rosa azeselt . . . . halb rosa, halb rote
Ee
lösten Fahrkarte hinaus oder für den Ue⸗ s
—
8
8
einer vor der Benutzung porschriftsmäßig entwerteten Zuschlagkarte zu 5 8 abeflc⸗ “
8
Straßenbahn Warschauer
—
gelbe Fahrkarten mit grünem Längsstrich für die
10) Verschiedene Bekannt⸗ machungen.
8
[34956] Von der Firma Abel & Co. hier ist der Antrag gestellt worden, 1 ℳ 1400 000 Aktien Nr. 1 bis 1400 à ℳ 1000 und ℳ 1 000 000 4 ½ %, zu 103 % rückzahlbare Hypothekaranleihe, ein⸗ gfteiss in 1000 Teilschuldverschreibungen à ℳ 1000, Nr. 1 bis 1000, der National⸗Brauerei Actien⸗ gesellschaft zu Duisburg zum Wrsenchundel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 24. Juli 1903.
ZBulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetzky.
34957] Von der Bank für Handel und Industrie und der Berliner Handels⸗Gesellschaft hier ist der Antrag ge⸗
stellt worden, ℳ 4 000 000 Aktien der Nordwest⸗ deutschen Bank, Kommanditgesellschaft auf Actien in Bremen, Nr. 1 bis 4000 à ℳ 1000, zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Berlin, den 24. Juli 1903.
Bulassungsstelle an der Börse zu Berlin. Kopetzky.
[34958] Bekanntmachung.
Die Wechslerbank in Hamburg hat den Antrag gestellt, ℳ 4 000 000,— Aktien Nr. 1— 4000 der Lederfabrik Hirschberg vorm. Heinrich Knoch & Co. Hirschberg (Saale), dividenden⸗ berechtigt ab 1. Januar 1903, und ℳ 1 200 000,—
4 ½ %, mit 103 % rückzahlbare hypothekarisch ein⸗
getragene Teilschuldverschreibungen der Leder⸗
fabrik Hirschberg vorm. Heinrich Knoch & Co.
Hirschberg (Saale), Nr. 1 — 1200, Tilgung und
Gesamtkündigung bis zum Jabhre 1905 ausgeschlossen,
zum Börsenhandel an der hiesigen Börse zuzulassen. Hamburg, den 24. Juli 1903.
Die Bulassungsstelle an der Börse zu Hamburg. E. C. Hamberg, Vorsitzender.
Wir machen hiermit bekannt, daß unterzeichnete Gesellschaft durch Beschluß der Gesellschafter auf⸗ gelöst worden ist. Gleichzeitig fordern wir unsere Gesellschafter auf, ihre Forderungen anzumelden.
Liquidator ist der bisherige Gesellschafter Ed. Böttger.
Berg.⸗Gladbach, den 23. Juli 1903.
Fabrik fenerfester Producte Ed. Böttger & Cie. G. m. b. H. In Liquid.
[34414] Böttger.
[34885]
Einnahme.
ℳ ₰ Geschaäftseinlage 6 000,—- Uebertrag vom Jahre 1901. .. 8 459 13 Prämieneinnahme für 4 962 323 ℳ Ver⸗
sicherungssumme ℳ 25 859,07 Erlös von Schadentieren . „
Zinsen vom Garantiekapital.
31 960 92 884 50
—— —
47 304 55
Aktiva. Geschäftseinlage . . . . .. Uebertrag vom Jahre 1902 . Hinterlegte Wertpapiere
ℳ ₰ 6 000 — 9 732 96 30 000 —
V
Bilanz. Passiva.
7S 96 Jauer, den 16. Mai 1903.
F riedri ch Bo h ne. v111
Allg. Deutsche Schlachtvieh⸗Versicherungs⸗Anstalt zu Jauer.
Gewinn⸗ und Verlustkonto für das Rechnungsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 1902.
Ausgabe.
