1904 / 43 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 19 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Es wird auch vielfach darüber Beschwerde ge⸗ gec B. die Eisenbahnbehörde, die Handwerker in den kleinen

unberücksichtigt. ührt, daß unsere Staatsbehörden, sich nicht für verpflichtet halten, 1 n Städten zu den dortigen Arbeiten heranzuziehen. Ich möchte die Aufmerksamkeit des Ministers auf diesen Punkt lenken, denn die Be⸗ wohner der Stadt haben die Steuer zu zahlen, und es ist unrecht, wenn man ihnen diese Arbeit nimmt, zumal da bei der Ausführung durch behördliche Beamte die Arbeit durch die Reisekosten wesentlich verteuert wird. Ferner möchte ich dem Minister eine Petition des deutschen Müllerbundes um Abstufung nach Groß⸗ und Klein⸗ betrieben empfehlen. Ebenso bitte ich den Minister, seine Auf⸗ nerksamkeit auf die Tätigkeit der Konsumvereine zu lenken. Der Konsumverein in Breslau verkauft jährlich für Millionen Erzeugnisse, er versorgt ganz Schlesien mit Back⸗ und Fleischwaren

und mit Konserven und vernichtet viele selbständige Existenzen, ohne

ihm der Einwand der Verfolgung berechtigter Interessen zur Seite steht. Wer so, wie die Konsumvereine in Breslau und Görlitz, in andere Interessen eingreift, dem muß man das Handwerk legen, und reichen die Gesetze dazu nicht aus, so muß man neue erlassen. Zur Fürsorge für das Handwerk gehört auch, daß die Regierung sich angelegen sein läßt, den Bernstein in erheblich größerem Umfange in ies., Vaterlande zu Ganzfabrikaten verarbeiten zullassen. Ein derartiges Vorgehen der Regierung wäre überaus dankenswert. Zur Orientierung ber die Handwerkerfrage hatten wir im Reichstag beantragt, eine Enquete über das heimische Handwerk stattfinden zu ] Das Reichsschatz⸗ amt hat dazu die Mittel verweigert. Wir haben nunmehr im Reichstag beantragt, daß die verbündeten Regierungen in einem Nach⸗ tragsetat den Kredit für die Enquete fordern. Wie wir hören, sind Sachverständige nach England, Oesterreich usw. geschickt. Aber die lokalen Bedürfnisse des heimischen Handwerks kennt man im Handels⸗ ministerium nicht, weil man hier nicht dazu kommt, unsere Handwerker⸗ frage an der Quelle zu studieren und zu sehen, wo den Handwerker der Schuh drückt. Ich hoffe indes, weil ich das warme Herz des Ministers für das Handwerk kenne, daß wir mit seiner Hilfe in der Förderung des Handwerks außerordentlich viel erreichen werden.

Abg. Kreitling (fr. Volksp.): Herr Jacobskötter, der Fraktions⸗ kollege des Herrn Felisch, hat vor wenigen Tagen in einer Ver⸗ sammlung gesagt, er könne nicht anerkennen, daß die Gewerbe⸗ ordnung das Handwerk ruiniert habe, und daß der Handwerkerstand notleidend sei. Ich kann es wohl den beiden Herren überlassen, sich darüber auseinanderzusetzen. Wie kann man verlangen, daß die Leute beim Handwerker etwas teurer bezahlen sollen, wenn sie es beim großen Fabrikanten billiger bekommen! Herr Gamp sollte eine solche Mahnung nur an die Offtzierkreise richten. Die Minister des Kultus, des Innern und des Handels haben kürzlich einen Erlaß gegen den Flaschenbierhandel veröffentlicht, der in weitesten Kreisen Poße⸗ Aufsehen erregt hat. Es heißt darin, daß in industriellen Bezirken infolge des Flaschenbierhandels ganze Familien mit Weib und Kind und den Kostgängern betrunken in den Straßen zu sehen seien. Es wird in dem Erlaß als wünschenswert bezeichnet, den Flaschenbierhandel vcn konzessions⸗ pflichtig und von dem Nachweise des Bedürfnisses abhängig zu machen. Wenn die Gastwirte sich für den Erlaß erklärt haben, so sind es doch gerade diese, die zuerst zum Trinken verleiten; wer im Glashause sitzt, soll nicht mit Steinen werfen. Wenn der Flaschenbierhandel verboten wird, krinken die Leute Schnaps oder gehen in die Kneipe. Wenn das Bier verdummend wirken soll, so denke man doch, daß aus den Studenten so viele tüchtige Staatsmänner werden. Hat doch der Kultusminister Mühler das schöne Gedicht verfaßt: Grad' aus dem Wirtshaus komm' ich heraus. Der Flaschenbierhandel voll⸗ zieht sich in den meisten Fällen so, daß auf Bestellung von der Brauerei Flaschenbier geliefert wird. Wenn beim Abholen von Flaschen wirklich der Kutscher fragt, ob er Bier bringen soll, so ist das doch nichts Schlimmes. Von dieser Frage hängen nicht nur die Brauereien, sondern auch eine ganze Menge von Industrien ab, wie die Bierdruckapparatfabriken, die Etikettefabriken, Flaschenfabriken usw.

