1903 / 73 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 26 Mar 1903 18:00:01 GMT) scan diff

erium. Bekanntmachung.

Gemäß § 36 des Patents und Reglements unserer Anstalt vom 28. Dezember 1775 werden nachstehend die Nummern der

Aufnahmescheine derjenigen Mitglieder der Anstalt bekannt

emacht, die mit der Fahlung ihrer Witwenkassenbeiträge im ückstande geblieben sind. Die Restanten für einen Termin werden hierdurch aufgefordert, zum nächsten Zahlungstermine, dem 1. April 1903, den rückständigen Beitrag nebst der reglementsmäßig verwirkten v und den alsdann wieder fälligen Beitrag, also überhaupt das dreifache eines Beitrages zu entrichten. Die Restanten für zwei Termine werden auf⸗ gefordert, den ersten versäumten Beitrag vierfach, den zweiten doppelt und den dritten dazu, also im ganzen das siebenfache eines Beitrages zu zahlen. Sollten Sie dieser Aufforderung keine Folge leisten, so werden sie demnäͤchst mit Verlust der Witwenpension aus der Anstalt ausgeschlossen werden. Dem Restanten für fünf Termine wird eröffnet, daß er aus unserer Anstalt ausgeschlossen und sein Aufnahme⸗ schein ungültig geworden ist. 8 Berlin, den 16. März 1903. 8 1 Generaldirektion 1““ der Königlichen allgemeinen Witwenverpflegungs Belian. 11“

Verzeichnis 2 der Nummern der Aufnahmescheine derjenigen Interessenten, welche für die halbjährigen Termine 1. Oktober 1902, 1. April 1902, 1. Ok⸗ tober 1901 und weiter rückwärts mit der Beitragszahlung im Rückstande geblieben sind. 1) Restanten für einen Termin: 81 532 (Rieß), 116 076 (Seeger). 2) Restanten für zwei Termine: 77 912 (Wiegand), 120 158 (Stratmann). 3) Restant für fünf Termine: 103 310 (Kempen).

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Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und Forsten.

Bekanntmachung. Auf Grund des § 2 der Allerhöchsten Verordnung, be⸗ treffend die Errichtung einer Landwirtschaftskammer für die Provinz Westfalen, vom 28. April 1898 (Ges.⸗S. S. 69) wird die von dieser Landwirtschaftskammer am 2. Fe⸗ bruar 1902 beschlossene Aenderung ihrer Satzungen, wonach der § 4 der letzteren folgende Fassung erhält: 1t „Die Zahl der ordentlichen Mitglieder der Landwirt⸗ 8 mf e toener beträgt 91l. Es werden 38 Wahlbezirke in dder Art gebildet, daß die in der Provinz zur Zeit vor⸗ handenen oder in Zukunft gebildeten Stadtkreise mit den gleichnamigen Landkreisen oder den Landkreisen, aus denen die Stadtkreise ausgeschieden sind, zu je einem Wahlbezirk vereinigt werden. Dem Stadtkreise Dortmund sollen hierbei vier, dem Stadtkreise Recklinghausen drei, den Stadtkreisen Bielefeld, 89 Bochum und Witten je zwei Wahlmänner, den Stadtkreisen Gelsenkirchen, Hagen, Münster und Hamm je ein Wahl⸗ mann zukommen. Die den neu hinzutretenden annIn ukommende Fahr von Wahlmännern wird gemäß §. Absat 2 des Fesetzes über die Aö. vom 30. Juni 1894 nach dem Verhältnis Grundsteuerreinertrages der Stabtkreise zu demjenigen der Landkreise unter Be⸗ nüch eigung, vdn 3a 8 in 88. Kreistagen a hes gleichen etzes zur Teilnahme an r Nan Berechtigten berechnet. 1 ü b „Der Vorstand hat die hiernach den einzelnen Stadt⸗ kreisen zukommende Zahl an Wahlmännern zu berechnen. In denjenigen 15 Wahlbezirken, in welchen die Haupt⸗ summe des Grundsteuerreinertrages mehr als 300 000 Taler beträgt, nämlich Beckumn, Büren, Dortmund Land und Stadt, Hamm Land und Stadt, Herford, Hörter, Coesfeld, Lüdinghausen, Lippstadt, Lübbecke, Minden, Münster Land und Stadt, Recklinghausen Land und Stadt, Soest, Wer⸗ burg, sind je drei Mitglieder, in jedem der übrigen 23 Wahl⸗ bezirke zwei Mitglieder zu wählene“. rch genehmigt. 8 b.„VEE“ Der Minister für Landwirtschaft, Domänen Iamm Verweiung: Sterneberzg. 1“

Posen

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von Waldow Posen worden.

