betrug die Einfuhr von englischer Kohle in Hamburg 2 790 000 t und die Einfuhr von rheinisch⸗westfälischer Kohle 1 700 000 t. Die Verhältnisse auf dem Berliner Markt sind —— bekannt; die Zahlen werden ja in der Presse und auch in den Berichten der Berliner Handelskammer und der Aeltesten der Kauf⸗ mannschaft und in den Jahresberichten der berg⸗ und hütten⸗ männischen Vereine fortlaufend veröffentlicht. Die Verhältnisse liegen so, daß hier die oberschlesische Kohle überwiegt und in lebhaftem Wettbewerb steht mit der rheinisch⸗westfälischen und der englischen Kohle. Es kommt ferner in Betracht das In⸗ dustriegebiet des Königreichs Sachsen. Es konkurriert dort die rheinisch⸗westfälische Kohle einerseits mit der sächsischen und schlesi⸗ 88 Steinkohle, dann mit der böhmischen Braunkohle und der raunkohle des sächsisch⸗thüringischen Industriegebiets, endlich auch mit der rheinisch⸗westfälischen und mit der Saarkohle. Meine Herren, hente beschäftigen uns ja hauptsächlich die Verhältnisse, welche sich unter der Wirkung der Oberschlesischen Kohlenkonvention herausgebildet haben. Ich habe mir erlaubt, bei der vorigen Sitzung eine ausführliche Darlegung der Organisation und wirtschaftlichen Bedeutung des Rheinisch⸗ Westfälischen Kohlensyndikats zu geben, nachdem ich durch die Veröffentlichungen und Mitteilungen des Syndikats dazu in den Stand gesetzt war. Die leitenden Persönlichkeiten der Ober⸗ schlesischen Kohlenkonvention haben darum gebeten, die Mit⸗ teilungen, die sie dem Reichsamte des Innern machten, als vertrauliche zu behandeln, und es ist selbstverständlich, daß dieser Wunsch berücksichtigt wird. Allerdings wird einer der Zwecke, welche die Enquete verfolgt, hierdurch vereitelt, nämlich der Zweck, die Oeffentlichkeit oder wenigstens die wirtschaftlichen Kreise, welche von den Maßnahmen der Syndikate berührt werden, über die Organisation der Kartelle aufzuklären und eine engere Fühlung zwischen den Kartellen und ihren Abnehmern herbeizuführen. Es ist in der letzten Süe behauptet worden, für die Kartelle gäbe es gar keine Geschäftsgeheimnisse. Ich halte diese Behauptung nicht für richtig. Die Kartelle verfolgen doch schließlich die gleichen Jwece wie ein einzelner Privatunter nehmer, nur suchen sie durch Zusammenfassung der den einzelnen Unternehmungen innewohnenden wirtschaftlichen Kräfte, ihre Zwecke in vollkommenerer Weise zu erreichen, als es einem einzelnen Unternehmer möglich ist. Aber so gut wie es für den einzelnen Unternehmer Geschäftsgeheimnisse gibt, gibt es auch für Kartelle Geschäftsgeheimnisse. Es sind mir Kartelle bekannt, bei denen das bloße Bestehen des Kartells als ein Geschäftsgeheimnis angesehen wird. Ich will hier einen Fall erwähnen, wo sich eine Anzahl ganz kleiner Betriebe zusammen geschlossen hat, um die Konkurrenz mehrerer übermächtiger Betriebe zu bekämpfen. In diesem Falle liegt es durchaus nicht im Interesse des Kartells, daß der Zu⸗ sammenschluß dieser kleinen Betriebe bekannt wird. Was ein Geschäftsgeheimnis ist, bestimmt sich nach den besonderen Ver⸗ hältnissen, unter denen ein Betrieb arbeitet. Es kann als Ge⸗ chäftsgeheimnis angesehen werden Name und Art der Kunden, ie Höhe der Produktionskosten, die Bezugsquellen, von welchen die Rohstoffe bezogen werden, die Absatzgebiete u. dergl. Ich glaube aber, daß alle diese Punkte für die Ober Kohlenkonvention keine Geschäftsgeheimnisse bilden. erschlesische Berg⸗ und Hüttenmännische Verein ver⸗ bekanntlich eine Statistik, die wohl zu den besten atistiken, die wir im Deutschen Reich haben, gerechnet werden ann, und diese Statistik gibt in eingehender Weise Auskunft über die Betriebsverhältnisse der einzelnen Werke. Ich möchte deshalb den Herren von der Oberschlesischen Kohlenkonvention
ob Sie es nicht für zweckmäßig erachten im Interesse 8e Lüftrrnc ne — Kreise, welche an dieser An it gt sind, aus Ihrer Reserve heraustreten und unter Wahrung alles dessen, was Sie etwa als Ge⸗ betrachten, Aufschluß über die Organisation
geben zu wollen.