Unterstaatssekretär D. Lohmann: Eine große Gefahr für die Brauereien und den Bierhandel liegt hier gar nicht vor. Der Erlaß der Minister zerfällt in drei Teile. Im ersten wird mitgeteilt, daß ein Bericht über diese Frage eingegangen sei, und es wird einfach 1 das hingewiesen, was den Ministern berichtet worden ist, und zwar ist das ein Bericht nicht von Gastwirten und Schankwirten, sondern von einem Oberpräsidenten und einem Regierungspräsidenten. Dann wird auseinandergesetzt, welche Bestimmungen der Gesetzgebung schon jetzt gegen etwaige Uebelstände bestehen, und endlich werden die Oberpräsidenten aufgefordert, sich darüber auszusprechen, was etwa könne, und ob man etwa den Flaschenbierhandel von einer rlaubnis abhängig machen solle. Die Regierung stellt auf diesem Gebiet eben sorgfältige Beobachtungen an; denn vor zwei Jahren hat das Abgeordnetenhaus sie aufgefordert, zu prüfen, was gegen den Alkoholmißbrauch geschehen könne. Man könnte der Regierung also nur dankbar sein, wenn sie sich Kenntnisse über die Verhältnisse zu verschaffen sucht. Etwas anderes ist in dem Erlaß absolut nicht ge⸗ schehen, und es liegt kein Anlaß vor, der Regicrung einen Vorwurf zu machen. 1

Abg. Oeser (fr. Volksp.): Daß, wenn an der Arbeitsstätte auch Bier getrunken wird, dabei irgend welche Völlerei getrieben wird, können wir nicht anerkennen. An die Mittelstandsfrage treten wir mit voller Vorurteilslosigkeit heran. Wir wollen von innen heraus bessern und den Mittelstand in die versetzen, besser den Kampf zu be⸗ stehen. Wir wollen aber den Mittelstand nicht als Mittel zum Zweck gebrauchen, sondern ihm helfen um seiner selbst willen. Die Politik der Verteuerung der Nahrungsmittel schädigt aber den Mittelstand; die Großen kommen über alle solche Dinge viel leichter hin⸗ weg. Wie man den Konsumgenossenschaften beikommen soll, weiß ich nicht. Das Mittel der Besteuerung hat in Sachsen versagt. hach das Verbot des Verkaufs an Nichtmitglieder hat nur den Erfolg

habt, daß die Mitgliederzahl gewaltig gewachsen ist. Die Landwirt⸗ chaft macht ja jetzt auch L.g eer Gebrauch vom Genossenschafts⸗ wesen. Die Konkurrenz der Warenhäuser hat die kleinen Gewerbe⸗ treibenden sich mit Erfolg zu Einkaufsgenossenschaften zusammen⸗ schließen lassen, sodaß sie ebenso billig verkaufen können wie die Warenhäuser. Das ist der richtige Weg, der Konkurrenz der Waren⸗ häuser zu begegnen. Wenn die kleinen Handwerker größere Be⸗ stellungen bekommen wollen, dann müssen sie sich zu leistungsfähigen Lieferungsgenossenschaften zusammenschließen. Die Handwerkerenquete muß die Verhältnisse so nehmen, wie sie sind, aber nicht karauf aus⸗

ehen, etwas Bestimmtes beweisen zu wollen. Im vorigen Jahre

aben wir uns schon eingehend mit der Frage des zollfreien Ver⸗ edelungsverkehrs beschäftigt. Die Interessenten verlangen vor allem eine Erleichterung des Verfahrens; jetzt wird der zollfreie Veredelungsverkehr nur auf Zeit und auf Widerruf gestattet. Die Erleichterungen, die man in Amerika dafür eingeführt hat, können wir auch bei uns ein⸗ führen. Ein Freund der Zollrückvergütung bin ich nicht, denn diese bildet sich leicht zu einer Ausfuhrprämie aus. Es ist angeregt worden, die Entscheidung über den zollfreien Veredelungsverkehr von den Einzelstaaten auf den Bundesrat zu übertragen. Die Bildung einer solchen Zentralinstanz im Reiche würde aber eine Verfassungs⸗ änderung notwendig machen, und die Gründe für eine solche Aenverung sind doch nicht so ausschlaggebend, daß man an eine Verfassungs⸗ änderung denken könnte. Ein Verbilligung des zollfreien Veredelungs⸗ verkehrs könnte schon durch die Vereinfachung der Formalien herbei⸗ geführt werden.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

