1903 / 159 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jul 1903 18:00:01 GMT) scan diff

vVI.

Der Konze sionar i erpflichtet:

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Hristen einzurichten, der Regierung zu der

von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungs⸗

6 einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen,

der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April

Arbeiten zu erlassenden Vors

gebhc⸗ jedes Jahres bis Ende März des folgenden Rechnungsjahr zu Grunde zu legen,

g c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nötig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen au beschaffen und den Aufsichtsbehörden in den von ihnen festgesetzten

Fristen einzureichen. VIII.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit

sie das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben

eisenbahnverwaltung in dieser Beziehung und insbesondere mit Bezug auf die Ermittlung der Militäranwärter bestehenden und noch er⸗

gehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Konzessionar einerseits für die Beamten des Bahnunternehmens und zwar unter Heranziehung derselben zu Beiträgen bis zu derjenigen Höhe, welche für die Staatseisenbahnen bis zum Erlaß des Gesetzes vom 27. März 1872, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren —, andererseits für die itwen⸗ und Unterstützungskassen nach den jetzt und kuͤnftig bei den Staatseisenbahnen für die Gewährung von Pensionen und Unterstützungen bestehenden Grundsätzen einzurichten

und zu diesen Kassen die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

Staatsbeamten ꝛc., maßgebend gewesen ist Arbeiter Pensions⸗,

. IX. Die Verpflichtungen des Konzessionars zu

Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahnpostgesetze vom 2o. Dezember 1875 Reichsgesetzbl. S. 318) und den dazu gehörigen mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablaufe von acht Jahren vom Beginne des 18 die Betriebs⸗ öffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Artikel 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 380) getroffenen Bestimmungen

Vollzugsbestimmungen, jedo

treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Verhält⸗ nissen der Bahnen infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder urch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine eintreten sollte, durch welche nach der Entscheidung der chsaufsichtsbehörde die Bahnen die Eigenschaft als Nebeneisen⸗ bahnen verlieren, trett das Eisenbahnpostgesetz mit den da, u gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.

Aenderun bersten Rei

X

Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementarischen

Bestimmungen zu unterwerfen. Der Telegraphenverwaltung gegenüber diejenigen Verpflichtungen zu en welche

Staatseisenbahnen jeweilig gelten.

XII.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der asee mitttels Zweigbahnen als die

eilweise gegen zu vereinbarende, nötigenfalls vom lichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngel 8

XIII.

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aendexung

FJer Vermehrung der

auf den Bahnhöfen und der freien Strecke verpflichtet, sofern und seoweit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches

interesse oder im Interesse der Betriebssicherheit oder im Interesse

und Erweiterung der Bahnanlagen sowie

der Landesverteidigung für erforderlich erachtet.

forderungen lediglich im Interesse der Landesverteidigung erfolgen, . een Kosten dem Konzessionar zu erstatten, wenn nicht

setzgebung andere, für den Konzessionar alsdann maß⸗ gebende Bestimmungen (vergl. Artikel I) getroffen werden.

Kosten dem Konzessionar zur Last.

sind die desfall im Wege der

üäübrigen fallen die betreffenden XIV.

eechts, das Recht vorbebalten, jederzeit,

edoch ahres 1910, d

Nebeneisenbahnen von

nen von Bedburg nach Möäödratb, von und von Bergheim nach Rheidt mit einem Zu Kosten, ich zu erwerben.

5 8 -7 seleiten lehr dienenden —5 uri gen en un beim der

8

Sollten nach dem en des beiten oder der obersten wegfallen, unter denen auf die bei Anwen der Bahnordnung für die N. för statthaft erklärt 8

Einri

ihrer

der fallsigen dieserhalb gesetzten Frist vicht nach, der das Eigentum der der in Nr. 4 unter vom J. November 1838

Zablung auf den g an den Staat oder Dritten abzutreten.

tens wendeten

regterung zu behe

XVI.

Babnanlagen der Betrieb kann der oder an andere

5 XVI.

ver Aeze. nn Schanstedt. Graf ven Posaboenskv.