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Zunächst möchte ich bezüglich der geschaftlichen Behandlung unserer Mitteilungen, chr welche bei anderer Gelegenheit von unserer Konvention der vertrauliche Charakter betont worden war, die Erklärung abgeben, daß wir vollkommen damit ein⸗ verstanden 2 daß alles, was von unserer Seite bekannt ge⸗ geben worden ist, als nicht vertraulich angesehen und ver⸗ öffentlicht werden kann. Die Oberschlesische Kohlenkonpention hat noch viel weniger Geschäftsgeheimnisse als das Westfälische Syndikat, und wir sind in der Lage, alles, was wir wissen, ohne jede Geheimhaltung zu veröffentlichen. (Beifall.)
eiter möchte ich meinen, daß wir zu einer schnelleren Erledigung unserer Aufgabe kommen, wenn ich die Unter⸗ schiede zwischen unserer Vereinigung und der westfälischen Vereinigung hervorhebe. Wie es in Westfalen zugeht, ist bereits bekannt, und so erhalten wir ein schnelleres Bild, wenn nur die Unterschiede hervorgehoben werden.
Hierbei möchte ich meine Ausführungen in zwei Teile teilen, die vielleicht nicht so ganz genau mit den aufgestellten Fragen übereinstimmen, aber doch in der Hauptsache alle die gestellten Fragen mit berühren sollen.
Meine Herren! Es dreht sich zunächst um die Absatz⸗ verhältnisse der beiden gessen Steinkohlenvereinigungen, der westfälischen und der unsrigen. Da ist vielfach die Auffassung verbreitet, daß wir, weil wir die zweitgrößte Kohlenvereinigung sind, starke Konkurrenten des westfälischen Gebiets wären. Das ist ein großer Irrtum. Wir konkurrieren nur sehr wenig mit Westfalen; denn es liegen zwischen dem oberschlesischen Pro⸗ duktionsgebiet und dem westfälischen große Puffergebiete. Wir kommen über die Elbe nur sehr schwer und in Ausnahme fällen; und wo wir uns intensiv berührt haben, wie in der Stadt Berlin, ist das auch mehr ein Ausnahmefall, und kon⸗ kurrieren wir im engeren Sinne auch dort nicht, weil außer uns noch sehr viele andere Konkurrenten vorhanden sind. Das ist überhaupt charakteristisch für den oberschlesischen Kohlen⸗ absatz, daß wir im Gegensatz zu Westfalen nur in einem sehr kleinen Gebiet ohne Konkurrenz herrschen. Dieses kleine Gebiet ist eigentlich nur die Provinz Schlesien, und zwar Nieder schlesien auch noch nicht einmal unbedingt, weil hier in Nieder⸗ schlesien eine starke Konkurrenz der Braunkohlen, teils der heutschen. teils der böhmischen, herrscht, und vielleicht noch die Provinz Posen, wo aber auch schon an der nördlichen Grenze die Konkurrenz der englischen Kohle in Betracht kommt.
Noch viel verzwiceter werden die Absatzverhältnisse noch weiter nach Norden. Wenn wir in der Mark Brandenburg oder in Berlin fragen, „was wird hier am Orte gebrannt?“, dann erhalten wir von den Händlern die Antwort: „Sie haben hier die Wahl zwischen märkischer Braunkohle, böhmischer Braunkohle, Briketts, englischer Kohle, oberschlesischer Kohle usw.“ So steht es in der Mark Brandenburg. Längs der ganzen Ostseeküste konkurrieren wir ebenso teils mit der englischen, steils mit der westfälischen Kohle. Nach Süden zu, also nach Oesterreich, weiß jeder, daß uns das Ostrauer Steinkohlengebiet vorliegt. Nach Rußland liegt uns das Sosnowicer Stein⸗ kohlengebiet vor, das mit einem hohen Schutzzoll geschützt ist, nach Galizien das Jaworznoer Steinkohlengebiet. Wir müssen mit der Vorfracht, die wir dorthin haben, rechnen und herrschen daselbst nichts weniger als unbedingt.