1“ Der geehrte Herr Vorredner hat mich gefragt nach Aeußerungen, die in einem Werke des Geheimen Oberregierungsrats Lusensky aus meinem Minifterium gemacht sind. Ich muß dazu erklären, daß dieses Werk durchaus den Charakter einer Privatarbeit hat, bei der die Sanktion des Ministeriums in seinen Einzelheiten nicht eingeholt ist.

1 Ich darf aber zu der Sache, die den Abg. Oeser interessiert, er⸗ klären oder wiederholen, was ich, wenn ich nicht irre, im vorigen Jahre schon ausgesprochen habe: daß ich in der Lage gewesen bin, in

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erst jüngst wieder in Kolberg ereignet.

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der Zolltariskommission namens der verbündeten Regierungen eine Er⸗ klärung abzugeben, die sich in den Protokollen der Zolltarifkommission des Reichstags befindet. Sie ist augenblicklich nicht in meinem Besitz; ich kann sie daher wörtlich nicht wiederholen. Der Sinn ist aber der, daß gegenüber den Gefahren, die durch den erhöhten Zolltarif, und gegenüber den Gefahren, die durch Kartellbildung entstehen könnten, die verbündeten Regierungen, die durch mich ihre Meinung haben aus⸗ sprechen lassen, der Meinung gewesen sind, man möge in bezug auf den Veredelungsverkehr unter Geltung des neuen Zolltarifs noch liberaler verfahren als seither.

Im übrigen kann ich dem Herrn Vorredner nur sagen, daß ich auch meinerseits nicht die Bestrebungen unterstützen kann, von Bundes⸗ rats wegen den Veredelungsverkehr organisieren zu lassen. Auch ich meine, es bleibt das richtiger bei den Zollverwaltungen der Einzel⸗ staaten, die rascher helfen können als der Bundesrat; denn häufig be⸗ darf es großer Eile, um einen Veredelungsverkehr herzustellen. Im übrigen bleiben die allgemeinen Grundsätze des Veredelungsverkehrs meiner Auffassung nach für die Zukunft dieselben, wie sie gegenwärtig sind, und der Hauptgrundsatz ist, daß in jedem einzelnen Fall untersucht wird: ist der betreffende Veredelungsverkehr vorwiegend im deutschen Interesse oder nicht? Ist er nicht vorwiegend im deutschen Interesse, wird er nicht genehmigt; ist er vorwiegend im deutschen Interesse, wird er genehmigt.

Abg. von Czarlinski (Pole): Ich bitte den Minister, dahin zu wirken, daß die fiskalischen Arbeiter, wenn sie krank sind, sich an polnische Aerzte wenden können. Es ist in Posen vorgekommen, daß ein Arzt an einer staatlichen Kasse entlassen wurde, weil er polnisch mit den Arbeitern sprach. Auch den Gewerbetreibenden wird die Existenz unter der Fahne „Förderung des Deutschtums“ erschwert. Im Kampfe ums Dasein sollte doch wenigstens die Regierung neutral bleiben. Man geht aber so weit, polnische Genossenschaften zu boykottieren, und die Beamten dürfen sogar ihre Gelder nicht anlegen, wo sie wollen. Ich wünsche, daß der Grundsatz „gleiches Recht für alle“ wieder zu Ehren kommt.

