1903 / 285 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Dec 1903 18:00:01 GMT) scan diff

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8 1 niedriger Den vielfachen Wünschen auf Einkommensverbesserungen Wandel zu schaffen, hat es nicht gefehlt. Es sei hier n. S. 276) und der Reichsstempelabgabe (§55 des Reichsstempelgesetzes] Zukunft die Materie, abweichend von Artikel 70 der Verfassung grund- fortdauernd einmalig um Beamte steht daß jedes Se 8 an die betreffenden beiden Gesetzesvorlagen, mit denen die vom 14. Juni 1900, S. 275) ausgedehnt. 1 sätzlich neu zu regeln. 8 Es sind angesetzt: mehr weniger 8 ““ zelner Klassen erfahrungsmäßig zu weiteren Berufungen führt 2- den Körperschaften des Reichs in den Jahren 1893/94 und 1894/95 Durch die natürliche Entwickelung der Zolleinnahmen und infolge Die bisherige Behandlung fraglicher Ueberschüsse hat sich

b eniger, mehr weniger 1 g gö. gen führt, welche esetzgeben rp ab- 1 8 19 1 1 1 die Zölle.. S. b die von 1890 bis 1897 durchgeführte allgemeine Gehälteraufbesserung Rreichstagsdrucksache r. 51 von 1893/94 II. Sesston und Nr. 115 von der späteren Erhöhung einzelner Tarifsätze, insbesondere für Getreide falls nicht bewährt. Die or entlichen Einnahmequellen des Reichs die Tabafftenet . ... . . . .. . an zahlreichen Stellen und mit immer weitergreifenden Folgen durch⸗ 899,96 III. Sesston) befaßt wurden. Beide Entwürfe verfolgten ufw., dann durch den Hinzutritt der, Branntweinverbrauchsabgabe sind zum weit überwiegenden Teil schwankender Natur, und es er⸗ . S” die Aversen fürn diese Steuern.... brechen würden, sowie daß auch Rückwirkungen auf die Bundesstaaten bauptsächlich den Zweck, einerseits im Interesse der Finanzwirtschaft und der Stempelabgabe zu den Ueberweisungssteuern nahmen diese im wachsen hieraus einer rationellen Bewirtschaftung des Reichshaushalts

für den Reichskanzler die Branntweinberbrauchsabgabe und bei diesen zum Teil in verstärktem Maße eintreten müßten. der Einzelstaaten den zwaltigen, in der beiligenden Tabelle Spalte 2 Laufe der Zeit einen Umfang an, der bei dem Erlaffe des Zolltarif⸗ ohnehin schon erhebliche Schwierigkeiten. Jene S geree

und die Reichskanzlei Ganz b ärti Verhältni i„ Schwankungen im Perhältnisse der Matrikular⸗ gesetzes vom 15. Juli 1879 unmöglich vorausgesehen werden konnte. werden aber noch gesteigert, die Schwierigkeiten noch ve z besonders war es unter den gegenwärtigen Verhältnissen, wo bis 5 nachgewiesene ch g setz wemdr unch noch die wechselnden und nur zuälligen Ueberschüsse ver⸗

für das Auswartige Amt 677 0594 434 000 die Reichsstempelabgaben . . . . . . ““ zur Deckung von einmaligen Ausgaben des ordentlichen Etats wiede 3 3, zu den Ueberweisungen und den hierdurch bedingten wechseln⸗ ie Tabelle läßt in Spalte 3 und 8 das Nähere ersehen. Hiernach ür die Kolontalver⸗ die Sh MM .. auf Anleihemittel ist, dringend eine Erb8üng büteahesprüchen des Reichs an deren ein Ziel zu setzen, sind die Ueberweisungen (Spalte 3) von 38,2 Millionen gangener Jahre im Etat als ordentliche Deckungsmittel Ver. waltung . . . . . . 57 404 8 593 378 die Salzsteuer. b... des Personalaufwandes fernzuhalten. nderseits aber zugleich dem stetigen nwachsen der Reichsanleihen Mark im Etatsjahr 1880/81 auf (mutmaßlich) 542 Millionen wendun finden. Solche Ueberschüsse können zeitweise, bei günstigen für das Reichsamt des die Maischbottichstener . . . . . 3 Eine Ausnahme ist für die geringstbesoldeten Unterbeamten ge⸗ kurch Ansammlung und Verwendung von Ueberschüssen zur Schulden⸗ Mark im Rechnungsjahr 1903 angewachsen. Für 1904 sind Konjunkturen, eine beträchtliche Höhe erreichen. Sind dann an Innern . .. . .5 686 680 8 1 655 980 die Schaumweinsteuer . . . . .. 8 macht, bei denen ein besonders dringendes Bedürfnis vorliegt und eine tilgung wirksam entgegenzuarbeiten. sie auf 553,9 Millionen Mark veranschlagt. Von vorüber⸗ der Ueberschüsse usbe⸗ Fehlbeträge aus den Vorjahren in für die Verwaltung des 8 die Brausteuer . . . .. Berufung zu Gunsten anderer im Keichsdienste nicht zu erwarten ist. Beide Vorlagen fanden nicht die Zustimmung des Reichstags. gehenden, zum Teil recht beträchtlichen Schwankungen abgesehen, übernehmen, so müssen sich hieraus allein schon für die Balance des „Reichshegres .. .. 4 014 36272 4 507 279 die für diese Steuern aufkommenden Hier hat der seit der allgemeinen Besoldungsaufbesserung baftehe ilt Immerhin hatte der Gedanke der Verwendung überschüssiger Reichs⸗ haben im großen und ganzen auch die Matrikularbeiträge eine ähnliche Etats die ernstesten Anstände ergeben. Tritt nun infolge ungünstiger für das Reichsmilitär⸗ u“ g RM.. b16 niedrige Anfangssatz von 700 inzwischen den Gegenstand von Innahmen zur Schuldentilgung auch im Reichstage Wurzel gefaßt, Steigerung erfahren. In den letzten fünf Jahren (seit 1899) haben Konjunkturen noch ein Rückgang des Ertrags der ordentlichen Ein⸗ ..... 4 702 16 000 der Spielkartenstempel . . . . . . . wiederholten Abänderungswünschen sowohl seitens der beteiligten Ver⸗ und auf seine Inttiative wurde in dieser Richtung mit dem Gesetz sie die Ueberweifungen nicht unerheblich ü;berschritten (siehe nahmequellen hinzu, so gestaltet sich die Lage des Reichs haushalts noch für die Verwaltung der die Wechselstempelsteuer. 1 waltungen, als auch im Reichstage gebildet. Dieser Satz soll jetzt vom 16. April 1996 (Reichsgesetzbl. S. 103) wenigstens für ein Jahr Spalte 4 der Tabelle). Da nun das Reich bei wachsendem Bedarf um so bedenklicher. Welche Schwankungen sich zwischen den Ueber⸗