ℳ ₰ ö-ööö-ööööö6ö6 Provision der Agenten Kontos ℳ 4 569,41
11I114“*“*" div. andere Betriebskosten. „7 928,08 13 695 83 —“ Uebertrag vom Jahre 190bl 68 459 13 Gewinn vom Jahre 1902 ... 1 273 83 47 304 55
ℳ ₰ 36 000—
Geschäftseinlageee . ℳ 6 000,— Sicherheitssonds „ 30 000,— Uebertrag vom Jahre 19012 . . 8 459 13 Gewinn vom Jahre 1902. 1 273/ 83
8— [34959] Bekanntmachung.
Die Allgemeine Deutsche Credit⸗Anstalt in de hat in Gemeinschaft mit 9 weiteren hiesigen B firmen den Antrag eingebracht, zum Handel und Notiz an der Leipziger Börse zuzulassen: 8 Ungarische steuerfreie 4 % Staatsreuten leihe in Kronen vom Jahre 1900,
b. nom. Kr. 1 08 7 470 000,— dergleich Anleihe vom Jahre 1902, emittiert behufs K vertierung bez. Einlösung der
4 ½ % ungar. Staatseisenbahnanleihe v. J. 182 in Gold,
5 % Schuldverschreibungen zur Einlösung Aktien der Ungar. Ostbahn v. J. 1876,
4 ½ % vereinigten Investitionsanleihe ungarise Eisenbahnen v. J. 1888,
4 ½ % ungar. Staatseisenbahnanleihe v. J. 18 in Silber,
4 ½ % ungar. Schankregalobligationen,
c. nom. Kr. 62 100 000,— dergleich Anleihe vom Jahre 1902. b
Leipzig, den 25. Juli 1903.
Die Zulassungsstelle für Wertpapiere
an der Bürse zu Leipzig. Oscar Meyer, Dr. Kiefer, für den Vorsitzenden. Börsensekretär.
11
[29045] Bekanntmachung. 1 Die Antogydin⸗Gesellschaft für Rostsch und Seewasser beständige Farben G. m. b.¹ in Berlin ist aufgelöst. Die Gläubiger werde aufgefordert, sich zu melden. Wilmersdorf, Düsseldorfer Str. 100.
Der Liquidator:
Ed. Schneyder.
[34941]
Bestimmungen für die Beförderung von
Personen
auf der elektrischen Hoch⸗ und Untergrundbahn in Berlin.
§ 1. a. Die regelmäßige Beförderung von Per⸗ sonen findet nach Maßgabe des vor dem Inkraft⸗ treten öffentlich bekannt gemachten und auf den erlen rechtzeitig ausgehängten Fahrplanes att.
b. Nach Bedarf und dem Ermessen der Bahn⸗ verwaltung werden Sonderzüge eingelegt.
c. Für den Abgang der Züge sind die auf den Haltestellen etwa angebrachten Haltestellenuhren maßgebend).
§ 2. Auf jeder Haltestelle ist 25 der allge⸗ meinen Bekanntmachung der Fahrpreise eine Prels⸗ tafel ausgehängt, aus welcher die Fahrpreise nach den verschiedenen Haltestellen ersichtlich sind.
§ 3. Für die Benutzung der elektrischen Hoch⸗ und Untergrundbahn werden folgende Fahrkarten ausgegeben: 8
a. Gewöhnliche Fahrkarten 8 1) für die III. Wagenklasse:
elbe Fahrkarten. .für die I. Tarifstufe alb gelbe, halb weiße Fahr⸗ öI116.*
2) für die II. Wagenklasse: für die I. Tarifstufe Fahr⸗
11I1“ I.
karten .
d. Zuschlagkarten 1) in blauer Farbe zum Preise von 10 und 5 ₰ entweder für die Weiterfahrt über das Ziel der ge⸗
eergang von der III, in die II. Wagenklasse im Sinne des § 21 dieser Bestimmungen.