Minister für Handel und Gewerbe Möller:

Was die speziellen Beschwerden, die der Herr Vorredner zuletzt angeführt hat, betrifft, so bin ich absolut ununterrichtet darüber und kann keine Auskunft geben. Wenn Genossenschaften unterstützt werden, so werden sie nur unterstützt aus dem Grundsatz, daß Hand⸗ werkergenossenschaften unterstützt werden, ganz losgelöst von Natio⸗ nalität. Ich wüßte nicht, daß dabei die Nationalität den Ausschlag gegeben hätte. 8

Was die Hauptbeschwerde des Herrn Vorredners betrifft über die Krankenkassen, so sind dieselben ich nehme an, daß es Ortskranken⸗ kassen sind Selbstverwaltungskörper, die selbst zu bestimmen haben über die Aerzte. Ich habe gar nicht einzugreifen, als wenn gegen Statut oder Gesetz verstoßen ist. Das geschieht nicht, wenn einer oder mehrere Kassenärzte angestellt werden; denn die freie Aerztewahl ist keineswegs durch Gesetz vorgeschrieben; sonst würden wir heute nicht die vielen Streitigkeiten im ganzen Lande haben. Ich verstehe auch nicht, was für Vorwürfe gegen meine Verwaltung gerichtet werden sollen aus den Tatsachen heraus, die der Herr Vorredner besprochen hat. Inso⸗ weit, als gewisse Forstarbeiter angewiesen werden, bestimmte Aerzte aufzusuchen, so nehme ich an, das es zusammenhängt damit, daß die Forstarbeiter zum Teil gar nicht in der Krankenversicherung sein werden, daß aber die Krankenversorgung seitens der Forstverwaltung vorgenommen wird, und daß bezüglich der Krankenversorgung der Forstarbeiter selbstverständlich die Forstverwaltung die Aerzte vorschreibt. Ich bin aber außerstande, hier Auskunft zu geben, da ich nicht voll verstanden habe, was der Herr Vorredner gemeint hat. Insoweit die Forstarbeiter zur Ortskrankenkasse gehören, haben die Vorstände der Krankenkassen zu bestimmen, wer die Aerzte sind; da muß der Herr Vorredner sich an die Vorstände wenden. (Zuruf des Abg. von Czarlinski: Auch Industriearbeiter habe ich erwähnt!) Industriearbeiter müssen entweder in der Ortskrankenkasse sein oder in Betriebskrankenkassen. Sind sie in Betriebskrankenkassen, hat selbstverständlich der Fabrikinhaber, weil er die Geschäftsführung der Krankenkasse hat, einen erheblich größeren Einfluß als die Arbeiter in der Ortskrankenkasse. Die Ortskrankenkassen haben reine Selbst⸗ verwaltung, während bei der Betriebskrankenkasse der Fabrikinhaber, wie bereits gesagt, einen erheblichen Einfluß ausübt. Auch da bin ich außerstande, einzugreifen, wenn nicht gegen Statut und Gesetz ver⸗ stoßen wird.

Abg. Malkewitz (kons.): Wir bedauern, daß die Linke uns in der Mittelstandspolitik so wenig entgegenkommt; wir wollen den Stand innerlich festigen. möchte darum den Minister bitten, falls der Reichstag den Antrag, betreffend Ausbildung von Lehr⸗ lingen nur durch geprüfte Meister, annimmt, für dessen Annahme durch den Bundesrat zu sorgen. Herr Oeser hat gemeint, wir schädigten den Mittelstand durch solche Politik. Dagegen muß ich aufs schärfste protestieren. Das Gedeihen des städtischen Mittel⸗ standes hängt mehr und mehr auch von dem Gedeihen des länd⸗ lichen ab, und beiden wollen wir helfen. Der Handelsminister ist gewissermaßen Hüter des Mittelstandes; seine Aeußerung, man dürfe die Intelligenz nicht besteuern, ist aber geeignet, den Mittelstand zu verletzen. Das sollte der Minister nicht. Ueber die Anerkennun der ländlichen v durch den Abg. Oeser freue i mich. Beklagen muß ich es dagegen, daß seitens der Behörden bei Vergebung von Arbeiten fast nur die großen Unternehmer, aber nicht die kleinen berücksichtigt werden. Ein solcher Fall hat sich d Ueber die Wanderlagersteuer war das Haus 1896 fast ganz einig, und die Regierung sagte Er⸗ wägungen darüber zu. Wo sind diese nun geblieben? Die Lösung der Lehrlingsfrage ist auch ein Mittel, mit welchem dem Handwerkerstande von innen heraus geholfen werden kann. Für die Unterscheidung von Handwerk und Fabrikbetrieb, die für die Bei⸗ ee2 zu den Handwerkskammern von Bedeutung ist, hat ein Reichs⸗ gerichtserkenntnis verschiedene Merkmale aufgestellt. Dieses Erkenntnis ist aber vor 13 Jahren ergangen, also lange vor der Gesetzgebung über die Organisation des Handwerks, paßt daher auf die heutigen Verhältnisse gar nicht mehr. Jetzt sind die Handwerks⸗ kammern in dieser Hinsicht ganz in die Hände der Gewerbeaufsichts⸗ beamten gegeben. Ein Schlossermeister, der 19 Lehrlinge be⸗ schäftigte, wurde von dem Beitrag zur Handwerkskammer befreit, weil er einen Fabrikbetrieb habe; die 19 Lehrlinge waren mit einem Male zu jugendlichen Arbeitern geworden. Ein Erlaß des Ministers befreit die juristischen Personen von der Beitragspflicht. Dadurch kann die Leistungsfähigkeit mancher Handwerkskammern in Frage ge⸗ stellt werden. Die Maßgeschäfte der Schneiderei in Berlin hat man auch als Fabrikbetriehe bezeichnet, und das hat selbst die Berliner empört, der man doch nicht Begünstigung der