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Der OC Staatskommissar der

Miniserium für Handel und Gewerbe. 2* Die Lehrer an der Maschinenbau⸗ 8 Hünren le in Duisburg 2 . —, bgsegraz—. Ecercna⸗ baumeister alter Becker u erhar we

Ingenieur Joseph Düssel sind zu

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vdeuntsche? nela. 8 Dreuhen. Berlin, 26. März.

Majestät der Kaiser und Käni im 84 bie

Der Königliche Gesandte lohe-Oehringen hat einen ihm Urlaub angetreten.

Die Burgerschaft beschloß in ihrer gestrigen Abend⸗ sitzung fast einstimmig, an den Senat das Ersuchen zu richten, durch den Bevollmächtigten im Bundesrat die Stimme Ham⸗ burgs gegen die Aufhebung des § 2 des Jesuiten⸗ gesetzes abzugeben.

Großbritannien und Irlanud.

Wie einer Meldung des „W. T. B.“ aus London zufolge nunmehr endaültig feststeht, wird sich der König am nächsten Montag in Portsmouth auf seiner Jacht nach Lissabon ein⸗ schiffen Die Königin verläßt London am Sonnabend, um ich nach Kopenhagen zu begeben.

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses begründete der Chef⸗ sekretär für Frland Wyndham die irische Landbill. Er führte aus, die Verschiedenheit der Lage der Landwirtschaft in England und in Irland rechtfertige eine ebere Behandlung Irlands. Durch den der Landwirtschaft sei Bevölkerungsklasse in Irland in Mitleidenschaft gelogen. Es sei die Pflicht der Re⸗ gierung, den hierdurch 1fer sozialen Druck zu mildern

in Darmstadt ri

llerhöch

jede

esonders zu einer Zeit, wo sich im ganzen Lande der Wunsch nach Herftehh einer dauernden Grundlage für den agrarischen 81 gezeigt habe. Wyndham ging sodann auf den Inhalt der Vorlage ein. Diese werde es den Pächtern ermöglichen, ihren Land⸗ besitz von den Gutsherren käuflich zu erwerben. Hierzu sollten den Pächtern Vorschüsse gegeben werden. Die erforderlichen Mittel sollten durch eine 2 prozentige, garantierte Anleihe flüssig gemacht werden, die voraussichtli in Höhe von 5 Miillonen Püb. Sterl. jährlich für die ersten drei Jahre ausgegeben werde. er zur Ausgabe gelangende Betrag könne später erhöht werden. Die Anleihe werde garantiert werden durch die jährlichen Zahlungen der Schatzkammer für irische Lokalzwecke. Er, Wyndham, sei der Ansicht, daß nicht mehr als 100 Millionen Pfund erforderlich sein würden. In dem e. sei für die Rückzahlung der Vorschüsse seitens der Pächter durch Teilzahlungen Vor⸗ sorge sfetroffen. Der Gesetzentwurf schlage weiter vor, staat⸗ licherseits einen Zuschuß von 12 Millionen Pfund in jährlichen Beträgen von höchstens 390 000 Pfund Sterling zu gewähren. Die gemäß der Vorlage vorzunehmenden Operationen würden unter der Kontrolle von drei staatlichen Kommissaren stehen. Der Zeit. raum für die Rückzahlung der den Pächtern gewährten Vorschüsse solle 68 ½ Jahre betragen. Die Vorlage enthalte ferner Vorkehrungen zur Vern eidung des Ankaufs von Grundbesitz durch Geldverleiher. Der Redner schloß mit der Erklärung, die Regierung habe ihr Bestes getan, um den Niedergang der irischen Landwirtschaft aufzuhalten und den Strom der Auswanderung zu hemmen. Er bhitte, die Vor⸗ schläge nicht vorschnell zu beurteilen, und glaube, daß die irischen Gutsbesitzer und Pächter fortfahren würden, Vernunft und Nach⸗ giebigkeit zu zeigen. Es gebe zwei Möglichkeiten, entweder könne das Trauerspiel auf weitere 150 Jahre fortgesetzt werden, oder man könne ein Transaktionsgeschäft einleiten und in Zukunft fortsetzen das ungefähr 15 Jahre in Anspruch nehmen werde und auf Rechtschaffenheit und gegenfeitigem guten Willen aller Beteiligten begründet sei. Nue vachk Lösung der trischen Landfrage koͤnne die soziale Versöhnung in Irland vollendet werden. John Red⸗ mond (FIre) bemerkte, 41 er seine endgültige Ansicht über die Bill goch nicht äußern woll r ußeb⸗. daß die Vorlage einen großen E. heren Maßregeln bedeute und daß 8” Re⸗