2) in grüner Farbe zum Preise von 3 ℳ zur Nachlösung auf Anordnung der Bahnbediensteten an
Stelle von ungültigen Fahrkarten §§ 22 und 23 dieser Bestimmungen.
c. Frühverkehrskarten für die III. Wagenklasse:
im Sinne der
II. Tarifstufe, weiße Fahrkarten mit grünem Längsstrich für die
III. Tarifstufe. ür die I. Tarifstufe werden Frühverkehrskarten nicht ausgegehen, ebenso nicht für die 11. Wagen⸗ ist die Benutzung der letzteren in den
klasse, jed Frühzügen mit Frühverkehrskarten III. Klasse und
1
8
Die Frübberzehricerken, wel ahrt i
2, —— “ ₰ 8. 8
Cencecgnd da hahn E
2 abfahrenden Zügen berecht nur an Werktagen gültig. 2* nur langen verabfolgt. d. Uebergangsfahrkarten
die Benutzung der III. eenklasse der elek⸗
n Uund Untergrundbahn und un⸗ mittelbar anschließenden 8 rt auf der elektris e — Zentral⸗Viehhef
in 1 hehrter Richtung; diese haben dieselben Farben die ” ne III. Klasse und unterscheiden sich von denselben nur durch drei
nale, rote Lüngostreifen.
e Ue gofahrkarten werden sowohl an den Fahrkartenschaltern der elektrischen Hoch⸗ und Unter⸗ grundbahn, als 1A den Schaffnern der celek⸗
. r und vümn mit Uebergangskarten ist un entsprechender arten ebenfalls ttet.
e. Hundekarten und kosten ohne —„ der Strecken
dieser Bestimm altung Petäln sich das Recht ührten Fahrtausweise (Faht⸗ Ausfüb zu alten
den Fahrkartenschaltern der einzelnen Haltestellen; das Fahrgeld ist im Interesse der schnellen Ab⸗ fertigung ögefähg bereit zu halten. Das Wechseln größerer Geldstücke und Kassenscheine kann nicht ver⸗
langt werden. b. Zur Erleichterung der schnellen Abfertigung ist
stets von rechts an die Schalter heranzutreten und
nach links abzugehen.
§ 6. Beim Lösen der Fahrkarten ist stets das Ziel der beabsichtigten Fahrt und die Wagenklasse anzugeben und kann, wenn dies nicht vollständig ge⸗ schieht, die Verabfolgung einer Fahrkarte nicht ge⸗ fordert werden. b
Ebenso ist bei der Lösung von Fahrkarten vor 8 Uhr Morgens an den Schaltern unaufgefordert zu er⸗ klären, ob eine Frühverkehrskarte oder eine andere Fahrkarte gewünscht wird.
„Die verabfolgten Fahrkarten müssen von den Fahr⸗ gästen am Schalter auf ihre Uebereinstimmung mit ihrer Forderung geprüft und etwaige Reklamationen in Bezug hierauf an dieser Stelle sofort angebracht ene andernfalls diese keine Berücksichtigung finden onnen. 6
§ 7. Die zur Verausgabung kommenden Fahr⸗ karten sind bezüglich des Zeitpunktes ihrer Ver⸗ wendung unbeschrankt, sofern nicht nach § 4 dieser Bestimmungen ihre Gültigkeitsdauer begrenzt wird; sie berechtigen zur Fahrt mit einem fahrplanmäßigen Zuge in derjenigen Wagenklasse, für welche sie ge⸗ löst sind, soweit in derselben ꝙ. vorhanden ist. Die Beförderung mit einem zeitlich bestimmten Zuge kann nicht beansprucht werden.
§ 8. Die verausgabten Sresen⸗ enthalten im Aufdruck sämtliche Teilstrecken gleichen Fahrpreises, und kann mithin die fahrt auf jeder beliebigen Haltestelle angetreten werden.
Weiter tragen die Fahrkarten die Bezeichnung Zwischen ( Anfangshaltestelle) und Sehege⸗. ss daß mit einer sae Fahrkarte die einmalige Fahrt auf der gewählten Strecke beliebig in der einen oder anderen Richtung zurückgelegt und auf der Anfangshaltestelle auch die Fahrkarte für die Rückfahrt gelöst werden kann.