Kaiserlichen Marine . 6 540 1656 6 334 500 die statistische Gebühr . . . . b gaallgemei 800 b d b ägt: s itt unternommen, um einer praktischen Finanzreform und zunehmender Verschuldung den Ertrag der Ueberweifungssteuern schüssen und Fehlbeträgen in der eigenen Wirtschaft des Reichs schon für Kiautschou .. 18 201 229 858 die Einnahmen der Post⸗ und Tele-. 1 8 sBoh. TEEETEö sgs 2 ge 8 für den eigenen Haushalt nicht entbehren konnte und deshalb bisber ergeben haben, ist aus der Tabelle (Spalte 6 und 7) auf Reihe von Jahren zurück ersichtlich. Nach der in Aussicht ge.

für die Reichsjustizver⸗ graphenverwaltung. . . . ... briefträger usw 1 486 600 G dem Vorbilde dieses ersten Schuldentilgungsgesetzes (sog. darauf bedacht sein mußte, ihn in der Form von Matrikular⸗ I 11 33 084 000G 88 der Reichsdruckerei.. 99099. bei 4 einschließlich Invaliden⸗ F88 lox 2 wurden in den folgenden Jahren weitere Einzelgesetze vom beiträgen tunlichst wieder zurückzuerhalten, so ergab sich nommenen Einschränkung der Franckensteinschen Klausel auf die für d teichsschatzamt 22 664 005 1 5 8- nnahmen der Eisenbahnverwaltung institute (Kasernen⸗ und Arrestwärter usw.) 146 457 149. März 1897 (Reichsgesetzbl. S. 95), 31. März 1898 (Reichs⸗ hieraus die Folge, daß in wachsendem Maße schließlich Hunderte Branntweinverbrauchsabgabe würden diese eepene durch den für das Reichseisenbahn⸗ ie Einnahmen aus dem Bankwesen. 4 817 700 bei der Marineverwaltung (Kasernen⸗ und Gefängnis⸗ gesetzbl. S. 138), 25. März 1899 Reichsgesetzbl. S. 189) und vom von Millionen Mark alljährlich völlig zweck⸗ und v†f zwischen Hinzutritt der wechselnden Erträge der Zölle und der tempelabgaben 00 die verschiedenen Verwaltungseinnahnen 4 330 998 eea111“*“ 4 700 80. März 1900 (Reichsgesetzbl S. 173) erlassen, welche sich von dem dem Reich und den Bundesstaaten, wenn auch größenteils nur in den noch erheblich gesteigert werden. Mit dem Grundsatz, auf rein für 8 Reichsschulcd 6 228 330 die Einnahmen aus dem Reichsinvaliden- und bei der Betriebsverwaltung der Reichseisen⸗ Gesetze vom 16. April 1896 namentlich dadurch unterschieden, daß Büchern, hin⸗ und hergeschoben werden mußten. Aber nicht nur als zufällige vorübergehende Ein nahmen ordentliche Aus⸗ füs aee ünsa7 . bbbbbnnö,ö.*“ 6 441 125 bahnen (Bahnwärter usw.). 80100 anstakt der Hälfte nunmehr drei Vierteile der überschüffigen Ueber⸗ zwecklos erwies sich diese Sachbehandlung, fondern auch als einer ge⸗ gaben zu basieren, kann aber kein Haushalt auf die für den Allgemeinen Pen⸗ eeee⸗ die Ueberschüsse aus früheren Jahren. . zusammen —1717857 weisungssteuern zur Verminderung der Reichsschuld bestimmt wurden. ordneten Finanzwirtschaft im Reich und in den Bundesstaaten direkt Dauer bestehen. Es erscheint daher dringend geboten, den Artikel 70 a 1 327 362 als Zuschuß des außerordentlichen Etats 60 Was die Landbriefträger angeht, so mag das Bedürfnis in ein⸗ Der praktische Erfolg dieser Einzelgesetze war insofern kein ge⸗ abträglich. Denn abgesehen von den enorm hohen und noch immer der Verfassung in diesem Punkte zu ändern und nach dem Vorbild en Reichsinvaliden⸗ 1 8 zu B usgleiche für die nicht alee zelnen Landesteilen namentli im Osten weniger dringend sein I einger, als sie die Reichsschuld um im ganzen 142 900 000 ℳ, zugleich wachfenden Beträgen, in welchen die Bundesstaaten ihre Matrikular⸗ anderer Verfassungen etwaige Ueberschüsse aus den Vorjahren künftig 8 e 7 382 350 8 82 Blundesstaaten gemeinsamen Ein:-. Dagegen ist insbesondere in den Industriegegenden und in der Um⸗ aber die erheblichen Schwankungen n Matrikularbeiträgen und beiträge dem Reiche vorzuschießen hatten, mußte ein solches System als Deckungsmittel dem außerordentlichen Etat zuzuführen, wo für die Post⸗ und Tele⸗ 1 nahmen ö 690 234 8 gebung größerer Orte der Satz don 700 nebst Wohnungsgeld 1 Ueberweisungen wenigstens nach der einen Seite hin mindern halfen. in Verbindung mit den durch das Anwa sen der Ueberweisungssteuern sie, soweit im Etatsgesetze nicht anders bestimmt wird, zur Ver⸗ graphenverwaltung . 15 356 473 153 887 16“ g 8 1e 9e⸗ im Interesse der Verminderung der 2 noch weiter be⸗ minderung des Anleihebedarfs oder zur Schuldentilgung Verwendung g t

