1903 / 274 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 21 Nov 1903 18:00:01 GMT) scan diff

8 3 Grund des § 13 der Zollverordnung von dem Neues Palais, 20. November. Prinz Albert zu Schleswig⸗] belassen. v. Neidhardt, Gen Lt und Kommandant von Stuttgart, 8 vißerdeng ad anlel befteit: 8 8 1 Holstein⸗Sonderbur x. Glücksburg Hoheit, Major beim Stabe mit Beibehalt seines bisherigen Wohnsitzes zu den Offuzieren von der 0

8 § 47. § 32. 9 Die Kontrebande wird als vollendet angesehen, wenn Gegenstände Bestechungen und Beleidigungen der Zollbeamten werd s. äßigen 8 1 1 en tarifmäß t ; egts. d des du Corps, unter Beförderung zum Oberstlt., zum Armee versetzt. v. Marchtaler, Gen. Major von der Armee, Gen. Reisende, die wolbpflichtige Gegenstände mit sich führen, sind, der in § 46 bezeichneten Art, unter Umgehung der Zollstelle über die den Bestimmungen des Stratesezhuche bestraft. c 1) Alle vom Gouvernement selbst eingeführten Gegenstände des Regts. der Gardes du Corp g zum Ober öhelum 1 Marshs beae S

wenn diese nicht zum Handel bestimmt sind, nur zu einer mündlichen Grenze gebracht sind, oder wenn verbotene Gegenstände unrichtig oder b von der Kaiserlichen Marine und der Reichspostverwaltung Kommandeur des Gardekür. Regts. ernannt. v. Marschall, Suit

lamerdung. verpflichtet. Auch steht es ihnen frei, sich ohne Anmel⸗ gar nicht braate t oder bei dr zollamtlichen Revision verheimlicht Hinsichtlich der Ein Fecheh und der ihnen gleichst hünle. Zwecken eingeführten Gegenstände; und Adjutant des Gouvernements 89 va zum Stabe des Regts. Verhältnis, zum Kommandanten von Stuttgart 2* v. Alten, dung der Revision zu unterziehen; in diesem Falle sind sie nur für werden. Sind jedoch solche Gegenstände vorschriftsmäßig bei einer farbigen Personen sind aüßer den vorgenannten Strafen all ehenden nu 68 Alle von christlichen Missionen, Kirchengesellschaften, Kranken. der Gardes du Corps derschk. Gr. Ginck v. ne 8 prenß. ges. 8 8n E“ vn solche Gegenstände wegen Schmuggels oder wegen Kontrebande ver⸗ Zollstelle zur Revision gebracht, so ist dem Einführer zu gestatten, mittel zugelassen, welche in den die Eingeborenenstraf 6 e Straf⸗ 1 Heilanstalten eingeführten Gegenstände, die unmittelbar den und Komp. Chef im 1. Garderegt. z. F., unter Beförderung 26. Kav. Brig. (1. K. W.) enthoben. Frhr. v. Starkloff, Oberst

antwortlich, die sie durch besondere Vorkehrungen der Kenntnisnahme diese Gegenstände wieder über die Grenze zurückzuschaffen; geschieht regelnden Verordnungen vorgesehen sind. gerichtsbariet und.; n des Gottesdienstes, des Unterrichts und der Krankenpflege zum Major, zum Adjutanten des Gouvernements von Berlin ernannt. und Kommandeur der 16. Kav. Brig., unter Enthebung von dem

der Zollbehörde zu entziehen gesucht haben. 113“ letzteres nicht, so können die Gegenstände beschlagnahmt oder auf Kosten 6 Zwecken de Frhr. v. Bülow, Hauptm. und Adjutant der 1. Gardeinf. Brig., Kommando nach Heuen zum Kommandeur der 26. Kav. Brig. dienen; Ale Maschinen, Geräte, Materialien und Betriebsmittel, als Komp. Chef in das 1. Garderegt. z. F. versetzt. Gr. von (1. K. W.) ernannt. Ha ndorff, Königl. preuß. Major im Generalstabe 8 W § 48. d- b Uetund b 1 79 unmittelbar zum Bau uns zur eeeec von Wegen sowie Sseelles. 8⸗,n im 1. z. F. Fesg nhhecteetsaa de 88 Ie.wes E“ een KE Ngs

z ilt. er es unterni in⸗ Ausfuhrzölle zu hinterziehen, s niemand, au 1 0 welch u, zur Unterhaltung und zum Betriebe von 1 ardeinf. rig. ernannt. eibnitz, ittm. eim Generalstabe de Armeeko . p. unn,

Se cee a hs 11“ 8 nenets sahnlpig 8 1 8 “*“ unmittelbar, zude sonstigen eansoprnenstehtun een bestimmt sind 5 und Eskadr. Chef im Regt. der Gardes du Corps, dem Königl. preuß. Hauptm., kommandiert nach Württemberg. bisher and⸗

4. 8 macht sich des Schmu ls ldig und hat neben der Einziehung 8 86 1 1 278 8 Nach Errichtung der Zollgefälle und der sonstigen auf den Gegen⸗ der Gegenstände, in schn e das Vergehen verübt worden Ausführungsbestimm e und Inkrafts ezung. Gientahnen uedr genge und ähnliche Gerätschaften, die von Regt., unter Verleihung des Charakters als Major, aggre⸗ Battr. Chef im 5. Bad. Feldart. Regt. Nr. 76, in den Generalstab