§ 9. Der Verkauf von Fahrkarten wird 2 Mi⸗ nuten vor Abfahrt des letzten Zuges jedes Betriebs⸗ tages nach der in Frage kommenden Fahrtrichtung efetelltj das gleiche gilt für den Verkauf der Frühyverkehrekarten zu den 1 Früpaücgen.
Fahrgästen, welche die Abfahrtszei eines dieser üge versäumen, steht außer der im § 27 dieser Be. timmungen gewährten Vergünstigung ein Anspruch auf eine andere Entschädigung nicht zu.
§ 10. rr Bequemlichkeit der Fahrgäste werden an den Cnee sogenannte „Kartenbündel“ von zehn und mehr Stück verkauft.
Zuschlagkarten werden nur in der Anzahl ver⸗ esbt als für die vorgelegte Stammkarte erforder⸗
ind.
§ 11. Mit der Lösung der Fahrkarten er⸗ kennen die Fahrgäste diese Bestimmungen mn 828 2 sic verbindlich 2 8 2. Die nsteige der testellen sin — der Fabekactengrüfang X süie; die 22 8 Betreten des Ba dem Fahr⸗ kartenschaffner zur Durchlochung zu übergeben, während der Fabrt aufzubewahren, den prüfenden Beamten auf Verlangen auezuhändigen des Bahnst unaufgefordert abzugeben. Zur 5 S-lehenen sind an der Bahnsteigsperre alls a n. 3821 beschädigte 211 noch 8 eben ist, t ent det jewei —X eah. verxher 2 5 13. Tämtliche hrkarten müssen vor Antritt der Fahrt gelocht sein, da sie ohne Lochung zur Fatrt ungültig find. Di rkarten werden bei dem
t bei zeearsechekeaee; He Ueder. bahn diese Fahrkarten
t werden.
st 8g * rt FeFen Aufsichtebehörden.
karten vorzeigenden oder abgebenden Fahrgäste ohne weiteres erkennen kann. § 15. Der Zutritt zum Bahnsteig ohne gültige Fahrkarte ist verboten, und ist auch für das bloße Betreten der Bahnsteige eine Fahrkarte III. Klasse zu 10 ₰ notwendig. Eine Zuschlagkarte allein berechtigt weder zum Be⸗ treten des Bahnsteiges noch zum Fahrtantritt. § 16. Für ein Kind unter sechs Jahren in Be⸗ gleitung eines zahlenden Fahrgastes ist kein Fahr⸗ geld zu entrichten, wenn es keinen besonderen Sitz⸗ platz einnimmt. § 17. Kleine Hunde, die nach § 7 der Polizei⸗ verordnung vom 15. Februar 1902, betreffend den Betrieb auf der elektrischen Hoch⸗ und Untergrund⸗ bahn, zur Beförderung zugelassen werden können, müssen derartig an der Leine gehalten werden, daß sie nicht auf den Bahnkörper gelangen können; scherdem sind dieselben mit einem Maulkorb zu ver⸗ ehen. Für jeden Hund ist eine Hundekarte zu 10 ₰ zu lösen. Wird auf Grund des § 7 der Polizeiverordnung vom 15. Februar 1902, betreffend den Betrieb auf der elektrischen poch. und Untergrundbahn, ein Hund von der Mit⸗ bezw. Weiterfahrt ausgeschlossen, so erfölgt keine Erstattung des gezahlten Fahrgeldes; ebensowenig hat in diesem Falle der Begleiter des Hundes hierauf Anspruch. § 18. Will ein Fahcast. ohne die Bahnsteig⸗ sperre zu passieren, die Rückfahrt antreten, so muß er die für die Ruͤckfahrt schon früher gelöste Fahr⸗ karte vor Antritt der Rückfahrt vom Fahrkarten⸗ schaffner gegen Aushändigung der Karte für die Hin⸗ fahrt durchlochen lassen, widrigenfalls er als Fahrgast ohne gültige Fahrkarte gemäß § 22 dieser Bestim⸗ mungen behandelt wird. § 19. Den Fahrgästen