erhöhen würde, und weil sich große Schwierigkeiten ergeben würden, diejenigen Assessoren, die aus ver Justiz zunächst probeweise zur Verwaltung übernommen worden sind, sich nicht gut einbürgern und die nötigen Kenntnisse auf dem Gebiete der Staats⸗ wissenschaften sich nicht aneignen, mit einer levis nota zur Justiz zurückgehen zu lassen. Ich glaube also, es ist richtiger, man stellt sich entschlossen auf die andere Seite und sucht das Schwergewicht nach der administrativen Seite zu legen und unsere jungen Beamten auf dem administrativen Wege auszubilden. Der jetzige Zustand vermittelt nur Halbbildung und weder auf dem Juristischen noch dem Administrativen eine gründliche Ausbildung. Und die Vorlage, die wir Ihnen gemacht haben, die hauptsächlich bezweckt, die Zeit der Ausbildungszeit um fünf Vierteljahre zu verlängern, wird uns Gelegenheit geben, unseren Beamten auf dem Gebiete der ganzen Verwaltung und der Staatswissenschaften eine gründlichere Ausbildung zu geben. Kommt dann hinzu, daß, wie wir hoffen, auf dem Wege der Verwaltung schon ihre Ausbildung auf den Universitäten weiter vertieft wird, daß sie die zwei Jahre bei der Regierung und beim Bezirksausschuß auch für ihre wissenschaftliche Ausbildung besser aus⸗ nutzen als bisher, so, glaube ich, wird die Gesamtheit dazu beitragen, die Mängel, die jetzt hervorgetreten sind, zu beseitigen und unsere Beamten in noch höherem Maße als bisher zu befähigen, den großen und stetig wachsenden Aufgaben, die an sie herantreten, doch zu genügen. (Bravo!)
Professor Dr. Schmoller bemerkt zur tatsächlichen Berichtigung, daß die Geschichten, die er erzählt hat durchaus beglaubigt seien. Er kenne noch viel schärfere Geschichten, habe sie aber verschwiegen.
Dr. Loening: Als einziges Mitglied der Kommission, das gegen den Entwurf gestimmt hat, möchte ich kurz meine Gründe darlegen. Es ist richtig, daß die Ausbildung unserer höheren Ver⸗ waltungsbeamten eine halbe Bildung ist; hätte ich die Ueberzeugung, daß vicens Uebelstande durch den Gesetzentwurf auch nur in mäßigem Grade abgeholfen würde, so würde ich trotz aller sonstigen Bedenken für das Geset stimmen; aber ich bin fest überzeugt, daß, wenn der Entwurf Gesetz wird, der Beamte in Zukunft nicht mit einer halben, sondern mit einer Viertelbildung sein Amt antritt. Was unseren Beamten fehlt, ist die wissenschaftliche Vertiefung, aber diese muß auf der Universität erworben werden. Bei der heutigen Aus⸗ legung des Verwaltungsrechts kann der Verwaltungsbeamte gar nicht anders, als daß er sich in das Rechtsstudium vertieft. Es handelt sich für die Verwaltungsbeamten nicht allein um das Verwaltungs⸗ recht. Das ist ein durchaus irriger Glaube, daß die Staats⸗ verwaltung und die Kommunalverwaltung nur nach Maß⸗ gabe des Verwaltungsrechts geführt würden. Nein, Sie wissen, ein großer Teil unserer Verwaltungen wird nach Maßgabe des Privat⸗ rechts geführt. Ein Verwaltungsbeamter, der vom Privatrecht keine Kenntnis hat, kann unmöglich seiner Stellung gerecht werden. Aber ein beträchtlicher Teil der Studenten und gerade diejenigen Studenten, die sich später der Verwaltung widmen, machen von den Einrichtungen der Universitäten keinen Gebrauch. Die Herren gehen auf die Uni⸗ versität, lassen sich inskribieren, kommen in den ersten Wochen in die Vorlesungen, um sich antestieren, und in der letzten Woche, um sich abtestieren zu lassen. Von den Vorlesungen, den Uebungen und allen Einrichtungen, die in neuester Zeit an den Universitäten ge⸗ troffen sind, machen sie keinen Gebrauch. Das bezieht sich nicht auf alle Studenten. Ich stelle ausdrücklich fest, daß nach meinen persönlichen Erfahrungen und denen meiner Kollegen der Fleiß der juristischen Studenten im letzten Fahrehnt in ganz beträchtlichem Maße zugenommen hat.
as Studium des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat in dieser Richtung eine außerordentlich gute Wirkung gehabt. In späteren Semestern hat der Student, der 1, 1 ½, 2 Jahre gebummelt hat, vielleicht den Willen, zu studieren. Aber dann kann er das Kolleg, das für seine Semester aßt, nicht verstehen. Wer kein Privatrecht kennt, kann auch einer Vöütlesung über den Zivilprozeß nicht folgen. Wollen die Herren dann ihr Examen machen, so bleibt ihnen nichts übrig, als zum Einpauker zu gehen, zu Anstalten, die in den letzten Jahrzehnten sich in außer⸗ ordentlicher Weise vermehrt haben. Die Einpauker sind nicht mehr Leute, die nebenbei Seeee erteilen, sondern es sind vollständige Anstalten, Nebenfakultäten, die nicht das Ziel erreichen wollen, dem wir zustreben, sondern das Gegenteil von dem, was wir wollen, be⸗ zwecken; ihnen kommt es aufs Denken gar nicht an. Ich bin über diese Dinge sehr genau unterrichtet. Es kommt dort nur darauf an, tote Wissenschaft in möglichst kurzer Zeit einzutrichtern. Es wird oft gesagt, bei einem Einpauker lernt man in einer Woche mehr als im Kolleg in einem Vierteljahre. Ganz richtig. Toten Stoff lernt man leichter auswendig als begreifen. Als langjähriger Prüfungskommissar kann ich erklären: es ist unmöglich, einen Kandidaten durchfallen zu lassen, der ein bestimmtes Quantum Wissen aufweist, mag dieses Wissen auch in ganz notdürftiger, äußerlicher Weise eingetrichtert sein. Auf eine Erweiterung des Umfangs