tänden etwa ruhenden Gebühren oder Feststellung der Abgabenfreiheit ist, eine dem vierfachen Betrage der vorenthaltenen Zollgefälle gleich⸗ § 62. ) ünstlern zur Ausübung ihres Berufes mitgeführt giert. v. Seidlitz u. Ludwigsdorf, Rittm. und Adjutant der 27. Div. (2. K. W.) eingereiht. Premauer, Lt. im Gren. Regt. stch die zur Cuhend. besbebühen Gegen 188 freien Mecheit kommende Geldstrafe verwirkte Der Zoll selbst ist neben der decg. Der Gouverneur ist ermächtigt, die zu 8869 Verordnung er⸗ nerben G er 3. Gardekav. Brig., als Eskadr. Chef in das Regt. der Gardes König. Karl Nr. 123, veff. Lt. im Inf. Regt. Alt Württemberg des Zollinlandes, die zur Ausfuhr bestimmten Gegenstän e i zu entrichten, bei Ausfuhrgegenständen jedoch nur, wenn deren Ausfuhr forderlichen Ausführungsbestimmungen und Dienstvorschriften g 8 6); Auf besonderen Antrag Anzugs⸗ und Heiratsgut (wie Haus. du Corps versetzt. Gr. v. Moltke, Oberlt. im Kür Regt. Kaiser Nr. 121, zu Oberlts., vorläufig ohne Patent, befördert. Frhr. Ausland abzulassen. ö.“ wirklich stattgefunden hat. lassen, owie den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Zollverordn a ggegenstände, Bekleidungsstücke, fertige Wäsche), welches zum] Nikolaus I. von Rußland (Brandenburg.) Nr. 6, zum Adjutanten der v. Ow⸗Wachendorf, Major aggreg. dem Ulan. Regt. König Kaun die Einziehung der geschmuggelten Gegenstände dfelbst nicht durch öffentliche Bekanntmachung zu bestimmen. Ln haltungegsernder Niederlassung und zum eigenen Gebrauch der in das 3. Gardekav. Brig. ernannt. Karl Nr. 19, behufs Verwendung beim Stabe des 2. Hannov. 8 vollzogen werden, so ist auf Erlegung des Wertes der Gegenstände Berlin, den 13. Juni 1903 18 8 5 ebiet einwandernden oder sich nach demselben verheiratenden In der Gendarmerie. Neues Palais, 17. November. Ulan. Regts. Nr. 14, Bopp, Major und Eskadr. Chef Zur Erleichterung des Verkehrs können unter besonderen, vom und, wenn sch dieser nicht genau festste en läßt, auf Erlegung einer 28* 903. 8 chutzer und denselben gleichgestellten Personen eingeführt wird; v. Kujawa, Oberlt. in der 1. Gend. Brig., in die 5. Gend. Brig. im Drag. Regt. Königin Olga Nr. 25, behufs Verwendung Gouverneur festzusetzenden Bedingungen öffentliche Zollniederlagen angemessenen Geldsumme zu erkennen. Daneben ist, falls die Höhe vCCC E A1A“ 8 Gutoh Handgepäck europäischer und denselben gleichgestellter Reisender; versetzt. Gersbach, Oberlt. der Landw. Inf. 2. Aufgebots (Königs⸗ beim Stabe des Ulan. heeeax. Friedrich von errichtet sowie auf Antrag private Zollniederlagen genehmigt werden. des hinterzogenen Zolles und infolgedessen die Höhe der verwirkten 1 1 8) Kleidungsstücke, Wäsche, Reiseausrüstungen, photographische berg), früher im Gren. Regt. König Friedrich Wilhelm I. (2. Ost⸗ Baden (Rhein.) Nr. 7, Frhr. v. Watter, Major und Abteil. Ueberwachung Geldstrafe nicht genau festgestellt werden kann, eine Geldstrafe bis zu 9 te nebst kleineren Mengen von Platten, kleinere Mengen von brec) Nr. 3, als Oberlt. mit seinem Patent in der 1. Gend. Brig. Kommandeur im 2. Feldart. Regt. Nr. 29 Prinzregent Luitpold von 5000 Rupien zu verhängen. 8 1 Fhpahrungs egenftänden und dergleichen, welche Reisende zum eigenen angestellt. Bavern, behufs Verwendung als Abteil. Kommandeur im 2. Ost⸗ Aaßer den Zollbennten sih § 49. An G 6 Feitens gat sich führen; Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues . Feldart. Regt. Nr. 52, . nach Preußen kommandiert. Angehörigen der Schutz⸗ und Polizeitruppe sowie die Beamten der Der Schmuggel wird als vollendet angesehen: ö Ge 9 Getragene Kleidungsstücke und getragene Wäsche, sofern sie ealass, 19. November. Georgi, Lt. im Inf. Regl. Hessen⸗Hom⸗ Lotkerer, Major und --wean ommandeur im Berg. Feldart. EEEee 1) wenn zollpflichtige Gegenstände entgegen den Bestimmungen 1 zum Verkauf eingehen; urg Nr. 166, der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Aus. Regt. Nr. 88 unter Enthe 8 89 dem Kommando nach Preußen, Uebertretungen der Zollvorschriften zu verhindern oder zur sofortigen dieser Verordnung ohne behördliche Erlaubnis an anderen als den für 6 88 1 0) Umschließungen und Verpackungsmittel, die zum Zweck der sicht auf Anstellung im Zivildienst bewilligt. v. Katzler, Lt. im zum Abteil. kommandeur im 2. Fe dart. Regt. Nr. 29 Prinzregent Anzeige bei der nächsten Zollstelle zu bringen. die Ein⸗ und Ausfuhr bestimmten Plätzen 3) ein⸗ oder ausgeführt fuhr von Gegenständen eingeführt oder, nachdem sie nachweislich 2. Großherzogl. Mecklenburg. Drag. Regt. Nr. 18, mit der gesetzlichen Luitpold von Bapern ernannt. rj andesen, Fähnr. im 8. Inf. 37 oder an anderen als den dafür bestimmten Stellen 21) gelöscht b 1 58 mgedient haben, aus dem Auslande wieder zurückgebracht werden giee der Abschied aus dem aktiven Heere bewilligt; zugleich ist de- Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, zum Lt., Heyn,

e

1. Quittungsleistung und Ablassung. des Einführers vernichtet werden. Unbekanntschaft mit den Vorschriften dieser V 33 zu ihrer Ausführung bekannt Füebecse Uebätmnant 6 ch