werden die Plätze seitens des Dienstpersonals nicht angewiesen, ebensowenig er⸗ folgt eine Aufforderung zum Einsteigen in die Wagen. Die in jedem Waͤpen befindlichen Stehplätze sind in den 2 wischen den Sitzen einzunehmen und an den Haltestellen die Vorräume der sen an den Türen für Ein⸗ und Aussteigende frei zu lassen. § 20. Die Fahrgäste haben vor der Er⸗ reichung der Zielhaltestelle so zeitig nach den Aus⸗ sanon 82, — m beeen, daß sie bei der nellen ertigun er se nicht im Wagen zurückbleiben. — § 21. Wünscht ein Fobrpest die Fahrt über die Ziel⸗ haltestelle seiner Fahrkarte hinaus auszudehnen, so hat er, falls er sich nicht im Besitze einer für die 2 fahrt ausreichenden Fahrkarte befindet, eine bezw. mehrere Zuschlagkarten zu lösen und zwar vor dem ssteren der Sperre am Schalter, nach dem Passieren der Sperre bei dem Zugbegleiter oder bei dem dienst⸗ babenden Haltestellenheamten. Solche für die Weiter⸗ fahrt benutzten Fahrkarten w1— beim Verlassen der Bahn zusammen mit der Fa für die Anfangs⸗ strecke an den Fahrkartenschaffner abzugeben und war, falls die Zuschlag⸗ oder Anschlußlarse nicht reits entwertet ist, nach Entwertung durch den diensthabenden Bahnfteigbeamten der Endhaltestelle. Die nachträgliche Entwertung durch den Fahrkarten⸗ schaffner der Endhaltestelle 1 unzulässig. § 22. Wird ein Fahrgast ohne Fahrkarte oder ohne ere. Fahrkarte beiroffen, so derselbe ein erböhtes Fahrgeld von ℳ 3,00 nachzuzahlen. Hierfür ist eine grüne Karte zu entwerten und dem Fahrpast als Qutttung zu übergeben. Ist ein Fahrgast über das Ziel seiner Fahrkarte, ohne im Besitze einer anschließenden 18. arte oder einer Zus sein, bren, so ist von ihm, er vor dem Passieren der Bahn⸗ steigsperre bei dem diensthabenden Haltestellenbeamten oder dem Zugbegleiter freiwillig zur Nachzahlu des 8— meldet oder falls offensichtlt die Fahrt über das Ziel der Fahrkarte nuf Unkenntnis oder Irrtum berubt, der Betrag einer Fadrkarte für die wirklich durchfahrene Strecke zu en. 8.n ie nachweislich ahrene in An⸗ rechnung gebracht. Ist die freiwillige Meldung unter⸗ blieben, so 68 ein erhöhtes Fahrgeld von ℳ 3,00 ahlen. e Karte vperloren oder verlegt er der Bahn⸗
vor serin ch di den eea,e Ee descsen, Ercsegs
cke und die
1
EE
höhtes Fahrgeld von ℳ 3,00 gemäß Absatz 1 entrichten. „§ 23. Die Benutzung der II. Wagenklasse m einer Fahrkarte III. Klasse ist verboten. Wird ei Fahrgast mit einer solchen Fahrkarte in d II. Wagenklasse betroffen und ist zu dieser keine g mäß § 22 Absatz 2 und 3 für den Uebergang in d höhere Wagenklasse richtig entwertete Zuschlagtan vorhanden, so ist ein erhöhtes Fahrgeld von ℳ 3, gemãß § 22 Absatz 1 nachzuzahlen.
„Wünscht ein Fahrgast aus der III. in die II. Klas überzugehen so hat er vorher eine Zuschlagkarte a Schalter, beim Zugbegleiter oder dem diensttuende Haltestellenbeamten zu lösen. Die Ausgabe diese Karten durch den EE11“ oder Zug begleiter erfolgt jedoch nur insoweit, als dadurch di ordnungsmäßige Abfertigung der Züge nicht beein trächtigt wird.