Diese Umstände muß man erwägen, wenn man zu einem Schlusse darüber kommen will, welchen Einfluß wir auf die Preisbildung haben. Wir haben einen durchgreifenden Einfluß auf die Preisbildung nur noch in einem sehr kleinen Gebiet; in dem bei weitem größten Deile unseres Absatzgebiets haben wir eine ungemein starke und gemengte Konkurrenz zu bekämpfen.
komme nun auf die Spezialkonkurrenz mit Westfalen. Wie schon vorhin hervorgehoben, liegt zwischen uns und dem eigentlichen westfälischen Gehiete das Elbgebiet, wo von Südosten die böhmischen Braunkohlen massenhaft und mit billigeren Frachten hereinkommen, wo in nächster Nähe die märkischen und sächsischen Braunkohlen in immer größeren Mengen gefördert werden, und wo von Norden her auch die englische Kohle hereinkommt. Diese Verhältnisse haben es
bedingt, daß unsere Konkurrenz mit Westfalen von seher eine dehr sbwage ien ist und sich auf wenige verhältnismäßig
ende konzentriert hat. Diese Verhältmisse n es & anderen Seite bedingt, daß wir sozusagen
ccher der Preise geworden sind, indem wir 18. — r
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Ich bemerke endlich, daß wir selce kleinen Gruben, wie sie der westfälischen Koalition gewisse Schwierigkeiten bereitet haben, in viel geringerem n⸗ haben als die Westfalen. Unsere oberschlesische Industrie ist in wenigen großen Händen. Es sind ja in unserer Koalition einige ganz kleine Gruben nicht mit inbegriffen, aber dieselben spielen quantitativ und auch dem Einfluß nach keine Rolle. Alle Zahlen, welche über diese Ver⸗ hältnisse nähere Auskunft geben, sind schon eingereicht oder werden noch eingereicht werden, und wir haben nichts gegen die Veröffentlichung derselben einzuwenden.
So viel über unsere Produktionskoalition; ich komme nunmehr zur Preiskoalition. Die Mitglieder beider Koalitionen sind identisch. Dieselben Ausnahmen, die bei der Produktions⸗ assoziation existieren, sind auch bei der Preiskoalition vorhanden. Es ist also ein rundes Viertel der oberschlesischen Steinkohlen⸗ 1— auch bei der Preis koalition nicht mit gebunden. Diese
utsiders stehen uns mehr oder weniger fremd gegenüber und können Preise machen, wie sie Lust haben.
Nun kommt aber noch eine zweite Ausnahme. Wir haben bei unserer Preiskoalition nicht bloß einen großen Teil der oberschlesischen Produzenten ausgelassen, sondern wir haben auch bestimmte Kohlensorten ausgelassen. Wir haben zunächst sämtliche Kohlensorten, die unter 15 mm Korn sind, nicht mit lündizer im Preise; Pe- Sorten kann jeder verkaufen zu jedem Preise, den er dafür bekommt, und es hat eine lange Zeit ge⸗ gegeben, wo wir diese Sortimente überhaupt nicht los wurden. Ferner aber haben wir alles das nicht mit syndiziert (dem Preise nach), was an oberschlesische Montanwerke ver kauft wird. Diese Ausnahmen, und namentlich der ungebundene und freie Verkauf innerhalb des Reviers, unterscheiden unsere Konvention sehr wesentlich von dem Westfälischen Syndikat. Und wenn Sie die verschiedenen Tabellen durchsehen werden, welche seitens unserer Konvention dem Protokoll der heutigen Sitzung beige⸗ geben werden (und welche hier vorzutragen keinen Zweck hätte), werden Sie auf Grund vorstehender Bemerkuugen und Er läuterungen für manche interessante Zahl die entsprechende Er⸗ klärung und Illustration finden.