Zollfreie Niederlagen. 35

b d geen degs 58 8 8 8 6 882 1 g erran icte Gegenstände der Zollstelle überhaupt 1 10) Fissnees Itah “X“ 8 * Lare vra Laxane Ked⸗ n-2ng Füane vngesgct. Untcroff; im Freh 2. Kögg Wägreln 8 Pah 2chenuofe hate⸗.

ande oder des Schmuggels oder der itwirkun ei diesen 8 der 8 0 Pesa betragen würde. 8 m Beu tande. 14. N. b Befördert: zu

1 nicht oder unrichtig angemeldet werden, sodaß sie einen geringeren 2 ssion bewilligt. Im Beurlaubtenstande. 14. November. Befördert: zu

11 Herhans b ppfnt hige Cegan⸗ als den auf ihnen ruhenden Zoll zu zolen hatten. E. seboch Gegenstände u“ B. Ausfuhrzölle. 6 In der Gendarmerie. Neues Palais, 17. November. Lts. der Res.: die Vizefeldwebel bezw. Vizewachtmeister: vom Landw.

derartigen Gegenständen unter Erforderung des Nachweises 88 58h2- nachweisen, daß eine Zollhinterziehung nicht be⸗ G M. v. Marschall, Hauptm. 88½ 5. Gend. Brig., der Abschied mit E“ Fle.se see

der geschehenen Verzollung sowie Haussuchungen oder körperliche a sichtigt war, so ist nur eine Ordnungsstrafe gemäß § 52 zu ver⸗ 1““ 8 der gesetzlichen Pension bewilligt. Pranßen Nr. 18, Schreiber, oltjen, Heß des Drag. Regts. enennung V Zollsatz Bemerkungen Königlich Bayerische Armee.

Tarifnummer

Durchsuchungen vorgenommen werden, wobei die diesbezüglichen Be⸗ hängen. Auf Warenführer, Spediteure, Zolldeklaranten ꝛc. findet Branntwein aller 1 1 3 Vi stimmungen der (§§ 102 ff.) zu Bbegcgric 8* diese Bestimmung mit der Maßgabe Anwendung, daß dieser Nachweis Art, alkoholhaltige F. . Scden c 8 6 önig Nr. 26, 12 sterritter des 8 Rezts. ü88 8% 8 Die Zollbeamten sind berechtigt, in Ausübung ihres Dienstes außer von ihnen selbst auch von ihren Auftraggebern zu führen ist. Essenzen und Par⸗ von Flaschen Kruke aln der Gegenstände Offiziere, Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen des Trainbats. Nr. 13, Haas vom 85 2 8 7 8* Vegtes auch solche Grundstücke und Wege zu betreten, zu denen der allgemeine Unrichtige Angaben über Gewicht und Wert der Gegenstände bleiben ůms 1.1 1 Rupie wird jedes an efeh 9 und Versetzungen. Im aktiven Heere. 8. November. Herzog EEE1“ den 8 32 113, 95 kker n. ndm Zugang verboten oder beschränkt ist. straffrei, wenn der Unterschied zwischen den Angaben der Zolldeklaration Schaumweine .. . [1 Flasche 1 Rupie Zehntelliter einer Plasche Siegfried in Bayern Königliche Hoheit, Oberlt, von der Dienst, Ulm des Feldart. Regts. König, Kaul Nr. 13, Fie⸗ 8 vn 8 38. und dfen, nenn 10 8 8 übersteict. n 3] Stille Weine: Lebnt ꝛc. für ehr dace Elfenbein . .l 1b9 Wert 2 leistung im 1. Schweren et t.. grnh 888 b Ge⸗ ZZe“ Kiser. 8 85 Sens ne 2 8 enn zollpflichtige enstände bei der revi er⸗ in⸗ Fl erd⸗ n. vom Wert Waren, e 5 s entbunden und unter Beförderun reußen Nr. 120, . . 4 Die zollamtliche Ueberwachung erstreckt sich auf das Meer hinaus 86 e 8 vG Zehntel gerechnet und 8ge 8 aus diesen EE F annten Regts. gestellt. g art. Regts. Nr. 49, Weber vom Landw. Bezirk Straßburg des

bis zu einer Linie, welche in einer Entfernung von 10 Seemeilen d heimlicht oder verborgen werden; ehend .1 Flasche 24 iedri Rande des niedrigsten Wasserstandes ntfschrängt. Mea BJhcg f e 4) wenn über zollpflichtige Gegenstände, die unter .ehraes b. 2 Faͤstern und h denach d gelän Hörner von Büffeln, Elen⸗, Rohprodukten 13. November. Vörk⸗ Major des Inf. Leibregts,, von der 8. Inf. Regts. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden.