Studt. Freiberr von Hammerstein.

at der Konzessionar

Mitbenutzung der Bahnen ganz oder

Der Staatzregierung bleibt, unbeschadet des heblichen Ankaufs⸗ n

Zedburg nach Mödrath, von nach Elsdorf und von Bergheim über Rheidt nach Rommers⸗

. Henen Erstattung der vom Kreise aus eigenen Mitteln auf. 1 Fenn notwendigen und nützlichen Anlagekosten, und zwar der b ieverich nach Elsdorf age von 10 % dieser

ng les staatlichen Erwerbsrechts soll indessen re nach entsprechenden an den zu erstattenden —ö unter Ausschlu

Naschinen mit umfassen, ahn auf den Staat für die Durchfü erforderlich gewesen sind.

börde die

am Sdlaße und den Betrieb der Bahnen

Ministers entsprechend der Konzessionar dieser Verrflichtung innerhalb der

übertragen worden. Kalenderjahres als Bekann

Bei der heute öffentlich wirkten Ver

1 8

seine Kosten zu

III. Serie, der ,die für die Staats⸗

Arbesten hat der verschriebenen ITe

vom 2. schuldentilgungskasse in heben. Dabei sind 4 b. mit den Obligat

1“ für die bis 20 Reihen unentgeltli Nachmittags, mit Ausschluß

Die Einlösung geschieht

1904 ab bewirkt. Der Betrag der etwa Kapitale zurückbehalten.

holt und mit dem Bemerken

für die preußischen wenn sie 10 Jahre lang a

dem letzten öffentlichen werden.

Die Staatsschuldentilgun

an die Bahnen

Minister der öffent⸗ dsätze vorbehalten. leistung nicht einlassen.

zu den Qui gedachten Kassen unentheltlich

eise

im Verkehrs⸗ Hauptverwaltun

von Fe .

8

Soweit diese An⸗

8 8 . Finanzministerium. X“ 8 Dem Geheimen Finanzrat Ottendorff in Berlin ist die Stelle des Direktors der allgemeinen Witwenverpflegungsanstalt

III. Serie Lit. B. 1 IIl. Serie Lit. C. 1. und 2. Seession Bergisch⸗Märkischen Eisenbahn⸗Ge⸗ üsih al⸗ die in der ⸗Anlage verzeichneten Nummern gezogen wor Dieselben werden den Besitzern zum 1. Januar 1904 mit der Aufforderung gekündigt, die in den ausgelosten Nummern

letzten drei LE1“ jedes Monats.

derselben mit-dem 31. Dezember aufgehört hat, und daß jeder Anspruch aus ihnen erlischt, jährlich einmal öffentlich aufgerufen und dessen ungeachtet 8 binnen Jahresfrist nach

zufruf zur Einlösung vorgelegt sein

wechsel mit den Inhabern der O

Berlin, den 1. Juli 1903.

Hauptverwaltung der Staatsschulden.

tmachung. in Gegenwart eines Notars be⸗

losung der Prioritätsobligationen

und

sind en.

nuar 1904 ab

gegen Quittung und Rückgabe der Obligationen bei der Staats⸗ Berlin, Taubenstraße Nr. 29, zu er⸗

en. mit den Obligationen III. Serie die Zinsscheine Reteihe V Nr. 15 bis 20,

ionen III. Serie Lit. B. die

8 Zinsscheine Reihe V Nr. 4 bis 20, c. mit den Obligationen III. Serie Lit. C. 1. —“ und 2. Emission die Zinsscheine Reihe IV Nr. 7.

nebst Erneuerungsscheinen (Anweisungen) für die nachsten mit abzuliefern. Die Zahlung erfolgt von

Uhr Vormittags bis 1 Uhr der Sonn⸗ und Festtage und der

auch bei den Regierungshaupt⸗

kassen und in Frankfurt a. M. bei der Kreiskasse.

Zu diesem Zwecke können die Effekten einer dieser Kassen⸗ schon vom 1. Dezember 1903 ab eingereicht werden, welche sie der Staatsschuldentilgungskasse zur

und nach erfolgter Feststellung die Auszahlung vom 2. Januar

rüfung vorzulegen hat

fehlenden Zinsscheine wird vom

Mit dem 31. Dezember d. J. hört die Verzinsung der verlosten Obligationen auf.

Zugleich werden die bereits früher ausgelosten, auf der Anlage verzeichneten, noch rückständigen Obligationen wieder⸗

aufgerufen, daß die Verzinsung es Jahres ihrer Verlosung

in einen Schrift⸗

zerosse kann sich bligationen uüͤber die Zahlungs⸗

Quittungen werden von sämtlichen oben

verabfolgt.

er Staatsschulden. offmann. 2

44 Bekann

Im

unter dem 28. Mai d. J. d

cr'vor Ablauf des Staatsgebiets erteilt worden.

nommen. Dortmund, den 6. 22

Dem Markscheider Karl Manskopf aus Ausführung von Markscheiderarbeiten innerhalb des neea

in Disteln bei Recklinghausen, Zeche Schlägel und Eisen, ge⸗

Larenz.

8

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zur selbständigen chen

nsitz

ie Berechtigun

Er hat seinen ersten Wo

1903. Oberbergamt.

er⸗ 5 Vorl en Betriebsmittel,

Schluß am

der öffentlichen Ar⸗ en ie de 0 der

rofessor Dr. Jentsch:

Agrar⸗ und Forstpolitik, forstli orstmeister orstassessor

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ofessor Dr.