rung wirklich bestrebt sei, eine Regelung der Frage berbei⸗ zuführen. Wenn die Bevölkerung Irlands zu der Ansicht ge⸗ langen sollte, daß die Bill auf eine vernünftige Regelung der Landfrage hoffen lasse so werde sie die Bill will⸗ kommen heißen. Campbel Bannerman wollte auch von jeder Beurteilung der Vorlage jetzt absehen und erklärte, alle Parteien seien von dem Wunsche beseelt, daß Irland der Friede wiedergegeben werde; doch bedürften die finanziellen Vorschläge einer sorgfältigen

angenommen

Hlen ; esung Fraukreich.

Die Königin⸗Witwe Carola von Sachsen ern abend von Paris nach Antibes abgereist. Am Bahnhofe hatte sich, wie „W. T. B.“ berichtet, der deutsche Botschafter Fürst von Radolin mit den Herren der Botschaft zur Ver⸗ abschledung eingefunden.

m. Senat bekämpfte gestern bei der Verhandlung über den en neetat der Senator de Lamarzelle den Vorschlag der ng, den Mannschaftsbestand der Marine zu vermindern, zu einer 2 in der A seinen Mannschaftsbestand vermehre. Der crichterstatter Méric rechtfertigte die HFregledacg 40 000 Mann wärden im „esas Der Marineminister Pelletan erklätte, daß die im Etat nach dem

Gutachten * ziere 2—— n Uebrigens S aßungen n. tärker e 5 r. Vereinigten Staaten von Ameri

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der Nepublikaner, an der ungefäht wurde Salmeron zum alleinigen ner ausgerufen.

achdem noch mehrere Redner gesprochen, wurde die erste

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Pforte hat am 23. d. M., wie dem aus Konstantinopel berichtet wird, dem ö

rischen und dem russischen Botschafter

Reglement zur Durchführung der beschlossenen Ref das finanzielle Reglement für den Dienst der Otto den drei mazedonischen Wilajets vorgelegt.

werden nicht veröffentlicht.

Schweden und Norwegen. Die Zollkommission des norwegische

beantragt, wie „W. T. B.“

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aus Christiania meldet f auf Maschinen aller Art zu auf landwirtschaftliche, für welche die R und

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Kilo, halbseidene Handschuhe von 6 auf 8 Kronen für daß Kilo, flügelförmige Pianos von 100 auf 105

oder

und

Fabrikgebrauch, mit oder

andere Näge

olchen von 2 Kronen für das Stück.

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Griff,

Eine andere Mehrheit beantragt far goldene Uhren einen Zoll von 5 und für silberne einen von 80 Oere auf 1 Krone für das Kilo er wer

Kronen Stück, tafelförmige oder aufrechtstehende Pianos von 90 Kronen für das Stück, Werkzeuge 8 den h ohne 5 Prozent des Wertes, Nägel und Stifte unter 45 Mi⸗ Länge und Sgahstift⸗ 10 Oere für das Kilo, Hufeisennag.

3 Oere für das Kilo, eiserne höhung des Zolls von 5 auf 10 Oere für das Kilo. Eine Mehrk von 6 Mitgliedern schlägt einen Zementzoll von 50 Oere 20 Oere) für 100 kg vor.

für das 60 auf

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Das Marinedepar tement der Vereinigten Staaten

Amerika gibt

bekannt, daß die Reise des nord⸗

atlantischen Geschwaders sich nicht über die Azoren hinamt

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ecken werde.