Selbstverständlich, meine Herren, liegt in den Absichten sowie in den Zwecken unserer Koalition und der der west fälischen Zechen eine gewisse Uebereinstimmung vor. Auch wir waren bestrebt bei der Gründung, einen die Selbstkosten übersteigenden Preis zu erzielen, und auch wir haben nach der Erhaltung eines angemessenen Absatzes gestrebt. Dies beides sind die Zwecke auch unserer Koalition, und wir müssen daher stets bei unserer Preisstellung im Auge behalten, daß 1) wir einen angemessenen Absatz behalten, und daß 2) wir für unsere Arbeit den nötigen Verdienst haben. Nur erreichen wir beide Zwecke nicht, wie die westfälische Koalition, direkt, sondern indirekt; das eine Mal durch die Produktions koalition, in⸗ dem diese eine Produktionsbegrenzung und eventuell ⸗ein
chränkung beschließt, und das andere Mal durch die Preis
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valition, indem diese die zulässigen Minimalpreise für
die einzelnen Kohlensorten loko Grube feststellt. Speziell auch
hierin liegt ein wesentlicher Unterschied dem Westfälischen Syndikat
gegenüber.
Was die Srksm anbetrifft, so mache ich noch auf folgendes aufmerksam. Wir haben bis jetzt nur zwei Mal von der Produktionsbeschränkung unter die Produktion des verflossenen Jahres Gebrauch gemacht: das eine Mal in 1892 und das zweite Mal in 1902. Außerdem haben wir niemals von derartigen Produktionsbeschränkungen Gebrauch enac⸗ wohl aber im Jahre 1900 und im ersten Quartal 1901 die Produktion gänzlich frei gelassen, sodaß in diesem Jahre die Produktionsassoziation ihre Tätigkeit überhaupt nicht entfaltete, sondern jeder fördern konnte, so viel er Lust hatte.
Was andererseits die Wirkung der Preiskonvention an⸗ betrifft, so mache ich noch darauf aufmerksam, daß die festge⸗ setzten Minimalpreise in der längsten Zeit überhaupt nicht zur Geltung gekommen sind, weil sie immer erheblich niedriger waren alo die laufenden Marktpreise. Augenblicklich aller dings nähern sich wieder die wirklichen Murctpreise unseren Minimalgrenzen.
Aus allen diesen Verhältnissen geht zweifellog hervor, daß der g, den unsere Konpention ausübt, ein viel lockerer ist alb der Zwang, den das Westfälische Syndikat augübt. Wir in Oberschlesien halten es für richtiger, in der Regel und an sich die ver isse wi zu lassen, und greifen nur in extremis ein. — mit anderen nur dann ein, wenn die Preise zu zurückgehen, und wir greisen in die Produktion ein, wenn der Absatz besonders stark 892b — unsere Produktion den Abs⸗
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v111“ 8 Ich —— an den Herrn Vorsitzenden eine Frag richten. Es ist in Aussicht gestellt, daß diejenigen Interessenten, besonders die Seeschiffer, welche an dem Rheinisch⸗Westfälischen Kohlenonditat ein besonderes Interesse haben, heute auch noch um Worte kämen. Nach den einleitenden Worten des Herrn sesssfcten aber scheint es sich heute lediglich um die Ober⸗ schlesische Fehatakonregtzen zu handeln. Es sind aber einzelne
denren emse aden worden, die an der Oberschlesischen Kohlen⸗ onvention sehr wenig Interesse haben, wie beispielsweise der Herr
(Vertreter des Norddeutschen Lloyd. Ich möchte also um Aus⸗
kunft bitten, ob diese Fragen heute mit zur Erörterung kommen oder ob wir vorwe lediglich die Oberschlesische Kohlenkonvention zur Diskussion stellen.
Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: Meine Herren! Die Vertreter der Schiffahrt sind heute aus dem einfachen Grunde nicht vehern worden, weil wir schon eine ganze Fülle von Interessen wahrzunehmen haben, eine ganze Reihe von Industriezweigen, die zur Verhandlung stehen, und wir würden die Sitzung zu sehr belasten. Außer der Schiffahrt kommen noch eine ganze Anzahl von anderen Industriezweigen in Frage, die heute auch nicht vertreten sind, und es ist ja in Aussicht genommen worden, darüber auch noch gelegentlich zu verhandeln. Ob dazu gerade eine kontradiktorische Verhandlung in der Art und Weise, wie es das letzte Mal geschehen ist und heute geschieht, notwendig ist, oder ob es genügt, wenn wir die Vertreter dieser Gruppen auffordern, uns ihre Wünsche dar⸗ zulegen und nachher mit den Herren mündlich verhandeln, das wird noch weiterer Erwägung vorbehalten bleiben.