. 8 1 1 2 5 Mupi i i . 14. No⸗ halb dieser Zone mit Gegenständen, die aus dem Zollgebiet v stehen und auf denen noch ein Zollanspruch ruht, ohne Genehmigung anderen mehr 8 Kudu⸗ und Rappantilopen das Gehöͤrn5 Rupien, gefertigt sind, Stelle als Bats. Kommandeur, Wagner, Hauptm. des 5. Inf. bschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere sind, ohne Polsair werden, sind als Serleebiet vesschift der Zollbehörde verfügt wird; als 2 1 fa d- 6 Holhatiint iseund 9. 1 dn Saee cen nd wie diese Regts. Gzoßherzog Ernst Kudnis von Hessen, unter Befürderung zum efr ber⸗ bähge .“ aufzubringen. 5) wenn Hern oder Gesellschaften, denen der Bezug an sich dls hanlassenden Medizinalgebrauch zum 1 Rupie zu verzollen. überzähl. Masor, von der Stelle als Komp. Chef, enthoben. Res. beurlau t. 2 1 81 8 5 fack § 39. zollpflichtiger Gegenstände unter der Bedingung der Verwendung zu eingehend ... 1 1 16 Pesa zollfrei sind Hörner vom Nashorn .. 15 % vom Wert Ernannt: Moser, Oberstlt. beim Stabe des 13. Inf. Regts. Im Beurlaubtense e. Er nobSn 8 2 2. a. g- Alle Fahrzeuge, welche leer von einer Zollstelle na einem bestimmten Zweck zollfrei oder gegen einen hers Fhäüsse hsae ae ca Zu 2 und 3: Halb das Gehörn Rupien, KLaiser Franz Joseph von Oesterreich, unter Beförderung sum Oberlt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leonberg, der sebeln müssen zu ihrem Ausweis einen Segelerlaubni beeh Zoll gestattet ist, dieselben anderweitig verwenden oder a. in Flaschen ein⸗ la chen tragen den halben Hörner anderer Wildarten das Einzelhorn bHbersten, zum Kommandeur des 19. Inf. Regts. König Viktor Abschied bewilligt. 1 6. N 5 Dr. Wendel, Stabs⸗ 111113; unentgeltlich oder gegen Entgelt veräußern, ohne vorher den vollen ehend . . .1 Flasche 8 Pesa Flasche 8 1 Rupie Emanuel III. von Italien; zu Bats. Kommandeuren: Gr. v. Zech Im E“ Fwem ent Wirk ender’7 Dt. 1 e“ 8 Se. Betrag des Zolles nachgezahlt zu haben. b. 8 Fässern und Zu b und6: Mischungen Fpörnes von Hanstiegen . . 12 % vom Wert G 8 881209. 88 Thrhor 85 der ne w. -nx h. 8 v. 3 T. belicn. Je. 1 egt, Irn 88 2 82 f om Zh 189 1u6.“ § 40. ““ § 50. anderen mehr vpon geschä 3 ohe Häute und Felle von 8 1 Inf. Leibregt., rensberger, Major vom 4. Inf. Regt. ber 1 3 In der Regel darf die Löschung und von Schiffen an Wenn berbotene oder zollpflichtige Gegenstände bei der Ein⸗ oder als 21 fehecen G vens geschältem, sind vun Giraffen, Zebras, Nas⸗ 8 8 König Wilhelm von üsh eh. im 17. Inf. Regt. Orff, König von Preußen Nr. 120 wiederangestellt. Wochentagen nur in der Zeit von 6 Uhr Morgens bis 6 Uhr Abends Ausfuhr zum Zwecke der Umgehung des Verbots oder der Hinter⸗ Umschließungen sdem Satz für geschälten horn sowie Teile von Se Kopp, Major und Komp. Chef m Kadettenkorps, im 20. Inf. Militärjustizbeamte. und an Sonntagen in der Zeit von 10 bis 11 Uhr Vormittags und ziehung des Zolles in geheimen Behältnissen oder sonst auf künstliche eingehend.. P Reis zu verzollen. solchen Häuten und Fellen] 15 % vom Wert Regt.; Kast, Hauptm. und Komp. Chef im 3. Inf. Regt. Prinz 6. N b Autenrieth, Justizreferendar 1. Klasse und 3 bis 4 Uhr Nachmittags stattfinden. Ausnahmen von diefer Be⸗ und schwer zu entdeckende Art verborgen werden, so sind die in den Reis, ungeschält . . 100 Ratel 40 Pesa Zu 10 und 11: Bei den Rohe Häute und Felle, nicht 8 Karl von Bayvern, zum Lehrer an der Kriegsakademie, Habel, Rittm. imfsricht es Gericht der 27. Div. (2. K. W.) mit Wirkun stimmung sind zuzulassen: §§ 46 und 48 festgesetzten Strafen um die Halfte zu verschärfen. Reis, geschält.. 100 Ratel 9 Pes in Kisten ꝛc. eingehenden besonders genannt .. . 12 % vom Wert des 4. Chev. Regts. König, zum Eskadr. Chef in diesem Regt; zu Hi n *8 91904 um Kriegsgerichtsrat bei der 27. Div. (2. K. W. 1) bei Fischerfahrzeugen, welche frische Erzeugnisse des Meeres § 51. Chiroko .100 Ratel 60 Pesa Tabakfabrikaten Breibt es Shllereet 12 % vom Wert Komp. Chefs: die Hauptleute: Krueger von der Unteroff. Schule, vom 4 Januar 3 98g Div. (2. K. une. ees fehen; d Passagierd Im Wiederholungsfalle der Kontrebande oder des Schmuggels Mtama, Mais, ““ der Wahl des Zoll⸗ Kauri⸗ und andere Muscheln1]¹— 7 % vom Wert im 2. Inf. 858 66 5 vm L Sn 11““ Beamte der Militärverwaltung. EE] nach vorhergegangener fechtskräftiger Verurteilung wird außer der 11I“ Plichtigen 8e 9. -ee 1 Stück 25 Rupien 1 rdne. e... g. Hrins Fean im 5. Inf. 6. November. Schol, Intend. Registrator bei der Korps⸗

3) bei der Bergung von Strandgut; inzi 88 nderen nicht ge⸗ 1 bLga. Pferde Käfferlein, Adjutant bei der 10. 1 88 zeter Einzichung der Gegenstände des Vergehens die in den 88 46 und Fürisca⸗ nich a⸗ e den 1 derden, eund Mauiesel 1 Stück 20 Rupien 8 e; Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Nahm intend., zum Registrator im Kriegsministerium, Braungart, Re

1 1 b 1b tesel 1 Stück 20 Rupien 89 2. Fußart. Regiments, bisher ohne Gehalt beurlaubt, gistrator bei dem Generalkommando zum Registrator bei er Korps⸗ und Hülsenfrüchte 100 Ratel 30 Pesa zug von 20 % Tara oder Maskatese 2 e, bei der Fußart. Brig., letztere beide im 1. Fuß. intend., ernannt. 8 1 Stück 7 Rupien sfart. Regt. vakant Bothmer, Pfeiffer, Hauptm. und Komp. Chef

.“ Weenbeeeeeüehier ö 8 Fbereitun d 1 5. Männliches Rindvieh . 1 Stück 8 Rupien im 22. Inf. Regt., zum Adjutanten bei der Kommandantur der bekannt zu machen. I Vepeen . 8 —. 1 Ratel brutto 11 8. „Weibliches Rindvieh .1. Stück 20 Rupien estung Germersheim, v. Baligand, Oberlt. des 1. Inf. Regts.