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üsgen:

umzuändern. Fischeret und

8 81 42 wr. aktikum. Fr

hat er auf 1217 nebst allem 8 des § 42 der In ver⸗ von der Staats .

G“ 8 or Dr. von Seelbh

ö

Mittel und unter

Der Direktor

eller.

esungen

an der Königlich preußischen Forstakademie Hann.⸗Münden im Wintersemester 1902/04.

Beginn des Wintersemesters Donnerstag, den 15. Oktober 1903,

20. März 1904.

eile; tliche Exke ecer E. stelhe. Penen forstliche Exkursionen

Föeen Fessaln e ereeülre u

8.n peeägheh, Phate henccnane.

Allgemeine Botanik, mikroskopische

xs,ö Regierungsrat, Professor Dr. Metzger: Spezielle c. neaeateg. Cbemte, Geslgte Dr. Hornberger: Meteorologie, Experimentalphysik,

* 4 Ba 85 ule: g Fe Uebungen. ippel:

rli t. orst:

t Hilfe 2 1 8

Hann⸗Münden, den 7. Jult 1903.

h⸗ atische Be⸗

1““

aai(gechatavem e

An ekommen:

Wirkliche Geheime Rat veb von

nahmen. (ELansdowne

. dem 7 alast, wo der König und die Königin ihm

räaume v8b

8 Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 9. Juli.

enthält als besondere Beilage Materials zusammengestellte Uebersicht tagswahlen im Jahre 1903.

An Stelle des zum Geheimen Regierungsrat und vor⸗ tragenden Rat bei der Oberrechnungskammer beförderten bis⸗ herigen Kammergerichtsrats Wolfram ist der Kammer⸗ gerichtsrat Fipper zum Mitgliede des Disziplinarhofs für nicht richterliche Beamte ernannt worben.

Die Nr. 7 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗ versicherungsamts“ vom 1. Juli 1903 enthält eine Neu⸗ bearbeitung des alphabetischen Verzeichnisses der Ge⸗ eige mit den Abänderungen und Ergänzungen, welche durch die 8 dem Gebiete der Unfallversicherung im Laufe der Zeit bis zum 1. Juli 1903 Gesetz⸗

gebung nötig geworden sind, nebst einer dieses Verzeichnis be⸗ treffenden

vom 19. Juni 1903.

Der Präsident des Kaiserlichen Statistischen Wilhelmi ist mit Urlaub nach dem Harz abgereist.

Der Wirkliche Geheime Oberregierungsrat im Reichs⸗ eisenbahnamt Kraefft ist von der Dfenstresse zurückgekehrt.

Der Großherzogli mecklenburgische Gesandte Oertzen hat Berlin düche sen 8

Der chilenische Gesandte Francisco A. Pinto hat Berlin verlassen. Während seiner Abwesenheit führt der Erste Legationssekretär Wenceslao Vial⸗Solar die Geschäfte der Gesandtschaft. 8

von

11A1“

8* 5

Oesterreich⸗Ungarn. 86

rischen Abgeordnetenhauses erklärte, wie „W. T. B.“ aus Budapest berichtet, der Honvedminister Kolosvary, daß das neue Wehrgesetz auf der zweijährigen aktiven Dienstzeit beruhen werde; nur bei der Kavallerie und der reitenden Artillerie werde die dreijährige Dienstzeit aufercht erhalten werden. Bei der Marine werde die Dienst⸗ zeit von vier Jahren auf drei herabgesetzt.

Großbritannien und Irland.

Der Präsident der Französischen Republik Loubet wohnte

estern, wie „W. T. B.“ berichtet, in Gegenwart des Königs, er Königin, des Prinzen von Wales, des Herzogs von Connaught, des eer., r Roberts und eines glänzenden Stabes von Offizieren der Besichti⸗ gung von 16 000 Mann Truppen aller Waffen im Lager von Aldershot bei. Die zog im Schritt, die Artillerie und Kavallerie im Galopp vorbei; die Musikkapellen spielten die englische Nationalhymne und die Marseillaise. Die vripeschen hatte eine große Menschen⸗ menge angezogen, die den hohen Herrschaften einen glänzenden Empfang bereitete.

