1904 / 46 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 23 Feb 1904 18:00:01 GMT) scan diff

schaft den Ausweg ergriffen, nachdem auch die Polizei nichts ermitteln Haase als Zeugen geladen. Da hat der Rechtsanwalt Haase wiederum

vollständig unsubstantiierte Behauptung, die auf irgend wen in irgend einer Weise ein schlechtes Licht zu werfen nicht imstande ist.

Fälle ist der folgende: es seien russische Studenten am 15. Fe⸗ bruar 1902 und ebenso am 25. Februar 1902 auf russisches Begehren

Dozenten

das auszuweisen. Daß sie weiter nichts Böses getan haben, ist klar, deshalb ist ihnen in Rußland auch nichts Uebles geschehen. aus diesem letzten Umstande der preußischen Polizei der Vorwurf ge⸗ macht wird, daß sie Leute ausgewiesen habe, denen nicht einmal die

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Nachmanski, und da ist es allerdings richtig, daß ein Mann, der nicht so heißt, sondern Lachmannsohn, in Thorn ausgewiesen ist. bekanntlich eine Grenzstation nach Rußland, nach Alexandrowo. 2 Wenn nun auf dem Bahnhof in Thorn Zuzügler aus Rußland kommen, welche mit nicht gültigen Legitimationspapieren versehen sind und wenn sie mittellos sind, erst recht —, so werden sie ein⸗

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zurückgeschickt. Genau das ist passiert dem Josef Lachmannsohn und

war angeblich Händler, der andere angeblich Tischler; sie waren legitimationslos und vollständig mittellos und sind dann geradeso be⸗ handelt worden, wie die Russen unsere eigenen Staatsangehörigen

hauptet wurde, um zwei Fälle, sondern nur um einen Fall, und dieser war der folgende. Am 15. Februar des Jahres 1902, und zwar ohne

Diese Leute haben eben unsere Gastfreundschaft mißbraucht und sind deshalb ausgewiesen worden; daß sie irgend etwas gegen Rußland getan haben, lag gar nicht vor, deshalb kann schon von einer Aus⸗

eine wahre Aussage nicht gemacht habe, aus Angst, daß ihrem Manne etwas Unrechtes geschehen könne. Der Mann hat erklärt, daß sie nicht gesagt habe, es sei nicht passiert, sondern daß sie die Aussage verweigere. Der preußische Beamte, der sie vernommen hat, bleibt bestimmt dabei, nachdem ihm dies vorgehalten ist, daß er sie aus⸗ drücklich gefragt habe, ob die Sache passiert sei, und daß die Frau er⸗ klärt habe, daß nichts passiert sei und sie davon zum ersten Male höre. Das wird bestätigt durch eine Freundin, die geäußert hat, wenn es passiert wäre, würde die Frau von Weczeslaw es ihr ganz bestimmt mitgeteilt haben. Nun hat in letzter Zeit Herr von Weczeslaw, der wieder im Ministerium war, mitgeteilt, er würde wohl bereit sein, etwas zu sagen, er müsse aber seinen Rechtsanwalt fragen, und Herr Rechts⸗ anwalt Liebknecht (Aha! rechtsz) meines Wissens auch ein Sozial⸗ demokrat oder den Sozialdemokraten sehr nahe stehend hat ge⸗ antwortet, daß er jede Auskunft verweigere und sich nicht vernehmen lassen wolle; wenn ich aber irgend einen hoheren Beamten zu ihm schicken wolle, dann würde er vielleicht bereit sein, dem nähere Aus⸗ kunft zu geben. Meine Herren, diese Zumutung habe ich selbst⸗ verständlich abgelehnt. (Sehr richtig! rechts.) Der preußische Minister, die preußische Regierung und die preußische Behöͤrde ist in einer Einbruchssache doch nicht die Stelle, die zu dem Rechtsanwalt des angeblich Geschädigten hingehen muß, um sich zu erkundigen, was eigentlich passiert ist, sondern sie hat abzuwarten, bis derselbe kommt und darüber Auskunft gibt. (Sehr richtig!) Meine Herren, ich nehme an, daß damit dieser Fall genügend geklärt ist. Es ist nicht festgestellt, daß ein Agent weder ein Agent der preußischen Polizei, noch auch ein Agent der russischen Polizei in diesem Falle irgendwie die Hand im Spiele gehabt habe. Wenn die Herren Dr. Liebknecht, von Weczeslaw und Genossen die Sache näher aufzuklären gewußt hätten, so würden sie wohl damit hervorgetreten sein; genügende Gelegenheit ist ihnen dazu gegeben. Es ist dann in einem zweiten Falle von dem Abg. Haase zur Sprache gebracht worden, daß an eine russische Studentin ein Brief gerichtet gewesen sei, den der Briefträger einem russischen Polizei⸗ agenten überlassen und den dieser geöffnet und wieder verschlossen habe; die Adressatin habe an der Art des Verschlusses erkannt, daß das der Geheimverschluß eines russischen Polizeiagenten sei, und habe nur auf flehentliches Bitten des Briefträgers von einer Anzeige Ab⸗ stand genommen. Wo dieses passiert sein soll, war im Reichstage nicht gesagt worden. Es haben deshalb zunächst in Berlin und Char⸗ lottenburg Ermittelungen darüber stattgefunden, die zu nichts geführt haben. In einem Artikel des „Vorwärts“ war dann später mitgeteilt, daß der Fall sich in Königsberg abgespielt habe, und da hat die Staatsanwalt⸗

trägers einzuleiten, und sie hat in diesem Verfahren den Rechtsanwalt

versagt und gemeint, er könnte darüber keine Auskunft geben. (Heiter⸗ keit.) Meine Herren, es ist dies also, um juristisch zu sprechen, eine