der Kenntnisse lege ich gar keinen Wert. In Privatrecht, Handelsrecht und Prozeßrecht begnüge ich mich mit dem, was jetzt verlangt wird. Aber die Kandidaten müssen juristisch zu denken in der Lage sein; darauf muß das Examen zu⸗ geschnitten werden. Es ist staunenerregend, wie gering die durchschnittlichen Kenntnisse unserer Kandidaten in den ein⸗ fachsten, elementarsten Fragen des öffentlichen Rechts, des Verfassungsrechts sind. Und solche Kandidaten können wir nicht durchfallen lassen. Ich lege auch keinen Wert auf die Ver⸗ längerung des Studiums um ein Semester: es kommt darauf an, das Examen so zu gestalten, daß es erfüllt, was es erfüllen soll. Ich will nicht die akademische Freiheit beschränken, weil ich nicht den Jugendmut, die Jugendfreude, die kérperlichen Uebungen und die Waffenübungen beschränken will, ich würde ja sonst meine Jugend verleugnen. Wenn vom ersten Tage an gearbeitet wird, genuͤgen sechs Semester voll⸗ ständig. Bisher konnte der Referendar das, was er auf der Universität versäumt hatte, wenigstens in der Praxis nachholen; das soll jetzt durch den Entwurf auch geändert werden, indem die Zeit der Vorbereitung bei dem Amtsgericht von zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt wird. Und es wird nicht lange dauern, so werden die Minister von ihrer im Gesetz gegebenen Befugnis Gebrauch machen und diese Frist auf neun Monate herabsetzen. In diesen neun Monaten, auch in einem Jahre kann das Versäumte nicht mehr nachgeholt werden. Die ; Form wird der Referendar lernen, aber nichts weiter; Jurisprudenz wird er unmoglich eindringen
können. Zum Assessoreramen wird sich der Referendar dann wieder durch den Einpauker vorbereiten lassen. Durch diesen Gesetz⸗ entwurf wird das Uebel nicht gehoben, sondern verschärft. Auch die „Kurse“ können nichts helfen, wenn die wissenschaftliche Vorbildung der Universität fehlt. Es genügt nicht, nur den Vorlesungen beizu⸗ Schon mancher Student, der fleißig alle Kollegien besucht
efallen. Um wissenschaftlich zu arbeiten, muß man selbst tätig sein. habe mich verpflichtet gehalten, die Gründe darzulegen,
aus denen ich den Entwurf ablehne.
Oberbürgermeister Fuß hat, unterstützt von 26 Mit⸗ gliedern des Herrenhaufes, folgenden Antrag eingebracht:
„Das Herrenhaus wolle beschließen, die Königliche Staats⸗ regierung um Vorlegung eines neuen Gesetzentwurfs zu ersuchen, der die —n zum höheren Verwaltungsdienst gleichzeitig mit 2— zum Justizdienste *
Oberbürgermeister Fuß⸗Kiel: Mein Antrag ist von der Fraktion ausgegangen, zu der ich gehöre; meine Ausführungen geben aber zum Teil nur die Ansichten einer Minderheit wieder. Der Gesetzentwurf ist nach seiner Aufschrift auf die Verwaltungsbeamten beschränkt, aber selbst diese Aufschrift sagt etwas zu viel. Eine Reihe höherer Ver⸗ waltungsbeamten fällt nicht darunter. Diese Beschränkung 5; vielleicht auch dem Entwurfe zum Vorteil, es werden Ressort⸗
beim Amtsgericht ist als unentbehrlich bezeichnet worden, ich stimme dem zu, möchte ferner darauf hinweisen, ob nicht auch die Beschäftigung bei der Staatsanwaltschaft und den Landgerichten für die Referendare zweckmäßig wäre. Ich glaube aber doch, 8 man in dieser Hinsicht dem Entwurfe zustimmen kann. J persönlich hätte dem Minister das Recht zugestanden, Gerichtsassessoren ohne Karenzzeit in die Verwaltung aufzunehmen. Nachdem aber die Karenzzeit von einem Jahre sozusagen auf Grund eines Kompromisses aufgenommen worden ist, werde ich mich dagegen nicht wenden. Mit dem § 4 der Regierungsvorlage bin ich nicht eindesstanden ich ziehe den Antrag von Savigny vor, der die Ernennung der eferendare zwar den Regierungspräsidenten zugesteht, dagegen vorschreibt, daß die Ablehnung nur mit Zustimmung des Ministers geschehen darf. Dieser § 4 hat Anlaß zur Behandlung aller sslichen⸗ Fragen gegeben; man ist bis auf die Schulerziehung künftiger Referendare herab⸗ egangen, insbesondere ist das Uüwerftäfssigdmen in den Kreis der rörterungen gezogen worden. Es sind scharfe Worte gchen das Bummeln gefallen. Ich kann nun aber nicht ganz die wissen chaftliche Tätigkeit der Universitäten anerkennen, wie sie der Herr Vorredner hervorgehoben hat. Wir wollen nicht nur wissenschaftliche Tätigkeit, nicht nur Kollegs und Seminarien. Wir wollen festhalten an dem Grundsatz der studentischen Freiheit, die in dem Sinne zu verstehen ist, daß der Student sich nach seiner Individualität für seinen Beruf vorbereitet. Ich stelle da das freiwillige Zusammenarbeiten mehrerer Studenten ohne Lehrer sehr hoch. Es wird immer schwer fallen, in einem Examen das festzulegen, was der Kandidat wissen soll. Wir dürfen aber nicht aus dem Auge verlieren, daß die Ausbildung des Verwaltungsbeamten nach dem Universitätsstudium eine ganz andere ist als die des Juristen, und daß sie möglichst bald anders werden muß. Unser Antrag ist gestellt für den Fall der An⸗ nahme und der Ablehnung des Gesetzentwurfs.
Graf Finck von Finckenstein⸗Schönberg bedauert, daß die Regierung diesen Entwurf nicht zuerst an das Herrenhaus gebracht hat, 89 pflichtet im übrigen, namentlich in Betreff des § 4 dem Vor⸗ redner bei.
Damit schließt die Generaldiskussion. 8 In der Einzelberatung werden die §§ 1 bis 3 (Prü⸗ fungen, Vorbereitungsdienst) ohne Debatte angenommen.
