1
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7 ½ Utr.
Eine japanische Thechausgeschichte. Owen
Gesundheitswesen, Tierkrankheiten “
Leitung des 64. Versiellung — Heesng⸗
8
CCC1112141212424X2““ 470 246 (160 312), Sagua 280 038 (57 732), Manzanillo 251 445 (127 443), Havana 233 745 (102 396), Guantanamo 230 417 (160 793], Gibara 222 701 (205 322), Caibarien 154 966 (50 189). sn. Der am 31. Mai 1903 (und 1902) noch vorhandene Zucker⸗ vorrat auf der Insel betrug 2 603 587 Säcke oder 371 941 Tons
(3 423 921 Säcke oder 489 132 Tons), wovon u. a. in Cardenas.
724 495 (883 042), in Matanzas 606 039. (812 711), in Havana 600 620 (740 133), in Caibarien 213 103 (251 460), in Cienfuegos 204 982 (211 044), in Sagua 102 423 (220 809) Säcke lagerten. Die Eingänge an Zucker der letzten Ernte in allen Hafenplätzen bis zum 31. Mai 1903 (1902) betrugen 839 294 Tons (724 802), der Vorrat an Zucker alter Ernte am 1. Januar 1903 (1902): 42 530 Tons (19 873). Auf den Markt kamen also im ganzen in den fünf Mo⸗ naten 881 824 Tons (744 675); Ausfuhr und Bestand am 1. Juni 1903 (1902) machten zusammen 864 594 Tons (727 835) aus, so daß sich der Verbrauch auf der Insel auf 17 230 Tons (16 840) berechnet.
(Nach The Louisi facturer.)
8
Nach dem amtlichen Schlußbericht gestaltete sich die Weizenernte
Britisch⸗Indiens im Jahre 1902/03, verglichen mit derjenigen des vorhergehenden Jahres, wie folgt: Anbaufläche in Acres 1902/03 1901/02 7 111 700 7 227 100 822 900 796 500 .6 926 164 6 461 729 1 445 900 1 408 300 . 22 272 482 2 620 138 1 617 891 1 510 459 301 648 534 004 216 955 280 085 508 760 603 182 774 743 541 83 770 894 1 460 044
Ernte in Tons 1902/03 1901/02 2 389 897 1 846 332
234 594 159 279 2 972 497 2 401 940⸗ 501 100 391 500 666 040 571 040 502 508 179 034 68 531 109 009
17 498 6 180
43 215 38 853 180 300 103 869 198 140 256 214 5 123 3 714 531 256
Zusammen 22 775 160 23 447 089 7 774 851 6 063 506.
Die Ernte des Jahres 1902/03 übertraf hiernach diejenige des vorhergehenden Jahres um 1 711 345 Tons oder 28,2 % sowie den Durchschnittsertrag der letzten fünf Jahre um 1 593 874 Tons oder 24,3 % 85 denjenigen der letzten zehn Jahre um 1 473 011 Tons oder 19,7 %.
Den höchsten Durchschnittsertrag, nämlich 961 Pfund von einem Acre, erzielten im Jahre 1902/03 die vereinigten Provinzen Agra und Oudh. An zweiter Stelle kommt Bengalen mit 776 Pfund und an
Punjab Nordwest⸗Grenze .. Agra und Oudh Bengalen Zentralprovinzen Bombay Sind Berar Haiderabad Rajputana Zentral⸗Indien... kysore
dritter Stelle der Punjab mit 753 Pfund von einem Acre Anbau⸗
fläche.
Andererseits erzielte Mysore nur 232 Pfund, Haiderabad nur 190 Pfund und Berar nur 180 Pfund. aens es gd ie Ausfuhr belief sich im Jahre 1902/03 auf 514 607 Tons gegen 366 091 Tons im vorhergehenden Jahre, 2501 Tons im Jahre 1900/01, 485 204 Tons im Jahre 1899/1900 und 976 025 Tons im Jahre 1898/99. Die Prrise stehen niedriger als seit dem Jahre 1899. Die folgende Uebersicht gibt in Sihrs (1 Sihr = 317,5 g) diejenigen Mengen an, welche in den verschiedenen Bezirken
für je eine Rupie verkauft wurden. Punjab
11,81 11,23 15,56
Agra und Zentral⸗ Dudh provinzen 12,31 9,44 10,50 8,87 14,31 12,75
— 15,01 14,75 13,82 Mai 1903. 16,29 15,82 14,23
em Final General Memorandum des Director 9f Statistics in Calcutta.)
März 1900. — 190 1998.
„ 1903.
Washington, 10. Juli. (W. T. B.) Nach dem Bericht des Ackerbaubureaus betrug am 1. Juli d. J. der Durchschnittöstand für Winterweizen 78,8 %, für Frühjahrsweizen 82,5 %, für Frühjahrs⸗ und Winterweizen zusammen 80,0 % für Mais 79,4 %, für Roggen 90,2 %, für Gerste 86,8 % und für Hafer 84,3 %. Die Anbaufläche für Mais wird mit 89 800 000 Acres angegeben. Der Statistiker der New Yorker Börse Bromn schätzt den Ertrag des Winterweizens auf 463 498 000 Bushels, den des Frühjahrsweizens auf 257 129 000 Bushels, den des Mais auf 2 262 960 000 Busbels, den der Gerste auf 129 267 000 Busbels und den des Hafers auf 851 372 000 Bushels.