Seine Majestät der Deutsche Kaiser hatte, wie darß

Bureau“

Präsidenten Roosevelt mitteilen atlantische Geschwader der Vereinigten Staaten auf desen

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rünglich beabsichtigter Fahrt

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Kiel willkommen sei. Infolge der Abänderung des Reiseplans für das Geschwader hat sich der Präsident Roosevelt gezwungen gesehen, die Einladung abzulehnen unter dem Hinzufügen, dahß

as Geschwader keinen Hafen des europäischen Festlandes af⸗

laufen werde. Einer Meldung des „W. T. B.“ aus Caräcas zufe hat der Präsident von Castro gestern nach Verlesumg

einer Botschaft im Kongresse

eine Demission zurückgezo

In der Botschaft erklärt er, er habe geglaubt, daß sein im Interesse des Friedens der Republitk erforderlich sei; er sich aber vor dem Wunsche des Kongresses, daß er die sidentschaft beibehalte. Er unterwerse sich seinen Pflichten neuem, aber nur, bis dem Volke der Frieden wiederg⸗ und die Ordnung wiederhergestellt sei.

a sauen notwendig sei, hoffe aber, da

Er glaube im 6

zu der Ansicht der Senatoren und Abgeordneten, da

recht gebe.

Asien. Aus Kalkutta meldet „W

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die Zukunft

T. B.“, daß der Vizek

Lord Curzon gestern im vizeköniglichen Rat eine Rede

in der er mit eindrucksvollen Worten auf die siehende Veränderung der auswärtigen

den Wirbe Rußland,

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die es in England, Türkei

hinwies, ziehe.

China, Tibet, Siam, Persien von

bleiben, sei sammelten si

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1 Frankreich, D. würden große asiatische 2 Bedeutende Veränderungen müßten und würden Daß aber die weniger großen asiatischen Staaten

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ür die Wohlfahrt ens notwendig. - über der Zukunft 12 Wolken an

Indien werde in die vorderste Reihe der internationalen

gedrängt; daher sei es

„daß die Strei

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in hohem Stande der Lei sfähigkeit und sein 90 mittel gesichert seien. hashefüh glets und feme t

reußen unternahm gestern, g berichtet wird r ierritt. Höchstderselbe na

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Afrika.

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sundheitsamtb“ vom 25. aiferl.

Nr. 12 der „Beröffentlichunge März dat

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aber für ihm nur

Nr. 24 des „Zentral der Bauverwaltung⸗, heraus⸗ egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 25. März, hat solgenden Inhalt: Entwurf zu einer evangelischen Kirche für Char⸗ lottenburg. Schrotholzkirchen Oberschlesiens. Vermischtes: Reinhard Baumeisters 70. Geburtstag Wettbewerb zum Neubau einer Industrie⸗ und Handelsschule in Luxemburg. Calcidum“ ein Frostschutzmittel. Trocken bleibende Bekleidung für feuchte Wände.

Gefangenenfürsorge in Badben. Ueber den großen Wert der Fürsorge für entlassene Gefangene und der Merwas se gn ausgesetzte oder anheimgefallene jugendliche Personen ist man sich! ngst allenthalben klar, aber das Interesse für diese Fürsorge ist doch bisher nur in kleinerem Kreise zu beob⸗ achten; die Zahl derjenigen, welche Pit. Mühe und Geld dafür auf⸗ wenden, ist nicht groß, und die Vorurteile, Bestrafte auch nur zu beschäftigen, sind 2. viel zu verbreitet und mächtig. Aus dem badischen Verein für Jugendschutz und Gefangenenfürsorge mit seinen 60 Zweig⸗ vereinen in den Amtsgerichtssitzen dringen aber alljährlich Berichte in weitere Kreise, welche zeigen, daß da, wo Ernst und Eifer für die gute Sache vorhanden ist, auch sichtliche Erfolge erzielt werden. Obenan unter den Zweigvereinen steht seit vielen Jahren der zu Freiburg i. B., wo Anstaltsdirektion, Anstaltsgeistliche, Anstaltslehrer und Beamte einen sachverständigen Stamm für die Verwaltung liefern, aber auch gerade durch ihre sichtlichen Erfolge fort und fort zu vermehrter und eifrigerer Arbeit angeregt werden. Im letzten Jahre widmete der genannte weigverein seine Arbeit 399 Schützlingen, und es waren darunter 1 Jugendliche, deren Zahl in⸗den letzten Jahren stetig stieg. Bei 16 Jugendlichen mußte der Antrag auf Zwangserziehung gestellt werden, sonst brachte man sie in Lehrstellen oder Arbeitsstätten und behielt sie unter Augen. Es befanden sich unter den 399 250 Katho⸗ liken, 125 Protestanten, 1 Jsraelit. 342 waren männlichen, 34 weib⸗ lichen Geschlechts.