Zu § 4 (Ernennung der Regierungsreferendare durch den Regierungspräsidenten ohne vorhergehende Annahme durch die Minister), der nach den Beschlüssen der Herrenhauskommission wieder die Fassung der Regierungsvorlage erhalten soll, bemerkt
Professor Dr. Schmoller: Meine Fraktion hat mich beauftragt, die rofessor eNens der Regierungsvorlage zu befürworten. Die von der Mehrheit des Abgeordnetenhauses behaupteten Mißstände sind zwar vorhanden, nötigen aber nicht dazu, dem Minister die formelle Entscheidung über die Annahme der Regierungsreferendare zu über⸗ tragen; denn es ist absolut nicht sicher, daß diese Mißstände dann verschwinden werden. Nicht der Minister, sondern der Personalreferent wird dann die faktische Entscheidung geben. Es gehört zu den Geheim⸗ nissen der preußischen Bureaukratie, daß die Personalreferenten allmächtig sind. Ich könnte in dieser Hinsicht aus Unterredungen mit Herrn von Migquel viel Interessantes anführen. Der Hauptgrund, weshalb wir die Regierungsvorlage wiederhergestellt wissen wollen, liegt aber darin, daß wir den Minister schützen wollen gegen eine lästige parlamentarische Patronage, wie sie in anderen Ländern herrscht und wie sie bet uns glücklicherweise noch in den Kinderschuhen steckt. Wir mögen Götter als Minister und noch so gewissenhafte Parla⸗ mentarier haben, Mißbräuche nach dieser Richtung sind nicht zu ver⸗ meiden, wenn der Minister allein die Entscheidung hat. Das sind die Gründe, die uns veranlassen, dem Minister nicht den Machtzuwachs einzuräumen, den ihm das Abgeordnetenhaus gewähren will.
Professor Dr. Reinke⸗Kiel: Wir wünschen keine weitergehende Zentralisation, als sie unbedingt nötig ist, und werden daher auch für Wiederherstellung der Regierungsvorlage stimmen.
Bei der Abstimmung wird der Kommissionsantrag auf Wiederherstellung des § 4 der Regierungsvorlage mit 103 gegen 5 Stimmen angenommen.
Der Rest des Gesetzes wird ohne Erörterung angenommen, ebenso das Gesetz im ganzen. Der Antrag Fuß wird ab⸗ gelehnt.
Ferner werden folgende beiden Resolutionen gefaßt:
A. die Staatsregierung zu ersuchen, dafür zu sorgen, daß bei der ersten Prüfung das Staats⸗ und Verwaltungsrecht und die Nationalökonomie und bei der Entscheidung über die Annahme zum höheren Verwaltungsdienste der Ausfall der Prüfung in diesen Dieziplinen gebührend berücksichtigt werden, 88
B. die Staatsregierung zu ersuchen, es Regierungsassessoren zu ermöglichen, durch praktische Beschäftigung in Zweigen der Selbst⸗ verwaltung (Provinzialverwaltung, Landwirtschafts⸗, Handels⸗ und Handwerkskammern usw.) sowie in geeigneten wirtschaftlichen Be⸗ trieben (Landwirtschaft, Industrie, Banken usw.) oder durch Studien⸗ reisen ihre Ausbildung zu vervollständigen.
Es folgt die einmalige Schlußberatung über den Gesetz⸗ entwurf, betreffend die Bildung von Gesamtverbänden in der katholischen Kirche, in Verbindung mit der Be⸗ ratung des Fissseniwerse; betreffend die Bildung kirchlicher Hilfsfonds für neu zu errichtende katholische Pfarrgemeinden. 8 8
Die Kommission beantragt, die Gesetzentwürfe unverändert anzunehmen.
Graf Yorck von Wartenburg beantragt ihre Rückver⸗ weisung an die Kommission. Er habe verschiedene Bedenken gegen die beiden Gesetze, die eine detaillierte Beratung als wünschenswert erscheinen ließen. Die Gesetze seien so wichtig, daß das crenhaus ihretwegen sehr wohl ein paar Tage länger versammelt bleiben könne.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt:
Ich würde in der Sache zunächst nicht das Wort ergriffen haben, weil es sich im wesentlichen um die Frage einer geschäftlichen Be⸗ handlung der vorliegenden Gesetzentwürfe handelt, wenn nicht der Herr Antragsteller zu gleicher Zeit auf den materiellen Inhalt der Gesetzentwürfe eingegangen wäre. Ich darf mir wohl ein Wort zu der Frage der geschäftlichen Behandlung der Sache ge⸗ statten und allgemeine Bemerkungen vorausschicken, die sich auf beide dem hohen Hause vorliegenden Gesetzentwürfe beziehen.
Der Herr Berichterstatter hat schon hervotgehoben, daß diese Gesetzentwürfe das Ergebnis von Verhandlungen sind, die zwischen dem preußischen Episkopat und der Kultusverwaltung gepflogen worden sind, nachdem die Herren Bischöfe der innerhalb des preußischen Staats ge⸗ legenen Diözesen zu der Ueberzeugung gelangt waren, daß es notwendig
sei, nach dem Vorbilde der für die evangelischen Landeskirchen in Preußen gegebenen gesetzlichen Normen bestimmte Vorschriften für die katholischen Kirchengemeinden zu erlassen, welche dieselben in den Stand setzen, parochiale Gesamtverbände für größere Ortschaften zu bilden und Diözesanhilfsfonds zu schaffen. Daß in beiden Beziehungen eine fühlbare Lücke obwaltet, haben langjährige Erfahrungen bewiesen. Die Königliche Staateregierung hat die Vorschläge der Herren Bischöfe, welche dank der Umsicht und der von der leitenden Stelle ausgeübten sachverständigen Behandlung wohl vorbereitet waren, nach eingehender Prüfung unbedenklich acceptieren können. Es war um so leichter, ein Einverständnis zu erzielen, als die Vorschläge der Herren Bischöfe sich die analogen Vorschriften,
die für die evangelische Landeskirche gegeben sind, zur Richtschnur
isferenzen vermieden. Die Beschäftigung der Referendare
““ “ “ 11““ 8 tonen möchte, das Ergebnis langwieriger Verhandlungen, die seiner⸗ zeit mit den evangelischen Synodalvertretungen und sonstigen Selbst⸗
verwaltungskörpern der evangelischen Landeskirche gepflogen worden