Ein dritter Fall und zwar nach dem Reichstagsprotokolle zwei

ausgewiesen, und das wäre nur geschehen aus Liebedienerei gegen die russische Regierung. Meine Herren, der Fall ist teilweise richtig: es handelt sich aber nicht, wie irrig im Reichstage behauptet wurde und auch mit einer gewissen Betonung be⸗

jedes Zutun der russischen Behörden, sind russisch⸗polnische Studenten ausgewiesen, weil dieselben sich in der Universität ungebührlich benommen hatten. Einer der Geschichtslehrer der Universität hatte die Geschichte nicht in dem entstellten polnischen Sinne vorgetragen, wie diese Studenten das wünschten, und letztere machten gegen diesen eine politische Demonstration, die zu ahnden Wund dazu geführt hat, diese russischen Gäste, die Gastrecht derart mißbraucht hatten, aus Deutschland

war

Wenn

Polizei in Warschau etwas angetan habe, so begreife ich das nicht.

weisung nach russischen Wünschen gar nicht die Rede sein. Es ist dann zur Sprache gebracht worden der Fall eines gewissen

Dort ist

ach, wie ich Ihnen vorhin schon erklärte, über die Grenze wieder

einem Begleiter, dem Abraham Ettin am 28. Juli v. J.; der eine

uch behandeln; sie sind auf demselben Wege, auf welchem sie ge⸗

kommen wird. Sache in dem Sinne entschieden wird, wie die Staatsanwaltschaft und die Verwaltung sie gemeinsam bis jetzt gehandhabt haben. ist ganz gewiß richtig, daß jeder Angeschuldigte und in jedem zivili⸗ sierten Staate auch der fremde Beschuldigte einer gewissen Rücksicht bedarf, daß ihm nicht die Möglichkeit irgendwelcher Verteidigung ab⸗ geschnitten wird. Wenn es sich aber lediglich zunächst um ein polizei⸗ liches Vorgehen handelt, um eine etwaige Ausweisung, so ist bei einem Ausländer nicht nötig, den Betreffenden, so lange die Klage beim Gericht nicht erhoben ist, binnen 24 Stunden auch dem Richter vorzuführen. Das ist erst dann nötig, wenn eine Straftat vorliegt. Diese Straftat war hier die Annahme des falschen Namens, die erst hinterher ermittelt wurde. dem Richter vorgeführt worden, und der Richter hat die Verurteilung ausgesprochen.

diesem Verfahren das ist ganz eigentümlich die preußische Polizei bei einem dieser beiden Russen eine Mitteilung gefunden habe, welche einen anderen Russen Paschkofsky in der russischen Stadt Ufa bloßstelle und daß die preußische Polizei diese Mitteilung der russischen Polizei abgegeben habe, welche dafür gesorgt habe, daß dieser Mann in der russischen Stadt nunmehr von der russischen Regierung an⸗ gegriffen sei.

Beschlagnahme der beiden Russen und ihrer Papiere ein derartiger Zettel, welcher diesen Herrn Paschkofsky in Ufa kompromittieren könne, nicht gefunden worden. Fall der russischen Polizei, auch nicht dem russischen Beamten bei der Botschaft irgend welche Kenntnis gegeben. Den Beweis dafür, daß das Vorgehen der russischen Polizei gegen diesen Mann mit dem

geben die Daten. die beiden Russen eingeschritten, dagegen ist der Herr Paschkofsky in seiner Heimat bereits am 21. August 1903, also 2 Monate vorher, zum Zwangsaufenthalt in Archangel auf 5 Jahre vperurteilt Dieser Zwangsaufenthalt in Archangel steht also mit dem hiesigen Verfahren, wie die sozialdemokratischen Reichstagsabgeordneten be⸗ hauptet haben, in gar keinem Zusammenhange.

einigen Jahren ein russischer Student von jemandem verfolgt sei, der ihn habe ausforschen wollen, welche Zeitungen er lese, was er treibe usw., und dieser jemand habe sich als russischer Polizeiagent aus⸗ gegeben.

einen Scherz erlauben wollte.

Schuldigkeit getan. Ueber den Mann, der damals auf der Post ge⸗ wesen ist, ist es nach so langer Zeit überhaupt nicht möglich, irgend

jeder Nachweis.

Meine Herren, dann ist vielfach die Rede gewesen von Haussuchungen, die die Polizei gehalten habe bei Reichs⸗ ausländern, bei Schekoldin und Krassikoff. Der eine dieser beiden war hier der Beteiligung an revolutionären anarchistischen Bewegungen verdächtig. Wie immer in solchen Fällen, wird dann ein Kriminal⸗ beamter der preußischen Polizei selbstverständlich zu dem Be⸗ treffenden hingeschickt, um eine Personalbeschreibung bei ihm auf⸗ zunehmen, ihn auszufragen, wovon er lebe, was er treibe, woher er komme, wie lange er bleiben wolle und dergleichen mehr. Das ist auch in diesem Falle geschehen. Der betreffende Polizeibeamte traf bei einem dieser beiden Herren auch den andern, von dem die Polizei überhaupt nichts wußte, der unangemeldet und heimlich dort lebte. Der Mann kam dem Beamten etwas verdächtig vor, und er nahm die beiden Leute mit. Dieselben wurden zunächst in polizeilicher Haft ge⸗ halten und vernommen. Dabei stellte sich heraus, daß beide sich falsche Namen zugelegt hatten. Sie wurden deshalb dem Amtsrichter zugeführt und verurteilt, wenn ich nicht irre, zu 14 Tagen oder 3 Wochen Gefängnis oder Haft. Mit Ablauf dieser Haftzeit sind beide ausgewiesen worden. Die Ausweisung des einen ist in der Weise erfolgt, daß man sich hat nachweisen lassen, daß er sich ein Billett ich glaube, nach Basel genommen hat, daß er also in die Schweiz abgereist ist. Der andere hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt, wurde aber gegen Kaution vom Gericht auf freien Fuß gesetzt. Er benutzte das unter Instichlassung dieser Kaution, um am Tage der Entlassung zu verschwinden, wie man sagt mit Hilfe des Rechtsanwalts Liebknecht, in dessen Wagen eiligst davon⸗ fahrend. Seitdem ist er nicht wieder gesehen worden. Er muß wohl zeine gewisse Furcht gehabt haben, daß aus seiner Vergangenheit noch Sachen zutage kommen könnten, die ihn einem ernsteren Strafgericht zuführten. Jedenfalls hat die Polizei sich hierbei nichts zu Schulden kommen lassen. Ich darf hier nicht unerwähnt lassen, daß allerdings der eine dieser beiden Leute durch seinen Rechtsanwalt Beschwerde dagegen erhoben hat, daß ihn die Polizei über 24 Stunden lang fest⸗ gehalten habe. Diese Angelegenheit ist entschieden, und zwar einmal durch einen Bescheid des Oberpräsidenten in Potsdam, daß die Kautel der Strafprozeßordnung im polizeilichen Ermittelungsverfahren gegen Ausländer diesen kein verbrieftes Recht analoger Behandlung gäbe. Ebenso hat die Staatsanwaltschaft aus denselben Gründen die er⸗ hobene Anklage wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizei kurzer⸗ hand abgewiesen. Ich glaube, daß auch hiergegen noch Beschwerde erhoben ist, sodaß diese Frage in höchster Instanz zur Entscheidung Ich hoffe von meinem Standpunkte aus, daß die