Tarif⸗

8s1S

.

4) in anderen außergewöhnlichen und dringlichen Fällen nach dem 48. festgesetzte Strafe verdoppelt; im zweiten und in jedem weiteren

Wiederholungsfalle wird diese Strafe verdreifacht. Eine Straf⸗ S 1“ 41. erhöhung findet jedoch nicht statt, w Rohtabak und Tabak ach dem d 9 lscd. Halbblut⸗ und Wan⸗ Die Dienststunden für die Zallüllen werden durch den Gouverneur Et st ch 82 nher deen,s Abhr. Pecvuntt. 89 in negermäßiger vach emnceichanerFhe 1 eee Shn ndi

Ermessen der Zollbehörde.

88 82. i . 1 Stück 1 Rupie ig, Adjutanten bei der 10. Inf. Brig., Ertel, Oberlt. des Auf Antrag können zollamtlsche Sie iverrichtimnaen Ünt Alle Uebertretungen dieser Verordnung und der zu ihrer Aus⸗ 12 Pesa Nettogewichts wird das Schafe 2 89e. 8 Hwe⸗ han um Adjutanten bei der Fußart. Brig. Nr. 46 der Veröffentlichungen des E 2 ch ßerhalb der Sigar⸗ n und Ziga Gewicht der zur unmittel⸗ h. Hesens Gi 2. F gts., 1 1 undheitsamts“ vom 18. November hat folgenden Inhalt: C retten 3 rivatlägern) vorgenommen werden. 8g Kontrebande oder Schmuggel vorliegt, mit einer Ordnungsstrafe 1“ 32 8 11 5 1 Stück 8 Pesa 8 sgSentralstelle des Generalstabes, Eichhorn, Major und Bats. Kom⸗ t. Desgl. gegen Cholera. Sanitätsbericht über G Gebühren. soon 1 bis 100 Rupien belegt werden. C11“ Pesa venbigen nn schit d9; 1 Stück 1 Rupie NsFandeur im 20. Inf. Regt., zum Stabe des 13. Inf. Regts. Kaiser 88 2 * ine, 1902 86. e2e Gesetzgebung usw. (Deutsches Reich.) 43 arbeitete Tabak . 1 Ratel netto Fülhe überzugehen risches Fleisch g. % ban ert 8 3 Fagg Scsens ;3 w 8 Hetel 8 I1ISS Zuckersteuer. (Preußen.) Fleischbeschau. IMe⸗ ““ 1) Für die Beaufsichtigung der Entlöschung und Beladung von strafen im Falle des Unvermögens des Verurteilten nicht beigetrieben Opium, Hanf, chen, Schachteln, Blech⸗ aiflossen 8 hef im 2. Inf. Regt. Hrins, b genuß. Umzugskosten der Kreisassistenzärzte. gangszeugnisse Fahrzeugen außerhalb der in § 40 genannten Tageszeit; o so tritt an bn Seltt in Gemzyhect der Bestim⸗ Haschisch.. . . 25 % vom Wert verhüllungen) nicht in Kopal 15 % vom Wert Plantagen im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, zum (Provinz Hannover.) Nervenkranken⸗Sanatorium. (Bayern.) 8 2— gr d Fhgtachon Gegenständen außerhalb der gemäß An Stelle der Ge Sal 100 Ratel 16 Abzug gebracht. Hölzer aller Art: gewonnener Kadettenkorps, Schultheiß, Adjutant bei der Kommandantur der 8 vlo sche Untersuchungen. (Sachsen.) Mimeralwässer. gesetzten Dienststunden; 1S8, e— 1“ . 8 Für die Abfertigung von Gegenständen, w 4 der Unmöglichkeit der Einziehung der kontrebandierten oder geschmuggelten stände, soweit sie ; x 8 lich in der Querrichtung 8 3 zollfrei. osenberger, Komp. Chef im 1. Fußart. Regt. vakant 80.) *Mrterinärpoltzei. Vieh. (Uruguav.) Desgl. 8 ollstelle entfernt slattfinden sowie nf die PHenefsadielelben vender Gegenstände als Werterlegung zu zahlen sind, kann auf eine 28 eits⸗ nicht arsenefürsth 1 8 babd Cin⸗ 1 der Art oder Sdägee) 8 1 Vostone zur Insp. der Technischen Institute, unter Kommandierung Clc b. Wafra)üeh Wein .+ ..“ beträge die in den §§ 50 und 51 vorgeseh St - 0, 8 B heurlaukt 10. Inf. Regt. . äneang 2 llen 21); gesehenen Straferhöhungen d ohne Rinde 10 % vom Wert 2. Jägerbat., bisher ohne Gehalt beurlaubt, zum 10. 2 g Hesterreich, 3. Vierteljahr 1903. Desgl. in Ungarn. 4 Für die Ausstellung von d. nhauhrisscheinen 1 111A3““ vegan0vonn n e sIp. weiter bearbeitet... 5 % vom Wert Prin Ludwig, Braun, Lt. vom 15. Inf. Regt. König Georg von kieseacbeveft in 1—2 Maßregeln gegen Tier⸗ Ee . ent. 1. 2 gnd 8 1 Weeee e-deühsihe n-ben, die Hesensung zeh Bessuchs, der He⸗ 1 li iten, Bastsäcke und * Regt. Taxis, zur Eskadr. Jäger zu Pferde des I. Armeekorps. G f i, t 1903. Geschenkliste. soweit sie für augteh 8 Bienststunden ErR. Nrarnsnee. günstigung, Beihilfe und Teilnahme sowie diejenigen über die Ver⸗ cen, un Se.; Möiben. u ..5 % vom Wert ücwes, a bes 1.8 art. Regts. vakant Bothmer, zum Oberlt. Sannse afe ee. aagbat. dhg deutschen mit 40 000 1b er amtsassistenten 2. Klasse abwärts, welche den Dienst verri § 55. achs 2 % vom Wert 8 Besatzungsbrig. mit dem früheren Patent im 11. Inf. Regt. von der des. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. nach näherer Bestimmung des Jhonergean ö Sengefäll⸗, Geldstrafen, Ersatz des Wertes kontreban⸗ 8 X“ Zuckerrohr und daraus ge⸗ .ve ; 5 deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. kommen dem Landesfiskus zugute. Kosten, zu welchen Personen verurteilt werden, die unter der Gewalt, Bei der Einfuhr sind ollfte 8 Salz 10 % vom Wert vember. Mayer, Major des SS zan Agflhe Nahrungsmitteln ꝛc. (Eier, Gewürze, Bbst, Fruchtsäfte).