sind. Dem Herrn Grafen York von Wartenburg gegenüber gestatte ich mir noch besonders hervorzuheben, daß es sich nicht etwa um ein Novum in der Gesetzgebung handelt, sondern eine nach dem Vorbilde der Gesetzgebung für die evangelischen Landeskirchen wohl vorbereitete Materie. Nun ist, um auf den materiellen Inhalt des zunächst zur Erörterung stehenden Entwurfs einzugehen, allerdings richtig, daß eine gewisse Macht⸗ befugnis in die Hand der Bischöfe gelegt ist. Das liegt in der Eigenart der Verfassung der katholischen Kirche, welche Synodal⸗ vertretungen nicht kennt. Aber etwaige Bedenken, welche aus dieser Konstruktion hervorgehen könnten, erledigen sich durch die Vorschriften, welche von der Mitwirkung der Staats⸗ aufsichtsbehörde handeln und die Genehmigung der von den Herren Bischöfen gefaßten Beschlüsse und getroffenen Anordnungen vorsehen. In dieser Beziehung wird, glaube ich, nach dem Grundsatz volenti non fit injuria den katholisch kirchlichen Kreisen die Beurteilung der Frage überlassen werden können, inwieweit die selbständigen Befugnisse der Bischöfe — die staatliche Mitwirkung vorausgesetzt — besonderen Bedenken unterliegen. Die Königliche Staatsregierung teilt diese Bedenken um so weniger, als hier nicht nur eine völlige Uebereinstimmung zwischen den Bischöfen und der Kultusverwaltung nach Analogie der für die evangelische Landeskirche getroffenen Vorschriften erzielt ist, sondern auch im Ab⸗ geordnetenhause eine unbedingte Zustimmung der Zentrumsfraktion des Abgeordnetenhauses bei der Beratung der Vorlage zum Ausdruck gebracht worden ist. Die Herren können sich in dieser Be⸗ ziehung also beruhigen. Ich möchte daher den Wunsch aussprechen, daß der Entwurf in der vorliegenden Fassung unverändert angenommen und von einzelgehenden Erörterungen abgesehen werde, da zwischen den Beteiligten und der Königlichen Staats⸗ regierung völlige Uebereinstimmung herrscht. Ich bin um so mehr zu dem Vorschlage bestimmt, als ich aus den Ausführungen des Antragstellers, Herrn Grafen York in keiner Weise die Ueberzeugung habe entnehmen können, daß eine detaillierte Beratung des vorliegenden Entwurfs zu irgend einer Aenderung der vorliegenden Bestimmungen führen würde.
Oberbürgermeister Zweigert stimmt dem Minister vollständig bei. Wenn die Katholiken mit den Gesetzen zufrieden seien, so brauchten wir Protestanten uns erst recht keine Sorge zu machen.
Kardinal⸗Fürstbischof Dr. Kopp bemerkt, die Bischöfe hätten die bisherigen Gesetze von 1875 und 1876 gewissenhaft ausgeführt und würden das auch mit den neuen Felecen⸗ die auf der Grundlage der alten beruhten, sicherlich kun. Die Bischöfe bekämen keinen größeren Einfluß auf die kirchliche Ver⸗ mögensverwaltung durch diese Gesetze und keinen Pfennig des Kirchen⸗ vermögens in ihre Hand. Viel Mühe und Arbeit erhielten die Bischöfe durch diese Gesetze, aber durchaus keinen Machtzuwachs. Er danke dem Kultusminister für die Bereitwilligkeit, mit der er den Bedürfnissen der katholischen Kirche durch die Einbringung dieser Gesetzentwürfe Rechnung getragen habe.
Der Antrag Yorck von Wartenburg wird abgelehnt und der Gesetzentwurf über die Bildung von Gesamtverbänden in der katholischen Kirche angenommen.
Professor Dr. Loening weist darauf hin, daß die Hilfsfonds nur solchen Diözesen zu gute kommen könnten, die im preußischen Staate liegen, und bittet die Regierung, ihr Einverständnis mit dieser Auffassung zum Ausdruck zu bringen.
Minister der geistlichen ꝛc. Angelegenheiten Dr. Studt:
Meine Herren! Es sei mir die Bemerkung gestattet, daß die Ausführungen des Herrn Dr. Löning eigentlich nur offene Türen ein⸗ stoßen. Es ist ganz selbstverständlich, daß für außerhalb der preußischen Grenzpfähle gelegene Diözesanteile dieser Gesetzentwurf nicht bestimmt ist und nicht bestimmt sein kann, aus dem einfachen Grunde, weil das Gesetz nur territoriale Wirksamkeit für preußisches Staatsgebiet hat. Es hat auch weder in der Absicht der Herren Bischöfe noch in der Absicht der Königlichen Staatsregierung gelegen, nach dieser Richtung irgend eine Möglichkeit zu gestatten, und sollte in der Tat der wohl gänzlich ausgeschlossene Fall, den der Graf Yorck im Auge gehabt hat, einmal eintreten und die angedeutete Maßnahme von einem der kirchlichen Oberen getroffen werden, so würde dieselbe schon deswegen ganz wirkungslos sein, weil ja die staatliche Geneh⸗ migung für die betreffenden Anordnungen, Ausschreibungen, Um⸗ lagen usw. erforderlich ist. Ich glaube mich auf diese Ausführungen um so mehr beschränken zu können, als Herr Dr. Löning selbst zahl⸗ reiche Argumente angeführt hat, die seine eigenen Anschauungen widerlegen.
Hierauf wird auch der Gesetzentwurf über die Bildung kirchlicher Hilfsfonds für neu zu errichtende katholische Pfarr⸗ gemeinden angenommen.
Alsdann erledigt das Haus durch Kenntnisnahme die Rechnung über die Verwendung des auf Grund des Gesetzes vom 12. Juli 1900 zum Zwecke der Errichtung von Rentenguütern aus dem Reservefonds der Renten⸗ banken gewährten Zwischenkredits für die Zeit vom Inkrafttreten des Gesetzes bis Ende Dezember 1902, ebenso die Nachweisung der auf Grund der Gesetze vom 3. Juni 1896 und 8. Juni 1897 bis Ende Dezember 1902 zur Errichtung von Getreidelagerhäusern be⸗ willigten und verwendeten Beträge sowie über den Fortgang und den Stand dieser Bauten
7.2 Schluß werden noch Petitionen beraten.
ine Petition von Andreas Popoweky u. a., namens des Wild⸗ händlervereins in Magdeburg, um Abänderung des Gesetzes über die Schonzeiten des Wildes vom 26. Februar 1870 wird der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Eine Petition des Königlichen Eisenbahnbetriebssekretärs a. D. Rhode in Hannover um Erhöhung der Ruhegehälter der vor dem 1. April 1897 in den Ruhestand übergetretenen Beamten wird durch Uebergang zur Tagesordnung erledigt.