Es

Dann sind die Betreffenden aber alsbald

Meine Herren, es ist dann weiter gesagt worden, daß in

Meine Herren, das ist nicht der Fall. Erstens ist bei dieser

Ebensowenig ist über diesen ganzen eerfahren hier in Berlin in gar keinem Zusammenhange steht, er⸗

Hier ist die Polizei am 14. Oktober 1903 gegen

worden.

Meine Herren, es ist dann mitgeteilt, daß hier in Berlin vor

Meine Herren, von diesem Fall hat sich natürlich nichts

macht hat, daß Briefe für ihn auf der Post liegen, oder es war jemand, der sie für ihn abholen sollte, oder jemand, der sich mit ihm Jedenfaus hat hiermit die preußische Polizeibehörde gar nichts zu tun, und die Postbehörde hat nur ihre

etwas festzustellen, und daß er russischer Agent gewesen, dafür fehlt

demokratischen Reichstagsabgeordneten ihr Material bezogen haben st mir daher unklar. Meine Herren, es ist eine lange Liste, die ich Ihnen hier vorlege und der Inhalt der einzelnen angeblichen Tatsachen ist so dürftig, daß er eigentlich gar nicht wert ist, hier vorgetragen zu werden. Ich habe deshalb selbst Bedenken getragen, Sie mit allen diesen Einzelheiten zu behelligen, um so mehr, als es den Anschein hat, daß die sozial demokratische Organisation in Berlin diese ganze Klagen nicht um ihrer selbst willen erhoben hat, sonst würde die Sache gewiß besser begründet und substanziiert sein, sondern daß es der Partei nur darauf ankam, einmal wieder einen Agitationsstoff zu haben mit dem sie in den Massen wirken kann, (sehr richtig!). Aber, die Gemüter derjenigen, welche gewohnt sind, in den Zeitungen Wahrheit zu sehen, werden doch dadurch aufgeregt und gegen die Re⸗ gierung, gegen die bestehende Ordnung zu Mißstimmung angeregt, und deshalb habe ich es doch für richtig erachtet, hier auch alle diese kleinen unbedeutenden Anklagen festzustellen als das, was sie sind, nämlich als unbegründet, zum Teil erfunden, zum Teil durchaus entstellt. Meine Herren, mit diesen angeblichen Klagen muß ich deshalb leider noch fortfahren. Da soll ein gewisser Buchholz, bei dem auf gerichtliche Requisition eine Haussuchung gehalten ist, gesagt haben der Kriminalbeamte, der bei ihm die Haussuchung gehalten hat, habe gesagt, es solle sein Schade nicht sein, wenn er Strafbares, was er erfahre, zur Anzeige bringe. Meine Herren, dieser Buchholz hat sich den Sozialdemokraten gegenüber damit gebrüstet, daß er nicht darauf eingegangen sei. Meine Herren, das freut mich ausdrücklich für den Herrn Buchholz. Ebensowenig wie Sie habe ich eine große Hochachtung vor denjenigen Leuten, welche von der Polizei benutzt werden, um irgend welche heimliche Er⸗ mittelungen zu machen. Aber notwendig sind diese Leute nun einmal. Meine Herren, in der leisen Anfrage dieses Beamten an jemanden, bei dem erfolgreiche Haussuchung abgehalten ist ch wurde bei ihm beschlagnahmt —: wenn Sie mal etwas Strafbares erfahren, teilen Sie es uns doch mit, es solll Ihr Schade nicht sein, erblicke ich nichts Ungehöriges. Auf welche andere Weise soll denn die Polizei derartige Fäden anknüpfen? Ich würde immer dem ent⸗ gegentreten, wenn die Polizei sich einen Agenten hielte, um jemanden zu veranlassen, etwas Strafbares zu tun; aber ein Agent, der nur dazu ist, zu ermitteln, ob irgend etwas Strafbares von anderen ge⸗ schehen ist, der selber nicht dazu anreizt, ist in unserem heutigen Ver⸗ kehrsleben unentbehrlich. Meine Herren, ein anderer beklagt sich darüber, daß ein Kriminalbeamter ihn gefragt habe, ob er für das Polizeipräsidium Uebersetzungen machen wolle. Der Fall ist auch ganz richtig, aber verhält sich doch etwas anders. Ein russischer Student hatte sich bei der Kriegsakademie angeboten, dort russischen Unterricht zu erteilen, und der Direktor der Kriegsakademie hat bei dem Polizeipräsidium angefragt, was das für ein Mann sei. Darauf wurde der Mann auf das Polizei⸗ präsidium berufen, ein Beamter hat sich mit ihm unterhalten und festgestellt, daß er im Russischen sehr firm sei, daß auch gegen seine Persönlichkeit Bedenken nicht zu erheben seien. Und da nun die Polizei auch in der Lage ist, häufig sich russische Uebersetzungen machen zu lassen, hat der Beamte ihn gefragt, ob er auch Uebersetzungen für die Polizei machen wolle. Auch hierin liegt nicht ein Fehler, sondern ein ganz offenes Vorgehen der Polizei, von dem ich nicht einsehe, wie dasselbe irgendwie der Polizei zum Vorwurf gemacht werden kann. Ein dritter, ein angeblicher Student in Charlottenburg, will um Uebersetzungen aus dem Russischen ins Deutsche gebeten sein. Die Polizei ist dabei ganz unbeteiligt; dieser Student hat selbst gesagt, daß der Herr, welcher ihn gefragt habe, ihm ganz unbekannt gewesen sei, und daß der Herr ihm gesagt habe, er komme zu ihm als Mensch zum Menschen. Meine Herren, ich meine, mit derartigen Lappalien, denen die Polizei ganz fern steht, sollte selhst der „Vorwärts“ nicht kommen. Ferner wird behauptet, es habe ein Bettler einen Herrn N. an⸗ gesprochen; der Bettler habe erst polnisch gesprochen, dann deutsch gebettelt, habe 30 oder 40 erhalten und sei hinausgegangen, aber nach einer Viertelstunde, als der betreffende Herr selbst ausging, habe der Bettler noch vor der Tür gestanden. Das ist in der Phantasie des „Vorwärts“ nun ein russischer Agent gewesen. Ich habe manchen polnischen Bettler gesehen und ich nehme an, daß auch Sie solche kennen. Warum nun dieser polnische Bettler ein russischer Agent ge⸗ wesen sein soll, ist schwer zu erklären. Daß er einen zum Betteln viel⸗ leicht guten Platz auf der Straße nicht so leicht verlassen hat, ist doch kein Beweis polizeilicher Tätigkeit. Ebenso hat der Genosse Liebknecht sich darüber beklagt, daß, als er bei einem Heimweg vom Gericht seine Akten durchblättert habe, jemand hineinzusehen versucht habe. Herr Liebknecht will diesen Un⸗ bekannten für einen russischen Agenten gehalten haben. Die Sache soll schon vor längerer Zeit passiert sein, so daß nähere Feststellungen nicht mehr möglich sind. Meine Herren, Herr Liebknecht scheint mir an und für sich nicht der Mann zu sein, daß er sich, wenn er seine Akten durchblättert und nun jemand hineinsieht, eine solche Un⸗ verschämtheit gefallen läßt und nicht selbst direkt gegen den Mann vorgeht. Er hat aber nichts getan, sondern jetzt nach Jahr und Tag wird das als eine angebliche Bespitzelung der russischen Polizei angesehen, ebenso wie ein Besuch eines Unbekannten,