In Farmers Hand befanden sich am 1. Juli d. J. 42 500 000 Bushels. fällt Regen; die Weizenernte in Manitoba und im verspricht sehr beträchtlich zu werven. e
Winnipeg, 10. Juli. (W. T. B.) Seit etwa zehn Tagen
Manitoba un him Nordwesten 1I EE61“
und Absperrungs⸗
“
maßregeln.
8 Finnland. 1
Laut einer in der amtlichen Hesaxiee. Zeitung erfolgten Be⸗
ntmachung werden finnländischerseits Amoy in China sowie e stv rs eucht angesehen.
8 Schweden.
vom 6. d. M. hat die schwedische Re⸗ und Japan für pestverseucht erklärt.
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Laut Bekanntmachung g. Iquique (Chile)
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4¼ Aegppten. * uvwerlässigen Nachrichten zufolge steht in nächster Zeit ng einer Lizitation für den Bau einer neuen Nilbrücke bevor.
handelt sich dabei um ein Obiekt von etwa 250 000 Pfd. Sterl.
Lastenheft ist noch nicht erschienen.
Theater. ngatgliches Operntheater. Uater
ors José Ferenchv. Sonntag: Orpheus der Unterwelt. Irn 4 —— von nger. igent: 4122 Anfang 7 ½ Montag: 65. Vorstellung. Die Geisha,
Neues Montag: Mittw
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IZIm wissenschaftlichen Theater der „Urania“ wird der Vortrag „Von der Zugspi
Theater des Westens. Kantstraße 12. Sonn⸗ Ensemblegastspiel
215480 Taler. Posse mit 499 und Tanz in 3 Atten von D. Kalisch. Anfang hr. n. Dienstag 100 000 Taler.
Alt⸗Heidelberg. 91: 100 000 Taler. eidelberg. 88 00 000 Taler. tag: Alt⸗Heidelberg.
Bellealliancetheater. waldtbeaters „Die Waldler“ 22 „ oder: J
Spezialitätenvorstellung.
Thaliatheater. er; — 7 1 in: fif beErNe. Wskbaltn 228 Ribee Alnhe
Verkehrsanstalten.
Das 7. (Juli⸗) Heft vom 10. Zahrgang 1903 der „Zeitschrift für Kleinbahnen“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten (Verlag von Julius Springer, Berlin), erschien mit folgendem Inhalt: Ueber die Förderung des Baues von Kleinbahnen durch die Provinzial⸗ (Kommunal⸗) Verbände. — Die Endbahnhöfe der Straßenbahnen der Ausstellung zu Buffalo. Mit 1 Abbildung. — Statistik der schmalspurigen Eisenbahnen für das Betriebsjahr 1900/1901. Nach amtlichen Angaben bearbeitet von Ober⸗ ingenieur F. Zezula (Schluß). — Gesetzgebung: Allerhöchster Erlaß vom 18. Mat 1903, betr. die Verleihung des Enteignungsrechts an die Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft Gardelegen⸗Kalbe a. M. zu Gardelegen zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Gardelegen nach Kalbe a. M. mit Abzweigungen nach der Walkmühle und der Isenschnibbe; Aller⸗ höchster Erlaß vom 18. Mai 1903, betr. die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an den Kreis Siegen zum Bau und Betriebe einer Straßen⸗ bahn von Siegen nach Klafeld⸗Geisweid; Allerhöchster Erlaß vom 30. Mai 1903, betr. die Verleihung des Rechts zur Beschränkung des Grundeigentums an die Aktiengesellschaft Straßenbahn Hannover zum Zwecke der Befestigung der elektrischen Oberleitungen für die Straßenbahnlinien im Stadtkreis Hannover; Allerhöchster Erlaß vom 30. Mai 1903, betr. die Verleihung des Enteignungs⸗ rechts an die Westpreußische Kleinbahnen⸗Aktiengesellschaft zu Berlin zum Bau und Betriebe der Kleinbahnen von Danzig über Hochzeit nach Gemlitz, von Quadendorf über Gr.⸗Zünder nach Gemlitz, von Gottswalde über Schiewenhorst nach Stutthof und von Steegen nach Fischerbabke; Allerhöchster Erlaß vom 30. Mai 1903, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Eulengebirgsbahn⸗Aktien⸗ gesellschaft zu ““ Schl zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Mittelsteine nach Wünschelburg mit Abzweigung nach der Heu⸗ scheuerchaussee; Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten vom 6. Juni 1903, betr. Bau und Ausrüstung von Straßenbahnwagen. — Kleine Mitteilungen: Neuere Projekte, Vorarbeiten, Konzessions⸗ erteilungen, Betriebseröffnungen und Betriebsänderungen von Kleinbahnen; Die bayerischen Vizinal- und Lobkalbahnen im Jahre 1901; Das Gesamtnetz der Straßenbahn von Marseille; Die württembergischen Schmalspurbahnen im Jahre 1901; Die schmalspurige Lokalbahn von Ocholt nach Westerstede im Jahre 1901; Die niederländischen Kleinbahnen im Jahre 1901. — Bücher⸗ schau; Zeitschriftenschau. — Statistik der deutschen Kleinbahnen für den Monat Mai 1903. Hierzu als besondere Beilage: Mit⸗ teilungen des Vereins deutscher Strasenbahn⸗ und Kleinbahnverwal⸗ tungen 1903, Nr. 7. 8
“
888 “ 8 Theater und Mustk.