8 Va; 1 8 8 53 149 364 50 520 238 zus s 1 ie waren aber auf das jeweilige Vorhandensein von Uebe 5 d 1 Ner 8 8— 55 8 48 i. Die Einnahmen ergeben mithin gegen 8 1e a salb n . bis 82 8 Sieden Ueberweisungen basiert und mußten daher versagen, sobald die dingten ense, 81b* zu einer schwer zu rechtfertigenden Steigerung zu finden hätten. Um indessen die wirksame Anwendung der neuen Bestim⸗ 4 642 200 n. 746 das Vorjahr einen Mehrbetrag von 2 629 126 Reichspostgebiet erfolgen.

3 Die Schwierigkeit und Verantwortlichkeit eriode solcher Ueberschüsse vorüber war. Erst die zur Herstellung der Haftung der Bundesstaaten für Ausfälle bei den Ueberweisungs⸗ mung auch verfassungsmäßig zu sichern, wird zugleich durch eine weitere h ia k 48 309 584 Zur Deckung des Mehrbedarfs bei des Dienstes der Landbriefträger ist seit der Gehälteraufbesserung,

9 . j 8 steuern“ 1 schrei Verdunk Rei Aend des Artikel 70 der Verfass ifel zu stellen sei

ür 1905 des Gleichgewichts im Reichshaushaltsetat für das Rechnungs⸗ steuern*) und zu einer fortschreitenden Verdun elung des Reichs⸗ Aenderung des Artikel 70 der Ve assung außer Zweifel zu stellen sein

als betenc für 1908 F S 7S0 22010 585 S885⸗ den Ausgaben von h1I““ namentlich beim Annehmen und Austragen von Geldbeträgen, nicht jahr 1903 225 Zuschußanleihe im Betrage von 72 102 415 bhausbalts selbst führen. Klarheit und Durchsichtigkeit eines daß die Bundesstaaten eine Erstattung der über den 1. 8 fehlen hiernach. Die betreffenden Unterbeamten der Heeresverwaltung verdienen und veranlaßte das Gesetz vom

; 1 997 Pedürfni Schuldentilgung wieder in den Vordergrund Haushalts bilden aber das undament einer voraus⸗ Bedarf geleisteten Matrikularbeiträge nur insoweit beanf 4e gea G dnce bei de. .BC+pX⅜æCo 8 8 1 unerheblich gestiegen. rückte das Bedürfnis der Schulden ligsng,har. 1903 Recchsgesepbl. sehenden und sparsamen SirLen Ie H 8 Iaen 12 können, ö * büftnnc 5 F=ee ind 59 817 552 145 398 800 en Matrikularbeiträgen in Zugang gebracht sind. die gleiche Berücksichti Sie stei ½ . S. 109), durch welches noch weit über den Rahmen der früheren haushalt an diesem Fundamente gebricht, umsomehr wächst die Gefahr, eigenen Haushalt geschöpft und nicht in der Form von eberweisungen

82 lüch v. 85 v 1 8 es h.den ,hass vom Jahre 1902 ab nicht bloß der volle daß Folgezustände eintreten, welche in einer zunehmenden Ver⸗ vom Reiche selbst empfangen haben. Andernfalls wären die Bundes⸗

also wie oben überhaupt mehr . . 14 418 752 ℳ. . vielfach den Vorzug einer Dienstwohnung mit freier Feuerung und Mehre rtrag der Ueberweisungssteuern gegen über dem Etats⸗ schuldung des Reichs oder in einer Ueberlastung der Einzelstaaten mit staaten in der Lage, auch auf Erstattung der durch Ueberweisungen

8 Erleuchtung, müssen aber regelmäßig in größeren Orten wennn und soll, sondern auch ein etwaiger Ueberschuß des Eeaechenes 7 füaceaag einn n 5 oder 62 dr ng ansdranh saden⸗ E“ siered Heeasss et

8 e 8 FeeE s 11 vM] 8 icht s je di vlefttaaer. sj 2 in der eigene frtschaft des Reichs zur tunlichst raschen Entlastun ierzu kommt noch, daß durch die Franckensteinsche Klausel in e 8 1 machen. e An⸗

Ih. 8 Leemeenseh —— dren Nettoerge 8 ““ 19 Anleihe gü-eee Rinden ihrem gegenwärtigen Umfange dem Reiche hinsichtlich der etats⸗ erkennung hätte aber zur Folge, daß rechnungsmäßige Ueberschüsse in

ͤͤö,.“] Die bezüglichen Angehörigen der Marine hatten ohne weiteres sollten. Der finanzielle Effekt dieses Sondergesetzes läßt sich vorerst meaßeefas Seeeeen. 1 lür. veis . aee, anh Les 882 hrreigestan Sertsehägt des Reichs überhaupt nicht mehr zur Ver⸗ b ässs ins 8 ewe eit mangelt, ein and, ü . 8 . b

Fortdauernde Einmalige Bleibt das Vhejahr nachzufolgen. verlässig nur insofern übersehen, als sich bei den Ueberweisungssteuern forderliche gungsfrei ge ag ständen ezeh ift bei seiner Errichtung zundchst durch Ue ber⸗