Bei dem Staatssekretär des Auswärtigen Amts Marquis of Lansdowne fand am Abend zu Ehren des Präsidenten Loubet und des französischen ini des Aeußern Delcassé ein Festmahl statt, an dem das diplomatische Korps und verschiedene englische Würdenträger teil⸗

Nach dem Besuche bei dem Marquis o begab sich der Präsident Loubet na

8 . 9„1 4 8

9 ren einen Ball gaben. Am Eingang empfing der König en Präsidenten, der der Königin den Arm bot und mit Ihrer Majestät an der Spitze des sich ordnenden Zuges die Fest⸗ Der Präsident kehrte um 1 Uhr Morgens

nach dem St. James⸗Palast zurück. Der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne gab 7,g in London den Offizieren des Geschwaders er Vereinigten Staaten von Ameri 98 das rau

augenblicklich in Portsmouth liegt, ein tmahl. x— die eörtemn 1

Eyren des denien Loubet im Buckingham⸗Palast veranstalteten Ball

bei, wo sie dem König vorgestellt wurden. Portsmouth wurden 500 amerikanische und 300 englische Seeleute vom Bürger meister bewirtet. 1’ dhtttttttllzgtier Fk. . Das Zuchtpolizeigericht in T. B. berichtet, den en atholique“, Abbé Bulliot wegen Siegel an der Maristenkapelle zu einem

Italien. Ueber das Befinden des Papstes wurde um

8 ½ Uhr Abends, wie „W. T. B.“ aus Rom meldet, folgendes Bulletin ausgegeben:

Der verging ohne Der Puls ueeh’ Der 52 SSbehns um 9 ½ Uhr veröffentlichte Krank⸗ SnaFasnn Lappont. Epanien.

Der Senat trat, einer M. des „W. 0 1 Eg. dem 818 dsugse erren denenne 92Q ien zum Penkmal der 1 Ala mit dem

sen⸗ en Schulschiff „Gneisenau“ zaasfFaten Zeoll⸗ reibeit zu

aris verurteilte, wie rofessor am „Institut eißens der staatlichen

onat Gefängnis.

Belglen. Die ständige Zuckerkommist

einer Meldung

eeen gee. -ne üghsgene

In der gestrigen Sitzung des

Die heutige Nummer des „Reichs⸗ und Staatsanzeigers“ 1 eine auf Grund amtlichen über die Reichs⸗

ekanntmachung des Reichsversicherungsamts

Amts Dr.

12

en besonderen Zoll, eine Resolution des Inhalts, da vepenge 1 angezeigt halte, sich in diesem Augenblick end⸗ ltig über 8 che dieses Zolles auszusprechen. Die Kom⸗ ission vertagte ich darauf dis zum 15. Oktober.

Die Deputiertenkammer nahm gestern mit 91 gpgen 35 unmen bei 7 Stimmenthaltungen die von dem ehemaligen Minister tmel zur Interpellation über die Verhältnisse im Kongostaate be⸗ 84 te Tagesordnung an, welche lautet: Die Kammer, in Ueberein⸗ 8 9. 8 der Regierung und im Vertrauen auf die moralische mfitetige Entwicklung des Kongostaates unter der Aegide des Königs pold, geht zur Tagesordnung über. Ein Antrag auf Streichung 2 Worte in Uebereinstimmung mit der Regierung”

war zuvor ab⸗ pelehnt worden.

Türkei. H Eine in den heutigen türkischen Morgenblättern Kon⸗ antinopels enthaltene offizielle Mitteilung besagt⸗ wie das Wiener K. K. legr Norresy⸗Hureau⸗ meldet: in der Börse i das Gerücht verbreitet gewesen, daß türkische Truppen In die bulgarische Demarkationslinie abgegangen ijen. Dieses Gerücht sei vollständig unbegruüͤndet, da Bulgarien keinen wie immer gearteten Akt der Empörung gegen die souzeräne Regierung begangen habe, der eine Kon⸗ atrierung türkischer Truppen an der Demarkationslinie gotwendig machen würde. 11AA“

A 942 8 8 16

Griechenland. Der König hat, nach einer Meldung des „W. T. B.¹ aus Athen, Ralli berfthog, ein neues Kabinett zu bilden. Dieser erbat sich eine Frift von zwei Tagen, um ein Kabinett in delyannistischen Sinne zu stande zu bringen.

In der gestrigen Sitzung der Deputiertenkammer teilte der inisterpräsident Theotokis mit, daß das Kabinett seine Demission eingereicht habe und diese vom König angenommen worden sei. Die Regierung habe einem Aufstande der ganzen Bevölkerung gegen⸗ übergestanden, die, durch ihre Illusionen verführt, Unmögliches verlangt habe. Um die Ordnung aufrecht zu erhalten, hätte die Regierung Maßregeln ergreifen müssen, deren Folgen hätten ernst werden können. Daher habe es das Kabinett vorgezogen zu demissionieren. Theotokis griff sodann die Opposition heftig an, die er beschuldigte, die Irrtümer in der Bevölkerung genährt und durch ihre Haltung den gegenwärtigen Aufruhr veranlaßt zu haben. Der Präsident der Kammer hob als⸗ bald die Sitzung auf, worauf ein heftiger Tumult entstand. Die. anze Opposition protestierte, schrie und schlug auf oie Pultdeckel. Emnige Deputierte wurden handgemein. Auf den Tribünen wurde ebenfalls geschrieen und gepfiffen. Der S wollte die Sthung wieder aufnehmen; aber es waren nur 87 Deputierte anwesend. Unter

8 2 1“

lebhafter Bewegung wurde die Sitzung von neuem aufgehoben.

