindustrie über den Einfluß Syndikats auf die Verhältnisse der Verbraucher habe, schließen. Ich will auch ifen, aber eins möchte ich
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