4 7 1 3 zobls 4 1 404 812 b lich unmittelbar vor und in den ersten Jahren nach Inkrafttreten des 1 Zusammen Nicht minder müssen die Bahnwärter einschließlich Nacht⸗ des Rechnungsia6s 1907 ein Nehrerttag von m 31 ⁸ꝙ1 1 X. Zolltarifgesetzes noch besonders fühlbar machen müßte, wenn es lassung der Zölle und gemeinsamen Verbrauchssteuern, dann der Ein⸗

Ausgaben Ausgaben Einnahme Nettoausgabe + mehr wächter Reichseisenbe hat, um den sich der Anleihebedarf des Reichs mindert. Für das 1dec 2 gem anch 82*

8 . weniger 88 des Zanirafegeh S.ee mer Rechnungsjahr 1903 ist der mutmaßliche Mehrertrag der Ueberweisungs⸗ nicht gelingen sollte, noch rechtzeitig s in schaffen fen B we-K. ö“ s nsn est 2, ¶—☚ 8 sehr Nre1 für Preußen und andere 5 E 83 e e 1.29.2 vFfen häücen versogen IS“ Mritularbeiträge waren von Anfang nur als subscbiäre Einnahme⸗ Reichskanzler und Reichskanzlei .. 241 600 8 241 600 1313 240 287 190 steigenden Unterbeamten des Heeres und der Marine noch eine Ab⸗ 1 41 853 602 getilgt sein. Z 3 einschen Klausel; es genügt ihre Aufhen . nc an zu. 1 A1 1“ 6845 2* . Hʒü FFVvexEF 8 52 - 3 weisungssteuern, welche erfahrungsgemäß den grö ten Schwankungen Reichs nicht mehr zureichten, Gebrauch gemacht werden sollte. uch Auswärtiges Amt veee 14 663 542 413 8 15 076 542⁄2 1 042250% 14 034 292 188 084 kürzung der Frist für die Aufrückung zum Höchstgehalte von 21 auf Rüv veaszalt⸗ Fwreaegaer. —— eanea-n 5g sind Ffaheancsge Fbnüegtehs der Tabaksteuer) bei der späteren Einführung der Franckensteinschen Klausel

Kolonialverwaltung . .. E116“ 888 665 17 286 1766 18 174 841 41580⁄ ꝙ18 133 261 188 084 18 Jahre verbunden worden, da die Aufrückungssätze im Vergleich und die Ark ihrer Anwendung nur insofern ie S rwe 8 88866 1 1 223 174 da gssätze gleiche 9 85 afsß berweisungssteuern Zuwen⸗ und die Stempelabgaben. Die Branntweinverbrauchsabgabe (samt war davon ausgegangen, daß die als beweglicher Faktor im Füicaamt ......... Ö68 995 157 9 466 000 78 461 1587 9999889 68 461 268 ““ Heeresverwaltunge sonst zu klein g-x. . eee na8 so. Zuschlag) kanm vrlangaben ifangsstener unbedenklich besteen bleiben. Reichshaushalte fernerbin beitzuhehaltengen Matrikularbeiträge sich ..Ebl9-810, 28 815 2411 128.. w2 87 87 Abgesehen von den aufgeführten Unterbeamten, sind Aenderungen in daß ihnen schließlich nur noch das mit der Zunahme der Ueber⸗ Sie hat den Vorzug, in eeö öegeeee uge- beno2. - ö“ waene .. Ka-2 1 ee 3383 880 49 1889 8469 SSese⸗ 5 8ge. den Eintommenssätzen nur zugelafsen worden, soweit sie sich als Folge von weisungssteuern wachsende Risiko verblieb, für etwaige Fehlbeträge dem Etatssoll, nur geringen Schwankungen unterworfen zu sein, zugebillig 21 406 440 2 798 310% 24 204 750 1 013015 23 191 735

:. 256 160 Aenderungen der Oeganisation vder der dienstlichen Tätigkeir darstellen. So aus eigenen Landesmitteln aufkommen zu müssen. Im Gegen⸗ halb es bei Beschränkung der Franckensteinschen Klaufel auf diese Tabelle (Spalte 2 bis 5) ersehen läßt, war dies nach dem Inkraft⸗ 111“ 64 469 969 4 033 287 68 503 256 68 503 256 1 bei den Präparatoren im Gesundheitsamt, bei den Patentamts⸗ satze zu der ausgesprochenen Absicht des Artikel 70 Satz 2 Seneerne auch besonder Zusammen Reichsheer .. . 579 267 585 38 880 807] 618 148 392 810709 609 337 683

165 362 mitgliedern im Hauptamt als Abteilungsvorsitzende und als Mit⸗ der Verfassung*) ist, die Höhe ihrer effektiven Belastung durch lich überschüssiger uswe ni f Reichsmilitärgericht. u“ 549 630 565 63 F 9. 568G 565 630 40 Millionen Mark, der ursprünglich bei Einführung der Francken⸗ Einschluß der ihnen durch den Etatsentwurf von 1904 auferlegten

12 866 265 Königlich württembergi Kri inisteri isw. (Nr. 6 bi nur durch die in keiner Weise vorherzusehende Isteinnahme der 40. 2+. r ch Bön tatse 1²⁰ G 29 642 sächsischen und der Königlich württembergischen Militärrerwaltung Daß ihnen hierdurch eine wegs verläfsige Etatsaufstellung un Zahrung des Einnahmebewilligung Meichs r er. 8 ———

bi 1. 27. . 8 - irtschaf b f darf keiner wei reichend erachtet worden war, auf mehr als das Zweieinhalbfache. Bei staaten außerdem zur rfüllung wichtiger innerer Kulturaufgaben,