der sich in dem Liebknechtschen Bureau nach einer Adresse erkundigt

hat, als russisches Polizeimanöver ohne jede nähere Begründung be⸗

zeichnet wird.

Dann wird über das Ueberwachen der russischen Studenten in

kommen waren, wieder aus dem Lande verwiesen worden. Ich glaube, daß hierin die Polizei nur ihre Pflicht getan hat; andernfalls würden wir binnen wenigen Wochen überschwemmt werden mit mittellosen, legitimationslosen, im großen und ganzen sehr zweifelhaften Existenzen aus unsern östlichen Nachbarländern. .

Dann hat der Reichstagsabgeordnete Haase erwähnt, daß einer seiner Kollegen, der Reichstagsabgeordnete Herbert, während seines Weilens in Stettin die Erfahrung habe machen müssen, daß ein russischer Polizeiagent sich auf der Post dessen Briefe zu verschaffen versucht habe. Auch hier hat eine genaue Untersuchung stattgefunden; diese hat ergeben, daß vor zwei Jahren so lange ist auch diese Geschichte her auf der Post von einem Unbekannten schriftlich der Versuch gemacht ist, Briefe für Herrn Herbert in Empfang zu nehmen. Es hat sich aber niemand zum Empfange eingefunden. Ob dieser Mann nun ein russischer Agent war, dafür fehlt jeder Anhalt. Vielleicht war es ein

Bei lottenburg während

schlafen lassen,

Hier ist nun die Adresse etwas genauer angegeben. In der Tat hat in Charlottenburg in dem bezeichneten Hause der Kantstraße eine Russin im Jahre 1902 gewohnt, die als vollständig harmlose Person bekannt war und jetzt selbst erklärt hat, daß gegen sie in der an⸗

ermitteln lassen; dieser russische Student ist anscheinend nicht mehr hier, und es kann niemand Auskunft geben, ob der Fall tatsächlich eingetreten ist, und wer etwa der Mann gewesen ist, der sich angeblich als russischer Agent ausgegeben hat. Ebenso ist ein Fall in Charlottenburg, daß ein Polizeiagent in das Schlafgemach einer Russin eingetreten sei, absolut unbegründet. einer russischen, in der Kantstraße Nr. 106 in Char⸗ wohnenden russischen Arbeiterin sei eines Morgens, sie eine andere Russin nächtlich bei sich habe ein Kriminalbeamter erschienen und habe die Mädchen gezwungen, in seiner Gegenwart aus dem Bett aufzustehen.

intimer Freund des Herrn Herbert, dem er nachher Mitteilung ge⸗

gegebenen Weise nicht vorgegangen sei. Woher die Herren sozial⸗

Berlin geklagt. Die russischen Studenten haben, wie alle ausländischen Studenten, hier vollständige Freiheit; die Freiheit bezieht sich auf sie wie auf andere. Die Erfahrung lehrt aber, daß gerade unter den russischen Studenten sich eine Anzahl befindet, die an innerer Reife unsern deutschen Studenten nicht gleichstehen, die noch an einer gewissen Halbbildung kranken und dann mit einem etwas leidenschaftlichen Temperament sich berufen fühlen, trotz ihrer jungen Jahre, selbst in die Politik einzugreifen. Dazu sind unsere deutschen Universitäten nicht da. (Sehr richtig!)