Generaldirektor, Geheimer Bergrat Junghann⸗Berlin: Der Herr Serara. Gothein hat gefragt, ob die Kohlen, welche an Hütten verkauft und mit der Hauptbahn im Hüttenrevier verfrachtet werden, euch frei wären von der Konvention. Ich möchte diese Frage dahin beantworten, daß diese Kohlen frei sind, insoweit es sich um die Preisbestimmungen handelt. Sie werden aber der Menge nach in diejenigen Quantitäten ein⸗ gerechnet, welche als die Verladungsberechnungen der einzelnen Gruben notiert worden sind. Also in Bezug auf die Preise fs e Kohlen frei, in Bezug auf das Quantum sind sie ge⸗ bunden.
Referent Regierungsrat Dr. Voelcker: Meine Herren! Ich muß mich korrigieren, indem ich auf die Bemerkung des Herrn Bergrat Gothein zurückkomme. Ich habe ihn so ver⸗ standen, als ob er nur redete von den Vertretern der Binnen⸗ schiffahrt. Die Vertreter der Seeschiffahrt sind heute eingeladen. Es ist sowohl ein Vertreter des Norddeutschen Lloyd, wie ein Vertreter der Hamburg⸗Amerika⸗Linie hier anwesend.
Vorsitzender: Damit kein Mißverständnis entsteht: bei allen Gruppen, von denen Vertreter anwesend sind, ist es ganz selbstverständlich, daß wir in eine Besprechung eintreten können, sobald die Herren Gelegenheit nehmen, sich zu äußern. Wir können sie natürlich unsererseits nicht dazu zwingen.
Bergrat Gothein⸗Breslau, M. d. R.: Meine Herren! Nachdem wir das Referat über die Oberschlesische Kohlen⸗ konvention gehört haben, und nachdem sich die bisherige Dis⸗ kussion lediglich um die Oberschlesische Kohlenkonvention gedreht hat, halte ich es allerdings im Interesse der Debatte liegend, wenn wir erst die oberschlesischen Verhältnisse vorweg nehmen id dann eventuell die Frage der Einwirkung des Rheinisch⸗ zestfälischen Kohlensyndikats auf die Industrie und auf die erkehrsgewerbe im Westen erstrecken, die das letzte Mal nicht ir Sprache gekommen sind, also speziell auf die Seeschiffahrt.
Vorsitzender: Ich habe an sich nichts dagegen ein⸗ zuwenden. Zunächst würden wir aber noch nicht darauf kommen, eil wir noch die organisatorische Seite behandeln, und da scheinen bezüglich der Oberschlesischen Kohlenkonvention noch einige Ergänzungen nötig. Jedenfalls soll die Diskussion nicht 5 ingeengt werden, daß jedes Hineinziehen von Fragen, die nicht nmittelbar zu dem betreffenden Punkte zu erörtern wären, verhindert wird. Ich glaube deshalb, daß Herr Bergrat Gothein vollständig in der Lage sein wird, eine Auossprache ber alles, was er zu wissen wünscht, herbeizuführen. Prrofessor Dr. — 2. Berlin: Die Mitteilu die derr Bernhardi gemacht hat, sind gewiß außerordentlich inter⸗ ssant und dankenswert. Ich möchte ihn aber fragen, ob er mo nicht über die Organisation nach ihrer rechtlichen Seite twas mitteilen könnte. Welche rechtliche Natur hat der Ver⸗ trag, den die oberschlesischen Werke untereinander geschl
7 wao hat er tatuten? ist es möglich, daß
ten alo Protokoll egeben werden, so daß wir da das ei kennen lernen? konnte er uns nicht be⸗
in ähnl Weise, wie es über das Westfälische Syndikat
h, über das Verhältnis der Generalversammlung zum
id, darüber, wie die Stimmverteilung ist, und um welche von Zechen und Werken cod handelt. Natürlich wird