(Nr. 10 bis 14 der Nachweisung), bei dem Photographen des Reichs⸗ eordnete Finanzwirtschaft ungemein erschwert ist, bedarf keiner weiteren ge e d. nban vgegeschen laus de eietahenderhruchs⸗ deren Träger sie sind, zur Verfügung stünden. Es erscheint auch im

11504 100 mergenants sowie het den Krhc ncntenn de eee,86 der Nar⸗ Se.; 8. li genbe Gesetzentwurf nimmt den Grundgedanken der abgabe unberührt zu lassen, dürfte sich aber auch noch aus dem Grunde eigensten teresse des Reichs gelegen, eine solche Belastung der Haus⸗

er gesetzlicher -Eeen hinsicht⸗ treten der Franckensteinschen Klausel mit wenigen Ausnahmen eine mebhr g lange —— Erst b f 3 b ächli fef iffert sich auf über vom Jahre an wird die Belastung der Einzelstaaten mit unge⸗ 3 527 947 lieder der Beschwerdeabteilungen, bei den höheren und mittleren das Reich nun tatsächlich nicht mehr durch den im Reichsetat fest⸗ Der Ertrag der Branntweinver rauchsabgabe beziffer d wi 8 g. der nerrerend Meät 1 eetie,, Marine 1] heu t i 1 zuials 3 ßss gef ; äßigen Be er Mat ge“, d 100 Millionen Mark, stellt sich also gegenüber dem Betrage von deckten Matrikularbeiträgen zu einer jährlich wiederkehrenden. Verwaltung der Kaiserlichen Marine . . . . . . 99 737 597 175 178 967 587927 174 591 640 20 702 sowie bei den Kanzleibeamten des Königlich sächsischen und des gestellten „budgetmäßigen Betrag der Matrikularbeiträge“, sondern Kiautschou.. g 11XA“ 90 023 83 000 12 673 023 12 673 023

Rei lustizverwaltung ““ Reichsschatzamt (ausschließlich der Ueberweisungen

2178 529 8 2283529 703 80% 1530039 vgl die Einnahme) .... . 17491 605 9000% 17422505 0 5723891 13724 270

Reichseisenbahnamt ““ 400 880 404 880 1 89 n der Nachweisung) und bei den Oberpostinspekt (Nr. 39 der N 1 b i h ürs b z ei -Pafc. 1 9 8 11“ ET11 403 641 3 810 ; ire h er Nach⸗ t von 1893/94 und 1894/95 wieder auf. Auch er will empfehlen, weil Aenderungen in dieser Hinsicht ohnedies durch die den halte der Einzelstaaten nicht zur Regel werden zu lassen. 5 8. 111 105 31285090 28 138% 105 298 850 6 228 030 Fügrer vee bes iesprbchen der Emzelstaaten auf eine rationellere Ge⸗ süddeutschen Staaten eingeräumten Sonderrechte erschwert wären Das verfassun smäßige Recht, die Bundesstaaten mit Matrikular⸗ .s ressss 8 8818386 111“ 973 820 973 820-% 888 929 522 82 255 Der Haushaltsetat der Schu gebiete für das staltung ihres finanziellen Verhältnisses zum Reiche tunlichst gerecht 47 Abf. 2 des Branntweinsteuergesetzes).. 2 beiträgen zu belasten, soll dem Reich auch nach der Vorlage Allgemeiner Pensionsfonds 78 867 320 3. 4 313 3 Rechnungsjahr 1904 ist in dem dem Reichstage zugegangenen werden ebersens dem bedenklichen Anwachsen der Reichsschuld III. Gemäß Artikel 70 Satz 1 der Verfassung sollen zur Be⸗ fätzlich gewahrt bleiben. Aber einer gefunden, Fehlbetrag 1 8 1.“ Bwa ac; ch. ereeeesen gesetzt, das sind 2 061 478 mehr als im Etat für das welche dauernden Charakter hat und darum einen nachhaltigeren Er⸗ „Ueberschüsse der Vorjahre en. Pe . 8 bee e b 48 309 584 ; 1 5 s 8 b setze. ’. einerzeit aus der Verfaffung des Norddeutschen Bundes übernommen Einzelstaaten Gebrauch zu machen. Eine Zusage in dieser R 1 011 997 102 1 166 143 3557 66 607 665/ 1 099 535 690% 9 680 256 hr 1903 angesetzt waren. Davon entfallen auf 18 Were e ecdet sich aber von den früheren I ’25v In dem nigelesabe Entwurfe dieser Verfassung war sie dürfen die Bundesstaaten von dem vorliegenden Gesetzentwurf um . sch⸗ stafrika 9 636 720 (gegenüber dem Etat für Reformentwürfen wesentlich dadurch, daß sie die unleugbar vorhandenen nicht enthalten. Wie die Verhandlungen des konstituierenden Reichs⸗ erwarten, als er ihnen mit der vorgeschlagenen Einschränkung der G d 1 ““ 1 1903: 52 8 461 500 ℳ), auf Kamerun 4 086 000 Uebelstände an der Wurzel faßt und sie von dort aus zu heilen sucht, tages (Stenographische Berichte von 1867 Bn. 1 S. 622 ff) ent⸗ Franckensteinschen Klausel ein ihnen gesetzli zustehendes Recht und gena das⸗ 4 Gegen das (+ 3 665 500 ℳ), auf Togo 1 605 500 ( 510 000 ℳ), während jene Entwürfe sich mehr zur Aufgabe gesetzt hatten, die nach⸗ 2 lassen, war sie das Ergebnis von Beschlüssen über ein zugleich die Aussicht entzieht, für die in den letzten Jahren geleisteten 8 8 2 Vorjahr auf Deutsch⸗Südwestafrika 8 136 000 (— 295 400 ℳ), teiligen Folgrerscheinungen tiefer liegender Ursachen tunlichst auf. Amendement, dessen Voraussetzungen später hinfällig gemorden BZubußen in späteren Mehrüberweisungen wiederum einigen Ersatz zu