Deutschen Reichsanz

sn

Berlin, Dienstag, den 23. Februar

Es ist deshalb, namentlich nach den Erfahrungen, die wir vor einigen Jahren mit der polnischen Jugend gemacht haben, ganz richtig, daß die Universitätsbehörde der Polizei mitteilt, wer sich als russischer Student eingeschrieben habe. Die Polizei macht dann, wie bei jedem Ausländer, Ermittelungen, bei ihnen vielleicht etwas genauer, nicht bloß durch einen gewöhnlichen Schutzmann, sondern durch einen Kriminalisten; aber es ist noch niemals einem russischen Studenten, der sich in den Grenzen der deutschen sagen wir einmal Burschenfreiheit bewegt hat, auch nur ein Haar hier gekrümmt worden. Sie mögen sich aber vor kindischen politischen Demonstrationen, wie unlängst die Erklärung gegen den Herrn Staatssekretär des Aeußern eine war, um so sorgfältiger hüten.

Meine Herren, ich komme noch auf einen andern Fall, der an⸗ geblich in Breslau gespielt hat. Es soll auch in Breslau einen russischen geheimen Agenten geben. Davon ist aber weder der Königlich preußischen Staatsregierung noch auch den sämtlichen Behörden in Breslau etwas bekannt, und der Polizeipräsident selbst, der doch, wie ich glaube, davon Kenntnis haben würde, hat ausdrücklich erklärt, daß die Behauptung nicht richtig sei, er müsse es sonst wissen. Richtig ist, daß ein tschechischer Stuͤdent sich seit einigen Jahren das Vergnügen macht, von Zeit zu Zeit Alarmnachrichten über polnische und russische Ueberwachung von Studenten, über Kurse, die fallen und steigen, und über dies und jenes, was politisch interessiert, in schlesische Blätter zu bringen. Er metallo⸗ graphiert diese Nachrichten selbst und schickt sie an eine Anzahl von Zeitungsredaktionen aller Parteien; er hofft daraus einige Mark zu gewinnen, um sein Leben angenehmer zu gestalten, als er es mit seinen kärglichen Mitteln kann. Dieser Student ist ermittelt und hat erklärt, daß seine ganze Kenntnis von angeblichen russischen Agenten darauf beruhe, daß vor etwa zwei Jahren ein inzwischen von Breslau abgereister Student ihm das erzählt habe.

Gleichzeitig erschien in einer anderen Zeitung in Breslau eine ähnliche Mitteilung, die auf diesen früheren Studenten zurückzuführen ist. Der Redakteur dieser Zeitung hat angegeben, daß er vor oder 2 Jahren um Mitternacht einem Studenten begegnet sei, der in hoch⸗ gradig aufgeregtem Zustand gewesen, ihm erzählt habe, eben sei ein Herr an ihn herangetreten und ihn gewarnt, das Haus, welches er eben verlassen habe, nicht mehr zu betreten, denn es sei der Ort, an dem russische Revolutionäre sich versammelten, diefer Herr sei gewiß ein russischer Polizeiagent gewesen. Der Redakteur hat dieser Sache damals vor etwa 2 Jahren überhaupt kein Gewicht beigelegt und es nur jetzt in sein Blatt gebracht, nachdem durch den tschechischen Stu⸗ denten die gleiche Sache in ein anderes Blatt lanciert war. Ob die Sache passiert ist, läßt sich nicht feststellen; jedenfalls ist mit Sicherheit anzunehmen, daß es sich nicht um einen russischen Agenten gehandelt hat, denn solche existieren eben in Breslau nicht. Und nach meiner persönlichen Kenntnis ich bin selbst Student ge⸗ wesen ist ein hochgradig erregter Zustand eines um Mitternacht aus der Kneipe kommenden Studenten nicht gerade dazu angetan, politische Feststellungen zu machen, die als absolute Wahrheit gelten könnten.

Endlich hat der „Vorwärts“ am 13. Februar eine Alarm⸗ nachricht in die Zeitung gesetzt, die dann von anderen Zeitungen auf⸗ genommen worden ist, daß am 4. Februar preußische Gendarmen 10 Deserteure gefaßt haben und bei Cheladz den russischen Behörden ausgeliefert haben; es ist das im Regierungsbezirk Oppeln an der rufsischen Grenze. Diese ganze Darstellung ist eine müßige Er⸗ sindung. Es sind weder russische oder andere Deserteure am 4. Fe⸗ bruar oder vorher oder nachher gefaßt und selbstverständlich auch keine der russischen Regierung ausgeliefert worden. Es ist weiter nichts als eine infame Lüge, die gemacht ist, um die preußische Polizei zu diskreditieren. .

Ich würde gern schließen, meine Herren; aber leider muß ich. Sie bitten, mir doch noch einen Augenblick Gehör zu „geben; denn der „Vorwärts“ hat auch in den allerletzten Tagen noch einige Mit⸗ teilungen gebracht, zunächst, daß der Versuch, Postbeamte zu Mit⸗ teilungen über Korrespondenzen zu bestimmen, nunmehr quasi er⸗ wiesene Tatsache sei. Es ist richtig, daß der Abg. Haase erklärt hat, dem Herrn Staatssekretär des Auswärtigen Amts oder dem Herrn Staatssekretär des Reichspostamts weiter Auskunft zu geben. Meine Herren, diese Auskunft ist aber wieder so ungemein dürftig, daß gar nichts damit zu machen ist. Den allgemeinen Angaben des Abg. Haase gegenüber, daß hin und wieder Postbeamte infolge von Anstiftungen durch russische Spitzel natürlich sich zur Ver⸗ letzung des Postgeheimnisses durch Aushändigung vou Briefen hätten verleiten lassen, hat die Postverwaltung eingehende Untersuchungen nicht vornehmen können, da niemals gesagt war, wo und wann. Der Berliner Oberpostdirektion, auf deren Bezirk sich die Behauptung zu beziehen schien, sind solche Fälle nicht bekannt geworden.