Beim Verlassen der Deputiertenkammer wurden Delyannis und die Mitglieder seiner Partei mit Hochrufen empfangen. Delvannis wurde von der Volksmenge bis zu seinem Hause degleitet. Er hielt eine Ansprache, in der er ausführte, das Ministerium Theotokis habe vor einem Aufruhr, den es durch seine Taten und seine Unbeliebtheit beim V habe, die Flucht ergriffen. E1111“

EGerbien. 9 Der russische Gesandte Tscharikow 2 nach einer

Meldung des „W. T. B.“ aus Belgrad gestern sein Be⸗ glaubigungsschreiben überreicht.

Auf direkten Wunsch des Königs wurde die Zensur der

auswärtigen Blätter gänzlich aufgehoben. Die Zensur der Blätter ist schon durch die Verfassung untersagt. Veiogradske Novine“ teilen vrit, der schwerverwundete Minister des Innern des Kabinetts Zinzar Markowitsch, Welimir Teodorowitsch, beabsichtige, gegen seine Angreifer in der Nacht des 11. Juni die Anklage wegen versuchten Mordes zu erheben.

Asien.

Dem ‚Reuterschen Bureau“ wird aus Kingkow gegen⸗ über Niutschwang vom 7. Juli gemeldet: Zu einer gemein⸗ schaftlichen Beratung sind in Port Arthur alle höheren russischen Beamten in China, in der Mandschurei und Korea eingetroffen, darunter außer dem russischen Kriegsminister Kuropatkin der Oberbefehlshaber von Kwantun, ehnteas Alexejew, die russischen Gesandten in Peking und Söul, Lessar und Pawlow er der Vertreter der Russisch⸗chinesischen Bank Pokotiloff und der Militäragent in Peking Dessino. Die Beratungen werden streng geheim gehalten. Die fremden Geschäftsleute und Beamten in Niutschwang und Port Arthur sind nicht sehr beshenesel betreffs einer fried⸗ 1 Lösung der Lage. ie kriegerische Stimmung der Japaner in Nordchina ist in starker Zunahme. In Rutschwang haben die Russen die Eerichtung. von Ver⸗ waltungsgebäuden im Mittelpunkt der Fremdennie rlassung be⸗ teilweise auf Boden, der nach russischer Erklärung von ina abgetreten ist, und teilweise auf einem öffentlichen Platze, um den die fremden Konsulate gelegen sind. In Niutschwang Fee ee fremder Nationalitäten bereiten einen Protest gegen die Ubalung des öffentlichen Plaßes vor.

Die Verhandlungen der Vereinigten Staaten von Amerika mit China über den Abschluß eines Handelsvertrags .2 —82 aue 848,85 derichte

au toten t angelangt infolge andes, daß auf das Verlangen nach ung der mandschurischen Häfen aus Peking keine Antwort eingetroffen

Aus Tokio meldet die „Timcs“ vom gestrie 1 die Russen legten das Kabel von An⸗tung nach Hangamphe durch den Pahifl ohne Korea zu Japan erhob hiergegen Einspruch, da Koreca an das 1 ei en unden sei, keiner fremden Macht eine Bevor⸗ Kgung hinsichtlich einer Telegraphenlinie einzuräumen, die

nischen Interessen berühre. Japan bringt auf die

ung des Hafens Wiju. Korea machte da di b i erwiderte, je ig, d. M. unter dem Vocsitz Lord Milners Kolonialrat na

n

da die entscheidende Macht 6b E“ Zb111“1“

v“]

Nr. 54 des 1

eegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, 8 folgenden Inhalt: Die Deutsche

Vermischtes:

entralblatts der Bauverwaltung“, herauk⸗ vom 8. Juli Städteausstellung in Dresden. II. Ausschuß für die Schäferfeier.

ortsetzung) Fertlezun für Entwürfe zu Linoleummustern. Wettbewerb um Entwürfe für den Bau von ländlichen Anwesen für Kleinbauern und Industriearbeiter in der Provinz Hessen⸗Nassau. IV. Wander⸗

versammlung des internationalen Verbandes für die Materialprüfun der Technik in Petersburg. Neue Lübecker ve. Rsas H .7 a

zu Ehren der Geheimen Regierungsräte, Professoren und Dr. A. Paalzow in Berlin.

gen

eier

orff Königliche Akademie der Künste.

Deutsches Museum für Meisterwerke der Wisenschef und Technik.