Im Neuen Königlichen Operntheater wird der Spiel⸗ plan für die kommende Woche wieder die Neueinstudierung einer alten Operette bringen und zwar am Mittwoch die Aufführung von „Der Seekadett“ von Genée. Morgen wird „Orpheus in der Untkr⸗ welt“ und am Montag „Die Geisha“ gegeben.
Im Theater des Westens gelangt D. Kalischs Posse .100 000 Taler“ am Sonntag, Dienstag, Donnerstag und Sonnabend zur Aufführung. „Alt⸗Heidelberg“ wird am Montag, Mittwoch, Freitag und am nächsten Sonntag gegeben werden.
Am nächsten Montagabend 7 ¼ Uhr werden in der Marien⸗ kirche Musikdirektor Otto Dienel, Fräulein Frieda Schramke⸗ Falkner, Fräulein Lonja Beeg, die Violinistin Fräulein Elsa Kohl⸗ mann, Miß Agnes Dahlquist, Herr Dr. Quedenfeldt und Herr Heinrich Scholz Kompositionen von Bach, Tartini, Cherubini, Haydn, Beethoven, Mendelssohn, Brahms u. a. bei freiem Eintritt aufführen.
8 11““ 88
E((C6E iges. I Mannigfaltiges perlin, der 11. Lult 19956 —
Der Preußische Landesverein vom Roten Kreuz hielt am 29. Juni unter dem Vorsitz des Ersten stellvertretenden Vor⸗ sitzenden, Generals der Infanterie z. D. von Spitz, seine General⸗ versammlung ab. Ueber die Wirksamkeit des Vereins in dem abgelaufenen Berichtsjahre referierte der stellvertretende Generalsekretär. Er gab in großen Zügen ein Bild von den Vorgängen innerhalb der Organisation und konnte erfreulicherweise die zuversichtliche Hoffnung aussprechen, daß nach dem bisherigen Gang der Dinge auch im kommenden Jahre die Sache des Roten Kreuzes eine gedeihliche Entwickelung nehmen wird. Nachdem der Schatzmeister, esens der Seehandlung Havenstein über die Vermögensverhältnisse Bericht erstattet hatte, wurde für die bereits vorher geprüfte Rechnung Entlastung erteilt. Im unmittelbaren rsehguß an die Generalversammlung fand eine Sitzung des Preußischen Landesvereins vom Roten Kreuz statt, in der Gesuche des Zweigvereins Berlin des Vaterländischen Frauenvereins und des Wiesbadener Vereins vom Roten Kreuz um Beihilfen für das Auguste Victoria⸗Krankenhaus in Neu⸗Weißensee bezw. des Sana⸗ toriums vom Roten Kreuz in Wiesbaden beraten wurden.
bis zum Watzmann“ auch in der nächsten Woche noch allabendlich wiederholt werden. Der Vortrag, der durch die vielen schönen farbigen Bilder ganz besonderes Interesse gewinnt, schildert die e artien des bayerischen Hochlandes. In der Zeit vom 13. Juli bis 3. August einschließlich werden die Ffpfn⸗ Fe und naturkundlichen Sammlungen der „Urania“ geschlossen
“
I6SE IAEWEE Von dielen Besuchenn der Treptower Sternwarte ist der Wunsch üußert, außer den regelmäßigen Sonntagsvorträgen auch J. n regelmä 92 Wochenvortrag gehalten us. Die Direktion des
nstituts hat sich daber entschlossen, einen 9r—2 Vortrag regelmäßig für Monta bends um 7 Uhr, —2— erste M rchenhold
ontagsvortrag findet am 3. d. M. statt. Direktor wird „Ueber Kometen und Sternschnuppen“ mit besonderer Berücksich⸗ tigung des durch seine Helligkeit und schnelle Bewegung a ichneten dema für Bewohn
neuen Kometen Borrelly 1903 c sprechen. Das 5 Uhr⸗ Vo am Sonntag, den 12. d., lautet „Die Welten“’, um 7 Uhr „Beziehung zwischen Kometen und Stern⸗
chnuppen“.