vefir festgesetzten Zeiten sowie außerhalb der Zollstellen (5. B. in führung öffentlich bekannt gemachten Bestimmungen können, soweit .1 Ratel netto baren Sicherung not⸗ ntilopen, Strauße .1 Stück 10 Rupien ersetzt: Heel. Mazor und Lehrer an der Kriegsahademiet zur sundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeitweilige Maß⸗ b 8G k“ 28. e in die Hand des b Eimne besondere Gebühr ist eatri Ha k11A6“ Wenn die in den §§ 46, 48, 50, 51 und 52 vorgesehenen Geld⸗ 24 6 ist· 3u 14: A st⸗ 8 Pesa pflegen (z. B. Kist Kautschuk 100 Ratel 18 Rupien] Zu 14: Auf v. Grundherr zu Altenthan und Komp. Che der Studierenden. (Reg.⸗Bez. Potsdam.) Trichinenschauer. mungen des § 57 eine Freibetih bis zu einem Jahre. IV“ 99 betrge dif nach den e nc ahke 8 im Falle El' brigen Gegen⸗ Bag gebepcht de n Zolle EL"a. unbearbeitet oder ledig⸗ 8 Kautschuk ist Fefstung Germersheim, als Komp. Chef zum 22. Inf. Regt., (Württemberg.) Kaffer. (Schwarzburg⸗Rudolstadt.) Mineralöle. ͤEEEEEEEöEE e e. strafe nicht erkannt werden. Auch finden hinsichtlich dieser Geld⸗ hhs wihe erklärt eine innere Verbrauchs⸗ 3 bearbeitet, mit oder zur Königl. preuß. Art. Prüfungskommission; Dorr, Oberlt. vom seuchen. Deutsche Viehquarantäneanstalten, 2. Vierteljahr 1903. n b Der Betrag der Gebühren wird vom Gouverneur fötgesebt. 8 5 (Salz zu landwirtschaft⸗ Flechtgras, Palmblätter, achsen, zur Unteroff. Schule, Schöninger, Lt. vom 2. Chev. seuchen. (Preuß. Reg⸗Bezirk Gumdinnen.) Vermischtes. (China.) amtliche Verrichtungen aufkommen, ein Teil den Beamten vom Zoll⸗ jährung richten sich nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuchs. t und der inneren Ver⸗ 18 Negertabak 8 10 % vom Wert efördert. Färber, t., mit seinem Ausscheiden aus der Ostasiat. und mehr Einwohnern. Desgleichen in größeren Städten des ezahlt werden; die nicht an solche Beamten ausgezahlten Beträge dierter oder geschmuggelter Gegenstände (8§ 46 und 48) sowie für die ö wonnene Erzeugnisse.. 5 % vom Wert Durch Berfücgng, des, Cetegemenestanzums. Sele zes Bellages Gerichtliche Crtscheidunge 44 der Aufsicht oder im Dienst einer anderen Person oder einer Gesell⸗ ea =— nicht besonders genannten Gegenstände unterliegen ke zum Generalstabe der 5. Div. versetzten;

8 Für die zollfreien Gegenstände ist sowohl bei der Ei schaft stehen, können diese letzteren im Falle des Unvermögens lI. der Oberexaminationskommission für Kandidaten des höheren Militär⸗ auch bei der Ausfuhr eine statistische Ceranc zu ater. tnfuhr aele Schuldigen haftbar semacht werden, und zwar unabhängig be . Benennung geg. 3 Ulverordnung von dem verwaltungsdienstes kommandiert. Frhr. v. Speidel. Oberstlt. von 1 beträgt für je 100 Rupien vom Wert der zur Abfertigung Iüesilbe Strafe, zu welcher sie selbst auf Grund dieser Verordnung etwa ver⸗ der Gegenstände Außerdem sind auf Grund des § 13 der Zollverordnung der Zentralstelle des Generalstabes, an Stelle des Obersten Ritter 8 Warenmenge 8 Pesa, die angefangenen 100 Rupien jeweils als voll urteilt werden. Dabei kann die Zollbehörde nach ihrer Wahl die tarifmäßigen Ausgangszoll befreit: v. Fvlander, Abteil. Chef im Generalstae, als ständiges Mitolttdtdd iteratur.