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„Professor Dr. Schmoller⸗Berlin: das hältnis der Generalversammlung zum Vorstande und wie ist die Stimmverteilung? Das ist der erste wichtige
Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: rganisation hat jetzt einen Vorsitzenden mit zwei Stellvertretern. Im übrigen 0 eidet in wichtigeren Fragen die Generalversamm⸗ lung. Dieselbe setzt sich aus allen Mitgliedern der Konvention zusammen. Wir sind, soviel ich weiß, 15 Grubenbesitzer als Mitglieder, und wir stimmen ab nach der Menge des Jahres⸗ hauptbahnversandes, den der einzelne Vertreter repräsentiert, und zwar gibt jedes (bezw. jedes angefangene) Hunderttausend Tonnen eine Stimme. Nun ist die Sache 9. geordnet, daß für gewisse Beschlüsse Dreiviertel⸗, für andere Zweidrittel⸗, und für wieder andere nur die absolute Majorität erforderlich ist. Es heißt darüber in § 13 des Statuts: v— Beschlußfücigkeit der Plenarversammlung
4( Absatz 4 und 5) sind zur Fassung allgemein gültiger Beschlüsse folgende Mehrheiten der anwesenden Stimmen erforderlich:
1) eine Dreiviertelmajorität für:
a. alle Statutenänderungen, soweit nicht für einzelne Bestimmungen im vorliegenden Statut anderes festgesetzt ist, 1
alle Beschlüsse, betreffend eine Aenderung des Normalminimalpreises in § 2 sowie der Preis⸗ differenzen für die Marken⸗, Sortimenten⸗ und Paeag. Jg ,e . in den §§ 2—-4,
„ alle Beschlüsse über Ausnahmebestimmungen für
eeinzelne Gruben gemäß § 15,
d. einen etwaigen Beschluß über das frühere Auf⸗ 8 hören der Konvention gemäß § 21, Absatz 2; 2) eine Zweidrittelmajorität für:
a. alle Beschlüsse, betreffend die Festsetzung oder Abänderung der Versandlizenz gemäß § 10,
b. alle Änderungen bezüglich der Gestaltung der
Ausnahme⸗ und Ferngebiete in § 6 sowie der
für diese Gebiete statthaften Ausnahmepreise; 3) die einfache Majorität:
für alle übrigen Beschlüsse (soweit im vorliegenden
Statut nichts anderes festgesetzt ist), insbesondere für alle Wahlen, für die Festsetzung der Ver⸗ hältniszahlen nach § 11, für die Beschlußfassung über etwaiges Konventionsvermögen nach § 17 89 sowie über die eventuelle Ausschreibung von Um⸗ llaaagen nach § 18 ꝛc. ꝛc.“
Vorsitzender: Das Statut werden wir unsererseits als Anlage zu dem Protokoll mit veröffentlichen.
rofessor Dr. Schmoller⸗Berlin: Dann möchte ich ferner fragen, auf welche Zeitdauer ist die Konvention geschlossen?
Generaldirektor Williger⸗Kattowitz: Die Zeitdauer ist eine dreijährige, und zwar ist das Statut im Jahre 1901 erneuert worden. Es läuft noch bis zum 1. Oktober 1904. Im übrigen ist aber unsere Konvention ziemlich alten Datums; sie ist bereits im Jahre 1890 gegründet und immer periodenweise erneuert worden. Jede Periode hat in der Regel eine dreijährige Dauer gehabt. Natürlich war das Statut nicht von vornherein so fir und fertig, wie es jetzt vorliegt, sondern es enthielt anfangs eine Menge Bestimmungen, die nachher geändert worden sind. Wir hatten zuerst z. B. nur eine Preis⸗ ion und keine Versand⸗Konvention; später ist daraus eine Preis⸗ und Ver⸗ sand⸗Konvention geworden.