+ mehr b + mehr s . allge⸗ 8 an Deutsch⸗Neuguinen 1 016 000 —2 96000 ℳ), au ,vn waren. Nach der in der Schlußberatung (a. a. D. S. 725) fest⸗ erlangen. 3 1ass 8 8 6 weniger die Karolinen, Palau und Marianen 328. 48 g. *99 Sie unterscheidet sich ferner von jenen älteren Vorlagen auch da⸗ gestellten 4e EEE“ L- d ebenen 490 869 000 + 18 306 000 Bankwesen 1 4 82, (— 100 000 ℳ), auf Samoa 586 000 (+ 45 000 ℳ) durch, daß sie nicht begleitet ist von umfassenden neuen Steuerprojekten, Ueberschüssen nur über Bedarf eingegangens „vei geigene Ein⸗ Nach der dem ——— —y— 889993, 18 98969 Fanfrzassnnnge iozdo, Kaztalzulcrh 093500 4812700 und auf Kiautschon 13088 800 (+ 280 158 ℳ,) n banch ko seeaht Gheicsautct osscen Aesgoten und Eimnazmen üghmene, aaglitüee we vaßehen⸗ 55 000 + 2 000 für das Rechnungslahr 902 e 941 225 941 225 8 F. im Reichshaushalte wieder herzustellen. Bei dem ohne Zweifel „Matrikularbeiträge“ zu verstehen, welch letztere überhaupr nur Fmekögzesitorreseehan Ueberschüsse aus früheren Shren.. . 113 900 113 900

h 11eX“ 8 bestehenden dringenden Bedürfnis, auch hier Wandel jzu fubsidtür „bis zur Höhe des budgetmäßigen Betrags⸗ durch den ö“ Zu. § l. Francensteinschen eee— 3 1 b .“ 1““ 11u““ 1 s nk elegen, au Reichskanzler ausgeschrieben werden sollten. Ein solcher Unterschied Diese Bestimmung enthält die Aufhebung der F. st 1 1 usgleich bet . 18 096 82 6902 ine esetzes, betreffend Aenderungen im Fin 8 in bei lickli den Ungewißheit, ob und in mehr demnächst alle etmuigen Ueberschüsse aus den Voriahren ohne Nück⸗ g. gaben. Die Beitimmungen im 8 33 Abl. * aE0 I1830 000 Matrikularbeiträäg.... .. 577 645 860 + 11789 626 wesen des Reichs, zugegangen: eeehets ertsäeö. verede cqnashe vom sicht auf ihre Entstehung dem übernächstfährigen Emt als ordentläche Branntweinstenergeseges, wonach die Crträgt der Brarnetneaeeee 8

s 8 1099 535 690 880256 1 95 2 (Reicksgesetzöl. S. 303 rwarten sind, zur Einnahme zu eführt. Dieses Verfahren wurde auch nach Ein⸗ brauchsabgabe und des Zuschlags zu derselben den Bundesstaaten zu 553 931 000 + 11 839 000 Summe der Nätoausgabe 1 099 535 6 3 680 208 25. Dezember 1902 (Reichsgesegbl. S. 303) m ermarten send zn, führ gerensteinf el Uribr iewohl überweisen sind, steben bleiben gabe 1 099 535 690 9 680 2 Die Vo 5 1 . 8 hrung d ranckensteinschen Klaufel beibehalten, wiewohl es fraglich überweisen sind, sollen bestehen bleiben.

56 rschriften über die Ueberweisung eines Teils des Ertrags Herstellung jenes Gleichgewichts ausreichen werden, erschien es an⸗ führung der Franckensteinschen eibe veisem stbezun des 2 des Schuldentilgungsgesetze 28. Mürz