Die Staatsangehörigkeit spielte keine Rolle bei dem Schutz, man suc. den Ausländer so gut wie den Eingeborenen aus einem Verfall n strafwürdiges Leben zurückzuführen in ehrliche und nützliche Tättgkeit und geordnetes Wesen. Es waren 230 Badener, 116 andere Deutsche, 28 weitere Eur opäer und 2 aus fremden Erdteilen, im ganzen 376 ver⸗ sorgt, während die Versorgung der übrigen noch nicht abgeschlossen war. Sehr wesentliche Mitarbeit leistete wieder die Zentralarbeitsnachweisstelle, manchen Schützling fand man keine Arbeitsstelle und vermochte zur Heimreise eine Beihilfe zu leisten. Unterstützt wurden auch Familien von Gefangenen, um den Freiwerdenden die Familie gesund

uund nicht vom Nötigsten entblößt vorfinden zu lassen. Die Mannig⸗ faltigkeit der Vereinstätigkeit erforderte große Mühe.

Auf schriftliche

Nachfragen in 59 Fällen liefen 32 Antworten ein, daß düch die Be⸗

schütten würdig erwiesen und ordentlich gehalten haben.

ie badischen

Erfahrungen im allgemeinen nicht nur die Freiburger sind wohl

geeignet, dazu anzuregen, daß überall durch freie Vereinstätigkeit die Fürsorge für Gefangene gepflegt und gehegt wird. WEWI1I1“

Im Ausstande der Berliner Militärschneider (vgl. Nr. 69

Zur Arbeiterbewegung.

8 Bl.) ist, der „Voss. Ztg.“ zufolge, eine Wendung eingetreten. Bei

8 genommen werden,

drei Firmen sollte heute die Arbeit in vollem Umfange wieder auf⸗ nachdem zwischen den Beteiligten eine Ver⸗

eeinbarung auf der Grundlage des neuen Tarifs zu stande gekommen ist.

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1 ständigen Gesellen von ihren Gewerkschaften, sowohl der christlichen

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Die Mitglieder der Anstreichermeisterinnung in München⸗ nahmen, wie die „Rh.⸗Westf. Ztg.“ meldet, in einer am abgehaltenen außerordentlichen Versammlung mu allgemeinen Ausstande der Anstreichergesellen (vgl. 71 d. Bl.) Stellung. Nach langen Verhandlungen wurde einstimmig beschlossen, die Forderungen der Gesellen ab⸗ Acen Namentlich die 5 erung, den jungen Gesellen leich nach Beendigung der Lehrzeit ein imalstundenlohn von 8 gezahlt werden soll, fand energischen Widerstand. Da die aus⸗

abend

als auch der freien Gewerkschaft, ausreichende Unterstützungen erhalten, so steht ein ernster Lohnkampf in Aussicht. n Oedt (Kreis beschlossen, demselben Blatte zufolge, E etwa zwei Wochen ausständigen Sammetweber der Firma Johann Girmes u. Co. (vgl. Nr. 57 d. Bl.) in einer am Dienstag abgehaltenen Versammlung, den Streik für beendet zu erklären. Heute sollte die Arbeit in vollem Umfange wieder aufgenommen werden. Der Ausstand der Tertilarbeiter in der Fabrik von Hartmann in Colmar (vgl. Nr. 61 d. Bl.) hat nach einer Mitteilung der * mst dem Siege der Arbeiter geendet. Der St alls in Colmar befindlichen Weberei von

Kunst und Wissenschaft.

hre Majestät die Kaiserin und Konigin Aar⸗ Bale⸗ Königlichen Hoheit des vaenen Ada ü Amzsler 2 uthardt, um die RAfeitC 22n lämi

42 der 2 emer. 1.2 nlehoer, 1 Her an großem 9,9 in der Literatur.