Dagegen hat Herr Haase zwei Fälle etwas näher gekennzeichnet, den einen mit einem Briefe an eine russische Studentin; der Brief sei nach Einsichtnahme durch den Polizeiagenten wieder verschlossen

und dann ausgetragen worden. Es ist aber nichts ermittelt, obwohl nunmehr angegeben ist, daß der Fall, den ich vorhin schon erwähnt habe, nicht in Königsberg, sondern in Charlottenburg sich abgespielt habe. Es ist deshalb nochmals eine gründliche Untersuchung einge⸗ leitet, die noch nicht abgeschlossen ist. 1

Ebenso habe ich mich schon über die Unmöglichkeit der Fest⸗ stellung der angeblichen Mitteilung des Inhalts wweier Telegramme des Herrn von Weczeslaw geäußert. Endlich wird gesagt und wiederholt, daß einmal vor Jahresfrist, und zwar im Dezember des letzten Jahres, bei den Postämtern 6 und Charlottenburg 2. Aus- länder, in denen russische Polizelagenten vermutet werden, einige Post⸗ boten während der Bestellgänge nach Adressen von russischen Staats. angehörigen auszufragen versucht haben. In der Pestalozzistraße in

in einem Fall sogar unter Inaussichtstellung einer Belohnung nach den Wohnungen russischer Studenten gefragt; die Boten haben tedoch eine Auskunft hierüber verweigert. Die Boten haben aber gar keinen Anhalt, daß es sich hier um Agenten der russischen Polizei handelte. Es ist also hier das Briefgeheimnis auch vollständig gewahrt worden und ein Vorwurf der Postverwaltung nicht zu machen.

Ebenso wird geklagt, daß ein Spitzel bei dem Studenten P. in Charlottenburg Papiere durchstöbert habe. Es ist richtig, daß ein Kriminalschutzmann dort einen Studenten Peres aufgesucht und sich mit ihm unterhalten hat. Der preußische Kriminalschutzmann bestreitet aber, irgend ein Papier in der Hand gehabt zu haben, oder auch nur versucht zu haben, in die Papiere des Studenten einen indiskreten Einblick zu tun.

Bei der Studentin G. sei unter dem Vorwand, einen Blei⸗ stift verloren zu haben, ein Polizeiagent zurückgekommen und habe das Zimmer durchwühlt. Meine Herren, diese Stu⸗ dentin G. ist eine Masseuse, namens Galabir, (Heiterkeit.) dieselbe war verdächtigt; es wurde deshalb ein Kriminalbeamter zu ihr geschickt; er hat sie aufgesucht und sich instruiert über ihr Vor⸗ leben, ihre Verhältnisse usw. (Zuruf rechts: Verhältnisse ist gut! Heiterkeit.) Der Kriminalbeamte hat noch auf der Treppe bemerkt, daß er seinen Bleistift habe liegen lassen, ist umgekehrt, hat höflich erklärt, er vermisse seinen Bleistift, worauf dann nach seiner Angabe diese Masseuse sich die erdenklichste Mühe gegeben habe, den Bleistift zu suchen, dabei auch in ihren Papieren gekramt habe; er habe sich aber absichtlich ferngehalten und habe weder ihre Papiere durchsucht noch auch, wie gesagt wird, ihre ganze Wohnung durchwühlt.

Ebenso wird ein krasser Fall er wird kraß genannt widerrechtlichen Einbruchs in eine Wohnung bei einer Frau E. in der Philippstraße mit Erlaubnis der Wohnungs⸗ mieterin, aber hinter dem Rücken der Wirtin beklagt. Eine Russin Elisaroff hat allerdings im Frühjahr 1902 in der Philippstraße gewohnt und die preußische Polizei hat davon Kenntnis gehabt, diese Russin aber, da sie nicht verdächtig ist, in keiner Weise auch nur mit irgend einer Auskunft behelligt, ist also auch nicht bei üihr in der Wohnung gewesen. Wenn zwei Polizisten bei ihr gewesen sein und sich dort als Polizeiagenten oder gar als russische Polizeiagenten ausgegeben haben sollten, so wäre es im Frühjahr 1902 dieser Russin ein leichtes gewesen, bei dem wachehaltenden Schutzmann auf der Straße oder im Revierbureau sich darüber zu beschweren, und dann hätte man der Sache nachgehen können. Jetzt aber festzustellen: wer der Name ist, der sich 1902 als angeblicher Polizeiagent bei dieser Russin eingeführt hat, ist ein Ding der Unmöglichkett. Endlich ist der Polizei zum Vorwurf gemacht, daß ein Beamter im Sommer 1903 den Versuch des Eindringens in die Wohnung eines Herrn R. in der Knesebeckstraße gemacht habe. In der Knesebeck⸗ straße wohnt auch ein Russe namens Reichinstein. Dieser Russe war auch der Polizei als eine Persönlichkeit genannt, auf die man sein Augenmerk haben müsse. Es wurde deshalb ein Kriminalschutzmann beauftragt, sich nach ihm zu erkundigen, sich mit ihm zu unterhalten. Der ist zu ihm gegangen und hat sich zuerst höflich anmelden lassen; er ist dann vorgelassen, hat mit dem Russen eine Unterhaltung gehabt und ist wieder fortgegangen. Irgendwie von einem gewalt⸗ samen Eindringen in die Wohnung kann also bei einer vorherigen Anmeldung doch nicht die Rede sein.