Eine Petition des Lic. ber in M.⸗Gladbach, namens des Aus⸗ schusses des Gesamtverbandes der evangelischen Arbeitervereine Deutsch⸗ lands, um baldige Einbringung des von der Staats⸗ regierung vorbereiteten Wohnungsgesetzentwurfes be⸗ antragt die Kommission, der Regierung als Material zu überweisen. Das stimmt diesem Antrag zu.
Petition um Belassung der Filialapotheke in Artlen⸗ burg (Kreis Lüneburg) wird der Regierung zur Erwägung überwiesen.
Damit ist die Tagesordnung erschöpft.
Schluß der Sitzung 1 4 ½ Uhr. Nächste Sitzung: Freitog, 10 Uhr (Antrag des Grafen von Mirbach, betreffend die Kün
genommen hatten. Letztere Vorschriften sind, wie ich noch be⸗
Eisenbahnverstaatlichungen; Sekuündärbahnvorlage; kleinere Vorlagen).
ö
Verlag von Gebrüder Partel. (5 ℳ)
inen Gerichtsnotarius der Nachbarstadt, der
leben. Diese Hoffnung wird aber
digung der Handelsverträge; Gesetzentwürfe üͤber die
Literatur.
Goethes sämtliche Werke. Jubiläumsausgabe in vierzig Bänden (zu ℳ 1,20). Stuttgart und Berlin. J. G. “ Buchhandlung Nachfolger. — Von dieser wertvollen Jubiläumsausgabe
liegen die Bände 31 und 32 vor, die den Benvenuto Cellini ent⸗ halten. Wolfgang von Oettingen hat eine kurze, aber treffliche Ein⸗ leitung und lchsPlanbe Anmerkungen zu dieser Goetheschen Ueber⸗ seetzung geschrieben, d
tragung, doch im höheren Sinn der vita di Benvenuto Cellini,
e, mehr eine Bearbeitung als eine genaue Ueber⸗
orefice e scultore fiorentino, da lui medesimo scritta gerecht wird. Eine Bearbeitung, in der Goethe den Deutschen eine Erzählung
8 schenkte, deren Form — von dem Inhalt ganz abgesehen — uns nicht aufhören läßt, bald Benevenutos beweglichen Geist, bald Goethes uunfehlbaren Takt und geschmeidigen Sprachsinn zu bewundern“.
— Grundriß der Kunstgeschichte. Ein Hilfsbuch für Studierende. Auf Veranlassung der Königlich preußischen Unterrichts⸗
perwaltung verfaßt von Dr. Freiherr Goeler von Ravens⸗
burg. Zweite verbesserte und vermehrte Auflage, bearbeitet von Pro⸗ fessor Dr. Max Schmid⸗Aachen. Mit 11 Tafeln. Berlin, Verlag von Carl Duncker. 1903. — Nach dem Tode des Verfassers des Hand⸗ buchs übernahm Professor Max Schmid die Bearbeitung der zweiten, jetzt vorliegenden Auflage. Die dem Werke zu Grunde liegende Ein⸗ teilung blieb zwar bestehen, jedoch fand eine gründliche Umarbeitung mancher Kapitel statt, und einige Abschnitte wurden neu hinzugefügt. Am wertvollsten sind vielleicht diejenigen über die vorgeschichtliche Kunst und namentlich der über Ostasien. Wer sich einmal über das Chronologische der Kunst Chinas und Japans orientieren wollte, mußte bislang seine Zuflucht zu dem nicht jedem zugänglichen Führer durch das HFetth hger Kunstgewerbemuseum von Justus Brinckmann
nehmen. Auch die Kunst des 19. Jahrhunderts ist bis zur Jetztzeit
fortgeführt und bietet manchen wertvollen Anhaltspunkt. Die neuen elf Tafeln mit Abbildungen dienen lediglich zur Veranschaulichung der Architekturstile; mit Recht ist auf eine doch stets unvollständig bleibende Illustrierung der anderen bildenden Kunst verzichtet worden. Zu be⸗ grüßen ist die Einschränkung der ästhetischen Werturteile, und es wäre hierin vielleicht eine noch größere Enthaltsamkeit zu wünschen; in der durch den Mangel an Raum gebotenen npodiktischen Form sind sie gerade für Anfänger und Studierende gefährlich, zumal nur in den seltensten Fällen die Art eines Künstlers in dieser Kürze wirklich charakteristisch werden kann. S.-M.
— Einen künstlerischen Verlagskatalog versendet soeben die Firma Franz Hanfstaengl in München. Es ist das vollständige und bis auf die neueste Zeit ergänzte Verzeichnis ihrer „Galerie⸗ Publikationen Alter Meister“, das in einem durchlaufenden Alphabet der Künstlernamen über 7000 Gemälden und Skulpturen in ver⸗ schiedenen Formaten und Reproduktionsarten: Silber⸗ und Kohle⸗
photographien, Pigmentdrucke, Faksimileaquarelle und Photogravüren,
umfaßt. Der Katalog kostet 1 ℳ, Porto 30 ₰ und kann durch jede Buch⸗ und Kunsthandlung oder direkt vom Verleger gegen vorherige Einsendung des Betrages bezogen werden.
— Von der im Verlag von E. A. Seemann in Leipzig er⸗ scheinenden Sammlung Hundert Meister der Gegenwart (20 Hefte, jedes Heft 2 ℳ) liegen Heft 5—7, Dresdener, Berliner, ee Kunst enthaltend, vor. Die Hefte halten, sowohl in
r Auswahl der Bildwerke wie in ihrer vorzüglichen Wiedergabe, was die früheren versprachen. Wir finden eine schöne Landschaft vom
8 Altmeister Düsseldorfs, Andr. Achenbach, köstliche Genrebilder von Ludw.
Knaus und P. Philippi, ein Tryptychon von Gotthard Kuehl, eine frische Landschaft von Pietschmann, ein feines weibliches Porträt von H. Fechner. L. Dettmann gibt eine Landung bei Abend, Rob. Friese eine Scene am Nordpol, Eisb
Mexyer einen lesenden Mönch am Fenster, Sascha Schneiders eigen⸗ artiges Talent wird durch die Astarte gut charakterisiert. Auch Hugo Vogel beweist seine künstlerische Selbständigkeit durch eine sonnen⸗ durchflutete Studie, Italienerin mit Kind. Der Verlag hat für das Werk eine dauerhafte Sammelmappe aus dunkelgrüner Leinwand herstellen lassen, die für 1 ℳ zu beziehen ist.