Die Entwertung dieser Zuschlagkarten hat vo ihrer Benutzung durch den Fahrkartenschaffner Zugbegleiter oder diensthabenden Haltestellenbeamten zu erfolgen. 2
24. Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet
25. Fahrkarten, welche aus irgend einen Grunde nachweislich zur Fahrt nicht benutzt, jedoch bereits durchlocht sind, werden seitens des dienst tuenden Beamten handschriftlich oder mittel Stempels wieder gültig gemacht. Dem Inhabe einer auf diese Wetse gültig gemachten Karte stel es frei, das Fahrgeld sofoet am Schalter zurüd zufordern oder die Fahrt an demselben oder den nächstfolgenden auszuführen.
Wird die sofortige Zurückerstattung des Fahrgeld am Schalter verlangt, so erfolgt dieselbe, sofe nicht einer der in §§ 26 und 27 dieser Bestimmung bezeichneten Fälle vorliegt, nur unter Kürzung de 10 ₰, d. i. dem Betrage für das Betreten d Bahnsteiges nach § 15 dieser Bestimmungen.
§ 26. Wird ein Fahrgast auf Grund des §! der Polizelverordnung vom 15. 5 1902, be⸗ treffend den Betrieb auf der elektrischen Fas. und Untergrundbahn, von der Mit⸗ oder Weiterfahrt au Pschlossen, so wird das für die nicht durchfahre
trecke etwa ⸗gezahlte Fahrgeld zurückerstattet. „§ 2., Beim gänzlichen oder teilweisen Ausfal⸗ einer Fahrt infolge Betriebsstörung von länger a 10 Minuten Dauer wird das Fahrgeld denen
ahrgästen, welche beim Eintreten der Betrieke. törung das Ziel ihrer Fahrtberechtigung noch nich erreicht haben, an demselben oder dem nächsten Ta an den Fahrkartenschaltern der Haltestellen — in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Kölbene av; zurückerstattet. —9
§ 28. spätete Abfahrt oder Ankunft sen der Ausfall eines Zuges begründen keinen Anspie auf Schadenersatz 5e die Bahnyperwaltung.
§ 29. Muß ein Zug außerhalb einer Haltesten Zeit aus irgend einem Grunde anbalten, ist den Fahrgästen das igen nur mit anu drücklicher Bewilli gleiters gestatte
des Die Fahrgäste 2 sich dann sosort von der hn entfernen.
§ 30. 47 esch düemn oder der Wagen und lagen oder i A ben se er Schaen 2 ehereese verwaltung ist ber 2* gece hlung od 8 — c. +₰ en. X nts terfür ehl, gabe 8.,enen Der auf Verlangen do
„Beschwerden sind schriftlich an die unter⸗ Verwaltung zu richten.
ir das Geschftsj⸗
I. Gewinn- und Verlust-Rechnung.
8
8—
egenseitigkeit.
Veraütungen der Rüchkversicherer
Haftpflicht⸗- u. Anfall⸗Versicherung. A. Einnahmen.
Aeberträge aus dem Vorjahre: Prämienreserven
a) Deckungskapital für laufende Renten Euuo
5) Haftpflichtrenten.
b) Prämienrückgewährreserve.
64 607 098 430 101 498
M.
374 536
Prämienüberträge a) für Unfallversicheunung b) für Haftpflichtversicherung.. . . Reserven für schwebende Versicherungsfälleü.. Gewinnreserven der Versicherten . . . . .. Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs
439 069
826 535 4 059 340
1 210 011 92
4 885 875 2 535 407
1 649 081
Sonstige Reserven und Rücklagen . Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs
7017307 3
4 867 157
Pf.
Prämien für:
Unfallversicherungen a) selbst abgeschlossene... . b) in Rückdeckung übernommene .