Bleiben 130 000 000 = G 1 b * e dhe fergun bet den reichgeigenen Es me 38 s gegtehpgn. See 19 u Hinsichtlich der nach den Etatsentwurse durch Aufnahme einer 8 2. 2 dann des Ertrags der Stempelabgaben gemessener, den Vorgängen von 1893/91 und 1894/95 in dieser Hin⸗ nchsm Ie* 2—2 fortan pve- +————— 88 1. 1903 n8e hhgeenit. 8. 108) erscheint als Konenuens de bn““; 50 306 000 1 388889, Anleihe zu deckenden Betuge von zusammen 214 713 8352 wird 2 zundes aaten 8 des durch die Bekanntmachung vom sicht nicht zu folgen. 1 8 urch die Ueberweisungen an die B mdessannen 70 d . 1908 (Neichsgssesen. Zalltarilgesetes und des 89 des Res 8 Mazischbattichsteuer . . . . . . *“ 5 784 000 durh g 2 des vorliegenden Gefetzentwurfs Bestimmung getroffen Gs *2 2. —Z ——— des 8 n * ct 8 fen eecn neh eate Vuntm üe Bn rsstuattn 8 gefass Nach der Franckensteinschen Klausel auf die Schaumweinsteuer .. 4 531 000 ind dies einerseits Forderumen für die außerordentlichen Bedürfniss d 8.=, vveeg,eJ⸗ om 14. Juni 1900, Reichsgesetzbl. es Reichs Mängel zu Tage getreten sind, e tion 1 g d neeerreste, 8 229n 6 a bgabe ist nic br darauf zu rechnen, daß eichs 82₰ Leg, Nat nisse S. 275, veröffentlichten Reichsstempelgesetzes) sowie die Besti Wirtschaftsführung hinderlich im Wege stehen und deren Beseitigung hoben jedoch gegen die einmal eingehürgerte Sachbehandlung ihrer⸗ Iranntweinverbrauchsa ist nicht mehr darauf zu rechnen, 80 Iaegtechapitl 1 Titel Sb und 9). 29 879 980 189g ö des Nads 5 Hoste n⸗ Tele. § 2 des Gesetzes, betreffend Verwendung .3 siich einen 1 Fortschritt bedeuten würde. Hiermit seits keinen Einspruch. Erst als im Frühiain 1901 gklegentlich der, die rechnungsmäßigen Ueberweisungen das Statssoll noch wesentt EE un 8 22 be-. 8 105— 8 Dstzsie 88 2 win ßr bn 3 Feeeneeeesegeeshshen zur Schuldentilgung, vom zu warten, bis der neue Zolltarif in Kraft tritt, besteht kein genügender 868w6ö882 übersteigen werden. 8 8 2 Wechselstempel ... E a,“ 8 Fehlbetrags im ordentlicha Etat aus dem R ee (Reichsgesetzbl. S. 109), werden aufgehoben. Anlaß. Im Gegenteil erscheint es, wie unten des näheren dargetan für auß dem Reichstage eraus der Versu unternommen wurde, 1 1 en beesimn eaeesbent he Beasstsstn Gehabr.. . .. .. 198699. + 290290 Berbegägie elärzerangen haseegets wageg des Emeahgietasbehs Arttel ao der Berjasugg gdalß joleende Hossan 8 EE· si grenan der Vsrgindrauna der hecüchaüdze sfcberxsa Uhie. nahee cheheragen Aendetmnaen nensn ranezo der Bersastng, ad . S . u 7 2 das Nähere ergebe zseits ein Zuf⸗ ei 1 8 : .“ Sinn etzt 8 5,2 23 eiüch biv.ssvann dem gegen ein Besti eini . 1 8 180 111180 ü Da die Ungunst in der Entwicklung der Einnghmen des Reichs 1aene.e.Jhs —— g. ber aen left. b hl, abgesehen von d Venagaen 89s v11.““ daß runee agpenne Hlhe Maänritularbeiträge (Artikel 70 Abs. 1 ℳℳ großen Tei icht Ee 8 us den Zöllen und gemeinsamen St ie bestehend stände dürften aber wohl, abgesehen von der der Verfassung) Pedenken, e . geltend g. bF8I B Davon ab: esbserecn Ftchet 8 5 gicht umgehen dem Eisenbahn⸗, Post; und EE“ —8 auch edeedea vollständig überwundenen, 8 über Deutsch⸗ derartige „Ueberschüsse“ in der Tat nur über Bedarf erhobene Matri- Satz 3) ist in der Form der Anrechnung auf die Leistungen des Fortdauernde Aus⸗ 8 maligen Ausgaben des ordehtlichen Etats gün Wedit 5 den ein⸗ Verwaltungszweigen fließenden gemeinschaftlichen Einnahmen. Insoweit lands Grenzen hinausgreifenden ungünstigen wirtschaftlichen Lage, kularbeiträge darstellten, auf deren demnächstige Erstattung die Einzel⸗ folgenden Jahres zedache .“ seich gestatten, je nach Bedarf 88, . . . 414 139 292 zu nehmen. Trotzdem diese usgaben bei allen Verwaltu Anspruch die Ausgaben durch diese Einnahmen nicht gedeckt werden, sind sie, deren Besserung nicht in unserer Macht steht, hauptsächlich auf zwei staaten einen verfassungsmäßigen Anspruch hätten (Verhandlungen. Die Fassung des Abs. 2 1 Heüthe Einmalige Aus⸗ - der größten Sparsamkeit angse 8 eeeüöatren solange die erforderlichen Deckungsmittel nicht auf andere Weise, ins⸗ Ursachen zurückzuführen sein: einmal auf den Umfang, welchen die des Reichstages von 1900/02, Stenographische Berichte B. 3 über . der 86 2 ü 2 ETEZ8E1o11n“ ech gnes n i9 80, 214 809 7 9 ahe Pa rer Deckung besondere durch Einführung weiterer Reichssteuern beschafft werden ursprünglich in sehr bescheidenen Grenzen gehaltene sogenannte S. 2109 ff.). Dies hatte zur Folge, daß ein Schuldenttlgungsgesetz für treffen. Auch die ausnahmsweise Verwendung solcher 1 Aꝙ004 hR Matrikakarheiträgen, 880 . (rh6— a die Bundesstaaten an] durch Beiträge der einzelnen Bundesstaaten nach Maßgabe ihrer Be⸗ Franckensteinsche Klausel allmählich angenommen hat, und dann 1901, das übrigens in Ermangelung von⸗ Ueberschüssen tatsächlich auch Entlastung des ordentlichen Etats muß vorbehalten bleiben; sie Reichsdruckerei .. 8315 000 ö“ der Rest von 59 500 000 den Betrag des Anleihezuscht urch den Reichskanzler ausgeschrieben werden. Insowelt diese Bei⸗ Artikel 70 Satz 1 der Verfassung. zwei Jahre spaͤter in das Gesetz vom 28. Märtz 18908 Citeichege etbl. ungewoͤhn rof eeagen Kügsachtmah Sr G ““ 1I111“ teltt. S 8 ,. Sen. eihezuschusses dar⸗ träge in den Ueberweisungen keine Deckung finden, sind sie II. Bei dem Inkrafttreten des Zolltarifgesetzes vom 15. Juli 1879 S. 109) im Einverständnisse mil den verbündeten Regierungen, welche erforderlich erscheint und die billige Rucc me auf die H Davon ab: st . Schon in den Jahren 1902 und 1903 erklärten die Bundes. Bundesstaaten am Jahresschluß i * . iind sie den . veegs 4b. . t &hf esmall il ätzlichen Bede ac ien ne Bo. der Einzelstaaten es erheischt, wenn anders der dk der dos⸗ nate ear,. ; 8 8 1 0 . 2 2 . abak 3 etr diesmal ihre grundsätzlichen Bedenken zurücktreten ließen, eine T er Einzelstgaten e wenn 8 12 Fortdauernde Aus⸗ 1 has sich gteg staeh. ün löhere Summe als je rund 24 Millionen übrigen 8— des üne Nich.xucögesateh; nesgJc Zadsecf easschech de,en whn Ken 8* summung Feehe . zur Tilgung der Zuschußanleide auch ein geschlagenen Aenderung, auf tunlichste Sparsamkeis im R. be 5 6 t6 1 Budgets hssat ase Fee kragegt womit sie ihre Etwaige Ueberschüsse aus den Wüccheen dienen, infoweit durch V Gesetzes 130 Millionen Mark der Reichskasse verbleiben, während in der eigenen Wirtschaft des Reichs im eeeznseee 1903 sich und Minderung des Anleihebedarfs dinzuwirken, nicht vereitelt Einmalige Aus⸗ 1 Wir berücksichtigt, da Ffp Pina deß Fee igkeit belasteten. das Gesetz über den Reichshaushaltsetat nicht ein anderes bestimmt der Reit von beiläufig 40 Millionen Mark zur Ueberweisung an die etwa ergebender Ueberschuß Verwendung finden soll. Diese Vorgänge werden soll. 88 E 000 8 vEII thaeg 1668 88- 89 dihh 9n 89 wird, zur Deckung gemeinschaftlicher außerordentlicher Ausgaben.“ Bundesstaaten bestimmt wurde. Diese Ueberweisungen waren einer⸗ legen die Erwägung nahe, ob es sich nicht empfehlen wirde für die in ehnenennt Pahhat 2q 8. ihe Deee g ibe i IEI 11“¹“ Mark an ungedeckten Matrikukrbesträgen dem Reiche zuführten, sowie Der budgetmäßige 2 5 3 seits gedacht als eine den Einzelnstaaten gebührende illige Entschädigs. —— s . eegielten Hebanken ih den Nanm einarn g. * 8 getmäßige Betra G Reichsetats 3