— Alpine Maäjestäten und ihr Gefolge. Die Gebirgs⸗ welt der Erde in Bildern. 3. Jahrgang; monatlich ein Heft zu 1 ℳ Verlag der Vereinigten Kunstanstalten A.⸗G. in München, Kaulbach⸗ straße 51 a. — Das vorliegende Heft, das vierte des Jahrgangs 1903, ꝛenthält wieder eine Reihe sorgfältig ausgewählter und trefflich wieder⸗ — Bilder aus der Alpenwelt mit ihren Fels⸗ und Waldzinnen,
hren rauschenden Wasserläufen und ihren Eis⸗ und Firnfeldern. Aus
Südtirol finden wir Bilder der drei Zinnen vom Rienztal aus, das Dorf⸗ idyll St. Vito di Cadore mit dem Monte Pelmo, die Tofana⸗, Giralba⸗ und Cadiusspitzen, treffliche Einblicke in die Dolomiten Südtirols ge⸗ während. Aus der Berninagruppe fesseln der Monte Disgrazia, der Piz Bernina und der Monte di Scerszen unsere Aufmerksamkeit, während die Bilder des Manzinasees mit Piz Tresero und dem Monte Vioz uns eisumstarrte Gipfel aus der Ortler⸗Gruppe vorführen. Wertvoll sind auch die wohlgelungenen Aufnahmen von der Landshuter Ht und ihrer schönen Umgebung und prächtigen Fernsicht vom 24 bis zur Zugspitze, vom Cima Tosa bis zu den Zillerthaler
1 * Weitere Bilder führen uns in das Allgäu (Hochvogel⸗ gebiet).
— „Arbeit.“ Roman von Ilse Xgn Berlin,
der Parte ein ernstes und sympathisches
Buch, das sich beträchtlich über den Durchschnitt unserer erzählenden Tagesliteratur erhebt. In unermüdlicher Arbeit, erst als Medizin⸗ studierende, dann als stets hilfsbereite Aerztin, findet die Heldin unter den schwierigsten Verhältnissen — ihr Gatte weilt im Zuchthause, während ihre unmündigen Kinder allein von ihr inneren und äußeren Halt erwarten — die Ruhe der Seele und den Glauben an die enschen wieder. Das schweizerische Lokalkolorit ist vorzüglich ge⸗ troffen, und die einzelnen Gestalten. besonders der prächtige alte Plattner, der Vater der Heldin, und die verschiedenen gearteten
ehe shc der Kinder prägen sich dem Leser lebensvoll ein.
uweilen stört ein gewisser Hang zur Kraßbeit, 0. in den Schilde⸗ tungen aus den Kliniken der Jüricher Hecschalte, Nber dan sid Mängel, die den Gesamtwert des Buches nicht zu beeinträchtigen ermögen.
iel tiefer steht der in demselben Verlag erschienene Roman
8 „Das Schloß im Moor“ von Arthur Achleitner. (4 ℳ) —
Der Roman erzählt die Schicksale einer bayerischen, ländlichen Brauer⸗ familie, deren Kinder nach längeren Wirrungen die passenden Lebens⸗ gefährten finden: Der Sohn die resolute Gutsnachbarin, die Tochter um die Entlarvung zweier Hochstapler, deren einer das Brauerstöchterlein unter der Larve eines hannoverschen Barons mit Erfolg zu umgarnen begonnen, Ver⸗ dienste erworben hat. Der Beginn des Romans erweckt die Hoffnung auf eine anschauliche S eigenartigen Stücks Volks⸗
1 Id getäu 8er die Milieuschilderung tritt mehr und mehr in den Hintergrund, die Zeichnung der Charaktere bleibt flach, ihre Cr. und die Situationen werden immer unwahrscheinli „ bis der Roman völlig auf das Niveau einer Kriminalges v te herabsinkt.
In demser Verlag ist die bekannte Erzählung Wilbelmine von Hillerns „Und sie kommt doch“ in fünfter Auflage er⸗
b schienen. (5. ℳ)
ären mit Jungen durch den Schnee stapfend, Claus
Berlin, Freitag, den 1. Mai
Längs
Rogoredo.
Utrecht:
Rußland
Frankreich
Vereinigte Amerika
—
Belgien Schweiz Italien Spanien.
von Brasilien
Argentinien.
Zusammen anderer Länder 1 209 152
Ein⸗ und Ausfuhr der wichtigeren den ersten drei Monaten des Jahres 1 sind 8 Klammern beigefügt) die folgenden Franken: vneaf⸗ r: Getreide und Mehl 29 724 (36 329 19474 —
die sich am
unbestimmt:
der Station Pescia. Station Monselica, Anschlag 100 000 Fr. Verlängerung der Gleise auf der Station Lavino. Anschlag 53 000 Fr. Spanien. — Generaldirektion der öffentlichen Arbeiten in Madrid: Konzessionierung einer Schmalspurbahn von Estella nach Victoria und Durango mit Abzweigung von Arröniz nach Lerin. Zweiter Termin. — Voranschlag 3 468 811,76 Peseten. leistung vorläufig 34 688,12 Peseten, endgültig 3 % des Werts der .Angebote auf spanischem Stempelpapier Näheres in spanischer Sprache beim „Reichsanzeiger“ und an Ort und Stelle (vergl. „Reichsanzeiger“ vom 9. Januar d. J.).
30. Juni, 1 Uhr.
auszuführenden Arbeiten. von 1 Peseta.
15. Mai. Brückenbauarbeiten.
Winterthur⸗Romanshorn.
5. Mai.
18. Mai, Mittags. Zeichenheften und
Deutschland Niederlande
öz3usammen
* “ Rußland.
Großbritanni Deutschland.
8
Sesterreich⸗Ungarn Türkei ¹
Vereinigte Staaten merika
8 Verdingungen im Auslande.
Oesterreich⸗Ungarn.