Endlich soll in Charlottenburg in der Schillerstraße ein Kriminal⸗ beamter eine Wohnung haben durchsuchen wollen. In der Wohnung hat ein Student Belopolsky gewohnt, der als Revolutionär verdächtig war, und der Polizist hat sich bei der Wirtin nach ihm erkundigt, aber keinen Wunsch auf die Durchstöberung der Wohnung ausgesprochen, sondern sich mit der Auskunft, die die Wirtin über diesen Studenten gegeben hat, begnügt. Auch hier fehlt jeder Anhalt eines widerrechtlichen Eindringens. 3

Endlich wird behauptet, daß ein Kriminalbeamter bei Herrn G.. . gewesen sei, dessen Wohnung und Ort nicht angegeben ist, und habe erklärt, er wittere dort eine Bombenfabrikation. Alle Kriminalbeamten sind danach gefragt, jeder behauptet, daß er solche Dummheit nicht zu machen im stande wäre und jedenfalls nicht gemacht habe. 1

Nun will ein Herr N.. . von dem Balkon der schon genannten Masseuse beobachtet haben, wie in der Nachbarwohnung, in welche von dem Balkon ein Einblick möglich ist, ein Agent zwei Stunden lang die Korrespondenz des abwesenden, dort wohnenden, ihm be⸗ freundeten Studenten durchsucht und sich daraus Notizen gemacht habe. Das einzige, was da zu Grunde liegen kann, ist, daß ein Kriminal⸗ schutzmann bei der Feststellung einer russischen Familie in diesem Hause bei der Wirtin eine nicht angemeldete Russin vorfand, und die dann fragte, wer sie wäre, wo sie wohne usw.; er hbehauptet, über⸗ haupt nicht in den Zimmern gewesen zu sein. 2 .

Meine Herren, nun denken wir uns mal den Fall: der eine Freund sieht von dem Balkon der Wohnung der Freundin, die er besucht, einen fremden Mann in der Wohnung seines Freundes wie er sagt zwei Stunden lang alle Briefe durchstöhern und sich Notizen machen, und dieser Freund hat nicht mal den Mut, nun zu dem Manne hineinzugehen und zu fragen: was machen Sie in der Wohnung meines Freundes, was sind Sie? Und wenn er diesen Mut nicht hatte, dann hatte er nicht einmal die Entschlossenheit, auf die Straße zu gehen und dem ersten besten Schutzmann zu sagen: da ist ein Mann unherufen in die Wohnung meines Freundes ein⸗ gedrungen, kommen Sie und stellen Sie fest, wer das ist! Das alles hat er nicht getan, sondern tatenlos zugesehen, und jetzt im Winter

1902 soll die Sache passiert sein wird daraus eine Klage gegen die Polizei gemacht, die bei der ganzen Sache unbeteiligt ist. 8

Nun hat der „Vormwärts“ noch vorgestern einen Schlußartikel gebracht, der über die Universuätspolizei klagt darüber dabe ich mich schon vorher ausgelassen —, dann einen Fall bur Sprache bringt⸗ der in Hamburg passtert ist, also die preußische Polizei nichts angeht.

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eiger und Königlich Preußi

frage nun: was bleibt von all den Anklagen? Rein gar nichts, trotz des großen Apparates einer allgemeinen Untersuchung, die die sozial⸗ demokratische Partei veranlaßt hat. Und doch, meine Herren, es bleibt etwas. Es bleibt die Tatsache, daß unsere deutsche Sozial⸗ demokratie auch diese Gelegenheit nicht hat vorübergehen lassen, ohne ihren staatsfeindlichen, antideutschen Charakter zu zeigen. Sehr richtig! rechts.) Die stattgehabten Protestversammlungen mit ihren identischen Resolutionen es sind deren 14 in Berlin und den Vor⸗ orten abgehalten worden sind von der sozialdemokratischen Partei ausgegangen. (Sehr richtig! rechts.) Der Herr Justizminister ha Ihnen schon aus diesen Resolutionen, die, wie gesagt, alle 14 identisch sind, vorgelesen, wie sie gefaßt sind: antideutsch, antimonarchisch und durchaus revolutionär. (Sehr richtig! rechts.)

Meine Herren, die preußische Polizei geht aus diesen Ver⸗ handlungen mit blankem Schild hervor; aber sie wird auch ferner fortfahren, ihr wachsames Auge auf die Bestrebungen von In⸗ und Ausländern zu richten, welche geeignet scheinen, den Frieden des Staats zu untergraben. Sie wird anarchistischen und revolutionären Anschlägen und den Vorbereitungen dazu, mögen sie gegen unseren Heimatsstaat oder gegen befreundete Staaten gerichtet sein, mit allen gesetzlichen Mitteln entgegentreten und sie mit Gottes Hilfe unter⸗ drücken. (Lebhafter Beifall.)