Generaldirektor, Geheimer Bergrat Junghann⸗Berlin: Ich möchte den Ausführungen des Herrn Generaldirektors Williger noch etwas hinzufügen, worüber, wie ich glaube, Herr Geheimrat Schmoller Auskunft gewünscht hat, nämlich wie sich die Ge⸗ neralversammlung zum Vorstande verhält bei der Fassung von Beschlüssen. In dieser Beziehung ist ein Vergleich mit dem Westfälischen Syndikat überhaupt gar nicht möglich. Unser Vorstand hat eigentlich nichts anderes zu tun als — ich möchte sagen — die Bureaugeschäfte zu führen, die Protokolle zu ver teilen und dasjenige zu veranlassen, was den Beschlüssen der Generalversammlung entspricht. Die Generalversammlung ist aber diejenige, welche ganz allein beschließt über alle Fr die vorkommen. Diese sind aber meist außerordentlich einf Natur. Eo handelt sich z. B. darum, wie die Mini preise firiert werden sollen — ich betone: die Minima
ise. Dies hen aber oft jahrel 11““ verändert, dann kommt ein Besch 2v1*25 die Minimalpreise -25 ’b 1“ werden. (Heiterkeit.) ö n Preise für Gruben verkaufen
üae 8 opf 1838215 2½1q 2
1“ “ 98 ueene; 8 — , schließen hat. Es betrifft meist die Organisation der Konvention selbst. Die einzelnen Geschäfte macht jeder für sich, und er ist dabei keinerlei Einflüssen seitens der Konvention unterworfen. Ich glaube, das ist wohl das, was Herr Schmoller wissen wollt
Generalsekretüur Dr. Beumer⸗Düsseldorf, M. d. R Meine Herren! Ich möchte den Herrn Vorsitzenden im Interesse unserer Zeit für künftige Verhandlungen doch bitten, den Kon⸗ ventionen oder Kartellen, die hier eingeladen werden, anheim⸗ zugeben, das, was sie an Material bekannt geben wollen, schon vorher dem Reichsamt des Innern einzusenden. eine ganze Menge Zeit erspart werden, und wir würden besser orientiert sein, wenn wir diese Sachen vor uns liegen hätten. Ich meine, wenn ein Syndikat gar keine Veranlassung hat, irgend etwas zu verheimlichen, sondern sein Statut einreicht, den Modus der Verkaufs⸗ und Produktionsregelung nachher im „Reichsanzeiger“ als Anlage bekannt geben läßt, daß es dann zweckmäßig wäre, bei unseren künftigen Verhandlungen dieses “ vorher in die Hände der Teilnehmer gelangen zu assen.
Vorsitzender: Ich würde mich sehr freuen, wenn ich in der Lage wäre, dem Wunsche des Herrn Vorredners zu ent⸗ sprechen, aber Sie haben aus den Verhandlungen selbst ersehen, daß es nicht in unserer Möglichkeit lag. Die Herren von der Oberschlesischen Kohlenkonvention haben uns erst heute die Erlaubnis gegeben, die Sachen zu veröffentlichen.
Bergrat Gothein⸗Breslau, M. d. R.: Meine Herren! Ich darf nach den Ausführungen des Herrn Geheimrat Jung⸗ hann wohl annehmen, daß die Generalversammlung in der Regel alle Vierteljahre zusammentritt, um die Preise und die Quanti⸗ täten festzusetzen, und ich kann ferner annehmen, daß die Neu⸗ einschätzung des Absatzes von neuen Gruben ebenfalls durch die Generalversammlung und nicht durch eine besondere Kommission vorgenommen wird. Ich glaube, es ist dazu Zweidrittelmajorität nötig nach dem, was Herr Generaldirektor Williger uns gesagt hat. Es würde aber sehr wünschenswert sein, uns einmal Mit⸗ teilung zu machen, ob — was meines Wissens der Fall ist — die beiden maßgebenden Großhändlerfirmen Caesar Wollheim und Emanuel Friedlaender u. Co. in der Generalversammlung oder im Vorstand mit vertreten sind. Haben diese beiden Stimmrecht oder sind sie nur mit beratender Stimme zugegen? Das Verhältnis der Generalversammlung und der ganzen Konvention zu den maßgebenden Kohlengroßhandlungen ist ein sehr interessantes, und da uns das Statut bisher nicht vorliegt eee. wir nicht sehen, wie sich dieses Verhältnis eigentlich gestaltet.
Sodann würde es von Interesse sein, zu wissen, ob der Minimalpreis von der Generalversammlung für jedes Sortiment jeder einzelnen Grube festgesetzt wird, oder ob eine generelle Festsetzung entweder für ganze Reviere oder einzelne bestimmte Reviere gemacht wird. Es sind ja in Oberschlesien die Kohlen in den einzelnen Revieren nicht so einheitlich wie in Westfalen, die Unterschiede sind auch nicht so präzis, wie das im 2 revier der Fall ist.
Dann wäre es — uns mitzuteilen, ob die Fest⸗ setzung der Minima alle Vierteljahre oder aber im Jahre stattfindet. Im allgemeinen rechnet man bei mit Winterpreisen und Sommerpreisen, und es ist ja nismäßig selten, daß im Laufe des Semesters noch einmal Anderung stattfindet, wenn es auch vorgekommen ist.
Dann würde es von Imteresse sein den Strafgeldern geschieht und wie die für Uberschreitungen der Li des sersandes eintreten.
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damit gemacht, indem er die schule in Breslau damit —
Generaldirektor Williger⸗ igh: Ich Gothein bitten, die Fragen werden dann antworten. Ich habe
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