2 819 910
Haftpflichtversicherungen a) selbst abgeschlossene b) in Rückdeckung übernommene
8 175 817
trPIeee1“; Kapitalerträge WEE1““ Gewinn aus Kapitalanlagen:
L“ Sonstiger Gewinn.. b 1“
2 82 0 *
p
10 995 728
4 582 354 422
13 695 187 587
Gesamteinnahmen
B. Ausgaben: Zatlungen für erecgerhgeli⸗ der Porjahre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen Unfallversicherungsfäll a) 1113 v“ b) schwebend „. Haftpflichtversicherungsfälle 11616 b) schwebend . “ 1111“ Zahlungen für Versicherungsfälle im Geschäftsjahr aus selbst abgeschlossenen Versicherungen Unfallversicherungsfälle NJ1111116* LWW4“**
Haftpflichtversicherungsfälle
“ „ 6 565561686 61“
a) erledigt .. “¹“ 1eeebeeen];
Laufende Renten v1416141414* o 65.
Vergütungen für in Rüchdeckung übernommene Persicher⸗ Zahlungen für vorzeitig aufgelöfle selbst abgeschlossene
eeeöe; Gewinnanteile an Persicherte:
aus dem Geschäftsjahre
abgehbhem . .. .
Rückversicherungsprämien für: Unfallversicheruung „ vV bböeö. Steuern und Perwaltungssosten, abzüglich der vertrags⸗ mäßigen Leistungen für in Rückdeckung übernom⸗ mene Versicherungen:
11“*“
Verwaltungskosten:
a) Agenturprovisionen. b) sonstige Verwaltungskosten
4*n Perlust aus Kapitalanlagen: Kursverlust 11““ Prämienreserven: Deckungskapital für laufende Renten a) Unfallrenten aus den Vorjahrden. * b) Hasftpflichtrenten a) aus den Vorjahrden 9) aus dem Geschäftsjahre Prämienrückgewährreserre Sonstige rechnungsmäßige Reserven . Prämienüberträge für: eeeööb1b1bö-1.]; Hasenöööö Gewinnreserven der gewinnberechtigten Persicherten. vonstige hRelerven und Rucht. 1X.“
Gesamtausgaben
c. Abschluß. —— 1““ lamtaueggaben 8
35 756
390 146
933 051
899 832 1 369 077
486 951
1 113 176 1 509 862
45 040 3 438
2 268 910 22
2119 016 1 353 948
193 117
29 969
3 472 964
193 065
45 85
4 091 521 315 144
5 493 191
5 222 320
24 065 420
25 868 073 24 095 428
1 802 047
veseelahac ber ssexee
8
Vilanz für den
Lebens-Versicherung.
1 A. Einnahmen. Aeberträge aus dem Vorjahre: Prämienreserven 1“ amsee““ Reserve für schwebende Versicherungsfälle Gewinnreserve der Versicherten. . Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs
172 269 85 575
Sonstige Reserven und Rücklagen Zuwachs aus dem Ueberschusse des Vorjahrs
576 931 23 630
Prämien für:
Kapitalversicherungen auf den Todesfall a) selbst abgeschlossene.. b) in Rückdeckung übernommens.
1 295 336 23 764
Kapitalversicherungen auf den Lebensfall a) selbst abgeschlossene Sonstige Versicherungen a) selbst abgeschlossene „
1 319 101 820 364 48 299
Policegebühren 1““
Kapitalerträͤae
Gewinn aus Kapitalanlagen: Hurtaesemni 1224 Sonstiger Gewinn.
Pergütung der Rückversicherer .
10 263 241
8 2 187 765 5 922
571 444
37 701 13 817 5 862
Fonstige Einnahmen „ 8 Gesamteinnahmen
13 185 756
B. Ausgaben. Zahlungen für unerledigte Persicherungsfälle der Por⸗
ja6rre aus selbst abgeschlossenen Versicherungen: LI““
Zahlungen für Persicherungsverpflichtungen im Geschäfts⸗ jahr aus selbst abgeschlossenen BWöö—“ ür:
Kapitalversicherungen auf den Todesfa⸗ a) geleistet.. 1“ b Iuencaent. .