Abg. O eser (fr. Volksp.): Meine Freunde sind bereit, die Rechte der Einzelstaaten zu schützen, aber es wäre doch richtig gewesen, wenn die heutigen Erklärungen schon im Reichstage damals abgegeben worden wären. Piefen Eindruck hat auf mich die Erklärung gemacht, daß noch in keinem Fall sich ein Russe über seine Behandlung durch die preußischen Behörden beschwert hat, und daß noch nie eine Anklage in dieser Hin⸗ sicht erhoben worden ist. Wer sich beschwert fühlt, hat auch die Pflicht, zur Aufklärung beizutragen. Daß die Sache durch preußische Gerichte entschieden werden wird, gibt uns schon eine gewisse Gewähr für die richtige Entscheidung. Ich habe den Eindruck, daß es dem Minister gut gelungen ist, die einzelnen behaupteten Fälle zu widerlegen. Die meiste Aufregung haben die Ausweisungen verursacht, aber wir haben aus den Erklärungen des Ministers mit Genagtuung entnommen, daß den Ausgewiesenen die Wahl der Grenze frei steht. Eine Ausnahme besteht nur für die Anarchisten. Wir machen uns nicht zum Anwalt von Leuten, die blutige Verbrechen begehen, aber die Gefahr liegt in der Auslegung des Wortes „Anarchist“ Man ist bei uns immer bereit, jeden Russen, der sich lästig gemacht hat, als Anarchisten anzusehen. Diese Auffassung kann zu den allergrößten Härten führen. Es gibt Russen, die nicht An⸗ hänger des „Terror“ und der Propaganda der Tat und doch mit den bestehenden inneren Zuständen Rußlands nicht zufrieden sind. Man muß in Rußland unterscheiden zwischen revolutionären Sozialisten, welche den Terror nicht perhorreszieren und ihn nur als Vergeltung eeggen ganz bestimmte Vertreter der russischen Regierungsgewalt gelten affen, zwischen Sozialisten, die den Terror ablehnen, und zwischen Liberalen. In einem so großen, absolut regierten Staate gibt es selbstverständlich hochstehende, charakterfefte, einwandfreie Leute, die aus glühendem Patrigtismus eine Umgestaltung der Zustände wünschen. Ein großer Teil der Russen, die bei uns leben, sind nicht Sozialdemokraten, sondern Liberale, wie etwa unsere Nationalliberalen. Das Bedenklichste ist immer, daß der Besitz von irgendwelchen Schriften so große Bedeutung haben soll; man liest doch nicht bloß die Schriften der eigenen Partei, sondern auch die anderer Parteien, und wenn bei jemand revolutionäre Schriften gefunden werden, so ist damit nicht gesagt, daß er den Inhalt dieser Schriften billigt. Es ist falsch, anzunehmen, daß, wer von Rußland als Anarchist bezeichnet wird, es auch wirklich ist. Dabei handelt es sich um innere Angelegenheiten Rußlands, die uns nichts angehen. Der springende Punkt ist, ob es russischen Agenten gestattet ist, eine amtliche Tätigkeit in unferem Lande auszu⸗ üben. Dem Minister ist nicht bekannt, daß russische Agenten in Preußen vorhanden seien, oder daß man mit inländischen Detektiv⸗ bureaus in Verbindung getreten sei. Das wäre ein Eingriff in unsere Hoheitsrechte. Wenn strafbare Handlungen vorgekommen sind, so müssen sie von der preußischen Polizei untersucht und von preußischen Gerichten geahndet werden. Bezüglich der Preßgarantien dürfen die Ausländer nicht schlechter gestellt werden als die Inländer; wir müßten vor einem anderen Vorgehen entschieden warnen. Das Verhältnis unferer Polizei zu Rußland ist übrigens schon immer mit einem ge⸗ wissen Mißtrauen betrachtet worden. Der russische Auslieferungsvertrag von 1887 machte bei seinem Abschluß einen sehr strengen Eindruck. und dieser besteht noch heute. Der Vertrag verpflichtet Preußen in weitgehendstem Maße zur Auslieferung von Personen, die in Rußland irgendwie angeklagt werden. Es ist der schlimmste Vertrag über die Auslieferung, der existiert. Es wäre angebracht, seine Beseitigung zu erwägen. Man ist geneigt, jeden Russen, der sich mißliebig emacht hat, als Anarchisten anzusehen, und für Anarchisten zesteht die Regel, wie uns der Minister sagte, daß sie an den Heimatsstaat ausgeliefert werden. Dabei werden auch Leute an die russische Grenze gebracht, die gar nicht Anarchiften sind. Im Jahre 1871 hat eine solche Ausweisung eine so große Auf⸗ regung verursacht, daß die Kommission dieses Hauses die Regierung ersuchte, die Ausweisung rückgängig zu machen und den Mann wieder von Rußland zurückzuholen. Die Ausgelieferten verschwinden vielfach in Sibirien. Wir dürfen nicht außer acht lassen, daß uns Rußland nicht so entgegenkommend behandelt. Es verletzt den Handelsvertrag, indem es bei der Behandlung der Deutschen einen Unterschied in der Konfession macht. Wir wünschen, daß Preußen den Fremden das Afvplrecht gewährt, solange der Fremde es nicht verwirkt; wir wünschen, daß der Auslieferungsvertrag von 1887 beseitigt werde.

Abg. Dr. von Heydebrand und der Lasa (kons.): Es können allerdings unter Umständen als Anarchisten Leute angesehen werden, die lediglich gegen die Gesetze des eigenen Landes verstoß aber nicht die allgemeine Rechtsordnung umstürzen wollen. Do wird der Regierung die Freiheit zu lassen sein, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, wer als Anarchtst anzusehen ist und wer nicht. Die Grenze zwischen Anarchismus und Sozialdemokratie läßt sich schwer ziehen. Der Justizminister hat dargelegt, wie diese Dinge ineinander übergehen. Ich bin darüber erstaunt, daß Versamm⸗ lungen hier noch in den letzten Tagen stattfinden konnten. die anarchistische Dinge behandelten und mit solchen Beschlüssen endigken. Wo ist da die Ueberwachung geblieben? Darüber wundere ich mich nicht, daß die Sozialdemokraten im Reichstage die Sache zur Sprache brachten; denn diese Partei sucht immer die Regierung als eine solche hinzustellen, die das Recht beugt und vom Ausland ab⸗ hängig ist; das ist der Nährboden, auf dem die Partei wächst. Daß aber die Dinge hier zur Sprache kommen würden, hatte ich nicht erwartet. Dennoch hat sich der Abg. Dr. Friedberg ein Verdienst damit erworben. Hier vor dem preußischen Landtage hat die Regierung sich zu ver⸗ antworten, nicht vor dem Reichstage. Ich hätte es deshalh nicht für richtig gehalten, wenn die heutigen Erklärungen im Reichstage ab⸗ gegeben wären. Im Reichstage hat sich übrigens die Reichsregierung vom Standpunkte der Fremdenpolizei aus geüäußert. Die Handhahung

Meine Herren, ich glaube, daß ich jetzt die sämtlichen Angriffe,

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