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““ 8 ethes sämtliche Werke. Jubiläumsausgabe in vierzig Bde bls von Cotta beecsolger Stuttgart und Berlin. Von der unter Mitarbeit zahlreicher hervorragender Gelehrter ver⸗ anstalteten Ausgabe liegt der dreißigste Band vor, der die Annalen enthält. Die Einleitung und die erklärenden Anmerkungen rühren von Oskar Walzel ber. Die erstere gibt ein anschauliches Bild von der Art, in der Goethe diese in großen Zügen gebaltenen öre Aufzeichnungen verfaßte; sie erfüllt ihren Zweck, einzuführen, voll⸗ kommen und dürfte auch dazu beitragen, bei dem Leser das den Annalen gebührende Interesse zu wecken und diese für die Kenntnis d ganzen Persönlichkeit Goethes durchaus wichtigen Aufzeichnungen aus der Aschenbrödelstellung zu heben, die Fe unter den autobiographischen Schriften Goethes bisher leider noch immer eingenommen haben. Die Anmerkungen, die als Anhang beigegeben sind, genügen trotz ihrer knappen Form völlig zur Orientierung auch für eser die mit den Einzelheiten des Lebens Goethes und der zeitgenössischen Geschichte nicht völlig vertraut sind. Auf den zweiten Abschnitt der Annalen, etwa von 1806 ab, sei besonders derjenige hingewiesen, der sich über Goethes politische Ansichten über das hinaus, was Eckermann oder die Gespräche mit dem Kanzler Müller bieten, unterrichten will. Handwörterbuch zum Bürgerlichen Gesetzbuch von Heinrich Bernhardi, Landgerichtspräsidenten in Marburg. Dritte, durch Bezugnahme auf die Nebengesetze, die Literatur, die Ent⸗ scheidungen des Reichsgerichts und die preußischen Ausführungs⸗ bestimmungen vermehrte Fuflage VIII und 419 Seiten. Berlin, Verlag von Franz Vahlen. Geh. 6,50 Die Tatsache, daß innerhalb von vier Jahren seit dem Erscheinen der ersten Auflage eine dritte erforderlich geworden ist, beweist, wie wohlbegründet die warme Empfehlung war, mit der kein geringerer als der Wirkliche Geheime Rat Stölzel die erste Auflage des Buches geleitete. Es bietet in der Tat viel mehr als ein gewöhnliches Repertorium; es ist besonders geeignet, die Erkenntnis sowohl des systematischen Zusammen⸗ Uenge, von verstreuten Einzelbestimmungen, als auch des Zusammen⸗ anges des Rechts des B. G⸗B. mit dem früher in Deutschland in Geltung gewesenen Rechte zu fördern und zu erleichtern. Durch die Bezugnahme auf die Iernengee⸗ die Literatur, die Entscheidungen des Reichsgerichts und die preußischen Ausführungsbestimmungen in der vorliegenden dritten Auflage wird die Brauchbarkeit des Buches noch erhöht. 1 Die Gebührenordnung für Rechtsanwälte vom 7. Juli 1879 in der Fassung vom 20. Mai 1898 nebst den landes⸗ esetzlichen Gebührenvorschriften der Bundesstaaten, auf der Grund⸗ sac des 1“ von Heinrich Walter, Rechtsanwalt und otar a. D.,