Technische Hochschule in Darmstadt. Te⸗

Te nische Braunschweig. 8E“

Statistik und Volkswirtschaft.

Die im Jahre 1901/2 in Preußen der Fürsorgeerziehung

überwiesenen Minderjährigen.

Das Gebiet der gefährdeten, verlassenen und verwahrlosten Pgeaaliden ist in den letzten 50 Jahren schon auf das Aus⸗ iebigste durchforscht worden; doch folgte man dabei mehr individuellen

eigungen und zo Nach dem Inkrafttreten des preußischen 888 über erziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900 des Innern die Seee. die

dieses Gesetz gibt,

so . wie möglich nach einem S

erziehungsgesetzes beziehenden Untersuchung, einem unter (Gesetz 56

deren. Ergebn ingehenden Bericht über die Ausführung dieses em Titel „Statistik über die

zog aus zufälligen Einzelheiten voreilige Schlüsse. die Fürsorge⸗ at das Ministerium

benutzt,. um die unter dasselbe fallenden Escen ehe und ihre Verhältnisse

e rne

estimmten Plane zu untersuchen. Schon aus der sich auf das erste Jahr der Wirksamkeit des gürsor 3 esetzes soeben

Für orgeerziehung Minderjähriger vom 2. Juli 1900) und über die Zwangserziehung Jugendlicher des Strafgesetzbuches) für das Etatsjahr 1901 (1. April 1901 bis

31. März 1902)“ vom Ministerium des Innern veröffentlicht worden sind⸗),

erhellt, daß von dieser Statistik aus manches handlung unserer heranwachsenden Jugend in H licher Beschäftigung Fortbildung, licher Beziehung fällt, und daß dieselbe der Abhilfe bedürfen. eistige und sittliche sorgfältig dargelegt, wie

möglich ist, und einige erörtert; ferner sind die 85 die Umgebung,

Es sind die persalichen Verhältnisse der es mit Hilfe der aus ihnen sich Familien, aus denen die in der sie aufgewachsen

sind,

neue Licht auf die Be⸗ aus, Schule, gewerb⸗ in strafrechtlicher und vormundschaft⸗ roße Schäden aufdeckt, die physische wie ürsorgezöglinge tatistik überhaupt ergebende Fragen

so

Zöglinge

die

ozialen Einflüsse, die auf sie eingewirkt haben, festgestellt, um zu er⸗

mitteln, ob

zu tun hat, damit deren Beseitigung angestrebt werden kann. Auf Grund des Gesetzes vom 2.

seiner Wirksamkeit (1. April 1901 bis 31. März

erziehung 7787 Minderjährige endgültig überwiesen worden,

auf Grund des Fwangeeziehungegesese vom 31. März 187

vom 1. April 1900 bis 31. 2

eltung, nur 1504 Kinder in staatliche Erziehun Das ergibt ein Mehr von 6283 Diese

ärz 1901, dem letzten

man es mit vorübergehenden oder dauernden Mißständen

Juli 1900 sind im ersten Jahre 1902) der Fürsorge⸗

während

81

dem einer genommen wurden. mehr als vierfache

Pelingen . Vermehrung hat einen doppelten Grund. Das Zwangserziebungsgesetz

erstreckte sich nur auf 6 Jahresklassen,

vom 6. bis 12. Lebensjahre,

das Fürsorgeerziehungsgeses dagegen auf 18 Jahresklassen PTvve⸗ e ie die

ährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben).

ltersgrenzen, sind auch die Bedingungen, überwachte Erziehung eintreten kann, Gesetze konnte das sechs. wenn es eine strafbare Handlung zu verwahrlosen. jähriger, der das erziehung genommen werden, wenn bei Eltern die Gefahr der Verwahrlosun

erweitert.

oder ohne

unter denen die staatlich Nach dem alten bis zwölfjährige Kind nur überwiesen werden,

egangen hatte und in Gefahr stand, Nach dem neuen Gesetze kann außerdem ein Minder⸗ 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. in Fürfoige⸗ schuldhaftem Verhalten der schuldhaftes Ver⸗

halten der Eltern oder sonstigen Erzieher die Gefahr völligen sittlichen

Verderbens vorliegt.