18 Närz 1904. K. K. Handelsministerium in Wien: Kundmachung vom 23. April 1903, womit ein internationaler Wett⸗ bewerb für ein Kanal⸗Schiffshebewerk ausgeschrieben wird. Die voll⸗ ständige Ausgabe der Wettbewerbeausschreibung kann von I“
ettbewerbe beteiligen wollen, bei der Direktion Bau der Wasserstraßen in Wien, ferner bei den K. K. Statthaltereien und Landesregierungen und im Auslande bei einzelnen K. österreichisch-ungarischen Missionen behoben werden. beim „Reichsanzeiger“.
Generalinspektion der Eisenbahnen a. Bewilligte Arbeiten. größerung des Lokomotivschuppens auf der 24 300 Fr.; 2) Bau von 2 Gleisen
Niederlande.
Gesellschaft für den Betrieb der Staatseisenbahnen in Erdarbeiten, Legung und Abänderung von Gleisen und Kreuzungen; Nebenarbeiten beim Haltepunkt Willemsdorp. Anschlag 14 800 Gulden.
8. Mai.
der elektrischen Beleuchtung. Nächstens. Gouvernement provincial in Br Wasserleitung in Lillois⸗Witterzée.
Handel und Gewerbe. 6
(Aus den im Reichsamt des Innern „Nachrichten für Handel und
Großbritanniens Ausfuhr von Textilmaschinen im ersten Vierteljahr 1903.
Bestimmungsländer
Andere Länder in Europa China, einschl. Hongkong Japan.
Staaten von
Länder in Südamerika Britisch⸗Südafrika. Britisch⸗Ostindien. Australien.. 8 Andere Länder
Mittelmeerbahnen.
Anschlag
Kreisdirektion IV in St. Gallen: n 1) Verlängerung der Widerlager und Pfeiler der Eisenbahnbrücke über die Thur bei Mühlheim für das 2. Gleise Anschlag 120 000 Franken. und Aufstellung der Eisenkonstruktion einer neuen Eisenbahnbrücke über die Thur im Gewicht von 500 t, sowie der Eisenkonstruktion zum Ersatz der jetzigen hölzernen Eisenbahnbrücke nebst öffentlichem Fußsteig im Gewicht von zusammen 557 t. im alten Rohmaterialbahnhofe in Zürich, stellvertreter Wöhr.
Ausführun
. Provinzialregierung Leeuwarden. Baggerarbeiten im Hafen von Stavoren.
Belgien.
Am 5. und 6. Mai werden die Makler Antwerpen 82 000 kg Elfenbein und 10 000 kg Perlmutter öffent⸗ lich versteigern.
15. Mai, 10 Uhr. Lieferung von Möbeln
zum Deutschen Reichsanzeiger und Königlich Preußischen Staatsanzeiger.
Termin noch 1) Ver⸗ Station Tarent. Anschlag für Güterzüge der Station Anschlag 47 900 Fr., ohne das metallene Ausrüstungs⸗ material; 3) Lieferung von 500 wasserdichten Plänen für Güterwagen. 94 815 Fr. — Adriatische Bahnen: 1) Vergrößerung und Regulierung 137 000 Fr.; 2) Vergrößerung der b. Geplante Arbeiten.
Sicherheits⸗
2) Lieferung
Näheres im Baubureau III, beim Oberingenieur⸗
Ausführung von Anschlag 6670 Gulden.
H. u. G. Willaert in
Gouvernement provincial in Brüssel: ür die Schule in Boyenhoven. Sicherheitsleistung 300 Fr. Angebot zum 11. Mai. Hôtel de ville in Lüttich: Lieferung von eichenpapier für die Gemeindeschulen.
30. Mai, 11 Uhr. Höôtel de ville in Charleroi: Einrichtung Angebote bis zum 29. Mai.
3244 Fr.
usammengestellten ndustrie“.)
190³
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4 662 28 804
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Näheres hierüber
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96 528
es, wie folgt: Einfuhr
1 001 640. (Cotton.)
Außenhandel Frankreichs im ersten Vierteljahr 1903.
Die Beteiligung der wichtigsten Länder am französischen Außen⸗ ndel gestaltete sich in den Monaten Januar bis März des laufenden owie des vergangenen Jahre 1““ Ausfuhr
ranken
5 195 312 292 115 495 142 868
53 074 42 882 32 147
8 467
9 870
68 488 6 200 9 602
einschl.
felobst 15 540 (8915) — Wein 31
Juder 2838 (4396) — Kakao 7980 (7872) — Kaster 24
994 078.
idelsartikel erreichten in (die Zahlen für 1902 in tausend
— Reis 4830 521) — (22 500)
3 8
1903.
— Frisches, gesalzenes und sonst zubereitetes Fleisch 5734 (5823) — Eier von Federvieh und ⸗wild 3606 (5634) — Käse und Butter 11 861 (13 283) — Rohe Häute und Felle 41 602 (37 730) — Wolle 138 587 (140 213) — Schmuckfedern 8264 (9641) — Seide und Florettseide 79 576 (88 146) — Jute 12 130 (17 174) — Flachs 51 153 30 972) — Baumwolle 102 967 (111 888) — Lumpen und Zellulose 11 234 (10 733) — Chilisalpeter 20 462 (13 487) — Viehfutter, Heu, Stroh und Kleie 4907 (7386) — Oelhaltige Sämereien und Früchte 54 964 (53 662) — Andere Sämereien 3610 (6652) — Roher Kautschuk und Guttapercha 12 501 (17 641) — Tabak in Blättern 6396 (7657) — Bauholz 11 716 (15 303) — Faßdauben 7972 (7097) — Petroleum und Schieferöl 15 735 (14 932) — Steinkohlen und Koks 79 590 (75 425) — Erze aller Art 20 109 (14 655) — Kupfer 23 900 (18 648) — Blei 5356 (6307) — Zinn 5571 (6276) — Firt 4933 (4307) — Gewebe aus Seide und Florettseide 18 019 (18 850) — Gewebe aus Wolle 10 291 (10 549) — Gewebe aus Baumwolle 14 977 (14 627) Papier, Pappe, Bücher und Stiche 8804 (7997) — Leder 10 589 (7491) — Maschinen 22 725 (29 037) — Werkzeuge und andere Metallwaren 6146 (7951).