erläutert von Albert Joachim, Rechtsanwalt beim Kammergericht. 4. Auflage. Zweite Abteilung. Verlag von H. W Müller, Berlin. Die am 1. Januar in Kraft getretene neue Gesetzgebung hat in umfassender Weise die der Gebührenordnung für Rechisanwälte zu Grunde liegenden Rechtsverhältnisse, in einigen 888 auch die Bestimmungen des Gesetzes geändert. Der be⸗ annte, angesehene Waltersche Kommentar zur Gebührenordnung be⸗ durfte deshalb einer Neubearbeitung, die der Rechtsanwalt beim Kammergericht Albert Joachim unternommen und, soweit die beiden bisher erschienenen Abteilungen in Betracht kommen, in einer Weise ausgeführt hat, die dem Werke die Er⸗ haltung seiner bisherigen Brauchbarkeit und Beliebtheit sichert. Eine Einleitung behandelt die Entstehung des Gesetzes, die Grundzüge desselben, sein Verbältnis zu anderen Reichsgesetzen, inebesondere zu dem Bürgerlichen Gesetzbuch, ferner die —— wobei im Zweifel die dem Rechksanwalte günstigere Auslegung als der all. gemeinen Absicht des Gesetzes entsprechend erklärt wird. Dann folgt ein ausführlicher Kommentar zur Gebührenordnung. Die bisher vor⸗ liegenden zwei Abteilungen umfassen die §§ 1—37 derselben, bieten also bereits die für die enprart⸗ des Rechtsanwalts wichtigsten Be⸗ stimmungen. In der Erläuterung des Gesetzes zeigt 8. dieselbe engfaltige Berücksichtigung der Literatur und der Rechtsprechung, die⸗ elbe Gründlichkeit und elben Scharfsinn, Vorzüge der üheren Auflagen bildeten. Der Schluß dieses neubearbeiteten Kom⸗ mentars soll in Kürze folgen. andbuch für Sparkassen. Z. bearbeitet vom Syndikus Dr. jur. Carl Vigelius, Vorsteher der Kreiskasse in Gnesen. Verlag von M. u. H. Marcus in Berlin. Das Buch ist als Hand⸗ und Nachschlagebuch für die Kuratorien und Beamten von Sparkassen bestimmt und gibt sachkundige, zuperlässige Auskunft über die im Bereich einer öffentli Sersle regelmäßig vorkommenden Geschäftsvorfälle nach ihrer juristif u techmischen Geiie Aaher der eins Reichs.

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Landesgesetzgebung sind auch die echeprechans und die haupt⸗ sächlichsten Verfügungen der Zentralbehörden in Preu und den anderen größeren Bundesstaaten berücksichtigt sich

um praktischen Gebrauch

Das Buch, das weckentsprechend in einen juristischen und in einen technischen Teil ge⸗ aljedert 8 wird seinen Zweck um so mehr Ulen, da es an einer dstematischen Darstellung des gesamten Geschäftsverkehrs der Spar⸗ kassen bisher fehlte. Die ihm als —5 en Muster und ulare sind in Gnesen im Gebrauch; ein cbenfalls Fhersaer gsentwurf ist dazu bestimmt, alts Normalstatut für g82 ve n Land⸗ und Forstwirtschat.

Stand der Reblauskrankheit in Deutschland 8 im Jahre 1901.

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Der in diesen veröffentlichten, im Kaiserlichen

heitsamt bearbeiteten Denkschrift über die Bekimpfung

der Reblauskrankbeit entnehmen wie die folgenden M

über den Stand dieser Rebenkrankheit in Deutt im Jahre 1901. In der Rheinprovinz verlief die R der alten

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entdeckt, welche auf einer Fläche von 57 a 40 qm in 11 Herden 6892 mit Rebläusen behaftete Weinstöcke umfaßte. 8

Als durchaus befriedigend wird das Ergebnis der Revisionen früherer Reblausherde in Württemberg bezeichnet. Stockausschläge fanden sich nur in dem die etwa 5 m breite Sicherheitszone erweitern⸗ den, ohne Desinfektion ausgehauenen Terrain der Herde von 1900 häufiger, doch war das Wurzelwerk frei von Rebläusen. Die eigent⸗ lichen Untersuchungen des Jahres 1901 hatten die Auffindung von 17 neuen Herden zur Folge, in welchen sich 203 kranke Reben be⸗ fanden. on den Frrden lagen in den Gemarkungen Neckarsulm 8, Kochendorf 1, Oedheim 5, Niedernball und Kriesbach 3. Der Ver⸗ nichtung sielen 16 266 Rebstöcke auf 1,9088 ha Fläche anheim.