Von den Fürsorgezöglingen hatten 506 oder 6,5 % n 6. Lebensjahr vollendet, 2815 oder 36.1 % waren 6.—12 4466 oder 57,4 % 12 18 Jahre alt.

nicht das hre und

Die unterste Altersgruppe,

von 0—6 Jahren, weist also die geringste Zahl auf. Dadurch ist die bei der Beratung des Gesetzes ausgesprochene Befürchtung, daß die

Kommunalverbände mit der Erziebung einer groß

sen Zahl von kleinen

Kindern, ja wohl von Sänglingen belastet werden würden, die lediglich

der Armenpflege gehörten, im Alter von 0—3 Jahren betru die Ueberweisung kleiner Kinder a daher nur als Ausnahme angesehen werden. In

widerlegt. Die Zahl

nur 123 (d. s.

erziehung

als im Vorjähre unter dem Zwangserziebu etze;

die Gruppe, von 6—12 Jahren, die sich mit den Altersgrenzen des

etes dect, fallen 2815 Zöglinge (36,1 %) ade 13i ier

der Kinder

1,6 %̃),

Grund des Gesetzes kann

zweite

1 r ist die

Wirkung der beiden neu hinzugetretenen Gründe die Ueberweisung

am klarsten zu erkennen. Den stärksten Zu ISlübricenh - eefert, 4466 (57,4 %). Hinaufri der Altersgrenze vom 1 das Bestreben geltend, an die Stelle der der Jugendlichen, die ihre Wirkung versagt hat, die erziehl on den 7787 Zöglingen oder 36,7 % weiblichen Geschlechts. klassen, so standen von 50 männliche und 64 und 175 weidl, von 6—12 J von 12 13 J. 563 männl.

.208 ma

4 n und 229 weibl.,

strafrechtlichen Be

haben die 12 bis

treten

waren 4949 oder 63,6 % männlichen legt man diese senen im

——

vnd 29f wahl⸗ ven 18.—19 J. 488 mämnl⸗

395 männl. und

1 weibl.,

von 17—18 J. 367 männl.

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entweder nur rechnen im 1 bhd 100: 1Tut kounnten von 1 bie 100 1610

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st; ob nicht in unseren Volksschulen die lehrende Tätigkeit auf Kosten

der erziehlichen zu sehr in den Vordergrund tritt, der Lehrer den Er⸗ zieher überwiegt; ob die Einrichtung unserer Schule es überhaupt er⸗ möglicht, daß die erziehliche Au

gabe voll gelöst werden kann. Es ist ferner die Frage nicht abzuweisen, ob denn die Schule

ausreicht, um den Tätigkeitsdrang der Kinder in diesem Alter aus⸗ zufüllen.

Was soll das Kind, wenn die 4 oder 6 Stunden Unterricht beendet, die Schulaufgaben angefertigt sind, mit der übrigen Zeit des

Tage⸗ anfangen? In den ländlichen Bezirken gibt es Beschäftigung in

eld, Haus und Garten, bei der sich auch die jugendliche Kraft ausleben kann. Trotz mancher Mißbräuche, die bei Beschäftigung der Landjugend vorkommen mögen, liegt doch sicher hierin ein ganz be⸗ sonderer Schutz gegen Verwahrlosung, wie sich in der geringen Zabl Fürsorgezöglinge, die aus ländlichen Be⸗ zirken stammen, Aber was soll das Kind der Groß⸗ stadt, des Industriebezirks, wo es von allen Seiten eingeengt und ein⸗ gezwängt und durch so manche äußere Eindrücke in seinem Tätigkeits⸗ drange angestachelt wird, mit seiner Kraft anfangen? Noch mehr Unterricht, noch mehr Lernstoff zu Hause verarbeiten und die sich ent⸗ wickelnde Geistestätigkeit überlasten, erscheint ausgeschlossen. Wenn nicht für angemessene Beschäftigung gesorgt wird, muß es sich zum unfugtreibenden, übermütigen, frechen, verwahrlosten Straßenkinde ent⸗ wickeln. Die gewerbliche Beschäftigung der schulpflichtigen Kinder anz zu verbieten, wie von mancher Seite erstrebt wird, hieße der

erwahrlosung der Jugendlichen nur Vorschub leisten. Das geht unwiderleglich daraus hervor, daß die beiden folgenden Jahresklassen von 14 bis 16 Jahren, in denen der Jugendliche in der Regel in ein geordnetes Arbeitsverhältnis getreten ist, welches seine Kraft und sein Interesse voll in Anspruch nimmt, eine erheblich geringere Zahl von Fürsorgezöglingen aufweisen als die beiden vorher⸗ gehenden, obwohl ihnen Fucht und Führung der Schule mangelt. Eine verständige, planmäßige Regelung der Beschäftigung der Kinder in den beiden letzten Schuljahren, welche die sich regende jugendliche Kraft braucht, aber nicht verbraucht, würde Tausende von Jugendlichen vor der Verwahrlosung behüten. Bei den weiblichen Faolingen zeigen dann die beiden Jahresklassen vom 16. bis 18. Lebensjahre eine erheblich höhere Zahl. Hier beginnt die geschlechtliche Verderbnis, die in der Prostitution endigt.“

Nicht uninteressant ist auch ein Vergleich der Zahlen der im Alter von 12—18 Jahren stehenden Zöglinge mit denen der Gleich⸗ alterigen in der Reichskriminalstattstik; es ergibt sich, daß in Preußen im Jahre 1900 wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze verurteilt wurden: 24 439 männliche und 4464 weibliche Jugendliche; während hier auf 100 männliche Verurteilte nur 18 weibliche entfallen kommen auf 100 männliche Zöglinge gleichen Alters 58,9 weibliche.