Ausfuhr: Gewebe aus Seide und Florettseide 110 537 (83 326) — Desgl. aus Wolle 65 653 (62 783) — Desgl. aus Baumwolle 47 237 (45 022) — Wollengarn 8297 (7646) — Leinengarn 4906 (5755) — Leder 26 849 (23 989) — Lederwaren 14 724 (15 311) — Bijouteriewaren, vergoldete und versilberte Waren 7498 (6016) — Maschinen 13 777 (11 084) — Werkzeuge und andere Metallwaren 17 728 (16 760) — Fahrzeuge 15 522 (7656) — Modewaren und künstliche Blumen 34 159 (38 870) — Möbel und Holzwaren 7116 (6443) — Wäsche 4993 (4930) — Damenkleider 22 951 (21 986) — Bücher, Stiche und Lithographien 10 297 (8830) — Glas und Krystall 8132 (7460) — Getreide, Mehl und andere mehlige Nahrungsmittel 8780 (8192) — Wein 43 295 (46 189) — Branntwein, Spiritus und Liqueur 7354 (7812 — Roher Zucker 1515 (25 281) — Raffinierter Zücher 8740 (13 468) — Frisches, gesalzenes oder sonst zubereitetes Fleisch 5933 (5637) — Butter 14 070 (11 022) — Erze aller Art 8458 (9722) — Gußeisen, Schmiedeeisen, Stahl 12 606 (10 463) — Kupfer und Kupferlegierungen 8987 (7992) — Steinkohlen und Koks 6868 (5937) — Lumpen und Holzstoff 9969 (8660) — Holz 14 076 (10 366) — Sämereien 16 512 (6862) — Rohe Felle und Häute 32 514 (32 340) — Wolle 47 967 (59 374) — Seide und Florettseide 31 242 (36 438) — Baumwolle 7443 (6533) — Pferde 5777 (7435). (Documents Statistiques sur le Commerce de la France.) “
Absatz von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten nach Thessalien. Der britische Konsul in Volos weist in einem Bericht darauf hin, daß in Thessalien eine stete und noch steigende Nachfrage nach land⸗ wirtschaftlichen Maschinen und Geräten besteht.
Alußenhandel Dänemarks im Jahre 1902.
Ein⸗ und Ausfuhr Dänemarks gestalteten sich im Jahre 1902, verglichen mit 1901, dem Werte nach, wie folgt:
81 4 zum rau änischer Waren
MWarengruppen 1902 1901 1902 1901
1 Wert in Millionen Kronen Lebendes Vieh 2,31 2,33 23,95 19,84 Lebensmittel tierischen Ursprungs 42,82 38,59 258,16 235,64 Cerealien, Feld⸗ und Garten⸗
gewächse 8 72,74 63,25 7,07 vge. und Sämereien 54,21 42,41 0,91
olonialwaren, Früchte u dergl. 26,29 27,72 0,85 Getränke, Spiritus u. dergl.. 4,79 4,66 0,99 Spinnstoffe 7,26 6,92 ₰ Garn, Zwirn, Seilerwaren 11,11 11,03 1 Manufakturwaren 40,63 37,69 4 Haare, Federn, Felle, Knochen,
örner und andere tierische
ohstoffe und Halbfabrikate 12,97 Waren aus Haaren, Federn,
Knochen u. dergl 6,64 Talg, Oele, Harze, Teer u. dergl. 8,09 Waren aus Talg, Oel, Harz,
Teer u. dergl 3,85 2* und Holzware 25,23
arbstoffe und Farben 2,07 Verschiedene Pflanzenstoffe 3,02 — und Papierwaren 3,69
ndere Waren aus Pflanzen⸗
stoffen —— Mineralien, roh und roh be⸗
bearbeitet . 55,50 2,31 Fabrilate aus mineralischen
Stoffen 7,22 0,86 Metalle 34,77 32,5 3,78 Alle anderen Waren 25,48 22,41 6.62
Zusammen 485,51 396,91 320,26
„Im nachstehenden sei eine Uebersicht der Ein⸗ und Augfuhr Dänemarks in den wichtigeren Handelsartikeln ₰ der ge⸗ geben, und zwar, wo nichts anderes bemerkt, in . unter Beifügung der die Beteiligung Deutschlands an dieser Handelb⸗ bewezung darstellenden Zahlen in Klammern.
Einfuhr: Speck und Schinken 10,43 (0,11) — Rindfleisch 2,83 (0,15) — Anderes Fleisch, Würste und ide 5,15 (0,62) — Fett und Schmalz 25,86 (6,65) — Oleomargarine 18,79 (5,01) — Butter 47,80 (0,91), — Margarine 6,01 (0,01) — Gier 2,75 Millionen Stiegen zu 20 Stück (0,42) — Frische Fische 6,17 (0,25) — Gesalzene ꝙ 25,14 (0,79) — Weizen 235,63 (101,03) — R. 309,.83
101,25) — Hafer 45,27 (35,01) — e 120,57 (15,70) — Maiz 655,80 (68,54) — Weizenmehl 68,26 (286,33) — q 27,82 — — Kleie 212,84 (37,51) — Oelbuchen 604,83 (67,28) —
aamen 28,71 (10,22) — 8,93 (8,44) — Kleesamen 5,94 (4,86 — Grassamen 9,18 (2.20) — Andere Sämereien 5,70 — Kaffee 32,75 (17,41) — Zucker 52,81 (24,77) — Rohe und hel 20,28 (3,63) — Handelsdünger 114.54 — Bau. und Kommerzlast (6790) und 7,08 Millionen Kubik⸗
0,
Ausfuhr: Pferde und Füllen 23 137 Stück (21 484) — Rind⸗ vieb 47 008 Stück (46 827) — Speck und Schinken 150,89 (2,91). — Rindfieisch 30,37 (13,55) — Anderes Fleisch 17,61 (11,08) — und Schmalz 9,42 (6,42) — Butter 173,18 (5,76) —
21,84 Millionen Stiegen zu 20 Stück 2 9 — 25 38,35 (28,30) — Gesalzene ge 11,53 (2,22
(2,24) — Gerste 81,49 (36,39) — Mais 25,18 (13,26) — Weizen⸗ mehl 10,27 (0,15) — Roggenmehl 6,93 (0,08) — Kleie (2.16) — Kaffee 11,60 (0,58) — Zucker 7,09 (0,07) — Rohe und — 26,74 (9,27). ([Danmarks Vareomsaetning med
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