In Sachsen⸗Weimar wurde im Jahre 1901 ein etwa 20 a großer Herd zu entdeckt und unter sachkundiger Aufsicht ausgerodet. Sämtliche Wurzel⸗ und Rebteile sind verbrannt, die Fläche ist mit anderen Gewächsen wieder bepflanzt und der Herd ein⸗ gezäunt worden. Die Verseuchung ist wahrscheinlich von Naschhausen aus erfolgt; die Anzahl der infizierten Stöcke beträgt 850, während 630 auf dem 20 à2 großen eingezäunten Terrain noch gesund waren. In der vernichteten Fläche von 1,297 ha Größe sind die früher entdeckten Herde teilweise und auch die zur Verminderung der Reblausgefahr neben den eigentlichen Herden mit gerodeten Flächen eingerechnet. Trotz geringen Weinbaues sind in den Gemeinden Hopf⸗ arten, Utzberg und Niederzimmern, Vogelsberg, Klein⸗ und Groß⸗ rembach technisch ausgebildete Lokalbeobachter angestellt und in den in Betracht kommenden Gemeinden kolorierte Reblausplakate zur Belehrung verteilt beziehungsweise angeschlagen worden. Ferner wurden die Großherzoglichen Bezirksdirektoren ange⸗ wiesen, alljährlich auf die Bestimmungen über den Verkehr mit bewurzelten Reben im § 4 und § 12 des Reichsgesetzes vom 3. Juli 1883 hinzuweisen. Im Voranschlage für die Finanzperiode 1902/1904 sind Mittel vargeseben. um die verwahrlosten Weinberge zur Ausrodung mit Staatsbeihilfe zu bringen, wobei die Besitzer sich verpflichten müssen, mindestens 7 Jahre keine Reben in den gerodeten Bergen zu pflanzen. Nachdem die aeegenIh, zo, rwei⸗ auf den Reblausherden in den Weinbergen bei Jena und Naschhausen heendet worden waren, wurde das unter dem 2. Dezember 1898 gemäß der Ziffer 1 des Abs. 2 des § 3 und des § 11 des Reichsgesetzes, betreffend die Abwehr und Unterdrückung der Reblauskrankheit, vom 3. Juli 1883 erlassene Verbot der Entfernung von Reben, Rebteilen, Wein⸗ pfählen und Rebstützen durch Ministerialverfügung vom 18. Juni 1902 zurückgezogen. 1

Die Zahl der in Elsaß⸗Lothringen im Jahre 1901 ermittelten Reblausherde betrug 255, die sich auf 22 Gemarkungen verteilen. Neu hinzugekommen sind die im Vorjahre nicht genannten Ge- markungen Riedisheim, Rixheim und St. Peter im Elsaß, Ars a. d. Mosel, Jouy aux-Arches und Montdidier in Lothringen; in den Gemarkungen Lutterbach im Elsaß, Borny, Moulins und Reimeringen dagegen sind Herde nicht gefunden worden. Insgesamt wurden in den Rechälnda 27 008 infizierte Reben gezählt und einschließlich derselben 313 051 Reben auf 13,9276 ha Weinbergsfläche zerstört.

Die von den Bundesregierungen in Reblausange⸗ legenheiten bis zum Schluß des Haushaltsjahrs 1899 oder des Kalenderjahrs 1900 aufgewendeten Kosten beliefen sich auf 9 494 129,97 Im Rechnungsjahr 1900 beziehungsweise im Kalenderjahr 1901 haben die Kosten 773 267,03 betragen. Hieraus ergibt sich eine Gesamtau von 10 267 397 Außerdem sind seitens des Reichs seit dem Jahre 1879/80 bis zum Schluß des Rechnungsjahrs 1900 rund 61 007 aufgewendet worden.

Im Berichtsjahre wurde ein Fall von Zuwiderhandlung eegen die auf den Verkehr mit Reben bezüglichen Vorschriften der Flchegesengehung bekannt, der zu einer Bestrafung geführt hat. Wegen Zuwiderhandlungen gegen die zur Abwehr und Unterdrückung der Reblaus erlassenen = Vorschriften sind, soweit mit⸗ geteilt, im ganzen 34 Fälle zur Bestrafung gekommen. Von denselbden entfielen 28 auf den Regierungsbezirk Koblenz Von der Gesamtzahl betrafen 20 die Nichtbeseitigung von Weinberge 12 das Pflanzen von Weinreben ohne Erstattung der Anzeige, veise ohne polizeiliche Erlaubnis und 2 die M. von Blindreben.

Saatenstand und Getreidehandel in Sprien.

8* Der Kaiserliche Generalkonsul in Beirut unterm 9. d. M: Der Saatenstand in Sprien ist fortdauernd günstig. da weiter reichliche ter Regelmäßigkeit gefallen sind. Die Bauern tande der Felder vollauf fridi d. J. 180) t Gerste ausgeführt. D.

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Gesundheitéwesen. Tierkrankbeiten und Absperrungs⸗ maßzregeln.

Gesundheite Kand und Gang der Boelkekrankdeiten

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