und die Venus, mit Beginn der Dunkelheit der neue Mond beobachtet. “
en die So Komet und der
Posen, 11. Juli. (W. T. B.) Wie amtli ist Hochwassers die Strecke Krensdah eEenrs nis gesperr “
Ratibor, 10. Juli. (W. T. B.) amtliche Meldung ist durch Unterspülung der Gleise der Verkehr auf ce Strecke Kandrzin —Deutsch⸗Wette zwischen den Stationen Oberglogau und Deutsch.Rasselwitz sowie Neustadt und Schnellewalde unterbrochen. Die Aufrechterhaltung eines durchgehenden Per⸗ sonenverkehrs durch Umsteigen ist infolge der Räassrxmerga
sel
Nach einer
nicht möglich. Der Verkehr nach Neustadt und Deutsch⸗Ra witz ist nur über die Privatbahn Gogolin —Neustadt möglich da durch Einsturz der Brücke über die Hotzenplotz auch der Verkeht Deutsch⸗Rasselwitz — Leobschütz gestört ist. Gleichfalls unterbrochen it der Verkehr von Leobschütz nach Jägerndorf, da etwa 2 km von Jägerndorf der Bahndamm auf 100 m unterspült ist. Daz 8 “ Steigen ““ dcß
uch aus mütz wird gemeldet, daß wegen Hochwasse zahlreichen Bahnlinien der Verkehr unterbrochen sr Hochwasser 8
München, 10. Juli. (W. T. B.) In der heutigen Sitzung der Delegiertenversammlung des Verbandes deutscher Joubdnalisten, und Schriftstellervereine wurde nach Er⸗ ledigung geschäftlicher Angelegenheiten Breslau als Sitz des Schlesi⸗ schen Journalistenvereins von neuem zum Vorort gewählt. Die nächste Tagung soll in Graz stattfinden. Der Penstons⸗ anstalt überwies der Verband 1000 ℳ Hierauf referierte Dr. Bernstein⸗München über die Zensurfrage. Die Ver⸗ sammlung nahm einstimmig eine im Sinne seiner haltene Resolution an, laut welcher der Verband alle auf die völlige Beseitigung der Zensur gerichteten Bestrebungen billigt. Sodann re⸗ ferierte Rechtsanwalt Armer⸗Breslau über den „Normalvertrag für den Redakteur“. — In der Nachmittagssitzung wurde nach eingehender Diskussion der Entwurf eines Normalvertrags für R nommen und der Vorort ermächtigt, sich über diese Frage mit den Verlegervereinen ins Einvernehmen zu setzen. Schiedt⸗Leipiig erstattete ein Referat über die Frage der Reichszwangsversicherung für Redakteure. Nach längerer Debatte wurde diese Angelegenheit bis zum nächstjährigen Delegiertentag zurückgestellt. Dr. Hirth schloß die Versammlung mit dem Wunsche auf Wiedersehen im nächsten Jahre in Graz. 88 1u“
Wien, 10. Juli. (W. T. B.) Seit zwei Tagen regnet es ununterbrochen; aus vielen Teilen des Reichs wird drohende Hoch⸗ wassergefahr gemeldet. Mehrfache Verkehrsstörungen sind ein⸗ getreten; insbesondere sind in Schlesien mehrere Ortschaften arg be⸗ droht. Aus Krakau wird bedeutendes Steigen der Weichsel gemeldet, mehrere Dörfer sind überschwemmt.
Auch in Wien sind infolge des andauernden Regens alle Wasser⸗ läufe innerhalb des Stadtgebiets schnell gestiegen. Der Stand des Wienflusses ist teilweise drei Meter über der gewöhnlichen Höhe. Vorläufig ist jedoch keine Gefahr vorhanden. 90
Weiter wird aus Wien gemeldet, daß die Stadt Freiwaldau in Oesterr. Schlesien größtenteils überschwemmt ist. In Nieder⸗ österreich ist auf der Strecke Gstadt —Kienberg —Gaming, in Ober⸗ österreich auf der Strecke Pergern — Agonitz der Eisenbahnverkehr unterbrochen. Aus den Gebieten der Traun, Ischl, Ennz und Steyr wird gleichfalls steigendes Hochwasser bei andauerndem Regen gemeldet. Vorläufig besteht keine Gefahr, doch sind die Reichs⸗ straßen stellenweise unter Wasser gesetzt und der Bahnverkehr teilweise eingestellt. Die tiefer, gelegenen Plätze Ischl, Ebensee, Gmunden sind überschwemmt. Heute abend hörte der Regen auf und das Steigen der Wasserstände ließ nach.
Stockholm, 10. Juli. (W. T. B.) Der König hat den Grafen de la Gardie zum Revisor der Nobelstiftung ernannt.
New York, 11. Juli. (W. T. B.) Auf dem Thingvalla⸗ Pier brach gestern Feuer aus, das einen ernstlichen Schaden, namentlich auch an Gütern und Reisegepäck, verursachte. Schiffe lagen zur Zeit, als das Feuer ausbrach, nicht an dem Pier. Es erfolgten drei Explosionen. Der vordere Teil des Pier brach zusamme und stürzte in den Fluß. 150 Personen, die sich vor dem Feuer nah der Landseite hin nicht mehr retten konnten, brachten sich auf den
Ee⸗ Nach Schluß der Redaktion eingegangene 8† Depeschen. *
Roöom, 11. Juli. (W. T. B.) Eine Sonderausgabe der „Tribuna“ meldet, die Schwäche des Paita⸗ gabe zu⸗ enommen. Eine Abordnung von Prälaten ist au eapel eingetroffen und hat die Mitra des heiligen Januarius nach dem Vatikan ge racht. Der Kardinalstaatssekretär Rampolla empfing Abordnung und ließ die Mitra m das Zimmer des Papstes bringen. 1u“
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(Fortsetzung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten — “ “
8 Uhr⸗
des Berliner Theatertz.
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Berebelicht: Hr. Leutnant — Hr. Ritte
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uff Gestorben: 8.
O.). — un Rat,
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stadtkomödie in 3 Akten von P. Quensel. Anfang Montag: Dieselbe Vorstellung. Anfang 8 Uhr.
Familiennachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Kühn mit Hrn. Ritterguts . ter Paul Jentsch (Ob.⸗Falkenhain — Holikirch
Hermann von 1 mit Frl. Else von Rosenfeld Geas a. Rbein —2
Gne Fobht e ne Tochter: 81
“ 88 .* 8 . Stenglein (Tegernsee). — Hr. Ratsherr Her⸗
Bock a.
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eezsener a. D. mn t un J. — hofmars Anna von WFrren
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Verantwortlicher Redakteur Dr. Tyrol in Charlottenburg.