Laufende Nummer

kae- verhängte Geldstrafe von den Mitperhafteten einziehe 1) Alle vom Gouvernement selbst ausgeführten Gegenstände; der Oberstudien⸗ und Examinationskommission bestimmt. b Die statistische Gebühr wird nicht erhoben: Verzicht hierauf an den Schuldigen selbst fte für 89 he Elfenbein 11“ 2) Alle von der Kaiserlichen Marine und der Recchsposterwaltung Im Beurlaubtenstande. 7. November. Schlesinger, Handhuch des⸗ tenden aeleetltes nn ns . a1 29 rn egnn nn 19 8 g.9 12 sewie enter 25* eetsfnafe Mwh Andere Zähne und Knochen aller Art vnsgichen Venehe n,g üceaen Gegeg tegelt,n Reisenden und L 8⸗ den Landg. 88 ac⸗ 2 820 11“ hünfe Hechie pn zanrbeitet 8 Heenas eehben von R. Korn, 8 „a7, 28, bl, und c aufgeführte ällen; gen. 8 28 1 3 on europ d d 2 . ffizieren . Feldart. Regts. . 1 Ig .K. 2) Von den mit der Post ein⸗ oder C.. eeehg Doch bleibt es den vorbezeichneten Personen und Gesellschaften 8 Fner abeene 8 8 bbensolchen Mitgliedern von Schtffsbesaßung 8 ausgeüber oder vn Abschiedsh h. Im aktiven Heere. e Sn. eeeee. üg- .e eee E 3) Von Hassagiergepäc; vorbehalten, ihre Hefeen durch den Nachweis auszuschließen, daß die childpatt LEX“ 8 farbigen Händlern an Bord nicht ehben 1n Sane stei t tober. Mayr, Fähnr; des 1. Feldart. Regts. Prind⸗Regent Luitpold, Herlin gr 5 vor 15 Jahren zum ersten 3 Von dea ad egfa t Nerbe ban gleng nich 2 a 85 Ferrichangen ben et t. Lebende Tiere aller Cegefstäne E“ .e nüch 18ng2 als zur 11. eee S sen. Rittm. und Eskadr. Chef im Heenn boehere habenhandhuch des 5 entlichen und bürgerlichen Rechts, n zur er füͤ c 3 inere Warenmengen, vo SBeveee kadr. C

von weniger als 5 9 2b fer igung gestellten Warenmengen im Wert übertragen o n⸗ für allemal überlassen hatten. Kautschuk 1 20 Pesa veeewmenh 4. Cke. Feedte eznig, Deulschmann, Hauptm. und Komp. Chef, das noch auf dem Syflem des Allgemeinen Landrechts aufgebaut

1 b ie i 8 Lopal 88 tunlichster Schonung der Arbeit des ersten Heraus⸗ Entscheidung über die Auslegung der Zollordnung 4.r. 9 46, 48, 50, 51 und 52 aufgeführten Vermögeng⸗ Orseille 2,18 8.vefen Hosrürztge hües h dhefühnrdas 88 das Vennergiche Gesetzbuch gegebenen Rechts⸗

9 strafen werden durch die Hauptzollämter, Zollämter 1. 1“ .“ degg m Forttragen 1 zuberl. übrigen ist di und des 39 Iltarifs. Feülfelene denden Ienie gheche h. Et Zene vhter 1. Flasse n. r 752. und Nelkenftengel. Pfef 1 F um Fe Abgeichen mit der Flsblichen Pension zur Disp. ge⸗ zustande Winnerlich und 1es n Hehasgich ist a des Behn 22 die e elegung oder die Anwendung S e Plcha 28 9 Finven Weohen g1. V Sämereien und lebende Gewachse 1 Zu 12. Als Sö-. Personalver gen. 3 5 8 Rednn. Frhr. 8. 81 Sgg 8 29b 1 . Reihenfolge der veins kdas bürgerliche Recht— eine gedrängte Darstellung 8 olltarifs zwischen dem Zollpflichtigen und der Zollbehörde 1 eschwerde bei dem Gouverneur zu; an Düngungs⸗ und Desinfektionsmittel ien sind Reis 1 8 mandenmge ae .I6“ Zen. es Rechts des B. G.⸗B. mit Hinweifen auf die erhalten gebliebenen Meinungsverschiedenheit entsteht, so ist gegen die Entscheidung d Stelle der Beschwerde kann der Beschuldigte den Antrag auf gericht⸗ Landwirtschaftliche Maschi 2 mereien sin 9 Königlich Preußische Armee. von Italien, unter Verleihung des Charakters als Gen. des Rechts des B. G.⸗B. deeandeten Wechsel⸗ Zollbehörde Beschwerde bei dem Gouverneur, in zweiter Instan ber liche Entscheidung stellen. In der Einlegung des einen dieser beiden Ersatzteile e Maschinen und (Mtama, Kokosnüsse Ugxgees Ernennungen, Befördeeungen Major, Engelhardt, Major und Bats. Kommandeur im —Bestimmungen des S andrechts —, das Handels⸗, 3 8 1 ; F 3 P de 0 t mit den Versicherungsgesetzen, das dem Reichskanzler (Auswärtiges Amt, Kolonialabteilunc) zulessis. Rechtsmittel liegt der Verzicht auf das andere. Landwirtschaftliche Gerät ieeö genbeefetres Opfisser ,Hähnrtche u. gthen ungen,Nenes Palas, 17. Irf. Regt. Oest, Rin dcer, Lt. dies 11. Zaßagecien Roszorer Vhnhas. a. Hencalten E1 ie Beschwerde hat keine aufschi Wirkung. C“ Die Beschwerde oder der Antrag auf gerichtliche Ent h Tcaprvichen cbenre nisse nicht anzusehen. und Versetzungen. Im aftive 8 G abe,] Tang letzterem mit der Erlaubnis zum Forttragen der hisherigen Unikorm GStaats, und Verwaltungsrecht und als Anhang pe sch h W“ heseen sind bei der Zollstelle anzubringen, welche denn Seesge eft ichang Masbhiefsh. s gher üche en vea. pöünregoreneba⸗ 3,0 II Wnesenz 61 dabe helüge. mit 8 für Verabschiedete vorgeschriedenen Abzeichen, mit er Ueber üt gisher Rct Dacheclen b . 88 F. gen. oder bei derjenigen, welche ihn bekannt gemacht hat. Transporkmittel und Ersatzteitebe 2 tärerziehungs, und Bi 7 der Verbinderung des Präsidenten gesetzlichen Pension der Abschied bewilligt. Freiherr Reichlin im bürgerlichan Recht auf die g esr . 35 teordnung für die Fälle der Verhin⸗ g Lt. des 2. Schweren Reiterregts. Erzherzog Franz rechts verwandt, im übrigen liegt der Schwerpun 8