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Aversen (Kapitel 1 Titel 8a) . . . . Branntweinverbrauchsabgabe und Zu⸗

Ab die Ueberweisungen an die Bundes⸗ w“]

5 8 2 9-* 1 Blei j . 2 512 ß die Schwere einer s 1Al⸗ 8 8 1 der von dem, 2 fzu⸗ ü 8 i sei 28 Reichs entzogene Recht der inderekten 1 1 8 8 Eisenbahnverwalt B 512 819 +† daß W einer solchen zeistung sich um so drückender fühlbar bringenden Matrikularbeiträge Holl in der R Seeseeeten ste 8 Beß 8 e k 8 v 482* Feehetnusbahitetas *) Der. § 15 des neuen Zolltarifgesetzss (fog. lex. Trimborn), Aufstellung und Finanzierung der künftigen 2 Dayvon ab: ü 2* eaß W111“*““ baht fa * ö bHergmtettt ihnen in den fünf Vorjahren durchschnittli⸗ Harsenaenen Ule ber⸗ die dee ee 65 übeltehen Bewilligung des Röschatage⸗ unter⸗ wonach die kunftigen Mehrerträge gewisser Nahrungsmittelzölle nicht zum . welche 2 5 ung 1 es 8 28, das insbesondere die finanzie Schwächeren x 1 82 ors 8 ꝗIM bri wwAU ibe hr die Einzelstaaten überwiesen werden sondern zur Finanzierung weisen Belastung der es en Fortdauernde Aus⸗ unter ihnen in der Tat in ein ungemein schwierige und bedenkliche ; 8 liegende Cianadmsanelle, de Mattikularbetaräces eralten Slelden. veer o. Fficzwetenass senversicherung. Verwens ese die Folge in keiner Wei en 5 5b b § 4. 1 er F B ie kensteinsche Klausel auch no einer Arbeiterwitwen⸗ und Waisenversicherung Verwendun finden das Etatsgeletz auch für die Folge ess 71 460 500 dn eheteeatectazsete 789 E“ Dieses Gesetz tritt mit dem 4 April 1904 in Kraft. 8 auf Ceae ee vacge ise Feanceabeügenn el g hiag s 8 sollen vünds vnh 8 n ea enhe 29 Schwan 8. v““ 1“ vec ten. 2 8 v 1 8 b 8 1 es, hetreffé ie Besteuerung des kungen im Ist der Ueberweisun gsteuern und damit auch eine ent. noch die der T derbr gabe . Sr. Neee sna eie asecheng degen gtehafe. g8 8e ,e„f ist folgende Begründung bei⸗ h.nennn van . 8e e te. enf cho Rricheaesesbl ehe fvrechende Cinscszeree des t zur Felge versteden sinde wird einer besondenes bꝛum 285 8 vig basesh ““ Seh 8 8 haben. Allein bsolul würden sich infolge der Erhöhung andeker 1 : b Bent eberschns 17 994200 + 37 400 EE11““ Eecaeäh d Haacts au die AàA. Im all gemeinen. . Foltsatze und der natürlichen Fortentwickelung der Zölle jene Schwan⸗ Da das Gesetz mit dem 1. 190 4 in 1-. eeehe uß, so unerwünscht eine solche Maß⸗ 1. Das Bedürfnis einer anderweiten Ordnung der Reichsfinanzen *) Man vergleiche die Verhandlungen des konstituierenden Reichs⸗ kungen und daß biermit derbandene Risiko auch in der Folge doch e. * e a esch sonderr auch

2 . 12 341 054 479 710 nahme auch vom Standpu sund 8 . r. 8 . 111116“ b 8 ccauuitirt i .. 8 hat ch schon . Zeit fühlbar gemacht, und an wiederholten ags von 1867, Steuographische Berichte Band 1 S. 622ff. noch stelcern tuüsen.

weisungen nicht übersteigen.

edition nach Ost