Verlag der Erpedition (. V.: Heidrich) in Berlie Druck der N. ckerei und 1 S. Mrdlaftage Nr.
. Anstalt, Seecs Beilagen
mit Frl. Kä
und ein Eöör der in der Perlofun am 1. Jult 1503 ge en, zum 1. Janua 1904 zur baren ösung gernndige Prioritätsobligationen III. Seriec, I11. Lit. n. und III. Terie Lit. C. 1. u. 2. 820 der Bergisch⸗Märkischen Eisenbahngesell
a. D. Dr.
Mittags bis z eit werd
Ausführungen ge.
edakteure ange.
legung
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en Reichsanz
Königreich Preußen.
Reglement
Ausführung der Wahlen zum Hause der Abgeordneten.
Unter Aufhebung der Reglements vom 18. September 1893 werden zur Ausführung der Verordnung vom 30. Mai 1849 (Gesetz⸗ samml. S. 205), des Gesetzes vom 30. April 1851 (Gesetzsamml. S. 216), des Gesetzes vom 11. März 1869 (Gesetzsamml. S. 481), 26 § 2 des Gesetzes vom 23. Juni 1876 (Gesetzsamml. S. 169), des § 10 des Gesetzes vom 18. Februar 1891 S. 11), des Gesetzes vom 29. Juni 1893 (Gesetzsamml. S. 103) und des Gesetzes vom 2. Juli 1900 (Gesetzsamml. S. 245) für den Umfang der Monarchie die folgenden näheren Bestimmungen getroffen.
I. Wahl der u“ 8
Die Landräte — in den Hohenzollernschen Landen: die Ober⸗ amtmänner — oder, im Falle des § 6 der Verordnung vom 30. Mai 1849, die Gemeindeverwaltun sbehörden, haben die Aufstellung der Urwählerlisten zu veranlassen (§ 15 der Verordnung vom
Mai 1849). —
6 Nere iben Behörden haben die Urwahlbezirke (§§ 5, 6, 7 der Verordnung) abzugrenzen und die Zahl der auf jeden Urwahlbezirk entfallenden Wahlmänner (§§ 4, 6, 7 der Verordnung festzusetzen.
Die Fae der Wahlmänner des Urwahlbezirks und dessen aͤllgemeine Abgrenzung ist auf der Urwählerliste (§ 3 dieses Reglements) anzugeben.
§ 2.
Kein Urwahlbezirk darf weniger als 750 und mehr als 1749 Seelen
en. umfassen Berechnung der Seelenzahl sind die zum aktiven Heere ge⸗ hörigen Militärpersonen der Zivilbevölkerung hinzuzuzählen.
Maßgebend ist die bei der letzten allgemeinen Volkszählung ermittelte 8hee. g h “ 3 Wird danach bei der Bildung der Urwahlbezirke die Zusammen⸗ von Gemeinden (Ortskommunen, selbständigen Guts⸗ bezirken usw.) aus verschiedenen Amtsbezirken der im § 1 dieses Reglements bezeichneten Behörden erforderlich, so sind hierüber die näheren Anordnungen durch die nächsthöhere Verwaltungsbehörde zu treffen. —
Die Bewohner der von ihrem Hauptlande getrennt liegenden Gebietsteile müssen, soweit diese in sich keinen Urwahlbezirk bilden können, mit nächstgelegenen Gemeinden ihres Hauptlandes zusammen⸗ gelegt werden. EE111 5 8
Sonst muß jeder Urwahlbezirk ein möglichst zusammenhängendes und abgerundetes Ganzes bilden. b
über die
Die Aufstellung der Urwählerliste liegt der FeeeeFeebng. n
behörde (in selbständigen Gutsbezirken dem Gutsvorsteher) ob.
Gemeinden, die in mehrere Urwahlbezirke geteilt sind, erfolgt die Auf⸗ stellung der Urwählerlisten nach den einzelnen Bezirken.
Bei jedem einzelnen Namen ist der Sen, der direkten Staats⸗ steuern (Einkommen⸗, Ergänzungssteuer und Gewerbesteuer für den Gewerbebetrieb im Umherziehen), sowie der direkten Gemeinde⸗, Kreis⸗ und Provinzialsteuern — in der Provinz Hessen⸗Nassau auch der Bezirkssteuern —, welchen der Urwähler in der Gemeinde oder in dem aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Urwahlbezirk zu entrichten hat, in Einer Summe anzugeben.
Dabei treten an Orten, wo direkte Gemeindesteuern nicht erhoben werden, an deren Stelle die vom Staate veranlagte Grund⸗, Gebäude⸗ und Gewerbesteuer.
Direkte Steuern, welche außerhalb der Gemeinde oder des aus mehreren Gemeinden zusammengesetzten Urwahlbezirks in Preußen zu entrichten sind, kommen ac ntrag des betreffenden Urwählers mit zur Anrechnung, wenn ihr Betrag der mit Aufstellung der Urwähler⸗ liste betrauten Behörde spätestens innerhalb der in § 4 dieses Reglements vorgeschriebenen Einspruchsfrist glaubwürdig nach⸗ gewiesen wird.
ür jede nicht zur Staatseinkommensteuer veranlagte Person ist
an Stelle dieser Steuer ein Betrag von drei Mark zum Ansatz zu
bringen und zwar auch in dem Falle, daß für einen solchen Urwähler
8 andere, von lhm. zu entrichtende direkte Staats⸗, Gemeinde⸗ usw. teuer anzurechnen ist.