ünftlerei vorwerfen kann. Auf diese Weise wird das schöne Hand⸗

werkskammergesetz wirkungslos bleiben. Ich muß dem Minister in xL. diese Fragen zurufen: Etwas mehr Dampf!

eeheimer Regierungsrat Dr. von Seefeld: In den Motiven

zum Handwerkskammergesetz war ausdrücklich gesagt, daß mit 81

Gesetz nicht beabsichtigt sei, an den Begriffen des Handwerks und

der Fabrik irgend etwas zu ändern. Wir mußten uns also an

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die frühere Reichsgerichtsentscheidung halten. Die Gewerbeaufsichts⸗ beamten erhalten ihre Instruktionen von dem Regierungspräsidenten, bei diesen werden also die zu Tage getretenen Gegensätze aus⸗ geglichen. Wenn aber z. B. die Frage, ob ein Fabrikbetrieb oder ein Handwerk vorliegt, zur Entscheidung des Strafrichters kommt, so ist dieser nicht an die Entscheidung des Regierungspräsidenten ge⸗ bunden. Man sollte sich hüten, die Zahl der Betriebe, die zu einer Innung gehören müssen, unnötig zu vermehren. Ueber die Frage sollen kommissarische Beratungen stattfinden, sobald die parlamen⸗ tarischen Arbeiten es gestatten.

Abg. Rosenow (fr. Volksp.): Ein großes Konfektionshaus in der Leipziger Straße sollte zur Beitragsleistung gezwungen werden. Ein Betrieb mit 19 Lehrlingen ist kein Handwerk mehr, sondern eine 168 Fortbildungsschulen, Meisterkurse und dergl. sind Mittel zur Hebung des Handwerks. Die Behörden können mit einer größeren Anzahl kleinerer Handwerker un⸗ möglich Lieferungsverträge abschließen. Herr Gamp wünscht, daß man beim Handwerker kaufe, auch wenn er teurer sei. Welche Perspektive eröffnet sich uns da! Wie wollen Sie es denn ändern, daß es auch außerhalb des Handwerks tüchtige Leute gibt? Was nützt Ihnen dann der ganze Befähigungsnachweis Was heißt überhaupt „Mittelstand“? Der Handwerker muß die Verhältnisse des Marktes kennen lernen, damit er sich im Konkurrenzkampf behaupten kann. Das läßt sich aber nicht reglementieren. Die Ausführungen des Abg⸗ Felisch⸗ hatten doch viel Mittelalterliches, Zünstlerisches an sich. Die neuere Handwerkergesetzgebung hat dem Handwerk doch nichts genützt. Die Handwerker müssen erst so vorgebildet werden, daß sie von den Hand⸗ werkskammern einen guten Gebrauch machen können. Mit dem Befähigungsnachweis kommt man nicht einen Schritt weiter. Der beste Befähigungsnachweis ist die Herstellung einer guten Ware. Die soziale Gesetzgebung hat unseren Arbeiterstand so gehoben, daß wir auf seine Leistungen, auf das „Made in Germany“ stolz sein können. Hier treibt man Mittelstandspolitik, im Reichstag verteuert man die Lebensmittel. besonders deshalb Erstaunen erregt, weil neben den Ministern des Kultus und des Innern auch der Handelsminister ihn unterzeichnet bat. Die Berliner Handelskammer hat sich sehr energisch gegen den Erlaß ausgesprochen. Durch das Flaschenbier werden die Leute gerade vom Wirtshausbesuch abgehalten. Nicht nur große Brauereien, sondern

auch viele kleine Brauereien auf dem Lande sind daran beteiligt. Diese

„Sie predigen öffentlich Wasser und daß

1 auch zum Mittelstand. rinken heimlich Wein.“ Unterstaatssekretär D. Lohmann bemerkt nochmals,

die Sache so ist, wie sie in einem Bericht dargestellt worden ist.