214 535 13 505
Kapitalversicherungen auf den Lebensfall eböbö“ Doe6*“*“]
270 185 6 283
Rentenversicherungen geleistet (abgehoben) „ Sonstige Versicherungen a) geleistet. 050D134*
Pergütungen für in Rüchdechung übernommene Per⸗ ““
Zatzlungen für 65 aufgelöste selbst abgeschlossene Bersicherungen (Rüchkauf). .
Gewinnanteile an Persicherte: aus dem Geschäftsjahre aea ghwburn . ..
Rückversicherungsprämien für: Kapitalversicherungen auf den Todesfaall Kapitalversicherungen auf den Lebensfall. „ . Sonstige Bersicherungben .
Fteuern und Perwaltungskosten (abzüglich der vertrags⸗ mäßigen Leistungen für in Rückdeckung übernom⸗ mene Versicherungen)
AEE““ Verwaltungskosten.
Soschralbungenn „
Perlust aus Kapitalanlagen Cnnböböb8F
Prämienreserven am Schkusse des 4** vg für: Kapitalversicherungen auf den Todessfal Kapttalversicherungen auf den Le Rentenversicherungen. . Sonstige Versicherungen .. .
Prämienüberträge am Schlusse des Geschäftsjahrs für: Kapitalversicherungen auf den Todesfall selbst abgeschlosseten „ Kapitalversicherungen auf den Lebensfall selbst abgeschlossene. Sonstige Versicherungen selbst abgeschlossenenn .
Hewinnreserve der Persicherten „ Sonslige Reserven und NSücklagen. „
4*“*“
P55“
C0. Abschluß.
Hesamtelnnahmen . „ . Hesamtausgatbten . . . .
T—
.—-—18“—n
12 877 173
12 185 250 12 877 172
“ 8 82 3
we. Lesne 808 7 85 Hisjer 1 Sàt 2 Pr.
8 alt
a) nach kanbehges. Borschriften zur Anlegung von Müundelgeld lassen öeeö1
b) kerescene scher Hypotheken⸗Akrien⸗Gesell⸗
Sonstige Wertpapiere.
a) Unfalf⸗ und AR.I. Uetaeuns Unsah⸗Bersicherungen mit Präamtenrückgewäaähr. . b) Leben ?⸗Bersicherung Napitalversicherungen auf den Todesfalbl . KNapitalversicherungen auf den Hebenbdsal. . Pelchatantmatzige Mechfek. . . . ...... 4121— bei nthäufern 8 bei anderen Ber GeHlunbete
eöö--———
Unfall. 8. TP1P--658 . 2 Haftr licht⸗Bersicherungemn . b) Lebens⸗Bersicherung
Kapital⸗Bergcherungen auf den „ Hapital⸗Berfcherunben den —
„ Ztafen und Mieten . 5 —— Gesttafagraten beswm. Agsfaten
aus früheren Jahren. 1“ E11“¹“
— 2929 Praafachen * lounsbart an verüchette Beamte 2 ,98be,-b. „ . .
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M.
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uß des Ge⸗
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h. Passiva.
1 ne.n ve
a) Unkalt⸗ und haftpflicht⸗Bersicherung
d) Lebeng⸗Bersicherung
Hapital cherungen — — Framien
ungen a) Unfalt⸗ ö-z.nofneche⸗Herftcherung Unfall. ng
far mrbAnnr:; Unsall⸗ und Haftpilicht⸗Bersicherung Prämientedervetondd aufbewahrt Oeträge . 68 9965 bh
b) Lebend⸗Herfichern 2 Drämienteiervelond? 1111“ EEeEEEöö.F.. 814½ und gwar: a) unfall⸗ uns Haftoftichtverfichernng bertsioands
n orcerete .. . . zral Sche
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b) Lebent⸗Versicherung Tdiwihendentrserve.
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