In — ohenzollernschen Landen 8 an Stelle der direkten Kreis, und Provinzialsteuern die direkten Amts⸗ und Landeskommunal⸗ abgaben und, im Falle des 2 die vom Staate veranlagte Grund⸗, Gefälle⸗, ude⸗ und erbesteuer anzusetzen (Gesetz vom 2. Juli 1900).
In Helgoland ist nur die dort zur Hebung kommende Ein⸗ kommensteuer in Anrechnung zu bringen. (§ 10 des Gesetzes vom 18. Februar 1891.)
4. Die Urwählerliste ist von 44 Gemeindeverwaltungabehorde in — eh. (O .— — e 202 82 age lang öffentlich auszulegen. Daß und in welchem Lokale esciebt⸗ an beim une der Auslegung in ortsüblicher Weise be⸗ unt zu machen. . Innerhaßb drei Tagen nach dieser Bekanntmachung steht es jedem gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Liste bei der Be⸗ örde, welche die Auslegung bewirkt hat, oder dem von g zu be⸗ in Kommissar oder der dazu eefehn Kommission seine nsprüche schriftlich anzubringen oder zu Protokoll zu geben. Die ischeidung darüber erfolgt in den Städten — in der Provinz Hannover in den Städten, auf welche ;die revidierte Städte⸗ ordnung vom 24. Juni 1858 (Hannovers
che Gesetzsamml. S. 141) Anwendung findet — durch die —3] im
9 s durch den Landrat (DOberamtmann).
Urwählerlisten sind von der Gemeindeverwaltun de mit —; Bescheinigung über * — — Tagen erfolgte öffentli uslegung, sowie mit einer 1 darüber 88 g. Hnnerbalb der inspruchsfrist keine Einsprüche
erhoben oder die erhobenen erledigt sind. Steht die Entscheidung über die Einsprüche dem Landrat (Ober⸗ . ann) zu, und sind solche erhoben, so hat die Gemeinde⸗ verwaltungsbehörde nur die vorschriftsmäͤßige vasigeang der Liste z9 bescheinigen und die Liste sosort nach Ablauf der Einspruchefrift mit eingega Einsprü und dem „ daß keine weiteren len Einsp angebracht sind, zur Entscheidung an den Landrat ( mtmann
ichen, ach Erledigung der Einsprüche die — benabe 2 dar.
§ b. N der Urwählerlisten wird die Aufstellung der ” lgendem Verfahren hewirft: Nach Anleitung des anliegenden Formulars A werden die Urwähler in der Dednung verzeichne mit dem Namen des Höchstbesteuerten 2 „ dann Fler welcher nächst jenem die höchsten entri . so 8ngg veenen S die geringfte
von d enhener
er 2—2 fůr nrZ. mnen de Zenan e der
Berlin, Sonnabend, den 11. Juli
einkommensteuer gemäß § 3 Abs. 5 dieses Reglements in Ansatz zu bringen ist. ülgiirn wird die Gesamtsumme aller Steuern berechnet, und endlich die Grenze der Abteilungen dadurch gefunden, daß man die Steuersumme der einzelnen Urwähler so lange zusammenrechnet, bis das erste und dann das zweite Drittel der Gesamtsumme aller Steuern erreicht ist.
Die Urwähler, auf welche das erste Drittel fällt, bilden die erste, diejenigen, auf welche das zweite Drittel fällt, die zweite, die übrigen die dritte Abteilung. In die höhere Abteilung gehört auch derjenige, dessen Steuerbetrag nur teilweise in das höhere Drittel fällt. Wird bei Bildung der ersten Abteilung das erste Drittel hierdurch über⸗ schritten, so wird bei Bildung der beiden folgenden Abteilungen nur derjenige Teil der Gesamtsteuer zu Grunde gelegt, welcher nicht von den Urwählern der ersten Abteilung getragen wird, dergestalt, daß diejenigen, welche die Hälfte dieses Restes der Gesamtsteuer tragen, die zweite und die übrigen die dritte Abteilung bilden. 1
Ergibt sich nach vorstehendem, daß Urwähler, welche zu einer Staatssteuer nicht veranlagt sind, in die zweite oder erste Abteilung gelangen würden, so sind diese Urwähler gleichwohl der dritten Ab⸗ teilung zuzuteilen und die für sie in Ansatz gebrachten Steuerbeträge von der füͤr die erste und zweite Abteilung berechneten Steuersumme abzuziehen. Diejenigen Urwähler, auf welche die erste Hälfte der übrig bleibenden Summe ganz oder teilweise entfällt, bilden dann die erfte, böu“ nicht zur dritten Abteilung gehörigen Urwähler die zweite Abteilung. — 1 1
Kein Urwähler kann zwei Abteilungen zugleich angehören. Läßt sich bei gleichen Steuerbeträgen nicht entscheiden, welcher unter mehreren Urwählern zu einer bestimmten Abteilung zu rechnen ist, so gibt die alphabetische Ordnung der Familiennamen, bei gleichen Namen das Los den Ausschlag.
In Gemeinden, welche für sich einen Urwahlbezirk bilden, und in Urwahlbezirken, welche aus mehreren Gemeinden bestehen, wird nur eine Abteilungsliste angefertigt. Im ersten Fall stellt sie die Gemeinde⸗ verwaltungsbehörde, im anderen der Landrat (Oberamtmann) auf. In Gemeinden, welche in mehrere Urwahlbezirke geteilt sind, wird für jeden Urwahlbezirk eine besondere Abteilungsliste von der Gemeinde⸗ verwaltungsbehörde angefertigt.