Darauf vertagt sich das Haus. Persönlich bemerkt

Abg. Jacobskötter (konsf.), daß er in der Versammlung der Steuer⸗ und Wirtschaftsreformer sich nicht als Gegner der Waren haussteuer bekannt, sondern nur bedauert habe, daß die Steuer nicht den erwünschten Erfolg gehabt habe. Ferner habe er den Notstand der Handwerker nicht geleugnet, sondern ihn gerade füist verschiedene Handwerke, z. B. kleine Mühlen, anerkannt.

Schluß 5 ¼ Uhr. Nächste Sitzung: Freitag, 11 Uhr (Etat der Handels⸗ und Gewerbeverwaltung). 3

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist der nachstehende Ent⸗ wurf eines Gesetzen, betreffend die Bewilligung weiterer Staatsmittel zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staat⸗

chen Betrieben beschäftigt sind, und von gering

besoldeten Staatsbeamten nebst Begründung und einer Denkschrift über die Ausführung der Gesetze vom 13. August

1895, 2. Juli 1898, 23. August 1899, 9. Juli 1900, 16. April

1902 und 4. Mai 1903 zugegangen. § 1.

Der Staatzregierung wird ein weiterer Betrag von fünfzeh

Millionen Mark zur Verwendung nach Maßgabe des Gesetzes vom

3. August 1895 (Gesetzsamml. S. 521), betreffend die Bewilligung

von Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von

Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sin, und von gerin

besoldeten Staatsbeamten, zur Verfügung gestellt.

2

Zur Bereitstellung der im § 1 gedachten fünfzehn Millionen Mark ist eine Anleihe durch Veräußerung eines entsprechenden Betrages von Schuldverschreibungen aufzunehmen.

Wann, durch welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuße, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schuldverschreibungen veräußert werden sollen, bestimmt der Fmnansminfster. 8 Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleih die Vorschriften des Gesetzes vom 19. Dezember 1869 (Gesetzsamml. S. 1197) und des Gesetzes vom 8. März 1897 (Gesetzsamml. S. 43

zur Anwendung.

e § 3. Dem Landtag ist bei dessen nächster regelmäßiger Zusammenkunft 8

über die Ausführung dieses Gesetzes Rechenschaft zu geben. In der Begründung wird folgendes ausgeführt: Durch die Gesetze vom 13. August 1895, 2. Juli 1898, 23. August 1899, 9. Lar 1900, 16. April 1902 und 4. Mai 1903 sind zu dem im § 1 des Entwurfs bezeichneten Zweck Beträge von insgesamt 44 Millionen Mark zur Verfügung gestellt worden. Diese Beträge sind, wie in der beiliegenden Dentschrift näher ausgeführt ist,

im wesentlichen erschöpft. handenen Restbestand ist inzwischen zum

2b größten Teil verfügt worden,

nur noch ein geringer Betrag vorhanden ist, der ohne Zweifel

gleichfalls in kurzer Zeit aufgebraucht sein wird. Das Bedürfnis nach

ortsetzung des mit dem Gesetze vom 13. August 1895 begonnenen segensreichen Werkes besteht in verhärkten Um ange weiter. 3 weiterung verschiedener staatlicher Betriebe in der Eisenbahn⸗ und in der Bergverwaltung machen die baldige Schaffung einer erheblichen zab neuer staatseigener Bauten wünschenswert; ferner ist von den wohnungsgenossenschaften ein vermehrter Darlehnsbedarf angemeldet worden, dessen Befriedigung ungbweisbar erscheint, wenn die neu gegründeten Vereine ihrer Zweckbestimmung gerecht werden sollen.

Das Ziel der früheren Gesetze und die bei ihrer Durchführung be⸗

obachteten Grundsätze haben die Billigung des Landtages gefunden.

Es erscheint daher erwünscht, auf dem eingeschlagenen Wege fort-

zuschreiten und den verstärkten Anforderungen der einzelnen staatlichen

Verwaltungen sowohl als der Wohnungsgenosse gsgenossenschaften dadurch zu

entsprechen, daß in diesem Jahre ein gegen die vorjährige Bewilligung um drei Millionen Mark erhöhter Betrag zur Verfügung gestellt wird, der nach den vorliegenden Anmeldungen zur Befriedigung der

Bedürfnisse des nächsten Jahres erforderlich ist.