Wer es unternimmt, Gegenstände, deren Ein⸗, Aus⸗ oder Durch⸗ Die Umwandlung nicht 82E Geldstrafen in äae 9 Physikalische, astronomische, chemische, 8 des Reichsmilitärgerichts zum Stellvertreter desselben ernannt. v. Meldegg, dem öͤffentlichen Recht. Hier sind eingebend in 14 Abschnitten ein⸗

S9o SISSRdedde—

. ,,;; 8 erreich⸗Este, mit d esetzlichen Pension zu den Al iten uhr für das Zollgebiet oder für einen Teil e verboten oder 88 strafen 53) und die Vollstreckung der letzteren erfolgt au mathematische, optische und ähnlicha Neues Palais, 14. November. Die Gen. Lts.: v. Hugo, ag Henha.en 1. 99 üia. in Pension z den flan ichen bechres äber die dertsche und preub . Persaffung

nach Erfüllung vorgeschriebener Bedingungen gestattet ist (85 4 und 5), der Zollstelle, welche den Strafbescheid erlafsen hat, durch die Actras 6 Geräte, die wissenschaftlichen Zwecken kommandiert nach Wurttemberg, kommandierender Gen. des III. die allgemeine Verwaltung, die Selbstverwaltung, das Beamtenrecht, 8 2

diesen Bestimmungen zuwider ein⸗ oder auszuführen, macht sich der wenn es sich um F r enen 8 (K. W.) Armeekorps, v. Braunschweig kommandierender Gen. des ttembergisches) Armeekorps. die Staatssteus das Militär⸗ und das Gerichtswesen, die Polizei, 1 arbige handelt, durch die Bezirksämter, 2 . ini 8 pe . . XIII. (Königlich Wür erg ꝓI“ -8 V ie Preßges EEEe hencder Ver. nebenmter und Stationen. Die numandlung erfolgt nac Rahiche 88EEEEqEqIET1ö Dütsfengebnag. Offislere, Fäͤburiche . Ernennungen. Befanderungen das elenhüasen ans dan eehen üä 8 beee eee Preh. een worden ist, 1* des Strafgese 89g und be⸗ . —: e-een. Gen. bes XV. Armeekorps, zu Generalen der Inf. aad dn. be. 8 Lecee⸗ jetzt in 8* Cskadr. noch W elege. n. VWI1I11 1 8 9 er ener 4 2 1m . 8 efö 8 4Sh. 8 2 2 5 Be⸗ ü en. V d 2 8 3 stände gleichkommt, mindestens aber 20 vüffaen beträgt. Kann die 97 50, Ter C vegerdenr .Inachtigt, die auf Grund der §§ 46, 48, Bilder mit und ohne Rahmen, Statuen d 1 e ues Palais, 17. November. 62*esran Major aggreg. äͤger zu Pferde der Ostasiat. Besatzungsbrig, im Armeekorps und Serüfakt 1 Sa 8 Sachregister wird die Benutzung des Hand⸗

ziehung der kontrebandierten Gegenstände selbst nicht vollzogen werden, sche⸗ oder gerichtliches Erkenntnis ver⸗ Grabsteine und Grabschmuck dem 2. Oberrbein. Inf. Regt. Nr. 99, zur Dienstleistung bei der zwar im Drag. Regt. König 85 2 meaerhegesgeht. Warttens. da.

1 hängten Freiheits⸗ und Geldstrafen, sowie die Vertretungsverbindli j 3 5 1 . 14. November. Herzo Saen o ist auf Erlegung des Wertes der Gegenstände und, wenn sich dieser keit h 1 ungsverbindlich⸗ Deutsche Reichsmünzen, ausländische Marine als Führer der Stammkompagnien für das 3. Seebat. mit NSAMF. Ln. d nigin Olaa Nr. 119 er⸗ Die Fleischbeschauzollordnung und die gesetzlichen ser keiten, Einziehungen und Wertersatzjummen und die Kosten des Ver⸗ sche bean den be wacse eines Bats. Kommandeurs kommandiert. Führ. berg Fenücisce Fogene ans dt n Hres Recgcgüeete Zoreteäbengll Bestimmungen über n Auslandsfleischbeschau, 88 8

nicht genau ermitteln läßt, auf Erlegung einer als angemessener Wert fahrens nied Goldmünzen, Silber⸗ und Ku Fn erzo⸗ festgestellten Geldsumme An. erkennen, daneben auf eine Geldstrafe, Leeene, 7 Efen ober 8 Prend. r ee münzen 6 Heulsch⸗Gstafrikanischen Rechnungen, Eti 1 v. Rolshausen, Oberlt. im Königin Augusta Gardegren. Regt. F Ken verich van WörttttenBelcung 8 8 sutte des Ulan. von Georg Schmidt, Geheimem Finanzrat und vortragendem

welche dem doppelten Betrage des Wertes der kontrebandierten soweit es sich um Freiheitsftr b Gesellschaf ten, Frachtbriefen ꝛc. Nr. 4, in das Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79 ver⸗ 8 h im Finanzministerium. Berlin, Karl Heymanns Verlag. Prei 11“ 8 —“ 8 afen bis zu sechs Monat d riefen ꝛc. S. 1 8 Koͤnig Wilhelm 1. Nr. 20, behufs Verwendung als Eskadr. im Finanzmin 4 n 8 8 Gegenstände gleichkommt. vW 8 E Geldbeträge bis zu 400 Rupien handelt. ch naten oder um Nienstuntsamsg. vorgerichtetes genier. lest Chr. 8. Senen, inn daerdesek hen. 8 Fönh c 8. . . e Regt. in dem Kommando nach Preußen geh. 5 Das am 1. April d. J. in Kraft getretene Fleisch⸗

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