Ddie Feststellung der Abteilungslisten erfolgt durch die im § 1 dieses Reglements bezeichneten Behörden.
Dieselben Behörden haben auch die im § 16 Abs. 2 der Ver⸗ ordnung gedachten Anordnungen zu treffen.
Nach Feststellung der Abteilungsgrenzen bleibt für die Reihen⸗ folge der Urwähler innerhalb der Abteilungen dieselbe Ordnung nach den Steuersätzen maßgebend, in welcher die Urwähler bei Aufstellung der Abteilungsliste verzeichnet worden sind (§ 5 dieses Reglements). Die gleichbesteuerten Urwähler derselben Abteilungen und die steuer⸗ freien Urwähler werden alphabetisch nach Familiennamen und bei gleichen Namen durch das Los —
In Betreff des Einspruchsverfahrens gegen die Abteilungsliste, ins⸗ besondere auch in Betreff ihrer Auslegung und Bescheinigung, kommen die Vorschriften des § 4 dieses Reglements mit der Maßgabe zur Anwendung, daß die öffentliche Auslegung der Abteilungsliste in dem betreffenden Urwahlbezirke, oder doch in dem Gemeindebezirke, wenn dieser aus mehreren Urwahlbezirken besteht, zu erfolgen hat, und daß die vorgeschriebenen Bes einigungen der Abteilungsliste durch diejenige Behörde zu bewirken sind, welche über die Einsprüche gegen diese Liste zu entscheiden hat. 0. —
Nachdem die Abteilungsliste durch die Heschenigung. daß keine Einsprüche in der dreitägigen Frist erhoben oder die erhobenen erledigt sind, abgeschlossen worden, ist jede spätere Aufnahme von Urwählern in die Liste untersagt.
Diese ist demnächst dem Wahlvorsteher zur Benutzung bei der Wahl zuzustellen.
§ 10.
Die sämtlichen Urwähler des Urwahlbezirks werden zu einer, für die Wahlbeteiligung möglichst günstigen, von den im § 1 dieses Reglements bezeichneten Behörden zu bestimmenden Stunde des Tages der Wahl in ortsüblicher Weise zusammenberufen, wobei 1 Wahllokal und der Name des Wahlvorstehers, sowie seines Stell⸗ vertreters bekannt zu machen ist. 5 8 ’
Darüber, SLg geschehen ist, haben die Behörden, welche die Auslegung Urwählerlisten bewirkt haben (§ 4 dieses Reglements), spätestens im Wahltermine dem Wahlvorsteher eine Bescbeinigung einzureichen, dem Protokoll (§ 22 dieses Reglements) beizufügen ist. 61
§ 11. In den Provinzen Schleswig⸗Holstein und Urwahlbezirke, welche ganz oder dg Hef aus Inseln der Oertlichkeit und dem Bedürfnis, von einer Wah m. den ganzen Bezirk abgesehen und von dem Regierun sidenten die Abhaltung von Wahlversammlungen für einen Teil Bezirks oder für gn nsel angeordnet werden (§ 2 Nr. 1 des Gesetzes vom 11. Mär 1
In den Hohenzollernschen Landen kann für Urwahlbezirke, welche aus mehreren weit voneinander entfernten Gemeinden bestehen, durch den Regierungspräsidenten je nach der und dem Bedürfnts die Abbaltung von Wahlversammlungen an vers ien Stellen des 8r 2119 n werden. (§ 2 Nr. 2 Abs. 2 des Gesetzes vom 30. i 3
Der a92. ist dann verpflichtet, die Wahlen an den verschiedenen Orten in einem Zeitraume von höchstens drei nen mit asclaß des von dem Minister des 71— ges der Wahl, in Ausführung zu b In einer langen Frist ist die etwa erforderliche engere zu bewirken.
Der Wahlvorsteher ernennt an jedem Orte, wo er eine Wahl⸗ versammlung ab neue Beisiter, erforderlichenfalls auch einen
l. — . desjenigen Ortetz, wo die letzte Wabhl⸗ —— det, wird die Wahlverhandlung abgeschlossen und
Id eine engere Wahl notia, so stellt der Kandidatenliste für diese Wahl nach § 17 dieses K. elär e. 2 . oos eTrö’ ndlu⸗ 2 wut führt demnäöchst in den anderen Otten, 1 EeFhaamn Vesimmungen, zum Scluß.
§ 12. Der us der Zahl der Urwähler des 8 ihm
Pesenc en eaghesseng 18.en⸗ welche mit nd bilden (§ 20 der Seefen
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soweit erforderlich, zu Beisitzern oder eer einer anderen Mene *
Wahlverhandlung wird den Feen brer und die Statt tet. Gr weist a Fereee
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igerkund Königlich Pten
Die Regicrungspräsidenten
1903.
Jeder nicht stimmberechtigte Anwesende wird zum Abtreten ver⸗
anlaßt und so die Wahlversammlun Anwesenheit solcher nicht stimmberechtigter Hersonen
Tätigkeit der zweckentsprechende und ordnungsmäßige Verlauf der Wahl⸗ verhandlung nach dem Ermessen des Wahlvorsteb
ist zulässig.