Ferner Gesetzes, betreffend die Errichtung eines Ober⸗ andesgerichts in Düsseldorf, nebst

Ff. zirke der Landgerichte in 86 Elberfelb, 2) unter Abtrennung von bberlandesgericht in Hamm die Bezirke Landgerichte in Duisburg und Essen. ie Bezirke der Landgerich

8

Der Erlaß gegen den Flaschenbierhandel hat

- 1 der Erlaß nichts anderes sei, als die Anfrage an die Oberpräsidenten, ob

Ueber den nach der Denkschrift noch vor⸗

Die Er⸗

in erfreulicher Entwickelung befindenden Beamten⸗ und Arbeiter⸗

ist dem Hause der Abgeordneten der Entwurf

Begründung zu⸗ gegangen. Nach diesem Gesetzentwurf sollen dem Oberlandesgericht in Dusselvorf zugewiesen werden: 1) unter Abtrennung von dem

Literatur.

An dem 1901 vom Verein Deutscher Ingenieure ins Leben erufenen Unternehmen eines allgemeinen technischen Wörter⸗ serc eg für Uebersetzungszwecke (in den, prei, Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch) arbeiten jetzt 363 in, und Pehic. fechnische Vereine mit: 274 deutsche, österreichische und weizeris deutsche, 51 englische, amerikanische, füdafrikanische usw., und 38 fran⸗ zöͤsische, belgische und schweizerisch⸗französische. Von Firmen und (inzelpersonen haben 2573 ihre Originalbeitrͤge zugesagt. Das Aus⸗ ziehen sowohl ein⸗ als mehrsprachiger Texte (Lehrhücher, Abhand⸗ lungen, Geschäftsbriefe, . deettekataog⸗ Preislisten, usw.) sowie ferner der bisherigen Wörterbücher ergab g jetzt 1 920 000 Wortjettel. Hierzu kommen nun in den beiden nächsten Jahren noch die Hundert⸗ faufende von Wortzetteln, die sich aus der redaktkonellen Bearbeitung der schon eingesandten und der no einzuliefernden Oriecktan ett . der 2573 in⸗ und ausländischen Mitarbeiter ergeben werden. Alle noch ausstehenden Beiträge werden bis Ostern dieses Jahres einge⸗ fordert. Da die Drucklegung des 8. enien Mitte 1906 beginnen soll, so können verspätete Beiträge nur bis zu diesem letzteren Zeit⸗ punkte mitverwertet werden, d. h. Knssaee. Zu jeder weiteren Auskunft ist der leitende Redakteur bereit; Adresse: Technolexikon, Dr. Hubert Jansen, Berlin (NW. 7), Dorotheenstraße 49.

Von der bei Dietrich Reimer (Ernst 11292 im Auftrage des Großen Generalstabg auf Grundlage aller bisher veröffentlichten Karten und der unveröffentlichten Materialien der Kolonialabteilung des Auzwärtigen Amts hergestellten Geteene. von Deutsch⸗ Südwestafrika (Maßstab 1:800 000) sind die Blätter Rehoboth und Otavi erschienen. Jedes Blatt kostet 1

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Land⸗ und Forstwirtschaft.

Mostertrag des Jahres 1903 in Preußen. Die durch den Erlaß des Reichskanzlers vom 10. Juli 1902 be⸗

kanntlich für Preußen, Bayern, Württemberg, . . 2 Weinmosternte ist zum ersten Male

Die Erhebung findet gemeindewesse statt und er⸗ streckt sich auf sämtliche Gemeinden mit einer im Ertrage stehenden Rebfläche von mindestens 20 ha. r.

Preußen, wie wir der „Stat. Korr.“ entnehmen, 252 Gemeinden in Betracht, deren Rebfläche von 15 901 ha 87 v. H. des überhaupt vorhandenen im Ertrage stehenden Weinbaulandes, nach der Anbau⸗ ermittelung im Juni 1903 18 316 ha, ausmacht.

Staatsflaͤche von 18 316 ha noch fehlenden 77 ha ver⸗ feilen sich auf die Regierungsbezirke Potsdam (59 ha), Breslau (1),

durchschnittlich vom Hektar

urden

¹ 111“n

der t sich 1903

eine Mosternte

von hl. 1 132 319

3 318

4 612 473

74 080 304 304 1 581 205 908

595 727

Von 18 239 ha wurden demnach 595 727 hl geerntet = 32,7 hl

vom Hektar im Gesamtwerte von 21 731 686 oder im Durchschnitts⸗

Hektoliter.

Hektarertrag und sein Wert für die überhaupt vorhandenen 18 316 ha angenommen, so erhält man für 21 861 055 gegen 418 842 hl im 1

Nachstehend sind die Erntezahlen beider Jahre in den Regierungsbezirken zusammengestellt.