Ueber die Ursachen der Ueberweisung entnehmen wir ooem amtlichen Werke die folgenden Angaben: Es sind überwiesen nach. § 1 Absatz 1 des Gesetzes vom 2. Juli 1900 („wenn die Vr Iaus⸗ sezungen des § 1666 oder des § 1838 des Bürgerlichen Gesetzboches⸗ [schuldhaftes Verhalten der Eltern] vorliegen und die Fürsorgee cziehung. erforderlich ist, um die Verwahrlosung des Minderjährigen zu ver⸗ hüten“) 2583 Zöglinge oder 33,2 %, nach Absatz 2 („wenn der Minderjährige eine strafbare Handlun n ha Anbetracht seines jugendlichen Alters ftrafsechkli nicht ver folgt werden kann, und die mit Rücksicht auf die Bes chaffenheit der Fe die Persönlichkeit der Eltern oder sonstigen E. rzieher und die übrigen Lebensverhältnisse zur Verhütung weiterer sitt’ icher Verwahr⸗ lemg des Minderjährigen erforderlich ist*) 780 Zög inge oder 10 %, nach Absatz 3 („wenn die füesorgertehang außer di esen Fällen wegen Unzulänglichkeit der erziehlichen Einwirkung der El tern oder sonstigen Erzieher oder der Schule zur Verhütung des völl igen sittlichen Wer⸗ derbens des Minderjährigen notwendig ist“) 73415 Zöglinge oder 43,9 %, nach Abs. 1 und 2 133 oder 1,7 %, nach Abs. 1 und 3 553 oder 7,1 %, nach Abs. 2 und 3 278 oder 3,5 % ,nach Abs. 1, 2 und 3 45 Zöglinge oder 0,6 %. Auf Grund von Abs. 2, der . mit der Bestimmung des Zwangs erziehungsgesetzes deckt, ind 780 Kinder (10 %) und in ebindung Abs. 1 und 3 insgesamt 1236 (15,8 %) alle r Zöglinge überwiesen. Daraus ergibt sich, daß die Zahl der Kin der unter 12 Jahren, die wegen einer Straftat mit dem Verdacht d er Verwahrlosung vor den Richter gebracht sind, gegen das Vorjahr 1bgenommen hat. Erheblich größer ist die Zahl der Zöglinge, bei denen die Ursache der Ueber⸗ weisung in einem schuldhaften Verhal ten der Eltern liegt (Abf. 1 d. Ges): 2583 (33,2 %) aller 3 linge und noch größer die Zahl der in Gefahr völligen sittlichen Verderspens stehenden (Abs. 3): 3415 43,9 %). Diese Zahlen si h noch, wenn man die Fälle dinzunimmt, in denen diese Absätze ʒ Verbindung mit den anderen zur Anwendung gekommen find.

der zeigt.

begangen hat, wege a der er in

Die Steinbruchsberufsgenossenschaft hatte nach ihrem Verwartungsbericht für 1902 wälzrend des Berichtsjahret 13 1 5 Be⸗ triebe gegen 15 700 im vorherg? Jahre in Versicherung. Die Abnahme wird zum größten Peil durch die Ueberweisung von 2107 kleineven Betrieben an landwirtf chaftliche Berufsgenossen shen erklärt. Die Zahl der Vollarbciter r zit 300 Arbeitstagen) ist von 149 932 auf 149 274 zrückgegangen, während die Zahl der im Durchschnitt auf cinen Bctrieb entfeilenden Vollarbeiter von 9,5 auf 11,3 ist. Die Zahl der autschäd igten Unfälle hat troß des Rückgangs in der n der besGäftigten onen zugenommen. brend im

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Jahm 2197 g gel sind festges worden.

im Berichtsjahre in 2289 1 60 zu ent⸗

ende Werletzte gegen 57 im Jadre 1901. Die Anzahl der Unfälle nmsn ist von 234 im Jahre 1901 auf 227 zurück⸗ dne namlich ves, sind wie in frü Perg Zusammenbruch. Stein⸗ und rab⸗ sallen don Strinen und Umfallen von acht worden. Auffallend und secir erfreulich ist Abnahme der Unfälle bei der t; wädrend im Jahre 1901 109 Fälle lt wurden, wamn zm Zahrer 1902 ihrer nur 68 zu Die erforderten 2 635 141,49 ℳ, das 1901 ng um 8,3 %. Auf 1000

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