Nach Bildung der Wahlversammlung
gebildet. Die vorübergehende ohne deren
eers nicht möglich ist,
erscheinende Urwähler
melden sich bei dem ee und können an den noch nicht ge⸗
LI Abstimmungen teilne
men.
bwesende können in keiner Weise durch Stellvertreter oder sonst an der Wahl teilnehmen.
§ 14. Die dritte Abteilung wählt zuerst; die erste zuletzt. Sobald die
Wahlverhandlung einer glieder, soweit sie nicht im Wah
anlaßt.
geschlossen ist, werden ihre Mit⸗ orstande sitzen, zum Abtreten ver⸗
15.
n
Der Protokollführer ruft . Namen der Urwähler abteilungs⸗
weise in derselben Folge auf
wie sie in der Abteilungsliste ver⸗
zeichnet sind (§§ 5 und 8 diefes Reglements), wobei mit dem Höchst⸗ besteuerten angefangen wird. Jeder Aufgerufene tritt an den zwischen der Versammlung und dem Wahlvorsteher aufgestellten Tisch und nennt unter genauer Bezeichnung den Namen des Urwählers, welchem
er seine
Stimme geben will. Sind mehrere Wahlmänner zu wählen,
so nennt er sogleich so viele Namen, als Wahlmänner in der Ab⸗ teilung zu wählen sind. Die genannten Namen trägt der Protokoll⸗ führer l1ge. und in Gegenwart des Urwählers neben dessen Namen
in die A
teilungsliste ein.
§ 16. 2 erfolgt nach absoluter Mehrheit der Stimmenden. ngültig zeichneten, auch solche Wahlstimmen, welche auf andere als die nach
18 Abs. 1 der Verordnung oder nach § 17 dieses Reglements wähl⸗ aren Personen fallen.
Ueber die Gültigkeit einzelner Wahlstimmen entscheidet der Wahl⸗
vorstand.
sind, außer den im § 22 Abs. 2 der Verordnung be⸗
17.
Soweit sich bei der ersten 2süg mung absolute Stimmenmehrheit nicht ergibt, kommen diejenigen, welche die meisten Stimmen haben, in doppelter Anzahl der noch zu wählenden Wahlmänner auf die engere Wahl.
Ist die Auswahl der hiernach zur engeren Wahl zu bringenden Personen zweifelhaft, weil auf zwei oder mehrere eine gleiche Stimmen⸗ zahl gefallen ist, so entscheidet zwischen diesen das Los, welches durch die Hand des Wahlvorstehers gezogen wird.
Eine engere Wahl findet auch dann statt, wenn bei der ersten Abstimmung die Stimmen zwischen zwei oder — wenn es sich um die Wahl zweier Wahlmänner handelt — zwischen vier Personen ganz gleich geteilt sind. Tritt dieser Fall bei der engeren Wahl ein, so
entscheidet das Los zwischen den zwei oder vier Personen.
Erhält bei
der engeren Wahl nur ein Wahlmann die absolute Stimmenmehrheit, während zwei zu wählen waren, so ist der zweite Wahlmann in einer zweiten engeren Wahl gemäß den vorstehenden Vorschriften zu wählen.
Im übrigen findet eine Wenn bei einer Ab
mehr
Personen gefallen ist, als n sind diejenigen gewählt, welche die höchste Stimmenzahl haben.
— engere Wahl nicht statt. stimmung die absolute Stimmenmehrheit auf Wahlmänner zu wählen waren, s
0 Bei
Stimmengleichheit entscheidet auch 2 das Los. §
Die gewählten Wahlmänner müssen sich, wenn sie im Wahl⸗ termine anwesend sind, sofort, sonst binnen drei Tagen, nachdem ihnen die Wahl angezeigt ist, — * sie diese annehmen und, wenn
in mehreren
Wahl annehmen wollen.
sie bteilun sind, für welche Abteilung sie die
len gewä
Annahme unter Protest oder Vorbehalt, sowie das Ausbleiben der 8b, e
Jede Ab
üder die dreitägige Frist hinaus, gilt als Ablehnung. hnung hat für die hn. eine neue Wahl zur Folge.
Erfolgt die Ablehnung sofort im Wahltermin und bevor die Wahlverhandlung der betreffenden Abteilung geschlossen ist
(§ 14 dieses Reglements), so hat der Wahlvorsteher sofort eine neue vorzunehmen.
dieses § 10 dieses
wenn möglich der zu erwähl
olgt die Ablehnung später oder geht binnen 3 Tagen (§ 18 eglements) keine Eer Gem
Wahlvorsteher die betreffende Abteilun
lärung des ählten ein, so hat der
unter Beobachtung der im
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w veenhg gegebenen Bestimmungen unverzüglich —
0 En zu einer neuen Wahl ahlmann noch an der seordneten
teilnehmen kann. 5 20 Ist in einem Urwahlbezirke die Wahl eines Wahlmannes vüss 0
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zstande gekommen oder die Wahl für ungültig erklärt worden,
’ ebenso wie bei sonstigem Ausscheiden von Wahlmännern (§ 18 der Verordnung), vor Ersatzwahl durch den
der nächsten Wahl eines Abgeordneten eine Regierungspräsidenten (für Berlin durch den
Oberpräsidenten) anzuordnen.
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zugrunde zu legen. 8 Ueber die Verhandlung ist ein Protokoll nach dem anliegenden 4 aufzunehmen.
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