Werte

8

außer dem Moste noch die Menge und der Wert der als Speisetrauben verwendeten Früchte in allen Ort⸗ schaften erhoben, für welche diese Nutzung von Zahlen sind daher als tablen

eefragten 252 Ortschaften —’é— wonach sich 5876 Speisetrauben im Werte von 159 672 ergaben. Hiervon entfielen 8 Doppel schaften zentner n 140

Ort

66’1

Für das Jahr 1903 kamen in

248,6 ha bei

hl im Werte von je

reinden gewonnenen Hektar⸗

1903 598 933 hl im Werte von

Von tte Gubalke. Zwei

eaa - en Leiden.

Novellen

Rotes Haar, nd 0,50 Stuttgart,

Von Friedri Heidelberg, Car

Buchh. Das ist der Dank.

Verteidiger ec. Von Berlin,

Baden und Hessen an⸗

Von den Gemeinden

Gesamt⸗

365 ha rebfläche 118

1 276 732 57

3 139 8 360 186 4 006 18 239

111“ʒ v 1111“; 8*½ . 8 n 8 2*4 2 2 2*4

. 3 h.

v 111““

im Werte von 55 468

15 695

3 215 9 189 981 45 375 3 895 2263 21 731 686.

Wird der so gefundene

von 18 163 130 im

43,2.

größerer Bedeutung esde hahlen an⸗

8

Im Monat Januar d. J. war die Witterung vorwiegend milde. der zweiten Monatshälfte wi stellenweise einem etwas b v hierbei im allgemeinen einen recht befriedigenden Stand auf⸗ zuweisen. bereits vor 14 vö. begonnen. die Nachfrage in

hat, erheb

und Weizen ganz bedeutend. den Varnaer Markt. Wege wegen der feuchten Witterung no stande, sodaß die dem Te

und Burgas ist in der letzten Zeit so lebhaft wie no Die Ausfuhr nimmt stetig zu.

langen mitunter täglich mehr als 140—150 mit eiut Ir. über Varna und Burgas zur Ausfuhr.

atsanzeiger.

Saatenstand und Getreidehandel in Bulgarien. Das Kaiserliche Konsulat in Varna berichtet unterm 6, d. 2. In eine vorübergehende Kälte zeit⸗ und rmeren Wetter. Die Wintersaaten

ommersaaten anlangt, so hat deren Anbau Da in der vorjährigen Kampagne enf⸗ und Leinsamen hier merklich zugenommen 7 wurde die Anbauflaͤche dieser Samensorten in diesem Jahre ich vergrößert. . Die Zufuhren waren im e. Monat besonders in Mais Auch eine große Menge Hafer kam auf In Baltschik und Kavarna befinden sich die p immer im unfahrbaren Zu⸗

Was die

ufuhr und infolge dessen die Ausfuhr dort nicht in

kaße vor sich gehen konnte.

ie Ausfuhr von Cerealien über die Hafenplätze von Varna elten zuvor. Auf manchen Eisenbahnstationen ge⸗ Getreide beladene

ingelagert sind zur Zeit in Varna folgende Mengen: 9 912 ““ . etwa 12 000 t 88 ————¹]; *²” Heaerimvsche, . . . 5„ 4 000 ft wurden im Monat Januar d. J. aus Varna: Deutschland Mais . . .. 1 629 8 Roggen Hirse. erste Weizen Roggen fer. v. Gerste.. Bohnen. Kleie Bohnen Mais Hafer. Weizen Bohnen Mais. Bohnen Mais. Mais. Kleie. Mais. Z1A“X“

Aegypten England

Frankreich Griechenland

Italien terreich

der Türkei

und etwas Hirse.

Im Februar sind noch größere Ausfuhrmengen zu Bei diesen ist die deutsche ber bereits

4 5000 t engagiert.

erwarten. mtt

J. für den Doppelzentner fob: bei Mais zwischen 10,10 und 10,30 Fr. Weizen 1288 . I1.68ö.

. Al 10,20 10,40

8 s 8. Bohnen sind nur noch wenig vorhanden.

Januar d.

14A““ v111“ 1“

us Argentinien und die Preise om 1. bis 15. Dezember 1903.

desselber

22 651 21 186 11 752

5 118 3 578

1904.

Die Getreidepreise bewegten 58 gegen Ende des Monats ob: 8

*

Ssssess8

2 2

4* 8*½

Preise in Mark nach dem Durchschnittskurse von 3S min 1 = 1.822

8

8